Februar-März und per März-April —, per April-MHai 18,50 ℳ, per Mai-Juni —, per Juli-Aug. und Aug.-Sept. —.
Feuchte Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutto incl. Sack. Ter- mine —. Gek. — Crr. Loco — bez., per diesen Monat —
Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —, Winterraps — ℳ, Sommer- raps — ℳ, Winterrübsen — ℳ, Sommerrübsen — ℳ
Rüböl per 100 Kilogr. mit Fass. Termine wenig verändert. Gek. — Ctr. Kündigungspreis —. Loco — bez., ohne Fass —, per diesen Monat und per Januar-Februar 510 ℳ, per Februar- März und per März-April —, per April-Mai 52,1 — 52,2 — 52,1 bez., per Mai-Juni 52,4 ℳ
Leinöl per 100 Kilogr. — l1o0 0 % — ℳ. Lieferung —.
Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten ven 100 Ctr. Termine still. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — ℳ Loco — bez., per diesen Monat — ℳ, per Januar-Februar, per Februar-März, per März-April und per April-Mai —.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter %. Termine wenig verändert, Gekünd. 20 000 Liter. Kündigungspreis 42,8 ℳ Loco mit Fass —, per diesen Monat und per Januar-Februar 42,9 — 42,7 bez., per Februar-März —, per März-April —, per April Mai 44,4 — 44,2 bez., per Mai-Juni 44,7 — 44,5 bez., per Juni-Juli 45,5 — 45,3 bez., per Juli-August 46,1 — 46,0 bez., per August-September 46,6 46,5 bez.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass 42 2 — 42 1 — 42.2 bez., per April-Mai —.
Weizenmehl No. 00 22,50 — 20,50, No. 0 20,50 — 19.00, No. 0. u. 1 19,00 — 18,00 — Roggenmehl No. 0. 20,50 — 19,50, No. 0 u. 1 19,50 — 18.25 per 100 Kilogramm brutto i über Notiz bez.
Stettin, 5. Januar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen fest. 90, pr. April-Mai 165,00, pr. Mai-Juni 167,50. Roggen fest, loco 131,00 — 135,00, pr. April-Mai 139,00, pr. Mai-Juni 139,00. Rüböl. unverändert, pr. Januar 50.00, pr. April-Mai 51,50 Spiritus behauptet,. loco 41,40, pr. Januar 41.80, per April-Mai 44,10, pr. Juni-Juli 45,30. Petroleum loco 8.60.
Posen, 5. Januar. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 40 70, pr. Januar 40,70. pr. Fe- bruar 41.10, pr. März 41,60, pr. April-Mai 42,60. Gekündigt 5000 Liter. Behauptet.
Breslau, 6. Januar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per April- Mai 42,50, per Juni-Juli 43,80, pr. Juli-August 44 50. Weizen per Januar 155. Roggen per April-Mai 138,00, pr. Mai Juni 148,00, per Juni Juli 143,00. Rüböl loco per Januar 52.00, do. per April-Mai 51,50, per Mai Juni 52,00. Zink ruhig. Wetter: Schön.
Cöln, 5. Januar. (W. T. B.)
Getreidem arkt. Weizen 16,50, pr. März 16,85, pr. Mai 14,50, pr. März 13,95, pr. Mai 14,25. loco 28,30. pr. Mai 28,00.
Bremen, 5. Janunar. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht). Fest. Standard white loco 7,25 bez., pr. Februar 7,30 bez., pr. März 7,40 bez., pr. April 7,50
pr. August-Dezember 8,00 Br. Fest.
Hamburg, 5. Januar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco fest, auf besser, per Januar 157 Br., 156 Gd., pr. April-Mai 163,00 Gd. Roggen loco still, auf Termine fest, pr. Januar 126.00 Br., 125 00 Gd., pr. April-Mai 127,00 Br., 126,00 Gd. Hafer und Gerste ruhig. Rüböl still, loco —, pr. Mai 53 ½. Spiritus still, pr. Januar 34 ½ Br., pr. Februar- März 34 ½ Br., pr. März-April 34 ½ Br., pr. April-Mai 34 ½ Br. Kaffee fest, Umsatz 3500 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 7,45 Br., 7.40 Gd., pr. Januar 7,30 Gd., per Februar- März 7.45 Gd. — Wetter: Frost.
Wien, 5. Januar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen per Frühjahr 8,53 Gd., 8,58 pr. Herbst 9.03 Gd., 9,08 Br. Roggen pr. Frühjahr 7,40 Gd, 7 45 pr. Herbst 7,60 Gd., 7,80 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,18 Gd., 6,23
loco 148,0) — 159
loco hiesiger 16,00, fremder 17,25. Roggen loco hiesiger Hafer loco 14,50. Rüböl
Termine 164,00 Br.,
Br. Br. Br.
29
88 pr. Juni-Juli 6,23 Gd., 6,28 Br. Hafer pr. Frühjahr 7,02 Gd., 7,07 Br., pr. Herbst 6,80 Gd., 7.00 Br.
Pest, 5. Januar (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Frühjahr 8,20 Gd., 8,22 Br., per Herbst 8,78 Gd., 8 80 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,62 Gd., 6,64 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,75 Gd., 5,77 Br. — Wetter: Kalt,
Amsterdam, 5. Januar. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen auf Termine höher, pr. März 213. Roggen loco höher, auf Termine ge- schäftslos pr. März 153, pr. Mai 153. Rüböl loco 30 ¼, pr. Mai 30 ⅞.
Amsterdam, 5. Januar. (W. T. B.) “ Bancazinn 46 ¼.
Antwerpen, 5. Januar. (W. T. B.) “ Petrolenmmarkt (Schlussbericht). Raffinirtes. Type
weiss, loco 18 ¼ bez, 18 ¾ Br., 18 ½ Br., pr. September-Dezember 19 ¾ Br.
Antwerpen, 5. Januar. (W. T. B.) 1
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen höher. Roggen ruhig. Hafer träage. Gerste unverändert.
London, 5. Januar (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Englischer Weizen ge- fragt, voll 2 sh, fremder 2 — 3 sh., Mais ½ — 1 sh., Hafer ½ — ¼¾ sh., Malzgerste 1 sh., Mahlgerste ꝝ½ sh., Erbsen 1 sh. höher als ver- gangene Woche, angekommene Weizenladungen stramm, wenig angeboten. Feinstes Stadtmehl 4 sh., anderes 1 — 2 sh. höher.
London, 5 Januar. (W. T. B.)
Die Getreide zufuhren betrugen in der Woche vom 27. Dezember bis 2. Januar: Engl. Weizen 2579, fremder 13 673, engl. Gerste 3214, fremde 5616, engl. Malzgerste 17 968, fremde —, engl. Hafer 144, fremder 58 566 Qrts. Engl. Mehl 16 746, fremdes 33 517 Sack und 522 Fass.
London, 5. Januar. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. 12 12 ½ nominell, Rüben-Rohzucker 10 ¼ träge, Centrifugal Cuba 13 ¼. — An der Küste angeboten 2 Weizen- ladungen. — Wetter: Regen.
Liverpool, 5. Januar. (W. T. B.)
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 Ballen. Stetig. Middl. amerikanische Januar-Februar-Lieferung 5¹15/⁄16, Februar-März-Lieferung 6. März- April-Lieferung ˙61/16, April-Mai Lieferung 6 ½, Mai-Juni-Lieferung 95 8 — Weitere Meldung: Dhollerah good 41⁄à16 do. fine
7/¹s d.
Glasgow, 5. Januar. (W. T. B.)
Roheisen. (Schluss.) Mixed numbers warrants 41 sh. 11 d.
Paris, 5. Januar. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Januar 20,80, pr. Februar 21.10 pr. März-April 21.50, pr. März-Juni 21,90. Mehl 9 Marques steigend. pr. Januar 45.75, pr. Februar 45.75, pr. März- April 46.40. pr. März-Juni 47.10. Rüböl ruhig, pr. Januar 66.50, pr. Februar 67.00, pr. März-Juni 68,25 pr. Mai-August 68,75. Spiritus behauptet pr. Januar 44,75, pr. Februar 45,00, pr. März April 45,25, pr. Mai-August 46.00.
Paris, 5. Januar. (W. T. B.)
Robzucker 88 °fest, loco 33,00. Weisser Zucker fest. Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Januar 40,75, pr. Februar 41,00, pr. März-Juni 42,00, pr. Mai-August 42,80.
New-Nork, 5 Januar. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumvolle in New-York 11 ½, do. in New- Orleans 10 ½, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 8 ¼ Gd., do. in Philadelphia 8½ Gd., rohes Petroleum in New-York 6 %, do. Pipe line Certificates — D. 73 ⅞ C. Mehl 3 D. 50 C. Rother Winterweizen loco — D. 93 C., pr. Januar — D. 92 ⅞ C., pr. Fe- bruar — D. 93 ⅛ C., pr. März — D. 95 ¾ C. Mais (New) 56. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,60. Kaffee (fair Rio-) 9,55. Schmalz (Wilcox) 7.60, do. Fairbanks 7,45, do. Rohe & Brothers 7,45. Speck 6 ¼⅞. Getreidefracht 5.
pr. Februar 18 ½ Br., Ruhig.
pr. März
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 5. Januar 1885. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.
Rinder. Auftrieb 2507 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg.) I. Qualität 112 — 118 ℳ, II. Qualität 94 — 102 ℳ, III. Qualität 84 — 90 ℳ, IV. Qualität 76 — 80 ℳ
Schweine. Auftrieb 9433 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 96 — 98 ℳ, Landschweine: a. gute 90 — 94 ℳ., b. geringere 80 — 86 ℳ bei 20 % Tara, Bakony 90 ℳ bei 45 — 50 Pfd. Tara pr. Stück, Serben 82 — 84 ℳ bei 20 % Tara, Russen —.
Kälber. Auftrieb 1263 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 1,00 — 1,20 ℳ, II. Qualität 0,72 — 0,94 ℳ
Schafe. Auftrieb 4544 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg) I. Qualität 0,80 — 0,98 ℳ, II. Qualität 0,70 — 0,76 ℳ
Berlin, 5. Januar. (Bericht über Provisionen von Gebr. Gause.) Butter: In der vorigen Woche ruhte das Geschäft vollständig und musste der weitaus grösste Theil sämmtlicher Zufuhren zu Lager gehen. Stimmung allgemein flau und Preise nominell. Notirungen (hiesige Verkaufspreise): Feine und feinste Mecklenburger, Ostpreussische, Priegnitzer Butter 115 — 120 ℳ, II. Qualitäten 105 — 110 ℳ, feine Amts- und Pächterbutter 105 — 115 ℳ, Pommersche 85 — 90 ℳ. Preus- sische, Litihauer 85 — 90 ℳ, Netzbrucher, Niederunger 80 — 85 ℳ, Bayerische Sennbutter 95 — 105 ℳ, Bayerische Landbutter 75— 80 ℳ, Hessische, Thüringer 95 ℳ, Schlesische 80 — 90 ℳ, Böhmische, Mährische 75 — 80 ℳ Galizische 70 — 80 ℳ, Bayerische Schmelzbutter, garantirt rein, 100 ℳ, Margarinbutter 58 — 65 ℳ — Pflaumenmus: Neues Schlesisches 19 ℳ — Schmalz: Die Notirungen aus New-Vork kamen in der vergangenen Woche wesentlich besser; dem entsprechend lauteten auch die Berichte
günstiger und haben Preise von drüben in den Offerten ca 1 ½ ℳ angezogen. In Folge dessen hat sich auch hier der Markt be- festigt und herrschte gute Kauflust zu festen Preisen. Die beutigen Notirungen sind: Choice-Steam 45 ½ — 45 ℳ Wilcox 46 ½ ℳ, Fairbank 46 ℳ, 17 % Tara, franco Berlin, verzollt Hamburger Stadtschmalz 49 ℳ 3
Frankfurt a. M., 2. Januar. (Getreide- und Poduktenbericht von Joseph Strauss.) Die letzten Geschäftstage im vergangenen Jahre liessen die frühere Apathie mehr und mehr in die Erscheinung treten. Course bleiben: Weizen ab Umgegend 16 ½ — ¾¼ ℳ, frei hier 17 ℳ bezahlt und übrig, Redwinter und Saxonska zu 17 ½ — ¾ ℳ vergebens am Markt. — Roggen ruhig, hiesiger 15 ½ — † ℳ, Französischer 16 ½ ℳ, Königsberger 15 ¼ ℳ. Nicolajeff 14.80 ℳ Odessa 14 ½ ℳ — Gerste, Brauerwaare von 17 — 19 ℳ je nach Qualität und Herkunft, Mittelqualiräten 15 — ½ ℳ, Mahlgerste 12 ½ — 13 ℳ — Hafer ruhig, gut, mittel und gering 13 ¼- —- ¾ ℳ, prima 14 ¼ — ½ ℳ, exquisite über Cours. — Raps 26 ½ — 27 ½ ℳ — Ia. Speise- Kartoffeln à 3 ℳ pr. 100 Kilo übrig. — Buntes Mais (mixed) pr. April-Mai lieferbar 12 4¼ —-13 ℳ — Mehlmarkt verlassen, wir notiren: Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 32 ½ — 33 ½ ℳ. Nr. 1 26 — 27 ℳ, Nr. 2 25 — 26 ℳ, Nr. 3 23 — 24 ℳ Nr. 4 17 ℳ. Nr. 5 14 ½ — 15 ℳ, Milchbrod- und Brodmehl im Verband 48 — 50 ℳ, norddeutsche und westfälische Weizenmehle 00 22 ℳ ab Station. Roggenmehl 0/1 ohne Leben, 19 ½ — 20 ½ ℳ ab Berlin, Null allein 1 ½ ℳ darüber, schwarze Serten nominell. — Futterstoffe verlassen. Roggenkleie 5 — ¼ ℳ, Weizenkleie 4 — ¼ ℳ — Rüböl im Detail 59 ℳ
Wetterbericht vom 6. Januar 1885, 8 Uhr Morgens.
Barometer auf 0 Gr. u. d. Meeres- spiegel reduc. in
Millimeter.
3 1 Temperatur Wind. Wetter. in ° Celsius 50 C. = 40 R.
Stationen.
wolkig wolkenlos heiter Nebel Schnee bedeckt bedeckt Schnee
Mullaghmore 761 WSW Aberdeen .. 757 W Christiansund 755 SSW Kopenhagen. 764 SSW Stockholm 760 SW Haparanda . 754 St. Petersbg. 762 12e 1..N,e 765 N Cork, Queens- tovwWI . 767 SW 6“ 770 N Heldaor .. 764 NNW JJEE 763 S W Hamburg.. 765 b Swinemünde 766 8 Neufahrwass. 768 S MemS .. 767 WSW
FEaris ... 765 S Münster.. 764 Karlsruhe .. 767 SSW Wiesbaden. 766 N München .. 768 NO Chemnitz .. 768 SII 767 80 WWIIII 9 Breslau.. 770 S Ile dai 770 SSW Nizza.. 767 0 8
¹) Leichter Schneefall. ²) Nachts Reif. ³) Dunst. ⁴) See wenig bewegt. ⁵) Dunst. ⁶) Gestern Nachm. und Abend Schnee, Nebel. 7) Dunst, Reif.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerbalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
kala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan. Uebersicht der Witterung.
Im südlichen Nordseegebiete, auf der Südostseite der De- pression im Nordwesten hat sich ein flaches Theilminimum aus- gebilder, unter dessen Einfluss die vorwiegend südliche Luft- strömung über Deutschland fortdauert. Das Wetter ist über Centraleuropa meist trübe, jedoch ohne wesentliche Niederschläge. In Deutschland herrscht allenthalben leichter Frost, nur die West- grenze ist frostfrei. Ueber den britischen Inseln und Umgebung ist fast überall Regen gefallen.
—- gVSbbeoe Æ —
bhalb bed. halb bed. halb bed. Schnee¹) bedeckt bedeckt²) bedeck:t³) bedeckt ⁴) Nebel bedecktꝰ) Dunst bedeckié) heiter bedeckt bedeckt. bedecht wolkenl. 7) Regen heiter
Oprdboro† — ⸗bo
— —
ZꝛęV—
boE Ers h
Lvbeaterr.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 6. Vorstellung. Violetta. (La Traviata.) Oper in 4 Akten von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. In italienischer Sprache. (Frl. Lehmann, Frl. Horina, Hr. Kalisch, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 6. Vorstellung. Christoph Marlow. Trauerspiel in 4 Akten von Ernst v. Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 7. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen von F. Treitschke. Musik von L. van Beethoven. (Fr. Sachse⸗Hofmeister, Frl. Hofmann, Hr. Schmidt, Hr. Betz, Hr. Niemann, Hr. Fricke, Hr. Lieban.)
Millöcker.
Mittwoch:
Othello. Shakespeare.
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater.
Mittwoch: Zum 102. Male: Gasparone. Operette in 3 Akten von Zell und Gen
Donnerstag: Gasparone.
Residenz-Theater.
Zum 30. Male: Lebensbild in 3 Akten von E. Gondinet. von O. Blumenthal. Donnerstag: 19. Gastsp. des Sgr. Ernesto Rossi: Trauerspiel in 5 Akten von William Mit Benutzung der Uebersetzungen
Hof⸗Musikdirektors Herrn Mittwoch, Abends 7 Uhr:
Musik von C. “ 1. Theil.
Direktion: A. Anno.
Der Club. Pariser Deutsch
Concert-Haus. Concert des
Sinfonie⸗Concert. DOuverture zu „Manfred“ von Robert Schumann. — Huldigungs⸗Marsch von Richard Wagner. — Variationen aus dem Septett von L. v. Beethoven (mit mehrfacher Besetzung der Streich⸗ Instrumente). — Ballet⸗Musik aus der Oper „Die Königin von Saba“ von Carl Goldmark. — 2. Theil. Sinfonie Nr. 4 B-dur von L. v. Beethoven. a. In- troduction und Allegro vivace, b. Adagio, c. Scherzo, d. Finale. — 3. Theil. Duverture zur Oper „Rienzi“ von Richard Wagner. — Air für Violine, Bratsche und Cello mit Begleitung von Contrabässen und Blasinstrumenten von Joh. Seb. Bach. — Auf⸗
Deutsche Seewarte.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Cäcilie Immich mit Hrn. In⸗ genieur Louis Drory (Berlin —Amsterdam). — Frl. Louise Schmidt mit Hrn. Staatsanwalt Oscar Heß (Graudenz-— Tilsit). —. Frl. Maria v. Eickstedt mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Kurt v. Pritzelwitz (Gieraltowitz).
Verehelicht: Hr. Lieutenant Schmidt v. Knobels⸗ dorf mit Frl. Helene Hoppe (Hannover).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Hantel⸗ mann (Rastatt). — Hrn. Prediger Hasse (Sten⸗ dal). — Hr. Max v. Schlieffen (Soltikow). — Hrn. Lieutenant Seiffert (Militzsch). — Eine Tochter: Hrn. Dr. H. Schilling. — Hrn. Frhr. v. Schütz⸗Holzhausen (Hameln). — Hrn. Oberst
Ka. Bilse.
Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 7. Vorstellung. Die Geier⸗ Wally. Schauspiel in 5 Akten und einem Vorspiel „Die Klötze von Rofen“, nach ihrem Roman gleichen
Namens von Wilhelmine v. Hillern. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Die Neu⸗
vermählten. Flattersucht.
P egstat Die Welt, in der man sich lang⸗ we 2 8
Freitag: Die Neuvermählten. Flattersucht.
Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 5. Male:
Die goldene Spinne. Schwank in 4 Akten von Franz v. Schönthan.
Victoria-Theater. Mittwoch: Zum vierzehnten Male mit gänzlich neuer Ausstattung an Deko⸗ rationen, Kostümen und Requisiten: Sulfurina. Großes phantastisches Ausstattungsstück mit Ge⸗ sang und Ballet von Gustav Scherenberg. Musik von C. A. Raida. Ballet von A. Strigelli. Die neuen Dekorationen und Maschinerien von F. Lütkemeyer in Coburg. (Sulfurina: Frl. Meyerhoff als Gast; Lucifer: Hr. Carl Swoboda als Debut.)
von Heinrich Voß und A. W. von Schlegel. Regie: Herr von Hoxar. 8
Kroll's Theater. Mittwoch: Große Weih⸗ nachts⸗Ausstellung. Erinnerungen an Egypten und Japan. Dazu: Die Märchen meiner Amme. Phantastisches Zauberspiel mit Gesang und Tanz, in einem Vorspiel und 3 Akten (12 Tableaux) nach einem älteren Stück von A. Mö⸗ dinger, frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Vor der Vorstellung: Großes Concert, Anfang 5 ½, der Vor⸗ stellung 6 ½ Uhr. “
Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: En⸗ semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗ Theaters: Frau Carlsen, Frls. Odillon, Roché und Löffler, Herren Niedt, Emil Thomas und Ottbert. Zum 83. Male: Der Raub der Sabine⸗ rinnen. Schwank in 4 Akten von Franz u. Paul von Schönthan. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag und folgende Tage: Dieselbe Vor⸗
Walhalla-Operetten-Theater. Mittwoch: Zum 73. Male: Gillette von Narbonne. Donnerstag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
forderung zum Tanz von C. M. v. Weber (instru⸗ mentirt von Hector Berlioz). — Ungarischer Tanz D dur von Johannes Brahms.
Rauchen ist nur in den Nebensälen, 2. Rang und Tunnel gestattet.
Circus Renz. Carlstraße — Markthallen. —
Mittwoch, Abends 7 Uhr: Zum 39. Male: „Die lustigen Heidelberger“, oder: „Ein Studenten⸗Aus⸗ flug mit Hindernissen.“ — Zum 1. Male: Die zwei Atlethen zu Pferde, dargestellt von den Herren Bradbury und Wells. — Das Schulpferd „Adgar“ und das Vollblut⸗Springpferd „Cobham“, geritten vom jungen Frl. Clotilde Hager. — Auf Verlangen: Die großen Tremplinsprünge, ausgeführt von den besten Springern der Gesellschaft. — Frl. E. Loyal in ihren großartigen Leistungen auf ungesatteltem Pferde. — Außerordentliche Luft⸗Gymnastik am Reck, ausgeführt von den Geschwistern Frls. Thora und Thekla; zum Schluß: Der Tauchersprung aus einer Höhe von circa 40 Fuß, ausgeführt von Frl. Thora. — „Emir“, Mohrenschimmelhengst, dressirt und vor⸗ geführt von Herrn Franz Renz.
Donnerstag: Vorstellung.
Sonntag: Zwei Vorstellungen. Um 4 Uhr Nach⸗ mittags (1 Kind frei): „Reinecke Fuchs’ Schelmen⸗ streichee. — Um 7 ½ Uhr Abends: „Die lustigen Heidelberger“.
Der Cirecus ist geheizt. E. Renz, Direktor.
v. d. Lancken (Bremen).
Gestorben: Hr. Reichsgerichts⸗Rath a. D. Dr. jur. Otto Plathner (Berlin). — Frau Minna v. Un⸗ ruh, geb. v. Eberhardt (Pförten). — Hr. Super⸗ intendent Dr. theol. Ernst Friedr. Pfeiffer (Wuster⸗ hausen a. D.).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 23. Dezember 1884. Kalkbrenner, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Neubauers Wilhelm Ludwig Osterbrock Nr. 107 Levermehnen, vertreten durch den Rechtsanwalt Coppenrath zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amtsrichter Schulte
für Recht:
Die etwaigen Berechtigten der auf der Stette der Eheleute Wilhelm Ludwig Osterbrock Nr. 107 Levermehnen im Grundbuche von Mehnen Band II. Blatt 356 Abtheil. III. Nr. 1 auf Grund der Urkunde vom 14. Dezember 1839 für den Bürger⸗ meister Storkmann zu Diepholz eingetragene Post von 400 Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 4 % Zinsen werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
[60510]
1 6
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
1“ 1
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung au; rlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗ dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Insertiouspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4
5
Berlin, Mittwoch
Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Geheimen Justiz⸗Rath Dr. Beseler, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Gewerbeschul⸗ Direktor Dr. phil. Holzmüller zu Hagen i. W. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kasernenwärter Weber u Torgau das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Prdens von Hohenzollern; dem evangelischen Lehrer Martin zu Naumburg a. S. den Adler der Inhaber desselben Ordens; sowie dem pensionirten Steuer⸗Aufseher Schuster zu Cott⸗ bus, dem pensionirten Gerichtsdiener und Gefangenen⸗Aufseher Schulte zu Bassum, Amts Freudenberg, und dem Stack⸗ meister Gerhard Meyer zu Heede, Amts Aschendorf, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
8 85 3
Dentsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath
im Reichs⸗Justizamt, Gutbrod, zum Geheimen Ober⸗Regie⸗
rungs⸗Rath, und den ständigen Hülfsarbeiter im Reichs⸗ ustizamt, Geheimen Regierungs⸗Rath Freiherrn von eckendorff, zum vortragenden Rath im Reichs⸗Justizamt zu ernennen.
Der Notar Birckel in Truchte
schaft nach Colmar versetzt.
19. Plenarsitzung des Reichstages, Donnerstag, den 8. Januar 1885, Nachmittags 1 Uhr.
Tagesordnung:
Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1885/86, Reichsamt des Innern, auf Grund mündlichen Be⸗ richts der Budgetkommission. — Erste und event. zweite Be⸗ rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Fest⸗ stellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1884/85.
Königreich Preußen
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Ober⸗Regierungs⸗Rath Fritsch bei der Provinzial⸗ Steuer⸗Direktion zu Hannover zum Geheimen Finanz⸗Rath 1n vortragenden Rath im Finanz⸗Ministerium zu ernennen; sowie
dem Kataster⸗Inspektor Scherer in Cassel den Charakter als Steuer⸗Rath,
den Rentmeistern Danker zu Stargard i. Pomm., Ennet zu Mühlhausen i. Th., Fischer zu Glogau, Gen⸗ sichen zu Posen, Mahlkow zu Beeskow, Tiete zu Groß⸗ Strehlitz, Karpf zu Meldorf, Mensing zu Rinteln, Schuylen zu Düsseldorf, Vieten zu Elberfeld, Warstein zu Aachen und Lange zu Insterburg,
den Kataster⸗Controleuren, Steuer⸗Inspektoören Claas in Lechenich, Dodt in Minden, Jensen in Toftlund, Reichardt in Königsberg N./M., Richter in Harburg, Witschel in Posen und Zöllner in Dortmund, und
dem Kataster⸗Sekretär, Steuer⸗Inspektor Haelschner in Breslau den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
KöDoesnNeNriundö
betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von
mittelst Dampfkraft und für die Beförderung
nach Kappeln für Rechnung des Kreises Flensburg.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von dem Kreise Flensburg darauf angetragen worden ist, ihm die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb von Personen und ütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen schmalspurigen Bahn von Flensburg nach Kappeln zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen. 1
Der Konzessionar ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden eichs⸗ und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen. “ 1
Flensburg
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Die Leitung des 8 . n ist einem Dirigenten zu übertragen, welcher für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist. 8
Die Wahl dieses Dirigenten und seines Verwaltungssitzes, sowie die Geschäftsinstruktion für denselben bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Athe .
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. §. 55 8e h maßgebend.
Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: 1“ die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, 1 die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und
Iihrer Anzahl.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte be⸗ dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens bis zum 1. Juli 1886 erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In⸗ angriffnahme, die Foertführeand. die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffenflichen Arbeiten ug. festgesetzt werden.
4) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht bar Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ olgen.
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Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge ein⸗ zustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwieend von nur lokaler Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften und unbeschadet der Rechte der Postverwaltung dem Ermessen des Konzessionars über⸗ lassen.
2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗, als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener 5jährigen Periode, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von 5 zu 5 Jahren Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen, unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter⸗ nehmens, von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist dem Unternehmer überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ resp. landes⸗ gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen, beziehungsweise Erhöhungen wie Ermäßigungen der Fifkll secsäne ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds des Kreises getrennt zu halten.
Der Erneuerungssfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.
In den Erneuerungsfonds 88e
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen des Fonds;
alljährlich zu
c. eine den Betriebseinnahmen Rücklage.
Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt. Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer⸗
entnehmende
gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen “
Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen:
a. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage;
b. die Zinsen des Reservefonds.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 10 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗
nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, 3
werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den des bezw. der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Geneh⸗ migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. 8
Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reserve⸗ fonds vor. 1“ 1
VI.
Der Konzessionar ist verpflichtet: 88 “
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; 1 8
c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen. r
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aende⸗ rung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und
soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des 8
Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be⸗ triebes für erforderlich erachtet. VIII.
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Sub⸗ altern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit die⸗ selben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahn dienst in dieser Beziehung — und insbesondere be⸗ züglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der un⸗ mittelbaren Staatsbeamten ꝛc. vom 27. März 1872, gü⸗ die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Axbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pen⸗ sions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ selben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
IX.
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Be⸗ stimmungen treten. 8 G 1
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn⸗ Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein⸗ schränkung in Anwendung.
.8 Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementa⸗ rischen Bestimmungen zu unterwerfen.
XI.
Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.
XII.
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vorbehalten.
II
Die Bahnanlage sowie der Betrieb derselben kann nur mit Genehmigung der Staatsregierung aufgegeben oder an Andere über⸗ tragen werden. 8 1“ 8
Die gegenwärtige Urkunde soll in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht und eine Ausfertigung derselben dem Kreise Flensburg ausgehändigt werden.
Urkundlich unter 189 Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. G1X“
Gegeben Berlin, den 17. Dezember 1884.
(L. S.) Wilhelm.
von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.