I11 v“ 111““ — 1u““ “
früheres Versprechen an die großbritannische Regierung gebunden seien, und speziell gegen meinen Versuch, durch das oben erwähnte Cirkular den Court of Equity aufzuheben, da derselbe einem Staats⸗ vertrag seinen Ursprung verdanke. Ich nahm den allgemeinen Protest zur Berichterstattung an Euere Durchlaucht an und zeigte mich bezüglich des Court of Equity entgegenkommend, da es im allseitigen Interesse liege, während des naturgemäß ziemlich langen Provisoriums den gegenwärtigen Stand der Dinge aufrecht zu erhalten. Es erschien mir unbedenklich, den Court of Equity einstweilen fortbestehen zu lassen unter der Bedingung, daß der interimistische Kaiserliche Ver⸗ treter den Sitzungen beiwohne und den Entscheidungen seine Sanktion ertheile, welchen Vorbehalt Herr Hewett seinerseits natürlich fand.
Mit Rücksicht auf diesen Court of Equity, da ferner in Kamerun außer den deutschen Interessen nur englische in Betracht kommen, und da die dort herrschende europäische Sprache die englische ist, erschien es mir dringend geboten, einstweilen mit der Kaiserlichen Vertretung jemand zu betrauen, der der englischen Sprache in Wort und Schrift und in der Abart, welche man als Negerenglisch bezeichnet, mächtig war und gleichzeitig die nöthige Erfahrung im Umgange mit afrikanischen Eingeborenen hatte. Da keiner der ab⸗ kömmlichen Offiziere diese Erfordernisse in sich vereinigte, so blieb mir nichts anderes übrig, als meinen Begleiter, Dr. Buchner, provi⸗ sorisch mit der Vertretung Sr. Majestät des Kaisers zu betrauen, und ertheilte ihm dem entsprechend die mir geeignet erscheinenden Instruktionen. 1
Nachdem ich Abschied vom englischen Konsul Hewett, welcher beabsichtigte, folgenden Tags Kamerun zu verlassen, genommen hatte, dampften wir nach dem westlich davon gelegenen Bimbiaflusse, vor dessen Mündung wir noch am Abend des 21. Juli zu Anker gingen.
Das zwischen dem Kamerunflusse und dem von Bimbia gelegenen Terrain ist fast unbewohnt und besteht fast ganz aus Mangrowe⸗ sümpfen, die von zahlreichen Creeks durchschnitten sind. Durch solche stehen auch beide Flüsse in Verbindung, so daß man nöthigenfalls in Booten von Kamerun nach Bimbia gelangen kann. Aus diesem Grunde unterstellte ich auch das Bimbiagebiet einstweilen der Aufsicht des Dr. Buchner, während eine gleiche Maßregel für die südlich von Kamerun gelegenen Distrikte unthunlich erschien, da man dorthin nur mittelst eines Küstendampfers oder mittelst eines Segelschiffes gelangen kann. Alle südlich von Kamerun gelegenen Distrikte müssen nach meiner Ansicht der Aufsicht des Kaiserlichen Konsuls E. Schulze, der nicht allein mehrere Küstendampfer besitzt, sondern die wichtigsten Küstenplätze in regelmäßigen kurzen Zwischenräumen zu besuchen gehalten ist, und sich auf der ganzen Strecke ebenso sehr hohen An⸗ sehens erfreut, als er selbst die maßgebenden Persönlichkeiten und Verhältnisse genau kennt, so lange unterstellt bleiben, bis die Kaiserliche Regierung in endgültiger Weise über die Vertretung Sr. Majestät des Kaisers in der Biafra⸗Bai Bestimmung getroffen haben wird.
Das Bimbialand besteht nur aus den drei Ortschaften King Williams⸗Town, Moncy⸗Town und Dukullu⸗Town und aus der Nikolinsel, auf der nur ein Sierra⸗Leone⸗Neger haust. Eigentlich gehört noch dazu der Distrikt Viktoria, den die Bimbialeute aber bereits vor langer Zeit an die dort angesiedelte englische Baptisten⸗ mission verkauft haben.
Die Bimbialeute gehorchten früher einem Könige, haben aber den letzten derselben, welcher im Kriege gefallen war, nicht wieder ersetzt, und seitdem steht den Ortsältesten das Verfügungsrecht über das Land zu, wenn auch King Bell in Kamerun eine Art Souveräni⸗ tätsrecht über das Gebiet in Anspruch nimmt. Die Insel Nikol ist bereits vor längerer Zeit als Kriegsentschädigung ganz dem letzteren abgetreten worden.
Die Firma C. Woermann und Jantzen & Thormählen haben nun durch einen Kontrakt das Land der drei genannten Bimbia⸗ ortschaften von der Grenze des Viktoriadistrikts, von dem es durch das Flüßchen Mofimoselle getrennt ist, bis zum Bimbiaflusse und fünf Meilen landeinwärts käuflich erworben und sich dann durch einen besonderen Vertrag die Hoheitsrechte abtreten lassen. Diese Verträge waren von den Ortsältesten, den sogenannten Headleuten, unter ungefähr denselben Reserven abgeschlossen worden, welche ich weiter oben bei der Besprechung der Kamerunverträge aufzuführen mich beehrt habe. Die Insel Nikol ist dem King Bell von der Firma C. Woermann allein mit allen Hoheitsrechten abgekauft worden.
Am 19. Juli war das englische Kriegsschiff „Opal“ vor Bimbia erschienen, und der Kommandant desselben war an Land gekommen mit dem Auftrage, wie er gesagt hatte, den Distrikt in Besitz zu nehmen. Nachdem der Agent von C. Woermann, H. Jürs, ihm eine Abschrift des Vertrages gezeigt und die Bewohner der Bimbia⸗ Ortschaften ihm erklärt hatten, daß sie Deutsche seien und bleiben wollten, war er wieder an Bord gegangen.
Im Laufe des 21. Juli wurde von mir in ähnlicher Weise, wie in Kamerun, das Bimbialand als unter dem Schutze des Deutschen Reichs und der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers stehend erklärt, und nachdem die Kaiserliche Nlacge gehißt worden war, zu welcher Feierlichkeit ein Offizier S. M. S. „Möwe“ mit der dazu komman⸗ dirten Abtheilung Matrosen an Land kam, begaben wir uns am folgenden Morgen nach der Mündung des Malimbaflusses, wo wir Nachmittaas eintrafen.
In Malimba wurden wir von dem Kaiserlichen Konsul E. Schulze, dem dortigen Agenten von C. Woermann, Herrn Rudolf Rabenhorst, und dem King Jambe nebst seinen Häuptlingen empfangen.
In dem Vertrage, welcher zwischen den letzteren und dem genannten Rudolf Rabenhorst am 20. Juli abgeschlossen worden ist, werden sämmtliche Hoheitsrechte über das Land zwischen dem Kamerunflusse im Norden und dem Lotteflusse im Süden der Firma C. Woermann abgetreten. Es ist jedoch hierbei zu bemerken, daß der nördlichste Theil dieses Gebietes, welcher zwischen dem Quaquafluß, dem nördlichen Mündungsarm des Malimba und dem Meere liegt und, mit Aus⸗ nahme der Residenz des Häuptlings Passall und eines diesem gehörigen Sklavendorfes, keine Ortschaften enthalten soll, möglicherweise als französisches Protektoratsgebiet reklamirt werden wird. Uebrigens machte King Bell in Kamerun über diesen Theil des Malimbagebietes gleichfalls eine Art Suzeränitätsrecht geltend.
Am Morgen des 23. Juli setzten wir unsere Reise längs der Küste fort und erreichten um die Mittagszeit die Mündung des Small⸗ Beatangaflusses, der eigentlich Some⸗ oder auch Beundofluß heißt. Der Leiter der dortigen Faktorei von C. Woermann, Herr H. Dett⸗ mering, hat am 18. Juli drei Verträge abgeschlossen, von denen sich der erste auf die zwischen dem Lotteflüßchen im Norden und dem Lakunjefluß im Süden gelegene Small⸗Batangagegend und auf die südlich vom letztgenannten Flüßchen gelegene 1 Ortschaft Lanuge⸗Town, der zweite auf dem zwischen Lanuge⸗Town und dem DOdlabe⸗Point gelegenen und „Plantation“ genannten Distrikt und der dritte auf den zwischen dem Olabe⸗Point und dem Behuwe⸗Creek gelegenen Distrikt „Criby“ bezieht. Durch dieselben treten die unab⸗ hängigen und anerkannten Häuptlinge der genannten, fich ungefähr zehn Meilen landeinwärts erstreckenden Gebiete der Firma C. Woermann sämmtliche ihnen zustehenden Hoheitsrechte ab. Nachdem King Japite und Häuptling Ngemgwe als berechtigte Vertreter des Small⸗Batangagebiets und der Häuptling Ndingi von Lunuge⸗Town herbeigeholt worden waren, wurde die Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers über das Gebiet proklamirt und die Kaiser⸗ liche Flagge gehißt. Am 24. Juli begaben wir uns zunächst nach dem Dorfe des Häuptlings Gray von Plantation und sodann nach dem Hauptorte des Distrikts Criby. In beiden Gebieten wurde unter enthusiastischer Betheiligung der Eingeborenen die Proklamation der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers vollzogen... .
Am 31. Juli stiegen wir an Land und fanden sämmtliche Awuni⸗ vertreter bereits versammelt unserer Ankunft harrend. Da wir in Erfahrung gebracht hatten, daß auch für diesen Distrikt bereits ein französischer Vertrag bestände, so ließen wir uns angelegen sein, den⸗ selben ausfindig zu machen. Es stellte sich auch bald heraus, daß ein älterer Bruder des jetzigen Oberhäuptlings, Namens Nyondo, im Dezember vorigen Jahres nach Gaboon gereist war, um eine Haupt⸗
aktorei und eine Missionsstation zu erbitten, und daß er mit einem
Vertrage zurückgekommen war, von dem weder sein Bruder noch die übrigen Häuptlinge und Aeltesten Kenntniß erhalten hatten. Diesen hatte er nur einige andere Papiere, durch welche ihm die Errichtung einer Missionsstation und einer Faktorei zugesagt wurde, gezeigt. Durch den Vertrag, den Nyondo mit dem damaligen Kommandanten von Gaboon abgeschlossen hatte, wurde in der That der Distrikt Awuni der Souveränität Frankreichs unterstellt.
Die versammelten Vertreter des Distrikts protestirten lebhaft gegen ein Abkommen, zu dem sie keinerlei Auftrag ertheilt hatten, und bestritten dem Nyondo jedes Recht, in ihrem Namen irgend etwas abzumachen, ein Recht, welches der letztere, der anwesend war, auch gar nicht in Anspruch zu nehmen schien. Meine Erhebungen über die inneren politischen Verhältnisse des Distrikts ergaben Folgendes: Der vorige Oberhäuptling King Malunga hinterließ fünf Söhne, der vierte Sohn Boté wurde allgemein als Oberhaupt anerkannt. Derselbe erfreut sich als solcher noch heute eines unbestrittenen Ansehens. Diese Auskunft wurde uns nicht allein von den Stammesältesten, sondern auch von den Brüdern Boté's gegeben.
Immerhin war Nyondo der älteste Sohn des verstorbenen Häupt⸗ lings gewesen, und hatte der französische DOberkommandant von Gaboon den Vertrag mit demselben in gutem Glauben abgeschlossen. Ich begnügte mich in Folge dessen damit, den Vertrag zwischen der Firma C. Woermann und King Boté und seinen Häuptlingen durch den Kaiserlichen Konsul Emil Schulze beglaubigen zu lassen, und ver⸗ zichtete einstweilen auf den Akt des Flaggehissens, indem ich mir vor⸗ behielt, die Rechte der deutschen Firma dem gegenwärtigen Ober⸗ kommandanten von Gaboon und dem Vertrage seines Vorgängers gegenüber zur Geltung zu bringen.
Noch am Nachmittag des 31. Juli begaben wir uns zurück nach Batta, wo wir alsbald einen weiteren Boten zu den nördlich von der Battagegend wohnenden Otonde leuten abschickten, da Herr Schulze sich mittlerweile entschlossen hatte, ihnen bezüglich einer von ihnen gewünschten Faktorei einige Konzessionen zu machen, im Falle sie noch keinen Vertrag mit den Franzosen abgeschlossen hätten. Da aber am nächsten Morgen weder unser Bote, noch Vertreter der Otondeleute angekommen waren, so glaubte ich zunächst nicht länger zögern zu dürfen mit der Ordnung der viel wichtigeren Verhältnisse am Benita⸗ fluß und ließ für eine Vereinbarung mit jenen die nöthigen An⸗ weisungen in Batta zurück.
Am 1. August begaben wir uns nach dem Benitafluß, auf dessen Südufer, nahe dem Jokopoint, die Faktorei von C Woermann liegt und nicht weit davon nach Süden auf dem Mbinipoint die französische Flagge weht. Der von dem Agenten des Herrn Schulze im Oktober des verflossenen Jahres im Namen der Firma C. Woer⸗ mann abgeschlossene Kaufvertrag betrifft das Land zu beiden Seiten des Flusses, vier Meilen landeinwärts, bis zu den etwa 15 Seemeilen stromaufwärts gelegenen Wasserfällen. Alle auf der Nordseite des Flusses gelegenen Ortschaften hatten durch ihre berechtigten Vertreter den Kontrakt unterzeichnet, während auf der Südseite in der Nähe des Flusses sich nur sehr wenige Ortschaften befinden, als deren legi⸗ timer Vertreter der Häuptling Old Bobala angesehen werden dürfte. Dieser ist der Vater des von der Faktorei als Haupthändler an⸗ gestellten und eines großen Einflusses genießenden Roko und hatte gleichfalls unterzeichnet. Die unterzeichneten Häuptlinge, an deren Spitze Boté oder King Boté stand, hatten in dem Kaufvertrage den Wunsch ausgesprochen, daß Se. Majestät der Kaiser die Oberhoheit über das betreffende Territorium übernehmen möchte.
Nun war von diesem Kaufvertrage und den aus demselben resultirenden Vortheilen der Häuptling Ikaka ausgeschlossen worden, weil weder er noch die ihm unmittelbar unterstehenden Dörfer Land⸗ besitz in nächster Nähe des Flusses hatten. Ikaka war seit fünf oder sechs Jahren anerkanntes durch Wahl eingesetztes Oberhaupt der Chefs der Benitagegend gewesen und hätte, wenn er noch Wahlkönig war, bei der ganzen Angelegenheit nicht übergangen werden dürfen. Die von mir befragten Notabeln der Gegend versicherten mir aber, daß Ikaka schon vor dem Abschluß des Kontraktes seiner Würde enthoben worden sei, weil er verschiedentlich Anlaß zur Unzufriedenheit bei der Entscheidung von Streitsachen gegeben hatte. Theils wegen dieser Absetzung, theils entrüstet über die Mißachtung, die man ihm bei dem Abkommen der übrigen Häuptlinge mit dem Woermann'schen Agenten bezeigt hatte, begab er sich in Begleitung von einigen angesehenen Männern seines Distrikts nach Gaboon und schloß am 3. November mit dem dortigen Gouverneur einen Vertrag, durch den das Land der Souveränetät Frankreichs unterstellt wird. Dieser Vertrag ist nicht von ihm in seiner Eigenschaft als König abgeschlossen worden, sondern nennt als solchen einen gewissen Babendsche. König Babendsche aber, einst unbestrittenes Oberhaupt in beiden Uferlandschaften des Benita⸗ flusses, ist vor etwa sechs Jahren gestorben und hat keinen Sohn, sondern nur einen adoptirten Neffen Namens Ngunde hinterlassen, der von den Häuptlingen nicht als König anerkannt wurde. Dieser Ngunde nun hatte unter dem Namen seines Adoptivraters den Ver⸗ trag unterschrieben. Da mir weder Ikaka noch Ngunde irgend ein Recht zu haben scheinen, über die Uferterritorien des Flusses zu ver⸗ fügen, so glaubte ich annehmen zu sollen, daß sich ihr Vertrag mit den Franzosen auf die vom Mbinipoint nach Süden gelegenen Distrikte beziehe, unterstellte das von den Häuptlingen der Firma C. Woermann verkaufte Land gemäß dem von jenen in dem Kaufvertrag aus⸗ gesprochenen Wunsche der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers und hißte die Kaiserliche Flagge auf beiden Ufern des Flusses. Auf dem Südufer that ich das unter besonderem Vorbehalt, weil mir nicht ganz klar wurde, ob Ikaka dort nicht doch noch von der Majorität in seiner früheren Würde anerkannt werde; wenigstens konnte ich feststellen, daß das von den Distrikten des Nordufers gewählte Ober⸗ haupt Boté auf der Südseite des Flusses seine Autorität nicht geltend machen konnte.
Vom Benitafluß begaben wir uns am 3. August nach Klein⸗Eloby, der Insel, welche den Firmen C. Woermann, Jantzen & Thormählen und Goedelt & Gütschow als Stapelplatz dient. Von hier aus fuhr ich am 6. August auf dem von der Firma Jantzen & Thormählen zur Verfügung gestellten kleinen Küstendampfer „Fan“ nach den in der Nähe des Kap St. John belegenen Bapukodistrikten, mit deren Häuptlingen der Agent von C. Woermann, Herr A. Lubke, Verträge dbge schgossen hatte. Unmittelbar nördlich vom Kap St. John liegen einige Distrikte, welche von Benga, die aus Corisco stammen, bewohnt werden. Die Häuptlingen derselbe legten mir spanische Papiere vor, aus denen klar hervorging, daß die spanische Regierung die Benga als ihre Unterthanen betrachtet. Nördlich von diesem Küstenstrich liegt zwischen Gumbegumbe und dem Point Belva ein kleiner unter den Häuptlingen N'Jambo und N'Yumbo stehender (Bapuko⸗) Distrikt, in dem sich zu Itala⸗Manga eine Zweigfaktorei von C. Woermann befindet. Hier war ein Kaufvertrag abgeschlossen worden, und wurde auf Grund desselben von mir die Kaiserliche Oberhoheit proklamirt.
Nördlich von diesem Distrikte liegt das kleine Gebiet des Häupt⸗ lings Masongo, der sich vertragsmäßig Frankreich unterstellt hat, und nördlich von diesem wieder liegen zwei Distrikte, welche sich, der erste unter dem Häuptling Ikaka vom Baga⸗Point bis zum Dschoni⸗Point, der zweite unter dem Häuptling Cumballa vom Dschoni⸗Point bis nach Handsche erstrecken. In beiden wurde die Proklamirung der Oberboheit Sr. Majestät des Kaisers vorgenommen, aber dem Häupt⸗ ling Cumballa der darauf bezügliche Akt wieder entzogen, da nach⸗ träglich entdeckt wurde, daß auch für sein Land bereits ein Vertrag mit Frankreich existirte.
it Rücksicht auf die verwickelten Verhältnisse, welche ich in dem ganzen Küstenstriche von Batanga bis zum Kap St. John vorgefunden hatte, hielt ich es für geboten, nach Gaboon zu gehen, um mich mit dem dortigen Gouverneur auszusprechen. Am 10. August begab ich mich also, wieder an Bord S. M. S. „Möwe“, nach Gaboon, wo am folgenden Vormittage auch das französische Kanonenboot „Basilik“, das nach Benita geschickt worden war und unter dem Kommando des Linienschiffs⸗Lieutenant Felix steht, eintraf.
Ich hatte an diesem und dem folgenden Tage längere Unter⸗ redungen mit dem Gouverneur Herrn Kotnut Gentille. Derselbe sagte mir, meine Thätigkeit von Batanga südwärts sei geeignet, die französischen SFerssen zu beeinträchtigen, denn nicht allein habe die Regierung der Republik ein vertragsmäßiges Recht auf dortige Küsten⸗
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gebiete, sondern der Besitz eines Theils derselben sei auch für d Zukunft Garboons unentbehrlich. Nachdem ich ihm die Gründe für mein Vorgehen dargelegt hatte, meinte Herr Kornut Gentille 2 alles darauf ankommen werde, eine passende Demarkationslinie fü die deutschen und französischen Ansprüche zu finden, was bei dem 49 Einvernehmen zwischen der Kaiserlichen Regierung und derjenigen nn französischen Republik keine Schwierigkeiten haben werde. 8
. Dr. Nachtigal. Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Bismarck.
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1 “ .. Aufzeichnung über ein g. des Reichz kanzlersmit den Inhabern der im Biafragebiet,
interessirten Firmen. 8 (Auszug.)
Auf Einladung des Herrn Reichskanzlers hatten sich die Jahah der Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen in Hamburn die Herren Ad. Woermann, E. Bohlen, W. Jantzen und J. Thor⸗ mählen, zu einer Besprechung der, ihre Niederlassungen im Biͤfin gebiete betreffenden Angelegenheiten am 25. September in Friedrichern eingefunden.
1. Von Sr. Durchlaucht wurde zunächst der Gedanke eine Vereinigung der in den deutschen Schutzgebieten an der westafrikanischen Küste domilizirten Firmen erörtert. Das Reich könne für diese Gebiete nur die Departements des Kriegs, des Auswärtigen und 8. Justiz übernehmen, die Departements des Innern und des Handelt dagegen müßten den betheiligten Kaufleuten überlassen bleiben.
Für den Verkehr mit der Reichsregierung werde in Hamburg ein Syndikat zu bilden sein. Durch Vermittelung dieses Spyniketz wären die Wünsche und Anträge der einzelnen Firmen in allen ünt Entscheidung durch das Reich stehenden Fragen der Regierung vor⸗ zutragen. Auf Erfordern des Auswärtigen Amtes, als der vorgesetzten Behörde der in den deutschen Schutzgebieten stationirten Beamten, werde das Syndikat sich außerdem gutachtlich über neue Einrichtungen und Anordnungen der Beamten zu äußern haben. Zweckmäßig werde es sein, in Berlin eine ständige Vertretung des Syndikats einzurichten Die anwesenden Herren stimmten der Bildung eines solchen, zur Waht⸗ nehmung ihrer Interessen berufenen Organs zu, sie waren der Ansicht daß sie sich mit den im Togogebiete etablirten Firmen: Wölber 6 Brohm (Hamburg), C. Goedelt (Hamburg) und F. M. Victor Söhre (Bremen), zu diesem Zwecke würden vereinigen konnen.
2. Ueber die südlich von Batanga, unterbrochen durch französische Enklaven, unter deutschen Schutz gestellten Küstenstrecken hatten die Herren bereits bei einer früheren Gelegenheit sich dahin geäußert, daß in Betreff der Punkte, wo die deutschen Besitzergreifungen mit ältere französischen Ansprüchen kollidiren, ein Austausch mit anderem Gebiete herbeizuführen sein werde.
3. Ueber die Organisation der Regierung und der Verwaltung im Biafragebiet sprachen die Herren sich dahin aus, daß die Landes⸗ hoheit im Namen Sr. Majestät des Kaisers ausgeübt werden müse Als Vertreter der Kaiserlichen Regierung werde ein Beamter einzusetzen sein, der am besten den, den Eingeborenen bekannten Titel einez Gouverneurs führen werde, derselbe müsse seinen Sitz in Kamerun haben, woselbst für die Einrichtung einer angemessenen Wohnung ohne Schwierigkeiten Sorge getragen werden könne. Ueber die Person des zukünftigen Gouverneurs wurden bestimmte Vorschläge nicht gemacht,
Zur Unterstützung des Gouverneurs bei der Regierung und Wer⸗ waltung des Landes und bei der Rechtsprechung soll aus den Vertretern der in Kamerun etablirten Firmen ein Kollegium gebildet werden, Es erscheine wünschenswerth, auch zwei englische Kaufleute, einen Missionär und ein oder zwei eingeborene häueting. letztere als Bä⸗ sitzer mit berathender Stimme, in diese Körperschaft zu wähla Ernennung und Entlassung der einzelnen Mitglieder müßten durt den Gouverneur erfolgen.
Die „Courts of Equity“ hätten sich in Kamerun nicht bewähtt,
Die Jurisdiktion im Biafragebiete müsse durch den Gouverneut unter Hinzuziehung einzelner Mitglieder des Rathes, als Beisitzer ausgeübt werden.
Für die Europäer sei deutsches Recht, vor allem das deutsche Handelsgesetzbuch und das deutsche Strafgesetzbuch einzuführen. Ne Appellationsinstanz werde das hanseatische Oberlandesgericht fungiren können. Bei der Rechtsprechung über Eingeborene müsse den Landes⸗ sitten und Gebräuchen Rechnung getragen werden. Sollte der Gouverneur kein Jurist sein, so werde ihm ein rechtsverständiger Sekretär beigegeben werden müssen. Der Rath werde über die Aff⸗ bringung der im öffentlichen Interesse für die Regierung und Ver⸗ waltung des Landes erforderlichen Mittel zu beschließen haben. Durch seine Vermittelung werden den Häuptlingen die ihnen von den einzelnen Firmen zu entrichtenden Abgaben zu zahlen sein. Diese Abgaben (Kumi) bestehen zur Zeit in Waaren; erwünscht erscheine es, daß dieselben später in Geld geleistet würden.
Durch einen mäßigen Ausgangszoll auf die zur Ausfuhr gelangenden Produkte würden die erforderlichen Mittel ohne Schwierigkeit zu beschaffen sein.
4. Der häufige Besuch von Kriegsschiffen in den dem deutschen Schutze unterstellten Küstendistrikten sei sehr erwünscht.
5. Für den Gouverneur von Biafra müsse ein Küstendampfer und außerdem ein kleines Fahrzeug angeschafft werden, welche, um die Flüsse hinauffahren zu können, nur geringen Tiefgang haben dürften. Die Kosten dieser beiden Dampfer würden etwa 180 000 betragen.
6. Es wurde ferner als wünschenswerth bezeichnet, wenn durch Kaiserlichen Erlaß oder in anderer Form baldmösglichst die deutsche Besitzergreifung des Biafragebiets öffentlich proklamirt werde.
Nr. 14. .
Berlin, den 13. Oktober 1884. Ew. ꝛc. ersuche ich auf Grund des beiliegenden Entwurfs eine
Note an die dortige Regierung zu richten, um dieselbe amtlich zu ver⸗
ständigen, welche Gebiete an der Westküste von Afrika bisher unter
den Schutz des Reichs gestellt worden sind.
von Bismarck.
An
die Kaiserlichen Missionen in London, Paris,
Madrid. Lissabon, Haag, Brüssel, Washington,
Rom, Wien, Petersburg, Kopenhagen, Stockholm.
Anlage zu Nr. 14. Entwurf zu einer Note. Die Regierung Sr. Majestät des Kaisers hat zur wirksameren Wahrung des deutschen Handels an der Westküste von Afrika einig⸗ Gebiete dieser Küste unter ihren Schutz genommen. Es ist dies g⸗⸗ schehen auf Grund von Verträgen, welche theils von dem nach Wes⸗ afrika entsandten Generalkonsul Dr. Nachtigal mit unabhängiger Häuptlingen abgeschlossen worden sind, theils auf Grund von Schut⸗ anträgen Reichsangehöriger, welche bestimmte Gebiete durch Verträͤge mit unabhängigen Häuptlingen erworben haben. In Folge dessen sind an der Sklavenküste das Togogebe mit den Hafenplätzen Lome und Bagida, in der Bai von Biafta⸗ die Gebiete von Bimbia mit der Insel Nikol, Kamerun, Malinde bis auf den nördlichsten Theil, Klein⸗Batanga, Plantation und Crity und in Südwestafrika das Küstengebiet zwischen Kap Frio un dem Oranjefluß mit Ausschluß der Walfisch⸗Bai unter den Schah Sr. Majestät des Kaisers gestellt worden. Dies ist durch Hissen 8 Kaiserlichen Kriegsflagge und Auspflantzung von Grenzpfählen tung lich bekundet, und hierbei die Zusage ertheilt worden, daß alle stehenden nachweislichen Rechte Dritter geachtet werden sollen. Por⸗ Der Unterzeichnete ist beauftragt, der ꝛc. Regierung von To⸗ stehendem Kenntniß zu geben. -he⸗ Indem er die Ehre hat, sich dieses Auftrags zu entledigen, b. nutzt er diesen Anlaß, um Sr. Excellenz dem ꝛc. die Versicherung e
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den 13. Dezember
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s⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend,
1884.
8* Nℳ, 294.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stants-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
“ 8 sInserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlnnng
n. s. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [56504] Steckbrief. 8 Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Richard anet, am 27. März 1850 in Berlin geboren, velcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Urkundenfälschung in actis J. IIc. 814. 84 ängt. 1ee ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 10. Dezember 1884. 1 Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. Beschreibung: Alter 34 Jahre, Größe 1,68 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn hoch, frei, Bart Schnurr⸗ und Kinnbart, Augenbrauen dunkel⸗ blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund.
[56279] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Adolf Albert Louis Winkelmann, geboren am 3. Juni 1854 zu Berlin, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchunghaft wegen Diebstahls in den Akten 84 G. 3203. 84 J. IV. e. 970. 84 verhängt. 1
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12, abzuliefern. b
Berlin, den 29. November 1884.
Königliches Amtsgericht I. Abth. 84. Roesler.
Beschreibung: Alter 30 Jahre, Größe 1,70 m, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn hoch, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Nase etwas breit, Mund gewöhnlich, Zähne voll⸗ ständig, Kinn gewöhnlich, Gesicht voll, rund, Ge⸗ sichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung: hell⸗ grauer Rock und Hose, brauner runder Filzhut.
[56278] Steckbrief. 8 ““ Gegen den früheren Stationsgehülfen Emanuel Wilhelm Gustao Müthssam, am 6. Oktober 1856 zu Luckau geboren, zuletzt zu Jüterbog wohnhaft gewesen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Unterschlagung. amtlicher Gelder in den Akten III. J. 1860/84 verhängt. 1 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern. 8 1 Berlin, den 8. Dezember 1884. .“ Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II.
[56501] Steckbrief. 1 Gegen den unten beschriebenen Stellmacherlehrling Albert Ebel, zur Zeit auf Wanderschaft, am 5. Mai 1865 zu Ketzin geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Körperverletzung aus §. 223 a. Strafgesetzbuches in Sachen ]⁄q. Bartels u. Gen. M. ¹ 91. 84. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, abzuliefern. Potsdam, den 9. Dezember 1884. Königliche Staatsanwaltschaft. 1 Beschreibung: Alter 19 Jahre, Größe 1 m 62 cm, Statur schlank, Haare dunkelbraun, Stirn frei, Augenbrauen dunkelbraun, Augen blau, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen keine.
[56290] Steckbrief. Gegen den Kürschnergesellen Franz Uhlig aus Annaberg, 27 Jahre alt, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Dülmen vom 17. August 1880 erkannte Haft⸗ strafe von 14 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächst⸗ gelegene Gerichtsgefängniß abzuliefern. Dülmen, den 2. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht. [56280] Steckbrief. Gegen den Mühlenbesitzer Johann Heinrich Pahrmann aus Schenefeld, 34 Jahre alt, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Ver⸗ gehens aus §. 288 des R. St. G. B. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Schenefeld Schenefeld, den 3. Dezember 1884. FKFKaähnigliches Amtsgericht. Deittert.
[56284]= Steckbriefs⸗Erneuerung. Der unterm 26. Mai 1884 hinter die Arbeiterin, verehel. Karoline Pauline Rosalie Schröter, geb. hüechrn, erlassene Steckbrief wird hierdurch er⸗ uert. Potsdam, den 9. Dezember 1884. Königliche Staatsanwaltschaft.
[56277] Steckbriefs⸗Erledigung. 8 Der gegen den Heilgehülfen Theodor Carl Heinrich Knaepel wegen Diebstahls in den Akten „R. I. 794 de 1884 unter dem 26. November 1884 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 8. Dezember 1884. 1b Königliches Landgericht I. Der Untersuchungsrichter.
[56503] Steckbriefs⸗Erledigung.
8
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen.
In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten. beilage.
Steckbrief hat durch Ergreifung desselben seine Er⸗ lediaung gefunden. Brandenburg a. H., den 11. Dezember 1884. Brandenburgisches Kürassier⸗Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6
[56282] Bekanntmachung. Die diesseits unterm 1. August 1884 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger vom 4. September 1884 — Stück 208 Nr. 39 350 — erlassene Strafvollstreckungs⸗ Requisition ist bezüglich des Nr. 22 genannten Carl Friedrich Wilhelm Lieske, geboren am 28. April 1863 zu Woltersdorf, Kreis Soldin, erledigt. Landsberg a. W., den 8. Dezember 1884. Der Erste Staatsanwalt. [56283 Bekanntmachung. Das hinter dem Schauspieler Robert Ferdinan Franz Krause aus Greifswald unterm 18. No⸗ vember d. J. in Nr. 278 des öffentl. Anzeigers zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger pro 1884 sub 52 842 erlassene Strafvollstreckungsersuchen ist erledigt. Oels, den 8. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht. 8
[562811 Bekanntmachung. 8
In der Strafsache gegen Path und Genossen — Aktenzeichen M. Nr. 46. 81 — sind die nachbenann⸗ ten Personen: 1) der Arbeiter Carl Wilhelm Christian Path, geboren am 1. Januar 1854 zu Seefeldt, 2) der Dienstknecht Otto Rudolf Heinrich Christian Hahn, geboren am 19. Juli 1857 zu Gut Freyen⸗ stein, 3) der Carl Christian Johann Wichlow, ge⸗ boren am 22. September 1858 zu Gut Frehne, 4) der Carl Wilhelm Johannes Fritsch, geboren am 14. November 1858 zu Gumtow, 5) der Bürger⸗ sohn Emil Theodor Hartmann, geboren am 15. Mai 1858 zu Pritzwalk, 6) der Wilhelm Christian Rep⸗ penhagen, geboren am 18. März 1859 zu Goericke, 7) der Barbier Heinrich Hermann Rump, geboren am 23. Februar 1859 zu Pritzwalk, 8) der Carl Friedrich Wilhelm Arndt, geboren am 22. Juli 1860 zu Frehne, 9) der Otto Johann Heinrich Hase, geboren am 17. August 1860 zu Freyenstein, 10) der Carl Johann Friedrich Böckmann, geboren am 18. Juli 1860 zu Giesenhagen, 11) der Kaufmann Julius Albert Eduard Schulz, geboren am 16. März 1860 zu Jabel, 12) der Friedrich Carl Ferdinand Lock, geboren am 12. August 1860 zu Meyenburg, 13) der Dienstknecht Johann Friedrich Ludwig Ramin, geboren am 20. August 1860 zu Niemer⸗ lang, 14) der Dienstknecht Wilhelm Könning, ge⸗ boren am 11. Mai 1860 zu Klenzenhof, 15) der August Friedrich Pfeil, geboren am 14. September 1860 in Rapshagen, 16) der Ferdinand Baumann, geboren am 11. Februar 1860 zu Schmolde, 17) der Carl Joachim Christian Rode, geboren am 30. Dezember 1857 zu Cremmin, 18) der Friedrich Johann Jahnke, geboren am 17. April 1859 zu Warnsdorf, durch Urtheil der Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Neu⸗Ruppin vom 14. Oktober 1881 wegen Vergehens gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 zu einer Geldstrafe von 180 ℳ event. 18 Tagen Ge⸗ fängniß, rechtskräftig verurtheilt. Behufs Voll⸗ streckung der Strafe ersuche ich um Angabe des Aufenthalts der genannten Personen.
Neu⸗Ruppin, den 9. Dezember 1884.
Der Erste Staatsanwalt.
[55797] GG“ In der Strafsache gegen den Lotterie⸗Kollekteur H. Herrmann zu Paris (Boulevard Voltair 105) wegen Lotterievergehens sind von dem ꝛc. Herrmann 8 Grund vollstreckbaren Strafbefehls des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts 60 ℳ Geldstrafe und an bisherigen Kosten 7 ℳ 10 ₰ zwangsweise beizu⸗ treiben, oder ist im Unvermözensfalle an demselben eine Gefängnißstrafe von zwanzig Tagen zu voll⸗
strecken. 1 Alle s. t. Behörden werden ergebenst ersucht, zur Sicherung dieser Zwangsvollstreckung etwaige, inner⸗ halb des Deutschen Reiches betroffene pfandbare Vermögensobjekte des ꝛc. Herrmann zu beschlag⸗ nahmen, den ꝛc. Herrmann aber im Betretungsfalle zu verhaften, da die Zwangsvollstreckung bereits ver⸗ gebens gegen ihn zur Ausführung zu bringen ver⸗ sucht ist und über alle auf Grund dieses offenen Er⸗ suchens getroffenen Verfügungen hierher beschleunigt event. telegraphisch gefällige Mittheilung zu machen. Boizenburg a. d. Elbe, den 6. Dezember 1884. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches
Amtsgericht. UUnterschrift.)
49059 Aufgebot.
81 n gger .;e- endel zu Crefeld hat als gesetzlicher Vertreter seiner minorennen Kinder Lud⸗ wig und Bertha Mendel das Aufgebot zweier an⸗ geblich von ihm am 18. September 1883 verlorener Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Cre⸗
eld, a. lautend für Ludwig Mendel zur Zeit des Verlustes über 43 ℳ 34 ₰ Conto⸗Nr. 15 240, b. lautend für Bertha Mendel zur Zeit des über 83 ℳ 51 ₰ Conto⸗Nr. 11 78 beantragt. Der i der “ wird auf⸗ ordert, spätestens in dem au 8 Dienstag, den 2. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr,
gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.
Crefeld, den 28. Oktober 1884.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
1171. Schuckmann. [545963) Oeffentliche Ladung. In der Untersuchungssache wider Knoll und Ge⸗ nossen — J. 1 B. 673. 1884 — werden nachstehende Personen: 1) Arbeiter Gustav Friedrich Wilhelm Knoll, geb. 8 Juni 1863 zu Grünrade, Kreis Königs⸗ berg N. M., 2) Tischler Friedrich Wilhelm Ißbrandt, geb. am 15. September 1863 zu Alt⸗Blessin, Kreis Königsberg N. M., 3) Schlosser Alexander Wilhelm Carl Friedrich Lister, geb. am 18. März 1861 zu Prenzlau, Kreis Prenzlau, . 4) Ernst Friedrich Wilhelm Trautmann, geb. am 3. April 1860 zu Labischau, Kreis Löwenberg, 5) Paul Franz Heinrich Lübke, geb. am 6. No⸗ vember 1858 zu Stolp, 6) August Ferdinand Meyhack, geb. am 17. No⸗ vember 1859 zu Kellig, 7) Richard Otto Wilhelm Desens, 9. März 1861 zu Stolp, 8) August Wilhelm Gatzlaff, geb. am 16. August 1862 zu Groß⸗Strellin,
zu 5 bis 8 im Kreise Stolp,
9) Schneider Gustav Adolph August Scholtz, geb. am 24. Januar 1859 zu Fürstenwalde, Kreis Lebus, 10) Tagelöhner Carl Friedrich Wilhelm Matting, 8 am 17. Oktober 1859 zu Jahnsfelde, Kreis ebus, 11) Arbeiter Carl Friedrich Rudolf Lück, geb. am 3 Januar 1859 zu Rathenow, b 12) Maurer Christian Friedrich Wilhelm Leh⸗ mann, geb. am 23. Januar 1861 zu Groß⸗Behnitz, 13) Buchdrucker Carl Paul Emil Schmidt, geb. am 29. August 1861 zu Dom. Brandenburg,
zu 11 bis 13 im Kreise West Havelland,
14) Sattler Friedrich Eduard Donner, geb. am 23. Mai 1861 zu Rogasen,
19 Müllersohn Carl Adolph Pietz, geb. am 18. April 1863 zu Rogasen,
16) Glasersohn Siegfried Schier, 16. März 1863 zu Rogasen, 17) Schlosser Eduard Reif, geb. am 11. Februar 1862 zu Polajewo, 18) Schlossergeselle Gustav Adolf Witzke, geb. am 30. März 1861 zu Polajewo, 19) Schneidersohn Abraham Süßkind, geb. am 4. April 1863 zu Rogasen, 20) Schäfersohn August Traugott Stenzel, geb. am 3. März 1863 zu Swierskowski,
zu 14 bis 20 im Kreise Obornik, 21) Seemann Carl Otto Fedor Zahl, geb. am 29. Februar 1860 zu Templin, im Kreise Templin, 22) Tischler Albert Wilhelm Otto Jacobi, geb. am 26. Juni 1861 zu Templin, im Kreise Templin, 23) Julius Michaͤel Wilhelm Hermann Carl Schulz, geb. am 4. März 1861 zu Sonnenburg, im Kreise Ost Sternberg. 24) Carl August Gustav Rademacher, geb. am 24. Februar 1863 zu Plonitz, im Kreise Lands⸗ berg a. Warthe, 25) Wilhelm Robert Mehler, geb. am 26. April 1863 zu Briesenhorst, im Kreise Landsberg a. W., 26) Kommis Carl Adolf Richard Vogel, geb. am 9. Januar 1860 zu Gera, 8 27) Friedrich Wilhelm Grünenthal, geb. am 29. April 1861 zu Drossen, im Kreise West Stern⸗ berg. 28) Franz Adalbert Klose, geb. am 7. Dezember 1859 zu Lissa, im Kreise Fraustadt,
29) Richard Otto August Aneclam, 7. November 1861 zu Schievelbein, Schievelbein,
30) Eugen Kochmann, geb. am 17. Oktober 1861 zu Klein⸗Zabrze, im Kreise Zabrze, 1
31) Stenograph Albert Daniel Höpner, geb. am 22. Oktober 1862 zu Calbe a. S., im Kreise Calbe, 8
32) Wolf Wilhelm Levy, geb. am 18. März 1861 zu Birnbaum, im Kreise Birnbaum,
33) Wilhelm Elias Gerhard Theodor Müller, geb. am 24. Juli 1864 zu Meiningen,
34) Bau⸗Eleve Friedrich Ferdinand Christian Rudolph Berlin, geb. am 6. Februar 1859 zu Berlin,
35) Kaufmann Heinrich Bloch, geb. am 21. Juni 1860 in Berlin, 1
36) Künstler Ernst Friedrich Wilhelm Robert Bellach, geb. am 24. Juli 1861 in Berlin,
37) Schlosser Gottlieb Andreas Ernst Nicolaus Berger, geb. am 21. Januar 1861 zu Tula in Rußland,
38) Steindrucker Carl Oscar Robert Gustav Blanck, geb. am 17. Dezember 1861 zu Berlin,
39) Maler Adolf ee Emanuel
30. August 186. Drescher, geb. 11. September 1861 zu Warschau,
40) Carl Julius Albert Aßmann, geb. am 7. März 1862, 5
41) Schlächter Jean Emilie Paul Arlaud, geb. am 16. Januar 1862,
889 Gustav Adolf Bodde, geb. am 18. Januar 1862, 43) Max Rudolph Richard Berger, geb. am
geb. am
geb. am
geb. am im Kreise
vor dem unterzeichneten Gerichte, im Geschäftslokale
Der untexm 1. Dezember cr. gegen den Kürassier 4. E lassene
Pade der
Grabenstraße Nr. 97 hierselbst, anberaumten Auf⸗
44) Carl Ludwig Erich Buschmann, geb. am 21. Januar 1862, 45) Kaufmann Carl Friedrich Wilhelm Batter⸗ mann, geb. am 17. April 1862, 46) Theodor Otto Eugen Bissing, geb. 2. August 1862, 1 47) Otto Carl Albert Böttcher, geb. am 17. Sep⸗ tember 1862, 48) Arbeiter Max Hermann Carl Brode, geb. am 16. November 1862, 49) Kaufmann Berthold Barrach, geb. am 30. No⸗ vember 1862, 8 50) Bernhard Borchardt, geb. am 11. Dezem⸗ ber 1862, 51) Uhrmacher Gustav Adolph Ballot, geb. am 4. April 1862, 52) Julius Bernhart richtig Eltze, geb. am 15. Dezember 1862, 53) Franz Robert Baer, geb. am 17. Mai 1862, 54) Commis Jean Isaac Cohn, geb. am 3. Ok⸗ tober 1862, 55) Friedrich Paul Wilhelm Ditte, 25. Juli 1862, 56) Bäcker Marx Alfred Arthur Dittrich, geb. am 11. Oktober 1862, 8 57) Heinrich Otto Leopold Dannenberg, geb. am 5. Mai 1862, 8 58) Seifensieder Julius Hugo Domker, geb. am 29. Juli 1862, b . 59) Kutscher Georg Ludwig Elfmann, geb. am 4. August 1862, 60) Tischler Franz Johann Julius Ekart, geb. am 29. November 1862. 61) Student Arnold Thomas Thoreten von Etlinger, geb. am 10. Mai 1862, zu 40 bis 61 in Berlin geboren, sämmtlich unbekannten Aufenthaltes, deren letzter Wohnsitz oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ist beschuldigt: 8 als Wehrpflichtige in der Absicht sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heere oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubnif entweder das Bundesgebiet verlassen, ode nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich des Bundesgebiets aufgehalten ahen aben. 1 ö strafbar nach §. 140 ad 1 Strafgesetz uchs. Dieselben werden auf den 28. Januar 1885, Vormittags 9 ½ Uhr, vor die Strafkammer I. des Königlichen Landgerichts I. hier, Alt⸗Moabit 11/12, 1 Treppe, Saal 49, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselbe auf Grund der gemäß §. 472 Straf⸗Prozeß⸗Ordnun von den Ersatzbehörden ausgestellten Erklärunge verurtheilt werden. Berlin, den 27. November 1884. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
am
geb. am
45654] Der Feilschlächter Friedrich Lehne, als Vormun der Tochter des gestorbenen Schuhmachermeister Christian Busse, hat das Aufgebot des gerichtliche Kaufbriefes vom 28. September 1877, laut welches der Maurer Wilhelm Bode und dessen Ehefrau Caroline, geb. Riesling, gegen Verpfändung des Nr. 2346 an der Kuhstraße gelegenen Pe un Hofes sammt dem Nr. 338 am Lämmchenteiche ge legenen Abfindungsplane zu 1 Mrg. 21,90 Qu.⸗Rth und übrigem Zubehör der Ehefrau des Fabrik arbeiters Heinrich Christian Theodor Hensel, Jo hanne, geb. Söchting, vorher Wittwe Busse 2980 4¼ nebst 5 % Zinsen schuldet, beantragt.
Der Inhaber dieser Obligation wird aufgefordert, spätestens in dem auf 8
den 20. Mai 1885,
Morgens 11 Uhr, 8 vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, ange⸗ gesetzten Termine sein Recht an diese Urkunde anzu⸗ melden und solche vorzulegen, widrigenfalls di Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Braunschweig, 6. Oktober 1884. Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.
Subhastationen, Aufgebote, Vor ladungen u. dergl.
[54662] Aufgebot.
Nr. 29157. Der Ober⸗Stabsarzt a. D. Dr. Fra Emil Martin in Freiburg i. B. hat das Aufgebo folgender Rentenscheine der allgemeinen Versorgungs anstalt im Großherzogthum Baden:
1) Rentenschein Nr. 1554, Jahresgesellschaft 1835 Klasse I., Abtheil. b., 8 Rentenschein Nr. 1555, Jahresgesellschaft 1835, Klasse I., Abtheil. b., 3) Rentenschein Nr. 3798, Jahresgesellschaft 1835, Klasse I., Abtheil. b., 8
4) Rentenschein Nr. 468, Jahresgesellschaft 1836,
Klasse I., Abtbheil. b., 88
5) Rentenschein Nr. 469, Jahresgesellschaft 1836
Klasse I., Abtheil. b., beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den -28 . 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem Gr. Amtsgerichte hierselbst anberaumten Aufgebots termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen würde.
Karlsruhe, den 29. November 1884. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts.
2)
13. Juli 1862,
(L. S.) Braun.