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aufs Lebhafteste befürwortet und von solchem Vorgehen ein lebhafter Aufschwung des deutschen Handels in sichere Aussicht gestellt.
Einstimmig wurde aber von den befragten Firmen hervorgehoben, daß derartige Verträge ohne Nutzen seien, wenn nicht die pünktliche Erfüllung derselben seitens der Eingeborenen erzwungen werde. Das sei aber nicht dadurch zu erreichen, daß sich gelegentlich ein deutsches Kriegsschiff an der Küste zeige, sondern es müßten beständig Kriegsschiffe in der Nähe sein, welche erforder⸗ lichenfalls sofort zur Stelle wären, um die Eingeborenen wegen —— Willkürlichkeiten oder Ausschreitungen zur Rechenschaft zu ziehen.
Diesen Schutz für die deutschen Interessen an der Westküste Afrikas hielten aber die befragten Firmen für undurchführbar, wenn das Reich sich nicht entschließen würde, eine Flottenstation in dortiger Gegend zu erwerben, und sie glaubten diesen Wunsch um so eher aussprechen zu sollen, als sie übereinstimmend einen geeigneten Platz hierfür in Vorschlag zu bringen wußten, nämlich die spanische Insel Fernando Po. 8
Spanien besitzt an der Westküste Afrikas keine weiteren Kolonien als diese, 2 071 Quadratkilometer große Insel nebst den in der Bat von Corisco, eben nördlich von Gaboon, gelegenen kleinen Inseln Groß⸗ und Klein Eloby und Corisco, sowie einen an der Corisco⸗Bai liegenden kleinen Küstenstrich. Spanische Kaufleute befinden sich an allen diesen Plätzen nicht, auch besteht kein Handel nach oder von Spanien weder mit einer dieser Inseln, noch mit irgend einem Punkte der näheren oder ferneren Küste. In Fernando Po residirt ein spanischer Gouverneur nebst einigen spanischen Beamten. Die Insel bringt dem Lande nichts ein, sondern verursacht nur Kosten. Einige Kakaoplantagen, die früher auf der Insel vorhanden waren, sind verkommen, weil die spanischen Eigenthümer nach Aufhebung der Sklaverei nicht verstehen, die Bearbeitung derselben durch freie Neger nutzbringend fortzusetzen.
Fernando Po eignet sich aus folgenden Gründen ganz besonders zu einer deutschen Flottenstation:
1. wegen seiner zentralen Lage zu dem genannten westafrikanischen Handelsgebiet;
2. wegen seines tiefen, ausgezeichneten Hafens, in welchem eine große Anzahl der tiesstgehenden Schiffe durch eine hohe, gebirgige Küste gegen Wind und Seegang vollständig geschützt vor Anker liegen kann. Es ist ein Hafen, wie er — im Gegensatz zu den offenen, stets der hohen Dünung ausgesetzten Rheden, oder den nur mit Schwierig⸗ keiten zu passirenden Barren der Flußmündungen — kaum zum zweiten Male in Westafrika existirt.
3. Das Klima ist, wenn auch in dem Hauptort, Fort Clarence, eine große Hitze vorherrscht, doch weniger ungesund, als an den meisten v und namentlich gesunder, als in den Flußmündungen, wo große Feuchtigkeit und mannigfache Ausdünstungen aus den Sumpf⸗ gegenden nachtheilig einwirken. Die hohen Berge der Insel bieten Gelegenheit, mit Leichtigkeit höher und deshalb gesunder gelegene Punkte zu erreichen, und hat die englische Regierung bereits früher die Errichtung einer Gesundheitsstation daselbst ins Auge gefaßt.
Der Handel der Insel ist gegenwärtig gering und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Befriedigung der Bedürfnisse der wenigen dort lebenden Europäer. — Auf dem Südende der Insel wohnt eine, dem Handel bisher wenig zugängliche eingeborene Bevölkerung (Bubies).
Die Insel eignet sich vorzüglich zur Kohlenstation für den sich stetig vermehrenden Dampfschiffsverkehr, und würde durch Anlegung von Reparaturwerkstätten, Drydocks ꝛc. leicht zu einem für die Schiffahrt in den dortigen Gewässern sich ent⸗ wickeln können.
Im Anschluß an die vorstehend wiedergegebenen Wünsche, und namentlich an den der Erwerbung Fernando Po's als deutsche Flotten⸗ station, befürworteten endlich die in der mehrerwähnten Besprechung anwesenden Vertreter westafrikanischer Firmen lebhaft die Erwer⸗ bung eines Küstenstrichs am Festlande zur Begründung einer deutschen Handelskolonie, und sie empfahlen hierfür als besonders geeignet die Fernando Po gegenüberliegende. Sie unter⸗ stützten diesen Wunsch mit folgenden Ausführungen:
Das energische Vorgehen der Franzosen und Portugiesen an der Westküste Afrikas zeige, daß, wenn Deutschland nicht für immer auf den Besitz von Kolonien daselbst verzichten wolle, jetzt gewissermaßen der letzte Augenblick sei, um solche zu erwerben. Auch England habe sein Augenmerk auf jene Gegend gerichtet; im November 1882 sei der englische Konsul Hewett mit dem Kanonenboot „Flirt“ im Kamerunflusse, also speziell in dem eben genannten Gebiete, gewesen, um einen Vertrag wegen Abtretung des Gebietes an England mit den Häuptlingen abzuschließen. Sei der Vertrag auch dieses Mal aus unbekannten Gründen nicht zum Abschlusse gekommen, so zeige dieses Vorgehen doch, welche Aufmerksamkeit England jenem Gebiete schenke, und es sei namentlich sehr wahrscheinlich, daß, wenn Deutschland Fernando Po als Flottenstation erwerbe, nicht aber gleichzeitig die gegenüberliegende Küste, diese dann sofort von anderen Nationen besetzt werden würde. Wolle Deutschland dauernd einen größeren praktischen Vortheil aus diesem Welttheil ziehen, — worauf es gewiß berechtigten Anspruch habe, da es im letzten Jahrzehnt durch wissenschaftliche Forschungen so viel zur Erschließung desselben beigetragen, und da auch das Reich selbst durch Bewilligung von bedeutenden Beiträgen an die „Afrikanische Gesellschaft“ diese Bestrebungen thätig unterstützt habe —, so müsse es jetzt, und zwar rasch, vorgehen. Daß aber Deutschlands Handel und der Absatz deutscher Industrieprodukte in einer eigenen Kolonie sich schneller und günstiger entwickeln werden, als unter fremder Herrschaft, ergebe sich aus den vorhin dargelegten Verhältnissen. Wie in den englischen Kolonien, namentlich seit der Entwickelung der Dampf⸗ schiffahrt, kleinere selbständige Firmen sowohl von Europäern als von Eingeborenen entstanden seien, und wie die große Zahl derselben so erheblich zur Vergrößerung des Liverpooler Geschäfts beigetragen hätten, so werde, zumal bei der Neigung und dem Geschicke der Deutschen für den Handelsbetrieb in überseeischen Ländern, zweifelsohne in einer deutschen Kolonie bald eine große Anzahl solcher Firmen entstehen und dieses Geschäft, anstatt nach England, nach Deutschland ziehen. Die in den als Anlage 2 beifolgenden Manifesten zweier der allwöchentlich in Liverpool ankommenden Dampfer erscheinende große Anzahl von Empfängern gegenüber den wenigen Namen, welche die Manifeste der nach Hamburg bestimmten Dampfer aufweisen, zeige deutlich, welcher Entwickelung der deutsche Handel unter der angegebenen Voraussetzung noch fähig sei.
Das Innere Central⸗Afrikas biete mit seiner dichten, konsumfähigen Bevölkerung und den von allen Reisenden geschilderten roßen Märkten ein besonders günstiges Absatzgebiet für europäische
ndustrieerzeugnisse, besonders, da nicht allein alle Landesprodukte, sondern auch jede Arbeitsleistung nicht mit baarem Gelde oder Tratten, sondern stets mit fremden Waaren bezahlt werden. Die Erschließung dieses Absatzgebietes für die exportbedürftige deutsche Industrie sei daher von größtem Werthe; sie werde aber nicht weniger, als durch fremde Kolonien, durch die die Küste bewohnenden unabhängigen Negerstämme erschwert. Die Kamerun⸗Neger z. B. lassen keinen Weißen über die Flußmündung ins Innere hinein, und wenn es in einzelnen Fällen gestattet werde, so gehe stets ein Häuptling zur Be⸗ gleitung mit, um jeden Verkehr mit den benachbarten Völkern zu verhindern. Ganz ähnliche Verhältnisse herrschten in den sogenannten Oil Rivers, Old Calabar, New Calabar, Bonny ꝛc. Die Küsten⸗ neger hätten sich vielfach europäische Bedürfnisse angeeignet, und ver⸗ langten für ihren Hausstand und ihre Kleidung nach kostbaren Stoffen und feinerem Hausgeräth (Mobilien, Spiegel, Lampen, Uhren ꝛc.); es finde daher in solchen und in vielen anderen Luxusgegenständen ein belangreiches Geschäft für den Konsum an der Küste statt. Zu dem Neger im Innern, dem sogenannten „Buschneger“, dagegen ließen sie nur die geringen Waaren gelangen. Daher sei zur Erweiterung des Absatzes europäischer Industrieerzeugnisse der direkte Verkehr der Europäer mit den Negern im Innern erforderlich; dieser könne aber nur herbeigeführt werden, wenn die Küste im Besitze einer europäischen Macht sei, und diejenige Macht, welche die Küstenstrecke innehabe, werde den Löwenantheil an dem Verkehre haben.
Ferner empfehle sich die Erwerbung des genannten Gebietes ganz
besonders deshalb, weil es sich vorzüglich zur Anlage von Plantagen eigne. Bisher wurden alle Produkte des Landes dort nicht angebaut, sondern wildwachsend geerntet. Das reiche Vorkommen von Gewürzen, Gummi, Kaffee ꝛc. in der Wildniß lege ein sicheres Zeugniß für die Fruchtbarkeit des Bodens ab und zeige, wie sich seine Ertragsfähigkeit durch Anbau werde heben lassen. Auch an brauchbaren Arbeitskräften feble es nicht; seien doch die Neger der Westküste als Sklaven stets das gesuchteste Arbeitsmaterial für alle heißen Klimate gewesen. Auch als freier Arbeiter leiste der Neger unter richtiger Leitung Vorzüg⸗ liches. Als Beweis für die Richtigkeit dieser Ansicht wurde auf die großen Leistungen der an der ganzen Westküste als freie Arbeiter be⸗ schäftigten Kroo⸗Neger, auf die bedeutenden Erfolge des Kaffeebaues in Liberia und auf die neuerdings angelegten Plantagen in der Kolonie Gaboon hingewiesen.
Freilich, wurde weiter ausgeführt, sei der Plantagenbau da nicht möglich, wo der Pflanzer der Willkür und Habgier unzivilisirter Häuptlinge macht⸗ und rechtlos gegenüberstehe, wo er befürchten müsse, daß die Früchte der langjährigen Arbeit und die bedeutenden Kapitalien, die erforderlich sind, um einen bisher unbebauten Boden urbar zu machen, ihm gelegentlich durch einen Ueberfall der Ein⸗ geborenen vernichtet werden. Daher könne der Plantagenbau nur da in Angriff genommen werden, wo die Herrschast einer zivilisirten Nation den erforderlichen Schutz gewähre. Daß er dann aber nicht allein vortheilhaft für den Unternehmer, sondern das beste Mittel zur Hebung des Wohlstandes des Landes und seiner Bewohner sei, lehrten vielfache Erfahrungen.
Endlich wurde für die Erwerbung dieser Küstenstrecke hervor⸗ gehoben, daß hier das deutsche Interesse bereits jetzt sehr stark vertreten sei. Klein⸗Eloby sei als Freihafen das Haupt⸗ depot für die in den dortigen Gegenden etablirten deutschen Firmen, dort würden die curopäischen Waaren gelandet, um in die umliegenden Faktoreien vertheilt zu werden, und von dort würden die von den Faktoreien angesammelten Produkte mit den Dampfschiffen nach Europa verladen. Nördlich von Eloby bis nach Kamerun seien noch deutsche
Faktoreien in Benita, Bata, Batanga, Small Batanga,
Malimba, Kamerun und Bimbia. Die deutschen Firmen seien den Eingeborenen in jenem ganzen Lande bekannt und dies würde die Erwerbung um so mehr erleichtern, als, wie verlaute, die Kamerunhäuptlinge nicht abgeneigt seien, die Oberhoheit eines europäischen Staates anzuerkennen. Günstig sei auch, daß man es dort nicht mit einem mächtigen Könige, wie in Dahomey und Ashanti, sondern mit vielen kleinen Häuptlingen zu thun habe, so daß etwaige Differenzen mit ihnen nie einen ernsteren Charakter annehmen könnten.
Die Handelskammer schließt sich den im Vorstehen⸗ den mitgetheilten Wünschen der am westafrikanischen Handel betheiligten Firmen an und befürwortet ihrerseits lebhaft deren Berücksichtigung, namentlich auch in Bezug auf die Erwerbung einer Flottenstation und eines Küstenstriches zur Gründung einer Handelskolonie.
Der deutsche Handel mit Westafrika ist, wie die Statistik zeigt, so bedeutend und ist in einer so erfreulichen Entwickelung begriffen, daß es im höchsten Grade bedauerlich wäre, wenn er in Folge äußerer Verhältnisse in dieser Entwickelung gehemmt würde oder gar zurück⸗ ginge. Dafür ist aber nach den Ausführungen jener, als kompetenteste Sachverständige anzuerkennenden Kaufleute dringende Gefahr vorhanden, wenn Deutschland sich nicht entschließt, durch Erwerbung eines geeigneten Gebietes seinem Handel zunächst in diesem selbst, dann aber, durch den Eindruck, den ein solches Vorgehen machen würde, auch in der ganzen Umgegend einen Schutz und Rückhalt zu geben. Die Handelskammer legt auf diese Aeußerungen der Sach⸗ verständigen um so mehr Gewicht, da manche derselben bis vor Kursem die Erwerbung deutschen Kolonialbesitzes für überflüssig und bedenklich gehalten haben, und erst durch die erwähnten neuerlichen Vorgänge und die Rückwirkungen, welche sie von denselben verspürt haben, zu anderer Ansicht gelangt sind. Diese Aeußerungen erscheinen auch um so beachtenswerther, als die jetzt in dem betreffenden Gebiete angesessenen Firmen von der Besitzergreifung desselben durch Deutsch⸗ land zunächst keinen erheblichen Vortheil haben würden; denn diese wissen sich vermöge der Stellung, die sie einnehmen, durch Verträge mit den Häuptlingen zc. schon selbst einigermaßen zu schützen; ihnen würde der mit Sicherheit zu erwartende große Zuzug neuer Firmen in eine deutsche Kolonie eher eine nachtheilige Konkurrenz bereiten können. Die größere Vertheilung des Geschäfts ist es aber, durch die, wie mehrfach hervorgehoben ist, der Handel im Allgemeinen bedeutend vermehrt, und jenes weite, bisher nur zu ganz kleinem Theile er⸗ schlossene Absatzgebiet der deutschen Industrie eröffnet werden würde. Unter solchen Umständen unterliegt es für die Handelskammer keinem Zweifel, daß die Gründung einer deutschen Handels⸗ kolonie an der Westküste Afrikas im Interesse des deutschen Handels und der eng mit ihm verbundenen Schiffahrt liegt. Nicht minder aber würde sie fast allen Zweigen der deutschen Industrie, der ge⸗ sammten deutschen Erwerbsthätigkeit zu gute kommen. Die im Binnenlande von Männern der verschiedensten Berufsklassen und der verschiedensten wirthschaftlichen Richtungen mit so großem Eifer betriebene Agitation für eine deutsche Kolonialpolitik wird, wie immer man auch sonst über sie denken möge, als Beleg dafür gelten können, daß es sich bei dieser Frage nicht um die Interessen einzelner Kreise, sondern der Gesammtheit handelt.
Die Handelskammer hat es nicht für richtig gehalten, bei diesem Anlasse in eine prinzipielle Erörterung der Frage der Kolonialpolitik einzutreten, da sie der Ansicht ist, daß in jedem einzelnen Falle zu prüfen sei, wie sich bei den konkreten Verhältnissen die von der Grün⸗ dung einer Kolonie zu erwartenden Vortheile zu den event. mit derselben verbundenen Nachtheilen stellen. Um so mehr hat sie in diesem Falle davon abgesehen, weil hier der für eine Kolonialpolitik in der Regel in erster Linie betonte Gesichtspunkt der Sorge für die Nutzbar⸗ machung der deutschen Auswanderung im Interesse des deut⸗ schen Wirthschaftslebens gar nicht in Frage kommt; denn daß die Westküste Afrikas für deutsche Auswanderer — im eigentlichen Sinne des Wortes — nicht geeignet ist, bedarf kaum der Erwähnung. Es kann sich immer nur um eine beschränkte Anzahl von Personen handeln, welche dort an der Leitung von kaufmännischen Geschäften oder Plan⸗ tagen und anderen Unternehmungen betheiligt sind. Bei der großen Wichtigkeit aber, welche die befürwortete Maßregel immerhin als erster Schritt einer deutschen Kolonialpolitik unzweifelhaft haben würde, hat die Handelskammer die Bedenken, welche sich gegen die Erwerbung einer Kolonie in der fraglichen Gegend erheben lassen, und welche auch in ihrer Mitte nachdrücklich geltend gemacht wurden, eingehender Er⸗ wägung unterzogen, wenn auch diese Bedenken nicht eigentlich die von der Handelskammer zu prüfenden wirthschaftlichen Verhältnisse betreffen, und sie sich daher nur eine beschränkte Kompetenz zu deren Erörterung ve en kann. Als solche Bedenken wurden die folgenden hervor⸗ gehoben:
1) Das Klima. Anerkanntermaßen sei das Klima in dortiger Gegend den Europäern nicht günstig. enn jetzt eine nicht unbedeu⸗ tende Zahl von Deutschen sich demselben aussetzten, so thäten sie es freiwillig und ihres Erwerbes wegen; ganz etwas Anderes sei es, wenn das Reich sowohl Verwaltungsbeamte für die Flottenstation und die Kolonie, als auch die Mannschaften der Marine dorthin sende. Namentlich in letzterer Beziehung sei Deutschland mit seinem System der allgemeinen Wehrpflicht ganz anders, und in dieser Hinsicht oiel ungünstiger gestellt, als z. B. England, welches nur geworbene Truppen habe.
2) Die Kosten. Abgesehen von den einmaligen Kosten der Er⸗ werbung der Flottenstation, werde die Verwaltung dieser und der Ko⸗ lonie fortlaufend nicht unerhebliche Mittel erfordern. Ferner sei es sehr wahrscheinlich, daß der jetzige Bestand der deutschen Marine nicht genüge für den Schutz der zu erwerbenden Besitzungen und für den auch an anderen Orten verlangten wirksamen Schutz der deutschen Interessen. Es werde daher eine Vergrößerung der deutschen Flotte und eine entsprechende Vermehrung der Mannschaften der Marine er⸗ forderlich sein.
3) Kriegerische Verwickelungen. Wenn die vorstehenden beiden Bedenken sich auf regelmäßjge Zustände beziehen, so wurde als ferneres Bedenken, auf welches vielleicht das größte Gewicht zu legen sei, her⸗
vorgehoben, daß übersecische Besitzungen sehr leicht zu kriegerisch Verwickelungen führen könnten, und zwar sowohl mit mächtigen * geborenen Volksstämmen, als auch mit eifersüchtigen euroväische Mächten. Gerade die neuere Geschichte fast aller Kolonialstätta (England, Frankreich, Spanien, Holland) biete Beispiele hierfür 8* Die Handelskammer kann diese Bedenken e in beschränktem Maße als zutreffend anerkenner und glaubt, daß sie den Vortheilen gegenüber, welche von der C werbung ei er Kolonie in Westafrika zu erwarten stehen; nicht au. schlaggebend sein dürften. Denn wenn auch das dortige Klima g. günstiges ist, so ist es doch auch nicht so schlecht, wie es häufig sn gestellt wird, und nicht schlechter als in den meisten tropischen Lände beispielsweise in manchen Gegenden Brasiliens. Die Krankheiten der in diesen Klimaten lebenden Europäer sind vielfach auf unverftän dige, unmäßige Lebensweise zurückzuführen. Der Deutsche ist, weil 8 im heißen Klima in der Regel vorsichtig lebt, besser als die Angehs⸗ rigen vieler anderer Nationen zum Aufenthalte in demselben geeigne und die zunehmende Zahl der gerade an der Westküste Afrikas lebenden Deutschen spricht gegen die besondere Schädlichkeit des dortigen Klinde Der hervorgehobene Unterschied zwischen Kaufleuten und Beamten, daß erstere freiwillig ihres Erwerbes wegen sich den Gefahren aussetzen letztere aber auf Befehl hinausgehen, dürfte kaum vorhanden sein Denn wenn, was allerdings wird geschehen müssen und auch in anderen Ländern mit Kolonialbesitz geschieht, die Gehalte für die in der Kolonie angestellten Beamten wesentlich höher bemessen werden, als die im Mutterlande üblichen, so wird sich auch eine mehr als genügende Zahl tüchtiger Bewerber für jene Stellen finden. Für die Marine läßt sich vermuthlich ebenfalls eine Einrichtung treffen, welche für den Dienst in der Kolonie, wenigstens in der Regel, nur die freiwillig sich dazu Meldenden verwendet, und an solchen würde es bei höherer Be⸗ soldung und etwaiger höherer Anrechnung der dort verbrachten Dienstzeit vermuthlich nicht fehlen. Endlich aber kommt in Betracht daß der eigentliche Schiffsdienst in jener Gegend schon auf Handels⸗ schiffen, und mehr noch auf den dort stationirten Kriegsschiffen nicht von der europäischen Mannschaft, sondern fast ausschließlich von den Kroo⸗Negern besorgt zu werden pflegt, und daß zum Schutze der Kolonien und dese Handels in der Umgegend sich erfahrungs⸗ gemäß aus der eingebornen Bevölkerung eine, wenigstens für gewöhn⸗ liche Verhältnisse völlig genügende, Truppe ausbilden läßt. Auch der Kostenpunkt kann keine ernstlichen Bedenken erregen Bei dem bedeutenden Handel, welcher schon jetzt in dem für die Kolonie in Aussicht genommenen Gebiete besteht, und dem Aufschwunge desselben, welcher bei einer Besitzergreifung durch Deutschland zu erwarten ist, kann zuversichtlich darauf gerechnet werden, daß die Kosten der Verwaltung, wenn auch nicht in der ersten Zeit, so doch sehr bald durch die zu erhebenden Eingangszölle werden gedeckt werden; dafür sprechen die von der englischen Kolonie Lagos jährlich gelieferten, nicht unerheblichen Ueberschuͤsse. Um welche Summen es sich bei diesen Eingangszöoöllen handelt, mag daraus abgenommen werden, daß beispielsweise eine Hamburger Firma in Liberia in einem Jahre bis zu 50 000 Dollars, eine andere, und zwar nicht die größte, in Lagos circa 8000 Pfund Sterling an Zöllen entrichtet. Ob eine Vermehrung der deutschen Marine erforderlich sein würde, vermag die Handels⸗ kammer nicht zu beurtheilen; vermuthlich würde es sich nur um die Anschaffung einiger kleiner Kanonenböte handeln können, welche keine allzu erheblichen Summen erfordern. Es darf aber hervorgehoben werden, daß der Schutz der deutschen Interessen in überseeischen Ländern recht eigentlich Aufgabe der deutschen Flotte ist.
Was endlich die Gefahr kriegerischer Verwickelungen betrifft, so entzieht sich dieser Punkt der Prüfung und Beurtheilung der Handels⸗ kammer; sie beschränkt sich auf den Hinweis, daß wenigstens in neuerer Zeit derartige Verwickelungen unter europäischen Mächten aus Anlaß kolonialer Erwerbungen nicht stattgefunden haben, und daß Kriege mit mächtigen eingeborenen Fürsten bei dem in Vorschlag gebrachten Gebiete, welches allein jetzt in Frage kommt, nicht zu befürchten sind.
„Die Handelskammer glaubt hiermit im Wesentlichen die Gründe berührt zu haben, welche gegen die Erwerbung einer deutschen Besitzung in Westafrika geltend gemacht werden könnten, gleichzeitig aber auch dargelegt zu haben, daß diesen Bedenken, gegenüber den wirthschaftlichen Vortheilen, welche von einer solchen Erwerbung zu erwarten sind, doch keine entscheidende Bedeutung beizulegen sei. Wenn sie es bezüglich dieses von der am westafrikanischen Handel betheiligten Kaufleuten geäußerten Wunsches für angezeigt gehalten hat, ihre befürwortende Stellungnahme zu demselben noch besonders zu begründen, so wird das hinsichtlich der fübrigen erörterten Punkte nicht weiter erforderlich sein, und darf sie sich darauf beschränken, zum Schluß die sämmtlichen geltend gemachten Wünsche wie folgt zusammenzufassen:
1) Ernennung eines deutschen Konsuls an der Goldküste.
2) Abschluß von Verträgen mit England, eventuell auch Frankreich, durch welche den Deutschen in den Kolonien dieser Staaten in jeder Beziehung, namentlich bezüglich des Erwerbes von Grundeigenthum, gleiche Rechte mit den Angehörigen derselben gewährleistet werden (besonders mit Bezug auf die Verhältnisse in Sierra Leone). Einwirkung auf Frankreich zwecks Aufhebung der Be⸗ nachtheiligung des deutschen Handels, wie sie durch das Verbot der Einfuhr von Gewehren in der Kolonie Gaboon und die gleichzeitige Einfuhr großer Quantitäten zum Handel bestimmter Gewehre durch de Brazza herbeigeführt wird. Bewirkung der Anerkennung des Inkraftbestehens des Herh.e. durch die liberianische Regierung; eventuelle Revision des Vertrages und Sicherung gleicher Behandlung der Deutschen in Liberia mit den Angehörigen anderer Staaten.
Schutz der deutschen Interessen in den von unabhängigen Negerstämmen bewohnten Distrikten durch Abschluß von Verträgen mit den Häuptlingen, und durch Stationirung von Kriegsschiffen zu diesem Zwecke.
Neutralisirung der Kongomundung und des benachbarten Küstenstriches.
Begründung einer Flottenstation (Fernando Po). Erwerbung eines Küstenstrichs in Westafrika zur Gründrng
Heiner Handelskolonie Biafra Bai.
Die Handels kammer richtet an die Deputation das ganz ergebene Ersuchen, Hohem Senate diese Wünsche zur geneigten Befürwortung bei der deutschen Reichsregierung empfehlen zu wollen.
Die Handelskammer.
gr⸗ rn
die Deputation für Handel und Schiffahrt hierselbst
Anlage 1 zu Nr. 3.
Hamburgs Verkehr mit Westafrika und den Inseln.
Angekommene Seeschiffe, Abgegangene Seeschiffe, im Ganzen darunter im Ganzen darunter
Schiffe Reg.⸗T. Dampfer Reg.⸗T. Schiffe Reg.⸗T. Dampfer Reg.2.
Ee“ ök“ — 1““ 11“ 1873 22 5 888 1873 35 8 668 45 1874 27 7 034 1874 43 9 786 351 1875 42 9736 1875 69 17 012 88 1876 45 11 048 1876 67 16 646 803 1877 36 11 722 1877 88 21 018 18, 1878 25 8 054 1878 98 25 674 738 1879 39 14 660 1879 78 30 951 15 221 1880 38 21 799 1880 77 3873 24 135 1881 35 24 470 1881 83 36 028 17588 1882 36 25 349 1882 96 44 733 25 46
5 724 830 8 588 000
Englands Verkehr mit Westafrika. Abgegangene Schiffe,
Doppelctr. 84 338 93 447 71 934 80 501
110 297 128 511 122 302 92 128 962 183 271 157 223 659
2 664
3 868
Angekommene Schiffe, darunter
im Ganzen
Schiffe Reg.⸗T. 1871 252 96 054 1872 210 84 818 1873 170 78 334 1874 190 87 324 1875 186 84 825 1876 152 78488 1877 146 81 234 1878 133 79 838 1879 139 82 742 1880 142 101 647 1881 124 92 116
4 1871 2 485 062 1872 2 504 909 1873 2 436 912 1874 2 563 640 1875 2 365 138 1876 2 376 904
Anlage 2 zu Nr.
von der Westküst
1877 2 1878 1 1879 2 1880 2 1881 2
66 64 62 66 65 56 62 62 69 82 78
„Einfuhr.
“
4 9
Dampfer Reg.⸗T.
52 749 51 276 52 570 58 482 57 860 54 396 59 409 61 758 65 042
83 532
79 412
*
05 201
14 879 V 1871 25 880 1872 053 666 1873 689 889
Ausfuhr.
1871
1872
1873
1874
1875
1876
1877
1878
1879
1880 WIWu 11“
im Ganzen
Schiffe 1872 8382 1872 330 1873 366 1874 390 1875 332 1876 297 1877 350 1878 382 1879 357 1880 347 1881 426
1874 1875 1876
Manifeste
8 Afrikas in Liverpool (a und b) und in Hamburg (c bis f) angekommener Dampfer. a. „Gameroon“ arvd. June 11 th 1883.
Ausfuhr. L
2 005 721 2 206 189 2 198 894 2 147 185 1 907 406 2 072 244
Doppelctr.
67 939 110 506 164 167 159 731 206 277 251 807 259 252 339 080 305 101 417 513
darunter Reg.⸗T. Dampfer Reg.⸗T. 138 600 67 52 684 128 617 78 59 811 152 877 82 62 369 1576593 70 95 8 129 323 58 53 664 121 991 52 46 043 153 777 71 61 964 167 843 75 69 077 179 702 84 76 450 183 889 79 80 456 210 389 88 84 580 2 368 679 2 404 558 1 903 219
2 114 691 2 038 478
1877 1878 1879 1880 1881
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Ports. V 8 1n
Consignees.
Oldcalabar 3 Bonny 45
Pram Pram.
Arhdam . ..
Saltpond . . .
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38 bgs.
153 pces. and 1 csk. IvoryD. Hutchett & Co.
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Rubber. Coprah &
1 ck. Rubber 632 p.] Camword Jackson B.
10 bgs. Rubber.. 3 8 Camword. . . Jarrer & Co. 14 brls. 6 cks. 2 bgs. Rubber . ..
Rubber.
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.. M. Herschell & Co. .Walkden & Co.
. A. Herschell.
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Miller Brs.
Brit and Cont. Af. Co. order.
Harrison.
Dobree & Son. Couper, J., & Co. Stuart & D.
J. Pinnock.
Bradbury & Co. order. Hutton & Co.
Banner Brs. W. B. Mc. Iver & Co. Blackstock.
J. Harrison & Co. Heemann & Co. Lagos & Co.
Hutton & Co.
J. H. Rayner & Co. Beatty & Co. Werner & Co. Miller Brs. Noltenius.
W. Rodatz & Co. John Holt.
M. Herschell & Co. Werner & Co. Swanzy.
M. Herschell & Co. J. Werner
H. A. Swanzy.
J. Duncan & Son. A. Herschell. Edwards Brs. Clarke & Co. Griffith & Co. Carne & Co. Edwards Brs.
H. A Swanzy. Grimwadek & Co. Bennett Brs. Pickering & B. Redeliffe & Dt. N. Tomlinson & Co. W. B. Meyer & Co.
B. Gerry & Co. [H. A. Swanzy. H. A. Swanzy. Morgan & Son. Edwards Brs. A. Herschell & Co. Carne & Co. Grimwadek & Co. H. A. Swanzy. John Ellis. Edwards Brs. Herschell & Co.
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Sundries. Consignees.
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Rub.24 bgs.] 1 p; 3 1 brl. S Fiweber E. Manxet
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Liverpool, June 12th 1883. b. „Lualaba“ arvd. May 18th 1883.
Sundries. Consignees.
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do.
A. C. Ainé.
Ivory Ivory
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4 447
3 527 PintoLestersped“Co. 58 1 Daumas B. & Co-
Oo do. 1 cks. Rubber. Edwards Brs 172 cks.
6 dee. EI 2 cps. 2 cps. Rubber
8 Daumas Brs. & Co.
4 cks. Rubber. John Holt. 155 pes. 18 a 8
7 cks Rubber 50 pes. 8
JN ..11er hel.
7 cks. Rubber. . Edwards Brs. “ 8 Christiansen & Co. LC 3 cks. Rubber.. .order.
15 cks. Rubber... Edwards Brs.
2270 bdls. IVvory . Brit. and Cont. Af. Co.
Holt, John.
Talor Son & Co . Couper, J., & Co. ZW“ order. .“ Edwards. Nat. Af. Co. Limited. J. Pinnock. Bradly, Syrett & Co. Harrison & Co. Stuart & Douglas. Miller Brs. & Co.
G. A. Moore & Co. Wm. Taylor & Co.
Palmas..
„Carl Woermann“ (Hamburger Waar 24. März 1883).
Kaffee, 102 Säcke, C. Woermann. 8 3 Feffen, 20 2 Kolli, 1 Faß, 2 Kisten, 31 Säcke, 469 Stück, C. Bauermeister 2 Kolli, 8 Jantzen & Thormählen 1 Faß, C. Woermann 458 Stück, Ordre 2 Kisten, 31 Säcke, 11 Stück. Erdnüsse, 17 Säcke, Wölber & Blohm, 3437 Säcke, EEE“ 8 3 8 arbeholz (Camwood), 14 260 Pfund, C. Woermann. 8. do. (Famneng) —— Blöcke, C. Woermann. Gummi 20 Fässer, 2 Kisten, 8 8 Jantzen & Thormählen 7 Fässer, 2 Kisten, Wölber & Brohm 2 Fässer, C. Woermann 9 Fässer, Ordre 2 Fässer. 1 Gummi Kopal, 4 Kisten, C. Woermann. 1 Kaufmannsgüter, 1 Kollo, 1 Kiste, 2 Säcke, C. Woermann. Oel, Palm⸗, 343 Fässer, C. Goedelt 45 Fässer, Grumbach & Co. 3 Fässer, Jantzen & Thormählen 2 Fässer, Wölber & Brohm 28 Fässer, — C. Woermann 265 Fässer. Palmkerne, 9966 Säcke, R. Goedelt 1235 Säcke, Grumbach & Co. 502 Säcke, Jantzen & Thormählen 90, Säcke, Wölber & Brohm 982 Säcke, C. Woermann 6904 Säcke, Ordre 253 Säcke. 8
„Einfuhrlste vom
„Aline Woermann“ (Hamburger Waare 2. Mai 1883).
Kakao, 39 Säcke, Ordre.
Kaffee, 340 Säcke, 8 b Jantzen & Thormählen 47 Säcke, “ Wölber & Brohm 25 Säcke,
C. Woermann 268 Säcke. Faxabeh 1 Sack, Jantzen & Thormählen.
Koprah, 2 Säcke, C. Woermann.
Elfenbein, 2 Kolli, 290 Stück,
C. Bauermeister 2 Kolli,
8— Erdnüsse, 60 Tons, Ordre. Farbeholz (Camwood), 35 974 Pfund, C. Woerr
do. (roth), 32 050 Stück, Ordre. Felle, 1 Kiste, C. Bauermeister. Gummi, 76 Fässer, 8
Jantzen & Thormählen 6 Fässer, C. Woermann 3 Fässer, “ Ordre 67 Fässer.
Hels Eben⸗, 1488 Stück, Ordre. ngwer, 16 Fässer, C. Woermann. Kaufmannsgüter, 8 Kisten, 117 Säcke, C. Bauermeister 2 Kisten,
Grumbach & Co. Säcke, Ordre 6 Kisten 8
„Winnebah“ (Hamburger Waaren⸗Einfuhrliste vom 2. Mai 1883). “ 88
Contanten, 1 Kiste, M. Rhode & Co. Gummi, 1 Faß, M. Rhode & Co. Häute, 8 Bunde, Ordre. Kaufmannsgüter, 1 Kiste, O. Burck Oel⸗, Palm⸗, 417 Fässer, G. L. Gaiser 130 Fässer, Röthlisberger & Monier 87 Fässer, Witt & Büsch 200 Fässer. Palmkerne, 951 Säcke, 858 Tons, G. L. Gaiser 590 Tons, Röthlisberger & Monier 208 Tons, Witt & Büsch 60 Tons, Ordre 951 Säcke.
8 8
„Professor Woermann“ (Hamburger Waaren⸗Einfuhrliste vom 16. Juni 1883). v“
Kaffee, 822 Säcke, 8 Jantzen & Thormählen 41 Säcke,
C. Woermann 625 Säcke,
Ordre 156 Säcke. 1 Kalabarbohen, 1 Sack, Jantzen & Thormählen,
17 Sack Ordre. 8 Korallen, 1 Kiste. Wölber & Brohm. Kuriositäten, 1 Kiste, C. Paap & “ Elephantenzähne, 2 Kolli, 3 Kisten, 444 Stück.
C. Bauermeister 1 Kollo,
Goedelt & Gütschow 1 Kiste, 8 Stück,
Jantzen & Thormählen 88 Stück,
A. Sanders & Co. 1 Kiste, 7 Stück,
Wölber & Brohm 1 Kollo,
C. Woermann, 1 Kiste, 341 Stück. Erdnüsse, 1839 Matten, 200 Säcke, C. Woermann. Farbeholz (Sandel), 8000 Stück, C. Woermann.
Felle, 1 Kollo, C. Bauermeister, 1 Kollo, Ordre.
Gewehre, 6 Kisten, Wölber & Brohm. Gummi Kopal, 3 Kisten, C. Woermann.
Gummi elasticum, 47 Fässer,
Goedelt, & Gütschow 5 Fässer,
Jantzen & Thormählen 6 Fässer,
Wölber & Brohm 5 Fässer,
C. Woermann 31 Fässer.
Ingwer, 11 Säcke, C. Woermann Oel, Palm., 881 Fässer,
C. Goedelt 42 Fässer, 1
Jantzen & Thormählen 116 Fässer,
R. Müller 34 Fässer,
Witt & Büsch 149 Fässer,
Wölber & Brohm
C. Woermann 426 Fässer,
8 Ordre 43 Fässer. Palmblätter, 1 Sack, Ordre. Palmkerne, 3504 Säcke, 320 Tons. CEC. Goedelt 850 Säcke, 8
Grumbach & Co. 70 Tons,
Jantzen & Thormählen 82 Säcke
R. Müller 269 Säcke,
Wölber & Brohm 337 Säcke,
C. Woermann 128 Tons, 653 Säcke,
Ordre 122 Tons, 1313 Säcke. Zucker, 46 Fässer, C. Woermann.
(Fortsetzung folgt.)
Ministerial⸗Blatt für die gesammte innere Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 10.— Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen. Unzulässigkeit der Empfeh⸗ lung bestimmter Versicherungsgesellschaften Seitens der Behörden. — Kompetenz⸗Erkenntniß, Prüfung der Legitimation der Empfangs⸗ berechtigung Seitens der Hinterlegungsstellen. — Anschaffung von aus inländischen Braunkohlen angefertigten Briquettes für Staats⸗ institute. — Verwaltung der Kommunen, Korporationen und In⸗ stitute Einschätzung der Forensen zu den Kreisabgaben. — Polizei⸗ verwaltung. Im Allgemeinen. Veranstaltung öffentlicher Lustbarkeiten Seitens verschiedener Vereine. — Gensd'armerie. Verrechnung der Kosten für telegraphische Depeschen bei der Gensd'armerie. — Ge⸗ fängnißwesen, Straf⸗ und Besserungs⸗Anstalten. Vollstreckung der Freiheitsstrafe in Einzelhaft. — Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Uebetragung der Entscheidung auf Anträge der Beamten der allge⸗ meinen Bauverwaltung wegen Versetzung in den Ruhestand auf die Provinzialbehörden. — Verwaltung für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Notirung forstversorgungsberechtigter Jäger. — Aus⸗ übung der Veterinärpolizei auf Staatsgestüten. — Zulassung von Nichtpreußen zu den Prüfungen der öffentlich anzustellenden Land⸗ messer. — Militär⸗ und Marineangelegenheiten. Fähr⸗ und Brücken⸗ geld für Pferde zur und von der Musterung. — Remunerirung von bei der Vorabschätzung von Manöver⸗Flurschäden thätig gewesenen 1 d Hydrographie
Annalen er ydro und Meteorologie Heft XI. — Inhalt: Die indirekten oder ge⸗ näherten Auflösungen für das Zweihöhenproblem. Von Prof. Dr. G. D. E. Weyer (Forts.). — Beiträge zur Hydrographie des Sibi⸗ rischen Eismeeres (mit Tafel 14). — Nottzen über einige Häfen an der Südküste Australiens. Port Adelaide, Wallaroo, Caroline (Kingston), Victor, Augusta, Pirie. — Bemerkungen über Port Lyttleton in Neu⸗ Seeland von Kapt. G. Reinicke Führer der deutschen Bark „Triton (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). — Die harmonische Analyse der Gezeiten⸗Beobachtungen. Von Prof. Dr. Börgen (Forts.). — Die mittlere tägliche Variation der magnetischen Deklination zu Fort Rae. — Zwei Stürme im nördlichen Stillen Ocean in der Nähe der Küste von Mexico (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). — Ueber die Häufigkeit der Stürme zur Zeit der Aequinoktien. — Ein⸗ gänge von meteorologischen Journalen bei der Deutschen Seewarte im Monat Juli 1884. — Vergleichende Uebersicht der Witterung des Monats August 1884 in Nordamerika und Centraleuropa (Mitthei⸗ lung von der Deutschen Seewarte). “ Kleine hydrographische No⸗ tizen: 1) Bemerkungen über Sandwich Harbour (Port d'Ilheo) und Walfisch Bay, Westküste von Afrika. 2) Flaschenpost. a. S. M. S. „Elisabeth“, b. (D. S.) Schonergaliote „Franziska“. 3) Beschreibung der Sari Siglar⸗Bucht, Klein⸗Asien. Dardanellen. — Literarische Anzeige. The Seaman's Guide to the Law of Storms von W. H⸗ Rosser. — Tabellen. — Kartenbeilagen.
und Maritimen
Fenben & Thormählen 54 Stück, C. Woermann 4 Stück, Ordre 232 Stück.