1884 / 277 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Nov 1884 18:00:01 GMT) scan diff

1.““

nebenstehend beanspruchten Kredits Seitens der gesetzgebenden Fak⸗ toren und damit die Bewilligung des Projekts überhaupt außer Zweifel steht „Es würde dadurch die Vollendung der Fahrzeuge im Sommer 1885 und die Ueberführung derselben in guter Jahreszeit ermöglicht werden.

sehe gar nicht ein, warum man den Etat, der diesmal so be⸗ sonders schwierig sei, durchaus überstürzen wolle. Er frage die Herren, ob sie den Etat schon gelesen hätten, und namentlich die neu eingetretenen Herren, ob sie ihn auch schon verstanden hätten. Wenn man freilich alles be⸗

Richtamtüͤches. 1 6“

Preußen. Berlin, 24. November. Die vorgestrige (2.) Sizung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher sowie mehrere Bevollmächrigte zum Bundes⸗

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Oeffentlicher Anzeiger.

G —n Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

egister nimmt an: die Königliche Erpedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Verladungen

Die besonders schwierige und wichtige diesmalige erheische zum Studium eine längere mit der ersten Berathung des Etats begonnen werden könne.

8 18

auf die Berathung des Antrags Kayser sofort den Beginn der ersten Berathung des Etats für 1885/86 und des Anleihe⸗ Gesetzentwurfs folgen zu lassen.

Anträge für Mittwoch auf die Tagesordnung zu setzen. Er

der bereits vorliegenden ihrer Einbringung auf

zu setzen.

Abg. Rickert und des Abg. Windthorst möchte er sich den Vor⸗

rath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde um 2 ⁴¼ Uhr von dem Alters Präsidenten Grafen von Moltke mit der Mittheilung eröffnet, daß sich die Zahl der eingetretenen „f seit der letzten Sitzung von 262 auf 333 vermehrt abe. 8 Die Abtheilungen des Hauses sind durch das Loos ge⸗ bildet worden und haben sich folgendermaßen konstituirt: .Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst (Vorsitzender), Abg. Dr. Buhl (Stellvertreter), II. von Bernuth, Dr. Moufang, III. Ackermann, Dr. Marquardsen, IV. Dr. Windthorst, Loewe, V. Dr. von Bunsen, Dr. Frege, VI. Ausfeld, von Wrisberg, VII. Staelin, Dr. Frhr. von Heereman. Der Präsident theilte mit, daß der Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend Post⸗Dampfschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern eingegangen sei. Das Haus trat sofort in die Tagesordnung, die Wahl des ersten Präsidenten, ein.

Es wurden 333 Stimmen abgegeben; davon fielen 261. Stimmen auf den Abg. von Wedell⸗Piesdorf, 1 auf den Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz, 71 Stimmzettel waren unbeschrieben.

Der Abg. von Wedell⸗Piesdorf, war daher gewählt und nahm die Wahl dankend an. Er sage dem Hause für die hohe Ehre welche ihm durch diese Wahl erwiesen sei, seinen tiefgefühlten Dank. Daß er Alles aufbieten werde, was in seinen Kräften stehe, um die Würde des Reichstages zu wahren, die Geschäfte zu fördern und strenge Unparteilichkeit zu üben, das bedürfe keiner Versicherung, denn das verstehe sich von selbst. Aber er sei davon durchdrungen, wie wenig seine Kraft und seine Geschäftserfahrung ausreiche, um die ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen; er bitte das Haus deshalb dringend um Unterstützung und um Nachsicht. Diese Bitte erlaube er sich an alle Parteien zu richten, und hiermit über⸗ nehme er das Amt als Präsident des Reichstages für die nächsten 4 Wochen.

Der Praäsioent von Wedell, der inzwischen den Präsi⸗ dentenstuhl eingenommen, bat das Haus, es sein erstes Geschäft sein zu lassen, dem von allen hochverehrten und weltberühmten Alters⸗Präsidenten, der bis zu dieser Stunde die Verhand⸗ lungen geleitet habe, den Dank des Hauses auszusprechen. Er bitte, diesem Danke durch Erheben von den Plätzen Aus⸗ vnazu geben. (Das Haus erhob sich unter allseitigem

eifall.

Es folgte die Wahl des ersten Vize⸗Präsidenten.

Der Abg. Benda beantragte, im Wege der Akklamation zum ersten Vize⸗Präsidenten den Abg. Frhr. zu Franckenstein und zum zweiten Vize⸗Präsidenten Abg. Hoffmann zu wählen.

Da sich kein Widerspruch erhob, waren die Abgg. Frhr. zu Franckenstein und Hoffmann zum ersten resp. zweiten Vize⸗ Präsidenten gewählt.

Auf Anfrage des Präsidenten, ob diese Abgeordneten die Wahl annahmen, erwiderte der Abg. Frhr. zu Franckenstein, daß er für das Vertrauen danke, das das Haus ihm durch die Wahl bewiesen habe. Er nehme die Wahl zum ersten Vize⸗Präsidenten an.

Der Abg. Hoffmann erklärte, er nehme die auf ihn ge⸗ fallene Wahl mit tiefgefühltem Danke an. Er danke dem Hause für das darin liegende ehrenvolle Vertrauen, und bitte um gütige Nachsicht und Unterstützung, falls er zum Vorsitz berufen würde.

Zu Schriftführern wurden auf Antrag des Abg. Dr. Windthorst gleichfalls auf dem Wege der Akklamation die

Abgg. Eysoldt, Graf von Kleist⸗Schmenzin, Hermes, Dr. Porsch, Graf von Adelmann, Prinz zu Carolath, Dr. Meyer (Jena)

und Wichmann gewählt. Präsident die Abgg. Kochann

Zu Quästoren berief der (Ahrweiler) und Francke.

Die Konstituirung des Hauses war damit vollzogen; der Präsident wird die vorgeschriebene Meldung an Se. Majestät den Kaiser erstatten.

Ueber Zeit und Tagesordnung der nächsten Sitzung ent⸗ spann sich eine längere Geschäftsordnungs⸗Debatte.

Der Abg. Hasenclever erklärte, die sozialdemokratische Fraktion habe bereits gestern den Antrag eingebracht, daß der Reichstag wolle beschließen, das Strafverfahren gegen den Abg. Heine auszusetzen. Er habe vernommen, daß man die nächste Sitzung vielleicht erst Donnerstag abhalten werde, aber nächsten Donnerstag werde schon das Reichs⸗ gericht über die Sache beschließen, und dann würde vielleicht sofort die Verhaftung eintreten. Er bitte also, diesen Antrag heute noch zu erledigen. Es handele sich höchstens um die Dauer von einigen Minuten, und er sei überzeugt, daß das Haus auch diesmal den Antrag annehmen werde, wie es ja auch früher die Abgeordneten geschützt habe. Es handele sich ein⸗ fach um Anklage wegen Beleidigung des Vorstandes der Ar⸗ beiter⸗Kolonie zu Seida.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz erhob gegen den Antrag Hasenclever Widerspruch, nicht um die Verhandlungen des Antrages Kayser unmöglich zu machen, sondern weil es sehr wohl möglich sei, noch vor Donnerstag, etwa Mittwoch, im Reichstage wieder Sitzung zu halten.

In Folge dieses Widerspruchs konnte der Antrag heute nicht zur Verhandlung gelangen.

Der Abg. Rickert beantragte nunmehr, zur Verhandlung des Antrags Kayser am Montag eine Sitzung abzuhalten.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn Gültz erklärte sich hiermit auf das Allerentschiedenste einverstanden.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, es sei vielleicht nicht unzweckmäßig, auf die Tagesordnung dieser Sitzung auch einige Initiativanträge aus der Mitte des Hauses zu setzen. Etatsvorlage Zeit als sonst, bevor

Der Abg. Dr. Windthorst pflichtete diesen Ausführungen bei und beantragte, neben dem Antrage Kayser noch einige Initiativanträge in der Reihenfolge die Tagesordnung der Mittwochssitzung

Der Präsident von Wedell⸗Piesdorf schlug dagegen vor,

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, nach den Worten des

chlag erlauben, statt des Etats und der Anleihe die neuen

Baues in sechs Monaten gebrauchsfähig hergestellt werden. der Bau dieser Fahrzeuge erst mit dem Anfang des neuen Etatsjahres in Angriff genommen werden sollte, würde die Fertigstellung derselben in den Herbst fallen, also in derselben an ihren Bestimmungsort leicht gefährlich werden könnte, mindestens aber für dieselbe sehr ungünstig wäre.

willigen wollte, was die Regierung fordere, dann könnte alles schnell erledigt werden. Wem aber der Etat mit seinem Defizit von 42 Millionen als eine ernsthafte und wich⸗ tige Sache erscheine, der werde nur wünschen, daß man diesen Etat nicht überstürze, wenn auch nur eine Minorität dafür stimme, die Berathung noch auszusetzen.

Der Abg. von Helldorff⸗Bedra bat, die Etatsberathung zuerst vorzunehmen; wenn es sich schon um bindende Beschlüsse handelte, würde er auch den Aufschub gerechtfertigt finden; aber für die allgemeine Berathung könne man bis Mittwoch genügend vorbereitet sein.

Der Abg. Rickert bemerkte, auf vierundzwanzig Stunden früher oder später könne es doch bei der Etatsberathung nicht ankommen. Die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen für 1883/84, welche zum Etat gehöre, sei erst heute vertheilt worden. Warum solle denn auch von der Regel, daß am Mittwoch ein Schwerinstag abgehalten werden solle, eine Aus⸗ nahme gemacht werden?

Der Abg. Dr. Windthorst schlug vor, am Mittwoch neben dem Antrag Kagyser einige andere Initiativanträge zu berathen und die erste Lesung des Etats am Donnerstag zu beginnen.

Der Abg. Freiherr von Maltzahn⸗Gültz erklärte, er habe gegen die Abhaltung eines Schwerinstages in der nächsten Woche nichts einzuwenden; aber daß der Reichstag seine Arbeiten mit einem solchen beginne, sei neu. Der Reichstag solle an die Arbeiten gehen, zu deren Erledigung er be⸗ rufen sei.

Der Abg. Richter (Hagen) hob hervor, da seit zwei Jahren kein Etat berathen sei, sei die diesmalige Berathung schwie⸗ riger als sonst; die Vorbereitung müsse also eine eingehendere sein. Dagegen müsse er protestiren, daß der Reichstag nur zur Erledigung der Regierungsvorlagen in erster Linie be⸗ rufen sei; die Initiativanträge konkurrirten mit den Regie⸗ ö sie sollten nicht gegen dieselben zurückgesetzt werden.

Der Abg. von Benda erklärte, daß seine politischen Freunde die Berathung des Budgets für die dringendste Auf⸗ gabe des Reichstages hielten und deshalb dafür stimmen würden, am Mittwoch zu beginnen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, daß es sich gar nicht darum handele, welche Vorlage wichtiger und dringender sei, sondern um die richtige Art der Vorbereitung.

In der Abstimmung wurde beschlossen, am Mittwoch An⸗ träge zu berathen und die Etatsberathung noch nicht zu be⸗ ginnen.

Der Präsident schlug ferner vor, die ständigen fachlichen Kommissionen durch die Abtheilungen erwählen zu lassen, nämlich die Geschästsordnungs⸗, Petitions⸗, Budget⸗, Rech⸗ nungs⸗ und Wahlprüfungs⸗Kommission.

Der Abg. Eysoldt bat indessen, die Wahl der letztge⸗ nannten Kommission, welche bisher aus 14 Mitgliedern zu⸗ sammengesetzt gewesen sei, vorläufig zu vertagen, da er und seine politischen Freunde mit Rücksicht darauf, daß sich bei der bisherigen Wirksamkeit dieser Kommission Mißstände und Unzuträglichkeiten ergeben hätten, demnächst einen Antrag auf anderweitige Zusam mensetzung einzubringen gedächten.

Der Abg. Kayser verlangte im Hinblick auf die große Dringlichkeit gerade der gegenwärtigen Wahlprüfungen, die Wahl dieser Kommission nicht zu verschieben, sondern dieselbe sofort in der Stärke von 21 Mitgliedern zu bestellen. Das Haus trat, nachdem auch der Abg. von Kardorff sich für den Antrag Eysoldt ausgesprochen hatte, diesem bei. Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ¼ Uhr auf Mitt⸗ woch 12 Uhr.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Ein dem Reichstage vorgelegter Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs⸗ haushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1884/85, lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 8 von hee. 219 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 3 1 Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichs⸗ haushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1884/85 wird 8 in Ausgabe auf 1 an einmaligen Ausgaben, un iinn Einnahme auf 180 000 Ptgeselt, una öe durch. dgs vom 2. Juli 1883 (Reichs⸗ esetzblatt Seite 125) festgestellten Reichshaushalts⸗Etat für d Etatsjahr 1884/85 hinzu. egs 9

§. 2.

Die Mittel zur Bestreitung des im §. 1 bezifferten Bedarfs sind, soweit dieselben nicht durch Mehrerträge bei den außer den Matri⸗ kularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre Deckung finden, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen. Der Nachtrag weist 180 000 bei Ausgabe und bei den Matrikularbeiträgen der ersteren bemerken die Erläuterungen: „Für den Verkehr der an der westafrikanischen Küste im Gebiete von Camerun Handelsniederlassungen besitzenden deutschen Firmen mit der Vertretung des Reichs ist aus diesen Firmen in Hamburg ein Syndikat gebildet worden, durch dessen Vermittelung die Wünsche und Anträge der ersteren vorgetragen werden sollen. Dieses Syndikat hat die Einsetzung eines Gouverneurs für das unter deutschen Schutz gestellte Gebiet von Camerun und für den⸗ selben die Beschaffung eines Küstendampfers, sowie einer Dampf⸗ barkasse für den Flußdienst als wünschenswerth bezeichnet, Maßregeln, welche als nothwendig zur Ausübung des Kaiserlichen Schutzrechts 8 1 1

ter Küstendampfer soll, den lokalen Verhältnissen entsprechend, nach dem Composite⸗System (Eisenspanten mit ö ge⸗ kupfert) hergestellt werden. Die Kosten eines solchen Dampfers sind n⸗ 150 000 ℳ, die einer Dampfbarkasse auf 30 000 zu veran⸗

agen. Der Dampfer und die Barkasse

der Marineverwaltung in in Einnahme nach. Wegen

können bei Beschleunigung des Wenn

eine Jahreszeit, welche der Ueberführung

Im Interesse sicheren Gelingens soll daher der Bau bereits im

Etatsjahre 1884/85 begonnen werden,

Wenn diese Fahrzeuge auch nicht für Kriegszwecke bestimmt sind ihre Verwendung vielmehr von den Anordnungen der obersten Civil⸗ behörde der Kolonie abhängen soll, so ist doch mit Rücksicht darauf, daß die Besatzung unter dem Kommando und der Disziplin der Kai⸗ serlichen Marine stehen muß, die Einstellung der Forderung in den Etat für die Marineverwaltung für angezeigt erachtet worden.

Die Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten für die Fahrzeuge werden vom Etatsjahre 1885/86 ab im Marine⸗Etat beim Kapitel 52 der fortdauernden Ausgaben (unter Titel 5) ausgebracht.“

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs⸗Eisenbahnen, vorgelegt worden.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 8 von fe ꝛc. 8 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun d Bundesraths und des b2 was e 8 1

für die in der Anlage aufgeführten Zwecke wird dieser Betrag nicht bereits verausgabt wendet werden.

2

§. 2.

Der Reichskanzler wird ermäͤchtigt,

1) die nach §. 1 erforderlichen Geldmittel, 2) die lichen Geldmittel, welche das Etatsjahr 1885/86 zur a. der Verwaltung des

Betrage von..

genehmigt; soweit

außerordent⸗ in dem Reichshaushalts Etat für Bestreitung einmaliger Ausgaben: Reichsheeres im

25 177 462

Hder Marineverwaltung im Betrage von . 5 639 400 der Eisenbahnverwaltung im Betrage von 3 800 000 im Ganzen bis zur Höhe von . 34 616 862 3 vorgesehen sind, im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Beträge von insge⸗ sammt 44 671 996 erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗Gesetz⸗ blatt Seite 339) zu verwaltende Anlelhe aufzunehmen und Schatz⸗ anweisungen auszugeben. 3

Die Bestimmungen in den §§ 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Ja⸗ nuar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung.

Nach dem beigefügten Ueberschlag der Einmaligen Aus⸗

Armee

gaben aus Anlaß von Truppenverstärkungen und Dis⸗ lokationen sind erforderlich: A. für das Magazinverwaltungs⸗ wesen 675 447,21 ℳ, B. für das Bekleidungswesen 88 848,04 ℳ, C. für das Garnisonverwaltungswesen 5 773 528 ℳ, D. für das Militär⸗Medizinalwesen 392 084 ℳ, F. für das Remontewesen 12 146,10 ℳ, F. für Umzugs⸗ und Transportkosten 340 000 ℳ, G. für das Artillerie⸗ und Waffenwesen: zur Kompletirung des Materials 2 200 000 ℳ, sind 9 482 053,35 Dazu Quote an Bayern 573 081 ℳ, überhaupt 10 055 134,35

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

e und Burger die Brandenburg⸗Preußische in historischer Darstellung, ihre Uniformirung und Bewaffnung vom großen Kurfürsten bis auf Kaiser Wilhelm. 200 kolorirte, malerische Einzelfiguren auf 20 Querfoliotafeln Verlag der Hofbuchhandlung Herrn J. Meidinger, Berlin C, Niederwall⸗ straße 22, komplett in 5 Lieferungen von 4 Blatt à 15 Der Ruf der Herausgeber, des Malers Edm. Rabe und des kürzlich ver⸗ storbenen Prof. Ludw. Burger, beide zuͤgleich auch Fachspezialitäten auf dem Gebiet militärischer Darstellungen, verbürgen den Wecth des Gebotenen; die Richtigkeit der Zeichnungen ist zudem noch vor der Herausgabe durch erfahrene höhere Offiziere geprüft worden. Bei diesem vorzüglich übersichtlichem und mit großer Sachkenntniß bearbeitetem Werk sind die Uniformen nach Waffengattungen zusammen⸗ gestellt, beginnend mit der Entstehung eines jeden Korps und endigend mit der neuesten Zeit. Die malerische Gruppirung der zahlreichen Figuren gestaltet jedes einzelne Blatt zu einem belebten Bilde; die Charakterisirung der Militärtruppen durch die Zeichnung ist präcis, und die Ausmalung der Figuren sorgfältig ausgeführt. Das Werk ist eine Ergänzung des vor einigen Jahren in gleichem

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Lagerkatalog 152 von Joseph Bär & Co., Buchhänd⸗ lern und Antiquaren in Frankfurt a. M. und Paris, verzeichnet eine vorzügliche Auswahl von Werken aus dem Gebiete der Münz⸗ und Gemmenkunde, meist aus den Bibliotheken der Numismatiker J. J.

sobald die Bewilligung des

.

Bohl und A. Durand stammend, im Ganzen 726 Schriften.

Die Aufwendung eines Betrages bis zur Höhe von 10 055 134

ist, kann er nachträglich ver⸗

152640]

Grundstücke Nr.

wird für kraftlos erklärt.

den Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Breußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amertisation, Zinszahlung ½ u. s. w. von öffentlichen Papieren.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

In der Börsen-

Annoncen⸗Bureaux.

beilage. S

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

ladungen u. dergl. [52643] Aufgebot.

Der Kothsaß Heinrich Blaas in 12 hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs dieses Gerichts vom 1. Februar 1884, Inhalts dessen ihm der Schlosser Albert Flißt und die Wittwe des Bahnwärters Friedrich Flißt, Beide hierselbst 1950 schulden, beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf

den 2. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde den Eigenthümern des darin ver⸗ pfändeten Grundstücks oder den Schuldnern oder dessen Rechtsnachfolgern gegenüber erfolgen wird.

Schöppenstedt, den 19. November 1884.

Herzogliches Amtsgericht. Töö““n

m Namen des Königs! Verkündet am 6. November 1884.

Lietz, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Nowoczyn zu

empelburg, Kurators der in der Subhastation des Frupsftasg Blatt Nr. 54 von Camin als Pankau⸗ Brasch Oesterleinsche Streitmasse gebildeten Spezial⸗ masse von 1267 80 ₰. wovon der Betrag von 334 17 bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kasse zu Marienwerder hinterlegt, in Höhe von 933 63 nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 4. September 1883 aber im Grundbuch von Camin Blatt Nr. 54 im Kaufgelderrückstand eingetragen ist,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zempel⸗ burg durch den Amtsrichter Bartelt für Recht:

Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf die in der Subhastation des Grundstücke Blatt Nr. 54 von Camin als Pankau⸗Brasch⸗Oesterleinsche Streitmasse gebildete Spezialmasse im Betrage von 1267 80 ₰, wo⸗ von 334 17 bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse zu Marienwerder hinterlegt sind, mit dem Betrage von 933 63 nebst 5 % Zinsen seit dem 4. Septemfer 1883 aber im Grundbuche von Camin Blatt Nr. 54, ein Kaufgelderrückstand eingetragen ist, ausgeschlossen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden ge⸗ mäß §. 91 Subhastationsordnung der Spezialmasse

auferlegt. Rechts

Von Wegen.

Im Namen des Königs! Verkündet am 19. November 1884. Wibbe, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Ackerwirths Johann Speith zu Fürstenau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Höxrter durch den Amtsrichter von Varendorff für Recht: die auf die nachbezeichnete Post Abthl. III. Nr. 7 des Grundbuchs von Fürstenau Bd. 12 Bl. 592 über nachstehende Abfindungen, a. 54,90 für die Ehefrau Anton Kempe⸗ ner, Elisabeth, geb. Ludwig, b. 62,40 für Agatha Ludwig, c. 76,40 für Johann Ludwig, d. 34,90 für Adolphine Ludwig, sämmtlich zu Fürstenau, eingetragen aus der Ur⸗ kunde vom 20. Oktober 1838, forderungsberech⸗ tigten Gläubiger, oder deren unbekannte Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Die Kosten werden dem Antragsteller Last gesetzt. öxter, den 19. November 1884. Königliches Amtsgericht.

[52647]

zur

[52638] Urtheil.

In Sachen, betreffend das von dem Bahnhofs⸗

arbeiter Carl Budde zu Dortmund beantragte Auf⸗

gebot eines Sparkassenbuchs, erkennt das Königliche

Amtsgericht zu Hoerde in der Sitzung vom 11. No⸗

vember 1884 durch den Amtsrichter Leyser für Recht:

Das auf den Namen des Bahnhofsarbeiters Carl Budde zu Dortmund ausgestellte, über 590 10 lautende Sparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Hoerde Nr. 6256 (früher Nr. 5233) wird für kraft⸗ los erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller Budde auferlegt.

Von Rechts Wegen. gez. Leyser. Beglaubigt: Hoerde, den 14. November 1884. Nierhoff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichte

5268 1“ 8 152616=½ Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 12. November 1884 ist für Recht erkannt worden: I. Die Hypothekenurkunde über die auf dem Nr. 18 Ohlauerstraße lau Ab

.9 Seitenbeutel zu Breslau Ab⸗ theilung III. Nr. 23 für den Kaufmann Simon Luft zu Breslau eingetragene am 25. Januar 1877 auf den Kaufmann Joseph Gotthelf zu Breslau umge⸗ schriebene Post von 6000 rückständiger Kaufgelder nebst 5 Prozent Zinsen, enthaltend: den Hypothekenbrief vom 27. Dezember 1876, e Eintragungsvermerk vom 25. Januar den Vertrag vom 13. Dezember 1876, „Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 21. Dezember 1876

II. Dem Kaufmann Alwin Eberhardt zu Breslau, Herrenstraße 14, werden seine auf Grund des mit

Pfandvertrages aus dem Jahre 1879 wegen des von ihm, dem Hermann Guschel gewährten Darlehns von 6000 angemeldeten Rechte auf diese Urkunde und die durch sie verbriefte Forderung vorbehalten

[52644] Urtheile des unterzeichneten Gerichts sind:

Breslau, den 16. November 1884. 8 Königliches Amtsgericht.

Durch die am 8. und 10. d Mts. eröffneten

1) Gustav Adolf Zimmermann, Sohn des Hof⸗ gärtners Gottlieb Heinrich Zimmermann und dessen Ehefrau Johanne Conradine Dorothee, geb. Blumenberg,

2) Friedrich Carl Theodor Eduard Achilles, Sohn des Landgestütsbedienten Hennig Con⸗ rad Christoph Ach lles und seiner Ehefrau Sophie Juliane Marie Henriette, geb. Schlüter,

für todt erklärt und soll ihr Vermögen als Nachlaß

behandelt werden.

Braunschweig, den 19. November 1884.

Herzogliches Amtsgericht. Dr. L. Rabert.

[52652] Klageschrift. In Sachen des Handelsmanns Leopold Bloch in Schirrhofen wobhnend, Kläger, gegen die Erben des zu Runzenheim verlebten Ackerers Joseph Elchinger, als: 1) Emma Elchinger, großjährig, ohne Gewerbe zu Runzenheim wohnend, 2) Franziska Elchinger, 3) Rosalie Elchinger, 4) Magdalena Elchinger, 5) Josefine Elckinger, 6) Anna Elchinger, und 7 Catharina Elchinger, minderjährige Kinder des Ver⸗ storbenen, unter der Vormundschaft des zu Runzen⸗ heim wohnenden Ackerers Ignatz Elchinger, und 8) Joseph Elchinger, Sohn, früher zu Runzenheim, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort. Streitwerth 44,90 ℳ, in Buchstaben vier u. vierzig Mark 90 Pfg. Laut Schuldschein vom 5 Februar 1882 schulden mir die Beklagten in ihrer oberwähnten Eigenschaft für eine vertauschte Kuh den Restbetrag mit einer Summe von vier nnd vierzig Mark 90 Pf. nebst Zins zu 5 % vom 10. März 1883 ab. Beweis: beiliegender Schuldschein. Da ich zur Zahlung dieser Forderung auf gütlichem Wege nicht gelangen kann, erhebe ich Klage, lade die Beklagten Behufs mündlicher Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kais. Amtsgericht zu Bischweiler auf den von diesem zu bestimmenden Termin und beantrage:

„Es wolle dem Kais. Amtsgericht geruhen, die Beklagten zu verurtheilen, jeden für seinen Antheil, welches er aus dem Nachlasse seines verstorbenen Vaters Joseph Elchinger erworben hat, den Rest⸗ betrag oberwähnten Schuldscheins mit einer Summe von vier und vierzig Mark 90 Pf. nebst Zins zu 5 ,% seit dem 10. März 1883 ab zu bezahlen, ihnen sämmtliche Kosten des Rechtsstreits zur Last legen und das ergehende Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar erklären. Gerichtsvollzieher Mayer wird die Zustellung be⸗ orgen. Zu gleicher Zeit wolle das Kais. Amtsgericht auf Grund §. 187 der C. P. O. die Ladung an den Abwesenden durch öffentliche Zustellung bewilligen. Schirrhofen, den 12. November 1884.

gez. L. Bloch. An

das Kaiserl. Amtsgericht

in Bischweiler. Die öffentliche Zustellung wird bewilligt und ist zu bewirken.

Verhandlungstermin am Donnerstag, 15. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr. Bischweiler, den 12. November 1884. Kaiserliches Amtsgericht. Gruber.

den

[52649] Oeffentliche Zustellung.

Der Metzger Jacob Biedermann zu Zabern klagt gegen die Eisenbahnarbeiter Vinzenz Motta, Baptist Zachelli, Carl Avi, Johann Boz, Franz Penso, Johann Degeco, Baptist Baratelli und Johann Wezza, alle ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, wegen geliefertr Waaren, mit dem Antrage auf solidarische kostenfällige Verurtheilung der Beklagten zur Bezahlung von 125,93 nebst 5 % Zinsen seit dem 4. Dezember 1882 und ladet die Beklagten

den 8. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wichterich, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[52659] Bekanntmachung.

Laruelle die Klage

des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd vom 19. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Saargemünd, den 15. November 1884. Der Ober⸗Sekretär: Erren.

[52660] Auszug.

Die zum 1 Bäckers Heinrich Brelöhr, Bertha, geb. Crisandt zu Gummersbach, vertreten durch Rechtsanwalt Mai

noné zu Cöln, hat gegen

zu Gummersbach, Klage zum Königlichen Landgerichte Cöln erhoben mit Antrag: 3 . Die Gütertrennung zwischen den Parteien mi Wirkung vom Tage der Klagezustellung an aus

Donnerstag, den 15. Januar 1885, Morgens 9 Uhr, bei dem Königlichen Landgerichte zu Cöln meldung und Klarmachung III. Civilkammer anberaumt

[52661]

zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Zabern i. Els. auf

Zustellung wird

Die Marie Biermacher, Chefrau von Joseph Nikolaus Laruelle, Schreiner, zu Saargemünd, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Karl, hat gegen ihren genannten Ehemann Joseph Nikolaus auf Gütertrennung erhoben.

Zur Verhandlung über diese Klage ist die Sitzung

Armenrechte zugelassene Ehefrau des

ihren genannten Ehemann Heinrich Brelöhr, Bäcker

Verhandlung ist auf

Termin zur mündlichen

Cöln, den 19. November 1884. X“ Mainoné, R.⸗Anw. Veröffentlicht: Cöln, den 19. November 1884.

Rustorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

v“

Die Ehefrau des Ackerers Michael Hartings, Friederike, geb. Rottes, zu Kaarster Heide, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Frings, klagt gegen den Michael Hartings, Ackerer daselbst, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 15. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stucker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[52684] Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 22. Okto⸗ ber 1884 ist die bisher zwischen den zu Liebs⸗ hausen wohnenden Eheleuten Christof Vogt, Ackerer Wund Anna Maria, geb. Walterbach, bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Coblenz, den 21. November 1884.

Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[52686]-¼ Oeffentliche Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 28. Okto⸗ ber 1884 ist die zwischen den zu Coblenz wohnenden Eheleuten Johann Peter Ehrenthal, Spezereibändler, und Katharina, geb. Offermann, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Coblenz, den 20. November 1884.

Heinnicke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[52685] Oeffentliche Bekanntmachung. Die Ehefrau des Metzgers und Handelsmannes Josef Strauß, Karoline, geb. Seckler, zu Kreuznach, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Fischel, klagt gegen ihren genannten Ehemann und dessen Konkursverwalter, Rechtsanwalt Settegast zu Kreuz⸗ nach, auf Trennung der zwischen ihr und ihrem Ehe⸗ mann bestehenden Errungenschaftsgemeinschaft und ist zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz Termin auf 19 10. Februar 1885, Vormittags 9 Uhr, estimmt. Coblenz, den 20. November 1884.

Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[5266332 Vermögensbeschlagnahme. Gegen nachgenannte Wehrpflichtige, als: 1) Hipp, Joseph Michael Achill, geb. den 28. No⸗ vember 1862 zu Hunaweier,

2) Marchal, Johann Baptist, 10. März 1862 zu Leherau,

3) Barlogis, Paul Réné, geb. 13. Januar 1862 zu Markirch, 4) Diebold Jacob, geb. 28/7. 1862 zu St. Kreuz, 5) Fiehrer, Georg Victor, geb. 8./9. 1862 zu Markirch, 6) Pfeiler, Eugen, geb. 7./3. 1862 zu Markirch, 7) Andres, Joseph, geb. 26./5 62 zu Rodern,

geb.

15./12. 1862 zu St. Kreuz,

St. Pilt,

zu Schnierlach,

Schnierlach,

des im Deutschen Reiche befindlichen bis zur Höhe von je 1000 verfügt worden Colmar, den 18. November 1884. 1 Kaiserl. Staatsanwaltschaft.

1[52664] Bekanntmachung.

Fürchtegott Bach aus Georgenfeld freiwillig zu

12 Märärz d. J. Gebiete des Deutschen Reiches befindlichen Ver mögens wieder aufgehoben, und dies hiermit öffent lich bekannt gemacht.

am 19. November 1884. Bschorer 8 [52665] Oeffentliche Ladung. In der Sache,

Freitag, den 16. Januar 1885,

Morgens 10 Uhr.

im Jansen’'schen Wirthshause zu Vormeppen, un weit der Koppel⸗Schleuse des Ems⸗Kanals,

. 1) zur Ermittelung der Betheiligten und ihre

Rechte,

2) zur förmlichen Eröffnung des von Königliche

hoben werden, zur Vollziehung desselben.

ad 1 alle unbekannten Theilnehmer, welche au

8) Houssemand, Eduard Johann Nicolaus, geb. 9) Würtz, Franz Joseph, geb. 14./10. 1862 zu 10) Antilio, Ludwig Peter Ernst, geb. 27./9. 1862 11) Louis, Albert Edmund, geb. 7./5. 1862 zu 12) Sertaur, Joseph, geb. 13./12. 1862 zu Zell, ist durch Beschluß der Strafkammer des Kaitser⸗ lichen Landgerichts Colmar vom 14. November 1884

wegen Verletzung der Wehrpflicht die Beschlagnahme Vermögens

Nachdem der Erbgerichtsbesitzer Karl Heinrich

rückgekehrt ist und sich gestellt hat, wird die am verfügte Beschlagnahme seines im

Königliches Amtsgericht Altenberg,

betreffend die Spezialtheilung der Vormeppener Abfindung aus der Osterbrocksmark, Amts Meppen, steht Termin an auf G

General⸗Kommission zu Hannover genehmigten Plan⸗ Rezesses und, im Falle Einwendungen dagegen nicht er⸗

t Den bestehenden Vorschriften gemäß werden dazu

Gegenstände zu machen haben, namentlich auch die etwa unbekannt gebliebenen Grundherren zur An⸗

ihrer Ansprüche oder

Widersprüche in diesem Termine unter der Ver⸗ warnung aufgefordert, bleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen werden sollen.

daß im Falle des Aus⸗

Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be-

theiligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten nach⸗ gelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäft

Pfandgläubigern, Hütungs⸗

soweit sie es für nöthig halten, zu beachten, indem Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich öe“ hat, wenn deren Sicherstellung unter⸗ leibt. ad 2 werden die etwa unbekannt gebliebenen Pfandagläubiger und diejenigen dritten Personen auf gefordert, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideicommißfolgern oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung i Beziehung auf Ausführung der Theilung zusteht, bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Ein wendungen gegen die planmäßige Ausführung. Für die Ausbleibenden wird die Theilungs⸗Urkund als vollzogen angenommen werden. .“ Lingen, den 19. November 1884. Der Spezial⸗Kommissar: Niemann, Oekonomie⸗Kommissionsrath.

[52626] Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Priwe in Schroda ist gestor

ben und in der Liste der bei dem hiesigen Land⸗

gericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht.

Posen, den 21. November 1884.

Der Präsident des Königlichen Landgerichts: Gisevius.

8

Verkäufe, Verpachtungen, Submissivnen ꝛc.

[52615] Bekanntmachung. 1 Oberförsterei Christianstadt, Reg.⸗Bez. Frank⸗ furt a. O, Kreis Sorau. Holzverkauf im Wege des schriftlichen Aufgebots. Die in nachstehenden Schlägen: Schutzbezirk Neudorf: Jag. 138 Loos Nr. 1 von 18,6 ha Gr. mit ca. 3350 fmg 139 Z“ 2160 . b“ 2160 154 89“ „01“ 213 .„1111“ 9 214 Schutzbezirk Haeselich: Jag. 143 Loos Nr. 7 von 13 ha Gr. mit ca. 2210 fmg 9 uj 8 11 * 2 2330 11**"” aufstehenden Hölzer mit Ausschluß des Reisig⸗ und Stockholzes sollen im Wege des schriftlichen Auf⸗ gebots auf dem Stocke verkauft werden. Für die vorstehend angegebenen Flächengrößen und die super⸗ ficiell geschätzten Massengehalte wird Gewährleistung nicht übernommen. Entfernung von den Bahnstationen Benau und Sommerfeld ca. 10 km, von der Chaussee nach Sommerfeld ca. 2— 4 km. Die Offerten sind getrennt für jedes Loos oder auch für den ganzen, in mehrere Loose getheilten Schlag desselben Jagens pro 1 fm der nach er⸗ folgtem Einschlage durch Aufmessung zu ermitteln⸗ den Derbholzmasse abzugeben Die Taxe pro 1 fm dieser Derbholzmasse beträgt für Kiefern bei Loos Nr. 1 7,13 ℳ, bei Loos Nr. 2 7,13 ℳ, bei Loos Nr. 3 7,13 ℳ, bei Loos Nr. 4 9 ℳ, bei Loos Nr. 5 5,13 ℳ, bei Loos Nr. 6 5,13 ℳ, bei Loos Nr. 7 6,31 ℳ, bei Loos Nr. 8 6,31 ℳ, bei Loos Nr. 9 6,31 Das alsbald nach dem Zuschlage zu zahlende An⸗ geld ist bei Loos Nr. 1 auf 4780 ℳ, bei Loos Nr. 2 auf 3080 ℳ, bei Loos Nr. 3 auf 3080 ℳ, bei Loos Nr. 4 auf 4050 ℳ, bei Loos Nr. 5 auf 2730 ℳ, hei Loos Nr. 6 auf 1190 ℳ, bei Loos Nr. 7 auf 2700 ℳ, bei Loos Nr. 8 auf 2940 ℳ, bel Loos Nr. 9 auf 3740 festgesetzt. Die sonstigen Verkaufsbedingungen können bei dem Oberförster eingesehen, auch von demselben gegen Kopialien abschriftlich bezogen werden. Die unter vorstehender Ueberschrift mit der Er⸗ klärung, daß Offrant sich diesen Bedingungen unter⸗ wirft, abzugebenden Offerten sind bis 6. Dezem⸗ ber er. an den unterzeichneten Oberförster unter⸗ schrieben und versiegelt einzureichen. Die Oeffnung der Offerten erfolgt am 9. Dezember cr., Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Rudolphschen Gasthofe hier⸗ selbst. 8 Die Schläge und Loose werden auf Erfordern durch den Förster Topp zu Forsthaus Haeselich für den Schutzbezirk Haeselich, durch den Förster Damm zu Forsthaus Neudorf für den Schutzbezirk Neudorf „ö8rtlich vorgezeigt werden. Christianstadt, den 21. November 1884. Der Königliche Oberförste v. Ld

[52618] MNutholz⸗Verkauf. 8 In der Königlichen Oberförsterei Bredelar, Re⸗ gierungsbezirk Arnsberg, Kreis Brilon, kommen im Wirthschaftsjahre 1884/85 etwa: 1) 450 fm Eichen⸗Langnutzholz, 150 Grubenholz, 2) 400 Buchen⸗Langnutzholz (Schwellenholz), . 200 5 Schichtnutzholz, 8 3) 300 Fichten⸗Bauholz IV. und V. Klasse r zum Verkauf. 2 Entfernung von den nächsten Bahnhöfen Bredelar r und Marsberg 2 bis 5 km. 1 Die einzelnen Verkäufe finden in der Zeit von Anfang Dezember bis Ende April statt. Bredelar,, den 20. November 1884. Der Königliche Oberförster:

8 Bötzel.

dem Extrahenten Hermann Guschel geschlossenen

zusprechen.

irgend einem Grunde Ansprüche an

ie Theilungs⸗