8½ ümö- Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Erpedition des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Oeffentlicher Anzeiger.
Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Zweite Beilage
2 Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. v11““ 2. Subhastationen, Aufgebote, Veorladungen u. dergl.
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
₰ u. s. w. von öffentlichen Fapieren.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
7. Literarische Anzeigen. 1 n-
Aunonten⸗Bureaux.
8. Theater-Anzeigen. In der Börse 9. Familien-Nachrichten. beilage. 8
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[61887] Steckbrief. 8 Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Wil⸗ helm August Zeitler, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schwerer Urkundenfälschung und Betruges in den Akten U. R. II. 1029. 84 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzu⸗ iefern.
Berlin, den 9. Januar 1885.
Der Untersuchungsrichter 8
11““
bei dem Königlichen Landgerichte I.
1 e
Johl Ochtrup sub Nr. 71 belegenen Enagbring's Colonat Band 8 Blatt 61 des Grundbuchs zu Lasten des Colons Hermann Heinrich Engbring eine Abfindung von Einhundert Thalern, einer Milchkuh und einer zwölftheiligen nachbarlichen Kistenfüllung für jedes der Geschwister Maria Adelheid, Lucas Heinrich und Elisabeth Engbring eingetragen steht,
Beschreibung: Alter 33 Jahre, geb. 8./5. 51 zu Charlottenburg, Größe 1,73 m, Statur kräftig. Haare dunkelblond, Stirn hoch, schmal, Bart dunkelbl. Vollbart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase lang, Mund gewöhnlich, Zähne un⸗ vollständig, Gesicht voll, oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kenrzeichen: in rechter Augenbraue und Stirn rechts je 1 kleine Narbe.
[61889] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der unter dem 10. Dezember 1884 gegen den Commis Robert Isaac in actis J. II. c. 856. 84 erlassene Steckbrief hat sich erledigt.
Berlin, den 10. Januar 1885.
Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht I.
61888 b 1 Grenadier⸗Reservist, Knecht Michael
riedrich Rünger, geb. am 6. Oktober 1855 zu zuletzt in Groß⸗Ehrenberg, Kr. Soldin, wohnhaft gewesen, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär⸗ behörde Anzeige erstattet zu haben. 8
Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. 1“
Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf 8
den 26. März 1885, Vormittags 9 Uhr, vor das Sb ööb in Berlinchen ur Hauptverhandlung geladen. p v vnnescwibiabene Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Berlinchen, den 9. Januar 1885.
der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsger
ewaenaamnznmene
ichts.
Zubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
61901 hou heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der 26 547 Qu.⸗Ruthen großen, kanonfreien, auf dem Erbpächter Friedrich Engel zu Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuch verlassenen Erbpachthufe Nr. 6 zu Glasin it Zubehör Termine: 8 G 6”— “ nach zuvoriger endlicher Reguli⸗ rung der Verkaufs⸗Bedingungen am Sounabend, den 4. Apvril 1885, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 25. April 1885 Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände aum 8 Sonnabend, den 4. April 1885, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt. b Auslage der Verkaufsbedingungen vom 21. Mürz 1885 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Seguester bestellten Oekonomen Christian Boldt zu Bapst, welcher Kaufliebhabern mach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstü⸗ 1i Zubehör gestatten wird. Warin, den 9. Januar 1885. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Heuer, Act.⸗Geh.
[61909] Aufgebot. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Johannes Heinrich Hermann Reppenhagen in Bergedorf, als Curators des Hnyfners Jochim Schau⸗ mann Jun. in Altengamme, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den unter der Curatel des Antragstellers stehenden Hufner Jochim Schau⸗ mann jun. in Altengamme Ansprüche oder Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert werden. solche Ansprüche oder Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 20. März 1885, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines biesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Bergedorf, den 10. Januar 1885. Das Amtsgericht. Lamprecht..
[619041 . Aufgebot. Der Colon Bernard Vörsting zu Kirchsp. Horst⸗
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine
[61905] zu Kirchsp. Ochtrup hat das Aufgebot der Hypo⸗
thekenurkunde, — 27. März 1846 und zugehörigem Hypothekenschein,
vor dem unterzeichneten (Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗
der Urkunde erfolgen wird.
[61906]
den 22. April 1885, Vormittags 11 Uhr,
Rechte anzumelden und die
Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
rklärung der Urkunde erfolgen wird.
Burgsteinfurt, den 8. Januar 1885. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. 1 Die Wittwe Colons Hermann Heinrich Engbring
gebildet aus dem Testament vom
nach welcher auf dem in der Westerbauerschaft K.
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf
den 22. April 1885, Vormittags 11 Uhr,
kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
Burgsteinfurt, den 8. Januar 1885. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. 8 “ Der Fürstliche Kutscher Johann Heinrich Ber⸗ ning hierselbst, hat das öffentliche Aufgebot des hierselbst belegenen, im Grundbuch Band I. Blatt 175 für die Gebrüder Wilhelm und Johann Ufer ein⸗ getragenen Grundstücks Flur 3 Nr. 1125/380 nebst Wohnhaus sub Nr. 61 zur Erlangung eines Aus⸗ schluß⸗Erkenntnisses zum Zweck seiner Eintragung als Eigenthümer beantragt. Demnach werden alle Eigenthums⸗Prätendenten zu dem am Amtsgericht auf den 22. April cr., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termin unter der Verwarnung geladen, daß, wenn sie nicht spätestens im Termin sich melden und ihr Widerspruchsrecht bescheinigen, die Eintra⸗ gung des Antragstellers als Eigenthümer erfolgen wird und ihnen überlassen bleibt. ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen. Burgsteinfurt, 9. Januar 1885.. Königliches Amtsgericht. [61907] Aufgebot. Im Grundbuch von Metelen stand Band II. Blatt 253 zu Lasten des Drechslers Clemens Os⸗ kamp auf dem Grundstück Flur 9 Nr. 94 ein Ka⸗ pital von 110 Thlr. laut Schuldverschreibung vom 24. Februar 1828 und ein Kapital von 100 Thlr. laut Schuldverschreibung vom 15. Mai 1832 für den Kaufmann Jan Rost in Schüttorf eingetragen. Bei Vertheilung der Kaufgelder des im Wege der Zwangsversteigerung verkauften Grundstücks hat sich zu der vorstehenden Post Niemand gemeldet. Es werden daher alle Diejenigen, welche an die für dieselbe angelegte Spezialmasse von 70 ℳ An⸗ sprüche machen wollen, aufgefordert, diese in dem am Amtsgericht auf den 22. April er., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termin bei Vermeidung der Aus⸗ schließung anzumelden. Burgsteinfurt, 8. Januar 1885.
Königliches Amtsgericht.
[61902] Aufgebot. Die Ehefrau des Arbeiters Johann Wilhelm Düsing, zu Kettwig wohnhaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Bendir zu Werden, hat, um ihre Wiederverehelichung zu ermöglichen, die Todeserklä⸗ rung ihres verschollenen Ehemannes beantragt. Der Arbeiter Johann Wilhelm Düsing, zuletzt in Schönebeck wohnhaft, wird daher aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf
den 19. Dezember 1885, Vorm. 11 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird.
Borbeck, 5. Januar 1885.
Königliches Amtsgericht.
[61903] Aufgebot. Die Dienstmagd Marie Heine zu Nordgermers⸗ leben hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Spar⸗ kassenbuchs Nr. 10 195 der Sparkasse des Kreises Neuhaldensleben über 202 ℳ 8 ₰ 1 beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. September 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Neuhaldensleben, den 7. Januar 1885. 6 Königliches Amtsgericht.
[61911] Aufgebot. Der am 12. Dezember 1843 borene Seemann Johannes Richter, Sohn des M. Ernst Albert Richter, zuletzt Pfarrers in Schönbach, ist im Jahre 1861 nach Nordamerika gegangen und am 6. Dezember 1862 von Phila⸗ delphia aus nach Skt. Franzisko gereist, seit dieser
in Grünhain ge⸗
und etwaige unbekannte Erben desselben hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. August dieses Jahres anberaumten Aufgebotstermine Leben und Aufent⸗ halt, beziehentlich ihre Rechte und Ansprüche beim unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, widrigen⸗ falls Johannes Richter für todt erklärt, etwaige unbekannte Erben desselben ihrer Ansprüche an dessen hier verwaltetes Vermögen für verlustig er⸗ achtet und letzteres den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird. Königliches Amtsgericht Colditz,
am. 9. Januar 1885.
Mosch.
[6191021 Aufgebot. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Wolff zu Lissa, als Nachlaßpflegers, werden die unbekannten Erben des am 2. Januar 1883 zu Lissa verstorbenen Grundstücksbesitzers Hirsch Lublin aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 30. Oktober 1885, Vormittaags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß, welcher in dem Grundstück Stadt Lissa Nr. 900 besteht, bei dem unterzeichneten Gericht, im Zimmer Nr. 18, parterre, — anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen, und der Nachlaß den sich meldenden und sich legi⸗ timirenden Erben, in Ermangelung derselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, die sich später meldenden Erben aber alle Verfügungen des Erb⸗ schaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt sind, und sich mit der Heraus⸗ gabe des noch Vorhandenen begnügen müssen. Lissa, den 31. Dezember 1884. b— Königliches Amtsgericht.
[61924] In dem Aufgebotsverfahren, betreffend die Ein⸗ träge von
1) 8* Gulden Kaufgeld aus Vertrag vom 6. Juni
1811, 2) 20 Gulden Rest aus Vertrag vom 9. Juli
1819,
ohne Angabe der Gläubiger,
haftend auf dem Grundeigenthum der Wittwe des Nikolaus Joseph Meierhof von Dietershausen in Bd. II. Bl. 234 des Gl. Währschafts⸗ und Hypo⸗ thekenbuchs von Dietershausen sind die betreffs der gedachten Posten etwa Berechtigten durch Urtheil Königlichen Amtsgerichts vom 23. Dezember 1884 ausgeschlossen und die Posten für löschungsfähig er⸗ klärt worden. Fulda, am 27. Dezember 1884.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Milchling.
[61919] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Colonen Heinrich August Hielmann, gnt. Kamp, Nr. 17 zu Hörste hat das Königliche Amtsgericht zu Halle i. W. am 8. Ja⸗ nuar 1885 für Recht erkannt:
Die eingetragenen Gläubiger sowie deren etwaige Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Hörste Band I. Blatt 413 in Abth. III. sub Nr. 1 für die Kinder erster Ehe der Colona Maria Ilsabein Kamyp mit Caspar Heinrich Kamp Namens: Wilhelm Heinrich und Johann Heinrich Kamp mit je 409 Thlr. 17 Sgr. Brautschatzgelder aus gerichtlicher Verschreibung vom 3. November 1823 eingetragenen Posten, wovon der für ersteren eingetragene Brautschatz zur Sicherheit für das uneheliche Kind der Marie Agnese Meyer aus Hörste Catharine Marie Elisabeth Meyer wegen Alimentengelder aus gerichtlichem Vergleich vom 10. Oktober 1827 und gerichtlicher Verfügung vom 3. März 1829 mit Arrest belegt und letzterer eingetragen ist — ausgeschlossen.
[61921] Ausschlußurtheil.
Durch Urtheil von heute sind die Inhaber der vom eingetragenen Gläubiger Ludwig Hartmann auf Reinhold Wolk vererbten im Grundhuch von Vor⸗ bruch Bd. I. Nr. 1 Abth. III. Nr. 2 eingetragenen Theilforderung von 1200 ℳ mit ihren Rechten auf diese Post ausgeschlossen worden. —
Driesen, den 8. Januar 1885.
Königliches Amtsgericht.
[61923] Bekanntmachung.
Durch Urtheil unterzeichneten Gerichts vom 31. Dezember 1884 sind: 1) die Rechtsnachfolger der Gläubigerin der auf Blatt 208 Schmottseiffen. Abtheilung III. Nr. 2, für die Häusler Franz Schnabel'sche Vormundschaft in Märzdorf ex instrumento vom 31. Mai 1803 haftenden Post von 100 Thlrn. mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die Hypotheken⸗Instrumente, welche über die auf Blatt 208 Schmottseiffen, Abtheilung III. Nr. 1 und 5, haftenden Posten von 100 Thlrn. resp. 80 Thlrn. gebildet sind, 3 8
für kraftlos erklärt worden. Löwenberg, den 3. Januar 1885. Königliches Amtsgericht.
[61920]
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[61898] Holzversteigerung. 8
Donnerstag, den 22. Januar er., von Mor⸗
gens 9 Uhr ab, werden im Gasthause von Fisch
in Pasewalk nachstehende Hölzer aus dem König⸗
lichen Forstrevier Neuenkrug ausgeboten:
1) Belauf Riesenbrick, Jagen 79 a. “ 253 Stck. Kiefern Langholz, 25 rm Nutz⸗
b und 116 rm Brennkloben. 2) Belauf Uhlenkrug, Jagen 50, 1020 Stck. Kiefern Langholz. Belauf ” 8 70, ca. 5 tück Kiefern Langhol kloben und Brennholz, nholt. 8 Jagen 71: 327 Stck. Kiefern Langholz, kloben und Brennholz, Jagen 116: 500 Stck. Kiefern Langholz kloben und Brennholz. 4) Belauf Droegeheide, Jagen 184 a, 809 Stck. Kiefern Langholz. 5) Belauf Neuhaus, Jagen 141, 8 8 274 Stck. Kiefern Langholz, 25 rm Nutz⸗ Außerd 18 8 enat sen „Außerdem Kiefern Langholz, Nutzholz und hölzer aus der Totalität semintlicer “ Fh. Neuenkrug, den 12. Januar 1885. Der Oberförster. John.
1618911=1 Bekanntmachung.
Die Lieferung von ungefähr 4 ½ Etr. raffinirtem Brennöl, 3 Ctr. Stearinlichten, 16 Ctr. weißer Seife, 13 Ctr. grüner Seife, 42 Ctr. Soda, ³ Ctr. Fischthran für die unterzeichnete Anstalt und 10 Ctr. Brennöl, 32 ½ Ctr. Petroleum, 67 Pfd. Stearin⸗ lichten, 13 ½ Ctr. weißer Seife, 6 Ctr. grüner Seife und 3 Ctr. Soda für die Anstalt zu Pretzsch für die Zeit vom 1. April 1885 bis Ende März 1886 soll im Wege der Submission vergeben werden. Versiegelte Offerten hierauf werden bis zum 28. Januar d. J., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt, woselbst die Be⸗ dingungen und Proben ausgelegt sind, entgegen⸗ genommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten geöffnet.
Die Bedingungen sind von den Submittenten zu unterschreiben oder in den Offerten als maßgebend anzuerkennen.
Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach⸗ zuweisen.
Potsdam, den 7. Januar 1885.
Königliches großes Militär⸗Waisenhaus.
[61917] 1 Königliche Eisenbahn⸗ Direktion Berlin. Submission auf Lieferung zvon Betriebsmaterialien pro
1 8 1885/86.
.Verschiedene Betriehsmaterialien, als: Dochte, Lampencylinder, Seilerwaaren, Droaguen, Tele⸗ graphenmaterialien, Haarbesen, Waschbesen, Piasavabesen, Handfeger, Garnabfall, Wasch⸗ leder, Putzöl, Seife, Talg, Stearinlichte, Plomben, Rohrkörbe, Bettwäsche, Handtücher ꝛc,
B. Brennöl, Schmieröl und Petroleum,
C. Braunkohlentheeröl.
Für die Lieferung der Materialien ad A. ist Termin auf Freitag, den 6. Februar er.; für die ad B. auf Dienstag, den 10. Februar er. und für die ad C. auf Donnerstag, den 12. Fe⸗ brnar cr., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokal hierselbst, Köthenerstr. Nr. 8/9, an⸗ beraumt. Offerten sind frankirt und versiegelt mit der in den Bedingungen vorgeschriebenen Aufschrift ebendahin einzusenden. Offertenformulare und Be⸗ dingungen können bei uns eingesehen oder gegen porto⸗ freie Einsendung von 1 ℳ empfangen werden.
Materialien⸗Bureau.
7
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
1619188 Bekanntmachung.
Bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Döbeln ist behufs der Kraftloserklärung des 3 % Döbelner Stadt⸗Schuldscheins Nr. 80 über 100 Thaler = 300 ℳ vom 1. Juli 1841 das Aufgebotsverfahren anhängig gemacht worden, was von dem unterzeich⸗ neten Stadtrathe als Aussteller des genannten Schuldscheins nach gesetzlicher Vorschrift hierdurch bekannt gemacht wird.
Döbeln, den 2. Januar 1885.
Der Stadtrath. Thiele, Bürgermeister.
dr on Aönigl. Niederländische Local⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Der Aufsichtsrath der Königl. Niederl. Local⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft macht hierdurch bekannt, daß eine zweite Einzahlung von:
Achtunddreißig Procent (38 %) auf die Actien auf den 1. März 1885 einberufen wird.
Sparstelle.
zum
Berlin, Dienstag, den 13. Januar
Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Reichstags⸗ Angelegenheiten. Entwurf eines Postsparkassengesetzes. Allgemeine Begründung.
Die öffentlichen Sparkassen Deutschlands verdanken i . stehung dem Bestreben, durch Ansammlung und Beträge den Unbemittelten zur Kapitalsbildung und damit zur wirth⸗ schaftlichen Selbständigkeit behülflich zu sein. 1) Die staatliche Förde⸗ rung, welche denselben zu Theil wurde, entsprang der Fürsorge für
das Wohl der ärmeren Klassen. Das preußische Reglement, die Ein⸗ richtung des Sparkassenwesens betreffend, vom 12 Dezember 1838 (Gesetz⸗Sammlung 1839 S. 5) betont unter 4c, daß die „Einrichtung selbst hauptsächlich auf das Bedürfniß der ärmeren Klasse, welcher Gelegenheit zur Anlegung kleiner Ersparnisse gegeben werden soll “ 1I 6
s ist bekannt, daß die in Deutschland bestehenden Sp
seit dem Jahre 1870 einen lebhaften Aufschwung ö1ö5 In Preußen ist die Summe der Einlagen von 495 409 423 ℳ im Jahre 1870 auf 1 830 199 420 ℳ im Jahre 1882, die Zahl der Sparbücher von 1 391 738 auf 3 363 518 gestiegen. Für das ganze Gebiet des Reichs mit Ausnahme von Bayern belief sich die Summe der Sparguthaben im Jahre 1882 auf rund 2 800 000 000 ℳ, welche sich auf etwa 5 650 000 Sparbücher vertheilten. Es läßt sich an⸗ nehmen, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt die Summe der Guthaben den Betrag von 3 000 000 000 ℳ annähernd erreicht hat.
„Indessen haben die Sparkassen bei dieser Vermehrung des Ge⸗ schäftsumfanges sich mehr und mehr von ihrer Hauptaufgabe, Spar⸗ anstalten für den kleinen Mann zu sein, abgewendet. Der Kapitals⸗ zuwachs kommt zum großen Theile auf Rechnung der besitzenden Klassen: die Zahl der kleinen Ersparnisse hat nicht entsprechend zu⸗ genommen. Dies ergiebt bereits die Vergleichung der aus der Sta⸗ tistik der preußischen Sparkassen für die Fahre 1870 und 1882 mit⸗ getheilten Zahlen: danach hat sich die Summe der Einlagen um 364 %, die Zahl der Bücher nur um 241 % vermehrt. Das durchschnittlich auf ein Buch entfallende Guthaben ist von 356,03 ℳ auf 544,13 ℳ gestiegen. Unter den im Geschäfts⸗ jahre 1882 im Umlaufe gewesenen Sparbüchern hatten nur 27,20 % ein Guthaben von nicht über 60 ℳ, 18,36 % ein solches von 60 bis 150 ℳ, 16,43 % ein solches von 150 bis 300 ℳ, 16,11 % ein solches von 300 bis 600 ℳ, während 21,90 % den Betrag von 600 ℳ überstiegen; „und zwar müssen“, wie die Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus in Ansehung der Geschäftsergebnisse für 1881 zutreffend bemerkt ³), „die Bücher über mehr als 600 ℳ bei der großen Mehrzahl der Kassen diese Summe erheblich über⸗ schritten haben; denn obgleich 77,77 % (im Jahre 1882 78,10 %) einen Einlagebestand von weniger als 600 ℳ aufweisen, eutfallen gleichwohl durchschnittlich 552,29 ℳ (im Jahre 1882 544,13 ℳ) auf ein Sparkassenbuch, und zwar bei den städtischen Kassen 417,18, bei den übrigen Kassen 643,27 ℳ Es ist hiernach unzweifelhaft, daß die Sparkassen nicht überall, und zwar auf dem Lande noch weniger als in den Städten, ihrer ursprünglichen Be⸗ stimmung, die Sparpfennige des kleinen Mannes zu sammeln und treu sind, daß ein erheblicher
geil der Einlagen aus Depositen größerer Kapitalisten, Gesell⸗ schaften und Behörden herrührt“. 4) f
Nicht wesentlich anders sind die Verhältnisse der Sparkassen in den übrigen Bundesstaaten. Das durchschnittliche Guthaben eines Einlegers beläuft sich in Baden sogar auf 785 ℳ, in Bremen auf 820. San “ 1”n 8 CEnse Reich außer Bayern e ic ber urchschnittsbetra er Sparguthe b
bont 18 s g parguthaben etwa auf
Der Grund für diese Erscheinung ist darin zu finden, daß die be⸗ stehenden Srarkassen den ärmeren Klassen der Bevölkerung nicht leicht genug zugänglich sind. Die im Jahre 1881 in Preußen bestehenden 2047
Sparstellen vertheilten sich auf nur 1678 Orte, so daß eigentlich nur die letzteren den Vorzug der Spargelegenheit besaßen. Mehr als ein Drittel der Orte über 2000 Einwohner, selbst ein Theil derjenigen über 5000 Einwohner war ohne jegliche Spargelegenheit. In Ost⸗ preußen hatten die Einleger im Durchschnitt 10,55 km, in West⸗ preußen 10 62 km bis zur nächsten Sparstelle zurückzulegen.6²) Dabei ist die Verbreitung der Sparstellen über das Staatsgebiet eine höchst ungleiche: während im Regierungsbezirk Gumbinnen auf je 122 1 qkm und 59 876 Einwohner eine Sparstelle entfällt, kommt im Regierungs⸗ bezirke Düsseldorf eine solche bereits auf 47 qkm und 13 719 Ein⸗ wohner. Im Reichsgebiet mit Ausschluß Bayerns kam im Jahre 1882 durchschnittlich erst auf 155 qkm und 13 500 Seelen eine
1) Die Anfänge dieser Bestrebungen liegen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Einrichtung einer Sparkasse in der Stadt Oldenburg geschah 1786 im Zusammenhange mit der Regelung des kandarmenwesens. Die Hamburger Sparkasse von 1787 wurde er⸗
richtet zum Nutzen geringer fleißiger Personen beiderlei Geschlechts, als Dienstboten, Tagelöhner, Handarbeiter, Seeleute u. “ ihnen Gelegenheit zu geben, auch bei Kleinigkeiten etwas zurückzu⸗ legen“. Die Allgemeine Württembergische Sparkasse vom Jahre 1818 sollte nach den ursprünglichen Statuten jedem eröffnet sein, der zu den unteren Volksklassen gehört. Vgl. Das Sparkassenwesen in Peutschland. bFükanagegehen, von EEbö] Preußen für das 5 er arbeitenden Klassen (bearbeitet von midt und Brämer Berlin 1864, S. 565. 649, 423. 8 8 ) „ Sa ähnlicher Weise bezeichnete das für Braunschweig erlassene Gesetz, die in Verbindung mit den Herzoglichen Leihhausanstalten zu errichtenden Sparkassen betreffend, vom 20. Dezember 1834 (Gesetz⸗ nd Verordnungs⸗Sammlung S. 133) als seinen Zweck, „auch dem minder begüterten Theile der Unterthanen die Gelegenheit zu ver⸗ schaffen; erübrigte geringfügige Geldsummen auf sichere Weise zu belegen“. 3) Jahrg. 22 Heft III. und IV. S. 277. „Statistische Correspondenz“ vom 9. Dezember 1876 daß namentlich in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, annover, Westfalen und Rheinland die Sparkassen am wenigsten der Gefahr, von vermögenden Leuten benutzt zu werden, widerstanden haben, daß daselbst regelmäßig Einzahlungen in unbeschränkter Höhe zugelassen seien, und daß sich z. B. in dem Regierungsbezirke Münster Einlagen bis zu 38 455 ℳ und in den Bezirken Minden bis zu 240 000 ℳ und Arnsberg bis zu 250 000 ℳ finden. Vergl. auch Böhmert: Die Sparkassen des Königreichs Sachsen in den letzten 30 Jahren, in Heft III. und IV. Jahrg. 1878 der Zeitschrift des Königlich sächsischen Statistischen Bureaus, S. 4. ⁵) Dies hat auch auf dem Sparkassentag in Weimar (1884) Anerkennung gefunden. Die Aeußerungen des Referenten: „Die
ö6 vielen Sparkassen unterliegen überdies die Geschäftsstunden einer erheblichen Beschränkung. Nach einer im Jahre 1878 aufge⸗ nommenen Statistik!) waren von den damals im Reichs⸗Postgebiet bestehenden 1886 Sparkassen nur 230 täglich und 831 an jedem Wochentage geöffnet; dagegen waren 1 8 wöchentlich nur an einem Tage, .
09 „ 9
„ 2 Tagen, 48 8. 2 3 43 nur Sonntags, 1b 104 monatlich nur an einem Tage, 1 58 22 sgen “ 18 nur nach vorgängiger Bekanntmachung u. den Einlegern zugänglich. Die Geschäftszeit ist vielfach auf wenige Stunden des Tages beschränkt.
Anstalten, welche den Sparern die Zurücklegung weiter Wege zumuthen und nur zu beschränkten Zeiten den Zugang gestatten, sind nicht geeignet, den Arbeiter, den kleinen Mann zur Anlegung seiner geringfügigen Ersparnisse zu veranlassen, wegen deren er weder seine Arbeitszeit unterbrechen, noch einen Theil der ihm verbleibenden Frei⸗ stunden opfern will.
Ueberdies können bisher Nachzahlungen und Abhebungen auf das von einer Sparkasse ausgestellte Einlagebuch nur innerhalb des Be⸗ zirks derselben bewirkt werden. Dem Manne, der in einem anderen Bezirke Beschäftigung sucht, versagt das Sparbuch den Dienst. Den Bedürfnissen der in lebhafter Fluktuatio⸗ begriffenen Arbeiterbevöl⸗ kerung entsprechen Sparkassen von örtlich begrenzter Wirksamkeit nicht mehr.
Die Verbesserungsbedürftigkeit der deutschen Sparkasseneinrichtungen hat bei den an ihrer Förderung interessirten Verbänden und Personen in neuester Zeit vielfach Anerkennung gefunden. Die Anregung des Spartriebes durch Vermehrung der Spargelegenheiten, Einrichtung von Fabriksparkassen, Jugendsparkassen, Vermehrung der Annahme⸗ stellen, die Ermöglichung der Festlegung kleinster Sparbeträge durch Gründung von sog. Pfennigsparkassen und Einführung von Spar⸗ marken, endlich die Herstellung von Sparkassenverbänden zum Zwecke der Uebertragbarkeit der Spareinlagen aus der einen Sparkasse in die andere, sind von vielen Seiten empfohlen und hier und da zur Einführung gelangt.8) Die Zweckmäßigkeit der vorgeschlagenen Neuerungen ist nicht zu verkennen.
Daß die Vermehrung der Spargelegenheiten auch eine Vermeh⸗
rung des Sparens zur Folge hat, liegt in der Natur der Sache und wird durch die Statistik der preußischen Sparkassen schlagend dar⸗ gethan. Während sich in der Provinz Schleswig⸗Holstein im Jahre 1882 bei 306 Sparannahmestellen 290 261 Sparbücher in Umlauf befanden, sind in Ostpreußen, Westpreußen und Pommern, deren jedes an Einwohnerzahl Schleswig Holstein überlegen ist, bei 68, 34 und 68 Annahmestellen nur 76 905, 60 759 und 164 440 Bücher in Gel⸗ tung gewesen. Der Unterschied ist zu groß, als daß er durch die ob⸗ waltende Verschiedenheit der wirthschaftlichen Verhältnisse hinreichend erklärt würde. 8 Der Vortheil, welchen Einrichtungen zur Ansammlung kleinster Spareinlagen bieten, ergiebt sich aus den schnellen Fortschritten der im Inlande begründeten Pfennigsparkassen 2) und aus dem Anklang, welchen das Sparmarkensystem aller Orten findet.”⁰) Auch dies kommt vor Allem den Unbemittelten zu Statten.
Endlich gewährt die Uebertragbarkeit der Spareinlagen, soweit sie besteht, dem Arbeiter wenigstens den Nutzen, daß er bei einem Domizilwechsel mit seiner Einlage ohne Zinsverlust und ohne Rück⸗ sicht auf bestehende Kündigungsfristen, der Regel nach auch kostenlos, in die Sparkasse des neuen Wohnorts überzutreten vermag.
Von der freien Entschließung der bestehenden Sparkassen läßt sich bei deren vorwiegend lokalem Charakter und bei der Vielheit der entgegenstehenden Interessenten eine Durchführung der als wünschens⸗ werth bezeichneteni Verbesserungen günstigstenfalls nach geraumer Zeit und nur hinsichtlgch eines Theiles derselben erwarten. Insbesondere wird die zu einer allremeinen Uebertragbarkeit der Spareinlagen nöthige Schaffung große, über das ganze Reich ausgebreiteter Verbände, welche sämmtliche Sparkassen umfassen und gleichmäßige Uebertragungs⸗ normen annehmen, im Wege der Vereinbarung schwerlich zu erreichen sein, wie dies aus dem Ergebnisse der bisher darauf gerichteten Ver⸗ suche erhellt. Auf dem zweiten deutschen Sparkassentag in Dresden hat die Mehrzahl der dort vertretenen Sparkassenverwaltungen trotz des von ihnen angeblich dafür bekundeten Interesses gegenüber allen derartigen Vorschlägen bei den entscheidenden Abstimmungen eine ablehnende Haltung eingenommen. 11) Auf dem dritten deutschen Sparkassentag in Weimar hat zwar ein Antrag die Mehrheit er⸗ langt, welcher die Einführung der Uebertragbarkeit für geboten er⸗ klärt und für diese Einrichtung die Annahme des im Regierungs⸗ bezirke Düsseldorf üblichen Verfahrens empfiehlt, indeß istz weder eine allgemeine Uebereinstimmung über die Art der Durch⸗ führung erzielt, noch sind durch jenen Beschluß die bestehenden Spar⸗ kassen irgendwie verpflichtet worden. ¹2) Der praktische Erfolg der seit mehreren Jahren im Flusse befindlichen Bewegung beschränkt sich darauf, daß ein Theil der in den Regierungsbezirken zu Oppeln, Posen und Düsseldorf, sowie der im Königreich Sachsen belegenen Sparkassen (annähernd 350 an der Zahl) den Uebertragungsverkehr unter ver⸗ schiedenen Formen eingefuüͤhrt, mehrere Sparkassen dagegen den An⸗ ses und befürchteter Weitläufigkeiten
schluß wegen mangelnden Bedürfnis abgelehnt haben. ¹³)
Das Mittel zu einer nachhaltigen Abhülfe steht dem Reiche in der Heranziehung der Postanstalten zur Wahrnehmung des Sparkassen⸗ dienstes zu Gebote, einer Einrichtung, welche sich nach dem Vorgange Englands auch in Belgien, Italien, Holland, Frankreich, Oesterreich, Schweden, Helgoland und mehreren außereuropäischen Staaten (fran⸗ zösische Beegen in Nordafrika, Kanada, Kapkolonie, Straits sett- lements, Viktoria, Queensland, Neu⸗Seeland, Neu⸗Süd⸗ Wales, Japan) Eingang verschafft hat und überall einen großen Erfolg auf⸗ weisen kann. ¹⁴) ⁷) Mitgetheilt bei Elster, Die Postsparkassen, Jena 1881, S. 51.
⁸) Verhandlungen der deutschen Sparkassentage in Darmstadt, Dresden und Weimar in der Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus, Jahrgang 22 S. 273, in der Zeitschrift „Die Sparkasse“ Jahrgang 1883 Nr. 39 und 40, Jahrgang 1884 Nr. 63 und 64, sowie in der unter Anm. 5 erwähnten Schrift.
9) Vgl. „Die Sparkasse“ Jahrgang 1883 Nr. 26 und 35; Jahr⸗ gang 1884 Nr. 49, 55, Statistik deutscher Pfennigsparkassen für das Jahr 1883 von H. Klein, Siegen 1884.
10) Vgl. „Die Sparkasse“ Jahrgang 1883 Nr. 33, 36, 39; Jahr⸗ gang 1884 Nr. 47, 49, 50, 52, 55. ¹11) „Die Sparkasse“ Jahrgang 1883 Nr. 39.
. 12²) Deutscher Sparkassentag zu Weimar S. 9. 28, 39. So äußerte ein Redner: ‚Sie ersehen daraus, daß die hier vorgeschlagene Maßregel (die Einführung der Uebertragbarkeit im Wege der Verein⸗
„Wenn die Postanstalten im Reichs⸗Postgebiet und im Königreich Württemberg Spareinlagen anzunehmen und Sparguthaben zurück⸗ zuzahlen ermächtigt werden, so wächst die Zahl der dem Sparverkehr dienenden Stellen, welche bisher einschließlich der lediglich mit Annahme von Spareinlagen befaßten Rezepturen kaum 3000 betrug, mit einem Schlage um rund 9500, die sich auf mehr als 9000 Orte vertheilen und in der Regel allen Zweigen des Sparverkehrs dienstbar sein werden. Während jett, wie erwähnt, auf 13 500 Einwohner und 155 qkm eine Sparstelle und — nach Fortlassung der nur beschränkt zum Sparkassendienst zugelassenen Neben⸗ und Annahmestellen — auf 22 500 Einwohner und 258 qkm eine Sparkasse kommt, würde allein von den mit dem Sparverkehr befaßten Postanstalten je eine auf 4400 Einwohner und 48,9 qkm entfallen. Ihre Dichtigkeit würde also die der bestehenden Sparkassen um mehr als das Fünffache, die 8 eherdeha “ um mehr als das Dreifache übertreffen
ie Postanstalten si ie Geschäftsstellen Spaekastn, 2 schäftsstellen der bestehende
0 maschigen Netz . 8D n. 8
ages, besonders auch in den Nachmittags⸗ und Abendstunden, dem Publikum zugänglich sind. Die in den letzten Se seitens de Reichs⸗Postverwaltung zur Verbesserung des Landpostwesens getroffenen Maßregeln, die Vermehrung der Postanstalten auf dem platten Lande durch Errichtung zahlreicher Postagenturen, die Verstärkung der Ver⸗ bindungen durch thunlichst ausgedehnte Einführung einer täglich zwei⸗ maligen Landbriefbestellung würden der neuen Einrichtung zu Gute kommen. Es wäre nicht ausgeschlossen, die Landbriefträger, welche bereits mit der Annahme von Postanweisungen betraut sind, auch zur Empfangnahme von Spareinzahlungen zu ermächtigen. Während von diesen Verbesserungen die Bevölkerung des flachen Landes den erheb⸗ lichsten Nutzen zöge, ¹⁵) würde die ansehnliche Zahl von Postanstalten, welche an den großen Centren der Arbeit eingerichtet sind (in Berlin 100, in Hamburg nebst Vororten 24, in Leipzig nebst Vororten 21 u. s. f.) auch der städtischen Arbeiterbevölkerung Gelegenheit und kräftigen Anreiz zum Sparen bieten.
Der Vertrieb der für den Postsparverkehr einzuführenden Spar⸗ marken ließe sich mit dem Verkaufe der Postwerthzeichen leicht verbinden.
„Der im Besitze eines Postsparbuchs befindliche Arbeiter würde bei jeder Postanstalt Einzahlungen machen können, er würde also, ohne den mit der Uebertragung der Einlage auf eine andere Spar⸗ kasse verbundenen Weiterungen ausgesetzt zu sein, nach beendigter Arbeit in der Nähe seiner Arbeitsstelle Gelegenheit finden, den ent⸗ behrlichen Theil seines Verdienstes als Ersparniß anzulegen, bevor noch die Versuchungen auf ihn einwirken, welche sich erfahrungsmäßig zwischen den Vorsatz zum Sparen und dessen Ausführung einzuschieben pflegen. Die Postanstalten würden durch Wahrnehmung des Spar⸗ kassendienstes die Volksthümlichkeit des Sparens mächtig fördern, den kleinen Leuten als Ein⸗ und Auszahlungsstellen für ihre verfügbaren Einnahmen dienen und somit den Zweck erfüllen, welcher der englischen Postsparkasse die charakteristische Bezeichnung „people's purse“ ein⸗ 88 . kraft
ie Anziehungskraft, welche die Postsparkasseneinrichtung au kleine Einlagen übt, tritt in den Zusammenstellungen über d gef schäftsthätigkeit der holländischen, der österreichischen und der belgischen Postsparkassenverwaltung besonders deutlich hervor. In Holland lagen 32,7 Proz. aller während des Jahres 1883 bewirkten Einzah⸗ lungen innerhalb der Grenze bis einschließlich 1 Gulden, weitere 48,3 Proz. zwischen 1 und 10 Gulden. 1) In Oesterreich entfielen nach amtlicher Mittheilung von den während der ersten neun Monate des Jahres 1883 gefchehenen 1 125 800 Einzahlungen 1 027 500 auf Beträge von 1 bis einschließlich 5 Gulden. In Belgien lagen 79,9 Proz. aller im Jahre 1883 geleisteten Einzahlungen zwischen 1 Flrc. und 20 Frcs., weitere 11,2 Proz. zwischen 20 und 100 Fres.; von allen dort umlaufenden Sparbüchern lauteten 51,1 Proz. über Guthaben von nicht mehr als 20 Frcs., weitere 19,9 Proz. über Guthaben von 20 bis 100 Frcs. ¹)
II
Die Länder, welche das Postsparkassenwesen eingeführt haben⸗ lassen durchweg die Verwaltung der von der Post angesammelten Sparbeträge durch eine staatliche Centralbehörde geschehen, mag die⸗ selbe die oberste Postbehörde, die oberste Finanzbehörde oder ein von derselben abhängiges, für die Verwaltung der Postsparkassengelder besonders geschaffenes Organ sein. us)
Bevor eine entsprechende Einrichtung für das Reich in Erwägung gezogen wird, bleibt zu erörtern, ob nicht die Betheiligung der Post⸗ anstalten am Sparverkehr lediglich durch Anlehnung derselben an die bestehenden Sparkassen in zweckentsprechender Weise zu erreichen ist.
An Versuchen, in dieser Richtung vorzugehen, hat es weder im
Auslande noch im Reiche gefehlt. „In Frankreich wurden im Jahre 1875 die Postanstalten ermäch⸗ tigt, auf den Wunsch von Verwaltungen bestehender Sparkassen für die letzteren Einlagen anzunehmen und Auszahlungen zu bewirken. Von dieser Vergünstigung haben bis zum Jahre 1878 unter 526 Sparkassen nicht mehr als 58 Gebrauch gemacht, so daß von 5646 Postämtern nur 60, von 5275 Nebenstellen nur 373 für den Spar⸗ kassendienst in Thätigkeit getreten sind. ¹9) Die französische Regierung sah sich daher im Jahre 1881 veranlaßt, unter Aufhebung der früheren Maßregel zur Errichtung einer staatlichen Postsparkasse überzugehen und lediglich für sie die Vermittelung der Postanstalten eintreten zu lassen.
In ähnlicher Weise gestattete Holland, ebenfalls 1875, den bestehenden Sparkassen, sich der Hülfeleistung der Post zu bedienen. Von 223 Kassen traten nur 49 mit der Post in Verbindung; 2²⁰) die holländische Regierung nahm Abstand von dem Versuch und rief mit dem Jahre 1881 die Reichs⸗Postsparbank ins Leben, für welche die Postanstalten Gelder ein⸗ und auszahlen.
for Depositing Small Savings at interest, with the Security of the Government for due Repayment thereof. Die Daten und der wesentliche Inhalt der europäischen Postsparkassengesetze, sowie das Ergebniß der Geschäftsthätigkeit der Postsparkassen sind in der Anlage zusammengestellt.
¹5) Vgl. den Beschluß des deutschen Landwirthschaftsrathes vom 27. Januar 1879, welcher „die immer weitere Ausdehnung der Hülfs⸗ kassen und Sparinstitute für die landwirthschaftlichen Arbeiter für ein dringendes Bedürfniß“ hält und „mit Dank die im Interesse der Arbeiterbevölkerung beabsichtigte Einführung von Postsparkassen“ Efn. Archiv des deutschen Landwirthschaftsraths, Jahrg. 1879
eft 2.
16) Bericht der Reichs⸗Postsparbank [Verslag aan den Koning betreffende den dienst der Rijäspostsparbank] für 1883 S. 8.
mar hat das Aufgebot der Urkunde vom 24. Sep⸗ Zeit aber verschollen. Durch Ausschlußurtheil vom 29. Dezember 8 Die Zahlung kann stattfinden bei der Casse der 8 2n Klanat Fer ndeihhats er e. ..
tember 1846, aus welcher auf dem im Kirchsp. Horst⸗ mar sub Nr. 14 belegenen Börsting's Colonat Band 11 Blatt 73 des Grundbuchs zu Lasten des Antragstellers eine Brautschatz⸗Restforderung von 300 Thalern, einer Kuh und einem Rinde für die Ehefrau Zellers Niendrup, genannt Wickmann, Maria Anna, geb. Börsting, eingetragen steht, be⸗
Ein demselben angefallenes Erbtheil von circa 3700 ℳ wird hier verwaltet. 1 Behufs Herbeiführung der Todeserklärung des⸗ selben und Ermittelung der etwa von ihm hinter⸗ lassenen unbekannten Erben ist auf Antrag des Ab⸗ wesenheitsvormundes vom unterzeichneten Amtsgericht das Aufgebotsverfahren beschlossen worden.
sind die Schuldverschreibungen der konsolidirten vier und einhalbprozentigen Staats⸗Anleihe Litt. D. Nr. 35367 über zweihundert Thaler und Litt. E. Nr. 86397 über einhundert Thaler für kraftlos erklärt. Berlin, den 31. Dezember 1884. Raether,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I., 8** Abtheilung 49.
antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf
Es werden daher genannter Johannes Richter
Gesellschaft in Apeldoorn, bei der Associatié⸗ Cassa in Amsterdam und bei der Gelderschen Credit⸗Vereeniging in Deventer. Apeldoorn, den 9. Januar 1885. 9.Der Aufsichtsrath. Houven van Oordt, Präsident.
C. van der
Mehrzahl unserer Sparkassen sind nicht mehr, was sie sind und sein sollen: ein System von Sammelstellen, welche in erster Linie den Minderbemittelten dienen... „bezüglich vieler müssen wir die Ant⸗ wort geben, daß sie Depositenbanken der mittleren Kapitalisten ge⸗ Seeen.he ist Cümnoidersprochen geseehen. Vergl. Deutscher arkassentag im adthaus i . Fansch Se 2i. Sla⸗ aal in eimar (Bremen, C. W. eitschrift des Königlich preußischen Statisti Bureaus, Jahrg. 22 S. 275, verbunden mit S. 143. “
barung) nicht zu dem gewünschten Resultat führen wird. Es giebt nur Einen Weg, wie diese Maßregel ausgeführt werden kann, 2 8 12 gesetzliche Regelung der Sparkassenverhältnisse.“ A. a. O. ¹³) Vgl. Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bu⸗ reaus, Jahrg. 22 S. 274; „Die Sparkasse“ Jahrg. 1883 Nr. 36, 37, 38, Jahrg. 1884 Nr. 45, 52, 55.
14) Den Ausgangspunkt der Entwickelung bildet das englische Gesetz vom 17. Mai 1861; an Act to grant Additional Facilities
générale d'épargne et de retraite, année 1882 p. 52.
18) Vgl. die Anlage.
19) Rapport fait au nom de la Commission chargée d'examiner le projet de loi portant création d'une Caisse d'épargne postale, Sénat, session 1881 No. 23 p. 11.
²⁰) M. A. de Malarce, étude de législation comparée sur les
Caisses d'épargne par les postes en Angleterre, en Belgique, en Italie, en Hollande et en France. Paris 1880 p. 4, 5 W1“ “