1885 / 21 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jan 1885 18:00:01 GMT) scan diff

der vertretenen oder erschienenen Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens ([drei Viertheile] der vertretenen Stimmen dem Antrage zustimmen und bei der Berufung der Versammlung auf die Wirksamkeit dieser Abstimmung

hingewiesen worden war.“

anzusehen sind, einerlei, ob dieselben in V

oder nicht.

Beschlossen in der Generalversammlung zu

ur Beachtung! Es empfiehlt sich, den Statuten den

Wortlaut des Gesetzes als Anhang beizufügen.

Bekanntmachung vom 18. Dezember 1884, betreffend

einzelne bei der Generalversammlung in Betracht

kommende Punkte.

Seitens des Reichs⸗Versicherungsamts sind bereits behufs Bildung beantragter Berufsgenossenschaften Einladungen zur Generalversammlung in Gemäßheit von §. 14 des Unfall⸗ In Anlaß hiervon wird zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten auf folgende Punkte hin⸗

versicherungsgesetzes erlassen.

gewiesen:

1. Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist von Nach dem Gesetz jeder Unternehmer eines im Bezirke derselben belegenen Betriebes derjenigen Industrie⸗ Die Unter⸗ assung der Anmeldung hat abgesehen von den im Gesetz . .11, 104) angedrohten Nachtheilen zunächst zur Folge, der Unternehmer nicht zur Generalversammlung geladen

wird, also an der Berathung über die Bildung der Berufs⸗ genossenschaft und über deren Statut nicht theilnehmen darf. 2. Ist dagegen die Anmeldung des Betriebes erfolgt, dieser jedoch nachher auf einen anderen Unternehmer über⸗ egangen, so wird der Letztere als stimmberechtigt in den Es empfiehlt sich, daß die an den früheren Unternehmer gelangte Einladung von diesem entweder dem neuen Unternehmer ausgehändigt oder dem Reichs⸗Versicherungsamt mit der genauen Bezeichnung Eine bloße nnahme durch den früheren Unternehmer, welche bereits mehrfach vorgekommen ist, hat zur Folge, daß die Einladung an das Reichs⸗Versicherungsamt zurückgeht und

der Anmeldung des Betriebes unabhängig. (§. 34) ist Mitglied der Genossenscha

sweige, für welche die Genossenschaft errichtet ist. ( da

onstituirenden Versammlungen zugelassen.

des neuen Unternehmers zurückgesandt werde. Verweigerung der

hier lediglich zu den Akten genommen, der neue Unternehmer also seines Stimmrechts bei den wichtigsten Beschlüssen der Organisation voraussichtlich beraubt wird. 3. Das Einladungsformular enthält zur Bequemlichkeit der Geladenen zugleich das Blanket einer Vollmacht unter Ab⸗ druck von §. 14 Abs. 3 des Gesetzes, worin die Personen, welche bevollmächtigt werden können, aufgezählt werden. Es sind bereits vielfach solche Einladungen an das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt zurückgelangt, in welchen der Geladene seinen Namen unter das Vollmachts⸗Schema gesetzt, einen Bevollmächtigten selbst aber nicht angegeben hat. Das Reichs⸗Versicherungsamt ist weder berechtigt noch in der Lage, dergleichen Vollmachten zu übernehmen oder zu vermitteln. Vielmehr wird es sich empfehlen, wenn namentlich Seitens derjenigen Persönlichkeiten, welche bei Stellung des Antrages auf Bildung der fraglichen Berufsgenossenschaft maßgebend gewesen sind, den Betheiligten rechtzeitig Personen namhaft gemacht werden, welche unter Erfüllung der vom Gesetz gestellten Erfordernisse zur Ueber⸗ nahme der Vollmacht bereit sind. Die Vollmachten können privatschriftliche sein; einer Beglaubigung derselben bedarf es nicht. 4. Personen, welche nach Maßgabe des §. 14 Abs. 3 des Gesetzes von mehreren Unternehmern bevollmächtigt worden sind, werden im Interesse einer Abkürzung der Verhandlungen, insbesondere wegen der leichteren Prüfung der Legitimation, ersucht, in der Generalversammlung ein ö Ver⸗ zeichniß ihrer Vollmachtgeber unter Angabe der einem jeden derselben zustehenden Stimmen zugleich mit den alphabetisch geordneten (gehefteten) Vollmachten zur Vorlage zu bringen. Berlin, den 18. Dezember 1884. Das Reichs⸗Versicherungsamt.

Bescheide und Beschlüsse.

1) Auf eine bezügliche Anfrage erließ das Reichs⸗Ver⸗ 1 sicherungsamt unter dem 22. August 1884 folgenden Bescheid:

„Alle Fabriken, auch wenn dieselben weder Motoren noch mindestens zehn Arbeiter beschäftigen, sind versicherung spflichtig. Der Abs. 4 des §. 1 definirt den Begriff der Fabril nicht, sondern bestimmt nur, welche Arten von Betrieben unter allen Umständen als „Fabriken“ im Sinne des Unfallversicherungs⸗ gesetzes anzusehen sind, auch wenn dies nach dem Sprach⸗ gebrauch im einzelnen Falle zweifelhaft sein sollte.“

In Gemäßheit dieses Ermnbsatze sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der beschäftigten Personen und auf das Vorhandensein von Motoren für versicherungspflichtig erklärt worden:

Gasanstalten, Bürsten⸗ und Pinselfabriken, Zink⸗ schmelzereien, Dachpappenfabriken, Damenmäntelfabriken, Handschuhfabriken.

2) In der Sitzung vom 3. November 1884 ist beschlossen

worden:

Brauereien, welche mit Handbetrieb ohne Motoren arbeiten, sind als unfallversicherungspflichtig der Regel nach nur dann anzusehen, falls in denselben mindestens zehn Arbeiter durch⸗ schnittlich beschaäftig werden. Dagegen sind Buchdruckereien, weil sie regelmäßig mit Maschinen betrieben werden und nicht als handwerksmäßige Betriebe aufzufassen sind, Bleiweiß⸗ fabriken, Mineralwasserfabriken, auch wenn sie ohne Motoren und mit weniger als zehn I“ betrieben werden, als Fabriken im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes zu erachten.

3) Nach einem Bescheide vom 2. September 1884 fallen

Klempnerbetriebe nur insofern unter das Gesetz, als in denselben mindestens zehn Arbeiter beschäftigt werden, oder der Betrieb mit elementarer Kraft erfolgt.

4) Auf die Anfrage des Vorsitzenden eines landwirthschaft⸗ lichen Vereins: ob die in der betreffenden Provinz mit der Landwirt schaft verbundenen Spiritusbrennereien, in denen bei einem Betrieb durch Dampfmaschinen durchschnittlich 6 bis 12 Arbeiter be⸗ schäftigt werden, unfallversicherungspflichtig seien, iist unter dem 6. August 1884 der Bescheid ergangen, daß Spiritusbrennereien, welche mit Dampfmaschinen

efaßt:

von dem Personal des Landwirths erfolgt.

wässerungsanlagen von Gemeinden, Entwässerung verbänden, einzelnen Grundbesitzern unfallversicherung

Sitzung vom 22. September 1884 beschlossen: a

7) Der Unternehmer eines großen

schiffe beiahte unfallversicherungspflichtig wäre. Das Bescheides vom 27.

ktober 1884 verneint.

55 Arbeitern betriebenes Gewerbe Verpackung bereits hergestellter Waaren erstrecke.

naeicht als Fabrik angesehen werden könne. 9) Es war

zu dürfen, welche zwar in der Fabrik beschäftigt sind,

aber nicht bei Kreisbandsägen, Fraisemaschinen und

bei mit elementarer Kraft betriebenen Drehbänken und

Bohrmaschinen verwendet werden. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat mittelst Bescheides

vom 14. Oktober 1884 diesen Antrag abgelehnt. Aus

9 ( dieser Ablehnung ist Folgendes hervor⸗

zuheben: 1 Das Gesetz läßt bei einem an sich versicherungspflichtigen Betriebe eine Scheidung der in demselben beschäftigten Arbeiter in solche, welche versichert werden müssen, und solche, die nicht versichert zu werden brauchen, überhaupt nicht zu. In dem vorliegenden Falle ist übrigens auch die Möglichkeit nicht aus⸗ foschlossen daß einem in einer Bürsten⸗ oder Pinselfabrik be⸗ schä tigten Arbeiter durch eine Kreis⸗Bandsäge oder Fraise⸗ maschine ein Unfall zustoße, selbst wenn er nicht an diesen thätig ist. 10) Es war seitens einzelner Behörden die Frage angeregt

worden, ob Verwandte, die als Hausgenossen bei dem Betriebe beschäftigt sind, der Unfallversicherungspflicht unterliegen. Das Reichs⸗Versicherungsamt erließ hierauf am 23. September 1884 den Bescheid: daß alle Personen (mit Ausnahme der eigenen Ehefrau), welche von dem Unternehmer eines unter den §. 1 des Gesetzes fallenden Betriebes in diesem Betrieber als Arbeiter beschäftigt werden, also auch Kinder und Verwandte des Betriebsunter⸗ nehmers, versg Hehngspflichig sind. Bei der Unfallversicherung kommt es, abweichend von der Krankenversicherung, auf die Fahlung von Lohn und Gehalt nicht an (vergl. §. 1 des nfall⸗ und §. 1 des Krankenversicherungsgesetzes).

11) Eine Straßburger Firma stellte die Anfrage, ob unter der Bezeichnung „Betriebsbeamten“ im §. 1 des Gesetzes auch die in dem Bureau eines Fabriketablissements beschäftigten, kaufmännisch geschulten Kräfte zu ver⸗ stehen sind.

Das Reichs⸗Versicherungsamt beschloß in der Sitzung

vom 24. Oktober 1884: daß auf diese Beamten, sofern sie lediglich mit der Buch⸗ haltung, Korrespondenz und dergleichen betraut sind und Verrichtungen im Betriebe nicht auszuüben haben, das Unfall⸗ versicherungsgesetz keine Anwendung zu finden hat.

12) Mehrfache Anträge bezweckten eine Herbeiführung der Aufnahme nicht versicherungspflichtiger Betriebe in die

zu bildenden Berufsgenossenschaften.

Das Reichs⸗Versicherungsamt hat diesen Anträgen gegenüber wiederholt und unter Anderem durch Bescheid vom 25. September 1884 eröffnet: daß Betriebe, welche der Versicherungspflicht nach dem Gesetze nicht unterliegen, in eine Berufsgenossenschaft nicht aufgenommen werden können.

13) Der Unternehmer mehrerer großer Etablissements trug Feooblgendes vor: er habe bei Gelegenheit des 25 85 en

estehens seiner Firma durch einen Schenkungsakt den Beamten und Arbeitern seiner Etablissements eine näher bezeichnete Summe zur Begründung einer Pensions⸗ und Unterstützungskasse überwiesen. Die Pensions⸗ berechtigung trete bei ganzer und halber Invalidität, sei es infolge vorgerückten Alters oder infolge eines ohne eigenes Verschulden sich ereignenden Unfalls ein. Die Verwaltung der Kasse dg einer selbstständigen Kommission der Beamten und Arbeiter ob, bei welcher die Firma ebenfalls betheiligt sei. Der Antragsteller hob hervor, daß seine Beamten und Arbeiter der Meinung seien, daß ihnen auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Bezüge aus jener Unterstützungs⸗ kaässe, nnabsnsgo von den ihnen seitens der künftigen Berufsgenossenschaft e Leistungen, zu gewähren seien. Hieraus würde sich für die Firma der Uebelstand ergeben, daß sie ungeachtet ihrer hüeren Liberalität durch das Gesetz zu einer neuen Leistung gezwungen würde.

An diese Sachdarstellung knüpfte der Antragsteller

betrieben werden und 6—12 Arbeiter beschäftigen, als

verschiedene Anträge, die hauptsächlich auf eine Exemtion

indung mit einem landwirthschaftlichen Betriebe stehen

g daß die Lohn⸗Dampfdreschereibetriebe versicherungspflichtig sind, soweit dieselben von den Leuten der betreffenden Unternehmer bedient werden, daß dagegen diese Betriebe als Nebenbetriebe der Landwirthschaft anzusehen sind und der Unfallversicherungs⸗ pflicht nicht unterliegen, soweit die Bedienung der Maschinen

6) Auf eine Anfrage, ob mit Motoren betriebene Ent⸗

pflichtig sind, hat das Reichs⸗Versicherungsamt in der

derartige Entwässerungsanlagen, sofern sie lediglich den Zwecken der Landwirthschaft dienen, als Theile oder Neben⸗ betriebe der letzteren aufzufassen und nicht versicherungspflichtig sind, daß solche Entwässerungsanlagen dagegen, welche nicht ausschließlich für die genannten Zwecke bestimmt sind, z. B. die bei größeren Wasserbauten in Anwendung kommenden Wasserschöpfmühlen, unter das Unfallversicherungsgesetz fallen, sofern der Motor nicht etwa nur vorübergehend benutzt wird. Dampfschiffahrts⸗ betriebes war zweifelhaft, ob nicht der Betrieb, soweit er sich ohne die Anwendung von motorisch bewegten Krähnen auf das Entlöschen und Beladen der Dampf⸗

eichs⸗Versicherungsamt hat diese Frage mittelst

8) Eine Firma stellte den Antrag, ihre Einladung zu der Generalversammlung zu unterlassen und sie somit von der Versicherungspflicht auszuscheßen, da ihr mit ich lediglich auf die

Es wurde in der Sitzung vom 5. November 1884 beschlossen, diesem Antrage stattzugeben, da der in Rede stehende Betrieb im Sinne des §. 1 Absatz 4

seitens verschiedener Bürsten⸗ und Pinsel⸗ fabrikanten der Antrag gestellt worden, diejenigen Arbeiter von der Unfallversicherungspflicht ausnehmen

er⸗

5) Ueber die Unfallversicherungspflichtigkeit der Lohn⸗ Dampfdreschmaschinen hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter dem 22. September 1884 folgenden Beschluß

au

ver 8⸗ 8⸗

wel ob auf

von

auf

dem Absa

dense Beru Knap

einer folgen

gesetzes vom 6. Juli 1884 will verhüten, welchen bereits gegen eine bestehende Unterstützungskasse ein rechtlicher Anspruch auf eine Entschädigun dem Gesetz bezeichneten Unfalls zusteht un ßerdem die g2

schaften zu leistende Unterstützung zu Theil ist jenen Unterstützungskassen ein Anspruch auf Ersatz ihnen Geleisteten gegen die Berufsgenossenschaften insofern gegeben, als das Geleistete die Höhe der nach dem Unfall⸗

steigt.

Unterstützungskassen einen Unterschied nicht auf, sondern setzt

lediglich voraus, daß überhaupt ein Anspruch der von einem Unfalle betroffenen Arbeiter

stützungskasse rechtlich besteht. Es kommt nicht darauf an, in

den Knappschaften angehörende Betriebe in

Nebenbetriebe (§.

Das Reichsversicherun samt bese hloß in der Si vpom 30. Oktober 1884, 8 5

eröffnen: Die Bestimmung im § 8 Abs. 1 des Unfallversicherungs⸗

daß den Arbeitern,

em Antragsteller Folgendes

im Falle eines von gewährt wird, noch Grund des Gesetzes von den Berufsgenossen⸗ werde. Deshalb des von

sicherungsgesetz zu gewährenden Entschädigung nicht über⸗ Das Gesetz stellt zwischen den einzelnen Arten der

gegen irgend eine bestehende Unter⸗

cher Weise jene Unterstützungskasse ins Leben gerufen ist, auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Verpflichtung, oder Grund eines anderen für die betreffenden Arbeiter rechts⸗

begründenden Aktes.

Soweit hiernach den in den ꝛc. Etablissements beschäftigten

Arbeitern und Betriebsbeamten ein rechtlicher Anspruch an die

Ihnen ins Leben gerufene Unterstützungskasse in den von

dem Unfallversicherungsgesetze bestimmten Fällen zusteht, wird das Verhältniß dieser Unterstützungskasse zu der Berufsgenossen⸗ schaft, zu wel den erwähnten §. 8 Abs. 1 des Gesetzes geregelt.

er Ihr Betrieb gehören wird, lediglich durch

Es würde mithin die vorerwähnte Unterstützungskasse die

von ihr den durch Unfall verletzten Arbeitern oder Betriebs⸗ beamten und deren Hinterbliebenen gewährten Unterstützungen

seitens der Berufsgenossenschaft infoweit ersetzt erhalten, als dieselben

Entschädigun

den Betrag der nach dem Gesetze zu gewährenden en nicht übersteigen. Demgemäß erübrigt es sich,

die gestellten Anträge einzugehen.

14) Seitens der Magistrate verschiedener Stadtgemeinden

war der Antrag gestellt worden, eine Berufsgenossen⸗ schaft für das Reich zu bilden, welche lediglich aus den den Stadtgemeinden gehörigen Gas⸗ und Wasserwerken bestehen sollte. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat in der Sitzung vom 5. November 1884 beschlossen: Antrage im Hinblick auf die Bestimmungen im §. 9 tz 1 Satz 2 und 1 34 des Gesetzes keine Folge zu geben,

da die Berufsgenossenschaft innerhalb des bestimmten Bezirkes alle Betriebe derjenigen Industriezweige, ist, umfassen muß.

15) Hinsichtlich des

für welche sie errichtet

b §. 94 des Gesetzes 10. Oktober 1884 beschlossen worden: lben dahin auszulegen, daß nur landesgesetzlich bestehen⸗ eine Knappschafts⸗ fsgenossenschaft aufgenommen werden könnten, daß jedoch 9 Abs. 3 des Gesetzes), welche nicht in pschaftsvereinen wären, den Hauptbetrieben, falls diese Kahpschafts⸗Herufsgenosfenschaft zuertheilt würden, zu 1 hätten.

ist unter dem

tungsb Bezug

scheiden Amtsv (bezw.

Polizei Mitgli

Novelle vom 18 Juli 1881.

Grund

waltungsstreitverfahren. Ladung der Parteien zu den Beweisverhand⸗ lungen. Vereinigung einer Landgemeinde (oder eines Gutsbezirks) mit einer Stadtgemeinde bezüglich Verwaltung der Polizei und Aus⸗

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Nr. 16. Inhalt: Krankenversicherung der land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter. Entwurf eines Postsparkassengesetzes. Beweis des Zeitpunkts der erfolgten Zustellung von Verfügurgen und Bescheiden der Verwal⸗

ehörden. Gegenvorstellung gegen eine behördliche Verfügung

und die die Gegenvorstellung zurückweisende (zweite) Verfügung in

auf Rechtsmittelfristerstreckung. Beweiserhebung im Ver⸗

; der Landgemeinde (bezw. des Gutsbezirks) aus dem bisherigen erbande. Festsetzung des Beitrages der betreffenden Landgemeinde des betreffenden Gutsbezirkes) zu den Kosten der städtischen verwaltung. Grund und Zeitpunkt für den Erwerb der edschaft der Innung. Gültigkeit des Art. 3 der R.⸗Gw.⸗O.⸗ Die in dem neuen Statut der auf der R.⸗Gw.⸗O.⸗Novelle vom 18. Juli 1881 reorganisirten

Innung vorgeschriebene Anforderung der Ablegung einer Prüfung für

die Aufnahme in die Innung. Erledigte Stellen.

Monatsschrift für das Turnwesen, mit besonderer Be⸗ rücksichtigung des Schulturnens und der Gesundheitspflege. Vierter Jahrgang. Heft 1 und 2. Inhalt: Zum neuen Jahre. Ab⸗

handlungen: Die Pflege der Leibesübungen bei den asiatischen Kultur⸗

völkern.

Dr. Ja

Stettin

Vier Spiele aus Pommern.

Ein Beitrag zur allgemeinen Geschichte des Turnens. Von ro Pawel in Wien. Zwei Reigen. Von Dr. C. Euler. Mitgetheilt von Dr. H. Rühl in .— Entwickelung und gegenwärtiger Bestand des Gymnasial⸗

Rudervereins zu Ohlau. Von Oberlehrer Dr. Lampe in Ohlau. Ein neues Turngeräth. Aus einem Vortrage, gehalten von Minna Kreyher⸗Brezlau. Verordnungen und Bekanntmachungen: Neuer

Kursus

zur Ausbildung von Turnlehrerinnen in Berlin. Bestim⸗

mungen, betr. die Aufnahme in diesen Kursus. Sammlung der Verordnungen ꝛc. über das Turnwesen in Preußen. Befähigungs⸗ zeugnisse aus der Turnlehrerinnen⸗Prüfung im Herbst 1884. Aus der „Denkschrift, betreffend die Frage der Ueberbürdung der Jugend“.

Beu

rtheilungen und Anzeigen. Vermischtes.

Milch⸗Zeitung. Nr. 4. Inhalt: Bemerkungen zu den Methoden

vergleichender Milchanalysen auf landwirthschaftlichen

Ausstellungen. Von Adolf Mayer. Ansteckende Hausthierkrank⸗ heiten. Deutschland. Zur Verhütung von ansteckenden Hausthier⸗ krankheiten. Serbien. Maul⸗ und Klauenseuche. Ausstellungen.

Deutschl richte.

and. Mastvieh⸗Ausstellung in Berlin. Allgemeine Be⸗ Die Milchwirthschaft in Sicilien. Die Nationalversamm⸗

lung der Viehzüchter der Vereinigten Staaten in Chicago und St. Louis. (Fortsetzung.) Erfahrungen in der Praxis. Einige Worte

über die Kastration von Hausthieren. Biologie.

sammens

Ueber die Zu⸗

etzung der Aschen von Kuhmilch. Von Dr. M. Schrodt und

Dr. H Hansen. (Schluß) Verschiedene Mittheilungen. Deutschland. Kreuzungsochse. Hereford⸗Shorthorn. Absatz⸗Erweiterung und „Befestigung der deutschen Butter. Butter⸗Export aus Bayern nach

England. Butter⸗Notirungen in Hamburg. Hannover. Untersuchungen. Oesterreich⸗Ungarn.

Literatur

Milch⸗ Kuhmarkt in Wien. . Jahresbericht der Milchwirthschaftlichen Versuchsstation in

Kiel. Personalien. Berichtigungen. Marktberichte.

Anzeigen.

seines Etablissements von dem Gesetze hinausliefen.

tzung zu

zum Deutschen 2 21

Zweite

Berlin, Sonnabend, den 244 Januar

Beila ge 6 Anzeiger und Königlich Preußisch

Aiichhtamtliches.

reußen. Berlin, 24 Januar. Im weiteren Verlaufe der (32.) Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Reichshaushalis Etats pro 1885/86 mit dem Etat des Reichsamt des Innern fortgesetzt.

Nach dem Abg. Frhrn. von Huene ergriff der Bundes⸗ kommissar Geh. Ober⸗Regierungs-Rath Weymann das Wort. Derselbe führte aus: Sein Chef, der Staatssekretär von Boetticher, bedauere, wegen Unwohlseins heute nicht hier sein zu können. Bezüglich der Kommissionsberathung müsse er nur richtig stellen, daß bereits im Plenum durch den Minister von Boetticher darauf hingewiesen worden sei, daß die Lei⸗ stungen der Afrikanischen Gesellschaft den wissenschaftlichen Kreisen durch zahlreiche Veröffentlichungen bekannt geworden seien, und daß die Frage, in welchem Maße die aus Reichs⸗ fonds etwa verwandten Mittel bei den Erfolgen der Gesell⸗ schaft betheiligt seien, nicht beantwortet werden könne, einfach aus dem Grunde, weil die Afrikanische Gesellschaft auch über andere, nicht unerhebliche Mittel verfüge und weil die Reichs⸗ mittel ihr nicht für bestimmte einzelne Unternehmungen zuge⸗ wandt worden seien. Das sei auch in der Kommission der Lage der Sache entsprechend erwidert worden.

Der Abg. Frhr. von Huene erklärte, dem gegenüber halte er seine vorige Darstellung vollständig aufrecht. Er appellire an die Mitglieder, welche bei der Kommissionsberathung an⸗ wesend gewesen seien, dafür, daß er seine Frage ganz präßis gestellt habe, und 5* ihm Seitens der Regierung keine Ant⸗

darauf gegeben sei. - gege smenistar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Weymann erwiderte, allerdings habe der Abg. von Huene ziffer⸗ mäßig die Höhe der Beträge wissen wollen, welche der Gesell⸗ schaft vom Reich gewährt worden seien. Es sei demselben darauf deshalb keine Antwort gegeben worden, weil die Re⸗ gierung gemeint habe, daß die Beantwortung dieser Frage nach Lage der Sache keinen Zweck haben würde. 1

Der Abg. Singer erklärte Namens seine [Partei, daß sie für die Position stimmen werde. Sie lasse sich dadurch aber nicht in Bezug auf die Kolonialpolitik präjudiziren, zu der ihre Stellung neulich durch den Abg. Hasenclever bezeichnet worden sei. Er meine gerade, daß durch die weitere Erfor⸗ schung von Afrika, zu der man hier das Geld bewillige, es sich herausstellen werde, daß jene Gegenden zur Kolonisirung ungeeignet seien. Seine Partei werde überhaupt bei

Forderungen für rein wissenschaftliche Zwecke niemals nein sagen. 8 er Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz bemerkte, auch er Hahe Sfih sihs Kommission den Eindruck gehabt, daß die Regierung dem Hause wohl etwas mehr detaillirtes Ma⸗ terial hätte geben können; wenn dies aber nicht geschehen sei⸗ so nehme er bis zum Beweise des Gegentheils an, daß die Vertreter der Regierung aus sachlichen Gründen geschwiegen hätten. Er werde aus den bereits seinerseits mehrfach dar⸗ gelegten Gründen für die Position stimmen. Wenn dann aber der Abg. von Huene auf die Entrüstung des Landes wegen des Beschlusses vom 15. Dezember zurückgekommen seiund die Sache etwas burlesk zu behandeln versucht habe, so unterschätze und mißdeute der Abg. von Huene doch den Charakter jener Be⸗ wegung. Er habe den bestimmten Eindruck, als ob jene Be⸗ wegung weder von oben her gemacht noch unbedeutend sei, sondern als ob in der That eine tiefe und durch ganz Deutsch⸗ land gehende Entrüstung beim Volk darüber entstanden sei, daß die Reichstagsmajorität dem hervorragenden Leiter der deutschen Politik am 15. Dezember nicht einmal eine unbedeu⸗ tende Erleichterung seiner Arbeitslast habe bewilligen wollen. Der Präsident von Wedell⸗Piesdorf erklärte, er spreche im Interesse der weiteren Verhandlung des Etats den drin⸗ genden Wunsch aus, 185 auf 85 Beschluß vom 15. Dezem⸗ icht zurückgekommen werde. 18 8 legt nicht zueneg von Huene betonte, die Regierung hätte es ihm überlassen sollen, zu beurtheilen, was er mit seinen Fragen bezwecke; er nochmals, daß sie ihm dieselben eantwortet habe. 8 A Abg. Grh von Behr⸗Behrenhoff erklärte, nachdem in der Kommission die Vorlage angenommen und mit Befür⸗ wortung dem Hause wieder vorgelegt sei, habe er die Hoff⸗ nung, daß sie auch hier im Hause angenommen werde. Der Abg. Frhr. von Huene habe nun dagegen gesprochen, habe aber leider, wie es scheine, keine eigentlichen Gründe dagegen angeführt. Auf jenen vom Centrum immer wieder ange⸗ führten Grund, daß die größte Sparsamkeit nöthig sei, auf diese Nothwendigkeit werde immer und immer wieder Bezug genommen, um dadurch im Lande den Schein hervorzurufen, als ob die Herren vom Centrum allein die Sparsamkeit be⸗ fürwortet haben. Das sei aber nicht nur bei den Herren der Fall, auch die Rechte wolle nur bewilligen, was nothwendig und geboten sei, aber er könne nicht glauben, daß es im Interesse des Landes sei, die Sparsamkeit so weit zu treiben, daß wirklich nützliche und gute Positionen abgesetzt würden, und der Abg. von Huene habe ö“ geführt, daß diese Position nicht nützlich und nicht im In te. des Landes sei. Sei das aber nicht der Fall, dann se auch nicht ein, warum die 50 000 nicht bewilligt wer 68 sollten; sie müßten seiner Ansicht nach bewilligt Femgeht 7 in Bedürfniß der Aufschließung der Länder 88 1 Fhuh die jetzige Kolonialpolitik durchaus vorliege. drh 8. 18 r nicht der Fall sei, so müßten alle anderen Rücksich 8 g⸗ fallen; deshalb werde seine Partei für die Position s ügeg und er bitte das Haus, ebenfalls dafür stimmen zu wo 8 Der Abg. Rickert bemerkte, er werde für die Posi lon stimmen, möchte aber doch gegen die Art und Weise 2 9 einlegen, wie man hier Information verweigere. Er brauche dieselbe nicht mehr, aber er sei doch überrascht, baß, S ein Mitglied Namens einer großen Fraktion um dieselbe bitte, damit es für die Regierungsvorlage stimmen könne, man diese Information verweigere und erkläre, die Regierung sei zwar im Besitz dieser Information, glaube aber, daß man auch ohne dieselbe beschließen könne. Wohin solle es führen, wenn man vom Regierungstisch eine Information einfach

zu beurtheilen, ob nicht.

man damit erreicht? gegen den Reichstag, der nothwendigsten

Patriotismus, wenn solche

Spektakel, Seitens d

Wunsche des Präsi

werde mit dem Abg.

abgebe.

worden sei. für das Verhalten seien. Dasjenige, Von Seiten der

verwenden wolle.

müßten sich gerade

Leute seien, Lehrer,

gungen hervorgethan

selbe habe dabei sein

Partei wesen

schlüsse daß sie welchen die leider! dem

sei, der entstanden

nistische Partei in F vielen Blättern gele

urtheilen. Der Abg.

liche und natürliche unabhängiges Blatt

Entstehen als von bantenchor, der mit gen und besonnenen

Lebens und des

falsche Nachrichten zuerst durch die

am Abend des 15.

Hochs

worden

deshalb verweigere, weil man glaube, das Haus habe sie nicht

verbreitet worden.

Information 85 der Regierung, daß sie nich, ite haltlosen Gründen verweigere. Der Präsident habe gewünscht, daß man auf die Entrüstungsfrage nicht weiter eingehen möchte. Er habe auch sehr wenig Neigung dazu; diejenigen, die die Entrüstungsbewegung angeregt hätten, hätten so wenig Ehre damit eingelegt, daß 8s uun sich selbst und dem eil d Zukunft überlassen nne. 1 Erfolg im Auslande, wie man heute in den Zeitungen lese, die verleumderischen und halt⸗ losen Angriffe gegen den Reichstag gehabt hätten. . hien Angriffe inlic r verleumderischen, unwah er schee ch, g r hh den are⸗ daß die Majorität die Bewilligung verweigert eigenen R . Verleumdungen ihrer Volksvertret ng dazu beigetrag das 1e vollständig unrichtige Begriffe über das erhalte, was in Deutschland geschehe? 1 Der President ersuchte S diese Frage bei dieser Diskussion nicht weiter zu verfolgen, ö“ Wunsch des Präsidenten folgen zu wollen, da er so ziemlich gesaͤgt habe, was er habe sagen wollen. Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er nur nach der Charakteristik der Entrüstungsbewegung, wenn man es Bewegung nennen wolle, und nicht vielmehr einen es Abg. von Maltzahn gemeldet, würde aber für den Fall, daß heute von anderer Seite man sich dem

dieses Verhalten gerade einen

worden, daß man für wissenschaf

ei nur der Meinung, Se in erster Reihe eine Ehrenpflicht - wär in Deutschland freiwillig mehr Geld zu geben. Wenn wirklich in diesem 8 1““ G o stark sei, wie e 1

b1— die wohlhabenden Kreise noblesse rpflichtet fühlen, die Afrikanische

blige! ganz anders ve ’6 1 Gest⸗ ds l zu unterstützen nicht nur mit

Gesellschaft aus ihrem Säcke den 50 000 ℳ, die hier gefordert würden, viel größeren 8

Bunsen habe man erfahren, g G die diese Gesellschaft unterstützten, und

Weise, wie derselbe ge⸗ Partei gewendet habe, Rickert die Rechte als den wegung im Lande ansehe. nicht der Anreger sondern

Mehrheit

Mehrheit des

außerordentlich gejubelt. genüge, um das, was

Richter (Hagen) bemerkte Richter (Hag en nicht als

ü eisen diese Bew n cgce Uegiesete ““ das beweise das Urtheil eines

nicht von allen kon Blatt habe von dieser

Zeitungen der gegnerischen

öthig. Das Haus und die einzelnen Mitalieder hätten das Recht, sie eine bestimmte brauchten de ei Sache des Hauses, zu beurtheilen, ob es no Es liege im eigenen Interesse

Kredite die

denten füge

ir⸗ ei v Bemerkung darüber zu 1“ e für 12 Sg gegen 8

b lli immen, könne aber nicht zugeben, daf Prüfstein für die Sparsamkeit Man könne bei der Bethätigung der Sparsamkeit bei verschiedenen Punkten zu verschiedenen Urtheilen kommen. Er habe in manchen Punkten für Ersparnisse gestimmt, wo Seitens des Centrums für größere Bewilligungen gestimmt Er meine, daß an sich diese 50 000 nicht zu dem gesammten Etat charakteristisch was ihn bei seiner Abstimmung leite, die

von

50 000 nicht zu bewilligen, sei ein anderer sozialdemokratischen Partei erkl tliche Zwecke recht viel Geld Diese Auffassung theile er vollständig. Er daß es für gewisse wissenschaftliche

daß dagegen gerade die reichen Grundherren und dgsn big sich sonst immer so mit allerhand nationalen Bewe⸗ . hätten, es hätten daran fehlen lassen, diese Gesellschaft so zu unterstützen aus unterstützt zu werden verdiene. Der Abg. von Helldorff von dem verleumderischen T Mehrheit des Rescstnges Schuld G860zen ca ch 28 eschlü ie für das Land verderblice en. eehna ne nicht genannt, aber die Art und sprochen und sich dabei gegen seine

daß sie

sei wegen

Mittel in einer .8 habe,

1 tion Entrü . 1“ tenkeesch habe in der That, wie er in über jenen Reichstagsbeschluß Die Anführung dieser Thatsache

sen habe,

der Abg.

Blattes, dessen konservative Richtung ten werde, des „Reichsbote

auf

einem seinem Elemente

diesem Urtheil des konservativen Bewegung nichts hinzuzufügen. landes anbetreffe, so nehme er konstatiren, daß man offi erfunden und „Kölnische Zeitung“, dann durch Nichtung verbreitet worden, Dezember in Paris auf den Boulevards auf die Führer der egee. des Hauses ausgebracht

n jenes Beschlusses. die Pariser Presse konstatirt

Es sei durch

Aber aus einer Bemerkung des Abg.

erklärte, der Abg. Rickert habe reiben Derer gesprochen, die der

habe doch erkennen lassen, daß der Anreger einer verleumderischen Be⸗ Er sei sich aber bewußt, daß seine einer

des Reichstags

Reichstages wie er glaube, Führer der deutschen Politik sehr unbedeutende

ung verursacht habe!

n“, eines 4 konservativer Seite sei, servativen Blättern sagen könne. Bewegung unmittelbar nach ihrem offiziös⸗gouvernementalen Kory⸗ dröhnenden Blech alle vernünfti⸗ aus dem ee- sheuche a

ü die sittlichen Grundlagen unseres politische Leasnenh die ssttrichssens einwirke, gesprochen. Er habe

ziös und von einer gewissen Seite

weitere Information mit

Hervorheben aber

Was habe Minister habe augen⸗

das burch

Sei

habe.

worauf der Abg. Rickert

habe sich auch

auch darauf verzichten, machen. Er

Umstand. erklärt

sei der reichen Leute wäre,

Afrika und dessen habe, dann

sondern mit einer daß es durchweg nur kleine

Großkapita⸗

ihren Mitteln, wie sie

hätten, sie habe Der⸗

Abg.

solchen Bewegung ge⸗ lediglich wegen der Be⸗ entstanden sei, eines Beschlusses, durch

welche bei der Mehr⸗ Die chauvi⸗

Rickert gesagt habe, zu ver⸗

daß man selbst in eine ursprüng⸗

man gewiß nicht bestrei⸗ Blattes, das zugleich ein was man Dies

„Reichsboten“ über diese Was das Urtheil des Aus⸗

en, daß an jenem Tage von diesem Beschlusse in Paris

nhechegn 808 ncts bekannt gewesen sei, daß dieser Beschluß erst durch die Morgenblätter vom 16. Dezember zur Kenntniß der Pariser Bevölkerung gelangt sei und dieselbe so kühl ge⸗ lassen habe, wie es in der Natur der Sache liege. Gleichwohl habe die „Kölnische Zeitung“ diese falsche Nachricht als Telegramm zuerst verbreitet er könne es vorlesen —, und dann sei von einer Unfumme von Blättern, Lokalblättern, diese Nach⸗ richt weiter verbreitet worden, habe auch auf eine gewisse An⸗ zahl von Leuten in der That den Eindruck gemacht, als ob sie in Wahrheit begründet wäre. Das sei eines der kleinen Mittelchen, die man auf die Nerven der Herren und Damen denn es sei in der 89 258 Herren⸗ und Damen⸗Be⸗ wegung gewesen angewendet habe⸗ 3

8 2 Abg. Freiherr von Huene bestritt gegenüber üm. Abg. Richter, daß er 4 diese Posttion als Prüfstein der Sparsamkeit bezeichnet habe. 8 8 . b Abg. feiche von Maltzahn⸗Gültz erwiderte, daß der „Reichsbote“ von einem konservativen Mann vertreten werde sei richtig; ebenso, daß derselbe konservative Interessen ver⸗ treten wolle. Aber ein Blatt der Partei als solcher sei der⸗ selbe nicht. Wenn der „Reichsbote“ wirklich den vom Abg. Richter vorgelesenen Passus enthalten habe, so würde derselbe seines Erachtens sich geschmackles ausgedrückt haben; der „Reichsbote“ habe ebenso wie die Herren von der Linken den Charakter der Bewegung falsch verstanden. Es sei ihm aber gesat worden, daß der „Reichsbote“ seine Aeußerung nicht als eigene, sondern als Referat aus einer anderen Zeitung gebracht habe. An der Thatsache selbst würde die schiefe Be⸗ urtheilung durch einen Mann der konservativen Partei nichts ändern, daß die Bewegung im Lande ohne jede Mitwirkung der konservativen Parteileitung hervorgerusen sei. Er habe weder ein Wort geredet, noch eine Zeile geschrieben äns Land hinaus geschickt; gleichwohl sei von allen Seiten im Lande die Entrüstung zu hellen Flammen ausgebrochen. Lachen links.) Ob die Linke über die Bewegung lache oder sie verleumderisch schimpfe, an der Thatsache werde sie nichts ändern. Er: weise den Vorwurf aber nicht nur in Bezug auf sich allein zurück; man habe im Lande den Beschluß der Majorität vom 15. Dezember einfach für das gehalten, wofür auch er ihn halte: für einen Beschluß, der das Material dazu geboten habe, daß man im Auslande Deutschland mit Schadenfreude oder Hohn betrachte, im Inlande in den wirklich patriotischen

erei nit Entrüstung! 8 8 Wedell⸗Piesdorf erklärte, der Abg. Rickert habe, so weit er denselben verstanden habe, von Theil⸗ nahme eines Fh . an einer verleum⸗ ischen Bewegung nicht gesprochen. b er ss Abg. Mickert entgegnete, der Präsident habe das Er⸗ forderliche bereits gesagt. Er sei erstaunt, daß die Rechte hier eine Empfindlichkeit gezeigt habe, wie er sie sonst nicht bei der⸗ selben gewohnt sei. Die Rechte habe Dinge gehört, die er gar nicht gesagt habe. Wenn sie wirklich so unbetheiligt gewesen sei⸗ weshalb lege sie ihm unter, was er nicht gesagt habe? Wenn hier von Entrüstung in hellen Flammen im Lande ges prochen sei, wer sei entrüstet? Auch die, welche unterrichtet feien? Wenn man dem Lande sage, um was es sich wirklich gehan⸗ delt habe, in der That um eine Lapalie, dann höre die Ent⸗ rüstung auf. Wenn man das Fazit ziehe, werde man sich agen müssen: Wozu der Lärm? Es sei sachlich allerdings eine Lapalie gewesen, und man habe durch die Bewegung das Ausland, wie man sehe, irre geführt. Im Uebrigen wolle er heute sachlich nicht auf die Frage eingehen und sich Wunsch des Präsidenten unterwerfen. Als Urheber der Ent⸗ rüstungsbewegung habe er Niemand genannt, er wisse nicht, weshalb der Abg. von Maltzahn das auf sich und seine F b n habe. b 8 Buhl erklärte, er könne die Ausführungen des Aobg. Rickert über den Volksspektakel und die des Abg⸗ Richter nicht unwidersprochen lassen. Er könne aus seiner eigenen Erfahrung berichten, daß er unmittelbar nach seiner Heimkehr eine dringende Aufforderung vorgefunden habe, in dem Wahlkreis, in dem er wohne, einer großen Versammlung beizuwohnen. Diese dringende Aufforderung sei von da aus den Wählerkreisen ohne irgend welche Anregung von Seite wiederholt. Er dürfe weiter versichern, daß er, als er der Aufforderung Folge geleistet und in der Versammlung ge⸗. sprochen habe, selbstverständlich in einer Weise, wie er 8 3 Abgeordneter geglaubt habe sprechen zu müssen, in dem 1 rt kaum jemals eine besuchtere und wohl niemals eine er⸗ sammlung gefunden habe, in der das Gefühl der Srese lung lebhafter zum Ausdruck gekommen sei, wie bei ieser Gelegenheit. Er habe hier die volle Ueberzeugung gewonnen, daß das kein von außen in die Wählerschuft hineingetragenes Gefühl gewesen sei. Man habe ihn zugezogen, und g bebe dem Ruse Folge leisten müssen. Wenn der Linken diese Be⸗ wegung jetzt unangenehm sei fo könne er den Herren fagen, es sei eine ernsthafte, es sei eine begeisterte Volksstimmung gewesen, die keines künstlichen Feuers bedurft habe. 8 Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, die Rechte und die Nationalliberalen seien doch an der Bewegung nicht so un⸗ schuldig. Noch an demselben Tage, an dem der Beschluß ge⸗ faßt sei, sei in der „Nationalliberalen Correspondenz dem offiziellen Organ der Partei, ein Aufruf an die deutschen Wähler erschienen, in dem sie aufgefordert worden seien, zu dem Beschluß Stellung zu nehmen und in Adressen und Resolutionen den dabei betheiligten Abgeordneten ihre Miß⸗ billigung auszusprechen. Der Abg. Buhl stelle die Sache so dar, als ob derselbe eben ganz unschuldig in das Land gereist 8 sei. Es hätten keine Volksversammlungen stattgefunden; man habe sich wohl gehütet, das Volk zu berufen. In seinem Wahlkreise habe man sehr sorgsam nur Diejenigen eingeladen,

doch hier Veranlassung zu

Es sei viele daß

d verbreitet habe.

n denen man habe annehmen können, daß sie entschlossen 8 en. den⸗Beschluß des Reichstages zu mißbilligen. Sonst 8 pflege die ganze Pfalz sich in Neustadt zu versammeln. Jetzt hätten die Nationalen es nicht für räthlich erachtet, der Versammlung zu veranstalten. Dagegen hätten dieselben Dienst 2 männer über Land geschickt, um Unterschriften zu sammeln. Auch der Bramtenapparat sei im Lande thätig ge

Das sei wochenlang

wesen; so in den Bureaus der Königlichen Eisenbahndirektion . 16“.“ 11“ v1“ 11“X“