5 l dieser Fälle gar nicht behaupten kann. Meine ganz wunderbare Darstellungen
8
ũ ies älle der Mißhand⸗ überwiegenden Mehrzahl dieser Fälle der F J — so lei 1 er Mensch sagen r 8 — 8b —— doß Tö2-gIeeene christlicher und und Erörterungen be en, Heres üse ecs 1.——9 worden, 2 a n n. . b ethischer Beziehung gegen Selbstmord spricht —, dem Mann wäre das — “—
8 Sre übri 8 a i in Tr 4 s “ gesagt, es wären Leute zum Selbst⸗ ich bringe den Fall absichtlich zur Sprache — hat beim Reitdienst,
i trieben wurde, einen Schlag mit der Mißhandlungen zur Anzeige da das Pferd an der Longe getn — „ eins c * e ne 62 die nachcosn sir Miss⸗ 22öZ2 wären. Ein Seeee — . “ er ist ü tirt. gestel 8 ie 1 t beeeeh . öe. 8 -v N Erklärungen Sie alle schreitet zur Klage. Als nun der — — 8 E brc ““ hätten auch Ihrerseits Ihren Einfluß auf Untersuchung führenden „22 er 5 Presse eltend zu machen daß nicht derartige Nachrichten unaus⸗ soll, vernehmen läßt — nicht eidli un n. E -, ef bt Verbreitung finden die absolut der Begründung entbehren. Militärgerichtsverfahrens; das ha “ “ 85 F „Weico Folgen Ferigens bervorgebgn, g- g. .— öbnen 8a . . ö b wurden, haben eispi igen, welches für Sie von Interesse se Alt; — „ 5 b“ 5 Brief aus Amerika bekommen auch nichts davon wissen 2 X“XI“ 8 Deutschen, welcher sich selbst als Patriot bezeichnet und Das gute Gewissen, welche 2 . ——— 4. si ehne pebistische Z“ ö— sechst SAIvA. Strafantrag wegen verleum⸗ ines Huldi b reibt mir etwa: te, do nti 2 ein Strafantre im L SHeges pe ercch .“ Meöhbanseeibt aufhörten, derischer Beleidigung gegen diese E * Snch ge Salichten bei dem Militär in den Tod trieben, w bb in a it en 37se ebzecht enen ver, 2 8 2e Süencn Fe sn ane,t 8n s, Schlag bekommen hat mit der Peitsche, und daß auch außer ihm, id di esertion ni bnehmen, denn die Leute desertirten den chlag 1 sch a EEE“; 2 i ghufh dem — - . Iöö. K-b .“ 1-. Petsch. 1 5 2 d il gerade in unserer Armee die u - en, 3 85 Eöuu““ so len weilcliche wäre. Der Mann fügt hinzu, auch gefühlt, es hätte g— b er. b5 —1 ,— 88 üm ii gu den Ae. gebet ööö— 7 fae bat — reen den hhr 8— Mann 8. der Anschuldigung der ilienväter, die sich weigern, si bt Ge I Z transportiren zu lassen, verlesnese. Sf eöse wae Felr de har “ 1111141A“; b in der Presse gelesen, und da fand ich die Bemerkung. ihne könnte man sich Ich habe das in der Presse g „und; — man s “ e eerte. und sich dieser Dragoner hätte vor 588,a 8½ 3 Ir se Weise diesem unwürdigen Dienst in der Armee zu entziehen der Vernehmung durch seinen 11“ 1es 59,8 Dieser Mann ist in Amerika, er schreibt mit einem warmen, “ wordes 7 dne Furct vor set S he.g 88 patriotischen Herzen, das geht überall aus dem Briefe hervor. Unter ns ncz⸗ 1114“X“*“
von späteren Reformen ansehe. Es handele sich in seine Antrage darum, den Kreis der Personen, auf die das Militan strafgesetzbuch Anwendung finde, zu verringern; das Bedu 2 niß nach Revision des Strasprozesses bleibe im Uebrigen ebens — hem Zusammenhange mit einander stehen, so möchte ich doch lebhaft bestehen nach der Einführung einer anderweitigen Go sehr en daß auch dies wieder beweist, daß hier allein ein Sas Uctsbarkeit für .“ e 2 verabschiedeten UenStrafgesetzes . worden ist, gewissermaßen als ein Au
ffizieren verstehe er übrigens ni ht blos die pensioni des Strafprozesses. 8 3 sondern auch die zur Disposition gestellten Offnsionirten, fluß Nun gehe ich zu der Frage 622 iv r öe wünsche, daß die verabschiedeten Offiziere von der Militär die Herren wohl is zarr oe⸗ 415*— — gerichtsbarkeit befreit würden, und bitte, nach den entgegen⸗ speziell die Selbstmordfälle
. b 8 re 1 Mißhandlung Untergebener, indem näm⸗ kommenden Erklärungen des Kriegs⸗Ministers, seinen Antra menhange mit des Frace. denh gband und ja auch hier im Hause anzunehmen. g lich in einem g
jdi ken Ausdruck gegeben ist, daß zwischen den gewiß zah Der Abg. von Vollmar ver heidigte den Nutzen und die dem Gedanke
— ichen Selbstmorden in der Armee und der besonderen Behandlung Vortheile des öffentlichen Verfahrens im Militärgerichte, weil Uüema⸗Bnrse der Mißhandlung der Soldaten ein 852 damit die Ansichten, daß über die Forderungen des Gesetzes üfammenhang bestände. Sie brauchen vx. etnandi hinaus streng geurtheilt worden sei, abgeschnitten seien. Die Zeitungen zu werfen, so “ 5 8 Iurreseen Oeffentlichkeit des Verfahrens sei der erste Schritt zur Besse⸗ und da wird gleich, Leun aß mnan die hohe Warscheinlich⸗ rung. Deshalb wolle er aber das bayerische Verfahren naen bar die , das auf Grund einer Mißhandlung geschehen nicht als Muster hinstelen. Wenn der Kriegs⸗Minister meine keit Ich werde Ihnen die Verhältnisse nachher klar man müsse dem Offiziercorps so viel Vertrauen schenken, auch . keund beginne also mit der Frage der Erörterung der Selbst⸗ ohne öffentliche Kontrole Recht zu sprechen, so könnte ja morde überhaupt. . ünffährigen dasselbe Recht auch der Civilrichter beanspruchen. Sei ferner 1 Wir hatten, meine Herren, in Preußen in der fünfjährig in der Armee das Bedürfniß nach einer Abänderung nicht dringend, so glaube er doch, daß die Mannschaften einen an⸗
x 816 bis 1820 — ich bin genöthigt, etwas in die V. Pee. “ — auf 1 Million Einwohner durchschnitt⸗
deren Eindruck und ein anderes Urtheil hätten, als der
Kriegs⸗Minister.
mit der
19792 Selbstmorde jährlich — das ist die gesammte Bevölkerungs⸗ Der Abg. Dr. Windthorst hob hervor, daß es
ens. Diese Zahl ist in dem fünfjährigen Zeitraum von üi Prengah dahin “ daß auf 1 Million , 1 4 . „- EE shnittlich 168,1 Selbstmorde kommen; der Prozentsatz in der g einfachen Erklärung, die Oeffentlichkeit im Militärgerichtsver⸗ schni fahren werde nicht angenommen, nicht abgethan sei. Der Bundesrath sei seines Erachtens nicht dazu da, Anträge, die
Bronsart von
Falles nicht in der Oeffentlichkeit zu suchen ist, 8e wir im Uebrigen auch gar nicht die Vertheidigung beschränken. ir lassen die — theidigung sehr wohl zu, und wenn wir sie auch nicht durch den Rechtsanwalt zulassen, so lassen wir sie doch durch Offiziere zu und, meine Herren, wenn Sie kriegsgerichtliche Akten einmal lesen sollten, würden Sie sehen, mit welcher Liebe, Selbstverleugnung und Freimuth sich ein Offizier die Vertheidigung eines Soldaten, der irgend ein schweres Vergehen begangen, angelegen sein läßt. Sie hätten die Akten lesen sollen gerade auch in diesem Prozesse, der 88 schon mehrfach erwähnt worden ist, mit welcher Hingebung der Offi⸗ zier, welcher die Vertheidigung dieser Landwehrleute übernommen hat, sich der Sache unterzogen hat und bemüht gewesen ist, Alles, was hier zu Gunsten der Leute sprechen konnte in sachverständiger Weise zur Sprache bringen.
Hierauf ergriff der Staats⸗Minister Schellendorff das Wort:
Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat an mich Fragen gerichtet, wie denn die Sachen eigentlich lägen, ob die Sache festläge oder ob die Verhandlungen, die ja thatsächlich, wie das auch früher schon von einem der Herren Kommissarien hier erklärt worden ist, statt⸗ gefunden haben, zu einem gewissen Resultat geführt haben, ob diese Verhandlungen fortgeführt werden. Meine Herren! Es ist garnicht meine Absicht, auf dem Gebiete des Militärstrafprozesses einen grund⸗ sätzlichen Stillstand eintreten zu lassen. Wir kennen gewiß die Mängel des Militärstrafprozesses ganz gut, Mängel, die vielleicht hier noch gar nicht einmal hervorgehoben worden sind; es entsteht nur die Frage rein praktischer Natur: sollen wir mit einer Gesetzesvorlage kommen, welche unserer gewissenhaften Ueberzeugung nach dem Bedürfniß entspricht? sollen wir uns hier den Debatten im Reichstage auf diesem Gebiete aussetzen, — ich möchte sagen: ohne Aussicht auf ein praktisches Resultat? — Denn ich will mit der Ueberzeugung nicht zurückhalten, meine Herren, daß die Forderung der Oeffentlichkeit, die Sie, wie es scheint, in der Majorität hier stellen, für uns zur Zeit unannehmbar ist. — Ja, meine Herren, es ist doch gut, daß man alles ehrlich aus⸗ spricht. Ich halte das für besser, als hier vielleicht Anschauungen Raum zu gewähren, welche nicht zutreffen. Ueber alle anderen Sachen würde sich, wie ich glaube, eher ein Einverständniß erzielen lassen, also auch über einige Punkte, die Hr. von Bernuth hervor⸗ gehoben hat.
Wenn nun der Hr. Abg. Dr. Windthorst auch noch meinen bayerischen Herren Kollegen gewissermaßen provozirt hat zu Erklärungen, die sich, wenn sie seinen Wünschen entsprächen, zu einem Gegensatz gegen meine Erklärungen zuspitzen würden, so bin ich fest überzeugt. meine Hrren, daß, sofern Differenzen zwischen der preußischen und Königlich bayerischen Militärverwaltung bestehen sollten, wir sie zunächst im Bundesrath auszugleichen bestrebt sein werden.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er möchte einen Wunsch aussprechen, der nicht unmittelbar mit der Militär⸗
ine Herren! Hierin liegt eine gewisse Vermischung inderteng Meine, und Strafgesetz vor und wenn der Hr. 72 wis Vollmar glaubt bewiesen zu haben, daß diese beiden Dinge n
ohl getrennt von einander behandelt werden können oder doch in w
Der Abg. von Bernuth erklärte, schon oft sei bei diesem Kapitel über eine Reform der Militärgerichtsbarkeit gesprochen worden, und schon unter dem Kriegs⸗Minister von Roon seien darüber Verhandlungen geführt. Aber die gestellten Reform⸗ anträge hätten zu keinem Resultat geführt und der Bundes⸗ rath habe in den letzten Jahren auch gar keine Entschließun⸗ gen über derartige Anträge gefaßt. Heute werde dem Hause nun die erste offizielle Mittheilung vom Kriegs⸗Minister, die den Reichstag wohl schwerlich befriedigen werde. Denn es sei durchaus noch nicht klar, ob der Kriegs⸗Minister ein Be⸗ dürfniß anerkenne, eine Vorlage nach dem Antrage Richter zu machen. Nach den Worten des Kriegs Ministers, die gegen die Oeffentlichkeit, ein so wichtiges Erforderniß eines ordentlichen Strafprozesses, gerichtet seien, scheine es ihm zweifelhaft, ob eine Vorlage, wie man sie vom Kriegs⸗ Minister und dem Reichs⸗Justizamt zu erwarten habe, die Zustimmung des Reichstages finden werde. Auch er müsse
Bevölkerung hat sich also mehr als verdoppelt. Das ist eegfen Bfkarden bon allen Seiten als höchst beklagenswerth anzu⸗ eꝛennende Thatsache, und ich glaube, daß, wenn hier über die zahlreichen
mit dem Abg. Payer behaupten, daß das heutige Militär⸗
Strafverfahren — von Bayern abgesehen — den Ansorde rungen, die an eine geordnete Strafrechtspflege gestellt werden müßten, in vielen Punkten nicht entspreche.
großen, in der deutschen Reichs⸗Prozeßordnung zur Geltung des Anklageprozesses, habe man den Anklageprozeß in richtiger Gestalt? Habe man die Oeffentlich⸗ Oeffentlichkeit sei überhaupt nicht da, Es fehle dann auch eine geordnete Vertheidigung, es fehlten geordnete Vorschriften. es fehle ein geregelter In⸗ einer geord⸗ neten Strafrechtspflege bis jetzt nicht genügende Kenntnißerhalten. Der Minister könne doch nicht einwenden, weil man jetzt eine Abänderung des Zivilstrasprozesses treffen wolle, daß man Er müsse
gebrachten Prinzipien
keit, die Mündlichkeit? Mündlichkeit nur in geringem Grade. Er müsse noch ferner betonen,
stanzenzug, wenigstens habe er von dieser Grundsäule
die Militärstrasprozeßordnung nicht ändern dürfe. sich durchaus für eine Reform des Militärstrafprozesses aus⸗ sprechen, und wenn der Kriegs⸗Minister der im Antrage Richter angesonnenen Abschlagszahlung ein gewisses Entgegen⸗ kommen zeige, so sei das nur erfreulich. Er müsse aber noch⸗ mals hervorheben, daß das Reformbedürfniß ein viel größeres sei, als der Abg. Richter heute befriedigt sehen wolle. Der Abg. Payer bemerkte, über die Erklärung des Mi⸗ nisters auf den Antrag Richter quittire er dankbar. Dieselbe enthalte ein Anerkenntniß der Nützlichkeit der Kritik des Mi⸗ litäretats, während es nach den Aeußerungen der gegnerischen Presse scheinen müsse, als handelte die Linke stets entweder aus Bosheit oder aus Unverstand. Im Uebrigen aber sei er wenig befriedigt von den Aeußerungen des Ministers. Wäh⸗ rend man früher im Kriegs⸗Ministerium die Reform⸗ bedürftigkeit des Militärstrafprozesses anerkannt habe, scheine man jetzt von dieser Meinung ganz zurück⸗ gekommen zu sein. Der Umstand, daß der jetzige Strafprozeß schon seit 40 Jahren bestehe, sei lediglich ein Beweis gegen dessen Tauglichkeit; denn vor 40 Jahren sei die Welt von ganz anderen Rechtsanschauungen beherrscht worden, als heute. Die Zustimmung der bayerischen Volksvertretung zur Aufhebung der Oeffentlichkeit im dortigen Militärstrafverfahren werde nie u erreichen sein; für das Zustandekommen einer etwaigen Ugemeinen deutschen Militärstrafprozeßordnung sei also die Oeffentlichkeit die erste Bedingung; aber darauf werde man nach den heutigen Erklärungen des Ministers wohl noch lange zu warten haben. Er verlange die Oeffentlichkeit nicht, um dadurch die Urtheile der Militärgerichte zu ändern, sondern um das Rechtsbewußtsein im Volke mit den Aussprüchen der richtenden Organe in möglichst engen Zusammenhang zu bringen; und er hoffe, die weiteren Berathungen im Reichs⸗ tage würden noch zeigen, daß man auch im ganzen Volke mit Recht die Oeffentlichkeit verlange.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man klage vielfach über eine zu große Härte des Militär⸗Strafgesetzbuches, das doch erst vor nicht gar zu langer Zeit vom Reichstag berathen worden sei. Der Kriegs⸗Minister habe darin Recht, daß die Disziplin vor allen Dingen in der Armee aufrecht erhalten werden müsse. Was den Militär⸗Strafprozeß betreffe, so glaube auch er, daß eine Revision des Verfahrens nothwendig eintreten müsse. Die verbündeten Regierungen thäten gut, nicht länger damit zu zögern. Der Abg. von Bernuth habe die Gesichtspunkte, von denen aus eine solche Revision vorzu⸗ nehmen wäre, bereits entwickelt. Gegen die Handhabung der Militärgerichtsbarkeit wolle er mit keinem Worte sprechen. Er habe niemals gezweifelt, daß die Rechtsprechung vollständig nach dem Gesetze erfolge. Aber die Mängel des Militär Ge⸗ richtsverfahrens lägen zu Tage und er wünsche deshalb, daß eifrig an ihrer Revision gearbeitet werde. Er möchte nament⸗ lich darüber eine Erklärung hören, wie es mit der bereits in Berathung gewesenen Abänderung der Prozeßordnung stehe. Der Kriegs⸗Minister lasse das Haus in Zweifel dar⸗ über, ob die Nothwendigkeit einer solchen Revision noch jetzt an⸗ erkannt werde oder nicht. Ihm scheine, daß der Kriegs⸗ Minister nicht die Absicht habe, die Sache zu beschleunigen; und das beklage er. Was die Oeffentlichkeit des Verfahrens betreffe, so möchte er, daß der Militärbevollmächtigte von Bayern gegenüber den Anschauungen des preußischen Gesetzes dem Hause die Erfahrungen mittheile, die man damit in Bayern gemacht habe. Das wisse er, daß man in Bayern auf keinen Fall die Oeffentlichkeit aufgeben werde. Er habe auch die feste Ueberzeugung, daß die Einführung der öffentlichen Verhandlung das Vertrauen zu der Militärrechtspflege in Preußen wesentlich erhöhen würde. Man würde anerkennen, daß in vielen Fällen, die heute die allgemeine Verwunderung erregt hätten, ganz nach dem Gesetz geurtheilt worden sei. Er . daß auch im Civilverfahren durch die Oeffent⸗ ichkeit der Verhandlungen das Vertrauen zur Kriminalrechts⸗ pflege bedeutend gewachsen sei, und die Militärverwaltung sollte sich gegen dieselbe nicht sträuben. Er habe den dringen⸗ den Wunsch, der Kriegs⸗Minister möge seinen Einfluß geltend machen, daß bei den Bundesregierungen die Revision wieder
8
„ gerichtsbarkeit zusammenhänge.
1
Habe man die waltung Erhebungen letzter Zeit stattgefunden hä zusammengestellt werde. wenn die Resultate dieser Erhebungen Oeffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Wichtigkeit zu wissen, ob jeder einzelne Selbstmordsfall in Bezug auf seine Ursache einer Untersuchung unterliege, die Garantien gebe, daß ein Vers behörde auch eine Ahndung fin Lebensbedingungen sei bürgerlichen Verhältnissen. sich dagegen verwahren,
scharfe Kritik geübt
kritisire. nach dem, was sie un
gestellt sei, das Bedür leugne nicht, daß,
dem Abg Bebel zur anderer Seite geschehe
bewußtsein. mit der Frage, Zusammenhang.
es angenommen,
besserung im Verhältn blickt hätten. Nun
einfache Schlägerei, meine Mann verstehe behandelt werde, er
das Nähere Hause jede Hoffnung z genwärtigen Personen
Minister gegen eine R Strafprozeß summa bares sei,
prügel zur Zeit Thaten
wenn derselbe
bei einer Revision fentlichkeit des
dem in Bayern den wolle er
nicht e schritten.
Er verlange
tärischer Natur seien, würden. Wenn der Reichstag trotz seiner setzung keine Aussicht
bracht habe, in seinem Thatbe
nicht Gutes gehalten, sondern we
sei
noch viel
sondern auch, daß alle gemei
zu vereinbaren, so sei er sicher, zu Stande käme, die den Anf würde. Deswegen habe er e einen Antrag, der die ganze
über
habe.
d der Kr
n wäre.
den in der That nicht im Einkla Allerdings
iß zu
fühle sich
evision
rkaufen
habe,
erneuern, wenn die Linke auch gründlichen Umgestaltung ebenso I
Aber es empfehle sich,
aufgenommen werde.
die er nicht als Abschla
eine theilweise Resorm vorzunehmen,
gszahlung,
1“
habe der Kriegs⸗Minister angedeutet, daß Seitens seiner Ver⸗ die Selbstmorde in der Armee in tten und daß darüber eine Statistik Es wäre doch nun wünschenswerth,
dies hier mehr angezeigt als in den Er müsse sodann auch seinerseits daß er an dem Strafmaß eine zu Gerade sei der Reichskanzler mit einer frischen indem er den Gerichten zu große
der Strafen vorgehalten habe. folgen, wo er ein zu hartes
übrigens als die Urtheile im ein einzelnes bestimmtes Urt im Hause geschehen sei.
besprochene Sache nicht m fern, als ob man mit Einwirkun
Urtheil annehme. Allgemeinen zu kritisiren, sei es, heil herauszugreifen, wie es hier Gerade weil die in den Debatten ehr schwebe,
Die Linke wolle an diesem praktischen iegs⸗Minister seinerseits vorge⸗ stande in der Hauptsache klar⸗ fniß der Gesetzgebung wenn der Leipziger Fall nicht schon von Sprache gebracht worden wäre, dies von
il sie darin einen Schritt der Ver⸗ dem früheren Strafgesetzbuch er⸗ aber das Strafen nicht so bestimmt, daß es den richterlichen Spielraum ausschließe, und das Strafmaß durch die Art bedingt, wie der einzelne Fall bürgerlichen Kreise hätten das lebhafteste Interesse an der Reform der Strafprozeßordnung, z. B. wo sich gegen Bürgerliche vergangen hätten. an den Mißbrauch der
nicht das Verfahren, nach dem der Fall
Lage zu prüfen, ob die Rechtsverletzung, sei, auch die rechte Sühne erhalten habe, über das
Urtheil gar nicht. wirkten stark verletzend.
Der Kriegs⸗Minister habe dem erstört, als ob man,
maßgebend der Strasprozeßordnung kommen würde, die den Anforderun⸗ gen des Reichstages genüge. Der Grund, den der vorgebracht habe, summarum etwas ganz Gutes daß nur einige technische Mängel ihm anhafteten und daß die preußische Armee darunter große Thaten verübt habe, treffe doch in keiner Weise zu. jenigen erwidern, der das Spießruthenlaufen und die Stock⸗ Friedrichs des Großen unter Hinweis auf die, seines Heeres empfehlen wollte? daß der Militär⸗Strafprozeß mit den Thaten der Armee in keinem engeren Zusammenhang stehe ; schlechter gewesen wäre, ßische Armee in Folge ihrer inneren Armeen diese großen Thaten doch vollbracht hätte. des Militär⸗Strafprozesses die Oef⸗ Verfahrens würde, so würde ja der neue Strafprozeß im Verhältniß zu geltenden einen Rückschritt darstellen; und mit einigen technischen Fort⸗ gar nicht blos öffentliches Verfahren, nen Vergehen, die nicht mili⸗ von bürgerlichen Gerichten Kriegs⸗Minister der Regierung günstigen
nicht
eine neue Strafprozeßordnung daß keine Strafprozeßordnung orderungen der Linken genügen s auch für unpraktisch Strafprozeßordnung betreffe, zu
chulden Seitens der Militär⸗
ng mit dem deutschen Rechts⸗ das Militär⸗Strafgesetzbuch stehe ja die heute verhandelt werde,
Er und ein Theil seiner Freunde habe übrigens seiner Zeit gegen 8 hses gestimmt, manche hätten weil sie
Bei der ersten Berathung
dem Hause oder der Es wäre auch von
gewisse
de. Bei dem Umfange der
in dieser Richtung Kritik vorangegangen, Milde bei Abmessung Er werde seinem Beispiel Viel besser
liege jede Vermuthung g auf den besonderen Fall Fall, welcher
beurtheilen. Er
Die erlassenen Strafen stän⸗ nicht direkt im
es an sich für etwas
Strafgesetzbuch in seinen werde regelmäßig gerade sich darstelle. Die
Militärpersonen Denke man an eine Waffe; der ge⸗
verletzt und sei nicht in der die ihm widerfahren er höre überhaupt Solche Fälle
so lange die ge⸗ seien, zu einer Reform Kriegs⸗ daß der jetzige und Brauch⸗
Was würde man dem⸗
Er sei überzeugt preußischen und daß, die preu⸗ Vorzüge vor anderen Wenn
angenommen werden
abgeurtheilt daß dieser Zusammen⸗
meine,
gehalten,
das Bedürfniß nach einer ebhaft empfinde wie früher.
von dem Reichstage gestellt würden, ohne Gründe abzulehnen sondern auch um Auskunft zu geben, wenn dieselbe erbeten werde. Im vorliegenden Falle wäre der Reichstag um so mehr zu einer Auskunft berechtigt, als in Bezug auf die Oeffentlichkeit des Verfahrens ein Widerspruch zwischen dem preußischen und bayerischen Kriegs⸗Minister bestehe. Der bayerische Bevollmächtigte sollte pem Hause daher Aufflärung geben über die Erfahrungen, die man in Bayern mit dem Oeffentlichkeitsverfahren gemacht habe. Der Antrag des Kol⸗ legen Richter werde unzweifelhaft einen Uebelstand beseitigen. Zur Zeit halte er denselben jedoch nicht für opportun, derselbe werde eine generelle Regelung der Angelegenheit nicht fördern. Er werde indessen dem vom Abg. Richter angeregten Vor⸗ schlage nicht entgegentreten.
n Demnächst ergriff der Bevollmächtigte Königlich bayerische General⸗Major Wort:
zum Bundesrath, von Aylander das
Meine Herren! Auf die wiederholte Provoka tion des Hrn. Abg. Dr. Windthorst habe ich die Ehre, zu erklären, daß weder der bayerischen Militärverwaltung noch der Königlich en bayerischen Re⸗ gierung bis heute der Entwurf eines Gesetzes, betreffend eine Straf⸗ prozeßordnung für das deutsche Reichsheer, zugegangen ist. Es hat demnach weder das bayerische Kriegs⸗Ministerium, noch die Königliche bayerische Regierung Veranlassung gehabt, zu einem solchen Entwurfe Stellung zu nehmen, und es kann demnach auch von einem dies⸗ bezüglichen bestehenden Gegensatze zwischen dem Königlichen bayerischen und dem Königlichen preußischen Kriegs⸗Ministerium nicht die Rede sein.
Der Abg. Dr Windthorst bemerkte, er habe kein Wort von einem Gegensatz bezüglich eines vorgelegten Gesetzentwurfs gesprochen. Er habe nur betont, daß man in Bayern bereits Erfahrungen mit der Oeffentlichkeit bei den Militärgerichts⸗ verhandlungen gemacht habe, und diese habe er zu erfahren ge⸗ wünscht. Man würde daraus ersehen können, ob sie derartig seien, den Reichstag zu einer Abschaffung der Oeffentlichkeit zu bestimmen.
Der Abg. Dr. Hartmann erklärte, seine Partei theile den Wunsch nach dem Zustandekommen einer der dermaligen Zeit⸗ anschauung entsprechenden Strafprozeßordnung, indeß habe die Debatte auf seine Partei über ihre Gestaltung, wie sie heute geführt worden, thatsächlich den Eindruck einer ersten Lesung gemacht, als ob der Entwurf schon vorläge; seine Partei könne sich indeß heute nicht darauf einlassen und behalte sich vor, Stellung zu all diesen Fragen zu nehmen, wenn dem Hause der Entwurf vorgelegt sei. Was den An⸗ trag Richter anlange, bezüglich der Militärgerichtsbarkeit ver⸗ abschiedeter Offiziere, so sei seine Partei entschlossen gewesen, für den Antrag zu stimmen, bis zur letzten Erklärung des Abg. Richter. Derselbe habe gesagt, daß er unter den ver⸗ abschiedeten auch die zur Disposition gestellten Offiziere ver⸗ standen wissen wolle. Diese wolle seine Partei der Militär⸗ gerichtsbarkeit nicht entnommen sehen, und deshalb werde seine Partei gegen den Antrag stimmen.
Hierauf nahm wiederum der Staats⸗Minister von Schellendorff das Wort: Meine Herren! Es liegt mir daran, noch in dieser Sitzung einen Punkt klar zu stellen in Bezug auf den Antrag des Hrn. Abg. Richter.
Es ist mehrfach gesagt worden, ich hätte diesem Antrag gegen⸗ über eine sehr entgegenkommende Haltung gehabt, und ich möchte nun klarstellen, daß nach dem unkorrigirten stenographischen Berichte, der vor mir liegt, ich gesagt habe:
Ich glaube, es liege keine Veranlassung für uns vol, uns diesem Antrage gegenüber absolut ablehnend zu verhalten.
Ich möchte doch bitten, daß diese Abstufung festgehalten werde. Im Uebrigen werden wir uns die Sache ja noch sehr überlegen müssen. Ich habe einige Gründe, die der Herr Abgeordnete für die Sache namentlich auch gewisse Gründe der Bequemlichkeit, die für die Militärrechtspflege erwachsen würden, anerkannt, ich habe einige andere Ausführungen gemacht, von denen ich kein Wort zurückzunehmen habe. Ich bemerke aber, daß, wenn der Herr Abgeordnete die Offiziere zur Disposition hineinzieht, aller⸗ dings er damit auch für die Militärverwaltung ein erheblich er⸗ schwerendes Moment hineinlegt, und daß ich dazu zur Stunde auch nur eine Aussicht auf Zustimmung nicht geben kann; denn die Offiziere zur Disposition stehen in einem sehr nahen Ver⸗ hältniß zu uns. Es ist nicht nur, daß diesen Offizieren die Verpflichtung auferlegt ist, ihren Wohnsitzwechsel anzugeben sondern das sind Offiziere, zum größten Theil wenigstens, welche in den Mobilmachungs⸗Ranglisten notirt werden für eine Verwendung unmittelbar und zwar in ziemlich wichtigen Posten, so daß wir aller⸗ dings da eine Veranlassung haben, diesen Personen gegenüber unsern Einfluß in etwas höherem Maße geltend zu erhalten als gegenüber den einfach verabschiedeten Offizieren. B 8 Da ich nun einmal das Wort habe, so bin ich auch gleich bereit, dem Wunsche des Hrn. Abg. Richter zu entsprechen bezüglich der neulich nur gestreiften Frage, der Selbstmorde. Ehe ich darauf eingehe, möchte ich mir gestatten mit ein paar Worten einem Einwurf zu be⸗ gegnen, der in der Polemik des Herrn Abgeordneten gegen mich er⸗ hoben worden ist. Ich hatte nämlich gesagt und halte das auch auf⸗ recht, daß ein Militärstrafprozeß, welcher so schlecht wäre, in seinen Resultaten auch zum Ausdruck gelangen müßte in dem Disziplinar⸗ zustande der Armee und also auch in den Leistungen der Armee vor dem Feinde. Der Herr Abgeordnete hat das zu bestreiten gemeint
Bronsart
sondern ganz unabhängig
mit einem Hinweis auf das Spießruthenlaufen in früheren Jahr⸗
8
1 2 Ver⸗
rde in der Armee gesprochen wird, doch zunächst auch Ver e wäre, denjenigen Ursachen nachzugehen, welche zu S falchen erheblichen Steigerung der Selbstmordziffer im ganzen eführt haben. Ich bemerke ferner, meine Herren,“ daß im W. Cffn u anderen Staaten Deutschland augenblicklich in Bezug auf ie 9 der Selbstmorde zu der Bevölkerungsziffer mit die ungünstigste 8 einnimmt. Am gürstigsten steht Italien, welches 37 F ixexeeeiehceee ie eeaih, en dnmn
ich diesseits der Leitha mi 2. kreich, ; . Staaten, innerhalb welcher sich nun 888 898 eine ganz große Hensc. San 8 iß, welches i ebrigen reflektirt auf die Ze tmorde 89 11““ je nach dem diese Corpsbezirke ihren Ersatz aus diesen oder jenen Gegenden des gesammten deutschen
rlandes entnehmen. b “ aber kommt, abgesehen von dieser absoluten Zahl der Selbstmorde und der Steigerung, die wir speziell in öö6“ sehr erheblichem Maße zu verzeichnen haben, natürlich die Zah . er Selbstmorde in der Armee in Vergleich und da ergiebt sich aller⸗ dings, daß, wenn wir die Zahl der Selbstmorde vergleichen in der Armee mit den gleichalterigen Bevölkerungsklassen ig lichen Geschlechts, dann in dem von der preußifchen 3 waltung ressortirenden Kontingent das Verhältniß sich so f. 8 b daß die Zahl der Selbstmorde in der Armee — I— 8 em Durchschnitt der letzten 10 Jahre, in denen wir die Beoba “ haben genau darstellen könnene dat Fätlhes als in den
ichaltri ännlichen Klassen der oölke dlechaltrigen mängeichen sc Seitens des Herrn Abgeordneten Bebel gegeben worden sind, und die sehr erheblich von denjenigen, 8 ich Ihnen damals gegeben habe und heute auch wiedergebe, abwe 519 haben mich nun veranlaßt, zu kontroliren: wie mag denn der geordnete zu seiner Berechnung und Zahl gekommen sein, de er ja auch zu gab, auf Grund statistis Pens Müterial⸗ vos eagen 3 s- 7 —
war nun zunächst ein Fehler in einer 3. E mäm⸗ nü die Zahl e- Selbstmorde nicht ermittelt im Verhältniß zur 8 völ⸗ kerungsziffer, sondern zur Zahl der Todesfälle. Das ist ein Ihs eich, der naturgemäß zu Ungunsten der Armee ausfallen muß, wei 8 Armeedienst nur anscheinend ganz gesunde Leute genommen “ und in Folge dessen schon die Sterblichkeitsziffer⸗der Armee eine 8 erheblich geringere ist als die Sterblichkeitsziffer im Civil. Ich 8 Ihnen hier auch eine Zahl nennen. Wir haben in den letz 8 Fahren einen unausgesetzten Rückgang der Sterblichkeitsziffer sowoh in der Armee, als auch einen Rückgang in der Sterblichkeitsziffer der Civilbevölkerung. Aber diese Sterblichkeitsziffer in der Armee ist überhaupt eine viel geringere. Wenn ich das Jahr 1881/‚82 nehme, so sind wir allmählich in der Armee bei 10 000 Mann in der Heeres⸗ stärke bis auf 45 Todesfälle gefallen und in der gleichaltrigen männ⸗ lichen Civilbevölkerung haben wir 79. Das ist doch schon ein sehr erheblicher Unterschied. Aber dadurch würde immer die I zwischen den Angaben des Hrn. Abg. Bebel und meinen 18egen noch nicht erklärt. Ich muß also annehmen, daß der Hr. e. in seinen Zahlen möglicherweise nicht die gleichaltrigen Klassen der männlichen Civilbevölkerung, sondern die gesammte Bevölkerung zu Grunde gelegt hat, und eine Berechnung, die daraufhin bei mir an⸗ 1t worden ist, 6 1b ö daß unter dieser
ssetz ine Zahl nahezu richtig ist. L“ kommt ja in Frage: Woraus erklärt sich nun dieses immerhin nach meinen Angaben auch vorhandene Ver⸗ hältniß, daß also während des aktiven Dienstes sich 2 ½ mal Fhchr Selbstmordfälle ereignen als in der gfeichaltrigen männlichen Civil⸗ bevölkerung? Meine Herren! Da ist schon öfter gesagt “ die ganzen Eigenthümlichkeiten des Militärdienstes, die nach vie 9 Richtungen hin strengen Anforderungen, die an den Mann 8g werden, die Beschränkung einer gewissen Freiheit und Selbständig eit, die er vorher schon genossen hat — mit einem Wort, daß alles das, was dort verlangt wird, auf Leute, denen überhaupt eine gewisse Disposition zum Selbstmord innewohnt, nun als Gelegenheitsursache wirken und also sich nach dieser Richtung hin unangenehm bemerkbar nun, meine Herren, aber auch die Frage kontroliren lassen: wie stellt sich denn das Verhältniß in anderen Armeen? und da hat sich zu meiner und, ich glaube, auch zu Ihrer großen Befrie i⸗ gung ergeben, daß in keiner Armee die Verhältnißziffer so günstig steht, wie in unserer Armee. Wir haben also 2 ½ mal soviel Todes⸗ fälle in der Armee gegenüber den gleichalterigen männlichen Klassen der Civilbevölkerung. Dieses Verhältniß stellt sich in der italieni⸗ schen — die an und für sich ja, weil Italien sehr wenig zum Selbst⸗ mord neigt, nur geringe Ziffern ergiebt — in der italienischen, fran⸗ zösischen und englischen Armee so dar, daß die Selbstmordprozente breifach, selbst vierfach stärker sind als in den gleichaltrigen Klassen
er Civilbe 1
E“ hier also mit einem Zustand zu thnun, welcher sich in allen Armeen bemerkbar macht, der aber 5 unserer Armee sich doch am wenigsten bemerkbar macht. Ich e daher, meine Herren, daß es wirklich gut wäre, wenn “ nicht substantiirten Klagen in dem Umfange, wie sie hier erhoben worden sind, vor allen Dingen in der Presse aufhörten, und Pe sich daran gewöhnte, zu sagen: wenn ein Mann 92 i⸗ litär sich das Leben nimmt, so ist das sehr beklagens⸗ werth, aber es braucht gar nicht begründet zu sein — scheinlichkeit liegt nicht einmal vor — auf speziell schlechte B FFen . lung, die dem Manne zu Theil geworden ist und ihn direkt 8 en
Tod getrieben hat. Ich will Ihnen aber auch 1
ichtung noch Zahlen nennen, die von Bedeutung sin h
unsere Armee betreffen. Von 2948 Selbstmordfällen in den eüet
6 Jahren ist nur bei 41 Fällen, also nur bei 1,4 % dieser “
mordfälle nachgewiesen, daß vorher eine Mißhandlung stattgefun 8
hat. Das ist ja sehr beklagenswerth, und ich wünsche gewiß mi
Ihnen, daß derartige Mißhandlungen überhaupt nicht mehr vor⸗
Anderem sagte er: Sprache, da, 1 unsere jen t dae,n zu sehen, welcher das Bild der mächtigen Germania verdunkelt.“ 1 b geht doch aus dem ganzen Briefe hervor; der Mann ist aber von alschen Auffassungen ausgegangen; 8 n alsch daf Grund eigener Anschauungen, sondern auf Grund der Zei⸗
„Verzeihen, Euer Excellenz, meine freimüthige Deutschland so groß und mächtig Auslande uns so stolz darauf, wünscht, jenen häßlichen
doch steht unser fühlen im zum Vaterlande
und wir Liebe
Das ist ein Mann, der gewiß ganz deutsch fühlt, das
und zwar auf Grund wessen?
n, die in ihrer Majorität, in großer Zahl wenigstens, diese von einem vollständig irrigen Standpunkt aus behandeln, ich will nicht mehr sagen, als von einem irrigen Standpunkte aus “ meine Herren, was die Mißhandlungen selbst betrifft, so wünsche ich mich auch darüber mal auszusprechen. Es ist in sober ine Thatsache, daß dieses schwere und mit schwerer Strafe be⸗ 5. e militärische Vergehen immer noch vorkommt, trotzdem Seitens i Vorgesetzten Alles geschieht, was geschehen kann, trotzdem daß 5 Handhabung des Gesetzes auf diesem Gebiete eine äußerst strenge st trotzdem daß, wie Ihnen dies auch schon früher gesagt worden ift. Se. Majestät sich für diese Branche außerordentlich interessirt, un sich alle Jahre ganz besonders darüber Vortrag halten läßt. be Meine Herren, man muß sich fragen, wie kommt das, daß da immer noch nicht aufhört? Nun, da liegt zunächst wohl der eine Grund vor, daß dies ein Vergehen ist, wie alle andern, und wir es ebenso wenig, wie Diebstahl, gemeine Vergehen jeder Art, C Vergehen jeder Art aus der Welt schaffen; und wenn ich Ihnen 88 Zahl nennen sollte, wo wir thätliche Angriffe gegen Vorgesetz e, Beleidigungen der Vorgesetzten haben, so würden Sie ermessen, . diese Faͤlle auch leider Gottes nicht selten sind und sich sogar 5 Zahl der Fälle von Mißhandlungen der Untergebenen in sehr unerwünschter Weise nähern. Ich meine also, daß wir nicht darauf rechnen können trotz aller Reden hier, trotz aller Erörterungen in der Presse, diese Sachen aus der Welt zu schaffen. Wir müssen mit dem Strafgesetz dagegen vorgehen, und ich glaube, daß wir in der Schärfe der S entschieden nicht viel weiter gehen können. Nehmen Sie doch Füth an, daß ein Unteroffizier, der sich dieses Vergehens wiederholt schuldig macht, degradirt wird, daß seine ganze Zukunft, auf die 5 kapitulirt und den dauernden Militärdienst bei uns eingegangen ist, dadurch vernichtet wird; nehmen Sie ferner an, daß ein Offizier, bei dem in wiederholten Fällen derartige Dinge passiren, durch das Gesetz mit der Strafe der Dienstentlassung bedroht, also aus der Armee entfernt wird. Das sind doch gewiß recht hohe Wir haben Strafen, meine Herren, wo für fortgesetzte und, wenn 9 so sagen soll, wirklich vorsätzliche Mißhandlungen Untergebener die Leute mit mehrjähriger Gefängnißstrafe belegt werden. Also in der Beziehung ist wirklich meiner Meinung nach nichts zu bessera.
Nun kommen die sogenannten leichteren Fälle. Wenn ich 92. zugebe, daß es durchaus wünschenswerth wäre, diese Fälle auch voll⸗ ständig aus der Welt zu schaffen, so glaube ich doch, daß hier gegen das so tüchtige pflichttreue Unteroffiziercorps im Ganzen 1ee häufig ein zu weit getriebener Vorwurf der Rohheit u. s. w. erho en worden ist. Meine Herren, welches ist denn das Material, mit 88 diese Unteroffiziere sich zu beschäftigen haben? Das ist auch 8 vollständig einwandsfrei, und wenn ich Ihnen hier z. B. sage, 18 habe im vorigen Jahre eine Zusammenstellung machen lassen, 88 die wird ja für dieses Jahr bei der großen Zahl von Personen, 3 in Frage kommen, nicht viel anders lauten, wonach von den 18 ⸗ lichen im vorigen Jahre eingestellten Rekruten 8 a 5 Leute, die im Durchschnitt 21 Jahre alt sind, nges 18. 20jährige und auch etwas ältere — etwa 11 % bereits vor ihrer in. stellung bestraft sind. Von diesen 11 %, also aus dieser Zahl 8 wenn ich sie wieder als eine Einheit betrachte, sind 44 %, 6 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wegen Verbrechen un Vergehen wider die öffentliche Ordnung, und 24 % wegen “ verletzung und thätlicher Beleidigung. Da finden Sie doch, daß wir eine Zahl von Leuten einstellen, bei denen von Hause aus 1I gewisser Hang zur Widersetzlichkeit vorhanden ist, und diese 9 setzlichkeit äußert sich auch dann sehr bald, wenn die Leute erst lug genug sind, nicht immer so, daß es einen Ausbruch zur Folge hat, 8 die unmittelbare Anwendung des Strafgesetzes ermöglicht, sondern ist so eine gewisse Sorte von Dickfelligkeit, die den Unteroffizier, der sie den ganzen Tag über. zu exerzieren, zu instruiren, in Bezug auf Quartierordnung, Reinlichkeit am Leibe, Instandhaltung der Sachen unausgesetzt zu beaufsichtigen hat, der dafür von 88 Compagnie⸗Chef in gewisser Beziehung verantwortlich gemacht wird, schließlich auch einmal in eine Art der Erregung bringt, einen Verstoß gegen das Strafgesetz zur Folge hat und deshal br. wirklich eine ganze Masse von Fällen da, wo ein gerechter Rich er für mildernde Umstände plaidiren würde. Ich führe das hier nur an zur Ehre des Unterotfizierstandes, welcher im Ganzen . tüchtig und ordentlich ist, und auf den wir sehr viel zu rechnen haben.
Armeen gezogen. Ja, meine Herren, in der französischen Armee z. B.
bei uns der Compagniechef. Reizt der Mann ihn oder reg
die Sache erledigt.
es vor, und es ist in der That auch erklärlich.
Nun, meine Herren, hat man auch einen Vergleich mit anderen
hat der Unteroffizier Disziplinarstrafgewalt etwa in dem Mise, 8s
bi schickt er ihn auf 3 Tage in Arrest, und damit ist irgendwie auf, so 6 Unteroffizier bei uns 8 p melden, aber es liegt in der menschlichen Natur be⸗
8” 2 6 alle wollen nicht behaupten, daß wir im Stande wären, unsere Leidenschaften absolut zu zügeln —, daß der Unter⸗ offizier sich selbst Recht schaffen will. Es ist unklug von ihm, 1 wird selbst bestraft, es thut ihm nachher leid; aber bei alledem komm
1 b älle
Nun, meine Herren, möchte ich aber auch sagen, daß die Fã . von Mißhandlungen Untergebener sehr vielfach — ich will nicht fegen in einer tendenziösen, aber doch in einer den Verhältnissen nicht en 1 sprechenden Weise in der Presse entstellt werden, daß Fälle, die vor
vohl nicht richtig sein; denn das wäre der erste neumärkische Dra⸗ 8 2. Leben begegnete, welcher Furcht hätte, 8 Ich habe auch die Akten des Stargarder Gerichts eingese 8e Da ist die Sache Fhenvfc ⸗ 88 ich werde Ihnen verlesen, was der ner Peters ausgesagt hat: 6 8 ie 88.- mir jegt vorgehalten wird, daß ich vor dem unter⸗ suchungsführenden Offizier anders ausgesagt habe, so erwidere ic. daß ich das nur deshalb gethan und mit der Wahrheit zurück⸗ gehalten habe, weil ich meinem Offizier nicht habe schaden — So steht es in des Gerichtes, meine Herren! Da⸗ n in der Zeitung steht: 3 8g ngn 8 des Vorsitzenden, warum Peters bei seiner Vernehmung vor dem militärischen Vorgesetzten das Gegentheil ausgesagt habe, erklärt Peters nach längerem Zögern, daß er sich vor seinem Vorgesetzten gefürchtet habe. — Fett gedruckt natuͤrlich. Nun, meine Herren, wenn der Mann sagt: ich will meinem Vorgesetzten nicht schaden, so glaube ich, b. da ein anderes Motiv gesucht werden kann, als das der Furcht, un ich kanz nur sagen, meine Herren, die nachträgliche S welche nun natürlich gegen den Offizier, der den Mann 1 getroffen hat mit der Peitsche, eingeleitet worden ist, hat vor al en Dingen bei den eidlichen Vernehmungen der Mannschaften S. daß sie sich eigentlich unausgesetzt einer ganz besonders guten, e. schaftlichen Behandlung dieses Offiziers zu erfreuen hatten. i ihm eine andere Mißhandlung nachgewiesen. Er hat einem Mann eine Ohrfeige gegeben, weil der Mann einen Karabiner so 1e sichtig losgeschossen hat, daß er ihn beinahe erschossen hätte. J 8* auch diese Ohrfeige nicht rechtfertigen —, ich appellire aber an 8 Herren, ob es nicht dem einen oder andern passiren könnte, daß er sen; eine Ohrfeige geben würde, der durch so weitgehende Unvorsichtig ei ihn in IT bi- Offizier ist dafür bestraft worden, as von se versteht. 1 b ü 8 ““ andere Fälle vor, ich bin einzelnen nach⸗ gegangen. Da sind in der Presse Fälle erörtert worden, wo absolut keine Mißhandlungen stattgefunden hatten, wie die Leute es Fge⸗ haben, wo trotzdem eine große Mißhandlung auseinandergesetzt Ge28 schließlich sogar erklärt worden ist: jetzt ist das Kriegsgerich gewesen, der Unteroffizier ist sehr strenge bestraft worden, wir wissen natürlich nicht wie, denn das öu“ fahren ist heimlich. Meine Herren, was die Strafmaße betrifft, so werden die jedesmal durch das Paroleverfahren veröffentlicht, das erfährt jeder Soldat, und es ist keinem Soldaten verschränkt, anderen Leuten das zu erzählen. Wir haben gewisse Diskretionen im Straf⸗ verfahren, soweit es Offiziere betrifft, das liegt aber in unseren disziplinaren Verhältnissen, die wir aufrecht zu erhalten wünschen. In einem dieser ich mir die Akten auch kommen lassen, en, wie die Sache lag. 8 sseh is nun die Sache in die Zeitungen gekommen? Ich will Ihnen das erzählen. Der angeblich mißhandelte Mann wird eines Tages in der Kaserne herausgerufen, weil ihn ein Landsmann zu sprechen wünscht — die Person, die sich ihm gegenüber präsentirt als Landsmann ist ihm ganz unbekannt — diese Person sagt ihm, er möchte doch einmal herauskommen, da und da wäre ein anderer Herr, der ihn zu sprechen wünschte, sie wollten zusammen Abendbrod essen. Der Mann geht nach einigem Zögern hin, findet einen Herrn, welcher erklärt, er wäre expreß aus Berlin gekommen, um den Fall mit ihm festzustellen. Dem Mann wird Butterbrot, Bier u. s. w. vorgesetzt, und er wird nun vollständig gepreßt, 22 Erklärung gegen seine Vorgesetzten abzugeben. Das war ein Fa 1. wo behauptet worden war, ein Unteroffizier hätte diesen Mann, Fr. er schmutzige Füße gehabt hätte, durch die ganze Abtheilung gefübr und die hätten alle den Mann mit den frischbenagelten ree stiefeln auf die Füße treten müssen; der Mann hätte zwar als derber Pommer den Schmerz heruntergeschluckt, aber die Sache wäre doch ce Meine Herren, die Sache ist absolut gar nicht so, sondern der Mann i von keinem einzigen Menschen getreten worden. Der Unteroffizier hat gesagt: Seht Euch den schmutzigen Kerl an — mit Erlaubniß 5 sagen —, er hat ihn durch die Abtheilung geführt und bat gesgr . dem müßte der Dreck heruntergetreten werden. Es hat ihn aber v2. Mensch getreten, denn das ist doch keine Anweisung, ““ 2. Bemerkung, die in derber Weise gemacht wurde. Es ia esser, sie wäre unterlassen worden; aber eine Mißhandlung zu . das ist doch in der F In der Presse steht e s ache so passirt wäre. . es dls htst Shacheg o uch bin allen diesen Dingen etwas nachge⸗ gangen — daß Einjährig⸗Freiwillige namentlich nach Uhre tt aufgefordert werden, sie möchten Anzeige machen, ob ihnen b irgend etwas über Mißhandlung Untergebener bekannt * — ir werden also mit einer Art Spionirsystem umgeben, und o 8 as würdig ist, meine Herren, möchte ich Ihrer Beurtheilung unterstellen. Wir fassen jeden Fall mit voller Strenge, aber diese Art und Weise, wie die Dinge in falscher Weise in der Presse behandelt. werden, trägt dazu bei, die Armee in ihrem inneren Gefüge und Ansehen, das sie vor dem Lande genießen muß, in ganz ungerechtfertigter Weise herab⸗ zusetzen. 8 8 8 r iese Fäll 1 erren! Ich schließe meine Erörterungen über diese Fälle, bin 828 bereit, 6 Richtung Wünsche an mich ge⸗ . en sollten, zu antworten. 8 Per Acs. Richter (Hagen) erklärte, es seien allerdings 14 000 Deutsche wegen unerlaubter Auswanderung bestraft worden, aber er glaube, daß diese Auswanderung nicht nur durch die Mißhandlungen, sondern auch durch die längere Dienstzeit bedingt sei. Er gebe sehr gern zu, daß oft Rachsucht und unedle Motive zu solchen Klagen Anlaß gegeben hätten. aber er bestreite, daß überall, wo Mißhandlungen Fiügea men seien, auch Beschwerde erhoben werde. Gleichwohl sei a 8 in Wirklichkeit nicht alles so rosig und unschuldig, wie e
kommen und auch in diesen Fällen nicht stattgefunden hätten, weil dann jeder Verdacht erspart bliebe. Ich bemerke aber, daß bei der weit⸗
Maße das ganze öffentliche Interesse erregte
8 3 ‚die in höchstem gekommen sind, aufgebauscht wurden zu .““ ich das von
der Kriegs⸗Minister darstelle. Die Strafen für Mißhandlun⸗