Wesetzentwurfs über die Veräußerung und hypothekarische Be⸗ Pilete von Grundstücken im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. — Mündliche der Kommission für die Ge⸗ schäftsordnung 1) über die Frage: ob das Mandat des Abg. Dr. von Cuny durch die Ernennung desselben zum Mitglied der Hauptverwaltung der Staatsschulden erloschen sei; 2) über die Frage: ob das Mandat des Abg. Dr. Delbrück durch dessen Ernennung zum außerordentlichen Professor ohne Gehalt er⸗
loschen sei.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Ges.⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) die Allerhöchste Konzessions⸗Urkunde vom 25. Juli 1884, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Königsberg nach Cranz durch die Königsberg⸗Cranzer Eisenbahngesellschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 52 S. 331 bis 336, ausgegeben den 25. Dezember 1884;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Oktober 1884, betreffend die Erwerbung der zur Einrichtung eines neuen Artillerie⸗Schießplatzes bei Gruppe erforderlichen Grundstücke im Wege der Enteignung, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder, Jahrgang 1885 Nr. 2 S. 9, ausgegeben den 15. Januar 1885;
3) der unterm 24. November 1884 Allerhöchst vollzogene Nach⸗ trag zum Statut für die Treufelde⸗Laskier Ent⸗ und Bewässerungs⸗ genossenschaft in den Kreisen Mogilno und Schubin vom 3. Mai 1880 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Bromberg, Jahrgang 1885 Nr. 1, Extrabeilage, ausgegeben den 2. Januar 1885;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 26. November 1884, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Jerichow I für die Chausseen: 1) von Leitzkau über Prödel, Groß⸗ Lübs, Klein⸗Lübs, Gehrden und Güterglück bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Zerbst, 2) von Görzke über Dahlen, Gräben und Wollin bis Grüningen, 3) von Calenberge über Louisenthal und Prester bis zum Cracauer Fort einschließlich der Strecke von der Randauer Fähre bis zum Calenberger Wege im Anschluß an die von Magdeburg bis zu dem genannten Fort führende gepflasterte Straße, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 51 S. 455, ausgegeben
den 20. Dezember 1884;
5) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Dezember 1884, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Oschersleben für die Chaussee von Aderstedt nach Schlanstedt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 52 S. 463, ausgegeben den 27. Dezember 1884;
6) der Allerhöchste Erlaß vom 3. Dezember 1884, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadtgemeinde Aachen auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 28. November 1877 aufgenommenen Anleihe von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen, Jahrgang 1885 Nr. 1 S. 1, ausgegeben den 8. Januar 1885;
7) das Allerhöchste Privilegium vom 10. Dezember 1884 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Siegen im Betrage von 900 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg, Jahrgang 1885 Nr. 3 S. 17. bis 19, ausgegeben den 17. Januar 1885;
„ das Allerhöchste Privilegzium vom 15. Dezember 1884 wegen Emission von 8 500 000 ℳ vierprozentiger Prioritäts⸗Obligationen der Holsteinischen Marschbahngesellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig, Jahrgang 1885 Nr. 4 S. 79 bis 82, ausgegeben den 17. Januar 1885;
9) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Dezember 1884, betreffend die Verlängerung der Baufrist für die Zweigbahn von Kaltenkirchen nach dem Himmelmoor, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig, Jahrgang 1885 Nr. 4 S. 82, ausgegeben den 17. Januar 1885; b
10) das Allerhöchste Privilegium vom 17. Dezember 1884 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadtgemeinde Reinerz bis zum Betrage von 530 000 ℳ Reichs⸗
währung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu E““ 1885 Nr. 2 S. 7 bis 9, ausgegeben den 9. Ja⸗ nuar
8-
Bekanntmachung.
1“ 8 8 Bei dem am 3. d. M. im Königlichen Opernhause Subscriptionsball ist 1) die Anfahrt der Wagen nur von den Linden aus gestattet und zwar 1 2 am Haupteingange (Thür Nr. 1) der Universität gegenüber und an der Thür Nr. 3 (am Opernplatz). 2) Die Abfahrt findet statt:
a. vom Haupteingange Nr. 1 nach der Schleßbrücke und nach den Linden zu (die Wagen haben sich vor dem Opern⸗ hause, Front nach demselben, aufzustellen),
von der Thür Nr. 3 nach den Linden zu (die Wagen haben sich auf dem gepflasterten Theile des Opernplatzes bis zur Behrenstraße hin aufzustellen.
ie Eröffnung des Hauses erfolgt um 7 ½ Uhr; ein frühe⸗
res Anfahren der Wagen würde zwecklos sein. Die Wageninhaber
werden zugleich ersucht, die Anweifung wegen des Wiederabholens ꝛc.
ihren Kutschern schon vor der Anfahrt zu geben, damit die Vor⸗
12 folgenden Wagen dadurch nicht behindert und aufgehal⸗ en wird.
Berlin, den 2. Februar 1885.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai. 8
Bekanntmachung
wegen Ausreichung der neuen Zinsscheine zu der Staats⸗ anleihe der vormals Freien Stadt Frankfurt am Main vom 30. November 1848.
Die Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der vorbezeichneten Staatsanleihe Reihe I Nr. 1— 8, wovon Reihe II Nr. 1 am 1. Oktober 1885 fällig wird, nebst Zinsscheinanweisungen werden vom 15. März a. c. an von der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. während der üblichen Dienststunden ausgereicht.
Diese Zinsscheine können auch durch die Königlichen Regierungs⸗ Hauptkassen, sowie durch die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.
Beim Bezug der neuen Zinsscheine sind von dem Eigenthümer oder dessen Beauftragten die alten Zinsscheinanweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kasse einzureichen. — Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zins scheine wieder abzuliefern; über die neuen Zinsscheine und Zinsscheinanwei⸗ sungen hat deren Empfänger Quittung zu geben. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Kassen unentgeltlich zu haben
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein⸗ anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be⸗ treffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium in Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
„Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. Wiesbaden, den 23. Januar 1885. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
„Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 238 der periodischen Druckschrift: „Münche⸗ ner Extrablatt und Gerichtszeitung“, ferner die Nr. 4 der periodischen Druckschrift „Harzer Post“, beide in Verlag und Redaktion von Dr. Bruno Schönlank, Druck von M. Ernst in München, sowie das fernere Erscheinen dieser beiden Druckschriften, gemäß §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ist.
Muünchen, den 29. Januar 1885. Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern. Freiherr von Pfeufer.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den Fürsten Heinrich IV. Reuß⸗Köstritz, die Präsidien des Herren⸗ und des Abgeordnetenhauses, sowie den Kammerherrn von Roeder, welcher die Orden des verstorbenen Generals der Infanterie und Gesandten a. D. von Roeder zurückreichen durfte.
Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen ent⸗ gegen und hörten den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗ Hospitals bei.
Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten im Palais statt.
Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Graf Brühl und Graf Hohenthal übernommen.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin fuhren gestern Vormittag 11 Uhr mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe nach Potsdam, gratulirten dort zunächst Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin zum Geburtstage, nahmen dann in Bornstedt das Frühstück ein und kehrten um 3 Uhr hegn müec. 8
m 5 Uhr begaben Sich die Kronprinzlichen Herrschaften zum Familiendiner zu Ihren Majestäten. 8
8
8 Am Sonnabend der verflossenen Woche hielt der Bundesrath unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern von Boetticher eine Plenarsitzung ab. Die Vorlage, betreffend den Abschluß eines Ausliefe⸗ rungsvertrages zwischen dem Reiche und Rußland, wurde dem Ausschuß für Justizwesen überwiesen. Der Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 gelangte zur Durchberathung und im Wesentlichen nach den von den Ausschüssen für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Gewerbe gemachten Vorschlägen zur Annahme. Endlich wurde über eine Vorlage, betreffend eine Ergänzung 85 “ für das Etatsjahr 1885/86, Beschluß gefaßt. .
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— Bei der Ehescheidungsklage des verletzten Ehegatten wegen fortgesetzter Mißhandlungen können, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 2. Dezember v. J., diejenigen ersten Mißhandlungen, welchen eine Ver⸗ zeihung des verletzten Gatten gefolgt war, für die Klage mit⸗ verwerthet werden.
— Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 1), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Versmann, ist hier angekommen.
— Der General⸗Lieutenant von Oppeln⸗Broni⸗ kowsky, Commandeur der 3. Division, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier angekommen.
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Kreuzer „Albatroß“ 17./9. 84. Apia 22./11. 84. — 30./11. 84. Auckland 13./12. 84. (Poststation: Sidney ([Australienl.) S. M. S. „Ariadne“ 9./12. 84. Monrovia 25/12. 84. — 15./1. St. Vincent. (Poststation: Porto Grande [St. Vincent, Kap Verdsl). S. M. S.,Bismarck“, letzte Nachrichten aus Kamerun vom 30./12. 84. (Poststation: Kamerun.) S. M. S. „Elisabeth“ 2./1. Dokohama. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Gneisenau“ 27./1. Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.) S. M. Kreuzer,Habicht“ Wilhelmshaven 27./1. (Poststation: Plymouth.) S. M. S. „Hansa“ 15./1. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 6./9. 84 Sidney 3./10. 84. (Poststation: Sidney [Australien]l.) S. M. Knbt. „Iltis“ 8./11. 84 Canton 13./11. 84 — 13./11. 84 Hongkong 15./11. 84 — 16./11. 84 Namoa Island 17./11. 84 — 18./11. 84 Amoy 13./12. 84 — 16./12. 84 Shanghai 19,/12. 84 — nach Chemulpo (Korea). on⸗. Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 25./10. 84
onstantinopel 15./1. — 17./1. Pyräus 19./1. — 24./1. Malta. (Poststation: Malta.) S. M. S. „Marie“ 30./10. 84. Apia 14./11. 84. (Poststation: Sidney [Australien].) S. M. Kreuzer „Möwe“ 30./11.84 Mossamedes 3./12. 84 — 4/12. 84 Benguela 6./12.84 — 7./12. 84 St. Paul de Loando. (Poststation: Madeira.) S. M. Kreuzer „Nautilus“ 19./8. 84 Tientsin. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Nymphe“ 19./12. 84 Prince Ruperts⸗Bay e9] — Letzte Nachricht von dort 6./1. (Poststation: t. Thomas Westindien].) S. M. S. „Olga“. Letzte Nachrichten aus Kamerun vom 30,/12. 84. (Poststation: Kamerun.) S. M. S. „Prinz Adalbert“ 11./1. Callao. (Poststation: Panama.) S. M. Brigg „Rover“ 20,/1. St. Vincent. (Poststation: Plymouth). S. M. S. „Stosch“
11/6. 84 Shanghai 3./12.84. — 6./12. 84 Amoy 15./12.
84 — 17./12. 84 Hongkong. (Poststation: Hongkong.)
Kiel, 2. Februar. der Korvette G soll am 7. d. M. stattfinden.
Baden. Karlsruhe, 31. Januar. Die „Karl Ztg.“ meldet: Ihre Königliche Hoheit die Grotherzouher ist vor acht Tagen in Folge einer Erkältung genöthigt ge⸗ wesen, das Zimmer zu hüten. Seit gestern ist wesentliche Besserung eingetreten und Aussicht vorhanden, daß Ihre ve Hoheit im Laufe der nächsten Woche völlig genesen werde.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 30. Januar (Lds.⸗Ztg. f. E⸗L.) Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Landesausschusses stand zunächst die zweite Lesung 8* Etats der Forstverwaltung. Nach einer kurzen Bemerkun des Abg. Fuchs zu dem Kommissionsbericht sprach der Abg Grad im Namen der Bauern im Ried den Wunsch nach einer schärferen Verfolgung der Wildschweine aus, worauf der Unter⸗ Staatssekretär Dr. von Mayr erwiderte, daß der Modus einer intensiveren Verfolgung des Schwarzwildes bereits Gegenstand der Berathung sei. Nachdem darauf die Einnahmen und die fortdauernden Ausgaben der Forstverwaltung ohne weitere Diskussion genehmigt worden waren, ging das Haus zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung über: Etat der Verwaltung für Handel und Gewerbe, zweite Lesung Nach Genehmigung des Kap. 26 der Einnahmen (Gebühren für Erfindungspatente) eröffnete der Vorsitzende die Diskussion über den zu Kap. 27 (Aichgebühren) gestellten Antrag der Kommission: die Regierung um die Be⸗ stimmung zu ersuchen, daß alle zum Messen des Weins, d. h. bei Handelsgeschäften zwischen Verkäufern und Käufern die⸗ nende Hochbütten mit einem deutlich sichtbaren Unterschei⸗ dungszeichen versehen sein müssen, welches nur auf geaichten Gefäßen angebracht sein darf. — Nach eingehender Dis⸗ kussion wurde Kap. 27 und der Antrag der Kommission angenommen. — Der Rest der Einnahmen, Kap. 298 (Sonstige Einnahmen) wurde ohne Debatte votirt. Bei Berathung der fortdauernden Ausgaben dieses Etats erkundigte sich der Abgeordnete Grad nach dem Stande der Arbeiten der geologischen Landesuntersuchung mit Bezug auf die Lieferung von agronomischen Karten. Der Unter⸗Staats⸗ sekretär Ledderhose erwiderte, daß mit Anfertigung weiterer agronomischer Karten nach Maßgabe der vorhandenen Mittel fortgefahren werden würde. Im Uebrigen wurden die fort⸗ dauernden Ausgaben ohne Diskussion votirt.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. Januar. (Wn. Abdp.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses bil⸗ dete die Regierungsvorlage, betreffend die Dotation der katholischen Seelsorge⸗Geistlichkeit aus dem Religionsfonds, den Hauptgegenstand der Diskussion. Es sprachen im Ganzen vier Redner und zwar durchweg zu Gunsten der Vorlage. Der Minister für Kultus und Unterricht, Baron Conrad⸗Eybesfeld, präzisirte in län⸗ gerer wirkungsvoller Rede den Standpunkt der Regierung.
Pest, 31. Januar. (Wn. Abdp.) Im Abgeordneten⸗ hause wurde heute die Debatte über den Voranschlag des Landesvertheidigungs⸗Ministeriums und damit die Diskussion über das Gesammtbudget für 1885 zu Ende geführt. Sodann wurde der Gesetzentwurf über die Vermehrung des Personals bei dem Finanz⸗Verwaltungs⸗ Gerichtshof in Berathung gezogen und nach kurzer Debatte zustimmend erledigt.
Großbritannien und Irland. London, 31. Januar. (Allg. Corr.) Die Nachrichten aus dem Sudan haben die letzten Dynamitattentate und deren Folgen beinahe völlig in den Hintergrund gedrängt, und es gelangt darüber kaum etwas Neues in die Oeffentlich⸗ keit. Oberst Majendie und Mr. Ford haben die Stätten der Explosionen im Westminster⸗Palast und im Tower aufs Neue besichtigt, aber in keinem der beiden Orte etwas entdeckt, woraus gefolgert werden könnte, in welcher Weise das Dynamit zur Explosion gebracht wurde. In den be⸗ schädigten Gebäuden werden fortgesetzt die strengsten Vorsichts⸗ maßregeln beobachtet. Einer Bekanntmachung des Oberft⸗ kämmereramtes zufolge bleibt der Westminster⸗Palast heute dem Publikum geschlossen. Die verletzten Polizisten befinden sich auf dem Wege der Besserung. Die Dynamitattentate bildeten den Gegenstand der Erörterung in der letzten Sitzung des Gemeinderaths der City. Der Deputirte Bedford beantragte, daß die von der Cityverwaltung auf die Ermittelung der Urheber der jüngsten Dynamitexplosion unter der London⸗ Brücke ausgesetzte Belohnung von 5000 Pfd. Sterl. theilweise auch denjenigen zu Gute kommen soll, welche die Verüber der Attentate im Westminster⸗Palast und im Tower entdecken. Der Vorschlag fand keinen Anklang, um so weniger als der Minister des Innern jüngst ein Schreiben an den Gemeinderath gerichtet hat, worin er die Meinung ausdrückte, daß die Aussetzung großer Belohnungen die Entdeckung der Urheber von Dynamitattentaten nicht im Mindesten erleichtere. Schließlich wurde der Antrag abgelehnt.
Frankreich. Paris, 31. Januar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat heute das außerordentliche Budget der Marine genehmigt. Der Antrag Sou⸗ beyrans auf Verkauf der Staatsbahnen wurde mit 339 gegen 118 Stimmen abgelehnt.
— 1. Februar. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ wird aus Chuadman, vom 30. Januar, Vormittags, ge⸗ meldet: General Brieère de l'Isle ist gestern Abend mit seinem Generalstabe hier angekommen. Die Concentration der ö deren Gesundheitszustand ein ausgezeichneter ist, ist eendigt.
Marseille, 31. Januar. (W. T. B.) Die Regie⸗ rung hat die Schiffe „Halabah“ und „Suez“ gemiethet, um durch dieselben 4500 t Kohlen nach Pondichery
bringen zu lassen; die Abfahrt der Schiffe soll am 25. k. M. erfolgen.
Portugal. Lissabon, 31. Januar. (W. T. B.) Der Minister der öffentlichen Arbeiten d'Aguiar hat seine Entlassung gegeben.
Italien. Rom, 1. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer lehnte heute in namentlicher Abstim⸗ mung mit 164 gegen 117 Stimmen den Antrag Cairoli's, die Agrarfrage täglich in den Nachmittagssitzungen zu be⸗ rathen und die Verhandlung über die Eisenbahn⸗Kon⸗
ventionen inzwischen zu suspendiren, ab und nahm dagegen die von dem Minister⸗Präsidenten Depretis vor⸗
(W. T. B.) Der Stapel lauf
eschlagene Tagesordnung, die Berathung der 2— nterpellationen in den Vormittagssitzungen des Dienstags und des Freitags sowie in den Nachmittagssitzungen des Sonntags fortzusetzen, an. 8 Dem „Moniteur de Rome“ zufolge würden demnächst zwei italienische Erzbischöfe den Kardinalshut er⸗ halten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 2. Februar. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗Anzeiger“ veröffentlicht eine Gesetzesnovelle, nach welcher folgende Zoll⸗ erhöhungen eintreten sollen: bei gesalzenen Heringen, Stockfischen und anderen getrockneten oder gedörrten Fischen um 7 Gold⸗Kopeken; bei dem über die europäische Grenze zur Einfuhr kommenden Thee jeder Art um 400 Gold⸗Kopeken; bei Traubenwein in Fässern um 95 Gold⸗Kopeken; bei ge⸗ drillter und gesponnener Seide, bei gehaspeltem Seiden⸗ garn und Nähgarn, bei Garn aus bourre de soie oder Flockseide mit oder ohne Zusatz von Wolle oder Flachs, un⸗ gefärbt, um 800, gefärbt und gedruckt um 1600 Gold⸗Kopeken; bei Olivenöl, Baumöl sowie allen vegetabilischen Oelen um 20 Gold⸗Kopeken per Pud; bei Schaumweinen in Flaschen um 15 Gold⸗Kopeken per Flasche. Die Einfuhr von Korinthen bleibt zollfrei. Die genannten Zollerhöhungen werden mit der Veröffentlichung derselben im „Gesetzblatt“, also morgen, in Kraft treten.
Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) General Wolseley telegraphirt an den englischen Kriegs⸗Minister aus Korti, unterm 29. d.:
General Stewart ist auf dem besten Wege der Besserung be⸗ griffen; seine Wunde ist erstaunlich frei von Entzündungserscheinun⸗ gen, und er leidet verhältnißmäßig wenig Schmerzen. Bis jetzt ist natürlich noch kein Versuch gemacht worden, die Kugel herauszuziehen, welche hoch in die Lenden eingedrungen ist; aber es sind keine bösen Symptome vorhanden, und man hegt die beste Hoffnung für seine schnelle Wiederherstellung. Das Hospital ist am Ufer des
lusses aufgeschlagen; alle Patienten schlafen unter Zelten und auf Pusje der Eingeborenen. In Anbetracht der vielen Transporte und der Entbehrungen, welche die Verwundeten zu erleiden hatten, be⸗ finden sich dieselben erstaunlich wohl. Zwei Drittel der Verwundeten sind Schwerverwundete, und es wird eine große Anzahl von Opera⸗ tionen vorgenommen werden müssen. 1
Die nächsten Nachrichten von Metammeh werden durch Sir Charles Wilson in das Hauptquartier gebracht werden, welcher von Khartum, nachdem er General Gordons An⸗ sichten über die Sachlage erfahren hat, nach Korti zurückkehren wird, um sich mit General Wolseley zu berathen. Da Sir Charles Wilson von Gubat bereits am 24. d. M. nach Khartum fuhr, so dürfte er wohl jetzt in Gubat zurück sein. Man darf daher Nachrichten über General Gordons Ansichten und Sir Charles Wilsons Bericht Anfang nächster Woche erwarten. General Gordons Tagebuch, welches Sir Charles Wilson von dem Be⸗ fehlshaber der Dampfer am 21. d. M. übergeben wurde, wird sich wahrscheinlich in Händen der Transportkolonne befinden, die am 24. Gakdul verließ. b
Dem „Daily Telegraph“ wird aus Hamdab, unter dem 28. d. M., telegraphirt:
Am Dienstag erreichte die „Schwarze Wache“ und das Staffordshire⸗Regiment das Fort am Rabd⸗el⸗Abd⸗ Katarakt. Die Karvallerieplänkler, welche sich zwei Meilen voraus befanden, wechselten Schüsse mit dem Feinde. Hierauf machten die Araber einen Angriff, wurden jedoch zurück⸗ geworfen von der Kavallerie und dem Kameelcorps, welche dort Warag, das zuvor von den Truppen des Mahdi gehalten wor⸗ den war, besetzt hielten. Eine Anzahl von Rindern wurde erbeutet. Der Feind zog sich nach Berti zurück. Bei Tagesanbruch sollte un⸗ sere Kolonne wieder vorrücken. Der Gesundheitszustand der Truppen ist sehr zufriedenstellend.
— (W. T. B.) Korti, vom 1. Februar,
General Wolseley telegraphirt aus daß die Avantgarde des
Generals Earle am 30. Januar 7 Meilen von Birti
eingetroffen sei, und daß die Concentrirung der Kolonne an diesem Punkte morgen werde bewerkstelligt werden. General Earle hoffe, gegen den Feind, welcher eine starke Stellung bei Birti einnehme, am 3. Februar vorgehen zu können.
Zeitungsstimmen.
Auf eine Eingabe des Vereins der Haus⸗ und Grund⸗
besitzer von Aachen und Burtscheid hat der Reichskanzler, wie wir der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ ent⸗ nehmen, folgende Antwort ertheilt: „Berlin, den 25. Januar 1885.
Ew. Hochwohlgeboren erwidere ich auf die Eingabe vom No⸗ vember v. J., daß ich die in derselben zur Sprache gebrachten Kla⸗ gen, bezüglich der Grund⸗ und Gebäudesteuer, für berechtigt und das Bedürfniß nach einer Abhülfe für begründet halte. Eine solche läßt sich aber, wie ich Ew. Hochwohlgeboren bereits in meinem Schrei⸗ ben vom 27. Januar 1882 dargelegt habe, nur dadurch herbei⸗ führen, daß durch Vermehrung der indirekten Einnahmen des Reiches die Möglichkeit gegeben wird, für die unabweislichen Bedürfnisse des Staates anderweite Deckung zu beschaffen. Alle Bestrebungen der verbündeten Regierungen nach dieser Richtung hin sind bisher an dem Widerspruch der Mehrheit der parlamentarischen Körperschaften scheitert, und ich kann mir auch von einem erneuten Versuche so lange keinen Er⸗ folg versprechen, als es den an der gerechteren Vertheilung der öffent⸗ lichen Lasten interessirten Schichten der Bepölkerung nicht gelungen ist, die Majorität in der Volksvertretung für sich zu gewinnen.
von Bismarck. Herrn L. vom Hofe, 8 Hochwohlgeboren Aachen.“
— Die „Neue Zeitung“ schreibt: 8 Das neueste Heft der von Professor Conrad in Halle heraus⸗ gegebenen „Jahrbücher für National⸗Oekonomie und Statistik“ ent⸗ hält eine eingehende Abhandlung über das Unfenber geruhgsgeles vom 6. Juli v. J. aus der Feder des früheren Reichstagsabgeord⸗ neten Professor Paasche (Marburg). Der Verfasser, welcher selbst in den Kommissions⸗ und Plenarberathungen des Reichstages thätigen Antheil an der Herstellung des Gesetzes genommen hat, gehörte der sezessionistischen Fraktion an, ohne indessen der Sozialreform gegenüber den negativen Standpunkt seiner politischen Gesinnungsgenossen zu theilen. Er trat denn auch, als die Fusion mit der Fortschrittspartei erfolgte, aus der Fraktion aus. Die treffliche und gründliche Beleuchtung des Unfallversicherungsgesetzes in dem vorliegenden Aufsatze bekundet überall neben einer hervorragenden Sachkunde eine warme Begeiste⸗ rung für die edlen patriotischen und humanitären Absichten der Sozialreform und eine wohlbegründete Zuversicht in den Erfolg der⸗ selben. Was insbesondere das Unfallversicherungsgesetz anlangt, so ist der Autor überzeugt, daß dasselbe alle Schwierigkeiten der Einführung überwinden, zum Wohle des Volkes gereichen und dahin führen werde, den sozialen Frieden zu sichern. Von ganz besonderem Interesse aber sind die Mahnungen, welche der Verfasser, ein angesehener liberaler Politiker, dessen echt liberale g wohl jede Anzweifelung erhaben sein dü
rfte, um
Schlusse an die liberalen Parteien richtet. Nachdem er auf die Ursachen 8 legig an die hingewiesen, mit welchem die „mehr links stehenden Elemente“ anfänglich den sozialpolitischen Plänen der Regierung gegenübertraten, fährt Herr Paasche fort:
„Dieses im Einzelnen oft berechtigte Mißtrauen hat den Kampf erbitterter gemacht, als nöthig ist, hat die liberalen Elemente geßen diese ganze Gesetzgebung in einen Widerstand versetzt, der innerlich ganz unberechtigt sein dürfte. Denn mögen auch bei manchem „Anhänger der Kaiserlichen Botschaft“ wenig ideale Motive im Hintergrunde gestanden haben, so ist doch anzuerkennen, daß die Bestrebungen, wie sie zum Schluß hervorgetreten sind, den soztalistischen und agitatorischen Beigeschmack, den die ersten Ver⸗ suche in dieser Richtung unleugbar hatten, allmählich verloren haben, und wenn man ehrlich das Fazit ziehen will, so muß jenes leidige, Anfangs wohl berechtigte Mißtrauen immer mehr zurücktreten. Dann müssen gerade die liberalen Vertreter, die in den weiteren Schichten des unabhängigen Bürgerthums ihre naturgemäße und dauernde Stütze finden, dann müssen gerade sie die ersten Schritte auf diesem Wege mit aller Kraft unterstützen und dürfen nicht, weil diese ersten Bewegungen schwankend und unbeholfen sind, sich dem ganzen Versuch widersetzen. Die ganze sozialpolitische Gesetzgebung ist eine im besten Sinne des Wortes liberale Bewegung. Es gilt, den Ar⸗ beiter frei zu machen von den unnatürlichen Fesseln, in die er durch die Geldwirthschaft und die Großindustrie geschlagen ist, ihn in die Lage zu versetzen, ohne Furcht vor wirthschaftlichem Ruin durch Krankheit, Unfall und Invalidität, ohne Furcht vor Al⸗ mosen und Armenunterstützung den Kampf ums Dasein auf⸗ zunehmen. Und wenn das, wenn diese Fürsorge für die arbeiten⸗ den Klassen nicht Sache der liberalen Elemente des Volkes, nicht Sache derjenigen Parteien ist, deren erstes und oberstes Streben es ihrer ganzen Vergangenheit nach sein soll und muß, die Unterdrückten im politischen und wirthschaftlichen Leben srei zu machen von allen Fesseln, die eine Gleichberechtigung, eine ungehinderte Entfaltung ihrer Kräfte erschweren, — so müßte man an dem Beruf des Libe⸗ ralis mus verzweifeln. 1
Das Bessere ist der Feind des Guten und die arbeitenden Klassen immer auf die Zukunft vertrösten, weil in der Gegenwart noch nichts Vollkommenes krreicht werden kann, ist ein gefährliches Spiel, das namentlich dem Liberalismus in weiten Schichten des Volkes den Boden unter den Füßen entziehen kann. Lieber kleine Prinzipien opfern, um Großes zu erreichen, als umgekehrt!“
Wir haben diesen trefflichen Worten von unserm Standpunkte nichts hinzuzufügen. Daß sie in denjenigen Kreisen verstanden und gewürdigt werden, aus denen Hr. Paasche sich als Ketzer zurückziehen mußte, erwarten wir nicht, aber wir sind überzeugt, daß ein solcher Mahnruf in der liberalen Bevölkerung Deutschlands nicht ungehört verhallen kann. Sie muß endlich einsehen, welchen Dienst Diejenigen der Sache des Liberalismus leisten, deren Trachten darauf gerichtet ist, den Liberalismus gegen die dringendste Aufgabe und gegen die mächtig sich Bahn brechenden Ansch en der Zeit i rund⸗ sätzlichen Gegensatz zu bringen. v16“
7
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 5. — In⸗ halt: Zoll⸗ und Steuerwesen: ülasat von bremischen Gebiets⸗ theilen an das Zollgebiet. — Finanzwesen: Nachweisung der Ein⸗ nahmen des Reichs vom 1. April bis Ende Dezember 1884. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Marineverordnungsblatt. Nr. 2. — Inhalt: Gericht der Ostasiatischen Station. — Azimut⸗ und ferehte na tt — See⸗ dienstzeit. — Mützenbänder der Torpedobootsbesatzungen. — Werft⸗ dienstordnung. — Schiffsbücherkisten. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen.
Deutsches Handels⸗Archiv. Januarheft. — Inhalt: Erster Theil. Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung. Deutsches Reich: Ermächtigung einer Zollstelle zur unbeschränkten Abfertigung von Baumwollen⸗ und Leinengarn. — Bekanntmachung, betreffend die Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst. — Bekannt⸗ machung, Phußend die Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutsch⸗ land und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst. — Zollfreie Einfuhr von zu Strängen zusammengedrehten Kokosfasern zur weiteren Verarbeitung mit dem Beding der Wieder⸗ ausfuhr. — Zolltarifirung ungarnirter Damenhüte aus Filz. — Zoll⸗ tarifirung von in Lockenform gelegten, gefärbten Mohairhaaren zu Puppenfrisuren. — Inkrafttreten eines neuen statistischen Waaren⸗ verzeichnisses. — Deutsches Reich und Korea: Handels⸗, Freund⸗ schafts⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Korea. — Großbritannien: Zollamtliche Behandlung von Eisenbeize bei dem Eingang in Canada. — Großbritannien und Transvaal⸗Republik: Vertrag zwischen beiden Ländern. — Spanien: Marken⸗ und Musterschutz in den überseeischen Provinzen Spaniens. — Abfertigungsbefugnisse ver⸗ schiedener Zollämter. — Zollbehandlung von Steingutgefäßen für Wachholderbranntwein und andere Getränke. — Schweiz: Zoll⸗ freie Gegenstände. — Zuschlagsabgaben für Waaren, welche in dem Freigebiet von Genf ohne äußere Umschließung zur Verzollung gestellt werden. — Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande. — Dänemark: Tara für Zucker in Fässern. — Abgabenbefreiung der in dem Hafen von Kopenhagen mit Seeschaden einlaufenden Schiffe und der daselbst zum Zwecke der Wiederausfuhr umgeladenen Waaren. — Italien: Ausführungsbestimmungen zu der Italienisch⸗Deutschen Literar⸗ fonvention. — Berichtigung des Italienischen Zolltarifks. — Ein⸗ gangszoll auf Flußeisen, welches weder unter dem Hammer noch im Walzwerk eine weitere Bearbeitung erfahren hat. — Zollbehandlung von Kupferstein. — Zollamtliche Behandlung von Pappe aus Holz⸗ masse. — Einfuhr von Sodasalz. — Argentinische Republik: Zollgesetz für 1885. — Columbien: Errichtung von Zollämtern in verschiedenen Freihäfen, Eingangsabgaben für diese Plätze und Schiffahrtsabgaben für die Häfen von San Andris und San Luis de Providencia. — Dominikanische Republik: Aenderung des Zolltarifs. — Guatemala: Ermäßiaung des Einfuhrzolls für verschiedene Gegenstände. — Costa Rica: Wiedereinführung des Tabackmonopols. — Vereinigte Staaten von Amerika: Zolltarifentscheibvungen des Schatzamts. — Veueznela: Leuchtfeuerabgaben in Puerto Cabello. — Bulgarien: Einfuhrzoll auf Pulver. — Niederlande: Zollbehandlung von Zuckercouleur. — Ausführungsbestimmungen zu der Uebereinkunft zwischen
eutschland und Frankreich, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst. — Ertheilung von Certifikaten für die Fahrt durch den Suezkanal. — Ausfuhr von Reis aus Tongking. — Zoll⸗ behandlung von Tramwayrädern. — Zollsatz für Pantoffeln aus Leder mit Sohle von Pappe. — Zolltarifirung von Schmuck oder Haushaltungsgegenständen aus vernickeltem Metall. — Aenderungen des Zolltarifs für Guadeloupe. — Statistik. Deutsches Reich: Uebersicht über die Steinkohlenförderung in Preußen in den ersten 3 Quartalen 1884, verglichen gegen die Förderung in den ersten 3 Quartalen 1883, nach vorläufigen Ermittelungen. — Uebersicht über die Braunkohlenförderung in Preußen in den ersten 3 Quartalen 1884, verglichen gegen die Förderung in den ersten 3 Quartalen 1883, nach vorläufigen Ermittelungen. — Uebersicht über die Produktion an Roheisen, Schweißeisen und Flußeisen in Preußen in den ersten 3 Quartalen 1884, verglichen gegen die Produktion in den ersten 3 Quartalen 1883, nach vorläufigen Ermittelungen und Schätzungen. — Oesterreich⸗Ungarn: Ungarische Handelsbewegung für 18823. — Schweden und Norwegen: Handel und Schiffahrt Schwedens im Jahre 1882. — Dänemark: Zucker⸗Ein⸗ und Ausfuhr, Pro⸗ duktion und Konsumtion in Dänemark im Jahre 1883. — Literatur. Dr. R. Sonnendorfer, Usancen und Paritäten des Getreidehandels. — Zweiter Theil. Berichte über das Ausland. Europa. Stockholm. Gothenburg. Wisby. Hernösand. Lands⸗ krona. Malmö. Carlshamn. Norrköping. Carlskrona. Jönköping. Skel⸗ leftea. Lüttich. Aarhuus. Jassy. Bilbao. Bridgewater. Livorno. Spezia. Bordeaux. Kiew. Helsingfors. Oesterreich⸗Ungarn: Triest. kreich: Bologna. Calais. Messina. Catania. Pizzo. Terra⸗
16“ 1
Licata. — Asien. Jerusalem. Iloilo. Smyrna. — Afrila. Algier. * Marques. — Amerika. Philadelphia. Puerto Plata. Port au Prince. Kap Hagyti. San José. Jquique Retalhuleu. Rio Grande do Sul. 2 — Australien. Sydney. Adelaide. Brisbane. Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 5. — meine Verfügung vom 27. Januar 1885, betreffend d Anweisung für die Gerichtskasse I zu Berlin. 13
nova. Tunis.
Georgetown (Britisch Guiana). Dunedin.
Inhalt:
Erlaß de
Neichstags⸗Angelegenheiten. 6
Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes betreffend den Beitrag des Reichs zu den Kosten de Anschlusses der freien Hansestadt Bremen an das deutsche Zollgebiet, vorgelegt worden:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köni
von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesraths und des Üüer e wie folgt: 8
Der Reichskanzler wird ermächtigt, der freien Hansestadt Bremen zu den Kosten der Bauten, Anlagen, Einrichtungen und des Grund- erwerbs, welche durch den Zollanschluß Bremens und die mit dem selben verbundene Umgestaltung der bestehenden Handels⸗ und Ver kehrsanlagen veranlaßt werden, aus der Reichskasse einen Beitrag in Höhe der Hälfte des bremischerseits für die bezeichneten Zwecke fest
„zustellenden Kostenbedarfs, jedoch höchstens in Höhe von 12 000 000 ℳ 8 1
zu leisten.
§. 2.
Der Reichskanzler ist befugt, die Mittel zur Deckung dieser Summe im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem Zwecke in demjenigen Nominalbetrage, welcher zur Beschaffung des bezeich neten Betrags erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Be stimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗Gesetzblat Seite 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisun⸗ gen auszugeben.
Die auf Grund dieses Gesetzes jährlich zu verwendenden Beträg shnh in den Reichshaushalts⸗Etat des betressenden Jahres aufzu nehmen.
§. 3.
Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zweck der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung.
Statistische Nachrichten.
Sitatistische Mittheilungen aus der Landeskirche für das Jahr 1883. — I. Pfarrbesetzungen. In den de Aussicht des evangelischen Ober⸗Kirchenraths unterstellten ältere preußischen Provinzen und in Hohenzollern wurden nach den Angaben des „Kirchlichen Gesetz⸗ und Verordnungsblattes“ im Laufe des Jahres 1883 mit Einschluß von 75 nicht fundirten Hilfspredigerstellen 616 geistliche Stellen 75 68 mehr als im Vorjahre. Berufen wurden in diese Stellen 374 bereits früher in einem anderen geistlichen Amte fest angestellte Geistliche, 86 bisherige Pfarrvikare, Hilfsprediger oder Pfarrgehilfen und 156 Predigtamtskandidaten. Die Besetzung erfolgte bei 28,47 Proz. aller Fälle durch geistliche und andere Königliche Be⸗ hörden, bei 43,07 Proz. durch das standesherrliche oder Privatpatronat, bei 28,46 Proz. durch Gemeindewahl. Aus dem Amte sind geschieden im Berichtsjahre durch Tod 97, durch Emeritirung 116, durch Ver⸗ setzung 311, durch Amtsniederlegung 6 Geistliche; ein Geistlicher wurde seines Amtes entsetzt. Das durchschnittliche Lebens⸗ alter der im Amte verstorbenen Geistlichen betrug 62,75 Jahre, das⸗ jenige der emeritirten Geistlichen zur Zeit ihrer Emeritirung 71,71 Jahre, zur Zeit ihres Ablebens 76,06 Jahre; das durchschnittliche Lebensalter der Geistlichen überhaupt, ohne Unterschied, ob dieselben im Amte oder als Emeriten starben, betrug 69,51 Jahre gegen 69,47 in 1882 und 70,04 in 1881. Die durchschnittliche Dienstzeit aller Geistlichen (ob im Amte gestorben oder als Emeriten geschieden) belief sich auf 36,94 Jahre und die durchschnittliche Dauer des Emeritenstandes auf 5,599 Jahre.
II. Aeußerungen des kirchlichen Lebens. Es haben während der Jahre 1882 und 1883 in den älteren preußischen Provinzen und Hohenzollern stattgefunden: va 1.s
492 861 486 229 8 “ 101 240 103 145 8 kirchliche Beerdigungen 223 426 233 321 .““ Konfirmationen .266 877 282 107 Die Zahl der Kommunikanten betrug 5 432 397 5 655 337 Von den getauften Kindern stammten 18 235 aus Mischehen (gegen 17 989 im Vorjahre) und 42 484 waren unehelich von evangelischen Müttern geboren (gegen 43 044 in 1882). Unter den Trauungen be⸗ fanden sich 6148 gemischte Paare und 853 Trauungen geschiedener Personen (gegen 5920 bezw. 782 im Jahre 1882).
Vergleicht man die Ergebnisse des Jahres 1883 mit denen des Vorjahres, so zeigt sich, daß die Betheiligung an den kirchlichen Handlungen hinsichtlich der Taufen eine Abnahme, im Uebrigen da⸗ gegen eine Vermehrung erfahren hat. Der Rückgang bei den Taufen erklärt sich aus der hohen Zahl der im Jahre 1882 vorgenommenen nachträglichen Taufen. Fälle dieser Art sind namentlich in der Provinz Brandenburg in beträchtlicher Zahl eingetreten.
Zur evangelischen Kirche sind übergetreten 2524 Personen, gegen 2104 im Vorjahre; ausgeschieden aus derselben sind, so viel bekannt geworden, 1204 Personen gegen 904 im Vorjahre; es sind mithin im Jahre 1883 mehr übergetreten als ausgeschieden 1320 Personen. Die große Mehrzahl der Uebergetretenen gehörte der katholischen Kirche an; Juden sind 157 übergetreten, wogegen 10 Uebertritte evangelischer Christen zum Judenthum vorgekommen sind.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
„Die Territorialgeschichte des preußischen Staa⸗ tes“ im Anschluß an zwölf historische Karten übersichtlich dar⸗ gestellt von W. Fix, Direktor des königl. Seminars in Soest (Preis 6 ℳ), ist in 3. Auflage in der Simon Schropp'schen Hof⸗ Landkartenhandlung (J. H. Neumann) hierselbst erschienen. Dem Vorwort zufolge hat dieses Buch bei seinem ersten Erscheinen für die ebenfalls in demselben Verlage herausgekommenen größeren Arbeiten des⸗ selben Verfassers insofern eine Ergänzung bilden sollen, als es die in den „Uebersichten zur äußeren Geschichte des preußischen Staates“ lose neben⸗ einander gestellten Angaben in gedrängter Form zusammenzufassen, das Verständniß der „Wandkarte zur Geschichte des preußischen taates“ aber durch eine Reihe von Periodenbildern zu vermitteln bestimmt war. Demgemäß war der Verfasser schon bei jener ersten Abfassung bemüht, durch Beschränkung des Textes auf das Wesentliche und Thatsächliche von dem Entwickelungsgange Preußens ein möglichst einfaches, jedoch immer noch getreues Bild zu ent⸗ werfen. Auch für die Ausführung der Karten war der Grundsatz maßgebend, Einfachheit und Deutlichkeit zu verbinden, die Mitte zu halten zwischen dürftiger und ungenauer Skizzirung und jener Vollständigkeit, wie sie der rein wissenschaftliche Zweck erfordert. Der Wunsch des Verfassers, durch eine übersicht⸗ liche Zusammenstellung der äußeren Momente staatlicher Entwickelung nicht bloß dem allgemeineren Interesse, welches sich in besonders hervorragendem Maße an die Ausbildung des preußischen Staates knüpft, sondern auch dem Bedürfniß eines weitergehenden Unterrichtes in der vaterländischen Geschichte entgegen zu kommen, ist nach der Aufnahme, welche das Buch gefunden, nicht unerfüllt geblieben. Gestützt auf zahlreiche Zeugnisse über die Tüchtigkeit der Arbeit hat der Verfasser jetzt eine dritte Auflage des Werks veranstaltet, die
evangelische Taufen.. Trauungen
wiederum im Text wie in den Karten wesentlich verbessert, jedoch zugleich