1885 / 1 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jan 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Xuf dem Avschnitte der Postanweisung sind zulãssig

Gebühr Die Ausstellung der (vom Absender zu entrichten). Postanweisung hat zu erfolgen Pf. für je in 4) Canada (einschl. Britisch 20 20 Dollars und Cents Columbien, Neu-Braun- mindestens (100 Doll. = 425). schweig. Neu-Schott- G land u. Prinz Edward- b Inseln). 5) Dänemark nebst Island und den Faröer-Inseln 6) Dän ische Antillen ..

Meisrbetrag einer Postanweisung.

50 Dollars.

Benennung der Länder.

Bemerkungen. proben, schreib-

8

2) Wie Nr. 9. Dem Bestimmungsort ist der Name

4) Wie Nr. 9. 1 der Provinz und des Kreises (county) hinzuzufügen.

Ge- len chäfts- Sebühr. papiere. Pf.

.

40

80) Bermudas-inseln, Falklands-Inseln, Britisch Guyana, Brit. Honduras, Brit. Westindien. Nach Barbados, Jamaica, den Bahama- Inseln, Britisch Guyana, Tabago und Sta. Lucia Postkarten mit Antwort 20 ₰. Ste. Croix, St. Jean, St. Thomas. Post- karten mit Antwort 20 ₰.

Französ. Guyana, Guadeloupe nebst Zu- behör, Martinique, St. Barthélemy, Französ. Theil von St. Martin, Miquelon, St. Pierre. Aruba, Bonaire, Curaçao, Niederl. Guyana, Niederl. Theil von St. Martin, St. Eusta- tius, Saba. Postkarten mit Antwort 20 Cuba, Portorico. Postkarten m. Antw. 20

8

5) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 6) 7) Angabe des eingezahlten Betrages,

Bezeichnung des Absenders und 8) sbarume

80) Britische Kolonien. 60) Argentin. Republik. 8 61) Brasilien. 62) Canada u. Neu-Pund- land. 63) Chile. 64) Columbien. 65) Costarica. 66) Eouador. 67) Grönland. 68) Guatemala. 69) Haiti. 1 70) Honduras Gepuͤblik.) 71) Mexico. 72) Nlcaragua. 73) Paraguay 74) Peru. Salvador. San Domingo (Repbl.) Uruguay. Venezuela. Verein. Staaten von Amerika. Für Briefsendungen nach den dem Weltpostverein noch nicht angehörenden Ländern sind folgende Portosätze zu entrichten: Für frankirte Briefe 60 für je 15 g, für unfrankirte Briefe 80 für je 15 g, für Drucksach en und Waarenproben 10 für je 50 g, min- destens jedoch für Waarenproben 15 ₰. Postkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulässig. Die Briefsendungen unterliegen im Allgemeinen dem Frankirungszwange; es können jedoch nach einzelnen Ländern Briefe auch unfrankirt abgesandt werden. 8

10 5); mindestens 40 20 mindestens 40 20 mindestens 40 20 mindestens 40

360 Kronen. 360 Kronen. 500 Franken. 500 Franken.

6) Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christiansstad und Frederikstad auf St. Croix und nach St. Jean.

7) Postanweisungen sind nach allen grösseren Orten zulässig.

Kronen und Oere 6) (100 Kronen = 112,75).

7) Franken und Centimen 8) [(100 Franken = 81,40).

81) Dänische Antillen. Kolo-

für je

50 g,

Ge- schäfts- papiere 20, minde- Rück- stens schein- 20, gebühr Waas- 20 ren- proben minde- stens

10

ATAEö11“““]

Französische nien.

Niederländische Ko- lonien.

mit Antwort 20 ₰.

8) Frankreich mit Algerien (auch nach der Haupt- stadt Tunis und nach 8 mehreren anderen Orten . 8 8 8 8 in Tunis).

9) Grossbritannien und

65

67) Ueber Dänemark. ““

9) Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der er folgten Einzahlung des Betrages durch besonderes

Schreiben in Kenntniss zu setzen. 8

10) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

11) Wie Nr. 3.

13) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

der Bestellung wird nur das Postanweisungs-

Telegramm, nicht aber der Postanweisungs

Betrag überbracht.

14) Eilbestellung („durch Eilboten“ oder „buitengewone bestelling“*) zulässig. Gebühr 25 ₰, vom Absender zu entrichten.

15) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk „Niederländisch Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänge innerhalb 8 Tagen nur eine Postanweisung zuam Meistbetrage von 150 Fl. zur Absendung gelangen.

16) Postanweisungen sind nach allen grösseren Orten zulässig. 8

17) Die Umwandlung in die österr. Währ. erfolgt in Oesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Tageskurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern.

18) Wie Nr. 9. Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.

Pfund Sterling (f), Schillinge (s),

Pence (d)

(10 £ = 205).

9) Der Name und mindestens der An- fangsbuchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen sind nicht statthaft.

10) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Spanische Kolonien. Australien.

Hawaill (Sandwich-Inseln) Französisch. Kolonien.

8 1

mindestens 40

Postkarten mit Antwort 20 ₰.

Neu-Caledonien nebst Zubehör, Marquesas-

Inseln, Tahiti und die unter französ.

Schutz stehenden Inselgruppen.

87) Nordwestl. Theil von Neu-Guinea (Papua). lonie. Postkarten mit Antwort 20 ₰.

88) Spanische Kolonien. - 88) Marianen-Archipel.

Waarenproben nach West- und Süd-Australien, sowie nach den Samoa-Inseln und den sonstigen britischen Kolonien und unabhängigen Inselgruppen (ausser Hawaii) Australiens ge- niessen auft dem Wege über die Vereinigten Sraaten von Amerika keine Porto-Ermässigung. Nach Bolivien sind bei der Beförderung durch die argentinische Republik Waarenproben nur bis zum Gewichte von 180 g zulässig.

Unzureichend frankirte Briefsendungen nicht abgesendet

Briefe mit Werthangabe.

8

85)

86) 86)

10) Mark und Pfennig.

[11) wie Nr. 9.

.

10) Helgoland . . . . . ..

Niederländische Ko- mindestens 40 20 mindestens 40 bis London (ab London siehe 1 Bemerkungen). 12) ltallen (auch San Marino, 20 1 12) Franken und Centimen Susa (Tunis), Tunis u. la mindestens 40 (100 Franken = 81,40). Goletta b. Tunis, Tripolis) 8 8

13) Luxemburg wie Nr. 1. 235 Fl. (Gulden)

14) Nlederlannd .

Niederländisch. 150 Fl. (Gulden) Niederländisch. 360 Kronen.

87)

10 Pfund 11) Wie Nr. 9.

Sterling.

11) Japan (nur Yokohama b

.

12) Angabe des eingezahlten Betrages, Bezeichnung des Absenders und Datums.

500 Franken.

werden, soweit Frankirungszwang besteht,

10 14) Schriftliche Mittheilungen jeder Art

mindestens 40 30 mindestens 20 mindestens

mindestens 20 Pfund 20 Sterling.

Gulden und Cents (100 Fl. 170).

15) Angabe des eingezahlten Betrages,

15 Name und Wohnort des Absenders.

16) 17)

15) Niederländische Be- sitzungen in Ostindien 16) Norwegen...

17)

8 G vorbemerkungen. Die Briefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutsch- land und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn, Dänemark, Griechenland und Montenegro) nur Werth- papiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine u. s. w.) enthalten. Die Werthangabe muss bei Briefen nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen ausgedrückt sein. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung des Briefes an den Empfänger, so hat er dies auf dem Briefe durch den Vermerk „gegen Rückschein“ (accuss6 de réception) auszudrücken. Die Gebühr dafür beträgt 20 ₰. Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwischen-

raum gelassen werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlags nicht bedecken.

Briefe mit Werthangabe unterliegen (ausgenommen in Deutschlan Oesterreich-Ungarn) keiner Gewichts-Einschränkung.

Eilbriefe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederland, Schweden und der Schweiz. Dergleichen Briefe müssen den Vermerk „durch Eilboten“ tragen (Aus- nahmen: s. Belgien, Dänemark, Niederland). Das Eilbestellgeld ist, ausgenommen bei Eilsendungen nach der Schweiz, stets vom Absender zu entrichten. Bei der Eilbestellung von Geldbriefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Tabelle unte 82 Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Betrages erechne

16) 17)

18) Wie Nr. 9.

Kronen und Oere (100 Kronen = 112,75).

Mark und Pfennig. Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Oesterreich-Ungarn.

Ostindien (Britisch) (Vorder-Indien, einschl. d. nichtbritischen Be- sitzungen u. Birma's, dagegen mit Aus- schluss von Ceylon). Wegen Ceylon s. Nr. 3. Portugal (einschliessl. Madeira u. der Azoren)

mindestens

Vom Absender ist z9u entrichten

Vom Absender ist zu entrichten Meist-

Porto FEin. Versiche- vetrag schreib-

für ebühr je 15 g. G“ Werth- a; gebühr für angabe.

Meist-

betrag 19) Postanweisungen sind nur nach grösseren Orten

zulässig. 20) Postanweisungen sind nach Orten zulässig.

19) Angabe des eingezahlten Betrages, (1 Milreis = 4,55). Bezeichnung des Absenders und 20) Franken und Centimen 20)] Datums. 2) (100 Franken = 81,40).

19) Milreis und Reis

Versiche- schreib- 8 rungs-

90 Milreis. 8 20 mindestens 500 Franken. 20 mindestens 360 Kronen.

20 500 Franken.

Benennung

Porto der I

Rumöänien allen grösseren

der Werth-

angabe.

21) Kronen und Oere 21) (100 Kronen = 112,75). 22) 22)

23) Tripolis siehe Nr. 12. 24) Türkei: a. Constan- 8 v“ b. Beirut, Salonich, 6

25) Tuniss. unter 8 und 12. 26) Vereinigte Staaten von Amerika. .

Länder. Sochweden . . ..

den Brief. je 160 je 15 g. denBrief. je 160

5 tür je 1) Meistgewicht 250 g. Un-] 13) Norwegen unbe-

300 frankirte Briefe zulässig mit schränkt

oder einen 10 Zuschlag. Eil- 14) wie Deu 15)

mindestens 20 mindestens - 10 mindestens 40 20 mindestens 40

20 mindestens 40

Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 22) Telegraphische Postanweisungen sind bis zum

Franken und Centimen gen Betrage von 200 Franken zulässig.

22) (100 Franken = 81,40).

22

1828 ö’beö“ bis 10 geogr.

40 40

unbe-

1) Deutscnland . (Reichspostgebiet.

Bayern und Württem- 26) Die Postanweisung muss ausser dem Namen

des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn mög- lich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen. 1“

24a) türkischer Goldwährung (tür- 24) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. kischen Pfunden, Piaster u. Para) (16 ¼ Piaster Gold = 3,00). 24 b) Franken und Centimen (100 Franken 81,40). 26) Dollars und Cents (100 Doll. = 425).

Oesterreich-Ungarn .. 14) Die Einführung ausländischer

Lotterieloose ist verboten. 400

Theil von bestellgebühr bei Voraus- 8000 6 500 Franken.

300 ℳ, bezahlung nach Postorten 25 ₰,

min- pach Orten ohne Postanstalt (10 000 destens 80 S. Franken) 4000

10 ₰. (5000 Franken) 8 8000

10 000 8 D. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen

Franken)

unbe- vorbemerkungen. Zzu Postaufträgen kommt ein besonderes, bei den Postanstalten käufliches Formular zur s- Schriftliche Mittheilungen aufdem Postauftrag, welche sichnichtaufdenostauftrag selbst beziehen, sind ebenfalls unzulässig. schränkt verwendung. Dasselbe ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in Postaufträge müssen frankirt werden. Für die Rücksendung unausführbarer Postanfträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

W qö1““; (einschl. Madeira und der Azoren) Portugieslsche Kolo- LLLE“

26) Der Name u. die Adresse des Absenders müssen, der auszuzahlende Betrag und der Tag der Einzahlung dürten angegeben sein. Weitere Angaben sind nicht zulässig.

16) 16) Santiago, San Themé, Loanda.

50 Dollars. d

terschied des Ge- wichts. 17) Rumänlen.. 20 Eilbestellung remettre par (im Grenz- exprès) zulässig. Gebühr 25 ₰. ““ 10) 18)

8000 (10 000 Franken) 8000 (10 000 Franken) unbe- schränkt

Russland . . (auch nuch den chinesi- schen Orten Urga, Kal- gan, Peking und Tien- Tsin über Russland) Schweüuen..

E1“

18) Die Einführung ausländischer

Briefe mit Werthangabe sind Lotterieloose ist verboten.

nach allen bedeutenderen Orten Bulgariens zulässig. Eilbestellung („at besörges pr. Expres“) nach Postorten zu- lässig. Gebühr 25 ₰.

3) Bulgarien..

verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der 1 .

von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Postanweisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittels Post- Der einzuziehende Betrag ist auf dem Postauftrage nach Belgien, e und Tunis in Franken und Centimen, nach Niederland in Gulden und Cents niederl. Währ.,

anweisung übersendet. g9 2 5 Postaufträge ohne Anlagen, Kreuzer österr. Währ. anzugeben.

Frankreich mit Algerien, Rumönien, der Schweiz nach Oesterreich-Ungarn in Gulden und

20 (im Grenz- bezirk 10) 1 20 20

4) Dänemark nebst Island und den Faröer-Inseln

5) Dönische Kolonien: a. in Westindien..

b. Grönlandk. 6) Egypten

sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.

19) Eilbestellung nach Postorten zulässig Gebühr 25 ₰. 8 u“ —= , = 20) Eilbestellung zulässig. Ge- Benennung Meistbetrag 8g V T bühr 50 ₰. der eines Bemerkungen. 22) Briefe mit Werthangabe Linder. Pestauftrags. sind nur nach allen bedeu- 1 ) Deutschland. 600 B tenderen Orten zulässig. (Reichspostgeb., 1““ 24) a. Briefe mit Werrhangabe Bayern u. Würt-

Tare. 2. Porto. Cebühr. Bemerkungen. Pf. 1Pf. 20 20 für je 15 g 400 20

unbe- schränkt

unbe- schränkt

4000

20

20 8

(im Grenz- (für

bezirk 10) je 240 ℳ) 20 V 20

Benennung 1 Meistbetrag der eines Länder. Postauftrags.

4) Helgoland. 600

Gebühr.

unbe- schränkt 4000 (20 000

Piaster

Schweiz....

[4) Postaufträge mit dem Vermerk „Sofort zum Protest“ sind unzulässig. Aufschrift wie Nr. 1. 5) Aufschrift wie Nr. 1. Wechselproteste wer-

Briefe mit Werthangabe sind nur nach einigen grösseren h“ Orten zulässig.

Wechselproteste werden durch die Post vermittelt.

5) Luxemburg.

Frankreich m

Französische Kolonien und Tonkin

Helgoland . .. ltalien (nur grösseren Orten)

Luxemburg.. 8

Niederland...

5000 Franken) 8000 (10 000 Franken) (10 000 Franken) unbe- schränkt 4000 (5000 Franken)

8000 (10 000 Franken) 8000

20

20

Guadeloupe, Guyana, Pondichery, Caledonien

Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürfen nicht verwendet werden.

Eilbestellung zulässig. Ge-

bühr 50 ₰.

Senegal,

Martinique Réunion, hina, Neu-

24)

Spanien (einschl. der Balearen u. Canari- schen Inseln) Tripolis.. durch Vermittelung von türkisch. Postanstalten. Türkei a. durch Vermittelung von türkischen Post- anstalten

b. durch Vermittel. von österr. Postanstalten: à. über Bulgarien (Verna) .

5. über Triest..

V (5000 Frs.)

8000 (10 000 Franken) 8000 (10 000 Franken)

8000 (10 000 Franken)

8000 (10 000 Franken) unbe- schränkt

20

sind nur nach mehreren grösse- ren Orten zulässig.

Die Briefe nach Beirut, Con- stantinopel, Salonich u. Smyrna- müssen in der Aufschrifr den Vermerk „Aux soins de la poste ottomane“ tragen.

24) b. Nur nach Beirut, Constanti- tinopel, Salonich und Smyrna zulässig.

24) 5. Die Briefe müssen mit dem Vermerk „über Triest“ ver- sehen sein.

25) Nur nach den Orten Bardo, Béjà (Bedscha), Bizerte (Bi- sert), Djerba(Dscherba), Gabès (Gabes). la Göulette (la Go-

temberg)

2) Belgien 750 Franken

3) Frankreich mit

Algerien.

(auch nach Tunis.

Bardo, (Bedscha), zerte

Béja Bi- (Bisert),

Djerba (Dscher- ba), Gabès (Ga- bes), la Goulette (la Goletta), Kef,

Madhia

(Me-

diah), Monastir

(Mistir),

Sfax

(Sfaks) u. Soussa

.. 500 Franken

2) Die Aufschrift hat zu lauten: recouvrement“ „Recommandé“ „Bureau de poste à....“. Wechselproteste werden vermit- telt, wenn der Vermerk „Protêét“ oder „Protêt immédiat“ auf dem Auftrage sich befindet.

3) Im Falle der Annahme werden von dem ein- gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 ℳ, höchstens aber 40 Pf. in Abzug gebracht. No. 2. Wechselproteste werden besorgt ausser nach

V

sowie

V

1) Die Aufschrift hat zu lauten:

Frankreich auch nach mehreren Orten in Algerien, nach einigen unweit Küste belegenen Inseln.

„Ordre de

Aufschrift wie

der französischen

11

10) Tunis s.unter

6) Niederland. 150 Gulden

7) oesterreloh- 200 Gulden ““

Ungarn

8) Rumänien . v

9) Sochweiz

3) Frankreich mit Algerien.

750 Franken

. . 750 Franken

für je 15 g 20

für je 15 g 10

bis 15 g einschl.

20 über 15 g

für

den nicht vermittelt.

6) Wie Nr. 5. Formular in deutscher Sprache mit lateinischen Buchstaben auszufüllen.

7) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. 8

Wechselproteste werden nicht vermittelt.

8) Aufträge nur nach grösseren Orten zulässig. Formular in deutscher Sprache mit lateinischen Buchstaben auszufüllen. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Aufschrift wie Nr. 2.

9) Meistgewicht 250 g. Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel bezügl. Papiere dürfen nicht beigefügtsein. Postaufträge nit dem Vermerk „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ sind zulässig.

Eilbestellung (buitengewone bestelling) zulässig. Gebühr 25 ₰.

letta), Kef. Madhia (Mediah), (Susa). Monastir(Mistir), Sfax (Sfaks), Soussa (Susa) u. Tunis durch Vermittelung d. französischen

Posten zulässig.

(5000 Gul-(im Grenz- den oder bezirk 10) 10 000

Franken)

DOer Tarif für Briefe mit Werthangabe nach Griechenland und Montenegro ist bei den Postanstalte erfr

Nach Grossbritannien (mit Irland) sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig .u

25) Tunis . . . . . ... 8000 (10 000

Franken)

8 Iä., Packetsendungen. 8— n Werth und Packete mit Werthangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichs-Postgebiets, sowie nach Bayern,

Württemberg und Oesterreich-Ungarn.

Für unfrankirte Packete bis 5 Kilogramm einschl. wird ein Portozuschlag von 10 erhoben. Portopflichtige Dienstsen- dungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. 1

Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto (nicht aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer Ausdehnung 1 ½ Meter überschreiten; oder welche in einer Aus- 8 dehnung 1 Meter, in einer anderen ½& Meter überschreiten und bis 5 kg einschliesslich-— 25 88 V 50 50 50 dabei weniger als 10 Kilogramm wiegen, oder welche bei der für jedes weitere Kilo- b Verladung einen unverhältnissmässig grossen Raum, bz. eine be-

I1 30 40 50 sonders sorgsame Behandlung erfordern. z. B. lebende Thiere,

gramm mehr.... 5. 19 II. Frankirte Packete ohne Werthangabe bis 3 bz. 5 Kilogramm nach dem Auslande. 8 11“ vorbemerkungen. Die Taxen sind nur insoweit angegeben, als einheitliche Portosätze bestehen. Kolonien, Italien, Montenegro, Niederland. Norwegen, Portugal, Rumünien, Schweden, Serbien, Tripolis, der rkei und Tunis

b b 3 5 imeter ü 1 Der Umfang derselben ist ansserdem auf 20 Cubikdecimeter begrenzt Die ¹ Regel. Packete nach Griechenland, Grossbritannien und Irland, Helgoland Luxemburg dürfen in keiner Ansdehnung 60. Centimeter überschreiten. 1 g d 8 1 uf 20 lecim e,t ä 11““ 8 1 6 8 3 Soweit der nachstehende Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, sowie bezüglich derjenigen Packete

Packete im Gewicht bis 3 kg nach Bulgarien, den Dänischen Antillen, Egypten, nach dem Auslande, welche den Bedingungen unter II. nicht entsprechen., ertheilen die Postanstalten nähere Auskunft.

An Zoll- 8 An Zoll- Inhaltserklärungen Tarif Inhaltserklärungen sind beizufügen 1t sind beizufügen ssprache in der bis zum V Sprache, in der dieselben auszu- dewicht (Stöäck dieselben auszu- stellen sind: von stellen sind:

I. Packete ohne angegebene

Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hutschachteln oder Cartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte u. dergl.

Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stück das Porte berechnet.

Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren.

B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben:

1) das für Packete entfallende Packetporto (s. unter A.).

2) Versicherungsgebühr gleichmässig 5 für je 300 oder einen Theil von 300 ℳ, mindestens jedoch 10 ₰, ohne Unterschied der Entfernung.

A. Das Packetporto beträgt für Packete: auf Entfernungen (in geogr. Meilen): über über über über 10 VE81 100 bis bis bis bis a““ Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Zone 6 I1““

C. Fostanweisungen. 8

8 11ö1.“ 8 8 8 vorbemerkungen. Zu Postanweisungen nach dem Ausland 1 V Für telegraphische Postanweisun ist ich di tanwei 88 1 . e kommt ein be- 8 grap he isungen ist zu entrichte . die Postanweisungsgebühr 8 8 sonderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Iansllen ist] b. die Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld von 25 3 für Besorgung des Telecramms im Gewichte dasselbe mit lateinischen Schriftzeichen. nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte, wenn sich letzteres nicht im Postgebäude befindet, 8

1 d. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort

Die Ausstellung der Auf dem Abschnitte I 8 Postanweisung hat zu erfolgen der Postanweisung sind 8 Bemerkungen. für je in zulässig .

bis 100 1) Mark und Pfennig. 1) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

über 100 200 über 200 Ö2) Franken und Centimen (100 Franken = 81,40).

3) Wie No. 9.

über 150

bis V 10 V 1

Benennung der Länder.

1) Deutschland . .. ... (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg)

111111111X“

3) Britische Besitzungen

1 Britische Postan- stalten in aussereuro- päischen Ländern, namentlich Brit. Post- anstalten am persischen Meerbusen u. in China; Ceylon, Cypern Straits- Settlements, Cap-Ko- lonie, Mauritius, Natal, Neu-Fundland, Britisch- Westindien, Australien.

Gebuhr (vom Absender zu entrichten).

Meistbetrag * einer Postanweisung.

400

20

20 30 40 20 mindestens 40 20 mindestens 40 bis London. (ab London siehe B emerkungen).

1) Eilbestellgebühr s. Tarif A. 88 Telegraphische Postanweisungen zulässig

2) Telegraphische Postanweisungen zulässig. Eilbe- stellung der telegraphischen Postanweisungen am Bestimmungsort erfolgt nur auf ausdrück- liches Verlangen des Absenders. Das Eilbestell- geld hierfür wird vom Empfänger eingezogen.

3) Wie No. 9. Die Gebühr für die Uebermittelung ab London 1 2 8 wird Seitens der Grossbritann schen Postverwal- . dis wm 2 V tung, welche die Ueberweisung der Postanwei- geicht lück sungsbeträge nach dem Bestimmungsgebiete ver- ü1r. mittelt, von dem Einzahlungsbetrage in Abzug I gebracht. Wünscht der Absender auch diese Ge- 1) Belgien (direct) .. 8 3 bühr zu tragen, so muss er den Betrag der Post- 2) Bulgarien (über Oesterreich- anweisung entsprechend höher bemessen. 1951‧9,400129 u““ 3

2) Angabe des eingezahlten Betrages, Bezeichnung des Absenders und Datums.

3) Wie Nr. 9.

500 Franken. 10 Pfund Sterling.

Tarif

—23) Dänemark mit den Faröern U und Island (direct) 5 kg 80

4) DänischeAntillen (St. Thomas. St. Jean u. St. Croix) üb. Hambg.] 3 kg] 2040.

französisch deutsch

1 deutsch, 2 französisch

2 1 deutsch, 1 franz.