1885 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Mitgliedern des Hauses, welche im Prinzip seinem Antrage sympathisch gegenüberständen, demselben nicht zustimmen könn⸗ ten. Was seine Partei betreffe, so werde dieselbe ein gutes Stück Wegs mit dem Abg. Lenzmann zusammengehen können, aber nicht, bis an das Ziel, welches derselbe sich gesteckt habe. Derselbe wolle eine Entschädigung eintreten lassen für diejeni⸗ gen Verurtheilten, deren Unschuld bei der Wiederaufnahme des Verfahrens sich herausstelle. Seine Partei könne aber nicht einer Entschädigung auch für die Nichtschuldigen ihre Zustimmung geben. Man behaupte freilich, und zwar mit Recht, daß die deutsche Strafprozeßordnung einen Unterschied zwischen unschuldig und nichtschuldig nicht kenne. Aber es sei doch die Frage, ob man diese Praxis solle an⸗ wenden dürfen, wo es sich nur um formales Recht handele. Er glaube, das Rechtsbewußtsein des deutschen Volkes würde auf das Tiefste verletzt werden, wenn das Haus eine Ent⸗ schädigung auch in dem Falle zuerkennen wollte, wo der Ge⸗ richtshof das „non liquet“ aussprechen müsse. ZJedenfalls könne seine Partei dem Antrag nicht ohne kommissarische Be⸗ rathung zustimmen. Der Standpunkt, den seine Partei ver⸗ trete, mache viele Aenderungen nöthig, die man im Plenum nicht vollziehen könne.

Der Abg. Rintelen brachte dem Antrag große Sympathie entgegen, der eine Forderung der ausgleichenden Gerechtigkeit erfülle. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens solle indessen nur dann zugelassen werden, wenn erwiesen sei, daß das frühere Urtheil auf falschen Grundlagen beruhe. So lange die Grundlagen nicht angefochten würden, müsse das Urtheil als gerecht gelten. Mit dem Abg. Hartmann sei er einver⸗ standen, daß eine Entschädigung in den Fällen zu gewähren, wo der Gerichtshof das „non liquet“ aussprechen müsse, das Gerechtigkeitsgefühl des deutschen Volks tief verletzen müsse. Es sei deshalb zu wünschen, daß der Antrag eine solche Formulirung erhalte, aus welcher hervorgehe, daß eine Entschädigung nur dann zu gewähren sei, wenn die Unschuld des Angeklagten erwiesen sei. Eine solche Formulirung werde allerdings Schwierigkeiten bereiten, und deshalb schlage auch er kommissarische Berathung des Antrags vor.

Der Abg. Kayser bemerkte, die Zähigkeit, mit welcher die verbündeten Regierungen sich hier der Gewährung von Ent⸗ schädigungen widersetzt hätten, müsse auffallen, da sie sich auf anderen Gebieten zur Gewährung von Entschädigungen haben bexeit finden lassen. Es sei hier so viel von Gerechtigkeits⸗ gefühl des Volks gesprochen worden; die Herren sollten nur einmal hören, wie das Volk über die Handhabung der Rechts⸗ pflege spreche. Er halte es einfach für eine Sache der Klug⸗ heit, diesem Antrage zuzustimmen. Die Regierung könne sich damit von der Revision der deutschen Prozeßordnung an Haupt und Gliedern loskaufen. Man spreche viel davon, daß bessere Garantieen geschaffen werden müßten, um Verurtheilungen von Unschuldigen zu verhindern. Er halte alle Garantien in dieser Richtung für papiernes Juristenrecht, mit dem die Ange⸗ klagten nichts anzufangen wüßten. Ein großer Theil der Schuld an der jetzigen Rechtspflege treffe den Richterstand selbst. Von dem ersten Augenblicke an, wo Jemand in den Anklagezustand ver⸗ setzt sei, glaube der Richter seine Aufgabe darin zu erblicken, Alles aufzutreiben, was gegen den Angeklagten spreche. Sym⸗ pathien und Antipathien sollten für den Richter nicht vor⸗ handen sein. Was sei aus dem schönen Grundsatz geworden? Die alten Heldengestalten des Richterstandes habe man eigent⸗ lich nicht mehr und von denen sei ja auch ein Theil aus dem Amt entfernt worden, weil sie das juristische Recht zu sehr mit dem Volksbewußtsein in Einklang zu bringen versucht hätten. Hier in Preußen heiße es, in der und der Straf⸗ kammer gebe es immer ein paar Monate mehr, in Sachsen, wo die Eintheilung nach den Anfangsbuchstaben des Namens erfolge: die armen Leute von E bis H vürden alle ver⸗ urtheilt. Gerade in dem Augenblick, wo das Haus über die⸗ sen Gegenstand spreche, würden die Garantien, von denen der Abg. Rintelen gesprochen habe, noch da⸗ durch vermindert, daß nach einem dem Bundesrath jetzt vor⸗ liegenden Gesetzentwurf die Zahl der Geschworenen von 12 auf 6 reduzirt werden solle. Im Volke sei das Gefühl der Rechtssicherheit nicht vorhanden. Auch das müsse gerügt werden, daß die Untersuchungshaft nicht immer angerechnet werde. Der Standpunkt der Strafpflege, den Verhafteten durch die Untersuchungshaft mürbe zu machen, sei kein ge⸗ rechter. Der Richter solle dem Verhafteten seine Schuld be⸗ weisen. Man solle doch einmal eine Statistik der unschuldig Verhafteten publiziren. Er sei gegen Verweisung an eine Kommision; die Majorität dieses Hauses sei ja sonst, z. B. bei dem Getreidezoll, sehr rasch bereit gewesen, die zweite Be⸗ rathung ohne Kommission vorzunehmen. Möchte man doch auch auf diesem Gebiete, daß so oft zur Schau getragene „warme Herz“ für die Arbeiter zeigen. Der Widerstand liege lediglich an den Fachjuristen, die an den bestehenden Formen nichts ändern wollten. Frage man das Volk darüber: das werde sich jedenfalls für eine Entschädigung aussprechen. Er bitte deshalb den Antrag anzunehmen.

Der Abg. Veiel erklärte sich Namens der nationalliberalen Partei für kommissarische Berathung, er hoffe, daß aus der⸗ selben ein brauchbares Gesetz hervorgehen werde. Er ver⸗ wahre sodann die deutschen Richter gegen die unbegründete Insinuation des Abg. Kayser, als ob sie ihre Urtheile anders als nach bestem Wissen und Gewissen fällten, oder gar, als ob sie die Untersuchungshaft absichtlich über die nöthige Dauer hinaus verlängerten.

Der Abg. von Graevenitz wünschte, daß die Frage zu einem allseitig befriedigenden Abschluß gelange, er hoffe, daß die Kommissionsberathungen dahin führen würden, die vor⸗ handenen Bedenken zu beseitigen.

Der Abg. von Magdzinski erklärte sich für die Vorlage, für dieselbe eine besondere Kommission von 21 Mit⸗ gliedern.

Der Abg. Dr. Hartmann nahm die Richter und Staats⸗ anwälte gegenüber dem Abg. Kayser in Schutz; er bestreite, daß sie zu rigoros oder gar nach Parteirücksichten verführen.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Abg. Kayser wies darauf hin, daß in Plauen im Voigtlande allerdings sehr rigoros verfahren werde. In Fällen, wo man anderwärts wegen bloßer Fahrlässigkeit ver⸗ urtheilt würde, nehme man dort Vorsatz an; während man anderwärts ansässige Personen nicht in Untersuchungshaft nehme, nehme man sie in Plauen in Haft, weil es Sozial⸗ demokraten seien. Der Abg. Hartmann habe freilich selbst keine Erfahrungen auf diesem Gebiete gemacht.

Im Schlußwort machte der Abg. Lenzmann darauf auf⸗ merksam, daß, wenn sein Antrag, wie es wahrscheinlich sei, an eine Kommission gehe, derselbe wahrscheinlich doch nicht mehr erledigt werd ürde, er ziehe ihn deshalb zurück.

dem

Nachdem jedoch der Abg. Kayser den Antrag Lenzmann wieder aufgenommen hatte, wurde beschlossen, die zweite Be⸗ rathung im Plenum stattfinden zu lassen.

Ueber den Vorschlag des Präsidenten, die Vorlage über die Getreidezölle auf die morgende Tagesordnung zu setzen, entstand eine längere Geschäftsordnungsdebatte.

Der Abg. Stolle bat, morgen zunächst die vielen dring⸗ licheren Anträge zu berathen, welche heute nicht mehr zur Erledigung gekommen seien. Es werde endlich Zeit, daß man dieselben vornehme. Es liege das im Interesse der Arbeiter.

Der Abg. Rickert bemerkte, er sei auf das Aeußerste über den Vorschlag des Präsidenten überrascht. Niemand habe so etwas erwartet. Nachdem erst vor wenigen Wochen der Reichskanzler dem Hause ganz beiläufig mitgetheilt habe, Preußen werde die Initiative im Bundesrath bezüglich der Getreidezölle ergreifen, nachdem das Haus ferner erst seit 8 Tagen im Besitz der umfangreichen Motive der Vorlage sei, nachdem endlich heute von dem Abg. von Schorlemer ein weiterer Antrag zur Vorlage eingegangen sei, auf durch⸗ greifende Aenderung der einzelnen Positionen, den er kaum vor einer halben Stunde bekommen habe, sei es doch ganz beispiellobs, daß bei einem so wichtigen Gesetze, mit das Land überrascht worden sei, dem Hause nicht einmnal ein paar Tage Zeit zwischen der ersten und zweiten Berathung gelassen werden sollte. Der Reichskanzler habe gestern eine Rede von besonderer Trag⸗ weite gehalten, deren stenographischen Bericht man noch nicht in Händen habe und die nothwendig eine Antwort erfordere. Er bitte, morgen noch nicht diese wichtigste Vorlage der ganzen Session zu berathen.

Der Abg. von Kardorff erklärte, es sei doch eine wunder⸗ bare Fiktion des Abg. Rickert, daß durch diese Zollerhöhungen, welche das Hauptstichwort für die Wahlen gebildet hätten, das Haus überrascht worden sein solle. Das Haus habe gar keinen Grund, die zweite Berathung der Vorlage noch weiter hinauszuschieben. Es sei schon alles darüber gesagt, was ge⸗ sagt werden könne. Wenn man die Beschleunigung wünsche, dann geschehe das lediglich, um bald ein Sperrgesetz erlassen zu können, welches nothwendig sei, um das Land vor Massen⸗ importen von Getreide zu bewahren.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, wenn man die Massen⸗ importe von Getreide fürchte, so begreife er nicht, wie der Reichskanzler schon am 8. Januar die Erhöhung habe an⸗ kündigen können. Diese Ankündigung hätte schon damals, also 24 Tage vor dem Eingang der Vorlage, ein Signal für alle Spekulanten geben müssen, Korn zu importiren. Außer⸗ dem gewinne man, wenn das Haus morgen schon die zweite Berathung vornehme, gar nichts in Bezug auf das Sperrgesetz. Wider den Willen seiner Partei würde das Haus das Sperr⸗ gesetz nicht vor nächstem Mittwoch erlassen können, und eben dasselbe könne man erreichen, wenn man die zweite Berathung erst am Montag stattfinden lasse. Welchen Sinn habe es also, das Haus jetzt mit der zweiten Berathung der Getreidezölle zu überfallen. Ihm sei kein ähnlicher Fall bekannt, wo man bei einer so wichtigen Vorlage unmittelbar nach Schluß der ersten Berathung in die zweite eingetreten sei. Dabei lägen noch alle möglichen sonstigen Bedenken vor, z. B., daß man aus der Reihenfolge der Vorlage einen bestimmten Punkt herausgegriffen habe, ferner, daß heute erst neue, wichtige Anträge eingegangen seien. Der Abg. von Kardorff sage, es könne nichts Neues mehr gesagt werden. Wolle derselbe denn den von ihm gestellten Antrag nicht begründen, und sei sein Antrag nichts Neues? Freilich sei ja ein Standpunkt denkbar, wo man sage: „Die für die Vorlage stimmen wür⸗ den, hätten die Majorität; was brauche man noch zu reden und Gründe zu sagen?“ Aber das Land werde es erkennen und würdigen, wenn die Rechte diesen Standpunkt einnehme. Es liege, auch den Grund, daß das Sperrgesetz nothwendig sei, mit eingerechnet, nicht der geringste Anlaß vor, die Sache so zu beeilen, wie es hier vorgeschlagen sei.

Der Abg. von Fischer erklärte, er könne nicht zugeben, daß der Reichstag durch die Vorlage überrascht worden sei; seit dem Anfang der Wahlbewegung habe man gewußt, daß der Reichstag sich mit der Erhöhung der Getreidezölle zu be⸗ schäftigen haben werde. Eine entschiedene Mehrheit des 1 h gen Volkes warte auf die baldige Lösung der Getreide⸗ zollfrage.

Der Abg. Stolle bemerkte, wenn man die Berathung der Getreidezölle vorwegnehme, schiebe man die von seiner Partei gestellten, das Wohl der Arbeiter betreffenden Anträge auf die lange Bank. Habe das Haus wirklich diejenige Freund⸗ schaft für die Arbeiter und Handwerker, von der man immer überfließe, so berathe man morgen die Anträge seiner Partei, für die er die Priorität in Anspruch nehme.

Der Abg. von Kardorff erwiderte, ein Sperrgesetz könne erst eingebracht werden, nachdem in zweiter Lesung ein Beschluß gefaßt sei.

„Der Abg. Struckmann bemerkte, es sei eigenthümlich, daß, weil ein gewisser Theil des Hauses gegen die Erhöhung der Getreidezölle stimmen werde, derselbe nun auch gar nicht erst noch gehört werden solle. Die in Aussicht gestellten Anträge der „Freien wirthschaftlichen Vereinigung“ seien so weit reichend, daß eine reifliche Erwägung derselben unbedingt gefordert werden müsse. Die Mehrheit für die Erhöhung möchte ja feststehen. Aber das könne doch für die Majorität kein Grund sein, die Minorität vollständig mundtodt zu Pasea. Jedenfalls widerspreche es allem parlamentarischen

rauch. 1 „Der Abg. von Kardorff erklärte, in der zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs würden ja auch immerfort Anträge ein⸗ gebracht, über welche man sich sofort schlüssig zu machen habe. Uebrigens sei die Annahme der Anträge der freien Vereinigung ein Internum der Majorität.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, im Jahre 1879 sei ein Sperrgesetz vorgelegt worden, bevor die zweite Lesung stattgefunden habe, und auf Grund dieses Sperrgesetzes sei am 31. Mai die Sperre von Roheisen verhängt worden, nach⸗ dem am 30. Mai in zweiter Lesung die Erhöhung des Roh⸗ eisenzols genehmigt worden sei. Auf Grund desselben Ge⸗ setzes sei am 3. Juli die Sperre für Petroleum ausgesprochen, nachdem am selben Tage im Reichstage ein Petroleumzoll berathen worden sei. Die Sperre könne also schon am nächsten Mittwoch eintreten. Man scheine die Frage garnicht studirt zu haben. Man scheine garnicht zu wissen, daß diese Eile garnicht nöthig sei. Wenn alles, wovon in der Wahlbewe⸗ gung die Rede gewesen sei, heute oder morgen auf der Tages⸗ ordnung erscheinen könne, dann würde man zu einer eigen⸗ thümlichen Art von Parlamentarismus kommen. Im August vorigen Jahres sei die Absicht einer Erhöhung der Getreide⸗

zölle angekündigt worden. Als darauf eine gewi

im Volke entstanden sei, habe sich die 1 5 ung Absicht abzuleugnen. Der Abg. von Fischer spreche .S großen Mehrheit des Volkes, es sei demselben sehr muͤkine geworden, ein paar Hundert Stimmen bei der Wahl hsan zu bekommen. Der Abg. von Kardorff nenne die Anneht der freien wirthschaftlichen Vereinigung ein Internum 3ü8⸗ Majorität; sei denn das schon alles mit der Regierun der gemacht? Seien diese Anträge etwa bestellte Arbeit? aab⸗ Schweigen der Regierung lasse allerdings erkennen, daß das Gehässige dieser Maßregel gar nicht auf sich neh se wolle. Von einem Internum der Majorität habe auch der Abg. Berger 1879 hier gesprochen, und bei den nächsten Wahlen sei der Abg. Berger hier nicht mehr gesehen worden Uebrigens beantrage er namentliche Abstimmung. 8b

Der Abg. Struckmann erklärte, über die Regierungs⸗ vorlage könne man sich ja bis morgen schlüssig machen. Ma habe es aber mit einem System neuer Anträge zu thun deren Fertigstellung die dabei betheiligten Herren ja facht 1eg berange bätten.

er Abg. von Schalscha führte aus, wenn das Berathung nicht morgen beginne, so würde sie enne nicht vor Donnerstag nächster Woche abgeschlossen werdan da der Karneval eine frühere Berathung verhindern

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, also weil K sei, könne die Verhandlung vor Donnerstag nicht abgeschlossn sein! Das lasse tief blicken; um sich die Möglichkeit zu er⸗ halten, zum Cölner Karneval abreisen zu können, frage eine Anzahl Abgeordneter nicht danach, ob die Brotf Volkes mehr oder minder gründlich erörtert werde.

Der Abg. Dr. Windthorst bedauerte, daß diese Verhand⸗ lungen mit einer Leidenschaftlichkeit geführt würden, welche durch die Sache selbst nicht begründet sei. Er meine, dieselbe sei tief ernst, daß man Anlaß habe, sie ruhig zu erörtern und nicht durch wechselseitiges Ueberschreien die Angabe von Gründen unmöglich zu machen. Wenn das Haus Kornzölee beschließen wolle, so sei es richtig, daß der Handel bald ins Klare komme und daß nicht durch allerhand Mittel der Zweck des Gesetzes beeinträchtigt werde. Mit Rücksicht darauf allein sei eine Beschleunigung der Berathung wünschenswerth. Man habe auf die Wichtigkeit der Anträge, die er auch noch nicht kenne, hingewiesen. Er bedauere, daß die Herren dieselben nicht schon gestern eingebracht hätten. Trotzdem glaube er, daß das Haus die Erörterungen schon morgen beginnen könne und die Abstimmung dann am Montag vornehme. Er bean⸗ trage, die Sitzung morgen um 2 Uhr zu beginnen. Dann würden die Fraktionen auch noch Zeit haben, sich über die Anträge schlüssig zu machen.

Der Abg. Rickert bemerkte, seine Ueberraschung über die Anträge sei natürlich. Die Gründe, die er gegen die Pe⸗ rathung der Getreidezölle am gestrigen Tage vorgebracht habe, seien durch die Versicherungen des Abg. Windthorst nicht ent⸗ kräftet. In Bezug auf das Sperrgesetz sei es übrigens gleich⸗ gültig, ob das Haus morgen oder Montag erst in die Be⸗ rathung eintrete. Der Abg. Windthorst sowohl wie der Abg. von Schalscha hätten übrigens zugegeben, daß es sich um eine etwas übereilte Berathung handele. Er konstatire, daß man über solche Fragen eine etwas übereilte Behandlung für an⸗ gezeigt gefunden habe, so daß man nicht einmal über Anträge von solcher Tragweite sich habe schlüssig machen kön⸗ nen. Er bitte deshalb, von der morgigen Berathung Abstand zu nehmen. Der Gewinn, der damit erzielt werden solle, sei nicht der Rede werth.

Der Abg. von Schalscha erklärte, er habe nicht von Karnevals⸗, sondern von Faschingstagen gesprochen. Das sei etwas Anderes. Für die Katholiken brächten dieselben wich⸗ tige kirchliche Pflichten. Wenn die Herren, die sich denselben unterziehen wollten, am Sonnabend fortreisten, so könnten sie am Montag noch nicht wieder zurück sein.

Der Abg. Richter (Hagen) entgegnete, er glaube als Rheinländer über die Bedeutung der Faschingstage genügend unterrichtet zu sein. Wenn das Centrum seiner kirchlichen Pflichten wegen die Berathung schon morgen beginnen wole, wolle es dieselbe dann am Montag wieder unterbrechen? (Rufe aus dem Centrum: Nein!) Nun, dann verstehe er die Bezugnahme auf die kirchlichen Pflichten nicht. Er sage, der einzige Grund, der mit Recht für die schleunige Berathung geltend gemacht werden könne, werde auch von seiner Partei getheilt. Wenn man eine Erhöhung der Korn⸗ zölle wolle, so dürfe auch der Spekulation nicht Gelegenheit gegeben werden, zu ihrem Vortheile Nutzen aus derselben zu ziehen. Aber das alles lasse sich erreichen, wenn das Haus die Berathung erst am Montag beginne. Für ihn sei damit viel erreicht, dann könne er sich mit Muße auf die Debatten vorbereiten; und das Centrum gebe nur zwei Stunden Sitzung Preis. Er mache sich anheischig, daß, wenn die zweite Berathung erst am Montag erfolge, von Seiten seiner Partei keine Schwierigkeiten dagegen würden erhoben werden, die dritte Lesung des Sperrgesetzes sofort vorzunehmen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, es handele sich nich um morgen oder Montag; wenn das Haus morgen die Berathung nicht anfange, werde man erst am Donnerstag mit derselben fertig werden. Da die Abstimmung erst am Montag erfolgen werde, würden die Parteien Zeit genng haben, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. E mächte übrigens bitten, nicht skurrile Einwendungen in die Debatte hineinzutragen. 1

Der Abg. Dr. Frege bemerkte, durch die Anträge ccht freien Finseeeega Vereinigung könne Niemand überzasc sein. Dieselben seien nicht nur in der konservativen Presse,

sondern auch in der Freihandelspresse schon vor Wochen be⸗

sprochen worden. rf

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, gegen den Vornuss skurrile Dinge in die Debatte hineingetragen sn haben, Fate er sich verwahren. Wenn von Fasching gesprochen we⸗ i88 müsse man nach alt hergebrachter Sitte zuerst ans Vergnügen, an den Cölner Karneval, denken.

n namentlicher Abstimmung wurde darauf der Vorschlag

räsidenten mit 148 gegen 129 Stimmen angenommam. Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ½ Uhr Sonnabend 1 Uhr.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (. des Hauses der Abgeordneten berief sich bei fortgesezne Berathung des Etats der Justizverwaltung der und Kantak auf das Zeugniß der Abgg. von Uechtritz 61 von Bismarck (Flatow) für die Berechtigung des Verlangen, der polnischen Abgeordneten, daß der Richter die Sornche die Bezirks verstehe, in dem er amtire, und beklagte, da

des

Brotfrage des

Ernennung polnischer Richter von dem Ober⸗Landesgerichts⸗

Präsidenten von Kunowski in Posen nach wie vor fast ganz

indert werde. 8 verh Die Abgg. Bachem und Dr. Frhr. von Heereman plaidirten im

Sinne der Ausführungen des Abg. Mooren; der Abg. von Heere⸗ man hielt auch seinerseits dafür, daß die Neigung des Mi⸗ nisters, möglichst viele Richter aus einer Provinz in die an⸗ dere zu bringen, eine Gefahr in sich berge. Namentlich die Ober⸗Landesgerichte der einzelnen Provinzen sollten nur oder doch im Wesentlichen aus der Provinz angehörigen Richtern zusammengesetzt sein.

Das Kapitel wurde unter Ablehnung des Antrags Mooren bewilligt, desgleichen der Rest des Ordinariums nach unerheblicher Debatte, ebenso das Extraordinarium. Es folgte die Spezialberathung des Etats der direkten Steuern. e Tit. 3 der Einnahme „Einkommensteuer 36 ½ Millionen Mark“ führte der Abg. Frhr. von Grote Beschwerde dar⸗ über, daß bei seiner Einschätzung zur Einkommensteuer die von ihm zu zahlenden Amortisationsquoten von dem Einkom⸗ men nicht in Abzug gebracht worden seien und bat um Re⸗ probirung der betreffenden Verfügung der Einschätzungs⸗

örde. u Regierungs⸗Kommissar, Geheime Finanz⸗Rath Eilers erklärte die Verfügung für gerechtfertigt; sie stütze sich auf klare gesetzliche Vorschriften.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst sprach die Ansicht aus, durch die Verfügung der Behörde werde eine Steuer nicht

üas ieühemüein Si eaehmeeemheemshes

vom Einkommen, sondern vom Vermögen erhoben, die Steuer⸗ schraube werde also doch schärfer angezogen, als der Minister neulich habe zugeben wollen. Wenn den Bemühungen der Grundbesitzer, sich von ihren Schulden zu befreien, auf diese Weise entgegengearbeitet werde, so sei das ein unmoralisches Verfahren. Der Staatsregierung könne dieser Vorwurf nicht direkt gemacht werden, weil sie auf dem Boden des Gesetzes stehe; aber auf eine Aenderung dieser Gesetzesvorschriften werde das Haus durchaus Bedacht zu nehmen haben.

Hierauf erklärte der Finanz⸗Minister von Scholz, er glaube nicht, daß er mit dem Beispiel, welches er sich vorzu⸗ führen erlaubt habe, irgend einen Fehler begangen habe. Es komme nicht blos darauf an, was der A. bei dem Institut an Amortisationsraten in der Vergangenheit schon abgeführt und erworben habe, sondern man müsse, um sich an dem Beispiel die Sache ganz klar zu machen, vor Allem die jährliche Abtragung selbst ins Auge fassen. Nun sei seine Behauptung die: Wenn A. 100 Zinsen zu zahlen habe und 10 abzutragen aus seinem Einkommen zur Amortisation seiner Schulden bei dem Institut, B. aber neben den Zinsen die 10 nicht an das In⸗ stitut abzutragen, aber die Möglichkeit habe, diese 10 in die Sparkasse zu bringen und sie dort anzulegen, so werde B., vorausgesetzt, daß der Steuereinschätzungskommission die Ver⸗ hältnisse gleichmäßig bekannt seien in dem letzteren Fall sicher diese 10, welche er zur Sparkasse trage, als sein Ein⸗ kommen anzuerkennen und zu versteuern haben, während dem A. der diese 10 an das Institut abzuführen habe, nach dem

Willen des Abg. von Schorlemer, dieselben nicht als Einkom⸗

men angerechnet werden sollten. Beide Personen aber hätten z diese 10, die zur Amortisation dienen sollten, nach seiner (des Redners) Meinung ganz gleichnräßig als ihr Einkommen, welches bei der Steuerveranschlagung daher auch gleichmäßig in Betracht zu ziehen sei. Deshalb sei diese Forderung eine Forderung der Gerechtigkeit. 1

Der Titel wurde bewilligt, desgleichen die Einnahme aus der Grund⸗ und Gebäudesteuer, der Klassensteuer, der Ge⸗ werbesteuer und die übrigen, den Charakter direkter Steuern tragenden Staatseinnahmen, ebenso die Ausgabe ohne erheb⸗ liche Diskussion.

Bei dem Etat der Verwaltung der indirekten Steuern bat der Abg. von Tiedemann (Bomst) den Finanz⸗Minister, die Erhöhung der ungenügenden Exportbonifikation für Liqueure an zuständiger Stelle in Anregung zu bringen. 8

Der Abg. Barth bat, die Reklamationen von Militär⸗ pflichtigen und Soldaten des stehenden Heeres in Bezug auf die Stempelfreiheit zu berücksichtigen.

Der Abg. Goldschmidt ersuchte die Steuerverwaltung um Vermehrung der Postzollabfertigungsstellen in Berlin; die be⸗ stehende einzige derartige Stelle reiche für den Verkehr nicht entfernt mehr aus.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath von Pommer⸗Esche erklärte, in Kurzem werde im Lagerhause eine zweite Abfertigungsstelle eingerichtet werden.

Der Etat wurde unverändert genehmigt. Hierauf vertagte sich das Haus um 3 ³¾ Uhr auf Sonn⸗

abend 11 Uhr.

A. fanj erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

Oeffentlicher Anzeiger.. ——

Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen-

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

(19.) Sitzung

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

½—

—=2

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

lsösscss Bekanntmachung.

In Sachen gegen den Rittergutsbesitzer Herrn Benno von Tettenborn und dessen Gattin Frau Emma von Tettenborn zu Töpen werde ich als er⸗ nannter Versteigerungsbeamter nachbezeichnete Grund⸗ besitzungen und Rechte 8

Pieatg den 3. März lfd. Irs., ormittags 9 Uhr, 8 im Zeeh'schen Wirthshause zu Töpen zwangsweise versteigern. Die Objekte bestehen aus: Steuergemeinde Töpen:

1) Das Schloß Hs. Nr. 20, 20 ½ in Töpen, be⸗ stehend aus Wohnhaus, Scheune, Stall, Pferdestall und Hofraum, 0,160 ha, Gärten mit Gartenhaus und Gewächshaus, 0,252 ha, 4 Parzellen; 8

2) das Rittergut Töpen mit walzendem Besitz:

Wohnhaus Hs. Nr. 55 in Töpen, Brannt⸗ weinbrennerei, Stallungen, Wagenremise, 2 Scheuern, Schweineställe, Malzhaus, Keller⸗ haus, Brunnen und Hofraum, 0,484 ha;

Wohnhaus Hs. Nr. 45 in Töpen mit Stall, Schweinestall, Backofen, Scheune und Hof⸗ raum, 0,058 ha, ““

Bretterhütte am Hause, 0,003 ha,

Brauhaus, 0,010 ha,

Schafstall und Hofraum, 0,089 ha,

Sommer⸗ und Kegelhäuschen, 0,003 ha,

Gärten, 0,525 ha, 4 Parzellen, 8

Aecker, 69,261 ha, 28 Parzellen, 8

Acker und Wiese, 6,832 ha, 3 Parzellen,

Oedung, 0,590 ha, 3 Parzellen,

Wiesen, 23,618 ha, 16 Parzellen,

Weiher und Wiese, 0,160 ha, 1 Parzelle,

Weide, 11,012 ha, 8 Parzellen,

Wald, 98,446 ha, 14 Parzellen,

Weiher, 0,211 ha, 1 Parzelle,

Weg, 0,184 ha, 1 Parzelle,

Felsenkeller unter dem Wirthshause im Orte, Gemeinderecht wird beansprucht; 3

3) Hs. Nr. 19 in Töpen mit Stall, 0,014 ha, wozu ein Gemeinderecht beansprucht wird.

Steuergemeinde Hof:

Fischrecht im Töpenbache Pl. Nr. 396 und zwar:

à. vom Ende der Pfarrpeunt Pl. Nr. 586 bis

zum Einflusse des Tannenbaches Pl. Nr. 622

im ganzen Bache,

b. vom Einflusse des Tannenbaches an Pl. Nr. 622

bis an den Venzkaer Steg an Pl. Nr. 626 in

der linken Hälfte dieses Baches, G

c. im Tannenbache, soweit die Tannenwiese Pl.

e 541 anstößt, in der linken Hälfte des aches, 4

Eingehörungen des Ritterguts Töpen.

Steuergemeinde Zedtwitz:

Waldung, 20,962 ha, 2 Parzellen.

Die Objekte kommen, sofern nicht ein weiterer Antrag erfolgt, in zwei Abtheilungen und zwar in der Weise zum Aufwurfe, daß die in den Steuer⸗ gemeinden Töpen und Hof belegenen Realitäten als Ganzes und sodann die in der Steuergemeinde gotwi belegenen Waldungen zusammen ausgeboten werden.

&Die nähere Beschreibung des Versteigerungsgegen⸗ standes sowie die Versteigerungsbedingungen können bei mir eingesehen werden. A“

Hof, am 5. Januar 1885.

Der kgl. Nota

——

sdes Jakob Nowak von 25 20 an den auf dem (Grundstück Blatt Nr. 22 Hinterdorf Abtheilung III.

88 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8 —m

Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. arlsruhe, den 9. Februar 1885. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. (l. 8.) Braun. .

[676653 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Colons Friedrich Wilhelm

Butt von Nr. 27 Cleve bei Borgholzhausen hat

das Königliche Amtsgericht zu Halle i. Westf. am

7. Februar 1885 für Recht erkannt:

Bezüglich folgender im Grundbuche von Cleve

Band I. Blatt 274 in Abtheilung III. eingetrage⸗

nen Posten: h 8

a. des unter Nr. 2 für die Wittwe Marie Elisa⸗

beth Fahrtmann, geb. Niggebrügge, von Cleve, eingetragenen Brautschatzrestes von 35 Thalern aus der gerichtlichen Verhandlung vom 3. März 1825, resp. 5. Oktober 1795,

„der unter Nr. 6 eingetragenen Darlehnsforde⸗ rung von 50 Thalern nebst Zinsen aus der ge⸗ richtlichen Obligation vom 19. März 1834 für den Heuerling Johann Heinrich Ruschhaupt zu Barnhausen und auf Grund der Cession vom 29. August 1856 für den Heuerling Friedrich Wilhelm Middendorf zu Casum umgeschrieben,

werden die ausgebliebenen Prätendenten mit ihren Ansprüchen auf sie ausgeschlossen und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Laft esetzt. 8 EFenn. i. W., 7. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Februar 1885. Daniel, als Gerichtsschreiber. Ia Sachen, betreffend das Aufgebot des Antheiles

[67658]

Nr. 3 ohne Bildung eines Hypothekenbriefes für die sechs Jacob Nowak'schen Kinder erster Ehe einge⸗ tragenen und bei der Zwangsversteigerung des Pfand⸗ grundstücks Blatt Nr. 22 Hinterdorf mit 165,04 zur Hebung gelangten mütterlichen Erbegelder er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Oberglogau, durch den Amtsrichter Herrmann, für Recht: es werden die unbekannten Betheiligten an

dem Antheil des Jacob Nowak von 25

20 an den auf dem Grundstück Bl. Nr. 22

Hinterdorf Abtheilung III. Nr. 3 für die sechs

Jacob Nowak'schen Kinder erster Ehe einge⸗

tragenen und bei der Zwangsversteigerung des

Pfandgrundstücks mit 165,04 zur Hebung

gelangten mütterlichen Erbegeldern mit ihren

Ansprüchen ausgeschlossen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden aus der aufgebotenen Post entnommen. Oberglogau, den 9. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

1

1871664] Bekanntmachung.

8 8

In den Paulingschen Aufgebotssachen F. 8 und 10 de 1884 hat das Königl. Amtsgericht zu Frank⸗ furt a. O. folgendes Ausschlußurtheil erlassen:

Die Rechtsnachfolger des Unteroffiziers Heinrich Julius August Schneider und des Seidenwirkers Tarl Friedrich Wilhelm Schneider werden mit ihren Anspruͤchen auf die im Grundbuch von Frankfurt a. 8 Dammvorstadt Bd. II. Nr. 75 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 7a. und 7 b., aus dem Kauf⸗

Hopf.

(67489) Aufgebot.

Nr. 3111. Rudolf Heilbronner von hier hat das Aufgebot von zwei Niederlagscheinen des Gr. Haupt⸗ Steueramts hier und zwar über 2 Colli Tabak

in Bastmatten 1189 u. 1190 Niederlag⸗

scheinregister Nr. 14 vom 14. März 1884 über 153,50 kg und 2 Colli Tabak in Thierhaut N. und K. 2426 u. 2427 Niederlagscheinregister Nr. 16 vom 17. Juli 1884 über 140 kg, deren Besitz und Verlust glaubhaft gemacht, beantragt. Der Inhaber

1 Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem au

den 14. April 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem Gr. Amtsgerichte hierselbst anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die

kontrakte vom 9. Januar 1846 eingetragenen Hypo⸗ thekenposten von 10 und 15 Thlr. ausgeschlossen. Die Kosten des ggete werden dem Antragsteller auferlegt. Frankfurt a. O., den 5. Februar 1885. Königliches Amtsgericht. II.

[67661] Ausschlußurtheil.

Nachdem im heutigen Termine und bis zu dem⸗ selben Niemand aufgetreten ist, werden, dem Antrag des Vincenz Weber dahier, Besitznachfolgers des Andreas Altstadt entsprechend, der Johannes Alt⸗ stadt von hier und dessen etwaige Erben und Rechts⸗ nachfolger, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, mit allen Ansprüchen ausgeschlossen, welche dieselben auf den Namen des Johannes Altstadt, als Miterben des verstorbenen Reinhard Altstadt dahier, en 2e

8 werden für kraftlos erklärt.

Annoncen⸗Bureaux.

8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten. beilage.

H. C. Th. V. Bl. 20 ff) von Burghaun noch ein⸗ getragenen 68 ½ Gulden Kaufgeldsrest aus Vertrag vom 31. März 1853 machen könnten. (F. 15/84.) Burghaun, den 5. Februar 1885“ Königliches Amtsgericht.

Gunckel.

Alrtheil.

Verkündet am 25. Januar 1885. MNathan, Gerichtsschreiber.

In der Hulla'schen und Kosselek'schen Aufgebots⸗

sache F. 1/84. und F. 8/84. erkennt das Königliche

1“ in Hultschin durch den Amtsrichter ürer,

für Recht:

1) die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. Darlehn zu 6 % verzinslich, eingetragen aus der Schuld⸗ urkunde vom 18. Juni 1869 für die Wittwe Marianna Hulla, geb. Kuczera, in Hultschin, in Abth. III. Nr. 1 des dem Häusler Jacob

lisnik und dessen Ehefrau Johanna, geb.

uczera, gehörigen Grundstück Nr. 2 Ludger⸗ zowitz, die EEEE1“” über 49 Thlr. Illaten⸗ forderung aus der Schuldurkunde vom 13. Fe⸗ bruar 1852, eingetragen für die verehelichte Marianna Kosselek, geb. Ouderka, in Abth. III. Nr. 2 des dem Fischer und Gärtner Ignatz Kosselek in Beneschau gehörigen Grundstücks Nr. 96 Dorf Beneschau,

3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den

Antragstellern nach Verhältniß zur Last. Fürer.

[67663] 72Im Namen des Königs!

Auf Antrag der Frau Mathilde Hockelman

der Frau Conradine Holck zu Bielefeld,

vertreten durch den Justizrath Friedländer zu

Bielefeld, G 1

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bielefeld

durch den Amtsgerichtsrath Hillenkamp für Recht:

Die im Grundbuche von Bielefeld Band 11.

Blatt 307 auf den Grundbesitzungen der Antrag⸗

stellerinnen eingetragene Hypot ekenpost Abth. III.

Nr. 2, 410 Thaler Abdikat, jährlich mit 4 % ver⸗

zinslich, für Wilhelm Hermann Tubbesing, geb.

27. Dezember 1846, aus der Schichtungsurkunde

vom 21. März 1853 1 1

X wird für kraftlos und löschungsfähig erklärt.

. Bielefeld, den 5. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht IV b.

[6766 Im Namen des Königs! 7. Nse hat das Königliche Amtsgericht III. zu Berent am 5. Februar 1885 durch den Amtsrichter Blance für Recht erkannt: 8 Der Hypothekenbrief über noch 500 Fünfhundert Mark unverzinsliches Großvatererbe, eingetragen aus der notariellen Urkunde vom 13. Januar 1880 für die Geschwister Emma und Valesca Berent zu Berent resp. zu Berlin in Abtheilung III. Nr. 6 des dem Kaufmann Waldemar Berent hierselbst ge⸗ hörigen Grundstückes Berent Band 9 Blatt 3 der Grundbuchbezeichnung, gebildet aus dem Hypotheken⸗ briefe vom 13. August 1881 und der notariellen Schuldurkunde vom 13. Januar 1880 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Kaufmann Waldemar Berent zur Last. Von Rechts Wegen. Königliches Amtsgericht. Blance. 8 Verkündet am 5. Februar 1885. Troike, ö Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts zu Bereut.

Im Namen des Königs, Verkündet am 30. Januar 1885. Hase, als Gerichtsschreiber.

[66852]

Amtsrichter Latour für Recht:

der auf dem Grundeigenthum des Antragstellers Haus Nr. 117 zu Burghaun im Grundbuch Abthei⸗

8 8

der Waldemar Berent'schen Aufgebotssache

III.

In der Rohdeschen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wiedenbrück durch den

Die Hypothekenurkunde über 77 Thlr. 15 Sgr.

heng III. Nr. 3 des Artikels 67 (früher G. W. & Gertrud, Heinrich, Elisabeth, Maria The⸗

resia Schroeder zu Lintel in Abth. III. Nr. 1 der auf den Namen des Kolonen Johann Otto Rohde zu Lintel Band II. Blatt 92, Grundbuchs von Lintel I. verzeichneten Realitäten, gebildet aus der Urkunde vom 29. Oktober 1858, dem Hypo⸗ thekenbuchs⸗Auszug vom 15. November 1858 und dem Eintragungsvermerke vom selbigen Tage, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten werden dem Kolon Johann Otto Rohde zu Lintel

[676660 Bekanntmachung. Die aufgebotenen Hypothekendokumente über die Band III. Blatt 55 Abtheilung 3 Nr. 5 und 6 des Grundbuches von Mellinghofen für Geschwister Schmitz daselbst eingetragenen Kapitalien von 525 Thlr. und 577 Thlr. 7 Sgr. 5 Pf. sind für kraftlos erklärt worden.

Mülheim a. d. Ruhr, 3. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht.

[67662] Im Namen des Königs! Auf Antrag des Schmiedemeisters Wiegand zu Bielefeld erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bielefeld durch den Amtsgerichts⸗Rath Hillenkamp für Recht: Die Urkunde vom 12. März 1882 nebst Hypotheken⸗ schein, aus welcher auf den Grundbesitzungen der Gebrüder Johann Heinrich und Friedrich Wilhelm Tütermann, jetzt Colon Herm. Barlag. zu Brock im Grundbuche von Brackwede Band L. Blatt 123 Abth. III. Nr. 15 ein Arrest von 130 Thalern eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt. 8 Bielefeld, den 5. Februar 1885. 9 Königliches Amtsgericht. IF b. [67656] In Aufgebotssachen erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Zobten durch den Amtsgerichtsrath Geisler für Recht: 3 1) die Schuldurkunde vom 3./25. Januar 1873 über 100 Thaler, eingetragen für den Handelsmann Hermann Pavelt zu Osnabrück in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundstücks 35 Klein Silsterwitz, sowie 2) das Schuld⸗ und Hypothekeninstrument vom 1. und 5. September 1851 über 350 Thaler, ein⸗ getragen für die verwittwete Steller, Eleonore Stiller zu Stroebel, in Abtheilung III. Nr. 5 des Grundstücks Nr. 5 Stroebel und endlich 3) das Schuld⸗ und Hypothekeninstrument vom

[28. Mai 1870 über 3000 Thaler, eingetragen für den früheren Kretschambesitzer Ernst Ruppelt zu⸗

Altenburg in Abtheilung III. Nr. 5 des Gnundstücks Nr. 14 Altenburg, 8 werden für kraftlos erklärt;

die Kosten werden den Antragstellern, vamehelichtem

Weber Most, verehelichten Steller Brand, ver⸗

ehelichten Steller König, verw. Partikulier Vogt

und der unverehelichten Ruppelt, zur Last gelegt. Von Rechts Wegen.

Verkündet am 6. Februar 1885.

6“ Stiller, 1

Referendar, als Gerichtsschreiber.

8

[67664] Bekanntmachung. Durch das heute verkündete Ausschlußurtheile ist das Quittungsbuch der städtischen Sparkasse. zu Dortmund Serie II. Nr. 25707 über 75. auf den Namen der Dienstmagd Rica Watermanm hier lautend, für kraftlos erklärt. Dortmund, den 10. Februar 1885. 8 Königliches Amtsgericht.

8

67659 Im Namen des Königs! Auf NantrS des Kötters und Holzschuhmenchers Heinrich Giese gt. Mühlert, zu Holthausen, Kspl. Kirchhellen, vertreten durch den Rechtsanwalt Junge⸗ blodt zu Dorsten, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Dorsten

für Recht:

Die über die im Grundbuch von Kirchhellen Bd. III. Bl. 33 Abth. III. sub 1 eingetragene Pest Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklär

*

1“

vom 29. Oktober 1858

6 Pf. Darlehn, eingetragen aus ver Schuldurkunde 34 8 fär die Geschwister Maria