meine Herren, den Beweis und bin dankbar, wenn Sie ihn erbringen. Geben Sie mir das Material, aber verlangen Sie nicht, daß ich so lange mit der Lupe inqutriren soll, bis Sie endlich glauben, irgend eine Handhabe zu finden, um Beschuldigungen gegen die Universitäten zu erheben, wie es geschehen ist. Ich fürchte mich absolut nicht vor der Wahrheit, aber ich weiß n wie ich den Beweis erbringen soll. Sie haben mir entgegengehalten, ich wolle andere ärztliche Autoritäten nicht berück⸗ sichtigen. Nennen Sie dieselben doch! Wollen Sie wirklich diejenigen Herren, die in der Schrift des Professors Heidenhain erwähnt worden sind, als ärztliche Autoritäten bezeichnen? Die Herren erheben ihre Stimmen ungefragt. Ich bin sehr bereit, wie es bei der Debatte von 1883 geschehen ist, über meine Maßnahmen die Kritik der Herren zu erfahren; aber leicht wird es mir nicht, die Herren zu bitten, daß sie mit mir unmittelbar in Correspondenz eintreten.
Ich glaube, wenn die Herren sich erinnern, was vor Jahren hier erhandelt ist, werden Sie anerkennen müssen, daß meine Verfü⸗ gung vom 2. Februar im Wesentlichen das enthält, was vor einigen Jahren als zu erstrebendes Ziel hingestellt worden war. Sie ist be⸗ stimmter und konkreter noch als die bayerische Verordnung von 1880, welche mir als Muster hingestellt wurde. Ich habe 55 immer erklärt: ich will die Verordnung noch nicht erlassen, weil ich überzeugt bin, daß die Grundsätze, welche jene baverische Verordnung ausspricht, von unseren Fakultäten, deren Verhärtnisse mir Gott sei Dank einigermaßen bekannt sind, schon befolgt werden. Die Agitation der Thierschutzvereine ging auch nicht weiter als auf den Erlaß einer gleichen Verordnung, wie sie in Bayern ergangen war. Mein Erlaß entspricht auch fast wörtlich den Beschlüssen des rheinisch⸗westfälischen Thierschutzvereins von 1878. Wenn gesagt ist, die preußische und die boverische Verordnung hätten große Maschen, so kann ich den hierin liegenden Gedanken nicht völlig abweisen. Aber nehmen Sie denn an, daß die Institutsvorsteher der preußischen Staatsuniversitäten so wenig gewissenhaft sind, daß sie meine Ver⸗ ordnungen zu übertreten entschlossen wären? Weisen Sie nach, daß überhaupt auf diesem Gebiete Mängel vor⸗ liegen, wie Sie glauben, daß sie vvorliegen könn⸗ ten. Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, daß die Agitation auf dem Gebiete der Thierschutzvereine von Gotha her stetig im Abnehmen begriffen isi. Wenn Sie die Beschlüsse von
Wiesbaden oder noch aus dem letzten September die Beschlüsse von Dresden kennen, so werden Sie gefunden haben, daß die Vereine im Grunde, mit verschwindender Ausnahme von einigen spezifischen Antivivisektionsvereinen, vollkommen beruhigt sind sowohl in Bezug auf die bayerische wie auf die preu⸗ sische Regierung. Ich habe gern Veranlassung genommen, diesen Vereinen meine Maßnahmen und Materialien mitzutheilen und werde dankbar sein, wenn dieselben von ihrem Standpunkte aus meine Maß⸗ nahmen und Materialien prüfen.
Als der Mangel der Berliner Auskunft in Bezug auf die Privatvivisektion hier vorgebracht wurde, siel mir das Beispiel des Kaiserliche Gesundheitsamtes wieder ein. Hat denn, soweit meine Kenntniß reicht — und ich lese doch viele Zeitschriften und Zei⸗ tungen — irgend ein Mensch Anstoß genommen, daß bei der Choleraforschung Thierversuche angestellt sind? Das ist mir immer ungemein signifikant und uberzeugend gewesen. Es ist stets, so lange die Frage der ansteckenden Krank⸗ heiten zum Gegenstand von Untersuchungen des Kaiserliche Gesundheits⸗ amtes gemacht ist und namentlich seitdem die Cholera auf die Tages⸗ ordnung kam, nöthig gewesen, den Kontrolversuch auf dem Gebiete des Thierversuches zu machen, weil jede andere Forschungsmethode nicht die Sicherheit darbietet, die erforderlich ist, wenn die gefundenen Forschungsresultate dazu dienen sollen, eine neue Prophylaxis und Therapie einzuführen. Ich erinnere daran, meine Herren, daß als unsere Cholerakommission nach Afrika und Asien ging, in den Se— Berichten die Zahl der Thiere genau angegeben war, die sie mit⸗ nahmen, daß in Alexandria, in Kalkutta die Versuche fortgesetzt wur⸗ den. Es war leider unmöglich, hierdurch den unbedingt sicheren Be⸗ weis zu erbringen, daß die Diagnose, die Professor Koch in Bezug auf den Bacillus aufgestellt hat, die richtige sein müsse. Als von unsern wissenschaftlichen Autoritäten die Forschungsresultate geprüft wurden, ging einstimmig das Urtheil dahin: der Mangel eines Thier⸗ versuches ist zwar kein Beweis gegen die Richtigkeit, aber es fehlt ein sehr wichtiger Beweis für die Richtigkeit. Wenn dieser Beweis erbracht werden könnte, wäre die Diagnose als so sicher hinzustellen, wie es überhaupt bei menschlichen Aussprüchen auf medizinischem Gebiet der Fall sein kann. Durch die medizinische Welt, und ich glaube auch durch einen großen Theil der Laienwelt, ging ein Zug der Befriedigung, als endlich der Beweis erbracht wurde durch Thierversuche, welche von anderer Seite angestellt worden waren. Als in der letzten Zeit eine erhebliche Zahl von Warm⸗ blütern diesen neuen Forschungsaufgaben und Zwecken ge⸗ opfert worden sind, habe ich nicht gefunden, daß das Land darüber beunruhigt gewesen wäre, und zwar weshalb? ich habe mir die Frage so beantwortet: weil das Publikum in der allergrößten Ausdehnung ein volles Verständniß dafür hat, daß gewisse große wissenschaftliche Aufgaben nur mit dieser Kontrolmaßregel gelöst werden können.
Meine Herren! Das führt mich zu der Heidenhainschen Broschüre. Ich will mit dem Bekenntniß nicht zurückhalten, daß ich sie absolut nicht als Parteischrift anerkenne, sondern als einen ernsten und hochbeachtenswerthen Versuch, in möglichst objektiver Weise dem Laien, welcher sich belehren lassen will, die Kenntniß von den Methoden und Aufgaben des Thierversuchs zu verschaffen.
In diesem Material, welches Hr. Heidenhain vorführt, ist eine ganze Masse von Aufgaben enthalten, die auch dem gewöhnlichsten Laien zur Erkenntniß kommen, z. B. eine Trichinen⸗Untersuchung
und die Prüfung von Betäubungsmitteln. Wie wollen Sie Chloral, Salycil und Aehnliches einführen in die Therapie des Menschen, wenn nicht Warmblütern gegenüber diese Mittel geprüft worden sind? Und selbst die Hauptautorität der Antivivisektionisten auf ärztlichem Ge⸗ biet erkennt ja ausdrücklich an, daß der Bakteriologe und der Pharmakologe den Thierversuch absolut nicht entbehren kann. Meine Herren, wenn das nicht einmal unter uns feststeht, daß die Erkenntniß, in welcher Weise wir mit Hülfe der genannten und ähnlicher Betäubungsmittel oder durch andere Mittel die menschlichen Leiden lindern können, gesucht und gewonnen werden dürfe in der seit langer Zeit klar er⸗ kannten Weise, dann, glaube ich, spielen wir mit einer sehr ernsten Gefahr für uns selbst und unsere Mitmenschen.
Aber wir nehmen die Vortheile aller dieser Mittel dankbar und ohne Kritik in Gebrauch, ohne uns dabei zu erinnern, daß einige hundert Warmblüter der Erforschung dieser großen Erleichterungs⸗ und Heilmittel der leidenden Menschheit geopfert worden sind. Ich bin gern bereit, Belehrung auf diesem Gebiet anzunehmen, aber ich vertheidige den Standpunkt, daß es nicht angängig ist die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet generell in den Anklagezustand zu versetzen. ringen Sie einen bestimmten Anhalt für Ihre Vorwürfe, ich werde dann sehr gern in eine weitere Prüfung eintreten.
Ich wende mich nun zu zwei Punkten, welche der Hr. Abg. Reichensperger berührt hat. Ueber meine Stellung zu seinen Wünschen in Betreff der Studirenden der Rechtswissenschaft habe ich mich im Jahre 1882 ausführlich geäußert. Wenn der geehrte Herr Vorredner die Güte hat, meine Bemerkungen nachzulesen, wird er finden, daß wir uns in vielen Punkten sehr wohl verständigen können. Aber eins möchte ich doch sagen oder wiederholen: Auch der Jurist, meine Herren, ist nicht ganz so schlecht wie sein Ruf, und er ist namentlich in den großen Städten nicht so schlecht als die Herren Glauben machen wollen. Wenn man überhaupt genau abwägt: wo ist der Jurist fleißiger, auf den großen Universitäten oder auf den kleinen, so wird das Urtheil zu Gunsten der ersteren fallen. Meine Herren! Wenn Sie die juristischen Professoren an der hiesigen Universität fragen nach der Theilnahme der Studirenden an den Kollegien und an den Uebungen, werden Sie recht erfreuliche Mittheilungen erhalten.
Mit dem Herrn Vorredner stimme ich auch überein in der An⸗ erkennung des Bedürfnisses, daß sämmtliche Juristen allge⸗ mein bildende Kollegien hören. Ich weiß nicht, ob er seinen Wunsch auf die alten klassischen Studien beschränken will. Die all⸗ gemein bildenden Kollegien hängen in ihrer Frequenz wesentlich von der Persönlichkeit der Professoren ab. Ist namentlich auf kleineren Universitäten ein glänzender Lehrer der neueren Geschichte oder ein glänzender Staatsrechtslehrer, so füllen sich seine Kollegien viel leichter, als bei anderen Fakultäten. Ich glaube, daß nach der Richtung hin der Hr. Abg. Reichensperger, wenn er eingehende Nachforschungen anstellt, namentlich hier in Berlin die freudige Antwort erhalten wird, daß die Juristen über ihr Brodstudium hinaus in neuerer Zeit auch andere allgemein bildende Kollegia hören.
Für die Berührung eines Spezialpunktes bin ich dem Herrn Vorredner dankbar, ich meine die Anerkennung, welche er der Greifswalder Juristenfakultät dafür ausspricht, daß die Lehrer in der freien Form der Konservatorien die jungen Leute, welche Lust haben, sich zu bilden, hineingezogen haben in den Kreis der vorgeschritteneren Studirenden und der Univer⸗ sitätslehrer. Es ist durch planmäßige Handhabung solcher Konser⸗ vatorien überhaupt möglich, eine tüchtige Selbständigkeit der jungen Leute zu erzielen und die sogenannten Einpaukereien zu vermeiden, die ich von meinem Standpunkte, wie ich wiederholt erklärt habe, für ein Unglück halte im Interesse der jungen Leute, welche sich diesen Ein⸗ paukereien unterwerfen. Ich glaube, daß nur durch ein selbständiges Arbeiten es möglich ist, diejenige juristische Grundlage zu gewinnen, die nothwendig ist. Wenn die Professoren, wie es zu meiner großen Anerkennung geschehen ist, den jungen Leuten die Hand reichen und ihnen Klarheit darüber verschassen, so ist das ein sehr wichtiges prak⸗ tisches Vorgehen.
Ich komme zum letzten Punkte, — ich will Sie nicht lange auf⸗ halten, ich glaube, ich kann darauf verzichten, auf Einzelheiten ein⸗ zugehen, — das ist die Frage der Duelle. Ich habe, anknüpfend an die Erfahrungen, die ich früher gemacht, und angesichts von sehr schmerzlichen Ereignissen, welche sich an der hiesigen Hochschule in letzter Zeit abgespielt haben, eine Umfrage an sämmtliche Universitäten gehalten, wie die Duelle und Mensuren sich entwickelt haben. Nach dem Urtheile des Reichsgerichts und nach dem Urtheile des Hrn. Abg. Reichensperger besteht zwischen Duellen und Mensuren ein Unterschied nicht. Indessen wird wohl in der Erwägung, daß Duelle im eigentlichen Sinne mit absolut tödtlichen Waffen ausgefochten werden, während bekanntlich die Mensuren bei den Bandagen, welche die Studirenden anzulegen pflegen, nur in ganz exceptionellen Fällen tödtliche Folgen haben, es für — wenn ich so sagen darf — den Privatgebrauch zulässig seien, eine Scheidung eintreten zu lassen. Es wird dem Herrn Vorredner gewiß Befriedigung gewähren, wenn ich ihm sage, daß nach beiden Richtungen hin, sowohl bei den Duellen wie bei den Mensuren in den letzten Jahren eine erhebliche Abnahme zu konstatiren gewesen ist. Ich kann einheitliche Zahlen deshalb nicht nennen, weil ich für die zu machenden Angaben ganz bestimmte Zeit⸗ räume nicht vorgeschrieben hatte und daher die Angaben der Univer⸗ sitätsbehörden zwischen 3 und 20 Jahren schwanken; aber wenn man seinen Blick darüber schweifen läßt, so kann man doch mit einer ge⸗ wissen Dankbarkeit anerkennen, daß namentlich nach der Rich⸗ tung der ernsten Duelle ein großer Rückgang einge⸗ treten ist. Meine Herren, wenn man unsere frühere Zeit sich ver⸗ gegenwärtigt, wenn man bedenkt, wie zahllose Opfer der Duelle auf
Stichwaffen unsere Universitäten belasteten, so kann man nur in d Ruf einstimmen, es wäre schrecklich, wenn es jetzt noch so wäre, 3 Ich nehme an, daß das hohe Haus nicht geneiat ist, diese Spe⸗ zialität noch weiter zu verfolgen. Ich will deshalb nur beme daß nach den übereinstimmenden Berichten sämmtlicher Universitättz. behörden eine Reihe von konkurrirenden Momenten binzu gekommen ist und darauf habe ich wiederholt din wiesen um die Mensuren und die Duellwuth zu 4 mindern. Einmal natürlich die Judikatur des Reichsgerichts die ich ja, wie ich schon wiederholt erwähnt habe, den Universitäͤtz⸗
behörden zur Nachachtung mitgetheilt habe; dann aber auch, worauf ich ganz besonderen Werth lege, die Bestrebungen, die sich innerhalb der Studentenschaft selbst geltend mach Ich habe immer betont, daß man auf diesem Gebiet des Studenten⸗ thums mit dem Reglementiren vorsichtig sein muß, weil man häufig das umgekehrte von dem erreicht, was man erreichen will. aber diejenigen Bestrebungen, die sich unter den Studenten selbst bilden, und die man nicht hineintragen kann, muß man dauernd unterstützen. So haben wir, wie Hr. Reichensperger richtig bemerkte, eine lebhafte Reformbewegung unter den Studenten, namentlich nach der Richtung der absoluten Ver⸗ weigerung der Duelle. Wir haben ferner die angenehme Thatsache schon heute zu konstatiren, daß die verschiedenen Korpora⸗ tionen gegen einander coulanter geworden sind. Bekanntlich ist der Spalt zwischen Corps und Burschenschaften ein alter, aber heute vermeidet man es, wie mir gesagt wird, und es scheint auf allen Universitäten der Fall zu sein, prinzipielle Streitigkeiten hervorzu⸗ rufen. Man bemüht sich, sich auch da mit einander zu vertragen oder wenn man sich auch scheidet, an einander ruhig vorüberzugehen. Damn ist überall in einem großen Theil der Berichte die Einrichtung der Ehrenräthe hervorgehoben worden. Sie haben bekanntlich die sogenannten Seniorenkonvente und zum Theil Burschenschafter⸗ konvente, und in allen Fällen, wo ein Ehrenrath ernannt ist — es ist verschieden an den Universitäten —, ist das Urtheil darin ein⸗ stimmig, daß der Ehrenrath die Zahl der schweren Duelle auf das allergeringste Maß zurückzuführen versucht hat, und daß es ihm auch gelungen ist. Ferner ist auch anzuerkennen, daß mit Hülfe neugebildeter Ausschüsse ein Organ geschaffen ist, welches sich verschiedentlich in Beziehungen mit dem Rektor setzt, namentlich darin, daß kommende schwere Duelle rechtzeitig dem Rektor bekannt werden. Wo diese Verhältnisse obwalten, ist es durch ein zweck⸗ mäßiges Verfahren des Rektors bisher fast immer gelungen, bestehende Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Es hat mir namentsich ein Rektor — nicht der hiesige, den ich aber auch dabei im Auge habe — gesagt, daß er wiederholt die schwersten Forderungen ausgeglichen hat, und niemals habe ein Student sein Wort gebrochen, nachdem er das Wort dem Rektor in die Hand gelobt hätte.
Ich will aber nicht verschweigen, meine Herren, daß warnende Stimmen Seitens einer Reihe von Universitätsbehörden laut geworden sind, in der Ansehung der Schlägermensuren nicht zu rigoros zu sein. An einer Universität, wo früher die Schlägermensuren nicht üblich waren, wird eine erhebliche Abnahme derjenigen schmerlichen Rencontres und Prügeleien konstatirt, die wiederholt früher statt⸗ gefunden haben. Es ist auch Einzelnen nicht ganz klar, ob das steigende Maß von Injurienklagen unter Studenten in der That als ein gutes Zeichen anzusehen ist. Ich vill damit nur andeuten, daß auch Universitätsbehörden mit großer Vorsicht dieser Sache gegenüberstehen, ich konstatire aber ausdrücklich nochmals, daß, abgesehen von der einen Universität, wo die Schläͤger⸗ mensuren erst in den letzten Jahren Eingang gefunden haben, — wenn auch in überaus bescheidenem Maße — überall ein Rückgang nachzuweisen ist.
Ich werde mich sehr freuen, wenn auch meine Bemühungen nach der Richtung mehr und mehr Eingang finden, daß unsere jungen Studenten vermehrte Gelegenheit erhalten, ihre körperlichen Kräfte auszubilden, sei es in Turnvereinen, sei es in Ruder⸗ oder Schwimmvereinen
Ich halte es für richtig, daß ein junger Mensch in der Zeit der Entwicklung seiner körperlichen Kräfte dieselben auch ausüben will. Es kommt meines Erachtens, da dieses Streben besteht, darauf an, ihm eine Form zu gewähren und den Weg zu ebnen, auf welchem die jungen Leute zu einer angemessenen Bethätigung ihrer körperlichen Kräfte gelangen können. Ich würde den Herren dankbar sein, wenn Sie meine Bestrebungen bei den leider sehr geringen Mitteln, die ich zu dem Zwecke flüssig machen kann, auch als Privatleute unter⸗ stützten, und den akademischen Turnvereinen, Schwimmvereinen, Ruder⸗ vereinen, Schlittschuhvereinen ihr Wohlwollen zuwenden würden.
Der Tit. 1 wurde bewilligt. Ein Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt. 1—
In Tit. 2 (Universität Berlin) wurden u. A. für ein Extraordinariat für Dermatologie 3900 ℳ gefordert, welche der Abg. Dr. Stern zu streichen beantragte.
Der Referent Abg. Dr. Enneccerus befürwortete unter Dar⸗ legung der in der Kommission stattgehabten Verhandlungen die unveränderte Annahme der Forderung. Die Nothwendig⸗ keit der Professur sei von der Regierung in der Kommission nachgewiesen worden; die Frage, ob die für die Stelle in Aussicht genommene Person geeignet sei, zu entscheiden, habe die Kommission, da sie nicht sachverständig sei, abgelehnt.
Gegen die Stimmen der Konservativen, weniger Mitglie⸗ der des Centrums und der nationalliberalen Abgg. Gneist, Francke, Rademacher und Knebel wurde hierauf die weitere Verhandlung um 4 Uhr auf Donnerstag 11 Uhr vertagt.
rrern. AA dAAT EuhrAIxemxa vrnae
N Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ 86 register nimmt an: die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers:
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 8 Annoncen⸗Bureaux.
Berlin SW., Wilhelm Straße Nr. 32.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
69720] Oeffentlicher Holzverkauf
u der Oberförsterei Beckerhagen, Reg.⸗Bez. Cassel, Kreis Hofgeismar, Dienstag, den 10. März er., von Vormittags 10 Uhr ab, in der Gastwirth⸗ sschaft der Wittwe Albrecht zu Veckerhagen:
8 57 Fichten⸗Bauholz⸗Abschnitte 5 Kl.
2 2 6. 9 rm Fichten⸗Stammknüppel, 2 „ Stammreis 2. Kl.
Das Holz lagert auf der Höhe des Reinhards⸗ waldes, in den Forstorten Mondborn und Wolfs⸗ busch, gut zur Abfuhr sowohl nach der Weser bezw. Hann.⸗Münden (1 bezw. 3 Stunden Entfernung), als nach Cassel u. Grebenstein, und wird von den Königlichen Förstern Gronemann zu Vaake und Spies zu Forsthaus Hemelberg bei Veckerhagen auf deshalbiges Ansuchen vorgezeigt. 1
Der Oberförster C. Israel.
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
[69733] Eisenbahn⸗Direktions Bezirk Erfurt. Nenbau Eichicht⸗Probstzella Bayrische Grenze.
Zur Verdingung von 78,6 Mille Verblendziegel zum Bau des Empfangsgebäudes auf Bahnhof Probstzella ist Termin zur Submission auf
Mittwoch, den 11. März 1885, Nachmittags 4 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten angesetzt. Die Bedingungen und Formulare für die Submission sind von da gegen Einsendung von 70 Pfennig zu beziehen und die Offerten vor der Terminsstunde bedingungsgemäß dort einzureichen.
Eichicht, den 24. ebruar 1885. 8
Der Königliche Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor: 1
uhlmann.
[69729] 1. Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfes hiesiger Anstalt an Schmiermaterialien für das Etatsjahr 1885/86 68 789 kg Schmieröl und 400 kg Maschinen⸗ alg fors Wege der schriftlichen Submission vergeben werden. Die Eröffnung der eingehenden Offerten erfolgt
.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten. beilage. N in dem auf Donnerstag, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Verwaltungsgebäude anberaumten Termine in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten.
Bis zu genanntem Termine können die Lieferungs⸗ bedingungen beim Portier hier selbst eingesehen werden.
Strafgefängniß bei Berlin (Plötzensee), den 21. Februar 1885.
Die Königliche Direktion.
[69730] Steinkohlentheer. Die im Etatsjahre 1885/86 von der Produktion
. hiesiger Gasanstalt disponibel verbleibenden Bestände
an Steinkohlentheer (voraussichtlich ca. 50 000 kg) sollen im Wege der schriftlichen Submission an den Meistbietenden abgegeben werden. 9
Die Abgabe⸗Bedingungen liegen hierselbst beim Portier zur Einsicht aus.
Angebote werden bis zum 5. März cr., Mittags 12 Uhr, entgegengenommen. 1888trafgefüngniß bei Berlin, den 21. Februar
0. 8
Die Königliche Direktion.
den 5. März 1885, (69734] Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Elberfeld.
Die Ausführung der Erdarbeiten und Brücken⸗ bauten zur Herstellung der 4,5 km langen Anfangs⸗ strecke Altenhundem — Karlshütte der Nebenbahn Altenhundem —Schmallenberg — die Bewegung von rot. 36 000 chm Boden und die Ausführung von rot. 1200 cbm Mauerwerk umfassend — soll unge⸗ theilt, im Wege des Verdings, vergeben werden.
Zeichnungen, Berechnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Central⸗Verwaltungs⸗ Gebäude, Zimmer Nr. 76, zur Einsichtnahme aus.
Abdrücke des Letzteren sind gegen Einzahlung von 2 ℳ von dem Vorsteher unserer Central⸗Kanzlei, Eisenbahn⸗Sekretär Peltz hierselbst, zu beziehen.
Angebote sind versiegelt unter der Aufschrift: „Abtheilung III. N. Angebot auf Ausführung von Erdarbeiten und Brückenbauten zur Herstellung der Nebenbahn Altenhundem—Schmallenberg“ bis zum 10. März 1885, an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die Eröffnung derselben erfolgen wird, post⸗
ei bei uns einzureichen. Die Auswahl unter den 3 Mindestfordernden bleibt vorbehalten.
Elberfeld, den 20. Februar 1885. ““
Königliche Eisenbahn Direktion.
zum Deutschen Reichs
Zweit *
8- Beila ge “ v1qpp““ „Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1“
6
Berlin, Donnerstag, den 26. Februar
No. 49.
— —
1885.
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
. für den Deutschen Reichs⸗ und Königf.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. é Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
K
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
[699922] Im Namen des Königs!
In der Strafsache gegen den Redakteur Julius Angust Koch zu Friedrichsberg wegen Beleidigung hat die I. Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts II. zu Berlin in der Sitzung vom 13. Ja⸗ nuar 1885, an welcher Theil genommen haben:
2) Meißner, Landgerichts⸗Direktor,
3 Sehen. Landgerichtsräthe,
4) Dr. Bigco, Beneschten,. f
5) Dr. Ziehe, Gerichts⸗Assessor,
. als Richter, 8
Baedeker, Gerichts⸗Assessor,
als Beamter der Staatsanwaltschaft, Wenzig, Referendar, als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: daß der Angeklagte, Redakteur Julius August Koch zu Friedrichsberg, geboren zu Berlin am
21. Juni 1834, evangelischer Konfession, bereits
bestraft, der Beleidigung durch die Presse schuldig
und deshalb mit einer Geldstrafe von 300 ℳ
— dreihundert Mark —, im Unvermögensfalle mit 30 — dreißig — Tagen Gefängniß zu be⸗ trafen; daß dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck die Befugniß zuzusprechen, den Ein⸗
ang und den entscheidenden Theil dieses Ur⸗ theils auf Kosten des Angeklagten in der „Ge⸗ sundbrunner Zeitung“ und zwar im Haupttheile derselben und im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“ binnen 4 Wochen nach der Rechtskraft einmal bekannt zu machen; daß auch der Angeklagte gehalten, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Von Rechts Wegen.
[69664] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Tapezier Otto Holzinger, geboren am 17. August 1865 zu Berlin und daselbst Königgrätzerstraße Nr. 58 zuletzt wohn⸗ haft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft in den Akten J. II. c. 129. 85 wegen schweren Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 23. Februar 1885.
Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I.
Beschreibung: Alter 19 Jahre, Größe 1,75 m, Statur schlank, Haare dunkelbraun, Stirn frei, Augenbrauen dunkel, Augen braun, Nase dick und
reit, Mund gewöhnlich, Zähne fehlerhaft, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: an der rechten Seite der Stirn eine Narbe, Sommersprossen über der Nase “ . “ Steckbrief.
Gegen die unten beschriebene Wittwe Martha Jen⸗ sohn, geb. Gaschi, am 22. Januar 1848 in Berlin ge⸗ boren, welche sich verborgen hält, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Betruges bezw. Unterschlagung in actis J. II C. 478/84 verhängt.
Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗ Moabit 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 23. Februar 1885. Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht I.
Beeschreibung: Alter 37 Jahre, Größe 1,68 m,
Statur schlank, Haare dunkel, gekräuselt, Stirn hoch, Augenbrauen dunkel, Augen dunkel, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vorn künstliche Zähne, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. 8
169662] Steckbrief. 8 Gegen den unten beschriebenen Jockai Wenzel Srba, zuletzt in Potsdam wohnhaft, geboren zu Littow, Kreis Melnick in Oesterreich, am 25. Juli 1864, katholischen Glaubens, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Uebertretung bezw. Vergehens gegen §§. 223, 223a, 3608, 74, 77, 47, Reichsstrafgesetzbuchs in der Strafsache wider Dorn und Gen. J. 1870 84 verhängt. 8 Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts⸗Gefängniß zu Potsdam, Lindenstraße 54, abzuliefern. Potsdam, den 18. Februar 1885. Königliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung: Alter 20 Jahre, Größe ca. 1 m 8 cm, Statur untersetzt, Haare dunkel, Stirn breit, hoch, bartlos, Augen grau, Nase breit, etwas ein⸗ gedrückt, Mund breit mit aufgeworfenen Lipper
[69891] Steckbrief. ““ Der in dem nachstehenden Signalement näher be⸗ zeichnete Kürassier Kilian der unterhabenden 4. Es⸗ kadron hat sich am 22. d. Mts., Abends heimlich entfernt und liegt gegen denselben der dringende Verdacht der Fahnenflucht vor. 8
Alle resp. Militär⸗ und Civilbehörden werden demnach dienstergebenst ersucht den Genannten im Betretungsfalle anhalten, an die nächste Militär⸗ Behörde abliefern und hierher Nachricht geben zu
wollen. e 1 ngnalement: 8
Vor⸗ und Zunamen Eheristnph Adam Kilian, Alter geboren den 27. Mai 1862, Geburtsort Winkel, Kreis Rheingau, Aufenthaltsort vor dem Diensteintritt Ketzin, Kreis Westhavelland, Stand und Wohnort des Vaters Fuhrmann Kilian in Winkel, Größe 1,67 m, Religion: katholisch, Pro⸗
16
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
fession Knecht auch Brauer, Dienstzeit seit 7. No⸗ vember 1883, Statur kräftig, Kinn rund, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund breit, Haar blond, Bart im Ent⸗ stehen. Besondere Kennzeichen keine. Bekleidet ist derselbe vermuthlich mit weißem Koller, langer Militärhose, kurzen Stiefeln. Brandenburg a. H., den 25. Februar 1885. Brandenburgisches Kürassier⸗Regiment. (Kaiser Nicolaus IJ. von Rußland) Nr. 6.
[69731] Steckbrief.
Der am 13. November 1864 zu Oberbruck, Kreis Maasmünster i. E,, geborene Jäger Albert Josef Maria Schmidt, der 2. Compagnie Rheinischen
Jäger⸗Bataillons Nr. 8, hat am 21. Februar cr., 8
Nachmittags gegen 2 Uhr, die Kaserne verlassen und ist bis jetzt noch nicht wieder in dieselbe zurückge⸗ kehrt. Es liegt somit der Verdacht der Fahnen⸗ flucht nahe.
Alle Militär⸗ resp. Civilbehörden werden daher ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Schmidt vigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und zum Weitertrans⸗ port nach hier an die nächste Militärbehörde ablie⸗ fern zu wollen.
Signalement: Größe 1,64 m, Gestalt mittel, Kinn, Nase, Mund gewöhnlich, Haar blond, Bart und besondere Kennzeichen keine.
Derselbe war bekleidet mit der Tuchhose 4. Gar⸗ nitur, Waffenrock, Feldmütze und Halsbinde 5. Garnitur.
Zabern, den 23. Februar 1885.
Königliches Kommando des Rheinischen Jäger⸗
Bataillons Nr. 8. [69884] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Arbeiter Fe ge⸗ ä.
wegen Diebstahls in den Akten J. IV. b. 828. 84
unter dem 26. Januar 1885 erlassene Steckbrief
wird zurückgenommen. b 8 Berlin, den 23. Februar 1885. 8 Königliches Landgericht I.
8 Der Untersuchungsrichter.
* 8
[69666] Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Arbeiter Karl Otto Oscar
Oberstädt wegen Unterschlagung in den Akten
84 G. 103. 85 “ 20. Januar d. J. erlassene ““ Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 21. Februar 1885. Königliches Amtsgericht I. Abtheilut 84. [69885] Steckbriefs ⸗Erledigung. Der gegen den Arbeiter Wilhelm Schwaetzke wegen schweren Diebstahls in den Akten U. R. II. 27 a. 1885 unter dem 12. Januar 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 21. Februar 1885. “ Königliches Landgericht I. Der Untersuchungsrichter: Johl.
[69887] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der in den Strafakten J. II. E. 682, 84 gegen den Arbeiter Eduard Emil Ludwig Kröhn, wegen Diebstahls unterm 18. September 1884 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 24. Februar 1885.
Königl. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. [69888] Steckbriefs ⸗Erneuerung.
Der gegen den Buchbindergehilfen Carl Kluge, am 16. Juli 1861 zu Gleiwitz geboren, wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten J. II. d. 829 81 rep. unter dem 13. September 1881 er⸗ lassene und unter dem 29. Dezember 1882 erneuerte Steckbrief wird erneuert.
Berlin, den 18. Februar 1885.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
[69890] Steckbriefs⸗Erledigung. Der wegen wiederholten Betruges resp. Unter⸗ schlagung gegen 1) den stud. resp. Dr. Otto Mente, am 29./ 27. August 1851 zu Brandenburg a. H. geboren, 2) den Schuhmacher August Kohlmann, am 27. August 1850 zu Pagosch bei Neustadt in O.⸗Schl. geboren, in den Akten J. II. C. 1396. 79. rep. unter dem 31. Mai 1879 erlassene und unter dem 17. Februar 1883 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 20. Februar 1885. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.
69889)]
Der hinter den Schmiedegesellen August Wil⸗
helm Rosenkranz aus Pollnitz, Kreis Schlochau,
unter dem 14. Dezember 1883 erlassene Steckbrief
ist erledigt. E alde, den 23. Februar 1885
Königliches Amtsgericht
[69667] Oeffentliche Ladung. Nachstehende Personen: 1) Arbeiter Ferdinand Heinrich Springborn, 2) Student Karl Friedrich Hoffmann, 3) Kaufmann Karl Arnold Willy Schmidt, 4) Privatjäger Paul Eugen Liske, 5) 1 Franz Robert Ernst Ha⸗
eker,
8 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen.
Oeffentlicher Anzeiger — ——
„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
NR
Annoncen⸗Bureaux.
*
In der Börsen- 1 beilage.
.Familien-Nachrichten.
Schneider Karl Hermann Spranger, Commis Oskar August Hugo Peters, Commis Julius Katz, 2 Missions⸗Eleve Friedrich Wilhelm Richard Krause, Arbeiter Heinrich Sperling, 11) Kaufmann Conrad Richard Franz Mallien, 12) Kaufmann Gustav Goldmann, .13) Knecht Karl Friedrich Heinrich Haube, sämmtlich unbekannten Aufenthalts, deren letzter Wohnsitz oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ist, waren beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bun⸗ desgebiets aufgehalten zu haben, — strafbar nach §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des Seee rnae und Gesetz vom 10. März
Dieselben werden auf
den 15. April 1885, Vormittags 9 Uhr, vor die dritte Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I. hier, Alt⸗Moabit 11/12, 1 Treppe, Saal 68 zur Hauptverhandlung geladen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist zu Gunsten der vorgenannten, durch Urtheil vom 23. April 1884 rechtskräftig verurtheilten Personen das Verfahren durch Beschluß des Königlichen Landgerichts I., Strafkammer III., vom 14. Januar 1885 wieder aufgenommen.
Berlin, den 17. Februar 1885. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
[69663] Ueber die Militärverhältnisse resp. den Verbleib des am 2. Januar 1863 hierselbst gebornen Gustav Adolf Freedrich, Vater Sergeant Michael Freed⸗ rich, Mutter Marie Krone, ist zu den diesseitigen Listen nicht Genügendes bekannt geworden. Ich er⸗ suche ergebenst um gefällige Ermittelung und Anzeige des Aufenthalts des Freedrich. Landsberg a. W., den 5. Dezember Der Königliche Landrath. J. V.: v. Kalckreuth
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[38293] Aufgebot. Die Wittwe des Handarbeiters Friedrich Pommer, Fe geb. Meyer, und der Maurer August ommer, Beide von hier, die erstere zugleich als Vormünderin ihrer minorennen Kinder Friedrich und Louise, haben das Aufgebot des von der hiesigen städtischen Sparkasse auf den Namen Friedrich Pommer ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 6366, lautend auf noch 105 ℳ behufs Ausfertigung eines neuen Buches beantragt. Der Inhaber des Spar⸗ kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. März 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für erloschen erklärt werden wird. Nordhausen, den 28. Juli 1884. b Königliches Amtsgericht, III. Abt lung
[64836] Aufgebot. 1 8
Die verehelichte Brakmann, Doris, geb. Bruns, aus Windhorst hat das Aufgebot des auf den Na⸗ men der Anne Marie Sophie Bruns aus Arpste ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 6354 der Spar⸗ kasse zu Hoya über ein Guthaben von 855 ℳ 85 ₰ einschließlich der bis ultimo Dezember 1884 auf⸗ gelaufenen Zinsen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 14. August 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Hoya, den 23. Januar 1885.
Königliches Amtsgericht. IJ. Cludius. [68116] Aufgebot.
Nr. 3337. Der Korbwaarenfabrikant A. Thurnauer sen. in Burgkundstadt in Bayern, vertreten durch Bankier Albert Levis dahier, hat das Aufgebot des Bad. 35 Fl⸗Looses Serie 6266 Nr. 313292, dessen Besitz und Verlust glaubhaft gemacht wurde, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf
Freitag, den 2. Oktober 1885, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Gr. Amtsgerichte hierselbst anberaumten
Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Karlsruhe, den 12. Februar 1885. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts: (L. S.) Braun.
88 Aufgebot.
Der Schuldschein des Kreditvereins Langenzenn (eingetragene Genossenschaft) vom 30. Oktober 1879 — Nr. 1778 — über 1700 ℳ zu 4 % alljährlich verzinsliches Darlehn des Johann Michael Heller, Privatiers und vhrdem Bauers von Dondörflein als Gläubigers ist abhanden gekommen und wird, nachdem der vorgenannte Gläubiger inzwischen ge⸗
“ 1 “
storben ist, auf Antrag der Erben desselben, nämlich:
a. seiner Wittwe Kunigunda Heller, geb. Wedel, z. Zt. in Fröschendorf, K. Amtsgerichts Windsheim,
b. seiner Tochter Maria Felizitas Heller, ver⸗ ehelicht an den Gutsbesitzer Johann Georg Stigler von Fröschendorf,
Beide vertreten durch den von ihnen hiezu bevoll⸗ mächtigten vorgenannten Stigler, der allenfallsige Inhaber der vorbezeichneten Schuldurkunde hiemit aufgefordert, spätestens in dem auf
Montag, den 15. Juni 1885, früh 9 Uhr, vor dem unterfertigten Gerichte in dessen Sitzungs⸗ zimmer anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem hiesigen K. Amtsgerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe fü kraftlos erklärt wird. 1
Cadolzburg, am 20. November 1884.
Königliches Amtsgericht. gez. Poller, K. Ober⸗Amtsrichter. Zur Beglaubigung: 1 Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts: (L. S.) Reichenbecher, K. Sekretär.
Aufgebot.
Der nachstehende Wechsel 3 8 auf Osterode i. O. pe 8 31. Oktbr. 1 Blerrlin, den 15. Juli 1884. [ Vols — Für ℳ 102. 40. 5S Am 31. Oktober 1884 zahlen [NE sie für diesen Prima-Wechsel an die Ordre von uns selbst die Barmen Summe von Mark Einhundert zwei auch 40 ₰ den Werth in uns selbst und stellen ihn auf Rech- nung laut Bericht. Herrn Leopold Arys in Osterode/Ospr. No. 1535.
8 (Rückseite)
Buaerwald et Kadschun HNüũggenburg et Nieland
Ordre der Barmer Volksbank
Ludwig Mengel 8
ist verloren gegangen und soll für kraftlos erklärt werden.
Der Inhaber desselben wird daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 17. September 1885, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu⸗ melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Osterode Ostpr., den 8. Januar 1885.
Königliches Amtsgericht.
[69801] Aufgebot. Die Catharine Fricke aus Detmold, jetzt verehe⸗ lichte Schneider W. Meyer zu London, hat das Aufgebot einer Urkunde, welche über ein ihr und ihrer verstorbenen Schwester Caroline Fricke bei der Wiederverheirathung der Wittwe Maurers Fricke laut stadtgerichtlicher Verhandlung vom 12. Dezem⸗ ber 1862 ausgesetztes Präcipuum zu 200 Thlr. = 600 ℳ, ausgefertigt und derzeit auf das Wohn⸗ haus B. Nr. 90 hies. 3. Orts eingetragen ist, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 2. September 1885, Vormittags 10 Uh vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärun der Urkunde erfolgen wird. Detmold, den 21. Februar 1885. b Fürstliches Amtsgericht. I. gez. Heldman. 88 Zur Beglaubigung: Drüke, Gerichtsschreiber.
[69812]
Der Kaufmann Wilhelm Zeeck in Wolgast, ver treten durch den Rechtsanwalt Eichstedt daselbst, klagt gegen den Oekonomen August Holtz, früher i Wolgast, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 72 ℳ 17 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Januar 1883 für die in der Zeit vom 24. Mai 1882 bis 1. Jun 1882 gelieferten Waaren und ein am 1. Mai 188 gegebenes baares Darlehn.
Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf
Dienstag, den 28. April 1885, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht, Abtheilung I. hier⸗ selbst, Zimmer Nr. 1, parterre, anberaumt, zu wel⸗ chem Kläger den Beklagten ladet und in welchem er beantragen wird:
1) den Beklagten zur Zahlung von 72 ℳ 17 ₰ nebst 6 % Zinsen 8 dem 1. Januar 1883 an Kläger zu verurtheilen,
2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er klären.
Wolgast, den 21. Februar 1885.
„Telchmann,
Gerichtsschreiber des Könialichen Amtsgerichts. [69784] Oeffentliche Zustellung.
Die vormalige Ziegeleibesitzerin Johanne Auguste verehel. Mannschatz, geb. Hempel, zu Löbau, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Roitzsch daselbst, klagt gegen den Zimmermann Karl Rudolf Hanspach von Löbau, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Dar⸗ lehnsvertrage vom 9. Juli 1884 auf Bezahlung von 75,00 ℳ rückständige Zinsen zu fünf Prozent auf
[64673]
Baerwald et Kadschun.
S burg et 2 XI2s8 — 8F
Baerwald et Kadschun
. Barmen