1884 / 297 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

ersonalveränderungen. Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 9. Dezember. v. Müller, Sec. t. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 15, dessen Kommando zur Dienst⸗ leistung bei dem Auswärtigen Amte bis ult. Juni k. J. verlängert. 11. Dezember. „v. Below, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Ulanen⸗ Regiment, zum Premier⸗Lieutenant, vorläufig ohne Patent befördert. Moltke, Rittm. und Chef der 7. Comp. des Regts. der Gardes du Corps, zum Commandeur der 3. Escadr. und Chef der 5. Comp., v. Wurmb, Pr. Lt. vom Regt. der Gardes du Corps, unter Be⸗ förderung zum Rittm., vorläufig ohne Patent, zum Chef der 7. Comp. . Prinz v. Battenberg, Sec. Lt. vom Regt. der Gardes u Corps, zum Pr. Lt. befördert. Graf v. Schimmelmann, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., Graf v. Erlach, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Drag. Regt., à la suite der betreff. Regimenter gestellt. iesar, Oberst⸗Lt. z. D. und Bezirks⸗Commandeur des 2. Bats. Landwehr⸗Regiments Nr. 3, der Charakter als Oberst verliehen. 8 von der Reck, Rittm. und Escadr. Chef vom Kür. Regt. Nr. 2, à la suite des Regiments gestellt. v. Quast, Hauptm. vom Generalstabe des IX. Armee⸗Corps, als Rittm. und Cscadr. Chef in das Kür. Regiment Nr. 2 versetzt. v. Haugwitz, Hauptmann aggreg. dem Generalstabe und kommandirt zum Generalstabe des VI. Armee⸗Corps, unter Belassung bei demselben, in den Generalstab der Armee einrangirt. v. Sierakowski, Major vom Füs. Regt. Nr. 34, zum Bats. Commandeur ernannt. von der Lancken, Major aggregirt dem Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, in die erste Hauptmannsstelle des Füsilier⸗Regim. Nr. 34 einrangirt. Thieme, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 34, dem Regt., unter Verleihung des Charakters als Major, aggregirt. Birnbaum, Hauptm., aggreg. dem Füs. Regt. Nr. 34, als Comp. Chef in dieses Regt. einrangirt. Schultze⸗Moderow, Sec. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 4, in das Regt. wieder⸗ einrangirt. Baron v. Wolff, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 10, kommandirt als Insp. Offiz. zur Kriegsschule in Anclam, zum Premier⸗Lieutenant, vorläufig ohne Patent, befördert. Wedemeyer, Major vom Drag. Regt. Nr. 8, unter Verleihung eines Patents seiner Charge und unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der 18. Division, als Escadr. Chef in das Ulan. Regt. Nr. 10 versetzt. v. Kleist, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 11, als Adjut. zur 18. Div. kommandirt. Gra⸗ matzky, Rittm. von dems. Regt.,, zum Escadr. Chef er⸗ nannt. v. Hertzberg, Sec. Lt. von dems. Regt., Scher⸗ CEEi vom Fnl. Regt. Nr. 38, zu Pr. Lts. befördert. Frhr. v. Wittgenstein, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 56, à la suite des Regts. gestellt. v. Rüdgisch, Major vom Inf. Regt. Nr. 57, zum Bats. Commandeur ernannt. v. Trotha. Major, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 57, in die erste Hauptmannsstelle des Regts. einrangirt. Hupfeld, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 28, zum Pr. Lt. befördert. v. Flotow, Major z D. und Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regiments Nr. 74, der Charakter als Oberst⸗Lieutenant verliehen. Rechen⸗ berg, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 14, à la suite des Regts. gestellt. v. Mandelsloh, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 14, Frhr. v. Verschuer I., Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 80, kommandirt als Insp. Offiz. zur Kriegsschule in Cassel, zu Pr. Lts. befördert. Frhr. v. Minnigerode, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 117, à la suite des Regiments gestellt. Frhr. v. Maltzahn, Pr. Lt. vom Inf. Regiment Nr. 94, zum Hauptmann und Comp. Chef befördert. v. Voigts⸗König, Oberst⸗Lt. z. D. u. Bez. Commandr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 111, der Charakter als Oberst verliehen. Frhr. v. Maltzahn, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 9, à la suite des Regts. gestellt. v. Stietencron, Pr. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 4, ein das Drag. Regt. Nr. 9 versetzt. v. Blücher, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 4, zum Pr. Lt. befördert. Keller, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 70, von seinem Kommando bei der Unteroff. Schule in Weißenfels entbunden. Boden, ‚Pr. Lt. v. Inf. Regt. Nr. 82, als Comp. Offiz. zur Unteroff. Schule in Weißenfels kommand. v. Münchhausen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, mit ult. d. M. von seinem Kommando als Assistent bei der Militär⸗Schießschule entbunden. Trost, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, diesem Regt., unter Belass. in seinem Commando zur Dienstleist. bei dem Millitär⸗Knaben⸗Erziehungs⸗ Institut zu Annaburg, aggregirt. Graf v. Haslingen, Pr. Lt. vom Kadetten⸗Corps, unter Entbindung von der Stellung als Adjut. bei dem Commando des Kadetten⸗Corps, in das Inf. Regt. Nr. 71 ver⸗ setzt. Frhr. v. Reißwitz und Kadersin, Pr. Lt. von der Haupt⸗Kadettenanstalt, zum zweiten Adjut. bei dem Commando des Kadetten⸗Corps ernannt. Danneil, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 116, zur Haupt⸗Cadetten⸗Anstalt, Koehne, Hauptm. à la suite des Feld⸗ Art. Regts. Nr. 23 und Lehrer bei der Kriegsschule in Hannover, als Battr. Chef in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, Klapp, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Lehrer zur Kriegsschule in Hannover versetzt. Engels, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 15, von dem Kommando als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Cassel, v. Graevenitz, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 93, von dem Kommando als Insp. Offiz. bei der Kriegsschule in Potsdam, Hantelmann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18, von dem Kommando als Insp. Offiz. bei der Kriegs⸗ schule in Hannover, Graf von der Schulenburg⸗Angern, Seconde⸗Lieuteuant vom Dragoner⸗Regiment Nr. 15, von dem Kommando als Inspektions⸗Offizier bei der Kriegsschule in Erfurt, entbunden. v. Schultz, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 14, als Insp. Offizier zur Kriegsschule in Cassel, Schneider, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, als Insp. Offizier zur Kriegsschule in v. Tschudi, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 47, als Insp. ffizier zur Kriegsschule in Hannover, Schede, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 11, als Insp. Offizier zur Kriegsschule in Erfurt, kom⸗ mandirt. v. Blumenthal, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 2, zum überzähligen Rittmeister befördert. Müller, Major und Flügel⸗ Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, ein Patent seiner Charge verliehen. Pfeiffer, Pr. Lt. à la suite des Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 4, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando als Adjutant der 4. Feld⸗Art. Brig. zum überzähl. Hauptmann, Eltester, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, zum Pr. Lt., Marcard, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 8, zum Major, Unger, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, Mottau I, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Trimborn, Sec. Lt. à la suite des Regts. Nr. 23, kommandirt als Adjutant der 8. Feld⸗ rt. Brigade. Grosman, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 23, Weber, Seconde⸗Lieutenant vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 25, Hartmann, Seconde⸗Lieutenant vom Feld⸗Artillerie⸗ Regt. Nr. 26, zu Pr. Lts. befördert. v. Bayer, Major und etats⸗ mäß. Stabsoffiz. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, ein Patent seiner Charge verliehen. v. Schell, Oberst à la suite des 1. Garde⸗Feld⸗ Art. Regts. und Commandeur der Garde⸗Feld⸗Art. Brig., zum Mit⸗ glied der Prüfungskommission für Hauptl. und Pr. Lts. der Art. er⸗ nannt. Günther, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Reg. Nr. 4, unter Be⸗ förderung zum Hauptm. und Batterie⸗Chef, in das Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 16, Becker, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 8, als Abtheil. Commandeur in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, Johr, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Nr. 16, in das Feld⸗Art. Nr. 6, versetzt. Moers, Pr. Lt. vom Feld⸗Art Regt. Nr. 26, à la suite des Regts. gestellt. v. Bur⸗ chard, Oberst und Direktor der vereinigten Artillerie- und Ingen. Schule, unter Belassung à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 3 zum Commandeur der 8. Feld⸗Art. Brig., Köhler, Oberst⸗Lt. und Com⸗ mandeur des Feld⸗Art. Regts. Nr. 31, unter Stellung à la suite des Regts., zum Direktor der vereinigten Artillerie- und Ingen. Schule, Gaertig, Oberst⸗Lt. und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗ Art. Rgt. Nr. 15, zum Commandeur des Feld⸗Art. Rgts. Nr. 31, ernannt. Seydel, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, zum Hauptm. und Comp. Chef, Schmidt, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt.,

888 Regt. Nr. 11, Tülff, Hauptm. und Comp. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 5, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, Grebin, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, in das Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 5, versetzt. v. Dewitz I, v. Dewitz II, Sec. Lts. von der 1. Ingen. Insp., v. Sausin, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., zu Pr. Lts. befördert. Beckerl, Major vom Stabe des Ingen. Corps, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspecteurs der Milit. Telegraphie, zum Mitglied der Prüfungskommission des Ing. Corps ernannt. Beyer, Hauptm. von der 1. Ingen. Insp., von He Stellung als Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 2 entbunden. ehn, Pr. Lt. von der 1. Ingen. Insp., unter Beförderung zum zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 2, Frhr. v. agern, Pr. Lt. von der 1. Ingen. Insp., unter Beförderung zum Hauptm. und unter Versetzung zur 3. Ingen. Insp., zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 14 ernannt. Mende, Hauptm. von der 2. Ingen. Insp., unter Beförder. zum Major, zum Stabe des Ing. Corps verse t. Hellinger, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., von seiner Stellung als Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 14 ent⸗ bunden. Kopp, Sec. Lieutenant von der 3. Ingen. Insp., zur 2. Ingen. Insp., Tappen, Hauptm. von der 4. Ingen. Inspektion, unter Entbind. von seiner Stell. als Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 10, in die 1. Ing. Insp., versetzt. Genst, Pr. Lt. von der 4. Ing. Insp., unter Beförderung zum Hauptmann, zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 10 ernannt. Reinhardt, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 14, zum Pr. Lt. befördert Eichling, Pr. Lt. à la suite des Garde⸗ Train⸗Bats., unter Entbindung von seiner Stellung als Adjutant der Train⸗Inspektion und unter Beförderung zum Rittmeister und Compagnie⸗Chef in das Train⸗Bataillon Nr. 6 versetzt. E Lt. vom Garde⸗Train⸗Bat., unter Stellung à la suite des Bats., als Adjut. zur Train⸗Insp. kommandirt. Detring, Pr. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 14, in das Garde⸗Train⸗ Bat. versetzt. Damsch, Pr. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 9, unter Be⸗ förderung zum Rittm. und Comp. Chef, zur Hess. Train⸗Comp. ver⸗ setzt. v. Waldow, Pr. Lt. aggreg. dem Train⸗Bat. Nr. 9, in das Bat. einrangirt. Melms, Sec. Lt. von der Hess. Train⸗Comp., in das Train⸗Bat. Nr. 15 versetzt. 3. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 7. Dezember. Kuppe, Zeug⸗Lt. von der Art. Werkstatt in Spandau, zum Art. Depot in Cöln versetzt. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11. Dezember. Stein⸗ kopf, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Gren. Landw. Regt., zum Pr. Lt., Raedler, Volkmann, Pr. Lts. vom 3. Garde⸗Gren. Landw. Regt., zu Hauptleuten, Igler, Graeger, Baum, Mende, Sec. Lts. vom 3. Garde⸗Gren. Landw. Regt., zu Pr. Lts. befördert. Maurach, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 82, als Res. Offiz. zum Gren. Regt. Nr. 1 versetzt. Plesch, Holland, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, Joetze, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 5, Exß, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 21, Tiede I., Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 5, Zachariae, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataill. Landw. Regts. Nr. 8, Wodrig, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 64, Schulenburg, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 67, Berndt, Sec. Lt. von der Res. des Inf Regts. Nr. 31, Krug, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, zum Rittm., Lindner, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Landwehr Regiments, zu Pr. Lts. befördert. Mensing, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 53, Lidke, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 68, Scheidemann, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, zu Pr. Lts. befördert. Hühner, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 77, in die Kategorie der Res. Offiz. zurückversetzt und als solcher dem Hus. Regt. Nr. 6 zugetheilt. Rocholl, Seconde⸗Lieutenant von der Landwehr⸗Kavallerie des 2. Bats. Landwehr⸗Regts. Nr. 83, Frhr. von und zu Bodman, Kieser, Sec. Lts. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 113, Demuth I., Mühe, Sonntag, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, zu Pr. Lts., Groschupf, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, zum Hauptm., Roßkothen, Schwarz, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2 Bats. Landw. Regts. Nr. 114, Rettig, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, Laubmeyer, Wöhlisch, Sec, Lts. von der Landw. Feld⸗ Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 45, zu Pr. Lts, Becker, Schröder, Pr. Lts. von der Res. des Garde⸗Pion. Bats., Baetge, Pr. Lt. von den Landw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Langbein, Pr. Lt. von den Landw. Pion. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, zu Hauptleuten befördert. Lewandowski, Pr. Lt. von der Res. des Eisenbahn⸗Regts. im Bez. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, zu der Landw. Inf. versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 9. Dezember. Frhr. v. Seherr⸗Thoß. Sec. Lt. a. D., zuletzt à la suite des Ulan. Regts. Nr. 10, der Charakter als Pr. Lt. ver⸗ liehen. 11. Dezember. Schüßler, Gen. Major und Com⸗ mandeur der 8. Feld⸗Art. Brigade, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuches, mit Pension zur Disp. gestellt. v. Bongé, Major vom Füsilier⸗Regiment Nr. 34, mit Pension und der Uniform des Grenadier⸗Regiments Nr. 11, v. Schaikowski, Major, aggregirt dem Infanterie⸗Regiment Nr. 54, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., v. König, Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 12, als Rittm. mit Pens. und der Regts. Unif., Edeling, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 26, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Unif., Adloff,* Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 27, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, v. Werner, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 10, als Major mit Pension und der Regts. Uniform, Friedrich, Pr. Lt. à la suite des Infanterie⸗Regiments Nr. 62, als Hauptmann mit Pension und der Regts. Unif., Frhr. v. Schleinitz, Major vom Inf. Regt. Nr. 57, mit Pens. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Brenken, Major z. D., zuletzt Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Inf. Regts. Nr. 56 ertheilt. Frhr. v. Ketelhodt, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 94, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., Ellerhorst, Sec. Lieutenant vom Inf. Regt. Nr. 17, als Premier⸗Lieutenant mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Unif., Rasper, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 60, als I mit Pens. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. v. Schütz, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, mit Pens. und der Uniform des 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regts. der Ab⸗ schied bewilligt. Zentgraf, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 25, mit Pens. ausgeschieden. v. Westernhagen, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, als Major mit Pension nebst Aus⸗ sicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Unif. der Ab⸗ schied bewilligt. Schmidt I., Pr. Lt. von der 4. Ingen. Insp., mit Pension ausgeschieden. Kuckein, Rittm. und Chef der Train⸗ Major mit Pension und seiner bisher. Unif. der Abschied ewilligt. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11. Dezember. Nie⸗ mann, Sec. Lt. vom 1. Garde⸗Landw. Regt., Dobisch, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗Landw. Regt., Oetken, Schwarz, Pr. Lts. vom 1. Garde⸗Gren. Landw. Regt., Lehmann, Sec. Lt. vom 4. Garde⸗ Gren. Landw. Regt., von der Hagen, 12. Lt. von der Res. des 3. Garde⸗Gren. Regts., Schirrmann, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, Stern, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, Lambrücker, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, Rühs, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, v. Schev en, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 10, Kohli, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, Mylius, Wellmann, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, Schrader, Brumme, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw.

Chef vom 8

Battr. Chef, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 29,

1. Bats. Landwehr⸗Regiments Nr. 31, der Abschied f Ulrich, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats⸗ Lan dwenügin Nr. 31, Schreiber, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2 8 Landw. Regts. Rr. 71, CrednerlI., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 8. Bats. Landw. Regts. Nr. 72, Landmann, Sec. Lt. von der

1. Bats. Landw. Regts. Nr. 96, Haeußler, Sec. Lt. Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 96, Lincke von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 7,

bisher. Unif., Hane, Görlitz, Sec. Lts. von der Landwehr⸗Inf des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 18, Richter, Pr. Lt. von 8 Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, mit der Landw. Arm 8 Unif., Gertz, Sec. Lt. von der Res. des Ülan. Regts. Na⸗ Schuerhoff, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw Regts. Nr. 16, Witte, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Remn Nr. 9, Hoffmann⸗ Sec. Lt. von der Landw. Inf. des J. Balt Landw. Regts. Nr. 17, Wolff, Sec. Lt. von der Landw. Kav e

von der Haupin. mit seiner

1

des Res. Landw. Bats. Nr. 39, Heimsoeth, Pr. Lt. von der Pi. Inf. Regts. Nr. 74, Reuther, Pr. Lt. von der Landw. r . 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, mit der Landw. Armee⸗Unif Steyerthal, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. L üf. Regts. Nr. 75, v. Leisching, Pr. Lt. von der Landw. Inf. da 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, als Hauptm. mit seiner bisher Unif., Hennig, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landie⸗ Bats. Nr. 86, mit der Landw. Armee⸗Unif., v. Kamptz 8 von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 37, ( Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bataillons, Si everz Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr 79. Koehler, Sec. Lt. von der Landw. Inf, dess. Bats., als Pr. g. mit der Landw. Armee⸗Unif., Heine, Sec. Lt. von der Land, Kar dess. Bats. Fellner, Pr. Lt. von der Res. des Drag Regts. Nr 5. Lubowski, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landm⸗ Regts. Nr. 118, Flath, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, Ernst, Seconde⸗Lieut. von der Landwehr⸗ Infanterie des 2. Bataillons Landwehr⸗Regiments Nr. 114 Möller, Premier⸗Lieutenant von der Landw. Inf. des Lothring, Res. Landw. Bats. Nr. 97, mit der Landw. Armee⸗Unif., Marsch⸗ Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 18, Baron von der Goltz, Sec Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw Regts. Nr 27, Röstell, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art, des Res. Landw. Bats. Nr. 34, mit der Landw. Armee⸗Unif., Lade, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regtz. Nr. 88, als Pr. Lt., Hustede, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Ant. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 91, als Pr. Lt. mit der Landwehr Armee⸗Unif., Lieber, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art, des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 93, Busch, Sec. Lt. von der Landw Feld⸗Art, des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 129, Balack, Pr. :. von der Landw. Fuß⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 12, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif., Heiliger, Pr. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, Thielmann Hauptm. von der Res. des Pion. Bats. Nr. 6, mit seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetz ungen Im activen Heere. 30. November. Roth, Pr. Lt. in Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, unter Beförderung zum Hauptmann und ef. Logan, Pr. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, versetzt. Weiß, Sec. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, zum Pr. Lt. befördert 8 Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 7. Dezember. Gröber, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 125, Sihler, Sec, Lt. der Ref. des Gren. Regts. Nr. 123, Stahl, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 124, Steinhart, Sec. Lt. der Res. des Gren. Regtz. Nr. 119, Naschold, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats⸗ Landw. Regts. Nr. 124, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Corps. 9. November. Dr. Fetzer, Stabsarzt à la suite des Sanitätscorps, Medizinal⸗Rath und Zweiter Hofarzt, unter Verleihung des Titels und Ranges eines Ober⸗Me⸗ dizinal⸗Raths, zum Ersten Leibarzt Sr. Majestät des Königs er⸗ nannt. 25. November. Dr. Hochstetter, Assist. Arzt 1. Kl. im Ulan. Regt. Nr. 19, auf ein Jahr zum Kaiserlichen Gesundheits⸗ amt in Berlin kommandirt. 7. Dezember. Dr. Beck, Asist. Arzt 1. Kl. der Landw. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 120, der Abö⸗

schied bewilligt.

Kaiserliche Marine. Beförderungen, Versetzungen nw. Kretzschmar, Torpedo⸗Unter⸗Lt., der Ab⸗

Ernennungen, Berlin, 9. Dezember. schied bewilligt.

Angra Pequena. (Aus der dem Reichstag vorgelegten Denkschrift.) X“ (Gortsetzang) 1 8

Südatlantischer Ozean, den 27. Januar 1884. An Bord S. M. Kbt. „Nautilus“.

An den Chef der Kais. Admiralität. Berlin. (Auszug.) 8 8

Euer Excellenz beehre ich mich, in Befolg des mir in meinet Segelordre gegebenen hohen Befehls über den Stand der Lüderitz⸗ schen Unternehmung in der Bucht von Angra Pequena ganz gehorsamst Folgendes zu berichten:

In Bezug auf die Rechtsfrage des Besitztitels des ꝛc. Lüderitz suchte ich mich während meines Aufenthalts in Kapstadt vom 13. bis zum 20. Januar cr. über diese Angelegenheit zu informiren und erfuhr ich, daß der Ankauf der Landstrecke um die Bucht von Angra Pequena bis 5 Meilen (englisch) landeinwärts durch den Kaufmann Lüderitz aus Bremen (d. d. 1. Mai 1883) in Bezug auf die Grenzen derselben durch einen Herrn Spence (Vertreter der Firma de Paß, Spence & Co) angefochten würde, welcher daselbst ältere Rechte auf einen Theil des von Herrn Lüderitz in Besitz genommenen Terrains zu haben glaubt. 8

Die englische Firma stützt sich dabei auf einen mit dem früheren Beherrscher (Kapitän) des Landes geschlossenen Vertrag, der ihr den Küstenstrich zwischen Baker⸗Bai (Angra Junta) und Angra Pequena zur Benutzung einräumt, um die aus den derselben Firma überlassenen Minen gewonnenen Erze zu verschiffen.

Durch Herrn Lüderitz, der nunmehr laut Kaufvertrag vom 25 August 1883 die ganze Küste vom Oranjefluß aufwärts bis zum 260 Südbreite, einschließlich aller Häfen und Baien, außerdem das Land 20 geographische Meilen von jedem Punkt der Küste land⸗ einwärts gerechnet, gekauft hat, wurden mir in Angra Pequena diese beiden Kaufverträge sowie unter Anderem eine Erklärung des Kapitänd Joseph Fredericks über die von ꝛc. Spence vorgebrachten An⸗ sprüche vorgelegt.

„Der Hafen von Angra Pequena ist ein sehr guter. Schiffe von geringem Tiefgang, wie S. M. Kanonenboot „Nautilus“ und 8 hier an der Küste verkehrenden Schooner, können bequem nördlich 588 südlich von der Penguin⸗Insel einlaufen und zwischen dieser Iase g. der Niederlassung ankern. Groͤßere Schiffen (Korvetten) müssen etwa südlicher beim Robert Harbour ankern, wo sie gegen die hier herrschenden südlichen Winde und die draußen stehende Dünung guten Schutz finden.

Die Bucht ist durch die vorliegenden Inseln fast nach a n Richtungen geschützt, besitzt einen guten Ankergrund und scheint ntte deshalb bei weitem der beste Hafen an der ganzen südlichen Westküf von Afrika, vielleicht mit Ausnahme der Saldanha⸗Bucht. die Die genannten Inseln schützen den Innenhafen auch gegen die⸗

befördert. Herfordt, Sec. Lt. vom Garde⸗Fuß⸗Art. Regt., in das

8

Regts. Nr. 93, Knobloch, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des

1

außerhalb derselben fortwährend stehende Dünung, so daß das Wasser

Kav. desselben Bats., Dinse, Sec. Lt. von der dandw. Jende

2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, Bode, Sec. Lt. von der Landw. ½

glatt und das Landen an den sandigen Stellen z Pund bequem ist. Im Innenhafen liegt nur ein der Schiffahrt it hinderlicher Felsen: der Tiger Rock, an der Nordostseite von inos i Island; um denselben ist aber tiefes Wasser und muß er sancancch eine Baake, auch bei Hochwasser, bei dem er unter der geläche liegt, bemerkbar gemacht werden, um seine Gefährlichkeit

2 verlieren na ist ein gutes zu nennen, weil der Temperaturwechsel 2 ist und Flußmündungen oder Sümpfe nicht vorhanden Die höchste dort von den Deutschen beobachtete Wärme betrug h Reaumur. Die Hitze belästigt wenig, da fast fortwährend ein r Südwest⸗ bis Südwind weht, der von der See kommend, dscen wirkt. Das Wasser hat in Folge des kühlen nördlichen Fülaroms nur eine Temperatur von 17,50 Celsius.

Die Inseln waren, wie ihre Namen besagen, früher nur von mauinen und Robben bewohnt, jeßt befinden sich einige Hütten der better auf denselben, welche den Guano einsammeln. Verschiedene für von Seevögeln nisten noch in Mengen dort, doch soll die dunnoentnahme in zwei Jahren wegen Mangels an Stoff ihr Ende

erreichen. 6 8 . mreiceI, Buchten des Hafens enthalten eine Anzahl von Fischen.

2 See des Landes soll ein großer sein und wird nden, im Bereich der Kolonie und nördlich von derselben liegenden Fergen mit Erfolg nach Kupfer, Silber und Gold gegraben. 8 veerr Lüderitz hat die in der Näbe von Angra Pequena gefundenen( mineralien gesammelt, unter ihnen sind verschiedene Metalle. Eisen Ig. fanden wir in kleinen reinen Stücken in der Felsenmasse der weingesprengt und konnten diese Eisenstückchen taschenvoll sammeln. dem Wassermangel ahzuhelfen, sollen Versuche mit artesischen der abessinischen Brunnen angestellt werden und hofft Herr Lüsderitz nu die Hülfe eines aus der Kap⸗Kolonie erwarteten berühmten 2 ders. 1

Nrellafindian⸗ er die Anlage einer Kohlenstation, da es häufig passiren oll, deß Dampfern vor dem Erreichen von Kapstadt die Kohlen

nazha Allem, was ich gesehen und gehört habe, geht nun das von

te Gutachten dahin: 1 88S 8ue von der Firma F. A. Lüderitz in Bremen im Hafen von Angra Pequena ins Werk gesetzte Handelsunternehmen gut ge⸗ gründet und erfolgreich ist und dasselbe wachsen und gedeihen wird, besonders n . Fen. anzulegen, gelingt. Das es Wassers i er Hauptmange ““

Fellen de Aschenborn,

Korvetten⸗Kapitän und Ko

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„Hafens ruhig und

zut ei K I

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Zerge ein Um

Nr. 12. . Berlin, den 24. April 1884. 11 Kapstabt Herrn Lippert, deutscher Konsul, Kapstadt. 9 Mittbeilungen des Herrn Lüderitz zweifeln die Kolonial⸗ behörden, ob seine Erwerbungen nördlich vom Oranje⸗Fluß auf deutschen Schutz Anspruch haben. Sie wollen amtlich erklären, daß er und seine Niederlassungen unter dem Schutze des Reiches stehen. 8 von Bismarck.

Nr. 13.

Berlin, den 24. April 1884. Telegramm. An den Kaiserlichen Botschafter in London. Mittheilung, daß der Kaiserliche Konsul in Kapstadt telegraphisch beauftragt worden ist, zu erklären, die Lüderitzschen Erwerbungen säinden unter dem Schutz des Reichs. Auftrag, hiervon Lord Gran⸗

ville in Kenntniß zu setzen. v. Bismarck.

(Inhalt.)

8 Nr. 14.

Ausz duszug.) London, den 17. Mai 1884.

Die heutige „Times“ bringt die Mittheilung, Lord Derby habe gester eine Deputation von südafrikanischen Kaufleuten empfangen, welche darum petitionirt hätten, daß die britische Regierung Angra pequena dem Deutschen Reich nicht abtreten, sondern daselbst die dritische Autorität aufrecht erhalten und weiter ausbreiten möchte.

An der Spitze der Deputation stand Sir Donald Currie, liberales Parlamentsmitglied und Chef der bekannten großen Firma Donald Currie & Co., welche, soviel ich weiß, Besitzerin einer Dampferlinie zwischen England und dem Kap ist. Auf die Ansprache desselben gab Lord Derby zur Antwort, England habe nie Angra hequena selbst als britisches Gebiet betrachtet, wohl aber Anspruch „a sort of general right“ darauf erhoben, andere Mächte von dieser Küste bis an das portugiesische Gebiet hin auszuschließen. Die deutsche Regierung habe verschiedene Anfragen in Betreff der Natur der Ansprüche, welche England auf Angra Pequena geltend mache, gestellt, aber, soviel ihm bekannt, diese Rechte nie bestritten. Deutsch⸗ land habe nicht beabsichtigt, eine Kolonie dort zu gründen, habe viel⸗ mehr nur wissen wollen, ob England das Gebiet als sein Eigenthum betrachte und in diesem Falle die deutschen Niederlassungen dort schützen würde, und ob entgegengesetzten Falles England etwas dagegen einzuwenden habe, wenn dann Deutschland den Schutz seiner An⸗ gehörigen selbst ausübe. Das Kolonialamt habe darauf die Regiegüng der Kap⸗Kolonie gefragt, ob sie Angra Pequena und die Ver⸗ untwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung daseldst über⸗ nehmen wolle, was dieselbe wegen der damit verbundenen Kosten damals ausgeschlagen habe. . 1

Das englische Kabinet habe jedoch vor einigen 8 telegraphisch angefragt, ob die Kap⸗Kolonie für den Fall, daß ie Kegierung sich entschlösse, die Rechte der Krone Englands auf Angra Pequena geltend zu machen, dieses Gebiet doch zu übernehmen bereit sei. Eine Antwort darauf sei in Folge der jüngsten Ministerkrisis

8 folgt. n der Kolonie allerdings noch nicht erfolgt Münster. Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Bismarck.

Nr. 15.

Tagen nochmals

Berlin, den 21. Mai 1884. Telegramm. An den Kaiserlichen Botschafter in London.

Der Botschafter wird um Auskunft ersucht, was Lord Gran⸗ ville auf vhschaf Telegramm vom 24. April d. J. angeordnete Mit⸗

theilung geantwortet habe.

(Inhalt.)

(Inhalt.) London, den 21. Mai 1884.

LEE“ Antwort auf Nr. 15. Meldung, Lord Granville habe seiner Zeit erwidert, daß 88 sih mit dem Kolonialamt in Verbindung setzen werde; die Sache werde verzögert durch die Berathungen mit der Kap⸗Kolonie, i2 Ur Zeit eine Ministerkrisis eingetreten sei. Die Erklärung Lord SI 1. 1— säheälber der Deputation südafrikanischer Kaufleute enthalte die Auf

assung des Kolonialamts. 8 Münster.

Berlin, den 24. Mai 1884.

Telegramm. An den Kaiserlichen Botschafter in London.

Verhandlung und überhaupt in Beziehung erinnert, daß die ““ 8

(Auszug.) vom 24. d. M. zu bestätigen.

veranlaßt haben könne, entgegennahm. 1 liche Bestätigung des ihm Gesagten, welche ich ihm am selben Tage

einreichte.

den Herrn Reichskanzler Fürsten von Bismarck,

ich zu erhalten die Ehre gehabt.

Julkan Pauncefote und auch mit Lord Derby öfters besprochen, dabe aber stets die Antwort erhalten, daß das Kolonialamt sich erst mit der Kap⸗Kolonie in Verbindung setzen und darüber einige Zeit vergehen müsse.

der Punkte bezeichnet, auf deren Erledigung Eure Durchlaucht den größten Werth legten.

werde, was er könne, daß diese Angelegenheit aber eigentlich Sache der Kap⸗Kolonie sei und durch die Ministerkrisis daselbst ver⸗ zögert werde.

Oberhause interpellirt worden.

Zugleich wird daran Note vom 31. Dezember 1883 noch unbeantwortet sei. Graf von Hatzfeldt.

Nr. 18. Kapstadt, den 28. April 1884. ha S

Ew. Durchlaucht beehre ich mich, den Empfang des Telegrammes

In Folge hiervon begab ich mich zu. Mr. Scanlen, dem cseuse. und Premierminister, und benachrichtigte ihn von dem nhalte der mir gewordenen Instruktion, welche er mit einiger Ver⸗

de „was eine Hohe Kaiserliche Regierung zu dieser Mittheilung 5 - Er ersuchte mich um schrift⸗

N

Der Kaiserlich deutsche Konsul. 1 Lippert. b An se Durchlaucht. Berlin.

London, den 26. Mai 1884.

Telegramm vom 24. d. M., Angra Pequena betreffend, habe Sir

Das Ich habe diese Angelegenheit mit Lord Granville,

Lord Granville gegenüber habe ich Angra Pequena als einen

Lord Granville hat mir darauf erwidert, daß er gern thun

erby ist am 19. d. M. durch Lord Sidmouth im Dieser richtete an die Regierung die Frage, welche Nationalflagge in Angra Pequena und in der Walfisch⸗ Bai wehe, und ob genügende Maßregeln zum Schutze der englischen Interessen während der Unterhandlungen mit Deutschland getroffen worden seien. Lord Derby erklärte, in Betreff der Walfisch⸗Bai sei keine Streitigkeit entstanden und werde eine solche auch wahrschein⸗ lich nicht entstehen. Die Walfisch⸗Bai sei seit einigen Jahren im Besitze Englands und der Besitzanspruch nie bestritten worden. In Betreff Angra Pequena's gebe es zwei besondere Fragen, nämlich die⸗ jenige wegen der Inseln außerhalb des Hafens und diejenige wegen des Hafens selbst. Die Inseln seien, so viel er wisse, unbesetzt. Auf den Zwischenruf Lord Sidmouth’s: „Er glaube, die Inseln seien von englischen Kaufleuten besetzt“, fuhr Lord Derby wörtlich fort: 3

„Sie mögen in diesem Sinne besetzt sein. Aber ich wollte nur sagen, daß keine eigentliche Niederlassung sich dort befindet, noch irgend ein Vertreter unserer Kolonial⸗ oder Zentralbehörde. Sie werden als britische Besitzungen beansprucht, aber ich weiß nicht, ob irgend eine Flagge dort weht, wenn eine weht, so ist es unzweifelhaft die britische Flagge. Die Frage wegen des Festlandes ist komplizirter. Wir haben, so viel ich weiß, niemals formell darauf Anspruch er⸗ hoben, auch haben wir keinerlei Regierung dort eingerichtet. Ich weiß wohl, daß nahezu vor 90 Jahren britische Truppen unter Kapitän Alexander dort landeten und von dem Lande im Namen der britischen Krone Besitz ergriffen. Da dies jedoch vor 90 Jahren statt⸗ fand und keiner auswärtigen Regierung hiervon Anzeige gemacht wurde, so könnte man wohl mit Recht die Frage aufwerfen, in wie weit ein nomineller Anspruch der Art jetzt noch für gültig, angesehen werden kann. Unsere Haltung dieser Frage gegenüber ist die gewesen, daß wir zwar nicht formell den Besitz der Bai beansprucht haben, aber doch das Recht, fremde Mächte von derselben aus dem Grunde auszuschließen, weil sie zu nahe an unsere Niederlassungen wären, ohne jedoch selbst die Gründung einer Kolonie oder einer Nieder⸗ lassung dort unternommen zu haben.“ .

Am Schluß seiner Rede bemerkte Lord Derby, daß in den nächsten Tagen eine Antwort vom Kap erwartet werde.

Münster. Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Bismarck. Nr. 20. . London, den 27. Mai 1884. Nach Abgang meines gehorsamsten Berichts vom gestrigen Tage bat mich Lord Granville, zu ihm zu kommen, um mich zu bitten, seine Entschuldigung darüber Euerer Durchlaucht auszusprechen, daß meine Note vom 31. Dezember v. J. noch nicht beantwortet sei. Die Verhandlungen mit der Kap⸗Kolonie und die dortige Ministerkrisis seien daran Schuld. In diesen Tagen werde die Antwort vom Kap eintreffen und ich dann gleich mit Antwort versehen werden. Lord Granville sagte, die ganze Frage sei nicht dazu angethan, daß dadurch das gute Verhältniß zwischen beiden Ländern leiden könne, wir würden jedenfalls zu einer Verständigung darüber gelangen, und ich möge Euerer Durchlaucht die Versicherung geben, daß er seinerseits Alles thun werde, um diese zu erleichtern. 3 Münster.

Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Bismarck.

Nr. 21

Lord D

Kapstadt, den 3. Juni 1884. Telegramm.

An das Auswärtige Amt, Berlin. Der Premier benachrichtigt mich vertraulich, er habe der eng⸗ lischen Regierung mitgetheilt, daß die Kolonie bereit sei, die Küsten⸗ striche bis zur Walfisch⸗Bat einschließlich Angra Pequena zu über⸗

Lippert.

Nr. 22.

Berlin, den 4. Juni 1884.

(Inhalt.) 8 Telegramm. An den Kaiserlichen Botschafter in London. Nach einem Telegramm des Konsuls in Kapstadt vom gestrigen Tage hat der Premierminister der Kap⸗Kolonie der englischen Regie⸗ rung die Bereitwilligkeit der Kap⸗Kolonie erklärt, die ganze Küsten⸗ bis Walfisch⸗Bai, einschließlich Angra Pequena, zu über⸗ nehmen. Im Auftrage des Reichskanzlers bitte ich, vorläufig Lord Gran⸗ ville vertraulich mitzutheilen, wir seien nicht in der Lage, eine solche Besitzergreifung anzuerkennen und besteitten das Recht dazu. Graf von Hatzfeldt

nhalt. 8 London, den 7. Juni 1884. Telegramm.

An das Auswärtige Amt, Berlin. Auf die im Telegramm vom 4. d. M. befohlene Mittheilung erwiderte Lord Granville, ich möge Ew. Durchlaucht sagen, die Ausgleichung der entstandenen Differenz werde sein eifrigstes Be⸗

streben sein. 8 Eine weitere Antwort könne er erst in einigen Tagen nach Rück⸗ kehr der anderen Minister geben. Zu seinem Bedauern sei in Folge des Ministerwechsels in der Kap⸗Kolonie die Antwort auf meine

Ehre gehabt.

die erste Anfrage, Kaiser englische Regierung gerichtet wurde, in die England in der Lage sei, deutschen Ansiedelungen in zu gewähren. 8 bisher nicht vorhandene Einrichtungen zu treffen, in dieser

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Berlin, den 10. Junj 1884. Ew. Excellenz Telegramm vom 7. d. M. habe ich zu erhalten die

Nachdem vermehrte Anfragen deutscher Unterthanen, namentlich nseatischer, ob sie bei ihren afrikanischen Unternehmungen auf den chutz des Reichs rechnen könnten, zu Anfang des vorigen Jahres an

mich herangetreten waren, ist es zunächst mein Bestreben gewesen, zu verhüten, daß wir, bei pflichtmäßiger Leistung dieses Schutzes, mit bestehenden oder auch nur behaupteten Rechten anderer Nationen in Kollision geriethen. Es lag mir daran, dies sicher zu stellen, ohne unnöthiger Weise Befürchtungen über unsere Intentionen, oder die

eigung letzteren zuvorzukommen, hervorzurufen. Ich habe deshalb welche durch die Kaiserliche Botschaft an die Form gekleidet: ob Südafrika Schutz daß England ohne neue, ieser Lage nicht

i. Es war mir aber erwünscht, die eigene Erklärung Englands

Ich war mir dabei bewußt,

darüber bei den Akten zu haben. Diese fiel, wie Ew. Excellenz bekannt, verneinend aus (Bericht vom 26. Februar 1883). Krankheit verhindert, dieses Geschäft im Auge zu bebalten, erst betheiligten Deutschen veranlaßt worden, au 3. von England erhaltenen Auskunft die Sondirungen darüber, ob wir bei Berücksichtigung der bremischen stand stoßen würden, in der schonenden Form fortzusetzen, daß wir die englische Regierung fragten, ob sie glaube, an den Küstenstrichen zwischen dem Oranjefluß und den portugiesischen Besitzungen, mit Ausnahme der Walfisch⸗Bai, rechtliche Ansprüche zu haben, worauf sich dieselben 1

strichen vorhanden wären, um deutschen Ansiedlern Scbe daselbst zu ewähren. n 1 folche Mittel auf jenen Küstenstrichen auch gegenwärtig nicht verfügt, sogar nicht einmal in der Walfisch⸗Bai, wo meines Wissens nur drei Engländer im Auftrage der Regierung vorhanden sind.

Durch bin ich erneute Mahnungen der

im Herbst vorigen Jahres durch kahnn 5 auf der Basis jener ersten

Wünsche auf englischen Wider⸗

gründeten und welche Mittel eventuell in jenen Land⸗

Es war uns dabei nicht unbekannt, daß land über

Meine Absicht bei diesen Sondirungen war dahin gerichtet, da

amtliche Anerkenntniß, daß jene Küstenstriche in europäischem Sinne res nullius seien, von England zu erlangen, ohne daß irgend ei Schatten von Mißtrauen oder Verletzung auf einer der beiden Seiten entstände. und England darüber zu erhalten, daß England bisher keine nachweis lichen Rechtsansprüche oder Befitztitel in jenen Küstenstrichen hinter sich habe. e ku

Tagen und ohne Rückfrage am Kap erschöpfend beantwortet werden; es handelt sich nur um eine Erklärung über den damaligen rechtlich nachweisbaren Besitzstand Englands. England dadurch komplizirt worden, daß Lord Granville und ins⸗ besondere Lord Derby sie so aufgefaßt haben, als ob es England vielleicht konvenire, jetzt und in

Meine Absicht war, Gewißheit und Anerkenntniß von

Diese von uns gestellte Frage konnte von England in acht

Diese einfache Frage ist von

hätten wir gefragt, Zukunft noch etwas Anderes als die Walfisch⸗Bai auf jenen Küstenstrichen sich anzueignen. Eine Rückfrage bei der Kap⸗Regierung und ein Abwarten der dortigen Ministerkrise wurde für die britische Regierung nur ein Bedürfniß, wenn sie sich darüber vergewissern wollte, ob England oder dessen Provinz, die Kap⸗Kolonie, vielleicht noch Lust hätte, sich neue Küstenstriche in jener Gegend anzueignen. Zur Beantwortung unserer Frage hätte eine einfache Durchsicht der Register der früheren englischen Besitzergreifungen genügt; diese Register aber schließen nördlich vom Oranjefluß die ganze Küste nach Abzug der Walfisch⸗Bai aus. . B 1 Dies ist der Punkt, auf welchem wir meinem Gefühl nach von England nicht auf dem Fuße der Gleichheit behandelt worden sind. Dieses Gefühl wird verstärkt durch die Erklärungen, welche verschiedene englische Staatsmänner in dem Sinne abgegeben haben, daß einmal die Nähe der englischen Besitzungen England ein legitimes Recht gebe, Ansiedelungen anderer Nationen zu hindern, daß also England gegen die Nachbarschaft anderer Nationen die Monroe⸗Doktrin in Afrika geltend macht, und daß ferner die englische Regierung, immer in der Voraussetzung, daß jene Landstriche res nullius seien, zwar er von England abhängigen Kapkolonie das Recht der Besitzergreifung dieser herrenlosen Länder einräumt, jeder andern Nation und in specie

uns das Recht dazu bestreitet. Ich habe gestern die gleiche Frage mit Lord Ampthill besprochen und ihm dabei gesagt, daß das Deutsche Reich seinen Angehörigen den Schutz ihrer Unternehmungen und Erwerbungen auch in Afrika nicht versagen könne, daß ich die Unternehmer, welche den Schutz des Reichs in überseeischen Ländern anrufen, auch nicht auf englischen Schutz anweisen könne da, wo bisher englische Herrschaft nicht Platz gegriffen hat, und wo deutsche Kaufleute, in der Ueberzeugung, unter die Bot⸗ mäßigkeit keiner anderen europäischen Macht zu treten, sich angesiedelt haben, ihnen nicht zumuthen könne sich in Betreff ihrer Erwerbungen aus deutschen Unterthanen in englische zu verwandeln. 1 Meine Ansicht geht nach wie vor dahin, daß ein Kolonialsystem nach Analogie des heutigen englischen mit Garnisonen, Gouverneurs und Beamten des Mutterlandes für uns nicht angezeigt sei, aus Gründen, welche in unseren inneren Einrichtungen und Verhältnissen liegen, daß das Reich aber nicht umhin könne, seinen Schutz, soweit seine Kräfte reichen, auch auf solche Handlungsunternehmungen deutscher Unterthanen zu erstrecken, welche mit Landerwerb verbunden sind. Ich habe mich auf die Analogie der englisch⸗ostindischen Kompagnie in ihren ersten Anfängen berufen. Die darauf von Lord Ampthill an mich gerichtete Frage, ob wir soweit geben würden, den Betheiligten ein Royal Charter zu bewilligen. habe ich bejaht. Euere Excellenz wollen aus Vorstehendem die Richtung für Ihre Haltung in Besprechungen mit Lord Granville entnehmen. Unser Verhalten muß darauf gerichtet sein, in Deutschland den Eindruck zu verhüten, als ob wir dem in der That aufrichtig vorhandenen Wunsche des guten Einvernehmens mit England vitale Interessen Deutschlands

opfern könnten.

Sr. Execelle 8 dem Kaiserlichen Botschafter Herrn Grefes Bu Münster. ondon.

von Bismarck.

Nr. 25.

X“ London, den 14. Juni 1884 (Auszug.) 8S

Soeben habe ich mit Lord Granville eine längere Unterredung über die Angra Pequena⸗Angelegenheit gehabt.

Ich habe dabei alles verwerthet, was in den letzten Erlassen Ew. ꝛc. hierher gesagt ist; ich betonte die Richtung unserer Politik und erklärte, wir muüßten uns an die verschiedenen, in den Akten be⸗ findlichen Erklärungen der englischen Regierung halten, daß nördlich vom Oranje⸗Flusse außer an der Walfisch⸗Bai keine englische Sou⸗ veränetät oder Jurisdiktion existire. Unsere Note vom 31. Dezember v. J., welche nur zu wissen verlangte, über welche Mittel England bei Angra Pequena verfüge, um event. Schutz auszuüben, sei ohne Antwort geblieben. Inzwischen sei die Sache vorwärts gegangen, unsere Landsleute, deren Kapitalien in Angra Pequena angelegt waren, hätten wissen müssen, unter wessen Schutz sie ständen. Im April d. J. hätten sich dieselben bei uns beschwert, daß seitens der Kap⸗Regierung ihr Anspruch auf deutschen Schutz bestritten werde. Unter diesen Um⸗ ständen hätten Euere Durchlaucht sich Ende April veranlaßt gesehen, sowohl der Königlich großbritannischen Regierung als auch der Re⸗ gierung der Kap⸗Kolonie zur Kenntniß bringen zu lassen, daß die deutschen Ansiedelungen in Angra Pequena unter dem Schutz des Reichs ständen. Diese Eröffnung habe Lord Granville ohne Wider⸗ spruch mit der Bemerkung entgegengenommen, daß er dieselbe dem Kolonialamt mittheilen wolle. Mehrere Wochen später habe dann Lord Derby die bekannte Erklärung den südafrikanischen Kaufleuten gegenüber abgegeben. Dadurch sei nothwendig der Eindruck bei uns erweckt worden, als wolle man uns in Angra Pequena mit vollendeten

Der Botschafter wird angewiesen, darauf hinzuweisen, daß wir nur mit der scastärge Regierung, nicht mit der Kap⸗Kolonie in

Note noch immer nicht erfolgt. 8 .“ 8 Münster

1“ 14

Thatsachen entgegentreten, die ein weiteres Vorgehen deutscherseits illusorisch machten. 8