Die in Druck und Verlag von 8 H. W. Dietz in Stutt⸗ 2 erschienene Druckschrift: „An die Wähler des 0. badischen Reichstags⸗Wahlkreises“ und unter⸗ zeichnet: „Die Vertretung der deutschen Sozialdemokratie“ wird auf Grund des §. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 verboten. 1“ “ Karlsruhe, den 14. Oktober 1884. 8 Der Großherzoglich badische Landeskommissär für die Kreise FSrn und Baden. aa s.
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Michtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und Königempfingen, nach Meldung des „W. T. B.“ aus Baden⸗Baden, gestern Vormittag 11 Uhr, den Statt⸗ halter General⸗Feldmarschall Frhrn. von Manteuffel und nahmen sodann bei dem Fürsten zu Solms das Dejeuner ein.
Später machten Se. Majestät eine Spazierfahrt und empfingen sodann den Adjunkten des Bischofs von Straßburg.
Nachmittags fand im Meßmerschen Hause ein Diner von 25 Gedecken statt, an welchem Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzoglichen Herrschaften theilnahmen, und zu welchem
unter Anderen der Statthalter General⸗Feldmarschall Frhr. von Manteuffel, der Adjunkt des Bischofs von Straßburg, der General⸗Lieutenant Frhr. von Meerscheidt⸗Hüllessem aus Karls⸗ ruhe, mehrere Generale aus Straßburg und der Gesandte bei der Eidgenossenschaft, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath von Bülow Einladungen erhalten hatten.
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ussch ß des Bundesraths für Justizwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Dem Kreise Neustadt in Oberschlesien, welcher den Bau einer Chaussee von Ober⸗Glogau bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Thomnitz beschlossen hat, ist durch Aller⸗ 85 Ordre vom 3. d. M. das Enteignungsrecht für
ie zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke sowie gegen
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung be⸗ treffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Ab⸗ änderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
— Das soeben im Verlage von Georg Reimer in Berlin erschienene „Handbuch für die deutsche Handels⸗ Marine auf das Jahr 1884“ hat folgenden Inhalt:
I. Verzeichniß der auf die Seeschiffahrt bezüglichen Reichs⸗ gesetze,⸗Verordnungen u. s. w.
II. Verzeichniß der im Deutschen Reich amtlich oder im amt⸗ lichen Auftrage herausgegebenen, ausschließlich auf die Seeschiffahrt bezüglichen Bücher, Zeitschriften und Karten.
III. Verzeichniß derjenigen auswärtigen Staaten, mit denen vom Deutschen Reich, vom früheren norddeutschen Bund, vom früheren deutschen Zoll⸗ und Handelsverein und von einzelnen deutschen Bun⸗ desstaaten Verträge über die Auslieferung desertirter Matrosen ab⸗ geschlossen sind, nebst Bezeichnung dieser Verträge.
IV. Anweisung in Betreff der Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf Seeschiffen während der Reise.
V. Cirkular an die Kaiserlich deutschen Konsulate, betreffend die kostenfreie Vermittelung des Geldverkehrs der deutschen Seeleute im Auslande mit der “ vom 15. Juni 1877. N Wrx sg.
VI. Verzeichnisse von Seebehörden innerhalb des Bundesgebietes.
a. Die Inspektoren zur Beaufsichtigung des Seesteuermanns⸗ und Seeschiffer⸗Prüfungswesens und die Kommissionen für die Prü⸗ fung der Seesteuerleute und Seeschiffer.
b. Die Inspektoren zur Beaufsichtigung des Maschinisten⸗Prü⸗ fungswesens und die Kommissionen für die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen.
c. Verzeichniß der zur Aussertigung der Befähigungs⸗Zeugnisse für Seeschiffer, Seesteuerleute und Seedampfschiffs⸗Maschinisten zu⸗ ständigen Landesbehörden. 1
d. Verzeichniß des auf Grund des §. 4 der Verordnung vom 26. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 387) bestellten Personals der deutschen Seewarte.
e. Die Schiffsregisterbehörden.
f. Die Inspektoren zur Beaufsichtigung des Schiffsvermessungs⸗ Frsdanst die Schiffsvermessungs⸗ und⸗Schiffsvermessungs⸗Revisions⸗
ehörden.
g. Die Seemannsämter und die denselben vorgesetzten Landes⸗ behörden. v
h. Die Strandbehörden. 1
i. Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen.
VII. Verzeichniß der deutschen Konsulate, nach der alphabetischen Reihefolge der Staaten und innerhalb jedes Staates nach der alphabetischen Reihefolge der Amtssitze geordnet, nebst alphabetischem Register der Amtssitze.
A. Verzeichniß der deutschen Konsulate.
B. Alphabetisches Register der Orte, an denen die Konsular⸗ Behörden ihren Sitz haben.
VIII. Verzeichniß derjenigen fremden Konsulate in Deutschland, deren Amtsbezirke die deutschen Küstengebiete mit umfassen.
IX. Alphabetisches Verzeichniß der deutschen Kauffahrteischiffe noch dem Bestande am 1. Januar 1884.
X. Alphabetisches Verzeichniß der deutschen Kauffahrtei⸗Dampf⸗ schiffe nach dem Bestande am 1. Januar 1884.
XI. Verzeichniß von deutschen Kauffahrteischiffen, welchen auf Grund des §. 16 des Gesetzes, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugniß zur Führung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867 (Bundes⸗Gesetzblatt Seite 35), von den deutschen Konsularbehörden Flaggenatteste ertheilt wor⸗
en sind.
XII. Alphabetische Liste der deutschen Heimathshäfen mit Be⸗ ficmümg der Schiffsregisterbehörden, in deren Bezirk die Häfen iegen.
XIII. Statistische Uebersichten. 8
a. Der Bestand der deutschen Kauffahrteischifer.
b. Uebersicht der Seereisen deutscher Schiffe zwischen deutschen Häfen in den Jahren 1875, 1880 und 18822.
c. Der Seeverkehr in den deutschen Hafenplätzen für die Jahre 1875, 1880 und 1882.
d. Nachweis über die in den Jahren 1880, 1881 und 1882 ver⸗ unglückten deutschen Seeschiffe. 1 B
e. Uebersicht der Schiffsunfälle an der deutscheu Küste während der Jahre 1881, 1882 und 1883.
XIV. Nachträge.
ußer⸗
Das unter IX aufgeführte V. iebt für jedes einzelne Schiff an: 1 v“
1) Das Unterscheidungs⸗Signal. 8
2) Den Namen.
3) Den Heimathshafen.
4) Die Gattung (Bauart), insbesondere:
a. bei Dampfschiffen, ob Räder⸗ oder Schrauben⸗Dampfschiff; b. bei Segelschiffen die durch die Takelage und die Form des Schiffskörpers bestimmte Gattung nach der landesüblichen Benennung.
5) Die Ladungsfähigkeit (den Netto⸗Raumgehalt), owohl in Kubikmetern, als auch in britischen Register⸗Tons auf Grund der Vermessung nach der Schiffsvermessungs⸗Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 270); insoweit eine solche Vermessung noch
„nicht stattgefunden hat, ist dies erkennbar gemacht. 8 1 6) Die Pferdestärken der Dampfmaschinen; die Angabe über die⸗
selben ist in der Form eines Bruches gemacht, in welchem die Zahl
der effektiven Pferdestärken den Zähler und diejenige der nominellen
Pferdestärken den Nenner bildet. 7) Das Jahr der Erbauung, d. h. das Jahr, in welchem das
Schiff zuerst vom Stapel gelaufen ist; erforderlichen Falles auch das Jahr eines etwa vorgenommenen neuen Aufbaues. 8
8) Das Hauptmaterial, aus welchem das Schiff erbaut ist, ob:
a. von Eisen,
b. von Holz, und zwar: v
„aa. von hartem (z. B. Eichen⸗, Teak⸗) Holz;5 . bb. von weichem (z. B. Föhren⸗) Holz. “ 8 8 9) Die Verbolzung; ob das Schiff verbolzt ist mit: a. Bolzen von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Muntzmetall, Metall in engerem Sinne), 1. 8 b. Bolzen aus verzinktem (galvanisirtem) Eisen, ce. Bolzen aus unverzinktem Eisen. ü8 10) Den Beschlag; ob der äußere Schiffsboden beschlagen ist mit:
a. Platten von Kupfer oder von irgend einer Kupferlegirung (Muntzmetall, Metall in engerem Sinne),
b. Zinkplatten.
11) Die Zahl der Schiffs⸗ (Bor⸗) Chronometer, welche das Schiff führt.
12) Den Namen und Wohnort des Rheders. Bei getheiltem Eigenthum den Namen und Wohnort des Correspondent⸗Rheders.
8 13) Namen und Wohnort des Schiffers (Schiffsführers, apitäns). vina Die Zahl der regelmäßigen Besatzung, einschließlich des Schiffers (Schiffsführers, Kapitäns), sowie des ärztlichen, Mafchinen⸗, Verwaltungs⸗ und Dienstpersonals. 8
Das Verzeichniß ist nach den Namen der Schiffe alpha⸗ betisch geordnet. Schiffe gleichen Namens sind nach der alphabetischen Reihefolge ihrer Heimathshäfen aufgeführt. Kennt man daher den Namen, beziehungsweise den Namen und den Heimathshafen eines Schiffes, so wird man das Unterscheidungssignal, die Ladungsfähigkeit, den Namen und Wohnort des Rheders und Schiffers, sowie die sonstigen An⸗ Pceh über das Schiff dem Verzeichnisse leicht entnehmen önnen.
Diese alphabetische Anordnung sowie die größere Zahl und Reichhaltigkeit der Angaben über jedes einzelne Schiff unterscheiden das Verzeichniß von der als Anhang zum inter⸗ nationalen Signalbuche herausgegebenen Schiffsliste. Die letztere weist die Schiffe nach der systematischen Reihefolge ihrer Unterscheidungssignale nach und beschränkt sich, unter Beibehaltung des Schemas der britischen beziehungsweise französischen Signalbuch⸗Schiffsliste, auf die Angabe des Unterscheidungssignales, des Namens, des Heimathhafens, der Ladungsfähigkeit und der Maschinenkraft des einzelnen Schiffes. Während die Signalbuch⸗Schiffsliste daher vorzugs⸗ weise den Signalisirungtl. ucken dient, ist das alphabetische Verzeichniß wesentlich zum allgemeinen Gebrauche für Behörden, Kaufleute, Schiffer u. s. w. bestimmt. .
Ueber die deutschen Kauffahrtei⸗Dampfschiffe enthält das unter X aufgeführte besondere Verzeichniß derselben im An⸗ schluß an die Aufzeichnungen unter IX noch Folgendes:
a. Die nach §. 22 der Schiffsvermessungs⸗Ordnung vom 5. Juli 1872 bebufs Feststellung der Identität der Schiffe ermittelten Haupt⸗ maßeen Länge, Breite, Tiefe sowie Länge des Maschinenraumes —
erselben.
b. Den nach der Schiffsvermessungs⸗Ordnung festgestellten Brutto⸗ Raumgehalt der Schiffe, sowohl in Kubikmetern als auch in britischen Register⸗Tons.
c. Den Unterschied zwischen dem Brutto⸗ und dem Netto⸗Raum⸗ gehalt der Schiffe in Prozenten ihres Brutto⸗Raumgehalts.
d. Die Zahl und Bauart der Fortbewegungs⸗Maschinen der Schiffe, sowie die Zahl und Bauart der zu ersteren gehörigen Dampffkessel.
Die in diesem Verzeichniß enthaltenen Dampfschiffe, welche Suezkanal⸗Meßbriefe erhalten haben, sind am Schlusse des Verzeichnisses noch besonders nachgewiesen unter Angabe des nach den Vorschriften, betreffend die Vermessung der Schiffe für die Fahrt durch den Suezkanal, vom 15. April 1879, er⸗ mittelten Brutto⸗ und Netto⸗Raumgehaltes sowie des Unter⸗ schiedes zwischen dem Brutto⸗ und Netto⸗Raumgehalt in Prozenten des Brutto⸗Raumgehaltes.
— Der General der Infanterie von Strubberg, General⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ wesens, hat sich, behufs Besichtigung der dortigen Kriegsschule, auf einige Tage nach Hannover begeben.
Cassel, 15. Oktober. In der heutigen Sitzung des Kommunal⸗Landtages erfolgten die Wahlen für den Legitimationsausschuß, den Eingabenausschuß und den großen Ausschuß.
Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 14. Oktober. (Meckl. Anz.) Der Großherzog und der Erbgroßherzog sind gestern mit dem Nachmittagszuge, die Großherzogin mit dem Abendzuge von Neubrandenburg hier wieder ein⸗ getroffen, während die Erbgroßherzogin von Neubrandenburg aus noch einen Besuch in die Nachbarschaft unternommen hat.
Braunschweig. Braunschweig, 16. Oktober. (W. T. B.) Die letzten Nachrichten über das Befinden des Herzogs lauten wieder weniger günstig. Die „Braunschweigischen Anzeigen“ melden: Nach gestern hier eingetroffener tele⸗ graphischer Nachricht hat eine wesentliche Hebung der Kräfte des Herzogs noch nicht stattgefunden; Seitens der Aerzte ist ein Magenkatarrh konstatirt worden. Der Herzog hatte eine unruhige Nacht, doch ist der Puls relativ gut.
Elsaß Lothringen. Straßburg, 14. Oktober. (Ldes.⸗ Ztg. f. Els.⸗L.) Der Kaiserliche Statthalter, General⸗Feld⸗ marschall Freiherr von Manteuffel, ist gestern Nachmittag mit dem Wien⸗Pariser Schnellzuge von Augsburg kommend, im besten Wohlsein hier wieder eingetroffen.
Oesterreich⸗Ungarn. Prag, 15. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Landtages beantragte Graf Clam⸗Martinitz, die Regierung zur Einbringung einer Vor⸗ lage aufzufordern, durch welche der Grundsatz zur Geltung ge⸗ bracht werde, daß in allen aus Staatsmitteln erhal⸗ tenen Mittelschulen Böhmens die zweite Landes⸗ sprache als obligatorischer Lehrgegenstand erklärt werde Von dem Unterricht in der zweiten Landessprache sollen jedoch nach dem Antrage . Schüler ausgeschlossen bleiben, deren Eltern ausdrücklich um Befreiung ein⸗ kommen. Hinsichtlich der aus Gemeinde⸗ oder Privatmitteln unterhaltenen Mittelschulen sollen darüber, ob die zweite Landessprache für obligatorisch erklärt werden soll, diejenigen entscheiden, welche diese Mittel hergeben. — Der Majoritäts⸗ antrag des Ausschusses bezüglich des Herbstschen Antrages über die nationale Abgrenzung der Bezirkt wurde in namentlicher Abstimmung mit 141 gegen 66 Stimmen ange⸗ nommen.
Pest, 14. Oktober. (Wien. Ztg.) Die gemäßigte Oppo⸗ sition hat den von Albert Apponyi verfaßten Adreßentwurf ohne Debatte angenommen.
Agram, 14. Oktober. (Wien. Abdpost.) In der heutigen Sitzung des Landtages unterbreitete der Adreßausschuß den Adreßentwurf. Hinkovic und Genossen überreichten den Adreßentwurf der Starcevicpartei. Beide Adreß⸗ entwürfe wurden für Freitag auf die Tagesordnung gestellt.
Belgien. Brüssel, 14. Oktober. (Wes.⸗Ztg.) Nach⸗ dem das neue Schulgesetz die Kommunen zu Willkürakten verleitet hat, sieht sich jetzt der Minister des Innern ge⸗ zwungen, durch ein neues Rundschreiben, „da die P⸗⸗ stimmungen des Gesetzes nicht richtig verstanden worden sind“, die Rechte der Gemeinden genau festzustellen. Hier⸗ nach haben die Kommunen ohne Weiteres das Recht, Fort⸗ bildungs⸗ und Kindergartenschulen sowie Elementarschulen zu errichten oder aufzuheben — wofern wenigstens eine Schule er⸗ halten bleibt —, die Zahl und das Gehalt der Lehrer wie der Lehrerinnen zu erhöhen oder zu vermindern — nur muß das für eine Schule nothwendige Lehrerpersonal erhalten bleiben —, dieLehrer bei Aufhebung ihrer Stelle mit Wartegeld zur Disposition zu stellen, und endlich freie Schulen zu adoptö⸗ ren. Dagegen bedürfen sie der Zustimmung der Regierung zur Aufhebung der Kommunalschulen und zur Adoptirung einer freien Schule, deren Lehrerpersonal nicht wenigstens zur Hälfte geprüft ist. — Die Stadt Gent hat die Erhaltung ihrer sämmtlichen Schulen trotz der jährlichen Mehrbelastung von 95 000 Fr. beschlossen.
Die Kommunalwahlen nehmen besonders in der Hauptstadt einen sehr erregten Charakter an. Plakate, Auf⸗ rufe, Ansprachen, persönliches Eintreten der Vertrauensmänner beider Parteien — kurz, alles nur Denkbare geschieht, um sich den Sieg zu sichern. Drei verschiedene Listen bekämpfen sich bei der Wahl der 18 Kommunalräthe.
Der „Moniteur“ veröffentlicht heute die Uebersccht über die gesammten Staatseinnahmen der ersten neun Monate des Jahres. Dieselben haben danach einen solchen Ausfall ergeben, daß schon jetzt ein Defizit von 16 187 554 Fr. vorhanden ist und die Steuerzahler, falls nicht noch das letzte Vierteljahr eine weitere Verschlimmerung der finanziellen Si⸗ tuation herbeiführt, jedenfalls am Schlusse des Jahres ein Defizit von 26 Millionen zu decken haben.
— 15. Oktober. (W. T. B.) Das „Echo du Parlement⸗ meldet, daß anläßlich der am Sonntag stattfindenden Komn⸗ munalwahlen in Antwerpen eine beträchtliche Truppen⸗ zahl zur Verhinderung von Ruhestörungen konzentrikt werden soll.
Großbritannien und Irland. London, 14. Ok⸗ tober. (Allg. Corr.) Die schottischen Farmer sind unaus⸗ gesetzt thätig, um für sich ähnliche Vortheile zu erringen, wie sie den irischen Pächtern durch die Landakte gewährt worden sind. In einem in Aberdeen am Sonnabend abgehaltenen Meeting der ‚Scottisch Farmers Alliance“ wurde der Bericht der Deputation unterbreitet, die nach Irland entsendet worden war, um über die Wirksamkeit der irischen Landakte und deren Anwendbarkeit auf Schottland Erkundigungen einzu⸗ ziehen. Das Resultat ist ein derartiges gewesen, daß im großen Ganzen sämmtliche Bestimmungen der trischen Larnd⸗ akte auch auf Schottland zutreffend befunden wurden.
Die Festungswerke der südlichen Küste Eng⸗ lands sind Gegenstand ernster Aufmerksamkeit der Regierung. Eine Anzahl Genie⸗Offiziere begab sich gestern Morgen von der militärischen Genie⸗Schule zu Chatham nach der englischen Südküste, um die Forts und Küsten⸗Vertheidigungswerke längs jener Gestade einer Inspektion zu unterwerfen.
Frankreich. Paris, 14. Oktober. (Fr. Corr.) Die Minister traten heute unter dem Vorsitz des Präsidenten
der Republik zu einem Ministerrath zusammen, welchemn
Hr. Rouvier bereits beiwohnte. Die Vereinigung der Ver⸗ waltung der Kolonien mit dem Handels⸗Ministerium wurde im Prinzip genehmigt, die Durchführung dieser Neuerung aber auf einen Monat verschoben. Die Minister beschäftigten sich hierauf mit der Regelung der Tagesordnung inm Parlament und beschlossen, daß der Minister des In⸗ nern im Senat die sofortige Berathung über das Reck⸗
divistengesetz und daß die Regierung in der Kammer die
Gesetzesprojekte über die Eintheilung der Weine und die e.“*“ zur raschen Erledigung vorschlagen werde.
Die beiden Häuser des Parlaments traten heute nur zusammen, um ihre Tagesordnung festzustellen. In der Deputirtenkammer brachte der Marine⸗Minister zwei Ge⸗ setzentwürfe ein; der erste eine Kreditforderung für Tong⸗ king von 10 811 000 Fr., der andere, betreffend die Er⸗ laubniß zur Verleihung einer Anzahl von Auszeichnungen für Waffenthaten in Tongking. Der Kriegs⸗ Ministe⸗ brachte sein neues Projekt über die Bildung eines Kolonial⸗ und eines afrikanischen Heeres ein. Die Inter⸗ pellation de Roys wird am Sonnabend zur Debatte gelangen⸗ — Der Senat regelte seine Tagesordnung dahin, daß zuerst 8 Gesetz über die Incompatibilitäten und hierauf das über die Recidivisten, für welches letztere noch einige Akten nothwendig sind, zur Berathung gelangen soll. 1
— 15. Oktober. (W. T. B.) Die Budgetkommission lehnte die Vorschläge des Finanz⸗Ministers Tirar, bezüglich der Herstellung des Budgetgleichgewichts ab und, 4 schloß, an ihren früheren Beschlüssen festzuhalten. Am Frei wird sich der Conseils⸗Präsident Ferry in der Budgr⸗ kommission über die Mittel zur Herbeiführung neuer Erspa nisse vernehmen lassen. 8 8
n Aubervilliers ist heute früh eine Person an spo⸗ radischer Cholera verstorben.
Eine Depesche des Generals Briere de l’'Isle meldet: Oberst Donnier nahm nach einem glänzenden Ge⸗ fecht am 10. d. M. eine, die Festung Chu beherrschende
öhe weg — einen Stützpunkt des großen verschanzten Lagers, welches von 5 casemattirten Forts gedeckt wird. Die Chinesen versuchten Tags darauf wieder zum Angriff überzugehen, aber unsere Artillerie richtete so großen Schaden unter ihnen an, daß sie in der Richtung nach Langson entflohen. Ihre Verluste werden auf 3000 Mann veranschlagt, unter denselben ihr kommandirender General. Unsere Verluste betragen 20 Todte, worunter ein Offizier, und 90 Verwundete, worunter 2 Offiziere. Die von dem Obersten Donnier geschlagenen chinesischen Truppen gehörten den besten Truppen des Kaiserreiches an, waren gut be⸗ affnet und manövrirten nach europäischer Weise. — Briere de l'Isle betrachtet die Invasion in Tongking als vollständig zum Stillstand gebracht. — Nach der amtlichen Liste betragen die Verluste der Franzosen bei der Rekognoszirung am 8. d. M., bei T Tamsui, 16 Todte und 49 Verwundete. 8.8
malien. Rom, 15. Oktober. (W. T. B.) Der Cholera⸗Bericht vom 14. d. M. meldet: Es kamen vor: In Alessandria 3 Erkrankungen, 2 Todesfälle, in Aquila 9 Er⸗ frankungen, 6 Todesfälle, in Brescia 2 Erkrankungen, 1 Todes⸗ fall, in Caserta 2 Erkrankungen, 2 Todesfälle, in Cremona 4 Erkrankungen, 3 Todesfälle, in Cuneo 41 Erkrankungen, 15 Todesfälle, in Genua 11 Erkrankungen, 15 Todesfälle, in Modena 2 Erkrankungen, 1 Todesfall, in Neapel 125 Er⸗ krankungen, 57 Todesfälle, davon in der Stadt Neapel 95 Er⸗ krankungen, 47 Todesfälle, in Novara 4 Erkrankungen, 5 Todesfälle, in Parma 1 Erkrankung, 1 Todesfall, in Pavia 15 Erkrankungen, 3 Todesfälle, in Pesaro 4 Erkrankungen, 3 Todesfälle, in Reggio nell' Emilia 1 Erkrankung, 3 Todes⸗ fälle, in Rovigo 2 Erkrankungen, 1 Todesfall.
Neapel, 16. Oktober. (W. T. B.) Vom 14. d. M., Nach⸗ mittags 4 Uhr, bis zum 15. d. M. zur gleichen Zeit sind 76 Personen an der Cholera erkrankt und 36 Personen gestorben.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. Oktober. (W. T. B.) Das Ministerium für Volksaufklärung macht bekannt, daß die von dem „Kiewlanin“ mitgetheilte theilweise Zulassung der Kiewschen Studenten zu andern Universittäen durch die jüngst im „Regierungs⸗Anzeiger“ in Betreff der Kiewschen Universität veröffentlichte Verfügung als annullirt anzusehen sei.
Afrika. Egypten. Kairo, 15. Oktober. (W. T. B.) Entsprechend dem Schreiben des Finanz⸗Ministers, vom 18. September, durch welches derselbe die Suspension der Amortisirung der unifizirten Schuld anordnete, hat
das Ministerium heute Verfügungen erlassen, daß die
Zahlung der Einnahmen der Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung an die Staatsschuldenkasse morgen und die Zahlung der übrigen Einkünfte, welche speziell für die Staats⸗ schuld hestimmt sind, am 26. d. M. wieder aufgenommen werden.
— (Allg. Corr.) Ueber das Schicksal des Obersten Stewart bleiben die Nachrichten noch immer widersprechend. Die neueste Meldung, die dem Auswärtigen Amte in London zugegangen, belebt von Neuem die schon durch Zeitungsberichte geweckten Hoffnungen, daß er noch unter den Lebenden ist. Major Kitchener berichtet nämlich: er habe aus Debbeh Neuigkeiten empfangen, die, wenn sie korrekt sind, es über jeden Zweifel stellen würden, daß der Oberst Stewart noch am Leben ist. Boten sind mit Einzelnheiten der Niedermetzelung eingetroffen. Einer der⸗ selben hatte einen der Ueberlebenden gesprochen, welcher er⸗ klärte, daß der griechische Konsul in Chartum den Dampfer befehligt habe, und man ist der Ansicht, daß, wenn Oberst Stewart sich an Bord des Schiffes befunden hätte, er dessen We“
Zeitungsstimmen.
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ theilt den Wortlaut einer dem Reichskanzler kürzlich von Seiten der Handelskammer für den Regierungsbezirk Oppeln zugegan⸗ genen Eingabe. Dieselbs lautet:
„Ew. Durchlaucht wollen uns hochgeneigtest die gehorsame An⸗ zeige gestatten, daß wir in unserer letzten Plenarsitzung — am 25. September d. J. — folgende Resolution beschlossen haben:
„ Die Handelskammer für den Regierungsbezirk Oppeln erachtet die Einrichtung von Postdampferlinien, welche einen regelmäßigen und schnellen Verkehr zwischen Deutschland und überseeischen Kultur⸗ ländern auf direktem Wege herstellen, für eines der wirksamsten Mittel, um im Interesse der deutschen Gewerbethätigkeit die Handelsbeziehungen mit jenen Ländern zu befestigen, zu beleben und zu erweitern.
Dementsprechend hat unsere Kammer den in einem Gesetzentwurf der verbündeten Regierungen kundgegebenen Plan, zur Einrichtung und Unterhaltung regelmäßiger Dampfschiffsverbindungen zwischen deutschen Seehäfen und Ostasien bezw. Australien Beihülfen aus Reichsmitteln zu bewilligen, mit lebhafter Befriedigung begrüßt und bedauert, daß der betreffende Gesetzentwurf nicht zur endgültigen Er⸗ ledigung gekommen ist.
Indessen hegt die Handelskammer die Hoffnung, daß der nach den Neuwahlen zusammentretende Reichstag seine Zustimmung zu der Unterstützung eines solchen nationalen Unternehmens nicht ver⸗ sagen wird.“
Im Anschluß an diese Erklärung gestatten wir uns, als berufene Vertreter eines großen Industriebezirks, Ew. Durchlaucht die ehr⸗ erbietige Bitte zu unterbreiten, hochgeneigtest zu veranlassen, daß der
ntrag der verbündeten Regierungen auf Bewilligung von Reichs⸗ mitteln zur Unterstützung von Postdampferlinien dem Reichstage nochmals vorgelegt werde. 1
— Die von der Handelskammer für den Kreis Offenburg zu Lahr an den Reichskanzler, Fürsten von Bismarck, gerichtete
dresse bezüglich der Dampfersubventionen hat nach der „Karlsruher Zeitung“ folgenden Wortlaut:
6 „Ew. Durchlaucht! So freudig wir s. Zt. die von Lw. Durchlaucht dem Reichstag in der letzten Session zugestellte Berlage eines Gesetzentwurfs, betreffend die Verwendung von Güldmitteln aus Reichsfonds zur Einrichtung und Unter⸗ fanting von direkten Post⸗Dampfschiffverbindungen mit über⸗ seeischen Ländern, begrüßt haben, ebensosehr haben wir bedauert, daß diese bedeutungs volle Vorlage nicht mehr durchberathen und zu erfolgreichen Abschluß gebracht werden konnte. Wir sind zwar düst in der Lage, für die Beurtheilung und Befürwortung der Vor⸗ düge in technischer Hinsicht neue Gesichtspunkte beizubringen, oder etwa B. Mothwendigkeit der geplanten Einrichtung an bestimmten Fällen des 5 ürfnisses aus dem praktischen Geschäftsleben nachzuweisen. Es ist bnn wird dies noch von anderer, kompetenterer Seite zur Genüge und esser geschehen. Unsere Sympathie für die Vorlage wurzelt in der
Würdigung derselben vom allgemein wirthschaftlichen Standpunkt aus. In voller Uebereinstimmung mit dem industriereichen und für einen beträchtlichen Theil seiner Erzeugnisse auf den Export angewiesenen Bezirk, dessen wirthschaftliche Interessen wir zu vertreten haben, sind wir der Meinung, daß in dieser Vorlage ein Keim liegt, der für unser nationales Wirthschaftsleben direkt und indirekt, hundert⸗ und tausendfältig Früchte tragen kann, und daß die günstige Lösung der damit zur rechten Zeit aufgeworfenen Frage von der höchsten Bedeutung und der größten Tragweite für die fernere Entwicklung und das Gedeihen unseres Handels, unserer Industrie und Schiffahrt sein wird. Wir versprechen uns von der Einrichtung direkter Postdampfer⸗Verbindungen unter eigener, deutscher Flagge nicht blos die auf der Hand liegenden Vortheile eines rascheren, gesicherteren und von fremden Institutionen unabhängigen Postverkehrs mit den überseeischen Ländern und Handelsstationen — Vortheile, die im heutigen Geschäftsleben bekanntlich von größtem Werthe sind —, sondern auch die nicht hoch genug zu schätzende Möglichkeit einer selbständigen geregelten Pflege und fortschreitenden Erweiterung unserer überseeischen Handels⸗ beziehungen. Wir erblicken ferner in jener Einrichtung ein wirksames Mittel zur Sicherung und Vergrößerung unserer Absatzgebiete, nicht minder aber auch zu einer Belebung des Un⸗ ternehmungsgeistes, von welcher eine günstige Rückwirkung auf den Handel und die gesammte Industrie unseres deutschen Vater⸗ landes erwartet werden darf. Wir versprechen uns weiter von der Einführung eigener Dampferlinien im Sinne der Vorlage als größten moralischen Gewinn, die Befreiung von der zur Zeit noch bestehenden Abhängigkeit von fremden Verkehrs⸗ mitteln, eine Erhöhung der Selbständigkeit und des Ansehens unseres deutschen Handels und unserer Flagge bis zu dem Maße von Auto⸗ rität, das uns nöthig ist, um auch auf diesem Gebiete den uns gebüh⸗ renden Platz unter den konkurrirenden Nationen einzunehmen und dessen wir bedürfen, um mit den Bewohnern der überseei⸗ schen Länder, welche ihr Entgegenkommen großentheils nach der Machtentfaltung des mit ihnen Verbindung suchenden Staates zu bemessen pflegen, erfolgreich verkehren zu können. Wir erblicken endlich in der geplanten Dampferverbindung das beste Mittel zur Unterstützung der deutschen Kolonialbestrebungen, deren Verwirklichung im Sinne der Ausführungen, mit welchen Ew. Durchlaucht in der Kommissionssitzung vom 23. Juni d. J. in so eingehender und überzeugender Weise die Grundzüge und Ziele Ihrer deutschen Kolonialpolitik gezeichnet haben, als wir die richtigste Lösung der Kolonienfrage anerkennen und wünschen müssen. In diesen allgemeinen Gesichtspunkten wurzelt unsere Sympathie für die damalige Vorlage und von diesen Gesichtspunkten aus⸗ gehend, gestatten wir uns heute, einem einstimmigen Be⸗ schluß unserer Kammer zufolge, die ergebenste Bitte auszu⸗ sprechen: Ew. Durchlaucht wolle dem nächsten Reichstage neuerdings eine Vorlage in gleichem Betreff hochgeneigtest zugehen lassen, welche, wie wir hoffen, im neuen Reichstage eine warme Aufnahme, eine kräftige Unterstützung finden und, wie wir wünschen, zum Segen des deutschen Handels, zum Wohle des Deutschen Reichs zur Annahme und baldigen Ausführung gelangen wird. In ehrerbietigster Ergeben⸗ heit Ew. Durchlaucht gehorsamste Handelskammer für den Kreis Offenburg und Amtsbezirk Ettenheim in Lahr.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 51. — Inhalt: Verfügungen: Vom 7. Oktober 1884. Werthbriefverkehr mit der Türkei. — Vom 7. Oktober 1884. Kartenformulare zu Postanwei⸗ sungen aus Frankreich. — Vom 6. Oktober 1884. Wiederherstellung des Postpacketverkehrs mit Algerien und Tunis. — Vom 7. Oktober 1884. Benutzung der Eisenbahnstrecke Großbothen —Wurzen zu Post⸗ zwecken. — Vom 7. Oktober 1884. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Siegburg—Ründeroth.
Statistische Nachrichten.
Im Verlage von Julius Springer, Berlin, erschien soeben der Jahresbericht über die Beobachtungsergebnisse der von den forstlichen Versuchsanstalten des Königreichs Preußen, des Königreichs Württemberg, des Herzogthums Braun⸗ schweig, der thüringischen Staaten, der Reichslande, und dem Landes⸗Direktorium der Provinz Hannover eingerichteten forst⸗ lich⸗meteorologischen Stationen. Herausgegeben von Dr. A. Müttrich, Professor an der Königlichen Forstakademie zu Eberswalde und Dirigent der meteorologischen Abtheilung des forst⸗ lichen Versuchswesens in Preußen. Neunter Jahrgang, 1883. — Die Zahl der forstlich⸗meteorologischen Stationen ist auch während des Jahres 1883 wieder unverändert geblieben. Der Bericht giebt in den Vorbemerkungen eine Tafel, welche der leichteren Uebersichtlichkeit wegen die Zusammenstellung der geographischen Lage der Stationen und ihrer Erhebung über den Meeresspiegel, bietet.
Höhe über dem Meere.
Länge östlich von Ferro.
Grad.
38,13 ½ 39,9 34,2 31,29 ½
Nördliche Breite. Grad. 54,50 53,34 50,28 52,50
Stationen. Oberförsterei.
ritzen
urwien Carlsberg verbunden mit der Hauptsta⸗ tion des forst⸗ lichen Versuchs⸗ wesens. Schmiedefeld Lohra Andreasberg Marienthal 1 Lüneburger Heide Haderslebe Hadersleben Schoo Aurich ““ 1 Hollerath RMieeifferscheidt St. Johann Oberamt Urach Hagenau Hagenau⸗Ost Reumath Lemberg 48,59 24,57 ½ 340 Melkerei Barr 48,25 24,57 ½ 93³⁰
Die Beobachtungsresultate von den drei zuletzt genannten, in Elsaß⸗Lothringen belegenen Stationen sind ebenso wie in dem ver⸗ gaagenen Jahr auch im Jahre 1883 sowohl für die monatlich er⸗ scheinenden Publikationen, als auch für den Jahresbericht durch die forstliche Versuchsanstalt in Straßburg und die Resultate des Jahres⸗ berichtes für die in Württemberg gelegene Station St. Johann durch die forstliche Versuchsanstalt in Tübingen zusammengestellt worden. Für die übrigen Stationen ist die Bearbeitung der Beobachtungen durch die Hauptstation des forstlichen Versuchswesens in Preußen ausgeführt. Eine längere Unterbrechung haben die Beobachtungen auf keiner Station erfahren, am häufigsten mußten ebenso wie in den vorhergehenden Jahren die Beohachtungen der Erdbodentempe⸗ raturen ausgesetzt werden, weil entweder die Holzleisten, in denen die Thermometer befestigt sind, zeitweise festgefroren waren, oder weil in der nassen Jahreszeit zuviel Grundwasser auftrat und die Beobachtungen deshalb unterbrochen werden mußten. Der Bericht giebt das Verzeichniß derjenigen Stationen, auf denen die Ablesungen an den Erdbodenthermometern ausfielen. Im Laufe des Jahres 1883 sind die beiden Stationen Fritzen und Kurwien einer eingehenden Revision unterzogen und die auf ihnen benutzten Instrumente mit den in Eberswalde befindlichen Normalinstrumenten wieder verglichen worden. Die Revision erfolgte in Fritzen am 4. und 5. September und in Kurwien am 31. August und am 1. September
Fritzen Kurwien Carlsberg Eberswald
Schmiedefeld Friedrichsrode Sonnenberg Marienthal Lintzel
28,28 ½ 28,14
28,10 % 28,38 ½ 27,55
27,9 ½
25,14 . 25,54 ½ 602 24,3 ½ 612 26,59 760 25,28 145
50,36 ½ 51,22 51,45 ½ 52,16 52,59 55,16 53,36 ½ 50,53 ½ 50,27 ½ 48,29 ½ 48,50
Es werden sodann die Resultate der Beobachtungen auf den forstlich⸗meteorologischen Stationen während des Jahres 1883 zu⸗ sammengestellt. Die Tafeln enthalten Mittheilungen über Luftdruck, Lufttemperatur, Erdbodentemperatur, atmosphärische Feuchtigkeit, Ver⸗ dunstungsgröße einer freien Wasserfläche und Niederschläge, Bewölkung, Winde, Beobachtungen aus dem Thier⸗ und Pflanzenleben.
Vpon der illustrirten Prachtausgabe von Lenau's Werken liegen die Lieferungen 9 und 10, von derjenigen von H. Heine’s Werken die Lieferungen 4—6 vor, letztere die „Ideen, das Buch la Grand“ und die Berliner Briefe enthaltend. Sämmtliche Hefte sind mit zahlreichen wohlgelungenen Illustrationen geschmückt, die den Preis des sehr elegant ausgestatteten Werkes: 50 ₰ für das Heft, auffallend billig erscheinen lassen. Beide Werke werden be⸗ —, von Sigmund Bensinger in Wien, Leipzig und Prag verlegt.
— In Carl Heymanns Verlag in Berlin ist erschienen: „Taschenkalender für Schiedsmänner und deren Stellver⸗ treter in Preußen auf das Jahr 1885.“ Derselbe enthält außer einem vollständigen Kalendarium alle Gesetze, deren Kenntniß zur Ausübung des Schiedsmannsamtes nöthig ist. Außerdem ist in ihm der Versuch gemacht worden, durch selbständige Abhandlungen über einzelne für das Verständniß des Schiedsmanns⸗Instituts wichtige Fragen das Interesse an demselben anzuregen und auf die hohe
rulturaufgabe desselben aufmerksam zu machen. Die Redaktion dieses Jahrgangs des Kalenders hat wiederum in den bewährten änden des Senats⸗Präsidenten, Geheimen Ober⸗Justiz⸗Raths lorschütz geruht, sodaß schon darin eine Garantie der praktischen Brauchbarkeit desselben gefunden werden dürfte. Sicherlich wird das elegant und dauerhaft gebundene Büchlein sich unter den Schieds⸗ männern immer mehr Freunde erwerben. Der Preis des Kalenders beträgt 2,25 ℳ
— „Lehre der Honigverwerthung. Anleitung zur Fabri⸗ kation von Meth, Wein, Champagner, Liqueur, Syrup, Essig, moussirender Limonade, Alkohol ꝛc., zur Herstellung feiner Badwerke mit Honig, wie Nürnberger und italienischer Lebkuchen, Confituren, Honig⸗ und Pfefferkuchen ꝛc., und zum Einmachen der Früchte in Honig. Nebst Anleitung zum Gebrauch des Honigs in der Gesund⸗ heitspflege und einem Anhange: Das Wachs und seine Verwerthung“. Herausgegeben von W. Lahn, Vorstandsmitglied des Bienenzucht⸗ Vereins Oranienburg. Mit Dzierzons Bildniß. Ed. Freyhoffs Ver⸗ lag in Oranienburg. Elegant broch. 2 ℳ — Die vorliegende Schrift bezweckt die Hebung der vaterländischen Bienenzucht durch beste Ver⸗ werthung ihrer Produkte, speziell des Honigs. Mit Bienenfleiß hat der Verfasser zusammengetragen, was seine eigene Erfahrung ihn ge⸗ lehrt und er hier und da zerstreut gefunden hat an Rezepten und Anweisungen der ersten apistischen Schriftsteller. Nicht aber für die Imker allein will der Verfasser geschrieben haben; er wendet sich auch an die Hausfrauen und lehrt sie die Verwendung des Honigs in der Hauswirthschaft und der Gesundheitspflege und das Einmachen der Früchte in Honig.
— Das „Magazin für die Literatur des In⸗ und Auslandes“ eröffnet sein Herbstquartal mit einer ganz besonders interessanten Nummer. Wie das „Magazin“ seit der Redaktion von Franz Hirsch seine Leser daran gewöhnt hat, die Gediegenheit eines kritischen Journals mit der Anmuth vornehmer Unterhaltung und vor allem echt künstlerischer Produktion vereinigt zu sehen, so bietet auch diese Nr. 40 eine Fülle belehrender und anregender Beiträge, von denen wir einige hier hervorheben. Die poetische Produktion ist durch eine reizende Epistel von Rudolf Baumbach, welche sich über den Werth der Kritik verbreitet, sowie durch eine formvollendete Verdeutschung von Francois Coppée's „Intimités“ (von Hugo Münsterberg) vertreten. Eduard von Hartmann regt unser Nachdenken durch einen Artikel „Zur religiösen Frage“ an, Ernst Eckstein giebt einen meisterhaften Essay über das „Wesen des historischen Romans und seine Gegner“; Ferdinand Gregorovius, der sich höchst selten in Journalen vernehmen läßt, berichtet mit bekanntem historischen Feingefühl über die „Geschichte eines Papstes“, welcher eine italienische Monographie über Nicolaus V. zur Grundlage dient. Höchst interessant und originell sind zwei Beiträge, welche sich mit der dramatischen Dichtung und Darstellung beschäftigen. Ein Aufsatz von Albert Lindner „Aus dem Boudoir der dramatischen Muse“ läßt uns Einblicke in die Genesis der dramatischen Dichtung thun, während die Schauspielkunst neue Be⸗ leuchtung in einem Artikel findet, welchen die hervorragendsten deutschen Schauspielerinnen geschrieben haben. Der höchst eigenartige Bei⸗ trag ist betitelt: „Was wir bei unsern Rollen empfinden, Bekennt⸗ nisse deutscher Schauspielerinnen“. Wenn wir nach diesen schmack⸗ haften Gerichten, mit welchen uns die Redaktion die Tafel deckt, noch das Dessert der „Literarischen Neuigkeiten“ erwähnen, welche Miniaturkritiken der neuesten Literaturerscheinungen aller Nationen bringen, wenn wir ferner auf die witzige und instruktive „Magazin⸗ post“, auf die reichhaltige „Bibliographie“ aufmerksam machen, so glauben wir im Interesse aller derer zu handeln, welche zu den Freun⸗ den vornehmer und geistvoller Literaturblätter zählen. — Das „Ma⸗ gazin“ ist eines der weitest verbreiteten und billigsten Literaturblätter (Preis 4 ℳ pro Quartal). Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen, Postanstalten und die Verlagshandlung von Wilhelm Friedrich in Berlin und Leipzig entgegen.
— Die Zeitschrift „Vom Fels zum Meer“ (herausgegeben von W. Spemann in Stuttgart und redigirt von Prof. Joseph Kürschner) führt ihren neuen, am 1. Oktober d. J. begonnenen Jahrgang 1884 mit einer Jugendarbeit des General⸗Feldmarschalls Grafen Moltke „über Polen“ ein, die sowohl ihres Autors wie ihres Inhalts wegen von hohem Interesse ist. Vorangestellt ist dem Aufsatz ein vorzügliches Porträt. des großen Strategen mit faesimilirter Unterschrift. Auch der übrige Inhalt des Hefts ist ansprechend. Der deutsche Konsul Dr. Gustav Nach⸗ mgall ist mit einer farbenreichen Schilderung von Tunis vextreten, die der Maler Speyer an der Seite des Autors, Land und Leute studi⸗ rend, musterhaft illustrirt hat. Eduard von Hartmann untersucht den Vegetarianismus auf seine Berechtigung; Franz von Holtzendorff beleuchtet die Verbrechenserscheinungen der Gegenwart in ihrem gan⸗ zen Umfange und leitet damit zugleich eine Serie fortlaufender Artikel ein, welche von einem höheren Standpunkt als dem der Sensations⸗ macherei mit dem Studium der verbrecherischen Phänomene unseres Zeitalters sich beschäftigen wird. Ueber den Selbstmord der Thiere verbreitet sich ein Essay des Prof. W. Preyer, unter Beibringung vieles neuen interessanten Materials. Die Novellistik ist in dem Hefte vertreten durch einen spannenden Roman aus dem Theaterleben von Rob. Byr, eine brandenburgische Geschichte aus dem 17. Jahrhundert von Ludovika Hesekiel „Courage“, von deren düsterer Färbung die sonnig heitere Novelle „Im Goldrah⸗ men“, von C. von Schwarzkoppen, charakteristisch absticht. Eine Humoreske „Fritze Kulasch“, von Alb. Roderich, wird um so an⸗ ziehender, als Eduard Grützners Griffel sie illustrirt hat. Der Illustrationsreichtum des Heftes ist übrigens mit den genannten Beiträgen noch nicht erschöpft; wir erwähnen nur noch die male⸗ rischen Schweizer⸗Ansichten Webers zu einem anmuthigen Artikel Woldemar Kadens „In der Heimat Tells“ und die vortrefflichen Re⸗ produktionen von Bildern des französischen Malers Meissonnier zu dessen Charakteristik aus der Feder Pechts. Die Beiträge in gebun⸗ dener Rede sind von Wilh. Hertz, der ein anziehendes Elbenmärchen aus dem Englischen übersetzt, von Herm. Allmers, Emil Peschkau und Rich. Leander. Im „Sammler“ haben wir gegen 20 verschiedene Rubriken mit mehr als 40 Illustrationen gezählt. Die unterhalten⸗ den Theile dieser „kleinen Zeitung für den Familientisch“ sind sehr er⸗ weitert worden durch Aufnahme von Domino⸗, Karten⸗ und Gesell⸗ schaftsspielen, Preisräthsel, eine farbige Kunstbeilage auf besonderem Papier, Bei abe einer großen E senbahnkarte von Deutschland, Oester⸗ reich und der Schweiz. — Der Preis dieser anziehenden, sauber aus⸗ gestatteten Monatsschrift beträgt pro Heft (124 S.) nur 1 ℳ
— Die in Leipzig und Berlin den 18. d. M. erscheinende Nr. 2155 der „Illustrirten Zeitung enthält folgende Abbildungen: Das am 28. September enthüllte Bach⸗Denkmal in Eisenach. Mo⸗ dellirt von Prof. A Donndorf. Nach einer photographischen Auf⸗