1884 / 285 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

dern wachgerufen und dieselben gelehrt würden, wie die Völ ker sich auf Kommando ihrer Machthaber gegenseitig zu vernicht, hätten. In einer anderen Versammlung forderte ein Redner g-e einer übertriebenen Schilderung des Elendes der Arbeiter und vch Ueberflusses, in welchem die Arbeitgeber lebten, die Anwesendes geradezu auf, in die Kleiderläden zu gehen und sich neue Anzüge 2 holen, denn diese Sachen gehörten ihnen von Rechtswegen. Endlic bemerkte ein Redner: „Wir schlagen die Schlachten, wir werden alz Lanonenfutter vorgeschickt; die bessere Gesellschaft läßt ihre Sähne Offiziere werden, die hinter der Front herreiten. Wir wollen nicht länger die Parias der Gesellschaft sein!“ 1 „Diese und ähnliche auf andere Gebiete sich erstreckende auf⸗ reizende Aeußerungen und der Beifall, mit welchem dieselben von den Zuhörern aufgenommen wurden, zeigten, daß die auf den Um⸗ sturz aller Verhältnisse gerichteten, gemeingefährlichen Lehren der Sozialdemokratie bereits tiefe Wurzeln in den Arbeiterkreisen ge⸗ schlagen haben. Weitere Beweise dafür ergaben sich daraus, daß die 8 verbotene sozialistische Presse, insbesondere der „Sozialdemokrat“ aller in den Akten U. E. 1. 810. 84 verhängt. d i im Laufe des letzten Jahres stattgehabten Beschlagnahmen unge⸗ Es wird ersucht, denselben zu verhaften vn 2 2 achtet nnach 8 vor in ₰— großfn Anzahl von Eremplaren hier das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12, verbreitet, da ie durch Ausweisungen oder andere U liefern. 4 3 'n der geheimen Organisation entstandenen Lücken sofort vhalesin Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW), den 29. No⸗ gefüllt wurden und daß die in den verschiedensten Formen vor⸗ vember 1884 genommenen Sammlungen zu Parteizwecken immer noch einen reichen 8 Ertrag gaben. Bei der Gleichartigkeit der Anschauungen und Bestre⸗ bungen der deutschen und der ausläͤndischen Sozialdemokratie und bei dem lebhaften Verkehr, welchen die Parteigenossen der einzelnen Länder mit einander und namentlich mit den Anhänger der Partei, in den Hauptagitationscentren unterhalten, erschien daher die Annahme nicht ungerechtfertigt, daß, wie in einzelnen anderen Ländern, Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit durch die Sozialdemokratie beinahe schon zur Tagesordnung gehören, auch in Berlin der Boden für solche Störungen schon vorbereitet ist, und daß es nur der strengen Anwendung des Ausnahmegesetzes zuzuschrei⸗ ben war, wenn erhebliche Ausschreitungen der Sozialdemokratie hier nicht vorgekommen sind. Zu den wirksamsten Mitteln bei Be⸗ kämpfung der letzteren gehören aber die in §. 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 vorgesehenen, insbesondere die Ausweisungs⸗ befugniß. Die weitere Ertheilung der in demselben den Behörden gegebenen außerordentlichen Vollmachten war gerade jetzt um so nothwendiger, als die Zunahme der anarchistischen Verbrechen es durchaus geboten erscheinen ließ, die Bildung etwaiger geheimer anarchiftischer Gruppen hierselbst und die Anknüpfung persönlicher Beziehungen zwischen auswärtigen Agitatoren und Berliner Ge⸗ zu .; Die bisherige Abgrenzung des Rayons hatte sich als zweckmäßig herausgestellt ist daher unverändert beibehalten worden. 1 „In Betreff der vorläufigen Einschränkung der Anordnungen auf die Ausweisungsbefugniß und auf gewisse Beschränkungen hinsichtlich des Tragens und des Besitzes von Waffen und Sprenggeschossen, sowie wegen der Ausdehnung der Ausnahmemaßregeln auf die Um⸗ gebung Berlins und der Geltungsdauer derselben wird auf die Aus⸗ führungen in den früheren gleichartigen Rechenschaftsberichten Bezug genommen, die noch jetzt zutreffen.

II.

Das Königlich preußische Staats⸗Ministerium hat auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 mit Genehmigung des Bundesraths für Altona und Harburg nebst den angrenzenden Be⸗

Sauf arrangement ultérieur entre les Gouvernements signataires de cette déclaration et telles Puissances qui exerceront des droits de souveraineté dans les territoires dont il s'agit, la commission internationale de la navigation du Congo, instituée en vertu de l'acte signé à Berlin le au nom des méemes Gouvernements, sera chargée de surveiller 'application des principes proclamés et adoptés par cette décla- ration.

Ia situation du Niger est entièérement différente. L'éta- blissement d'une commission sur ce fleuve est regardé par nous comme é6tant impraticable. Le fleuvre même sur une grande partie de son parcours est insuffisamment exploré, mais on sait qu'il est divisé géographiquement en trois sections, dont la supérieure n'a aucune communication avec l'inférieure, laquelle, en s'approchant de la mer, se disperse dans un réseau d'embou- chures.

Le commerce de l'ntérieur se trouve pour la plupart entre les mains des tribus de la côte qui se font intermédiaires et qui, ayant un vif égard pour leurs intéréts, sont difficiles à mé- nager et à contrôler. Depuis la découverte des embouchures, en 1830, par les frêres Lander, expédiés par le Gouvernement Anglais, l'exploration du fleuve a 6té Poeuvre du méême Gou- vernement qui en a fourni les moyens à diverses reprises. En conséquence, le commerce a son développement presqu' exelu- sivement à l'entreprise Britannique. II est, à présent, entière- ment entre les mains Britanniques, et les tribus les plus impor- tantes, après avoir regardé les agents de ce pays, pendant de longues années, comme leurs protecteurs et leurs conseillers, ont maintenant, par suite de leurs demandes urgentes et répétées Eté placées officiellement sous le protectorat de la Grande Bre- tagne. Cette situation entraine, d'une manière impérative une difféerence dans l'application des principes du Congrès de Vienne. La ligne de la cote et le cours inférieur du- fleuve sont sufh- samment sous contrôole pour que le Gouvernement de S. M. Britannique puisse en régulariser la navigation tout en se tenant lié au principe de la libre navigation par une déclaration formelle.

Si la Conférence se décide à étendre de Vienne à d'autres fleuves, je me permettrai de suggérer que le mode de l'application, comme dans le cas du Niger, soit pris en considération séparément, après une étude des conditions individuelles de chacun de ces fleuves, dans l'ordre ou ils vien- dront à étre discutés.

La troisiéme base est la définition des formalités à observer pour que des occupations nouvelles sur les côtes d'A frique soient considérées comme effectives.

Les données qui existaient sur la tournure que prendrait cette question n'étaient pas assez précises pour que le Gouver- nement de Sa Majesté ait pu me donner des instructions nettes

sur ce point; mais s'il s'agit, en général, de donner des assu- rances dans l'avenir que les principes posés unanimement par les jurisconsultes et les juges de tous pays seront appliqués dans la pratique, je n'aurai aucune hésitation à accepter la discussion sur cette base.

Le Président fait observer que la déclaration de Sir Ed- ward Malet sera reproduite dans le protocole et que l'étude pourra en eêtre faite utilement en l'examinant dans chacune de ses parties, au fur et à mesure que chacune des questions di- verses auxquelles elle se rapporte sera mise à l'ordre du jour de la Conférence. Une discussion générale serait prématurée.

Le Comte de Launay rappelle qu'au Congrès de Berlin, l avait 6té réglé que toute proposition nouvelle, au lieu d'être mmédiatement mise en délibération, devrait être déposée et reproduite au protocole d'une séance pour venir en discussion seulement lors d'une des séances suivantes. kresrs ena

Le Président appuie cette suggestion sous la réserve

Deffentlicher Anzeiger.

3 „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein 1 en. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und b 4 lot —' A⁴. X† Bogler, G. 9. Daube &. Co., E. Schlotte u. dergl.

6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. Annoncen⸗Bureaux. 4. Verloosung, Amortisatioen, Zinszahlnng

8. Theater-Anzeigen. - er hh. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

In der Dnean. 9. Familien-Nachrichten. lhelm 149880] Aufgebot. helm

beilage. Entmündigung des früheren Kaufmanns Wi m Auf den Antrag des Kaufmanns Heinrich Gerlach in Memel, als Vollstrecker des Testaments des ver⸗

Emil Beck zu Breslau wird aufgehoben. Breslau, den 21. November 1884. . Toob -,b.; Königliches Amtsgericht.

storbenen Geh. Justizraths Toobe, werden die In⸗ 8 haber zweier angeblich verloren gegangener Wechsel [54259) Ausschlußurtheil. 1 d. d. Wallehnen, 18. Mai 1880, über je 60 ℳ, Auf den Antrag der Wittwe Wolff, Bertha, zahlbar nach Sicht, ausgestellt und in Blanco girirt geb. Schaefer, zu Finsterwalde, als eingetragene von Adam Bliesze in Wallehnen und acceptirt von Michel Bliesze in Wallehnen, hiedurch aufgefordert,

Eigenthümerin des zu Finsterwalde belegenen, im Igef⸗ Grundbuche von Finsterwalde Band I. Blatt Nr. 2 ihre Rechte auf diese Wechsel spätestens im Aufge⸗ botstermine

verzeichneten Grundstücks, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Hoefer, erkennt das Königliche Amtsgericht den 12. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die

zu , Se durch den Amtsrichter Schneider Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗

ür Recht: 1 Der Gläubiger Ernst Kölling oder seine Rechts⸗ rung derselben erfolgen wird. Memel, den 1. November 1884.

nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post von 300 Thlr. = 900 ℳ, eingetragen auf dem Königliches Amtsgericht. Grundstücke Finsterwalde Band I. Blatt Nr. 2 43664 Aufgebot. Die Pomarzanki (Kreis Schroda)

Abth. III. Nr. 2 ausgeschlossen. Die Kosten fallen der Antragstellerin zur Last. Finsterwalde, den 22. November 1884. hat das Aufgebot des von der städtischen Sparkasse Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. zu Posen für die „Schullands⸗Pachtgefälle von . Pomarzanowice durch den Z in Pudewitz“ am 28. Oktober 1839 ausge tellten

Sparkassenbuches Nr. 582, dessen Bestand am

g1- nfase 1884 sich auf 591 11 belief, be⸗ ntragt. 8 Der Inhaber dieses Buches wird aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf den 18. April 1885, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Sapieha Platz, Nr. 9, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Letzteren erfolgen wird. Posen, den 29. September 1884. 8 Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV

f fInserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Btaats⸗Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

4—

Eteckbriefe und Untersuchungs⸗Bachen.

b Steckbrief. 1

b9972 den unten beschriebenen Weinhändler Otto greiter, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen schwerer Urkundenfälschung und Betruges

3. bis einschl. 6., von je 40 für das 7. bis einschl. nf und von je 24 für das 11. bis einschl. 14. Lebensjahr, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Hagenow auf den 12. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr. Dem Kläger ist das Armenrecht erthelt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. 8.) W. Twest, Akt. Geh., 8 Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗ Schwerinschen Amtsgerichts.

[53638] Oeffentliche Zustellung. Die Louise Friedricke Jaus in Cleebronn, Ober⸗ amts Brackenheim, vertreten durch Rechtsanwalt Schloß in Heilbronn, klagt gegen ihren Ehemann den Bauern Wilhelm Jakob Ernst Jaus von Groß⸗ sachsenheim, O.⸗A. Vaihingen, mit unbekanntem Auf⸗ enthaltsorte abwesend, auf Trennung der Ehe dem Bande nach, mit dem Antrage zu erkennen, daß die zwischen den Parteien am 26. November 1874 zu Stande gekommene Ehe wegen böslicher Verlassung der Ehefrau Seitens des Ehemannes dem Bande nach zu trennen sei und der Beklagte alle Kosten dieses Rechtsstreits allein auf sich zu leiden habe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Heilbronn auf den 17. März 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diche Auszug der Klage bekannt gemacht. G Heilbronn, den 25. November 1884. Desselberger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

=

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Zufolge der Bestimmung im §. 28 Absatz 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 351) ist dem Reichstage über die Anordnungen Rechenschaft zu geben, welche von der Königlich preußischen und der hamburgischen Regie⸗ rung auf Grund des §. 28 jenes Gesetzes unter dem 19., 24. und 25. September d. J. mit Genehmigung des Bundesraths getroffen worden sind.

Demgemäß ist dem Reichstage folgende Denkschrift zu⸗ gegangen:

I.

Das Königliche preußische Staats⸗Ministerium hat mit Geneh⸗ migung des Bundesraths durch die Bekanntmachung vom 19. Sep⸗ tember d. J. die in §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 unter Nr. 3 und 4 vorgesehenen, seit dem 29. November 1878 für die Stadt Berlin, die Stadtkreise Potsdam und Charlottenburg, sowie die Kreise Teltow, Nieder⸗Barnim und Osthavelland in Geltung befindlichen Anordnungen von Neuem bis zum 30. September 1885 getroffen. Dieser Beschluß ist in Nr. 227 des „Reichs⸗Anzeigers“ und auf die für landespolizeiliche Verfügungen vorgeschriebene Art bekannt gemacht worden.

Der Stand der gesammten sozialdemokratischen Bewegung ließ es nicht gerathen erscheinen, auf die der Staatsregierung durch dat Gesetz behufs Bekämpfung der Sozialdemokratie gebotenen außer⸗ ordentlichen Befugnisse schon jetzt zu verzichten. Nach den bei der letzten Wahlbewegung gemachten Erfahrungen ist zwar unverkennbar eine mehr gemäßigte Haltung der sozialdemokratischen Partei in Berlin zu Tage getreten, welche einen frappanten Gegensatz zu den aufreizenden Agitationen bildete, wie dieselben in früheren Jahren bei gleicher Gelegenheit wahrgenommen worden sind. Dieses Verhalten scheint freilich mehr das Ergebniß rein taktischer Erwägungen von Seiten der Parteiführung als das einer grundsätzlichen Abkehr von dem alten Parteiprogramm gewesen zu sein.

Immerhin aber ist in dem Umstande, daß die Agitation hier⸗ durch, wenn auch nur zeitweise, in weniger revolutionäre Bahnen ge⸗ lenkt worden ist, eine heilsame Wirkung der Ausnahmemaßregeln zu erblicken, und dieser Erfolg allein würde schon als eine hinreichende Rechtfertigung jener Maßregeln gelten müssen. Dazu kommt ferner die Erwägung, daß die scharfen Waffen des Gesetzes vom 21. Okto⸗ ber 1878 sich in erster Linie gegen diejenigen Mitglieder der sozial⸗ demokratischen Partei richten, welche, wie die anarchistische Gruppe, den unmittelbaren gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staats⸗ und Gesellschaftsordnung offen als ihr Ziel bezeichnen, und um dieses zu erreichen, vor keiner Art von Uebelthat zurückschrecken. Diese

Der Untersuchungsrichter bei dem vün n7 Landgerichte I. 0

schreibung: Alter 30 Jahre, geb. 2. November es Rüdersdorf. Größe 1 m 76—78 cm, Statur stark, Haare blond, Stirn frei, ziemlich hoch, Augenbrauen blond, Nase ziemlich stark, Mund gewöhnlich, Kinn rund, Gesicht rund, voll, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: trägt goldene Brille.

[54193] b“ Gegen den unten beschriebenen Bäckergesellen Fritz Habedank aus Brandenburg a. H., geboren am 14. August 1862, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls ver⸗ binge wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 29. November 1884. Der Untersuchungsrichter bei dem Königl. Landgericht. Beschreibung: Alter 22 Jahre, Größe mittelgroß, Haare dunkel, Bart nicht auffällig stark, Augen dunkel, Nase lang und spitz. Kleidung: ein graues Jaquet, eine dunkle Hose, dunkle ves und Gummizugstiefeln. Besondere Kennzeichen: keine.

[54388] Steckbrief. 1

Der in dem nachstehenden Signalement näher be⸗ zeichnete Kürassier Friedrich Wilhelm Pade der unterhabenden 4. Escadron hat sich am 29. v. M., Morgens 5 ¼ Uhr, heimlich entfernt und liegt gegen denselben der dringende Verdacht der Fahnen⸗

t 1 shc. e, Militär⸗ und Civilbehörden werden

demnach dienstergebenst ersucht, den Genannten im

les principes du Congrès

54218

In Ihr Buchbinder Lewin Mendelsohnschen Auf⸗ gebotssache hat das Königliche Amtsgericht zu Filehne durch den Amtsrichter Jahns in der Sitzung vom 27. November 1884 für Recht erkannt:

da der Buchbinder Lewin Mendelsohn zu Filebne, welcher mit der nachgebliebenen Wittwe Rike Men⸗ delsohn, geborenen Baer, in erster Ehe und Güter⸗ gemeinschaft gelebt hat, am 8. September 1873 in Filehne, soviel bekannt, ohne Testament verstor⸗

ben ist, b da 82 Kaufmann Herrmann Flatauer zu Filehne,

welcher durch Erbschaftskauf Nachfolger resp. Erbe des Nachlasses der Wittwe Rike Mendelsohn geworden ist, den Antrag auf Aufgebot der Erben des Lewin Men⸗ del estellt hat, dlobn,g h resp. in dem zur Meldung der Erben anberaumten Termin vom 27. November 1884 folgende Personen als Erben des Lewin Mendelsohn gemeldet ben: ü8 8) der Kaufmann Herrmann Flatauer zu Filehne, welcher behauptet hat, durch den obigen Erb⸗ schaftskauf Erbe auch des Lewin Mendelsohn eworden zu sein, 1 2) die Sara Abraham, geb Brode, zu Berlin, als Schwester des Erblassers,

[54233] Auszug. b Franz Pfaff, Instrumentenfabrik, in Kaisers⸗ lautern wohnhaft, klagt beim k. Amtsgericht Lauter

ecken gegen Peter Maurer, Musikant, früher in Aschbach wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, auf Zahlung von 266 60 für demselben kaufweise gelieferte Musikinstrumente nach einer am 11. Oktober 1877 8 zwischen den Partien stattgefundenen Abrechnung it Anerkennung, 3

auf versprochene Zinsen hieraus zu 6 vom 11. Oktober 1877 bis denselben Tag d. J

Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag des Regierungs⸗Assessors Wilhelm Habermeyer in Arnsberg in Vollmacht von Jo⸗ hann Heinrich Christoph Habermeyer und seiner Ehefrau Johanna Caroline Wilhelmine ge⸗ borene Uhlig zu Naumburg a. S. als Intestat⸗ erben von Otto Habermeyer, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Donnenberg & Jaques,

v in Aufgebot dahin erlassen: 8 nih Alle, welche an den ausweise Beschlusses

[54214]

qu'elle ne concerne quéèe les propositions nouvelles et non les amendements. II constate qu'elle ne soulève aucune opposition et pourra, déês lors, servir de rêègle au cours des discussions.

Le Prince de Bismarck déclare que l'ordre du- jour est épuisé. Sur son initiative, la Conférence s'ajourne au mardi 18 novembre, à 1 heure. b

La séance est levée à 3 heures 5

signé: SZECHENVI.

CTIE AUGAIE vAN DEE STRATEN PONTHOZ.

BX LAMBERMONT.¼.

E. VIND.

C0MTE DE BENOMAR

JOHN A. KASSON.

ALPH. DE COURCEL.

EDWARD B. MALEIT.

LAUNAVY.

F. P. vàAN DER HOEVEN.

MARoUIS DE PENAFIEI.

A. DE SERPA PIMENTEL.

CTE P. KAPNIST.

GILLIS BILDT.

SAID.

v. BISMARCK.

P. HATZFELDT.

BUSCH.

v. KUSSEROW.

Certifié conforme à l'original:

RAINDRE. 00 MTE W. BISMARCK. SCHMIDT.

Annexe du Protocole No. 1.

Projet de Déclaration relative à la liberté du commerce dans le bassin du Congo et ses embouchures.

Les Représentants des Gouvernements de 'Allemagne, de 1'Autriche-Hongrie, de la Belgique, du- Danemark, de J'Espagne des Etats-Unis d'Ameérique, de la France, de la Grande Bretagne, de l'Italie, des Pays-Bas, du Portugal, de la Russie, de la Susde et la Norwège et de la Turquie, s'étant réunis en conférence à la suite de l'invitation du Gouvernement Impérial Allemand sont tombés d'accord sur la Déclaration suivante:

Déclaration.

Dans tous les territoires constituant le bassin du Congo et

de ses affluents, c'est-à-dire . .. (délimitation) le commerce de toutes les nations jouira d'une complète liberté.

Tous les pavillons, sans distinction de nationalité, auront libre accès à tout le littoral des territoires décrits ci-dessus, ainsi qu'à toutes les eaux du Congo et de ses affluents, et à tous les ports, situés sur les bords de ces eaux.

Les marchandises de toute provenance importées dans ces territoires, sous quelque pavillon que ce soit, par la vole maritime ou fluviale ou par celle de terre, n'auront à acquitter d'autres taxes que celles qui pourraient être perçues comme compensation de dépenses utileès pour le commerce et qui, à ce titre, devront éetre égaléement supportées par les nationaux et par les é6trangers de toute nationalité.

8 De quelque nature que soient ces taxes, les marchandises importées dans ces territoires resteront affranchies de droits d'entrée et de transit.

Toute Puissance qui exerce ou exercera des droits de souveraineté dans les territoire ysusvisés ne pourra y concéder ni monopole ni privilége d'auneune espèce en matière commerciale. Les étrangers y jouiront indistinctement du même traitement et des mêmeées droits que les nationaux.

Touteés les Puissances exerçant des droits de souveraineté on une influence dans lesdits territoires, prendront l'obligation de concourir à la suppression de l'esclavage et surtout de la traite des noirs, de favoriser et q'aider les travaux des missions et toutes les institutions servant à instruire les indigènes et à leur

Der bereits früher h Steigerung erfahren.

hüllten Art und Weise, nach Maßgabe der ge werden und wurde von

verwerthet. Ein Gleiches von der Agitation aus A

auf die Gemeindeverwaltu

bezirksvereinen Gefolge hatten. Die gesteigerte Thätig Vorjahre, vorzugsweise in geheimer Versammlungen, dungen an die Parteikasse Kulturstaaten hatte sofern wenigstens aus krzeugmisse ein Schluß hi der Anarchisten

mit allen Mitteln und v

England, Stuttgart,

Rußland und F Straßburg und

reizungen gefallen erkennen, von welchen so lange es nicht Partei den Boden zu en zustandes von Berlin und gen der soeben hier vorzugsweise in

ihre Neigung zu einem

in Wahrheit auch von keineswegs perhorreszirt gebungen der offiziellen

Entwickelun den. 9 erichtet, durch mündliche gitation die Unzufriedenh

den glänzendsten Farben

fachen Anzeichen welche die Partei ihr allerdings genöthigte Maske ist.

maßen gelockert wurden,

der gewöhnlichen Haltung achteten, nahm die öͤffentliche dieses Jahres mußten 17,

ergab

Reden aufgelöst werden. ner über die jetzigen

faire comprendre et apprécier les avyantages de la civilisation.

lediglich das Bewußtsein

Fraehon der Sozialdemokratie aupt nicht an Wahlen;

demokratie bei den letzten lassen sich daher weder für die Entbehrlichkeit noch gegen die Wirk⸗ samkeit der durch das Ges außerordentlichen Vollmachten

Kopenhagener Kongreß auf die ausgeübt hat, war auch in dem verflossenen merkbar geblieben, sondern hatte Von besonderer Erheblichkeit in dieser Be⸗ ziehung erwies sich namentlich diejenige Agitation, welche die sozial⸗ demokratische Parteiführung an die der verbündeten Regierungen knüpfte.

zwecke, insbesondere zur Befestigung und

die Parteileitung mit diskutirbaren, bestimmungen des Sozialistengesetzes

fast die ganze Stadt umfassenden mit thatsächlich sozialdemokratischer Tendenz im

organe und sonstiger Preßerzeugnisse, sowie

repolutionäre oder Anarchisten in Deutschland und in den übrigen anscheinend

1 deutscher Zunge, ebenfalls verbotene „Rebell“ predigten in bekannter

wenn er nur dem Parteiinteresse dienlich

lieferten den vhet döfüs. auf wie fruchtbaren Boden die An⸗ aren,

gelingt,

gedachten gröb 3 die Erscheinung tretende Sozialdemokratie der sogenannten gemäßigten Machihse bfmnnh sich Togar geflissentlich, gewaltsamen Umsturz der bestehend

und Gesellschaftsordnung überhaupt in henden

die mit Naturnothwendigkeit g der Dinge gilt, Inzwischen war das

stehenden Zuständen zu schüren, ihnen den sozialistischen Stagt mit auszumalen und die stehenden Kampf nach allen Richtungen hin vorzubereiten. Aus mehr⸗

zeitweise in Berlin theilweise

oder sobald die Führer ein Abweichen von

„Agitation sogleich Sicherheit verbundene Färbung an,

lungen wegen des aufreizenden Inhalts

betheiligt sich bekanntermaßen über⸗ aus dem Anwachsen der für die Sozial⸗ Reichstagswahlen abgegebenen Stimmen etz von 1878 den Regierungen anvertrauten Argumente herleiten.

ervorgehobene belebende Einfluß, den der sozialdemokratische Bewegung sichtlich Jahre nicht nur be⸗ durch sonstige Umstände noch eine

sozialreformatorischen Vorlagen - Dieselbe konnte in der ver⸗ in welcher sie in Seene gesetzt wurde, setzlichen Bestimmungen nicht gehindert den Führern mit Geschick für ihre Partei⸗ Ausdehnung der Organisation

gilt, und zwar gerade auch für Berlin, nlaß der kommunalen Wahlen, in welche jedenfalls nicht unter die Verbots⸗ fallenden Forderungen in Bezug

und welche die Bildung eines Netzes von sogenannten Arbeiter⸗

ng eintrat

keit der Partei machte sich, wie in dem der Abhaltung zahlreicher öffentlicher und in der verstärkten Verbreitung der Partei⸗ in bedeutenden Zuwen⸗ bemerkbar. Auch der Anhang der Sozial⸗ d eine Vermehrung erfahren, größeren Verbreitung ihrer Preß⸗ gerechtfertigt ist. Die Parteiorgane die „Freiheit“ und der inzwischen Art den Kampf

Mord und Raubmord, - sei. Die in Oesterreich, rankreich, sowie die in Frankfurt a. M., Elberfeld begangenen bekannten Verbrechen

der erauf

erherrlichten den

und ließen die Gefahren deutlich öffentliche Sicherheit bedroht ist, den destruktiven Bestrebungen dieser tziehen. In dem Gebiete des Ausnahme⸗ Umffhung war es freilich zu Ausschreitun⸗

ten Art bisher nicht gekommen. Die

die

Staats⸗ in Abrede zu stellen. Daß aber dieser Richtung die gewaltsame Lösung wird, ihr vielmehr wie alle Kund⸗ Parteiorgane dies beweisen als t früher oder später zu erwartende ist schon wiederholt hervorgehoben wor⸗ Bestreben der Führer unentwegt darauf und schriftliche, geheime und öffentliche eit der arbeitenden Klassen mit den be⸗

Partei auf den bevor⸗

sich deutlich, däß die Zurückhaltung,

beobachtete, lediglich eine Ausnahmemaßregeln, auf⸗ die Zügel nur einiger⸗

durch die Denn sobald aus taktischen Gründen für angezeigt er⸗ eine mit Gefahren für die Im I. Quartal im II. Quartal 15 öffentliche Versamm⸗ s der in denselben gehaltenen So, verbreitete sich z. B. ein Red⸗ Schulen als Anstalten, in denen

zirken unter dem 25. September 1884 die Anordnungen getroffen.

hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für das amburgische Staatsgebiet mit Ausschluß des Amtes Ritzebüttel unter Genehmigung des Bundesraths die beigefügte Bekanntmachung vom 24. September d. J. erlassen.

Für diese Maßnahmen, welche in den Nummern 227 und 228 des Reichs⸗Anzeigers und auf die für landespolizeiliche Verfügungen vorgeschriebene Weise publizirt worden sind, waren nachstehende Er⸗ wägungen bestimmend:

Die Verhältnisse, welche im Vorjahre dazu nöthigten, zur aber⸗ maligen Verlängerung des Ausnahmezustandes die Genehmigung des Bundesrathes nachzusuchen, bestanden im Wesentlichen noch fort.

In dem Gebiete des Ausnahmezustandes hatten sich, abgesehen von der Erneuerung von 212 bereits früher erlassener Aufenthaltsver⸗ bote, seit dem 25. Oktober 1883 zwar nur drei neue Aufenthaltsverbote gegenüber 20 des Vorjahres als erforderlich erwiesen und diese Thatsache schien die in der vorjährigen Begründung bereits ausgesprochene Wahrnehmung zu bestätigen, daß es mit Hülfe der Ausnahmemaßregeln gelungen sei, die Ersetzung der früher aus⸗ gewiesenen Führer der sozialistischen Bewegung durch neue Kräfte im Wesentlichen zu verhüten und damit die letztere in einem gewissen Stillstand zu erhalten. Andererseits konnte aber ein Zweifel darüber nicht obwalten, daß mit dem Aufgeben der Ausnahmemaßregeln die bisber erreichten Erfolge völlig in Frage gestellt werden würden und daß in diesem Falle eine weitere Ausdehnung der sozialistischen Be⸗ wegung in Hamburg, Altona und Umgegend nicht werde gehindert nenN

ie sozialdemokratische Partei hatte sich auch im vergangenen Jahre in ihrem Besitzstande im Großeu und Ganzen 1 9Sie hatte weder numerisch einen Rückgang erfahren, noch konnte eine Ent⸗ muthigung unter den Mitgliedern derselben konstatirt werden. Nach wie vor wurden die Verbindungen mit den auswärtigen Parteigenossen unterhalten und Gelder für die gemeinsame Sache gesammelt.

Trotz der angespanntesten Aufmerksamkeit der Behörden dauerte auch die geheime Verbreitung sozialdemokratischer und anarchistischer Schriften, namentlich des „Sozialdemokrat“, der „Freiheit“ und des Rebell in der früher bereits wiederholt geschilderten Weise fort.

Im Uebrigen hat sich im verflossenen Jahre die sozialdemokratische Bewegung in Hamburg, Altona und Umgegend vorwiegend in den Bestrebungen für die fernerweite Gründung von gewerkschaftlichen Fachvereinen und für die Centralisation der freien Hülfskassen, Kranken⸗ und Sterbekassen und Reiseunterstützungsvereine kund⸗

gegeben.

In der Befürchtung, daß durch das neue Gesetz, betreffend die

Krankenversicherung der Arbeiter, die Lebensfähigkeit vef; de de Hülfskassen gefährdet und damit die Partei⸗Agitation einer großen Anzahl brauchbarer Organisationen beraubt werde, ist auch in Ham⸗ burg⸗Altona die sozialdemokratische Partei nicht ohne Erfolg bemüht gewesen, noch vor der Durchführung des Gesetzes in den Fachvereinen und in der Centralisation der freien Hülfskassen neue Mittelpunkte der sozialdemokratischen Bewegung zu schaffen. Es fehlte hiernach trotz der äußerlich ruhigen und vorsichtigen Haltung der Partei in dem Gebiete des Ausnahmezustandes keines⸗ wegs an Anzeichen dafür, daß dieselbe unermüdet thätig war, um ihre Organisation von Neuem zu befestigen und die sozialdemokra⸗ tischen Bestrebungen auf weitere Kreise zu übertragen.

Angesichts dieser Sachlage konnte im Interesse der öffentlichen bberheit auf den wiederholten Erlaß der im §. 28 des Gesetzes vomn A.. Oktober 1878 vorgesehenen Anordnungen nicht verzichtet Die vorjährige Abgrenzung des Rayons hatte als J;. und ist deshalb unverändert beibehalten 8

insichtlich des Einflusses, welcher dem Ergebniß der letzten

Reichstagswahlen bei Beurtheilung der Frage nach der Zweckmäßig⸗

keit der hier in Rede stehenden Maßregeln nach Auffassung der be⸗

düfrrctede Stgetzegaltrungen deiumesse ist, wird auf die auch hier rungen des Rechenscha ür Berli

Umgebung Bezug genommen. ii 9. ö

zweckmäßig

der Standesunterschiede in den Kin⸗

Betretungsfalle anhalten, an die nächste Militär⸗ behörde abliefern und hierher Nachricht geben zu wollen. Signalement. Vor⸗ und Zunamen: Friedrich Wilhelm Pade, Alter: geboren den 17. April 1864, Geburtsort: Tornow, Kreis Landsberg a. W., Aufenthaltsort vor dem Diensteintritt: Vietz, Stand und Wohnort der Eltern: Arbeiter Pade in Tornow, Größe: 1,76 m, Religion: evangelisch, Profession: Knecht, Dienstzeit seit 4. November 1884, Statur; schlank, Kinn: ge⸗ wöhnlich, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, hn dunkelblond, Bart im Entstehen, besondere ennzeichen: keine. p. Pade trägt Civilzeug, be⸗ stehend vermuthlich in dunklem Jaquet, dunkler Tuchhose, seidener schwarzer Mütze, kurzen neuen Kommißstiefeln, grauem Shwal mit rothen Streifen. Brandenburg a. H., den 1. Dezember 1884. Brandenburgisches Kürassier⸗Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6.

[543855) Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen den Agenten (Arzt) Samuel Rosen⸗ thal, am 2. Januar 1850 zu Schönlanke geboren, in den Akten R. 204 77 rep. wegen wiederholten Be⸗ truges und wiederholter Unterschlagung unter dem 2. Dezember 1881 erlassene und unter dem 31. Ok⸗ tober 1882 erneuerte Steckbrief wird erneuert. Berlin, den 24. November 1884. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I. Beschreibung: Größe 5 Fuß 4 Zoll, Haare schwarz, Augen braun, Augenbrauen schwarz, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Gesichtsfarbe gesund,

Gestalt schlank. 1

[54191]1 Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen den Handlungskommis Ernst Friedrich Wilhelm Döbler, geboren 15. Februar 1841 zu Berlin, wegen schwerer Urkundenfälschung in den Akten J. I. c. 408. 82 unter dem 9. September 1882 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Berlin, den 28. November 1884. Staatsanwaltschaft beim Königl. Landgericht I.

[51386] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Klempner Johannes Lemke, am 5. Juni 1842 in Horsterbusch, Kreis Elbing, ge⸗ boren, wegen Diebstahls in actis J. II. E. 843. 84 unter dem 13. November 1884 erlassene Steckbrief st erledigt. 8 8 Berlin, den 1. Dezember 1884. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

(54190] Bekanntmachung. Die unterm 27. August von mir erlassene Be⸗ kanntmachung, betreffend Mittheilung des Aufent⸗ v.a des Franz Jacob aus Langenreinsdorf

erledigt. G Magdeburg, den 28. November 18844. Der Erste Staatsanwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Aufgebot. Auf Antrag des Anton Nowaczyk wird der In⸗

[49577]

haber des

ermeidung dessen Kraftloserklärung anzumelden. Gnesen, am 1. November 1884. 2 Königliches Amtsgericht.

für die Joseph Nowachzyksche Pup.⸗Masse unter Nr. 2693 von der ½4—— zu Gnesen am 1. Juni 1876 über 57,53 ausgestellten Buches aufgefordert, seine Rechte mit Vorlegung des Buches spätestens am 15. Mai 1885, Mittags 12 Uhr, bei

des Amtsgerichts Hamburg vom 4. November 1884 Seitens 18 Antragsteller rechtzeitig mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des am 21. September 1884 zu Naum⸗ burg a. S. verstorbenen Otto Habermeyer, in Firma O. Habermeyer hierselbst, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche spätestens in dem au eagge 19. Januar 1885, 10 Uhr V.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 14, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gegen die Benefizialerben nicht geltend gemacht werden können. Hamburg, den 24. November 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung III. Zur Beglaubigung: 3 Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

[53615] Bekanntmachung. Das Kgl. Amtsgericht Laufen hat als Prozeß⸗ gericht in der Klagesache des Weinhändlers M. El⸗ linger in Würzburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Stern dort, Letzterer vertreten durch den Rechtsanwalt Schwarz in Traunstein, gegen J. Wenninger, früher Weißgerber in Teisendorf, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung Termin zur mündlichen Verhandlung auf Samstag, den 17. Januar 1885, 8 Vormittags 10 Uhr, bestimmt und zugleich auf Gesuch des Klägers die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt. Inhaltlich dieser Klage beantragt Kläger, den Beklagten in einem für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klärenden Urtheile zur Zahlung von 140 70 Kaufschillingsrest für im Jahre 1883 vom Kläger bezogene Weine nebst 6 % Zinsen seit 1. Jan. 1884 und zur Tragung der Prozeßkosten incl. der des Mahnverfahrens zu verurtheilen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kgl. Amtsgericht Laufen zu dem oben angegebenen Termine. Laufen, 25. November 1884. 8 Der Kgl. Gerichtsschreiber: Hofmann.

164229]= Bekanntmachung,

Das Aufgebotsverfahren, betreffend die Nachlaß⸗ Gläubiger und Vermächtnißnehmer des am 30. Sep⸗ tember 1883 zu Rothkirch verstorbenen Barons Valerius von Rothkirch und Panthen ist durch Er⸗ laß des am 11. November 1884 verkündeten Aus⸗ schlußurtheils beendet. ö1A1“

Liegnitz, den 28. November 1884.

Königliches Amtsgericht.

[54219=1 Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Adam Bilshausenschen Nachlaßgläu⸗ biger von Bilshausen, ist beendet. 8

Gieboldehausen, den 28. November 1884.

Königliches Amtsgericht. III. (Unterschrift.)

4

[54220] Bekanntmachung.

deren Großmutter angeblich die Schwester des Vaters des Erblassers gewesen ist.

3) d leischer Hirsch Lewin, 8 die Fcisc Ehess Jacob, geb. Lewin Hirsch, 8 die Wittwe Caroline Heidenreich, geb. Lewin Hirsch, 8

zu 3 bis 5 aus Filehne,

Den genannten Personen werden ihre angeblichen Rechte 8 den Nachlaß des Buchbinders Lewin Mendelsohn aus Filehne vorbehalten, wogegen alle anderen Personen mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß des Lewin Mendelsohn ausgeschlossen

werden. Von Rechts Wegen. 8a-— 5 Urkundlich ausgefertigt. Filehne, den 27. November 1884. Königliches Amtsgericht (L. S.) Jahns.

—ůʒ———

[54231] Oeffentliche Zustellung. Der zu Euskirchen wohnende Kaufmann Bertram Derkum, vertreten durch Rechtsanwalt Pleugels zu Euskirchen, klagt gegen den Hausirer Peter Schreiber, früher zu Euskirchen, jetzt ohne bekann⸗ ten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Wechsel⸗ forderung, mit dem Antrage auf Verurtbeilung des Beklagten zur Zahlung von 131 37 Haupt⸗ summe nebst 6 % seit dem 8. April 1884, owie von 1,25 Wechselunkosten nebst 6 % Zinsen son dem Tage der Klagezustellung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits da das Königliche Amtsgericht zu Eus⸗ kirchen au 1 b Mittwoch, den 28. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vicsn Auszug der Kgge bekannt gemacht.

mitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[54238] Oeffentliche Zustellung. 8 Die verehelichte Bäckergesell Dietterich, Emilie, geb. Schwebke, zu Frankfurt a. O., vertreten durch den Justizrath Wolff zu Frankfurt a. O., klagt egen ihren Ehemann, Bäckergesell Gustav Karl Beetterich, unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ williger Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer b G Landgerichts zu Frank⸗ furt a. O. au den 28. Februar 1885, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage begeh ,bn

er, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer.

54235] Oeffentliche Zustellung. Der Häusler Johann Kröger zu Redefin, als Vor⸗ mund des unehelichen Kindes der Caroline Beck⸗ mann daselbst, klagt gegen den Zimmergesellen 8 Fick aus Redefin i. M., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus Alimenten für das am 7. August 1882 geborene Kind der Caroline Beckmann aus Redefin, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 72 für das 1. Lebensjahr des

2

Die durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts

zu Breslau vom 30. November 1881 ausgesprochene

112 ℳ, nebst weiteren Zinsen zu 6 % von diesem Tage an,

und ladet, da Beklagter gütlich Zahlung nicht

leistet, diesen zu der unten bestimmten Sitzung des 8 diefn Lauterecken vor, woselbst er bean⸗

tragen wird:

„Es gefalle dem k. Amtsgerichte, den Beklagten zur Ce gelan des bemerkten Betrages an Haupt⸗ summe und berechneten Zinsen mit zusamme 378 60 nebst Zinsen zu 6 % aus 266 60 vom 11. Oktober d. J. und der sämmtlichen Prozeßkosten zu verurtheilen, auch das ergehende Ürtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Durch Beschluß, dieses Gerichts vom heutigen wurde zur öffenklichen mündlichen 1 dieses Rechtsstreites Termin anberaumt au b Mittwoch, den 11. Februar 1885,

Vormittags 10 Uhr, und die öffentliche Zustellung an den Beklagten willigt, welche hiemit bethätigt wird. Lauterecken, den 27. November 1884.

Die k. Amtsgerichtsschreiberei.

(L. 8.) Ginkel, k. Sekretär.

154236) Bekanntmachu

Mit Beschluß des k. Landgerichts München I. vom 24 düücn wurde in Sachen der Firma Ph Behr & Cie. in München, vertreten durch den

Rechtsanwalt Siegel I,

gegen den Postadjunkten Josef Wachter I., früher in Hof, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, 1 die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage Termin auf Montag, den 9. Februar 1885, Vörwittage 9 Uhr, 8 vor der I. Civilkammer anberaumt. 8 Hiezu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, behufs seiner Vertretung rechtzeitig einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. 1G Die klägerische Firma beantragt zu erkennen:

I. Der Beklagte ist schuldig an Klagetheik den Betrag von 530 Hauptsache nebst 6 % Verkagee er e vom Klagszustellungs tage an zu bezahlen. 8

II. Derselbe hat die Kosten des Rechtsstreits incl. der durch das Arrestverfahren erwachse⸗ nen zu 8.S erstatten. uchen, den 26. November 1884.

i Der k. Obersekretär: Rodler.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johann Pitlik, Auguste, geb. Wuttke zu Gerschede, Bürgermeisterei Borbeck, vertreten durch den Justizrath Disse zu Münster, klagt gegen den Bergmann Johann Pitlik, früher zu Lehmkuhle, Bürgermeisterei Bottrop, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage auf Ehescheidung.

Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Münster auf den 9. März 1885, Vormittags 9 ½ Uhr mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Thieme, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

8

8 be⸗

[54237]

Kindes, von 60 für das 2, von je 52 für das