nooch antisemitische Vereine zu gründen,
2 8
om größten sei, sei doch selbstverständlich. Diese Mehrausgabe komme doch schließlich auch dem Staate zu Gute, jedenfalls sei die Entwickelung der Berliner Universität nicht künstlich gefördert worden. Man habe nachträglich nur immer und zwar in unzureichender Weise den Bedürfnissen Rechnun getragen. Dem Abg. Reichensperger könne er bemerken, da auch in Berlin Seminare existirten, freilich müsse die Zahl der Besucher beschränkt werden, wenn die Seminare ihren Zweck erfüllen sollten. n
Der Abg. Bachem bemerkte, es sei erklärlich, wenn gegen den Berlinismus eine gewisse Reaktion eintrete. Warum würden neue Professuren immer nur in Berlin errichtet? Warum habe man die Professur für Meteorologie und das zahnärztliche Institut für Berlin bestimmt? Man mache doch dadurch Berlin künstlich zum Anziehungspunkt für die Studenten. Und auch die Professoren drängten hierher, weil sie hier eine glänzendere Lebensstellung einnähmen. Dem müsse entgegengetreten werden. Man solle sich vor Allem bemühen, tüchtige Kräfte den Provinzial⸗Universitäten zu er⸗ halten. Was der Abg. Wagner über die Theuerung in Berlin bemerkt habe, entspreche seinen eigenen Wahrnehmungen nicht. In Bonn lebe man mindestens um ein Drittel theurer. Seiner Nn e sei Berlin allerdings theuer, viel zu theuer! 8
Der Abg. Dr. Langerhans entgegnete, man könne doch nicht gegen den Strom schwimmen und Lehrkräfte an den Provin⸗ zial⸗Universitäten anstellen, wenn keine Schüler vorhanden seien. Der Minister habe die Berechtigung des Verbots aus den §§. 40 und 41 der Disziplinarvorschriften hergeleitet. Aber dieselben könnten doch nicht gegen den jetzigen akademisch⸗ liberalen Verein Platz greifen. Der Rektor habe gar kein Recht gehabt, den Eintritt in diesen Verein zu verbieten. Der Abg. Wagner habe gemeint, dem Verein deutscher Studenten könnten antisemitische Tendenzen nicht nachgewiesen werden. Man solle doch nur Berichte über das Auftreten dieses Ver⸗ eins lesen. Zu behaupten, daß derselbe nicht politische Be⸗ strebungen verfolge, sei ein Streit um Worte. Sein Zweck sei, den nationalen Gedanken zu pflegen. Sei das nicht auch eine politische Aufgabe? Er bitte den Minister nochmals, die
von ihm erbetene Remedur eintreten zu lassen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man müsse den Minister allerdings ernstlich bitten, dahin zu wirken, die unge⸗ heure Zunahme Berlins nicht noch künstlich zu befördern. Die Gymnasial⸗Direktoren sollten Aufsätze anfertigen lassen, worin die Vorzüge des Studiums auf den Universitäten der betreffenden Provinzen behandelt würden. Der Zudrang nach Berlin sei geradezu erschreckend. Auch die Besetzung der Pro⸗ fessuren errege Bedenken. Die Professuren für Geschichte wür⸗ den fast überall mit Protestanten besetzt, welche die Geschichte nur von dem einseitig protestantischen Standpunkt aus vortrügen. Es sei sein dringender Wunsch, daß auch und zwar vor Allem in Berlin Geschichtsprofessoren katholischer Konfession ange⸗ stellt würden. Man könne es katholischen Eltern nicht zu⸗ muthen, ihre Kinder in die Vorlesungen kulturkämpferischer Professoren zu schicken.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) behauptete, auf allen Gebieten sei die Tendenz vorherrschend, Berlin zu begünstigen. Er erinnere nur an die Millionen, die hier für Museen aus⸗ gegeben würden. Für Cöln habe man in dieser Beziehung nichts gethan. Man sage, in Berlin hätten die Studenten Gelegenheit, in große Kreise hineinzuikommen. Er halte diese
Kreise nicht für unbedenklich, viel besser sei für die Moralität
der Studenten gesorgt, wenn sie in einer kleinen Universität im Kreise von Studiengenossen lebten. Für akademisch könne er den vom Abg. Langerhans erwähnten Verein nicht halten; er solle aber noch liberal sein. Es wäre ihm interessant, zu hören,
was der Abg. Langerhans unter „liberal“ verstehe. Er (Redner)
kenne den Begriff kaum noch, obschon er auch in seiner Jugend zu den Liberalen gehört habe. Was man heute Üiberal nenne, erinnere ihn kaum noch an das, was er unter liberal verstanden hätte. Den Studenten möchte er noch den gut gemeinten Rath geben, weder liberale, noch nationale,
sondern nur der Wissenschaft zu leben. Das Vereinswesen führe in gefährliche Bahnen. Man habe 1848 erlebt, wohin da liberale Vereine geführt hätten. 2
Der Abg. Dr. Wagner bestritt die Ausführungen des Abg. Bachem, als ob die Berliner Universität ungerecht bevor⸗ zugt würde. Schon das verhältnißmäßig theure Leben in Berlin bedinge größere Kosten der dortigen Universität. Auch komme die Verwendung für Berlin noch am meisten dem ganzen Lande zu Gute. Von einer Parteilichkeit gegenüber den Katholiken könne keine Rede sein. Der Vermehrung der sogenannten Seminare an den Universitäten ständen große praktische Schwierigkeiten entgegen. Die Ausgaben für die Berliner Universität seien nationalökonomisch gute; Berlin sei nun einmal Reichshauptstadt, dementsprechend müsse
“
übrigen; dies, und nicht etwa die häufige Abwesenheit eines
auch die Berliner Universität ausgestattet sein. Die Aus⸗ führungen des Abg. Langerhans zeugten wieder von der be⸗ kannten liberalen „Toleranz“. Jetzt bekämpfe man die deutschen Studentenvereine liberalerseits; früher, als die Mehrzahl der Studenten liberale Neigungen gehabt hätten, habe die liberale Presse nicht genug jubeln können, wenn einmal ein Student öffentlich aufgetreten sei. Die Liberalen sähen eben, daß ihnen die Bewegung der nationalgesinnten Studenten allmählich das Heft aus der Hand nehme; sie würden mit diesen Studenten später als mit politischen Gegnern zu rechnen haben. Seinetwegen hätte man übrigens den „liberalen Studentenverein“ bestätigen könne; er wolle hier nur die gegen den Verein der deutschen Studenten erhobenen Angriffe zurückweisen.
Der Abg. Dr. Windthorst wiederholte, daß man staatlicher⸗ seits die Geschichtsschreibung und Geschichtssorschung der Katho⸗ liken in parteilicher Weise zurücksetze.
Der Abg. Dr. Kropatschek erklärte sich mit den Ausführungen des Abg. Wagner völlig einverstanden und befürwortete so⸗ dann die im Etat geforderte neue Professur für Meteorologie, da dieselbe mit der beabsichtigten und sehr dringlichen Re⸗ organisation des meteorologischen Instituts in enger Per⸗ bindung stehe. Besonders wichtig als Beobachtungspunkt sei auch die meteorologische Station auf dem Brocken, ein besonderes Verdienst des Dr. Aßmann in Magdeburg, der auch persönlich im Winter drei Wochen im Brockenhause zugebracht habe, um Beobachtungen vorzunehmen. Es würde sich wohl empfehlen, einen besonderen Beamten, z. B. einen in der Nähe wohnenden Förster, zu Beobachtungszwecken auf dem Brocken zu stationiren, auch eine geeignete Telegraphen⸗ leitung nach der dortigen Station anzulegen. Er bitte den Minister, diese Frage wohlwollend zu erwägen.
Die Position wurde darauf bewilligt, womit der Titel „Universität Berlin“ erledigt war.
Zu Tit. 3 (Universität Greifswald) befürwortete der
Abg. Dr. Bierling einen Antrag, für einen zweiten außerordent⸗ lichen Professor der Theologie, speziell für hebräische Sprache und alttestamentliche Theologie, dem Titel noch 2940 ℳ zu⸗ üsetzen. 3 8 Budgetkommission beantragte in Uebereinstimmung mit der Regierung, das Mehr für einen ordentlichen Pro⸗ fessor der Botanik (künftig wegfallend) im Betrage von 5790 ℳ abzusetzen.
Der Antrag Bierling wurde der Budgetkommission über⸗ der Titel im Uebrigen nach dem Kommissionsvorschlag bewilligt.
Bei Tit. 6 (Universität Kiel) bat der Abg. Schütt den Minister, künftig in Kiel einen pharmakologischen Lehrstuhl zu errichten.
Der Abg. Schreiber (Marburg) wollte die für einen außerordentlichen Professor der Rechte in Kiel geforderten 3060 ℳ als künftig wegfallend bezeichnet wissen; es handele sich darum, für einen im Parlamente thätigen Professor Ab⸗ vacf zu schaffen; dieser Zustand werde nur ein vorübergehen⸗
er sein.
Der Regierungskommissar Geh. Reg.⸗Rath Dr. Althoff er⸗ klärte, die juristische Fakultät in Kiel sei schwächer besetzt als alle
ordentlichen Professors der Rechte von Kiel sei der Haupt⸗ grund, weshalb die Bewilligung des Extraordinariums er⸗ wünscht werde.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, diese Professur beziehe sich nicht auf ein Vertretungsbedürfniß für ihn während seiner durch die Parlamente veranlaßten Abwesenheit von Kiel, son⸗ dern es handele sich um ein selbständig hervorgetretenes Be⸗ dürfniß nach ganz bestimmten juristischen Vorlesungen über Encyklopädie und allgemeinere Disziplinen, die von dem Pro⸗ fessor extraordinarius abgehalten würden. Uebrigens würde der Staat im Bedürfnißfall verpflichtet sein, auch für einen Professor während dessen Einberufung ins Parlament für Vertretung zu sorgen.
Der Abg. Büchtemann erklärte, in der Budgetkommission sei das Motiv der Abwesenheit des betreffenden Professors von Kiel wegen parlamentarischer Geschäfte nicht in den Vor⸗ dergrund gestellt worden.
Der Antrag Schreiber wurde abgelehnt; der Titel blieb unverändert.
Bei Tit. 9 (Universität Bonn) sprach der Abg. von Fürth dem Minister seinen Dank aus wegen dessen mehrfach hervor⸗ ragender Fürsorge für diese Universität, betonte aber sodann, daß immer noch zahlreiche Bedürfnisse gerade bei der Bonner Universität existirten, deren Befriedigung dringend erwünscht sei. Dahin gehöre namentlich die Ergänzung der Bibliothek.
Der Abg. Kauffmann wünschte bessere Unterbringung und bequemere Zugänglichkeit der bei der Bonner Universität be⸗
ierauf bemerkte der Staats⸗Minister Dr. von Goßler Meine Herren! Ich bin sehr gern bereit, den Anregungen des letzten Herrn Vorredners meine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Vorschläge, welche er gemacht hat, bewegen sich ganz auf dem Gebiete, welches zu kultiviren ich stets bestrebt gewesen bin: die vor⸗ handenen Kunstsammlungen in jeder zweckmäßigen Weise zu populari⸗ siren. Dazu gehört vor allen Dingen, daß diejenigen Schätze, die im Besitze der Verwaltung sind — und in Bonn sind solche glücklicher⸗ weise in reichem Maße vorhanden — in angemessener und leicht zu⸗ gänglicher Weise für das Publikum verwerthet werden. Ich werde versuchen, ob mit den vorhandenen etatsmäßigen Mitteln den Wünschen des Herrn Vorredners entsprochen werden kann; eventuell werde ich mich nicht scheuen, wenn vielleicht für Unterbeamte eine Erhöhung nöthig ist, die erforderlichen Anträge zu stellen. Was die Wünsche des vorletzten Herrn Vorredners betrifft, so bezogen sie sich — soweit ich seine Ausführungen verstanden habe — auf die Universitätsbibliothek in Bonn. Es ist, wie Sie vielleicht bei der Begründung des im Extraordinarium ausgeworfenen Postens „Zur Ergänzung der Universitätsbibliotheken“ in der Budgetkommission schon gehört haben, mein dringender Wunsch, die Bibliotheken, eine der wichtigsten Quellen und Grundlagen der Wissenschaft zu fördern, namentlich auch die Lücken in den Universitätsbibliotheken auszufüllen. Es sind eingehende Untersuchungen darüber angestellt worden. Die Gesammtsumme, welche Seitens der betreffenden Verwaltungen als erforderlich bezeichnet worden ist, ist eine recht erhebliche. Wenn ich aber auch nicht in der Lage gewesen bin, in Bezug auf die ganze Summe bereits den Beifall der Finanzverwaltung zu finden und schon im gegenwärtigen Etat die Lücke ganz auszufüllen, so bin ich doch der Finanzverwaltung sehr dankbar, daß sie mir wenigstens die Möglichkeit gewährt hat, 125 000 ℳ zum Zweck der Ausfüllung der Lücken der Universitätsbibliotheken in den Etat einzustellen. Das ist immerhin eine nicht unerhebliche Summe und ein erfreulicher Anfang. 88 Speziell für Bonn kann ich bemerken, daß die dortige Bibliothek nach meiner Kenntniß zu denjenigen gehört, welche vorzugsweise nach verschiedener Richtung hin einer Auffrischung und einer Ergänzung bedürftig ist. Ich hoffe, daß wenigstens ein Theil der Wünsche, welche der Herr Vorredner bei mir angebracht hat, auch ihre prak⸗ tische Durchführung und Erfüllung finden werden. 1 Der Titel wurde bewilligt. 1 8 Bei der Position für die Universität Münster sprach der Abg. Dr. Kropatschek dem Minister seinen Dank aus, daß Breslau jetzt ein Ordinariat für Geographie erhalten habe, er wünsche auch einen geographischen Lehrstuhl für Münster. Der Abg. Dr. von Cuny fragte, ob nicht bald in Münster der Lehrstuhl für neutestamentliche Exegese besetzt werde. Der Abg. Dr. Windthorst bat den Minister, bei Besetzung der katholisch⸗theologischen Fakultäten die kirchlichen Organe gehörig mitwirken zu lassen.
Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler bemerkte:
Bis zu dem Zeitpunkt, welchen der Hr Abg. Dr. Windthorst als den erwünschten bezeichnet, wo die Bischöfe auf den preußischen Universitäten die Profestoren der katholisch⸗theologischen Fakultäten selbständig berufen, müffen die preußischen Staats⸗Universitäten nach den Gesetzen verwaltet und behandelt werden, die dafür von der zuständigen Stelle erlassen sind. Die preußischen Staats⸗ Universitäten beruhen auf den Bestimmungen Sr. Majestät, bezw. Seiner Erlauchten Vorfahren, Die Statuten für die katholischen Fakultäten sind zum Theil unter ausdrücklicher Zustimmung des Päpstlichen Stuhles bezw. der Bischöfe, zum Theil unter der still⸗ schweigenden Billigung derselben erlassen, und ich würde mich einer sehr schweren Verantwortung aussetzen, wenn ich hier durch eine Er⸗ klärung andeuten könnte, daß eine Verrückung dieses Rechtszustandes möglich wäre. Die Statuten bestimmen ausdrücklich, — und danach ist bisher Jahrzehnte lang an allen bestehenden Anstalten verfahren — daß die Besetzung von Seiten der Staatsregierung ausgeht, und daß der Bischof nur das Recht hat, Einwendungen über Lehre und Wandel des in Aussicht genommenen Universitätslehrers zu erheben. Das ist ein Zustand, der für Münster so lange in Geltung und Uebung gewesen ist, als die Akademie unter preußischer Verwaltung sich befindet, und ohne daß früher Schwierigkeiten erhoben sind. Hiernach kann die preußische Staatsverwaltung erwarten, daß der Herr Bischof eine Antwort ertheilt auf die Frage, ob Bedenken vorhanden sind, und daß er, wenn er eine Antwort ertheilt und Bedenken geltend machen zu müssen glaubt, sie auch motivirt nach der Richtung des Wandels oder der Lehre. Das weiß ich sehr wohl, und das ist ja auch ge⸗ schehen, daß, wenn die Bedenken, welche die Bischöfe erhoben haben, von der Staatsverwaltung nicht geprüft und gewürdigt worden sind, und wenn die Ernennungen gegen die Wünsche und die Meinung der Bischöfen erfolgt sind, die Herren Bischöfe in der faktischen Möglich⸗ keit sich befinden, ihren jungen Theologen, da dieselben nach den Lehrsätze der katholischen Kirche schon als Studirende vollständig der Dtsziplin der geistlichen Oberen unterstellt sind, den Besuch der Kollegien der Professoren zu verbieten. Aber, wenn dies auch der Fall ist, meine Herren, so wird hierdurch an der Rechtsfrage und an der rechtlichen Lage immerhin nichts verändert, und das ist das Wesentliche. So lange aber diese Rechtslage besteht, muß ich über derselben wachen und für eine entsprechende Ausführung sorgen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er habe die bestehende Rechtslage nicht bestritten, sondern im Interesse des kirchlichen Friedens nur eine Aenderung derselben gewünscht. 1
Nachdem das Kapitel darauf bis zum Schluß bewilligt worden war, wurde die weitere Berathung um 4 ¼ Uhr auf
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findlichen Kunstsammlungen.
EMrauxsg wrRe.
Freitag 10 Uhr vertagt.
R. 1 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
2.
N
Oeffentlicher A
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Erbberechtigte jedoch, die sich nicht melden, werden
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
Amortisation, Zinszahlung
nzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen- beilage.
vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53,
5
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
5
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[58150] Aufgebot.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 1 lladungen u. dergl.
Johann Heinrich Habermann Tüttleben,
von
Frreau Louise Seyfarth, geb. Habermann, ebendaher
und Frau Martha Agnese Rudloff, geb. Habermann, von Reichenbach haben die Einleitung des Aufgebots⸗ verfahrens hinsichtlich ihres Bruders Heinrich Haber⸗ mann von Tüttleben zum Zweck der Todeserklärung beantragt. Derselbe ist vor 15 bis 16 Jahren von Tüttleben nach Amerika ausgewandert und hat vor etwa 11 Jahren an seine Mutter Anna Mari ee die letzte Nachricht ergehen lassen. Sei
ermögen beträgt 342 ℳ
Es wird Aufgebotstermin auf
Mittwoch, den 2. September 1885, Mittags 12 Uhr, anberaumt.
Heinrich Habermann und dessen Erben werden liermit geladen, in diesem Termine zu erscheinen, widrigenfalls Heinrich Habermann für todt erklärt und sein Vermögen an die sich legitimirenden Erb⸗
9 8 * „
berechtigten und in Ermangelung solcher an den Fiskus ohne Kaution überlassen warden wird.
mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden. Be⸗ theiligte, welche außerhalb des Gerichtssitzes wohnen, haben spätestens im Termine bei Verlust ihrer An⸗ sprüche einen hier wohnhaften Bevollmächtigten zur Annahme künftiger gerichtlicher Zufertigungen zu bestellen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das im Termin zu ertheilende Aus⸗ schlußurtheil ist unzulässig. 8 Gotha, den 3. Februar 1885.
Herzogl. Sächs. Amtsgericht. VII.
Jusatz.
[46686] Aufgebot. 1
Die Wittwe Nitsche, Friederike, geb. Höhnike, zu Niebel, bei Treuenbrietzen, hat das Aufgebot der angeblich verbrannten zwei 5 %igen Hypothekenbriefe der National⸗Hypotheken⸗Credit⸗Gesellschaft, einge⸗ tragenen Genossenschaft zu Stettin, Serie D. Nr. 6128 vom 1. Oktober 1874 und Nr. 13851 vom 1. August 1877 über je 300 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 18. Jannar 1887, Vormittags 12 Uhr,
“ 85
anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die ÜUrkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Stettin, den 23. Oktober 1883. Königliches Amtsgericht.
Alufgebot.
Auf Antrag des Rendanten Rautenberg und des Maurermeisters F. Reitmeyer wird der am 30. März 1835 zu Tilsit geborene und im Jahre 1858 nach Rußland ausgewanderte Schlossergeselle Carl August Robert Dürr aufgefordert, spätestens im Termin den 3. September 1885, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 16 vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte sich persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung ausgesprochen und über seinen Nachlaß in Gemäßheit der §§. 834 ff. 52 18 Theil II. des A. L. R. verfügt werden wird.
Tilsit, den 19. August 1884.
Königliches Amtsgericht. III.
Im Hypothekenbuch für Frammersbach Bd. V. Seite 284 ist auf dem häuslichen Anwesen der Agatha Brunner, Wittwe allda: Plan⸗Nr. 31 seit 1. September 1829 eine Herauszahlung von 450 Gulden für Thomas Aull von da eingetragen. 8
Auf Antrag der Anwesensbesitzerin hat das K. Amtsgericht Lohr am 13. Dezember 1884 das Auf⸗ gebotsverfahren beschlossen.
Es ergeht deshalb an alle Jene, welche auf fragl. Hypothekforderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung: ihre Rechte und Ansprüche bis zu oder spätestens an dem auf
Mittwoch, den 1. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, 8 dahier anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls die bezeichnete For⸗ derung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde.
Lohr, 15. Dezember 1884. 8
Der K. Gerichtsschreiber: 1 Kraus, Sekretär.
*₰ dhenes Seaßs⸗bot. 8 er inwohner co arms 8 in Doberan, dat das Aufgebot zu Rostock, früher 1) eines Hypothekenscheins über 600 ℳ einge⸗ tragen am 9. Februar 1883 für ihn zu 4 % Zinsen in das Grund⸗ und Hypothekenbuch über die Häuslerei Nr. 2 zu Meschendorf Fol- 1 88 2) eines Hypothekenscheins über 300 ℳ, einge⸗ tragen für ihn zu 4 % Zinsen auf dasselbe 9 dstück Fol. 2 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ u beantragt. Die Inhaber der Urkund . efecdesk Phefena ie ban ar nden werden auf den 25. September 1885, Mittags 1 vor dem unterzeichneten Gerichte eeree;, ihre 82 8 und die Ur⸗ zunden vorzulegen, widrigenfalls die K 2 der Urkunden erfolgen wird. Kraftloserklärung Kröpelin, den 19. Januar 1885. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[70183] Aufgebot. ““ 1) Auf den Antrag des Nachlaßpflegers,Rechtsanwalts Fendler in Trebnitz, werden die unbekannten Erben der am 7. April 1884 zu Bunkai verstorbenen Chri⸗ Faude aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ ermin, den 19. Februar 1886, Vormittags 11 ihre Ansprüche und Rechte auf den 9 betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden; der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ zuerkennen schuldig, von demselben weder Rech⸗ nungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des i- 1 nn. 2) Es werden auf den Antrag des Vo Ferdinand Hirschmann in Massel 88 der Stellmachergesell Gottlieb Schneider, boren in Massel am 21. Februar 1836, welcher 8 “ 188 in 88 gegangen, und auf den Antrag des Klempnermeiste Ulbrich zu Lauban: 8 8 dessen Bruder, Klempnergeselle Otto Franz Ulbrich . “ 25 Jahren in die remde gegangen und seit 1861 nichts hat hören lassen, ““ aufgefordert. sich spätestens im Aufgebotstermin, den 19. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widri⸗ genfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. — Trebnitz, den 16. Februar 1885. Königliches Amtsgericht I.
I“ Aufgebot.
Der in Berlin am 15. August 1884 von Ehrhard Zweig an eigne Ordre gezogene, am 1. Dezember 1884 fällig gewesene und von M. Schneider in Mewe acceptirte Wechsel über 300 ℳ ist angeblich verloren gegangen. —
Auf Antrag des Kaufmanns M. Rosenfeldt zu Culmsee ergeht an den unbekannten Inhaber des be⸗ zeichneten Wechsels die Aufforderung, spätestens in dem auf den 17. September 1885, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird. F. 1/85. 1“
Mewe, den 23. Februar 1885.
Königliches Amtsgeri
e. Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Königsberg Nr. 132612 über 117 ℳ 85 ₰, ausgefertigt „für den Maurergesell Carl Engel, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des genannten Eigenthümers zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermin, den 17. September 1885, 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 62) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widri⸗ genfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Königsberg, den 19. Februar 1885. 9 Königliches Amtsgericht. VIII.
ge⸗
[70186]
Aufgebot eines Wechsels.
Bei dem unterzeichneten Gericht ist von der Firma Germain & Co. in Malmerspach bei St. Amarin (Eljaß) das Aufgebot des von dem Kaufmann D. Behrens in Winsen an der Aller auf G. Mewes in Luckenwalde gezogenen, drei Monate à dato an die Ordre des Ausstellers zahlbaren Primawechsels de dato Winsen, den 27. August 1884, über 600 ℳ, welcher angeblich abhanden gekommen ist, beantragt. Der unbekannte Inhaber des vorgedachten Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. September 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung desselben erfolgen wird.
Luckenwalde, den 20. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht.
[70180] Bekanntmachung.
Das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Spar⸗ kasse Nr. 5801 über 775 ℳ, ausgefertigt für Ernst Sieste in Taura, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Dachdeckers Ernst Sieste in Fanenn zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt
rden.
Es wird daher der Jahaber des Buches aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23. September 1885, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, im Zimmer Nr. 22, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen
Torgau, den 19. Februar 1885.
1880, Die Wittwe des Einwohners Philipp Grimmeisen, hilippine, geb. Schleich, zu Oberstrin und L berst und Commandeur des 69. Infanterie⸗Regi⸗ ments Gustav John von Freyend zu Trier haben das Aufgebot der Antheilscheine der Herzoglich Braunschweigischen Prämien⸗Anleihe vom 1. Mar 1869 Serie 8759 Nr. 29, Serie 4108 Nr. 36, Serie 4621 Nr. 45, Serie 4670 Nr. 1 und Serie 6760 Nr. 1 beantragt. Die Inhaber dieser Antheilscheine werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 25. August cr., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 27, angesetzten Termine ihre Rechte anzumelden und die Antheilscheine vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden sollen. Braunschweig, 19. Januar 1885 8 Herzogliches Amtsgericht. Rabert.
[70194¹1° Im Namen des Königs! 8 Verkündet am 4. Februar 1885. Jacobi, Gerichtsschreiber 1 In Sachen, betreffend das Aufgebot der Post Ab⸗ Pen. 1— 8 1 grf Nr. 46 Sorge erkennt das koöonigliche Amtsgericht zu Loewen dur . richter Fränkel für Recht: 1mn“ I. Dem Dienstknecht Johann August Grabisch zu Niewe und dem abwesenden Johann Joseph Grabisch wird der Anspruch auf die bei der Subhastation des Grundstücks Nr. 46 Sorge aus der Abtheilung III. Nr. 1 für die Theresia Grabisch und die Geschwister Johann August, Johann Joseph und Johanne Marie Grabisch eingetragenen Post von 25 Thlr. zur Hebung gekommenen und zu einer Spezialmasse genommenen 79 ℳ 87 ₰ vorbehalten, „II. alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen auf die vorgedachte Masse aus⸗ geschlossen, III die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus der Masse vorweg zu entnehmen. Fränkel.
[70189] 8
Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Urkunde vom 24. November 1848 nebst Hypothekenschein, woraus für die Geschwister Nehrt Nr. 44 zu Rothen⸗ uffeln im Grundbuch von Rothenuffeln Bd. II. Bl. 85 rubr. III. sub Nr. 1 auf der Stätte Nr. 44 da⸗ selbst ursprünglich 705 Thlr. nebst Naturalien, jetzt noch für Caroline Nehrt und Christian Nehrt je 200 Thlr. Brautschatz, für Erstere 25 Thlr. für ein Ehrenkleid, für Letzteren 30 Thlr. für ein solches, und für Jeden von Beiden ein Kleiderschrank, Bett⸗ stelle, Koffer, Bette, eine Kuh und 9 Bothen Flachs eingetragen worden, für kraftlos erklärt.
Minden, den 24. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht.
[70188⸗ Bekanntmachung. “ In Sachen, betreffend das Aufgebot eines ver⸗ lorenen Hypothekeninstruments hat das Königliche Amtsgericht in Querfurt durch den Amtsrichter Krüger für Recht erkannt: daß das in einer Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfandverschreibung, d d. Querfurt, den 16. No⸗ vember 1833 und dem Hypothekenschein d. d. Gerichtsamt Querfurt, den 18. November 1833 bestehende Hypothekeninstrument über das in Band IV. Art. 5 Abthl. III. des Grundbuchs von Querfurt für den Königlichen Lieutenant und Adjutanten Freiherrn Ernst von Danckel⸗ mann eingetragene, zu 5 % verzinsliche Dar⸗ lehen von 2000 Thaler für kraftlos zu erklären. Querfurt, den 25. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
[70190] Bekanntmachugg. Durch Ausschlußurtheil vom 16. Februar 1885 ist die Hypothekenurkunde über 54 Thlr. Judifikat⸗ forderung und 8 Thlr. Kostenkaution, eingetragen aus dem Erkenntniß vom 21. November 1872 auf Grund des Ersuchens des Prozeßrichters für den Eigenthümer Franz Pawlowski zu Birnbaum in Abth. III. Nr. 7 des dem Handels mann Kluge'schen, Eigenthümer Müller'schen und Eigenthümer Helmchen⸗ schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Milostowo Nr. 36, gebildet aus der Ausfertigung des vorbe⸗ zeichneten Urtheils und dem Hypothekenbriefe vom 27. Januar 1873 für kraftlos erklärt worden. Birnbaum, den 23. Februar 1885.
8 Königliches Amtsgericht.
[70018]
Oeffentliche Zustellung und Ladung. Der K. Advokat und Rechtsanwalt Braun dahier hat unterm 9. ds. Mts. praes. 14 c. Namens des Kaufmanns David Neumeyer in Augsburg gegen:
Marie Steigleder von Ottmarshausen, ledig,
geisteskrank, vertreten durch ihren Curator,
den Maurer Johann Schuster zu Edenbergen, b. Andreas Steigleder, ledig, von Ottmars⸗ bausen, c. Vitus Steigleder von dort, letztere Beide unbekannten Aufenthalts, wegen Wohnungsrechts bei der II. Civilkammer des K. Landgerichts Augsburg Klage eingereicht, welche den Antrag enthält: Kgl. Landgericht wolle erkennen:
1) der Vertheilungsplan des K. Amtsgerichts vom 15. Januar 1885 sei dahin abzuändern, daß die Wohnungsrechte unter die Hypothek⸗ forderungen eingesetzt und soweit sie nicht durch den Kaufschilling zur Tilgung kommen, ge⸗ löscht werden;
eventuell, daß der Erlös, soweit er auf die .““ trifft, dem Käufer zugewiesen werde; die Beklagten haben sämmtliche Kosten zu tragen, sowie die Vorladung der Beklagten zum Verhandlungstermin mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Dieses wird den beiden Beklagten Andreas und Vitus Steigleder in Ottmarshausen, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur mündlichen Verhandlung
Königliches Amtsgericht.
Donnersta . bei der II. burg ansteht.
[70022] Brulfer zu
im
Elisabeth und Josef
hristine nämlich:
b. Luise Estella
Vaters, Waaren,
zu 5 % vom Tage rechnet und das zu vollstreckbar zu erklä
Kaiserliche Amtsgeri Mittwoch,
[7000⁴] Der M. vertreten durch
den 29. Mai 1
Zum Zwecke dieser Auszug der
[70008] Die Ehefrau des
den Rechtsanwalt
lassung, mit dem
anf den 22. Gerichte zugelassenen
[70009]
böslicher Verlassung,
stadt auf den 22.
Gerichte Zum
Halberstadt, den
[70010] Die Eh Louise, geb. Brandt, den Rechtsanwalt ihren Ehemann, Groeningen, selbstverschuldeten,
mit der Aufforderun
Zum Zwecke
[70020] Die ledige Therese bei Bürgel, Dr. Zeiß in Jena, kl
der Sache auf
kannten Aufenthalts,
jährig, früher z
Karoline, geb. Kobbatzki
des Rechtsstreits vor die lichen Landgerichts zu Halberstodt
Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei
vertreten
Albert Hartmann aus
Augsburg, den 23. Februar 1888 Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Augsburg. Ullinger, K. Sekretär.
Oeffentliche Zustellung.⸗ Die Kauffrau Marie Lescasse, ng. n von Josef Mörchingen wohnhaft, klagt gegen: 1) Frau Augustine Grosmangin,
Dieunze (Saline) wohnhaft, Wittwe des kürzlich Weiher von Mörchingen ertrunkenen Mau⸗ rers Johann Josef Offroy; sie in eigenem Namen, wie auch Mutter und gesetzliche Vor⸗ münderin ihrer minderjährigen, bei ihr domizi⸗ lirten, aus 9½* Ehe hervorgegangenen Kinder
arie 2) die aus der ersten Eh
auf Zahlung von ℳ 11 36 ₰ — mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urtheilung zur Zahlung obiger Summe nebst Zinsen
der ren,
cht
Dois
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
Mosgöller zu Rödelheim, Rechtsanwalt Dr. klagt gegen seine mit unbekanntem abwesende Ehefrau Ursula, Weikersheim wohnhaft, Ehebruchs, mit dem Antra teien am 5. September 1875 in schlossene Ehe dem Bande nach zu Verklagte als den schuldigen Theil ladet die Beklagte zur mündlichen Rechtsstreits vor die erste Civilkammer lichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf Vormittags 9 Uhr,
küller Friedrich
885,
mit der Aufforderung,
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
der öffentlichen Zustellung wird Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 23. Februar 1885.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Bergmanns Eduard Scubovius, zu Unseburg, vertreten durch Frorath zu Halberstadt, klagt gegen ihren genannten Ehemann, Eduard Scubovius ebendaher, wegen böslicher Ver⸗ Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung III. Civilkammer des König⸗
Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Halberstadt, den 20. Februar 1885.
Richter, ö Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Malers Ludwig Wysocki, Bertha, P”. ernt tt getenalhecgdt⸗ Rechtsanwa reis daselbst, klagt gegen den Maler Ludwig Wysocki ebendaher . Eg eventuell wegen selbstverschul⸗ deten Mangels an Unterhalt, mit dem Ehetrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civil⸗ kammer des Königli
zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht.
18. Februar 1885.
Richter,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
1 Oeffentliche Zustellung.
efrau des Steinsetzers Wilhelm Lange, zu Croppenstedt, vertreten durch Ruhnke zu Halberstadt, klagt gegen den Steinsetzer Wilhelm Lange aus wegen . durch Ausschweifung und unordent⸗ liche Wirthschaft herbeigeführten Gewährung des Unterhalts dem Antrage auf Ehescheidung — und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf
den 22. Juni 1885,
g.
der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Halberstadt, den 18. Februar 1885.
3 1 ichter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Merkel zur Zeit in Droschka durch Herrn Rechtsanwalt agt gegen den Fleischergesellen Blankenhain,
wegen
hervorgegangenen
225 der Klage an ge⸗ erlasse
llstre und ladet die mündlichen Verhandlung des zu Chateau⸗Salins auf „den 15. April 1885. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
chen Landgerichts
Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen
Vormittags 9 Uhr, einen bei Gerichte zugelassenen Anwalt
den 7. Mai 1885, früh 8 ½ Uhr, ivilkammer des K. Landsgerichts Augs⸗
*
Dienstmagd zu
Offroy;
e des verstorbenen Johann Offroy mit der Miral
a. Josef Arnuld Offroy, früher in Reich wohn⸗ haft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ enthaltsort abwesend,
Offroy, ohne Gewerbe, voll⸗
, u Reich, jetzt zu Paris wohn⸗ haft, jedoch ohne bekannte Adresse;
Die Kinder des mehrgenannten verstorbenen
ꝛc. Offroy in ihrer Eigenschaft als Erben ihres
vorverstorbenen Frau Kinder,
und Auf⸗
für gelieferte
nde Urtheil für vorläufig Beklagten zur Rechtsstreits vor das
eau,
Schulz hier, Aufenthaltsorte
geb. Leitner, früher in auf Ehescheidung wegen ge, die zwischen den Par⸗ Mergentheim ge⸗ trennen und die zu erklären, und Verhandlung des des König⸗
einen bei dem gedachten
den Bergmann
dem gedachten
vertreten durch den „ihren Ehemann, wegen
Antrage auf zu Halber⸗
bei dem gedachten
Verlassung, sowie wegen
rten Unvermögens zur für seine Familie, mit
dem gedachten zu bestellen.
jetzt unbe⸗
ehelicher Schwängerung mit dem Antrage auf Ver⸗
Tauf⸗ und Wochenbettskosten, Zahlung eines jähr⸗ lichen Altmentationsbeitrags von 72 ℳ von der Geburt des Kindes ab bis zum vollendeten 15. Le⸗ bensjahre in vierteljährlichen Vorauszahlungen, sowie Tragung resp. Erstattung des Konfirmations⸗ event.
des Beerdigungs⸗Aufwandes und ladet den Beklagten
das Großherzogl. Sächsische Amtsgericht zu Jena
11“ Dienstag, den 31. März 1885, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
b „Hundertmark,
Gerichtsschreiber des Großberzogl. Sächsischen
Amtsgerichts. 8 8 ,— [70023] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Carl Ebert zu Jastrow klagt gegen den Bauerhofsbesitzer Carl Kohls, früher zu Plietnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Darlehnsforderung von 45,05 ℳ und Zinsen mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 45,05 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 30. August 1884 zu verurtheilen, auch das Urtel für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Jastrow auf
den 24. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 54/85.
Jastrow, den 23. Februar 1885.
Bordt,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerich [70014] Oeffentliche Zustellung.
Der Kgl. Hauptmann a. D. Ludwig von Cancrin dahier, vertreten durch den Kgl. Hauptmann a. D. Ferdinand von Cancrin allda, hat gegen den Kgl. Premier⸗Lieutenant a. D. Ludwig von Cancrin von hier, z. Zt. an unbekannten Orten sich aufhaltend, Antrag auf Entmündigung wegen bleibenden Zu⸗ standes von Gemüthsschwache gestellt. — Zur Ver⸗ nehmung des zu Entmündigenden gemäß §. 598 C. P. O. wurde von Großherzoglichem Amtsgericht hierselbst Termin auf 8 1
Montag, den 13. April 1885,
Vormittags 9 Uhr. bestimmt, wozu derselbe mit dem Anfügen geladen wird, daß bei seinem Ausbleiben in der Sache nach Lage der Akten weiter erkannt werden würde.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
Karlsruhe, den 19. Februar 1885.
1 W. Frank, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. Zustellung. .
170007] Oeffentliche 8
Die verehelichte Arbeiter Paultne Müller, Hubert, zu Sarne, vertreten Dr. v. Plucinski Franz Müller,
rtr durch den Rechtsanwalt zu Lissa, klagt gegen den Arbeiter üt. unbekannten Aufenthaltes, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehend⸗ Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, ihm auch die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lissa, Provinz Posen, auf den 11. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lissa, den 23. Februar 1885.
„Karpinski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich
170019)] Oeffentliche Zustellung. 1 Der Kaufmann F. Weydemann in Mogilno, ver⸗ treien durch den Rechtsanwalt Levin zu Mogilno, klagt gegen den Gastwirth und Grundbesitzer Joseph Kuliberda und dessen gütergemeinschaftliche Ehefrau Valeria, geb. Kamassa, früher in Gembitz, zuletzt in Parlinck, jetzt in Polen unbekannten Aufenthalts, wegen 120,69 ℳ und Zinsen, mit dem Antrage: die Beklagten zur Zahlung von 120,69 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 4. April 1881 f sů des Rechtsstreits zu verurtheilen und das Urthe für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet d Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Königliche Amtsgericht zu Mogilno au den 19. Mai 1885, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wir dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mogilno, den 21. Februar 1885.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts [70015] Oeffentliche Zustellung.
Die Anna Maria, geborene Schuck, Ehefrau vo Jacob Renth II., Ackersmann, in Sauer⸗Schwaben heim wohnhaft, vertreten durch den Gemeinde⸗Ein nehmer Odernheimer in Ober⸗Ingelheim, klag gegen den Friedrich Diehl, Ackerer, früher in Nie der⸗Hilbersheim, jetzt unbekannten Aufenthaltsortes aus einem Kaufvertragsakte unter Privatunterschrif vom 14. März 1874 wegen Nichtzahlung des Rest kaufpreises des in der Gemarkung Nleder⸗Hilbers heim gelegenen Grundstücks Flur III. Nr. 328, — 127 qm Acker im Brühl im Betrage von 39 ℳ, nebst Zinsen vom 13. Januar 1877 an, mit dem Antrage auf Auflösung des erwähnten Kaufvertrags, Erklärung der Klägerin als Eigenthümerin des be zeichneten Grundstücks, sowie auf Verurtheilung de Beklagten zur sosortigen Räumung dieses Grund stücks und Tragung der Kosten des Reichsstreites, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtsstreits vor das Großherzoglich Amtsgericht zu Ober⸗Ingelheim auf
den 29. April 1885, Vormittags 9 Uhr. hen Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
“ Debus, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. 8
1o2n] Oeffentliche Zustellung.
In der gerichtlichen Theilungssache der Firma „von St. George⸗Neufang'sche Bierbrauerei“ zu St. Johann, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt
Ansprüchen aus außer⸗
Giersberg, gegen Catharina Kundermann, Wirthin, zu St. Johann wohnend, Wittwe des daselbst ver⸗
urtheilang des Beklagten zur Zahlung von 18 ℳ
zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor