etwas höheren Preis für das Eut Phlen könne. Redaer —8 6 sehr vom . der Werhandlung ab, daß ihn der Präsident zur Sache rief. 1 b g Ee Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel bat, die Vorlage nicht zu verändern; namentlich der Erbsenbau 25 encouragirt werden, da die Erbsen eine un⸗ ichere ccht seien. 8 88 erah Nobbe trat gleichfalls für die Zollerhöhung ein. Die Kalamität auf dem Gebiete der Rübenzucker⸗Industrie werde in den nächsten Jahren zur fast völligen Einstellung des Rübenbaues führen; wenn die Hülsenfrüchte die Erb⸗ schaft antreten sollte, so bliebe der Landwirthschaft der große Segen des Fruchtwechsels erhalten. Ueberhaupt übersteige die Einfuhr an Hülsenfrüchten erst seit 1880 den Export. Gerade um den Anbau solcher nothwendigen stickstoffreichen Surrogate des Brotgetreides zu fördern, müsse man sich für den höheren Zoll entscheiden; durch die Sicherung der Kultur der Hülsen⸗ früchte werde man auch dazu gelangen, sich in dieser Be⸗ ziehung vom Auslande unabhängig zu machen. Deswegen und im Interesse einer gesunden Volksnahrung sei der höhere
anzunehmen. . Sen vder Aehe Dirichlet erklärte, wenn ein Land Alles produziren solle, was überhaupt in der Welt produzirt werden könne, dann lasse sich allerdings auch von der wirthschaftlichen Un⸗ abhängigkeit im Sinne des Vorredners sprechen; sonst aber sei doch der Inhalt der Rede des Abg. Nobbe nur der: Habe man einmal so viel vertheuert, dann vertheuere man auch noch dies! Der Vorschlag, die Hülsenfrüchte an die Stelle der Rüben treten zu lassen, nehme auf die verschiedenen Bodenverhältnisse ebenso wenig Rücksicht wie auf die Verschiedenheit der Hülsenfruchtarten. In Ost⸗ und Westpreußen z. B. an die Stelle der Frucht⸗ folge, wo sich heute Rüben befänden, Hülsenfrüchte treten zu lassen, heiße doch einfach Stroh dreschen. Weng Erbsen eine unsichere Frucht seien, dann solle man ihren Anbau entschieden nicht enkouragiren; je mehr die Landwirthschaft sichere, nicht aber Spekulationsfrüchte baue, desto besser werde sie fahren.
Die Diskussion wurde geschlossen. Persönlich bemerkte der Abg. von Kardorff, wenn der Abg. Witt etwa ein im Foyer des Reichstages geführtes Gespräch überhört habe, so uͤberlasse er es dessen Geschmack, darüber zu befinden, ob es angebracht sei, hier im Plenum davon Gebrauch zu machen. Die Behauptung, daß er Jemand zugeredet hätte, ein Gut zu kaufen, weil die Getreidezölle kommen würden, sei absolut unrichtig. “
Der Abg. Witt bemerkte, er habe kein hier im Hause ge⸗ führtes Gespräch überhört, sondern es sei ihm ganz bestimmt von einem Bekannten erzählt worden, der sich zum Zwecke des Gutskaufs in den Kreis Trebnitz begeben habe. Er könne im Augenblick nur den Kreis nennen, der Name des Mannes sei ihm entfallen, er habe aber bereits Schritte gethan, denselben zu erfahren, und werde den Namen ebenfalls s. Z. dem Abg. von Kardorff nennen. Von einem Zureden zum Gutskauf, weil die Ge⸗ treidezölle kommen würden, habe er vorhin nicht gesprochen, sondern nur davon, daß gesagt worden sei: die Erträge der Güter würden sich durch die in Aussicht stehenden Kornzölle
wesentlich steigern. 1ns Zollsatz der Vorlage wurde abgelehnt, der der Freien Vereinigung (1 ℳ) angenommen, mit derselben Mehr⸗ heit auch der genau gleichlautende Antrag der Abgg. von Schorlemer und Genossen bezüglich der anderen, nicht be⸗ sonders genannten Getreidearten, welche die Vorlage ebenfalls mit 2 ℳ Zoll zu belegen vorgeschlagen hatte.
Es folgte Gerste, welche gegenwärtig pro Doppelcentner 50 ₰ Zoll trägt, soll nach der Vorlage mit 1,50 ℳ, nach dem Antrage der freien Vereinigung mit 1 ℳ verzollt wer⸗ den. Im Laufe der Debatte beantragte der Abg. Richter, es bei dem jetzigen Zollsatz zu belassen.
Der Abg. Zeitz erklärte, mit der Gerste verhalte es sich ganz anders, wie mit Weizen und Roggen. Trotz der erheblichen Erweiterung der Anbaufläche hätten sich die Gerstenpreise auf durchaus angemessener Höhe erhalten. Dabei seien die Produktionskosten viel geringer als bei Weizen oder Roggen. Auch liege bei der Gerste weder Ueberproduktion, noch schädliche Konkurrenz des Aus⸗ landes, welche die Preise irgendwie beeinflussen könnte, vor. Der höhere Gerstenzoll würde nun andererseits das deutsche
rauereigewerbe, welches jetzt schon, namentlich in Süddeutsch⸗ land, sehr stark belastet sei, empfindlich schädigen und besonders den Kleinbetrieb gegenüber dem Großbetriebe benachtheiligen. Die bayerischen Brauereien, soweit sie nach Oesterreich, und die elsässischen, soweit sie nach Frankreich exportirt hätten, würden diesen Export verlieren, denn sie seien auf die Gerste jener Länder angewiesen. Mit der Vernichtung dieses Exports würde der Staat einen erheblichen Steuerausfall erleiden. Auch das Bier werde durch den Zoll vertheuert, und die Land⸗ wirthschaft werde nicht den geringsten Vortheil haben.
Die Abgg. Dr. Greve und Witt wiesen übereinstimmend auf die Gefahren hin, welche mit der in Folge des Zolls eintreten⸗ den Theuerung des Bieres für die Ernährung der unteren Volsklassen verbunden seien. Dem übermäßigen Branntwein⸗ genusse lasse sich allein dadurch vorbeugen, daß man billige
Bierpreise zu erzielen suche. 1
Der Bundeskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel und der Abg. Dr. Frhr. von Papius befürworteten dagegen den Zollsatz der Vorlage; ersterver, weil die deutsche Landwirthschaft dann auf die Produktion von Gerste besserer Qualität hinarbeiten werde; Letzterer, weil die deutschen Gerstenbauer gegen die Ueberschwemmung des Marktes mit
ausländischer Gerste geschützt werden müßten.
Der Abg. Lorenzen erklärte, der Rath des Bundes⸗ kommissars, mehr bessere Gerste zu bauen, sei nicht durch⸗ führbar. Es sei nicht möglich, auf jedem Boden für die Brauereien geeignete Gerste zu ziehen; in Schleswig⸗Holstein eigne sich nur eine kleine Strecke dafür. Die Gründe für den Roggen⸗ und Weizenzoll kämen bei der Gerste nicht in Be⸗ tracht, denn der Preis für Gerste habe sich in den letzten Jahren verdoppelt. Er bitte deshalb, auf Gerste keinen Zoll u legen. 2 8 Die Vorlage der Regierung, den Zoll für Gerste auf 1,50 ℳ festzusetzen, wurde abgelehnt. In namentlicher Ab⸗ stimmung wurde der von den Abgg. von Schorlemer (Alst) und Genossen vorgeschlagene Zoll von 1 ℳ mit 184 gegen 110 Stimmen angenommen.
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ³¾ Uhr auf Donnerstag 11 Uhr.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (22.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei fortgesetzter Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Ueber⸗ weisung von Beträgen, welche aus landwirth⸗ schaftlichen Zöllen eingehen, an die Kommunal⸗ verbände, der Abg. Richter: Wenn es sich hier um eine wirkliche Entlastung der Gemeinden handelte, so würde er sofort dabei sein und herzhaft zugreifen. Die Sache liege jedoch ganz anders. Er sei nämlich der Meinung, daß dieser Weg zu einer ernsthaften Entlastung der Steuerzahler nicht führe, sondern ein Irrweg sei. Wenn viele der Vorredner, trotz ihrer Einwendungen, sich veranlaßt gesehen hätten, dem Antrage ein Kompliment zu machen, so wolle er diesem Beispiele folgen: er wolle nicht sagen, daß ihm der Antrag sympathisch sei, aber er sei ihm interessant. Es sei eine Täuschung, wenn man glaube, daß mit der Annahme dieses Antrages irgend eine Milderung der Getreidezölle erzielt werde. Der Antrag sei vielmehr vom Centrum, nachdem es die Getreidezölle habe erhöhen helfen, nur eingebracht worden, damit es eine Deckung habe, er sei ein bloßer Scheinantrag. Wenn es den Herren vom Centrum wirklich auf eine Erleichterung der Steuerzahler ankomme, so möchten sie einfach den Antrag ihres Reichstagsmitgliedes Racke annehmen, der die Beseitigung des Petroleumzolles und eine Ermäßigung des Kaffeezolles anstrebe. Wolle das Cen⸗ trum das nicht, so gebe demselben das Gesetz vom Jahre 1880 die Möglichkeit in die Hand, die ganze Klassensteuer und einen Theil der klassifizirten Einkommensteuer aufzuheben. Man möge Ermäßigungen nach dieser Richtung eintreten lassen, so erleichtere man indirekt die Gemeinden; denn je weniger Steuern der Staat erhebe, desto mehr könne die Ge⸗ meinde erheben. Er sei deshalb auch der Meinung, daß man den Antrag von Huene ohne Weiteres im Plenum zur Be⸗ rathung stelle und nicht erst an eine Kommission verweise. Den Antragsteller speziell möchte er bitten, den Werth einer Kommissionsberathung nicht zu überschätzen; es sei dies nur ein Akt der Höflichkeit. Es könne ja Bürgermeister und Gemeindevorsteher geben, welche glaubten, der Antrag von Huene habe wirklich etwas zu bedeuten, und gegen diese müsse man sich höflid zeigen. Andere, die sich dem Antrage sympathisch gegenubelstellten, thäten dies aus Höflichkeit gegen das Centrum. Die sympathischen Kundgebun⸗ gen, welche dem Antrage heute hier zu Theil ge⸗ worden, seien lediglich deshalb so lebhaft, weil man wisse, daß man denjenigen, dem sie gälten, doch im Leben nicht mehr wiedersehe. Nun sage der Abg. von Huene mit stolzen Worten: „Wir wollen Hand auf die Millionen legen!“ Ja, derselbe habe noch nicht einmal einen Spatz, auf den er seine Hand legen könne, er male sich nur eine Taube auf dem Dache. Wenn die Konservativen wirklich wollten, daß man mit einem gewissen Nachdruck verfahre, so sollten sie es machen, wie die Liberalen es im Jahre 1879 gemacht hätten; sie sollten sich eine Kabinets⸗Ordre ausbitten, daß, wenn die Zollerhöhung in dritter Lesung durchgehe, die Regierung ein Gesetz, auf Grund⸗ lage des Antrages von Huene einbringe. Wenn sie nicht so verführen, sondern blos den Antrag von Huene in die Kommission brächten, so erreichten sie nichts. Was aber auch aus der Sache werden möge, der Antrag werde nicht die Verantwor⸗ tung vermindern, welche die Centrumspartei im Reichstage übernommen habe, daß mit ihrer Hülfe die Erhöhung der Getreidezölle möglich gewesen sei. 1
Hierauf entgegnete der Abg. Dr. Windthorst, der Vor⸗ redner habe eigentlich in seinen Ausführungen mehr über Getreidezölle gesprochen, als über den vorliegenden Antrag. Wenn er sage — es liege das wenigstens in seinen Worten — es sei auffallend, daß eine Partei, die von der Regie⸗ rung in so ungeheuerlicher Weise behandelt, deren Interessen von der Regierung mit Füßen getreten würden, derselben Regierung Geldmittel bewillige, so sei dies nach gewöhnlicher Auffassung richtig. Wolle man blos menschlichen Leidenschaften folgen, so müße man Alles, was Geld einbringt, der Regierung vor die Füße werfen. Aber die Abgeordneten seien in das Haus und auch in den Reichstag vom Volke geschickt worden, um seine Interessen wahrzunehmen, und diese nehme das Centrum wahr, selbst wenn es seinen geschworenen Feinden zu Gute kommt. Die Interessen des Volkes schienen ihm (dem Redner) sehr klar zu sein, auch bei den Getreidezöllen, wiewohl er für
eine Person keinen Hehl daraus mache, daß er gewünscht hätte, man hätte es beim Tarife vom Jahre 1879 einstweilen belassen. Er habe seiner Zeit nicht nur mit aller Kraft dazu beigetragen, daß dieser Tarif zu Stande gekommen sei, sondern er nehme für seine Partei
“
Auge habe.
Zoll gewähre.
Konkurrenz
Die Arbeit den großen
Aus allen
es handele trum wolle
sei. der Redner sei. Denn
handlung
schwiegen.
trages sei,
seien,
werde das
genommen. Nach
steller, der
darum zu
abgelehnt,
auch die Anerkenntniß in Anspruch, daß sie unbeschränkten 1 1 Bewegung in der Eisenindustrie gefolgt, und darauf die Wen⸗ dung auch auf diesem Gebiete eingetreten. wenn alle Staaten Eurovas Schutzzölle hätten, nicht ein Land wie Deutschland seine Thore 52 halten könne.
jetzigen Zollerhöhung habe die in
griffen und klargelegt, daß mehrere Positionen des Tarifs von 1879 nicht genügten,
züglich dessen L-“ keinen genügenden Schutz für die ländlichen Arbeiter
bewiesen ihm die t G 1 Petitionen und die Erörterungen in der Presse. Daß die Städter, die ja eine Gegendemonstration ins Leben gerufen, kein Interesse für die Erhöhung des Getreidezolles hätten, Deutschland stehe thatsächlich in einer Ueberschwemmung von Getreide aus dem Auslande,
Könne sie das aber mehr ege sei eine große Zahl von ländlichen Arbeitern beschäftigungslos.
sonst aber bekomme
der Regierung ’b b vorliegenden Antrag betreffe, so erwidere er dem Abg. Richter:
weit es ihm möglich Antrage liege und
Er müsse bedauern, nicht mit dem genügenden Ernst behandelt worden⸗
nicht davon, es wolle dem Lande zeigen, 1 Entlastung, und daß die Redensarten von der Erleichterung der Kommunen endlich zur Thatsache werden müßten. sei erstaunt und betrübt,
gewesen seien,
ernsten un
berufe er sich auf das
Gemeinden, wenn zur Verminderung
stimmte Vorschriften Schulverhältnisse nicht wie denn überhaupt ohn nicht generell regeln lasse.
etat. Also: keine Ueberweisung die einzelnen Ausführungen des wegen der vorgerückten Zeit. nich ihn seine Pflicht in den Reichstag.
Hierauf wurde ein Antrag au
Meyer⸗Arnswalde
sich um so kürzer fassen, Vorredners die — c bereits zum größten Theile widerlegt hätten. möchte er nochmals ausdrücklich betonen, von unbekannten Zahlen hier gesprochen habe,
an die Gemeinden festzustellen. Seine Uebrigen dahin: wenn die Abgeordneten, Antrage gegenüber von Sympathie gesprochen mit demselben Ernste bei der Kommissionsberathung an die Frage herantreten würden, wie so würde etwas Gedeihliches zu Stande kommen. Es folgte die Abstimmung. sung an die Budgetkommission wurde auf Ueberweisung an eine Kommission it⸗ und schließlich der Antrag auf Ueberweisung der Vorlage zur Vorberathung an eine Kommission von 21 Mit⸗ gliedern angenommen. Es folgte die dri treffend die Kündigung und prozentigen ; Entwurf wurde ohne Debatte endgültig angenommen. Hieran schloß sich die dritte Berathung des Gesetzentwurfs Landeskreditkasse
zur Abänderung des se Vorlage
in Cassel, vom 25. Dezember 1869. Auch die wurde ohne Diskussion definitiv genehmigt. Sodann vertagte sich das Haus auf Freitag 11 Uhr.
W“ 8 e zuerst dem Freihandel entgegengetreten sei. Es sei die
“
Es sei klar, daß,
Zu der egierung die Initiative er⸗
um den Zweck zu erfüllen, den man im Darunter befinde sich auch der Getreidezoll, be⸗ die Regierung erklärt habe, daß der bisherige
Die Regierung habe darin nicht Unrecht; das aus allen Theilen Deutschlands entsandten
finde er begreiflich.
und unter dieser ungeheuren könne die Landwirthschaft mit Erfolg nicht arbeiten. nicht mehr, so müsse sie erliegen; bereits
dem Lande bedürfe deshalb des Schutzes, man auch dort ein Proletariat, wie in Besonders schlimm aber werde es, wenn
auf
Städten.
erst die Sozialdemokratie auf dem Lande Anhang gewinne.
diesen Gründen könne er sich der Forderung auf Zollerhöhung nicht verschließen. Was den
sich hier nicht um einen Schein, sondern das Cen⸗ ein Versprechen seines Programms einlösen, so⸗ sei; das sei der Gedanke, der in dem mit dem es dem Centrum bitterer Ernst daß der Antrag von einem Theile
selbst wenn, wie es den Anschein habe, der Antrag
vielleicht nicht durchginge, so dispensire das das Centrum noch ihn mit allen Mitteln weiter zu verfolgen, denn,
daß es ihm Ernst sei mit der
Er daß, als das Haus die Ver⸗ begonnen habe, die Minister noch nicht zugegen und daß sie jetzt, nachdem sie
Und was die Parteien betreffe, so solle einer so
Der Kern des vorliegenden An⸗ das Centrum wolle den Kommunen einen Theil jener
Einnahmen überweisen undzwar zur freien Bestimmung nach eige⸗
2
nem Erneessen, nicht, wie von anderer Seite betont worden sei, zu
bestimmten Zwecken. - warum solle das Centrum denn daran zweifeln, daß die erster Linie
Wenn die Schullasten die drückendsten
sie das Geld bekämen, es in dieser Lasten verwenden würden? Be⸗ ließen sich bei der Verschiedenheit der
Centrum später zu
einer persönlichen erhielt Abg. Freiherr von Huene.
gegen die Vorlage daß
thun gewesen sei, das Prinzip der
Der
konsolidirten Staatsanleihe.
Gesetzes, betr. die
—
Sanxieke.
gekommen,
d schweren Situation gegenüber jeder Partei⸗ hader schwinden; das Land werde davon keinen Schaden haben. (Ruf: „Anfangen“.) Diesem Zwischenrufe gegenüber schon erwähnte Zeugniß des Abg. ‚Richter, daß das Centrum trotz schlechter Behandlung dennoch bestrebt sei, etwas Positives zu leisten.
geben, hier dürfe keine Schablone walten, eein Schul⸗Dotationsgesetz diese Fragessich Man wolle aber immer alles an den Staat abgeben und von dort aus die Schule dirigiren. Darauf sprechen kommen, beim Kultur⸗ zu bestimmten Zwecken. Auf Vorredners einzugehen, sei er t in der Lage; außerdem rufe
f Schluß der Debatte an⸗
Bemerkung des Abg. von das Schlußwort der Antrag⸗ Er erklärte, er könne als die Ausführungen seines erhobenen Bedenken Nur das er nur da es ihm nur Ueberweisung Meinung gehe im welche heute seinem hätten, alle
seine (des Redners) Partei, Antrag auf Ueberwei⸗
de zurückgezogen, derjenige von 28 Mitgliedern
tte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗
ndlung der 4 ½¼⸗ Umwa g vnr
—
55 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Köaigl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. b 1
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
3 ladungen u. dergl.
168504] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 5
24. Januar 1885 ist der Grundschuldbrief über die [68507 7 uf den Blättern 268 und 330 Deutsch⸗Neukirch btheilung III. Nr. 3 für den Weber und Einlieger
Franz Ronge in Bieskau zu Folge Antrages vom
Katscher
tigten der im
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. Adergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
13. Dezember 1881
1200 ℳ für kraftlos erklärt.
den 6. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht. 8s
Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 24. Januar 1885 werden die unbekannten Berech⸗
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. —
Züinszahlung 9. Familien-Nachrichten.
Amortisation,
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage.
— ———
R.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaux.
—
— —
haftende Grundschuld von
Grundbuch von Steuberwitz 701]
Abth. III. Nr. 1 auf Grund der Verhandlung vom 14. Juni 1842 für die Marianna und Andreas (EGrittnerschen Eheleute in Steuberwitz zufolge Ver⸗
fügung vom 12. Juli 1842 ein
gelderforderung von 400 Thaler m
Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen
Katscher, den 6. Februar 1885/. Königliches Amtsgericht.
getragenen Kauf⸗ t ihren etwaigen
Prätendenten mit ihren etwaigen Ansprüchen au
worden. Katscher, den 6. Februar 1885. Königliches Amtsgericht
—
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts ü818 24. Januar 1885 sind die unbekannten Eigenthum
Grundstück Bl. 114 von Jakubowitz ausgeschlossen
Gumbinnen,
I 1 Bekanntmachung.
Durch n des hiesigen Gerichts vom
24. Januar 1885
I. Der Hypothekenbrief über die auf der dem Schlosser Joseph Ronge in Deutsch⸗Neukirch ge⸗ dörigen Besitzung 113 Deutsch⸗Neukirch Abtheilung für die Geschwister Franziska und Angustin Michalsky in Deutsch⸗Neukirch aus dem Kaufvertrage vom 31. Oktober 1835 zu Folce wer.
auf⸗
III. Nr. 15
fügung vom 30. März 1836 eingetragene
gelderforderung von 34 Thlr. 9 Sgr. wird fü
kraftlos erklärt, ferner sind:
II. die unbekannten Berechtigten der auf dem ge⸗ nannten Grundstück Abth. III. Nr. 16 auf Grund
des gerichtlichen Kaufvertrages vom 7. Septembe 1837 für die Schlosser Joseph und Josepha Jordan’'
schen Eheleute in Deutsch⸗Neukirch zu Folge Ver⸗ Februar 1839 eingetragenen Post von 107 Thlr. 11 Sgr. (Kaufgelderforderung)
fügung vom 2.
mit ihren etwaigen Rechten auf dieselbe ausgeschloss
worden. Katscher, den 6. Februar 1885. 8 Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
[68498] — b Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom
24. Januar 1885 ist
das Hypothekeninstrument über die auf den dem Sattler Jacob Hruschka gehörigen Grundstücke 41 Neu⸗Hradschein und den Trennstücken 5 und 156 Neu⸗Hradschein Abth. III. Nr. 3 resp. 63 und 13 aus der Schuldurkunde vom 9. Juli 1830 für den Pfarrer Johann Richlarski in Piltsch eingetragenen Darlehnspost von 66 Thlr. 20 Sgr. für kraftlos
erklärt. I. F. 10/84. 8 Katscher, den 6. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. 8
1
die auf den tochwill'schen Eheleuten in Dirschkowitz lung III. Nr. 29. März Berliner in Neuberg zufolge Verfügung 150 Thaler für kraftlos erklärt. Katscher, den 6. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
[68503] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 24. Januar 1885 ist das Hypothekeninstrument über das auf der dem Häusler und Müllergesellen Joseph Fischer gehörigen Besitzung 92 Jakubowitz Abth. III. Nr. 2 aus dem Kaufvertrage vom 25. September 1831 für den minorennen Philipp Schoppa in Jakubowitz eingetragene Muttererbe von 27 Thaler für kraftlos erklärt. vX““ Katscher, den 6. Februar 1885. Königliches Amtsgericht
[68505) Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 24. Januar 1885 ist das Hypotheken⸗Instrument über die auf der der Brauerswittwe Euphemia Himmel in Katscher gehörigen Realität 39 Katscher poss. Abth. III. Nr. 14, aus der Urkunde vom 24. Oktober 1863 für den Kaufmann M. Gueter⸗ mann in Bamberg zufolge Verfügung vom 16. Ja⸗ nuar 1864 eingetragene Judikatforderung von 736 Thlr. 10 Sgr. und 11 Thlr. 24 Sgr. Kosten
für kraftlos erklärt. Katscher, den 6. Februar 1885.. Königliches Amtsgericht.
[68506] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 24. Januar 1885 werden die unbekannten Berech⸗ tigten der im Grundbuch von Fürstlich Langenau 384 Abth. III. Nr. 1 für den Justizaktuar Carl Plener in Leobschütz zufolge Verfügung vom 14. Juni 1836 eingetragenen Darlehnspost von 44 Thlr. 24 Sgr. mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen und das darüber gebildete Hypotheken⸗Instrument für kraftlos erklärt. Katscher, den 6. Februar 1885. Königliches Amtsgericht
““ .“ Verkündet am 13. Februar 1885.
Willing, Gerichtsschreiber.
Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat in 86 beutigen öffentlichen Sitzung zufolge Antrags
es Ackerwirths Ferdinand Bruns zu Köterberg nach⸗ stehendes Ausschlußurtheil erlassen:
Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Ackerwirths Ferdinand Bruns zu Köterberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hörter durch den Amtsrichter von Varen dorff
b für Recht:
8 aß die sämmtlichen im Aufgebotstermine nicht seschienenen Eigenthumsprätendenten mit ihren An⸗ prüchen auf die Band IX. Fol. 145 des Grund⸗ vüchs von Albaxen eingetragenen Grundstücke Flur 4 815 48 Nr. 49 auszuschließen und dem Antragsteller
Recht zuzusprechen, die Besitztitelberichtigung 5 vorbezeichneten Realitäten auf seinen Namen im
rundbuche herbeizuführen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ eeler zur Last gesetzt.
Höxter, den 13. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
168513) Bekannt machung.
ncdurch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ Arn,eserkündet am 9. Februar 1885, ist für Recht Die Urkunde über die im Grundbuche von irnen Blatt 54 Abtheilung III. Nr. 4 für nen Altsitzer Gottlieb Geisendörfer in Girnen dus der Schuldschrift vom 29. Januar, zufolge erfügung vom 8. Februar 1868 eingetragene
68502]
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 24. Januar 1885 ist das Hypotheken⸗Instrument über den Gärtner Joseph und Anna Kra⸗ ‚ gehörigen Grundstücken 7 und 66 Dirschkowitz rust. Abthei⸗ 3 bezw. 13 aus der Urkunde vom 1847 für den Kaufmann Salomon vom 23. Oktober 1850 eingetragene Darlehnspost von
1“
[68514] Bekanntmachung. Durch das am 9. Februar 1885 verkündete Au
Recht erkannt: gemäß Verfügung vom 14. Februar 1846 für d
aus einer Nebenausfertigung des
wird für kraftlos erklärt;
r der eingetragene Gläubiger Martin Graeszus ⸗ und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die für denselben eingetragene,
zu 1 bezeichnete Altentheilspost ausgeschlossen. Gumbinnen, den 9. Februar 1885,6 schloff Königliches Amtsgericht.
[68517] Bekanntmachund.
11. Februar 1885 für Recht erkannt:
Die Hypothekenurkunde vom a Zant
8 1“
Carl Jost zu Essen wird für kraftlos erklärt.
Essen, den 11. SeHerh füzekraf
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 10. Februar 1885. Ohlsen, als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag der Administration der Kaltenkirchene Spar⸗ und Leihkasse zu Kaltenkirchen, erkennt da
[68508]
Gerichts⸗Assessor Dr. Menz für Recht:
Kaltenkirchen protokollirt stehen, erklärt. gez. Dr. Menz. Veröffentlicht: Kähler, “ Gerichtsschreiber.
168512²1 Bekanntmachung.
erkannt worden:
88 16. September Erbrezesse vom — Dktober
hörigen, im Grundbuche von Unterplötz
wird für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht zu Loebejün.
[68515] Nachstehendes Urtheiil::: Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Färbermeisters Gustav Schoepke und des Schuhmachermeisters Wilhelm Heinrich Leumann, Beide aus Lindow, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lindow durch den Amts⸗ richter Fromme für Recht:
Die Hypothekendokumente, welche über die in Band II. Blatt Nr. 155 Abtheilung III. unter Nr. 2 resp. in Band I. Blatt Nr. 80 Abthei⸗ lung III. unter Nr. 8 Grundbuchs Lindow ein⸗ getragenen Posten gebildet sind, werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten fallen den Antragstellern Färber⸗ meister Gustav Schoepke und Schuhmacher⸗ meister Wilhelm Leumann zur Last. gez. Fromme, .“ wird hierdurch veröffentlicht.
Lindow, den 13. Februar 1885.
Schultze, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [68497]
Bekanntmachung
Nr. 2231. Das Gr. Amtsgericht Schwetzingen hat mit Bezug auf die unterm 28. Dezember 1883 Nr. 17806 erlassene öffentliche Aufforderung nun⸗ mehr auf den Antrag der Kinder des vermißten Jo⸗ hann Leonhard Marzenell erkannt: Der seit dem 7. Januar 1875 vermißte Johann Leonhard Marzenell, verwittweter Landwirth von Seckenheim, sei für verschollen zu erklären und dessen hinterlassenes Vermögen seinen Kindern: Jakob Marzenell, pensionirter Eisenbahnarbeiter, Sebastian Marzenell, Landwirth, Susanna, geb. Marzenell, Ehefrau des Eisenbahnarbeiters Georg Marzenell, und Leonhard Marzenell, z. Z. Soldat in Durlach, alle von Seckenheim und alle volljährig, in fürsorg⸗ lichen Besitz zu geben. .“
Dies veröffentlicht: Schwetzingen, den 16. Februar 1885.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.
28 8
Sauter.
Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Januar 1885. In S ans zheifli S 8 8
iI Sachen, beteeffend die Todeserklärung des Jo⸗ seph Peietees S 1 8 ö“ eceerkennt das Königliche Amtsgericht zu Pndewi durch den Amtsrichter Kloer 3 8 Wirth J segtr Nect, k
er irth Jose ojciechowski aus Nekla Dorf wird für todt erklärt. Die Kosten des Ver⸗
[68510]
Darlehnsforderung von 30 Thlrn. nebst 60
2 . 0 Linsen. bestehend aus der Ausfertigung 86 8 chuldschrift vom 29. Januar 1868 nebst Hy⸗ pothekenbuchs⸗Auszug und Eintragungsvermerk om 26. März 1868 wird für kraftlos erklärt. den 9. Februar 1885.
Ernst August Müthe aus Drossen auf Antrag der
fahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu ent⸗ nehmen. “
[68518] Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot des Schmiedes
Königliches Amtsgericht.
unverehelichten Mathilde Müthe daselbst,
schlußurtheil des unkerzeichneten Gerichts ist für
1) die gemeinschaftliche Urkunde über die im Grund⸗ buche von Krauleidszen Blatt 20 Abtheilung III. Nr. 4 aus dem Rezesse vom 16. Januar 1843
3 Geschwister Graeszus, Marie, Martin und Johann August noch eingetragene väterliche Erb⸗ r gelder von je 65 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf., bestehend Erbrezesses vom 16. Januar 1843 nebst Hypothekenschein und Eintragungsvermerk vom 14. Februar 1846
In dem Rosendahl'schen Aufgebotsverfahren F. 11. — 84 hat das Königliche Amtsgericht zu Essen am
1866 über 102 Thblr. 8 Sgr. Judikat⸗ und Kostenforderung, eingetragen Band 14 Blatt 42 des Grundbuchs von Essen Abthlg. III. Nr. 4 für den Kaufmann Ma⸗ thias Rosendahl zu Duisburg zu Lasten des Bäckers
Königliche? Amtsgericht zu Pinneberg durch den
„Die unterm 30. Januar 1878 vor dem Notar Lütkens zu Pinneberg errichtete Obligation, wonach auf der dem Jochim Hesebeck gehörigen zu Hasloher⸗ Furth belegenen und im Pinneberger Schuld⸗ und Pfandprotokoll Nr. 5 Fol. 112 aufgeführten Be⸗ sitzung 2400 ℳ für die Spar⸗ unb Leihkasse zu wird für kraftlos
Durch Ausschlußurtheil vom 12. Februar 1885 ist
I. Der Hypothekenbrief über 2500 Thaler Mutter⸗ erbe für Pauline Helene Horn zu Plötz aus dem
1852, sowie der
Pfandbestellung vom 3. Mai 1856, eingetragen auf den dem Gutsbesitzer Karl Horn in Oberplötz ge⸗ Band I. Nr. 1 verzeichneten Grundstücken Abtheilung III. Nr. 14 zufolge Verfügung vom 22. August 1856,
“ 1“ 8 — 1““
vertreten durch den Rechtsanwalt Lasker zu Sonnen⸗] [68533] s⸗ burg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Drossen durch den Amtsrichter Hirsch in der Sitzung vom 20. Januar 1885
für Recht:
Der Schmied Ernst August Müthe aus Drossen wird für todt erklärt und sind die Kosten des Ver⸗
ie fahrens aus seinem Nachlasse zu entnehm worden.
[68544] 8 Oeffentliche Zustellung. 3 8
Laut Urkunde des Notars Hoseus in Speyer vom 12. Juni 1882 hat Valentin Georg Rotter, Schnei⸗ der von da, von I. Eva Katharina Hauenstein, ohne [68534] Gewerbe in Niederhochstadt, Wittwe des Polizei⸗ In der dieners Karl Preßler, II. Margareta Preßler, ge⸗ werblosen Ehefrau des Ackerers Philipp Jakob Boh⸗ linger von da, und von diesem selbst, III. Jakob Preßler, Barbier in Ludwigshafen, Plan Nr. 393, 17⁄10 Ar Fläche mit Wohnhaus, Stall, Schuppen, Hof und sonstigem Zugehör, gelegen zu Niederhoch⸗ stadt in der Saugasse, um 1200 ℳ gekauft, wovon 400 ℳ sofort baar bezahlt wurden, 100 ℳ am 1. August 1882 und 700 ℳ in 4 gleichen Terminen an Weihnachten 1883, 1884, 1885 und 1886 zahlbar sind⸗ mit Zinsen vom 12. Juni 1882, im Säumungs⸗ alle mit Zinsen von den verfallenen Jahreszinsen, und zwar an Therese Eisenbiegler, Rentnerin zu Edesheim, Wittwe von Franz Matthäus Boos, wei⸗ land Weinhändler dort, welcher die Verkäufer den Restkaufpreis von 800 ℳ cedirten. Bedingung des Kaufs ist auch, daß, wenn Käufer seine Verbindlich⸗ keiten nicht pünktlich erfüllt, insbesondere den Preis nicht wie bedungen bezahlt und selbst einer Auffor⸗ derung von 2 Wochen keine Folge giebt, der Ver⸗ trag von Rechtswegen aufgelst und die Cessionarin berechtigt sei, das Kaufobjekt unter beliebigen Be⸗ dingungen zu versteigern. Der Käufer hat sich zur unbedingten Zahlung an die Cessionarin verpflichtet und der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. r Inhaltlich Schriftsatzes vom 26. v. M. hat Rotter z auf seine Restschuld von 800 ℳ den Betrag von 180 ℳ und die Zinsen bis Weihnachten 1882 bezahlt und wird aufgefordert, an Wittwe Boos den auf die verfallenen Termine noch schuldigen Betrag von 270 ℳ, die Zinsen aus 620 ℳ von Weihnachten 1882 bis dahin 1884, die Zinsen aus den fälligen 270 ℳ und den an Weihnachten 1884 verfallenen Zinsen von Weihnachten 1884 ab weiter, sowie die Kosten der Aufforderung und Zustellung zu bezahlen, widrigenfalls sie von dem ihr zustehenden Rechte Gebrauch machen, den Kauf als aufgelöst be⸗ trachten und die bezeichnete Liegenschaft behufs ihrer Befriedigung zur Versteigerung bringen würde. Vorstehender Auszug aus dem erwähnten Kaufakte sowie aus der angeführten Zahlungsaufforderung wird hiermit dem genannten Valentin Georg Rotter, welcher früher in Niederhochstadt, dann in Speyer und zuletzt wieder in Niederhochstadt wohnte, jetzt aber ohne bekannten Wohnort und Aufenthalt ist, in Ausführung eines Beschlusses hiesigen Gerichts vom 4. I. M. öffentlich zugestellt. Edenkoben, den 17. Februar 1885.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts
Haas, K. Sekretär.
[68524] Oeffentliche Zustellung. 8 In der Ehescheidungssache der Böttcherfrau Barbara Burdajewicz zu Przyborowko, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Woliüski zu Posen, gegen den Böttcher Anton Burdajewicz, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, hat Klägerin sich bereit erklärt, den ihr durch Urtheil vom 25. November 1884 auferlegten Eid zu leisten und beantragt, die Folgen der Eidesleistung durch Urtheil auszusprechen. Hierzu und zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist ein Termin auf
den 5. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Posen anberaumt worden.
Zu diesem Termine ladet Klägerin den Beklagten mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
Naumann, Gerichtsschreiber.
[68520] Oeffentliche Zustellung. Die Franziska Mathilde Friedericke Löser zu Kra⸗ nichfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Freysoldt in Saalfeld, klagt gegen ihren Ehemann den Hand⸗ arbeiter Bernhard Löser aus Kranichfeld, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkam gerichts zu Rudolstadt auf den 3. Juni 1885, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rudolstadt, den 13. Februar 1885. ommel,
Gerichtsschreiber des gemeinschaftl. Landgerichts. [68532] Oeffentliche Zustellung. Der Bankier Johann Baptist Darlon zu Zabern klagt gegen den Handelsmann Abraham Bloch, früher zu Struth, jetzt in Amerika unbekannt wo, und 1 Genossen, aus einem baaren Darlehn vom 20. Januar 1881, mit dem Antrage auf solidarische Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von ℳ 300,00 nebst Zinsen und Kosten, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ seess r das Kaiserliche Amtsgericht zu Zabern .E. au den 30. April 1885, Vormittags 9 Uhr. idum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 9.
„ Wichterich, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[68545]
Die in Nr. 38 dieses Blattes (3. Beilage) vom 13. Februar cr. bekannt gemachte öffentliche Zustellung der Wittwe Rosalie Mannes, geb. Busch, zu Wreschen, an den Glasermeister Joseph Bibro, un⸗ bekannten Aufenthalts, wird dahin berichtigt, daß die Erstere vom Rechtsanwalt Thiel in Wreschen vertreten wird.
May, Eerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
Ehefrau des
dahingehend:
achten
legen.“ Trier, den
[68536]
1885 ist das
gebenen Orten des §. 140 des 480 der Str worden.
tingen,
der, geb. den 1. 14) Eusebius Irrendorf,
1864, Schura,
1864, Fridingen, 19) Christian Peterzell,
20) Christian 1. Oktbr. 1863,
22) Johannes Hausen o. V. Thuningen, singen,
singen,
1861, Balingen, 30. März 1863,
31) Karl
1864, Thalheim, 36) Athanasius
1864, Oberndorf,
S 8
letztere
zu Wreschen.
1864, Kolbingen,
1I1ö1
3 Verfügungen, welche von den Angeschuldigten über ihr mit Beschlag belegtes Vermögen nach dieser Veröffentlichung vorgenommen Staatskasse gegenüber nichtig. 1) Fidel Baier, geb. den 1. Juni 1864, Sei⸗
21) Elias Irion, Harmonikamacher, geb. den 10. Juli 1864, Trossingen, 1 8
29) Karl Gottlob Kremm,
Leibinger, 16. Aug. 1864, Tuttlingen,
32) Stefan Leibinger, Schuhmacher, 7. Juni 1864, Mühlheim, 33) Heinrich Liebermann, Febr. 1864, Wurmlingen, 34) Martin Lutz, Steinhauer, geb. den 12. Novbr.
Bekanntmachung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 17. Ja⸗ nuar 1885 ist die zwischen den zu Obermendig wohnenden Ebeleuten Jakob Krebsbach, Sattler und Wirth, und Katharina, geb. Müller, bisher bestan⸗ dene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt
Coblenz, den 14. Februar 1885.
Brenn
ig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Civilprozeßsache der Margaretha Leibig,
Stellmachers Michel Gläsener zu
Bollendorf, Klägerin, gegen ihren genannten Ehe⸗ mann Michel Gläsener, Stellmacher zu Bollendorf, Beklagten, wegen Gütertrennung, hat die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Trier Ter⸗ min anberaumt auf
Donnerstag, den 16. April 1885, 1
Vormittags 9 Uhr,
zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin,
„Das Königliche Landgericht wolle die eheliche Gütergemeinschaft, welche bis dahin zwischen den Parteien bestanden hat, für aufgelöst er⸗ klären, erkennen, daß die Parteien nunmehr in Gütern getrennt sind, dieselben zur Ausein⸗ andersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar Knur zu Brtburg verweisen, das Gut⸗ 1 eines Sachverständigen verordnen, Kosten des Verfahrens de
die
Beklagten zur Last
9. Februar 1885 . „Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Bekanntmachung. ““
Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land⸗ gerichts Rottweil vom 3., 6., 10. u. 13. Februar
im Dentschen Reiche befindliche
Vermögen der nachfolgend näher bezeichneten, des Vergehens der Verletzung der Wehrpflicht ange⸗ schuldigten Militärpflichtigen, welche in den ange⸗
zuletzt wohnhaft waren, auf Grund St. G. B. und der §§. 326 und mit Beschlag belegt
werden, sind der
8 8 8
2) Andreas Bilger, Schneider, geb. den 29. Jan 1864, Trossingen, 3) Martin Bilger, Bauer, geb. den 27. April 182), Sarolsiagäitner, 2 ako ner, Lackirer, geb. den 13. Ju 1881. Römimsdes., 8 ohannes Faißt, Bäcker, geb. den 26. 1864, Alpirsbach, b b 6) Konrad Flaig, Schuhmacher, geb. den 8. Juli 1864, Gunningen, 8 7) Stanislaus Flaig, 6. Ma 1868 Seedorf, atthias Ganter, Harmonikamacher, geb. de 27. Febr. 1863, Mühlhausen, 8 9) Philipp Gapp, 186) Nechingeg, Z21 artin Glöckler, Uhrengestellmacher, geb. de 9. Juli 1864, Thalheim, ““ 11) Johann Jakob Glunz, geb. den 28. Februa 18 Heasen o. endelin Haberstroh, Schreiner, geb. den 22. S. prbr 1864, 8 8 13) Karl Gottfried Christian Hafner, Buchbin
8
Ochsenbauer, geb. den
Metzger, geb. den 1. Mai
.
März 1863, Schramberg, Haid, geb. den 12. Dezbr. 1864
15) Jakob Haller, Schuhmacher, geb. den 19. Ma 1864, Hausen o. T
16) Jakob Haller, Dienstknecht, geb. den 26. Jan.
2à 9.,
17) Ludwig Max Heintzeler, Zimmermaler, geb den 26. Oktbr. 1863, Alpirsbach, 18
18) Jakob Hipp, Schuhmacher, geb. den 26. Juli
Jäckle, geb. den 27. Septbr. 1864
rion, Harmonikamacher, geb. den
Trossingen,
Klaiber, geb. den 2. Oktbr. 1864,
23) Jakob Kohler, geb. den 19. Septbr. 1864 24) Jakob Kohler, geb. den 17. Juni 1864, Tros 25) Johannes Kohler, geb. den 4. Mai 1864, Tros⸗
26) Josef Kopp, Schreiner, geb. den 18. Jan 1864, Schramberg,
27) Michael Kratt, Taglöhner, geb. den 7. Juli 1864, Trossingen, .
28) Karl August Krämer, geb. den 27. Apri
Friseur, geb. den
Rottweil,
30) Nikolaus Lamprecht, Fabrikarbeiter, geb. den 19. Novbr. 1863, 8 8
Aichhalden, Zimmermann, geb. den geb. den
Maler, geb. den
35) Faver Fridolin Maier, Hammerschmied, geb. den 15. Aug. 1862, bürgerlich in Schramberg,
Mayer, Schuhmacher, geb. den
4. Mai 1864, Renquishausen, 37) Paul Marte, Schuhmacher, geb. den 2. Juli
38) Felixr Mauch, Bauer, geb. den 20. Novbr. 1864, Mühlhausen,
39) Gottfried Maurer, Messerschmied, geb. den 29. April 1864, Neuhausen, 8 40) Rudolf Nestel,
Bauer, ge