8 “
in denen das Deutschthum und damit die deutsche Schule die tiefsten
Wurzeln geschlagen hat, sind Ohio, Wisconsin, Illinois, Missouri, Indiana und Pennsylvanien. Die meisten deutschen Lehrkräfte werden in lutherischen Lehrerseminarien herangebildet, welche von den drei lutherischen Synoden des Landes unterhalten werden. In Milwaukee wurde im Jahre 1878 in Folge der unermüdlichen Agitation des deutsch⸗amerikanischen Lehrerbundes ein deutsch⸗amerikanisches Lehrer⸗ seminar gegründet, und außerdem bestehen bei den städtischen Semi⸗ naren zu Cincinnati und St Louis deutsche Departements. Die übrigen deutschen Schulen befinden sich sämmtlich in Südamerika, davon mehr als 12 in Chile, mehrere in Brasilien und je eine in der Argentinischen Republik (zu Buenos⸗Aires) und in Uruguay (zu Montevideo) In Asien bestehen 6 deutsche Schulen, drei in Smyrna, 2 in Beirut und eine in Jerusalem; fünf davon sind von der Diakonissen⸗ nstalt zu Kaiserswerth am Rhein gegründet, und nur zur Aufnahme von Mädchen bestimmt. Die Verhältnisse der deutschen Schulen in Afrika sind unbekannt. Außer in Kairo und Alexandrien giebt es in Kapstadt sowie in King Williams Town in Britisch⸗Kaffraria, wo viele Tausend deutsche Ansiedler wohnen, mehrere deutsche Schulen. In Australien haben viele deutsche Schulen englische Unterrichtssprache und betreiben die Pflege der Muttersprache nebenbei. Nur in den zahlreichen, streng lutherisch gesinnten deutschen Gemeinden von Südaustralien, Victoria und Queensland, giebt es auch noch Schulen mit rein deutschem Charakter, die von den kirchlichen Gemeinden unterhalten werden und von der Regierung vollständig unabhängig sind. In Neusüdwales und Neuseeland sind nur noch wenig, in Tasmanien und Westaustralien gar keine deutschen Schulen vorhanden. Dagegen ist der Ein fluß der deutschen Bevölkerung, welche sich nach der letzten Volkszählung vom Jahre 1881 in ganz Australien auf 42 203 Köpfe belief, doch so bedeutend gewesen, daß die deutsche Sprache in den höheren Staatsschulen mehrerer Kolonien zum obligatorischen Unterrichtsgegenstand erhoben worden ist.
Leipzig, 22. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Hoch⸗ erraths⸗Prozeß gegen Reinsdorf und Genossen. Die Verurtheilten nahmen das (bereits mitgetheilte) Erkenntniß anscheinend gefaßt auf. Die drei Freigesprochenen wurden sofort in
— 8 11“
Freiheit gesetzt. In den Erkenntnißgründen wird bezüglich des Elberfelder Falles betont, daß von Seiten des Ange⸗ klagten Bachmann ein offenes Geständniß der That vorliege, welche in der theilweisen Zerstörung eines bewohnten Gebäudes bestand. Die Angabe Bachmanns: er habe nur einen Knall hervor⸗ rufen wollen, sei nicht glaubhaft; im Gegentheil sei erwiesen, daß er es nicht blos auf die Beschädigung von Sachen, sondern auch von Menschen abgesehen hatte. Bachmann habe die That mit voller Ueberlegung ausgeführt. Die Anstiftung zu dem Elberfelder Attentat sowie zu dem Niederwald⸗Attentat durch Reinsdorf sei durch die Aussagen der Angeklagten Rupsch und Küchler sowie durch sonstige Umstände festgestellt. Das Nieder⸗ wald⸗Attentat sei unzweifethaft dazu bestimmt gewesen, den Festzug zu stören; es sei erwiesen, daß man Se. Majestät den Kaiser oder andere an der Festlichkeit theilnehmende hohe Perssönlichkeiten durch Dynamit habe tödten wollen. Der Versicherung des Rupsch, daß er das Attentat habe vereiteln wollen und auch durch n. der Zündschnur verhindert habe, könne der
erichtshof nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme keinen Glauben schenken. Es komme namentlich mit in Betracht, daß ein reuiger Verbrecher, der soeben vor der Begehung eines Mordes zurückgeschreckt sei, unmöglich im nächsten Augenblick zu einem neuen Mordversuch schreiten werde Das habe aber Rupsch gethan. In Betreff der Anstiftung zu dem Niederwald⸗Attentat liege das offene Geständniß Reinsdorfs vor. Derselbe habe zugegeben, daß der Zweck desselben gewesen sei, den Kaiser und andere hohe Persönlichkeiten zu tödten und er habe die That sogar für gerechtfertigt erklärt. Das Haus des Angeklagten Holzhauer sei der Herd anarchistischer Anzettelungen gewesen; er habe von den Vorbereitungen zu dem Attentat unbedingt gewußt. Was die Angeklagten Soehngen, Reinbach und Töllner an⸗ gehe, so sei nicht erwiesen, daß sie den Zweck des Reisegeldes für Rupsch, zu dem sie beigesteuert, genau gekannt haben.
Die fünf verurtheilten Anarchisten sind heute Nachmit⸗ tag nach Halle a. S. in die Gefangenenanstalt abgeführt worden. Bachmann und Holzhauer treten dort die ihnen zuerkannte Zuchthaus⸗ . sefort an. Die drei Freigesprochenen sind nach Barmen abgereist.
Das „Berliner Adreßbuch für das Jahr 1885“ ist soeben im Verlage von W. u. S. Löwenthal erschienen. Dasselbe wird bekanntlich unter Benutzung amtlicher Quellen von A. Ludwig
redigirt und ist in seiner Art seit Jahren bewährt. Aeußerlich und in der Anordnung des reichen Inhalts hat sich die neue Ausgabe nicht wesentlich verändert; nur der Umfang zeigt die natürliche Erweiterung. Im Ein⸗ zelnen findet man im ersten Bande das Verzeichniß der bei der Stadt⸗Fernsprech⸗Einrichtung in Berlin Betheiligten; das alphabetische Verzeichniß der Einwohner Berlins und ein Adressen⸗Nachschlagebuch für Reisezwecke. Der zweite Band enthält u. A. ei zeichniß sämmtlicher Häuser Berlins mit Angabe
thümer und Miether, ferner ein Verzeichniß der Einwohner nach ihren Beschäftigungen und Gewerben, Mittheilungen über das Königliche Haus und den Hof, die Reichs⸗, Staats⸗ und Provinzialbehörden, über Kirchen und Schulen, Institute Gesellschaften und Vereine, Zeitungen und Zeitschriften und vieles Andere. Im Anhang findet man als werthvollsten Theil das Adreßbuch von Charlottenburg und der übrigen zahlreichen kleineren Gemeinwesen der unmittelbaren Umgebung von Berlin. Die gewöhn⸗ liche kartographische Beilage bildet diesmal ein hübsch ausgeführter und durch die eingefügten Zeichnungen interessanter Plan von Berlin.
Im Victoria⸗Theater findet am ersten Weihnachtsfeiertage die Première von „Sulfurina“, unter Mitwirkung des Frl. Her⸗ mine Meyerhoff als Gast und des Hrn. Carl Swoboda als Debut, statt. Das Stück, welches im ersten Akt Operettencharakter trägt, baut sich vom zweiten Akt an mit von Bild zu Bild glänzen⸗ der werdenden Dekorations⸗ und Kostüm⸗Effekten auf, die zum Schluß in dem lebenden elektrischen Kronleuchter, der berühmten Erfindung von Trouvé in Paris, gipfeln. Die Dekorationen hat Hr. Lütkemeyer, der zur Einrichtung und Leitung persönlich aus Coburg hergekommen ist, angefertigt; Kostüme und Requisiten der im Excelsior⸗Styl ge⸗ haltenen Ballets sind nach Figurinen des Pariser Destinateurs Cledat de la Vigière hergestellt, und eine originelle Pantomime von hundert Kindern und vier russischen Ponys wird dem Stücke einen ganz be⸗ sonderen Reiz verleihen.
A 8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Breußischen Staats-Anzeigers:
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Grosshandel.
Industrielle Etablissements, Fabriken und
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
158323] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Noah
Lewin, welcher sich verborgen hält, ist in den Akten U. R. I. 809. 84 die Untersuchungshaft wegen Be⸗ truges verhängt. 1 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 17. Dezember 1884. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. 8 Beschreibung: Alter 34 Jahre, geboren am 20. August 1850 in Rummelsburg i. P., Größe 1 m 60 cm, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei, Bart blond, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn Leasaa Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch.
[58322 8 Steckbrief. .
Gegen den unten beschriebenen Kistenmacher Emil Meister, zuletzt in Potsdam wohnhaft, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls aus §. 242 Strafgesetzbuches in Sachen *¹. Freier u. Gen. J. 1502/84 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts Gefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, abzuliefern.
Potsdam, den 17. Dezember 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung: Alter 23 — 24 Jahre, Größe 5 Fuß 2 Zoll, Haare blond, Augen graublau, Nase spitz, Kinn spitz, Sprache: sächsischer Dialekt, Klei⸗ dung: seidene Schlächtermütze, schwarzes oder grau⸗ blaues Jaquet, graue Hosen, Gummizugstiefel an Zeugschäften. Besondere Kennzeichen: auffallend kleine Füße; die Füße sind nur so groß, wie die eines 10 jährigen Knaben. [58320] Steckbrief.
Gegen den Schachtmeistersohn Johann August Doil aus Kolzig, Kreis Grünberg, geboren zu Grün⸗ wald am 6. Dezember 1864, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffen⸗ gerichts zu Grünberg vom 14. März 1884 erkannte Gefängnißstraße von vier Wochen vollstreckt werden.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das zunächst gelegene Gerichtsgefängniß behufs Straf⸗ vollstreckung abzuliefern.
Grünberg, den 20. Dezember 1884.
Königliches Amtsgericht. V.
[58324] Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der gegen den Buchbinder August Friedrich Wilhelm Hoenicke, geboren am 4. September oder November 1845 zu Papiermühle bei Eberswalde, wegen Vollstreckung einer Gefängnißstrafe von drei Wochen in den Akten J. II. b. 1007. 80 rep. unter dem 10. Juni 1881 erlassene und unter dem 26. Oktober 1882 und 23. November 1883 erneuerte Steckbrief wird erneuert.
Berlin, den 16. Dezember 1884. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I. [58321] Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der unterm 4. August 1884 hinter den Stein⸗ schläger Friedrich Eduard Wilhelm Buß; aus Pritzerbe erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Potsdam, den 20. Dezember 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[58341] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag des hiesigen Rechtsanwalts Dr. Hartmann, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. von Melle, als curator des am 12. März 1834 hieselbst geborenen Carl Heinrich Adolph Uhl, welcher im Jahre 1858 von hier nach New⸗York ausgewandert, und seitdem verschollen ist, wird ein
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
In der Börsen- beilage. NR
Annoncen⸗Bureaux.
.
spätestens in dem auf Dienstag, 14. Juli 1885, 10 Uhr V.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗
Nr. 11, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt werde erklärt werden; daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefor⸗ dert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeichneten Aufgebotstermine im unter⸗ zeichneten Amtsgericht anzumelden, — und zwar Auswärtige unter Bestellung einae
dem Rechtsnachtheil des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens. amburg, den 19. Dezember 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung VII. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[583311 Holzversteigerung in der Königlichen Oberförsterei Falkenberg, Kreis Torgau, Regierungsbezirk Merseburg.
Am Sonnabend, den 3. Januar 1885, von Vormittags 10 Uhr ab, sollen an Ort und Stelle öffentlich meistbietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden:
Schutzbezirk Falkenberg, Jagen 184, 996 Stück
kiefern Langnutzbolz mit 1030 fm. Falkenberg bei Dommitzsch, den
ber 1884. Der Oberförster: v. Steuben.
22.
Dezem⸗
v“
[58332] Eichenrinde Verkauf in der Königlichen Ober⸗ försterei Ludwigsberg, Reg.⸗Bez. Posen. Die in den hauungeplanmäßigen Schälschlägen des Schutzbezirks Lohhecken (gelegen bei Dolzig, Kreis Schrimm) im Jahre 1885 erfolgende Eichenspiegel⸗ rinde, veranschlagt auf 1050 Ctr., soll vor der durch den Käufer zu bewirkenden Gewinnung nach Ein⸗ heitspreisen pro Centner lufttrocken im Submissions⸗ Verfahren verkauft werden. „Die Submissions⸗ und Verkaufsbedingungen können hier eingesehen und auf Wansch abschriftlich mit⸗ getheilt werden. Endtermin zur Abgabe von Geboten 21. Januar k. J., Abends. Eröffnung der eingegangenen Offerten 22. Januar F. J., Vormittags 9 Uhr. Weitere Auskunft ertheilt der Unterzeichnete. Ludwigsberg bei Moschin, Breslan⸗Posener⸗ Eisenbahn, den 19. Dezember 1884. der Oberförster:
Ibert.
“
19812 8535 1“ Verpachtung einer Sägemühle im Harz. Am Montag, den 19. Januar 1885, Vor⸗ mittags 11 Uhr, soll die im Oderthale nahe bei Oderhaus gelegene fiskalische Sägemühle nebst zu⸗ gehörigen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden, Garten, Wiesen und Lagerplätzen für die Zeit vom 1. April 1885 bis dahin 1915 im Wege des öffentlichen Meistgebots an Ort und Stelle verpachtet werden. Die der Verpachtung zu Grunde zu legenden Be⸗ dingungen sind vor dem Termine in dem Büreau des Herrn Oberförsters, Graf v. d. Schulenburg zu Oderhaus einzusehen, auch werden von demselben auf vorgängiges frankirtes Ansuchen Abschriften der Ver⸗
Aufgebot dahin erlassen:
pachtungs⸗Bedingungen gegen Erstattung der Kosten mitgetheilt.
1) daß der genannte Curande Carl Heinrich Adolph Uhl hiemit aufgefordert wird, sich
neten Amtsgericht, Dammthorstr. 10, Zimmer
hiesigen Zustellungsbevollmächtigten, — undter
Die Pachtlustigen haben sich vor der Eröffnung des Lizitations⸗Termins bei dem genannten Beamten darüber auszuweisen, daß sie das zur Annahme und zum Betriebe der Sägemühle erforderliche eigene, unbeschwerte und disponible Vermögen im Betrage von mindestens 15 000 ℳ besitzen, um zum Pacht⸗ gebote zugelassen zu werden.
Hannover, den 16. Dezember 1884. Königliche Finanz⸗Direktion Abtheilung für
Forsten.
[55590] onsbezirk Berlin. Die im Bereiche des unter⸗ zeichneten Betriebs⸗Amtes an⸗ gesammelten alten Oberbau⸗ Wund Baumaterialien, als: SaSchienen, Guß⸗, Schmelz⸗, A.. Schmiedeeisen und diverse sollen im Wege der Lizitation verkauft werden. Versiegelte Offerten mit der Auf⸗ schrift: „Offerte auf den Ankauf alter Materialien“ sind bis zum 6. Januar 1885, Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen, und werden solche in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten am 7. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr, eröffnet. Die Verkaufsbedingungen nebst Nachweisung der zum Verkauf kommenden Materialien und Offerten⸗ formulare sind von unserem Büreau⸗Vorsteher in Stettin — Carlstraße Nr. 1 — gegen portofreie Einsendung von 1 ℳ zu beziehen. Je ein Exemplar derselben liegt in der Redaktion der „Deutschen Submissionszeitung Cyclop“, des Centralblattes der Bauverwaltung, im Bureau des Berliner Baumarkt, in der Börsen⸗Registratur in Berlin und bei dem Magazin⸗Verwalter Petzold in Stettin — Stettiner Bahnhof — zur unentgeltlichen Einsichtnahme auf. Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt . Berlin⸗Stettin.
[5768141 Beokauntmachang. Die unterzeichnete Fortifikation hat die Lieferung von 298 m Eisenbahnschienen nebst den zugehörigen Laschen, Laschenbolzen und Hakennägeln in öffent⸗ licher Submission zu vergeben. Unternehmer werden ersucht, eine hierauf bezüg⸗ liche und mit entsprechender Aufschrift versehene Offerte bis Dienstag, den 30. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, versiegelt hierher einzureichen. Die Bedingungen können in dem diesseitigen Bureau eingesehen bezw. von dort gegen Erstattung der Schreibgebühren be⸗ zogen werden. Geestemünde, den 18. Dezember 1884. Königliche Fortifikation.
[58116] Be1“ Für die Marinebehörden in Kiel und Friedrichsort soll die Lieferung des im Etatsjahre 1885/86 ein⸗ tretenden Bedarfs an Schreib und Zeichenmaterialien sichergestellt werden. Geschlossene Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Schreib⸗ und Zeichen⸗ materialien“ sind zu dem am 2. Januar 1885, Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Bureau an⸗ stehenden Termine einzureichen. Bedingungen liegen in der Registratur der unterzeichneten Behörde aus und sind für 1,50 ℳ zu beziehen.
Kiel, den 19. Dezember 1884.
Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.
[58125] Bekanntmachung.
Die Lieferung des ungefähren Bedarfs an Kon⸗ sumtibilien und Wirthschaftsbedürfnissen für die hie⸗ sige Königliche Strafanstalt vom 1. April 1885 bis ult. März 1886, als:
1) 50 000 kg Roggenmehl, 2) 125 kg Weizen⸗ mehl, 3) 2400 kg Hafergrütze, 4) 2400 kg Buch⸗ weizengrütze, 5) 2400 kg Gerstengrütze, 6) 700 kg ungebr. Kaffee, 7) 300 kg Syrup, 8) 5000 kg weiße
“
Linsen, 11) 70 000 kg Kartoffeln, 12) 2400 kg ord. Graupe, 13) 80 kg feine Graupe, 14) 3000 kg Reis, 15) 3500 kg Hirse, 16) 6001 Essig, 17) 80 kg Nudeln, 18) 5000 kg Salz, 19) 250 kg Butter, 20) 1000 kg Rindernierentalg, 21) 4000 kg Rind⸗ fleisch, 22) 1000 kg Schweinefleisch, 23) 700 kg Hammelfleisch 24) 1000 kg Semmel, 25) 60 kg Zwieback, 26) 50 kg getrocknete Pflaumen, 27) 10001 Braunbier, 28) 100 kg Buchweizengries, 29) 20 kg Gewürz, 30) 12 kg Pfeffer, 31) 30 kg Kümmel, 32) 4 kg Lorbeerlaub, 33) 650 kg geräucherter Speck, 34) 1000 kg Elainseife, 35) 200 kg feste Waschseife, 36) 800 kg Soda, 37) 80 kg Eisen⸗ vitriol, 38) 20 kg Kienöl, 39) 15 kg Fischthran, 40) 600 kg geb. Kalk, 41) 300 kg Karbolsäure, 42) 40 Rieß Strohpapier, 43) 3000 kg Petroleum, 44) 300 kg Rüböl, 45) 300 Stück Reisbesen, 46) 50 rm Scheitholz. 47) 24 000 kg Roggen Richtstroh, 48) 6000 kg Kuhheu, 49) 150 kg Sohl⸗ leder, 50) 140 kg baumwollenes Strumpfgarn, soll im Wege der Submission in dem auf
den 20. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr,
in unserem Geschäftslokale anberaumten Termine vergeben werden.
Von den Artikeln Nr. 1 bis 10, 12 bis 17, 19, 20, 26, 28, 34, 35, 36, 42, 43, 44, 45, 49 und 50 sind Proben, mit dem Namen des Submittenten ver⸗ ehen, den Offerten beizufügen.
Untenehmer, welche hierauf reflektiren, haben ihre Offerten, schriftlich und postmäßig verschlossen mit der Aufschrift
„Submissionsofferte auf Lieferung von Wirth⸗ schaftsbedürfnissen pro 1885/1886“ versehen, vor dem Termine einzureichen, und in den⸗ selben ausdrücklich anzuführen, daß ihnen die Be⸗ dingungen bekannt sind, sowie, daß sie sich denselben unterwerfen. Auf später eingehende Offerten wird keine Rücksicht genommen.
Die Gebote sind pro 1 kg, 1 1, 1 Stück, 1 Rieß, 1 1m abzugeben. Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lie⸗ ferungsfähigkeit und Vermögensverhältnisse der Di⸗ rektion unbekannte Unternehmer haben durch eine bei⸗ zufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nachzuweisen. Kaution mindestens 10 Prozent des Lieferungswerthes. Die Bedingungen, welche der Lieferung zu Grunde gelegt werden, können in unserem Geschäftslokal eingesehen werden; auch werden auf Verlangen und gegen Einsendung von 1 ℳ Abschriften der Bedingungen ertheilt. Strafanstalt Luckau, den 20. Dezember 1884
Königliche Direktion
[58330]
- Submission. Die im Etatsjahre 1885/86 erforderlichen Cöte⸗ line, Drelle, Filz, Flachsliderung, Flanell, Plüsche, Gardinenstoff, Gurten, Hanf, Hutnetze, Leder, Fagon⸗, Feder⸗, Verdeck⸗ und Planleinen, Nessel, Schafwollengarn, Hanfschläuche, Wachstuche, Wald⸗ wolle und Bindestricke sollen in öffentlicher Sub⸗ mission beschafft werden. . Bedarfs⸗Nachweisungen und Bedingungen liegen im diesseitigen Materialien⸗Bureau hierselbst, Für⸗ stenwallstraße Nr. 10, zur Einsicht aus, können auch von demselben gegen Franko⸗Einsendung von 50 ₰ bezogen werden. Offerten sind mit der Aufschrift: 8 „Offerte auf Meter⸗ ꝛc. Waaren Gruppe IV bis zum Termine am Mittwoch, den 7. Januar 1885,
Vormittags 11 Uhr,
reau einzusenden. Magdeburg, den 18. Dezember 1884. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz.) Druck: W. Els ner.
Fünf Beilagen
Berlin:
Erbsen, 9) 4000 kg weiße Bohnen, 10) 4000 kg
(einschließlich Böͤrsen⸗Beilage).
verschlossen und frankirt an das oben bezeichnete Bu⸗
““ 1““ e “ v “
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Dienstag, den 23. Dezember
Nℳ. 302.
Deutsche
8 1
Nachwe
der in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Dezember 1884 innerhalb des deutschen
8 Reich.
Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗
und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. ¹)
Menge
des abgefertigten Zuckers.
Kandiszucker und Zucker
in weißen vollen harten Broden, (Nr. 470 des statistischen Waarenverzeichnisses)
in der Zeit vom 1. bis 15. Dezbr. 1 ZII
in der Zeit vom 1. Jan. bis 30. Novbr.
kg
nmen
kg
Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen trockenen Zucker in Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens
98 % Polarisation
(Nr. 471 des statistischen
Waarenverzeichnisses)
Rohzucker von mindestens 88 % Polarisation (Nr. 472 des statistischen Waarenverzeichnisses)
der Zeit der Zeit der Zeit der Zeit vom vom V vom vom
1. Jan. bis 1. bis 1. Jan. bis 1. bis V zusammen
zusammen 30. Novbr. 15. Dezbr. 30. Novbr. 15. Dezbr.
kg kg
kg kg
kg
Preußen. provinz Ostpreußen. Westpreußen... Brandenburg Pommern.. . Pösein. weee11“““ Sachsen einschließlich der Schwarzb.Unterherrschaften Schleswig⸗Holstein.... ee¹“; ö1X11X“X“ .. Rhei
388 989 11 263 062 8 909 07
M. 104 97
1 013 537 25 362 694 263 662 6 163 618 4 686 87 457
1 900 40 649
916 875 ,16 106 206
388 989 136 355 8 646 015
104 970 24 349 157 5 899 956 82 771
38 659
15 189 331
2404 573 22 00 2 689 573 62 095 833 10 308 028 72403 861
21 900 224 2701 819 24 602 043 1— 5002 50 002 45 922 686 3 006 698 48929 379 180 539 002 9 577 266 190 116 268 79 764 896 22 602 591 102 367 487
12 500 846 230
V esss
12 500 824152
2
1 029 626 500 508] 7 530 134 997 847 401 302 8 399 149 562 230 1 188 856 8 751 086 vX
22078
7 7 1
—
1 9629 368 405 10 868 861 —570 200 — 11 439 061
54 836 203
8 202 526 102 675 189 973
1 997 055
2723
2 463 812 57 300 015
626 785 8 829 311 51 050 153 725 82 813 272 786 28 468 2 025 523
8 2723
Bayern Sachsen. Württemberg 8Z“ bbb2668
Meckkenburg. . . Thüringen, einschließl. d. Großh. Allstedt und
sächsischen Aemter lcten 88 — Oldenburg.. 2 216 — eeun chrveig 9 189 565 385 785 Jbb1111”“ . b— “ Elsaß⸗Lothringen. 8 1 ’ 1111XA1X“;
8 910 2 216 9 575 350
8 910
23 785 131 2 122 373 25 907 504
1 500
500 997
403 496 07599 101 590 452 597 674 2 248 493 16 592 2265 085
üis 885 875 50 000 600
885 875 — 50 000 600
20 000
5453 965 9 836 490 761 523 10 598 013
’ 1132 199 200 467 1 332 666
b
20 000 4 685 327
95 276 1 030 038 768 638 100 109 720 735
5 1
934 762 620 626
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet 74 531 846 3 638 71378 170 559
25 33816 2SI7758 7661574222 355 059 50 848 819 473 203 878
In demselb. Zeitraum d. Vorjahres 47 600 447 2 258 176,49 858 623
¹) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, welche zum Export oder zu einer öffentlichen Niederlage und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur
Kaiserliches Statistisches Amt.
Beerlin, den 22. Dezember 1884.
Be
349 593 607 42 981 031] 392 574 638
abgefertigt Mengen.
20 353 147 1 553 304 21 906 451
Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten
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Kunst, Wifsenschaft und Literatur.
entralblatt für Rechtswissenschaft. Unter G” von Hatte er,, Rea gkach Achilles in Berlin, Land⸗ gerichtsrath Dr. Gaupp in Tübingen, Geh.⸗Rath Geffcken in Hamburg, Prof. Geyer in München, Geh.⸗Rath Gierke in Heidelberg, Voigt in Hamburg, Geh.⸗Rath Wach in Leipzig, Geh.⸗Rath von Windscheid in Leipzig, Prof. Zitelmann in Bonn und anderen Rechtsgelehrten herausgegeben von Dr. von Kirchenheim, Dozent der Rechte in Heidel⸗ berg. Vierter Band. Drittes Heft. Dezember 1884. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1884.) — Das Centralblatt fährt fort eine Inhaltsuübersicht über die im Rechtsgebiet erscheinenden Schriften zu geben; die Zuverlässigkeit ist durch die namhaften Mitarbeiter gesichert. Das vorliegende Dezemberheft bringt: 78 Besprechungen. I. Allgemeines. Mayer, V. Thomas Hobbes. Nouveau Code général des lois françaises, edition entièrement refondue du Code général des lois françaises de MM. Durand et Panetre par M. Em. Durand. Reed, J. C. American Law Studies. or Self-Preparation for Practice in the United States. — II. Rechtsgeschichte und Privatrecht. Esmein, A. Etudes sur les contrats dans le très-ancien droit frangais. Merkel, J. Abhandlungen aus dem Gebiete des r. R. Heft II. Ueber die Geschichte der klassischen Appellation. Zwei Ab⸗ handlungen aus dem r. R. (Brinz. Hölder). Scheurl, von. Weitere Bei⸗ träge zur Bearbeitung des r. R. 1. Heft: Theilbarkeit als Eigen⸗ schft von Rechten. Rudorff, O. Das hannoversche Privatrecht. Burckhardt. System des österr. Privat⸗R. 2. T. „Elemente des Privat⸗R. Lush, M. The law of husband and wife, within the Jurisdiction of the Queen's Bench and Chancery Divisions. Chironi. Della responsabilità dei Padroni e della garanzia contro gli infortuni del lavoro. Hjärne, H. Om Fochallandet mellan Lande lagens Buda Redactioner. — III. Handelsrecht. Kayser, P. Gesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und der Aktiengesellschaften vom 18/VII. Kohler, J. Das Recht des Marken⸗ schutzes mit Berücksichtigung ausländischer Gesetzgebungen. — IV. Gerichtsverfassung und Civilprozeß. Schollmeyer, F. Die Kompen⸗ sationscinrede im deutschen Reichscivilprozeß. Daubenspeck, Leitfaden für die Revision der Geschäfte bei den preußischen Amts⸗ und Land⸗ gerichten. Francke. Die Entscheidungen ausländischer Gerichte über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in ihrer Wirksamkeit nach deutschem Reichs⸗R. — V. Strafrechtswissenschaft. Rotering. Gefahr und Gefährdung im Str.⸗G.⸗B. Siebenhaar. Begriff der Gemeingefähr⸗ lichkeit und die gemeingefährlichen Delikte nach dem St.⸗Sir.⸗G.⸗B. Rupp, E. Der Beweis im Strafverfahren. Weinrich, A. Die Frage der Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Straf⸗ tammern. Hetzer, G. Die Strasprozeßordnung für das Deutche Reich vom 1./1I. 1877. Kosjek, J. Aus den Papieren eines Ver⸗ theidigers. VI. Staats⸗ und Verwaltungsrecht. Marquardsen, Hand⸗ buch des öffentlichen R. Schulze, H. Das Staats⸗R. des König⸗ reichs Preußen. Leuthold, C. C. Das Staats⸗R. des Königreichs Sachsen. Gaupp, L. Das Staats⸗R. des Königreichs Württemberg. Seydel. M. Bayerisches Staats⸗R. Deumer, H. Der rechtliche Anspruch Böhmen⸗Oesterreichs auf das königl. sächs. Markgrafenthum Oberlausitz. Bornhak, C. Geschichte des preuß. Verwaltungs⸗R. Rohr, von. Das Unfallversicherungsgesetz vom 6./VII. 1884. Häpe. G. Das Krankenversicherungs⸗K. Brüning. H. Die preußische Ver⸗ waltungsgesetzgebung für die Provinz Hannover nebst den hanno⸗ verschen Gemeindeverfassungsgesetzen. VII. Hilfswissenschaften.
Lombroso, C. L'uomo delinquente in rapporto all' antropologia, giurisprudenza e alle discipline carcerarie. — B. Zeitschriften⸗ Hau. u Der Gerichtssaal. Zeitschrift für Strafrecht, Strafprozeß, gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und ausländische Literatur. Unter ständiger Mitwirkung von den Professoren Dr. L. von Bar, Dr. Alb. Berner, Dr. Hugo Hälschner, Dr. F. von Holtzendorff, Dr. A H. von Hye⸗ Gluneck, Dr. F. Roßhirt, M. Stenglein und Anderen. Herausgegeben von Dr. Fr. O. von Schwarze. General⸗Staatsanwalt zu Dresden. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1884.) — Der vor⸗ liegende Band XXXVI enthält folgende Abhandlungen: Zur Frage der subjektiven Verschuldung. Von Professor Dr. Fuchs, Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Rath in Jena. — Das gerichtliche Verfahren zum Zwecke der Auflösung einer eingetragenen Genossenschaft. Strafsache oder bürger⸗ liche Rechtsstreitigkeit? Aus der Praxis mitgetheilt von Herrn Ge⸗ heimen Justiz⸗Rath Dr. Herzog in Jena. — Die Privaturkunde als Gegenstand der Fälschung. (Mit Berücksichtigung reichsgerichtlicher Entscheidungen.) Von Amtsrichter Dr. Mommsen in Pyrmont. — Beschlüsse des Völkerrechts⸗Instituts in Sachen der Reform der Konsulargerichtsbarkeit und über das internationale Strafrecht. Mit⸗ getheilt von Dozent und Amtsrichter Dr. Heinrich Harburger zu München. — Das Verhältniß des Urtheils zur Strafklage. Von Dr. Julius Glaser. — Belegstellen und Anmerkungen hierzu. — Zum Begriffe der Urkundenfälschung. Vn Amtsgerichts⸗Rath von Buri. — Telegraphen⸗, Telephon⸗ und Rohrpost⸗Anstalten. Von Dr. Ludwig Fuld in Mainz. — Ueber den rechtlichen Charakter der Kriminal⸗ verjährung nach heutigem Recht. Von Professor Dr. von Risch in Wuͤrzburg. — Die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft wider den Beschluß auf den Antrag wegen Eröffnung des Hauptverfahrens. Von Schwarze. Zum Begriffe der Urkundenfälschung als Nachtrag zur Abhandlung S. 173 ff. Von Amtsgerichts⸗Rath von Buri. — Ueber die Wahl zwischen dem Gerichtsstand der Deliktsverübung und dem des Wohnsitzes. (§§. 7, 8 und 12 der St.⸗P.⸗O.) Vom Land⸗ gerichts⸗Rath Dr. H. Ortloff zu Weimar. — Zur Frage der sub⸗ jektiven Verschuldung. Von Dr. Lucas, Staatsanwalt in Posen. — Die Realkonkurrenz der Verbrechen. Von Landgerichts⸗Rath Kärcher in Karlsrube. — Ueber die Form der Wiederaufnahme der Klage im Falle des §. 210 der St.⸗P.⸗O. Von Staatsanwalt Dr. Nagel zu Leipzig. — Zur Bestimmung des Begriffs „Telegraphie“. Vom Ge⸗ heimen Ober⸗Postrath Scheffler in Berlin. — Zur Lehre von der Nebenklage. Von Dr. Friedrich Zimmermann, Hof⸗Gerichts⸗Direktor zu Darmstadt. — Ueber die Zueignung im Sinne der §§. 242, 246 des St.⸗G.⸗B. Von Landrichter Rotering zu Lyck. — Das Ver⸗ hältniß der Einzelstrafe zur Gesammtstrafe. Von Dr. Katz zu Berlin. — Zur Vermeidung überflüssiger Zeugeneide im Strafprozesse Vom Landgerichts Rath Dr. Domsch in Freiberg (Sachsen). — Ueber das Rechtsmittel der Beschwerde. Von Dr. Friedrich Zimmermann, Hof⸗ Gerichts⸗Direktor zu Darmstadt. — Die Theilnahme am Verbrechen. Von Landgerichts⸗Rath Kärcher in Karlsruhe. — Hervorzuheben sind folgende kleinere Erörterungen: Kann Jemand mittelst Telephons beleidigt werden? — Das Skopzenthum in Rußland. — Die Ent⸗ schädigung unschuldig Verurtheilter ꝛc. (Verhandlungen des öster⸗ reichischen Abgeordnetenhauses.) — Professor Dr. Geyer zu München. — Oesterreichische Gesetzgebung. Resumé und ebr. . Das Betteln der Bettelmönche. Von Dr. Fuld in Mainz. — 5 ⸗ schädigung schuldlos Verurtheilter in Eagland. — Den Abschluß
machen Besprechung strafrechtlicher Werke.
Land⸗ und Forstwirthschaft. 8
„Forschungen auf dem Gebiete der Vieh⸗ halfge Erzeugnisse“ (Beilage zur „Milch⸗ zeitung“); herausgegeben von C. Petersen, Oekonomie⸗Rath in Eutin und Dr. P. Petersen. Vorstand der landwirth⸗ schaftlich⸗chemischen Versuchs⸗ und Kontrolstation in Oldenburg. 15. Heft. Druck und Verlag von M. Heinsius in Bremen. Preis 1 Mark. — Dieses, allen Landwirthen und Milchwirthen zu empfehlende Heft enthält drei Originalartikel: 1. Die„ Milchzucker⸗Eatwickelung und gegenwärtiger Stand seiner Industrie in der Schweiz“, vom Kreis⸗ förster Merz in Schüpfheim (Schweiz), 2. „Mittheilungen aus dem Laboratorium der „KAylesbury Dairy Company“ in London, von Dr. P. Vieth; 3. „Vegetabilisches Lab“, mitgetheilt von Dr. P. Vieth in London.
g Die Milchzuckerfabrikation und der Haudel mit diesem Produkt war bis vor wenigen Jahren das Monopol nicht nur eines Kantons, sondern einer einzigen Berggemeinde des Kantons Luzern. Marbach, so heißt diese Gemeinde, liegt im südwestlichen Theil Entle⸗ buchs, und ist fast ringsum von Bergen eingeschlossen. Im Anfang dieses Jahrhunderts beschäftigten sich 13 Marbacher mit der Milch⸗ zuckerfabrikation, allerdings in der primitivsten Art, und setzten jährlich 1000 bis 1500 Centner Milchzucker in den Handel. Daß die Ge⸗ winnung des Milchzuckers auf die Gemeinde Marbach beschränkt war, mag schon aus dem Umstander hervorgehen, daß dieselbe bis vor kurzer Zeit den ganzen Weltmarkt beherrschte. Ueber die Entstehung der Milchzuckerfabrikation besitzen wir zwar kein aktenmäßiges Beweis⸗ material, allein die älteren Leute in Marbach erzählen, wie in der Broschüre ausgeführt wird, übereinstimmend folgendes: Ein verstän⸗ diger Küber in Marbach habe vor ungefähr 100 Jahren einmal im Winter an einem Orte seiner Hütte, wohin er selten zu gehen pflegte, Zieger (ein durch Säure aus Molken abgeschiedener und mit Kräutern [melilotus u. s. w.] versetzter Käse), in einem Käsetuch aufgehängt, damit die Molke vollständig abfließen und der Zieger austrocknen könne. Nach längerer Zeit habe der Küher bemerkt, daß sich an der Stelle der abgeflossenen Molke schöne, weiße Krystallkörner vorgefunden hätten, die einen süßlichen Geschmack gehabt hätten. Der Küher habe diese Köenchen sorgfältig auf⸗ gehoben und sie einem Apotheker gebracht, welchem er den Hergang geschildert habe. Nach vorgenommener Untersuchung habe der Apo⸗ theker erklärt, daß dieser zuckerhaltige Sand etwas Werthvolles sei und als Medikament gewiß Absatz finden würde. Daraufhin habe der Küher die Molke eingekocht und den erhaltenen Zuckersand ge⸗ läutert bezw. gewaschen und in Täfelchen in den Handel gebracht.
In der ersten Zeit wußte man vom Raffiniren des Rohzuckers noch nichts; man begnügte sich allgemein damit, die Molke bei freiem Feuer einzudampfen und den restirenden Syrup krystallisiren zu lassen. Der körnige Sand wurde alsdann gewaschen, an der Luft oder auf dem Ofen getrocknet und in Tafelchen in den Handel ge⸗ bracht. Man blieb aber später hierbei nicht stehen, sondern einige einsichtige Marbacher lösten den gewonnenen Zuckersand in einer be⸗ stimmten Menge Wasser auf und dampften die Flüssigkeit bis zur Syrupkonsistenz ein. Derselbe wurde zur Abkühlung in irdene Becken gebracht, in welche man Holzstäbchen hängte; so wurde in den dreißiger Jahren noch verfahren, und zur Halfte Tafeln, zur Hälfte Trauben genommen. In den vierziger Jahren verabschiedete man die irdenen Becken und ersetzte sie durch alte zum Käsen unbrauchbar gewordene Kessel, und noch später wurden große, mit Kupferblech be⸗ schlagene Behälter zum Krystallisiren verwendet, welche sich bis auf die heutige Zeit erhalten haben. Die Gewinnung des Zuckersandes hat sich seit 10) Jahren sehr wenig verändert; an vielen Orten aber mußte dieselbe wegen ihrer allzu primitiven Anlage und bisherigen Holzverschwendung eingestellt werden. Der auf diese Weise gewonnene Zuckersand wurde in späteren Jahren raffinirt und als solcher in den Handel gebracht. Was die Rentabilitat der Zuckersiederei an⸗ langt, so erhält ein Küher, der mit 40 Kühen im Frühling auf die Alp zieht, am Ende der Alpzeit in 135 — 140 Tagen ca. 50 kg Centner Käse; im Durchschnitt rechnet der Senn von 12 kg Centner Milch: 100 kg Fettkäse und 25 kg Zuckersand; der Alpler verwendet 50 000 L. Molke zum Eindampfen und erhält 1200 kg Zuckersand, welcher zum Durchschnittspreis von 96 Fres. einen Brutto⸗Ertrag von 1200 Fres. abwirft. Im Allgemeinen erreichen die Milchzuckerfabrikanten aus dem
Zuckersand 55—60 Proz. krystallisirten Zucker, so daß die 2 — 2 ½ Proz. Zuckersand auf 1,2 — 1,5 Proz. reduzirt, d. h. bei der schweizerischen Fabrikation aus 100 Liter Molke nur 1,2 — 1,5 kg raffinirter Milch⸗ zucker gewonnen werden. Der letztjährige Milchzuckerpreis stand auf 200 Fics. per 100 kg, so daß dem Fabrikanten ver 100 kg ein Bruttogewinn von 40 Frcs. zufällt und der Gesammt⸗Bruttogewinn für die nur in Marbach fabrizirten 1500 kg 60 000 Fres. beträgt; hier⸗ von kommen jedoch bedeutende Summen in Abzug, so für Holz ca 4000 Frcs., Fuhrlöhne ca. 5000 Frcs. und Zins für das Betriebs⸗ kapital ca. 10 000 Fres. Es verbleibt aber, wie die Brochüre konstatirt, den acht Zuckerfabrikanten in Marbach für ihre Arbeit immer noch eine Einnahme von ca. 41 000 Frcs., welche Erwerbs⸗ quelle für eine so abgelegene Berggemeinde gewiß nicht unterschätzt werden darf. In den letzten Jahrzehnten hat man nun in der ganzen Schweiz angefangen, Milchzucker zu produziren, und die gegenwärtige Gesammtproduktion der Schweiz an Milchzucker dürfte sich auf 400 000 Fres. belaufen. Der Milchzucker findet seine Verwendung in der Technik und in der Medizin; in der Technik ist derselbe durch die Weinsäure und deren Salze verdrängt worden, doch soll der Milch⸗ zucker nur noch in einigen Perlenfabriken Böhmens reiche Verwendung finden. Eine wichtige Rolle spielt der Milchzucker in der Medtzin; er wird sowohl in der Allopathie wie in der Homöopatbie in be⸗ deutenden Quantitäten, hauptsächlich als sogenanntes Füllungsmaterial, verwendet; erfolgreich soll derselbe bei hitzigen Krantheiten, aüsegen; bei Cholera als kühlendes, leicht abführendes Mittel wirken. Blickt man in die Zukunft, so sieht es, wie die Verfasser ausführen, nicht so erfreulich wie in der Vergangenheit aus. Wie in allen landwirthschaftlichen Produktionszweigen, wird durch 85 gewaltige Konkurrenz des Auslandes, namentlich Nord⸗Amerikas, der Milchzuckerproduktion der Schweiz großer Schaden 8 gefügt; die Verfasser rathen aber doch den Schweiern nich den Muth sinken zu lassen, sondern durch die Produktion einer
vorzüglichen Handelswaare und ganz besonders durch Einführung rationeller und praktischer Verbesserungen der fremden Konkurrenz die
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aus dem Laboratorium der „Aylesbury Dairy Company“ in London, von Dr. P. Vieth melden über Untersuchungen, welche in dem Laboratorium eines Milchverkauf⸗ geschäftes von sehr bedeutendem Umfange ausgeführt worden sind, und zwar: 1. die Reaktion der Milchasche; 2. das spezifische Ge⸗ wicht der Molken in Beziehung zur Milchkontrole; 3. Rahmkontrole.
Zum Schluß bringt die Broschüre einen Artikel über vegetabilisches
Lab von demselben Verfasser. Die regulirende Wirkung, welche gewisse Pflanzensäfte auf Milch ausüben, kann ihm zufolge auf zwei Ursachen zurückgeführt werden, nämlich entweder auf Säuregehalt, oder auf die Anwesenheit eines Ferments von gleicher oder ähnlicher Wirkung wie das thierische Labferment. Das erste dürfte der Fall sein mit Rumex Acetosa und Oxalis Acetosella, des letzteren mit Ficus Carica, Cynara Scolymus und Carica Papaya.