Hammacher verlas damals einen Artikel aus Aachen vom 19. Mai 1879, aus der „Nationalzeitung“, worin es hieß:
Mit Rücksicht auf die bevorstehende Zollreform herrscht auf den hiesigen Bahnhöfen ein so bedeutender Verkehr wie er selbst in den Schwindeljahren auch nicht einmal annähernd erreicht wurde. Verflossenen Samstag kamen von Rheims nicht weniger als fünf Waggons Champagner, für Berlin bestimmt, an. Die hiesigen Spediteure können die Aufträge kaum noch bewältigen.
Meine Herren, das war im Mai 1879 in diesem einzigen Artikel für Berlin in Aachen!
Also wird der Hr. Abg. Richter mir vielleicht zugeben: Es ist damals auch von der Möglichkeit eines Mehrimports zu geringeren Zöllen ein sehr ausgedehnter Gebrauch gemacht worden, und dennoch, meine Herren, hat es sich gezeigt, daß im Ganzen die Zolleinnahmen vom Schaumwein nicht zurückgegangen sondern gestiegen sind.
Ich glaube also, auch nach dieser Richtung sind die Vermuthungen des Hrn. Abg. Richter nicht zutreffend. Im Uebrigen würde ich aber großen Werth darauf legen, wenn der Herr Abgeordnete nicht von einer theilweisen Sistirung des Sperrgesetzes, wie sie in Aussicht ge⸗ stellt ist (aber ich habe den Antrag, wie gesagt, noch nicht
gesehen), seine Zustimmung zu demselben abhängig machen 8 wollte; ich glaube, meine Herren, wer ernstlich den Effekt des Gesetzes, das jetzt beschlossen worden ist, in zweiter Lesung und das weiter beschlossen werden wird in zweiter Lesung, will, der muß auch das Gberegee wollen. Nun hat der Herr Ab⸗ geordnete — wie ich glaube — noch einen taktischen Versuch gemacht, um das des Sperrgesetzes hinauszuschieben, indem er empfahl, dasselbe in zweiter Lesung erst wieder vorzunehmen, wenn über die letzten Artikel, die davon betroffen werden, in zweiter Lesung be⸗ rathen sein wird. Meine Herren, eine größere Benachtheiligung des Effekts ann ich mir allerdings nicht denken. Es ist ja auch keine Rede avon, daß durch die Bestimmungen des Sperrgesetzes der Reichstag präjudizirt wird, daß irgend ein Schaden in Bezug auf eine Waare intreten könnte, welche noch nicht der zweiten Berathung unterlegen at. Denn das Sperrgesetz wird erst dann, wenn der Reichstag in der weiten Lesung sich für einen bestimmten Zollsatz ausgesprochen hat, die
Befugniß der Exekution gewähren, die Sperre eintreten zu lassen: daß das
rgend einen Zweck haben sollte, die zweite Berathung des Sperr⸗ gesetzes bis zur zweiten Berathung über alle die betreffenden Zölle auszusetzen, vermag ich gar nicht abzusehen. 8 ch glaube, das würde nur ein taktischer Zweck sein, der gar zu wenig materiell, noch mit dem Zweck der Sache selber gemein hätte.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, auch er werde dem
Sperrgesetz unter der Bedingung zustimmen, daß bestehende, wohlerworbene Rechte geschont würden. Den Interessenten, welche vor Einbringung der Vorlage Verträge über Lieferung on Gegenständen bona fide abgeschlossen hätten, müsse die
Wohlthat des alten Gesetzes belassen werden. Zahlreiche Lie⸗
erungen, die jetzt oder demnächst abzunehmen seien, seien chon im vergangenen Jahre abgeschlossen worden, und die öheren Zölle würden ganz erhebliche Mehrausgaben machen. Ihm sei ein Fall bekannt, wo Jemand eine ganze Reihe von Wochen hindurch 2500 ℳ mehr für die Lieferung von Waaren würde bezahlen müssen, die ihm auf Grund eines im vorigen Jahre abgeschlossenen Vertrages übermittelt seien.
Er habe daher einen Antrag eingereicht, der dahin gehe, daß, soweit Gegenstände in Folge von Verträgen eingeführt würden, die nachweislich vor dem 1. Februar abgeschlossen seien, der alte Tarif in Kraft bleiben solle. Dieser Gedanke habe 1881. in der damaligen Novelle zum Zolltarif unter Zustimmung der Regierung seinen gesetzgeberischen Ausdruck gefunden.
Derselbe habe sich damals auch der Zustimmung des Frhrn.
von Minnigerode erfreut, der zu demselben nur einen kleinen
Zusatz gemacht habe, und sei auch von dem Abg. Delbrück be⸗ fürwortet worden. Die letztere Autorität führe er gegen die Behauptung der Herren an, daß sein Antrag technisch sehr
schwierig auszuführen sei. Der Abg. Delbrück habe die sämmtlichen Zollerhebungsverhältnisse besser gekannt als irgend Jemand im Reiche, und derselbe habe seinen Vorschlag befürwortet. Er habe erst acht Tage vor der Einbringung der jetzigen Novelle erfahren, daß eine solche Vorlage kommen würde, und er pflege doch sonst sehr genau Acht zu geben und manches zu hören. Bis zum letzten
Augenblicke seien aber die Sachen hin⸗ und hergegangen, und jedenfalls könne man nicht verlangen, daß alle deutschen Gewerbe⸗ treibenden in Berlin einen Gesandten hätten, der ihnen genau über die bezüglich des Zolltarifs schwebenden Pläne referire. Viele Geschäftsleute hätten gar nicht geahnt, um was es sich handele und nicht gewußt, in welcher Höhe die neuen Zollsätze beschlossen würden. Die Regierung habe ja selbst einen Roggen⸗
zoll von 2 ℳ vorgeschlagen, und das Haus einen von 3 ℳ
angenommen. Aus dieser Unsicherheit erkläre sich auch, warum die Regierung nicht selbst am Tage der Einbringung ein
Sperrgesetz vorgeschlagen habe. Er würde dem Gesetze nicht zustimmen, wenn es störend in wohlerworbene Rechte und
geordnete Verhältnisse eingreife.
8 vevrh ergriff der Staats⸗Minister von Scholz das ort:
Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat bei der Unruhe des Hauses, als ich zum ersten Mal sprach, offenbar nicht hören können, daß ich den Vorgang von 1881 bereits in seiner Vollständigkeit mir erlaubt habe, dem Hause vorzuführen. Der Herr Abgeordnete hat seinerseits nur jetzt bei der erneuten Vorführung dieses Vorganges von 1881 das nicht berührt, was ich mir erlaubt habe, in vollständigerer Weise hier hervorzuheben, näm⸗ lich daß diese Ausnahme, die im Jahre 1881 gemacht worden ist, von ihm selbst damals damit motivirt worden ist, daß es sich um eine ganz unerwartet und plötzlich hervorgetretene Aenderung des Tarifs handelte, und daß es sich nicht um Verhältnisse han⸗ delte, die irgend Jemand hätte vorhersehen können. Ich habe mir auf dieses Moment gerade erlaubt, auch den Accent zu legen. Hier trifft das nicht zu, hier handelt es sich nicht um ganz unerwartet und plötzlich hereinbrechende Dinge, sondern hier handelt es sich um Dinge, die lange Zeit vorausgesehen werden konnten und lange Zeit vorausgesehen worden sind. Ich habe eine Mittheilung gemacht aus der Freihandelscorrespondenz. Ich glaube, daß diese Correspondenz verbreitet ist, viel gelesen wird und wohl in einigen Kreisen auch zur Wachsamkeit aufruft. Das wird der Hr. Abg. Dr. Windthorst nicht in Zweifel ziehen.
Der Herr Abgeordnete hat dann aber auch nicht richtig referirt, wenn er sagt, daß im Jahre 1881 die Zustimmung zu dem damaligen, von ihm herrührenden Novum von den verbündeten Regierungen ausgesprochen worden wäre. Wenn er die Verhandlungen der dritten Lesung zu vergleichen die Güte hat, wird er sich überzeugen, daß der einzige Bundesrathskommissarins, der damals gesprochen hat, gebeten hat, von der Annahme dieses Antrages abzusehen. Der Herr Abgeordnete hat dann aber auch noch die Ergänzung, die der Hr. Abg. Frhr. von Minnigerode damals zu seinem Antrage gemacht hat, nicht wieder aufgenommen. Meine Herren, diese Ergänzung war nicht etwas sehr Unbedeutendes, Gleichgültiges, sondern sie war etwas sehr Wichtiges, sie setzte nämlich einen Endtermin, bis wohin diese Ausnahmebestimmung überhaupt nur zur Ausführung gebracht werden durfte, und der Herr Abgeordnete hatte damals auch die Güte anzuerkennen, daß Hr. von Minnigerode sich um seinen Antrag ver⸗ dient gemacht habe, indem er ihn in dieser Weise ergänzte. Es würde das wenigstens dazu führen, daß in derselben Weise auch jetzt die Ergänzung stattfindet.
Wenn der Herr Abgeordnete aber dann geglaubt hat, meine Be⸗ merkungen über die Ausführbarkeit dessen, was in dem Antrage
Struckmann und Genossen den Steuer⸗ und Zollbehörden insbeson⸗ dere aufgegehen würde, damit zurückweisen zu können, daß er auf ein früheres verehrtes Mitglied dieses hohen Hauses hinwies und sagte, der hat auch den Antrag damals mit unterschrieben, und der kennt besser wie irgend Jemand in der Welt die Verhält⸗ nisse, so wird es mir natürlich nicht einfallen wollen, gegen diese ausgezeichnete Kritik jenes früheren Mitgliedes des hohen Hauses irgend etwas einwenden zu wollen; ich muß nur bemerken, meine Herren, der geehrte Herr war, soviel ich weiß, niemals Chef einer Zollverwaltung, und was die preußische Zollverwaltung betrifft, so habe ich von der Kenntniß, die mir amtlich beiwohnen muß, die Worte hergenommen, die ich bei meiner ersten Ausführung gebraucht habe, und die halte ich aufrecht; ich glaube nicht, daß die Zoll⸗ behörden — es handelt sich bei dem, was ich da gesagt habe, nicht um den einfachen Wortlaut des Antrags Windthorst, sondern um den des Antrags Struckmann, — ich glaube nicht, daß die Zollbehör⸗ den im Stande sein würden, ohne einen neuen ganz außerordentlichen Apparat von Instruktionen und auch Personen die großen Aufgaben zu lösen, die der Antrag Struckmann an sie stellt; und daß ein Mit⸗ glied dieses hohen Hauses im Jahre 1881 anderer Ansicht gewesen ist, kann mich nicht in diesem Urtheile ändern. Ich möchte also schließ⸗ lich nur bitten, auch von der Annahme des Antrags des Hrn. Abg. Windtborst, zumal in dieser unvollständigen Fassung, die er jetzt gegenüber dem Gesetze von 1881 angenommen hat, abzuseben.
Der Abg. Broemel führte aus, durch das Sperrgesetz werde nicht die unberechtigte Spekulation vorzugsweise ge⸗ troffen, sondern im Gegentheil das solide Geschäft. Alleroings sei schon zur Zeit der Wahlen und besonders im November, Dezember und Januar viel Getreide zu Spekulationszwecken eingeführt worden; aber diesen Spekulanten komme es gerade darauf an, daß das Sperrgesetz möglichst bald eingeführt
werde, während die soliden Firmen, welche ihre Abschlüsse für
das Frühjahr getroffen hätten, durch die Sperre empfindlich geschädigt würden. Uebrigens habe man beispielsweise bei dem Roggen, diesem allerwichtigsten Artikel, erst ganz vor Kurzem erfahren, daß wirklich ein Differentialzoll eingeführt werden solle. Durch diesen Umstand würden die Argumente, welche der Abg. Windthorst im Namen der Gerechtigkeit geltend gemacht habe, besonders verstärkt.
Der Abg. Udo Graf zu Stolberg⸗Wernigerode erklärte, seine Partei werde für die Anträge von Ow und Wöllwarth stimmen, weil sie eine nothwendige Ergänzung des Gesetzes enthielten. Dagegen stimme seine Partei gegen den Antrag Scipio⸗Struckmann, dessen praktische Durchführung er für un⸗ möglich halte. Der Antrag Windthorst sei zwar klar und in guter Absicht gestellt, bedeute aber in seiner jetzigen Form eine Entkräftung des Gesetzes. Seine Partei würde abwarten, ob der Antrag in der dritten Lesung in einer für sie annehm⸗ baren Form wieder vorgelegt werde.
Der Abg. Scipio befürwortete seinen Antrag, welcher namentlich mit Rücksicht darauf gestellt sei, daß erst ganz kürz⸗ lich wieder neue und sehr bedenkliche Zölle, wie z. B. der Mohnzoll, beantragt seien. Dem Antrag Windthorst werde man jedenfalls näher treten müssen. Vielleicht zeige dieser Antrag den Weg, eine Schädigung des soliden Geschäfts zu vermeiden. 1
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, was das Spekulations⸗ interesse anlange, so könnte es doch wohl zweifelhaft sein, ob die Spekulation, wenn man sehr rasch mit der Einführung der Zölle vorgehe, nicht viel stärker sei, als wenn die Sache verzögert werde. Wenn die Herren so thäten, als ob die Forderung des späteren Inkrafttretens un⸗ erhört, und als ob die sofortige Sperre das natur⸗ gemäße sei, so erinnere er daran, daß schon im alten preußi⸗ schen Zollgesetz von 1838 und ebenso in der Zollordnung des Reichs bestimmt sei, daß in der Regel neue Zolländerungen erst 8 Wochen nach der Publikation in Kraft treten sollten. Das Gesetz selbst wolle also den Interessenten eine gewisse Beruhigung geben. Jetzt nun wolle man umgekehrt den Zoll schon ungefähr 8 Wochen vor der Publikation wirksam werden lassen. Er erinnere ferner an den Vorgang bei den Wollzöllen im Jahre 1881. Bei Raps und Mohn z. B. liege die Sache ganz analog. Die Spekulation in diesen Artikeln sei schon wegen der großen Entfernung der Länder, von wo sie importirt würden, sehr eingeschränkt. Für die Roheisensperre im Jahre 1879 hätten ganz besondere Gründe vorgelegen, zumal für die damals außerordentlich niedrigen Roheisenpreise in England. ZJedenfalls sei die Sperre nur bei Finanzzöllen, nicht aber bei Schutzzöllen ge⸗ rechtfertigt. Den Minister verweise er besonders darauf, daß doch auch bei Expropriationen, die im öffentlichen Interesse stattfänden, die Privatinteressen berücksichtigt werden müßten. Er wolle keine Sparsamkeit im fiskalischen Interesse auf Kosten oder wohlerworbenen Rechte Einzelner. Allerdings werde die Regierung, wenn das Haus den Antrag Kardorff annehme, dadurch zur sofortigen Einführung der Sperre noch nicht ver⸗ pflichtet, sondern nur bevollmächtigt; aber bei so einschneiden⸗ den Maßregeln wolle er der Regierung nicht zu weitgehende Vollmachten geben. Er bitte, in die zweite Lesung der Vor⸗ lage heute noch nicht einzutreten; er sei über die zahlreichen neuen Anträge noch gar nicht genügend informirt; und da⸗ durch, daß man mit der zweiten Lesung noch einige Tage hüt brauche der Eintritt der Sperre nicht verzögert zu werden.
Der Abg. Dr. Windthorst empfahl nochmals seinen Antrag. Die Furcht, daß das Gesetz umgangen werden könne, dürfe nicht dahin führen, daß man berechtigte Inter⸗ essen verletze. Gegen betrügerische Manipulationen habe man die Strafgesetze. Der Antrag Struckmann stehe heute gar nicht in Frage, denn derselbe beziehe sich nicht auf das Sperrgesetz.
Damit schloß die erste Berathung. Ein Antrag eichess. in die zweite nicht sofort einzutreten, wurde ab⸗ gelehnt.
Zur zweiten Berathung lagen außer dem erwähnten An⸗ trage Dr. Windthorst, welcher besonders diskutirt werden solle, folgende Anträge vor:
1) Antrag Frhr. von Ow, in den §. 1 des Sperrgesetzes auch Oele in Fässern aufzunehmen.
2) Antrag von Wöllwarth, Kraftmehl ꝛc. in das Sperr⸗ gesetz aufzunehmen. b
3) Antrag Broemel, Raps, Rübsamen und Mohn aus dem Sperrgesetz auszuscheiden.
14) Antrag Richter, welcher das Sperrgesetz nur auf Weizen, Roggen, Hafer ꝛc., Gerste, Mais und Malz aus⸗ dehnen wollte.
Die Diskussion wurde über diese Anträge, zunächst mit Ausschluß des Antrags von Windthorst eröffnct.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, sein Antrag wolle vermeiden, daß mit diesen Sperrmaßregeln in den Vekehr mit anderen als mit großen Handelsartikeln eingegriffen werde, Bei Raps und Rübsaat z. B. sei gar keine Spekulation in Frage, welche die Sperre irgendwie rechtfertigen könne.
Er wolle namentlich nicht auch überall die Sperre ge⸗ währen, wenn irgend Jemand von der Majorität den Einfall bekomme irgend einen kleinen Handelszweig durch einen neuen Zoll zu beunruhigen. Allerdings, wenn er heut zu Tage von der Rechten so oft über die Berücksichtigung reden höre, welche z. B. irgend eine Kolonie wegen eines ganz unwesentlichen Han⸗ delsartikels verdiene, dann müsse er sich doch sehr verwunder über die Rücksichtslosigkeit, mit der die Rechte verfahre, wenn eine Gruppe von Agrariern es für gut halte, weil es für ihren Geldbeutel so passe, einen ganzen Handelszweig zu zerstören Das ganze Verhalten der Rechten sei vom Eigennutz diktirt Was solle es denn z. B. heißen, wenn die Sperre auf frische Weinbeeren, auf frisches Gemüse ausgedehnt werden solle; Fürchte man da wirklich jetzt eine schädliche Spekulation; Würden Weinbeeren und Gemüse etwa frisch bleiben, wenn man sie wie Getreide in Speichern aufbewahre. Mindestens müsse doch das Sperrgesetz so redigirt werden, daß die Sperre wirklich eine sachliche Begründung habe. Dann aber dürfe sie nur, wie sein Antrag wolle, für die großen Handelsartikel eintreten. —
Der Abg. Frhr. von Ow bat, den Antrag Richter ab⸗ zulehnen. Es handele sich namentlich bei Raps und Rübsaat um kolossale Summen, die man dem Staatssäckel durch die Sperre erhalten könne. Der Abg. Richter habe dann von einer „Gruppe von Agrariern“ gesprochen, deren Verhalten vom Eigennutz diktirt sei. Der Abg. Richter habe vergessen daß es sich hier um die Majorität des Hauses handele. Im Namen dieser Majorität protestire er gegen diese Aeußerung und weise dieselbe mit Stolz und mit Entrüstung zurück.
Der Abg. Broemel erklärte, sein Antrag sei im Interesse der deutschen Oelmüllerei gestellt, welche durch die Sperre von Raps und Rübsaat in eine ganz unglaublich schlimme Lage kommen würde. Namentlich würde die große Exportindustrie, die man hier habe, schwer geschädigt werden.
Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, mit dem Stolz sei es eine schöne Sache, wenn derselbe sich auf das Vollbewußt⸗ sein der eigenen Kraft stütze, aber wenn der Stolz nur darin bestehe, Anträge zu stellen, welche nur auf Kosten der armen Leute ausgeführt werden könnten, so sei es mit diesem Stolz nicht weit her.
Der Abg. Frhr. von Wöllwarth bezeichnete diese Aeußerung als nicht sachlich und erläuterte seinen Antrag.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe sich streng an die Sache gehalten, so lange er die Ueberzeugung habe, daß sachliche Gründe Berücksichtigung finden würden. Wenn aber von Seiten der Majorität darauf verzichtet werde, wenn man die Sperre sogar auf frisches Ost und Gemüse ausdehnen wolle, so sehe er sich einer festen Mehrheit gegenüber, gegen die nur schwer angekämpft werden könne. Der Wöllwarthsche Antrag begreife auch Stärke aus Kartoffeln in sich, die keinem Zolle unterlägen, und aus Mais, auf den nur ein geringer Zoll ruhe. Er glaube, durch die Entscheidung über die kleinen Anträge, die hier gestellt seien, werde der sachlichen Ent⸗ scheidung über die Zölle präjudizirt.
Der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts von Burchard entgegnete, der Vorredner gehe von der Ueberzeugung aus, daß in dem Sperrgesetz die Zölle festgesetzt werden sollten. Das sei aber nicht der Fall. Es solle durch dasselbe nur dem Reichskanzler die Befugniß zuerkannt werden, über gewisse Artikel die Sperre zu verhängen nach Maßgabe der Beschlüsse, welche vom Reichstage gefaßt würden. Auch in dem Jahre 1879 sei ähnlich verfahren worden, und wenn dieses Verfahren so ungeheuerlich sei, wie es der Vorredner darzustellen ver⸗ suche, warum habe derselbe nicht schon damals Widerspruch gegen dasselbe erhoben? Daß ein Sperrgesetz vorher erlassen werde, weil sonst die Wirkung des ganzen Zollgesetzes beein⸗ trächtigt werde, sei nothwendig. Auch in einer andern Richtung gehe der Vorredner von falschen Voraussetzungen aus. Das Spoerrgesetz beziehe sich nur auf die Artikel, deren Zollerhöhung in dem vorgelegten Gesetze in Aussicht genommen werde. Es könne also keine Anwendung auf Früchte finden da von denselben im Gesetze nichts stehe.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Wortlaut des §. 1 des Sperrgesetzes spreche nicht für eine solche Deutung. Vielmehr umfasse derselbe nach seiner Ansicht und der Ansicht vieler Anderer hier im Hause Alles, was unter Nr. 9 stehe. Er wisse wohl, daß man durch das Sperrgesetz nicht den Zoll feststele. Aber wenn die Vollmacht zur Verhängnng der Sperre auch auf so untergeordneter Einfuhrartikel, wie bei⸗ spielsweise die Stärke, ausgedehnt werde, so stehe die Bedeu⸗ tung eines solchen Eingriffs in die geschäftlichen Interessen nicht mit dem Nutzen im Einklang, der geschaffen werden solle. Bis gestern Abend habe Niemand gewußt, daß der Zoll auf Speiseöl verdoppelt werden solle. Niemand habe sich bei diesem Artikel vorsehen können, und doch solle die Vollmacht ertheilt werden, daß schon morgen eine Sperre auch für diesen Artikel eintreten könne. Das übersteige doch Alles, was man bisher an Rücksichtslosigkeit gezeigt habe.
Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, er könne den Antrag von Kardorff nicht authentisch interpretiren, aber er habe es so verstanden, wie er es vorhin angegeben habe.
Es folgte darauf die Disk Windthorst.
Derselbe lautet: C“
Der Reichstag wolle beschließenn:
„Im §. 1 des Sperrgesetzes als zweites Alinea hinzuzufügen: in so weit die oben genannten Gegenstände infolge von Verträgen eingeführt werden, welche nachweislich vor dem 1. Februar d. J. abgeschlossen sind, finden die vorstehenden Bestimmungen auf dieselben
keine Geltung.“
Der Abg. Woermann bemerkte, nach der Erklärung, welche der Staatssekretär abgegeben habe, sei zwar wenig Aussicht auf Annahme des Antrags Windthorst oder des von seiner Partei Antrages Seitens der Regierung vor⸗ handen. Trotzdem stimme seine Partei demselben zu mit Vor⸗ behalt etwaiger Abänderungen bei der dritten Lesung. Der Antrag sei auch eine Nothwendigkeit geworden, weil von vielen Ge⸗ schäftshäusern große Kontrakte abgeschlossen worden seien, bevor man noch eine Ahnung davon gehabt habe, daß eine Ghs der Getreidezölle eintreten würde. In Hamburg beispiels⸗ weise habe vor dem 8. Januar, wo der Reichskanzler die Ge⸗ treidezölle angekündigt habe, Niemand etwas von einer solchen Maßregel gewußt. Man habe vor allen Dingen nicht geglaubt, daß diese Zölle in einer solchen Höhe kommen würden, wie sie jetzt vorgeschlagen seien. Daß Ausnahmen, wie sie der Abg. Windthorst statuiren wolle, für die Geschäftshäuser nothwendig
eworden seien, werde ihm Jedermann zugeben. Wenn bei⸗ spielsweise im November v. J. ein Kontrakt über eine Schiffs⸗ ladung Getreide in Amerika abgeschlossen sei, so würde jetzt dem kontrahirenden Hause durch den Mehrzoll eine Schädi⸗ gung von vielen Tausenden Mark erwachsen, wenn das Sperr⸗
—
setz ohne Weiteres in Kraft treten werde. Man habe gesagt, der Antrag Windthorst nur dazu führen werde, Vordati⸗ rungen derartiger Verträge zu begünstigen. Aber der Bundes⸗ rath habe sicher die Schwierigkeiten überschätzt, derartige be⸗ trügerische Maßnahmen einzelner Geschäftshäuser festzustellen. Er bitte deshalb, den Antrag Windthorst anzunehmen.
Der Abg. Löwe (Berlin) führte aus, es würde eine große Schädigung des legitimen Handels bedeuten, wenn das Sperrgesetz ohne Weiteres in Kraft gesetzt würde. Hiesige Feschäftshäuser hätten ihm Mittheilung gemacht, daß der Getreide⸗ und der Rapshandel unmöglich habe daran denken fönnen, daß so enorme Zollerhöhungen eintreten würden. Alle Diejenigen, welche nicht nur lediglich ihr eigenes Inter⸗
e verfolgten, sollten daher mit seiner Partei dahin wirken, eine unbillige Beeinträchtigung des Handels zu verhindern. Ein Napshändler habe ihm mitgetheilt, daß derselbe bei so⸗ fortigem Eintritt des Sperrgesetzes bei einer einzigen Liefe⸗ rung 70 000 ℳ verlieren würde. Der Händler sei bereit, alle diese Behauptungen mit Dokumenten zu belegen. Hier könne also von böswilliger Hinterziehung nicht die Rede sein. Ein anderes bedeutendes Haus habe ihn darauf aufmerksam ge⸗ macht, daß gerade durch die plötzliche Zollerhöhung der schlim⸗ men Spekulation Thür und Thor geöffnet sei. Es hätten nämlich an der hiesigen Börse Spekulanten, die Großgrund⸗ besitzer seien, darauf hin, daß sie von den Zollerhöhungen Kenntniß gehabt hätten, die ungeheuerlichsten Abschlüsse zu sofortiger Lieferung gemacht. Wenn nun der legitime Handel, der seine Abschlüsse gemacht habe, zu einer Zeit, wo derselbe nichts von dem Eintritt der Zollerhöhungen habe wissen kön⸗ nen, jetzt gezwungen sei, die höheren Zölle zu bezahlen, so müsse der Handel, wenn derselbe sich dem nicht aussetzen wolle, den Großgrundbesitzern in die Hände fallen, die ihre Kenntniß von der Erhöhung der Zölle benutzt hätten, um kolossale Auf⸗ käufe zu machen. Das illustrire die Zollpolitik der Rechten.
Der Abg. Frhr. zu Franckenstein hielt die Annahme des Antrags Windthorst für einen Akt der Gerechtigkeit. Ein Be⸗ denken gegen denselben sei allerdings nicht wegzuleugnen, daß Antidatirungen vorgenommen werden könnten. Allein gegen derartige Unredlichkeiten schütze einmal die hohe Strafe, welche gegen dieselbe festgesetzt werden könnte; sodann stehe den Behörden ja auch ein gewisses Recht der Einsichtnahme in die Bücher zu. 8
Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, er habe zwar immer geglaubt, daß man von den Absichten der Regierung dann erst etwas wisse, wenn dieselben dem Hause hier in Vorlagen 1stes seien. Trotzdem habe er sich vom Gegentheil überzeugt.
Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, der Reichs⸗ kanzler habe allerdings am 8. Januar zum ersten Male die Ethöhung der Getreidezölle angekündigt. Im Allgemeinen sei die Maßregel schon früher bekannt gewesen, wenn auch die Geschäftswelt nicht gewußt habe, in welchem Grade die Zoll⸗ ethöhungen stattfinden und welche Artikel davon betroffen werden würden. Die Geschäftsleute hätten sich deshalb schon vorgesehen, und in den Verträgen, die sie mit den Verkäufern abgeschlossen hätten, sicher die Klausel aufgenommen, daß für den Fall einer etwaigen Zollerhöhung der Verkäufer den Zoll zu tragen habe. Das müsse von einem vorsichtigen Geschäfts⸗ manne verlangt werden.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, Gesetze erhielten immer erst nach einer gewissen Zeit Kraft, wenn auch der Reichskanzler am 8. Januar die Getreidezölle angekündigt habe,
8
so hätten sie doch unmöglich vor dem 15. Januar Gesetzeskraft haben können.
Der Abg. Woermann bemerkte, er müsse doch den vor⸗ sichtigen Geschäftsmann den Staatssekretär in Schutz nehmen. Zu einem Kontrakte gehörten zwei, und ein Verkäufer würde in dem Falle sicher den Zoll nicht tragen.
Die Debatte wurde hierauf geschlossen und der Antrag Windthorst einstimmig angenommen.
Die von den Abgg. Richter und Broemel gestellten An⸗ träge wurden abgelehnt, die Anträge der Abgg. Wöllwarth und von Ow angenommen.
§. 1 wurde mit diesen Anträgen angenommen: desaleichen ohne Debatte die §§. 2 und 3. Gegen §. 4 erklärte sich der Abg. Richter (Hagen). Es solle hier eine sehr wichtige Be⸗ stimmung der Zollvereinsverträge einfach außer Kraft gesetzt werden, obwohl der letztere in sehr bewußter Absicht die Autonomie der Gemeinden in Bezug auf die Erhebung von Konsumtionsabgaben eingeschränkt habe. Es sei ein Verdienst des Reichskanzlers, in Preußen die Beseitigung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer durchgeführt zu haben. Wenn in Sachsen noch eine Mahlsteuer bestehe, so müsse man dort nach der Erhöhung der Getreidezölle doch um so mehr Bedenken tragen, sie fortbestehen zu lassen. Gerade Sachsen werde von dieser Erhöhung härter betroffen als ein anderes Land; die Kommunalsteuer auf das Brot beibehalten, hieße das Unrecht verdoppeln.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Finanz⸗Rath Golz konstatirte, daß in Sachsen eine Mahlsteuer nicht existire, daß vielmehr nur in einigen Städten eine Steuer auf Mühlenfabrikate erhoben werde.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er könne den Unter⸗ schied zwischen beiden nicht recht herausfinden. Auf Sachsen habe er deshalb exemplifizirt, weil vorhin, wie ihm inzwischen mitgetheilt sei, von einem sächsischen Abgeordneten (Abg. Klemm) in der Generaldiskussion die Sache angeregt worden sei.
An die Bemerkungen des Abg. Richter knüpfte sich eine längere Debatte, in welcher die sächsischen Abgg. Hartwig, Klemm, Gehlert und Ackermann die sächsischen Kommunen gegen die Angriffe des ersteren in Schutz nahmen. Gegen die in erster Linie in Dresden erhobene städtische Abgabe von Mehlpgodukten seien nur die wenigen Gesinnungsgenossen des Abg. Richter eingenvmmen, und die große Mehrheit begrüße die in Aussicht stehende Reform dieser Kommunalabgabe, durch welche ein vermehrter Ertrag herbeigeführt werden solle, mit Freuden.
Gegen die Bemerkung des Abg. Richter, daß die Dresdener hoffentlich noch einmal dahin kommen würden, die Beseitigung dieser drückenden Konsumtionsabgaben als eine Ehrenpflicht zu erkennen, bemerkte der Abg. Ackermann, daß der Abg. Richter der Allerletzte sei, den die Sachsen im Punkte der Ehre Sachsens und Dresdens um Rath fragen würden.
Der Abg. Bebel protestirte dagegen, daß der Abg. Hart⸗ wig im Namen der Majorität der Bevölkerung Dresdens sprechen dürfe. Die Sozialdemokratie habe sich nicht nur gegen die Vermehrung der indirekten Steuern verwahrt, sondern sich auch auf das Allerentschiedenste für die Ab⸗ schaffung aller bestehenden Zölle und Steuern ausgesprochen.
Der Abg. von Fischer trat für die Annahme des Para⸗ graphen ein, dessen Ablehnung den Haushalt von Hunderten von bayerischen Gemeinden in Unordnung bringen würde.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es scheine doch, als ob er mit seinen Ausführungen einen wunden Punkt berührt
habe, auf den man übrigens später noch genauer kommen werde. Wie wandelbar die Konservativen seien, dafür zeuge der Umstand, daß der Abg. Hartwig 1877 selbst noch für den Abg. Bebel in Dresden gestimmt haben solle.
Der Abg. Hartwig bestritt das letztere; der Abg. Richter sei auf diese Mittheilung ebenso hereingefallen, wie er (Redner) bezüglich der Buntpapierfabritation hineingefallen sein solle. Er könne die Wahrheit der ihm in dieser Beziehung gemachten Mittheilungen durch zahlreiche Zeugen erhärten lassen.
Der Abg. Richter (Hagen) entgegnete, daß der Abg. Hart⸗ wig 1877 den Abg. Bebel gewählt habe, sei ihm soeben von dem Abg. Bebel selbst mitgetheilt worden. (Abg. Hartwig rief: Woher wisse er das?) Die Nachricht, daß der Abg. Hartwig das Opfer einer Mystifikation geworden sei, sei ihm zuerst aus Sachsen selbst gekommen. *
§. 4 wurde darauf angenommen. 8
Es folgte die Berathung des Antrages Broemel, wonach der erhöhte Roggenzoll erst nach dem Ablauf des spanischen Handelsvertrages erhoben werden solle.
Der Abg. Broemel befürwortete seinen Antrag. Die Einführung eines erhöhten Roggenzolles gegenüber Rußland, während für alle anderen Staaten der alte Zollsatz in Kraft bleiben solle, bilde in der deutschen Zollgesetzgebung ein Novum. Bis zum Bekanntwerden der Motive habe man es für un⸗ möglich gehalten, daß die deutsche Zollgesetzgebung zu dem Differentialzollsystem zurückkehren würde. Die Motive hätten selbst die Frage aufgeworfen, ob nicht die meist⸗ begünstigten Länder von ihrem Roggen nach Deutsch⸗ land schicken und dafür russischen Roggen beziehen würden, so daß dadurch die Einnahme aus dem erhöhten Zoll sich herabmindern würde. Aber diese rein finanzielle Betrachtung falle gar nicht ins Gewicht gegenüber der kommerziellen und industriellen Schädigung. Es handele sich um eine vollständige Verschiebung der Versorgung Deutschlands mit Roggen. Die Roggenproduktion in den meistbegünstigten Ländern, in Oester⸗ reich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Griechenland, Türkei, sei so groß, daß sie der Produktion Deutschlands gleichkomme. Bei einem Vorsprung von 20 ℳ Zoll könnten diese Länder ihre Erzeugnisse leicht nach Deutschland versenden und dafür russischen Roggen zum einheimischen Konsum be⸗ ziehen, zumal Roggen meist bei ihnen frei eingehe. Das bedeute lediglich eine Lahmlegung des großen Roggen⸗ imports der deutschen Seehäfen an der Ostsee wie an der Nordsee. Tausende von Arbeitern würden dadurch brot⸗ los werden. Die Rhederei und der Schiffsbau würden ihre Beschäftigung verlieren, und auch die norddeutsche Müllerei würde in Mitleidenschaft gezogen werden. Eine so weit reichende Verschiebung von Verkehr und Industrie ent⸗ spreche sicher nicht der Billigkeit. Sie könne auch nicht durch die Nothlage des Roggenbaues begründet werden, denn die Roggenpreise seien seit 1880 stets erheblich höher gewesen als 1879. Besonders bedenklich sei es, daß jeder Differential⸗ zoll zu schlimmen Mißbräuchen führe. Im gegenwärtigen Augenblick werde überdies die Wirkung des Differentialzolles verschärft durch das Sperrgesetz. Gelinge es in der That, durch diese Maßregel die russische Kornzufuhr von den deut⸗ schen Seehäfen zu verdrängen, so werde man dies, so weit das Meer deutsches Land bespüle, von Memel bis Emden als eine Vergewaltigung empfinden.
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ¼ Uhr auf Mittwoch 2 Uh
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88 28 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ registe nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigerg:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
u. dergl.
.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. .Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. .Verloosung,
8 O effentlicher Anzeiger. . “ nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
5. Industrielle Etablissements, Fabrik-
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. Amortisation, Zinszahlung
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux
NR — K
8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.
Gubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Aufgebot.
Bei dem unterzeichneten Amtsgericht ist Einleitung des Aufgebotsverfahrens behufs Todeserklärung 1) des Johann Dietrich Theodor Kesselring aus veeees e 2) der Anna Elisabethe Brohm, geb. Seebach, aus Mosbach, später in Eichrodt und zuletzt in Bolleroda wohnhaft, sowie 3) deren Ehemannes Kaspar Brohm, und deren Kinder: 4) Andreas Heinrich Brohm, „15 Anna Elifabethe Dorothea Brohm, 8 nasbe seit länger als zehn Jahren von ihrem Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, von Ge⸗ büniterm resp. Geschwisterkindern derselben beantragt Nachdem nunmehr Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 9. April 1885, vest Vormittags 10 Uhr, besimmt worden ist, werden die obengenannten Ab⸗ vefenden hierdurch aufgefordert, zu diesem Termine deecte unterzeichneten Amtsgericht, Abtheilung III. vrfünlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll⸗ näͤchtigte oder auf unzweifelhafte Weise schriftlich reftn melden, um über ihr Vermögen selbst zu int ügen, widrigenfalls sie auf Antrag der Erb⸗ . ntresenten durch Ausschlußurtheil werden für todt ufürt werden, und die Ausantwortung ihres Nach⸗ 1- Fin die Erbberechtigten oder an die sonst dazu 9 en Personen erfolgen wird. derh rben der obengenannten Verschollenen aber eene geladen, spätestens im obigen Aufgebots⸗ ensp 1 gehörig zu legitimiren und ihre Erb⸗ 9b che an dem Nachlaß der Verschollenen anzu⸗ ünn N widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß, gen ücksicht auf die Enibliebenen, der Nachlaß in 5 mäßbeit des zu erlassenden Ausschlußurtheils denen, duspr ein Erbrecht oder sonst einen begründeten gantruch angemeldet und bescheinigt haben, aus⸗ d ortet werden wird. fchens Ausschlußurtheil wird auf Antrag in dem⸗ ei ermin ertheilt und verkündet werden. Each, den 9. Februar 1885. roßherzogl. S. Abth. III..
[68499] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 24. Januar 1885 werden die unbekannten Eigen⸗ thums⸗Prätendenten mit ihren etwaigen Ansprüchen auf das Grundstück Blatt 125 von Dirschkowitz rust. ZE Fl.⸗Abschnitt 239/92) ausgeschlossen.
Katscher, den 6. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
[68359] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Wolter zu Rinteln, klagt gegen die Ehefrau des Konditors A. Menkhoff,
starie Emilie, geb. Meyer, früher zu Hamburg, dermalen unbekannt wo? abwesend, wegen Forde⸗ rung auf 66,55 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 23. April 1884, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Schuldnerin, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Rinteln auf
den 20. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hartmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68362] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Restaurateur Sachs, Anna, geb. Pahlow, zu Berlin, Münzstraße 28, vertreten durch den Rechtsanwalt Dietrich zu Prenzlau, klagt gegen ihren Ehemann, den fruͤheren Goldschmidt, be Restaurateur Sachs, unbekannten Aufent⸗
alts, wegen böswilliger Verlassung mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung,
die Ehe der Parteien zu trennen und den Be⸗
ügten für den allein schuldigen Theil zu er⸗
ären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civiikkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf
den 29. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Prenzlau, den 11. Februar 1885.
ilbach, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1683191]° Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechts⸗
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anwalt Louis Apolant, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden.] Berlin, den 11. Februar 1885. Königliches Landgericht Berlin I.
1683200 Bekanntmachung. In der Liste der bei dem Herzoglichen La g hier zugelassenen Rechtsanwälte ist der unker Nr. 25
eingetragene Rechtsanwalt und Notar Justizrath Dr. jur. Karl Alfred Schubert
in Schmölln in Folge freiwillig erklärter Aufgabe der Zulassung als Rechtsanwalt bei dem hiesigen Landgerichte am heutigen Tage gelöscht worden. 8
Altenburg, den 13. Februar 1885. Herzoglich Sächsisches Landgericht. Dr. Hase.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[68470] Holzversteigerung in der Königlichen Oberförsterei Neupfalz, Reg.⸗Bez. Coblenz, Kreis Kreuznach.
Freitag, den 27. Februar er., 12v 10 Uhr, zu Dörrebach bei Stromberg⸗Hunsrück, in der Wirthschaft des Ph. Ranemann, aus dem Forste Opel, Distr. Nr. 100 und 103 Opel. Buchen: 41 Stämme I., II. und III. Kl. mit 41,64 fm e und 68 rm Nutzholz, 1,25 m l. (Felgen⸗ holz ꝛc.
NB. Zahlungsfrist bis 1. November cr. bei sicherer, annehmbarer Bürgschaft. Das Holz lagert ca. 12 km von der Eisenbahn⸗Station Bingerbrück ent⸗ fernt, an gut gebauten mit Steinbahn versehenen Wegen.
Neupfalz, den 16. Februar 1885.
Der Hents üerebetrn.
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[68467] .
Es soll Freitag, den 27. Februar er., im Rudolph'schen Gasthofe hierselbst von Morgens 9 Uhr ab nachstehendes Kiefernholz in der Ober⸗ försterei Christianstadt, Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O., Kreis Sorau, aus den nachfolgenden Schutzbezirken und Jagen öffentlich meistbietend verkauft werden
und zwar: Christiaustadt Jag. 120: 23 Stück Kiefern Baubholz V. Kl. mit 5,44 fm, 400 xrm Scheite,
geg, ver Tro
34 do. Knüppel I., 192 do. Stangenreisig III.,“
Jagen 117, 118: ca. 1800 do. Scheite und Knüppel I, Rodstock Jagen 23: 55 Stück Bau⸗ holz IV./V. Kl. mit 21,42 fm, Sablath Jagen 128: 297 Stück Bohlstämme, 321 do. Nutz⸗Stangen I1/II. Kl., 55 Hundert Bund Reisig III., Neudorf agen 138: 22 Stück Bauholz mit 10,24 fm (Nr. 303 bis inkl. 324), 243 rm Stangenreisig III., daselbst Jag. 141/142 u. Totalität: ca. 1000 rm Scheite, Knüuͤppel I./II., Jagen 213: 60 Stück Bauholz V. Kl. mit 17 fm, 1200 rm Stangen⸗ reisig III, zur Selbstwerbung auf den Schlä⸗ der Jagen 120, 138 u. 213: das liegen ge⸗ liebene Reisig auf resp. 12, 16 und 31 Kabel Christianstadt, den 16. Februar 1885. Der Königliche Oberförster: 88 LFadenberg.
[68307 Holzversteigerung in der Oberförsterei Doberschütz Reg⸗Bez. Merseburg, Kreis Delitzsch. Montag, den 2. März cr. Vorm. 10 Uhr, sollen in dem Schlage Jag. 105 an der Straße von Eilenburg nach Battaune, Schutzbez. Doberschütz, ungef. 2035 Stück Kiefern⸗Bauholz und 60 Stück Kiefern⸗Rüststangen, 8 und zwar die ersten 400 Stämme einzeln, die übrigen in kleineren und größeren Loosen meistbietend ver⸗ kauft werden. Doberschütz, den 14. Februar 1885. Der Königliche Oberförster.
[68469] Holz⸗Verkauf, Königliche Oberförsterei Peisterwitz, findet Frei⸗ tag, den 27. d. M., früh 10 Uhr, bei Weidlich in Ohlau statt, wobei ausgeboten werden: A. Nutzholz: 1) Rodeland Jagen 167: 600 Stück Nadelholzstämme verschiedener Tax klassen von vorzüglicher Qualität. 2) Thiergarten Jagen 148 a.: 197 Eichen II. — V. Klasse, 8 79 Stück Hartlaubh. III. — V. (Rüster, Buche). B. Brennholz: 1) Rodeland Jagen 167: 262 rm Nadelholz Scheit 32 Stock. 2) Thiergarten Jagen 148: .“ Eichen 81Scheit, 38 Kn. 3 Rump. Reis. L.
Hetlaukh. 57 „ 5 8 (Rüster, Buche),. Weichlbh. 111 „ — „ 1 „ 178 Stock 4 Reis.
“ (Erle, Linde). Die Forstverwaltung.
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