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800 Thlr. Kaufgelderrest wird für kraftlos erklärt. Tost, den 30. September 1884. 1““
* Köbnigliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. 1“
90 115408] Durch Ausschluß⸗Urtheil vom 3. Oktober 1884 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch Bludau Nr. 11. Abtheilung III. Nr. 9 für den Premier⸗Lieutenant Theodor Grabe eingetragenen 1800 ℳ Darlehn für kraftlos erklärt.f
Fischhausen, den 3. Oktober 1884.
Kodoönigliches Amtsgericht.
3091 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 3. Oktober 1884 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Neplecken Nr. 5 Abtheilung III. Nr. 8 für die ver⸗ wittmete Frau Oberförster Grabe, geb. Ehrenberg, eingetragenen 450 Thaler rückständige Kaufgelder für kraftlos erklärt. Fischhausen, den 3. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht.
1884100 Bekanntmachung.
Durch Ausschluß⸗Urtheil des hiesigen Gerich 26. September 1884 ist der Sattlergehülfe Ferdi⸗ nand Friedrich Willamowius, zuletzt in Pojerstieten (Kreis Fischhausen) für todt erklärt worden.
Fischhausen, den 6. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht.
[45422] Oeffentliche Zustellung.
Die Schindlersche Legatenkasse zu Berlin, ver⸗ treten durch den Archidiakonus an der St. Nicolai⸗ Kirche daselbst, Prediger Dr. Thomas, Friedrichs⸗ gracht Nr. 57 und dieser wiederum vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Räthe Brauer, hier, Unter den Linden 54, und Wegner, Probststr. 6, klagt gegen den Rentier Carl Friedrich Wilhelm Rudolph Tancke, unbekannten Aufenthalts, wegen eines auf vem im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts zu Charlottenburg von dieser Stadt Band 37. Nr. 1715 verzeichneten, dem ꝛc. Tancke, dem Maurer Christian Friedrich Märker zu Merz, Kreis Beeskow, und der unverehel. Ernestine Märker, gegenwärtig zu Ruedersdorf, gehörigen, in der verlängerten Ma⸗ gazinstr. Nr. 6 belegenen Grundstücke in der dritten Abtheilung unter Nr. 3 eingetragenen Kapitals von 18 000 ℳ mit dem Antrage,
den Beklagten zu verurtheilen, an die Schind⸗ lersche Legatenkasse sechs Monate nach Zustel⸗ lung der Klage, zur Vermeidung der Zwangs⸗ verwaltung und Zwangsversteigerung des vor⸗ bezeichneten, für die genannte Forderung ver⸗ hafteten Grundstücks die bei demselben in Ab⸗ theilung III. Nr. 3 eingetragenen 18 000 ℳ zu zahlen und ihm im Falle der Säumniß die Kosten des Prozesses aufzuerlegen, auch das Urtheil gegen Sicherstellung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung det Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin auf den 19. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, Dorotheenstraße 7, 1 Treppe, Zimmer 17, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 8. Oktober 1884. Goßlau,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
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[454211 DOeffentliche Lardduuug.
In der Prozeßlache der separirten Frau Therese
Keller, Emilie, geb. Güntsch, zu Berlin, Gitschiner⸗ straße 72, vertreten durch den ihr beigeordneten Rechtsanwalt Dr. Hänisch, gegen den Kaufmann “ Keller, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts,
wegen Forderung von Alimenten, O. 174. 84.
L. K. 5, ist ein neuer Termin auf den 8. De⸗ zember 1884, 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Jüdenstraße 59, I. Treppe, Saal Nr. 53, anbe⸗ raumt, zu welchem der Beklagte mit Bezug auf die öffentliche Zustellung in Nr. 129 des Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staatsanzeigers vom 4. Juni cr. und der Berichtigung in Nr. 148 desselben Blattes hierdurch öffentlich geladen wird. Berlin, den 3. Oktober 1884. Bösche, Gerichtsschreiber der 5. Civilkammer Königlichen Landgerichts I. Oeffentliche Zustellung. — Ehefrau des Gigarrenarbeiters Heinrich Brüggmann, Elise, geb. Fickert, hieselbst, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Gotthard hieselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekannten
Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu scheiden und ladet den Beklagten zur mündlichen Merhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun⸗
8 chweig auf
den 19. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zunm Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braunschweig, den 2. Oktober 1884.
A. Rautmann,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[45417] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 15 149. Der Handelsmann Abraham M. Weil von Geilingen, vertreten durch Rechtsanwalt Dehl in Constanz, klagt gegen den Accisor Richard Scheu von Allmendshofen, z. Zt. an unbekannten
rten abwesend, aus verschiedenen Kaufabschlüssen auf Zahlung des Restbetrages von 170 ℳ 30 ₰ nebft 5 % Zins hieraus vom 3. April 1884, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung des genannten Betrages nebst Zins, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des vor das Großh. Amtsgericht da⸗
ier au
Dienstag, den 25. November l. J., Vormittags 9 Uhr.
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8 Nr. 53 Hechlau eingetragene Hypothek von
sthümer des Grundstücks Nr. 283 Schönwalde zur
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Donanueschingen, den 6. Oktober 1884. roßh. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber Hille.
[45419)/ SOeffentliche Zustellung. Der Bergmann und Materialwaarenhändler Fried⸗ rich Wohlfarth zu Alsdorf klagt gegen den Berg⸗ mann Domenico Brandi zu Alsdorf, jetzt in unbe⸗ kannter Abwesenheit, wegen Restforderung für ge⸗ lieferte Waaren, mit dem Antrage auf Zahlung von 107 ℳ 63 ₰ nebst 6 Prozent Zinsen seit der Klage⸗ zustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtszericht zu Eisleben — Zimmer Nr. 19 — auf den 7. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bLekannt gemacht. 11¹“ Eisleben, am 2. Oktober 1884. Eichner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[45424] Oeffentliche Zustellung.
Der Kirchenvorstand der Kirche von Raudnitz, vertreten durch den Vorsitzenden Gutsbesitzer Amand Amft daselbst und dieser wiederum vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wocke zu Frankenstein, klagt gegen den Maurergesellen Josef Grosser, früher zu Herzogswalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, und Genossen, wegen 90 ℳ rückständige Zinsen der auf Blatt Nr. 283 Schönwalde in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Hypothek von 150 Thalern, mit dem Antrage, den Beklagten als eingetragenen Miteigen⸗
Zahlung von 90 ℳ kostenpflichtig zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Mitbeklagten Josef Grosser zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Frankenstein auf
den 16. Dezember 1884, Vormittags 9 ½ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankenstein, den 6. Oktober 1884.
Riedel, “
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [45431] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneider Michael Hollatz zu Arnoldsdorf bei Briesen, vertreten durch den Rechtsanwalt Wiener zu Graudenz, klagt gegen seine Ehefrau Alma Hollatz, geb. Bahr, früher in Arnoldsdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung aus §. 689 Theil II. Titel I. A. L. R. mit dem Antrage:
1) das zwischen den Parteien bestehende Band der
Ehe zu trennen, 2) die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 9. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr, Verhandlungszimmer Nr. 27, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Graudenz, den 8. Oktober 1884.
Meißner,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[45413] K. Württ. Amtsgericht Horb. Oeffentliche Zustellung.
Die ledige Dienstmagd Barbara Braun von Kilch⸗ berg, derzeit in Tübingen, und der Schneider Hein⸗ rich Bäßler in Tübingen, als Pfleger des am 3. März 1884 geborenen Kindes Gustav Maximilian der ersteren, klagen gegen den ledigen Bierbrauer Max Göttler von Rexingen, derzeit unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ansprüchen aus unehelicher Vaterschaft mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu verurtheilen, daß er zu be⸗ zahlen habe: a. an die Barbara Braun Tauf⸗ und Kindbettkosten baare 50 ℳ, b. an die Pflegschaft des Kindes an jährlichen Alimenten 90 ℳ und zwar insolange, bis sich das Kind selbst ernähren kann, vorerst bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, und zwar halbjährlich vorauszahlbar, nämlich je am 3. März und 3. September jeden Jahres, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlich Württembergische Amtsgericht zu Horb auf
den 3. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Den 9. Oktober 1884.
Almetsgerichtsschreiber Stark.
[45432] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Johanna Lange, geb. Kühnelt, zu Heltth. vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Cohn daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ernst Lange zu Görlitz, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf
den 13. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
(gez.) Weinhold, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
542 [45426 Bekanntmachung.
In Sachen der Gasthofbesitzerin Maria Hay⸗ mann dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Siegel I., gegen J. Denninger, früheren Geschäftsführer im Rheinischen Hof dahier, z. Zt. in Amerika, wegen Forderung, hat das Kgl. Landgericht München I. mit Beschluß vom 16,. September l. Js. die öffent⸗ liche Zustellung der Klage bewilligt und wurde zur Verhandlung über diese Klage Termin auf
Donnerstag, 18. Dezember If. Is., Vormittags 9 Uhr, vor der II. Civilkammer anberaumt.
Hierzu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, behufs einer Vert etung rechtzeitig einen
bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Klägerin beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 4500 ℳ Hauptsache nebst 5 % Verzugszinsen hieraus vom Tage der Klagszustellung an, sowie zur Kostentragung bezw. Erstattung zu verurtheilen.
München, den 8. Oktober 1884. 2
Der Kgl. Ober⸗Sekretär: (L. S.) Rodler. [45414] SOeffentliche Zustellung.
Die geschiedene Anna Scholz, geborene Kühn, in Osterfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Nebe zu Naumburg a/S., klagt gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden Bäckermeister Wilhelm Scholz, wegen einer Illatentheilforderung von 300 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ an die Klägerin sowie Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurtheilen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Naumburg a./S. auf
den 22. Dezember 1884, Mittags 12 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Naumburg a./S., den 7. Oktober 1884. Seidel, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[45423] Oeffentliche Zustellung.
Die Ueberfährpächter Philipp und Marianna Jurzitza'schen Eheleute zu Landzmierz, vertreten durch den Rechtsanwalt Zülzer in Ratibor, klagen gegen die Erben des verstorbenen Bauers Karl Kaliga aus Alt Cosel, rämlich die Wittwe Fransziska Kaliga aus Alt Cosel und Genossen, wegen Ansprüchen aus einem Pachtvertrage, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 712 ℳ 96 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Zu⸗ stellung der Klage und laden den Mitbeklagten, großjährigen Johann Kaliga, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des König⸗
(lichen Landgerichts zu Ratibor auf
den 19. Dezember 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Fuchs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [45415] Oeffentliche Zustellung.
Der Handelsmann Friedrich Wilhelm Funke zu Solingen, vertreten durch Rechtsanwalt Gerhartz da⸗ selbst, klagt gegen den Fabrikanten August Hörster, früher zu Solingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus dem Wechsel vom 14. Mai 1884, fällig einen Monat später, wodurch der ꝛc. Hörster als Aussteller verpflichtet erscheint, mit dem Antrage auf Zahlung von 300 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 4. August 1884, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Solingen auf den 26. November 1884, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Solingen, den 6. Oktober 1884.
1 Plümmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.
145428] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Gärtners Robert Roeske, Ca⸗ roline Emilie, geb. Lade, zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Freude zu Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Robert Roeske, früher in Dobberphul bei Cammin in Pommern, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer 23, auf
den 7. Januar 1885, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stettin, den 7. Oktober 1884.
ö“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
149429] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Schäferknecht Schlotke, Bertha geb. Kurrasch, zu Versin, vertreten durch den Justiz⸗ rath Puchta zu Bütow, klagt gegen ihren Ehemann, den Schäferknecht Carl Wilhelm Schlotke, früher zu Reinfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung mit dem An⸗ trage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Ko⸗ sten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf
den 6. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stolp, den 20. September 1884.
Lemm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45430] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Fleischerfrau Johanna Roland, geborene Weller, in Tilsit⸗Preußen, bevormundet durch den Obertelegraphen⸗Assistent Taudies in Tilsit, vertreten durch den Rechtsanwalt Brink⸗ mann zu Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann den Fleischermeister Johann Roland, früher in Tilsit⸗ Preußen wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landesgerichts zu Tilsit, Zimmer Nr. 39, auf den 17. Dezember 1884, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Tilsit, den 8. Oktober 1884. 88 2 Petraschewitz;, 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
8160l Oeffentliche Zustellung.
In der auf Betreiben des Johann Richlin Geschaäftsmann in Hillesheim, gegen 1) die Eheleut Wilhelm Liebel und Susanna von Landenberg, zu⸗ letzt Metzger in Hillesheim, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Schuldner, 2) den Fran Flamm, Rentner in Gerolstein, Drittbesitzer, geleiteten Collocation werden die genannten Schuldner Eheleute Wilbelm Liebel und Susanna von Landen⸗ berg aufgefordert, von dem von dem Richter⸗Kom⸗ missar Landrichter Pünder am 14. Februar 1884
dieser .“
angefertigten und auf der Gerichtsschreiberei des b
hiesigen Königlichen Landgerichts befindlichen provisorischen Status binnen Monatsfrist Ein⸗ sicht zu nehmen und ihre allenfallsigen Einreden gegen denselben binnen derselben Frist durch Erhebung einer Klage beim zuständigen Gerichte geltend zu machen und solches innerhalb der gleichen Frist zur Kenntniß des Richter⸗Kommissars zu bringen Vorstehendes wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. Trier, den 2. Oktober 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtz: Oppermann.
[45425] Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesitzer Georg Hesselbarth in Zettweil vertreten durch den Justiz⸗Rath Loren; in Zeitz klagt gegen den zur Zeit in unbekannter Abwesenheit lebenden Matrosen Albin Kroeber aus Altenburg, wegen Löschung einer Hypothek, mit dem Antrage Beklagten zu verurtheilen, als Miterbe seiner Mutter Sophie Kroeber, respektive der Eheleute Burkhardt und damit Georg Dietrich's von Zettweil die Löschung der für letzteren Band I. Blatt 10 Seite 181 bei der daselbst verzeichneten Häuslerstelle des Klägers Nr. 116 eingetragenen 840 ℳ rück⸗ ständige Kaufgelder nebst Zinsen aus dem Kaufe vom 6. Mai 1842 zu bewilligen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Zeitz, Zimmer Nr. 7, auf den 2. Dezember 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Richter, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[45433] Bekanntmachung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 16. Sep⸗ tember 1884 ist die bisher zwischen den zu Boppard wohnenden Eheleuten Peter Schoen, Schuhmacher, und Katharina, geb. Boos, bestandene Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt worden.
Coblenz, den 8. Oktober 1884.
Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
145434]=3 Urtheils⸗Auszug.
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken, II. Civilkammer, vom 5. März 1884, wurde die zwischen der Elise Wiesen, Ehefrau des Ingenieurs Gustav Bertrix, zu Lebach, und dem genannten Gustav Bertrix, Ingenieur, z. Z. ohne bekannten Aufenthaltsort, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, und sind die Parteien zur Massebildung und Liquidation vor Notar Hoffmann zu Lebach verwiesen worden.
Saarbrücken, 8. Oktober 1884.
Cüppers, Assist.,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[45436] Bekanntmachung.
In der Untersuchung gegen Simon Neuberger, ledigen Handelsmann von Westheim, K. bayer. Be⸗ zirksamts Hasfurt, wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit, wurde durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Schweinfurt vom 8. d. Mts. auf Grund der §§. 332 ff. Str. Pr. O. das im Deut⸗ schen Reiche befindliche Vermögen des Simon Neu⸗ berger mit Beschlag belegt. 8
Schweinfurt, 10. Oktober 1884.
Der K. I. Staatsanwalt. Rath.
[45374] Bekanntmachung.
Nachdem der Rechtsanwalt Weber zu Elberfeld
seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgegeben hat, ist derselbe in der diesseitigen Liste der zuge⸗ lassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Barmen, den 8. Oktober 1884. Königl. Kammer für Handelssachen.
1453711 Bekanntmachung. In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechts⸗ anwalt Wreschner, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden. Berlin, den 7. Oktober 1884. b Königliches Landgericht Berlin I.
[45375] In unserer Rechtsanwaltsliste ist der Weber hierselbst gelöscht worden. Elberfeld, den 9. Oktober 1884. 88 Koöhnigliches Amtsgericht. Stamm. [45373 Max Rosengart, Rechtsanwalt in Heidenheim, wurde unterm 6. d. Mts. in Folge Aufgabe der Zu lassung beim hiesigen Amtsgericht in der diesseitigen Liste gelöscht, was hiemit veröffentlicht wird. Heidenheim, den 10. Oktober 1884. KEKoönigliches Amtsgericht. 8 Gerichtsschreiber Widmann.
[45372] 8 Der zur Rechtsanwaltschaft bei dem untenifer neten Amtsgericht zugelassene Rechtsanwalt Sch 8 ist heute in die Liste der Rechtsanwälte eingetrag worden. . Mayen, den 8. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht.
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den 14. Oktober, Abends. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗Forstmeister a. D. und Rittergutsbesitzer von Waldow zu Dannenwalde im Großherzogthum Mecklenburg⸗ Strelitz den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub; dem Hofprediger Wilsing zu Stargard i. Pom., und dem Pastor Piper zu Vilmnitz auf Rügen den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; den Kanzlei⸗Räthen Sybel zu Düsseldorf und Zickler zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Corps⸗Stabsapotheker a. D. Mavors zu Berlin, bisher beim XIV. Armee⸗Corps, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem evan⸗ gelischen Lehrer und Küster Krahn zu Güntersberg im Kreise
Saatzig den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens
von Hohenzollern zu verleihen.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: 8 des Ehren⸗Großkreuzes des Großherzoglich oldenbuergischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem General⸗Lieutenant Trenk, Commandeur der 16. Division; des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Oberst⸗Lieutenant von Hake, Commandeur des Westfälischen Jäger⸗Bataillons Nr. 7; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone: dem Hauptmann von Holstein im Holsteinischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 85;
des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Josef⸗Ordens: dem General⸗Major von Hänisch, Direktor des All⸗ gemeinen Kriegs⸗Departements des Kriegs⸗Ministeriums; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens virier dem Major von Braunschweig im 5. u““ Nr. 94 (Großherzog von owie
Thüringischen Sachsen);
der vierten Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant Winsloe IJ. im 2. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 14.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Am 15. d. M. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Cöln (rechtsrheinische):
1) die 37,25 km lange Bahnstrecke Siegburg —Ründe⸗ roth, welche in Siegburg an die Cöln⸗Gießener Bahn an⸗ schließt, mit den Personen⸗Haltestellen Driesch, Lohmar, Bacher⸗ mühle und Vilkerath, sowie mit den für den Personen⸗, Privatdepeschen⸗, Gepäck⸗ und Güterverkehr, einschließlich der Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren eingerichteten Stationen und Haltestellen Donrath, Wahlscheid, Overath, Ehreshoven, Engelskirchen und Ründeroth dem öffent⸗ lichen Verkehr übergeben;
2) die an der Bahnstrecke Wanne — Bremen zwischen Dülmen und Appelhülsen gelegene Personen⸗Haltestelle Bul⸗ dern auch für den Gepäck⸗ und Güterverkehr, einschließlich der Abfertigung von Leichen, und lebenden Thieren, eröffnet.
Berlin, den 13. Oktober 1884.
Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamts:
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b 1 15. d. M. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ ahn⸗Direktion zu Elberfeld die zwischen Kettwig v. d. Brücke und Saarn eingerichtete Haltestelle Mintard für den Per⸗ sonenverkehr eröffnet. Berlin, den 13. Oktober 1884. Vertretung des des Reichs⸗Eisenbahnamts: örte.
Am 15.
Bekanntmachung. M. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ zu Cöln (linksrheinische) die Personen⸗Halte⸗
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Am 15. d. bahn⸗Direktion
stelle Büttgen, zwischen Neuß und Kleinenbroich gelegen, für den Güterverkehr in Wagenladungen eröffnet. Berlin, den 14. Oktober 1884. In Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamts: “ Körtet. —
Königreich Preußen. 1
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität Graz, Dr. Moritz Wlassak, zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität zu Breslau zu er⸗ nennen; und dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Lengeling in Magdeburg den Charakter als Baurath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Oberlehrer an der Ober⸗Realschule zu Cöln, Karl
Hermann Weiland, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als Landespolizeihörde hat di nichtperiodische Druck⸗
schrift: „Rathschläge für das Politische Leben mit besonderer Berücksichtigung der bevorstehenden Wahlen. Zürich, 1884, Schweizerische Genossenschafts⸗Buch⸗ druckerei Hottingen“, welche mit der unter dem 8. April dieses Jahres von der Königlich württembergischen Regierung des Neckarkreises zu Ludwigsburg verbotenen nichtperiodischen Druckschrift:
„ Winke für die Agitation und für das Verhalten vor den Behörden. Druck und Verlag von Konzett und Ebner in Chur“
im Hauptwerke gleichlautend ist und als eine vermehrte Auf⸗ lage letztgenannter Druckschrift sich darstellt, auf Grund §. 11. des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878, insoweit es eines besonderen Verbotes dieser Schrift noch bedürfen sollte, zu verbieten beschlossen. 1
Leipzig, am 13. Oktober 1884. 1
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
4 % iges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 2 000 000 Fl., d. d. 12. Juli 1859.
Bei der am 6. d. Mts. stattgefundenen 21. Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. nego⸗ ztirten 4 % igen, früher 5 % igen vormals Nassauischen Staatsanlehens von 2 000 000 Fl., d. d. 12. Juli 1859, sind nachverzeichnete Obli⸗ gationen gezogen worden:
A. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 188ö5.
Litt. A. à 100 Fl. 171 ℳ 43 ₰ Nr. 2 70 113 229 234 449 557 570 594 611 881 906 = 12 Stück über 2057 ℳ 16 ₰.
Litt. B. à 200 Fl. = 342 ℳ 86 ₰ Nr. 2 211 303 423 502 642 711 717 718 731 955 = 11 Stück über 3771 ℳ 46 ₰.
Litt. C. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 89 220 386 429 477 = 5 Stück über 2571 ℳ 45 ₰.
Litt. D. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 142 244 337 392 595 730 820 891 961 983 1006 1010 1155 1169 1252 1400 1491 1610 1727 1871 1915 1932 2068 2085 24 Stück über 20 571 ℳ 36 ₰.
Litt, E. à 1000 Fl. 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 86 162 300 372 400 485 = 6 Stück über 10 285 ℳ 74 ₰. .““
Zusammen 58 Stück über 39 257 ℳ 17 ₰.
B. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1885. Litt. A. à 100 Fl. = 174 ℳ 43 ₰ Nr. 95 370 544 579 586 628 651 724 798 830 928 = 11 Stück über 1885 ℳ 73 ₰.
Litt. B. à 200 Fl. = 342 ℳ 86 ₰ Nr. 162 443 514 557 669 688 713 764 802 806 929 = 11 Stück über 3771 ℳ 46 ₰.
Litt. C. à 300 Fl. = 514 ℳ 29 ₰ Nr. 138 162 244 461 499 = 5 Stück über 2571 ℳ 45 ₰.
Litt. D. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰ Nr. 33 39 52 365 478 483 487 515 575 605 607 717 841 946 949 1049 1175 1295 1302. 1357 1570 1571 1628 1691 2053 = 25 Stück über 21 428 ℳ 50 ₰.
Litt. E. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰ Nr. 15 192 198 262 403 457 = 6 Stück über 10 285 ℳ 74 ₰.
Zusammen 58 Stück über 39 942 ℳ 88 ₰.
Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin dauert, bei folgenden Stellen erhoben werden können: 8 „ Bei dem Bankhause der Herren M. A. von Roth⸗ schild & Söhne in Frankfurt a. M., bei der König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, bei jeder
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Lymphe.
Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, der König⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., und bei den König⸗ lichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück.
„Die Auszahlung erfolgt bei den Obligationen unter A gegen Rückgabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe III Nr. 3 bis 8 und Zinsschein⸗Anweisung; bei denjenigen unter B gegen Rück⸗ gabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe III Nr. 4 bis 8 nebst Zinsschein⸗Anweisung. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapital zurückbehalten.
Soll die Einlösung von gezogenen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse hier oder bei der Königlichen Fee in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗ Anweisungen durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unter⸗ zeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermin eingereicht werden können. 8
Rückständig sind noch:
Aus der Verloosung
pro 1. Juli 1880: A. Nr. 196.
pro 1. Juli 1884: A. Nr. 206 236, B. Nr. 144 167 205 406, C. Nr. 223, D. Nr. 866 977.
Wiesb den 16. September 1884. 1“ Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
Preußen. Berlin, 14. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König statteten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Baden⸗Baden, gestern Nachmittag dem Fürsten und der Fürstin Solms einen Besuch ab.
Später fand bei den Kaiserlichen Majestäten ein Diner statt, zu welchem auch die badischen Minister und die Genera⸗ lität aus Karlsruhe geladen waren.
Abends besuchten Se. Majestät mit den Großherzoglichen Herrschaften von Baden und Mecklenburg⸗Schwerin sowie den anderen anwesenden Fürstlichkeiten die Vorstellung im Salon⸗ Theater des Kurhauses.
1“
— Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Dem Kreise Fischhausen ist behufs des Grund⸗ erwerbs für den chausseemäßigen Ausbau der drei Wegestrecken: Koesnicken⸗Obrotten, Pobethen⸗Lauknicken und Ende der Ger⸗ mauer Chaussee⸗Heiligen Creutz das Enteignungsrech
sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter⸗ haltung der genannten Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chaussee⸗ geldtarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufge⸗ führten Bestimmungen — verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
— Gegen Ende Oktober wird, wie die „Klin. Wochenschr.“ mittheilt, im Kaiserlichen Gesundheitsamt eine Sachver⸗ ständigen⸗Kommission, in welche auch grundsätzliche Impf⸗ gegner berufen werden, zusammentreten, um über die Impf⸗ frage zu berathen. Die Anregung hierzu hat der Neichs⸗ tagsbeschluß vom 6. Juli 1883 gegeben, die bei dem Reichs⸗ tage eingegangenen 28 Petitionen gegen das Schutzpocken⸗ gesetz dem Reichskanzler zur Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen zu überreichen: „l1) eine Kommission von Sach⸗ verständigen zu berufen, welche unter der Oberleitung des Reichs⸗Gesundheitsamts den gegenwärtigen physiologischen und pathologischen Stand der Impffrage, insbesondere in Bezug auf die Kautelen, welche die Impfung mit der größtmöglichen Sicherheit zu umgeben ge⸗-⸗ eignet sind, prüft und welche — erventuell unter allgemeiner Durchführung der Impfung mit animaler Lymphe — Maßregeln zum Zweck dieser Sicherung vorschlägt; 2) eine brauchbare Impfstatistik herbeizuführen auf Grund obliga⸗ torischer Anzeigepflicht bezüglich der vorkommenden Pocken⸗ erkrankungen und deren Verlauf an die zuständige Reichs⸗ behörde“. Die Ende Oktober zusammentretende Sachverständigen⸗ Kommission soll namentlich berathen über die von Seiten des Gesundheitsamts in Aussicht genommenen Maßregeln, welche eine sanitätspolizeiliche Ueberwachung der Ausführung des Impfgeschäfts zum Zweck haben, um den bei Handhabung desselben zu Tage getretenen Unzuträglichkeiten für die Zukunft vorzubeugen, sowie über die im §. 9 des Impfgesetzes vor⸗ behaltene Errichtung einer angemessenen Anzahl von Impf⸗ instituten zur Beschaffung und Erzeugung vng ünhbr
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