1884 / 275 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Nov 1884 18:00:01 GMT) scan diff

ehemaligen Privatbahnen) 20 710 000 (1881/82 1 710 000 ℳ), durch Emission von Obligationen 2467 000 (1881/82 —), durch schwebende Schulden 472 424 (1881/82 471 577 ℳ). Die bayerischen Staats⸗ bahnen erforderten insgesammt ein Anlagekapital von 1031 962 425 (1881/82 1,023 361 920 ℳ), d. i. auf 1 km Eigenthumslänge 238 111 (1881/82 237 103 ℳ); von dem verwendeten Anlagekapital wurden beschafft durch Staatsanleihen 958 036 531 (1881/82 949 436 026 ℳ), aus extraordinären Fonds 73 925 894 (1881/82 73 925 894 ℳ). Die gesammten Betriebseinnahmen aller deutschen Eisen⸗ bahnen von normaler Spurweite betrugen in 1882/83 968 719 624 (1881/82 922 183 710 ℳ), d. i. auf 1 km Betriebslänge 27 362 (1881/82 26 495) ℳ; auf 1000 Nutzkilometer entfallen 4173 (1881/82 4226) ℳ, auf 1000 Wagenachskilometer 105 (1881/82 105) Einnahme. Von den gesammten Betriebs⸗ Einnahmen erbrachte der Personenverkehr 253 888 7901 (1881/82 245 029 681 ℳ), d. i. auf 1 km Betriebslänge 7193 (188/82 7276 ℳ), der Güterverkehr 652 188 275 1881/82 612 051 464 ℳ), d. i. auf 1 km Betriebslänge 18 764 (188182 17 899 ℳ). Bei den preußischen Staatsbahnen betrugen die ge⸗ sammten Betriebseinnahmen in 1882/83 494 847 617 (1881/82 364 701 718 ℳ), d. i. auf 1 km Betriebslänge 33 751 (1881/82 30 558 ℳ); von diesen Einnahmen entfielen auf den Personenverkehr 125 454 235 (1881/82 97 347 738 ℳ), d. i. auf 1 km Betriebs⸗ länge 8879 (1881/82 8468 ℳ), auf dem Güterverkehr 338 378 539 (1881/82 242 960 964 ℳ), d. i. auf 1 km Betriebs⸗ länge 23 522 (1881/82 20 717 ℳ).

8

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Prachtwerk „Prinz Friedrich Carl im Morgen⸗

lande“ (Verlag der Königlichen Hofbuchdruckerei von Trowitzsch und Sohn in Frankfurt a. O.; Preis in Prachtband geb. 40 ℳ) liegt mit der soeben erschienenen IX. und X. Lieferung vollendet vor. Dank⸗ barste Verehrung für Se. Königliche Hoheit, Höchstwelcher sie einge⸗ laden hatte, Ihn auf Seiner fünfmonatlichen Orientreise zu begleiten, hat den Verfassern, Professor Dr. Brugsch und Major von Garnier, Anregung und Schaffensfreudigkeit gegeben, in diesem Werke eine Reisebeschreibung zu liefern, wie dieselbe anziehender kaum möglich ist. In fesselnder, niemals ermü dender Form erzählt Heinrich Brugsch von den Reiseerlebnissen, und in liebenswürdigster Weise läßt er zu⸗ gleich den Leser Einblicke thun in seine tiefe Gelehrsamkeit und das Wissen, das er sich lernend und lehrend in fünfundzwanzig⸗ jähriger Thätigkeit im Orient erworben. „Wir saßen nicht auf den letzten Werkstücken verfallener Tempel und Städte“, sagt er selbst in der Einleitung, „um wie Jeremias auf den Trümmern von Jerusalem zu weinen und zu klagen, sondern um uns der Gegenwart zu freuen“, und diese Freude und heitere Lebensanschauung spricht aus jeder Zeile des Buches. Herzgewinnend versteht es der Erzähler, die Person des Prinzen zu schildern, mit großer Geschicklichkeit weiß er die Ereignisse und Menschen um ihn zu gruppiren und zugleich Land und Leute in den durchmessenen Strecken in der fesselndsten Art zu beschreiben. Dabei läßt er es nicht fehlen an den interessantesten Rückblicken auf die Kulturentwickelung und Geschichte der morgen⸗ ländischen Vörker. Und nicht minder Major von Garnier! Heitere Kinder des Augenblicks werden in der Vorrede die Zeichnungen ge⸗ nannt und der unmittelbarsten Anschauung während eines flüchtigen, unstäten Reiselebens. Häufig im Sattel entstanden, geben sie die ernsten und fröhlichen Eindrücke des Wandernden ohne die Vorberei⸗ tung skizzirender Studien in ihren Umrissen wieder, und gerade diese Unmittelbarkeit, verbunden mit dem scharfen Blick des Künstlers für alles Charakteristische, ist es, welche namentlich den kleinen Bildern einen ungewöhnlichen Reiz verleiht. Eine besonders interessante Bei⸗ gabe zum Werk ist das von von Garnier gezeichnete Porträt des Prinzen im Reisekostüm mit der von dem Letzteren darunter gesetzten Devise: ex orienti lux und seiner Unterschrift. So folgt der Leser dem Prinzen und seinen Begleitern in Wort und Bild durch Egypten, über den Singi, durch das heilige Land, Syrien bis nach Palmyra und durch Griechenland. In zwölf großen Kunstblättern und gegen sechzig kleineren Zeichnungen oft bis zu dem verlaufenden Blei⸗ stiftstriche getreu hat das Brend'amoursche Institut in Düsseldorf vorzügliche Pwoben der Holzschneidekunst gegeben, und Herzogs Buch⸗ binderei in Leipzig hat ebenfalls nach den Angaben und Zeich⸗ zungen Hen. von Garniers mit Benutzung alter maurischer Or⸗ namente in Lederpressung einen vornehmen Prachtband geschaffen. Die Verlagshandlung endlich hat dem Buche, das dem gebildeten Leser zugleich eine Quelle der Unterhaltung, des Wissens und des ünstlerischen Genusses sein und bleiben soll, eine seinem Inhalt und Zweck angemessene Ausstattung gegeben.

Der juristische Verlag von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig hat soeben in der handlichen Ausgabe der „Deutschen Reichsgesetzgebung, Text⸗Ausgabe mit An⸗ merkungen“ veröffentlicht die „Civilprozeßordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz, Einführungsgesetzen, Nebengesetzen und Ergänzungen“, Text⸗Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister von R. Sydow, dritte vermehrte Auflage (Taschenformat; kartonnirt 2 50 ₰). Die dritte Auflage des bekannten Buches unterscheidet sich von den früheren Auflagen wesentlich dadurch, daß die wichtigeren der in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Entscheidungen des Reichsgerichts berücksichtigt sind. Die vom Reich erlassenen Nebengesetze zum Gerichtsverfassungsgesetz und zur Civil⸗ prozeßordnung sind, sofern dieselben nicht wie die Rechtsanwalts⸗ ordnung, Gerichtskostengesetz, Gebührenordnungen von der Verlags⸗ buchhandlung in besonderen Ausgaben veröffentlicht wurden, voll⸗ ständig mitgetheilt. Auf die Ausführungsgesetzgebung der größeren Bundesstaaten: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Elsaß.Lothringen ist, soweit dieselbe die Gerichtsverfassung und das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zum Gegenstande hat durch fortlaufende Verweisungen Bezug genommen. G

„Berather in Kauf⸗ und Hypothekensachen.“ Von

Os kar Förster, Bürgermeister a D. Verlag von J. B. Schorpp in Leipzig. 1884. (8 Hefte zu je 30 ₰.) Die bis jetzt erschienenen 5 Hefte behandeln den An⸗ und Verkauf von Häusern, Gütern und Fabriken. Der Verfasser bespricht die einschlägigen Verhältnisse gründlich und gemeinverständlich. Er giebt dem Leser Gelegen⸗ heit, an drastischen Beispielen zu lernen, wie leicht man bei Grundstücksgeschäften übervortheilt werden kann, und was der Käufer oder Verkäufer beobachten muß, um sich vor den Kniffen geriebener Kontrahenten oder Kommissionäre zu schützen. Der Verfasser faßt zahlreiche Eventualitäten ins Auge. Er erörtert die bauliche Beschaffenheit der Häuser, die Realrechte der Grundstücke u. s. w., giebt Fingerzeige in Betreff der Abschätzung der Grundstücke, zeigt, wie die Kaufsverhandlungen gepflogen werden sollen und beleuchtet die Hypothekenverhältnisse. Ferner bietet er ausführ⸗ liche Formulare zu Kaufkontrakten und sonstigen Schriftstücken, welche in Kauf⸗ und Hypothekensachen vorkommen. Auch der freiwilligen Versteigerung von Grundstücken ist ein besonderes Kapitel gewidmet. Dieses praktische Buch ist somit geeignet, über manche unklare und irrige Vorstellungen Licht zu verbreiten und den bei Grundstücks⸗ geschäften vorkommenden Prellereien vorzubeugen. Speier, 20. November. (W. T. B.) Das Preisgericht für die Beurtheilung der zur engeren Konkurrenz zugelassenen Ent⸗ würfe zu einer Gedächtnißkirche der Protestation zu Speier hat den ersten Preis von 2000 den Architekten Flügge und Nordtmann in Essen und den zweiten Preis von 1000 den Architekten Vollmer und Lorenzen in Berlin zuerkannt.

Lanad⸗ und Forstwirthschaft.

„Die Aufschließung der mineralischen Verbindun⸗ gen des Ackerbodens durch Schwefelsäure. Eine praktische Anleitung zur Herstellung wirksamer Streudünger aus Schwefelsäure und Lehmerde, nebst Anweisung zur leichten Auflösung der stickstoff⸗ haltigen Abgänge der Wirthschaft, als Knochen, Horn, Blut, Fleisch, Thierkadaver, Unkrautsamen, verdorbene Lupinenkörner ꝛc. in Schwefel⸗ 18⸗ und deren Verarbeitung auf stickstoffhaltige Streudünger, sowie

nlettung ur Pflege und Düngung Wiesen, zur Verjüngung der

von Aktien (der

*

und Weideschläge.“ Von Robe röder, wirth und Chemiker. 4. bedeutend vermehrte Auflage. Ed. Frey⸗ hoffs Verlag, Oranienburg. Preis 3,50 Der Verfasser lehrt seit dem Jahre 1881 unermüdlich in Vereinen und Schriften die Methode, die der Titel andeutet, und hat sich bereits guter Erfolge zu erfreuen. Ihre allgemeine Einführung wäre um so erwünschter, als man dann nicht mehr nöthig hätte, überseeische Futter⸗ und Düngemittel mitunter zweifelhaften Werthes zu beziehen. Möchten sich die Landwirthe und Gärtner durch diese Schrift zu weiteren Ver⸗ suchen veranlaßt fühlen! „— „Geheimnisse des Pferdehandels.“ Ein Taschenbuch für Pferdekenner und Pferdeliebhaber. Ergebnisse einer mehr als 7Ojährigen Ausübung des Pferdehandels. Von Abr. Mortier gen. Mortgen und Dr C. F. Lentin, Land⸗Thierarzt. 2. Aufl. Ed. Frevhoffs Verlag, Oranienburg. Preis 3 ℳ, in Prachtband 3,75 in berühmter Pferdehändler in Dessau theilt hier die Erfahrungen, welche er während einer mehr als siebzigjährigen Ausübung des Pferdehandels und im Verein mit seinem Freunde Dr. Lentin ge⸗ sammelt hat, zum Frommen aller Pferdekäufer und ⸗Verkäufer mit, deckt die erlaubten und nicht erlaubten Künste und Manipulationen der Pferdehändler auf, durch deren Anwendung sie Fehler verhüllen, die das Pferd besitzt, oder Vorzüge erscheinen lassen, die dasselbe nicht besitzt. Es sind zugleich die Mittel angegeben, wie man die beab⸗ sichtigte Täuschung erkennen, vereiteln und den Kauf guter, fehler⸗ freier Pferde erzielen kann. Das Buch wird Allen, die hei dem Pferdehandel betheiligt sind, gute Dienste leisten. Hr. Mortier theilt am Schlusse auch einige Miscellen aus seinem Leben mit.

Gewerbe und Handel.

Nürnberg, 20. November. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held.) Der gestrige Umsatz betrug 500 Ballen. Heute kam nur eine kleine Landzufuhr und auch die Bahnabladungen waren ohne Belang. Es lag gute Kauflust vor, und mögen bis Mittag ceirca 500 Säcke die Eigner gewechselt haben Eigner zeigen sich etwas fester in ihren Forderungen. Die Preise sind befestigt. Die Stimmung ist argenehmer. Die Notirungen lauten: TKarkthopfen 68 85 ℳ; Gebirgshopfen 90 100 ℳ; Aischgründer 70 95 ℳ; Württemberger prima 100 110 ℳ, do. mittel 80 90 ℳ, do. ge⸗ ringe 70 78 ℳ; Hallertauer prima 100 105 ℳ; do. mittel 80 —- 88 ℳ, do. geringe 70 77 ℳ; Elsässer 68 82 ℳ; Posener 95 125 ℳ; Wolnzacher und Auer⸗Siegelgut 112 125 ℳ; Spalter Landhopfen 115 130 ℳ; Bessere Lagen 135 140 ℳ; Moos⸗ bach, Stirn 170 180 ℳ; Spalter Stadt 185 195

London, 20. November. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert.

Bradford, 20. November. (W. T. B.) Wolle stetiger, Garne ruhig und stetig, Stoffe besser, Preise nicht lohnend

Verkehrs⸗Anstalten.

Hamburg, 20. November. (W. T. B.) Der Postdampfer „Silesiat der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New⸗York, der Postdampfer „Rugia“ derselben Gesellschaft, von New⸗York kommend, heute Nachmittag auf der Elbe eingetroffen.

St. Petersburg, 20. November. (W. T. B.) Der Eis⸗ gang aus dem Ladogasee hat begonnen. Hier sind heute 5 Grad Kälte und vollständige Schlittenbahn.

Berlin, 21. November 1884.

In der gestrigen Sitzung der Brandenburgischen Pro⸗ vinzial⸗Synode referirte der Synodale Ober Verwaltungsgerichts⸗ Rath von Meyeren über die auf §. 11 Absatz 3 der Kirchengemeinde⸗ nnd Sypnodal⸗Ordnung bezüglichen Vorlagen. Es handelt sich dabei um die Feststellung des Modus, nach welchem die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretungen berechnet werden soll. Die Anträge des Referenten gehen dahin:

I. Bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit der Gemeinde⸗ organe und der Kreissynoden ist innerhalb des Provinzialbezirks überwiegend die Zahl der jeweilig vorhandenen Mitglieder und nicht die Normalzahl zu Grunde gelegt. In den Verhandlungen der Provinzial⸗Synode ist diese Unterscheidung nicht praktisch ge⸗ worden. II. Das Bedürfniß, die auf diesen Gegenstand bezüg⸗ lichen gesetzlichen Bestimmungen authentisch zu deklariren, wird als vorhanden anerkannt. III. Bezüglich der Frage, in welcher Richtung dies zu geschehen habe, muß hervorgehoben werden, daß nach Lage der Gesetzgebung nur die Berücksichtigung der Zahl der jeweilig vorhandenen Mitglieder auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung von wesentlichen Mißständen hat schützen können. Gleichwohl wird es dem Gedanken des Gesetzes, daß die Vertretung der Ortsgemeinden, Kreis⸗ und Provinzialverbände durch ihre Organe nur beim Vorhandensein einer gewissen größeren Zahl von deren Gliedern als ausreichend angesehen werden soll, für entsprechender zu erachten sein, durch authentische Deklaration die Normalzahl bei Feststellung der Beschlußfähigkeit zum Grunde zu legen. Für diesen Fall erscheint es aber geboten, gleichzeitig wenigstens für das Gebiet der Gemeindeverwaltung durch das Gesetz Fürsorge zu treffen, daß ein Funktioniren des beschluß⸗ unfähigen Organs bis zu dessen Ergänzung im Wege der gesetzlich vorgeschriebenen Wahlen für unentbehrliche Akte der Verwaltung ge⸗ sichert wird. Zu dem Zweck wäre die sinnentsprechende Anwendung des §. 42 der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung vorzusehen und die so zu erlassende Bestimmung auch auf die Fälle auszudehnen, wo die Beschlußunfähigkeit die Folge des persönlich Betheiligtseins einer größeren Zahl der Mitglieder der Gemeindeorgane an dem Gegen⸗ stande der Beschlußfassung ist. Endlich würde bei dieser Gelegenheit außer Zweifel zu stellen sein, daß die Vorschrift Alin. 2 des § 30 der Kirchengemeinde⸗ und Synodal⸗Ordnung auch auf die Beschlüsse des Gemeindekirchenraths Anwendung zu finden hat.

Der Kommission lag außerdem eine Reihe von Anträgen des Kreis⸗ synodalvorstandes Berlin II vor. Derselbe beschwert sich darüber, daß das Konsistorium in mehreren Fällen gegen die klare Bestimmung des §. 40 Alin. 2 der Synodalordnung verstoßen habe, wonach für Ein⸗ sprüche gegen die Wahl von Gemeinde⸗Aeltesten und Vertretern der betreffende Kreis⸗Synodalvorstand die zweite endgültig entscheidende Fnftah 88

er Kreis⸗Synodalvorstand Berlin II beantragte u. A: Synode wolle in Betreff der zur Beschlußfähigkeit der kirchlichen Körper⸗ schaften gehörigen Zahl der Mitglieder sich der Ansicht des Kreis⸗ Synodolvorstandes Berlin II anschließen, daß zu derselben die An⸗ wesenheit der größeren Hälfte der normalmäßigen Anzahl von Mit⸗ gliedern gehört. Die Kommission empfahl über diese Anträge zur Tagesordnung überzugehen.

Die sämmtlichen Anträge des Referenten wurden angenommen. Hierauf ging die Synode zur Berathung des Antrages Stöcker in Betreff der Sonntagsruhe der Verkehrsbeamten über. Der Antrag lautet: „In der Erwägung, daß die Beamten der Ver⸗ kehrsanstalten, der öffentl chen wie der privaten, vielfach des rechten Maßes der Sonntagsruhe entbehren, daß die ver⸗ einigten Kreissynoden von Berlin ihre Ueberzeugung dahin aus⸗ gesprochen haben, es sei diesen Beamten in der Regel mindestens jeder dritte Sonntag völlig dienstfrei zu ge⸗ währen, stellt die Provinzial⸗Synode an die General⸗Synode den Antrag, darauf hinzuwirken, daß dieser Beschluß der vereinigten Kreissynoden von Berlin durch Staatsgesetz thatsächlich zur Ausfüh⸗ rung gelange.“ Der Antragsteller erklärte sich auf Wunsch des Kammergerichts⸗Raths Schroeder mit der Streichung der Worte „durch Staatsgesetz“ einverstanden und die Synode nahm den Antrag Cöe 8

Die Matrikel für die Vertheilung der Bedürfnisse der branden⸗ burgischen Provinzial⸗Synodalkasse pro 1. April füce wurde ge⸗ nehmigt. Die vier berliner Kreissynoden haben 50 %, die übrigen Kreissynoden gleichfalls 50 % zu den Umlagen beizutragen. 8

Land⸗

der einstimmigen Annahme des Antrages Rogge, betreffend die regelmäßige Berichterstattung über die Thätigkeit des Gustav⸗ Adolf⸗Vereins innerhalb der Provinz, schloß die Sitzung.

der heutigen Sitzung wurden die zu den theologischen Pruͤfungen zu entsendenden Mitglieder der Provinzial⸗Synode ge⸗ wählt: die Herren Superintendent Petrenz (Templin), Regierungs⸗ und Schulrath Pfarrer Heiber (Frankfurt a. O.) und Superintendent Massalien (Sorau N.⸗L.). Hofprediger Stöcker (Berlin) be⸗ fürwortete dann einen Antrag der Kreissynode Königs⸗Wusterhausen, um Entlastung der Geistlichen von den externis der Schulverwaltung. Nach kurzer Diskussion ging die Synode über diesen Antrag zur Tagesordnung über.

Der Verein zur Speisung armer Kinder und Noth⸗ leidender hat auch in diesem Jahre mit einem opulent aus⸗ gestatteten Bazar die Reihe jener Veranstaltungen eröffnet, in denen die der Woblthätigkeit sich widmenden Vereine um die Weihnachts⸗ zeit an die so oft bewährte Opferfreudigkeit Berlins appelliren. Daß der Verein zur Speisung armer Kinder und Nothleidender in dieser Beziehung allen andern voraneilt, hat seinen vollberechtigten Grund. Bedarf doch gerade mit Anbruch des Winters der Verein am allernöthigsten der Mittel, die ihm der Bazar dar⸗ bieten soll. Wie immer, so hat auch diesmal der Verein sich nicht vergeblich an seine Freunde und Gönner gewandt; von allen Seiten sind Gaben in reichster Fülle eingelaufen, so daß der Verein auch der lebhaftesten Kauflust gegenüber gewappnet dasteht. Die Ausschmückung des großen Festsaales von Hotel de Rome, wo der Bazar ja nun schon seit Jahren stattfindet, ist in geschmackvollster Weise erfolgt. Die Schmalwand zieren die Bilder des Kaisers und des Kronprinzen; die Gaben selbst sind auf 5 langen Tafeln vertheilt, während an der dem Eingang gegenüber liegenden Langwand drei Verkaufsbuden Kauflustige anlocken. Der Besuch war bereits am heutigen Eröffnungstage trotz der ungünstigen Witterung ein reger und die Kauflust eine erfreulich lebhafte. Der Bazar wird fünf Tage, d. h. bis zum Montag geöffnet bleiben.

Weimar, 20. November. (Th. C)) Der Winter ist in Thüringen frühzeitig mit Strenge aufgetreten. Nachdem in den letzten Tagen reichlicher Schnee gefallen war, zeigte das Thermometer am 20. früh 80 R.

Bremen, 20 November, Nachmittags. (W. T. B Die Rettungsstation der Deutschen Gesellschaft 1Iu“ tung Schiffbrüchiger telegraphirt: Am 19. November von den russischen Schooner „Anna Victoria“, Kapitän Weide, ge⸗ strandet bei Arcona, mit Schwefelkies von Dortrecht nach Wolgaf bestimmt, 8 Personen gerettet durch das Rettungsboot „H. H. Meier“ Harte Brise aus Nordnordost, starke Brandung. Unter den Gerette ten befindet sich eine Frau.

Rom, 20. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung der »Agenzia Stefani“ aus Aden soll der Afrikaforscher Bianchi verunglückt sein.

Im Residenz⸗Theater gelangte gestern Abend „Der Club“ ein Pariser Lebensbild in 3 Akten von E. Gondinet, deutsch von Oskar Blumenthal, zum ersten Mal zur Aufführung und errang einen hübschen Erfolg. Die Fabel des Stückes erfreut durch ihre Einfachheit und durch ihren geschickten, das Interesse fortwährend spannenden Aufbau. Die Leidenschaft eines verirrten Ehemanns für eine pikante, geschiedene Frau und die unerschütterliche Treue seiner tugendhaften Gattin bilden die Grundzüge der Handlung, um welche

sich ein reiches, unterhaltendes Beiwerk äußerst geschmackvoll gruppirt.

Mit scharfen Umrissen, waren besonders die Clubscenen im zweiten und dritten Akte lebensvoll und wahr gezeichnet; witzige Bemer⸗ kungen und feinkomische Situationen wechselten beständig aob und er⸗ hielten das Publikum in humorvoll angeregter Stimmung. Der Dialog zeugte von einer fein ausgebildeten, graziösen Anlage des Verfassers zur leichten Konversation. Die Zeichnung der meist humoristisch wirkenden Charaktere trat kräftig hervor, und verhalf im Verein mit den andern liebenswürdigen Eigenschaften des Werkes demselben zu Füsti wagmes, b Seiten des animirten Publikums. reilich that die Darstellung das ihrige, um alle Vorzüge der Dich⸗ tung in das hellste Licht zu 3 jeder Faser der leichtsinnige, liebenswürdige Verehrer der tugendhaften Frau von Mauves, dem es zu gelegener Zeit auch nicht an wirklich vornehmem Gefühl mangelte. Die ergötzliche Rolle des, seine Frau abgöttisch liebenden „Pribac“ fand in Hrn. Pansa einen vor⸗ züglichen Vertreter, welcher mit den einfachsten Mitteln die erheiterndsten Wirkungen hervorbrachte. Auch Hr. Mügge (Baron von Moranes) that sich in seiner kleinen Rolle wirksam hervor. Unter den Damen traten Frl. Wismar (Jeanne) durch ihr empfin⸗ dungsvolles Spiel und Frl. Jolanda (Agathe) durch ihre übermüthige Drolerie in den Vordergrund Alle andern Mitwirkenden, besonders Frl. Hagen (Baronin von Moranes), die Herren Reicher (Fernand), Wallner (Gaston von Blois) und Ries (Maxime Duprel) wurden mit ihren Gaben den Intentionen des Verfassers durchaus gerecht. Die mit vielem Fleiß und Geschmack geleiteten Ensemblescenen, wie die prächtige Ausstattung forderten zu besonderer lobender Anerkennung für die Regie heraus. Im Ganzen hat sich die Aufführung dieser Novität in allen Beziehungen erfolgreich gestaltet und fand ihre An⸗

erkennung in dem stürmischen Beifall des Publikums.

Neues Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. „Hoffmanns Erzählungen“, Offenbachs nachgelassenes geistvolles Werk, wird am Sonntag die Vorstellungen der Operette „Gasparone“ für diesen einen Abend unterbrechen, denn die Heiterkeit des Millöckerschen Werks muß, der Todtenfeier wegen, dem eigenthümlich anziehenden Ernste des andern weichen. Da fortdauernd immer noch bezüglich der Wiederaufnahme der Offenbachschen Oper bei der Direktion Anfragen einlaufen, so ist den vielen Interessenten an diesem Tage die günstige Gelegenheit geboten, das Werk und die ausgezeichnete Wiedergabe desselben durch die Damen Fritzsche⸗Wagner und Koch und die Herren Steiner, Broda, Wellhof und Binder kennen zu lernen.

„Das Krollsche Theater, welches zur Zeit der wei nacht⸗ lichen Vorbereitungen wegen dem Publikum es kop hfibagat. seine Pforten wieder am nächsten Dienstag, den 25. November. An diesem Tage findet die erste Aufführung des mit großer Sorgfalt inscenirten neuen Weihnachtsstücks: „Die Märchen meiner Amme“ von Eduard Jacobson, Musik von G. Michaelis, statt.

„Belle⸗Alliance⸗Theater. Fr. Franziska Ellmenreich tritt übermorgen zum letzten Male als „Maria Stuart“ auf. Um Zeit für die Vorbereitungen der bereits gemeldeten Novitäten zu gewinnen, will die Künstlerin, den Wünschen ihrer zahrreichen Verehrer nach⸗ kommend, im Laufe der Woche einige Male als „Donna Diana“ in Moreto's gleichnamigem Lustspiel auftteten. Am Montag findet eine Aufführung des Schauspiels „Böse Zungen“ von Heinrich Laube statt.

Concerthaus. Hr. Hofmusikdirektor Bilse bringt morgen Beethovens 8. Sinfonie (F-dur) zur Aufführung. Hr. Fric 8— Vieuxtemps Violin⸗Concert in A-moll und Hr. Linden eine Concert⸗ Fantasie in F-dur für die Orgel von Dienel vortragen.

für das Etatsjahr 1885/86,

8 verungli Der italienische Kommissar in Assal hat in Aussa die Einziehung von Erkundigungen über Bianchi veranlaßt.

Hr. v. Hoxar (Savenay) war in

Er

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Freitag, den 21. November

iger. 1884.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes, etreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats nebst Denkschrift vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 18 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: b Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Reichshaushalts⸗Etat ür das Etatsjahr 1885/86 wird, wie folat, festgestellt: in Ausgabe auf 621 196 051 ℳ, nämlich auf 556 314 286 an fortdauernden, und auf 64 881 765 an einmaligen Ausgaben, und

in Einnahme auf 621 196 051

Der diesem Gesetze als weitere Anlage beigefüzte Besoldungs⸗ tat für das Reichsbank⸗Direktorium für die Zeit vom 1. April 885 bis 31. März 1886 wird auf 132 000 festgestellt.

3

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Ver⸗

ung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs⸗Hauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von siebzig Millionen Mark inaus, Schatzanweisungen üssene.

8 Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, deren Ausfertigung der preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden bertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. Sep⸗ ember 1886 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler über⸗ assen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann, nach Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch ur zur Deckung der in Verkehr gesetzten Schatzanweisungen ausge⸗ eben werden.

2

81

Die zur Verzinsung und Einlösung der Schatzanweisungen erfor⸗

erlichen Beträge müssen der Reichsschuldenverwaltung aus den

ereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung ge⸗ ellt werden. 8

8. 8. Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichskasse zu bewirken.

Die Zinsen der Schatzanweisungen, sofern letztere verzinslich aus⸗ vier Jahren, die verschriebenen

Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder

efertigt sind, verjähren binnen

Schatzanweisung auszudrückenden Fälligkeitstermins. Penkibhrits

zur Erläuterung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Fest⸗

8 stellung des Reichshaus halts⸗Etats für das Etatsjahr 1885/86.

Das vorliegende Gesetz schließt sich nach Form und Inhalt dem zuletzt ergangenen gleichartigen Gesetze vom 2. Juli 1883 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 125) an. Was den Etat selbst angeht, so hat der dispositive Theil dessel

en eine Vervollständigung insofern erfahren,

gebrachten freien Dienstwohnungen auch die übrigen an Beamte über wiesenen Dienstwohnungen durch Aufnahme entsprechender Vermerk in das Depositiv der betreffenden Besoldungstitel, im Einklang mit der für den preußischen Staatshaushalts⸗Etat deshalb bestehen den Uebung ersichtlich gemacht sind.

Von den nach dem

gesetzes.

Reichs⸗Eisenbahnen von insgesammt 34 616 862 Bei der Verwaltung des Reichsheeres sind für den ordentliche Etat zum Ansatz gebracht: 1) an fortdauernden Ausgaben, unter Kapitel 14 bis einschließlich 44, bei einem Gesammtbedürfniß

von 340 955 543 ℳ, gegen das Vorjahr mehr 1 083 053

an einmaligen Ausgaben, unter Kapitel 5 mit

einem Gesammtbedürfniß von 13 850 015 ℳ,

gece d . 7 541 807 einschließlich 4 848 282 aus Anlaß von Truppendislokationen, sowie für Kompletirung und Ausrüstung der Artillerie⸗ und Ingenieur⸗ Belagerungstrains.

. als für sämmtliche Zweige der Civilverwaltung außer den bisher schon zum Nachweis

Etatsentwurfe im Wege der Anleihe zu eckenden Bedarfsbeträgen bilden diejenigen, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine gesetzliche Ermächtigung noch nicht ertheilt ist, den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Anleihe⸗ Es sind dies weitere Raten für die außerordentlichen Be⸗ dürfnisse der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der

e e

n

Ueberhaupt gegen das Vorjahr mehr... Für die einzelnen Militärverwaltungen sind angesetzt: 1) an fortdauernden Ausgaben für Preußen ꝛc. mehr Sachsen mehr. G Württemberg weniger.

27 985 4 633

. 8 624 860

485 566

Verwaltung des Reichsheeres läßt sich hiernach dahin zusammenfassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben

bei den Einnahmen

zum Nachweis gelangen, woraus sich

Verwaltungszweige sind

508 918

ür Bayern antheilmäßig mehr 574 135

gegen das Vorjahr wie oben ein Mehr von 2) an einmaligen Ausgaben für Preußen ꝛc mehrl. 3 rb6424* 111“ für Bayern, den einmaligen Ausgaben aus Anlaß von Truppendislokationen, sowie für Kompletirung und Ausrüstung der Artillerie- und Ingenieur⸗Belagerungs⸗

585 510 357 851

569 892

—. 1 083 053 . 6 028 554

Fkrains entsprechend . ....... gegen das Vorjahr wie oben ein Mehr von.

Belagerungstrains mit . . . ... und das davon berechnete Ausgabequantum für Bayern

mit 569 892

. 7 541 807 Die in dem vorstehenden Betrage von 6 028 554 für Preußen ꝛc. enthaltenen Ausgaben aus Anlaß von Truppendislokationen, sowie

für Kompletirung und Ausrüstung der Artillerie⸗ und Ingenieur⸗ 14278 390

zusammen...

2 693 525 verbleibt

Die Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres an eigenen Erträgnissen, welche einestheils (Kapitel 9) den Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern, anderentheils (Kapitel 9a) der Gesammtheit

aller Bundesstaaten zu gute kommen, ergeben gegen das Vorjahr bei dem Kapitel 9 ein Mehr von. bei dem Kapitel 9a dagegen, nach Ausscheidung des ledig⸗

.4 848 282

sollen aus Anleihemitteln gedeckt werden, so daß an einmaligen Aus⸗ gaben im ordentlichen Etat des Reichsheeres zu Lasten der ordent⸗ lichen Einnahmen des Reichs gegen das Vorjahr ein Mehr von noch

76 656

Titel 3 9 für 1885/86 und Titel 3e für 1884/85 8 ein Mrvvon 162a 786

msammen ein Mehr on. . . . ..8677 442 Das Gesammtergebniß der Ansätze des ordentlichen Etats der

8 624 860 677 442

gegen das Vorjahr mehr

Sehen das Derhrmechkak

gegen das Vorjahr eine Mehrforderung ergiebt von 7 947 418 Die gesammten fortdauernden und einmaligen Ausgaben aller

11114A4“ . 621 196 051

und übersteigen die Gesammtausgabe des Vor⸗ 111111XAX“ 11 130 251

Es kommen auf die fortdauernden Ausgaben ““ 11 564 964

und auf die einmaligen Ausgaben

O 434 713

hleiben wie vorstehend mehr 11 130 251

Die Mehrerfordernisse und die Minderbedürfnisse, welche ins⸗

gesammt diesen Mehransatz ergeben, sind in den Spezialetats der

einzelnen Verwaltungszweige näher erläutert. 1

Ein Ueberblick darüber, wie sich der Etatsentwurf für 1885/86

gegen den Etat für 1884/85 in der Belastung der ordentlichen Ein⸗

nahmen verhält, läßt sich indeß erst dadurch gewinnen, daß aus

diesen Etats 1 b

1) diejenigen fortdauernden Ausgaben, welche mit ihren in gleicher Höhe ausgebrachten besonderen Deckungsfonds in dem Etat nur als durchlaufende Posten erscheinen,

2) diejenigen einmaligen Ausgaben, welche durch außerordentliche Einnahmen (Zuschüsse aus dem Festungsbau⸗Fonds, dem Reichs⸗ tagsgebäude⸗Fonds, aus Anleihemitteln, bezw. aus Grundstücks⸗ erlösen) gleichfalls ihre besondere Deckung finden, 1d 8

ausgeschieden werden.

In dieser Beziehung kommen in Betracht:

für für 1884/85 1885/86 an fortdauernden Ausgaben: Reichs⸗Invalidenfonddss . 28 665 120 27 725 505 an einmaligen Ausgaben: Vom Etat des Reichamts des Innern (Ka⸗ ö1118111““ Vom ordentlichen Etat der Verwaltung des Reichsheeres (Kapitel 5, Titel 5, 7/10, 14/24, 39, 40, 41 [mit 40 000 ℳ], 47, 61/64 und 79 für 1885/86).. .. Außerordentlicher Etat der Verwaltung des Reichsheeres (Kapitel 6, unter Aus⸗ scheidung der Titel 11 und 12 für 1884/85 und der Titel 1 zur Hälfte, 3 zu zwei Drittel, 5, 7 und 16 bis 18 für e* Vom Etat der Marineverwaltung (Kapitel 7) 26 915 900 Vom Etat des Reichs⸗Schatzamts (Kapitel 9)

x etlic⸗ Eßzt der Eiß Auß icher Etat der Eisenbahnverwal⸗ Außerordenkliche e I

= 53 384 248 44 248 541

LTEEE Ueberhaupt. .82 049 368 71 974 016 Nach Ausscheidung dieser Beträge beziffern sich für das Etats⸗ jahr 1885/86 8 8 die fortdauernden Ausgaben auf . 528 588 781 die einmaligen Ausgaben auf 220 633 224 die aus ordentlichen Einnahmen zu deckenden ““ Ausgaben also insgesammt auf . .549 222 005 und es ergiebt sich gegen das Vorjahr: bei den fortdauernden Ausgaben ein Mehr⸗ 8 ansatz von 1 ei den einmaligen Ausgaben ei J“ 8 700 994 überhaupt ein Mehransatz von. 21 205 573

Dieser Mehrbedarf setzt sich, wie folgt, zusammen: fortdauernd einmalig

14 390 381 660 107 950

24 960 859 5 639 400

4 000 000 3 800 000

ö12 504 579 . Mehr⸗

1) Reichskanzler und Reichskanzlei mehr.

2) Auswärtiges Amt mehrl . ..

3) Reichsamt des Innern (bei den einmaligen Ausgaben Kapitel 3 nach Ausscheidung des Titels 6)

4) Verwaltung des Reichsheeres (bei den einmaligen Ausgaben Kapitel 5 für 1885/86 unter Ausscheidung der Titel S. 7/10, 14/24, 39, 40, 41 smit 40 000 ℳ], 47, 61, 62, 63, 64 und 79, und unter Kapitel 6 Titel 11 und 12 für 1884/85 und Titel 1 zur Hälfte, 3 zu zwei Drit⸗ teln, 5, 7 und 16/18 für 1885/86)

5) Marineverwaltung (einschließlich eines nicht wiederkehrenden Bedarfs von 1 620 583 für Neubeschaffung von Geschützen ꝛc. ver⸗ besserter Konstruktion, für welchen die volle Deckung aus dem Erlöse entsprechen⸗ den älteren Materials im Etatsjahre 1884/85 zur Reichskasse fließt) mehr ..

6) Reichs⸗Justizverwaltung mehr ..

7) Reichsschatzamt darunter die nach §. 8 des Gesetzes vom 15. Juli 1879 aus dem Ertrage der Zölle und Tabacksteuer vor zunehmenden Ueberweisungen an die ein zelnen Bundesstaaten, wofür gegen da Vorjahr 122 000 mehr angesetzt sind und der auf Grund des §. 32 des Ge⸗ setzes vom 1. Juli 1881 an die einzelnen Bundesstaaten zu überweisende, um 320 120 höher wie im Vorjahre ein⸗ gestellte Nettoertrag an Reichs⸗Stempel⸗ abgaben (bei den einmaligen Ausgaben Kapitel 9 nach Ausscheidung des Titels 2)

68,838q4qZ3Z11“; 8 8) MRriehsthtettt mbeht . . . . 1 175 000 9) Rechnengrhot wehe .. . 10) Allgemeiner Pensionsfonds mehr 1 247 243

180 268 126 625

1 083 053

7 640 290 29 161

752 814

13) Fehlbetrag

ergiebt sich aber bei dem ordentlichen Ausgabe⸗

bei den Matrikularbeiträgen in Zugang gestellt.

3 654 903

2 1 740 319 . 12 504 579 8700 994

21 205 573

des Haushalts des Etats⸗ jahres 1883/84 mehhhl.. Sind mehr..

also wie oben überhaupt mehr .. . Abgesehen von den vorstehend unter Nr. 7 erwähnten, als Ueberweisungen an die Bundesstaaten mehr in Ausgabe

EEbeeö1“;

Etat eine Steigerung von nur . . . 20 763 453 Bei den gewöhnlichen Einnahmen sind veran⸗ schlagt: die Zölle und sa0... 6 889 870 die Reichsstempelabgaben höher um . . . 447 220 der Ueberschuß der Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltngs vüher iu ... 1 131 801 der Ueberschuß der Reichsdruckerei höher um 15 150 der Ueberschuß der Eisenbahnverwaltung ““ die Einnahmen aus dem Bankwesen höher um die verschiedenen Verwaltungs⸗Einnahmen (ausschließlich der unter Kapitel 99 Preußen zur Deckung besonderer Aus gaben angesetzten Grundstückserlöse, Titel 3e für 1884/85 und 3: für 1885/86) höher um die Ueberschüsse aus früheren Jahren, für welche nichts anzusetzen war, niedriger um die Zinsen aus belegten Reichsgeldern Aiehrsihete vhwah“ Die gewöhnlichen Einnahmen ergeben mithin gegen das Vorjahr einen Minderbetrag von. Zur Deckung dieses Einnahme⸗Ausfalls und des Mehrbedarfs bei den Ausgaben von 5

Verbrauchssteuern niedri⸗

15 825 000 67 186

19 817 239

21 205 573 41 022 812

Die vorstehend nicht besonders aufgeführten Einnahmen an

Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträgen auf Grund des Gesetzes vom 20. April 1881, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen

der Reichsbeamten der Civilverwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 85), welche wie bisher in den Etats der einzelnen Verwaltungszweige mit angesetzt sind, übersteigen zur Zeit und voraussichtlich noch für eine längere Reihe von Jahren die auf Grund des gedachten Gesetzes zu leistenden Ausgaben an Wittwen⸗ und Waisengeldern. Der hierdurch dem Finanzhaushalt des Reichs zu gute kommende Ueberschuß dieser Einnahmen beziffert sich für das Etatsjahr 1885/86 auf 1 344 729

Es sind nämlich zum Ansatz gekommen: Einnahmen. Ausgaben.

Reichs⸗ 56 260 30 000 29 285 8 470 5 032 12 500 8 500 1 038 1 706 600 1 820 168 1 793 2 026 329 681 600 öb“ Die Einnahmen

Hahen iIeh“ 1 344 729 gegen 1 499 158 für 1884/85, 1 585 430 für 1883/84 und 1 659 681 für 1882/83.

im Etat des Reichskanzlers und der 583888“ des Auswärtigen Amts des Reichsamt des Innern.

der Reichs⸗Justizverwaltung

des Reichs⸗Schatzamts 8 des Reichs⸗Eisenbahnamts.. des Rechnungshofss.. .. des Allgemeinen Pensionsfonds. des Ielbdeebaboe der Post⸗ und Telegraphenverwaltung der Neichebruckeret .. .. der Eisenbahnverwaltung . . . dazu kommen aus dem Etat des Reichstages.

„o1öe—“ .““

übersteigen die Aus⸗

Knnst, Wissenschaft und Literatur.

„Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches von der Gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die Gegenwart.“ Mit Erläuterungen und Registern herausgegeben von B. Gaupp, Geh. Regierungs⸗Rath, A. Hellweg, Landrichter, R. Koch, Kaiserlicher Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath, W. Neubauer, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath, W. L. Solms, Ober⸗Corps⸗Auditeur, R. Sydow, Ober⸗Postrath, W. Turnau, Kammergerichts⸗Rath, F. Vierhaus, Landrichter. Verlag von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig. Von dieser Publikation erschien soeben die 17. Lieferung, welche u. A. folgende größere Gesetze bringt: Eisenbahn⸗Postgesetz vom 20. Dezember 1875; Gesetz, be⸗ treffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste vom 9. Januar 1876 nebst folgenden dem „Centralblatt für das Deutsche Reich“ ent⸗ nommenen Anlagen: Bestimmungen über die Führung der Eintrags⸗ rolle für Werke der bildenden Künste, Bestimmungen, betreffend die Inventarisirung und Stempelung der Vorrichtungen zur Herstellung von Werken der bildenden Künste; Gesetz, betreffend den Schutz der Photographieen gegen unbefugte Nachbildung vom 10. Januar 1876; Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Mo⸗ dellen vom 11. Januar 1876 nebst folgenden aus dem Centralblatt für das Deutsche Reich abgedruckten Anlagen: Bestimmungen (nebst Nachtrag) über die Führung des Musterregisters, Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen⸗Vereine; das Strafgesetzbuch in der Fassung vom 26. Februar 1876. In dieser werthvollen Bearbeitung des Strafgesetzbuchs sind sämmtliche Abände⸗ rungen durch gesperrte Schrift kenntlich gemacht, und der ursprüng⸗ liche Wortlaut der abgeänderten Paragraphen ist unter dem Text zum

langt. E gsgebote für Kinder zum Gebrauch beim Schul⸗

und Turnunterricht’ von Carl Becker. Hannover. Verlag von Carl Meyer (Gustav Prior). In einigen wenigen Paragraphen ist hier zunächst das Allernothwendigste zusammengestellt, was jedes Kind zu thun oder zu unterlassen hat, um bei der Umgebung nicht anstößig zu werden. Der Verfasser führt alsdann aus, daß bei der heutigen Lebens⸗ und Erziehungsweise ein Rückschritt hinsichtlich der Erziehung der Bevölkerung zu verzeichnen sei, was sich in der Zunahme der Zügellosigkeit, Bettelei, Vergehen ꝛc. kundgebe, und daß dieses Uebel der Neuzeit nur zu mildern und zu heben sei durch Aufnahme eines neuen Unterrichtszweiges und zwar der Umgangsgebote für Kinder in den Lehrplan sämmtlicher Schulen und Turnanstalten ꝛc. Der geringe Preis von 20 ermöglicht auch dem einfachen Manne die Anschaffung des kleinen Buchs.

Das antiquarische Bücher⸗Verzeichniß Nr. 148 von J. A. Stargardt in Berlin (Markgrafenstr. 48 I.) enthält eine „Bibliotheca Orientalis, Sprachen, Geschichte, Geographie, Ethno⸗ graphie“, im Ganzen 1527 Schriften, nebst einigen 30 Verlags⸗ und Partie⸗Artikeln verschiedenen Inhalts. Die geographischen Werke

11) Post⸗ und Telegraphenverwaltung mehr

lich außerordentlichen Zwecken (Kapitel 6 der ein⸗ maligen Ausgaben) dienenden Ansatzes Preußen

12) Reichsdruckerei mehr.. . . 8

sind meist aus dem Nachlaß des Prof. H. Berghaus.