1885 / 31 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Verlegung des Culmer Kadettenhauses nach Stolp in Pommern und die Einrichtung der Räume des alten Instituts zu Kasernirungs⸗ zwecken sobald als möglich erfolgt, bezw. daß mit der nothwendigen

Projektbearbeitung ungesäumt vorgegangen werden kann.

Die Gesammtsumme der Ausgaben (553 750 ℳ) wird durch

Matrikularbeiträge aufgebracht.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

2 von Preußen ꝛc. 8

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des e. folgt:

. An die Stelle des §. 5 Ziffer 1 des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets u. s. w. (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 207), tritt folgende Bestimmung: Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht von denjenigen außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grundstücken, welche von inner⸗ halb der Zollgrenze befindlichen Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden aus bewirthschaftet werden; ferner Erzeugnisse der Waldwirthschaft, wenn die außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grundstücke mindestens seit dem 15. Juli 1879 ein Zubehör des inländischen Grundstücks

8*8 §. 2. 1 Der Zolltarif zu dem im §. 1 bezeichneten Gesetze wird in nach⸗ ssttehender Weise abgeändert: —1) Zu Nr. 2, Baumwolle und Baumwollwaaren: a. An Stelle der Positionen 4 und 5 der Nar-2 c (Baumwollen⸗ Parn) treten folgende Bestimmungen: r.4) drei⸗ und mehrdrähtiges, einfach gezwirntes, roh, gebleicht, i——ö—1ö151151 5) drei⸗ und mehrdrähtiges, mehrfach gezwirntes, roh, gebleicht, efärbt; ““ Einzelverkauf vorgerichteter) Nähfaden 120 r zg. b. Hinter Nr. 2c 5 wird folgende Anmerkung eingefügt: Anmerkung zu c 1 bis 5: Gescheerte, geschlichtete Ketten (Warps) unterliegen dem Ein⸗ gangszoll für das Garn, aus welchem sie bestehen, mit einem Zuschlage von 20 %. „sc. Für Position d 6, Spitzen und alle Stickereien, wird der Eingangszoll erhöht von 250 auf . . . .. . . 850 für 100 kg. 4. Die Anmerkung 3 zu d erhält folgende Fassung: v‧,,,,]] 11“ für 100 kg. 8 2) In Nr. 5 treten an Stelle der Positionen b bis e folgende Bestimmungen: öeööööö1ö1ö1-1—.¹*“] 15 ℳ, c. Wachholderöl, Rosmarinöl... 12 ℳ, .. und Zaadkergchen . . .... 10 ℳ;, e. Oxalsäure und oxalsaures Kali; gelbes, weißes und rothes blau⸗ 1111414A24“*“ 1114141451422“ g. Aetzkali, Aetznatron. h. Alaun;

6

3 1b un; Buchdruckerschwärze; Chlorkalk; Farbholzextrakte; Gelatine; Kitte; Leim; Ruß; Schuhwichse; Siegellack; Tinte und Tintenpulver; Wagenschmiere; Zündwaaren mit Ausnahme der Zünd⸗

11113131212121121 für 100 kg

Die Bestimmungen der bisherigen Positionen f bis i treten unter i bis m.

3) In Nr. 6 e 3 sind die Worte „Uhrfournituren und Uhr⸗ werke aus unedlen Metallen“ zu ersetzen durch die Worte „Uhrwerke zu anderen als Thurm⸗ und Tascheauhren, sowie Uhrfournituren aus unedlen Metallen“.

4) Die Nr. 7 erhält folgende Fassung:

7) Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Asbestwaaren:

a. Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegen⸗ stände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind: edle Me⸗ talle, gemünzt, in Barren oder Bruch, Asbestfiber, auch gereinigt; Asbestkitt und Asbestanstrichmasse . . . . . . .8 frei.

b. Pappe und Papier aus Asbest in Bogen, Rollen oder Platten:

111111A1A2AX“X“ 10 ℳ,

2) geformt, auch durchlocht . .. 234 ℳ,

c. Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien . 24 ℳ,

d. Asbestgewebe, auch in Verbindung mit anderen Spinn⸗ (

Asbestwaaren, anderweit nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 1111A““ 111X“*“

für 100 kg.

5) Die Nr. 9 erhält folgende Fassung: 11111111““ b. Roggen, Hafer, Buchweizen und Hülfenfrüchte, sowie nicht be⸗ fonders genannte Getreidearten. .. . 25 ““ . 11.90 d. Raps und Rübsaat. 8 1 ℳ;, e. Mais 1“ .0,50 g. Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel.. 4 ℳ, 15 ½ 1 für 100 kg. 1 i. Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht genannt,. frei. —86) Der Eingangszoll für zugerichtete Schmuckfedern, Nr. Ilg, wird erhöht von 300 auf. . CC123232 für 100 kg. 7) In Nr. 12 erhält die Position a folgende Fassung: a. Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene), zur Lederbereitung, auch enthaart . . .. 77 .8) In Nr. 13 treten an Stelle der Position c folgende Be⸗ stimmungen: e““ hroh oder lediglich in der Querrichtung mit Axt oder Säge Hearbeitet; eichene Faßdauben; ungeschälte Korbweiden und Reifenstäber 100 kg . 0,30

1,80 0,40

l111111611A“““; 9) in der Richtung der Längsachse beschlagen, gesägt oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerklei⸗ nert, noch waldkantig ohne rechtwinklige Schnittflächen; Faßdauben, welche nicht unter Nr. 1 fallen: oder ö111513“] 4) Bretter, nicht gehobelte; in der Richtung der Längsachse be⸗ e oder gesägte Kanthölzer und ähnliche Säge⸗ und Schnitt⸗ aaren: 1111AA6AXA“ 2 oder . 12

1114“*““] Anmerkung zu c: Mengen von nicht mehr als 50 kg, nicht mit der Eisenbahn eingehend, für Bewohner des Grenzbezirks, vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung 1

. 2 . 2 . . . . 8 2* *

oder h4“*“ 2) mit der Axt bewaldrechtet: ö1113“ oder

wird der Eingangszoll 1een von 1,20 auf .

eckern⸗, Sonnenblumenöl in Fässern . . . . . ..

9) In Nr. 18 treten an Stelle der Positionen a und g folgende Bestimmungen: . a. 1) gestickte und Spitzenkleider . . . . . . . 1200 ℳ, 2) von Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metall⸗ hmaaJL 8 11n für 100 kg,

. künstliche Blumen, fertige, aus Webe⸗ oder Wirkwaaren allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen; Bestandtheile künstlicher Blumen, d. i. einzelne Blätter, Stiele u. s. w., ohne Verbindung unter einander.. 111141*X“*“ für 100 kg,

10) In Nr. 20 wird in Position a das Wort „Taschenuhren;“ gestrichen und als Position d folgende Bestimmung eingefügt:

d. Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen:

1) Taschenuhren mit goldenen oder vergoldeten Gehäusen 3,00

2) Taschenuhren mit anderen Gehäusen, Werke ohne Gehäuse

3 1,50 1,5 0,5

3) goldene oder vergoldete Gehäuse ohne Werk .. .

4) andere Gehäuse ohne Werk .. .

für 1 Stück.

11) Die Nr. 22 erhält folgende Fassung:

22) Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren, d. i. Garn und Webe⸗ oder Wirkwaaren aus Flachs oder anderen vegetabilischen Spinnstoffen mit Ausnahme von Baumwolle:

a. Garn, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht, auch dergleichen gezwirntes Garn aus Jute oder Manillahanf:

1) bio Nr. 8 emnlcahaha .

2) über Nr. 8 bis Nr. 20 englisch

3) über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch

9 Pber Nr. 36 22e

Anmerkung zu a:

Kokosfasern, zu Strängen zusammengedreht (Kokosgarn), für Fabriken von Decken und ähnlicher Gegenstände, auf Erlaubniß⸗ Cb1111414141414

b. Garn, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch dergleichen gezwirntes Garn aus Jute oder Manillahanf:

1) bes in Nr I06 . 12

2) über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch.. 15 ℳ,

0o 20 ℳ,

c. akkomodirtes Nähgarn; Zwirn unter a, b und d nicht L111XA4“X“ 36 ℳ,

4. gtemobiettt 1 5755 ℳ,

e. Seile, Taue und Stricke, auch gebleicht oder getheert 10 ℳ, 8 8. Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt, unge⸗

eicht:

1) bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 qem; Fußdecken aus Manilla⸗ hanf⸗, Kokos⸗, Jute⸗ und ähnlichen Fasern, ungefärbt. . . 12 ℳ,

2) mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 qCem; Fußdecken aus Ma⸗ nillahanf⸗, Kokos⸗, Jute⸗ und ähnlichen Fasern, gefärbt; Seilerwaaren, mit Ausnahme der unter e genannten . . . . . ..24 ℳ,

3) mit 81 bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusam⸗ men auf eine quadratische Gewebefläche von 4 aem . . . 36 ℳ,

4) mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zu⸗ sammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 gem . 60 ℳ,

g. Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn gewebt:

.1) bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 artwm. 60 ℳ,

2) mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem Schuß zu⸗ sammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 qcm; Damast alles Art 1 120

Anmerkung zu f und g:

Verarbeitetes Tisch⸗, Bett⸗ und Handtücherzeug aus leinenen, nicht unter g 2 fallenden Geweben, sowie dergleichen Kittel 60

h. Bänder, Borten, Franfen, Gaze, gewebte Kanten, Schnüre, Strumpfwaaren; Gespinnste und andere Waaren in Verbindung it M 7171141

1. Stltereteen.

k. Zmirnsitzen. 3 800 ℳ,

12) F 11s 109 88 f

ür Lichte, Nr. 23, wird der Eingangszoll erhöht von 15 auf 18 für 100 kg. 88 g. 13) In Nr. 24 kommen die Bestimmungen unter b: gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöcke, sowie litho⸗ graphische Steine mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift,

Gegenstände zum Gebrauch für den Druck auf in Wegfall; die Bestimmungen unter c treten unter b. 1

14) Zu Nr. 25:

8 a. 8 1g Art, guch ee Rum, Franzbrannt⸗ wein und versetzte Branntweine in Fässern und Flaschen, Position b, wird der Eingangszoll erhöht von 48 auf 8 8 1 8 8

für 100 kg.

b. Die Position e 2 erhält folgende Fassung:

2) in Flaschen eingehend:

N1166“]

55 5 64*“ . . 0

für 100 kg.

c. Die Position g 2 wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:

2) Fische: G

111616164“”

7. gesalzene (mit Ausnahme der Heringe), in Fässern eingehend; getrocknete, geräucherte, geröstete, blos abgekochte (abgesottene) 3 ℳ,

7. mit Essig, Oel oder Gewürzen zubereitete, in Fässern ein⸗ gcec 111““

d. zubereitete, andere; Fische aller Art, in hermetisch ver⸗

schlossenen Gefäßen eingehend. . . .. 460 „für 100 kg.

6d. Für Honig, Position 1, wird der Eingangszoll erhöht von für 100 kg.

e. An Stelle der Position m 3 tritt folgende i . 3) Kakao in Bohnen: 55 AA“ 7vve“ 1üg h e. fall . In der Position allen unter Nr. 1 die Worte „Kakao⸗ masse, gemahlener Kakao, Chokolade und Chokoladesurrogate“, sogse zzubereitete Fische“ fort; unter neuer Nummer wird folgende Be⸗ stimmung hinzugefügt:

3) Kakaomasse, gemahlener Kakao, Chokolade und Chokolade⸗ 114“ 80

K 106,Fc

g. Für Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkegummi, Arrowroot Nudeln, Sago und Sagosurrogate, Ta ioka, tion . Eingangszoll erhöht von 6 auf . 88 2 8 1 8 1, . h. Ihü n0 876 Für Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrücht äm⸗ 8 : 8 geschalt Feee Gpaunpe, Hülse Ficten, näng

5 es Backwer äckerwaare). Position q 2, wird in⸗ gangszoll erhöht von 3 auf . . .. 8 . 8 8 88 18 98

8 für 100 kg. i. Für Reis zur Stärkefabrikation, Anmerkung zu Position s,

0 0

35 ℳ, 45

4

t ür 1 g.

15) Die Nr. 26 erhält folgende Fassung:

8 26) Oel, anderweit nicht genannt, und Fette: ga. Oel aller Art in Flaschen oder Krügen . .... 20 b. Speiseöle, als: Oliven⸗, Mohn⸗, Sesam⸗, Erdnuß⸗, Buch⸗ ennenbhmenül 3 8 .Olivenöl in Fässern, amtlich denaturirt.

anderes Oel in Fässenn .. . . Pg.

4

oder Beschränkung dieser Begünstigung.. . frei

8

e. Palm⸗ und Kokusnußöl, Ee. für 100

vr Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, auch ge⸗ u11114* g. Schmalz von Schweinen und Gänsen, sowie andere artige Fette, als Oleomargarin, Sparfett (Gemisch von talgartigen Fetten mit Oel), Rindsmark (beef marrow) . . . . . . 10 Anmerkung zu g: Schmalz und schmalzartige Fette für Seifen⸗ oder Lichte⸗ fabriken auf Erlaubnißschein unter Kontrole. 2 h. Stearinsäure, Palmitinsäure, Paraffin, Walrath, Wachs und ähnliche Kerzenstoffe, anderweit nicht genannt 10 A“ 1141414141X4X4“*“ für 100 kg. 16) Der Nr. 29 wird kung) angefügt:

.3) Der Bundesrath ist befugt, Mineralöl, welches für die Reinigung, Raffinirung oder Destillirung in inländischen Betriebs⸗ anstalten bestimmt ist, unter Kontrole mit der Maßgabe vom Ein⸗ gangszoll frei 2 lafsen, Zaß⸗ 2 Seeenen Produkte beim

ebergange in den freien Verkehr des Zollgebiets wie ausländi behandeln sind. lündische n

.127) In Nr. 30 treten an Stelle der Position e folgende Be⸗ hete 8 1

0. Vaaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbind mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit anderen Spinns materialien und zugleich in Verbindung mit Metallfäden 600

Aamfebang e 1: fürb „Tülle, roh oder gefärbt, ungemustert. . 250 2) Spitzen, Blonden und Stickereien, ganz oder theilweise 5

für 100 kg. 1u“

18) Die Nr. 33 erhält folgende Fassung:

33) Steine und Steinwaaren: 8—

a. Steine, roh oder blos behauen, auch gemahlen, frei.

Anmerkung zu a:

Zu den rohen oder blos behauenen Steinen gehören auch solche Blöcke, welche an nicht mehr als drei Seitenflächen eine Bearbeitung mit der Säge zeigen.

b. Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen, Flintensteine, gehauen oder geschnitten; Schleif⸗ und Wetzsteine aller Art 0,25

c. gesägte Blöcke; grobe Steinmetzarbeiten (z. B. Fensterbänke, Gesimstheile, Plinthen) von schlichter, nicht verzierter Arbeit, mit Ausnahme der groben Steinmetzarbeiten aus Alabaster oder Marmor; Dachschiefer, E“ und roher Tafelschiefer 1

ür g.

Anmerkung zu c:

Gesägte Blöcke und grobe Steinmetzarbeiten, soweit sie unter c111.“

d. geschnittene Platten aus Steinen aller Art, ungeschliffen; Steinmetzarbeiten, soweit sie nicht unter e begriffen sind, unge⸗ 1““

Anmerkung zu c und d:

e von mehr als 16 cm Stärke sind als Blöcke zu be⸗ andeln.

e. Edelsteine, auch nachgeahmte, und Korallen, bearbeitet; Perlen; alle diese Waaren ohne Fassung; bearbeitete Halbedelsteine und Waaren daraus, soweit sie nicht unter Nr. 20 fallen 60

f. andere Waaren aus Steinen mit Ausnahme der Statuen und der Waaren aus Edelsteinen und Lava:

11) außer Verbindung mit anderen Materialien oder nur in Ver⸗

bindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack:

a. aus Alabaster, Marmor, Granit, Syenit, Porphyr oder ähn⸗

chen bauuu 1414141412424 „5. aus anderen Steinen; auch Schiefertafeln in polirten oder

111A144X“4“

2) in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie nicht unter Nr. 20 fallen. 16“ 24

für 100 kg.

.19) In Nr. 35 werden die Positionen a und c durch folgende B

stimmungen ersetzt:

a. grobe: 2

1) Matten und Fußdecken aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen, ordinäre, gefärbt und ungefärbt 3 ℳ,

2) andere ordinäre Waaren aus Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen; Körbe, ungefütterte, Flaschenumhüllungen und Schuhe aus Bast, Stroh oder Palmblatt, ordinäre; Bast⸗ und Strohseile; I“ 141112“*“

c. feine, sowie alle nicht unter a, b und d begriffene Waaren aus Bast, Stroh, Schilf ꝛc., auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen. 24

für 100 kg.

20) In Nr. 37 sind in Position a die Worte „frische Fische“ zu streichen.

21) In Nr. 38 treten an Stelle der Positionen a und b folgende Bestimmungen:

a. gewöhnliche Mauersteine, Dachziegel, nicht feuerfeste und Neeseee 1*

b. seca 666 8

c. glasirte Dachziegel und Mauersteine; Thonfliesen, architek⸗ tonische Verzierungen, auch aus Terracotta; glasirte Röhren ; Platten, Krüge und andere Gefäße aus gemeinem Steinzeuge; gemeine Ofen⸗ kacheln; irdene Pfeifen; glasirtes Töpfergeschirr . . . . ℳ,

d. Schmelztiegel, Muffeln, Kapseln, Retorten, feuerfeste Röhren iivc 111111116

für 100 kg.

Die Bestimmungen der bisherigen Positionen c und d treten

unter e und f.

3 ℳ. 2

folgende Anmerkung (als dritte Anmer⸗

““

8. Dieses Gesetz tritt mit deem..... . .

in Kraft

[65813]

nossen J. 16. 9

Fietz, am 29. Juli 1861 zu Berlin geboren,

lin geboren,

tember 1863 zu Berlin geboren, 15. Juni 1863 zu Berlin geboren,

Grams, am 9. April 1859 zu Berlin geboren, am 29. Dezember 1860 zu Berlin geboren, vember 1861 zu Berlin geboren,

tober 1861 zu Berlin geboren,

bruar 1861 zu Berlin geboren,

22. April 1861 zu Berlin geboren, 20. Juni 1861 zu Berlin geboren, am 20. Juni 1861 zu Berlin geboren,

12. März 1862 zu Berlin geboren,

Deut

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zum

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Zweite Beil »Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 5. Februar

age

aats

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

K 5 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

N u. s. w. von öffentlichen Papieren.

1b.,—

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Oeffentliche Ladung. 1 In der Untersuchungssache gegen Fränkel und Ge⸗ 20 84 werden nachstehende 1 Personen: 3 8

1) der Kaufmann Richard Fränkel, geboren am 15. Februar 1861 zu Berlin,

2) der Zauberkünstler Leopold Carl Bernhard

3) Julius Sigismund Fränkel, am 3. November 1862 zu Berlin geboren, 4) Paul Georg Emil Fischer, am 26. Februar

1862 zu Berlin geboren, 5) Carl Franke, am 4. November 1862 zu Ber⸗

6) Hermann Wilhelm Carl Rudolf Friedrichs, am 26. September 1862 zu Berlin geboren,

7) Franz Gustav Adolf Franke, am 14. Sep⸗

8) Joachim Casper Wilhelm Fernholz, am 9) Richard Robert Hermann Fietz, am 20. Sep⸗

tember 1863 zu Berlin geboren, 10) Kaufmann Johannes August Waldemar

11) Bäckergeselle Gustav Edwin Arthur Grunow, 12) Theodor Friedrich Ernst Goetze, am 20. No⸗ 13) Carl Friedrich Hermann Gentz, am 22. Ok⸗ 14) Wilhelm Carl Gustav Gehrt, am 19. Fe⸗

15) Wilhelm August Richard Gang, am 30. Juni 1861 zu Berlin geboren,

16) Friedrich Carl Siegfried Eugen Gruner, am 12. Mai 1861 zu Berlin geboren,

17) Franz Michael August Galonsky am 29. Ok⸗ tober 1861 zu Berlin geboren,

18) Hermann Heinrich Adolf Gericke, am 27. Dezember 1861 zu Berlin geboren,

19) Kaufmann August Paul Robert Hoppe, am

20) Arbeiter Paul Albert Emil Hildebrand, am 21) Gymnastiker Franz Richard Carl Herzog,

22) Conrad Ernst Wilhelm Heuser, am 6. März 1862 zu Berlin geboren, 4

23) Georg Robert Bruno Haase, am 3. März 1862 zu Berlin geboren,

24) Franz Friedrich Alfred Heyne, am 29. August 1862 zu Berlin geboren,

25) Alfred Heinrich Carl Hermann Heyne, am

26) Otto Ernst Carl Heinrich, am 16. Juni 1862 zu Berlin geboren,

27) Carl Albert Hermann Hackbarth, am 11. Juni 1862 zu Berlin geboren,

28) Ludwig Carl Herrmann, am 12. Januar 1862 zu Berlin geboren,

29) Otto Julius Hartung, am 26. Oktober 1862 zu Berlin geboren,

30) Richard Paul Herrmann, am 27. September 1882 zu Berlin geboren,

31) Albert Max Hoffmann, am 2. Mai 1862 zu Berlin geboren,

32) Paul Emil Carl Heisig, am 15. Januar 1863 zu Berlin geboren,

33) Adolf Albert Otto Herrmann, am 27. Juni 1863 zu Berlin geboren,

34) Hans Carl Rudolf Hilpert, am 22. März 1863 zu Berlin geboren,

35) Johann Friedrich Max Hammer, am 21. November 1863 zu Berlin geboren,

36) Sebastian Eduard Jacoby, am 17. Mai 1861 zu Berlin geboren,

37) Carl Ferdinand Hermann Jahn, am 9. De⸗ zember 1862 zu Berlin geboren,

38) Arthur Emil Paul Juckert, am 4. August 1862 zu Berlin geboren,

39) Robert Carl Paul Jandernal, am 20. März 1862 zu Berlin geboren,

40) Moses Wolf Jeserbohm, am 25. Oktober 1862 zu Berlin geboren,

41) Gottlieb Paul Hermann Jaeschke, am 24. August 1862 zu Berlin geboren,

42) Carl Gustav Adolf Jaenicke, am 13. Ja⸗ nuar 1863 zu Berlin geboren,

43) Seefahrer Rudolf Alfred Hugo Kleemann, am 7. Juni 1858 zu Berlin geboren,

44) Schmied Theodor Emil Robert Köhler, am 16. November 1860 zu Berlin geboren,

45) Handelsmann Friedrich Wilhelm Albert Kranspe, am 4. Mai 1860 zu Berlin geboren,

46) Glaser Karl Johann Paul Kronreich, am 17. Mai 1860 zu Berlin geboren,

47) Kellner Eugen Georg Rudolf Köhler, am 14. Oktober 1860 zu Berlin geboren,

48) Buchbinder Paul Richard August Carl Ernst Krebs, am 19. April 1860 zu Berlin ge⸗ oren,

49) Bäcker Gustav Theodor Georg Krebs, am 2. Februar 1860 zu Berlin geboren,

50) Karl Gustav Emil Körber, am 13. Februar 1861 zu Berlin geboren,

51) Gustav Karl Wilhelm Knoblauch, am 19. Dezember 1861 zu Berlin geboren,

52) Arbeiter Carl August Kortmann, am 24. Juli 1861 zu Berlin geboren, 53) Commis Friedrich Wilhelm Krautschun, am

54) Maurer Adolf Friedrich Ludwig Kuschke, am 1. September 1861 zu Berlin geboren,

Sovember 1862 zu Berlin geboren, nuar 1862 zu Berlin geboren, bruar 1862 zu Berlin geboren, tember 1863 zu Berlin geboren, 1863 zu Berlin geboren,

am 6. Oktober 1863 zu Sinzlow, Kreis Greifenberg, geboren,

am 8. Januar 1862 zu Auras Burglehn, Kreis Wohlau, geboren.

am 20. August 1862 zu Anclam geboren,

am 12. Mai 1861 zu Kl. Peterwitz, Kreis Militsch, geboren,

am 3. Februar 1861 zu Berlin geboren, am 30. August 1860 zu Liegnitz geboren, 1861 zu Freiheit Rössel geboren,

19. Oktober 1862 zu Zülzefitz, Kreis Regenwalde, geboren,

nuar 1860 zu Nienburg a. S., Kreis Bernburg, ge⸗ boren,

am 27. Februar 1860 zu zu Leibitsch, Kreis Thorn, geboren, nuar 1863 zu Hoelkenwiese, Kreis Bublitz, geboren,

14. Mai 1862 zu Seefeld, Kreis Nieder⸗Barnim, geboren,

terie, Kaufmann Paul Heinrich Richter, am 4. Fe⸗ bruar 1851 zu Hohenleuben, Fürstenthum Reuß j, L.,

geboren, sämmtlich unbekannten Aufenthaltes, deren letzter

Wohnsitz oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ist, bes chuldigt :

ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein,

vor die Strafkammer II. gerichts I. hier, Alt⸗Moabit 11/12, I Treppe, Saal 49, zur Hauptverhandlung geladen.

auf Grund des §. 472 der Reichs⸗Straf⸗Prozeß⸗ Ordnung von den nachstehenden Behörden über

ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.

55) Friedrich Robert Kurzmann, am ;3. April 862 zu Berlin geboren,

56) Karl August Max Krüger, am 29. August 862 zu Berlin geboren,

57) Rudolf Ferdinand Wilhelm Krüger, am 20.

58) Alfred Wilhelm Friedrich Köhn, am 9. Ja⸗ 59) Klempner Friedrich August Klein, am 26. Fe⸗ 60) Emil Ernst Wilhelm Krause, am 29. Sep⸗ 61) Franz Gottlob Krüger, am 1. November 62) Schlosser Friedrich Wilhelm Hermann Voß,

63) Brauer Friedrich Gustav Bruno Max Petzold,

64) Arbeiter Ernst Hermann Wilhelm Beusterin, 65) Kellner Carl Friedrich Wilhelm Hoferichter,

66) Kaufmann Carl Friedrich Ferdinand Cunow, 67) Leistenschneider Gottwald Albert Oscar Müller, 68) Friedrich Jacob Hinzer, am 30. November 69) Kaufmann Albert Carl Richard Beng, am

70) Tischler Carl Hermann Lange, am 11. Ja⸗

71) Bildhauer Max Hugo Hermann Bachmann, raunschweig geboren,

72) Johann Florian Laffert, am 5. März 1860 73) Johann Friedrich Wilhelm Nagel, am 4. Ja⸗

74) Buchbinder Otto Adolf Robert ille, am

75) der Seconde⸗Lieutenant der Landwehr⸗Infan⸗

und zwar ad 1 bis 74 als Wehrpflichtige in der Absicht sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich des Bundesgebiets aufgehalten zu aben, Vergehen strafbar nach §. 140 ad 1 Reichs⸗Straf⸗ gesetzbuchs, ad 75 als Offizier des beurlaubten Standes

Vergehen, strafbar nach §. 140 ad 2 Reichs⸗ Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf den 11. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, des Königlichen Land⸗

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben

die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen

Die Erklärungen sind erfolgt: bezüglich der Angeklagten: 8 ad 1—61 Ersatz⸗Kommission zu Berlin, ad 62 Ersatz⸗Kommission zu Greifenhagen, ad 63 Ersatz⸗Kommission zu Wohlau, ad 64 Ersatz⸗Kommission zu Anclam, ad 65 Ersatz⸗Kommission zu Militsch, ad 66 Ersatz⸗Kommission zu Berlin, ad 67 Ersatz⸗Kommission zu Liegnitz, ad 68 Ersatz⸗Kommission des Kreisel Rössel, ad 69 I1“ des Kreises Regen⸗ walde, ad 70 Ersatz⸗Kommission zu Bernburg, ad 71 Ersatz⸗Kommission zu Braunschweig, ad 72 Ersatz⸗Kommission zu Thorn, ad 73 Ersatz⸗Kommission zu Bublitz, ad 74 Ersatz⸗Kommission des Kreises Nieder⸗ Barnim, ad 75 Bezirks⸗Kommando des Reserve⸗Land⸗ wehr⸗Regiments (Berlin) Nr. 35. Berlin, den 30. Januar 1885. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[65872]

Die auf Mittwoch, den 4., und Mittwoch, den 25. Februar d. Se Verkaufs⸗ und Ueberbotstermine im Zwangsversteigerungsverfahren des dem Maurergesellen H. Rieckhoff gehörigen Grundstücks Nr. 1260 A. an der Gartenstraße hie⸗ selbst, werden hiemit abgekündigt, nachdem die an⸗

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. - In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

E. Schlotte,

Annoncen⸗Bureaux.

9. Familien-Nachrichten. beilage.

Großherzoglichen Amtsgerichts wiederum

hoben ist.

Schwerin, den 2. Februar 1885.

(L. S.) F. Meyer, A.⸗G.⸗Secretair, Gerichtsschreiber des Großherzoglich Amts erichts.

.“

[658760) Aufgebot. .“ „In dem Verfahren der Zwangsversteigerung der im Grundbuche von Michlau Band XI. Blatt 35 und Klein⸗Laszewo Band I. Blatt 21 auf den Namen des am 29. Dezember 1883 zu Michlau ver⸗ storbenen Müllers Eduard Lukas eingetragen gewe⸗ senen Grundstücke ist bei der am 29. Oktober 1884 stattgefundenen Vertheilung des Kaufpreises die im Grundbuche dieser Grundstücke Abtheilung III. Nr. 5 und Nr. 2 für die Wittwe Dorothea Hapke ohne Bildung eines Hypothekenbriefes eingetragene, mit 6 Prozent verzinsliche rückständige Kaufgelderforde⸗ rung von 1200 von Amtswegen liquidirt und einschließlich der laufenden Zinsen dieser Post in Höhe von 1212 40 zur Hebung gekommen. Hievon sind von der Ersteherin dieser Grundstücke Frau Anna Oehlschlaeger, geb. Blaschke, in Michlau 1200 in Anrechnung auf den Kaufpreis über⸗ nommen und 12 40 zur Wittwe Dorothea

apke'schen Spezialmasse bei der Königl. Regierungs⸗

auptkasse zu Marienwerder hinterlegt worden, weil ich im Kaufgelderbelegungstermine Niemand mit Ansprüchen auf diese zur Hebung gekommenen Be⸗ träge gemeldet hat.

Der den unbekannten Betheiligten zum Kurator bestellte Rechtsanwalt Trommer von hier hat glaub⸗ haft gemacht, daß die Forderung von 1200 bei Lebzeit der eingetragenen Gläubigerin Dorothea Hapke und zwar am 1. November 1873 mit 1050 und am 8. April 1874 mit 150 von den damali⸗ gen Besitzern der Pfandgrundstücke Oehlschlaeger⸗ schen Eheleuten gezahlt ist und angezeigt, daß die Löschung der Post im Grundbuche nicht erfolgen kann, weil der Beitritt der dem Aufenthalte nach unbekannten Geschwister Julianna Hapke, verehelichte Wehner, und Emil Hapke zu der von den übrigen Geschwistern Hapke als Erben der inzwischen ver⸗ storbenen Wittwe Dorothea Hapke ausgestellten no⸗ tariellen Löschungsbewilligung vom 5. Oktober 1883 erforderlich ist.

Demnach werden die vorbenannten Geschwister Julianna Hapke, verehelichte Wehner, und der Emil Hapke, beziehungsweise alle diejenigen Personen, welche, auf diese Forderung Ansprüche geltend machen wollen, aufgefordert, spätestens im Termin

den 11. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 9 des unterzeichneten Gerichts, ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.

Strasburg, den 27. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht.

[65877] Aufgebot. 8 8

Seitens des Schreinermeisters Johann Kopp in Augsburg und Genossen ist die Einleitung des Auf⸗ gebotsverfahrens behufs Todeserklärung des Schreiner⸗ gesellen Kaspar Hopf beantragt.

Kaspar Hopf ist geboren am 16. März 1767, wahrscheinlich in Nördlingen, Sohn des Inwohners und Maurergesellen Balthas Hopf dahier und dessen Ehefrau Rosina Margaretha, geborene Boehmin.

Ueber das Leben und den Aufenthalt des Kaspar Hopf ist seit dem Jahre 1791, zu welcher Zeit er sich von Augsburg, dem damaligen Wohnsitze seiner Angehörigen, entfernte, keine Nachricht vorhanden.

Ueber das Vermögen des Abwesenden wurde nach Maßgabe einer noch vorhandenen Schlußrechnung im Jahre 1823 bei dem vormaligen K. Landgerichte Nördlingen Pflege geführt.

Nachdem somit Kaspar bor⸗ als verschollen zu betrachten, die Verschollenheitsfrist auch erstreckt ist, ergeht die Aufforderung:

1) an Kaspar Hopf, spätestens in dem hiemit auf Dienstag, den 24. November 1885, Vormittags 9 Uhr,

im diesgerichtlichen Amtszimmer Nr. 9 anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Ge⸗ richt sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt würde,

2) an die Erbbetheiligten ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen.

Nördlingen, am 30. Januar 1885. Koönigliches Amtsgericht.

8 Himmelstoß. Zur Beglaubigung: Keith, K. Gerichtsschreiber.

8—

[60699] ““

Der Arbeitsmann Carl Ott zu Coeslin hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Gut⸗ habenbuches Nr. 45 031 der Stadt⸗Sparkasse zu Coeslin über 300 Dreihundert Mark eingezahlt am 7. Februar 1881, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 13. Iuli 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, im Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Coeslin, den 31. Dezember 1884. 8

26. Oktober 1861 zu Berlin geboren, geordnete Beschlagnahme heute durch Beschluß des

Königliches Amtsgericht.

[51662] Aufgebot. 1 Der Fruchthändler G. Kellermann zu Mülheim a. d. Ruhr, vertreten durch den Justizrath R. Schmits zu Mülheim a. d. Ruhr, hat zum Zwecke der Amortisation der auf den Namen Bernhard Fehmer lautenden Hinterlegungsquittung der König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Düsseldorf über die bei letzterer von dem ꝛc. Fehmer hinterlegten, durch Cession vom 4. Dezember 1883 auf ihn über⸗ tragenen 300 das Aufgebot beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 15. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Stube Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine 62 Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Düsseldorf, den 4. November 1884.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIIb.

(L. S.) gez. Otto. 1.“ Beglaubigt: 8 Kürten, Gerichtsschreibergehülfe

[540311

Der Inhaber des von der Spar⸗ und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande in Sigmaringen, am 3. Januar 1866, auf „Franziska Rebholz Pfleg⸗ schaft in Sigmaringendorf“ unter Nr. 4925 ausge⸗ stellten, angeblich verloren gegangenen Sparkassen⸗ buchs im Werthe von 666 98 pro 31. Ja⸗ nuar 1884, wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den 14. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Sparkassen⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für kraft⸗ los erklärt wird.

Sigmaringen, den 25. November 1884.

Königliches Amtsgericht. 8

Ueber den am 10. November 1796 geborenen, seit vielen Jahren von hier abwesenden Prediger Fritz Dulitz, Sohn des allhier verstorbenen Kantors Dulitz, ist eine Abwesenhits⸗Kuratel angeordnet und dessen aus dem Nachlasse der hierselbst verstorbenen Geschwister Giesebrecht ihm angefallenes Vermögen bei der Ersparniß⸗Anstalt zu Neustrelitz belegt worden.

Auf Antrag seines Kurators und in Gemäßheit der Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 29. März 1779, betreffend die Kuratel der Abwesen⸗ den, wird der Prediger Fritz Dulitz, welcher bereits das 87. Lebensjahr überschritten hat, ediktaliter hierdurch binnen zwei Jahren a dato, spätestens aber n dem auf den 29. April 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem Gerichte allhier anberaumten Termine uns von seinem Leben und Aufenthalte Nachricht zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hier verwaltetes Vermögen seinen sich meldenden und legitimirenden Verwandten für anheimgefallen erklärt werden wird.

Mirow, den 29. April 1884. 1 Großherzolich Mecklenburg⸗Strelitz'sches Amtsgericht.

[65893] Bekanntmachung.

Durch Urtel des Königl. Amtsgerichts zu Cosel vom 27. Januar 1885 ist für Recht erkannt:

Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypotheken⸗ gläubiger Catharina Bietsch und Anna Czelasny aus Rogau, Marczin Gawlik aus Reinschdorf und Mathes Gawlik aus Nesselwitz werden mit ihren Ansprüchen auf die für dieselben im Grundbuch von Nr. 300 Reinschdorf in Abth. III. rubr. Nr. 1 ver⸗ möge Kontrakts d. d. Cosel, 13. Januar 1789, haf⸗ tenden Hypothekenposten von 9 Thlr. 18 Sgr. bezw. 12 Reichsthalern ausgeschlossen.

Cosel, den 27. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. v. Hoven.

[658877 Im Namen des König, In Sachen, betreffend das Aufgebot der in der Johann Sadowski'schen Zwangsversteigerungssache von Kol. Brinck Bl. 87 zur Hebung gelangten und zur Hoyer'schen Spezialmasse genommenen Forderung erkennt das Königl. Amtsgericht unter dem 26. Ja⸗ nuar 1885 durch den Amtsrichter Moeller

für Recht:

I. Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen auf die in der Zwangsversteige⸗ rungssache von Kolonie⸗Brinck Bl. 87 gebildete Gutsbesitzer v. Hoyer’'sche Spezialmasse von 53 29 Pf. ausgeschlossen.

II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Gebühren und Auslagen des Kurators sind aus der Spezialmasse zu entnehmen.

Strasburg, den 26. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht.

88

[65892] Bekanntmachung. In der Rogaleckischen Aufgebots⸗Sache ist durch Urtbeil vom 15. Januar 1885 die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Mirotken Blatt 8 in Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Erbrezesse vom 4. Oktober 1827 für die Geschwister Marianna, Johann, Agathe Anna und Regina Waszkowski ein⸗

getragenen 50 Thaler 16 Sgr. 6 Pf. ursprüng⸗ lich 113 Thaler 21 Sgr. 11 Pf. welche gebildet