1884 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

eine besondere Frankirung nicht in Anspruch genommen wird, können entweder an den Annahmeschaltern der hiesigen Post⸗ anstalten abgegeben oder, soweit es der Umfang gestattet, in die Briefkasten gelegt werden. „Hierbei muß ausdrücklich bemerkt werden, daß die Ein⸗ richtung sich lediglich auf die in Berlin verbleibenden fran⸗ kirten Briefe ꝛc. erstreckt. Es wird im Interesse des betheiligten Publikums ersucht, von dieser Einrichtung einen möglichst a usgedehnten Gebrauch zu machen. 2 Berlin C., den 17. Dezember 1884. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, 8 Geheime Postrath. Schiffmann. 8

Bekanntmachung.

Am 21. d. Mts. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direktion zu Bromberg an der Bahnstrecke Graudenz Marienburg der zwischen Graudenz und Garnsee belegene

Haltepunkt Roggenhausen für den Personenverkehr eröffnet.

Berlin, den 18. Dezember 1884. In Vertretung des vng er. des Reichs

Bekanntmachung.

Am 15. d. M. ist im Bezirk der Kaiserlichen General⸗ direktion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen die 6,2 km lange Bahnstrecke Gebweiler —Lautenbach i. E., Fort⸗ setzung der Bahnstrecke Bollweiler Gebweiler, mit den Stationen

Heißenstein, Bühl i. E. und Lautenbach i. E., dem öffentlichen

5

von dem Militär⸗Oekonomie⸗Departement des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums,

b. den Krankenkassen der Lazareth⸗Verwaltung von der Militär⸗Medizinalabtheilung des Königlichen Kriegs⸗ Ministeriums, ece. den Krankenkassen der technischen Institute der

Artillerie und der Gewehr⸗ und Munitions⸗ fabriken von dem Allgemeinen Kriegsdepartement des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums, d. den Krankenkassen im Bereiche verwaltungen . von den Festungs⸗Inspektionen, 2 g

-e. den Krankenkassen der Remontedepots 8

von dem Königlichen Kriegs⸗Ministerium

mit der Maßgabe wahrgenommen, daß die Festsetzung des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter 8 8 des Gesetzes, Nr. 6 der Anweisung) dem Regierungs⸗Prä identen, und die Entscheidung über die Genehmigung von Abänderun⸗ gen des Kassenstatus, falls die genannten Instanzen die Ge⸗ nehmigung zu ertheilen Bedenken tragen, dem Bezirksausschusse

zusteht.

2) Zu Nr. 4 Abs. 2 der Anweisung. Die Aufsicht über die ausschließlich für Betriebe der ilitärverwaltung errichteten Krankenkassen führen bei a. den Krankenkassen der Magazin⸗, Garnison⸗, Mon⸗ tirungsdepot⸗ und Lazareth⸗Verwaltung

die Corps⸗Intendantur, b. den Krankenkassen der technischen Institute der Artillerie die technische Abtheilung für Artillerie⸗Angelegenheiten im Königlichen Kriegs⸗Ministerium, c. den Krankenkassen der Gewehr⸗ und Munitions⸗ fabriken

der Festungsbau⸗

auf Grund von §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie do 21. Oktober 1878 verboten. m Leipzig, den 16. Dezember 1884. Königliche Kreihauptmannschaft. Graf zu Münster.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird

b Nr. Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht F1 de

Aiicchtamtliches. Dentsches Reich. 8

Preußen. Berlin, 19. Dezember. Se. Majestat der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten von Madai.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kehrte gestern Abend 11 Uhr 55 Minuten von Wernigerode nach Berlin zurück. Vorher hatte Höchstderselbe noch Ballfest des 1. Garde⸗Regiments zu Potsdam bei⸗

1 ““

Am gestrigen Tage fand eine Plenarsitzung des Bundesraths unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, statt. Der Vor⸗ sitzende legte Schreiben des Präsidenten des Reichstages vor nach welchen der Reichstag den Beschlüssen des Bundesraths, betreffend die Aufnahme der Fabriken, in welchen Röhren

gegen die

erkehr übergeben. Berlin, den 18. Dezember 1884. In Vertretung des bi des Reichs⸗Eisenbahnamts: örte.

Königreich Preußen. b

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Kreis⸗Direktor Ernst von Saldern zu Mül⸗ hausen i. E. zum Landes⸗Direktor der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont,

den Staatsanwalt Gelinek in Brieg zum Landrichter mit dem Charakter als Landgerichts⸗Rath, und

die Gerichts⸗Assessoren Schmückert, Kobow, Loewe, Robert Müller, von Kobylecki, Valentin und Schott zu Amtsrichtern zu ernennen; sowie

dem Geheimen Registrator bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wil⸗ helm Stolte, den Charakter als Kanzlei⸗Rath, und dem bei demselben Ministerium angestellten Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator Karl Robert Hermann Blü⸗ mel den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial⸗Landtag der Provinz Westpreußen zum 19. J nuar k. J der Stadt Danzig zu b

Auf den Bericht vom 24. November d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 3 000 000 ℳ, zu deren Aufnahme die Stadtgemeinde Aachen durch das Privilegium vom 28. No⸗ vember 1877 (Gesetz Sammlung für 1878 S. 15 Nr. 12) er⸗ mächtigt worden ist, von vier und ein halb auf vier Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die planmäßigen Tilgungsquoten, soweit dies zur Festhaltung des für die Amortisation vorgeschriebenen Endtermins erforderlich ist, zu erhöhen, sowie daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Inhabern derselben für den Fall rechtzeitig zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürgermeister⸗Amt der Stadt Aachen nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Ter⸗ mine zur Abstempelung auf vier Prozent eingereicht werden.

Berlin, den 3. Dezember 1884.

8 Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz. An die Minister des Innern und der Finanzen.

nnizerium. 8

Die Kataster⸗Controleure Julius Merkel in Hagen, Thomas Thomsen Meyer in Hadersleben, Eduard Gustav Otto Müller in Schlochau,

hann Christian Schultz in Demmin, Spelten in Kempen, Hugo Wehn in Strehlen und Rudolf Werth in Ragnit sind zu Steuer⸗Inspektoren ernannt.

Dem Kassirer Siebert ist die Rendantenstelle, und dem Buchhalter Heinrich die Kassirerstelle bei der Kasse der all⸗ gemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der seitherige Kreis⸗Wundarzt des Stadt⸗ und Landkreises Elbing, Dr. Theodor Deutsch in Elbing, ist zum Kreis⸗ physikus derselben Kreise ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

In Ergänzung der zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (R.⸗G.⸗Bl. S. 73 ff.), erlassenen Anweisung vom 26. November 1883 bestimmen wir im Einvernehmen mit dem Herrn Kriegs⸗Minister:

1) Zu Nr. 2 Abs. 6 der Anweisung. Bezüglich der ausschließlich für Betriebe der Militär⸗

die Inspektion der Gewehrfabriken, d., den Krankenkassen im Bereiche der Festungsbau⸗ verwaltungen die Fortifikationen,

e. den Krankenkassen der Remontedepots die Abtheilung für das Remontewesen im Königlichen Kriegs⸗ Ministerium.

Berlin, den 16. Dezember 1884. Für den Minister Der Minister des Innern. für Handel und Gewerbe. In Vertretung:;

von Boettiche Herrfurth.

Justiz⸗Ministerium. Dem Notar Staehler zu Weilburg ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Hadamar gestattet worden. Der Notar Hofmann in Lebach ist in den Amtsgerichts⸗ bezirk Königswinter, im Landgerichtsbezirk Bonn, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Königswinter, versetzt worden. ‚Der Rechtsanwalt Aye zu Perleberg ist zum Notar im Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Perleberg, und der Rechtsanwalt Nitka zu Querfurt zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg a. S., mit An⸗

weisung seines Wohnsitzes in Querfurt, ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗Baumeister Maximilian Münch⸗ hoff in Schleswig ist zum Königlichen Land⸗Bauinspektor ernannt und demselben eine technische Hülfsarbeiter⸗Stelle bei der dortigen Königlichen Regierung verliehen worden.

8

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

1 Bekanntmachung. Bei der heute in Gegenwart eines Notars

öffentlich bewirkten 8. Verloosung von Schuldverschreibungen der vier⸗

prozentigen Staatsanleihe von 1868 A verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1885 ab, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Juli k. J. fällig werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 4 bis 8 nebst Anweisungen zur Reihe VI bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisungen einer dieser Kassen beziehungsweise in der Provinz Hannover bei einer der Be⸗ zirks⸗Hauptkassen schon vom 1. Juni k. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prü⸗ fung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus⸗ zahlung vom 1. Juli 1885 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Juli 1885 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschrei⸗ bungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 10. Dezember 1884. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

sind die in der Anlage

1116166“ chungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

aus Blech durch Vernieten hergestellt werden, sowie der An⸗ lagen zur Erbauung eiserner Schiffe, zur Herstellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner Baukonstruktionen in das Ver⸗ zeichniß der nach §. 16 der Gewerbeordnung genehmigungs⸗ pflichtigen Anlagen zugestimmt, und den von den Abgg. Aut⸗ feld und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Art. 32 der Verfassung des Deutschen Reichs, angenommen hat. Eine Vorlage, be⸗ treffend die allgemeine Rechnung über den Reichshaus⸗ halt für das Etatsjahr 1881/82 wurde dem Ausschuß für Rechnungswesen überwiesen. Von Aktenstücken über die Unterstellung von Angra Pequena unter den Schutz Sr. Majestät des Kaisers, ferner Aktenstücken, betreffend deutsche Interessen in der Südsee, einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Kanton über die Dampferlinie des Oesterreichischen Lloyds nach Ostasien, Eingaben von Bauern der Kreise Düren und Gelnhausen wegen Erhöhung der Getreidezölle, nahm die Versammlung Kenntniß. Der Entwurf eines Gesetzes wegen des Beitrags des Reiches zu den Kosten des Anschlusses Bremens an das deutsche Zollgebiet wurde den Ausschüssen für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rech⸗ nungswesen überwiesen. Hierauf erfolgte die zweite Beraäthung des Entwurfs eines Postsparkassengesetzes. Anträgen der betreffenden Ausschüsse bezüglich der Gewährung von Zollerleichterungen bei der Aus⸗ fuhr von Mühlenfabrikaten und des Zollanschlusses eines Bremischen Gebietstheiles bei Hemelingen und Sebaldsbrück, wurde statt zu geben beschlossen. Verschiedene Eingaben, welche zumeist die Zollbehandlung einzelner Gegenstände betrafen, fanden ihre Erledigung. Endlich wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushalts⸗Etats von Elsaß⸗Lothringen für 1885/86 genehmigt.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗

sammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (18.) Sitzung des Reichstages begann die dritte Berathung des von den Abgg. Grillenberger und Kayser eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arsbeiter.

Der Abg. Grillenberger erklärte, er habe in erster Linie beantragt, daß die Gültigkeit des Gesetzes bis zum 1. April hinausgeschoben werden sollte, das sei abgelehnt; ferner, daß diejenigen Mitglieder freier Hülfskassen, deren Statut zwar eingereicht, aber noch nicht genehmigt sei, nicht in die Zwangs⸗ kassen hineingezwungen werden sollten. Er stehe jetzt noch auf dem Standpunkte, daß das das Richtige gewesen wäre, denn die Uebelstände, die sich herausgestellt hätten, würden durch

Maße gemildert, nicht beseitigt. Nachdem bekannt geworden sei, daß in nicht allzu ferner Zeit die Ausdehnung dieses Ge⸗ setzes auch auf Land⸗ und Forstwirthschaft erweitert und eine diesbezügliche Vorlage an das Haus gelangen solle, werde seine Partei ja dann Gelegenheit haben, auf die Mängel des Gesetzes im Allgemeinen hinzuweisen und eine absolut noth⸗ wendige Aenderung durchzuführen. In der Zwpischenzeit zwischen der ersten und der heutigen Lesung sei ihm noch eine ganze Anzahl von Beschwerden zugegangen, aber zu spät, um noch der Kommission überwiesen werden zu können. Er sei deshalb gezwungen, aus diesen heraus nachzuweisen, daß allerdings mit der Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung der Uebelstand noch nicht vollständig beseitigt sei. Es habe sich bei der Schädigung der freien Kassen durch die Art und Weise, wie von einzelnen Behörden vorgegangen sei, nicht blos um die lokalen Kassen gehandelt, die seit vielen Jahren bestanden, sondern einzelne Verwaltungsbehörden wollten auch die freien centralisirten Kassen nicht anerkennen, trotzdem dieselben ihre Bestätigung gefunden hätten und gerade dem Stadtrath zu Leipzig müsse dieser Vorwurf in größtem Maße gemacht werden. Zu seiner Freude könne er nun konsta⸗ tiren, daß die Anregung dieser Frage durch den Reichstag die Aufmerksamkeit im ganzen Reiche hervorgerufen und denn doch dazu beigetragen habe, den Stadtrath zu Leipzig eines An⸗ deren zu belehren. Außerdem habe er aber eine Beschwerde gegen die Königliche General⸗Direktion der Verkehrsanstalten in Bayern vorzubringen, welche für ihre Beamten Betriebs⸗ kassen, die prinzipiell Zwangskassen seien, eingerichtet habe, ob⸗ wohl sämmtliche Eisenbahnbeamte, wenigstens fast 90 pCt. an⸗ deren Kassen angehörten. Er (Redner) habe nun den Leuten, die ihm ihre Beschwerde vorgetragen hätten, erwidert, Staats⸗ sekretär von Boetticher habe erklärt, sie müßten den regelrech⸗

die Annahme dieses Gesetzentwurfs nur in ganz geringem

Abg. Hartwig erklärte, es sei behauptet, die Er⸗ e 8.Friacheben sei mit sozialistischer Anschauung regnunden. Es komme auf die Qualität der Unzufriedenheit ver Sie gleiche dem Gift, das, in kleinen Dosen genommen, m wirke, bei großen Dosen aber vefährlich sei. Diese e Art sei die Kurmethode der Sozialdemokraten. Es sel ferner behauptet, er (Redner) sei nur in der Form set erfreundlich, in der Sache kapitalistisch gesinnt. Er ar e aber doch an den Bundesrath das Ersuchen gerichtet, Weihnachtsferien 1. um die Vorlage zu das solle auch nur formal arbeiterfreundlich sein? könne er es den Sozialdemokraten überhaupt nicht recht „Der Abg. Grillenberger thue genau so, als wenn m und dem Abg. Kayser allein die Anregung hervor⸗ angen sei, aber erst der Abg. Struckmann habe einen wirk⸗ 28 Hebel eingesetzt. Warum habe der Abg. Grillenberger denn sact beantragt, das zu Unrecht gezahlte Eintritts⸗ und Kranken⸗ bassengeld zurückzuzahlen? Wenn er (Redner)einen solchen Antrag vlen würden, dann würde der Abg. Grillenberger auch sagen, seine Arbeiterfreundlichkeit sei nur formal. Man sollte glauben, b die Sozialdemokratie allein die Arbeiterfreundlichkeit in Erbpacht genommen habe; auch auf der rechten Seite habe an einen lebhaften Sinn für die Arbeiter, seine Partei sei aber bescheiden genug, nur solche Maßnahmen vorzuschlagen, die zu verwirklichen seien. Die Sozialdemokratie aber wirke wie der Arzt, der das Gift pfundweise verschreibe. Der Abg. Bebel bemerkte, wenn im Hause Seitens aller Parteien ein Wettrennen stattfinde, um dem armen Mann, namentlich dem Arbeiter zu helfen, so freue er sich nur darüber, wenn der Abg. Hartwig zu denen gehöre, die in diesem Sinne thätig sein wollten. Der Abg. Hartwig könne ja besser als seine (des Redners) Partei wirken, da sie, wenn nhn im Vergleich zu früheren Zeiten stark, doch nur in der Minderheit sei, während die Partei des Abg. Hartwig zusammen mit dem Centrum, das ja in diesen Fragen mit den Konservativen zusammengehe, die Mehrheit habe.

mit - 1 3 1 1 Jedenfalls habe seine Partei das Verdienst, die Bewegung in eaeae e getragen zu haben, seine Partei habe die Arbeiter veranlaßt, cinmal ihre Lage ins Auge zu fassen. Nachdem das wirksam gewesen sei, versuche die Rechte es auch hhrerseits mit der Arbeiterfreundlichkeit. Der Abg. Hartwig sage, die Sozialdemokratie schüre die Unzufriedenheit, sie gebe das Gift pfundweise. Sei denn der Abg. Hartwig etwa der Arzt, das zu entscheiden? Er sei überzeugt, wenn man den Dresdener Stadtrath fragen wollte, wer das Gift pfundweise gebe, dann würde man wohl den Abg. Hartwig nennen. Der Abg. Hartwig nicke ihm beifällig zu, damit habe derselbe seine eigenen Argumente gegen die Sozialdemokraten widerlegt. Der Abg. Hartwig frage ferner, warum seine (des Redners) Partei nicht den Antrag gestellt habe, daß das zu Unrecht gezahlte Krankengeld zurückgezahlt werde. Bei der Stimmung, die bei der Mehrheit solchen Anträgen gegenüber herrsche, sei seine Partei ge⸗ zwungen, sich möglichst zu beschränken, wolle seine Partei irgend welche Anträge durchbringen. Es würde übrigens in der nächsten Zeit ein Gesetzentwurf von seiner Partei eingebracht werden, der sich streng auf dem Boden der jetzigen Gesellschaftsordnung bewege, und der den Herren nicht zumuthe, auf sozialistische Utopien einzugehen. Er werde die Wirkung sehen, die dadurch ausgeübt werde. Er müsse nochmals behaupten, daß der Abg. Hartwig seine erste Rede durch die zweite abgeschwächt habe. Seine (des Redners) Behauptung, daß der Abg. Hartwig von den Arbeitgebern beeinflußt sei, entspreche auch wohl den Thatsachen, da derselbe wohl hauptsächlich in den Kreisen der Arbeitgeber verkehre. Er halte daher seine Behauptung vollständig recht. 1 8 6 Referent der Kommission, Abg. Gebhard erklärte, von beiden Vorrednern sei darauf hingewiesen worden, ob es nicht zweckmäßig sei, in das vorliegende Gesetz eine Bestim⸗ mung einzufügen, wonach die zu viel gezahlten Krankengelder den Arbeitern zurückgezahlt werden sollten. Er möchte davor warnen, dem durch einen formellen Antrag Ausdruck zu geben. Man sei im Reichstage nicht in der Lage, die Thatsache genau zu prüfen. Man wisse ja nicht, ob nicht schon viele Kranken⸗ kassen, denen man durch Zurückzahlung der Gelder helfen wolle, eingegangen seien. Es würde dadurch nur das ganze Gesetz gefährdet werden. Darauf wurde das Gesetz in dritter Lesung nach den Be⸗ schlüssen zweiter Lesung angenommen. 1 Die Resolution der Abgg. Grillenber er und Kayser: Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, beim Bundesrath die Herausgabe von Normativbestimmungen für Statuten eingeschrie⸗ bener Hülfskassen, welche den Vorschriften des Krankenversicherungs⸗ Gesetzes entsprechen, zu beantragen, hatte die Kommission abzulehnen beantragt. 8 Das Haus beschloß demgemäß. 8 Es folgten Wahlprüfungen. h“ Die Wahlen der Abgg. Mayer (12. Wüttemberg), Löwe (1. Berlin), von Sezaniecki (2. Marienwerder), Graf von Nayhauß⸗Cormons (9. Oppeln), Baron von Gustedt (2. Königs⸗ berg), Frhr. von Unruhe⸗Bomst (3. Posen), Krafft (3. Baden), von Benda (6. Magdeburg) wurden nach dem Kommissions⸗ antrage für gültig erklärt. Bezüglich der Wahl des Abg. Fürsten Radziwill (10. Wahl⸗ kreis Posen) hatte die Kommisston beantragt: Der Reichstag wolle beschließen: a ne Achan 1” Riübehe Radziwill auf Antonin für gültig zu erklären; 8 den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die zu den Wahlakten gebrachte und an das Königliche Landrathsamt Ostrowo gerichtete Anzeige des Gensd'armen Bubolz d. d. Skalmierzyze, 6. November 1884 einer amtlichen Ermittelung zu unterstellen. Der Abg. von Reinbaben hob hervor, er habe nichts gegen den Antrag der Kommission, möchte aber verhütet wissen, daß das Verfahren des Landraths in Ostrowo nicht in ein schiefes Licht gerathe. Allerdings wenn wahr wäre, was in der Anzeige der Gensd'armen gesagt sei, 18 so läge eine nicht zu billigende Agitation vor. Aber merkwürdig sei, daß in der Anzeige kein Zeuge ge⸗ nannt sei. Komme es nun zur Verhandlung, so lasse sich doch nichts Besonderes feststellen und in der Bevölkerung trete eine neue unnöthige Erregung hervor. Evenso werde der Landrath gedacht haben, wenn derselbe Erhebungen nicht angestellt habe. Die Wahl wurde für gültig erklärt und die Resolution angenommen.

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von ih

Der Reichstag wolle beschließen: 8

den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, darüber Erhebungen bethätigen zu lassen, aus welchen Gründen die im Proteste er⸗ wähnten Wählerversammlungen von den betreffenden zuständigen Behörden bezw. Beamten verboten und bezw. aufgelöst worden sind und ferner das in Nr. 7 des Protestes geschilderte Vorkommniß durch gerichtliche Vernehmung der Betheiligten Wilhelm Thier, Hein⸗ rich Neugebauer, aber auch des betreffenden Gensd’armen in Lorch unter Mittheilung der beim Amtsgerichte Rüdesheim ge⸗ pflogenen Verhandlungen feststellen zu lassen und die sowohl bezüglich der Wahlversammlungen, als der Verhaftungen gepflogenen Verhandlungen mitzutheilen. 8

Das Haus beschloß dem Antrage der Kommission gemäß.

Ebenso erklärte sich in Betreff der Wahl des Abg. Dr. Kropatschek (9. Wahlkreis Potsdam) die Kommission nicht in der Lage ein endgültiges Urtheil über die Gültigkeit der Wahl fällen zu können, dieselbe beantragte vielmehr:

Der Reichstag wolle beschließen: 1 G

den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, über die bei der Wahl des Abg. Dr. Kropatschek vorgekommenen Unregelmäßigkeiten Beweis⸗ erhebungen zu veranlassen und die Akten an den Reichstag zurück⸗ gelangen zu lassen. 3

Auch hier wurde dem Antrage der Kommission gemäß beschlossen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 2 ½ Uhr auf Donnerstag, den 8. Januar 1885, 1 Uhr.

Bayern. München, 17. Dezember. (Allg. Ztg.) Ihre Majestät die Königin⸗Mutter trifft morgen Abend von Elbigenalp zum Winteraufenthalt hier ein.

Württemberg. Stuttgart, 17. Dezember. (Allg. Ztg.) Die Zweite Kammer hat nunmehr nach einer fast drei⸗ wöchigen Berathung das Gesetz, betreffend die Gemeinde⸗ angehörigkeit, oder, wie es nach dem Beschluß der Kammer heißen soll, Gesetz, betreffendd das Gemeindebürger⸗ recht, erledigt. Eine der wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes ist, daß dasselbe die Erwerbung des Gemeindebürger⸗ rechts gegen früher ungemein erleichtert. Jeder unbe⸗ scholtene württembergische Staatsbürger kann für die Folge gegen Zahlung von 2 und einer ortsstatuta⸗ risch festzusetzenden Gebühr von 5—25 in jeder württembergischen Gemeinde Bürger werden, der an den Gemeindewahlen theilnehmen darf. Früher mußte das Gemeindebürgerrecht in Württemberg mit einer ungleich größeren Summe erkauft werden. Das Recht, an den Ge⸗ meindenutzungen theilzunehmen, räumt das neue Gesetz dem einfachen Wahlbürger natürlich nicht ein; dazu bedarf es noch eines besonderen Einstandsgeldes. Durch Kammerbeschluß wurde sodann als Grundsatz in das Gesetz hineingetragen, daß auch Frauen das Bürgerrecht, das erblich sein soll, er⸗ werben können. Im Uebrigen regelt das Gesetz die Frage der Gemeindenutzungen, Stiftungen, der Frohnpflicht, und be⸗ stimmt, daß das Bürgerrecht Schutz gegen Ausweisung aus den Gemeinden gewähren soll.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Dezember. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus nahm in Betreff der Petition des Centralvereins der Zuckerindustriellen die An⸗ träge des Ausschusses an, nach welchen die Regierung den Wünschen der Petenten durch möglichst beschleunigte Ein⸗ bringung eines bezüglichen Gesetzentwurfs thunlichst Rech⸗ nung tragen und eine Enquete über die Krisis der Zucker⸗ industrie vornehmen lassen soll. Das Haus vertagte sich hierauf anläßlich des Weihnachtsfestes.

Pest, 17. Dezember. (Wien. Ztg.) Im Ober hause betonte der Präsident Sennyey in seiner Antrittsrede, daß seine politischen Prinzipien unverändert seien, und daß er für seine Pflicht erachtet habe, der Regierung seine politische Stellung unzweifelhaft darzulegen. Er habe keine politischen Kon⸗ zessionen gemacht, und es seien solche auch von ihm nicht gefor⸗ dert worden. Er behalte sich vor, bei mit der Regierung differirenden Anschauungen seine Meinung aus der Mitte der Magnaten auszusprechen. Schließlich betonte Sennyey die Wichtigkeit der Oberhausreform.

Großbritannien und Irland. London, 17. Dezember. (Allg. Corr.) Die Königin übersiedelte heute mit dem Hofe nach ö“ 1 der Fnee Feeht⸗ um dort, wie all⸗ jährlich, die Weihnachtsfeiertage zu verleben. 18. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Die Munizipalität von London hat einen Preis von 5000 Pfd. Sterl. für die Festnahme des Urhebers der Explosion an der London⸗Bridge auszusetzen be⸗ schlossen. Die heute erfolgte abermalige Besichtigung der Explosionsstelle hat ergeben, daß die Beschädigungen der Grundmauern beträchtlicher sind, als Anfangs angenommen wurde, und daß die in dem Mauerwerk entstandenen Risse

andgroß sind. 1 Foß 8 Polizeigericht zu Great⸗Yarmouth hat gestern die von der britischen Regierung veranlaßte Untersuchung gegen die englischen Fischer, welche am 29. Juli d. J. auf der Höhe der holländischen Küste den deutschen Kutter „Diederich“ geplündert hatten, be⸗ gonnen; die Fischer sind der Seeräuberei und des Diebstahls angeklagt.

3 Do ver, 18. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Bei einer von den Zollbeamten vorgenommenen Durchsuchung der gestern vom Kontinent hierher gelangten Waaren wurden in einer Kiste, die nach der Deklaration Gußeisen enthalten sollte, nahe an 200 Pfund Dynamit -. u.) vorgefunden.

19. Dezember. (W. T. B.) Nach weiteren Er⸗ mittelungen scheint der Inhalt der von der Polizei gestern in Dover beschlagnahmten Kiste nicht Dynamit, sondern Pulver, welches zur Sprengung von Minen angewandt wird, gewesen zu sein.

Frankreich. Paris, 17. Dezember. (Köln. Ztg.) Die „Niederlage Bismarcks“ beschäftigt die Pariser Blätter noch fortwährend und um so mehr, als man auf den Rücktritt des Reichskanzlers hofft. Dabei ist zu beachten, daß die Pariser Blätter ihrer geringen Achtung vor ihren deutschen „Mitarbeitern an der Zerstörung des Deutschen Reichs“ kein Hehl haben. Die „République Française z. B. äußert: „Bismarcks Niederlage kann uns freuen, uns Franzosen, denen er so schlimm mitgespielt hat; doch wenn wir seine Landsleute wären, würden wir darüber

juinais von der Rechten einen hestigen Zwischen⸗ fall dadurch hervor, daß er, unter Hinweis auf die gestern beschlossene Stimmenthaltung der Rechten, die Linke be⸗ schuldigte, ein Budget von 3 Milliarden zu votiren, ohne daß die gesetzmäßige Anzahl Stimmender vorhanden sei. Hierauf wurde die Budgetberathung fortgesetzt. Man glaubt, daß die Berathung morgen beendet werden wird; doch ist es zweifelhaft, ob der Senat das Budget vor dem 31. d. M. wird votiren können. D elafos se beabsichtigt, heute oder morgen eine Interpellation über die Unter⸗ handlungen mit Egypten einzubringen, doch wird die⸗ selbe voraussichtlich auf einen Monat vertagt werden und erst in der Januar⸗Session zur Berathung kommen.

18. Dezember, Abends. (W. T. B.) In ihrer Nach⸗ mittagssitzung hat die Deputirtenkammer das Budget des Finanz⸗Ministeriums genehmigt. 1

Die Finanzkommission des Senats berieth heute das Budget des Kultus⸗Ministeriums und hat die von der Kammer gestrichenen Kreditforderungen wieder⸗ hergestellt.

Rumänien. Bukarest, 18 Dezember. (W. T. B.) Das „Amtsblatt“ publizirt das Gesetz wegen Einbe⸗ rufung eines Rekruten⸗Kontingents von 12 000 Mann. Der gewesene bosnische Erzpriester Pelagic, welcher seit 2 Jahren in Turnu Severinu wohnte und eine lebhafte Correspondenz mit Slavenführern des Auslandes unterhielt, ist von der rumänischen Regierung plötzlich ausgewiesen worden.

Amerika. Washington, 18. Dezember. (W. T. B.) Der zwischen den Vereinigten Staaten und Ricaragug über den Nicaragua⸗Kanal abgeschlossene Vertrag ist dem Senat im Wortlaut mitgetheilt und gedruckt worden. Der Präsident Arthur weist in einem Begleitschreiben auf die großen Vortheile hin, die der ganzen Welt aus dem Kanal⸗Unternehmen erwüchsen. In dem Schreiben wird ver⸗ sichert, daß die Vereinigten Staaten weder eine Gebietserwei⸗ terung, noch auch eine politische Kontrole außerhalb ihrer jetzigen Grenzen wünschten. Die beiden Regierungen hätten ein Projekt ausgearbeitet, welches das einzige Mittel zur Aus⸗ führung eines Werkes sei, das unentbehrlich erscheine; sie hätten den Kanal gleichzeitig auch zur Benutzung für alle Nationen unter gleichen Bedingungen bestimmt. Der Kanal könne durch Ingenieure der Vereinigten Staaten besser und billiger hergestellt werden als auf irgend eine andere Weise.

(Allg. Corr.) Die internationale Ausstellung in New⸗Orleans wurde am 16. unter großen Feierlich⸗ keiten eröffnet. Der Präsident Arthur setzte vermittelst eines telegraphischen Drahts die Maschinerie der Ausstellung vom Weißen Hause aus in Bewegung. Auch hielt der Präsident eine Ansprache, die nach New Orleans telegra⸗ phirt wurde. Am Schluß derselben erklärte er die Ausstellung für geöffnet. Der Präsident war zur Zeit dieses ungewöhn⸗ lichen Vorganges im Weißen Hause von den fremden Ge⸗ sandten, den Mitgliedern des Kabinets, Delegirten des Kon⸗ gresses und anderen Personen von Auszeichnung umgeben.

Afrika. Egypten. Kairo, 17. Dezember. . (A. C.) Der Spezialcorrespondent des„Daily Telegraph“ meldet: Der Khedive hat heute auf das Verlangen der diploma⸗ tischen Agenten Deutschlands und Rußlands um Zu⸗ lassung zur Schuldentilgungskasse geantwortet. Er gab ihnen die Zusicherung, daß ihrem Gesuch gewill⸗ fahrt werden würde, sobald die Finanzfrage geregelt ist. Korti, 16. Dezember. (A. C.) Lord Wolseley kam heute mit dem Oberst Sir Charles Wilson und dem Stabe hier an. Das erste Feldhospital unter der Obhut des Ober⸗Arztes L' Estrange ist gleichfalls hier angelangt. Die Nuggars brauchen 5 Tage zur Reise von Debbeh nach Korti, da sie wegen konträrer Winde L us mit

Schlepptauen bugsirt werden müssen.

Zeitungsstimmen.

Die „Post“ schreibt:

Es iiee Necscreibt; nt vom Montag, welche dem Fürsten Bismarck die Mittel für die zweite Direktorstelle verweigerte, gelun⸗ gen, einen Sturm des Unwillens heraufzubeschwören, dessen Grollen in einigen Volksversammlungen eine tiefgehende Aufregung bekundet. Die „Rheinisch⸗Westfälische Zeitung“ meldet, daß in einer vorgestern Abend in Essen abgehaltenen zahlreich besuchten Versamm⸗ lung von Bürgern der Stadt Essen gegen den Reichstagsbeschluß vom Montag Protest erhoben und die Absendung einer Adresse an den Reichskanzler beschlossen wurde, in welcher die Bürger ihre Entrüstung und ihren Schmerz über die Ablehnung der neuen Direktorstelle im Auswärtigen Amt ausdrücken und erklären, in der Verweigerung der geforderten Arbeitshülfe eine 8 Rücsichtslosigkeit gegen den Leiter unserer auswärtigen Politik zu sehen. Dem Reichskanzler, dem Ehrenbürger der Stadt Essen, wird die fernere aufrichtige Verehrung und das unerschütterliche Vertrauen der Bürgerschaft Essens kundgegeben. 1

In Haynau ist, wie wir der „Haynauer Zeitung“ ent⸗ nehmen, an das Präsidium des Reichstages folgende Petition in Um⸗

esetzt worden: 1 gce Majorität des hohen Reichstages hat die mit Rücksicht auf die Steigerung der Geschäfte des Auswärtigen Amtes im Etat für 1885/87 vorgesehene 2. Direktorstelle abgelehnt, trotzdem der Herr Reichskanzler Fürst von Bismarck für die unbedingte Nothwendigkeit dieser Stelle und für h“ der Kosten für dieselbe mit vollem Nachdruck eingetreten ist. 18 .e 8 die Thätigkeit des Auswärtigen Amtes be⸗ hindernde Obstruktionspolitik Seitens der Majorität des hohen Reichs⸗ tages halten wir das Interesse unseres Vaterlandes schwer gefährdet, das Ansehen des Deutschen Reiches dem Auslande gegenüber herab⸗ gesetzt und sind 8 gezwungen, an den hohen Reichs⸗

ame Bitte zu richten: gehae am 15. G““ abgelehnte Position der zweiten Direktorstelle im Auswärtigen Amt bei der dritten Lesung ddes Etats wieder herstellen zu wollen.“

Zustimmungsadressen hat der Reichskanzler ferner aus Biele⸗ feld, Schorndorf, Mannheim und Lübeck erhalten. Die Resolution, welche in letzterer Stadt in einer zahlreich besuchten Ver⸗ sammlung des dortigen Reichsvereins beschlossen hat, lautet nach der

übecker Zeitung“: 1 v1 Seanne erachtet es im gegenwärtigen Augenblick für seine Pflicht, seine Ueberzeugung dahin auszusprechen,

daß die von der Reichsregierung verfolgte, auf Besserung der sozialen Zustände, in Gemäßheit der Kaiserlichen Verheißung

und nicht minder auf die Hebung des Handels, der Induftrie und Schiffahrt, vermittelst Erwerbung von Kolonien und Her⸗

empört sein.“ In der Pariser deutschen Kolonie ist in der That die Entrüstung über Eugen Richter und

Genossen sehr groß. (W. T. B.) In der heutigen

18. Dezember. Vormittagssitzung der Deputirtenkammer rief Lan⸗

Verwaltung errichteten Betriebs⸗ (Fabrik⸗) und Baukranken⸗ kassen werden die Funktionen der höheren Verwaltungs⸗ behörde bei:

a. den Krankenkassen der Magazin⸗, Montirungsdepot⸗Verwaltung

stellung neuer Postdampferlinien, 3 . vnasens nationale Politik das Wohl des Deutschen Reiches zu fördern im höchsten Grade geeignet ist und die Unter⸗ sttützung aller Freunde des Vaterlandes mit Recht beansprucht und beschließt,

„Die Königliche Kreishauptmannschaft als Landes⸗Polizei⸗ behörde hat das 2. Heft der nichtperiodischen Druckschrift:

„Vorwärts! Eine räeeen; von Gedichten für das arbeitende Volk.“ Zürich. Verlag der Volksbuch⸗ handlung in Hottingen. 1884.

ten Instanzenzug durchmachen, und wenn dies nichts nütze, dann möchten 3 das ganze Aktenmaterial dem Reichs⸗ kanzler einsenden, damit dafür gesorgt werde, daß die Re⸗ gierungen der Einzelstaaten die Reichsgesetze ordentlich durch⸗ führten, wie es jetzt nicht geschehe.

Hinsichtlich der Wahl des Abg. Schenck (2. Wahlkreis wiesdaderch Chder. sich die Kommission noch nicht in der Lage, jetzt über die Gültigkeit der Wahl des Abg. Schenck be⸗ schließen zu können, sie lasse diese Frage vielmehr ausgesetzt, und beantrage:

Garnison⸗ und