in erster Reihe Werth gelegt werden, auch wenn s 1 1 8 . 2 4 n 0 2 9 4 3 2 2 8 „ 9 „ . I1“ vielen Landwirthen Gelegenhlit zuim Absotz ihrer 2 bebe 8 nicht gesprochen, ebensowenig den Handel verdächtigt; setzt, gilt das Dreihundertfache des durchschnittlichen täglichen V boten werden könne. Es habe auf ihn einen 1 2— 18 ⸗ das a er müsse er sagen: der Handel werde, sobald derselbe eine dienstes an Gehalt oder Lohn. Als Gehalt oder Lohn gelten d br. Zu anderen Zwecken als zur Se . ʒ“ “ “ bbbee. 2* nen eigenthümlichen Begünstigung erfahren, in seinen Ansprüchen maßlos. auch feste Naturalbezüge. Der Werth der letzteren ist nach D abei zu leistenden Eatschädigungen und d ng der von der Genossenschaft] Verhält iß ebenfalls in dieser Form gewährt wi E ick gemacht, 3 riegs⸗Minister ein besonderer Der Abg. Stiller glaubte, daß in der Kalkulation des schnittspreisen in Ansatz zu bringen. Dieselben werden 1] urch⸗ währung von Prämien für R eer Verwaltungskosten, zur Ge⸗ Naturalbezüge; n r F gewährt wird. Der Werth dieser nehmer später eröffneter Betri 1 für n. ausgesprochen worden sei, Kriegs⸗Ministers ein Irrthum insofern enthalten sei, als die Verwaltungsbehörde festgesetzt. on der unteren von Unglüöcksfaͤllen ꝗl. 8 Verunglückter und für Abwendung turalbezüge ist gemäß 8. 3 sütaaseben. des Betriebes. Von 5 82 Sefsn ie doch schon so lange bestehe. Im Uebrigen, wenn auch die Getreideproduktion im öß 1. 2.1½.᷑¶ b dürf der Beiträ sammlung Reservefonds (§. 19 2 Gemei b. V. ines solchen Betriebes hat die irkli 1 3 ¹ Z len vi Ze Staats⸗ unalbe kdürfen weder Beiträge von den G b §. 19) Das Ge 1ö6 emeindebehörde durch Vermit . K., * rungen zu treffen, so würde sie doch um den Getreideankauf zu nehmen gezwungen sei. Die D j 1 S erfolgen. en der Genossenscha Gegen die Entscheid elben, di V 8 b — ei d Zwischenhä 8 b 8 e Dur tts Auf Beamte, w 3 W“ * Entscheidung desselben, durch welche d 1 bei de Zwischenhäͤndlerm nicht herumkommen, wie auch des Ministers würde 8— eine 5 887-ne. Bundeaftade⸗ — fece Reüche cines 1299 alch e-Ene 2 der Verwaltungskosten kann die Berufs. stellugt, wird, findet binnen einer Frist von vier K ee Hen heteang 8 q“ 1““ 8— nj 8 das eältnt der Einkäufe erster und zweiter Hand Penfionäberechtlgung angestellt sind, findet dieses Gesetz 8 and 8 Voraus erheben eeFalledes Brfür as . . einen Beitraa — 98 28 —ö offenschaftsvorstand (§. 16) die Be Der Genossenschaftsvorstand hat auf Grund der Verzeichnisse der Na¶ꝙ ee Ie. ien. durchweg im Osten und im Westen das glei 1 enung. . immt, erfolgt die Aufbringung 80 ut, hierüber nichts anderes be⸗ Vird j jeser Frist 5 1 unter §. 1 fallenden Betrieb 4 pã g — „1 ell ger geschehe und die este Qualität höhere Preise als die Militä lt 3 — be ng. versicherten Personen. Dabei ist das etrieben beschäftigten recht erhalten so sind die V — atuts v undesrath auf⸗ ,Den in das Kataster aufgenommenen Genosse d Qualität den vorgeschriebenen Bestimmungen entspreche. Es Ss — „Militärverwaltung zahle, §. 5. Ferlenes. ei ist das von den Gemeindebehörd 5 6,o sind die Vertreter (§. 15) innerhalb vier Wochen nossenschaftsvorst Genossen werden vom Ge⸗ 8 Ieees . weil er vielfach mit dieser ausaezeichneten Qualität d 2 Gegenstand de zustellende Verzeichniß (§. 23) maßgeb ehörden auf⸗ einer neuen Genossenschaftsversammlung behufs Füluke 3 kworstande durch Vermittelung der unteren Verwaltungs werde Niemand etwas dagegen einzuwenden haben, wenn auf rin Kor SerevAwee. I egensand der Versicherung ist der nach Maßgabe der sgebend. fassung übe . er Emmlung behufs anderweiter Beschluß⸗ behörde Mitgliedscheine ertheilt. Ist 1un—e enschaft be Sertenben iesem Wen jegs⸗IMimist. n ee. 2 ngere Korn zu mischen in der Lage ei, um es aufzubessern folgenden Bestimmungen zu bemesse Ersatz 1 nach⸗ 58 1u fassung über das Statut in Gemäßheit des §. 16 2 8 gliedic heilt. Ist die Genossenschaft in Sekrionen ““ “ der w.eeen. In vielen Jahren sei das Produkt 28 L“ 855 durch Körperverletzung . Pöbtesen de shesab des Schadens, welcher I. Bildung und Ve . ffn 8 der B erufsgenossen⸗ 8 & . N1 beschleseee Edene nehercbeitt. oö muß der Mügltdschein die Sektion, welcher der Unter⸗ haf bere, für das ze Partei eintrete (Lachen rechts). von Nässe und andern Einwirkungen du ch Im Falle der Verletzung soll der Schadensersatz be — mdgültig versagt, so wird ein solches von dem Reichs G die Auf 1 Er selbst habe die Ehre Landwirth zu sein, das werde der m gen durchaus nicht zum Verkauf vin * soll de ensersatz bestehen: Bildung de erufa Versicherungsamt erlassen. 1 e Neichs⸗ Gegen die Aufnahme in das Kataster, sowie gegen die Ableh en viellei 8 7 86 eeignet gewesen, und da falle dem Zwischenhändler die Auf ) in den Kosten des Heilverfahrens welche vom Begin Bildung der Berufsgenossenschaften Abä b derselben steht dem Unt i Ir. e Ablehnung Rechten vielleicht unangenehm erscheinen, aber an der That⸗ 9 . . händler die Aufgabe bierzehnten W ear. 1 eginn der . Abänderungen des Statuts bedürfen der G Re⸗ nternehmer binnen einer Frist von zwei Wochen 8 8 1 1 p ⸗ zu, es durch Import gesunder, trockener Waar b vierzehnten Woche nach Eintritt des Unfalls an entstehen 5. 11. Versicherungs N. Genehmigung des Reichs⸗ nach erfolgter Zustellung des Mitgliedscheins b b sache könne dieselbe doch nichts ändern. Er sei übri Die S aübe 86 898 Waare aufzubessern. 2) in einer dem Verletzte Begi - 1 Bersicherungsamts. Gegen deren Versagung findet bin iner Frist Bescheides die Be d Mitgliedscheins bezw. des ablehnenden . “ 3 brigens Die Stadt Luͤbeck habe diesen Import den l r dem Verletzten vom Beginn der vierzehnten Woch rden auf Grund V von vier Wochen die 8 — nen einer Frist Bescheides die Beschwerde an das Reichs⸗Versiche 8 6 daran gewöhnt, die Rechte sich äußern zu hören, als ob auf j Sae esen Import in den letzten Jahren nach Eintritt des Unfalls an für die Dauer der Erworfee Lande ungen durch den Bundesrath nach Anöron Vorschlägen 1 ben die Beschwerde an den Bundesrath statt. selbe ist bei der unteren Verw „Versicherungsamt zu. Die⸗ . z en, fin ganz hervorragender Weise beirieben und große Massen⸗ unfebigkeit uu gewwährandes Remt. er Erwerbs⸗ Bersten.seges “ h nach Anhörung des Reichs⸗ Beessterseichcas des Namens und Sitzes ꝛc. der Genossenschaft. — b. alerngabehoede einzulegen. ngung der Vorschläge sind Vertreter der unter den enossenschaftsvorstände und Vertrauensmänner. e -n B Wechsel in der Person desjenigen ein, für dessen Rech⸗ §. 22 ug, der Betrieb erfolgt, so findet §. 37 Absatz 8 des Unfall⸗
der Linken der inkarni di 6 E 1 . nirte Haß gegen die Landwirthschaft ver⸗ lieferungen an die Militärmagazine auszuführen gehabt, die 8 Nenie ö 8 §. 1 fallenden Betrieb a. im Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselbe 8. 1 faltenden Betriebe, welche zu einer Berufsgenoss verei n 5 n genossenschaft vereinigt ; 1 8. 22. ersicherungsgesetee werden sollen, zu hören. g Die Bestimmun E versicherungsgesetzes, t ngen der §§. 21 bis 27 des Unfallversicherun irnmcherungsgesetzes, treten Aenderungen im Betriebe ein welche fü . es U erungs⸗ die Veranlagung oder Abschätzun „ewelche für 8 g desselben (§§. 24, 25) von Be⸗
e- den pe 8 der “ die “ derselben säßen. niemals beanstandet worden seien Das Land de wissen, was es von den Getreidezöllen zu Der Staats⸗Minister Bror hürt sechsundsechszigzweidrittel P Arbei halten habe. Insoweit also das Interesse der Produn „Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff kon⸗ sechsundsechszigzweidrittel Prozent des Arbeitsverdienstes EI1“ 8 1 3 „ ow 8 zenten statirte, daß das Verhältniß der Einkäufe ers 8 1 b. im Falle theilweiser Erwerbsunfähi keit für die D Tie Bezirke für welche die einzelnen 2 8 5 s gesetzes über die Verz ; z 5 mit dem ischen I. bar eh nr. b 1 äufe erster und zweiter ; 1 ähigkeit für die Dauer derselben h 85 2 einzelnen Berufsgenossenschaf 8 ebzes uüber die Veröffentlichung des Namens 2 8 28 em fiskalischen Interesse im Eint ang stehe, habe er nichts Hand in allen Armee⸗Corpsbezirken annähernd das gleiche sei. einen Bruchtheil der Rente unter a, welcher nach dem Maße Iun ind werden durch den „Reichsanzeiger“ veegfnoffensche ken üg Genossenschaften sowie über die Genossen ve des Sitzes 8 drutung sind, so findet §. 39 des Unfallversicherungs ꝛsetzes en der verbliebenen Erwerbsfähigkeit zu bemessen ist Statut der Berufs 9 JWtrauensmänner finden mit der Maßgab 29 w 8 g Ver. Anwendung. hhritsat. . 6 . S er Beru ensch b caßgabe Anwendung, F Berufsgenossenschaft. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung auch einem Thg aß⸗ Iy. Vertretung der Arbeiter
ells erdienst Ge 1 schaftsverse mmlung übertragen werden kan V tr tu d b t 1. Dertre⸗ ng der 1 ei 23428
1“
8
Der Abg. von Schalscha bemerkte nach den Erklärun * 8. ve alsch 1 1 gen zogen. bes. dienst, des Kriegs⸗Ministers sei die Forderung des Abg. Ri I 66 8b Arbeiter am Orte der Beschäftigung durch land⸗ und forstwirthschafte 5 8 vor allem das fetsstsch “] d . nhae nger noch 5 , Eigherbstbetggkeit wurc eaesigrehscn Gegerälveranndnec, ent gerosen hastszata ö 8 8. 34 überflüssig. Von einem inkarnirten Haß, den die Linke gegen 2 nanga rhältnisse in den einzelnen Be⸗ er Betrag dieses durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes wird Aö zutrende Genossenschaftsversammlung) zu 8 b — §. 23. 8 8 Zum Zweck der Theilnahme an den Entschei 1ee — * n Haß gegen zirken. durch die höhere Verwaltungsbehörd Anh5 8 beschließen ist. Zede Gemeindebehörde hat für ihre irk n. 3 erichte sucenn, den Entscheidungen der Schieds⸗ die Landwirthschaft haben solle, sei hier nicht die Rede ge⸗ D ch die höh zaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeinde⸗ 8 Berufs s ¹ üt für ihren Bezirk nach Bildung der gerichte, an den Unfalluntersuchungen und der B Se⸗ 8 v— S ” - 1 de ge⸗ Der Abg. r. von Gü⸗ WWWE“ behörde je besonders für id weibli ür j ich 1— §. 15. Berufsgenossenschaft binnen ein . ichs⸗Versi Be btun Verhüͦ zun der Berathung und wesen, sondern nur von einer wenig motivirten Vorliebe für Details kö 8 Frh von Maltzahn Gültz bemerkte: weitere 8 e 88 ännliche und weibliche, für jugendliche und Die konstituirende Genossenschaftsversamm pen⸗ 8 zu bestimmenden und ö ba öö“ dem Reichs Versicherungsamt fegutachtung der zur Verhuͤtung von Unfällen zu erlassenden Vor⸗ den Handelsstand. Hr. Abg. Rickert habe ein Beispiel 1 Drnans BvSee. w mehr nützen; die Zahlenangaben des di kandwirtzfchetencees sett. Hie Hestsizung 8 je besonders für tretern der unter §. 1 fallenden nlung besteht aus Ver⸗ zeichniß sämmtlicher 8 11 9. vsesesees Frist ein Ver⸗ 1. werden 8 jeder Genossenschaft oder Sektion zum Zweck der Fee. as EEET 9 1 inisters hätten ewiese ß t beim jetzi 1 aftlichen und die forstwirthschaftlichen Arbeiter erfolge e Gemeindehek. “ ver. 5 zrmfft⸗sunter den §. 1 fallender Unte s Theilnahme an T n des Reichs⸗Versicherungs * geführt, wo wegen Steigerung der Getreidepreise der Fiskus Verfahren B vrh Allone 1 wiesen, daß der Staat beim jetzigen Die für verletzte jugendliche Arbeiter ge Rentehester ersolsen. 8 Eee bezeichnet aus der Mitte der der Gemeinde und durch Vermittelung der unteren Verwaltan nrfgete Ktestcher die Gesamurkheit der Gehnofhnsgeste keeedeesckrngsamts für Schaden erlitten habe, weil derselbe nicht zu einem früheren Der Abg. Nickert üt 1 deten sechszehnten Lebensjahre des Verletzten ab auf den nach dem Wahla “ oder bevollmächtigten Betriebsleiter einen nossenschaftsvorstande zu übersenden. In dem Verzeichniß ist für Die Berufung erfolgt nach Maßgabe der §§. 35 86 Termin vom Zwischenhändler gelauft halen fe Erühenen Nachthen 88 “ Veregnete, 85 Sent 5 Fehscs et zu berechnenden Betrag zu erhöhen. handes Genzrasdes dab mänger werden nach welche von den 11 anzugeben, 8 dversicherte Arbeiter und Beamten F. Vertretung der Arbeiter sind nur zu “ männliche preise seien aber in einem steten Fallen begriffen Daß die Partei die Sache doch: E“ se ei Berechnung der Rente für Betriebsbeamte ist der Jahres⸗ berufen. Die letzteren waͤhlen aus inem ewes’n Wahlversammlungen “ vndeh'wieviel versicherte Personen derselbe vorüber⸗ großjährige, auf Grund dieses Gesetzes versich ersoner 88 89 G N . . hache 2 z b — *† 1 eres . 3 wählen aus it Sti gehend im Jahresdurchschnitt b fat: EePeae heg. Gesetzes versicherte Personen, welche in Qualität schlechter sei, wenn diren, von 3 d artei die Sache doch noch näher kontroliren und könne sich arbeitsverdienst (§. 3) zu Grunde zu legen welchen der Verletzte g wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmen⸗ 4 durchschnitt beschäftigt; bezüglich der letzteren ist Betrieben der Genossenschaftsmitg’ieder beschäftigt find, sich schlech diret zenten gekauft mit den heutigen unkontrolirbaren Zahl b 8 Mi⸗ dem Betriebe, in welchem der Unfall sich erei 3 Üsser mehrheit die Vertreter, aus welchen die konstituirende C auch die durchschnittliche Dauer der Beschäfti in der bürgerliche eschäftigt sind, sich im Befitze werde, sei eine Behauptung, die ihn in Erstaunen setze, Ge⸗ nisters ni . en Zahlenangaben des Mi⸗ 88 chem der Unfall sich ereignete, während des letzten versammlung besteht. ₰ onstituirende Genossenschafts⸗ Die Gemeindebeszrbe zu n⸗er, Beschäftigung anzugeben. ürgerlichen Ehrenrechte befinden und nicht durch richterli ’ 8 ⸗ ers nicht zufrieden geben Jahres bezogen hat. Uebersteigt dieser Jahresarbeitsverdiontt e gobesteht. Im Uebrigen wird das Wahlverfahren durch ie Gemeindebehörde ist befugt, die Unternehmer ordnung in der Verf JEEö11“ 4 eerliche An⸗ treide geringerer Qualität werde doch erst durch Der 2 dorff orörs Arbei G 1 44. Jahresarbeitsverdienst für den eine von der Landes⸗Centralbehörde; I-vI ten durch kunft über die vorstehend bez 9Ne,internehmer zu einer Aus⸗ Berfuͤgung über ihr Vermögen beschränkt sind. 1 8 w. 1 1s r Abg. von Kardorff erklärte: be der Abg. Ri Arbeitstag, das Jahr zu dreihundert Arbeitstagen gerechnet, p M 8 ehörde zu erlassende Wahlordnung geregelt ’1 orstehend bezeichneten Verhältnisse innerhalb einer; die Mischungen der Zwischenhändler hergestellt Weni minn . rdorff erklärte: Habe der Abg. Rickert Arb HeIh 233 Arbeitsragen gerechnet, vier Mark, in welcher die Vertreter auf die Wahlben 85errr, bestimmenden Frist durch Geldstrafen im 98, znerhalb einer zu ; ; - amngen 8. . 3 irklich gemeint, daß es richtig sei, diese S „so ist der überschießende Betrag nur mit einem Drittel anzurechn ünn ; e Wahlbezirke nach der Zahl der — urch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert V. Schiedsgerichte die Militärbehörden dem Landwirth lohnenden Absatz stündi 3 . htig sei, diese Sache zu einer mehr⸗ War der Betriebsbeamt 1“ rechnen. Wahlmänner so zu vertheilen sind daß mindestens ei . Mark anzuhalten. Wird die Auskunft stand;/ 1 — 8 Seren⸗. 1 Ze 2 ündigen Debatte aufzubauschen, lediglich zu 2 8 er Betriebsbeamte in diesem Betriebe nicht ein volles Jahr mSg.gen 8 , mindestens ein Vertreter auf z3 1 „Auskunft nicht vollständig oder nicht Schiedsgeri 5 4 9 F ar. 1— 1— b glich zu dem Zweck, den em T itr h cPabr beschg ; - je zwanzig Wahlmänner entfällt. rechtzeitig ertheilt, so hat die Gemeindebchörde hi cg chiedsgerichte. Res sehats den Zastczmbandsts a9meeincn, dfinen Sructhent Minsster ein Mibtrauensvotum zu geben, daß er zu iheuer zuvGprande zeöans,nefelhezrüshgeechnef beschsfüt, sg t der Berng 99 taseh Beiit der Gerossenshast aher de Gremg, ves ⸗Bececheises nach iser Remteiß dn gertäinte daselan 6668 MRvws8 us nn⸗ 8 heuer gerechtfertigt. Zu den vielen Steuern, Aie an . eing 8 Abg eDirichlet der selben Art in demselben Betriebe oder in benachbarten gleichartigen dngdesigats dha 18, hsg die Obliegenheiten der Landes⸗Central⸗ Durch die Genossenschaftsverf 88 für di fabrens vor befrchen v Ve E Landwirthschaft lasteten, komme noch in hervorragender Weise gefangen habe? Ein E.“ an- eüecte an⸗ EEEEö“ hahen v dr Fahrezarbelt⸗ Centralbehörden der betheiligien Bundtestanten wernehmen mit den schaft angehörenden E” 1. 1 den des Unfallversicherungsgesetzes — 1 die Blutsteuer. Sei es doch festgestellt, daß die städtische Malt 1 G echlen, der Abg. von 8 88 etzten ebsbeamten das Dreihundertfache des nach Bunde 1 mmen. vetbunden uihö“ rade der mit denselben wendung, daß die i emäßhei E - H 1 t . altzahn! Der Abg. Lar 1 Maßgabe des §. 8 enversi setzes 3 verbundenen Unfallgefahr entsprechende . ; g, daß die in Gemäßheit des §. 34 zu berufend . Bevölkerung lange nicht in dem Maße⸗ hn mäln geifche 8 111“ 1 wohl am Anfang Maßzaa en ns den Fraicenversicerungsgesetes festgesezten orls⸗ Die Berufung der tonstitbir chen Genossenschaftsversamml über das Verhältniß der in serfchend eö v vnd sitzer nach näherer Bestimmung des Regulativs 8 43 Dienstleistung herangezogen werde, als die ländliche. Wenn Sache nicht un bren, g en, sonst würde derselbe die nicht, so ist das Dreibaregeh. dieses vrtzablichen Weltsgangsorte erfolgt, wenn der Bezirk der Genossenschoft Nen ff “ zu treffen (Gefahrentarif). gssätze Be⸗ LI der betheiligten Gemeinden oder “ g CCEaö“ Der Abg. Rickert verwahrte sich dagegen, dem Minister Berechnung zu Grunde zu legen. 1 hmansgeht, durc das Neichs⸗Versicherungeamg, I“ Urheübersäheeu drgegdhenungen de §. 28 Absatz 2, 3 und 5 zu berufen G verbände aus der Zahl der versicherten Personen 8 EEP11A6 e nur gerechtfertigt. ein Mißtrauensvotu 8 Ce“ 8 . 6. f Ade des Bundesstaats, zu welchem der 8 . b „Der Alg. Freiherr von Maltzahn⸗Gült bemerlt;, er habe nur 61eünsvotum gegeben zu haben. Er wolle die Sache Im Falle der Tödtung finden die Bestimmungen des §. 6 des Behirt der Genossenschaft gehört, oder durch eine von der Zentral⸗ Für jed 1“ VI. Feststellung und Auszahlung der Entschädi sich nicht gegen den Abg. Rickert und überhaupt nicht gegen von E1“ ö 8 sch von dem Abg. Unfallversiherungsgesetes mit der Maßgabe Anwendung, daß bei der Eh ö Behörde. aßgeschabt, weiche hernehmer ndhrdle Gb derjenigen Arbeitstage u magenerfalren. ntschädigungen. die Linke 1 “ 8 8 enigsten Vorschriften darüber machen, was erechnung der Rente die Bestimm 5. 5 Absatz 5 tie Bersammlung findet in Gegenwart eines 3 JLZR11“ us der Za er in seinem Betriebe beschäf⸗ S. 1 Lewendet, “ 1A1“ “ * dier vorbitnden 1g und was nicht. Dauere den Herren kässes Geseges ü8 Grunde zu 1 1““ LEEbö1ö“ dieselbe G“ eööö’ sägten 1 1 88 1“ ihrer cet gang im “ Unfalluntersuchung, b 9 Fntschädigung, Auszahlungen durch 1 S.. berichtet. Im Ueb ; 2 batte zu lange, so könnten sie ja d Schl osten der fünfzehnte Theil des nach diesen Besti 1eerg e Versammlung zu eröffnen, die Wahl eines aus ei 1 . ei sind die männlichen und weiblichen Arbeiter ie Post ꝛc. noch hinzuzufügen, daß seine Partei immer gewünscht, die be⸗ — 8 8 ja den Schluß Ilhmdeb,, a Zee stimmungen ermittelten Vorsitzend ei Schriftfit 8 ol eines aus einem getrennt zu behandel d di ern äfti 2 18 1 zart antragen. Jahresarbeitsverdienstes, jed 1 b . orsitzenden, zwei Schriftführern und m jens zwei Beisitzern be⸗ echandeln, und die dauernd beschäftigt 111“ 38 die Armee Der Abg. Kroeber erklärte, er erlaube sich die Anfrage währen sind. “ sächenben. eisgrischen Vorstandes berbelufhne und Bösbee eke Iagtendectacee nur 1n pavssen hee Uüchnen Fane — F stsal b de Fhö- 8 iite ageng der Unfälle, sowie der 8p en werden, und dies sei erreicht worden. ehend 4½8 513—1 “ auge, olgt ist, die Verhandlungen zu leiten. ö pergehend beschäftigten Arbeiter mit der Zahl derjeni eststellung und Auszahlung der Entschädig 1 Der Abg. Rickert erklärte, der Abg. von Schalscha müsse Sa nan, 1aftehenden Ortes nigt G wissenschaftlicher Bis zum beendigten Gtaärzs etern kann statt der im §. 5 vo 8 Nach erfolgter Wahl übernimmt der provisorische Vorstand die vünhaitstage, im, Ansas 8 bringen, welche sie nach AJabl⸗ 528 Ver⸗ stimmungen der §§. 45, 51 bis 70 EE1“ g über anstellen lassen wolle, ob geschriebenen Leistungen freie Kur und Verpflegung in einem Kranken⸗ de angg, ae deeeagg, 98. i. Geschäfte bis zur Uebernahme 1u“ Jahnesdurchschnitt leisten. r Maßoabe eatprechende Anwendung, daß die Anzeige eines Unfalls 2 en definitiven Vorstand und beruft erforderlichenfalls i L“ 8. 51 &8 .⸗ O.) auch mündlich erstattet werden kann und daß, we en Die Veranlagung der Betriebe zu den Gefahrenklassen (§. 24) ein in Gemäßheit des vgeh— Bevoll mächkaer e v „ 14
ihn nicht verstanden haben, wenn derselbe ihm die Behauptung die den Soldaten gelieferten Portionen, die kleine oder Frie⸗ hause nach Maßgabe des §. 7 Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes L . 128812 2 1 1 1 gesetze 8 h vei — 3 s f 1 52 h Eintritt die weiteren Genossenschaftsversammlungen. In den Genossenschafts⸗ sowie die Abschätzung der Betriebe (§. 25) liegt nach näherer B Stellvertreter nicht vor indebehörd 8 H . 2. l r e⸗ 8 1 femeinde ör 8 welchem sich der Unfall ereignete, auf Cfuchen iande hsetan
unterlege, daß bei Ankäufen direkt bei den Produzenten die d inrei 8 9 1 e ensportion hinreiche, um den Soldat — ö b 8 inn der vi “ 1 eiche, . aten bei den heutigen An⸗ gewährt werden. Vom Beginn der vierze ten ö 8 Er khabe nur bemerkt, daß auch die sprüchen des Dienstes ausgiebig zu ernähren. Rlaentein sei des Unfalls ab findet in dicem Fall 89 bntfn, Woc⸗ . O. A. versammlungen muß der Beauftragte der Behörde auf Verlangen jeder⸗ 1 2 ö. 8 1 g b9 sei. Der Abg. von Schalscha habe man der Ansicht, daß das dem Soldaten gereichte Mittagessen wendung. v zeit gehört werden. ö11 H 9 Statuts (§. 17) den Organen der Genossenschaft ob. 8 1— 1 2 gajagt. 1 etreidepreise seien in der letzten Zeit ge⸗ allen billigen Anforderungen entsprechen doch werbde ser §. 8. Die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung werden niich derse e IT“ Genossenschaft sind verpflichtet, den Organen suchung zuständigen Behörde einen Arbeiter bezeichnet, welcher gegen fallen. r habe von Hafer gesprochen, dessen Preis in die Mangel eines warmen Al 1 . Hat der Verletzte den Betriebsunfall vorsätzlich herbeigeführt, s timmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit giebt die Sti Aben guf Erg ordern binnen zweier Wochen über ihre Betriebs⸗ Vergütung für den entgangenen Arbeitzverdienst an den Untersu ⸗ S 8 endessens schwer empfunden. Di sätzlich h geführt, s des Vorsitz . 9 Stimme und Arbeiterverhält di 8 suchungs Höhe gegangen sei. Bezüglich der Bemerkungen über den Frage sei nun, ließen sich die Wätzennher so theilen, daß steht ein Anspruch weder ihm noch seinen Hinterbliebenen zu,— de Vorsitenden den Ausschlag. zur Durchführung deg Färiaa'ang un sassacgstast esecden, heltge ter lunesen theicnehcen kann (68. 84, 85 a. a. 90. 1 218 5 g 3 75 7 2 2 2 „ 8 8 Urchfüuhr erc 2 4 . 2 Jö h““ aeffdte jüngsten Auslassungen des daraus noch ein warmes Abendmahl bereitet werden könne? Soweit die nach §. 1 versi 8 ers Das Genossenschaftsstatut 8 H sti f 8 1 C Umlage“ und Erhebungsverfahren. Allg Ztg;⸗ niemals geschel en se 89 8 db n der „Nordd. Falls die wissenschaftlichen Autoritäten zu der Schluß⸗ des Kankenversichernngag sahrs herten Frhn c 8 888 oabe ¹) über Namen und Sitz der Genoffenschaft “ ite Der Gemeindebehörde sind seitens der Genossenschaft Verzeichnisse · “ §. 87. 11““ G e sih das ehren. folgerung aelangt Feien daß die Fghg Friedensportion unzi⸗ 8 Felte ene “ 8- EE“ 2) die ldüng 8 Genossenschaftsvorstandes und über den we e eere den schafen L11“ 98 Gefabrenilasfe, in Betrie finnd “ “ liquidirten auch Handel und Zwischenhandel so nützlich, daß alle Bemer⸗ machen, die hie er den Bundesrath bitten, die Vorlage zu beschäftigt war, während der ersten dreizehn Wochen nach dem Unfall über vg einer Befugnifse, 8 tage ergiebt. Aus den Verzeichnissen muß cente ehender Arbeits, Verwaltungskosten und d “ Zwise 8. 8 1 Fevehee 1 die lage die Kosten des Heilverfahrens b 5 9 ) über die Bildung des Gengssenschaftsausschusses zur E tage . Aus den Verzeichnissen muß ersichtlich sein, wie viel 7& und den etwaigen Rücklagen zum Reservefonds kungen an dieser Thatsache nichts ändern üae g ie Portion zu vergrößern, die hierfür nöthigen b hrens in dem im §. 6 Absatz 1 Ziffer 1 üb enschaftsausschusses zur Entscheidung Arbeiter als dauernd b schäftigt — ein, unter Berücksichtigung d 1 zJt 1 ie Summen sei er gern bereit zu bewillige a. a. O. bezeichneten Umfange zu gewäh Die Beruf schaf über Beschwerden (§§. 27, 38) 5 nteryd beschäftigt angenommen sind. Die Gemeinde. Mrleren gung der auf Grund des §. 29 etwa vorliegenden bloßen Verdächtigungen sollte die Rechte doch der „Nordd D zu bewilligen. f 1 ige zu gewähren. Die Berufsgenossenschaft 4) über di und j behörde hat diese Verzeichnisse während zur Einsicht Verpflichtungen oder Berechtigu 3 1b Verdüchti sollte d 1 . as Feanseetwn ist befugt, diese Leistungen selbst zu übr er die Zusammensetzung und Berufung der E afts⸗ de hat. zeichnisse während zweier Wochen zur Einsicht 8 gungen nach dem festgestellten Ver⸗ 1“ ssen. Bezüalich der Tabelle des Kriegs⸗ Hierauf verꝛagte sch dasl gens um 5 ½ Uhr auf Mitt Die Berufsgenossenschaft üft enen eignestt der Krankenkasse ) Aber mmlung, sowie über die Ark Uhe Hesclaeafegschafte Iiiige ertg e abnalegen znn den Begimm diefer Frist auf orts⸗ denfetzernenitss auf die Genosenschmstemitlteder umulegen und von “ s Begirt⸗ 1“ woch 1 Uhr. 6 de ite enh ““ 8 ö die E1““ zustehende Stimmrecht und die Prüfung einer weiteren Frist von zwei Wochen kann der Betriebs⸗ Zweck hat jedes Mitglied der Genossenschaft, welches ¹ gt seien, inte 6 Beendig es Heilverfahrens zu 6) über d 1, 8 1 unternehmer gegen die Veranlagu d Abschäͤtz w sim Laufe des verflossenen Rechnungsjahres E. angegeben würden. übertragen. as von den Organen der Genossenschaft bei der Ver⸗ Genossenschafte urch welches piennde Abschäßung bei dem schaftigt hat, bi gejehres versicherte Beamte he⸗ den Dannerücte, Minüsten Bronsart von Schellendorff bat, doch “ Krankitcher ssgenasenshaft bat in den fäͤlen des Absates 2 d8 Ragcgung ung tschäbung der Betiibe zu biozachende Ber. erhebasescaftssegne, darch veibe dieseibe erfolgt is, Einsprach sateihindate Aen hnsehe üechen, tncchascbehcs vdchungessahees en summarischen Effekt nicht aus dem Auge zu eae 8 en die von ihnen gewährten Leistungen zu erstatten. Als 2 ar H“ 8 Gegen den auf den Einsp 1 1 schaftsvorstande eine Nachwei desj 8 en⸗ 241 000 ℳ. durch direkte Antäufe hätten ersgger werene h . H. Meichstags⸗Aingelegenheiten. Fennbeaderfsnengegefee vafrang eü ie Helte des nach den —˙D.NR1111 Gehaft dor⸗ können, so sei das ein Gewinn, der kleine Einbußen, die hier Der dem Reichgtage vorgelegte httw trf eines Geseaek . 7” 6 1 Hehvet 8 18 3 in es etrages 8) über die Folgen der Betriebseinstellungen hsde h— 8 di Zustellung die Beschwerde an den Genossenschaftsausschuß (§. 17 Ziffer 3) Lohn (§. 3) thatsächlich bezogen hat. Der §. 71 Abs. 3 des Unfall⸗ und da zu verzeichnen sei 1 2 EC 1114“ G esetzes, 8 ufwendungen nachgewiesen Sicherste “ 8 ꝛgen, sondere über die und gegen die Entscheidung des letzterer ssersSh, versicherungsgesetzes findet hierbei Anwendung. 1 3 zeichn seien, zu kompensiren vermöchte. Er reff die Unfallversicherung der in Ian des werden. icherstellung der Beiträge der Unternehmer welche den Be⸗ Beruf 8 Rej 86 tzteren binnen gleicher Frist die Die Uml ; 9 werde deshalb auf die dauernde Beachtung der Allerhöchsten forstwirthschaftlichen Betleieben beschäftigten Personen Im Uebrigen finden bezüglich des Verhältnisses der Unfallver⸗ 9 trieb einstellen, e “ 8 1 hrichs⸗Bersicherungsamt zu. 1 W und dden gianch asinziehung, erfolgt nach Maßgabe der Ver⸗ Bestimmungen achten, die vielfach in Vergessenheit gerathen dat selcsaden ¹sicherung zu den Leistungen der Krankenkassen, der Armenverbände )hn die Vergütungssätze, welche den zur Untersuchung der Un⸗ streckbar. n Einspruch erfolgende Bescheid ist vorläufig voll⸗ nech den vorstehenden W“ 2 1 Cgs. 24 und 29), sowie 8n 8 aus “ Beamten unbeachtet ge⸗ “ von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König “ Bestimmungen des §. 8 des Unfallversicherungsgesetzes ““ 1ö und sur Be⸗ Die Mitglieder des Genossenschaftsausschusses dürfen bei de beamten. Für jeden Arbeitstag eines Arbeiters 143““ ieben seien, die lieber Zlüsse mit Zwischenhändlern als Verorhnen ket wne G 8 ng. Arbeft der ngsvorschriften zuzuziehenden ersten Veranlagung und Abschätzung d Betrieb 38 r. Theil des nach §. 5 ermittelten durchschnittlich b mit Produzenten gemacht hätten. Auch das fiskalische Interesse ““ amen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des G“ §. 10. 10) Arbeitern (§§. 35, 36, 3 ) zu gewähren sind, 8 zung der Betriebe nicht mitwirken. verdienstes, für jeden Beamten dar z nittlichen Jahresarbeits⸗ zraths und des Reichstags, was folgt: Streitigkeiten über Unterstüt rü . 0) über die Aufstellung, Prüfung und Ab 6. jeni 8 19 ächlich bez Verdienst mif deergirs den Detriebe bon ihm that⸗ werde gewahrt bleiben; nur wo das der Fall sei, werde d 3 g8, was folgt: 8 G iterstützungsansprüche, welche aus der Be⸗ . g un nahme der Jahres⸗ In denjenigen Terminen, j ; sächlich bezogene Verdienst mit der Beschrä⸗ ö er 8 b stimmung des §. 9 Absatz 1 zwischen den Verletzten ei rechnung, 9 erminen, in welchen der Gefahrentarif zu zenit der Beschränkung zu Grunde gelegt, Ankauf aus erster Hand vorgezogen werden I. Allgemeine Bestimmungen EE1“ zwischen den Verletzten einerseits und den 11) über die Ausü revidiren ist (§. 24 Abs. 2), ist ie] daß der den Betrag von täglich vier Mark 8 — 8 Zen. 4 ererseits entst 8 ber die Ausübung der der Ge de schz G „Abs. 2), ist auch die Veranlagung und die aübageich vier Mark, das Jahr zu dreihundert 8. Der⸗ 2g9 Bürchle b bns Vhbe Dar chschnittsberechnung des Umfang der Versicherung. .— bebötde 18 Bia ens eess öö zum Gelaß 98 Vorschriften vesenget nftehenden, Hefugnise desghsung E1259* b Nünaa 8o C Hierhem ist 11“ übersteigende Betrag nur mit einem Hrittel Krregs⸗Ministers nicht ohne Weiteres verständlich und erbat §. 1. selbe kann im Verwaltungsstreitverfahren, wo ein solches nicht besteht 2) Aberdeberwachung der Betriebe (§. 39), rfahren. e wie bet der ersten Veranlagung und Abschätzung ir s “ “ Bei ihm (Redner) könne doch von einem Ne. Nen Fnd. Fder förstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten im Wg 1 .“ nach Maßgabe der Borsch chlce 8c Ln. 8e. 12) über die Voraussetzungen einer Abänderung des Statutzs. si. Verfchpes. §. 29 der Ben n öö 1 Zc tem Senof dnlentkan ecde 9 3„,1 bEng : 5 G ; Betriebsbeamten, letztere, rbeits ; der Ge 1 1 8 Z„5„ 1; =p,; 8bN s ez e fanatischen Haß gegen die Landwirthschaft nicht die Rede sein, an Lohn oder Gehalt vmetenfend eait eicht Neeehgeserbeltsoerdienst 8 Strentigkeiten ber e schten vicze wagt⸗ aus den Bestimmungen Die Grnossenschaftsversammkiun besteht aus Vertretern der ver⸗ der Peagnich e Fücglans Fragung des Risikos, “ Hearan⸗ ö 4 9 1 2 z 85 b 4 8 ; 1 spfij 3 b ver⸗ 8. 9 estande T 2 b er des §. 9 Absatz 3 zwischen den Berufsgenossenschaften einerseits und sicherungspflichtigen Unternehmer. Auflösung derselben finden die §8. 29 dis ge vegfins haften und der Ftsessrenden Genossenschaftsmitglieder Auszüge aus der ebsrie gesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß nur brtlich abgeguerdee mit de eeg zuzustellen, die Beiträge einzuziehen und in — ganzer Summe binnen vier Wochen an den Genossenschaftsvorstand
sondern höchstens von einer gewissen Vorliebe. Er habe i i dem
“ . als die Folgen der bei dem Betriebe si 3 1 M Das S B Landwirth von der Militä ür sei jcht i dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe iilitüärverwaltung für seinen Hafer nicht der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert. 5 hen⸗ estg er Fndferrset Hüstehen. werden im Verwaltungs⸗ örtlich abgegtems hrasförichns ““ olches ni ichtsbehö 2 renzte Sektionen eingetheilt wi Ve ile iner B
esteht, von der Aufsichtsbehörde männer als örtliche Genossenfcben des e eefünnd n E 111.1““ .““ und anderen einzufenden. F. schafte: Die Gemeinde haftet für diejenigen Beiträge, bei denen si 8 2 e den
einen Pfennig weniger bekommen wie der Kaufmann oder Dasselbe gilt von Arbeitern 8
“ el T 1 und Betriebsbeamten in land⸗ od 9
ͤ 8 tang gegen Erfahrung. Leritvirtäschaffllchen Nebenbetrieben, sofern sie nicht bereits 2 der Krankenkasse entschieden. Gegen die Entscheidung der letzteren d liche G.
dung Fächt vertaeit dend⸗ sblbabe E11121* Realchs⸗Gefet an Eesefalbversicerunzsgeseter vom 6. Juli 1884 Sübe 1e ö Maßgabe der Vorschriften der §§. 20, 21 der ncselhe Zorsoristen dieser 8 so ist darin zugleich über Sitz und III. Mi 8
1 ng. . 2 3 2 te 68 e . ’ “ 8 2 1 zun eruf . 92 ieb ä Iirkli i
weil ihr ein zu schweres „Gewicht nicht lieb gewesen sei. E ist Mer 5 Sirae dieses Gesetzes als Betriebsbeamter anzusehen Träger der Versicherung (Berufsgenossenschaft 8 Fektionsversammlungen, snwie 1dn binexsen tihter d, ätugfashade 1.“ “ 88 Fne achness Aas Fis dn,i s vasr eheche streckung n 28 Erund emer gösährigen “ behaupten, G. 10) Fhr ihrhn Benrar sche fflimmung der Berufsgenossenschfft CEööC h hc Seeeg Pe.eftiggsvorhende und über den Uigfang “ L 1““ ö“ d altung stets I“ S“ . 8 v 1 6 “ ug der Bezirke der . ztar; “ S” er Auszug aus de . 37 2 iej handelt worden zu sein, wie der Zwischenhärs lr ebenso be dah Als landwirthschaftlicher Betrieb im Sinne dieses Gesetzes gilt xöö F auf Gegenseitigkeit durch die Unter⸗ Feghet⸗ die Wahl der letzteren und ihrer Stellvertreter und den Um⸗ Mitglied der Genossenschaft ist jeder Unternehmer eines unter den Angaben enthalten, veka die ls . 32 Ehsgtsn) nuß diejenigen
. ze der Betrieb der Kunst⸗ und Handelsgärtnerei. Auf die aus⸗ 9. v üchis ch . fallenden Betriebe, welche zu diesem Zweck ang ihrer Befugnisse Bestimmung zu treffen. §. 1 fallenden Betriebes, dessen Sitz in dem Bezirke der Genossenschaft setzen, die Richtigkeit der angestellten Beitragsberech In. det. d g enschaften vereinigt werden. Die Berufsgenossen⸗ 1 ie Abgrenzung der Bezirke der Vertrauensmänner sowie die belegen ist. b 1 Die Gemeindebehörde hat den Auszug während weier We Fenten. ahl der le Als Sitz eines landwirthschaftlichen Betriebes, welcher sich über] Einsicht der Betheiligten auszulegen und den Beginn dieser Föfnh 5
Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff erklärt 1 1 iergã ä e, schließlich in Haus⸗ und Ziergärten beschäftigten Arbeiter det di s findet dieses schaften sind im Anschluß an die Verwaltungsorganisation der Bundes⸗ schaßhn 5 und ihrer Stellvertreter kann von der Genossen⸗ h Eemeindebezirke ers⸗ versammlung dem Genossenschafts⸗ oder Sekti ie mehrere Cemeindebezirke erstreckt, gilt diejenige Gemeinde, 1 ortsübliche Weis U f er Sektionsvorstande, die Bezirk die Wirthschaftsgebäude, von denen aus die Bewiribschaftung Binnenesnt bacier rchen. . Wochen kann der Betriebs⸗
er wolle bezüglich des Roggens auseinandersetzen, wie er die Gesetz keine Anwendun . e eine wendung. Berechnung gemacht habe. Er habe eine Zusammenstell Os ein Betrieb im Siene di — Uanzin aefäeg V 1 un 1 ein Betrieb im Sinne dieses Gesetzes als ein land⸗ rst⸗ 8.üehche Besigte z9 Bilhen und umfassen alle im . 1 ge⸗ g, wirthschaftlicher anzusehen ist, entscheidet im gweifilsflin dod Pferft. i. desjenigen Bezirks, für welchen sie errichtet vhn ö6“ eeeee hcen Lbertragin s Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb werden. Granatf bülegen sn 88 FSnhegersgane gin sehe grcer aahe eneaer die Becebasceadamden velegemmcgr oe, aafänsoen Zahgän ändig bemesesrvelche von besonderen Wirthschaftsgebäuden aus selbst⸗ gegen die Beitragsberechnung bei den ständig bewirthschaftet wird, als ein besonderer Betrieb spruch erheben. D sem Ein vruch kmir sce thugrstand,ö etrieb. 1 ; Durch diesen Einspruch kann die nach §§. 27, 28
vor sich liegen aus welcher sich ergebe, wie viel Centner Roggen in den einzelnen Corps zekauft worden sei Versicherungsamt. en, und erfolgt Die Berufsgenossenschaften können unter ihrem Namen Rechte Durch das Statut kann desaasz marlung eines Reservefonds an⸗ Als Sitz eines forstwirthschaftlichen Betrieb lch lgte T r a en Betriebes, welcher sich über erfolgte Veranlagung und Abschätzung nicht angefochten werden
zwar in zwei Zahlen dargestellt, die aus erster und die aus dos S §. 2. weiter Hand. Dahinter stehe der Durch das Statut (§. 17) kann die Versicherungspflicht ,bnsc
den einzelnen Eorpetenürten 6 85 welcher in Betriebsbeamte mit einem zweitausend Mark shersge aensen voheenf krwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und ver⸗ Vordnet werden. Geschieht dies, so hat das Statut zugfeich darüb
ergebe sich nun die Masse des . X“ “ 1 werden. In diesem Falle ist bei der Ver⸗ “] “ 1 vestimmung zu treffen, unter welchen Voraussetzungen Uüe Finsen des mehrere Gemeindebezirke erstreckt, gilt diejenige Gemeinde, in deren Auf das weitere Verfahren finden die V ift —
er den Preis ermittelt. 1 welchen Bedingungen Unt . ꝗr. 8 Re ti en Fällen der Kapitalbestand des wirt tliche Betriebe ei 9, wo mehrere forst⸗ 74 bis 77 des Unfallversicherungsgesetzes entsprechende Anw 1
1 ver 3 bg. von Sbauch bee Abg. Dirichlet ber chiigt snen üh b öö““ 8 5 füllenden naeen. “ Mittel. servefonds angegriffen . “ eines Unternehmers einer gemeinsamen Ober⸗ VII. Unfallverhütung, Ueberwachung der 8
habe mit seinen Ausführungen nur bewiesen, daß der Zwischen⸗ sonen gegen die Folgen von Betriebsunfällen zu versichern. u“ D zer bestt b ahlberechtigt und wahlfähig ist jedes Mitglied durch die Genossen
händler bei seinen Verkäufen an die Ber ag hesee 1 “ sichern leifte⸗die S der von den Berufsgenossenschaften zu (6§8. 2 5 Fosaschtatut inn gerdgr Feüähnmnt werden, daß die Rente sofern es sich im Besitze der Cbregre hde zGenvossenschaft. A6“ 8 “ Als Jahresarbeitsverdienst der Betriebsbeamten, soweit sich der- durch Beiträge a f 8 betsgh und der Verwaltungskosten werden oder ÄAngehörigen, welche ihren Lohn 5 ee Hinterbliebenen — .31. 3 ““]
g „wel L ehalt herkömmlich ganz Die Mitgliedschaft beginnt für die Unternehmer der unter den Die §§. 78 bis 86 des h g n setz s find t d 5. 4 1 esetze nden mi er
diene. Von einem inkarnirten Haß gegen die Landwi 3 irthschaft 1 selbe nicht aus mindestens wochenweise fixi e auf die Mitglieder jährli eleg 2 b indes irten 2 e Mitglieder jährlich umgelegt oder zum Theil 4., 8 1 1 1 9 se fixirten Beträgen zu werden. “ die g Ne. 1 1. vene ens asenuigen 8 E I §. sl salenden “ welche zur Zeit der Genehmigung der Ge⸗ Maßgabe Anwendung, d ß Berath 1 . „Kle ꝛc. en, na nossenschaftsstatuts bestehen, mit diesem Zeitpunkte, für die Unter Unfallverhü⸗ ½½ Haß zur Berathung und Begutachtung von . 9 verhütungsvorschriften die nach §. 35 als Beisitzer . zu den Schieds⸗
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