vS]
us den bezeichneten Kaufverträgen und dem Hypo⸗ thekenschein vom 17. Januar 1824, „5) der Hypothekenurkunde über 500 Thlr. rück⸗ ständiges Kaufgeld für den Tuchmacher Friedrich Blursch zu Aschersleben aus dem Kaufkontrakte vom 19. April 1873 in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Tuchmacher Wilhelm Müller gehörigen, zu Aschers⸗ leben unter Nr. 1142 f. — alte Nr. — vor dem Wasserthore belegenen, im Grundbuche über Aschers⸗ leber Häuser Band 5 Seite 320 verzeichneten Wohn⸗ hauses eingetragen, gebildet aus der Ausfertigung des Kaufvertrages vom 19. April 1873 und dem Hypothekenbriefe vom 29. April 1873.,
6) die Hypothekenurkunde über 9600 Thlr. Lehn⸗ stammkapital, in Abtheilung III. Nr. 11 des Ritter⸗ guts Hausneindorf Band II. Seite 197 des Grund⸗ buchs von Hausneindorf eingetragen, welcher statt der per decretum vom 18. Juni 1818 rabrica III.
r. 5 eingetragenen jährlichen Rente von 300 Thlr. Courant und des rubrica III. Nr. 7 eingetragenen Lehnsstammes von 5000 Thlr. Courant von den zur Theilnahme an diesem Lehnsstamme resp. der Rente berechtigten Interessenten, als:
1) dem Major August Carl von Wulffen zu Hirsch⸗
beeg.
2) dem Lieutenant Leopold Christof Lebrecht von Wulffen zu Berlin, einzigem Sohne des ver⸗ storbenen Obrist Dietrich Levin von Wulffen,
3) den Söhnen des verstorbenen Majors Carl Moritz von Wulffen: 8 a. Ober⸗Landesgerichtsassessor Ernst Carl Adolf von Wulffen, b. Gutsbesitzer Heinrich Moritz Alexander von Wulffen auf Derzow,
4) dem Lieutenant Ernst Anton Alexander von
8 Wulffen zu Berlin,
5) dem Besitzer dieses Guts, General⸗Major 8 Christof Alexander von Wulffen zu Berlin,
laut der durch die notariell und gerichtlich anerkannten
Verträge d. d. Berlin, den 6. und 20. Juni 1821
resp. 30. Mai 1829 und d. d. Berlin, den 27. Auguft
und 13. September 1830, Hirschberg, den 30. Sep⸗ tember 1830 und Frankfurt a. O., den 25. Oktober
1830 unter der vom Königlich Kurmärkischen Pupillen⸗
Kollegium vom 2. November 1830, ertheilten Ge⸗ nehmigung konstituirt ist, mit dem Bemerken, daß
1) das Lehnsstamm⸗Kapital mit jähbrlich 5 % an
die zur Theilnahme berechtigten Familienglieder zu
verzinsen ist, 8
2) den Besitzer aber zugestanden ist, so lange den fünften Theil in Abzug zu bringen, als das Gut mit der gegenwärtigen Grundsteuer⸗Auflage belastet bleibt und nicht vielmehr unter das frühere Ver⸗ hältniß als freies Rittergut zurücktritt, und daß
3) diesem Lehnsstamme die Priorität der rubr. II.
Nr. 5 eingetragenen Reale und des rubr. III. Nr. 7
eingetragenen Lehnsstammes zusteht, soweit dadurch
die Rechte der inzwischen eingetragenen Gläubiger nicht gefährdet werden. Eingetragen ex decreto de 6. September 1842. gebildet aus den Urkunden d. d. Berlin, den 6. u. 20. Juni 1821, 18. März 1822, 30. Mai 1829, 27. August 1830, 13. September 1830, d. d. Hirsch⸗ berg, den 30. September 1830, d. d. Frank⸗ furt a. O., den 25. Oktober 1830, d. d. Berlin, den 2. November 1830, 5. Oktober 1830, 30. No⸗ vember 1830 und den Hypothekenscheinen vom 6. Sep⸗ tember 1842 sowie dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 11. Februar 1861,
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern nach Verhältniß der den aufgebotenen Dokumenten zu Grunde liegenden Objekte zur Last
gelegt. Von Rechts Wegen. Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung. Riecke, i. V. Im Namen des Königs! Verkündet am 14. August 1884. 1“ Derz, Act., Gerichtsschreiber. 1
Auf den Antrag der nachstehenden bezüglichen Eigenthümer der verpfändeten Grundstücke, als:
1) des Tuchmachers Friedrich Karl Winter, ver⸗ Sese durch den Rechtsanwalt Meißner zu Aschers⸗
eben,
2) des Stadtraths und Gruben⸗Repräsentanten Schröder zu Aschersleben als Generalbevollmächtigten der Erben des Bürgermeisters Georg Gustav Douglas,
3) des Feldhüters Christian Jordan für sich und als gesetzlicher Vertreter seiner Ehefrau, Johanne, geb. Golze, zu Königsaue, vertreten durch den Rechtsanwalt Meißner zu Aschersleben,
4) der Erben des am 11. Mai 1883 zu Aschers⸗ leben verstorbenen Bergmanns Gottfried Hoffmann,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Aschers⸗ leben durch den Amtsgerichts⸗Rath Riecke für Recht:
1) die eingetragenen Gläubiger sowie deren etwaige unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die nachstehend bezeichneten Posten:
a. 100 Thlr. rückständige Kaufgelder aus dem
Kaufvertrage vom 13. September 1836, für den Ackermann Andreas Sehnert zu Bräunrode, einge⸗ tragen in Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs über das Haus Nr. 55 Graben zu Aschersleben — Band 29 — Seite 121 des Grundbuchs. — Es waren ursprünglich 130 Thlr. eingetragen und sind 30 Thlr. gelöscht — zufolge Verfügung vom 16. September 1836, b. 100 Thlr. Courant für den Hülfs⸗ ingrossator Heinrich Messerschmidt zu Aschers⸗ leben, aus der Schuldverschreibung vom 18. Dezember 1832 in Abtheilung III. Nr. 2 im Grundbuche über Aschersleber Aecker Band 27 Seite 117 eingetragen und nach Vol. 5 Fol. 61 übertragen — laut Ur⸗ kunde vom 1. November 1833 hat der Gläubiger Messerschmidt dem Magistrate zu Aschersleben mit dieser Hypothekforderung Kaution bestellt,
3) 26 Thlr. 2 Sgr. 5 Pf. Restforderung für die unverehelichte Dorothee Marie Krause zu Königsaue — es waren ursprünglich 126 Thlr. 2 Sgr. 5 Pf. — aus der gerichtlichen Verhandlung vom 1. August 1818 in Abtheilung III. Nr. 2 des Hauses Nr. 82 zu Königsaue, der Ehefrau des Feldhüters Christian Jordan, Johanne, geb. Golze, gehörig eingetragen,
4) 10 Thlr. Courant und 22 Thlr. Courant rückständige Kaufgelder, eingetragen aus den Kauf⸗ verträgen vom 13. November 1823 für den mino⸗ rennen Carl Christian Christoph Strauch, bezw. für die vier Gebrüder David, Salomon, Gottfried und Andreas Strauch, in Abtheilung III. Nr. 4 und 5 des Hauses Nr. 9 zu Aschersleben auf dem Kloster⸗ hofe — Band 36 Seite 313 des Grundbuchs —
ausgeschlossen;
) die Kosten des Aufgebotsverfahrens tragen die
Antragsteller nach Verhältniß des Gegenstandes der aufgebotenen Posten. Von Rechts Wegen. Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung. 1 Riecke i. V.
[456763 Im RNamen des Königs! Verkündet am 6. Oktober 1884. Frischmuth, Gerichtsschreiber.
In der Robert Lenzschen Aufgebotssache F. 13/84, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Baumm für Recht:
1) dem Arbeiter Andreas Manthei zu Welna werden seine Rechte auf die Hypothekenposten
von a. 64 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. gleich 193,75 ℳ mütterliches Erbtheil, b. 87 Thlr. 6 Sgr. 4 Pf. gleich 261,64 ℳ väterliches Erbtheil, .
eingetragen für die Geschwister Marianna, ver⸗ ehelichte Wawrzyniak und Michael Manthei für jeden zur Hälfte zu gleichen Rechten in Ab⸗ theilung III. Nr. 2 und Nr. 3 des Grundbuchs des dem Eigenthümer Robert Lenz und dessen Ehefrau Maria Magdalena, geborne Rehbein gehörigen Grundstücks Poslugowo Band I. Blatt 5 aus dem in der Michael Mantheischen Verlassenschaftssache unterm 18. Juni 1834 geschlossenen und den 14. September 1834 kon⸗ firmirten Erbrezesse zufolge Verfügung vom 1. Februar 1834, vorbehalten, die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypothekengläubiger, der Geschwister Marianna, verehelichten Wawrzyniak und Michael Manthei werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeich⸗ neten Hypothekenposten ausgeschlossen,
3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Eigenthümer Robert Lenz auferlegt.
Wongrowitz, den 7. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht.
[45693] Im Namen des Königs!
In der Hellrung'schen Aufgebotssache von Nieder⸗ orschel F. 8 1883/1884 erkennt das Königliche Amts⸗ gericht, II., zu Worbis durch den Amtsrichter Knochenhauer am 4. Oktober 1884,
da das Aufgebot der Hypothekenpost von 100 Thalern, eingetragen für den Rath und Justizamt⸗ mann Helmkampf zu Keula in Abtheilung III. Nr. 1 des Häusergrundbuchs von Niederorschel Band I. Blatt 185 auf dem dem Drechsler Joseph Hellrung zu Niederorschel gehörigen, daselbst belegenen Wohn⸗ hause Nr. 248 nebst Zubehör, von dem dazu berech⸗ tigten Grundstückseigenthümer beantragt worden ist, für Recht:
1) die Rechtsnachfolger des verstorbenen Hypo⸗ thekengläubigers, Raths und Justizamtmanns Helm⸗ kampf von Keula werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen,
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Drechsler Joseph Hellrung zu Niederorschel als An⸗ tragsteller zu tragen.
“ Rechts Wegen. Knochenhauer.
[45674]
Im Namen des Königs!
Verkündet am 4. Oktober 1884.
Effert, Gerichtsschreiber.
In der Michael Mnichowskischen Aufgebotssache F. 20/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Baumm
8 für Recht:
1) Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypo⸗ thekengläubiger Woyciech und Margarethe Kusz werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 147 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. gleich 442,75 ℳ mütterliches Erbtheil, eingetragen für die Geschwister Woyciech und Margarethe Kusz und zwar für jedes mit 73 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. gleich 221,39 ℳ, welche die Besitzerin zur Majorennität zu zahlen übernommen und sich verpflichtet hat, dieselben mit 5 % zu verzinsen, so lange die Erben in ihrem Hause sich aufhalten, statt der Zinszahlung diese zu unterhalten, in Abtheilung III. Nr. 1 des Grund⸗ buchs des dem Eigenthümer Michael Mnichowski gehörigen Grundstücks Juncewo Blatt 16 auf Grund des in der Martin Kuszschen Vormundschaftssache unterm 8. Mai 1840 geschlossenen Vertrages zu⸗ folge Verfügung vom 27. November 1840 ausge⸗ schlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zu Last.
Wongrowitz, den 6. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht. [45667] Im Namen des Königs! 8
In Sachen, betreffend das Aufgebot eingetra Forderungen, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Allenstein durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann für Recht:
daß die unbekannten Berechtigten folgender ein⸗ getragener Posten:
a. 26 Thlr. 7 Sgr. 10 Pf. à 5 % verzinslicher Kaufgelderrest auf Requisition des Subhastations⸗ richters zufolge Verfügung vom 5. November 1860 im Grundbuche Dietrichswalde Nr. 37 Abth. III. Nr. 15 g. und als vom Kruggrund⸗ stücke Nr. 46, übertragen im Grundbuche Dietrichswalde Nr. 37 Abth. III. Nr. 16 h. à 5 % verzinslich zufolge Verfügung vom 15. Ok⸗ tober 1861 für den Wirthen Martin Materna aus Dietrichswalde eingetragen,
. 22 Thlr. 1 Sgr. 11 Pf. à 5 % verzinslich bei Zuschreibung des Grundstücks Dietrichswalde Nr. 46 im Grundbuche Dietrichswalde Nr. 37 Abth. III. Nr. 16e. zufolge Verfügung vom 15. Oktober 1861 für den Wirthen Martin Materna aus Dietrichswalde eingetragen,
auszuschließen und die Kosten des Aufgebotsver⸗ fahrens dem Antragsteller Joachim Guski aus Dietrichswalde aufzuerlegen. . Allenstein, den 6. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. II. [45686] Ausschlußurtheil. 2
In Sachen, betreffend das Aufgebot verloren ge⸗ gangener Hypothekeninstrumente und bezahlter Hy⸗ pothekenposten zum Zwecke der Löschung hat das Königliche Amtsgericht hierselbst, durch den Amts⸗ richter Herrmann für Recht erkannt:
I. die etwaigen Berechtigten des Antheils der Franziska Janik an dem auf dem Grundstück
zember 1853 eingetragenen 150 ℳ rückständigen Kaufgeldern mit 60 ℳ resp. 4727 ℳ,
II. die etwaigen Berechtigten der Antheile des Wilhelm und der Philippine Larisch an der auf dem Grundstücke Blatt 77 Oberglogau Stadt Ab⸗ theilung III. Nr. 4 auf Grund der Erbtheilungs⸗ verhandlung vom 21. Dezember 1833 zufolge Ver⸗ fügung vom 18. Juli 1834 eingetragenen Post von 76 Thlr. 9 Sgr. 4 Pf. mütterliche Erbegelder mit je 12 Thlr. 21 Sgr. 6 8 Pf., zusammen mit 25 Thlr. 13 Sgr. 1 ½ Pf.
werden mit ihren Ansprüchen auf die be⸗ zeichneten Posten ausgeschlossen,
15. Feb III. die Hypothekenurkunde vom — 1865,
20. Mai 1865, über die auf dem Grundstücke Blatt 145 Klein Strehlitz Abtheilung III. Nr. 3 für Thomas Tischbierek aus dem Erkenntnisse vom 14. Februar 1865 eingetragenen Judikatforderung von 100 Thlr. nebst 1 Thlr. 27 Sgr. Eintragungs⸗
kosten, 30. Ok IV. die Hypothekenurkunde vom 11. Hbioher.
18. Mär 1863, —5. Vrüns 1864, über die auf dem Grund⸗ stück Blatt 145 Klein Strehlitz Abtheilung III. Nr. 2 für die Rosa, geborne Krautwurst, verwitt⸗ wete Gerbermeister Boenisch zu Oberglogau zufolge Verfügung vom 6. April 1864 auf Grund der Urkunde vom 18. März 1864 eingetragenen Dar⸗ lehnspost von 500 Thlrn., werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt. S Oberglogau, den 3. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. 8 Herrmann.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 6. Oktober 1884. Frischmuth, als Gerichtsschreiber.
In der Herrmann Lewysohnschen Aufgebotssache F. 17/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu W durch den Amtsrichter Baumm für
echt:
1) Die Hypothekenurkunde über 224 Thlr. gleich 672 ℳ väterliches Erbtheil, eingetragen aus dem
. 10. Febru Erbrezesse vom I.r erkrce. 1853 am 20. Okto⸗
ber 1853 für den Itzig Lewysohn, geboren am 20. Dezember 1833 und abgetreten an den Kauf⸗ mann Michaelis Loewe in Rogasen laut notarieller Cession vom 11./20. Mai 1857 eingetragen am 22. No⸗ vember 1857 in Abtheilung III. Nr. 3 des dem Kaufmann Herrmann Lewysohn gehörigen Grund⸗ stücks Stadt Janowitz Band I. Blatt 5 gebildet aus dem Hypothekenschein vom 23. November 1853
10. Feb und dem Erbrezeß vom 24 Ferüarte 1853 wird
für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem
Antragsteller zur Last. Wongrowitz, den 6. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht.
—
[45675]
[45670] Bekanntmachung. Die Dokumente über die auf Scharzig Blatt 16 in Abtheilung III. für Michael Sasek eingetragenen Posten und zwar: a. unter Nr. 2 von 22 Thlr. 7 Sgr. 65312 Pf.
19. Oktober 1844
run “ auf Grund des Erbrezesses vom 20. Februar 1845 zufolge Verfügung vom 5. April 1845 subingrossirt von den für E auf Grund des Erb⸗
zesses vom 25. April 1842 ei T rezesses vom Io. Nebenber eingetragenen 44 Thlr. 15 Sgr. ⁄1⁄ Pf. und
b. unter Nr. 3 von 29 Thlr. 20 Sgr. % Pf. eingetragen auf Gund des Erbrezesses vom
25. April 1842 zufol 8 zufolge Verfügung vom 13. Ja⸗ nuar 1843
sind durch Ausschlußurtheil vom 6. Oktober 1884 für kraftlos erklärt. .
Meseritz, den 7. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Hypothekenurkunde, welche über die, für die Wittwe Voigt auf dem im Grundbuche von Paplitz Band II. Blatt 521 Nr. 13 verzeichneten Grund⸗ stücke, in Abtheilung III. Nr. 4 eingetragenen 200 Thlr. = 600 ℳ gebildet worden ist und welche besteht aus der Ausfertigung der Schuldverschreibung vom 11. Januar 1861, beglaubigter Abschrift der Verträge vom 13. Mai 1844, 20. Mai 1847, 21. August 1847, nebst angehängtem Hypothekenauszuge vom 18. Januar 1861, mit der Ingrossations⸗ Registratur vom 18. Januar 1861, durch Ausschluß⸗ urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden ist.
Baruth, den 10. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht.
1456711 Bekanntmachung.
In der Nadeborschen Aufgebotssache von Groß⸗ Jehser hat das Königliche Amtsgericht, Abtheilung I., 8 Gn. unterm 10. Oktober 1884 für Recht er⸗ annt:
1) Die Hypothekenurkunde über 2700 ℳ Dar⸗ lehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 27. Oktober 1868 für den Staatsminister Erasmus Robert Freiherrn von Patow auf Zinnitz, auf die dem Kossäthen Carl August Nadebor gehörigen und Band III. Blatt Nr. 14 und Band IV. Blatt Nr. 10 des Grundbuchs von Groß⸗Jehser verzeichneten Grundstücke in Abtheilung III. sub Nr. 9 resp. 4, gebildet aus den Hypothekenbuchsauszügen vom 23. November 1868 und der Schuldurkunde vom 27. Oktober 1868 wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Von Rechts Zwiebler. Beglaugigt:
Calau, den 10. Oktober 1884.
(L. S.) Ohnesorge, Kanzleirath,
Wegen.
Blatt 34 Blaschewitz Abtheilung III. Nr. 4 auf Grund des notariellen Kaufvertrages vom 9./18. De⸗
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, 1 I. Abtheilung.
“ u“
119,2n. Antrag des H er Meinh uf den Antrag des Herrn Bankier Meinh Struvy hbier für die Witiwe Anna Catharine Lhelh von —ög — — Amtsgericht zu Meiningen durch den unterzeichneten A ] ie uldverschreibung der Herzogl. , kredit⸗Anstalt hier Litt. D. her Thegandes. 300 ℳ wird für kraftlos erklärt. Meiningen, 2. Oktober 1884. Herzogliches Amtsgericht, Abtheilung II. (gez.) Bernhardt Ausgefertigt: Meiningen, 9. Oktober 1884. (. 8) Reiche, i. V. des Gerichtsschr. des H. Amtsgerichts.
[45668] Im Namen des Königs! Verkündet am 24. September 1884. gez. Eichholz, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der derzeitigen Nutznießer des auf dem Rittergute Liebenow Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen Lehnsstammes und bezüglich des Be⸗ sitzers des gedachten Ritterguts erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Landsberg a. W. durch den Amtsgerichts⸗Rath Zeigermann für Recht:
Das Hypothekeninstrument über 4000 Thlr. = 12 000 ℳ Lehnsstamm, eingetragen aus dem Rezesse vom 19. Juli 1755 am 31. März 1761 für die Gebrüder George Friedrich, Balthasar Adolf und Hans Sigismund von Beerfelde in
Abtheilung III. Nr. 2 des dem Rittergutsbesitzer Treichel zu Stennewitz gehörigen Ritterguts Liebenow Bd. XIII. Bl. 11 des Grundbuchs der Rittergüter des Landsberger Kreises und bezüglich des demselben gehörigen Grundstücks Band V. Nr. 186 des Grundbuchs von Liebe⸗ now, gebildet im Jahre 1792 aus dem Original des Rezesses vom 19. Juli 1755 und der Re⸗ kognition der Neumärkischen Landschaft vom 31. März 1792 wird für kraftlos erklärt.
14567870% Bekanntmachung.
Auf Antrag der verwittweten Posthalter Hübner, Amalie Alwine, geb. Scholz, in Schönau hat das unterzeichnete Amtsgericht am 26. September 1884 für Recht erkannt:
Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stücke Nr. 39 Wohnhaus Schönau in Abth. III. unter Nr. 2 noch haftende Post von zweihundertfünfund⸗ fünfzig Thalern, welche ursprünglich für die verehe⸗ lichte Strickermeister Karoline Auguste Siebeneicher, geborene Scholz, eingetragen war, später an die Kreisgerichts⸗Sekretär Ida Rosalie Bertha Neunherz, geborene Siebeneicher, von dieser an die verwittwete Posthalter Hübner, Amalie Alwine, geborene Scholz, besage der Urkunde vom 27. August 1856 und von dieser wieder laut Verhandlung vom 8. Februar 1859 an die Geschwister Gustav Eduard und Emilie Alwine Hübner cedirt worden sind, sowie die Cessionsurkunde vom 27. August 1851 wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗ stellerin, verwittweten Posthalter Amalie Alwine Hübner aufgelegt.
Schönau, den 4. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht. I.
Im Namen des Königs! Verkündet am 22. September 1884. Moldenhauer, Gerichtsschreiber. In der Aufgebotssache I. F. 6/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jarotschin durch den Gerichts⸗Assessor Senff für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stücke Jarotschin Nr. 207 Abtheilung III. Nr. 3 für den Kaufmann Wolff Rohr zu Jarotschin ein⸗ Sehegee Post von 500 Thlr. wird für kraftlos erklärt;
der Rechtsanwalt Auerbach II. zu Berlin trägt die Kosten des Verfahrens. “
Von Rechts Wegen.
Senff. 2 Bekanntmachung.
Die im Grundbuch von Walchow Bd. II. Bl. Nr. 65 in Abth. III. Nr. 1 für den Bauern Andreas Höffler zu Walchow aus der Obligation vom 7. Juni 1806 noch eingetragene mit 4 % jähr⸗ lich verzinsliche Hypothekenforderung von 200 Thlr. ist durch Ausschlußurtheil vom 3. Oktober 1884 für kraftlos erklärt worden, was gemäß §. 848 Absatz?2 b““ Civil⸗Prozeßordnung bekannt gemacht wird.
u⸗Ruppin, den 5. Oktober 1884. 8 Königliches Amtsgericht.
[45688]
1.“ [45690] — Die Hypothekenurkunde: a. über 290 Thlr. 10 Sgr. un hlr., ein⸗ getragen aus der Schuldurkunde vom 18. März 1858 Abth. III. Nr. 5 Bd. V. Bl. 7 des Grundbuchs von Siedlinghausen; über 57 Thlr. 14 Sgr. 6 Pf., eingetragen aus der Schuldurkunde vom 10. Dezember 1863 Abth. III. Nr. 4 des Grundbuchs von Velmede sind für kraftlos erklärt. Bigge, den 10. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht
[45679] Bekanntmachung. 8 Das im Jahre 1877 auf den Namen „Karoline Kleinert in Jäntschdorf“ von der städtischen Spar⸗ kasse in Oels ausgestellte und im Januar 1882 über 94,87 ℳ lautende Sparkassenbuch Nr. 10922 ist durch das am 30. September d. J. verkündete Ur⸗ theil des hiesigen Königl. Amtsgerichts für kraftlos erklärt worden. 8. Oels, den 6. Oktober 1884. Heinrici, G“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[456892 Bek anntmachung. Nr. 24696.
Durch Ausschlußurtheil des Großh. Amtsgerichts vom Heutigen wurde das Badisch Serie 4974 Nr. 248 654 für kraftlos erklärt. Karlsruhe, den 6. Oktober 1884.
Gerichtsschreiberei des Gr. Amtsgerichts. — Braun. 8
8
(45684] usschlußurthei 12 3. Oktober 1884 ist Durch Ausschluß 9. Februar 1852
die Hypothekenurkunde vom 7. März 1871 über 762 Thlr. 15 Sgr. (= 2287,50 ℳ) väterliche Erbe⸗ elder, eingetragen für Reinhold Gumal Scheffel zu Großwangen, Band I. Artikel 7 des Grundbuchs von Großwangen, Abtheilung III. Nr. 8 für kraft⸗ los erklärt. ‚„den 5. Oktober 1884. Rebra, den dz igliches Amtsgericht.
5685 m Namen des Königs! 2 2Ieb9tosache katholischer Kirchenvorstand Kotlow (F. 6/84) erkennt das Königliche Amts⸗
gericht zu Schildberg durch den Amtsrichter Beyer fir Rechr thekenurkunden über 480 ℳ und 300 ℳ ebst 5 % Zinsen Darlehn, eingetragen auf Grund 2- gerichtlichen Schuldurkunde vom 15. Juni 1872 ufolge Verfügung vom 21. Juni 1872 beziehungs⸗ veie auf Grund der gerichtlichen Schuldurkunde vom 20. September 1872 zufolge Verfügung vom 1. Oktober 1872 für die katholische Kirche zu Kotlow in Abtheilung III. Nr. 3 und Nr. 4 des Grund⸗ stücks Nr. 30 Kaliszkowice olobockie und zwar auf den Antheil der Casimir und Sophie Stasiak’schen Eheleute beziehungsweise deren Erben und zwar den Geschwistern Stach: Lorenz, Thomas, Franziska, verehelichte Anton Gomolka, Catharina, gebildet aus den Hypothekenbriefen vom 21. Juni be⸗ jiehungsweise 1. Oktober 1872 und den Schuld⸗ urkunden vom 15. Juni beziehungsweise 20. Sep⸗ tember 1872 werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt die katholische Kirche zu Kotlow. 8 ““ Königliches Amtsgericht.
gez. Beyer. Perkündet am 8. Oktober 1884. Jewasinski, Gerichtsschreiber.
677 5 Ausschlußurtheil vom 6. Oktober 1884 ist der von dem hiesigen Vorschußverein, eingetragene Genossenschaft, auf den Bauerhofsbesitzer August Ring zu Linde ausgestellte Schuldschein vom 2. April 1870 über 200 Thaler für kraftlos erklärt.
Bahn, den 6. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht.
149683]32 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 6. Oktober 1884 i der Wechsel d. d. Gumbinnen, den 29. November 1883, über 356,60 ℳ, zahlbar am 20. März 1884 an die Ordre des Ausstellers in blanco, acceptirt von dem Kaufmann Gerhard Halpern in Gumbinnen, für kraftlos erklärt.
Gumbinnen, den 6. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht
456942) 1 — 114 Kaukehmen hat am 8. Oktobe 1884 für Recht erkannt: Die unbekannten Berechtigten zu der auf dem Grundstücke des E. Wirellus in Klein Schille⸗ ningken Nr. 24 Abthl. III. Nr. 5 für den Christof Szameit in Kaukehnellen aus dem Vergleich vom 8. November 1852 am 13. Mai 1853 eingetragene Forderung von 12 Thalern und 2 mal 8 Sgr. Kosten werden mit ihren etwanigen Ansprüchen auf diese Post ausge⸗ schlossen, das über dieselbe gefertigte Hypotheken⸗ dokument wird für kraftlos erklärt. Kaukehmen, den 8. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht.
[45687] Ausschlußurtheil.
Auf den Antrag der Grundbesitzer Johann und Barbara Cibisschen Eheleute zu Oberglogau hat das Königliche Amtsgericht hierselbst durch den Amts⸗ richter Herrmann für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief vom 20. Mai 1817, 11./17. Juli 1823 über die auf dem Grundstücke Blatt 5 Hof und Garten Oberglogau in Abtheilung III. Nr. 4, aus der Schuldurkunde vom 20. Mai 1817 und laut Verfügung von demselben Tage für die hiesige vorstädische Begräbnißkirche zu 5 % verzins⸗ lich eingetragen gewesenen, und nachdem die Gläu⸗ bigerin dieses Grundstück aus der Pfandverbindlich⸗ keit entlassen, auf diesem Grundstück gelöschten und auf das Trennstück Blatt 145 Hof und Garten Oberglogau Abtheilung III. Nr. 1 laut Verfügung vom 17. Juli 1823 auf Grund des Kaufvertrages vom 26. Juni 1823 resp. 11./17. Juli 1823 über⸗ tragenen 110 Thaler Darlehn
wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern zur Last gelegt.
Oberglogau, den 3. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht. Herrmann.
[45681] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 7. Oktober 1884 ist der von dem Gastwirth Ernst Kind zu Magdeburg ausgestellte, auf den Kaufmann Max Krüger zu
kagdeburg gezogene und von diesem acceptirte, am 2. März 1884 zahlbare Wechsel vom 16. Dezember 1883 über 75 ℳ für kraftlos erklärt.
Magdeburg, den 7. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IVa.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 9. Oktober 188
Ruhkopf, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Schneidermeisters Louis Lüdecke zu Burgdorf, als Bevollmächtigter seiner Schwester, der unverehelichten Marie Lüdecke zu Hänigsen, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht Burgdorf, Abthei⸗ nng r, durch den Gerichts⸗Assessor Forkel für
Das Quittungsbuch Nr. 4592 der Amtsspar⸗ kasse zu Burgdorf, ausgestellt auf den Namen der unverehelichten Marie Lüdecke zu Hänigsen
[45692]
„für ein Guthaben von 3800 ℳ wird für kraftlos erklärt. 8—
(gez.) Forkel. Ausgefertigt und 88h, Fansen OBurgdorf, den 10. Oktober 1884.
er Gerichtsschreiber des Königlichen Am CL. S.) Sorge, Assistent. 9 8 8 —
[45691] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil von heut Urkunden: 1) das Hvpothekendokument über 5000 Thaler Kaufgeld nebst 5 % Zinsen, eingetragen im Grund⸗ buche von Magdeburg Band 44 Blatt 2595 Abth. III. Nr. 2 für den Schmiedemeister Eduard Bock zu Magdeburg aus dem Kaufvertrage vom 6. Juli 1872, 2) das Hypothekendokument über 50 Thaler nebst 5 % Zinsen aus dem Schuldscheine vom 25. April 1858 und über 13 Thaler nebst 5 % Zinsen, ein⸗ getragen Band 2 Blatt 91 Nr. 50 des Grundbuchs von Groß⸗Ottersleben in Abth. III. Nr. 26 für den Schmiedemeister Friedrich Stöppel zu Magdeburg 1F. rechtskräftigen Erkenntnisse vom 3. Oktober 3) das Hypothekendokument über eine Kaution von unbestimmter Höhe, eingetragen im Grundbuche von Magdeburg Band 15 Blatt 888 in Abth. III. Nr. 6 für die Bankiers Albert Spir und Reinhard Richter zu Magdeburg aus der notariellen Urkunde vom 8. Dezember 1856,
für kraftlos erklärt. Magdeburg, den 30. September 1884.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IVa.
[45708] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Adolf Blum zu Marienwerder, vertreten durch den Rechtsanwalt Wolski in Allen⸗ stein, klagt gegen den Einwohner Johann Jablo⸗ nowski, zuletzt in Priom wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 788 ℳ Restkaufforderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, an Kläger 788 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Januar 1879 zu zahlen und die Auflassung des von Kläger durch notariellen Vertrag vom 3. November 1873 an ihn verkauften 3,75,40 Hektar großen Trennstücks des Grundstücks Priom Nr. 2 eatgegenzunehmen, und
ind folgende
ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreites vor die erste Civilkammer des Königlichen Landesgerichts zu Allenstein auf
den 13. Januar 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Allenstein, den 7. Oktober 1884.
1 Ruback, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1456981 Oeffentliche Zustellung
und Ladung.
Der K. Advokat Rechtsanwalt Gaßner in Amberg hat Namens des Zieglers Michael Weitz in Lengen⸗ lohe gegen die Gütlerseheleute Franz und Karolina Gehring von Haag, K. Amtsgerichts Amberg, nun in Amerika, unbekannt jedoch in welchem Staate, wegen Forderung zu 608 ℳ 64 ₰, am 6. Oktober 182 beim Kgl. Landgerichte Amberg Klage er⸗
oben.
Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ladet derselbe die Beklagten Franz und Karolina Gehring unter der Aufforderung, einen beim Kgl. Landgerichte Amberg zugelassenen Rechtsanwalt auf⸗ zustellen und in der vom Vorsitzenden der hiesigen Civilkammer auf
Mittwoch, den 15. April 1885, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Sitzung zu erscheinen.
In dieser Sitzung wird beantragt werden: „Ein K. Landgericht wolle die Beklagten ver⸗ urtheilen, an Kläger unter solidarischer Haf⸗ tung die liquidirten 608 ℳ 64 ₰ nebst 5 % Verzugszinsen vom 1. Januar 1879 an zu bezahlen, sowie sämmtliche Kosten zu tragen.“
Dieser Auszug wird gemäß § 187 der R. C. P. O. auf Grund des die öffentliche Zustellung bewilli⸗ genden Beschlusses der hiesigen landgerichtlichen Civilkammer hiemit bekannt gegeben.
Amberg, den 10. Oktober 1884.
Der Obersekretär des K. Landgerichts. Bergler.
[45712] Oeffentliche Zustellung.
Der Tischlermeister Wilhelm Paeckel zu Schoene⸗ berg bei Bischofstein, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Richelot zu Bartenstein, klagt gegen die Erben der Sattlermeister und Tapezierer Friedrich und Magdalena, geb. Zopp, Lilienthalschen Eheleute in Roessel, nämlich:
1) den Gensd'arm⸗Ober⸗Wachtmeister August
Dzelske in Berlin,
2) die Frau Buchhalter Ottilie Zimmermann, geborene Dzelske im Beistande ihres Ehe⸗ mannes in Berlin,
3) den Maler Otto Dzelske in Roessel,
4) den Maler und Riemer Emil Lilienthal in Berlin, 1
5) den Gustav Lilienthal in Rendsburg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, und
6) den Maler und Riemer Richard Lilienthal in Freiheit Roessel,
wegen 2266 ℳ 80 ₰, mit dem Antrage: die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Kläger sofort 2266 ℳ 80 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 21. Oktober 1881 zu zahlen und zwar nicht nur zur Vermeidung der in das Grund⸗ stück Amtsfreiheit Roessel Nr. 29 zu bewirkenden Zwangsvollstreckung, sondern auch, soweit der Nachlaß ihrer Eltern, der zu Roessel verstorbe⸗ nen Sattlermeister und Tapezierer Friedrich und Magdalena, geborenen Zopp, Lilienthalschen Eheleute, reicht, als persönliche Schuldner;
ferner: die 6 Beklagten und Arrestbeklagten kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, anzuerkennen, daß die einstweilige Verfügung des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Roessel vom 29. März 1884 zu Recht besteht und aufrecht zu erhalten ist,
und ladet den Mitbeklagten Gustav Lilienthal zur
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die
I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
Bartenstein O. Pr. auf
den 12. Dezember 1884, Vormittags 10 ¾ Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Barteustein, den 24. September 1884.
(L. S.) Kroll
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[45724] Oeffentliche Zustellun Der Arbeitsmann Friedrich Schinke zu
schweig,
vertreten durch die Rechtsanwälte Heymann und Zwilgmeyer,
klagt gegen seine Ehefrau, Marie, geb. Schulze, früher hieselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nach, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf
den 17. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Braunschweig, den 6. Oktober 1884 8
A. Oelmann, 8G Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[45710] Oeffentliche Zustellung.
Der Rentner Ferdinand Weis zu Grevenbrück, vertreten durch Justiz⸗Rath Teuto zu Brilon als Prozeßbevollmächtigten, klagt gegen die Erben Jacob Stern zu Madfeld: a. Settchen Stern, minderjährig und vertreten durch deren Vormund Levi Löwenthal zu Madfeld, b. Rica Stern, verehelichte Commis Carl Immhausen, zu Gelsenkirchen, c. Leeser, d. Benjamin, e. Julchen Stern, Beklagte, aus der notariellen Cession vom 22. Mai 1860 resp. gerichtl. Kaufkontrakte vom 3./9. 1857 auf ein mit 5 % verzinsliches und bei ihren in der Steuer⸗ gemeinde Madfeld belegenen Immobilien eingetragen gewesenes Restkaufgeld von 600 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Januar 1881, mit dem Antrage auf 93,11 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 19. Juni 1883, und ladet die Beklagten Leeser, Benjamin und Julchen Stern zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Brilon auf
den 18. Dezember 1884, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Zugleich wird unter Anwendung der §§. 224 Abs. 2 und 459 Abs. 2 C. P. O. die Einlassungs⸗ frist für die Mitbeklagten Leeser, Benjamin und Julchen Stern auf einen Monat festgesetzt.
Brilon, den 3. Oktober 1884.
Hencke,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [ĩ45723] Oeffentliche Zustellung.
Kling, Leo, Schuhmacher in Colmar, zum Armen⸗ rechte zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland, klagt gegen seine Ehefrau Marie Bosché, früher in Colmar, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Abtheilung I., Civil⸗ kammer des Käaiserlichen Landgerichts zu Col⸗ mar i. E. auf
den 8. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Landgerichts⸗Secretair:
Jansen.
[45701] Oeffentliche Zustellung.
1) Umbdenstock, Carl. Ackerer in Gemar; 2) En⸗ gel, Dominik, Vater, Ackerer in Gemar; 3) Witz, Magdalena, Ehefrau von Uhl, Maximin und dieser Letztere, beisammen in Illhäusern; 4) Engel, The⸗ resia, Ehefrau von Hieronimus Göpfert, Ackerer, und dieser Letztere, beisammen in Ostheim; 5) Engel. Caroline, Ehefrau von Georg Ottenwälder und dieser Letztere, beisammen zu Paris, rue Vaugirard Nr. 56; 6) Engel, Anna Maria, Ehefrau von Mary Maximin, Bedienter, und dieser Letztere, beisammen zu Paris, rue Havre Nr. 5; 7) Engel, Elisabeth, Ehefrau des Carl Müller, Schneider. beisammen zu Paris, rue Varon 21; 8) Engel, Magdalena, Ehe⸗ frau von Engel, Christian, Ackerer, und dieser Letz⸗ tere, beisammen in Ostheim; 9) Engel, Agathe, Ehe⸗ frau von Engel, Joseph, Schreiner, und dieser Letz⸗ tere, beisammen zu Paris, passage Saint Ber- nard 4, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland in Colmar,
klagen gegen:
1) Engel, Elisabeth, Ehefrau von Kammerer, und diesen Letzteren, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort; 1 8
2) Buckel, Elisabeth, Wittwe von Engel, Joseph, bei Lebzeiten Ackerer in Gemar, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika abwesend, in ihrer Eigenschaft als Mutter und gesetzliche Vor⸗ münderin ihrer mit ihrem genannt verlebten Ehe⸗ mann erzeugten noch minderjährigen Kinder: Maria, Carl und Josephine Engel;
3) Engel, Ludwig, Missionär, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Afrika abwesend; und 4 Consorten,
Beklagte, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle:
I. die Theilung und Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, welche bestanden hat zwischen den zu Gemar verlebten Eheleuten Leodegar Engel und Maria Ursula Bohn, verordnen;
II. die Theilung und Auseinandersetzung des Nachlasses des verstorbenen Ehemannes, des Leodegar Engel, in drei Theile verordnen;
III. die Theilung des in den Nachlaß des Lorenz Engel fallenden Antheiles verordnen;
IV. die Theilung und Auseinandersetzung des in den Nachlaß des Franz Joseph Engel fallenden Antheiles verordnen;
V. erkennen, daß zur Gütergemeinschaft resp. zum Nachlasse der Eheleute Engel⸗Bohn die unter 1—7 der Klageschrift näher bezeichneten Liegen⸗ schaften gehören;
VI. erkennen, daß zum Nachlaß des Leodegar Engel die unter 1—12 der Klageschrift näher be⸗ zeichneten Liegenschaften gehören;
VII. erkennen, daß die sub V. und VI. bezeich⸗ neten Liegenschaften mangels Theilbarkeit in natura öffentlich versteigert und der Versteigerung die in der Klageschrift näher bezeichneten Bedingungen zu Grund gelegt werden;
VIII. verordnen, daß die Erbquoten der sich un⸗ bekannten Wohnorts aufhaltenden Erben, sowie die Erbquote des in Amerika verstorbenen Lorenz Engel, welcher von seinen neun Kindern, deren Name,
“
v11“ 8
der Aktiengesellschaft für Boden und Communal⸗ — in Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg hinterlegt werde; IX. den Amtsnachfolger des Notars Zimmermann in Rappoltsweiler mit den vorgenannten Operationen beauftragen; X. den Klägern die Kosten des Prozesses mit der Befugniß zur Last legen, dieselben vorab der Masse zu entnehmen, und laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Abthlg. der Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Colmar i./E. auf den 13. Jannar 1885, 3 Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
“ Der com. Landgerichtssekretär. “ Braun.
145709]1 Oeffentliche Zustellung Die Taglöhnersehefrau Anna Wolfram, geb. Schreiber, von Reuth, und die Vormundschaft ihres am 11. Oktober 1883 geborenen Kindes „Johann“ haben beim kgl. bayr. Amtsgericht Erbendorf Klage gegen den led. großjährigen Dienstknecht Michael Burger von Wernersreuth k. Amtsgerichts Kemnath, dessen Aufenthalt z. Zt. unbekannt ist, erhoben, auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem vorgenannten Kinde und Zahlung von Alimenten, Tauf⸗ und Kindbettkosten und zugleich das Gesuch um öffent⸗ liche Zustellung der Klage und Zulassung zum Armenrechte gestellt. Diesem Gesuche wurde stattgegeben und Termin zur mündlichen Verhandlung auf Samstag, den 20. Dezember 1884, 8 Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Hierzu ladet die Klagspartei den Beklagten mit dem Antrage, denselben zu verurtheilen, 1) zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem vor⸗ genannten Kinde, 2) zur Zahlung a. jährlich von 40 ℳ in vierteljährigen Raten vorauszahlbaren Alimenten auf die Dauer der ersten 14 Lebensjahre des Kindes, b. der Hälfte Leichenkosten, falls das Kind inner⸗ halb der Alimentationsperiode sterben sollte, c. einer Entschädigung von 15 ℳ für Tau Kindbettkosten, d. aller Prozeßkosten, 6 3 das Urtheil als vorläufig vollstreckbar zu ären. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gegeben. Erbendorf, am 10. Oktober 1884. Die Gerichtsschreiberei- des k. Amtsgerichts Erbendo Lehner, kgl. Amtsger.⸗Sekretär.
[45715) Oeffentliche Zustellung.
Die Elisabetha Völker zu Fritzlar als Vormün⸗ derin der Elise Völker daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt Frey zu Wiesbaden, klagt gegen den Joseph Franz König zu Niederwalluf, wegen Ali⸗ mentenforderung aus außerehelichem Beischlafe, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, an Klägerin sofort und bis zum Eintritt ihres am 18. Dezember 1883 geborenen Kindes Josephine Völker ins 11. Lebensjahr jährlich im Voraus 9 ℳ zu zahlen und 2 Viertel Korn Casseler Gemäß (gleich 240 Kilo Korn) zu liefern und das uneheliche Kind der Klägerin Namens Josephine Völker nach dessen Eintritt in das 11. Lebensjahr zu sich zu nehmen und für dessen weiteres Fortkommen zu sorgen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Eltville auf den 18. Dezember 1884, Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Herz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[45696]
In der Ehescheidungs⸗Prozeßsache der Ehefrau des Schreiners Anton Brückmann, Maria Barbara, geb. Käufer, zu Wattenscheid, vertreten durch den Rechtsanwalt Altenberg hier, gegen ihren genannten Ehemann, ist zur Ausschwörung des der Klägerin in dem am 11. Juli verkündeten Urtheile auferlegten Eides und zur weiteren mündlichen Verhandlung Termin auf
den 19. Dezember 1884, Morgens 9 Uhr, vor der dritten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst anberaumt, wozu der seinem Auf⸗ enthalte nach unbekannte Beklagte mit der Aufforde⸗ rung geladen wird, einen bei dem hiesigen Land⸗ gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Vorladung bekannt gemacht. 8 8
Essen, den 8. Oktober 1884.
Gerichtsschreiberei 1.“ Landgerichts:
rsch.
[45750] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Louis Müller zu Memel, v treten durch den Rechtsanwalt Dr. Rewoldt Greifswald, klagt gegen den Schiffer Julius Müller, früher zu Rostock, jetzt unbekannten Aufenthalts und Genossen als Rheder des Schiffes „Treue“ wegen Schadensersatz aus einem zwischen den Schiffen „Treue“ und „Calypso“ stattgefundenen Zusammen⸗ stoß mit dem Antrage, die Beklagten bei Vermei⸗ dung der Zwangsvollstreckung in das ihnen gehörige Schiff „Treue“, Heimathshafen Barth, zur Zahlung von 1160,90 ℳ nebst 6 % Verzugszinsen seit dem 20. November 1882 nach Verhältniß ihrer einge⸗ tragenen Schiffsantheile an Kläger und in die Kosten des Prozesses zu verurtheilen und ladet den Be⸗ klagten Schiffer Julius Müller zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald auf
den 5. Januar 1885, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der -Hee; einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 5 gemacht.
rause
Stand und Wohnort unbekannt ist, beerbt wird, bei
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1A““