Mehrzahl der Fälle die Auskunft gab, daß die Leute sich wirklich
welche aus diesen Büchern sich ergab, in der überwiegenden . aben, daß der Aufenthalt in den Arbeiterkolonien sie sich brfsent sbose zurückgegeben hat, daß sich das Gefühl der verlorenen oder wankend gewordenen Menschenwürde in ihnen wieder befestigt hat und daß sie dadurch zu dem Grade der moralischen Energie zurückgeführt sind, welcher vor allen Dingen nöthig ist, um nach einem langjährigen Laster⸗, Vagabonden⸗ vielleicht auch sogar Verbrecherleben in eine geordnete Lage des Erwerbes und der wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse zurückzukehren. Ich habe geglaubt, dies hier auf Anregung des Herrn Vorredners ausdrücklich vor dem Lande konstatiren zu müssen, und daran die Hoffnung zu knüpfen, daß sich eine Ein⸗ richtung, die schon in ihren Anfängen so segensreich und, wie ich anerkenne, von den Sympathien der gesammten gebildeten Bevölkerung getragen, gewirkt hat, noch fort und fort weiter ausdehnen möge. 8 Die Staatsregierung wird ihrerseits alles thun, was in ihren Kräften steht, um diese Einrichtungen zu unterstützen und weiter zu entwickeln. Sie hat bis jetzt noch keine Veranlassung gehabt, in dieser Beziehung sehr wirksam einzugreifen oder auch nur rathgebend zur Seite zu stehen, sondern ich habe mich nur immer zu freuen ge⸗ habt über die . auf der freien Selbstthätigkeit beruhenden 2 diesem Gebiete. 8 e 89 ich aber auch gleich die Bemerkung knüpfen, daß die Staatsregierung — und ich glaube, auch darin werden Sie mir nicht Unrecht geben — auf der andern Seite oder neben dieser ethischen Arbeit geglaubt hat, doch nicht vergessen zu dürfen die Nothwendigkeit der fortschreitenden Beschaffung von Mitteln für die äußere Reprefsion des Landstreicherunwesens, insoweit es ich durch keine sittlichen Mittel im Zaume halten und zu besserem Leben zu⸗ rückführen lassen will. Sie werden im weiteren Verlauf der Etats⸗ berathung sehen (Zuruf.) — ich muß also sagen, Sie haben gesehen, daß beim Gensd'armeriecorps mehrfache Mehrforderungen caufgestellt werden, namentlich durch Ausdehnung des Instituts der Kreiswachtmeister, und ich bin sehr dankbar dafür, daß sie ohne Diskussion angenommen sind, woraus ich schließen zu dürfen glaube, daß die allgemeine Billigung dieses hohen Hauses der Mehrforderung zur Seite steht. g 8 hat der Herr Vorredner eine Reihe von beachtens⸗ werthen Gesichtspunkten aufgestellt für die durchgreifende reformato⸗ rische Erwägungen, die nach seinem und des von ihm erwähnten Kongresses Erachten auf dem Gesammtgebiet des Vagabonden⸗ wesens und der Armenpflege nothwendig sind, und er hat gewisse Dinge in den Vordergrund gestellt, von denen ich sagen muß, daß sie mir persönlich — aber ich sage nur persönlich, meine Herren, — zum Theil aus der Seele gesprochen sind. Ich würde ;. B. auch der Meinung sein, daß nach den bisher vorliegenden Er⸗ fahrungen eines der wesentlichsten Bedürfnisse in Beziehung auf die eform unserer Armengesetzgebung die Vergrößerung der lokalen Armenverbände sein würde, wenigstens in manchen Theilen der Monarchie. Aber ich muß mich ja natürlich enthalten, das hier als ein Programm, welches die Regierung verfolgen würde, aufzustellen; dazu bedarf es eingehender Prüfung und Erwägungen, die weit über den Rahmen der 1“ würden, und bei dieser Ge⸗ egenheit nicht erledigt werden können. 8 1 8 Ferner ist es mir durchaus sympathisch — und ich habe darüber sogar schon in den Akten Verhandlungen angestellt — an die Kreis⸗ korporationen gewisse organische Einrichtungen anzuschließen, welche dazu dienen könnten, durch Einrichtungen lokaler Fürsorge, namentlich durch Einrichtungen von Kreis⸗Kranken⸗ und Kreis⸗Arbeitshäusern in vielen Landestheilen den Uebelständen auf dem Gebiete der öffentlichen Wohlfahrt Abhülfe zu verschaffen. Aber auch dazu würde es meines Erachtens eines Aktes der Gesetzgebung bedürfen. Wir haben, soviel ich mich erinnere, nur in einem Theile unserer Monarchie von Seiten der Kreise organische Einrichtungen auf diesem Gebiet in Ostpreußen, aber aus dem Umstand lediglich, weil dort ie Kreise die Landarmenverbände sind, — eine Einrichtung, die ich brigens für eine mangelhafte halte, aber sie hat dazu geführt, daß fast alle ostpreußischen Kreise dazu übergegangen sind, eigene und, wie ich glaube, meist recht gut ausgestattete Krankenhäuser zu er⸗ ichten. 8 6 Was bisher diesseits hat geschehen können, das ist allerdings, ie ich sagen muß, nicht sehr tiefgreifend. Ich habe mich beschäftigt, hauptsächlich mit zwei Pankten, erstens, wie es möglich sein würde, eine bessere und zweckentsprechendere Handhabung der korrektionellen Nachhaft einzuführen. Zu welchen Resultaten diese Erwägungen führen würden, das mitzutheilen muß ich mir für eine andere Gelegenheit vorbehalten. Dann ist in eine vorläufige Erwägung darüber einzutreten, ob die Aenderung der Gesetzgebung auf dem Gebiete der Armenpflege erforderlich sein würde, und da das wesentlich mit zu den Funktionen der Reichsgesetzgebung gehören würde, so werden Sie es mir erlassen, heute schon hierüber irgend welche nähere Mittheilung zu machen. 3 8 Ich kann nur damit schließen, daß ich dem Herrn Vorredner für die gegebene Anregung sehr dankbar bin, und daß ich hoffe, daß die humanen Bestrebungen des von ihm so warm vertretenen Kongresses in allen Schichten der Bevölkerung die richtige Würdigung und An⸗ erkennung finden werden. ““ Der Abg. Dr. Wehr bemerkte, die Korrigendenhaft hätte in ihrer bisherigen Form nicht besonders ersprießlich gewirkt; bei den Erwägungen, die jetzt über eine Aenderung angestellt würden, bitte er, auch in Aussicht zu nehmen, ob nicht die Verhängung und Abmessung dieser Strafe der Provinzial⸗ verwaltung zu überlassen wäre. 8 1 Der Abg. Büchtemann konstatirte, daß die Abnohme der Vagabondage, wie die amtlichen Ziffern der Justizverwaltung zeigten, bereits geraume Zeit vor der Einrichtung jener er⸗ freulichen humanitären Schöpfungen stattgefunden habe. Der Staats⸗Minister von Puttkamer bemerkte, der Grund dafür liege zu Tage, er liege in der Verbesserung aller Er⸗ werbsverhältnisse, herbeigeführt durch die neue deutsche Wirth⸗ schaftspolitik.
Hierauf entgegnete der Abg. Büchtemann: Seine Partei habe nie diese Besserung in den Jahren 1880 und 1881 be⸗
stritten, sie habe nur bestritten, daß dieselbe auf die neue Wirthschaftspolitik zurückzuführen sei. Der Aufschwung hänge mit dem gesteigerten Bedarf in England und Nordamerika zu⸗ sammen; mit dem Rückgange dieser Bedarfssteigerung sei
namentlich in der Eisen⸗ und Montanindustrie jene Stagna⸗ tion eingetreten, die im Hause erst jüngst so lebhaft beklagt worden sei. . Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Langerhans erwiderte
der Staats⸗Minister von Puttkamer:
Ich habe mir bereits erlaubt im vorigen Jahre die Grenze zu bpezeichnen, unter welcher ich die Anregung des Abg. Dr. Langerhans für berechtigt und für mich maßgebend anerkennen kann. Ich glaube nicht, daß ich soweit gegangen bin, mich voll zu der Verpflichtung des Sstaates zu bekennen, für die Unterbringung irrsinniger Verbrecher auf
eigene Kosten zu sorgen, sondern ich habe nur eine gewisse moralische Verpflichtung anerkannt, die Sache zu prüfen und darnach die Ent⸗ scheidung der Königlichen Staatsregierung vorzubereiten.
Ich darf mittheilen, daß das geschehen ist. Es ist ja natürlich
auf diesem Gebiete nichts möglich gewesen, ohne Zuhülfe⸗ nahme der medizinischen und technischen Autoritäten, welche dem Herrn Kultus⸗Minister zur Verfügung stehen. Die wissenschaftliche Deputation hat nun in einem sehr gründlichen, ich möchte fast sagen klassischen Gutachten sich dahin geäußert, daß diese Frage, wie für die Unterbringung der irren Verbrecher zu sorgen sei, keineswegs so einfach zu lösen sei, wie das von manchen Seiten vor⸗ ausgesetzt zu werden pflegt, und daß es jedenfalls, bevor man eine Entschließung fasse, ob der jetzige Zustand bestehen bleiben soll, oder
““ * “ Versuch unterzubringen, nützlich sein würde, Versuche anzustellen, rsuchs⸗ stotionen ö 8. aegge probeweise innerhalb einer bestehenden Strafanstalt für die separate Unterbringung dieser Verbrecher gesorgt werden solle und daß erst von dem Ausfalle dieses Versuches, der mit dem ganzen Strafvollzuge in dessen Wirkungen im engsten Zu⸗ sammenhange steht, man würde beurtheilen können, welches die richtige Lösung sei und ob man auf dem Standpunkt des Hrn. Dr. Langerhans würde dauernd treten können.
Es ist durch die Verwaltung ein Plan aufgestellt worden, zunächst in einer der großen Centralanstalten, in der hiesigen Strafanstalt zu Moabit, eine solche Untersuchungsstation zur Unter⸗ bringung irrer Verbrecher einrichten zu lassen. Die Kosten werden sich auf keine sehr große Summe belaufen. Es würde eine einmalige Ausgabe von 80 000 ℳ und demnächst eine laufende Ausgabe von 20 000 ℳ genügen. Es sollen dort 30 irre Verbrecher untergebracht und an ihnen die psychiatrischen Experimente, wenn ich so sagen darf, vorgenommen werden, um klar zu stellen. ob man auf dem von dem Hrn. Abg. Dr. Langerhans bezeichneten Wege fortschreiten darf Es ist leider nicht möglich gewesen, die Vorverhandlungen in Bezug auf diese Frage schon für diesen Etat zum Abschluß zu bringen, und ich he erst in der Lage sein, im nächsten Jahre nähere Auskunft zu eben. 1 Wie gesagt, die Sache ist nicht so einfach, wie man glaubt; und wenn es mir vergönnt wäre, die Gutachten der wissenschaftlichen Deputation zu veröffentlichen, so würde, glaube ich, die öffentliche Meinung sich wesentlich zu dem Standpunkte bekennen müssen, daß es sich hier um Dinge handelt, die so tief in den Strafvollzug ein⸗ greifen, daß man sich sehr wird hüten müssen, sie vom einseitigen Standpunkt aus zu beurtheilen. 8 1 Der Abg. Dr. Langerhans hielt den vom Minister ein⸗ geschlagenen Weg für den einzig richtigen und erklärte sich durch die Auskunft des Ministers für völlig befriedigt.
Das Kapitel wurde genehmigt, ebenso ohne Debatte der Rest des Ordinariums des Etats des Ministeriums des Innern und der Etat des Kriegs⸗Ministeriums.
Es folgte die Berathung des Etats der Bauverwaltung. Bei dem Ausgabetitel „Zur Attachirung von Bau⸗ technikern an einzelne diplomatische Vertretungen im Aus⸗ lande“ sprach der Abg. Berger dem Minister Maybach seinen Dank dafür aus, daß derselbe die Berichte der Ingenieur⸗ Attachés den sich dafür Interessirenden zugänglich gemacht habe; gleichzeitig gab er seiner besonderen Befriedigung über die tüchtige Redaktion und den interessanten Inhalt des „Centralblatts für die Bauverwaltung“ Ausdruck. Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) wünschte, daß die erwähnten Berichte in noch größerem Umfange der Allgemein⸗ heit zugänglich gemacht würden; namentlich der Bericht deutscher Ingenieur⸗Attachées in Washington biete des Inter⸗ essanten die Fülle und konstatire u. A. auch die sehr bedeut⸗ same Thatsache, daß Amerika in seinem Bauwesen weit vor⸗ geschritten sei, ohne daß daselbst etwas Aehnliches wie die deutschen Staatsarchitekten existire.
Der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor Schultz erwiderte, ein Theil der Attachéberichte werde in dem Central⸗ blatt periodisch veröffentlicht; die Erfüllung des Wunsches, die Berichte in ihrer Totalität in Broschüren⸗ oder Buchform zu publiziren, stoße wegen der zahlreichen zugehörigen Pläne und Zeichnungen auf bedeutende Hindernisse.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) meinte, daß wenig⸗ stens mehr als jetzt veröffentlicht werden könnte. 8
Darauf wurde die Debatte geschlossen, und die Position
genehmigt; ebenso ohne Diskussion der Rest des Kapitels. Bei Kap. 65 Tit. 10 (Persönliche Ausgaben) wünschte der Abg. Berger, daß die Land⸗ und Wasser⸗Bau⸗ inspektoren den Regierungs⸗Assessoren gleichgestellt würden. Wenn man erst Bau⸗Assessoren habe, würde der Weg gefunden sein, die augenblicklich bestehende Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Der Titel wurde ohne weitere Debatte genehmigt, ebenso Tit. 11 — 17. b —
Bei Tit. 18 „Unterhaltung der Wege und Brücken“ in den Landstraßen auf Grund rechtlicher Verpflichtung des Staates, bemängelte der Abg. Dr. Graf von Posadowsky den Zustand einer Anzahl Wege in der Provinz Posen. Da der Fiskus rechtlich zur Unterhaltung derselben verpflichtet sei, so lehnten die Kreise die Beihülfe ab. Die Verkehrsverhält⸗ nisse in der Provinz Posen hätten sich derart durch Eisenbahn⸗ bauten ꝛc. gehoben, daß eine Fürsorge für jene Wege dringend am Platze erscheine. Er beantrage demgemäß eine Etatserhöhung. .“
Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Schultz er⸗ widerte, daß eine solche Erhöhung bei der gegenwärtigen Finanzlage nicht rathsam erscheine. Uebrigens beabsichtige die Regierung, die Wegebau⸗Verpflichtung den Kreisen zu über⸗ tragen.
3 Nachdem der Abg. Dr. Graf von Posadowsky erklärt hatte, nach dieser Bemerkung auf seinem Wunsche bestehen zu müssen, wurde die Debatte geschlossen, und der Titel be⸗ willigt; ebenso ohne Diskussion der Rest des Etats der Bau⸗ verwaltung.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung, „Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe“, wurde nach längerer Debatte über die Geschäftsordnung der Budget⸗ kommission überwiesen.
ve enf vertagte sich das Haus um 21 ½ Uhr auf Dienstag
Statistische Nachrichten.
Das „Justiz⸗Ministerial⸗Blatt“ bringt eine Nachweisung der Gesammtzahl der in den gerichtlichen Gefängnissen detinirt gewesenen Gefangenen während der Etatsjahre pro 1. April 1881/82, 1882/83, 1883/84 sowie eine Nachweisung über die Tagesbelegung der gerichtlichen Gefängnisse während dessel⸗ ben Zeitraums. Aus der Gesammtzahl der für die drei Etats⸗ jahre notirten Zahlen, sowohl jeder der beiden Uebersichten für sich, als auch aus der Vergleichung der beiden Uebersichten unter einander ergeben sich folgende Resultate: die Gesammtzahl der Gefangenen aller Kategorien in den Gefängnissen der Justizverwaltung, welche im Jahre 1881/82 620 404 Köpfe betrug, ist im Jahre 1882/83 auf 583 161, im Jahre 1883/84 auf 547 930 Köpfe, im Ganzen also im Verlauf zweier Jahre um 11,7 % heruntergegangen. Dieser Abnahme der absoluten Zahlen gegenüber ist noch in Betracht zu ziehen, daß in derselben Zeit die Bevölkerung nicht auf dem Stande von 1881/82 verblieben war, sondern jährlich um mehr als 1 % gewachsen ist.
Dieselbe Erscheinung zeigt sich in der durchschnittlichen Tages⸗ belegung noch Köpfen. Sie betrug im Jahre 1881/82 32 698, im Jahre 1882/83 31 535, im Jahre 1883/84 27 760 Köpfe, die Ab⸗ nahme belief sich demnach im Ganzen auf 15,4 %. 1u
Hervortretend ist die große Differenz zwischen der niedrigsten und höchsten Tagesbelegung. Letztere betrug: bäc
Höchste
niedrigste 1881/82 45 878
1“
J1“
Wenngleich die Tagesbelegung ebenso wie die Gesammtzahl der im Jahre detinirt gewesenen Gefangenen erheblich heruntergegangen ist, und diese Abnahme sich sowohl in der niedrigsten wie in der höchsten und der durchschnittlichen Tagesbelegung erkennbar macht, so ist doch die Differenz zwischen der niedrigsten und der höchsten Tagesbelegung von Jahr zu Jahr fast unverändert dieselbe geblieben (2,2 — 2,3 mal größer als die niedrigste Tagesbelegung), sie ist daher beachtenswerth für den Umfang, welchen die Gefängnisse haben
ollten. — Die Abnahme sowohl in der Gesammtzahl der im Laufe des Jahres detinirt gewesenen Gefangenen, wie in der Tagesbelegung ist das Resultat eines ebenso bei den Untersuchungsgefangenen wie bei den einzelnen Kategorien der Strafgefangenen eingetretenen Rück⸗ ganges, wie folgende Zusammenstellung ergiebt: Es waren detinirt: 8 ““ Abnahme von 1881/82 1882/83 1883/84 1881/82 — 83/84
I. Untersuchungsge⸗ fangene
II. Strafgefangene:
1) Gefängnißstrafe
2) Einfache Haft
141 998
285 750
70 368 64 eg. v
3) Qualifizirte Haft 97 606 89 35 6
2)Salisaich 8 den vorstehenden Zahlen für 1881/82 und 1882/83 die Polizeigefangenen inbegriffen waren und erst für 1883/84 ausge⸗ schieden worden sind, so dürfte diesem Umstande in Betreff der Kon⸗ statirung des Rückganges in der letzten Spalte keine wesentliche Be⸗ deutung beizumessen sein, da im Jahre 1883/84 unter der Gesammt⸗ zahl der Gefangenen mit 547 930 Köpfen nur 16 084 Polizeigefangene (2,9 % der Gesammtzahl) enthalten waren. Aus einer Vergleichung des Rückganges bei den Untersuchungsgefangenen mit dem größeren Rückgange bei den Strafgefangenen lassen sich Schlüsse nicht ziehen, weil ein Theil Derjenigen, welche als Untersuchungsgefangene in den Gefängnissen der Justizverwaltung detinirt waren, die gegen sie er⸗ kannten Zuchthausstrafen in allen Fällen, und für den Be⸗ zirk einzelner Gerichtsbehörden auch die Gefängnißstrafen von längerer Dauer in den zum Ressort des Ministeriums des Innern gehörigen Straf⸗ und Gefängnißanstalten verbüßt haben. Was die Strafgefangenen betrifft, so zeigt sich der stärkste Rückgang (22 %) bei den auf Grund der §§. 361 Nr. 3—8 und 362 des Strafgesetz⸗ buches wegen Landstreichens, Bettelns u. s. w. zu qualifizirter Haft Verurtheilten. Aber auch die Abnahme der zu Gefängnißstrafen Verurtheilten (13,7 %) wird nicht unbeachtet bleiben können, da nur ein verhältnißmäßig geringer Theil derselben die Strafe in den Gefangenanstalten des Ministeriums des Innern zu verbüßen hat, die übrigen also bei den Gefängnissen der Justizverwaltung gezählt sind. Die hinsichtlich der Gefangenen in der Gesammtheit der Gefäng⸗ nisse der Justizverwaltung gewonnenen Resultate sind auch im All⸗ gemeinen für den engeren Rahmen der Gefängnisse in den Bezirken der einzelnen Ober⸗Landesgerichte aus den Zahlen der Gesammtzahl der in den gerichtlichen Gefängnissen detinirt gewesenen Gefangenen während der Etatsjahre vom 1. April 1881 bis ebendahin 1884 nachzuweisen. Die nachstehende Uebersicht zeigt für ieden Ober⸗Landes⸗ gerichtsbezirk, um wieviele Prozente in der Zeit von 1881/82 — 1883/84 eine Abnahme (—) oder eine Zunahme (†) bei den Untersuchungs⸗ gefangenen und bei jeder der drei Arten von Strafgefangenen statt⸗ gefunden hat.
143 715 307 490
8 II. Strafgefangene. 8
; Qualifizirte fag. h . Haft. 18 8 362) .
— 5885 b 668 — 225 — 100 — 32,5 — 55,6
I. Unter⸗ suchungs⸗
Ober⸗Landesgerichts⸗Bezirk gefangene.
Gesäng⸗ nißstrafe.
1) Kammergericht (Berlin) JEIIII“ 3) Cassel
4) Gele. .. ö“
6) Frankfurt a. M.
7) Hamm. 8 “
9) Köaigsberg i. Pr.
10) “ 8
11) Naumburg a. S. 2 4 JVJJF 1 — 23,9 — 15,4 155 1““ 6,5 — 6,3] — 27,5
Die Untersuchungsgefangenen haben hiernach in 10 Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Bezirken abgenommen, mwogegen die Ober⸗Landesgerichts⸗ Bezirke Berlin (Kammergericht), Cöln und Frankfurt eine Zunahme zeigen. Aus dieser letzteren läßt sich jedoch ein Rückschluß auf eine Zunahme strafbarer Handlungen nicht ziehen, da in denselben Departe⸗ ments die Strafgefangenen aller drei Kategorien, und zwar in be⸗ trächtlichem Umfange abgenommen haben. Für das Departement des Kammergerichts ergeben die Zahlen der einzelnen Etatsjahre, daß hauptsächlich eine Zunahme von 1881/82 bis 1882/‚83, dann aber wieder ein Rückgang eingetreten ist, bei welchem jedoch die Zahl des Jahres 1881/82 noch nicht erreicht wurde. Im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Cöln handelt es sich lediglich um die Untersuchungsgefangenen in den 12 zum Ressort der Justizverwaltung gehörigen Amtsgerichtsbezirken, und die Vermebrung (1,7 %) dürfte noch nicht der in derselben Zeit stattgehabten Zunahme der Bevölkerung gleichkommen.
Was die Strafgefangenen betrifft, so ist ausnahmslos in allen Departements die Zahl der zu Gefängnißstrafe Verurtheilten herunter⸗ gegangen, am stärksten in Frankfurt a. M. (— 25,7), Posen (— 23,9), Celle (s— 19,2), Cassel (— 18,9), Kammergericht (— 15 %), wobei noch zu berücksichtigen ist, daß in den Departements Frankfurt und Posen sämmtliche Gefängnißstrafen ohne Ausnahme nur in Gefängnissen der Justizverwaltung zur Vollstreckung kommen. „Auch die starke Abnahme der zu einfacher Haft und der zu qualifizirter Haft, ver⸗ urtheilten Strafgefangenen in fast allen Ober⸗Landesgerichts⸗Bezirken ergiebt sich aus der Tabelle. Nur im Departement Kiel hat eine Zu⸗ nahme der ersteren stattgefunden, während gleichzeitig die letztere um 24,3 und die Gefängnißsträflinge um 4,2 % abgenommen hatten. Dagegen sind die Departements Königsberg und Naumburg die einzigen, in welchen eine Zunahme der zu qualifizirter Haft Verurtheilten neben einer gleichzeitigen Abnahme bei den Untersuchungsgefangenen und den Strafgefangenen der beiden anderen Kategorien zu Tage getreten ist.
Nicht ohne Interesse sind diejenigen Zahlen, welche einen An⸗ halt zur Beurtheilung der Gesammtzahl der im Laufe eines Jahres detinirten Gefangenen in den Anstalten beider Ressorts geben.
im Laufe des Jahres In den Gefangenanstalten 1881/82 s s; 1883/84 1) des Justiz⸗Ministeriums.
620 404 583 161 547 930 2) des Ministeriums des Innern.
80 9 52— —S bo*
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—
— 14,4
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— —
153 751 148 988 e gg 155 732 149 Die durchschnittliche Tagesbelegung betrug: In den Gefangenanstalten im Laufe des Jahres
1881/82 1882/83 1883/84 1) des Justiz⸗Ministeriums. 1 32 698 31 535 27 760 2) des Ministeriums des Innern.
29 814,74 30 514,63 — 62 512,77 82059/683 —
ob der Staat oder eine andere Korporation für eigene 'nstalten sorgen solle, um diese unglücklichen Individuen
19 515 1882/83 43 786
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Deutschen Reichs⸗
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Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Sonnabend, den 31. Januar
— 8
Staats⸗Anzeiger. ieüsslithab
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
I Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
R
Steckbriefe und Untersuchungs Gachen.
[64952] Offene Requisition. Der Schuhmachermeister Friedrich Gustav Her⸗ mann Wolff von hier, am 20. Januar 1824 ge⸗ boren, evangelisch, ist durch Erkenntniß des König⸗ lichen Schöffengerichts hierselbst vom 8. Dezember 1883 wegen Beleidigung zu Dreißig Mark Geld⸗ strafe event. Sechs Tagen Haft und durch Erkennt⸗ niß des Königlichen Landgerichts I. hierselbst vom 8. August 1884 wegen Körperverletzung zu Fünfzehn Mark Geldstrafe event. Drei Tagen Gefängniß rechtskräftig verurtheilt. Der Aufenthalt des ꝛc. Wolff ist hier nicht bekannt; es wird um Straf⸗ vollstreckung und Nachricht zu den Akten — Privat⸗ klagesache Müller gegen Wolff Abth. 100 B. Nr. 794 de 1883 — ersucht. Berlin, den 27. Januar 1885. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 100.
Zubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
65035] b Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der zum Nachlaß des weiland Webermeisters Carl Heinrich Kröger hierselbst gehörenden Grundstücke, nämlich des Wohnhauses Nr. 174 A., des Gartens Nr. 869 am Börzower Wege, des Gartens Nr. 870 am Börzower Wege, des Ackerstückes Nr. 850 b. im Siechenschlage, des Ackerstückes Nr. 786 im Burnow⸗ schlage, sämmtlich hierselbst, mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗
lirung der Verkaufsbedingungen aum Dienstag, den 14. April 1885,
2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 16. Mai 1885, jedesmal Vormittags 11 Uhr,
im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 31. März
1885 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt A. Monich bier, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stücks mit Zubehör gestatten wird. Grevesmühlen, den 27. Januar 1885. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches 8 Anatgerbcht 8 ur Beglaubigung: 1 8 Der Gerichtsschreiber: 8 Feege, G.⸗Dtr. [65043]
Nr. 508. Bühl. Das Gr. Amtsgericht Bühl
hat unterm Heutigen beschlossen:
Landwirth Jacob Graf von Oberbruch, welcher
nach Amerika ausgewandert ist und seit 1873 keine Nachricht mehr von sich gegeben hat, wird aufge⸗
fordert, sich binnen Jahresfrist
dahier zu stellen oder Nachricht von sich hierher ge⸗ langen zu lassen, widrigenfalls er für verschollen er⸗ klärt und sein Vermögen den Antragstellern, seinen muthmaßlichen Erben, d. i. Alois Graf in Ober⸗ bruch, Johann Graf, in Moos und Theresia Kist, eb. Graf in Bühl, gegen Sicherheitsleistung in fürforalichen Besitz gegeben würde.
Bühl, den 23. Januar 1885. Der Gerichtsschreiber des Gr. Bad. Amtsgerichts:
(L. S.) 8 Boos.
[65230]
Das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von der Königstadt Band 75 Nr. 4008 auf den Namen des Maurermeisters Paul Scholz eingetragenen, am Ostbahnhof (3) belegenen Grundstücks wird aufgehoben, da die Extrahentin ihren Versteige⸗ rungs⸗Antrag zurückgenommen hat.
Berlin, den 30. Januar 1885.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 51.
[65039] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch Nr. 3190 der hiesigen Kreis⸗ sparkasse über 996 ℳ 21 ₰, mit Zinsen 1302,41 ℳ, ausgefertigt für die Carl Karasinski’'sche Vormund⸗ schaftsmasse ist angeblich verloren und soll auf An⸗ trag des Berechtigten: Knechts Johann Nepomucen Karasinski zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.
Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗ dert, im Aufgebotstermine,
den 21. September d. J., Mittags 12 Uhr, seine Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Gnesen, den 28. Januar 1885.
Königliches Amtsgericht.
8 [65084] Oeffentliche Luadung. 8 Nachdem der Landwirth und Müller Hartmann Bornscheur zu Berneburg, Namens der Gemeinde Berneburg beantragt hat, unter glaubhafter Nach⸗ weisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigen⸗ thumsbesitzes folgende Grundstücke: Blatt 8 Nr. 65. Garten im Dorfe 0 h 0 a 75 qm
105. Garten im Dorfe EI auf den Namen der Gemeinde Berneburg in das Grundbuch von Berneburg einzutragen, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche
spätestens im Termin:
A. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in das Grundbuch einge⸗ tragen werden wird, und der die ihm obliegende An⸗ meldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im red⸗ lichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vor⸗ zugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben esefte Frist er⸗ folgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. F. 1/85. Sontra, den 23. Januar 1885. 8 Königliches Amtsgericht.
gez. Koch.
Wird veröffentlicht: 8 1 Sontra, den 23. Januar 1885. Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts:
Bielefeldt, i. V.
[65097]2 Bekanntmachung. 8
Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird andurch ver⸗ öffentlicht, daß Christina Schlinck, ohne Gewerbe, in Waldhambach wohnhaft, Wittwe des daselbst verlebten Ackerers Johannes Wolfer III., welche bei dem Kgl. Landgerichte Landau in der Pfalz gegen Katharina Schlinck, früher in Waldhambach wohn⸗ haft gewesen, Tochter der in Waldhambach verlebten Eheleute Michael Schlinck, lebend Ackerer und Bar⸗ bara Braun, das Abmwesenheitsverfahren betreibt, durch Gerichtsbeschluß vom 22. Januar 1885 zu dem kontradiktorisch mit der Kgl. Staatsanwalt⸗ schaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen wurde:
1) daß obgenannte Katharina Schlinck vor etwa sechs und zwanzig Jahren nach Amerika auswan⸗ derte, und
2) daß während dieser Zeit keine Nachricht von ihr oder über sie in ihre Heimathsgemeinde gelangt und ihr dermaliger Aufenthaltsort vollftändig un⸗ bekannt ist.
Landau in der Pfalz, den 28. Januar 1885.
Der Kgl. erste Staatsanwalt. Boecking.
[65069 Oeffentliche ne.
Der Kürschner M. Kargauer zu Jastrow, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Koehler und Dr. Willutzki hier, klagt gegen den Schmied Carl Grabow, früher zu Petzin, jetzt unbekannten Aufent⸗ haltsorts, wegen 36 ℳ Waarenforderung, mit dem Antrage, den Verklagten zur Zahlung von 36 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 20. März 1882 zu ver⸗ urtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Flatow auf
den 12. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 56/85.
Flatow, den 26. Januar 1885.
Czerwiüski,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
— ———
164540] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 930. Der Schneider Johann Szudrowiez zu Mannheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Darm⸗ staedter, klagt gegen dessen Ehefrau Bertha, geb. Czarra, an unbekannten Orten abwesend, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage auf Scheidung der unterm 29. September 1874 zu Spandau abge⸗ schlossenen Ehe, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Großh. Landgerichts zu Mann⸗
heim auf Mittwoch, den 13. Mai 1885,
Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Mannheim, den 19. Januar 1885.
echler, Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts.
(650988 Bekanntmachung. Die Sache der Cigarrenhändlers⸗Ehefrau Elise Hornberger hier, vertreten vom Rechtsanwalt Seidl hier, gegen den Cigarrenhändler Max Hornberger hier, wegen Ehescheidung, war am 10. Dezember v. Is. bezw. nach Verfügung vom 24. v. Mts. in die Füßung vom 12. Jänner l. Js. vertagt worden; an diesem Termin wurde, da mittlerweile der Aufenthalt des Beklagten unbekannt geworden war und FZuste gungen als unbestellbar zurückgelangten, die öffentliche Ladung des Beklagten bewilligt und nach Beschluß vom Heutigen, die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des K. Landgerichts München I. vom Montag, den 27. April 1885, Vorm. 9 Uhr, zur Verhandlung über die Klage bestimmt. Hiezu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen beim diesseitigen K. Landgerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt behufs seiner Vertretung zu bestellen. Der klägerische Vertreter wird der dem Beklagten bereits zugestellten Klage vom 18. Oktober 1884 entsprechend Antrag stellen. München, den 26. Jänner 1885.
Der K. Obersekretär
Rodler.
8 8
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel.
. Verschiedene Bekanntmachungen. 1 „Literarische Anzeigen. 8
In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaux.
.Theater-Anzeigen. . Familien-Nachrichten. beilage.
[651000 SOeffentliche Zustellung.
Der Jakob Friedrich Kraushaar, Schlosser zu Pforzheim (Baden), vertreten durch den Geschäfts⸗ agenten Nikolaus Steinebach zu Molsheim, klagt gegen den Emil Voeltzel, Carousselbesitzer aus Bisch⸗ weiler, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Forderung von 300 ℳ als Rest⸗ kaufpreis eines Velocipeds, mit dem Antrage: „den Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ, nebst Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, zu verurtheilen, demselben die Prozeßkosten einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens zur Last zu legen und das Ur⸗ theil für vorläufig vollstreckbar zu erklären“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Molsheim auf
Dienstag, den 24. März 1885, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Drove, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
185065]1 Oeffentliche Zustellung.
Die Vormundschaft über das uneheliche am 21. April 1884 geborene Kind der ledigen Anna Caroline Angermüller in Hetschbach, Namens Johanne Marie Angermüller, vertreten durch den Oekonom Franz Börner das., klagt gegen den ledigen Bauernsohn Gustav Fischer aus Ottowind, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Anerkennung der Vaterschaft und Leistung von Alimenten mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, die Vater⸗ schaft zu dem Angermüller’'schen Kinde anzuerkennen und einen jährlichen in Vierteljahresraten pränu⸗ merando zu entrichtenden Alimentationsbeitrag von 25 ℳ bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahr des Kindes zu zahlen, und falls dasselbe vorher ver⸗ sterben sollte, eine Vierteljahresrate der Alimente als Beitrag zu den Beerdigungskosten zu entrichten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf
Montag, den 16. März 1885, früh 10 Uhr. 8 vor das Herzogliche Amtsgericht zu Rodach.
Auszug der Klage bekannt gemacht. Rodach, den 5. Januar 1885. (L. S.) Friedrich Böhm, 1
Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts. [65071] Oeffentliche Zustellung. Der Hofmann August Klaffke in Dombrowken bei Bischofsburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Amort zu Sensburg, klagt gegen den Arbeiter Friedrich Sakowski, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, ihn zu verurtheilen: über die im Grundbuche von Kamionken Blatt 23 Abtheilung III. Nr. 3 eingetragene Post von 17 ℳ 26 ₰löschungs⸗ fähig 8. quittiren und das Urtheil fuͤr vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Sensburg auf den 1. April 1885, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
1 Czarniecki,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[65068] Oeffentliche Zustellung.
Der frühere Oekonom, jetzige Privatmann Christoph Bösche, früher in Uchtdorf, jetzt zu Magdeburg, Schwertfegerstraße 7 II., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Marfording in Stendal, klagt gegen den früheren Handelsmann, späteren Tagelöhner Johann Schröder, früher zu Iden, jetzt in unbekannter Ab⸗ wesenheit, aus den Urkunden vom 15. November 1865 und 6. Januar 1876, mit dem Antrage: Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Kläger bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die im Grundbuche von Weißewarthe Band III. Blatt Nr. 125 verzeichneten Grund⸗ stücke 1800 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 5. Dezember 1884 zu zahlen, auch das Urtheil gegen Sicherheitsleistung Seitens des Klägers für vorläufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal auf
den 7. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr,
mit der nusester eng. einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Stendal, am 27. Januar 1885. Schreckenberger, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[643877 Gütertrennung. 1 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 31. Dezember 1884 ist die zwischen den Eheleuten Wilhelm Hausmann, früher Spezereihändler, jetzt ohne Ge⸗ werbe, und Ida, geb. Reuter, ohne Gewerbe, Beide zu Bergheim an der Sieg wohnhaft, bestandene ehe⸗ liche Gütergemeinschaft fhhr aufgelöst erklärt. Bonn, den 28. Januar 1885. Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts: (L. S.) Donner,
den 26. März 1885, Vormittags 10 Uhr,
Landgerichts⸗Sekretir.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
[65077] Gütertrennung.
In Sachen der Katharina Arns, Ehefrau des Mathias Orthmann, Winzer in Loesenich, Klägerin, im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Rheinart, gegen ihren genannten Ehemann Mathias Orthmann, Winzer in Loesenich, Beklagten,
hat das Königliche Landgericht zu Trier, II. Civil⸗ kammer, durch Urtheil vom 18. Dezember 1884 die zwischen Parteien bestehende eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst und die Parteien von nun an in Gütern getrennt erklärt.
Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des §. 11 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung bekannt gemacht.
Trier, den 26. Januar 1885.
Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[65078] Bekanntmachung in Gemäßheit des §. 11 des Preußischen Ausführungs⸗ gesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeßordnung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 31. Dezember 1884 ist die zwischen den Eheleuten Engelbert Castor, früher Kaufmannn, jetzt ohne Geschäft zu Trier, und Helena Besselich, ohne Stand daselbst, bisher be⸗ standene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst er⸗ klärt worden.
Trier, den 26. Januar 1885.
Große, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[65079) Bekanntmachung, 8 in Gemäßheit des §. 11 des preußischen Ausfüh⸗ ngsee zur Deutschen Civilprozeßordnung.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Trier vom 23. Dezember 1884 ist die zwischen den Eheleuten Max Breitenbach, Kaufmann zu Trier und Theodora Naßhauer daselbst bisher bestandene gesetzliche eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt worden.
Trier, den 27. Januar 1885.
Große, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[65080] Bekanntmachung in Gemäßheit des §. 11 des Preußischen Ausfüh⸗ rungeg,seüh⸗ zur Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ordnung. Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 23. Dezember 1884 ist die zwischen den Eheleuten Anton Lieser, Ackerer und Wirth zu Hunolstein, und Anna Maria Barthen, ohne besonderen Stand daselbst, bisher bestandene gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. Trier, den 26. Januar 1885. 8
G ro ß „ 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[65081] Die Ehefrau des Färberei⸗Besitzers Ludwig Junkers, Elise, geb. Dewis, ohne Stand, zu Rheydt, vertreten durch Rechtsanwalt Wirtz, klagt gegen ihren daselbst wohnenden vorgenannten Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 17. März 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. van Laak, c. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[65082] Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Dörpinghaus vertretene geschäftslose Aline, geb. Renery, zu Remscheid, Ehefrau des Wirths Ernst Schöpp daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Eheman bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wir⸗ kung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung ist Termin auf den 21. März 1885, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts Elberfeld anberaumt. .“ Der Landgerichts⸗Sekretär:
Jansen.
[65083]
Vermögensbeschlagnahme.
Das Vermögen der nachgenannten, wegen Ve letzung der Wehrpflicht zu der Geldstrafe von 600 ℳ Verurtheilten ist durch Beschluß der Straf⸗ kammer des K. Landgerichts Hall vom 30. Dezember 1884 je bis zum Betrage von 670 ℳ zur Deckung der Geldstrafe und der muthmaßlichen Kosten mit Beschlag belegt worden: 1) Karl Johann Romoser von Rothensol, 2) Johann Friedrich Bernhard Geißler, Predigtamtskandidat von Meiningen, 3) Feiede Daniel Carle von Oehringen, 4) Johann akob Laukemaun von Unterspeltach, 5) Johann
Thiem von Satteldorf, 6) Johann Busch von Neidenfels, 7) Johann Georg Ströhlein von Nei⸗ denfels, 8) Georg Christian Friedrich Schen von Künzelsau, 9) Gottlieb Wollmetshäuser, Schmied von Hermuthausen, 10) Löw Arnstein von Dünsbach. Hall, 27. Januar 1885.
K. Staatsanwaltschaft.
H. St. A. Groeppler.