1884 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Eisenbalm-Einnahmen.

Gotthardbahn. Im Novbr. cr. für den Personenverkeh IZ . Fr. (im Okt. 295 000 Fr.), für den Güterverkelb Ue he Wedees e 555 000 Fr. (im Okt. 560 000 Fr.), zusammen 845 000 Fr (in 8 88 “—“ Okt. 855 000). Die Betriebsausgaben betrugen im Nondn vrse h 380 000 Fr. (im Okt. 385 000). Demnach Ueberschns- 8 8 5 “] 4 zun

465 000 Fr. (im Ozt. 470 000). Der Betriebsüberschuss 2 Novbr. 1883 betrug 368 000 Fr. 8

Wetterbericht vom 18. Dezember 1884, 8 Uhr Morgens.

Faromofer ank 0 Gr. u. d. Meeres- . spiegel reduc. in Wind. Millimeter.

749 747 743³ 749 752² 757 759 762

Loco 9,80 Br., loco 7,50 Br., 7.40 Gd., pr. Dezember 7,30 Gd., per Januar-März 7,50 G6 d. Wetter: Kälter.

Wien, 17. Dezember. (W. T. B.)

Getreide markt. Weizen per Frühjahr 8.33 Gd., 8,38 Br., pr. Herbst 8,85 Gd., 8,90 Br. Roggen pr. Frühjahr 7,33 Gd, 7 38 Br., pr. Herbst —,—. Mais pr. Mai-Juni 6,18 Gd., 6,23 Br. pr. Juni- Juli 6,23 Gd., 6,28 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,97 Gd., 7,02 Br., pr. Herbst —.

(W. T. B.)

Pest, 17. Dezember.

Produktenmarkt. Weizen loco bebauptet, pr. Frübjahr 8,08 Gd. 8,10 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,58 Gd., 6,60 Br. Mais pr. Mai-Juni 5.76 Gd., 5,78 Br. Wetter: Schön.

Amsterdam, 17. Dezember. (W. T. B.) 8

Bancazinn 45 ¼.

Amsterdam, 17. Dezember. (W. T. B.)

Getréidemarkt. (Schlussbericht). Weizen auf Termine niedriger, pr. März 206. Roggen loco unverändert, auf Termine geschäftslos. pr. März 152. Rüböl loco 30. pr. Mai 30 ¼.

Antwerpen, 17. Dezember. (W. T. B.)

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, weiss, loco 18 ¼ bez., 18 8⅞ Br., pr. Januar 18 Br., pr. 18 ½ Br. pr. Januar-März 18 ½ Br. Steigeud.

London, 17. Dezember. (W. T. B.

Havannazucker Nr. 12 13 nominell, Rüben-Rohzucker 10 ½ träge. An der Küste angeboten 1 Weizenladung. Wetter: Milder.

London, 17. Dezember (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schiussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 10 180, Gerste 8240, Hafer 44 890 Qrts.

mine —. Gek. Ctr. per diesen Monat —, per Dezember- Januar —. 1 Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —, Winterraps ℳ, Sommer- raps ℳ, Winterrübsen ℳ. Sommerrübsen 1 Rüböl per 100 Kilogr. mit Fass. Termine still. Gekündigt 100 Ctr. Kündigungspreis 51,3 ℳ. Loco mit Fass —. ohne Fass —, per diesen Monat und per Dezember-Januar 51.3 per Januar- Februar, per Februar-März und per März-April —, per April-Mai 52,2 ℳ, per Mai-Juni 52 4

Leinöl per 100 Kilogr. loco Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Termine still. Gekündigt Ctr. Kündigungspreis Loco bez., per diesen Monat, per Dezember-Januar, per Januar-Februar, per Februar-März und per April-Mai —.

Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter %. Termine still. Gek. Liter. Kündigungspr. Loco mit Fass —, per diesen Monat, per Dezember-Januar und per Januar-Februar 43,3 43,1 43 2 bez., per Februar-März —, per März-April —, per April- Mai 44.8 44,7 bez., per Mai-Juni 45 44.9 bez., per Juui-luli 46 45.8 bez. per Juli-August 46,7 46,5 bez., per August-September 47 bez.

Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass 43,4 43,2 bez., per April-Mai —.

Weizenmehl No. 00 22,50 20,50, No. 0 20,50 19,00, No. 0 u. 1 19,00 18,00 Roggenmehl No. 0. 20 25 19,25, No. 0 u. 1 19,.25 18.00 per 100 Kilogramm brutte inkl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Bericht der ständigen Deputat’on für den Eierhandel von

114“ 16.“] S

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11““

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Temperatar in 0 Celsins

Stationen. Wetter.

WSW SSW

bedeckt Schnee wolkenlos 8 3 8 1“ bedeckt 11““ e 1““ 28* h“ ehüc 11““ 8

1“ 8 . 8 v“ 5

bedeckt enes en 12

bedeckt Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an;

bedeckt .“ fuür Gerlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗ 8 1 dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda . St. Petersbg. Moskau. . .

Cork, Queens-

Ihö 128830 1818 Helder.. N“ Hamburg ..

er.

Type Februar

Das Abonunement beträgt 4 50 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer ruckzrile 30 ü.

bedeckt . 8 18 8 e 8 bedeckt - 8 1 ö11““ 1“ 8 8 44 3 8 b

wolkig 1.“ Troj E118““ wolkig Beerlin, -, III 1“ bedeckt

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bedeckt

756 Wsw

766 W 758 W 752 Nw 755 sW

1884.

ö1114““

Berlin. Preis für Eier mit 3 70 per Schock zu weichende Qualitäten waren geboten. Stettin, 17. Dezember. Getreidemarkt.

öhh]

April-Mai 162,00, pr. Mai-Juni 164,50. Roggen fest, 134 00, pr. April-Mai 137,00, pr. Mai-Juni 137,50. Rüböl unver- ändert, pr. Dezember 50,00, pr. April-Mai 51,50.

loce 41,60, pr. Dezember 41,50, per April-Mai Juli 45.40, Petroleum loco 8,65. Posen, 17. Dezember. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 40 70. pr. Dezember 40.70. pr.

Januar 40,80, pr. Februar 41,20, pr. April-Mai 4 5000 Liter. Still. Breslan, 18. Dezember (W. T. B.) Getreidemarkt. Januar 40,70, do. per April-Mai 43,50, Weizen per Dezember 155.

51,50, do. per April-Mai 52,50, per Mai-Juni Wetter: Veränderlich. Cöln, 17. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco hiesiger 16,00, pr. März 16,35, pr. Mai 16,70.

4

loco 28,30, Pr. Mai 28.20. Bremen, 17. Dezember. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht) fest, aber ruhig

loco 7,25 à 7,20 bez., pr.

Hamburg, 17. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco unverändert,

pr. Dezember 152 Br., 151 Gd, pr. April- Mai 160,00 Br., 159,00 Gd. Roggen loco unverändert, auf Termine fest, pr. Dezember 122.00 122,00 Gd. und Gerste unverändert. Rüböl matt, loco —, pr. Mai 53 ½. Spiritus höher gehalten, pr. Dezember 34 ½ Br., pr. Januar-Februar 34 ½ Br., pr. Februar-März 34 ½ Br., pr. April-Mai 34 ½ Br. aber ruhig. geringer Umsatz. Petroleum behauptet, Standard white

Br., 121.,00 Gd., pr. April-Mai 123,00 Br.,

Bei erheblichem Angebot und schwachem Bedarf ist der

zu unregelmässigen Preiser

Weizen fest, loco 145.00 156,00, pr.

Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Dez.- pr. Juli-August 45 30. Roggen per Dezember 133,00, per April-Mai 135,00, pr. Mai Juni 136,00. Rüböl loco per Dezember

Roggen loco hiesiger 14,50, pr. März 13,85, pr. Mai 14,10. Hafer loco 13,50. Rüböl

Standard white Januar 7,25 bez. und Br., bruar 7,35 Br., pr. März 7,45 Br., pr. April 7,45 Br.

notiren. Ab⸗-⸗ an-

loco 132,00 ruhig. Miqddl.

Spiritus fest, Lieferung 6 3 ⁄2 d. 44,30, pr. Juni- Roheisen.

Mixed

2,60. Gekündigt Getreidemarkt.

Paris, 17. Dezember. weichen,

Paris, 17. Dezember. Produktenmarkt.

Zink ruhig. Fn. pr. Januar 21,25,

15,50, April 44 25, pr. 65 50, pr. Januar 68,00. Spiritus

fremder

fest,

pr. Fe- 4 625 000 Bushel.

auf Termine fest,

Hafer Winterweizen loco

Kaffee fest,

Weizen rubhig, englischer Weizen stetig, fremder nominell, unverändert, schwer verkäuflich, Mehl träge, Gerste stetig. Mais knapp, fest.

Liverpool, 17. Dezember.

Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 500 Ballen. amerikanische Januar-Februar-Lieferung März-April-Lieferung 56 3 ⅛, April-Mai-Lieferung 6 ⁄2,

Glasgow, 17. Dezember. (W. T. B.) numbers

Leith, 17. Dezember. (W. T. B.) Sehr wenig Geschäft in irgend einem Artikel, Preise aber fester. Wetter: Winterlich. (W. T. B.) Rohzucker 88° weichend, loco 32,00 à 32,50. Weisser Zucker Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Dezember 38,40, pr. Januar 38,75. pr. Januar-April 39,50, pr. März-Juni 40,30. (W. T. B.) Weizen pr. Januar-April 21,50, pr. März-Juni 21,80. Mehl 9 Marques mattt, pr. Dezbr. 43,90, pr. Januar 44,10, pr. Januar- März-Juni 45.10. 66,00, pr. Januar-April 67,00, pr. Dezember 42,75, pr. Januar 43,25, pr. Januar-April 44,00, pr. Mai-August 45 50. New-YNork, 16. Dezember. Visible Supply an Weizen 41 825 000, Bushel, do. do. an Mais

New-YXork, 17. Dezember. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 11, Orleans 10 3⁄16, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 8 Gd., do. in Philadelphia 7 Gd., rohes Petroleum in New-York 6 ⅛. do. Pipe line Certificates I. C. Mehl 3 D. 15 C. Rother D. 85 Januar D. 80 ½ C., pr. Februar D. 82 C. Mais (New) 53. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,60. Schmalz (Wilcox) 7,30, do. Fairbanks 7,05, do. Rohe & Brothers

für Hafer Tendenz niedriger,

(W. T. B.)

Umsatz 7000 B., davon für Amerikaner stetig. Surats 5⁵⁵5/64, Mai-Juni-

warrants 42 sh. 2 d. bis

ruhig pr. Dezember 21,10,

Rüböl ruhig, pr. Dezember pr. März-Juni

b]

do. in New-

pr. Dezember nominell

pr. Kaffee (fair Rio-) 9,55.

752 751 751 767 759 764 763 763 760 757 759 757 771 755

Swinemünde Neufahrwass. emne A““ Münster... Karlsruhe. Wiesbaden München Chemnitz Berlin. Wien Breslau.. 1 Miest..

bedeckt. Schnee²) wolkenlos bedeckt halb bed. ³) wolkig⁴) bedeckt wolkig bedeckt5) Regen V bedeckt

bedeckt Regen

beocedo —-D —-

4 œ2boH œSCesS beH R bO,ꝙS bo bo , b0,be

& 1 *⸗

1) Heute früh Schneeschlacken. ²) Nachts und Morgens feiner Schnee See wenig bewegt. ³) Reif. ⁴) Gestern Vormittag an. haltender Schnee. ⁵) Gestern gegen Abend Schnee.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet; 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel. europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: = leiser Zug, 2 = leicht 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steit, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = hefttiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Von einem barometrischen Minimum an der südnorwegischen Küste erstreckt sich eine Zone niedrigen Luftdruckes südostwärts nach dem Schwarzen Meere hin, während nordwestlich von den britischen Inseln eine neue Depression herannaht. Ueber Deutsch- land ist bei meist schwacher westlicher Luftströmung das Wetter mild, im Westen aufklarend, im Osten trübe. An der ost- deutschen Küste fäüllt vielfach Schnee. In Süddeutschland ist ziemlich viel Niederschlag gefallen. Ueber Finnland herrscht an- dauernd sehr strenge Kälte.

7,25 Speck 6 ½. Getreidefracht 6 ½.

Deutsche Seewarte.

Wochen⸗Ausweise der Deutschen Zettelbanken vom 30. November 1884.

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 1

Kasse.

Gegen Gegen (Gegen 82 86 8 Vor⸗

Lombard⸗ Wechsel. Vor⸗ woche.

Noten⸗ Umlauf.

Gegen Täglich die fällige Vor-⸗ Verbind⸗ Vor⸗ woche. llichkeiten. woche.

die auf

Gegen Verbind⸗ Gegen

lichkeiten

digung.

[57450] Bekanntmachung. Auf den Antrag des Gutsbesitzer Gustav Noetzel von Moritzkehmen wird die seit etwa 20 Jahren

die Vor⸗ woche.

Kün⸗

585 736 5 846 29 090 4 846

4 575 36 686 20 685

kb* 1 Die 5 altpreußischen Banken 1 Die 3 sächsischen Banken. . Die 4 norddeutschen Banken. eeb—

ie Bayerische Notenbank. Die 3 süddeutschen Banken. 1

forderun⸗ die woche. 3 358

Vor⸗ gen. woche. 453 205 + 11 722 208% 29 126 + 252 1 266 62 034 575 487] 61800 + 733 1066 24 690 + 684 1166““ 2097

7367 + 238 4221 +4 87 749— 82822 3 220 + 7 1850 + 94 2 014 + 9

+

42 722 + 1 618 745 570 + 4442 11 340—

47 097 + 3420

12 346 + 13

10 006

65 029 +

48 844

260 601 23 291 4 608 80

5 322 1708 11 266 + 897 4 900 25

9 285 710 929 N

198

374 695 2 407

10 135 + 12 460 19 1922 80

3418 +

verschollene Wittwe des Altsitzers Benjamin Trutnau, Anna Catharina, geb. Praetor, angeblich später wiederverehelichte Baron, aufgefordert, sich spä⸗ testens im Aufgebotstermine den 6. November 1885, Mittags 12 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 16, zu bce widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird.

113 42 8³⁵

25 0 71 1

Summa 687 464

310 56 614 5876

68 867 1832 940 232 +

5 591256 977 21658 S5 301

Tilsit, den 4. Dezember 1884. III

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 265. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Feen⸗Oper in 3 Ab⸗ theilungen, nach dem Französischen des J. R. Planché übersetzt von Th. Hell. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Hoguet. (Frl. v. Ghilany, 88 v. Voggenhuber, Frl. Götze, Hr. Lieban, Hr.

rnst, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 272. Vorstellung. Rosenkrauz und Güldenstern. Lustspiel in 4 Akten von Michael Klapp. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 266. Vorstellung. Der Troubadour. Oper in 4 Akten, nach dem Ita⸗ lienischen des S. Camerano. Musik von Verdi. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Lehmann, Frl. v. Ghilany, Manrico: Hr. Mierzwinski, als Gast, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr. Extra⸗Preise.

Schauspielhaus. 273. Vorstellung. Christoph Marlow. Trauerspiel in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater.

Glocke. Sonnabend: Don Carlos. Sonntag: Pitt und Fox.

Freitag: Die große

Wallner-Theater. Freitag: Zum Besten

der Weihnachtsbescheerung armer Kinder der städt. Taubstummenschule. Zum letzten Male: Der Salontyroler.

Nictoria-Theater. Freitag: Geschlossen wegen Vorbereitung zu Sulfurina.

Am 25. Dezember: Zum 1. Male mit gänzlich neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Reguisiten: Sulfurina. Ausstattungsstück mit Gesang und großem Ballet von G. Scherenberg. Musik von C. A. Raida. (Sulfurina: Frl. Meyer⸗ hoff als Gast; Lucifer: Hr. Swoboda als Debut.) Die neuen Dekorationen, darunter 2 Wanddekora⸗ tionen, von Lütkemever; elektrische Bijouterie und lebender elektrischer Kronleuchter G 6i

147 731 719 + 12 359 Paris. Kostuüͤme nach Pariser Original⸗Figurinen des Hrn. Cledat de la Vigidre. Der Billet⸗ verkauf beginnt Dienstag, den 23. Dezember.

8

5 8

Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Freitag: Zum 84. Male: Gasparone. Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von C. Millöcker.

Sonnabend: Gasparone.

Residenz-Theater. Direktion: A. Anno. Freit-g; Zum 24. Male: Der Club. Pariser Lebensbild in 3 Akten von E. Gondinet. Deutsch von O. Blumenthal.

Sonnabend: Zum 25. Male: Der Club.

’s

Kroll's Theater. Freitag: Große Weih⸗

nachts⸗Ausstellung. Erinnerungen an Egypten und Japan. Dazu: Die Märchen meiner Amme. Phantastisches Zauberspiel mit Gesang und Tanz, in einem Vorspiel und 3 Akten (12 Tableaux) nach einem älteren Stück von A. Mödinger, frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Vor der Vorstellung großes Concert. Anfang 5 ½ Uhr, der Vorstellung 6 Uhr.

Billets sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen. 1“

Entrée für Kinder 50 ₰.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Zum

6. Male: Das Stadtgespenst. Zeitbild in 4 Akten von Lucius. (Novität) Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Das Stadtgespenst.

v Walhalla-Operetten-Theater. Freitag:

Zum 55. Male: Gillette von Narbonne. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

11“

Concert-Haus. Concert des Kgl.

Hof⸗Musikdirektors Herrn

Am 31. Dezember: Sylvester⸗Abend. Subskrip⸗

tions⸗Ball.

1

Circus Renz. Carlstraße Markthallen.

Extra⸗Vorstellung mit eigens dazu bestimmtem Programm zum Besten der Weihnachtsbescheerung armer Kinder hiesiger Residenz, wozu ich des wohlthätigen Zweckes wegen um recht Zum 21. Male: lustigen Heidelberger, oder: Ein Studenten⸗ Große Original⸗

Freitag, Abends 7 Uhr:

zahlreichen Besuch bitte.

ausflug mit Hindernissen. Pantomime, dem

„Cobham“, geritten vom jungen Frl.

Mr. Georg Loyal in seinen vorzüglichen Produk⸗ tionen mit lebenden Tauben zu Pf Schulpferd „Khedive“, geritten vom jungen Hrn. Oscar

Renz. Sonnabend: Große Vorstellung. Sonntag: Zwei Vorstellungen. Der Circus ist geheizt.

E. Renz, Direktor.

modernen Studentenleben nommen. Vorführen der 12 arabischen Schimmel⸗ hengste durch Hrn. Franz Renz. Quadrille de la grande Duchesse, geritten von 16 Damen. Das Schulpferd „Adgar“ und das Vollblut⸗Springpferd—

Königliches Amtsgericht. 8 144½ 51u.

1574580 as Königl. Amtsgericht München I.,

Abtheikung A. für Civilsachen, hat am 15. Dezember 1884 in Sachen der Pri⸗ vatiere Maria Eißler aus Ulm, zur Zeit in München, wegen Kraftloserklärung eines Schuldscheines der Kgl. Filialbank in München folgendes Ausschluß⸗ Urtheil erlassen und verkündet: 1

I. Der von der Königlichen Filialbank in München unterm 12. April 1884 auf die Privatiere Maria Eißler von Ulm ausgestellte Schuldschein Nr. 39020, über achttausendeinhundert Mark, zu 2 % verzinslic, wird für kraftlos erklärt.

II. Die Antragstellerin Maria Eißler hat de Kosten des Verfahrens zu tragen.

München, den 16. Dezember 1884.

Der geschäftsl. Kgl. Gerichtsschreiber ( ) Hagenauer. 1

Die

ent⸗

Clotilde Hager. Das

erde. 8 157460] 1

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 4. d. Mts. ist die Hypotheken⸗Urkunde über 3000 Thaler Darlehen, eingetragen im Grundbuch von Langheinersdorf Nr. 63, Abtheilung III. Nr. 21, aus der Schuldurkunde vom 9. Januar 1868, füt

Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Anna Elias mit Hrn. Rechts⸗

anwalt Dr. Felix Cohn. Geboren: Ein Sohn: Hrn. halter Georg Wegener. Dietrich (Frauenburg). Meyer (Adelebsen).

mann (Hartwigswalde). Hrn. inspektor v. Rosainsky (Wittenberg).

Tochter: (Zossen). Gestorben:

Hrn. Rechtsanwalt

geb. Gloxin (Gr.⸗Okonin). Hr

Trautwein (Breslau). 8

Hrn. Domarzt Dr. Hrn. Apotheker E. Hrn. Oberförster Kamp⸗

- Hr. Bürgermeister Joh. Jos. Kling (Hofheim a. T.). Fr. Oberförster Marie Rahm,

kraftlos erklärt. Sprottan, den 10. Dezember 1884. 8 Königliches Amtsgericht. II. 8 8

1“ oti ,9

Reichsbankbuch⸗ [57464]

Durch Ausschlußurtheil von heute ist das zu der Post Abth. III. Nr. 13 Bd. VII. Bl. 31 5 Grundbuchs von Anröchte gebildete Hypothe 8 Dokument über 39 Thlr. 16 Sgr. Judikat na Zinsen und Kosten für Franz Georg Kegel d it röchte aus dem Erkenntnisse vom 9. Juni 185 9 kraftlos erklärt.

Erwitte, den 10. Dezember 1884.

Königliches Amtsgericht.

Garnison⸗Bau⸗ Eine Max Steffeck

dustaraih Hau

bedeckt ¹) 1 —*

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem praktischen Arzt Dr. Steinbrenner zu Wasseln⸗ heim im Kreise Molsheim, und dem Direktor des Wilhelm⸗ Augusta⸗Stifts, Taubstummen⸗Anstalt der Provinz Branden⸗ burg zu Wriezen, Eduard Walther, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; sowie dem Kanonier Wahlbrink vom Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 10 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Postdirektoren Bouché und Johannesson in Berlin, Arends in Straßburg (Els.), von Groß in Stettin, Serlo in Berlin, Kunau in Posen, Vodel in Leipzig, Thierbach in Crefeld, Lietz in Braunschweig, Bingel in Frankfurt (Main), Jesse in Metz, Meyer in Bremen, Krause in Düsseldorf und Didden in Berlin den Rang der Räthe vierter Klasse beizulegen.

Fekonnimahbdunng betreffend die Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst.

In Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst, vom 12. Dezember 1883 (Reichs⸗Gesetzbl. 1884 S. 173), hat der Bundesrath die nachfolgenden

Bestimmungen über die Eintragung und Stempelung der Exemplare von Schriftwerken ꝛc., sowie der zur Herstellung jener bestimmten Vorrichtungen

Gemäß den Bestimmungen des zu der deutsch⸗belgischen Uebereinkunft vom 12. Dezember 1883 gehörigen Protokolls dürfen diejenigen beim Inkrafttreten dieser Uebereinkunft, dem 11. November 1884, erlaubterweise bereits hergestellten Eremplare von Werken der Literatur und Kunst (Schrift⸗ werke, Abbildungen, musikalische Kompositionen, Werke der bildenden Künste), deren Herstellung nach den Vorschriften der Uebereinkunst nicht mehr gestattet sein würde, auch ferner ver⸗ breitet und verkauft werden, vorausgesetzt, daß sie innerhalb dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet, amtlich abgestempelt werden.

Unter der gleichen Voraussetzung darf der Druck solcher Eremplare, wenn deren Herstellung beim Inkrafttreten der Uebereinkunft erlaubterweise im Gange ist, vollendet werden.

Wer sich daher im Besitze von Exemplaren der im Ab⸗ satz 1, 2 erwähnten Art befindet, hat dieselben bis zum 11. Fe⸗ bruar 1885 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes zur Abstempelung vorzulegen. 2 1

Sortimentsbuchhändler, Kommissionäre ꝛc., welche solche Exemplare besitzen, können dieselben Namens der Verleger oder ihrer Auftraggeber zur Abstempelung vorlegen, ohne daß es einer besonderen Vollmacht G

Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Exemplare nach dem nachstehenden Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel.

erlassen:

Gemäß den im vehata d des §. 1 erwähnten Bestim⸗ mungen dürfen ferner veiestgen beim Inkrafttreten der Uebereinkunft vorhandenen, bisher erlaubterweise angefertigten Vorrichtungen wie Stereotypen, Holzstöcke, gestochene Platten aller Art, sowie lithographische Steine —, deren Be⸗ nutzung nach der Uebereinkunft untersagt sein würde, während eines Zeitraums von vier Jahren von dem Inkrafttreten der Uebereinkunft ab zur Anfertigung von Exemplaren benutzt werden, vorausgesetzt, daß diese Vorrichtungen innerhalb der im §. 1 erwähnten dreimonatlichen Frist amtlich mit einem

tempel versehen werden. 1 s

Wer sich daher im Besitze von Vorrichtungen der bezeich⸗ neten Art befindet und dieselben noch ferner zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichtungen bis zum

Februar 1885 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes vorzulegen.

Die Exemplare selbst, welche mit Hülfe gestempelter Vor⸗

richtungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraums her⸗

gestellt worden sind, bedürfen eines Stempels nicht. Auf

hegcctn sollen sie indessen ebenfalls amtlich abgestempelt en.

Wer Exemplare der bezeichneten Art abgestempelt zu haben wünscht, hat dieselben bis Sn 11. Februar 1889 einschließlich der gedachten Behörde vothsgen⸗ 11“

Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten de.ann nach dem nachstehenden Mu B

auf und bedruckt die Vorrichtungen demnächst unter thunlichster Schonung derselben mit ihrem Dienststempel, und zwar in einer Weise, welche die Erhaltung des Stempelzeichens möglichst sicherstellt.

Sie stellt ebenso ein genaues Verzeichniß der mit jenen Vorrichtungen hergestellten ihr vorgelegten Exemplare nach dem im §. 2 erwähnten Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel.

Ob die Herstellung der Exemplare oder Vorrichtungen nach dem bisherigen Vertragsrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht zu prüfen; dagegen hat dieselbe die Stempelung zu verweigern, wenn sie ermittelt, daß die im §. 1 bezeichneten Exemplare oder die im §. 3 bezeich⸗ neten Vorrichtungen erst nach dem 11. November 1884 oder die im §. 3 bezeichneten Exemplare mit Hülfe ungestempelter Vorrichtungen oder erst nach dem 11. November 1888 herge⸗ stellt worden sind. 8

§. 6.

Die Verzeichnisse (§§. 2, 4) werden binnen 6 Wochen nach ihrem Abschluß von der Polizeibehörde an die zuständige Centralbehörde im Geschäftswege eingereicht und von der letzteren aufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizei⸗ behörde Exemplare oder Vorrichtungen zur Abstempelung über⸗ haupt nicht vorgelegt worden p. bedarf es nicht.

Für die Eintragung und Abstempelung der Exemplare und Vorrichtungen werden Kosten nicht erhoben. Berlin, den 18. Dezember 1884. 1.1“ 8 DDer Reichskanzler. 8 In Vertretung: mes Boettiche

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betreffend die Ausführung der Uebereinkunft

zwischen Deutschland und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst.

In Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Italien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst, vom 20. Juni 1884 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 193), hat der Bundesrath die nachfolgenden . Bestimmungen über die Eintragung und Stempelung

der Exemplare von Schriftwerken ꝛc., sowie der zur Herstellung jener bestimmten Vorrichtungen erlassen: 8

1

Gemäß den Bestimmungen des zu der deutsch⸗italienischen Uebereinkunft vom 20. Juni 1884 gehörigen Protokolls dürfen diejenigen beim Inkrafttreten dieser Uebereinkunft, dem 23. November 1884, erlaubterweise bereits bergestellten Exemplare von Werken der Literatur und Kunst (Schrift⸗ werke, Abbildungen, musikalische Kompositionen, Werke der bildenden Künste), „deren Herstellung nach den Vorschriften der Uebereinkunft nicht mehr gestattet sein würde, auch ferner verbreitet und verkauft werden, vorausgesetzt, daß sie inner⸗ halb dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet“, amtlich abgestempelt werden.

Unter der gleichen Voraussetzung darf der Druck solcher Exemplare, wenn deren Herstellung beim Inkrafttreten der Uebereinkunft erlaubterweise im Gange ist, vollendet werden.

Wer sich daher im Besitze von Exemplaren der im Absatz 1, 2 erwähnten Art befindet, hat dieselben bis zum 23. Fe⸗ bruar 1885 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes zur Abstempelung vorzulegen.

Sortimentsbuchhändler, Kommissionäre ꝛc., welche solche Exemplare besitzen, können dieselben Namens der Verleger oder ihrer Auftraggeber zur Abstempelung vorlegen, ohne daß es einer besonderen Vollmacht bedarf.

Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Exemplare nach dem nachstehenden Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel.

3

§. 3.

Gemäß den im Eingange des §. 1 erwähnten Bestim⸗ mungen dürfen ferner diejenigen beim Inkrafttreten der Ueber⸗ einkunft vorhandenen, bisher erlaubterweise angefertigten Vor⸗ richtungen wie Stereotypen, Holzstöcke, gestochene Platten aller Art, sowie lithographische Steine —, deren Benutzung nach der Uebereinkunft untersagt sein würde, während eines Zeitraums von vier Jahren von dem Inkrafttreten der Ueber⸗ einkunft ab zur Anfertigung von Exemplaren benutzt werden, vorausgesetzt, daß diese Vorrichtungen innerhalb der im §. 1. erwähnten dreimonatlichen Frist amtlich mit einem Stempel versehen werden.

Wer sich daher im Beshe von Vorrichtungen der bezeich⸗ neten Art befindet und dieselben noch ferner zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichtungen bis zum

23. Februar 1885 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohn⸗

tes vorzulegen. 8

1“

Die Exemplare selbst, welche mit Hülfe gestempelter Vor⸗ richtungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraums herge⸗ stellt worden sind, bedürfen eines Stempels nicht. Auf Ver⸗ langen sollen sie indessen ebenfalls amtlich abgestempelt werden.

Wer Exemplare der bezeichneten Art abgestempelt zu haben wünscht, hat dieselben bis zum 23. Februar 1889 ein⸗ schließlich der gedachten rs v. vorzulegen.

Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Vorrichtungen nach dem nachstehenden Muster B auf und bedruckt die Vorrichtungen demnächst unter thunlichster u“ derselben mit ihrem Dienststempel, und zwar in einer Weise, welche die Erhaltung des Stempelzeichens möglichst sicherstellt.

Sie stellt ebenso ein genaues Verzeichniß der mit jenen Vorrichtungen hergestellten ihr vorgelegten Exemplare nach dem im §. 2 erwähnten Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel.

5

Ob die Herstellung der Exemplare oder Vorrichtungen nach dem bisherigen Vertragsrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht zu prüfen; dagegen hat dieselbe die Stempelung zu verweigern, wenn sie ermittelt, daß die im §. 1 bezeichneten Exemplare oder die im §. 3 bezeichneten Vorrichtungen erst nach dem 23. November 1884 oder die im §. 3 bezeichneten Exemplare mit Hülfe ungestempelter Vor⸗ richtungen oder erst nach dem 23. November 1888 hergestellt

worden sind.

§. 6. 3 Die Verzeichnisse (§§. 2, 4) werden binnen 6 Wochen nach

ihrem Abschluß von der Polizeibehörde an die zuständige Centralbehörde im Geschäftswege eingereicht und von der letzteren aufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizei⸗ behörde Exemplare oder Vorrichtungen zur Abstempelung überhaupt nicht vorgelegt worden sind, bedarf es nicht.

1

. Für die Eintragung und Abstempelung der Exemplare und Vorrichtungen werden Kosten nicht erhoben. 8 Berlin, den 18. Dezember 1884. Der Reichskanzler.. In Vertretung: von Boetticher

A. Verzeichniß der bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abstempelung vor⸗ gelegten Exemplare.

Titel der Schrift⸗ werke, Abbildungen, Kompositionen ꝛec.

Name oder Firma des Vorlegenden.

Tag der Vorlage.

Zahl r

abgestempelten Exemplare.

18G der bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abstempelung vor⸗ gelegten Vorrichtungen (Stereotypen, Holzstöcke, Platten, Steine ꝛc.)

Titel des Schrift⸗ Nähere werkes, Beschreibung der Abbildung, (Platte, Form, der Komposition ꝛc., Stein, Stereotyp⸗ auf welche abguß ꝛc.) der Vor⸗ die Vorrichtung richtung und deren sich bezieht. röße.

v11“ 1.“

Name oder Firma des Vorlegenden.

Tag

der

Neujahrs⸗Briefvorkehzs.

Zür Förderung und Erleichterung des Neujahrs⸗Brief⸗ verkehrs soll es, wie in den Vorjahren, gestattet sein, daß Stadtbriefe, Postkarten und Drucksachen, deren Bestellung in Berlin am 1. Januar früh gewünscht wird, bereits vom 26. Dezember ab zur Einlieferung gelangen können.

Der Absender hat derartige Briefe, welche einzeln durch Postwerthzeichen frankirt sein müssen, in einen Umschlag ꝛc. zu legen, diesen mit dem Vermerk: „Hierin frankirte Neujahrsbriefe für den Ort“ und mit der Aufschrift: „an das Kaiserliche Stadtpostamt hier, C.“

ersehen. Die derartig hergestellten Send 1 lch

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