1885 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

öffentlicher Reichstagssitzung zu vertheidigen gegen Angriffe, von 8 ich 8 un . 2 x82g2 sagte. daß it geschliffen haben, der ihn getroffen bat, el,en für schif Hinterbliebene die Königlich preußische Staats⸗ regierung eine eklatante nationale Dotation wird verlangen müssen, damit endlich einmal klar wird, daß, wenn der König nicht seine Beamten vor dem Dolch des Meuchelmörders bewahren kann, er doch dafür sorgen wird, daß die Berufstreue an den Hinter⸗

1 igstens geehrt wird. 2 mich zwingen, das hier öffentlich vor dem Tribu⸗

ati ur Sprache zu bringen, dann ist es Ihre Schuld. 8 -Iee Vrrsuch Ihrerseits ab, diesen Artikel von sich abzulehnen; der bleibt an Ihnen hängen; und es wird von mir jeder Versuch, die vernichtende moralische Wirkung, die er für Sie haben muß, von sich abzuwenden vielleicht von jener Tribüne aus zurückzuweisen sein. Dies Blatt ist Ihr offizielles Organ; Sie sind jedenfalls für die prägnanten Auslassungen und ich denke, zu denselben gehört der Artikel verantwortlich, und Sie sind vor der Nation hiermit von mir angeklagt, daß Sie den Dolch geschärft haben, der den Polizeirath Rumpff in die Grube ge⸗ bracht hat. 1

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe im Allgemeinen kein Bedürsniß, bei dieser Gelegenheit in die Debatte einzu⸗ greifen. Er möchte auch nur auf einige Aeußerungen, die gefallen seien, einige Worte erwidern. Der Abg. von Köller habe gemeint, es sei ein gerechtfertigter Grund zur Auflösung einer Sozialistenversammlung, daß heftige Reden gegen die freisinnige Partei geschleudert seien. Dann müßten aber fast alle Versammlungen des Abg. Stöcker aufgelöst werden. Dann sei von einer sozialistischen Tivoliversammlung die Rede ge⸗ wesen. Es habe auch eine solche von konservativer Seite statt⸗ gefunden, in der ein Redner den christlichen Wunsch aus⸗ gesprochen habe, ihn und einen anderen seiner Kollegen auf⸗ zuhängen, an einem Stricke hochzuziehen. Wenn eine ähnliche Aeußerung in einer sozialistischen Versammlung geschehen wäre! Er verlange nicht, daß eine Auflösung hätte erfolgen sollen; es habe zum Entrüstungssturm vom 15. Dezember auch dieses als charakteristisches Merkmal gehört. Der Abg. Singer habe davon gesprochen, daß unter Anderem die abkommandirten Mitglieder der freisinnigen Partei verantwortlich für die Ver⸗ längerung des Sozialistengesetzes seien. Ein Blick auf die Abstimmungsliste würde demselben klar gemacht haben, daß, wenn selbst alle Mitglieder seiner Partei bis auf den letzten Schwerkranken anwesend gewesen wären und gegen das Gesetz gestimmt hätten, dasselbe trotzdem zwar nicht mit 32, aber mit 20 Stimmen Mehrheit angenommen worden wäre. Es hätten überhaupt von 100 Mitgliedern seiner Partei nur 12 bei der Abstimmung gefehlt, und von diesen Fehlenden würden einzelne noch, nach seiner Kenntniß, für das Sozialisten⸗ gesetz gestimmt oder mit Freunden des Sozialistengesetzes sich abgepaart haben. Abgesehen davon nun, daß die Präsenz seiner Partei auf das Abstim mungsergebniß ebenso wenig wie die Präsenz einer anderen Partei von Einfluß gewesen sei, hätten aber auch Abkommandirungen an die Fehlenden weder im Auftrage des Parteivorstandes noch des geschäftsführenden Ausschusses stattgefunden.

Der Abg. Liebknecht bemerkte, seine Partei schiebe von sich die Verantwortung für den Mord des Rumpff auf die⸗ jenigen zurück, welche derartige Verbrechen in Deutschland überhaupt erst möglich gemacht hätten. Vor dem Sozialistengesetze habe man niemals an solche Verbrechen gedacht. (Ruf rechts: Hödel!) Wer wage es, den Sozialdemokraten Hödel an die Rock⸗ schöße zu hängen? Freilich habe man auf die Attentate von Hödel und Nobiling das Sozialistengesetz begründet, man habe dann iengestehen müssen, daß es eine Verleumdung gewesen sei, Hödel und Nobiling als Sozialdemokraten zu bezeichnen. Cessante causa cessat effectus; man hätte daher das Sozia⸗ listengesetz aufheben müssen. Da man es nicht gethan habe, so folge, daß man es überhaupt nur aus allgemeinen reak⸗ tionären Zwecken erlassen habe. Er habe früher einmal ge⸗ sagt, das Sozialistengesetz sei pro nihilo und, wenn es wirksam würde, pro nihilismo. Daß es pro nihilo gewesen, habe die Rechte seiner Partei gegenüber jetzt eingesehen, daß es pro nihilismo gewe⸗ sen sei, habe das Frankfurter Attentat gezeigt. Durch den Druck, der in Folge des Sozialistengesetzes auf dem ganzen Volke laste, würden Leidenschaften erzeugt, die mit Nothwendigkeit einige exaltirte Köpfe zum Verbrechen treiben müßten. Das habe er dem Hause von Anfang an vorausgesagt; jetzt sei es eingetroffen. Die Rechte wolle auf die Sozialdemokraten die Schuld schieben, sie schleuderten die Anklage auf die Rechte selbst zurück, diese allein trage die Schuld. Man werfe seine Partei in einen Topf mit den Anarchisten. Anarchismus sei aber das genaue Gegentheil des Sozialismus, Anarchismus heiße die Abwesenheit der Regierung und des Staates. Es sei das die logische Konsequenz der freihändlerischen Bourgeois⸗ anschauungen, welche ja mit ihrem Grundsatz der freien Konkurrenz die gesellschaftliche Anarchie bereits herbei⸗ geführt hätten. Der russische Kommissions⸗Rath, spätere Großrevolutionär Bakunin, habe zuerst Anarchismus und Sozialismus zu verquicken versucht. Wäre das Scozialisten⸗ gesetz nicht erlassen worden, so wäre Most ruhig hier geblie⸗ ben, derselbe wäre gar nicht auf den Gedanken gekommen, Propaganda der That machen zu wollen und die ,Freiheit“ herauszugeben. Erst indem man die äußere Organisation der Sozialdemokratie zerstört habe, derselben Preß⸗ und Ver⸗ sammlungsfreiheit genommen habe, sei das möglich geworden. Lese man übrigens einmal die „Freiheit“. Gegen wen seien die heftigsten Angriffe darin gerichtet? Gegen ihn (Redner); weil er einen dem Anarchismus aufs Schroffste entgegenstehenden Standpunkt vertrete. Wie man jetzt eingesehen habe, daß die Diphteritis nicht eine lokale Krankheit, sondern ein Zeichen dafür sei, daß der ganze Organismus krank sei, so sei auch das Sozialistengesetz ein Ausfluß des kranken Gesellschafts⸗ und Staatskörpers. Man wisse, daß man es nicht los werde; seine Partei habe sich darauf eingerichtet, und habe keine Ursache, der Regierung die Handhabung des Gesetzes leichter zu machen. Die Regierung sage immer, sie wolle nicht die Sozialdemokratie tödten, son⸗ dern nur ihre Ausschreitungen verhindern. Halte man doch nicht so hinter dem Berg! Nicht die Sozialdemokraten, sondern die Regierung kämpfe mit verdecktem Visir. Gestehe man es doch offen, die Sozialdemokratie habe man todt machen wollen; nun sehe man sich getäuscht. Mache man nun, was man wolle; die Sozialdemokratie werde doch immer bleiben, was sie sei. Nun sage man: die Sozialdemokraten hätten sich doch etwas unter dem Sozialistengesetz gebessert. Dieselben hätten aber vor Erlaß des Gesetzes bereits genau dieselbe Haltung ein⸗ genommen, wie heute; schon damals habe seine Partei positive Anträge gestellt, habe ein Arbeiterschutz⸗ gesetz eingebracht. Nicht die Sozialdemokratie habe ihre Taktik geändert, sondern der Reichstag. Früher habe man die Sozial⸗ demokraten wie Abgeordnete zweiter Klasse behandelt; all⸗

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mählich seien die Köpfe klarer geworden; man sehe ein, daß die Sozialdemokratie mit oder ohne hohe obrigkeitliche Erlaub⸗ niß fortexistire; man habe sich darein gefunden und behandele dieselbe nun kollegialisch, wie sichs gehöre. Denjenigen, welche wünschten, daß die Dinge sich organisch und friedlich weiter entwickeln, mache der Minister durch seine Taktik ihre Aufgabe außerordentlich schwer. Wenn man die Polizeiwirthschaft noch weiter treibe, was werde die Folge sein? Es werde dann vielleicht gelingen, das Sozialistengesetz so zu verschärfen, daß seine Partei nicht mehr „darauf pfeifen“ könne, daß sie ge⸗ zwungen sei, ihren Wählern zu erklären: „Es sei derselben unmöglich, auf dem Boden der heutigen Staatsordnung ihre Agitation zu treiben; sie gebe die Zügel aus der Hand; sehe Jeder zu, wie er fertig werde!“ Lasse man es erst dahin kommen, dann, ja dann habe man den Nihilismus, aber richtig! 8 Der Abg. Lenzmann erklärte, seine Partei trete für die Wiederherstellung des gemeinen Rechts ein, wo sie könne; auch sie habe schwer unter dem Sozialistengesetz und den damit verbundenen Uebergriffen der Polizei zu leiden gehabt. Die pädagogische Wirkung des Sozialistengesetzes auf die Polizei sei im höchsten Grade korrumpirend. Konservative Versamm⸗ lungen wage die Polizei allerdings nicht aufzulösen. Er sei selbst ein Märtyrer des Sozialistengesetzes gewesen; auch bei ihm habe man Haussuchungen gehalten, weil er, um sich zu informiren, Abonnent des „Sozialdemokrat“ gewesen sei, ebenso wie der Minister von Puttkamer. Man hätte denselben Erfolg erreichen können, wenn man ihn als Zeugen ver⸗ nommen hätte. Offenbar verlören die Behörden stets die Objektivität, wo es sich um sozialdemokratische Dinge handele. Das habe sich auch in einem anderen Falle gezeigt, wo, als er (Redner) einmal nach Elberseld gekommen sei, und der bekannte, jetzt angeblich verschwundene Polizeikommissar Gott⸗ schalk an den Bürgermeister telephonirt habe: „Der berüchtigte Sozialdemokrat Lenzmann sei da. Was solle geschehen?“ Zum Glück habe seine Partei das Telephon abgefaßt. Solche Ver⸗ wirrung der Anschauungen sei bei den Behörden in Folge des Sozialistengesetzes entstanden.

Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, er könne auch von einer Haussuchung erzählen, die bei dem Sekretär statt⸗ gefunden habe, welcher für das Wahlbureau seiner Partei den „Sozialdemokrat“ halte. Auch dieser habe mit dem Sozialismus nichts gemein. Seine Partei habe den „Sozial⸗ demokrat“ aus demselben Grunde gelesen wie der Minister von Puttkamer, um sich über die Sozialistenpartei zu orientiren. Da man dies aus inländischen Blättern nicht könne, müsse man ein ausländisches lesen. Die Aeußerung des Abg. Lenzmann habe ihn sehr in Verwunderung gesetzt. Es befremde den Abg. Lenzmann, daß er (Redner) sich nicht ausführlich an dieser Debatte betheilige. Der Abg. Lenzmann selbst habe aber ein solches Bedürfniß auch nicht empfunden, sondern erst im letzten Augenblick sich zum Wort gemeldet. Im Uebrigen habe derselbe ihn (Redner) vollständig mißver⸗ standen. Er habe nur gesagt, daß im Rahmen der heutigen Verhandlungen es nicht angezeigt erscheine, sich besonders an dieser Debatte zu betheiligen. Sein Mißfallen über die Aus⸗ führung des Sozialistengesetzes in Berlin habe er wiederholt in der letzten Zeit hier im Reichstage und in öffentlichen Versammlungen kundgegeben. Darüber könne Niemand im Zweifel sein. Ebenso wenig darüber, daß seine Partei auf die Wiederherstellung des ordentlichen gleichen Rechts bedacht sei. Es werde kein Mitglied der frei⸗ sinnigen Partei wieder für die Verlängerung des Sozialisten⸗ gesetzes stimmen, wenigstens würde er sonst der Partei nicht ferner angehören. Warum ein Theil der Mitglieder seiner Partei im Mai vorigen Jahres anders gestimmt habe, sei damals hier erklärt worden. Der Abg. Lenzmann habe ihn also mißverstanden. Er meine aber überhaupt, daß der Abg. Lenzmann statt der freisinnigen Partei Vorhaltungen zu machen, mehr Veranlassung gehabt hätte, sich um seine Wähler zu kümmern, nachdem am vorigen Sonntag Diejenigen, welchen der Abg. Lenzmann in erster Reihe seine Wahl verdanke, unter Abwendung von seiner demokratischen Partei ihren An⸗ schluß an die freisinnige Partei erklärt hätten.

Der Abg. Lenzmann entgegnete, über die Stimmung in den Kreisen seiner Wähler müsse er besser unterrichtet sein, als der Abg. Richter. Er verwahre sich sodann gegen die Behauptung, als ob er der deutsch freisinnigen Partei habe Vorstellungen machen wollen. Ihm habe es nur angezeigt er⸗ schienen, die Rede des Abg. Richter zu ergänzen, damit nicht die Auffassung aufkomme, als ob die linke Seite des Hauses dieser Rechtsfrage gleichgültig gegenüberstehe. Gerade der Um⸗ stand, daß er sich so spät zum Wort gemeldet habe, beweise, daß er die Auslassungen des Abg. Richter einer Erklärung bedürstig gehalten habe. Er habe erwartet, daß die deutsch⸗freisinnige Partei eine ausführliche Erklärung ab⸗ geben werde. Als dann der Abg. Richter, durch die Auslassungen des Abg. Singer provozirt, nur wenige Worte gesprochen habe, habe er sich für verpflichtet gehalten, zu er⸗ klären, daß diese Frage für ihn nicht so gleichgültig wäre. Er freue sich aber doch, noch zu Worte gekommen zu sein, denn seine provozirende Rede habe dem Abg. Richter eine Zusage entlockt, für die er demselben sehr dankbar sei und die er sich merken werde.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er habe eine neue Erklärung nicht abgegeben, sondern nur das wiederholt, was in Bezug auf künftige Abstimmungen über das Sozialistengesetz der Abg. Bamberger schon im vorigen Jahre erklärt und er be⸗ reits wiederholt öffentlich seitdem erklärt habe. Außer dem Abg. Lenzmann habe ihn Niemand mißverstanden. Eine umfassende Betheiligung an der Debatte wäre geboten gewesen, wenn von sozialdemokratischer Seite irgend ein An⸗ trag gestellt worden wäre, der eine Abstimmung verlangt hätte; aber die bloße Besprechung habe ihm keine Veran⸗ lassung geboten, etwas Besonderes, Neues hervorzuheben.

Die Debatte wurde geschlossen.

Persönlich bemerkte der Abg. Singer, der Minister habe erklärt, daß derselbe auf Grund des vorliegenden amtlichen Berichts über die Versammlung in der Norddeutschen Brauerei die Ausweisung des Stadtverordneten Ewald als berechtigt ansehen müsse. Er (Redner) habe seinen Bericht von Augenzeugen, von den Abgg. Auer und Frohme erhalten, und danach müsse er sagen, daß der Minister falsch unterrichtet sei. Der Abg. von Köller habe behauptet, daß er in einer Versammlung auf dessen An⸗ frage, ob er sich zu dem gothaischen Programm bekenne, mit seiner Antwort zurückgehalten habe. Er habe damals bereits mit einem deutlichen „Ja“ geantwortet; im Uebrigen könne er sich auf ein Attest berufen, dessen Verlesung ihm der Präsident gestatten werde. (Der Präsident erklärte, daß dies

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im Rahmen einer persönlichen Bemerkung nicht möglich sei

Er wolle erklären, daß ihm durch ein Schreiben des Polizei⸗ präsidiums, das dem Abg. von Köller und anderen erren zur Verfügung stehe, bescheinigt sei, daß er der soözialdemo⸗ kratischen Partei angehöre. Der Abg. von Köller habe sodann gesagt, daß er in einer Versammlung auf Tivoli auf Herrn Liebermann von Sonnenberg geschimpet habe. Er habe, als von diesem Herrn ein Hoch auf das deutsche Vaterland ausgebracht worden sei, bemerkt, daß das deutsche Vaterland viel⸗ leicht für das Hoch eines Mannes danken werde, der seine Aufgabe darin suche, die deutschen Bürger unter einander zu verhetzen. Seinem Haussuchungsgenossen Richter erkläre er daß der Abg. Kämpffer in einem Briefe erklärt habe, es werde auf dessen Erscheinen bei der Abstimmung über das Sozialisten⸗ gesetz kein Werth gelegt.

Der Abg. Kayser erklärte, der Abg. von Köller habe sich heute sogar mit seinem Kopf beschäftigt. Nun, von dem Kopf des Abg. von Köller zu reden, habe man keinen Grund, der genire Niemand. Mit der unverfrorenen Logik des Abg von Köller habe er alsdann aus Vorgängen in einer Leipziger Versammlung den Schluß gezogen, daß er zur Anarchistenpartei gehöre. Die Thatsache sei, daß in jener Versammlung nach ihm ein Buchdrucker das Wort ergriffen habe, um von der Kommune in so unbestimmten Ausdrücken zu reden, daß er Anfangs geglaubt habe, derselbe meine die Leipziger Kommune. Der Buchdrucker habe alsdann aber die Pariser Kommune verherrlicht, und als er gegen diese Erklärung sich habe wenden wollen, sei ihm durch den die Versammlung auflösenden Polizeibeamten das Wort abgeschnitten. Das nenne der Abg. von Köller Zusammen⸗ gehörigkeit mit der Anarchistenpartei.

Der Abg. Grillenberger bestritt dem Abg. von Köller das Recht, ihm Vorschriften über guten Ton zu geben. Als er vom Präsidenten zur Ordnung gerufen sei, habe er nur das Wort „Tivoli!“ gerufen.

Der Abg. von Köller blieb dabei, daß der Abg. Singer in der betreffenden Versammlung erst auf die dritte Anfrage erklärt habe, daß derselbe auf dem Gothaischen Programme stehe. Dem Abg. Kayser bemerke er, daß eine unverfrorene Logik besser als eine eingefrorene sei.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Abg. Singer habe bemerkt, daß die Abkommandirten der freisinnigen Partei für die Verlängerung des Sozialistengesetzes verantwortlich seien. Er habe demselben darauf nachgewiesen, daß, wenn sämmtliche Fehlenden der Partei zugegen gewesen wären und gegen das Gesetz gestimmt hätten, auch dann das Sozialistengesetz mit 20 Stimmen Majorität angenommen worden wäre. Der Abg. Singer habe sich nunmehr auf den Abg. Kämpffer berufen, der auch bei der Abstimmung zugegen gewesen sei. Der Letztere habe gegen das Sozialistengesetz gestimmt. Im Uebrigen habe weder der Abg. Kämpffer, noch überhaupt ein Mitglied seiner Partei vom Parteivorstande die Aufforderung erhalten, bei der Ab⸗ stimmung über das Sozialistengesetz nicht zu erscheinen.

Damit war der Gegenstand erledigt; dem Gesetz war durch die Vorlage des Berichts Genüge geschehen.

1 n Serauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Dienstag 2₰

Statistische Nachrichten.

Die deutsche Bevölkerung der Vereinigten Staaten von Amerika. Nach dem amtlichen Bericht üher die zehnte allgemeine Volkszählung in den Vereinigten Staaten von Amerika vom Jahre 1880 stammten bei einer Gesammtbevölkerung von 50 155 713 Köpfen 6 679 943 Personen aus fremden Ländern, und unter diesen befanden sich 1 966 742 frühere Angehörige des deutschen Reiches. Letztere machten also 3,9 % der Gesammtbevölkerung und nahezu ein Drittel aller Fremdbürtigen aus. Ordnen wir die ein⸗ gewanderten Deutschen nach ihren Heimathländern, so erhalten wir folgende Reihenfolge. Es stammten aus Preußen 743 227, aus Bayern 171 699, aus Baden 127 885, aus Württemberg 108 223, aus Hessen 72 490, aus Sachsen 48708, aus Mecklenburg 45 959, aus anderen und nicht näher bezeichneten Staaten Deutschlands 648 551 Personen.

Von diesen in Deutschland Geborenen lebten die meisten im Staater New⸗York (355 913); demnächst folgen die Staaten Illinois (235 889, Ohio (192 597), Wisconsin (184 328), Pennsylvania (168 426), Missouri (106 800), Michigan (89 085), Jowa (88 268), Indiana (80 756), Minnesota (66 592), New⸗Jersey (64 935), Maryland (45 481), California (42 532), Texas (35 347), Nebraska (31 125), Kentucky (30 413). 1

Wenn wir die Vertheilung der Deutschen auf die großen Städte der Union verfolgen, so finden wir folgende Zahlen. Es lebten am 1. Juni 1880 in Newyort:te 163 482 Deutsche Bev. Chicago 75 205 Philadelphia . 55 769 Brooklyn . 55 339 Saint⸗Louis „54 901 Cincinnati .C1 Baltimore 34 051 8 Milwaukee 31 483 8 -S

Die eingewanderten Deutschen heirathen mit Vorliebe unter den Angehörigen ihres Stammes, ihrer Sitte und Sprache; daher ist auch die Zahl derjenigen Personen, die zwar in den Vereinigten Staaten geboren sind, aber von deutschen Eltern abstammen, recht beträchtlich. Sie belief sich in 36 Staaten und Territorien auf 769 282 Köpfe. Es ist zu bedauern, daß diese Unter⸗ suchung nicht auf das ganze Unionsgebiet ausgedehnt worden ist; für die zum Theil sehr volkreichen Staaten Illinois, Indiana, Jowa, Kansas, Maine, Michigan, New⸗Jersey, New⸗ York, Ohio, Pennsylvania und Utah, in denen nach der obigen Zu⸗ samenstellung großentheils auch sehr viele Deutsche wohnen, sind wir deshalb auf eine Schätzung angewiesen. Da unter der Gesammt⸗ bevölkerung der Vereinigten Staaten 4 883 842 Personen, welche deutsche Väter, und 4 557 629 solche, welche deutsche Mütter hatten, gezählt wurden, und man wohl annehmen darf, daß das Verhältniß der Rassenmischung in den zuletzt genannten Gebieten für die Deutschen unbedingt nicht ungünstiger sein wird, als in den erstgenannten 36, so kann man die Zahl der in den Vereinigten Staaten von deutschen Eltern geborenen Einwohner mindestens auf 2 292 861 Personen ver⸗ anschlagen. Damit steigt die Zahl der Personen deutscher Abstammung zur Zeit der Zählung 1880 auf 4 259 603 oder 8,49 pCt. der Ge⸗ sammtbevölkerung der Union.

13,6 % der gesamm 14

2 2 2

*

UI-

zum Deut No. 28.

Zweite Beilag chen Reichs⸗An

Berlin, Montag, den 2. Februar

8“

zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

8₰

8 Feferale für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Köͤniglich

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

85 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗

[65491] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Buchdrucker Otto Schulz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen theils schweren, theils einfachen Dieb⸗ stahls in den Akten U. R. II. 63. 85 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern.

Berlin, den 26. Januar 1885.

I1 Der Untersuchungsrichter bei dem ö Landgericht I.

ohl.

Beschreibung: Alter 23 Jahre, geb. 9. 6. 61 zu Berlin, Größe 1,70 m, Statur schlank, Haare schwarz, Stirn hoch, Bart kleiner schwarzer Schnurr⸗ bart, Augenbrauen schwarz, Augen graublau, Nase gewöhnlich, Mund breit, Zähne vollständig, Kinn ge⸗ wöhnlich, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.

[65492] Steckbrief.

Der in den Akten JIII. E. 234. 83 wegen Be⸗ truges in 35 Fällen, wegen versuchten Betruges in 6 Fällen, wegen schwerer Urkundenfälschung in 10 Fällen und wegen Sachbeschädigung in einem Falle unter Anklage stehende Zeitungsspediteur Louis Lippmann Leopold Berthold Otto Eloeser Rinkel, geboren am 29. September 1846 zu Trachen⸗ berg, Kreis Militsch, welcher aus der Untersuchungs⸗ haft vorläufig entlassen war, hat sich ohne Angabe seines neuen Aufenthalts heimlich von hier entfernt.

Es wird gebeten, denselben im Betretungsfalle festzunehmen und an das nächste Gerichtsgefängniß einzuliefern. 1

Berlin, den 28. Januar 1885.

Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht I.

Signalement: Alter 38 Jahre, Statur mittel, Haare blond, ohne Bart, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. b [654944) Fielbolesescs.— Gegen den unten beschriebenen Schreiner Robert Pöppinghaus, angeblich zu Minden wohnhaft ge⸗ wesen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Gerichtsgefängniß zu Essen abzu⸗ liefern. (J. 70/85.)

Essen, den 27. Januar 1885.

Königliche Staatsanwaltschast..

Beschreibung. Alter 34 Jahre, Größe 1,70 m ungefähr, Statur schlank, Haare blond, Stirn be⸗ deckt, Bart dunkler Vollbart, Augenbrauen dunkel⸗ blond, Augen braun, Nase spitz, Mund gewöhnlich, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch.

(65490] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der hinter die verehelichte Tischler Ihn, Emilie Ernestine, geborene Rosin, geboren am 6. August 1845 zu Luckenwalde, wegen wiederholter Unter⸗ schlagung unter dem 23. Januar cr. erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch als erledigt zurückgenommen.

Berlin, den 30. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 89. v. Prittwitz. [65493] Bekanntmachung.

Der gegen den Steinhauer Friedrich Wilhelm Schlunk aus Naumburg a. S. unter dem 14. Ok⸗ tober 1884 erlassene Steckbrief hat sich erledigt.

Naumburg a. S., den 28. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht. .

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. t.

[51212] - Aufgebot. 3 Die verwittwete Frau Major Thekla von Groeben, geb. von Knobloch, zu Rawitsch, hat das Aufgebot der von der Direktion der Lebensversiche⸗ rungs⸗Anstalt für die Armee und Marine zu Berlin 1. Juli 1872 unterm 23. Januar 1873 ausgestellten Police Nr. 701,

laut deren nach dem Tode des Majors und Batail⸗ e der Ser tg ich an dessen Frau resp. an deren Kinder 1000 Thaler zu zahlen sind, beantragt. Der In⸗ hee Urkunde wird aufgefordert, spätestens in u den 6. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Zimmer 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 1 Berlin, den 1. November 1884. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 54.

e Aufgebot. Es ist das Aufgebot nachfolgender Urkunden: 1) der Schuldverschreibung der konsolidirten 4 ½ %oigen Preußischen Staatsanleihe Litt F. Nr. 7988 über 50 Thaler, von Herrn Georg Ludwig Keller zu Metz, 2) des Rezeptionsscheins (Sterbekassenbuchs) Nr. 6928 der neuen großen Berliner Sterbe⸗ käasse vom 28. Februar 1847, ausgestellt für

Frau Karoline Friederike Gau, geb. Walter, von dieser Berechtigten, der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligation Ser. I. Nr. 10 855 üͤber 100 Thaler vom Fabrikbesitzer Ernst Michel zu Guben, als Vormund der mino⸗ rennen Elsbeth Gallasch zu Guben. der 4 ½ 9% igen Berliner Stadt⸗Obligation Liitt. D. Nr. 14 932 über 200 Thaler = 600 vom Königlich Belgischen Konsul Georg Goldberger hier, Mitinhaber der Firma J. T. Goldberger, des vom Schlächtermeister Theodor Grasnick auf den Kaufmann J. Davidsohn zu Berlin, Hallesches Ufer 32, gezogenen, mit Aeccept des ꝛc. Davidsohn versehenen, am 28. oder 29. Februar 1884 an die Ordre des Aus⸗ stellers zahlbaren Wechsels über 180 ℳ, de dato Berlin, den 28. November 1883, vom Schlächter Theodor Grasnick hier, des vom Kuratorium der neuen großen Berliner Sterbekasse unterm 24. Oktober 1854 für Frau Agnes Emilie Juliane Borchardt, geb. Aermster, ausgestellten Rezeptionsscheines (Sterbekassenbuchs) Nr. 11 683, von dieser Berechtigten, des vom Komtoir der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere zu Berlin unterm 4. Juli 1879 ausgestellten Depotscheines Nr. 110 068, wonach Fräulein Friederile von Stojentin hier 3000 Aktien der Aktiengesellschaft für Benutzung der Mineralquellen zu Wil⸗ dungen zur Aufbewahrung übergeben hat, von Fräulein Tony von Blücher hier, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. März 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstr. 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ * die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 2. Juli 1884. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 54.

[38299] Aufgebot.

In das Hypothekenbuch für die Kloster⸗Erb⸗ schmiede zu Kuhlrade sub Fol. 8 Nr. 1 sind am 27. Juni 1853 für den weiland Tischlermeister Boeckmann zu Allershagen 220 Thaler Courant mit Zinsen zu 3 ¼ % p. a. eingetragen, und ist nach An⸗ zeige der Wittwe Catharina Marie Boddien, geb. Boeckmann, zu Kuhlrade, als legitimirten Unisersal- erbin des verstorbenen Gläubigers, der dieses Inta⸗ bulat betreffende Hypothekenschein verloren gegangen.

Auf Antrag der Letzteren wird nun der etwaige Inhaber des bezeichneten Hypothekenscheines hiemit aufgefordert, spätestens in dem auf

Sonnabend, 28. Februar 188505), Morgens 11 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichne⸗ ten Gerichte seine Rechte anzumelden und den Hypothekenschein vorzulegen, widrigenfalls selbiger für kraftlos erklärt werden wird. ““

Ribnitz, 20. August 1884.

Das Kloster⸗Amtsgericht,

P. Berlin, Dr.

[54414] Aufgebot.

Der Schuhmacher Johann Heinrich Friedrich Ahrens in Trittau, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. Otto Meier, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des Sparcassen⸗ buchs der St. Pauli Creditbank Nr. 4436, lautend auf den Namen J. H. Ahrens, groß 772.— per 18. Dezember 1882.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Mittwoch, den 1. Juli 1885, 10 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gerichte, Dammthorstraße 10, immer 23, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 29. November 1884.

Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung I. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

eg

1489833³3. Aufgebot. „Der Joseph Kerp, ohne Geschäft, früher zu Köln, jetzt zu Nippes wohnhaft, hat das Aufgebotsverfah⸗ ren zum Zwecke der Kraftloserklärung eines ihm an⸗ geblich gestohlenen, von der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse des Kreises Euskirchen auf dessen Namen aus⸗ gestellten. Sparkassenbuchs Hauptbuch d. Passiva Litt. P. 2. Fol. 208 beantragt. Der Inhaber dieses Sparkassenbuchs wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 5. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ Kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Euskirchen, den 3. Oktober 188383838S. Königliches Amtsgerichht. gez. Reuter, Gerichtsassessor.

Schmitz, Gerichtsschreibergehülfe.

Oeffentlicher Anzeiger. .“ nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen 8.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Annoncen⸗Bureaux.

9. Familien-Nachrichten. beilage.

165251

Aufgebot.

Das Königliche Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt Münster (Wanne⸗Bremen) hat von verschiedenen Grundbesitzern nachstehend bezeichnete, in dem Gemeindebezirke Scharrendorf belegene Grundstücke an⸗

gekauft und zwar:

Stand

Wohnort

Bezeichnung d.

Datum Grundsteuer⸗ Mutterrolle

des Kar⸗ Par⸗

Kaufvertrages , 5

Wohlers, Johann Heinrich Halbmeier dorf Meyer, Johann Heinrich

Vollmeier

Schmidt, Gerhard Heinrich, Anerbe vertreten durch die Vor⸗ münder:

a. Wohlers, Bernhard, Eigenhäusler b. Wessels, Hermann, Landwirth

Beuke, Johann Dietrich, Halbmeier

Riedemann, Heinrich und Landwirth dessen Ebefrau Helene, 6 geb. Eilers, letztere als Eigenthümerin

Scharren⸗

Stötling⸗ hausen

8727. Jani 188 92

83 90 91 21. November 1884 81

2. Dezember

Auf Antrag des genannten Königlichen Betriebs⸗Amtes werden Alle, welche bezüglich dieser Grundflächen Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte,

insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen,

hierzu auf 9

aufgefordert, solche in dem

Sponnabend, den 28. März d. J., Morgens 10 Uhr, bestimmten Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse

zum neuen Erwerber verloren geht. Bassum, den 27. Januar 1885,

Köäaigliches Amtsgericht. II.

v. Harl

ing.

Aufgebot. Das Sparkassenbuch der Steinau'er Kreissparkasse Nr. 7578 über 261,64 ausgefertigt für August Scholz in Krehlau ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigenthümers, des Ar⸗ beiters August Scholz in Krehlau, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermine. den 10. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 1) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er⸗ folgen wird. Steinau a. O., den 11. November 1884. Königliches Amtsgericht. I.

[40578 vvot. Der Dienstknecht Heinrich Bartling in hat das Aufgebot der ihm angeblich bei einem Brande vernichteten Sparkassenbücher Nr. 774 und 2436 a. der Sparkasse zu Stadt Rehburg, welche ihm über ein Guthaben von zusammen 653 aus⸗ gestellt sind, beantragt. Der etwaige Inhaber der Sparkassenbücher wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf Montag, den 23. März 1885, Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an⸗ zumelden, und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden sollen Stolzenau, 8. September 1884. 8 Königliches Amtsgericht. I. gez. Bracht. 8 Beglaubigt: 8 E. Wienecke, Sekretär,

. 8 89

(L. S.

[55411]

* 1“ Oeffentliches Aufgebot.

Der Bauer Joseph Schiller von Töging, auf dessen Anwesen für den im Jahre 1787 geborenen, seit dem Kriege vom Jahre 1809 vermißten Bauers⸗ sohn Jakob Banhirl von Töging ein Elterngut von 800 Fl. hypothekarisch versichert ist, hat bean⸗ tragt, diese Forderung für kraftlos zu erklären.

Demgemäß wird als Aufgebotstermin die öffent⸗ liche Sitzung vom

Samstag, den 20. Inni 1885,

. Vormittags 9 Uhr, bestimmt und ergeht an alle Diejenigen, welche auf diese Forderung Ansprüche machen zu können glauben, hiermit die Aufforderung, solche spätestens im Auf⸗ gebotstermine anzumelden, widrigenfalls dieselbe auf Antrag für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde.

Altötting, den 21. November 1884.

Königliches Amtsgericht.

[43358] ZI“ v111“ Das Königl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 26. September 1884 folgendes Aufgebot

erlassen:

Der Firma B. Mengin dahier ist ein Deklara⸗ tionsschein zum Waareneingange über zwei MF Nr. 2 und 3 bezeichnete, italienischen Wein enthal⸗ tende Fässer, welche von dem Bahnspediteur Johann Schad dahier am 26. Jänner 1882 bei dem K. Hauptzollamte dahier für einen gewissen Bortolo Hei dahier eingelagert wurden und welcher Schein auf

[372934

die Firma B. Mengin dahier übertragen worden ist, zu Verlust gegangen.

Auf Antrag des Rechtsanwaltes Oppenheimer da⸗ hier als bevollmächtigten Vertreters der Frau Bar⸗ bara Mengin, Inhaberin der Firma B. Mengin dahier, wird sonach der Inhaber dieses Scheines auf⸗ gefordert, längstens bis zum Aufgebotstermin, am

20. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 19/I. diess. Gerichts seine Rechte anzumelden und den Schein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, am 27. September 1884.

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Hagenauer.

[51041] 8 Ediktalladung behuf Todeserklärung.

Die nachbenannten Verschollenen:

1) Albert Ihben Bruns aus Holzdorf, geboren am 24. Juli 1853, welcher vor etwa sechszehn Jahren als Schiffer zur See gegangen ist, vier Jahre darauf zum letzten Male Nachricht von sich gegeben hat, seitdem aber verschollen ist, Schiffer Behrend Harms de Buhr aus Nesse, geboren daselbst am 8. April 1824, welcher seit etwa 40 Jahren abwesend ist und zuletzt im Jahre 1851 aus Niewediep Nachricht von sich gegeben hat, seitdem aber verschollen ist, Friedrich Georg Evers, geboren zu Hage am 11. März 1827, welcher etwa um das Jahr 1860 nach Amerika ausgewandert ist, und über dessen Leben und Aufenthalt seit 1863 jegliche Nachricht fehlt,

Schiffer Hinrich Janssen aus Neßmersiel, ge⸗ boren am 13. Oktober 1830, welcher vor etwa 23 Jahren als Schiffer zur See gegangen und seitdem verschollen ist, 8 Jann Bontjes, geboren in Dornumergrode am 30. November 1805, über welchen seit etwa 29 Jahren Nachrichten feblen, 1 Matrose Johann Heyen Fischer aus Dornumer⸗ grode, geboren daselbst am 8. Januar 1835, welcher seit mindestens 12 Jahren abwesend ist, ohne über sein Leben und seinen Aufenthalt Nachricht gegeben zu haben, sowie die unbekannten Erben und Erbnebmer dieser Verschollenen werden auf begründeten Antrag hie⸗ durch aufgefordert, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber im Termin vom Dienstag, den 18. August 1885, Vormittags 10 Uhr, mündlich oder schriftlich bei dem unterzeichneten Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung der Verschollenen erfolgen, auch ihr Nach⸗ laß den bekannten nächsten Intestat⸗Erben aus⸗ geantwortet werden wird.

Gleichzeitig werden diejenigen Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, aufgefordert, dem Gerichte solche nicht vor⸗ zuenthalten.

Berum, 3. November 1884.

Königliches Amtsgericht. v. Hugo.

Bekanntmachung. Nachstehend näher bezeichnete Sparkassenbücher: 1) Nr. 3463 der Kreis Sparkasse zu Hirschberg über 65 ℳ, ausgefertigt für den Glasmaler Julius Simon zu Schreiberhau, 2) Nr. 31 508 der städtischen Sparkasse zu Hirschberg über 234,83 ℳ, ausgefer⸗ tigt für Christiane Worbs in Schreiberhau * angeblich verloren gegangen und sollen zum Zwecke der neuen Ausfertigung auf den Antrag der Eigen thümer Julius Simon und verwittwete Bauergut