[693³74] Aufgebot. 12. l. Mts. folgendes Aufgebot erlassen: Anton Freiherrn von Reichlin⸗Meldegg von hier,
— ARNe DöT rlignünhe vn en Kclnen — — 2
salie Wollheim, verwittwet gewesenen M . borenen Werther zu Breslau, 211 Nedgner, ge. gläubiger und Vermächtnißnehmer des am 28. Sep⸗ tember 1884 zu Carlsbad verstorbenen Kaufmanns würde Berel Berthold Wollheim aus Breslau aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des⸗ selben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in
Befriedigung der angemeldeten 2 ni shoöpst wir 9 en Anspruͤche nicht er⸗ Breslau, den 9. Februar 1885.
[69372 Anufgebot.
rechnet, spätestens aber in dem auf
angesetzten Termin zum Erlaß des Ausschlußurtheils
buchblatt eingetragenen Rechte. Kappeln, den 17. Februar 1885.
1““ Beme
1 Allgemeine Bemerkungen. 1. In obiger Zusammenstellung sind die Militär⸗Eisenbahn, di bayerischen Bahnen, die Ermskhalba n, die K „* mMrich⸗ roda'er, Cronberger, Georgsmarienhütte⸗, Peine⸗ p isenberg⸗ Crossener, Paulinenaue⸗Neuruppiner, Parchim⸗Ludwigs Ruhla'er Wittenberge⸗Perleberger, Hoyaer, Imenau⸗Großbreitenbacher, Oster⸗ wieck⸗ Wasserlebener, Güstrow⸗Plauer, Schleswig⸗Angeler, Wismar⸗ Rostocker, Eisern⸗Siegener, Warstein⸗Lippstadter, Hohenebra⸗Ebelebener Altona⸗Kaltenkirchener, Neubrandenburg⸗Friedländer, Gnopen⸗Teterower und 1“ 2 * vö Bahnen nicht enthalten. ezeichneten Bahnen w i als r;; untenkordnete 1— .X“ .Die Angaben in den Spalten 5 bis 18 be ü laufende Jahr theilweise auf provisorischen 88, kee für Ze⸗ nicht eingeklammerten Vergleichszahlen ist das nachträglich ermittelte Definitivum der betreffenden Zeit des jahres zu
V. Die in den Spalten 7 und 13 verzeichneten Angab ch die dem event. vorhandenen Erneuerungsfonds zufließenden —
Besondere Bemerkungen.
¹) Eröffnet wurden 1884: am 1. September S
8 öffne : . entheim⸗Mas⸗ 65,36 km) — am 1. Oktober die — L. 9 (5,29 km) gepachtet —, am 1. November Verbin⸗ 2 ahn vom Bahnhof Lauterburg nach dem KRheinhafen ase 29 1“ 8 88 Dezmbr. Gebweiler⸗Lautenbach (6,21 km),
e Summe 1 z e Mä
E“] umme umfaßt das 98 Ende März 1884 ³) Seit 1. Januar 1885 werden die bisher für R. betriebenen Strecken Dürrgoy⸗Zobten 885 85 Nimptsch (22,86 km), Orzesche⸗Sohrau (13,30 km) und Creuzburg⸗ Tarnowitz (84,20 km) für Rechnung des Betriebsfonds betrieben Gleichzeitig hat die K. E. D. (rechtsrh.) Cöln den Betrieb auf der
bisher verpachtet gewesenen Dortmunder Verbindungsba 9 n (3,7 selbst übernommen. Eröffnet wurden 1884: — 2 1.. Wiemelhausen⸗Weitmar (1.50 km), am 1. Februar Epterode⸗Groß⸗ almerode (1,88 km), am 1. März Creuzthal⸗Hilchenbach (10,00 km) am 8. März Call⸗Hellenthal (17,14 km), am 20. April Jatznick⸗Torgelow (6,60 km), am 10. Mai Bockenheim⸗Rödel⸗ ,1 (2,03 km), (dagegen gleichzeitig Frankfurt⸗Rödelheim (4,39 km) außer Betrieb gesetzt], am 20. Mai 3,29 km Anschluß⸗ geleise an die Berliner Stadtbahn für den Sommerverkehr wieder⸗ eröffnet, ferner Oberbarmen⸗Hattingen (22,30 km) und Wernigerode⸗ Ilsenburg (9,26 km), am 30. Mai Engers⸗Altenkirchen Grenzau⸗Höhr⸗Grenzhausen u. Siershahn⸗Staffel (93,50 km) am 10. Juli Scharzfeld⸗Lauterberg (4,13 km), am 15. Juli Wabern⸗ Wildungen (17,30 km), am 1. August Plaue⸗Suhl und Grimmenthal⸗Ritschenhausen (36,79 km), am 15. August Reinfeld ⸗Bütow (17,30 km) und Ortelsburg⸗Johannisburg (56,91 km), am 15. September Torgelow⸗Ueckermünde (12,82 km); am“ 1. Oktober Hohenstein⸗Sobbowitz (79; km) und Oberröb⸗ lingen⸗Querfurt (15,12 km), am 15. Oktober Liegnitz⸗Goldberg (21,35 km), Eschweiler Aue⸗Stolberg Rhein. (1,95 km) Siegburg⸗ Ründeroth (37,25 km) und die Verbindungsbahnen zwischen Bismarck und Wanne bezw. Schalke (7,94 km), am 1. November Greiffen⸗ berg⸗Friedeberg (8,74 km), Göttkendorf⸗Wormditt (45,20 km), Brauns⸗ berg⸗Mehlsack (27,12 km) und Lauterberg⸗St. Andreasberg (11 18 km)
Außer Betrieb gesetzt wurden 1884: am 2. Oktober 0,40 km der Gruben⸗ 5 ZZTöö am 15. Oktober Sterk⸗ bue. 89 32 km) und Friedrich⸗Wilhelmshütte⸗Sieg⸗ 5 8 hict. in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich
röffnet wurden 1885: am 7. Januar Mügeln⸗Os 8. km); 1884: am 15. September vnar., Mägeln ⸗scha (18,67 km), am 16. September Radebeul⸗Radeburg (16,55 km), am 1. Oktober Altstadt Weida⸗Bahnhof Weida (2,41 km), am 88* Oktober Klotzsche⸗Königsbrück (19,49 kw); am 1. November öbeln⸗Großbauchlitz (0,88 km), am 11. November Zittau⸗Markers dorf (13,52 km). am 6. Dezmbr. Bienenmühle⸗Moldau (13,27 km) ) Die Angabe bezieht sich auf 2071,10 km. 1
n Nie 1a.nde eFes n eeeeee
(6,80,ah ersüeancede, Staates erbaute und se ]
1“ — unberücksichtigt ge⸗ u) Fesscalriach der Aammiitt vnuufet eu r Zur⸗
¹1²) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sic
auf 29☛ km. 000 ℳ Annuität auf 64 Jahre ab 1 . 8 des erc dre haeültt Jahre ab 1. Januar 1873. m 1. Augu⸗ ist die Strecke . e n bildet eb vnan 3 ildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt Einschließlich 4 283 898 ℳ für Cobur „Licht 13) Leeschätehüch 428 898 ℳ stt rturg Klhcenfflh. ¹³) Die Strecke Stolberg⸗Eschweiler Aue (2,78 km) ist a 16. Septemnbees 1aoe anfen “ gesetzt worden. m e Garantie besteht nur für die Pr.⸗St.⸗Aktien Lit (2 000 000 ℳ d ⸗St.⸗Aktie itt . itt. A. 4 n abase; 11““ 21) 0,31 km Verbindungsgeleise sind am 20. Mai 1884 erö *2) Einschließlich des für die Hüttenbahn ve eröffnet. dem Hüntenplat 00 5n “ “ Blankenburg nach . 2²³) Am 1. bezw. 15. November 1883 ist die Strecke Wesselb Büsum (10,00 km) eröffnet und bis 1 8 esselburen⸗ nung des Baufonds betrieben worden. “ ) Außerdem sind 195 400 ℳ für die Dampffähr⸗Anlage zwischen
Karolinenkoog und Tönning verwendet.
Zaserant siede Dauscen Ree and aub 6 effentlicher Anzeiger.
register nimmt an: ö . 1 n: die Königliche Expedition Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen F. bass8 eA eh
Preußischen Staats-Anzeigerg: u. dergl.
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verloosung
8
Subhastationen, Aufgebote, Vor- [69368 ladungen n. dergl. öuö.“
Ueber Leben und Aufenthalt des Majorssohnes
Samstag, den 13. Februar 1886, Vormittags 9 Uhr,
persönlich oder schriftlich bei hiesigem Ge⸗ [693733 Aufgebot
richte, Geschäftszimmer 11/I., sich anzumelden,
fordert, spätestens in dem auf
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden 19 mntanf. vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der 1) an den Verschollenen, Anton Freiherrn von Urkunde erfolgen wird.
Reichlin⸗Meldegg, spätestens am Aufgebots⸗ Lindlar, den 17. Februar 1885. 1u“ “ Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
lichen Landgerichts zu Görlitz auf
z„Laint. 3. Verschiedene Bekanntm 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen “
Amortisation, Zinszahlung heater-Anzeigen. 1 In der Börs Familien-Nachrichten.] beilage. 8₰ R
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
donnerfag. den 25 ssebauar 1888, la8191 Hesenülice Zäsegung, 1solEEE B Die verehelichte Steindrucker Emma Meinel, geb 8. ee e engsetn Ka Knospe, zu Görlitz, vertreten durch den Rechtsanwalt, 6 E“ mahn gen r rucker Johann Christian Meinel, Antrage auf Verurtheilung d „ Bekle ““ 1- 9 fthetetegt hnhe üht ist, wegen Eheschei⸗ S — g de eklagten zur Zah⸗ 1““ 84s s eee gasn en Parteten mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits d ö strn 8 den Beklagten für Großherzogliche Amtsgericht ’ gen heil zu erklären, und ladet - “ Ausfertigung⸗ den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des König⸗
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
1 Ber Areer Wücin dsc Scenes zu Ahlen, das Königliche Amtsgericht zu mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten ““ . 1 rei Cürten wohnhaft, hat das Das Kgl. Amtsgericht Neubur D. hat Aufgebot eines von der Sparkasse für die Bü⸗ 5 3 g a. D. hat am gesgee ecde 8 derdfe Perfafse ür dee üghr: Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird osef Minorennen zu Selbach ausgestelltenß Quit⸗ Febr 6 tungsbuches über Svpareinlagen ℳ11 83808 ℳ Zutt, “ ö welcher sich zulett auf dem Hamburger Schiffe beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ Löni „Elise“ in der Suͤbsee befand, sind seit dem 6. Fe⸗ bruar 1879 keine Nachrichten mehr vorhanden. 1 Auf Antrag seines Pflegers, des Kgl. Second⸗ Vormittags 1 ve. 11““ von Reichlin⸗Meldegg K. XV. Infant. Reg. dahi 6 die Aufforderung: . ““
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
den 22. April 1885, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 17. Februar 1885.
Schink, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lung von 92 ℳ 50 ₰ und ladet den Beklagten zur
Donnerstag, den 9. April 1885, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
nishrfgenzasts ee sür wrt cftr, verden whebe. Im Hvpothekenöuch für Weidenbeig Band b 2 is Erbbeitetttaten . m r Weidenberg Band I. den 16. Juni 1885, uszug der Klage bekannt gemacht. 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Seite 265 ist seit dem 13. März 1837 für „die mit der Le ee c ;e. 111“
Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
1 Vormundschaft des Joha iber 8 3) an alle Diejenigen, welche über das Leben dem Anwesen Hs. RNoonn Screge 8 8”
des Verschollenen Nachricht geben können, Mit⸗ verzinsliches Kapital von 100 Gulden = 171 ℳ Auszug der Klage bekannt gemacht
theilung hierüber bei Gericht z 43 Nenburg, den 19. Februar 1 zu machen. ₰ eingetragen.
(. 8.) Haggemüller, k. Sekret Nr. 3 des Ausf.
LSsggan Aufgebot.
Auf den Antrag der verwittweten Kaufmann Ro⸗
em auf den 7. Mai 1885, Vormittags 1 “ im 12 Brhbr. esigen mtsger 8 2 Stadtgraben Nr. 7/396 äudes am Schweidnitzer
8
88
Wenn der Schiffer Christian Hinrichsen ier Zimmer N als Bevollmächtigter der Kinder und Erben des 8 8 1 89 88 1884 E“ Schiffscapitain Peter L börensen aus appeln deo in, i — h “ ” “ anberaumten Termin, in welchem er beantragen wird: Grundbuch für Kappeln unter Bd. VII. Bl. 28 mit
den 2. Mai cr., Vormittags 10 Uhr,
Königliches Amtsgericht, Abtheilung I.
.b 8 2 Auf Antrag des Besitzers di Realita des Kgl. Amtsgericht Schlossermeisters Fansihs Rütisgr dieatten. nhs euburg a. D. siim Hinblick auf § 82 des Hypoth. Ges. Art. 123 169408]) Oeffentliche Zustellung.
ten Schreiber bezw. dessen Rechtsnachfol iermi
die Aufforderung, etwaige Ansprüche
pital längstens bis oder im Termin vom
Mittwoch, den 26. August c.,
8 Vormittags 9 Uhr,
bher 85 zu machen, widrigenfalls die Forderung
ür erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer 1““
“ 19 Greifswald H.⸗Gerichtsschreib EE“ auf uni 1885, Vormitt - „Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Aunsgeri Köaiglices Amäszerich veee einen be⸗ 16 G „O. A. R. Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1 1
Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem 1 n Zwecke der öffentlichen stel aellung wird 1891097,g. Selenttihe helen 3 tr
ieser Auszug der Klage bekannt gemacht. durch seinen Vorsitzenden, 1eS
Weidenberg, den 19. Februar 1885.
at deüe Sn hiermit bestätigt. eidenberg, am zwanzigste bruar ei achthundert funf und . Fehewat elnzgsesend anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗ 8C1ö“ falls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche “ ““ 18,3971 88 vüch insoweit werden geltend machen können, 1 el Erbachlaß n v aller seit dem Tode 1 Kauf — abrici Strals r ufgekommenen Nutzungen durch treten I Greifswald, ver⸗ Fabricius zu Stralsund, klagt gegen ihren Fhemann, stützung, und ladet den Beklagten zur Verhandlung wald, klagt gegen den .“ Greiss⸗ jetzt unbekannten Aufe schei t vig, zuletzt jehzt unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung Montag, 13. April d. J, 8 ½ 1 E1“ seschn be dem Beklagten Termin. 16“ ehende Ehe rennen, den Beklagten für den Zum Zweck der öffentlichen Zustell ird di 8 E1153 8 ihm die L Zgenegg 8 ETET ’ö as Kosten auf et den Beklagten Lörrach, 20. Februar Königliche Amtsgericht, Abtheilung II., zu Wolgast, mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits 8 die decheGenjacsschreber Gr. Amtsgerichts 2ge. Landgerichts (L. S.) Appel.
ng in Pasewalk, jetzt unbekannten Aufenthalts g
Königliches Amtsgericht. Zahlung von 105,80 ℳ nebst ZLC1
8 23. September 1884, Schadensersatz, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor
Treppe, zu dem au Moniag, den 27. Ahril 1ags, 1 gt ormittags 9 Uhr, u“ den 27. Mai 1885, Vormitta 8 — mit der Aufforderung, einen bki 1. Sastge hh. es M. 2 Beklagten durch für vorläufig vollstreckbar er⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. einem Areal von 0,02,35 ha eingetragene Grund 890s nfabe stavde Pnen ieg0an0 di P- Ne u “ 1 eeg0, 1. und. 22 278 .September 1884 an Kläger zu zug 8e bekannt gemacht. kauft und Erlaß des Aufgebots über das verkaufte Grundstück beantragt hat, so werden Alle und Jede welche Rechte irgend welcher Art an dasselbe zu haben vermeinen, bei der Strafe des Ausschlusses mit denselben, aufgefordert, dieselben binnen einer Frist von 8 Wochen, von dem heutigen Tage ange⸗ 169412] Oeffentliche Zustellung.
Weinhold,
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
H.⸗Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[69406] Oeffentliche Zustellung. Der Konrad Renneisen der vee Raunheim
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. klagt gegen den Rudolf Butz, früher in Raun⸗
heim, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts . kauf eines Schweines vom Monat Dktober 81 Nes
Ges. zur R. C. Pr. O. und Der Kaufmann Albert Wertheim zu Stralsund, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten
28 1 Oeffentliche Zustellung. 1 ie verehelichte Einlieger Louise Ewert, geb. herrührend aus der Familie desselben vom Sommer
§. 823 ff. desselb. Gesetzes ergeht daher an genann⸗ “ s. Men Zü Tamms deaselbst, lr Hac une 1684 8 nebst 5 % Zinsen vom klagt gegen den Müͤllermeister Weu, früͤher zu See⸗] 1. ovember 1884 und ladet den Bekla - jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 948,50 Aℳb. “ Verhandlung des Rechtsftreits duor 8 zatenferderung, ntt dem Antrage, den Beklagten roßberzogliche Amtsgericht zu Groß⸗Gerau auf zur Zahlung von 942,50 ℳ nebst 6 % Zinsen vom Donnerstag, den 9. April 1885, 28. September 1884 an Kläger zu verurtheilen Vormittags 9 Uhr. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
Höchstetter, klagt gegen den zur Zeit in Algier in
Gericht - Krause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. der französischen Fremdenlegion befindlichen, früheren
Drucker Emil Welte, mit dem Antrage a . urtheilung des Letzteren zur Zahlung 198G 350 bn.
8 Wähnke, zu Sehlen, vertreten durch den Justizrath 1882 bis 4. September 1884 gewährter Unter⸗
den Einlieger Johann Ewert, früher
zweite Civilkammer des Königlichen
Krause,
zu Sehlen, der Klage vor Gr. Amtsgericht Lörrach zu dem auf
Der Arbeiter Conrad Gieß zu “ ver⸗
Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser treten durch den Rechtsanwalt Dr O. Müller zu
Verden, klagt gegen seine Ehefrau Anna Margarethe Wilhelmine Gieß, geb. Niebuehr, jetzt --
Wolgast, den 8 ve. 1885. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Aufenthalts, wegen Chescheidung auf Grund 1— 8 t ge. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtszerichts [69425]) SOeffentliche Zustellung.
böswilligen Verlassens, mit dem Antrage die zwischen den Parteien bestehende Ehe 8ee Bande nach zu trennen und die Beklagte für den
P Die Ehefrau des Mühlenvauers August Bartels, schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte
“ .
pril 1885, Vormittags 10 Uhr, 8* “ 8
Caroline, geb. Steinbrecher, zu Ballenstedt, ver⸗ zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
. 1 streeten durch den Rechts t ite Civi⸗ IIEEETEEe11112121 vaehnberte neetes ser n die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts
gegen die „Ebeleu te Mathias Dietz, Ma emasseßjen Fermin unn aes 1 Andres, früher zu E d esger Ge stelle anzumelden. kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus drei Parteien dem Bande nach meldung bedürfen nicht die in das Grund⸗ EE““ Juli 1876, 1. Januar 1878 ec nnn nernsareneneid matse 1b lund 30. Dezember 1881 für kä und rücständige Zinsen, sese de keeha enss Wese b der Beklagten zur Zahlung von 270 ℳ 24 . Zinsen rom 13. Februar 1885, und Hannover auf ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung dess] den 18. A
zu Verden auf
Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, we 5 7 1 v II, n. gen bös⸗ den 19. Mai 1885, ² williger Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der mit der Aufforderung, EE
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
für den schuldigen Theil zu erklären und in di 5
1 8 n die um Zw öffentli
nhee a. ess Gasan 1 b15. 8 zur g2um 5 EE“ ö Civilkammer III. des Königlichen kheeh ar ⸗ “
Machens, Referendar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Zweite Beilag s⸗Anzeiger und Königlich Pren
Deutschen Reich
I“
1“ 2—
Stnats⸗Anzeiger.
1885.
Berlin, Dienstag, den 24. Februak
Nichtamtliches.
Berlin, 24. Februar. Im weiteren Ver⸗ gen (25.) Sitzung des Hau bemerkte bei der Berathung de Tit. 1 des Kap. 109 der dauernden der Abg. Dirichlet, in dem Etat für ein Extraordinariat an Die Kreirung wie die roß symptomatischer Be⸗ und politischen Verhältnisse. Das jerbe ggeschlagen, sei geeignet, das che Verhältniß zwischen der Unterrichtsverwal⸗ in Lehranstalten zu trüben und den her auf die höheren Unterrichtsanstalten eau herabzudrücken. Bei der ohne nach der bisherigen erücksichtigt,
Pvreußen. lauf der ge
ltus⸗Etats bei Ministergehalt) e Position von 3900 ℳ Universität für Dermatologie. ser Stelle sei für die sozialen Verfahren, welches ge harmonis und den höhere t dem man bis auf ein niedrigeres Niv elle habe man, Fakultät zu b Erkenntniß 879, welches in der wegen eines Vergeh dlungen an ei Dieser Mann fe von 4 Monaten v dings auf dem Standpun chen durch Abbüßung der nicht in dem dunklen Punkten zu suchen habe. das soziale Verhältniß eines rn um die Anwendung der Ver⸗ Staats gegenüber seinen Beamten, aß das hier eingeschla iderspruch mit der bish Das Disziplinargesetz gestatte de Verantwortung zu z
ses der Abge⸗ r Einnahmen
Ausgaben ( finde sich ein der Berliner von großer
8 man hierbei einge
gesehen habe, Besetzung d b efragen, einen Mann b des Bezirksgerichts München vom Revisionsinstanz bestätigt ens gegen die Sittlichkeit nem öffentlichen Orte ver⸗ habe auch thatsächlich seine Nun stehe er kt, daß ein Vergehen und Strafe vollständig ges
Leben eines Mannes nach Es handele
13. August 1 worden sei,
durch unzüchtige Han urtheilt word Gefängnißstra Redner) aller
und daß man irgend welchen sich aber hierbei ni barn zum andern, waltungspraxis d da behaupte gene Verfahren im Verwaltungspraxis r Verwaltung aller⸗ iehen und sogar aus
dings, Beamte zur wenn auch das Vergehen
dem Amte zu entfernen, die Strafe dieses Disziplinargesetzes ein recht rigoroses. merkwürdigerwei zwanzigjähriger ehrenvo weil er eine forts
Seitens der preußi⸗
So sei z. B. ein se auch ein klinisch⸗ ller Dienstzeit vom chrittliche Wähler⸗
derselben präsidirt und bei einem uf fortschrittliche Abgeordnet Kürzlich sei ein Justizbe der sich in keiner
Anwendung schen Verwaltung sei Professor in König medizinischer, trotz Amte entfernt worden, versammlung einberusen, Banquet einen gebracht habe.
entsetzt worden,
amter seines Beziehung etwas zu
und Lebenswandel gegeben habe, und entlichkeit aufrecht zu von den Konservativen Novelle zur Gewerbeord der Hausirschein ent en eines Sittlichkeitsverge bestraft worden sei. Hausirer, Tan aßstabe gemessen würden, en Lehrern an einer K Der Abg. Stöcker habe welche Aufgaben der christlichen liche Verwahrlosung zufielen. in dieser Hinsicht werde n von so hoher Stelle Man sei in maßgeben⸗ enüber sittlichen Exzessen Strenge gegenüber Vorfälle, wie der überhaupt nicht möglich sein, d Protektionswesen im preußischen mensionen angenommen n der Bildung chaftlicher Be⸗ n die Konservativen ebenso hochgehalten und
Es gebe Dinge, der öffentlichen Moralität vor sich
er die Ehre derselben vor bestrebt gewesen m durchgesetzte daß einem Hausirer enn der Inhaber s mit länger als 3 Monaten Man sei also auf dem Stand⸗ z⸗ und Sch
und dem Centru nung bestimme,
zogen werden müsse, w
Gefängniß punkt angelangt, daß mit einem sittlichen M. rigoroser sei, al lichen Univer vorgestern ar Kirche in ihrern Die sittlich aber gleich mit doppeltem den Kreisen höher Stehend
ergehen der
wimmlehrer welcher viel s er gegenüber d sität angewendet werde. lseinandergesetzt, Kampf gegen die sitt e Wirkung der Null werden müssen, wen Maße gemessen werde. ität lax geg chsichtig bis zur Bedrückten.
bis zur Frivol er und unna Wehrlosen und ier in Rede stehende wür wenn das Pharisäerthum un Staate nicht die bedenkli Die Hochschulen in moralischer Dieses Prinzip hätte
chsten Di sollten Pflanzstätten bensowohl i in wissens iehung sein. wie die National
ohne schwere Schädigung
hat mich in die unbequeme Lage versetzt, ohne ihn gehört zu haben, mich über ein Feld verbreiten zu müssen, welches ich mir vielleicht in meiner Phantasie ergänzen kann, für das mir aber ein sicherer Anhalt fehlt. 1
Die Thatsache, um deren Beurtheilung es sich handelt, ist fol⸗ gende: Ich habe einen Herrn, dessen Namen nicht genannt ist, zum außerordentlichen Professor an der hiesigen Universität ernannt, ohne die medizinische Fakultät gehört zu haben; ich habe diesem ungenann⸗ ten Herrn die Verwaltung der Klinik für Hautkrankheiten an der Charité übertragen und ich habe im gegenwärtigen Etat für einen dermatologischen Lehrstuhl eine Besoldung erbeten, und zwar, wie ich durchaus nicht verschweigen will, in der Absicht, demselben ungenann⸗ ten Herrn diesen Lehrstuhl zu übertragen. An diesen Thatbestand, der meinesErachtens klar und zweifelsfrei ist, knüpft sich naturgemäß eine Reihe von Erwägungen tbeils sachlicher. theils persönlicher Natur. Ich bin gern bereit und unterziehe mich der Aufgabe ohne allen Rückhalt; die ein⸗ zelnen Fäden, welche von jedem Redner nach seinem Bedürfniß ge⸗ schickt zu einem Knoten zusammengeschlungen werden können, zu lösen, um das Haus in die Lage zu setzen, sich in dem Gewirr der Behaup⸗ tungen zurechtzufinden.
Das Wichtigste zunächst, was der Hr. Abg. Dirichlet nur an⸗
meinerseits nicht.
Klinik für Hautkrankheiten beauftragt wurde.
trägt, also seit 30 Jahren sich um das sechsfache vermehrt hat.
gegenüber kaum noch in einer Hand vereinigt werden können.
chts gegen solche V Motive des §. 72 des die Beamten „vorwurfs⸗
“ sein müßten; die per⸗
itio sine qua non! So wür⸗
en aber heiße es, wenn man sie seien doch Zu⸗
und er sei der M
sei, vom Kultus⸗
wenn auch rechtlich ni det werden könne. besagten, daß Persönlichkeiten lso eine cond beurtheilt. In Preuß erson vorliegen möge, über hinweg, tei dulden könne, Pflicht der Parteien dur zu verlangen. Benda erklärte, ei der folgende: che sehr einge Material vor
gehen könnten, gänge eingewen Reichsbeamtengesetzes freie und makelloser sönliche Integrität sei a den die Reichsbeamten was auch gegen die P brauche, sehe m stände, die keine Par nung, daß es die Minister baldige Reme Der Abg. von Budgetkommiss Seite der Sa kein aktenmäßiges über den sittlichen Werth de ein Bild zu verscha die Frage geprüft, o fessur zu empfehlen durch keineswegs der präjudizirt. Verwaltung zu entkräften,
der Standpunkt der Sie habe die ethische hend ventilirt. gelegen, um Frage stehe Kommission habe chtung der
der Kommission nden Dozenten daher lediglich vorgeschlagenen Pro⸗ ürwortet, aber hier⸗ Person irgendwie welche hier gegen di cht worden seien, n bleiben
ffen. Die b die Errichtung sei, und habe di Entscheidung ü Die schweren Vorwürfe, des Kultus⸗Ministe werde dem Kultus⸗
rs vorgebra Minister überlasse
ierauf ergriff der Staats⸗Minister Dr. von Goßler
enden Grün⸗ Aufgabe da⸗ welche der Hr. Ab at, gewissermaßen
Dr. Virchow hat soeben aus nahelieg
Der Hr. Abg. 8 1 ch muß mir also die
den auf das Wor durch erschweren, d Dirichlet dem Hrn. Abg. Dr. ando vorweg zu widerle r. Abg. Dirichlet hat
t verzichtet. J aß ich diejenigen Mor Virchow vor gen versuche. lich erklärt, daß 5 r Fakultät,
und auf die Vorgänge von Rußland, Italien und Frankreich. schuldig gemacht haben.
griffe des Hrn. Dr. Virchow kaum bewegen.
dern auf der sittlichen Seite.
Sätze darüber zu sagen.
—
steht, — durch das erwähnte Ereigniß aus einer
Unterrichtsverwaltung zu
die Stellung der n erörtert werden würde,
liche Seite, von dem Hrn. Abg. Dr. Virchow
und dieser
“
deutungsweise berührt hat, ist die Frage der Stellung des Unterrichts⸗Ministers zu den Fakultäten. Wenn der Hr. Abg. Dr. Virchow der Auffassung seines Fraktionsgenossen beaittimmt, so sind wir darin einig, daß durch die Ernennung des un⸗ genannten Doktors zum außerordentlichen Professor die Rechte der Fakultät nicht verletzt sind. Die Rechte der preußischen Universitäts⸗ fakultäten sind niedergelegt in Allerhöchst vollzogenen Statuten. In dem Statut der Berliner Universität steht ausdrücklich, daß die medi⸗ zinische Fakultät, wenn ein Ordinariat erledigt ist, drei für dasselbe geeignete Männer mittelst motivirten Gutachtens vorschlagen kann. Aus dieser Bestimmung hat die preußische Unterrichtsverwaltung stets die Folgerung abgeleitet, daß eine Anhörung der Fakultät nur vorge⸗ schrieben ist bei Ordinariaten, und zwar bei diesen auch nur inso⸗ weit, als es sich um bereits bestehende Ordinariate handelt — denn anders könnte nicht von einer „Erledigung“ die Rede sein; sodann aber, daß es sich immer nur um einen Vorschlag, um ein Gutachten der Fakultät handelt, an welches die Unterrichtsverwaltung weder rechtlich noch faktisch gebunden ist. Diese Frage, die mir persönlich bedeutender als alle übrigen erscheint, ist, wie ich annehme, nicht im Streit, aber wenn das der Fall wäre, würde ich es für die erste Pflicht der preußischen Unterrichtsverwaltung halten, das statutenmäßig unbe teittene Recht der Unterrichtsverwaltung klar zu stellen. Darin sind Alle, welche das Universitätswesen kennen und die Entwickelung der preußischen Universitäten für eine richtige halten, einig, — ich nenne beispielsweise Schleiermacher, Mohl, Grimm —, daß in Beziehung auf die Ernennung der Lehrer an den höchsten Unterrichtsanstalten des Landes eine Vinkulirung des Trägers der Krone bezw. des Unterrichts⸗Ministers nicht eintreten kann. Wie gern bereit ich bin, die Fakultäten bei Besetzungen heranzuziehen, darüber habe ich mich bei anderer Gelegenbeit vor zwei oder drei Jahren hier ausgesprochen, es bedarf dieserhalb einer Ausführung
jahrelange Fortsetzung haben wi Stimmen verstummen werden.
Wenn ich nun übergehe auf die Einrichtung einer Klinik der Hautkrankheiten, so ist die Entstehungsgeschichte derselben in Berlin ebenso wie auf den meisten andern preußischen Universitäten die: daß die Klinik für Hautkrankheiten mit einer andern Klinik, deren Namen ich nicht nenne, verbunden worden ist. Es ist diese Verbindung, wie niemals verkannt worden ist, nicht aus einem inneren Bedürfniß heraus, sondern mehr aus Zweckmäßigkeitsgründen geschehen. Ich darf daran erinnern, daß, als der Professor von Bärensprung, den dem Namen nach die meisten der Herren hier kennen werden, im Jahre 1853 die beiden Kliniken übernahm, die Zahl der klinischen Kranken nur etwa 1000 betrug. Als Bärensprung 1865 ausschied, wurde die medizinische Fakultät beim Minister vorstellig mit der dringenden Bitte, soweit es irgend anginge, eine besondere Klinik für Haukkranke zu etabliren, und wenn sie damals nicht mehr insistirte, lag es, wie es selbst von ihr erklärt worden ist, in der Erkenntniß, daß der Minister durch den Raummangel genöthigt war, von der Einrichtung einer eigenen Hautklinik abzusehen. Aber die Wirkung hatten der Antrag und die Auffassung der Fakultät doch bei dem Minister, daß der gegenwärtige Inhaber der anderen ungenannten Klinik nur provisorisch mit der interimistischen Verwaltung der
Also die Nothwendigkeit, die Hautklinik in einer andern Weise selbständig zu organisiren, ist eigentlich seit 20 Jahren eine voll⸗ kommen klare und allseitig anerkannte Sache, sowohl bei der hiesigen medizinischen Fakultät, wie bei der Unterrichtsverwaltung selbst Dabei darf ich noch daran erinnern, daß gegenwärtig die Ziffer der klinischen Kranken in beiden Kliniken zusammen ungefähr 6000 be⸗
Es kommt hinzu, meine Herren, daß nach den Erfahrungen anderer Länder beide Kliniken, die ungenannte, wie die dermato⸗ logische den neueren Fortschritten und Methoden der Wissenschaft
weiß nicht, ob dies bestritten werden sollte; sonst bin ich gern bereit, noch mit weiteren Zeugnissen aufzutreten. Ich darf vor allen Dingen auf den Vorgang von Wien hinweisen, wo eine ganz neue Phase der Behandlung von Hautkrankheiten entstanden ist,
müssen es bekennen, daß grade wir Norddeutsche auf dem Gebiet der Hautkrankheiten zurückgeblieben sind und uns einer Vernachlässigung
Ich glaube, nach dieser Richtung hin werden sich auch die An⸗
Diesen sachlichen Erwägungen gegenüber stehen die persönlichen, und zwar liegen die persönlichen — ich glaube hierbei den späteren Ausführungen des Hrn. Abg. Virchow bereits anticipando entgegen⸗ treten zu müssen —, einmal auf der wissenschaftlichen und zum an⸗
Es ist ja, wenn unbequeme Thatsachen eintreten, naturgemäß, daß diejenige Persönlichkeit, in welcher dieselben gewissermaßen sicht⸗ bar in Erscheinung treten, nicht ungünstig genug beurtheilt und nicht schlecht genug gemacht werden kann, um den Angriff zu erleichtern. So ist es natürlich auch nicht ausgeblieben, daß die wissenschaftliche Qualität des ungenannten Doktors, jetzigen Professors, tief herab⸗ gesetzt worden ist. Ich halte mich daher für verpflichtet, hier einige
Als dieser ungenannte Herr im Jahre 1879 in Konflikt mit dem Strafgesetz kam, befand er sich an einer sehr bevorzugten Stelle; er war Assistent des pathologisch⸗anatomischen Professors von Buhl, eines hochangesehenen Lehrers in München, und es ist unter Allen, welche den Herrn gekannt haben, nur eine Stimme, daß er zu den hoffnungsvollsten und vielversprechendsten Dozenten der süddeutschen Hochschulen gehörte. Der Herr hat nicht etwa allein auf dem pathologisch⸗anatomischen Gebiete sich bewährt, sondern er ist auch gerade wegen seiner b sonderen Geschicklichkeit mit der Vertretung auch anderer Kliniken beauftragt worden. Die Kurse, welche er mit seinen nächsten Kollegen vor den praktischen Aerzten Münchens abhielt, haben noch heute einen gewissen Ruf. Er wurde, wie dies unter Allen, die ihn kannten, fest⸗
glänzendsten Carrièren geschleudert, und es besteht kein Bedenken darüber, daß, wenn das Ereigniß nicht eingetreten wäre, er heute
bereits Inhaber eines angesehenen Lehrstuhls in Süddeutschland sein
würde. 8* Auch in literarischer Beziehung hat er sich nicht so dunkel ge-⸗ halten, wie man es hat glauben machen wollen. Ich habe eine genaue Uebersicht und die Kritiken von 20 kleineren und größeren Aufsätzen, die er geschrieben hat, vor mir; — und, wenn dieselben auch in keiner Hinsicht epochemachend und bahn⸗ brechend sind, so bekunden sie doch alle durchweg ein sicheres Wissen, ein sehr maßvolles und verständiges Vorwärtsstreben, ein sicheres Können und eine zuverlässige Methode. Ueberwiegend liegen diese Arbeiten auf dem Gebiet der pathologischen Anatomie und Pathologie, greifen aber auch über auf innere Medizin und Gynakologie, ja speziell auf das Gebiet, womit er sich hier besonders zu beschäftigen hat, die Dermatologie. Dahin gehört eine größere Arbeit über Diphterie und ein Aufsatz über Implantation und Trans⸗ plantation der Haare, den ich um deswillen besonders erwähne, weil der Geheime Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Virchow in seinem Archiv diesen Aufsatz als eine vortreffliche Arbeit bezeichnet und ihn 88 v für eine größere umfassendere wissenschaftliche Arbeit benutzt hat. b
Nach dieser Richtung hin habe ich ganz gewissenhaft, namentlich,
da ich die Verantwortung, die mir in dieser Frage obliegt, in keiner Weise unterschätzt habe, mich zu orientiren versucht, und ich spreche es als meine Ueberzeugung aus, daß nach der wissenschaft lichen Seite ich mit Zuversicht glaube, daß der ungenannte Herr die Aufgabe, die ihm gestellt ist oder gestellt wird, erfüllen wird. Er wird sie erfüllen meines Erachtens von einer sichere wissenschaftlichen Basis aus ohne die Gefahr, in die Vereinzelun eines Spezialisten zu verfallen, und ich bin davon durchdrungen, daß, wenn der Anfang, welchen er jetzt gemacht hat, eine demnächstige
ird, nach dieser Richtung die kritischen Ich komme nunmehr auf die sittliche Qualifikation, und das ist
ja der Kreis, welchen der Hr. Abg. Dirichlet vornehmlich in seine Betrachtungen gezogen hat. Ich darf von vorn herein wohl für mi die Präsumtion in Anspruch nehmen, und so weit sind meine An⸗ schauungen wohl auch nicht unbekannt geblieben, daß es nicht in meiner Absicht liegen kann — wenn ich so sagen darf — den Standard de öffentlichen Sittlichkeit herabzudrücken, und daß ich die Bedenken, d nach dieser Richtung angeregt sind, mir selbst in noch sehr viel ernsterer und sehr viel eindringlicherer Weise vorgehalten habe, als jetzt geschehen. Ich gebe dem Hrn. Abg. Dirichlet zu, daß die That⸗ sache, daß Jemand bestraft ist wegen eines solchen Vergehens, ein sehr ernstes Hinderniß für jede Anstellung bildet. Ich will hier auch nicht, was vielleicht Andere thun würden, darauf besondern Werth legen, daß es eine große Anzahl von dem Herrn nahestehenden Personen giebt, die auch heute noch überzeugt sind, daß der Herr das Opfer eines Mißverständnisses geworden ist.
Meine Herren! Es ist einfach die Pflicht der Wahrheit, dies
auszusprechen. Ich habe in meinen Akten ein sehr ausführliches Gutachten von einem absolut vorwurfsfreien Mann, der heute noch seine Hand dafür ins Feuer legt. Ich sage ausdrücklich, ich ziehe mich nicht hinter diese Betrachtung zurück, sondern rechne einfach mit der Thatsache der Verurtheilung.
Es besteht für mich auch gar kein Bedenken, daß, wenn bei
einem akademischen Lehrer heute eine solche Verurtheilung einträte, derselbe unter allen Umständen im Disziplinarverfahren aus seinem
Amt entlassen werden würde, und darum sind die Fälle, die der Hr. Abg. Dirichlet anführte, mir gegenüber nicht ganz konkludent. Es ist immerhin ein Unterschied — und auf diesen lege ich Werth; es ist aber Sache des subjektiven Empfindens, in wie weit Sie diese Werthschätzung theilen — ob Jemand in einem Amte zur Ent⸗
lassung kommt, oder ob, wenn er entlassen ist, — oder richtiger: der
Herr hat seinen Abschied nachgesucht und seine Streichung in der Liste der Privatdozenten beantragt (Zurufe links) — bitte, lassen Sie mich ausreden — ob es nicht möglich ist, daß ein Mann, der verurtheilt ist, durch gewisse hervorragende Leistungen seine Thaten, die nach der negativen Seite seines Charakters liegen, wieder so weit wettmachen kann, daß man ihn eintreten lassen kann in den Dienst des Staates.
Der Hr. Abg. Dirichlet hat eine Erörterung dieses Punktes vermieden, ich bin aber in die Nothwendigkeit gedrängt, tiefer noch in den Konflikt einzutreten und Ihnen ganz offen zu schildern, wie sich die Sache zugetragen hat.
Es ist meine Ueberzeugung, ich trete dafür ein, daß das Verdienst, welches sich der ungenannte Herr um die Person unseres leitenden Staatsmannes erworben hat, ein Verdienst ist, welches es möglich macht, über frühere sittliche Verfehlungen hinwegzusehen.
Meine Herren! Es ist eine ganz einfache objektive Deduktion, die ich mache; ich saste schon ausdrücklich, Sie brauchen sich mir nicht anzuschließen, aber wenn Sie über den Unterrichts⸗Minister ein Urtheil fällen wollen, dann ist, glaube ich, das erste, daß Sie die Güte haben, ihn anzuhören.
Es ist diese Frage natürlich für denjenigen, der draußen steht und nicht die Verantwortung für die Lösung des Konfliktes hat, sehr viel leichter zu beantworten. Es giebt keinen bequemeren und sichreren Standpunkt, als zu sagen: ein Mann hat sich sittlich ver⸗ fehlt, laßt ihn bleiben, wo er ist, er darf nicht mehr auf die Füße kommen. — Und ich nehme Ihnen gar nicht übel, daß Sie diesen Standpunkt einnehmen. Aber die Frage ist eigentlich immer anders und zwar in dem Sinne beantwortet worden, vom Sachsen⸗ spiegel bis zum heutigen Tage, daß es ein Maß von Verdienst giebt, welches es ermöglicht, selbst über große Differenzen hinwegzusehen.
Nun ist ja die Frage, ob das Verdienst, das der ungenannte Herr sich erworben hat, ein so großes ist, natürlich auch subjektiv zu ent⸗ scheiden. Es handelt sich dabei wesentlich auch um die Stellung, welche man zu der Frage der Nothwendigkeit der Erhaltung der Gesundheit und der Kraft des leitenden Staatsmannes einnimmt. Daß darin das Verdienst des ungenannten Herrn besteht, darf ich wohl als einigermaßen bekannt voraussetzen. Denn wenn auch in der Presse oder wenigstens in einem Theil der Presse, und zwar in einem Theil
der Presse, der von Monat zu Monat ein kleinerer geworden ist,
nach der Richtung hin Zweifel erhoben worden ind, so ist es doch jetzt bekannt, daß der Herr Reichskanzler wieder⸗ holt Aerzten, deren Weltruf unbestritten ist, unbekannten Aerzten, Aerzten in Stadt und Land, in Badeorten u. s. w. Gelegen⸗ beit, ihn zu kuriren, gegeben hat, daß aber diese Aufgabe von den Aerzten nicht gelöst worden ist. Und, meine Herren, wenn man ge⸗ sehen hat, in welcher Weise diese Aufgabe zu lösen unternommen ist, so ist es auch in der That nicht zu verwundern, 81 kaum ein Anderer sich gefunden hat, der sich der Arbeit unterzogen ätte. Denn enau in derselben Weise, wie ein Forscher dur monatelanges Arbeiten ein wissenschaftliches Problem löst, in derselben Weise hat der ungenannte Herr die Aufgabe gelöst, deren glückliche Resultate wir vor uns sehen. Man muß Zeuge gewesen sein dieser unermüdlichen, täglichen und nächtlichen Arbeit, dieses uner⸗ müdlichen Begleitens aller Lebensäußerungen des Patienten, um zu wissen, was es heißt, diese Aufgabe gelöst zu haben.
Nun ist ja gesagt worden, daß jeder andere Arzt auch in der Lage gewesen wäre, diese Aufgabe zu lösen. Ich gebe das in thesi zu; sie ist aber nicht gelöst worden, und wenn vor allen Dingen darauf hingewiesen worden ist, daß der Kranke selbst bei dem Uebermaß der auf ihn ruhenden Lasten es vwielleicht den andern Aerzten rschwert
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