1884 / 290 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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flamme von 230 1 Gaskonsum und 17 bis 18 No 1 Lichtstärke auf 3,70 ; diejenigen eines Schnitibrennelkehe 10 12 Normalkerzen Lichtstärke und 1501 stündlichem ga

sum auf 2,40 ₰. Frauen⸗Klinik die dur

Monat November 1884 5 620 847 Personen be⸗ Normalkerzen, welche der

fördert und dafür 683 098 oder durchschnittlich pro Tag 22 769,96 von beiden Gesellschaften eingenommen. Die Einnahme m November 1883 belief sich auf 618 268 oder durchschnittlich

pro e ““ 1

amburg, 9. Dezember. (W. T. B.) Der Post dampfer „Westphalia“ der Hamburg⸗Amerikanischen gaenmfer Aktiengesellschaft ist, von New⸗York kommend, heute Nacht

auf der Elbe eingetroffen. etrieb u.“ ““

96, in einer Lichtstärke von je 16 einer guten Gasflamme entspricht. Die Glühlichte vertheilen sich folgendermaßen: 8 feste trans⸗ portable Lampen

hen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Verlin, Dienstag, den 9. Dezember

Nimmt man bei der chschnittl⸗ Brennzeit pro Jahr zu 1000 Stunden an (200 T . 1 Stunden unter Abzug der Sommermonate gerechnet) sc 4 1 rechnen sich die Gesammt⸗Betriebskosten der elektrischen 8 8 pro Jahr zu 2634 ℳ, die der Gasbeleuchtung .

Es würden sich daher die gesammten Betriebs⸗

des elektrischen Lichtes gegenüber dem Gaslicht rhse 1 D t s 8 Reich 8 pro Jahr stellen, eine Summe, welche mit Rücksicht auf 8 1

gewonnenen Vortheile gewiß nicht in Betracht kommt und 8 noch eine bedeutende Reduktion erfahren müßte, wenn man me schwerzu taxirenden Ventilationskosten mit in Berechnung zieht n bei Anwendung des elektrischen Lichtes gegenüber dem Gs licht erspart werden. Könnte man diese Ersparniß ziffermäͤßig 1 F. ckers berechnen, so würde sich wahrscheinlich ein ganz zu G 1 Aeeee

der elektrischen B leuchtung sprechendes Resultat ergehen

Maschinenhaus Corridore 2 Entbindungszimmer I II 13 + 12 = 25 Untersuchungszimmer 2 ““ Mikroskopirzimmer variabler Betrieb ½ Direktorzimmer 8 8 Zimmer für: Laparotomien 8 3 Auditorium 8 Großes Operations⸗ 8 zimmer 12 84 12

——,.ů —— 1 zusammen 96 Lampen. Da die Lampen der Unterrichtsräume niemals sämmtlich benutzt werden, so treten höchstens 70 bis 72 Stück gleich⸗ zeitig in Thätigkeit, von denen etwa 34 Stück (Maschinenhaus und Korridore) den dauernd in Betrieb befindlichen Stamm darstellen. Ien Dementsprechend ist die Kraft der zum Betrieb erforder⸗ Cden nfinen Bampfmaschine nur für 72 Lampen bemessen. 4293 er Anlage kam es zu Statten, daß die erforderliche Dampf⸗ 3 4 8 . 28 71f. kraft auf dem Grundstück bereits vorhanden war, da der 1 8 118““ 82 593 (hance deaehg .. . b188. die Heizung der Räume 3822 5 ampfwasserheizung) durch Dampf erfolgt. Resi 8 Der Dampf ist zunächst von dem Kesselhause nach bigah. bis Dis de-eg der an der Ostgrenze des Grundstücks in einem Haus, und noch tagtäglich laufen bei der Direktion besonderen Häuschen untergebrachten Maschine geleitet, auf Tage hinaus ein. Inzwischen finden schon täglich die Proben welche für die Speisung der obengenannten 72 Lampen eine zu dem Dumasschen Charakterbilde „Kean“ statt, an denen Se Kraft von 9 Pferdestärken bei einer mittleren Dampfspannung Ernesto Rossi, weicher in der Tikelrolle dieses Stücks bekannüüg von entwickelt. ErOAS Fhepe⸗ G 81 1 TTö beginnen wird, bereitz ie Maschine ist eine sogenannte Dolgorucki⸗Maschine, seit einigen Tagen theilnimmt. Das epertoire stellt sich füͤr d welche ihres gleichmäßigen Ganges wegen sich bb 5 folgt; Heuts und Morgen (Mittwoch): „Der Club⸗, als Betriebskraft für elektrische Anlagen eignet, wenngleich in 111“ Folge des scharfen Abschneidens des in den Cylinder einströ⸗ Belle-Alliance⸗Theater. Die bereitz für Donnerftag menden Dampfes ihr Betrieb einiges Geräusch verursacht. angetigfpigte erste Aufführung des neuen Luftspiels „Hag Stadt Zur Vermeidung dieses störenden Einflusses auf die Kranken⸗ 11“ dechtnabend ftottfinden. der daßfelhe scenische zimmer hat die Maschine einen von den letzteren thunlichst 111“ nach, g 11g” e Dafür geht an ntfernt li G I1I““ ine nd Freitag, vielfach ausgesprochene üns 1 entfernt liegenden Platz erhalten. Sie ist mit der zur Er⸗ sprechend, das Lebensbild „Die 11“ Ev G elektrischen Stromes dienenden Lichtmaschine fest⸗ in Scene. 8 gekuppelt. Die letztere, eine dynamoelektrische Maschine von der Eeben 1 und Halske, hat eine sogenannte gemischte Schaltung erhalten, vermöge der sich die elektrische Kraft alle die bereits in dem Referat über das erste Concert rühmlich gn⸗ selbstthätig nach dem Bedürfniß regulirt. Es kann erkannten Vorzüge. Aus dem reichhaltigen mit eine Reihe von Lichtern beliebig aus dem Stromkreise aus⸗ der ernst erhabenen Hymne „O bone Jesu“ von Palestrina begann resp. in diesen eingeschaltet werden, ohne daß die Lampen sei zunächst als besonders wohlgelungen hervorgehoben der Schu⸗ oder überhaupt irgend welche Theile der Anlage durch das mannsche Cbor Die botusblume nach Heine), welcher so duftia Auftreten zu starker elektrischer Ströme gefährdet werden. sägekisch. in aufs Jarteste abgetöntem Piano EEE1“ „Die Lampen sind außerdem durch Sicherheitsanschlüsse W1“ von Männerchorgesang gar nicht denken kann. 8 88 See Die von der elektrischen Maschine von Mendelssohn und zas Chorkied von ece Neohs Vandersmam: nach den einzelnen Verbrauchsstellen sich verzwei⸗ 1 ; eine ni inder köstliche Lei bestehen, soweit dieselhen 88 vZööö e g eaa eh Khainelidelt alt veh e

teh der Vortrag des „Spinnliedes“ aus dem Schwedischen vo frei über das Terrain geführt sind, aus reinem Kupferdraht, Jüngst; die Silchersche Komposition des Vestalgdes „Jeßt e⸗ innerhalb der Gebäude aus gut isolirten Bleikabeln, d. h. an's Brünnele“ und „Lützows wilde Jagd“ von Körner⸗Weber Kupferdrähten mit Bleiumhüllung, welche eine Gefahr 8 ürft kein zweiter Verein so vollendet nachsingen. Ferc eger eaerührung volffändig ausschiegen. vie von der 1““ CCCG irma mens Ste hergestellte Anlage befindet sich Sopransolo, nämlich „Lebenslust“ von Hiller und ürmers seit dem 26. November 1883 in dauerndem Betrieb. Sie hat Tächterlein“ von Reisthaler! Srchangeil. 11“ gegangenen sich in dieser Zeit, abgesehen von einigen unwesentlichen Störungen, die durch das Zerspringen einzelner Glocken ꝛc,

wiederum Frl. Lina Eick, welche auch mit Liedern von Rieß und Leßmann reichen Beifall fand und durch ihr

hervorgerufen sind, vollkommen bew ährt, und Gelegen—

heit geboten, die obenerwähnten Vorzüge des elektrischen

naturfrisches Organ und ausdrucksvoll feinfühligen Vortrag viele d Sympathien gewann. Hr. Concertmeister Gustav Holländer Lichtes gegenüber der Gasbeleuchtung, namentlich bei den Unterrichtsräumen, in vollem Maße hervortreten

Berlin, 9. Dezember 1884.

MMit der seit 40 Jahren so erheblich fortgeschrittenen Ent⸗ wickelung auf dem Gebiete des künstlichen Beleuchtungswesens und mit der noch immer zunehmenden Steigerung des Licht⸗ bedürfnisses der Jetztzeit ist allmählich auch in weiteren Kreisen die Erkenntniß der esahren gewachsen, welche das bisher ein⸗ seitig und ohne Berücksichtigung der damit sich mehrenden Unzuträglichkeiten verfolgte Streben nach Verstärkung der Lichtquellen im Gefolge hat.

Namentlich ist es das verbreitetste unserer modernen Be⸗ leuchtungsmittel, das Gaslicht, gegen welches sich mit Recht die Angriffe der Hygieniker richten. Im Bestreben zur

Beseitigung der Uebelstände vollzieht sich zur Zeit eine segens⸗ reiche Reform im Beleuchtungswesen, besonders seitdem dem Gaslicht ein bedeutender Rival in dem elektrischen Licht erstanden ist und die sanitären Vorzüge des letzteren gegen⸗ über allen anderen Beleuchtungsarten sei es nun Kerzen⸗, Oel⸗ oder Gaslicht mehr und mehr ausgebidet hervor⸗ treten. In erster Linie kommt hier die Luftverderbniß in Betracht, welche jede im geschlossenen Raume brennende Flamme mit ihren Verbrennungsprodukten hervorruft. Unsere Hygieniker glauben den Nachweis liefern zu können, daß die Luft in einem Raume schon schädlich ist, sobald dieselbe in 1000 Raumtheilen mehr als 0,001 Raumtheile Kohlensäure enthält. Erwägt man nun, daß das durch den Lebensprozeß des Menschen hervor⸗ gebrachte Quantum Kohlensäure etwa 20 1 stündlich beträgt, während ein gewöhnlicher Gasbrenner von 8—10 Normal⸗ kerzen Leuchtkraft 80 1 entwickelt, eine einzige Gasflamme also etwa viermal soviel Sauerstoff verbraucht und Kohlen⸗ säure liefert, wie ein Mensch, so gewinnt man eine Vor⸗ steillung von der Luftverderbniß in einem längere Zeit hell mit Gas beleuchteten und von Menschen gefüllten Raume.

Nach den Angaben von Fontaine verbrennen dagegen bei einer elektrischen Bogenlichtlampe, welche ein gleichmäßiges

Licht in der Stärke von 100 Schnittbrennern giebt, stündlich 5 cm Kohlenstäbe von 1 qem Querschnitt. Es werden also höchstens 12 gr oder 22 1 Kohlensäure erzeugt. 88 S SG übt sonach nur den ½6% Theil er Verderbniß auf die Saalluft aus, wie ein 1

Gasbeleuchtung. u““

Noch günstiger gestaltet sich

werden kann, so daß dieselbe bisher verhindert wurde, dort Faktoreien anzulegen. Von den englischen Firmen, welche in jenem Küsten⸗ striche, aber nicht in Liberia selbst Niederlassungen haben, werden aber keine Zölle erhoben, weil der Regierung die Macht dazu fehlt. Zu einer solchen Benachtheiligung der deutschen Firma gegenüber den englischen ist die liberianische Regierung in keinem Falle berechtigt; und sie ist überhaupt nicht berechtigt, Zölle zu fordern, wo sie nicht die Macht hat, dieselben von allen Händlern, abgesehen von deren sonstigen Niederlagen, zu erheben. Diese Verhältnisse rechtfertigen den Wunsch, die Reichsregierung wolle die liberianische Regierung zur Anerkennung des Fortbestandes des im Jahre 1867 mit dem Norddeutschen Bunde abgeschlossenen Handelsvertrages veranlassen, eventuell bei Abschluß eines neuen Ver⸗ trages besonders für Gleichstellung der Deutschen mit den Angehörigen anderer Staaten in jenem, von Liberia beanspruchten Gebiete Sorge tragen, und durch gelegentliche Entsendung von Kriegsschiffen die Er⸗ füllung der vertragsmäßigen Verpflichtungen seitens der liberianischen Regierung sichern. u Wenn schon bei den soeben geschilderten Verhältnissen in Liberia 8 klar zu Tage tritt, wie nothwendig der Schutz des Reichs, und zwar zusammen der materielle Schutz durch Entsendung von Kriegsschiffen für den deutschen Handel ist, damit derselbe nicht g genüber dem⸗ jenigen anderer Länder und namentlich. Englands zurückgesetzt werde, so besteht diese Nothwendigkeit in noch weit größerem Maße da, wo der Handel sich auf den Verkehr mit eingeborenen, selbständigen Negerstämmen beschränkt und wo der deutsche Kaufmann, sowohl für seine persönliche Sicherheit als auch für die Sicherung seines, meistens, bedeutenden Eigenthums, in den dortigen Niederlassungen, außer auf sich selbst, im günstigen Falle auf den Schutz von Kriegsschiffen angewiesen ist. 1 1 Alle eingeborenen Negerstämme werden von einem Häuptling (Chif, King, oder wie er sich sonst nennen mag) beherrscht, welcher unumschränkte Macht hat, seinen Unterthanen den Handel überhaupt, oder mit diesem oder jenem Kaufmann zu verbieten. Daher muß der fremde Kaufmann, bevor er den Handel beginnen kann, mit dem Häuptling einen Vertrag abschließen, in welchem dieser dem Kaufmann Schutz und Sicherheit für sein Eigenthum zusagt, meistens auch die Haftung für seine Unterthanen übernimmt, und in welchem anderer⸗ seits dem Häuptling Abgaben (Geschenke) zugesichert werden. Wünscht nun ein Häuptling Extrageschenke zu erlangen, und glaubt er es un⸗ gestraft thun zu können, so verbietet er seinem Stamme, mit der betreffenden Firma Handel zu treiben, ihr Produkte zu bringen ꝛc. Jeder Negerhäuptling weiß aber, daß der Engländer, welcher so behandelt wird, in der Lage ist, in kürzester Frist ein Kriegs⸗ schiff zur Stelle zu schaffen und die Aufrechterhaltung des geschlossenen Vertrages zu erzwingen. Den Deut⸗ schen steht ein gleich energischer Schutz nicht zur Seite. Die Häupt⸗ linge wissen nichts von der Macht und dem Willen Deutschlands, seine Angehörigen zu schützen, und erlauben sich ihnen gegenüber daher die größten Willkürlichkeiten und Erpressungen. Dafür wurden in der stattgehabten Besprechung aus den verschiedensten Gegenden zahl⸗ reiche Beispiele angeführt. 8 Es ist aber nicht allein dieser stets bereite Schutz ihrer Kriegs schiffe, welcher den englischen und auch den französischen Kaufleujen eine begünstigte Stellung vor den Deutschen gewährt; er wird ver⸗ stärkt und ergänzt durch das Bestehen zahlreicher Verträge dieser Länder mit eingeborenen Häuptlingen. Als nämlich in den vierziger Jahren die Sklavenfrage eine so bedeutende Rolle spielte und England gemeinsam mit Frankreich der Sklavenausfuhr aus Afrika mit Gewalt ein Ende machte, schloß es mit einigen 70 Negerfürsten an der Westküste von Afrika Verträge ab, nach welchen diese sich nicht nur verpflichteten, den Sklavenexport vollständig aufzugeben und zu verhindern, sondern gleichzeitig den Unterthanen der Königin von England das Recht einräumten, an den betreffenden Plätzen frei und ungehindert Handel zu treiben, und zusicherten „to show no favour and give no privilege to the ships and traders of other countries, which they do not show to those of England“ Frankreich ist den meisten dieser Ver⸗ träge beigetreten, wenn es nicht separate Verträge

geschlossen hat.

4 1 1 1 1 2 2

Nachweisung

der in der Zeit vom 1. Januar bis 30. November 1884 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗ und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. 1)

Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen trockenen Zucker in Krystall⸗, Krümel⸗ 8 und Mehlform von mindestens n. 98 % Polarisation

bezw. b (Nr. 471 des statistischen Verwaltungs⸗ Waarenverzeichnisses)

Bettreke. in II der Zeit der Zeit der Zeit dach V

* Rohzucker von mindestens 88 % Polarisation

(Nr. 472 des statistischen Waarenverzeichnisses)

Kandiszucker und Zucker in weißen vollen harten Broden, (Nr. 470 des statistischen Waarenverzeichnisses)

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

i der heute angefangenen Ziehung der 3. Klaßf 171. Königlich preußischer Klassenlotterie fieganuse 1 Gewinn von 3000 auf Nr. 82 289. 8 1 Gewinn von 1800 auf Nr. 58 176.

1 Gewinn von 900 auf Nr. 63 507.

11 Gewinne von 300 auf Nr. 1991.

in der Zeit vom vom 1. Jan. bis 16. bis 15. Novbr. 30. Novbr.

in der Zeit der Zeit vom 16. bis

30. Novbr.

kg

vom vom 3 3 1. Jan. bis 1. Jan. bis 16. bis 15. Novbr. 15. Novbr. 30. Novbr.

kg

zusammen zusammen

kg kg

kg

kg kg kg

Aufführung des latz ausverkauftes v Platzvormerkungen 111““ 52 925 913 9 169 920 62 095 833 55 522 3 944 702 21 900 224

Preußen. Provinz Ostpreußen Westpreußen. Brandenburg Pommern. SoJö G“ ZZ111““*“ Sachsen einschließlich der Schwarzb. Unterherrschaften Schleswig⸗Holstein. “] Westfalen... Hessen⸗Nassau Rheinprovinz.. Sa. Preußen

12 500 824 152

12 500

888 989

I 136 355 480 381] 8 646 015 104 970

1 176 355 24 349 157

8 165 634 104 970

23 172 802 5 604 312 73 837

35 403

14 254 495 51 970 707

7 776 242 102 675 189 973

1 957 639

532 134

6 497 492 41 350 673 4 572 943 45 922 686

295 644 5 7 346 6300% y651 217 167 028 936/13 510 066 180 539 002 8 3 4 8 88 998 6 469 887 1 092 343 68 455 783 11 309 113] 79 764 896

3 256 38 659 * 8 V . 934 836 15 189 331 337 959 20 817 10 218 861 650 000 10 868 861 2 899 406 54 856 203 21 436 480 2 348 651] 359 940 261 43 555 814]° 403 496 075

426 284 8 202 526 2 063 224 185 269 2 248 493

102 675% 189 973-

39 416 1 997 055 Mecklenburg ““

Thüringen, einschließl. d. Großh. 3 8 sächsischen Aemter Allstedt und v 8 G Oldisleben v“

Oldenburg. 2 216

Braunschweig 9 189 565

ve“

Elsaß⸗Lothringen...

Luxemburg..

Bayern Sachsen .. Württemberg Baden

Hessen

Auch in seinem zweiten Concert in der Philharmonie, a 1 8 8 1 8 ) 38 m Sonnabend Abend, bewährte der Cölner Männergesangverein

885 875 50 000 600

W“ 885 875 günf 1 as Verhältniß für das elek⸗ trische Glüh licht, bei dem der Glühprozeß bekanntlich in einer luftleeren und hermetisch verschlossenen Glasglocke vor sich geht, die Kohlensäure⸗Produktion also = 90 ist. Ebensowenig entwickelt das Glühlicht andere schädliche Gase, weder das giftige Kohlenoxydgas, noch das schweflige Säure⸗ und Schwefelwasserstoffgas. Außerdem ist seine Wärme⸗Entwicke⸗ lung eine so geringe, daß man die Lampen selbst nach meh⸗ reren Stunden Brenndauer mit der Hand noch berühren kann während das gewöhnliche Gaslicht bekanntlich während des Brennens eine intensive Hitze hervorruft, welche den längeren Aufenthalt in einem so erleuchteten Raume unangenehm, ja macht. 6

„„„Mit der geringen Wärmeentwickelung des elektrischen Lichts steht⸗ seine Feuersicherheit in G arzanhesen Selbstverständlich ist dabei nur an die sachgemäß hergestellten und mit den nöthigen Sicherheitsvorkehrungen ausgestatteten Anlagen gedacht, denn es kann ja nicht bestritten werden, daß in der ersten Entwickelungsperiode des elektrischen Lichtes Mangel an Verständniß und Vorsicht und fehlerhafte technische

20 000 4 685 327

4 023 638 661 689

9 626 034 210 456 9 836 490

781460 350 739 1 132 199

““ 1 5 5950925 5255. 343 816 377 p 7967 422 355 059 t ollgebiet2† 70 715 899 3 815 947/74 531 846]22 920 025] 2 423 791/25 343 816 377 391 092 44 963 4 veraebcuhht Beeaceh Hochaness 2] 45 056 341 2 544 106,47 600 447] 18 088 187] 2 264 960720 353 1471 303 701 509,45 892 098] 349 593 607

¹) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, welche zum Export oder zu einer öffentlichen Niederlage deeh sättigt

inländi ie wirkli ü ten Mengen. en Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten 2 8* EEC“ die korden seede ech Uebersicht bez. die vorjährige Nachweisung beruhen auf nachträglich ein

Berichtigungen bez. Ergänzungen. Berlin, den 6. Dezember 1884.

934 762 620 626

45 140 30 000

8 73

450 841

““

Kaiserliches Statistisches Amt Becker.

erwies sich in den von ihm gespielten Bruchstücken aus einer Suite als ebenso begabter Komponist wie tüchtiger Violinspieler, wie er 6

Durchbildung

der

Springer, 1883“.

des Details manches Unglück herbeige ührt hat.

Die Edison⸗Glühlampe besteht, wie 1gor hee h 8 aus einer hermetisch verschlossenen luftleeren Glasglocke, die im Innern einen mit den Stromleitungsdrähten verbundenen Bügel aus verkohlter Bambusfaser enthält. Dieser Kohlen⸗ bügel erglüht, und strahlt Licht aus, sobald ein elek— trischer Strom ihn durchfließt. Durch die Einkapselung der Flamme wird also selbst die unmittelbare Nähe des Lichtes auch für leicht brennbare Körper ungefährlich. Zer⸗ bricht die Glasglocke, so erlischt das Licht in Folge Ver⸗ brennens des Kohlenbügels so plötzlich, daß brennbare Stoffe nicht einmal Zeit gewinnen, sich zu entzünden.

Um das Glühendwerden der Leitungsdrähte in Folge zu starker Ströme und damit weitere Feuersgefahr zu verhindern werden in gewissen Abständen Bleidrähte in die Leitung ein⸗ gefügt, die bei dem Durchgang zu großer Elektrizitätsmengen schmelzen, wodurch der Strom selbstthätig unterbrochen wird auch ist man fortwährend und mit Erfolg bemüht, noch in anderer Weise die elektrische Stromregulirung zu sichern.

Daß außerdem für die sichere Einbettung, Befestigung und Isolirung der Drähte zu sorgen ist, bedarf kaum der E1“ hG

Die vorstehenden kurzen Andeutungen *) werden ’1 um die Vorzüge des elektrischen Lichteg 1 die zu ermessen, die demselben unter unseren modernen Beleuch⸗ zukommt.

In Würdigung dieser Verhältnisse ist au Veran der Königlich preußischen Unterrichts⸗ 1.“ fümnafsuag langer Zeit dem elektrischen Licht ein besonderes Interesse zu⸗ gewendet und die Frage seiner Anwendbarkeit für die Zwecke der Bauten des Kultusressorts praktisch geprüft worden⸗ Neuerdings hat dies stattgefunden durch Ausführung EE1“ Beleuchtungsanlage in der neu erbauten Universitäts⸗ ini 1r.een s s⸗Frauenklinik „Es sind hierbei zunächst nur die richtszimmer mit elektrischem Licht, nae .

on der Einführung in die Krankenzimmer selbst ist vor Hand Abstand genommen, da hierfür das Gfechsh sich ch nicht in demjenigen Maße geltend gemacht hat, wie für die m Unterricht und den wissenschaftlichen Arbeiten dienenden

Räumlichkeiten.

Die Gesammtzahl der aufgestellten Glühlampen beträgt

*) Vergl. Näheres in „Das Erison⸗Glühlicht und seine Be⸗ deutung für Hygiene und Rettungswesen. Berlin bei Julius

Korridore und Unter⸗ und zwar Glühlicht aus⸗

lassen. 8 Für den praktischen Unterricht der Studirenden im Winter stand früher nur die kurze Tageszeit von 9 bis 3 Uhr zur Verfügung. Diese Zeit war aber für die Studi⸗ renden meistens durch den Besuch der Kliniken in Anspruch leheamen, Es v. 1. worden, bei Gas⸗ isch zu unterrichten; doch konnte di mangelhafter Nothbehelf sein.” ““ „Durch das elektrische Licht ist diesen Uebelständen in wirksamster Weise abgeholfen worden, da dieses Beleuchtungs⸗ mittel, besonders in der Form stellbarer und tragbarer Lampen mit Reflektoren, das Tageslicht fast vollständig er⸗ setzt. Ja für einzelne Zwecke, bei denen es sich um möglichst intensive Beleuchtung einzelner Körpertheile B. v Ee in Höhlen des Körpers ist onzentrirte Lichtquelle einer elektri 2 Sieeiae vöcägehen htq elektrischen Lampe dem üuch für die Operationen ist das elektrische Li⸗ ichti geworden. Die Tageseintheilung der Anstalt sch um 10 Uhr Vormittag der klinische Unterricht beginnt und daß sich an letzteren die Thätigkeit der Krankenbehandlung für den Direktor und die Assistenten anschließt Es bleibt hierbei bis zur Dunkelheit keine Zeit für die Vornahme von Operationen übrig. Diese muß daher in der Zeit vor 10 Uhr Morgens geschehen, was im Winter an dunkeln Tagen und bei großen Operationen bisher bei Lichte dagegen b gig vom Wetter in den Morgen⸗ un . 1d ist. 8 8. i gleicher Art hat die neue Beleuchtungsweise a ü die geburtshülfliche Thätigkeit die Geburten mase dchh fae lich zum größeren Theil in die Nachtstunden sowie endlich für das Mikroskopiren großen Vortheil gebracht. Letzteres war bisher im Winter häufig Tagelang überhaupt unaus⸗ führbar, während jetzt mit Hülfe der stellbaren Lampen auch die Abendstunden Verwendung finden. Was schließlich die Kosten der elektrischen Beleuchtung gegenüber dem in Fortfall kommenden Gaslicht betrifft, so hat sich aus dem bisherigen Betriebe das Resultat ergeben daß sich die Kosten einer Lampe pro Stunde bei 16 Normal⸗ kerzen Lichtstärke inkl. Kosten des Dampfes zum Betriebe, der Abnutzung der Maschinen auf 3,66 stellen, wobei den An⸗ gaben der Firma Siemens und Halske gemäß angenommen ist, daß die Glühlampen nach 600 Stunden der Brennzeit unbrauchbar werden und einer Erneuerung bedürfen, eine Annahme, die sich auch wohl in der Praxis als zutreffend

Berlinern ja auch von früher her wohl bekannt ist, aus. uch d

hochverdienten musikalischen Leiter des Vereins, Hrn. de 1ee derselbe uns mit einer Romanze als feinsinnigen Komponisten für die Violine vor; dagegen hätten wir ihm die zum Schluß gespielte Uebertragung des zum Ueberdruß gehörten polnischen Tanzes für Klavier von X. Scharwenka gern geschenkt. Hr Henrik Westberg sang mit delikatem Ausdruck das Rubinsteinsche oft gehörte „Es blinkt der Thau“ und ein ziemlich triviales, sehr langes französisches Lied, welchem sein heller spitzer Tenor allerdings besser zu Statten kam als der „Adelaide“ von Beethoven im ersten Concert. Hr. de Lange, der unermüdliche Dirigent, hatte, wie an jenem Abend, auch noch die Begleitung sämmtlicher Solo⸗Gesangs⸗ und Violinvorträge übernommen und verdiente darum doppelt große Anerkennung. Seine Leitung der Chorgesänge war wieder von einer geradezu mustergül⸗ tigen Präzision und einer Feinheit der dynamischen Schattirung, die allgemeine Bewunderung erregte. Wenn man etwas zu erinnern hätte, so möchte es die, in ihrer steten Wiederkehr bei allen Vorträgen be⸗ fremdend kurze Fermate am Schluß sein; indessen ist dies ja An⸗ sichtssache, wenn man auch darauf hinweisen könnte, daß die als Lehrmeister des Gesanges bei allen Völkern angesehenen Italiener mit Vorliebe das entgegengesetzte Prinzip verfolgen. Das Concert, welches Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit Sei⸗ nem Besuch beehrte, brachte am Schluß als Ovation die „Wacht am Rhein“, welche das überaus zahlreich erschienene Publikum stehend anhörte und mit allgemeinem Jubel und Beifall aufnahm. Der Cölner Verein, welcher, nach einer Abschieds⸗Matinée, am Sonntag Abend bereits nach der Heimat zurückgekehrt ist, hat bewiesen, daß er mit seinen Leistungen in der That noch immer auf der Höhe des Rufes steht, dessen er seit Jahrzehnten in Deutschland wie im Auslande ge⸗ nießt. Er hat die volle Anerkennung und Sympathie nicht nur der engeren musikalischen, sondern der weiten Kreise mitgenommen, in denen der das gesellschaftliche Band fester denn alles andere knüpfende Chorgesang gepflegt und geschätzt wird.

Im Saale der Sing⸗Akademie giebt am Donnerstag Abend der Pianist Hr. Josef Weiß ein Concert, in welchem 86 König⸗ liche Hof⸗Opernsänger Hr. Paul Kalisch mitwirken und u. A. eine Reihe von Lieder⸗Kompositionen des Concertgebers singen wird. Billets zu 4, 3 und 2 sind in der Hof⸗Musikhandlung der Herren und G. Bock, Leipzigerstraße 37, sowie an der Abendkasse u haben. vX“

Redacteur: Riedel.

g der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

erweisen wird. Dagegen belaufen sich die Kosten einer Argand⸗

Togogebiet und Biafra⸗Bai. (Aus der dem Reichstag vorgelegten Denkschrift.)

(Schluß des Auszuges aus dem Bericht der Handelskammer zu Hamburg.)

Auch in den französischen Kolonien genießen die Deutschen gleiche Rechte und gleichen Schutz, sowohl wie die Angehörigen dritter Staaten, als auch wie die Franzosen selbst. Speziell in der Kolonie Gabovon hat die seit 1862 daselbst etablirte Firma C. Woermann ohne Schwierigkeiten Grundeigenthum, selbst in aus⸗ gedehntem Umfange, erwerben können, und hat stets den Schutz gegen die eingeborenen Stämme erhalten, welchen sie beanspruchte. Es ist dieser Firma gelungen, schon seit mehreren J hren auf dem Ogowe⸗ usse bis an die Katarakte Faktoreien zu etabliren und durch ihre ändler noch wesentlich weiter ins Innere vorzudringen, ohne seitens der französischen Kolonialregierung die geringsten Schwierigkeiten zu finden. Erst seitdem sowohl der Ogowe wie der Kongo die Auf⸗ merksamkeit verschiedener Völker auf sich gezogen haben, insbesondere seitdem der französische Forscher de Brazza von seinen verschiedenen Entdeckungsreisen am oberen Ogowe und am Kongo nach Paris zurückgekehrt ist, und in französischen Zeitungen und durch öffentliche Vorträge die Franzosen darauf hingewiesen hat, daß bisher keine einzige französische Firma in dieser französischen Kolonie etablirt sei, hat die Kolonialregierung Gaboons eine andere Haltung an⸗ genommen, indem sie den deutschen und englischen Firmen ernste Schwierigkeiten in den Weg gelegt hat.

Anfang Januar dieses Jahres wurde nämlich von dem Komman⸗ danten von Gaboon ein Dekret erlassen, nach welchem der Import von Gewehren gänzlich verboten und auch den Weißen sowohl in aboon wie auch auf dem Ogowe nur gestattet ist, Jagdgewehre bei sich zu führen. Zur Durchführung dieses Dekrets ist ein Kanonen⸗ boot nach den verschiedenen Nätzen geschickt, und haben französische Offiziere die deutschen und englischen Faktoreien auf das Vorhanden⸗ sein von Gewehren visitirt. Durch diese Maßregel wird nicht nur der Handel aufs Empfindlichste geschädigt, es wird auch die persönliche icherheit der dortigen Europäer im höchsten Grade gefährdet; obald die Eingeborenen wissen, daß die Weißen waffenlos sind, be⸗ nutzen sie jede Gelegenheit, deren Waarenlager zu plündern berauben, und schrecken auch vor Angriffen auf das Leben dersel en nicht zurück. Bei einem etwaigen Ueberfalle aber ist der französische Schußs nur nach etwa fünf⸗ bis sechstägigem Zeitverlust zu erreichen. enn das Verbot der Einfuhr von Gewehren und Fnes

damit motivirt wird, daß die Eingeborenen nicht durch den Hande mit Waffen versorgt werden sollen, welche sie bei einem Kriege gegen die Kolonialregierung gebrauchen könnten (obgleich solche Waffen sst nur in Steinschloßgewehren der gewöhnlichsten Art bestehen), so is das offenbar nur ein Vorwand; denn gleichzeitig sind für de Brazza, der wieder, und zwar dieses Mal als Gouverneur der 85 18 aboon gegangen ist, dort große Mengen von Waffen 086 an f8 worden, ja die französischen Kammern haben ihm 100, a 8 Gewehre bewilligt. Nicht allein aus dieser Zahl, sondern auch seht

er die Bewilligung befürwortenden Rede des Ministers Ferry ge deutlich hervor, daß diese Gewehre nicht etwa für die eigenen Le 1

de Brazza's, sondern zum Handel bestimmt sind, und daß diese Maß⸗ regeln üdiglich den Zweck verfolgen, den Handel der deutschen und englischen Firmen lahm zu legen. Ein derartiges Vorgehen wider⸗ spricht offenbar den bestehenden Verträgen, und wird daher dringend gebeten, die Reichsregierung möge thunlichst auf Zurücknahme des erwähnten Dekrets hinwirken.

Die portugiesischen Kolonien Angola und Benguela sind wegen der Differentialzölle, mit welchen die mit nicht portu⸗ giesischen Schiffen eingeführten Waaren belastet sind, dem deutschen Handel so gut wie verschlossen. Eine Hamburger Firma, welche vor einigen Jahren eine Faktorei in Benguela und Umgegend etablirte, war in Folge dieser Verhältnisse genöthigt, dieselbe mit großen Ver⸗ lusten wieder aufzugeben. Es wäre im Interesse des deutschen Exports und der deutschen Rhederei gewiß wünschenswerth, wenn bei etwaigen Verhandlungen mit der portugiesischen Regierung in diesen Zuständen eine Aenderung herbeigeführt werden könnte.

Gewissermaßen in der Mitte zwischen Kolonien europäischer Mächte und den von unabhängigen Eingeborenen bewohnten Gebieten steht die Republik Liberia. Hier hat die Firma C. Woermann seit dem Jahre 1852 ununterbrochen Faktoreien und Niederlassungen be⸗ sessen, und zwar in Monrovia, Grand Bassa, Sinoe und Kap Palmas, zeitweise auch in Kap Mount und am Junk River. Die deutsche Reichsregierung hat bereits in früheren Jahren durch Aussendung eines Kriegsschiffes jene Firma in ihren Wünschen gegenüber der liberianischen Regierung unterstützt, und die letztere im Jahre 1879/80, als das an der Küste gestrandete deutsche Dampfschiff „Carlos“ von den Eingeborenen geplündert worden war, zu energischer Bestrafung der Missethäter angehalten. Auch jetzt geben die dortigen Verhältnisse in mehrfacher Beziehung zu Klagen Anlaß. Allen englischen Dampfer⸗ linien, auch solchen, welche keine Post befördern, war bisher ohne Weiteres die Befreiung von den liberianischen Hafenabgaben zugestanden worden; im Jahre 1880 hat eine englische Linie, welche unregelmäßig fuhr und nach einem Jahre wieder einging, nie dergleichen Abgaben bezahlt. Als aber die obengenannte deutsche Firma eine Dampf⸗ schiffahrt zwischen Hamburg und den Häfen von Liberia einrichtete welche seit vorigem Jahre auch die Post befördert, und auf Grund des Handelsvertrags zwischen diesem Lande und dem Norddeutschen Bunde vom 31. Oktober 1867 die gleiche Behandlung für diese Linie forderte, wurde dieses Verlangen mit der Begründung abgelehnt, daß jener Vertrag erloschen sei, obgleich eine Kündigung desselben, wie sie im Artikel 8 vorgesehen ist, wenigstens soweit die H andelskammer hat in Erfahrung bringen können, nicht stattgefunden hat. Die deutsche Linie mußte demgemäß 3 Jahre lang eine Abgabe von jährlich ½ Dollar pro Tonne bezahlen, bis es in allerneuester Zeit gelang, durch be⸗ sondere Konzessionen den Erlaß eines Spezialgesetzes in Liberia zu

bewirken, durch welches auch sie von der Abgabe befreit wurde.

Eine fernere Beschwerde betrifft den Küstenstrich am Cavallyfluß und Taboo südlich von Kap Palmas. Die Liberianer behaupten die Zugehörigkeit dieses Landes zu ihrem Staate, besitzen aber weder Zoll⸗ häuser noch irgend welche thatsächliche Macht dort. Trotzdem ver⸗ langen sie von denjenigen Waaren, welche von der deutschen Firma in diesem Küstenstriche gelandet werden, den hohen liberianischen

Es ist sehr anzuerkennen, und der deutsche Handel an der West⸗

küste vriste hat gewiß bisher den meisten Vortheil davon gehabt,

daß sehr viele dieser Verträge, welche England abgeschlossen hat, nicht

nur für die Unterthanen Englands Geltung haben, sondern ganz

allgemein auf Europäer lauten (theilweise auf: subjects of the Queen of England and all European Powers friendly to her); auch erkennen namentlich die in Kamerun etablirten deutschen Firmen mit lebhaftem Danke die Bereitwilligkeit an, mit welcher die englischen Konsuln und die englischen Kriegsschiffe mehrfach und noch in neuester Zeit bei Streitigkeiten mit den Kamerunhäuptlingen ihre Interessen mit gleicher Energie geschützt haben, wie sie es bei englischen gethan haben würden. Es dürfte aber nicht mehr der Stellung des Deutschen Reichs entsprechen, daß seine Angehörigen im Auslande auf den guten Willen und die Geneigtheit fremder Mächte angewiesen sind, Stützen, welche jeden Augenblick ins Wanken gerathen können; damit sie sowohl den anderen europäischen Nationen, als auch den Ein⸗ geborenen gegenüber, ihre Stellung behaupten können, ist erforderlich, daß sie sich auf den stets zuverlässigen und effektiven Schutz des eigenen Landes stützen können. Das erste und wenigstens in manchen Gegenden wichtigste v“ ist aber der Abschluß von Ver⸗ trägen seitens des Reichs mit den mächtigeren Neger⸗ häuptlingen. Denn nicht immer sind die von England resp. Frankreich abgeschlossenen Verträge so unverfänglicher Art, wie die vorhin besprochenen. Häufig erwerben sich die europäischen Mächte durch sie einen besonderen Einfluß, ja geradezu das Protektorat über die Häaͤuptlinge, und benutzen diese Stellung dann dazu, den An⸗ gehörigen ihres Landes besondere Vortheile vor den Angehörigen anderer Länder zu sichern. Ein solches Protektoratsverhältniß ist für die anderen europäischen Völker ungünstiger, als wenn der betreffende Distrikt direkt als Kolonie annektirt würde; denn alsdann würde die betreffende Macht vertragsmäßig die anderen Völker auf gleichem Fuße behandeln müssen, während sie in ersterem Falle die Verant⸗ wortung für die ungleiche Behandlung auf den unabhängigen Häupt⸗ ling abwälzen kann. Derartiges befürchten die betheiligten Firmen von dem neuesten Vorgehen der Franzosen in Porto Novo bei Lagos; und ähnliche ungünstige Verhältnisse bestehen in dem mächtigen und fruchtbaren, von einer zahlreichen und konsumfähigen Bevölkerung bewohnten Gebiete des Nigerstromes. Derselbe ist bereits bis über den Zusammenfluß mit dem Benue, circa 300 Miles von der Küste aufwärts, von den Dampfern englischer und französischer Firmen befahren. Das von ihm, seinen zahlreichen Zuflüssen und Mündungen durchströmte Gebiet liefert schon jetzt außer großen Quantitäten von Elfenbein, Palmkernen, Ebenholz und anderen Produkten jährlich circa 40 000 Tons Palmöl, im Werthe von circa 25 Millionen Mark, nach England, und der Export ist noch steter Steigerung fähig. Wenn an diesem reichen Handel sich bisher kein einziges deutsches Haus betheiligt hat, so liegt das nach der Aussage der in Lagos, in der nächsten Nähe, angesiedelten Firmen an der bevorzugten Stellung, welche die fremden Firmen in Folge der Verträge ihrer Staaten mit den Häuptlingen dort genießen, an dem Mangel ausreichenden Schutzes für die deutschen Firmen. Gerade für die dortige Gegend wurde der Abschluß solcher Schutz⸗ und Meistbegünstigungsver⸗

Einfuhrzoll, dessen Bezahlung durch Beschlagnahme der Waaren⸗ 0

aͤthe der Firma in den wirklichen liberianischen Häfen erzwungen

träge seitens Deutschlands mit den Häuptlingen

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