1884 / 304 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

die Tradition über ihn ihren Abschluß gefunden haben sollte, noch so viel Neues und Interessantes in einer Schrift zu finden, welche eben⸗ falls ein Jahrhundert nach ihrer Abfassung nun als amtliche Pu⸗ blikation uns entgegentritt. .

Der Verfasser ist der Schweizer Heinrich Alexander de Catt aus Morgues am Genfer See, geboren 1725, gestorben 1795, Vorleser des Königs feit dem März 1758 bis zum Jahre 1780.

Schon 1747 hatte der Marquis d'Argens den Auftrag erhalten, dem Könige in Paris einen Vorleser zu engagiren. Er fand keinen, und der König suchte sich seinen Mann selbst, war aber in der Wahl nicht glücklich. Seit 1752 hatte er den Abbé de Prades um sich gehabt, mußte diesen aber 1758 wegen verrätherischer Umtriebe mit Frankreich nach Magdeburg auf die Festung schicken. Prades Nachfolger wurde Catt. Er verdankte sein Glück dem Zufall, daß er im Jahre 1755 mit dem Könige. der in Wesel seine Truppen inspizirt hatte und von da eine Inkognitofahrt nach Amsterdam machte, auf demselben Fahrzeug zusammentraf. Zwischen den beiden Reisenden, dem Kapellmeister des Königs von Polen im kaneelbraunen Rock und in schwarzer Perücke, und dem Utrechter Studenten, ent⸗ spann sich auf der Barke, die beide nach Utrecht führte, eine eifrige Unterhaltung, welche später eine Aufforderung an den Studenten, dem angeblichen Musiker an den Hof nach Potsdam zu folgen, nach sich zg. Erst 1758 konnte Catt einer erneuten Ein⸗ ladung entsprechen: er erschien am 13. März im Hauptquartier zu Breslau und wurde mit 90) Thaler jährlich als „Sr. Majestät Vor⸗ leser“ engagirt. Seitdem begleitete er Se. Majestät auf allen Kriegs⸗ zügen, auch später im bayerischen Erbfolgekriege. Der Vorleser be⸗ fand sich somit während der Feldzüge beständig im Lager, theilte des Königs tägliche Gesellschaft und wurde mancher Gnade gewürdigt, die selbst der nächsten Umgebung des Monarchen nicht zu Theil ward. Es ist bekannt, daß der König in seinen Lesestunden mehr selbst vor⸗ las, als sich vorlesen lies. Ueber die Lecture unterhielt er sich mit seinem Vorleser. Sonst vertrat der Letztere sehr oft einen Privat⸗ sekretär, und seine Stellung näherte sich so der eines Vertrauens⸗ postens. Das Lagerleben, während dessen der Monarch und sein Diener gleiches Loos, gleiche Entbehrungen theilten, schuf zudem naturgemäß eine Intimität des Verkehrs, die bei den sonstigen Vorzügen des Vorlesers an Freundschaft grenzte Catt verstand es auch, so sehr Maß zu halten, daß der König nie Veranlassung fand, die herablassende Vertraulichkeit gegen ihn zu bereuen. Wenn also die Memeiren diese bestimmte Zuneigung des Königs für Catt erkennen lassen, so ist sie psycho⸗ logisch erklärt: Der König hatte eben inmitten aufreibender Arbeiten und Eindrücke das Bedürfniß, sich durch Mittheilung an eine unbe⸗ fangene Seele zu zerstreuaeu. Wir müssen dem Herausgeber dafür dankbar sein, daß er ein so reiches Material zur Charakteristik und Beurtheilung Catts zusammengetragen hat; denn die Persönlichkeit eines Mannes, welchen der König während fast eines Vierteljahrhunderts täglichen Umganges und der schmeichelhaftesten Huldbezeugungen würdigte, erregt unser Interesse. Wir erfahren, daß Catt mit gefälligem Aeußern feinen Takt, mit einem glücklichen Naturel reiche Anlagen verband: sein für Alles offenes Auge und seine scharfe Beobachtungsgabe setzten ihn in den Stand, schnell und sicher aufzufassen, und sein Temperament und seine weitgreifende allgemeine Bildung waren Eigenschaften, welche der König bei andern Vorlesern vergeblich gesucht hatte. Seit dem 7. Februar 1760 war Catt Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften, deren Berichte von 1764 bis 1782 seine Abhandlungen enthalten. Wie sehr der König ihn schätzte, bezeugen zahlreiche Briefe an dritte Personen; ja er richtete sogar Gedichte an Catt und seine Verlobte. Auch der Munificenz des Königs hatte Catt sich zu er⸗ freüuen: 1770 wurde ihm ein Vikariat am Kapitel von St. Peter und Paul zu Halberstadt verliehen.

Seit Anfang 1780 war Catt in Ungnade gefallen: er verlor den Vorleserposten, ohne daß der Anlaß, durch welchen diese Wendung herbeigeführt worden, aufgeklärt wäre. Es sei hier nur bemerkt, daß es sich um eine Ordensverleihung handelte, bei welcher Catt als Vermittler Vortheil gezogen haben soll; das Nähere darüber wolle

man in der Einleitung (S. XI) nachlesen. Jedoch ist zu beachten,

daß auch nach Lösung des vertraulichen Umgangs der Verkehr Catts Hei dem Könige nie ganz aufhörte.

Sein Nachfolger wurde der Abenteurer Du Val Pyrau, wie Prades ein französischer Abbé und Doktor der Sorbonne. Der König be⸗ diente sich seiner nur bis zum Jahre 1784 und wählte dann Dantal, ein Mitglied der Berliner französischen Kolonie. Dantal war Vor⸗ leser bis zum Tode Friedrichs.

Die Erlebnisse seit Beginn seiner Beziehungen zum Könige eichnete Catt in Tagebüchern auf, die er später mit andern Zuthaten u einem Memoirenwerk verarbeitete. Catt selbst publizirte nichts von seinem Werke, es wurde mit seinem literarischen Nachlasse im Sommer 1831 auf Befehl König Friedrich Wilhelms III. von den Erben angekauft und dem Geheimen Staatsarchiv zur Auf⸗ bewahrung übergeben. Benutzt ist dieser Nachlaß bisher nur von J. D. E. Preuß, dem bekannten Biographen Friedrichs des Großen und Herausgeber seiner „Oeuvres“, aber nur sporadisch und ohne Kritik. Einer Sichtung, Oerdnung und systematischen Durcharbeitung unterzog die Memoiren erst der Herausgeber der „Unterhaltungen“.

Als Haupttheile des Nachlasses unterscheiden sich die „Memoiren“ und die Materialien zu diesen. Die letzteren zerfallen in drei Ab⸗ theilungen: 1) die Tagebücher, 2) eine Ueberarbeitung der Tagebücher, 3) ein „Brouillon fait l'an 1762“.

Die Taßebücher reichen vom 13. März 1758 bis zum 14. August 1760 und bestehen in der Handschrift aus 8 Heften in Quart, Duodez und einzelnen Blättern (Nr. I. bis VII. und IX. der Publikation; Nr. VIII. ist verloren gegangen). Ein Anhang zu den Tagebüchern umfaßt in einer wahrscheinlich im Sommer 1762 entworfenen Skizze die Erlebnisse aus der Zeit vom 27. August 1760 bis Juli 1762. Die Tagebücher sind zum großen Theil in einer Geheimschrift ab⸗ gefaßt, Französisch mit griechischen Lettern geschrieben und mit Brocken aus fremden Sprachen, namentlich der lateinischen, untermengt, so daß die Lesung nicht unerhebliche Schwierigkeiten bietet. Zwischen den einzelnen Tagebüchern finden sich Lücken; aber auch die tägliche Buchführung innerhalb der einzelnen Hefte wird öfter unterbrochen, und zwischen die datirten Aufzeichnungen sind undatirte eingeschoben, deren chronologische Ein⸗ ordnung nur ausnahmsweise möglich ist. Seiten, die von Tage⸗ buchseintragungen leer geblieben sind, hat Catt für Privatnotizen aller Art, zum Theil in ganz verwischter Bleistiftschrift, verwendet.

Die Ueberarbeitung der Tagebücher (drei Hefte), noch vor dem Jahr 1762 entstanden, beseitigt die Geheimschrift und verbreitert die Darstellung. Sie läßt die ersten beiden Tagebuchshefte unberührt, wiederholt auch sonst nicht alles, was in ihrem Originale steht; dagegen enthält diese zweite Redaktion den im Original verlornen Abschnitt VIII der Tagebücher und interpolirt nach der Erinnerung ein neues Kapitel, worin sie die Lücke, welche sich zwischen den Tagebüchern III und IV (26. November 1758 bis 12. Juni 1759) findet, ausfüllt; den Abschnitt VIII hat der Herausgeber in die Tagebücher eingeschaltet, das neue Kapitel inhaltlich in seinen Anmerkungen mitgetheilt.

1 Hes oben erwähnte „Brouillon“ aus dem Jahre 1762 ist ohne erth.

Die „Memoiren“ selbst, über doppelt so stark wie die Tage⸗ bücher, gehen vom 13. März 1758 bis zum 7. Juli 1760. Es sei hier bemerkt, daß von ihnen ein Concept (welches der Herauasgeber entdeckte) und eine nach diesem genommene (fehlerhafte) Reinschrift existiren, und daß die schriftstellerische Arbeit an den Memoiren erst nach dem Tode des Königs begonnen hat. Also nur die Tagebücher, nicht die Memoiren, beanspruchen für ihre Niederschrift Gleichzeitig⸗ keit mit den behandelten Thatsachen.

Die Publikation erstreckt sich auf die Memoiren und ihre Mate⸗ rialien dergestalt, daß ihr Inhalt sich aus vier Abschnitten zusammen⸗ setzt: 1) Memoiren, 2) Tagebücher, 3) Anhang zu den Tagebüchern, 4) ein Brief Catt's über die Schlacht bei Zorndorf. Leitend für dieses Verfahren war der Gesichtspunkt, die Ueberarbeitung, also die „Me⸗ moiren“, mit dem Original, den Tagebüchern, zu vergleichen.

8.

manche Lücke

Ebenso lag es im Interesse der historischen Gerechtigkeit, daß das Cattsche Memoirenwerk wie die Tagebücher vollständig abgedruckt wurden: wir meinen, daß auch solche Mittheilungen, welche den König und seinen Vater der Kritik unterwerfen, nicht eliminirt sind.

Außer der ausführlichen Einleitung, welcher wir bereits Erwäh⸗ nung thaten, und in welcher der Herausgeber den Werth der Catt⸗ schen Aufzeichnungen einer strengen Kritik unterzieht, ist es der von dem Herausgeber in den dem Werke angehängten „An⸗ merkungen“ gebotene Kommentar, durch welchen er sich den Dank der Leser in bohem Maße verdient hat. Hier ist ein wahrer Schatz des Wissens über Personen und Sachen niedergelegt, und es war hier, bei der Verzettelung des einschlägigen Materials, eine Arbeit zu bewältigen, die einer bewährten Hand wartete. Einleitung und Anmerkungen im Verein geben uns den Ariadnefaden, der uns sicher aus dem Labyrinth dieses heiklen Memoirenwerkes hinausführt. Wir werden in den Stand gesetzt, überall den Kern ohne große Mühe herauszuschälen, das absolut Glaubwürdige von dem Fraglichen zu scheiden und aus einer genuß⸗ reichen Lekture den entsprechenden Gewinn zu ziehen.

Zur Orientirung für den Leser sei noch angeführt, daß er gut thäte, zunächst die Tagebücher zu lesen. Dem Abdruck derselben sind Randziffern beigesetzt, welche auf die entsprechende Stelle der „Me⸗ moiren“ verweisen. Fhr die letzteren thun dies mit Beziehung auf die Tagebücher die Anmerkungen. Ein Personenregister erleichtert die Benutzung.

Schließlich hat der Herausgeber die Lesbarkeit der „Memoiren“ noch dadurch gefördert, daß er die von Catt zahlreich eingelegten Poesien und Briefe des Königs, welche sich bereits in der Ausgabe der „Oeuvres“ finden, ausschied.

Zur Erklärung der hinter S. 162 eingeschalteten faesimilirten Tafel, deren Original sich im Geheimen Staatsarchiv findet, ver⸗ weisen wir auf die Cattsche Erläuterung S. 163, Z. 21 bis 26

Nachdem wir so den Inhalt des Buches im Skelett vergegen⸗ wärtigt haben und der Arbeit des Herausgebers gefolgt sind, wenden wir uns zum Text im Besonderen. Und hier wollen wir zunächst die allgemeine Bemerkung vorausschicken, daß Catt außerordentlich fließend und gewandt schreibt, und so lesen sich die „Memoiren“ gut, aber auch die flüchtig skizzirten Tagebücher zeugen von nicht gewöhnlichem Geschick in der Darstellung In den „Memoiren“ ist sie so lebendig, daß man sich mitten in das Getümmel des Krieges mit seinen anstrengenden Märschen, schlechten Quartieren und un⸗ ruhigen Nächten versetzt sieht. Die Konversation im Besonderen ist so gehalten, daß man den König in seiner Königlichen Art reden hört: seiner souveränen Würde ist niemals etwas vergeben die Sentimentalität, die oft einfließt, ist auch sonst aus seinen Briefen und anderen Ueberlieferungen bekannt und zu⸗ dem charakteristisch für das Zeitalter. Man darf annehmen, daß die dialogischen Scenen, wenn auch, wie das ja bei solchen Aufzeichnun⸗ gen nicht anders sein kann, nicht durchaus wörtlich, doch mit dem Anspruch auf möglichste Treue wiedergegeben sind: dieses durfte dem Autor nach langjährigem Verkehr und bei seinem Geschick in der Darstellung nicht schwer fallen, der Eigenart des Königs gerecht zu werden. Wir stimmen in unserer Beurtheilung mit dem Heraus⸗ geber darin überein, daß „jede der von Catt geschilderten Unterhal⸗ tungen ein kleines Kahinetstück ist“, und man mag die „Memoiren“ aufschlagen, wo man will, überall bieten sie eine anziehende Lektüre.

(Fortsetzung folgt.) 8

Cöln, 26. Dezember, 10 Uhr Abends. Die englische Post vom 26. d. M. früh, planmäßig in Verviers um 8,21 Uhr Abends, ist ausgeblieben. Grund: Verspätete Ankunft des Schiffes in Ostende.

Im Deutschen Theater wird morgen zum zweiten Male: „Flattersucht“ von Sardou, in Verbindung mit den „Neuvermählten“ gegeben. Dieselbe Vorstellung findet am Mittwoch (Sylvesterabend) statt. Für den Neujahrstag ist „Don Carlos“ angesetzt. Außerdem bringt das Repertoir der nächsten Woche Wiederholungen von „Pitt und Fox“, „Die Journalisten“, „Don Carlos“ und „Richard III.“

Wallner⸗Theater. Nachdem der Schwank „Halbe Dichter“ von Rosen seinen Zweck, dem Publikum erheiternde Unterhaltung in den Feiertagen zu gewähren, erfüllt und dem Theater überaus zahl⸗ reichen Besuch zugeführt hat, tritt nun wieder, vielfachen Wünschen entsprechend, „Der Salontiroler“ in sein Recht, und wird morgen, Freatalh eine Wiederholung dieses belustigenden Schwanks statt⸗

nden.

Hr. Carl Millöcker wird, wie nunmehr feststeht, die 100. Vor⸗ stellung der Operet te „Gasparone“, welche am 5. Januar im Neuen Friedrich⸗Wilhelmstädt ischen Theater stattfindet, selbst dirigiren.

Belle⸗Alliance⸗Theater. Auch hier erzielte der heitere Schwank „Der Raub der Sabinerinnen“ mit den Gästen vom Wallner⸗Theater einen außerordentlichen Erfolg. An beiden Festtagen war das Haus vollständig ausverkauft und wurde allen Darstellern reicher Beifall zu Theil.

11““ 8 ““

Die am Mittag des ersten Weihnachtsfeiertages im König⸗ lichen Opernhause veranstaltete Matinse des engagirten Königlichen Opernchor⸗Personals wurde in erhebender Weise mit dem Waldliede aus R. Schumanns „Der Rose Pilger⸗ fahrt“ eingeleitet, welches der männliche Opernchor mit tiefer Empfindung vortrug. Miß Madge Wickham, eine junge anmuthige Violinvirtuosin aus Amerika, welche in diesem Concert debütirte, be⸗ wies in einer Cavatine von Raff, einem Bolero von Daucla, und später in dem „Souvenir de Bade“ von Lséonard, daß sie in einer guten Schule gebildet ist und sich einen hohen Grad technischer Fertigkeit angeeignet hat; ihr ausdrucksvolles Spiel wurde anscheinend durch Befangenheit beeinflußt. Die Gesangs⸗Solovorträge hatten die Herren Krolop, Betz und Rothmühl übernommen. Der Erstere sang das Presselsche Lied „An der Weser“ tief ergreifend, während Hr. Betz mit dem Schubertschen „Wanderer“ nicht geringere Wirkung erzielte. Beide Koryphäen unserer Oper erfreuten die Hörer auch noch durch freundlichst gespendete Zugaben, Hr. Betz durch Schuberts „Rauschendes Bächlein“. Hr. Rothmühl beeinträch⸗ tigte den Genuß an den von ihm gesungenen Schubertschen Liedern durch unmotivirtes Tremoliren. Von den mitwirkenden Damen deklamirte Frl. Barkany zwei schelmische Gedichte mit feinem Humor, Frl. Beeth trug mit poetischem Duft einige Lieder vor, unter denen besonders das Durandsche „In der Jugendzeit zum Herzen drang, und Frl. von Ghilany entzückte durch das Trinklied aus „Lu⸗ crezia Borgia“ Frl. Lehmann brachte mit Hrn. Betz ein Duett aus Rubinsteins „Maccabäer“ in vollendeter Weise zum Vortrag. Der berühmte Gast unserer Oper, Hr. Mierzwinski schloß die Matinée mit der Sicilienne aus „Robert der Teufel“, in der er seine seltene Begabung zweimal im vollsten Umfange entfaltete. Ihm wie allen übrigen Mitwirkenden wurde der reichste Beifall zu Theil, der auch der Königlichen Kapelle galt, die leider nur in dem Souvenir de Bade mitwirkte. Besondere Anerkennung verdient auch der sichere und gewandte Begleiter der Gesangspiecen, der Chordirektor Gräfen. Se. Majestät der Kaiser und Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Höchstseiner Familie beehrten die Matinée mit Ihrer Gegenwart. Die Plätze im Hause zeigten bedauerlicher Weise die einem so selten dargebotenen, ausgezeichneten Kunst⸗

genuß gegenüber nur dem ersten Weihnachtsfeiertage zur Last gelegt werden kann, der für derartige Concerte nicht geeignet ist.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Von den Besonderen Abdrucken aus dem „Deutschen Reichz⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“: Deutsche Reichs. und Preußische Landesgesetze, 1883, sind im Verlage der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt (Berlin SW., Wil⸗ helmstraße Nr. 32) erschienen:

Nr. 1. Gesetz, betr. die Krankenversicherung der Ar⸗ beiter, vom 15. Juni 1883. (0,30 ℳ)

Nr. 2. Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883. (0,20 ℳ) 8

Nr. 3. Gesetze über die allgemeine Landesverwaltu ng vom 30. Juli 1883, und die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörde, vom 1. August 1883. (0,80 ℳ)

Nr. 4. Gesetze, betr. die Zwangsvollstreckung in das un⸗ bewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883, und die Gerichtskosten bei Zwangsversteigerungen u. s. w. (0,70 ℳ)

Nr. 5. Anweisungder Königlich preußischen Minister des Innern und für Handel und Gewerbe zur Ausführung des Gesetzes vom 15. Juni 1883, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 26. November 1883. (0,30 ℳ)

Das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli d. J. ist, mit Sachregister, als besonderer Abdruck aus dem „Reichs⸗Anzeiger“ (Nr. 2 des Jahrgangs 1884 der Sammlung „Deutscher Reichs⸗ und preußischer Landesgesetze“) im Verlage der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW., Wilhelmstr. Nr. 32, erschienen. 55 S., geheftet, Preis 50 ₰.

Nr. 1 der Sammlung Jahrgang 1884 enthält das Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen, vom 7. April 1876, in der durch das Gesetz vom 1. Juni 1884 bestimmten Redaktion, mit Sachregister. 16 S., geheftet, 20 ₰.

Das Gesetz, betreffend die Kommandit⸗Gesell⸗ schaften auf Aktien und die Aktien⸗Gesellschaften, vom 18. Juli 1884, ist als besonderer Abdruck aus dem „R ichs⸗Anzeiger“ (Nr. 3 der Sammlung) im Verlage der Norddeutschen Buchdruckerel und Verlagsanstalt, Berlin SW., 32, erschienen. Dem Gesetz ist der Wortlaut der aus anderen Gesetzen allegirten Artikel und Paragraphen in Anmerkungen beigefügt; auch ist dasselbe mit S. ausführlichen Sachregister versehen. Preis (63 S. broch.)

,70

Gesundheit, Zeitschrift für öffentliche und private Hygieine. Nr. 22. Inhalt: Arbeiterwohnungen. (4. Fortsetzung.) Ver⸗ giftung mit chlorsaurem Kali. Die Veränderungen des Mehles während längerer Aufbewahrung. Mineralquellen, Bäder, Luftkur⸗ orte: Ueber den Einfluß alkalischer Mittel ꝛc. Besprechungen neuer Schriften: Mittheilungen aus dem Statistischen Bureau der Stadt Leipzig. (Schluß.) Hanausek, Nahru igs⸗ und Genußmittel aus dem Pflanzenreiche. C v⸗ Langsdorff, Städtereinigung. Feutllleton: Die wohlriechenden Salben der neueren Zeit. (Schluß.) Ver⸗ schiedenes. Anzeigen.

Die Arbeiter⸗Versorgung. Nr. 24. Inhalt: An un⸗ sere geehrten Abonnenten. Praktische Winke bezüglich der Verwal⸗ tung von Krankenkassen. Die Unfallversicherung. I. Die Inva⸗ liden⸗, Wittwen⸗ und Waisenversorgung der Arbeiter nebst Normal⸗ statuten für Kassen dieser Art. I. Musterstatut einer eingeschriebenen Hülfskasse. II. Amtliche Entschließungen des Reichs⸗Versicherungs⸗ amtes. Correspondenzen. Sprechsaal. Briefkasten. Die Materialien des Unfallversicherungsgesetzes (Anlage).

Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 103. In⸗ halt: Zur Erhöhung der Getreidezölle. Rübenanbauversuche in Westpreußen im Jahre 1884. Feuilleton. Sprechsaal. Deutscher Reichstag. Handel und Verkehr.

Milch⸗Zeitung. Nr. 51. Inhalt: Deutscher Butter⸗ export und die deutsche Marine. Von C. Petersen. Ansteckende b“ Rausch⸗ und Milzbrand. Ausstellungen:

ie Fettvieh⸗Ausstellung in Chicago. Allgemeine Berichte: Ver⸗ sammlung der Züchter spanischer Merinoschafe des Staates Wis⸗ consin. Ostpreußische Herdbuch⸗Gesellschaft. Viehexport von Amerika. Egerländer Thierzuchtverein. Zur Milchwirthschaft in Rußland. Aus Amerika: Viehzucht. Herefords und Sborthorns auf dem Felde („Range“*“). Erfahrungen in der Praxis: Milch⸗ erträge der Schweizer Braunviehrasse. Ueber Milchfettbestimmun⸗ gen. Zur Milchprüfung in städtischen Molkereien. Statistik: Serbien, Ausfuhr von Vieh. Patente. Biologie: Aufforderung. betr. Zug⸗ und Brutverhältnisse der Vögel Deutschlands. Ver⸗ schiedene Mittheilungen: Deutschland: Gesetz, betr. Schafweiden. Verfälschungen von Nahrungsmitteln. Niederlande: Molkerei⸗ schulen. Bereinigte Staaten von Nordamerika: Verlust durch Wölfe. Literatur: Das Molkereiwesen ꝛc. Spezialbericht über die siebente Wanderthierschau Südbrarup 1884. Die Rückstände der Oelfabrikation als Futtermittel für die landwirthschaftlichen Nutz⸗ thiere. Lohnender Ackerbau ohne Vieh. Ein Preisausschreiben. Milchmeier⸗Zeitung. Rechenschaftsbericht über die Thätigkeit der Oldenburgischen Landwirthschafts⸗Gesellschaft von 1881 bis 1884. Der landwirthschaftliche Pachtvertrag. Sprechsaal: Zur Kinder⸗ milch. Zur Kremometerprobe. Ersatz des Butterfettes in der Magermilch bei Kälbermastung. Verhinderung der Absetzung von Rahm aus der im Preetzer Milchwagen verfahrenen Milch. Milch⸗ prüfungs⸗Apparat. Zur Pasteurisirung der Milch bezw des Rahms. Unterrichtswesen: Molkereikursus an der milchwirthschaftlichen Versuchsstation in Kiel. Milchwirthschaftliches Institut Proskau 1..“ Verein. Personalien. Marktberichte. Anzeigen.

Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, Züchter und ‚Händler. Nr. 52. Inhalt: Zum Vgogelschutz: Nochmals über den Fang von Singvögeln zum Verspeisen in Deutsch⸗ land. Mittheilungen und Beobachtungen eines Vogelliebhabers Gweite Folge, I. V.) Briefliche Mittheilungen. Aus den Ver⸗ einen: Ausstellungen. Bücher⸗ und Schriftenschau. Brief⸗ wechsel. Anzeigen.

Isis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftlichen Liebhabereien. Nr. 52. Inhalt: Zoologie: Zur Kenntniß des Igels. Beitrag zu der Uebersicht der Tödtungs mittel für Schmetterlinge (Schluß). Botanik: Tausendblatt als Aquariumpflanze. Einheimische und fremdländische Wasserpflanzen mit besonderer Berücksichtigung der in Zimmeraquarien verwendbaren Arten: III. Die unter dem Wasser⸗ spiegel wachsenden Pflanzen (Schluß). Aus dem botanischen Garten in Berlin: Das Palmenhaus (vorläufiger Schluß). Nach⸗ richten aus den Naturanstalten: Hamburg. Jagd und Fischerei. Mancherlet. Anfragen und Anetiast.

Redacteur: Ried

1) Der Reservist, Kellner Etienne Emil Richard

zu Nr. 1 als beurlaubter Reservist

zum

8 heilage Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend,

den 27. Dezember

Anzeiger. 188 4.

No 304.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Hardels register nimmt an: den Hentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Breuhischen Staats-Anzeigers:

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

die Königliche Expedition 1

eaterete 9. den dee ae ee gönick. ) Oeffentlicher Anzeiger.

2

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. . 8

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

L u. s. w. von öffentlichen FPapieren.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [58753] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Arbeitersohn Richard Wentzel genannt Blumentritt, früher zu Sieglitz bei Camburg wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls, wiederholten theils vollendeten, theils versuchten Be⸗ truges und wegen schwerer Urkundenfälschung verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts ⸗Gefängniß zu Potsdam abzuliefern.

Potsdam, den 20. Dezember 1884.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.

Beschreibung: Alter 18 Jahre, Größe ca. 1,71 m, Haare schwarz. Kleidung: schwarze Hose, kalbleder⸗ besetzte Stiefel, ein gelbes Jaquet und ein schwarzer Hut. Besondere Kennzeichen: der Angeschuldigte führt ein von der Polizeibehörde zu Sieglitz für den Landwirth Otto Heirecke ausgestelltes Legitimations⸗ attest und mehrere auf den Schiffer Ferdinand Stolle hierselbst lautende Schuldurkunden bei sich, derselbe hat sich Ende Oktober cr. in Angermünde aufge⸗ Eee““

[58751]

de l'Or, am 7. Juni 1859 zu Potsdam ge⸗

boren, zuletzt in Potsdam wohnhaft,

der Webhrmann, Arbeiter Johann Jaekel,

am 6. März 1847 zu Seyfersdorf geboren,

zuletzt in Potsdam wohnhaft, werden beschuldigt,

zu Nr. 2 als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs.

Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf

den 12. März 1885, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier, Linden⸗ straße 54, zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando zu Potsdam ausgestellten Erklärung verurtheilt

Potsdam den 18. Dezember 1884.

(L. 8.) Beucha,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. b Abthellung WW.

[47849] Oeffentliche Ladung.

Nachstehende Personen:;

1) der Arbeiter Hugo Ferdinand Julius Hammel⸗ mann, am 31. Juli 1847 in Haynau, Kreis Goldberg, geboren,

2) der Knecht Hermann Mehring, am 8. Dezember 1849 zu Wongrowiec, Kreis Wongrowieec, ge⸗ boren,

3) der Metalldreher Carl Wilhelm Reinhold Hartmann, am 26. August 1853 zu Neustadt, Kreis Maadeburg, geboren, 1

4) der Steinhauer Johannes August Friedrich

Marx Eisenblätter, am 24. Juni 1861 in Win⸗ terfeld, Kreis Salzwedel, geboren,

sämmtlich zuletzt in Magdeburg aufhältlich gewesen,

werden beschuldigt, zu Nr. 4 als beurlaubter Reservist, zu Nr. 1— 3 als Wehrleute der Landwehr,

ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der

bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde

Anzeige erstattet zu haben.

Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen

Amtsgerichts hierselbst auf

den 2. März 1885, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Magdeburg,

Thränsberg Nr. 44, Zimmer 17, zur Hauptverhand⸗

lung geladen.

ge unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den Königlichen Bezirkskommandos zu Leipzig und Mazdeburg ausgestellten Erklärungen ver⸗ urtheilt werden.

Magdeburg, den 14. Oktober 1884.

(L. S) Sannemann, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Aufgebot. Im Hypothekenbuch für Frammersbach Bd. V. Seite 284 ist auf dem häauslichen Anwesen der Agatha Brunner, Wittwe allda: Plan⸗Nr. 31 seit 1. September 1829 eine Herauszahlung von 450 Gulden für Thomas Aull von da eingetragen. Auf Antrag der Anwessnsbesitzerin hat das K. Amtsgericht Lohr am g8 Dezember 1884 das Auf⸗ gebotsverfahren beschlossen. Es deshalb an alle Jene, welche auf fragl. Hypothekforderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung: ihre 88 und Ansprüche bis zu oder spätestens an dem au ö 4 Mittwoch, den 1. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr,

[58150]

derung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche

V Pfandbriefe der Deutschen Hypothekenbank hier Serie

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. '

In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

F

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Aunoneen⸗Bureaux. N

9. Familien-Nachrichten. beilage. er

gelöscht würde. Lohr, 15. Dezember 1884. Der K. Gerichtsschreiber: Kraus, Sekretär. Seehge es

158801] Aufgebot.

Der Zimmermann Ernst Clemens Reichel in Griesbach ist Besitzer des auf Folium 39 des Grund⸗ und Hvpothekenbuchs für gedachten Ort eingetragenen Grundstücks und hat am 28. November d. J. bei hiesigem Gerichte erklärt, das Eigenthum an diesem Grundstücke aufgeben zu wollen, auch zu diesem Zwecke das Aufgebot aller etwa Berechtigten beantragt.

Es werden daher alle Diejenigen, welche An⸗ sprüche an das obenbezeichnete Besitzthum Reichels zu haben glauben, aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Februar 1885, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls dieselben wegen ihrer etwaigen Ansprüche werden ausgeschlossen werden und das Grundstück als erb⸗ loses Gut behandelt werden und dem Staate zu⸗ fallen wird. 8 Wolk

3

stein, den 24. Dezember 1884 Königliches Amtsgericht. Hohlfeld.

[52641] Aufgebot. Das Fräulein Mathilde Otto zu Ampfert bei Oschersleben, früher in Weißenfels, vertreten durch den Justizrath Hadelich in Erfurt, hat das Aufgebot der Stammaktie der Thüringer Eisenbahn⸗Gesellschaft Litt. A. Nr. 82 838 beantragt. Der Inhaber der Aktie wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Erfurt, den 27. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.

Mager. v11“

[86574] Aufgebot.

Jacob Kander in Neustadt a. d. Main⸗Weserbahn, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Helmers⸗ hausen hier, hat das Aufgebot der beiden Prämien⸗

2924 Nr. 10 und Serie 3135 Nr. 19 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. September 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. 8 Meiningen, den 11. Dezember 1884. Heerzogliches Amtsgericht, Abth. II. gez. Bernhardt. Ausgefertigt. 8 Meiningen, den 20 Dezember 1884. 8 (I. S.) Reichei. W.. Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.

[58594] Berichtigung. 1 In der Separationssache von Bielschowitz, Kreis Zabrze, Aktenz. II. B. 88 wird die in der Nr. 294 de 1884 Dritte Beilage des Deutschen Reichs⸗ Anzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers vom 13. Dezember cr. enthaltene Ladung des König⸗ lichen Spezial⸗Kommissarius Rehmet zu Beuthen vom 4. Dezember 1884 dahin berichtigt, daß sub d. Adolf Guttmann als Miterbe nach Salomon Gutt⸗ mann, Mitbesitzer von Grundbuch Nr. 287, 147/150, 227, 235 Bielschowitz und Nr. 22 Ober⸗Paulsdorf unter dem in der obengedachten Ladung aus⸗ gesprochenen Präjudiz und zu dem dort angegebenen Termine hiermit geladen wird. Beuthen, den 19. Dezember 1884. Der Königliche Spezial⸗Kommissarius.

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58563 eül. der Post von 200 Thlr. eingetragenen

Band I. Blatt Nr. 7 von Roskow Abtheilung III. Nr. 1 ex oblig. vom 24. März 1798 für den Schneidermeister Schoenfeldt Berechtigten sind durch Urtheil mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. Brandenburg, den 18. Dezember 1884 Kcoönigliches Amtsgericht.

8564 1 der Post von 103 Thlr. für Johann

hrend und Marie Elisabeth, geb. Barnewitz, Ab⸗ III. Nr. 3 auf dem Grundstück des Mühlen⸗ besitzers Stimming Band III. Blatt Nr. 133 von

1v 89 ; Pritzerbe aus dem Vertrage vom 5 —1 1776 ein⸗

getragenen Berechtigten sind durch Urtheil ausge⸗ lossen. heeheeweah den 18. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

58568 8 Verkündet am 18. Dezember 1884

tungsbuches Nr. 16,060 der Neumarkter Kreis⸗ Sparkasse 1 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neumarkt i. Schl. durch den Gerichts⸗Assessor Pohl

für Recht: Das unter dem 1. Februar 1881 ausgestellte Quittungsbuch Nr. 16,060 der Kreis⸗Sparkasse zu Neumarkt, auf den Namen Gräfin Asta von Lottum zu Deutsch⸗Lissa und über 63 28 lautend, wird für kraftlos erklärt. Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an dasselbe ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag

steller zur Last. Von Rechts Wegen.

158569=8 Bekanntmachung.

Durch das von dem unterzeichneren Gericht am 12. Dezember 1884 verkündete Ausschlußurtheil sind die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger der auf dem Emilie Auguste Raduhn'schen Grundstücke Fiedlitz Nr. 2 Abtheilung III. Nr. 4 eingetragenen Forderungen von je 14 Thlr. 3 Sgr. 6 ¾ Pf. der Josephine Lucia, des Angustin und des Joseph Anton Geschwister Bunk, und ferner 6 Thlr. Bettausstattung der Josephine Lucia Bunk, mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen worden. Neuenburg, 14. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht.

[585511 Im Namen des Königs! Auf den Antrag der hiesigen Stadtkämmerei in Vertretung der Stadtgemeinde Frankfurt a M., bezw. des Bevollmächtigten der ersteren, Rechts⸗ anwalts und Notars Dr. Sauerländer, erkennt das Königl. Amtsgericht zu Frankfurt a. M. für Recht: I. Das unbeschränkte Eigenthum an der städtischen Allmende Nr. 5 des ersten Quartiers an der Batton⸗ straße, welche Allmende nach neuer Eintheilung theils einen integrirenden Bestandtheil des Grund⸗ stücks Litt. A. Nr. 140, theils einen integrirenden Bestandtheil des Grundstücks Litt. A. Nr. 123 b. und Nr. 187 bildet, wird der Stadtgemeinde Frankfurt am Main zum Zweck des Eintrags auf deren Namen im gerichtlichen Transscriptionsbuch hiermit zugesprochen. G 1 II. Sämmtlich durch das Aufgebot vom 16. August 1884 Geladenen werden mit ihren etwaigen An⸗ sprüchen auf die vorgedachte Allmende hierdurch für ausgeschlossen erklärt. 1 Frankfurt a. M., den 16. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[58557]

Im Namen des Königs!

Verkündet am 8. Dezember 1884.

Lüdtke, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des eingetragenen Eigenthümers des Grundstücks Nr. 12 von Jatzthum Wilhelm Collatz erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bublitz durch den Amtsrichter Joecte für Recht: 8 1) die unbekannten Rechtsnachfolger des Pächters Buse in Rohrhof, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Jatzthum Nr. 12 für den Pächter Buse in Rohrhof Abtheilung III Nr. 3 aus der Urkunde vom 11. Juli 1855 eingetragenen 200 Thlr., und Abtheilung III Nr. 4 aus der Urkunde vom 26. März 1856 eingetragenen 150 Thlr. nebst Zinsen ausgeschlossen. 2) dem Arbeiter Heinrich Carl Buse zu Jatzthum, jetzt im Zuchthaus zu Naugard, werden seine Rechte auf die vorgedachten Posten vorbehalten. Joete.

[58570] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Cosel vom 12. Dezember 1884 ist für Recht er⸗ kannt: 8 Diejenigen, welche Ansprüche haben auf die

für den Wirthschaftsbeamten Carl Michalka auf dem Grundstücke Nr. 19 Sakrau Abthei⸗ lung III. Nr. 1, 2 und 3 eingetragenen Posten von 52 Thaler, 48 Thaler und 36 Thaler, werden mit ihren Rechten auf diese Poften aus⸗ geschlossen.

Cosel, den 12. Dezember 1884. 1

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV. Kreutzer. [58559] Bekanntmachung. b Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 12. Dezember 1884 ist für Recht erkannt: Der über die auf dem Grundstücke Blatt 101 Roschowitzwald Abtheilung III. Ne. 1 haftende Post von 70 Thlr. gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt. Cosel, den 12. Dezember 1884.

[585488 Im Namen des Königs!

Verkündet am 20. Dezember 1884. Pfennigsdorf, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag der Wittwe Kolon Ernst Friedrich Wilhelm Windmann, Anna Marie Karoline Jo⸗ hanne, geb. Schäffers, Nr. 75 zu Obernbeck, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Grüter zu Bünde, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oeynhausen

für Recht:

Das aus einer Ausfertigung der Schichtunas⸗ verhandlung vom 3. Februar 1857 nebst Hypo⸗ thekenbuchsauszug vom 9. März 1857 bestehende Hypotbekeninstrument über die im EGrundbuch von Obernbeck Bd. II. Bl. 75 früher Bd. 15 Bl. 151 in Abtheilung III. unter Nr. 5 für die Ge⸗ schwister Carl Friedrich Wilhelm, Karl Friedrich Heinrich, Carl Friedrich Philipp und Anna Catha⸗ rine Wilhelmine Luise Windmann aus der Schich⸗ tungsurkunde vom 3. Februar 1857 eingetragenen Abfindungen von im Ganzen 173 Thlr. 25 Sgr. 4 Pf. wird für kraftlos erklärt. 8

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt An⸗

tragstellerin. Rechts Wegen. Roesler.

Im Namen des Königds! Verkündet am 20. Dezember 1884. Pfennigsdorf, Gerichtsschreiber. Auf Antrag der Eheleute Ackersmann Heinrich Wilmsmevyer, gt. Homann, und Luise, geb. Bartling, zu Werste Nr. 48, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. v. Gordon zu Oeynhausen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oeynhausen für Recht: Das aus einer Ausfertigung der Schichtungs⸗ Verhandlung, vom 26. August 1841 nebst Hypo⸗ thekenschein vom 25. Juni 1844 bestehende Hypo⸗ thekeninstrument über die im Grundbuch von Werste Band II. Blatt 48, früher Blatt 64, in Abthei⸗ lung III. Nr. 5 für die Geschwister Friedrich Wil⸗ helm, Wilhelm Friedrich, Johann Friedrich Conrad, Ernst Friedrich Wilhelm und Friedricke Luise Char⸗ lotte Bartling auf Grund der Urkunde vom 26. August 1841 eingetragene Abfindung von 250 Thalern wird für kraftlos erklärt. Kosten tragen die Antragsteller. Von Rechts Wegen. Roesler.

Von

[58547]

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[58561] S 1b Die Hypothekenurkunde über 300 Thlr. i. W.: Drei⸗ hundert Thaler, eingetragen auf dem Grundbuch⸗ blatte des Grundstücks Mengelsdorf Nr. 77 in Ab⸗ theilung III. Nr. 1, gebildet aus der Ausfertigung des Kaufvertrages vom 23. Mai 1859, der Eintra⸗ gungs⸗Registratur und dem angehefteten vollständigen Hypothekenbuchsauszuge ist durch Urtel des hiesigen Gerichts vom 11. Dezember 1884 für kraftlos er⸗ klärt worden.

Reichenbach O.⸗L., den 22. Dezember 1884.

Königliches Amtsgericht. [58565] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Regierungs⸗Raths Kuntze in Schleswig, als Bevollmächtigten der Erben der wail. verwittweten Frau Bürgermeister Langheim, und des Klostersyndikus Scholtz ebendaselbst, als gerichtlich bestellten Kurator des erblindeten Fräuleins Mar⸗ garetha Elisabeth Langheim in Schleswig, erkennt das Königliche Amtsgericht, Abtheilung II., zu Ton⸗ dern durch den Amtsrichter Martens

für Recht:

Die laut Agnitionsakte vom 1. März 1838 dem wail. Bürgermeister Caspar Conrad Langheim in Eckernförde zugefallene Obligation von 0. T. R. 1819 über 4800 Thlr. vorm. dänisch R. M., jetzt 10 800 ℳ, eingetragen im Schuld⸗ und Pfandprotokoll der Tonder⸗Hoyer⸗ und Schlux⸗Harden IT. VII. Fol. 126

wird für kraftlos erklärt.

Tondern, den 15. Dezember 1884.

Königliches Amtsgecicht. Abtheilung II. vC114““ ö

1

Bekanntmachung. 8

Nr. Auf Antrag des Kaufmanns Fried- rich August Geber von Mannheim wurde das badische 35 Fl.⸗Loos Serie 3300 Nr. 164 958 durch Ausschlußurtbeil Großh. Amtsgerichts dahier vom Hentigen für kraftlos erklärt.

Karlsruhe, 15. Dezember 1884. b .“

Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts. (L. S.) ö“

[58553] Bekanntmachnng. In der Luthe'schen Aufgebotssache F. 8 de 84, hat das Königliche Amtsgericht zu Essen am 17. De⸗

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[5856²] Bekanntmachung. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts vom 12. Dezember 1884 ist sür Recht erkannt worden: Der Hypothekenbrief über die auf Blatt 2 und 10 Ehrenfeld in Abtheilung III. Nr. 1 beziehungsweise Nr. 1(¹) eingetragene Post von 50 Thaler wird für kraftlos erklärt. 8 Cosel, den 17. Dezember 1884.

Bänsch, Gerichtsschreiber.

dahier anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und zu begrü⸗ idrigenfalls die bezeichnete For⸗

In Sachen, betreffend das Aufgebot des Quit⸗

1“

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV

zember 1884 erkannt: 1a. ISön ie Hypothekenurkunde vom —13.⸗ Januar 1802 die Hypothekenurk 7. Februar 1855

über noch 700 Thaler Abfindungsgelder des Wilhelm Hermann Joseph Luthe, genannt Willenberg in Heide bei Rellinghausen, welche im Grundbuche von Heide Band 63 Blatt 73 Abtheilung III. Nr. 6 eingetragen sind, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens stellern auferlegt. 1 EEE11“