1885 / 45 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. med. Karl Schroeder zu Stendal if zum Kreis⸗Wundarzt des Stadt⸗ und Landkreises Elbing ernannt worden. 8

2* Privatdozent Dr. Gottfried Berthold zu Göt⸗ tingen ist zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der dortigen Univerfität ernannt worden.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Seckel in Göttingen ist zum Notar für den Bezirk des Landgerichts daselbst, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Göttingen, und

der Rechtsanwalt Dr. jur. Gebeschus zu St. Goars⸗ hausen zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. M., mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande und unter Anweisung seines Wohnsitzes in St. Goarshausen, ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Im Anschluß an meine Verfügung vom 29. Juni 1883 bestimme ich hiermit, daß die unter Aussicht eines beamteten Thierarztes auszuführende Reinigung des vom Auslande ein⸗ gehenden Federviehs in Zukunst nur dann von den Einfüh⸗ renden verlangt werden soll, wenn die Rinderpest im Aus⸗ lande in der Nähe der dortigen Grenze herrscht, aber eine, auch die Einfuhr von Federvieh gänzlich ausschließende Sper⸗ rung der Landesgrenze nach Maßgabe des §. 7 der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 noch nicht angeordnet ist.

Berlin, den 10. Februar 1885.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In Vertretung: Marcard.

An die Königliche Regierung zu Bromberg.

Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntniß⸗ nahme. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 8 1161611AA4A*“*“] Marcard.

An die Königliche Regierung zu Posen.

9 Abschrift erhalten Ew. zur gefälligen Kenntniß⸗ nahme. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In Vertretung: Marcard. An die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder und Oppeln. 8

86 4. Plenarsitzung des Herrenhauses,

1 Montag, den 23. Februar 1885, Mittags 12 Uhr.

8 Tagesordnung: Bericht der Kommission für Eisenbahnangelegenheiten über die Gesetzentwürfe: 1) betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat, und 2) betreffend den Erwerb des Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahnunternehmens für den Staat. Mündlicher Bericht der Agrar⸗Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Abstellung von Berechtigun⸗ gen zum Hauen oder Stechen von Plaggen, Haide u. s. w. für die Provinz Hannover. Mündlicher Bericht derselben Kom⸗ mission über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Verhütung der Weiterverbreitung der Reblaus vom 27. Februar 1878. Mündlicher Bericht der Justiz⸗ Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Gesetze vom 3. März 1850 und vom 27. Juni 1860 über den erleichterten Abverkauf und Austausch kleiner Grundstücke in den Regierungsbezirk Cassel ausschließlich der vormals Großherzoglich hessischen Gebietstheile und in die Hohen⸗ zollernschen Lande. Mündlicher Bericht derselben Kommis⸗ sion über den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts zu Seehausen, die Vereinigung des Amtsgerichts⸗ bezirks Genthin mit dem Landgerichtsbezirk Magdeburg und die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Nachdem durch die Bekanntmachung der Königlich sächsi⸗ schen Kreishauptmannschaft zu Dresden vom 5. d. M. (Reichs⸗ Anzeiger Nr. 32) die Nummer 1 des 1. Jahrgangs der in New⸗York erscheinenden periodischen Druckschrift: „Der Sozia list, Centralorgan der sozialistischen Arbeiterpartei von Nordamerika“ verboten worden ist, wird auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be⸗ strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des Blattes „Der Sozialist“ im Reichsgebiete hierdurch verboten.

Berlin, den 21. Februar 1885.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungeu der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

Bekanntmachung,

die Ein⸗ und Durchfuhr lebender Schafe aus Oesterreich⸗Ungarn betreffend.

In Gemäßheit Bundesrathsbeschlusses vom 29. v. M. § 54 der Protokolle wird auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, und unter Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 21. Mai 1878, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Einfuhrverbote, die Ein⸗ und Durchfuhr lebender Schafe aus Oesterreich⸗Ungarn nach und durch Bayern verboten.

Muünchen, den 20. Februar 1885.

Staats⸗Ministerium des Innern. Freiherr von Feilitzsch.

Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 14. Februar. v. Drygalski, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 19, in das Jaf. Regt. Nr. 114 versetzt. v. Zglinicki, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 7, vom 1. April d. J. bis zum 1. Mai k. J. zur Dienstleist. bei dem Großen Generalstabe kommand. 17. Februar. v. Brandenstein, Königl. Württ. Gen. Lt. und Commandeur der 52. Inf. Brig., behufs Verwendung als Div. Commandeur nach Preußen kommandirt und ihm gleichzeitig das Kommando der 9. Div. übertragen. v. Kettler, Oberst und Com⸗ mandeur des Inf. Regts. Nr. 64, unter Stellung à la suite dieses Regts., nach Württemberg, behufs Verwendung als Brig. Comman⸗ deur, kommandirt. v. Briesen, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabs⸗ offizier des Inf. Regts. Nr. 82, mit der Führung des Infanterie⸗ Regiments Nr. 64, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. v. Stosch, Oberst⸗Lt. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Inf. Regt. Nr. 82 versetzt. v. Clausewitz, Major vom 2. Garde⸗Regt. z. F., zum Bats. Commandeur ernannt. Hartmann, überzähl. Major vom Inf. Regt. Nr. 16, in die erste Hauptmannsstelle des 2. Garde⸗Regts. z. F. v. Bünau, Hauptm. und Comp. Chef vom 3. Garde⸗Regt. z. F., unter Beförder. zum überzähl. Major, in die erste Hauptmannsstelle des Inf. Regts. Nr. 16 versetzt. v. Holbach, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde⸗ Regt. z. F., dem Regt., unter Beförderung zum überzähligen Major, aggregirt. v. Thiesenhausen, Hauptm. vom 3. Garde⸗Regiment zu Fuß, zum Comp. Chef ernannt. Graf v. Matuschka Frhr. v Toppolczan und Spaetgen, Pr. Lt. vom 4. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, von Stuckrad, Pr. Lt. à la suite des 2. Garde⸗Regts. zu Fuß, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommando als Adjut bei der 25. Inf. Brig., zum überzähl. Hauptm., v. Borcke I., Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, kommandirt zur Dienstleist. bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken, v. Bonin, Second⸗Lieutenant vom 4. Garde ⸗Regiment zu Fuß, v. Barby, Second ⸗Lieute⸗ nant vom 4. Garde⸗Gren. Regt. Königin, zu Pr. Lts. befördert. v. Boddien, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, v. Olszewski, Sec. Lt. vom 3 Garde⸗Gren. Regt., zu Pr. Lts., vorläufig ohne Patent, befördert. v. Devivere, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 74, dem Regt., unter Beförderung zum überzähl. Major, aggregirt. v. Kotze, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 74, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 62. Inf. Brig., als Comp. Chef in das Regt, einrangirt. Mar⸗ schall v. Sulicki, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, unter Stel⸗ lung à la suite des Regts., als Adjut. zur 62. Inf. Brig. komman⸗ dirt. v. Uechtritz, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, in das Inf. Regt. Nr. 94 versetzt. v. Jacobi, Sec. Lt. v 1. Garde⸗Regt. z. F., zum Pr. Lt. befördert. Lodemann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, unter Beförder. zum Pr. Lt. und unter Belassung in seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, à la suite des Regts. gestellt. Graf Otto zu Solms⸗Laubach, ältester Sohn des Grafen Friedrich zu Solms⸗Laubach, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. à la suite des Kür. Regts. Nr. 8, unter Vorbehalt der Patentirung, angestellt. Prinz zu Schönburg⸗ Waldenburg, Sec. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr. 8, unter Verleihung eines vom 27. September 1883 datirten Patents seiner Charge, in das Leib⸗Gren Regt. Nr. 8, Erbprinz zu Leiningen, Sec. Lt. à la suite des Garde⸗Jäger⸗Bats., unter Verleihung eines v. 12. April pr. datirt. Patents seiner Charge, in das Garde⸗Jäger⸗ Bat., einrangirt. v. Bogen, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 99, im aktiven Heere, und, zwar als Sec. Lt. mit einem Patent vom 17. Februar cr., bei dem Inf. Regt. Nr. 99 angestellt. Wins⸗ loe, Rittm. z. D., zuletzt Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 1, unter Belassung in dem Verhältniß als zur Disposition stehend und unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Major, Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗Strelitz, behufs Ernennung zu seinem Flügel⸗Adjutn. zugewiesen.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 14. Februar. v. Engeström gen. v. Dahlstjerna, Hauptmann g. D., zuletzt Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 68, die Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2 ertheilt.

Kaiserliche Marine.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen ec. Berlin, 17. Februar. Pirner, Kapitän zur See, unter Belassung in seiner Stellung als Ober⸗Werfldirektor der Werft zu Danzig, zum Contre⸗Admiral, v. Pawelsz, v. Reiche, Korv. Kapitäns, zu Kapitäns zur See befördert. v. Werner, Kapitän zur See, zum Ober⸗Werftdirektor der Werft zu Kiel ernannt. v. Holtzendorff, Graf v. Moltke I., Lts. zur See, zu Kapitän⸗Lts., Becker II., v. Krosigk, Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See befördert Kühne, Contre⸗Admiral u. Ober⸗Werftdirekter der Werft zu Kiel, mit Pens. der Abschied bewilligt. Graf v. Hacke, Kapitän zur See, in Genehmigung ZTu als Contre⸗Admiral mit Pension zur Disp. gestellt.

Nichtamtliches.

Berlin, 21. Februar. Se. Majestät und König empfingen heute den Oberst⸗ Kämmerer Grafen Otto zu Stolberg⸗Wernigerode, machten dem seit gestern hier anwesenden Herzog von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha, Hoheit, einen Besuch und ließen Sich von dem Chef des Militärkabinets, General⸗Lieutenant von Albedyll Vortrag halten.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 11 ½ Uhr militärische Meldungen entgegen. 8

Abends 8 ¾ Uhr erschien Höchstderselbe zum Empfange Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha auf dem Anhalter Bahnhof.

Preußen. der Kaiser

In der gestern unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, stattgehabten Plenarsitzung ertheilte der Bundesrath dem vorgelegten Entwurf von Bestimmungen, betreffend die Ausführung des Gesetzes wegen vorläufiger Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, seine Zustimmung.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (24.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, von Puttkamer und der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nebst Regierungskommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1885/86, und zwar: Ministerium der Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ heit Eimn

Der Abg. Dr. Enneccerus gab dem Wunsche Ausdrug mit Bezug auf den gestrigen Vorfall, daß auch konditionell ausgesprochene Beleidigungen gerügt werden möchten.

Der Präsident von Köller hob hervor, daß, wenn ihm ein Vorwurf für sein Verhalten in einem bestimmten Falle gemacht werden sollet, er es ablehnen müßte, sich zu verant⸗ worten. Sofern aber nur im Allgemeinen ein Wunsch in Betreff des Verhaltens gegenüber konditionellen Beleidigungen habe ausgesprochen werden sollen, werde er von Fall zu Fall entscheiden, ob auch auf eine konditionelle Beleidigung eine Rüge zu erlassen sei.

Der Abg. Stöcker kam zunächst auf seine gestern aus⸗ gesprochene Ansicht zurück, daß in rein katholischen Ländern von Bewegungen zu Gunsten einer Sozialreform nur wenig zu verspüren sei. Die Thatsache sei richtig, aber es habe ihm fern gelegen, damit in Zweifel zu ziehen, daß es den deutschen Katholiken Ernst mit ihren sozialpolitischen Bestrebungen sei. Wenn sich die Katholiken über Intoleranz beklagten, so müsse er dem gegenüber immer daran erinnern, daß erst zu Weihnachten noch der Papst in Rom die evange⸗ lische Lehre als eine Gottlosigkeit bezeichnet habe. Der Abg. Windthorst habe die Unterstützung, die dem Abg. Loewe in Berlin bei der Reichstagswahl Seitens der Katholiken zu Theil geworden sei, damit zu rechtfertigen gesucht, daß der Abg. Loewe gegen die Maigesetze gestimmt habe. Aber zur Zeit der Maigesetze sei derselbe noch gar nicht Mitglied des Abgeordnetenhauses gewesen. In Kreisen der Konservativen habe man die Verbindung der Katholiken und Freisinnigen bei dieser Wahl stets als eine Mesalliance aufgefaßt. b

Der Abg. Bachem hielt die Behauptung für unrichtig daß in katholischen Ländern nichts zur Besserung der Lage der Arbeiter geschehen sei. Die Unterstützung der Wahl des Abg. Loewe sei doch natürlich. Der Abg. Wagner, der ihm gegenübergestanden, sei ein Mann der Mittelpartei, die zur Vernichtung des Centrums von der Regierung begünstigt werde. Einen solchen Mann zu unterstützen, wäre von den Katholiken sehr unklug gewesen.

Der Abg. Dr. Virchow beklagte sich über den Ton, der in die Debatte eingerissen sei. Der Abg. von Gerlach habe gestern von einer Verletzung des Legitimitätsprinzips ge⸗ sprochen, aber eine solche Klage sei doch heutzutage etwas antiquirt. Redner ging sodann noch auf die Auslassungen über die Wahl des Abg. Loewe und auf die Angriffe gegen die liberale Presse ein.

Der Abg. Dr. Windthorst wies die Behauptung des Abg. Stöcker, daß die katholische Kirche intolerant fei, zurück. Der Vorwurf der Intoleranz lasse sich eher der evangelischen Kirche machen, die ihrem ganzen Ursprunge nach intolerant sein müsse. Bei der Wahl des Abg. Loewe habe die Centrums⸗ partei nicht anders verfahren können, als es geschehen sei. Redner schloß mit der Aufforderung, endlich den Kulturkampf ganz zu beseitigen, der am innersten Mark der Nation nage und das Staatsleben mit Gefahren bedrohe. 1“]

Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Cremer.

Ein Privatförster ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 20. November v. J, ebenso wie ein Forstbeamter befugt, in dem seiner Aufsicht unterstellten Walde dem in flagranti betroffenen Forstdiebe die Werkzeuge, welche er bei sich führt, zu beschlagnahmen, und der dem Privatförster bei der Ausführung der Beschlagnahme entgegengesetzte Widerstand ist aus §. 117 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen.

An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern sowie anderen Einnahmen sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1884 bis zum Schlusse des Mo⸗ nats Januar 1885 einschließlich der kreditirten Beträge (und verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 193 722 601 (+ 14 837 709 ℳ), Tabacksteuer 6 572 482 (+ 1 027 150 ℳ), Rübenzuckersteuer 24 383 642 (+ 1 230 887 ℳ), Salz⸗ steuer 33 188 875 (+¼᷑ 487 364 ℳ), Branntweinsteuer 32 757 316 (+ 780 303 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 107 20ö1 (+ 13 762 ℳ), Brausteuer 16 020 681 (+ 618 564 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 1 476 047 (+ 184 248 ℳ); Summe 308 228 845 (+ 19 179 987 ℳ9¼6). Spielkartenstempel 901 844 (+ 37 380 ℳ), Wechselstempelsteuer 5 682 283 (— 22 505 ℳ), Stempel⸗ abgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rechnungen und Lotterieloose 11 200 591 (+ 681 666 ℳ).

Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme, ab⸗ züglich der Ausfuhr⸗Vergütungen und Verwaltungskosten, be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Januar 1885: Zölle 170 789 783 (+ 10 179 533 ℳ), Taback⸗ steuer 7 800 952 (+ 488 939 ℳ), Rübenzuckersteuer 22 441 583 (— 6 213 679 ℳ), Salzsteuer 30 641 805 (+ 608 798 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 32 498 836 (+ 3157 247 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 14 822 260 (+ 673 097 ℳ); Summe 278 995 219 (+ 8 893 935 ℳ). Spielkartenstempel 815 742 (+ 15 592 ℳ).

Die Leitung der vom 1. März d. J. ab in Ziegen⸗ hain, Regierungsbezirk Cassel, neu errichteten Spezial⸗ Kommission ist dem bisher beim Kollegium der Königlichen General⸗Kommission zu Cassel beschäftigten Regierungs⸗Assessor Herbener übertragen worden.

S. M. Kreuzer „Habicht“, 5 Geschütze, Komman⸗ dant Korvetten⸗Kapitän von Schuckmann I., ist am 20. Fe⸗ bruar cr. in Madeira eingetroffen und beabsichtigt, am 22. Februar cr. die Reise fortzusetzen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 19. Februar. (Lpz. Ztg.) Der Landtags⸗Ausschuß ist zur Prüfung der Rechnungen des Staatshaushalts hier zu⸗ sammengetreten.

Elsaß Lothringen. Straßburg, 20. Februar. (Ldes⸗ Ztg. f. Els.⸗Lothr.) Den ersten Gegenstand der Berathung in der gestrigen 14. Plenarsitzung des Landes⸗Ausschusses bildete der Etat der Katasterbereinigung. Der Abg. Heusch sprach zu demselben den Wunsch aus, daß die Kataster⸗ kommission von ihrer Befugniß, Neuvermessungen von Amtswegen vornehmen zu lassen, weitesten Gebrauch mache, da nur so ein ordentliches Kataster erzielt werden könne. Der Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr be⸗ tonte dem gegenüber, daß für die Verwaltung der durch das im Vorjahr beschlossene Gesetz festgestellte Grundsatz maßgebend sein müsse, daß Neuvermessung stattfinde, wenn sie von Amts⸗ wegen für nothwendig erachtet werde oder bee.se ge.ageefe

wünschten, daß en übrigen Fäl

Berichtigung des Katasters begnügen solle. Im weiteren Ver⸗ lauf der Diskussion bat der Abg. Grad um möglichste Berück⸗ sichigung von Elsaß⸗Lothringern bei der Anstellung von Geometern. Der Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr wies varauf ziffernmäßig nach, daß die Regierung ernstlich bestrebt sei, diesem Wunsche nach Möglichkeit nachzukommen. Die Finnahmen des Etats der Katasterbereinigung mit der von der Kommission vorgeschlagenen Reduktion (Kap. 1 Tit. 1 Nr. 2: Für Stückvermessungen 5000 statt 15 000 ℳ), welche Keduktion der Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr befür⸗ wortete, wurden darauf angenommen; die Ausgabe für die Ka⸗ tasterbereinigung (347 000 ℳ) wurde ohne Debatte votirt. Der außerordentliche Etat für die Eisenbahnen wurde ohne wei⸗ jere Debatte nach den Vorschlägen der Kommission genehmigt. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war ein Antrag Gunzert, betreffend Subvention für das Straßburger Musikkonser⸗ vatorium mit 25 000 Der Antrag wurde ange⸗ nommen. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung: Etats⸗ überschreitungen, wurde ohne Debatte erledigt, indem die Versammlung, dem Antrage der Kommission entsprechend, die Ftatsüberschreitungen genehmigte. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete eine Reihe von Petitionen.

Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Februar. (W. T. B.) Der Großherzog von Sachsen⸗Weimar empfing heute die Gegenbesuche der Erzherzoge Albrecht, Rainer und Otto, sowie die Besuche des Herzogs von Braganza und des Ministers Grafen Kaälnoky. Dem heute Abend zu Ehren des Großherzogs in der deutschen Botschaft gegebenen Diner wohnten außer dem Botschafter und dem Botschaftspersonal auch einige wissenschaftliche Celebritäten bei.

Das Eisenbahncomité hat die Verhandlungen über das Uebereinkommen mit der Nordbahn zum Abschluß ge⸗ bracht; das Plenum des Ausschusses soll am nächsten Montag zusammentreten. Dem Abgeordnetenhause ist eine

Vorlage der Regierung zugegangen, wonach die Staats⸗

garantie für die Nordwestbahn, entsprechend der zur Ver⸗ jinsung und Tilgung der 4proz. Anleihe von 11 Millionen Silbergulden erforderlichen Annuität, um 474 260 Silber⸗ gulden erhöht werden soll. 8 Pest, 19. Februar. (Wien. Ztg.) In einer Konferenz der Unabhängigkeits⸗Partei meldete Ugron eine Interpellation an wegen der Aeußerung des Minister⸗ Präsidenten im Oberhause, wonach das Programm der Un⸗ abhängigkeits⸗Partei, im Fall der Verwirklichung, zwischen der Krone und der Nation einen Konflikt hervorrufen würde.

Schweiz. Bern, 20. Februar. (W. T. B.) Rumö⸗ nien hat den 1878 auf 7 Jahre mit der Schweiz abge⸗ schlossenen Handelsvertrag gekündigt.

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Großbritannien und Irland. London, 20. Februar. (W. T. B.) Beiden Häusern des Parlaments sind Bot⸗ schaften der Königin anläßlich der Lage im Sudan zugegangen. Die Königin befiehlt, daß die Soldaten, welche unter gewöhnlichen Verhältnissen in die Reserve übertreten würden, unter der Fahne verbleiben sollen, und daß die Miliz einzuberufen ist. Die Berathung der Botschaften der Königin ist im Unterhause auf den 2. März, die Berathung über dn Tadelsantrag gegen das Kabinet auf nächsten Montag festgesetzt.

In beiden Häusern ließ die Regierung heute erklären: Neu⸗Süd⸗Wales, Süd⸗Australien, Victoria, Queensland und Canada hätten angeboten, auf eigene Kosten Truppen nach dem Sudan zu entsenden. Das Anerbieten von Neu⸗Süd⸗ Wales sei angenommen worden. Diese Offerten seien ein Beweis von der Loyalität und Anhänglichkeit der Kolonien und ein höchst erfreuliches Zeichen der Einigkeit des Reiches.

Im Unterhause theilte der Unter⸗Staatssekretär Fitz⸗ maurice mit, daß des Prinzen Hassan Ernennung zum Civilkommissar den Zweck habe, den Verkehr zwischen dem General Wolseley und den egyptischen Civil⸗ behörden zu erleichtern. Italien habe weder einen Vertrag noch ein sonstiges Abkommen mit den eng⸗ lischen Ministern in Betreff der Besetzung Massauahs abgeschkossen; auch habe die Regierung keine Kenntniß von den Absichten Italiens in Betreff Kassalas und der Provinz Taka. Der Sultan habe nicht in die Besetzung Massauahs durch Italien gewilligt. Ferner theilte der Unter⸗Staatssekretär Fitzmaurice mit, daß die russische Regierung auf das Ersuchen, bis zu der von der Kommission zur Feststellung der afghanischen Grenze zu treffenden Entscheidung, die russischen Truppen von Pul⸗i⸗Khatur zurückzuziehen, bisher nicht geant⸗ wortet habe. Der Unter⸗Staatssekretär Croß bezeichnete die Nachricht, daß der Vize⸗König von Indien die Ent⸗ sendung von 20 000 Mann britischen Truppen nach Indien verlangt habe, als unbegründet. Auf eine Anfrage Tylers antwortend, erklärte Croß: Im Hinblick auf wiederholte Erklärungen der russischen Regierung, daß Afghanistan nicht innerhalb der Sphäre des politischen Einflusses Ruß⸗ lands liege, sind wir verpflichtet, die jüngst gegebenen positiven Versicherungen zu acceptiren, daß das Gerücht von einem Vormarsch russischer Truppen gegen Herat un⸗ begründet ist. Herat ist gegenwärtig von einer starken Garnison des Emirs von Afghanistan besetzt, und ein Versuch Rußlands, Herat zu besetzen, würde die ernstesten Folgen haben. Das Unterhaus nahm mit 223 gegen 15 Stimmen den Antrag der Regierung an, der Wahlbezirks⸗Bill, wenn immer dieselbe auf der Tagesordnung stehe, den Vor⸗ rang zu geben.

21. Februar. (W. T. B.) General Graham ist mit seinem Stabe nach Suakim abgegangen.

(Allg. Corr.) Die „Pall Mall Gazette“ schreibt: Der Mahdi hat mit überwältigender Macht die Offensive er⸗ griffen, und General Redvers Buller, der außer Stande war, die weit vorgeschobene Position bei Gubat zu behaupten, ist mit seiner ganzen Streitmacht auf Gakdul zurückgefallen. Der ganze Feldzugsplan ist daher nothwendigerweise auf⸗ gegeben worden. Was zunächst geschehen wird, hängt von dem Mahdi ab. Gakdul wird wahrscheinlich von einer kleinen Streitkraft gehalten werden, um den Feind am Vorrücken über die Wüste und am Gebrauch der Brunnen zu verhindern. Wenn Lord Wolseley sich für stark genug hält, dem General Brackenbury den Vormarsch nach Abu Hamed zu gestatten, dann dürfte er sich nach jenem Punkte begeben und das Nil⸗Ende der Korosko⸗Route besetzt halten; der Vormarsch auf Berber ist fallen gelassen worden

Fall icht, da d Bre hrscheinlich nach K tt

zurückberufen und die ganze Heeresmacht wahrscheinlich in Debbeh concentrirt und Korosko gehalten werden.

Frankreich. Paris, 19. Februar. (Fr. Corr.) Der heutige Ministerrath faßte bezüglich der Wahlreform nachstehende Beschlüsse, welche der Conseils⸗Präsident Fe rry heute Nachmittag der Kommission für das Listenskru⸗ tinium mittheilen sollte: Die Regierung hält eine ungesäumte Beschlußfassung über die Wahlreform für nothwendig und wird verlangen, das Listenskrutinium sofort nach dem Ge⸗ setz über die Kornzölle zur Berathung zu stellen. Die Regierung ist gegen die Einfügung einer organischen Be⸗ stimmung in das Wahlgesetz, welche das Datum der allgemei⸗ nen Neuwahlen fernerhin auf eine permanente Weise festsetzen würde. Bezüglich der diesjährigen Wahlen erachtet die Regie⸗ rung, daß diese Frage zur Stunde noch nicht vorliege und daß sie daher keinerlei Erklärungen über den wahrscheinlichen Termin abzugeben habe. Allein es liege nicht in ihren Intentionen, das legale Mandat der Kammer ihrerseits abzukürzen, und sie sei absolut entschlossen, das Mittel der Auflösung nicht anzuwenden, es sei denn, daß die Kammer selbst eine solche Auflösung wünsche. Was den Zeitpunkt anbelangt, wo das Mandat der Kammer legaliter erlösche, so ist die Regierung der Ansicht, daß dies der Tag sei, an welchem die Kammer in Funktion getreten ist, daß sonach die gegenwärtige Kammer bis zum Oktober gesetzlich tagen dürfe. Hinsichtlich des Amendements Ribot, welches die Zahl der Deputirten nach der Zahl der eingeschriebenen Wähler fixirt, wird die Regierung Neutralität bewahren.

Der Conseils⸗Präsident Ferry gab heute Nachmittag in der Kommission vorstehenden Beschlüssen konforme Er⸗ klärungen ab und begleitete dieselben mit einigen Erläu⸗ terungen. Nach längerer Debatte entschied sich jedoch die Kommission mit 5 gegen 3 Stimmen und einer Stimment⸗ haltung dafür: in das Gesetz über das Listenkrutinium eine Bestimmung einzufügen, welche die allgemeinen Neuwahlen auf den ersten Sonntag im Oktober festsetzt.

20 Februagr. (W. T. B.) Dadurch, daß ein Mit⸗ glied der Zolltarif⸗Kommission der Kammer seine Ansicht geändert hat, und in Folge der Rückkehr zweier anderer, neulich abwesender Mitglieder hat sich das Verhältniß in der Kommission wieder derartig verändert, daß 6 Mitglieder für die vorgeschlagenen Zollzuschläge auf Getreide und 5 dagegen sind. Die Kommission dürfte daher den Gegenantrag, an Stelle der Zollzuschläge auf Getreide eine Erhöhung der Abgaben von Alkohol eintreten zu lassen, ablehnen. Passy wird morgen über die Sachlage in der Kammer berichten.

Das Vertheidigungscomité hat sich einstimmig gegen die Beseitigung der befestigten RNingmauer von Paris ausgesprochen.

General Brieère meldet in einer Depesche, von gestern: unter den im Lager von Dongson erbeuteten Waffen und Vorräthen befänden sich 2 Batterien Kruppgeschütze und je eine Batterie mit Vavasseur⸗ und Nordenfelt⸗Geschützen. Die Witterung sei kalt, der Gesundheitszustand der Truppen aber ein vorzüglicher.

Italien. Rom, 20. Februar. (W. T. B.) Der Papst empfing heute, anläßlich des Jahrestages seiner Erwählung, die Glückwünsche der zur Zeit hier anwesen⸗ den Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe. Außerdem gingen 29 Papst zahlreiche Glückwunsch Depeschen aus allen Län⸗ dern zu.

Griechenland. Athen, 20. Februar. (W. T. B.) Die Ministerkrisis ist noch nicht beendet. Delyannis wird noch weitere Konferenzen mit dem König haben. Inzwischen war Delyannis Gegenstand einer erneuten Ovation von Seiten der Bevölkerung.

Türkei. Konstantinopel, 20. Februar. (W. T. B.) Ein Kaiserliches IJrade acceptirt die Anträge der Banque Ottomane und des Comptoir d'escompte in Betreff der An⸗ schlußbahnen.

Rumänien. Bukarest, 20 Februar. (W. T. B.) Die Regierung hat eine Kommission zur Prüfung der neuen Anträge der Lemberg⸗Czernowitz⸗Jassy⸗Eisen⸗ bahngesellschaft betreffs Ankaufs der Bahnlinie ernannt. Die Kommission besteht aus dem Direktor der Nationalbank, Carada, dem Senator Statesko und dem Eisenbahn⸗Direktor Cantacuzeno.

Wie die Wiener „Presse“ meldet, ist ein Meistbegün⸗ stigungsvertrag zwischen Frankreich und Rumänien abgeschlossen worden, welcher bis zum Ablauf der österreichisch⸗ rumänischen Handelskonvention gelten soll.

Amerika. Washington, 18. Februar. (Allg. Corr.) Der vom Repräsentantenhause angenommene Gesetz⸗ entwurf,“ welcher die Einführung fremder kontraktlich engagirter Arbeiter verbietet, ist auch vom Senat an⸗ genommen worden, jedoch mit solchen Abänderungen, daß die Bill wieder an das Repräsentantenhaus zurückgehen muß.

Afrika. Egypten. (Allg. Corr.) Der „Morning Post“ wird unterm 18. d. aus Korti gemeldet: „Sir Redvers Buller hat soeben eine schwierige Opera⸗ tion ausgeführt. Da der Fall von Khartum den Hauptzweck, für welchen die Wüstenkolonne vorgeschoben worden, beseitigt hat, so war ihr Verbleiben in Metammeh thatsächlich nutzlos ge⸗ worden. Sir Redvers gelangte daher nach sorgfältiger Erwägung der ganzen Sachlage zu der Folgerung, daß es am Besten sein würde, nicht länger der Gefahr, von den Truppen des Mahdi umzingelt zu werden, ausgesetzt zu bleiben. Sir Redvers brach daher am Morgen des 14. d. mit der ganzen Streitmacht von Gubat auf. Lord Charles Beresford hatte vorher die Dampfer vollständig unbrauchbar machen lassen. Die Truppen marschirten, und die Kameele wurden zum Trans⸗ port von Wasser und Proviant benutzt. Die ganze Kolonne langte, ohne auf irgend welchen Widerstand zu stoßen, am 15. d. in Abu Klea an. Die Schnelligkeit, mit der die Be⸗ wegung ausgeführt worden, hatte den Feind vollständig über⸗ rascht. Es heißt, daß der Mahdi Khartum verlassen habe und mit einer sehr großen Streitmacht und zahlreicher Artillerie nach Metammeh marschire. Als die britischen Truppen Gubat verließen, war die etwa 3000 Mann starke Vorhut des Mahdi nur 20 Meilen von Gubat entfernt.

(W. T. Einer Depesche des Generals

400 Mann feindlicher Infanterie, mit Gewehren bewaffnet, unterhielten von gestern Abend 5 Uhr bis jetzt ein wohl gezieltes, aber unregelmäßiges Feuer aus weiter Entfernung auf unser Lager. Unsere Verluste bestehen in 16 Mann, darunter 4 Offiziere. Wir sind hier in völliger Sicherheit, selbst gegen den Angriff einer starken Streitmacht, aber dieses Feuer aus weiter Ent⸗ fernung ist höchst lästig. Wolseley fügt hinzu, daß General Wood heute Kameele von Gakdul an den Obersten Buller absenden werde, da dieser weiterer Transportmittel bedürfe. Buller werde sich wahrscheinlich nach Gadkul zurück⸗ ziehen, sobald diese Kamesle ihm zugeführt sein würden.

Zeitungsstimmen. 8

Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mittheilt, ist dem Reichskanzler nachstehende Adresse zuge⸗ gangen:

„Die Direktion des „landwirthschaftlichen Vereins der Inter⸗ essenten des Rübenbaus für Ahrensböck und Umgegend“ erlaubt sich, im Auftrage des Vereins, Ew. Durchlaucht den wärmsten Dank aus⸗ zusprechen für das wiederholte kräftige Eintreten für die Interessen der Landwirthschaft. Der Verein bekennt sich mit Ew. Durchlaucht Witthschaftspolitik vollständig einverstanden und hält in Rücksicht auf die mißliche Lage der Landwirthschaft die Erhöhung der Kornzölle für durchaus nothwendig.“

Dem „Hamburgischen Korrespondenten“ wird aus Berlin geschrieben:

Aus dem Februarheft des „Deutschen Handelsarchivs“ verdient noch Angesichts der Debatten über die Holzzölle ein Bericht aus Helsingfors Erwähnung, in welchem die von einem dortigen In⸗ dustriellen aufgenommene Statistik mitgetheilt wird, die den Zweck hat, die Räthlichkeit der Einschränkung der Nutzholzausfuhr zu erweisen. Deutschland ist an der Auefuhr finischen Nutzholzes mit ca. 18 000 St. Petersburger Standard, Frankreich mit 43 000, Großbritannien mit 116 000 betheiligt. In den Jahren 1880 bis 1884 wurden 550 Standard mehr aus Schweden und Finland aus⸗ geführt, als in dem voraufgegangenen 5 jährigen Zeitraum. Mit dieser Mehrausfuhr soll großentheils der Rückgang der Preise zusam⸗ menhängen; außerdem ist letzterer durch Abnahme des Absatzes in Frankreich bedingt worden. Das Jahr 1884 war für die Holzflößerei außeroroentlich günstig, weshalb in den Sägewerken große Vorräthe an Rohmaterial aufgestapelt sind. Die Holzverlader waren überein⸗ gekommen, die Ausfuhr von Nutzholz zu beschränken. Es steht zu ver⸗ muthen, daß sie zur Zeit noch über große Vorräthe an gesägtem Holz verfügen und daß daher mit Eröffnung der Schiffahrt eine un⸗ gewöhnlich starke Ausfuhr von Holz stattfinden wird. In seiner ersten Zollrede hat, wie erinnerlich sein wird, der Reichskanzler u. A. auch auf den schwedischen Import von bearbeiteten Hölzern hin⸗ gewiesen und als Zweck der erhöhten Zölle auf solche mit angegeben, die Bearbeitung in das Inland zu verlegen.

Die „Landes⸗Zeitung für Elsaß⸗Lothringen“ sagt über den Getreidezoll:

Die Beschlüsse des Reichstages über die Getreidezölle und das Sperrgesetz entsprechen den zahlreichen Wünschen, welche aus der Mitte des Landesausschusses und der landwirthschaftlichen Vereine von Elsaß⸗Lothringen seit Jahr und Tag sowie jüngst noch bei der landwirthschaftlichen Enquete laut geworden sind. Im Wesentlichen ist dieses Ergebniß wohl nur dem wiederholten entschlossenen Eintreten des Fürsten⸗Reichskanzlers zu Gunsten der Erhöhung der Getreidezölle zu danken, diese Uebereinstimmung der Stimmträger unseres Landes mit dem Reichskanzler und der Mehr⸗ des Reichstages darf immerhin mit Befriedigung verzeichnet werden.

Die Zollerböhung ist nun zur Thatsache geworden. Zunächst wird der Schutz, welchen diese Zölle gewähren, der Landwirthschaft zu Gute kommen, indem er dem inländischen Getreide zum nicht geringen Theil den Platz wieder einräumt, von welchem es durch die Produkte des Auslandes und deren niedrige Preise verdrängt war. Insofern kom⸗ men diese Zölle jedem Landwirth zu Gute, der irgend etwas an Getreide zu verkaufen hat. Aber auch als Finanzzölle fallen sie für die Landwirthschaft in das Gewicht, denn wenn der Ertrag der Zölle auch nicht, wie hie und da gewünscht wurde, speziell zu Ausgaben im Interesse der Landwirthschaft bestimmt worden ist, so vermehrt er doch die Ueberweisungen des Reiches an die Einzelstaaten fortdauernd ganz erheblich und führt somit den letzteren Einnahmen zu, welche entweder im Interesse der Landwirth⸗ schaft verwendet werden können oder doch wenigstens zur Bestreitung der Staatsausgaben beitragen und somit insbesondere auch dem länd⸗ lichen Steuerzahler Nutzen bringen.

Seit 1879 hat eine sechsjährige Erfahrung gelehrt, daß das Ge⸗ treide eine Zollerhöhung sehr gut vertragen kann. Die bisherigen Zoll⸗ sätze ließen eine beträchtliche Schädigung der deutschen Landwirthschaft zu, ein Umstand, der nicht nur eine tiefgreifende Schädigung des Nationalvermögens, sondern auch weitgehende soziale Mißstände im Ge⸗ folge hatte, indem die fundamentale Lebenskraft des Reiches, welche sich in der Landwirthschaft darstellt. durch deren steten Rückgang immer mehr verschoben und eingeschränkt wurde. Die nächsten Jahre werden erkennen lassen, ob die beschlossene Zollerhöhung für die beabsichtigten Zwecke sich als ausreichend erweist.

Der „Düsseldorfer Anzeiger“ schreibt über das „Scheitern der Postsparkassenvorlage“:

Schon bei der Generaldebatte uüͤber die Postsparkassenvorlage machten die Partikularisten und die berufsmäßige Opposition so viele Einwendungen gegen die geplante Neuerung, daß man mit Recht Zweifel an dem glatten Verlauf der Berathungen hegen konnte. . ..

Wer weiß, wie überaus günstig der Besitz selbst eines kleinen Sparpfennigs auf die Wirthschaftlichkeit wirkt, wie fest ein solcher kleiner Besitz mit der bestehenden Staats⸗ und Rechtsordnung verknüpft und der Verführung derjenigen unzugänglich macht, welche von dem Um⸗ sturz phantastische und völlig unmögliche Ergebnisse für die Lage der arbeitenden Klasse vorhersagen, wird mit uns den Verlauf der Angelegenheit im Reichstage auf das Tiefste beklagen müssen. Wie immer schwerwiegend die gegen die Vorlage ins Feld geführten In⸗ teressen der bestehenden Sparkassen auch sein mögen, so ist doch klar, daß gerade die Besorgniß vor der Kon⸗ kurrenz der Postsparkassen den Beweis der Unzuläng⸗ lichkeit der bestehenden Spareinrichtungen gerade für die breiteren Schichten der Bevölkerung, für welche jene in erster Linie dienen sollten, auf das Bündigste führt. Dieser Ueberzeugung hat sich auch die Kommission nicht verschließen können, indem sie der Ablehnung ein Mäntelchen durch An⸗ nahme einer Resolution umzuhängen versucht, welche for⸗ dert, daß die Posteinrichtungen in den Dienst der bestehenden Sparkassen gestellt werden sollen. Dieser Gedanke ist aber weit leichter ausgesprochen, als praktisch zu verwirklichen. Statt die Be⸗ friedigung eines unbestreitbaren und dringlichen Bedürfnisses auf einem weiten Weg zu erreichen, dessen Gangbarkeit mehr als zweifelhaft ist, hätte die Kommission daher folgerichtiger und weiser gehandelt, wenn sie vor der wichtigen sozialen Bedeutung der Vorlage ihre ohne Zweifel minder schwer wiegenden Bedenken hätte zurücktreten lassen. So ist leider zu befürchten, daß auf eine Maßregel, welche ein wich⸗ tiges Glied in den sozialreformatorischen Bestrebungen der Regierung zur Besserung der Lage der arbeitenden Klassen bildet, verzichtet wer⸗ den muß. 8