1885 / 14 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jan 1885 18:00:01 GMT) scan diff

bei dem Amtsgericht in Wittmund, der Gerichts⸗Assessor Krüll bei dem Landgericht in Elberfeld, bei dem Amts⸗ gericht in Elberfeld und bei der Kammer für Handelssachen in Barmen, der Rechtsanwalt Scheu in Heydekrug bei dem Amtsgericht in Heydekrug und bei dem Landgericht in Memel.

Der Amtsgerichts⸗Rath Sarauw in Lygumkloster und der Landgerichts⸗Rath von Mayer in Dortmund sind gestorben. Bsancdühaeic hühe taye und

Angekommen: Se. Excellenz der Statthalter in Elsaß⸗ Lothringen, General⸗Feldmarschall Freiherr von Manteuffel, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des XV. Armee⸗Corps, von Straß⸗ burg i. E.

3. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 19. Januar 1885, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:

Erste Berathung der Gesetzentwü se, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat und betreffend den Erwerb des Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahnunternehmens für den Staat. Erste Berathung der Gesetzentwürfe, be⸗ treffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1885/86 und betreffend die Ergänzung der Einnahmen in diesem Etat.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember 1865 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatz⸗Behörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militör⸗Verhältniß aber noch keine entgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf⸗ halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des §. 23 der Ersatzordnung vom 28. September 1875 angewiesen: sich, behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs⸗Stamm⸗ rolle, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers per⸗ sönlich zu melden und ihre Geburtsscheine, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Ent⸗ scheidungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ esend sind (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be⸗ findliche Seeleute ꝛc.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken.

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach §. 33 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 ℳ, oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Reklamationen sind gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz⸗Ordnung vor dem Musterungsgeschäft, oder bei Gelegenheit desselben anzubringen; später angebrachte Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. .

Berlin, den 10. Januar 1885.

Die Königlichen Ersatz⸗Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Wekoennimaechungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das mittelst Holzschnitts hergestellte Bild, enthaltend zwischen zwei Fahnen eine männliche Büste mit der auf einem verschlungenen Bande befindlichen Ueberschrift „Stellmacher. Gefallen für die Freiheit 1884“ und einem Sockel, in dessen Mitte ein Aufruf „An die Proletarier aller Länder“ abgedruckt ist, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten worden ist.

Berlin, den 15. Januar 1885.

Der Königliche Polizei⸗Präsident. von Madai.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag noch den Königlich württembergischen Obersten Grafen Zeppelin.

Heute Vormittag nahmen Se. Majestät den Vortrag des General⸗Lieutenants von Albedyll entgegen.

Um 1 Uhr hielten Se. Majestät im Königlichen Schlosse ein Kapitel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler ab, dem die Investitur der früher ernannten Ritter vorausging.

Um 5 Uhr findet im Kaiserlichen Palais ein Diner statt, zu welchem die Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens ge⸗ laden sind.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 10 ½ Uhr den General⸗Lieutenant von Carlowitz, General⸗Adjutanten Sr. Majestät des Königs von Sachsen.

Sodann stattete Höchstderselbe Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Württemberg im Hotel Kaiserhof einen Besuch ab.

bee üiehe wohen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin der Leichenfeier für den verewigten Prinzen August von Württemberg in der Garnisonkirche bei.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. De⸗ zember v. J. beschlossen, daß 1) den „öffentlichen Niederlagen“ im Sinne der Ziffern 3 und 5 der Anlage A des Schluß⸗ protokolls zu dem Zollvereinigungs⸗Vertrage vom 8. Juli 1867 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 83) die „Privat⸗Transitlager unter amtlichem Mitverschluß“ gleichzustellen sind;

2) in Ergänzung der Vorschriften der Ziffern 5 und 6 a. a. O. die Abschreibung des verabfolgten Roh⸗ oder Brucheisens vom Niederlagekonto auf Höhe des Gewichts der daraus gefertigten Gegenstände auch dann gestattet werden darf, wenn die Ab⸗ fertigung dieser Gegenstände zur weiteren Verarbeitung bezw. Vervollkommnung mit der Bestimmung zur Wieder⸗ ausfuhr (§. 115 des Vereinszollgesetzes) oder zur zollfreien Verwendung bei dem Bau, der Reparatur oder der Aus⸗ rüstung von Seeschiffen (§. 5 Ziffer 10 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879) bescheinigt worden ist.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (27.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1885/86 (Verwaltung des Reichsheeres), auf Grund mündlichen Berichts der Budgetkommission fortgesetzt.

Die Beraͤthung wurde bei Kap. 26 des Ordinariums (Bekleidung und Ausrüstung der Truppen) aufgenommen.

Der Abg. Richter (Hagen) hatte beantragt, dieses Kapitel an die Budgetkommission zu verweisen, zu dem Zweck, das Haus zu veranlassen, seine Zustimmung zu versagen, daß Er⸗ sparnisse aus diesem Kapitel zu persönlichen Zulagen für die Musiker verwendet würden.

Der Abg. von Köller beantragte Namens der Budget⸗ kommission die unveränderte Annahme des Kapitels.

Der Abg. Richter (Hagen) verzichtete auf die Wiederauf⸗ nahme seines Antrages, weil er glaube, daß der Rechnungshof in dieser Beziehung Wandel schaffen werde. Er frage zugleich an, ob die Zeitungsnachricht wahr sei, daß man beabsichtige, Arbeiten, die bisher in den Oekonomiewerkstätten angefertigt worden, versuchsweise in Gefängnißanstalten herstellen zu lassen.

Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff erklärte, daß mit der Herstellung von Schuhmacherarbeiten in Gefäng⸗ nißanstalten der Versuch gemacht worden sei. Ob sich derselbe als nützlich erweisen werde, könne er natürlich in diesem Augenblick noch nicht angeben.

Das Kapitel wurde hierauf genehmigt.

Bei Kapitel 27 (Garnisonverwaltung) bat der Abg. Richter, den Transport von Militärgefangenen über die Straße mög⸗ lichst zu vermeiden. Selbst die schwersten Verbrecher genössen diese Vergünstigung. 1

Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff erwiderte, daß bereits Aenderungen in dieser Beziehung getroffen seien, so weit es sich um den Transport von einer Stadt zur anderen handle; aber auch bei den Transporten innerhalb der Stadt werde dies demnächst geschehen.

Bei Kapitel 32 (Ankauf von Remontepferden) hatte der Abg. Dirichlet beantragt, die 6. Kommission, welche Süddeutsch⸗ land bereist, abzuschaffen. Die Budgetkommission beantragte Ablehnung dieses Antrages.

Der Abg. Dirichlet erklärte, daß er, wenn er auch jetzt auf seinem Antrage nicht weiter bestehe, denselben später wieder einbringen werde.

Der Bundeskommissar General⸗Major von Haenisch trat für Beibehaltung der Kommission im Interesse der Land⸗ wirthschaft ein.

Der Abg. Nobbe schloß sich diesen Ausführungen an.

Das Kapitel wurde bewilligt.

Kap. 35 enthält die Forderung für Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesen.

Der Abg. Richter (Hagen) hatte den Antrag gestellt, die heh der verschiebenen Kategorien von Kadetten etatsmäßig zu fixiren.

Der Abg. von Köller setzte Namens der Budgetkommission die Gründe für die Ablehnung des Antrages auseinander.

Die Abgg. von Wedell⸗Malchow und Kalle sprachen sich gegen den Antrag des Abg. Richter aus.

Der Letztere meinte, daß nur durch Annahme seines An⸗ trages das Etatsrecht des Hauses gewahrt werden könne.

Das Kapitel wurde hierauf nach dem Vorschlage der Budgetkommission unverändert genehmigt.

Kap. 40 enthält die Forderung für Wohnungsgeldzuschüsse.

Der Abg. Dr. Freiherr Schenk von Stauffenberg bat, die Stadt Regensburg in eine höhere Servisklasse zu setzen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische

Oberst von Pylander hob hervor, daß der Servistarif alle 5 Jahre einer Revision unterzogen werde. Die Kommission für die Revision sei gegenwärtig versammelt; also dürfte auch wohl Regensburg Berücksichtigung finden.

Das Kapitel wurde genehmigt.

Bei Schluß des Blattes begann die Berathung des Extra⸗ ordinariums.

Die gestrige (2.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Staats⸗Minister Dr. Friedberg beiwohnte, eröffnete der Präsident Herzog von Ratibor um 2 Uhr 20 Minuten mit geschäftlichen Mittheilungen.

Die fünf Abtheilungen haben sich konstituirt, und zu Vorsitzenden sind gewählt: für die erste Abtheilung die Herren Graf Brühl und von Winterfeld; sür die zweite Abtheilung die Herren Graf zur Lippe und Fürst von Hatzfeldt⸗Trachen⸗ berg; für die dritte Abtheilung die Herren Graf Moltke und Dr. Sulzer; für die vierte Abtheilung die Herren Camp⸗ hausen und Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfingen; für die fünfte Abtheilung die Herren von Kröcher und Dr. Baumstark.

Ebenso sind die ständigen Kommissionen für die Geschäftsordnung, für Petitionen, für den Staatshaushalt und die Finanzen, für die Justizangelegenheiten, für Handel und Gewerbe, für Eisenbahn⸗Angelegenheiten, für kommunale Angelegenheiten und für die Agrarverhältnisse gebildet worden.

Seit der letzten Session des Landtages sind verstorben: am 3. April 1884 Herr Hermann Freiherr von Patow, am 11. April Herr Graf von Houwald, am 19. April Herr Freiherr von Plotho, am 4. Mai Herr Graf von Pfeil und Klein⸗Ellguth, am 5. Mai Herr Wirklicher Geheimer Rath von Kamptz, am 16. Juni Herr Bürgermeister Jentges (Crefeld), am 6. Juli Herr Dr. Wever, am 2. September Herr General⸗ Feldmarschall Herwarth von Bittenfeld, im Oktober Herr Bürgermeister Rautenstrauch (Trier), am 9. November Herr Graf Stanislaus von Hutten⸗Czapski, am 22. November Herr

Stadtrath Strauß (Memel), am 28. November Herr Wirk⸗ licher Geheimer Rath, Kammergerichts⸗Präsident Meyer.

Das Haus ehrte das Andenken der Dahingeschiedenen durch Erheben von den Plätzen.

Neu berufen sind die Herren: Ober⸗Gewandkämmerer, Wirklicher Geheimer Rath Graf von Redern cerblich); Kammergerichts⸗Präsident und Kronsyndikus Oehlschläger; General der Infanterie z. D. Graf Neidhardt von Gneisenau (auf Präsentation des Domstists Naumburg); Ritter⸗ gutsbesitzer Benno Dreßler auf Schreitlaugken (prä⸗ sentirt vom Verbande des alten und kefestigten Grundbesitzes im Landschaftsbezirk Litthauen und Masuren); Georg von Reinersdorf (Oberstradam), desgl. im Fürsten⸗ thum Oels; Graf Eulenburg⸗Prassen, desgl. in Samland und Natangen; Rittergutsbesitzer Karl von Katte, desgl. im Herzogthum Magdeburg; Freiherr von Wendt auf Geveling⸗ hausen, desgl. in Westfalen.

Die Quästurgeschäfte werden in dieser Session wie früher von den Herren von Schuhmann und Sulzer wahrge⸗ genommen.

Der Präsident des Hauses der Abgeordneten machte von der erfolgten Konstituirung des Letzteren durch besonderes Anschreiben Mütheilung.

An Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Wever wurde auf Vorschlag des Herrn Dr. Sulzer durch Akklamation Herr von Klützow in die Staatsschulden⸗Kommission deputirt.

An Vorlagen sind bereits eingegangen: ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Abstellung von Dienstbarkeitsrechten zum Hauen oder Stechen von Plaggen, Haide u. s. w. für die Provinz Hannover; eine Novelle zu dem Gesetz, betreffend die Verhütung der weiteren Verbreitung der Reblauskrankheit, und ein Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Gesetze vom 3. März 1850 und vom 27. November 1860 über den Austausch kleiner Grundstücke im Regierxungsbezirk Cassel und in den Hohenzollernschen Landen.

Die ersteren beiden Entwürfe wurden der Agrarkommis⸗ sion, der letztgenannte der Justizkommission überwiesen.

Für die in Kurzem zu erwartende Landgüterord⸗ nung für Schleswig⸗Holstein beschloß das Haus, nach kurzer Debatte, die Einsetzung einer besonderen Kommis⸗ sion von 15 Mitgliedern.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.

6 Durch Allerhöchsten Erlaß vom 7. d. M. ist dem Kreise Ost⸗Sternberg, Regierungsbezirks Frankfurt a. O., welcher den Bau zweier Chausseen: 1) vom Zielenziger Seevorwerk über Königswalde bis zur Küstrin⸗Posener Chaussee, 2) von Waldowstrenk bis zur Grenze mit dem Kreise Landsberg in der Richtung auf Blockwinkel beschlossen hat, das Enteignungsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke verliehen worden. Ebenso gegen Uebernahme der künstigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

Insoweit Kommunalsteuern lediglich in Form von Zuschlägen zu den Staatssteuern erhoben werden, liegt es nach einem Spezialbescheide der Minister des Innern und der Finanzen, vom 4. Dezember v. J., in der Natur der Sache, daß bei der Heranziehung zur Kommunalsteuer jede Beschwerde gegen die Angemessenheit des Ergebnisses der Veranlagung zur Staatssteuer ausgeschlossen ist; es kann sich dann nur darum handeln, ob die Staatssteuer geschuldet wird, wegen deren Zuschläge erhoben werden. In dieser Einschrankung des Rechts, Beschwerde zu erheben, liegt auch keine Unbilligkeit, weil der Steuerpflichtige in der Lage war, bei seiner Veranlagung zur Staatssteuer geeigneten Falles vorstellig zu werden. Insoweit dagegen Kommunalsteuern wie bei der Heranziehung der Beamten zu denselben auf Grund einer von der Veranlagung derselben zu den Staatssteuern verschiedenen Veranlagung zu den Kommunal⸗ steuern erhoben werden, liegt es ebenso sehr in der Natur der Sache, daß eine Einschränkung der gedachten Art nicht stattfinde. Insbesondere sind die bei der Einschätzung zur Staats⸗Einkommensteuer in Betracht gezogenen Einzelsätze des Einkommens für die Einschätzung zur Kommunalsteuer nicht ohne Weiteres als maßgebend zu erachten, weil die Veran⸗ lagung zur klassifizirten Einkommensteuer gemäß §. 19 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 lediglich nach Maßgabe des Ge⸗ sammteinkommens des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat, auch gemäß Art. III des Gesetzes vom 12. März 1877 dem Steuerpflichtigen nur die Steuerstufe, in welcher er ein⸗ geschätzt worden ist, und der Betrag der von ihm zu entrichtenden Steuer bekannt gemacht werden sollen, somit der Steuerpflichtige sich außer Stande sieht, wegen einer anderweitigen Veranschlagung von Einzelsätzen seines Einkommens vorstellig zu werden.

In diesem Sinne sind auch durch §. 19 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 nur diejenigen Einsprüche gegen die Höhe von Kreiszuschlägen zu den direkten Staatssteuern für unzulässig erachtet worden, welche sich gegen den Prinzipalsatz der letzteren richten.

Nur gegen die Feststellung der Steuerstufe, nicht gegen die Grundlagen der Schätzung des Gesammteinkommens sind die Rechtsmittel gegeben.

Wenn nach §. 4 des Regulativs für die Gemeinde⸗Ein⸗ kommensteuer der Stadt S. für die Veranlagung der Kom⸗ munalsteuer „die Veranlagungssätze“ der Staatssteuer un⸗ mittelbar aus der „Rolle“ entnommen und zum Grunde gelegt werden sollen, so kann sich dies nur auf die festgestellte, dem Gesammteinkommen entsprechende Steuerstufe beziehen, nicht aber auf die in der Einkommensnachweisung eingetragenen Angaben über die Schätzung des Einkommens aus den einzelnen Quellen desselben, soweit letztere, wie bei den Beamten, für die Gemeindebesteuerung von Bedeutung sind. In diesen Fällen dürfen daher bei der Entscheidung auf Beschwerden über Heran⸗ ziehung zu den Kommunalsteuern die bei der Veranlagung desselben zur Staatssteuer zu Grunde gelegten Einzelsätze des Einkommens nicht ohne Weiteres für maßgebend erachtet werden, vielmehr sind die dagegen erhobenen Erinnerungen sachlich zu prüfen und geeigneten Falles zu berücksichtigen.

Das Widerrufsrecht des Geschenkgebers be⸗ züglich außergerichtlicher Schenkungen innerhalb einer Frist von 6 Monaten geht nach einem Urtheil des Reichsgerichts,⸗

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Iv. Civilsenats, vom 4. Dezember v. J., im Geliungsbereich des preußischen Allgemeinen Landrechts auf die Erben über; dieselben sind also berechtigt, innerhalb sechs Monaten nach erfolgter Schenkung diese Schenkung zu widerrufen.

Der Königlich sächsische Gesandte und Bevollmächtigte zum Bundesrath, Wirkliche Geheime Rath von Nostitz⸗ Wallwitz hat sich zur Herstellung seiner bereits seit längerer Zeit leidenden Gesundheit in Urlaub nach Erlangen begeben.

Der General der Kavallerie z. D. Hann von Weyhern, Chef des Pommerschen Husaren⸗RNegiments (Blüchersche Husaren) Nr. 5, zuletzt kommandirender General des II. Armee⸗Corps, ist zu dem Kapitel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler gestern hier eingetroffen.

Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bebeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Kreuzer „Albatroß“ 17./9. 84. Apia. 30/11. 84. Auckland 13./12. 84. (Poststation: Sidney [Australien].) S. M. S. ‚Ariadne“ 23/11. 84. Porto Grande 30 /12. 84. 9./12. 84. Momovia. (Poststation: Porto Grande [St. Vincent, Kap Verdsl. S. M. S.,Bismarck“ 23/11. 84. Porto Grande 1./12. 84. 5./12. 84. Sierra Leone 9./12. 84. nach Ka⸗ merun. (Poststation: Kamerun a. mit der am 22. d. M, Vormittags 11 Uhr 39 Minuten aus Berlin via Liverpool gehenden Post; b. mit der am 31. d. M., Nachmittags 3 Uhr 40 Minuten aus Berlin via Hamburg gehenden Post.) S. M. S. „Elisabeth“ Matupi 4./12. 84. 2/1. Yokohama. (Poststation: Hongkong.) 1“] „Gneisenau“ 23./11. 84. Porto Grande 4,/12. 84. 1./1. Kapstadt 10 /1. (Poststation: Zanzibar.) S. M. S. „Hansa“ Kiel 10./1., (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 6./9. 84. Sidney 3./10. 84. (Poststation: Sidney [Australienl.) S. M. Knbt. „Iltis“ 8/11. 84. Canton. Letzte Nachricht vom 25./11. 84. aus Amoy. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 25./10. 84. Konstantinopel. Letzte Nachricht vom 12./1. (Poststation: Gibraltar.) S. M. S. „Marie“ 30./10. 84. Apia 14./11.84. (Poststation: Sidney [Australien]l.) S. M. Kreuzer „Möwe“ 17./11. 84. Angra Pequena 20/11. 84. 21./11. 84. Walfisch Bay 24/11. 84. 27,/11. 84. Cunene⸗Mündung. 27. bis 29./11. 84. in der großen Fischbay gelegen. Beab⸗ sichtigte am 6/12. 84. Leonda zu erreichen. (Posistation: Madeira.) S. M. Kreuzer „Nautilus“ 19./78. 84. Tientsin. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Nymphe“ 21./10. 84. Bahia 5./11. 84. 10,./12. 84. Demerara 14./12. 84. nach Dominica. (Poststation: St. Thomas.) S. M. S. „Olga“ 23./11. 84. Porto Grande 1./12. 84. 5/12. 84. Sierra Leone 9./12. 84. nach Kamerun. (Poststation: wie bei S. S. DBismarck“.) S. M. S. „Prinz Adalbert“ 11,/1. Lima. (Poststation: Panama.) S. M. Brigg „Rover“ 28./12. 84 Vigo 5./1. 10./1. Madeira 11./1. nach St. Vincent (Kap Verds). (Poststation: St. Vincent [Kap Verds]). S. M. S. „Stosch“ 11./8. 84. Shanghai. Letzte Nachricht von dort 9./12. 84. (Poststation: Hongkong.)

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Niiederlande. Haag, 14. Januar. (Köln. Ztg.) Die Einnahmen des Staats sind im vorigen Jahre hinter dem Voranschlage zurückgeblieben und betragen 103 759 369, gegen 104 945 950 Fl. Man denkt diesen Ausfall durch eine Tabackauflage zu decken.

Belgien. Brüssel, 15. Januar. (Köln. Ztg.) Das Militärbudget ist heute in der Zweiten Kammer mit 79 Stimmen genehmigt worden; dagegen stimmten die 6 Vertreter Antwerpens. Ein von Kerchove de Denterghem gestellter Antrag, von dem Solde der Infanterie 634 000 Fr. abzustreichen (Woeste wollte sich den Abstrich von 200 000 Fr. genügen lassen), wurde abgelehnt und die Summe, welche die Regierung forderte, mit 69 gegen 22 Stimmen bewilligt. Verkürzt ist der Sold nur um 23 000 Fr.; soviel würde nämlich die Löhnung der jetzt vom Militärdienst befreiten Geistlichen und Seminaristen betragen.

Großbritannien und Irland. London, 17. Ja⸗ nuar. (W. T. B.) Lord Granville wird heute hier ein⸗ treffen, um die von dem Botschafter Wad dington zu über⸗ reichenden französischen Gegenvorschläge betreffs Egyptens in Empfang zu nehmen. Man glaubt, der Kabinetsrath werde in der nächsten Woche die Vorschläge in Erwägung ziehen.

„— (Allg. Corr.) Aus Dublin wird geschrieben, daß der Vize⸗König, Lord Spencer, der General⸗Sekretär für Irland, Mr. Campbell⸗Bannermann und andere Beamte der irischen Exekutive gegenwärtig eifrig mit der Prüfung der Frage beschäftigt sind, ob eine Erneuerung der

Ausnahmegesetze für Irland nothwendig sei. In Mul⸗

ingar lehnte es vor einigen Tagen eine Jury entschieden ab, vier Männer wegen eines Mordanfalles gegen drei Soldaten schuldig zu sprechen. Der präsidirende Richter sagte: dies wäre ein unwiderlegliches Argument für die Erneuerung des Verbrechen⸗Verhütungsgesetzes. Dem Kabinet hat die Frage betreffs der Erneuerung dieses Gesetzes noch nicht vorgelegen.

„Frrrankreich. Paris, 15. Januar. (Fr. Corr.) Die Minister traten heute unter dem Vorsitz des Herrn Jules Ferry im Auswärtigen Amt zu einem Cabinetsconseil zusammen. In demselben theilte der Marine⸗Minister,

Admiral Pey ron, seinen Kollegen den festen Entschluß mit, 8 seeine Entlassung zu nehmen. Alle Minister baten nunmehr den Admiral Peyron,

auf seine Absicht zu verzichten, um 0 d Rücktritt nur die Vereinigung der Kolonien mit dem Handels⸗Ministerium zum Grunde hätte, und man weiß, daß Admiral Peyron über diesen Punkt mit den übrigen Kabinetsmitgliedern einer Ansicht war. Der Minister würde demnach durch seine Demission nur der Unzufriedenheit der hohen Beamten über die Lostrennung der Kolonien weichen. Trotz dem Drängen seiner Kollegen ist jedoch kaum mehr an eine Aenderung des Entschlusses des Admirals Peyron zu denken. Die Demission des Marine⸗ Ministers zieht auch die seines Unter⸗Staatssekretärs Felix Faure nach sich. Derselbe soll durch den Abg. de Lanessan ersetzt werden.

Die Anarchisten haben darauf verzichtet, ihr für heute in Aussicht genommenes Meeting unter freiem Himmel in Scene zu setzen. Weder auf dem Platz der Bastille, noch auf dem der Republique, noch auf der Invaliden Esplanade, noch auf dem Concordienplatze, den gewöhnlichen Orten für derlei

so mehr, als sein

Manifestationen, ließ sich irgend ein Anarchist blicken. Die Polizei hatte übrigens die umfassendsten Vorkehrungen getroffen.

Der Kommandant Roudaire, bekannt durch sein Projekt, das Binnenmeer der Sahara zu schaffen, ist gestern im Alter von 49 Jahren gestorben.

16. Januar. (W. T. B.) Der Conseils⸗Prä⸗ sident Ferry hatte heute Vormittag eine Unterredung mit dem türkischen Justiz⸗Minister Hassan Fehmi Pascha, welcher erst morgen nach London weiterreisen wird.

Der Gesandte von Timbuktu wird morgen Paris verlassen und sich am 20. d. in Bordeaux einschiffen. Der⸗ selbe überbringt Geschenke der französischen Regierung für den Scheik von Timbuktu. An diesen soll in Kurzem eine besondere französische Gesandtschaft abgehen.

Der „Agence Havas“ zufolge bestätigt es sich, daß der Marine⸗Minister Peyron Willens ist, seine Ent⸗ lassung zu nehmen, jedoch erst nach den Senatswahlen. Grund des Rücktritts sei, daß die Kolonien dem Handels⸗ Minister unterstellt worden sind.

Ein Telegramm des Generals Brisre de l'Isle aus Hanoi, vom 13. d. M., meldet: Wir arbeiten mit Eifer, um die Beschaffung von Transportmitteln zum weite⸗ ren Vorgehen zu vollenden. Hier geht Alles gut.

Spanien. Madrid, 16. Januar. (W. T. B.) Der König hat heute Vormittag Antequerra verlassen und sich nach Malaga begeben.

Italien. Rom, 16. Januar. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkammer fortgesetzten Berathung der Eisenbahn⸗Konventionen wurde über den Regie⸗ rungsvorschlag, daß die Linie Mailand⸗Chiasso eine für das Adriatische und das Mittelmeer⸗Eisenbahnnetz gemeinsame sein solle, die namentliche Abstimmung ver⸗ langt. Der Minister-Präsident stellte die Kabinets⸗ frage. Bei der Abstimmung ergab sich jedoch, daß die Kammer nicht beschlußfähig war, und findet daher morgen eine abermalige Abstimmung statt.

Türkei. Konstantinopel, 16. Januar. (W. T. B.) Prinz Waldemar von Dänemark ist hier eingetroffen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. Januar. (W. T. B.) General⸗Major Graf Ignatieff ist zum inter⸗ imistischen General⸗Gouverneur von Ostsibirien und zum Kommandirenben des Irkutski'’schen Militärbezirks ernannt worden.

Wie die russische „St. Petersburger Zeitung“ mittheilt, ist dem finnländischen Landtage ein Gesetzentwurf zugegangen, nach welchem den mit Pässen versehenen Juden der Aufenthalt und Gewerbebetrieb in Finnland sowie die Erwerbung von Immobilien in den dortigen Städten, aber nicht in den Dörfern zu gestatten sei. Juden, welche 10 Jahre in Finnland gewohnt haben und unbescholten sind, erhalten einen lebenslänglichen Paß, können aber trotzdem bei ein⸗ tretender Veranlassung jeder Zeit ausgewiesen werden.

Helsingfors, 16. Januar. (W. T. B.) Zum Wort⸗ führer des Bürgerstandes im Finnländischen Landtage ist der Kommerzien⸗Rath Kurten in Nikolaistad, zum Vize⸗ Wortführer der Bank⸗Direktor Eneberg in Helsingsors; zum Wortführer des Bauernstandes Bauer Slotte in Oesterbotten, zum Vize⸗Wortführer Magister Duncker gewählt worden. Der Landtag wird nach der offiziellen Eröffnung am 7. (19.) d. M., welche im Kaiserlichen Schlosse stattfindet, seine Arbeiten be⸗ ginnen.

Amerika. New York, 14. Januar. (Allg. Corr.) Der Senat nahm heute die Bill an, welche den General Grant auf die Armee⸗Pensionsliste setzt. Neun Mitglieder, sämmtlich Demokraten, stimmten gegen die Bill.

Süd⸗Amerika. Peru. Lima, 14. Januar. (A. C.) General Canevaro ist mit Friedensvorschlägen in Arequipa angekommen. Die Truppen unter dem General Caceres sollen sich wegen Knappheit an Lebensmitteln im Zustande der Meuterei befinden.

Afrika. Egypten. (W. T. B.) Von dem auf dem Marsche nach Khartum befindlichen eng⸗ lischen Expeditionscorps wird unter dem 12. d. von den Quellen von Gakdul gemelbdet: MDie ganze Truppenabtheilung des Generals Stewart ist heute hdier angekommen. Auf dem Marsch von den Quel⸗ len von Howeyiatt hierher haben die egyptischen Solda⸗ ten, die den Trinkwassertransport zu eskortiren hatten, sich disziplinlos gezeigt und die Wasservorräthe unter Weige⸗ rung, davon an andere abzugeben, allein aufgebraucht. Die Kolonne des Generals Stewart sollte am 14. d. nach Metamneh abgehen und das Eintreffen daselbst am 17. d. erfolgen. Nach den jüngsten Berichten befänden sich die Auf⸗ ständischen in geringer Anzahl in Metamneh. Die Marine⸗Brigade werde sich voraussichtlich in Metamneh auf Fahrzeugen Gordons nach Khartum einschiffen.

Zeitungsstimmen

Von 943 Landwirthen aus dem Kreise Düsseldorf, welche 3— 40 Hektare bewirthschaften, ist, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mittheilt, an den Reichstag das Ersuchen gerichtet worden:

„zur Erhaltung der einheimischen Landwirthschaft und im Inter⸗ esse der Industrie und des ganzen Staates zu beschließen, sämmtlichen landwirthschaftlichen Erzeugnissen einen genügenden Schutzzoll zu ge⸗ währen, insbesondere den Zoll für Roggen auf 2 und den für Weizen auf 3 pro Centner zu normiren.“

Die Petenten weisen darauf hin, daß durch die enorme Einfuhr fremden Getreides die Kornpreise derartig gesunken seien, daß die Produktionskosten „auch nicht annähernd“ gedeckt werden und daß der Getreidebau in Folge dessen schon sehr zurückgegangen sei. Der Einwand, daß nur der Großgrundbesitzer von einer Zollerhöhung profitiren werde, sei nicht zutreffend. Diejenigen, die nur ein kleines Stück Land bebauen, seien allermeist land⸗ wirthschaftliche Tagelöhner oder Handwerker, welche fast ausschließlich für die Landwirthschaft arbeiten und deren Existenz von dem Gedeihen der letzteren abhänge. Außerdem ver⸗ backen diese Leute nicht etwa ihr Getreide, sondern verkaufen dasselbe und kaufen sich für den Erlös Brod. „Was den Großgrundbesitzer betrifft“, heißt es in der Eingabe, „so ist derselbe bei Schutzzöllen lange nicht so interessirt wie wir, die mittleren und kleinen Grund⸗ besitzer sowie Pächter. Der Erstere wird durch Fortdauer der jetzigen G nur geschädigt, wir aber gehen in kurzer Zeit dem Ruin entgegen.“

Gegen die Behauptung, daß eine Zollerhöhung den Preis des Biotes vertheuern werde, machen die Petenten geltend, daß er⸗ fahrungsmäßigen Preisschwankungen der Frucht unter 10 % auf de

Preis des Gebäcks nicht den geringsten Einfluß haben. Abgesehen davon aber würde auch eine kleine Preisfteigerung gegenüber den zu erwartenden Vortheilen nicht ins Gewicht fallen. „Wenn man sich der Thatsache“, führen die Petenten aus, nicht verschließt, daß rdie Landwirthschaft nicht blos produzirt, sondern daß sie auch der größt Abnehmer im Staate an Industrieerzeugnissen ist ihr Verbrauch nimmt in dem Maße ab und zu, als sie prosperirt und daß bei einem in etwa lohnenden Betrieb ⅛1 ¼ Arbeiter mehr von ih beschäftigt mwmürden, die naturgemäß auch besser von ihr bezahlt werden müßten, so ist eine kleine Preiserhöhung des Brotes doch wohl nich zu theuer erkauft.“

Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus Heil⸗ bronn berichtet: Die Petition wegen Erhöhung der Eingangszölle auf landwirth⸗ schaftliche Erzeugnisse mit nicht weniger als 5723 Unterschriften aus dem 3. Wahlkreise ist an den hohen Reichstag abgegangen wobei ausdrücklich zu bemerken ist, daß die Betheiligung aus dem Stande der Kleinbauern in den verschiedenen kleineren Ort⸗ schaften oft über 200 Unterschriften stark war, was wohl der beste Be⸗ weis dafür sein dürfte, daß der Kleinbauer so gut wie der Großbauer diese Erhöhung der Eingangszölle sehr wünscht. Die Petition aus dem 3. Wahlkreise dürfte wohl eine der bedeutendsten von den vielen Pe⸗ titionen sein, die jetzt aus dem engeren und weiteren Vaterlande an den hohen Reichstag gelangen; wir erwarten hievon nach den neuesten Nachrichten aus dem Reichstage ein günstiges Resultat, wodurch auch eine Menge anderer Produktionsgewerbe, die im Wesentlichen auf den Konsum der Landwirthe angewiesen sind, wieder gehoben werden dürften.

„Das Deutsche Wollen⸗Gewerbe“ bringt „Feder⸗ zeichnungen aus den Textildistrikten des Reichslandes“. Im Eingange dieses Artikels heißt es:

Werfen wir einen Rückblick auf das vergangene Jahr, so können die hauptsächlichsten Zweige der elsässischen Textilindustrie, Baum⸗ wollspinnerei und Kammgarnspinnerei, mit den Resultaten zufrieden sein, dieselben waren das ganze verflossene Jahr nicht nur regelmäßig und voll beschäftigt, sondern mußten sehr haufig noch die Nachtarbeit zu Hülfe nehmen. Auch der diesen Branchen angehörenden Weberei fehlte es nicht an Aufträgen, und ganz dasselbe läßt sich von denjenigen gemischten Stoffen sagen, welche aus diesen Garnen oder einem derselben mit Seide gemischt, fabrizirt werden. Baumwoll⸗ garne waren das ganze Jahr hindurch knapp und größere Lager in den bekannten Mülhausener Stapelartikeln gehören seit Einführung der neuen Zoll⸗ und Wirthschaftspolitik überhaupt zu den Selten⸗ heiten. Auch der lange vernachlässigte Zeugdruck hat sich im ver⸗ flossenen Jahre weiter erholt und trat namentlich an denjenigen Börsentagen, an denen sich Preise der Rohwaare zu seinen Gunsten stellten, als flotter Käufer auf.

Auch der Maschinenbau, sowie die chemische und die Farben⸗In⸗ dustrie hatten an dieser günstigen Geschäftslage ihren vollen Antheil, und ganz dasselbe ist mit den übrigen Hülfsbranchen der ober⸗ elsässischen Textilindustrie der Fall. Zwar ist die Zahl der in der Textilindustrie des Reichslandes beschäftigten Arbeiter in den letzten zehn Jahren von rund 80 000 auf 69 000 zurückgegangen; dies bedeutet jedoch für die Industrie des Oberelsasses mit Einschluß der⸗ jenigen des Breuschthales keine Verminderung der Fabrikthätigkeit, sondern ist eine natürliche Konsequen; der Durchführung der Maschinenarbeit, namentlich in der Weberei, gegenüber der früheren Handarbeit; die Zahl der eigentlichen sogenannten Weberdörfer, in welchen man beinahe in jedem Haus einen oder mehrere Handweb⸗ stühle klappern hörte, vermindert sich auch in den Thälern des Wasgenwaldes mit jedem Jahr mehr.

Anders liegt die Sache im Unterelsaß in der Wollenindustrie; hier bedeutet die Verminderung der Arbeit erzahl in der Socken⸗ und Jackenfabrikation von Barr und Wasselnheim und in der Tuchfabrikation des Industriecentrums von Bischweiler auch gleichzeitig eine Verminderung der Fabrikthätigkeit in diesen Branchen. Von diesen beiden letzgenannten Zweigen aber abge⸗ sehen läßt sich die geschäftliche Lage der gesammten Terxtilindustrie des Reichslandes mit Recht als eine zufriedenstellende bezeichnen, und wenn dieselbe auch keinen Vergleich mit derjenigen in der Zeit des Millionenschwindels während des zweiten Kaiserreichs aushält, so bewegen sich doch die Verdienste von Fabrikant und Arbeiter inner⸗ derjenigen natürlichen Grenzen, bei denen beide Theile bestehen

Unter der Ueberschrift „Schutzzölle im Inland und Ausland“ bringt der „Globe democrate“ in St. Louis, Mo., einen Artikel, dem wir nach der „Norddeutschen Allge⸗ meinen Zeitung“ Folgendes entnehmen:

Der Artikel macht zunächst auf die Thatsache aufmerksam, daß gleichzeitig mit der Wahl des demokratischen Präsidentschaftskandi⸗ daten die Zahl der republikanischen und schutzzöllnerisch gesinnten Mitglieder des Kongresses gewachsen ist, und sieht den Grund für diesen Gewinn in der allgemein herrschenden Volksstimmung zu Gunsten des bestehenden Tarifes. Indem er durch diesen Hinweis die Annahme einer bevorstehenden Aenderung desselben als ausge-⸗ schlossen hinstellt, fährt er in beherzigenswerther Weise wörtlich folgendermaßen fort:

Es kann darüber kein Zweifel bestehen, daß die Majorität im Volke an das Prinzip der staatlichen Unterstützung inländischer Arbeit und inländischer Industrie glaubt, und daß diese Majorität unter dem Einflusse praktischer Erfahrung und Beobachtung stetig im Wachsen begriffen ist. Der wunderbare witthschaftliche Fortschritt des Landes in den letzten 20 Jahren würde ohne Hülfe der Schutz⸗ zölle unerklärlich sein. Ohne diese Hülfe hätten die zahlreichen Fabriken in allen Theilen der Union nicht mit Gewinn arbeiten, die Löhne nicht steigen, und ein inländischer Markt für des Ueberschusses an landwirthschaftlichen Produkten nicht gewonnen werden können.

Diese Thatsachen sprechen unverhohlen und überzeugend. Theo⸗ retiker mögen über die Tariffrage nach Belieben philosophiren, aber das amerikanische Volk, mit seinem gesunden Menschenverstande und seiner raschen Zahlenauffassung, versteht, daß das bestehende Schutz⸗ zollsystem wesentlich zu seinem Wohlbefinden beigetragen hat. Und das ist ausschlaggebend. Es ist verlorene Mühe, die guten Absichten der Freihändler zu preisen. Es ist un⸗ logisch, beweisen zu wollen, daß ein in der Praxis als gesund und nützlich erprobtes System gleichzettig theoretisch irrig und verdammenswerth sei. Es ist überflüssig, nationalökonomische Abhandlungen zu studiren, um die möglichen Wirkungen von Schutz⸗ zöllen auf das Land festzustellen. Wir haben hier einen praktischen und genügenden Beweis vor Augen, wir haben bestimmte Thatsachen, auf Grund deren wir unsere Unterscheidungen machen können und zu einem Schlußergebniß gelangen, welches durch bloße Hypothesen nicht mehr umzustoßen ist.

Auch andere Länder beginnen diese Wahrheiten anzuerkennen, eine wachsende Tendenz für Schutz der nationalen Arbeit macht sich über⸗ all geltend, und die intelligentere Arbeiterbevölkerung Europas weiß heute, daß wir das Wohlbefinden unserer arbeitenden Klassen, höhere Löhne, besseres Auskommen u. dgl. hauptsächlich dem Umstande ver⸗ danken, daß wir unsere Industrie gegen unbillige ausländische Kon⸗ kurrenz schützen.

Die europäischen Regierungen haben dem allgemeinen Drange nicht widerstehen können und sind zu der Einsicht gelangt, zu welcher ihnen die Vereinigten Staaten den Beweis und das Beispiel geliefert haben, daß ein vernünftiger und zweckentfprechender Zolltarif die nationale Wohlfahrt bedeutet. 1

Angesichts solcher Erscheinungen ist es weder weise, noch patriotisch, in den Vereinigten Staaten eine Abänderung oder gar gänzliches Aufgeben des bewährten Schutzzollsystems zu erstreben..