ö111.4“*“ 1 8 1 stellen, für welche man die vorhandenen Fonds größtentheils verwendet habe, und durch die gleichfeiti damit verbundene Ueber⸗
lastung der Gemeinden noch ver chlimmert worden. Wann das Schuldotationsgesetz sich endlich realisiren lasse, wisse man leider noch immer nicht, obgleich dasselbe ganz dringend noth⸗ wendig sei. Auch die Gehaltsverhältnisse der Elementarlehrer seien großentheils reformbedürftig. Redner besprach sodann das Verhältniß der kirchlichen Behörden zu dem Elementar⸗ schulwesen. Die Synode der Provinz Sachsen habe bedeut⸗ same Beschlüsse in der Richtung der Aufklärung und genauen rechtlichen Begrenzung dieser Verhältnisse gefaßt. Namentlich müsse der Umfang des sogenannten niederen Kirchendienstes endlich genau fixirt werden, und eine Trennung der kirchlichen von den Schulämtern sei im Prinzip gewiß zu erstreben.
Der Abg. Conrad wies auf Uebelstände hin, die sich im Elementar⸗Unterrichtswesen der polnischen Bezirke Ober⸗ schlesiens herausgestellt hätten. Es sei nichts dagegen einzu⸗ wenden, daß die Kinder die deutsche Sprache lernten. Aber über dem Unterricht in der deutschen Sprache würden die übrigen Disziplinen vernachlässigt. Zwar sei es den Lehrern gestattet, ausnahmsweise ibre Schüler bis zum zehnten Jahre in der polnischen Sprache zu unterrichten. Aber das nütze nicht viel: vor Allem sollte der Religionsunterricht Schülern auch noch über das zehnte Jahr hinaus in der polnischen Sprache ertheilt werden. Auch der Kirchengesang verwildere, weil es den Lehrern nicht mehr erlaubt sei, polnische Kirchen⸗ lieder einzuüben. Er möchte den Minister dringend bitten, in diesen beiden Punkten Wandel zu schaffen. 1 8
Der Abg. Spahn bemerkte, in Westpreußen sei für die katholischen Schulen nicht mit derselben Gerechtigkeit gesorgt worden wie für die evangelischen. Das müsse die katholische Bevölkerung der Provinz um so mehr verletzen, als die Evangelischen nach Ausweis der letzten Zählung sich in der Minorität befänden. An den Simultanschulen über⸗ wiege die Zahl der evangelischen Lehrer, die Hauptlehrerstellen seien fast durchweg von ihnen besetzt. (Redner führte eine lange Reihe von Zahlen an, um die Seeeee der katholischen Elemente nachzuweisen.) Es gehe so weit, daß katholische Kinder angehalten würden, den Religionsunterricht evangelischer Lehrer mit anzuhören. Das sollte in erster Linie von den Kreis⸗Schulinspektoren verhindert werden. Sie seien zwar darauf aufmerksam gemacht worden, hätten sich aber nicht veranlaßt gesehen, diese Klagen abzustellen. Wo die Katholiken in der Minorität seien, sei ihnen oft die Möglichkeit benommen, ihren Kindern einen ordentlichen konfessionellen Religionsunterricht zu Theil werden zu lassen. Man führe für die Bevorzugung der evangelischen Bevölkerung an, daß dieselbe den größten Theil der Schulkosten aufzubringen habe. Aber der Schulunterricht sollte doch nicht von der Größe des Geldbeutels abhängig ge⸗ macht werden. Ein zweiter Grund für die größere Zahl evangelischer Schulen solle ein geschichtlicher sein. Der größere Theil der Schulen solle seit Jahrzehnten evangelisch gewesen sein. Aber die Geschichte widerlege diese Behauptung. Von der Regierung sei anerkannt, daß die polnische Bevölkerung ein Recht habe auf die Erhaltung ihrer Sprache; man gebe ihr aber nicht die Möglichkeit, ihre Sprache in der Schule zu üben. Vielleicht lasse sich über das Maß des polnischen Unterrichts streiten, aber man habe die Verpflichtung, den Kampf mit dem Polenthum als ehrliche Deutsche zu führen. Auch bei den Schulinspektionen sei die Bevorzugung des evangelischen Elements bemerkbar. Fast durchweg seien diese Inspektionen in der Hand evangelischer Geistlichen oder Laien. Der Vorgänger des Ministers habe ausgesprochen, daß der Kirche ihr Einfluß auf die Schulen bewahrt werden müsse. Er bitte den jetzigen Minister, diesen Ausspruch endlich wahr zu machen.
Hierauf entgegnete der Staats⸗Minister Dr. von Goßler in längerer Rede, deren Wortlaut wir am Montag bringen werden.
Der Abg. Dr. von Stablewsli klagte darüber, daß die Schulbehörden in der Provinz Posen sich noch immer schwere Uebergriffe gegen die polnische Bevölkerung, gerade auch auf dem Gebiete des Elementarschulwesens, zu Schulden kommen ließen. Dies zeige sich namentlich in der Bevorzugung evangelischer Lehrer bei der Anstellung an Schulen in rein katholischen Bezirken. Auch die Leitung der Simultan⸗ schulen sei fast in allen Fällen eine evangelische; kaum jemals würden Katholiken dabei berücksichtigt. Nirgends machten sich ferner die Germanisirungstendenzen so schroff geltend, wie Sr in dem Elementarschulwesen. Auch bürgere sich in
estpreußen allmählich die Praxis ein, daß man die Schul⸗ über das 14., ja selbst bis zum 16. Lebensjahre aus⸗ ne.
Der Abg. Dr. Wehr bestritt, daß die von dem Abg. Spahn geäußerten Ansichten in Westpreußen irgendwie getheilt wür⸗ den. Das polnische Element habe in Westpreußen zugenom⸗ men. Von Unterdrückung der Polen sei keine Rede. Die Schulverwaltung in den 1850er Jahren habe viel⸗ mehr den großen Fehler gemacht, den Polonismus allzusehr zu begünstigen. Von dieser verkehrten Praxis sei die jetzige Schulverwaltung lediglich zurückgekommen; das jetzige Verfahren aber als Unterdrückung zu bezeichnen, sei
völlig unberechtigt. Hoffentlich werde sich der Minister durch die Beschwerden der Westpreußen polnischer Zunge nicht bestim⸗ men lassen, von seinen im vorigen Jahre hier kundgegebenen Grundsätzen abzugehen. Haß und Abneigung der Deut⸗ schen gegen die Polen komme nur ausnahmsweise, der Polen gegen die Deutschen aber regelmäßig vor. Auch der Abg. Windthorst möge dies beachten und daraus entnehmen, wie S. “ seine neuliche Inschutznahme der Polen ge⸗ wesen sei.
Der Abg Lassen trug Beschwerden der nordschleswigschen dänischredenden Bevölkerung über nicht genügende Berück⸗ sichtigung ihrer Nationalität im Elementarschulwesen vor.
6 Die Position wurde bewilligt und die weitere Berathung um 4 ¼ Uhr auf Sonnabend 10 Uhr vertagt.
— Die in der gestrigen (29.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten von dem Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. von Goßler, betreffs der Ueberfüllung der höheren Lehranstalten gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut:
Miine Herren! Ich möchte mir gestatten auf die Bemerkungen, die zum Tit. 1 gemacht sind, jetzt zu antworten, weil bei diesem Titel auch allgemeine Fragen zur Erörterung gestellt werden können. Ich darf annehmen, daß, nachdem die Rednerliste erschöpft ist, ich nicht mehr in die Lage kommen werde, mich über allgemeine Fragen ver⸗ breiten zu müssen. Ich werde mir dieselbe Beschränkung auferlegen, wie die Herren Vorredner, indem ich alle die Punkte ausscheide, welche Gegenstand besonderer Petitionen sind, also auch namentlich die Reliktenfrage, welche Hr. von Haugwitz erörtert hat. “
Hrn. Dr. Krovratscheck stimme ich vollkommen darin bei, daß die Frage, wie die Berölkerung der höheren Lehranstalten zu regeln, namentlich die Ueberfüllung in den mittleren Klassen zu be⸗ seitigen sei, eine der schwierigsten und ernstesten Aufgaben der Unter⸗ richtsverwaltung ist. Diese Frage ist übrigens nicht blos in den beiden genannten Werken erörtert worden, denen ich meine volle Anerkennung zolle, sondern man kann ohne Uebertreibung sagen: es haben in der letzten Zeit an 100 Brochüren und Aufsätze in Zeitschriften diese Frage behbandelt und zum großen Theil mit großer Sicherheit beantwortet. Aber es gehen die Antworten so weit auseinander, daß es für die Unterrichtsverwaltung von Tag zu Tag schwerer wird, aus den verschiedenen Vorschlägen den rechten Weg zu finden. Zudem sind, wie ich schon anderweit ausgeführt habe, die positiven Maßnahmen der Unterrichts⸗ verwaltung unter allen Umständen dann unfruchtbar, wenn nicht end⸗ lich in unserer Bevölkerung die Ueberzeugung Platz greift, daß es unter unseren egenwärtigen Produktions⸗ und ieeeitattes fehlerhaft ist die Söhne aus⸗ schließlich den höheren Lehranstalen zuzuführen, und daß auch außerhalb der sogenannten gelehrten Stände ein großes, weites und fruchtbares Gebiet zur Ent⸗ faltung der Thätigkeit liegt. G 18
Ich habe meine ganze Anstrengung darauf gerichtet — das ist ja auch in dem Lehrplan vom Jahre 1882 zum vollen Durchbruch ge⸗ kommen —, daß in den Kommunen und in der Berölkerung die Er⸗ kenntniß Platz greift, es empfehle sich, Lehranstalten zu begründen, zu bevölkern und zu begünstigen, welche den Knaben in einem 6⸗ und jährigen Lehrkursus eine gewisse, abgerundete Bildung geben und sie befähigen, mit dieser abgeschlossenen Bildung im bürgerlichen Leben eine für das Staatsganze ersprießliche Thätig⸗ keit auszuüben.
Von diesem Standpunkte aus habe ich auch nach der Richtung, in welcher sich die Vorschläge der Herren Dr. Kropatscheck und Schmidt bewegen, eine Prüfung und nähere Erwägung eintreten lassen. Aber mit einer „solchen positiven Maßnahme, wie sie hier empfohlen ist, läßt sich das Ziel nicht erreichen. Es spricht sich sehr leicht aus, man solle die Aufnahme⸗ bedingungen für die höheren Lehranstalten erschweren. Das trifft jedoch Kinder, welche, wenn ich von den Vorschulen absehe, sich im 8. bis 10. Lebensjahre befinden, und würde die Rückwirkung haben, daß die Kinder im zartesten Alter mit positivem Wissen aus⸗ gestattet und in einer Weise überbürdet werden würden, welche für die weitere Entwicklung vielleicht verhängnißvoll werden könnte.
Noch mißlicher ist es, Knaben, welche in den mittleren Klassen nicht ganz normal vorwärts kommen, ohne Weiteres zu entfernen. Sie wissen Alle, vielleicht sogar aus eigener Erfahrung, daß in einer gewissen Periode, in der Pubertäts⸗ periode, eine Anzahl sonst tüchtiger Knaben nachläßt. Es wäre hart, wenn in solchen Fällen in Tertia oder Sekunda ohne Weiteres mit rauher Hand hineingegriffen und deshalb, weil in den letzten 2 oder 3 Censuren sich Rückschritte gezeigt haben, auf Entfernung von der Anstalt gedrungen werden sollte. — Es ist nicht selten — und die Hrn. Abgg. Dr. Kropatscheck und Schmidt werden dies aus Ihrer reichen Erfahrung bestätigen —, daß Knaben, die in den mittleren Klassen nicht das Erwünschte geleistet haben, nachher in den oberen Klassen die an sie gestellten Anforde⸗ rungen in vollem Umfange erfüllen und eine vortreffliche Abgangs⸗ prüfung ablegen. “
Etwas konkreter ist der Vorschlag des Hrn. Abg. Schmidt in Bezug auf die Erhöhung des Schulgeldes. Die Thatsache liegt in einzelnen Fällen vor, daß in dem Augenblick, wo das Schul⸗ geld z. B. im Durchschnitt von 72 ℳ jährlich auf 90 ℳ erhöht wurde, eine ganze Reihe von Schülern von der Anstalt weggeblieben ist. Es giebt eine Masse Eltern, welche auch dann, wenn nur eine Erhöhung um 18 ℳ jährlich eintritt, ihren anderen Kindern gegen⸗ über es nicht mehr verantworten zu können glauben, vielleicht den ältesten Söhnen diese mehr gelehrte Erziehung zu Theil werden zu lassen. Aber, meine Herren, wie die Erfahrung zeigt, lassen sich auf diesem Wege zwar einzelne Anstalten in ihrer Frequenz zurück⸗ drängen, es führt dies aber namentlich in den ärmeren Provinzen zu großen Härten. Namentlich in der Provinz Posen trat die bedauer⸗ liche Erscheinung hervor, daß einer ganzen Reihe von unbemittelten Beamten und Geistlichen, Leuten des Mittelstandes und kleinen Gutsbesitzern es dadurch sehr erschwert wurde, ihre Knaben in die nahe gelegenen Städte zu bringen. Sie konnten diese 18 ℳ mehr nicht wohl aufbringen. 1 1
Aber der Erfolg ist auch im Allgemeinen nicht der gewesen, den der Hr. Abg. Schmidt erwartet oder von dem er glaubt, daß er ihn konstatiren dürfte. Der Hr. Abg. Dr. Kropatscheck hat die richtigen Ziffern bereits genannt; ich will nur noch die Zahlen für Pommern anführen. Hr. Dr. Kropatscheck habe zutreffend mitgetheilt, daß von 1859/60 bis 1881/82 die Zahl der Schüler, welche auf je 10 000 Einwohner kommen, sich von 36 auf 54 erhöht hat. Und diese Durchschnittsziffer des preußischen Staats erhöht sich ganz bedeutend grade für die Provinz Pommern. Dort ist die Zahl der Schüler in dem erwähnten Verhältniß von 37 auf 61 gestiegen; das ist eine außergewöhnliche Steigerung. Auch für das Jahr 1883 ergiebt sich, daß die pommerschen Anstalten in keiner Weise in der Frequenz zurückgegangen sind. Wenn ich von dem in der ersten Ent⸗ wickelung begriffenen Wilhelms⸗Gymnastum in Stettin absehe, so zählt — ich scheide die Vorschulklassen überall aus — nur eine einzige Anstalt zwischen 100 und 200 Schüler. Dagegen haben 7 Anstalten zwischen 2 und 300, 5 zwischen 3 und 400 und 4 zwischen 4 und 500 Schüler; das sind also Frequenzen, die sich bereits der gewünschten Normalzahl nähern, bezw. dieselbe sogar überschreiten.
Der Hr. Abg. Schmidt berührte sodann die Frage der Ver⸗ staatlichung der höheren Lehranstalten. Es wurde hervorgehoben, daß in den Provinzen die Kommunen ihre Anstalten häufig als eine Art Luxus ansehen und sich danach drängen, dieselben auf den Staat überzuführen. Ich glaube die Antwort hierauf hat der Hr. Abg. Spahn schon dadurch gegeben, daß er dargelegt hat, wie es in den einzelnen Kommunen außsieht. Die Erfahrung lehrt — fie mag uner⸗ wünscht sein, sie liegt aber in unsern Verhältnissen — daß in dem Augenblick, wo eine Kommune aus irgendwelchen Gründen sich ent⸗ schließt, auf allgemeinen kommunalen Gebieten des öffentlichen Verkehrs, der öffentlichen Gesundheitspflege u. s. w. kost⸗ spielige Ausgaben zu machen, als da sind Anlegung von Schlachthäusern, Kanalisation, geregelte Abfuhr, große Pflasterungen, Bau von Polizeigefängnissen u. dergl. —, die Kommune gegenüber der hierdurch bedingten hohen Belastung ihres Etats sich fragen muß, an welcher anderen Stelle sie ihren Etat entlasten könne. Ich habe das schon wiederholt ausgesprochen, daß bei dieser Lage der Dinge die Unterrichtsverwaltung gewissermaßen der Prügelknabe ist, denn die Unterrichtsverwaltung ist die einzige Staatsverwaltung, welche nach Lage des Staatshaushalts⸗Etats in den Stand gesetzt ist, aus ihren Dispositionsfonds Mittel zur Entlastung der Kommunen durch Zuschüsse für das städtische Unterrichtswesen, sei es für die Volksschulen, sei es auf dem Gebiete der höheren Lehranstalten, zu gewähren. Es wird leider vielfach verkannt, daß schwierige Lagen auf diesem Gebiet nicht aus einem Mangel an Einsicht oder gutem Willen der Unterrichtsverwaltung resultiren, sondern zurückzuführen sind auf die Thätigkeit der Kommunen, auf die zu hohe Anspannung ihrer Kräfte für die rasche Durch⸗ führung von Wohlfahrtseinrichtungen. Sind die Kommunen dadurch in eine gewisse Insuffizienz gesetzt, so erwarten sie deren Ausgleichung von der Unterrichtsverwaltung. 8
Aber, meine Herren, nicht allein die Geldfrage, es ist auch das allgemeine Prinzip, ob kommunale oder staatliche höhere Lehranstalten, hierbei von hoher Bedeutung. Als im Anfang der siebziger Jahre eine große Anzahl von mittleren Kommunen neue höhere Lehranstalten errichteten, waren sie in der sehr ange⸗ nehmen Lage, durch die Bereitstellung von angemessenen Mitteln jüngere tüchtige Lehrkräfte für ihre Schulen zu gewinnen. Es liegt
im Lauf der Dinge, daß ein T il dieser Kräfte matter geworden ist
s nicht mehr so leistungsfähig wie früßer.
abständig oder wenigsten ße Verlegenheit.
und nun kommen d Zeitpunkt, die betreffend nicht gekommen oder es rung der Pensionen an bereit kleineren Komm Stadt wie B. Daher kommt es, daß, m von 12 Lehrern 3
e Kommunen in eine gro en Herren zu pensioniren ist vielfach noch fehlt auch den Kommunen für die Gewäh⸗ In jedem Falle sind die der Lage, so leicht wie der Staat oder erlin geschwächte Kräfte angemessen zu ver⸗ wenn beispielsweise in einem — was an und für sich hr in der Fülle der Kraft sich befinden, die Kom⸗ Rückgange ihrer Anstalten gegenüberstehen alle der Staat es immer noch ermöglichen ihrem und zum allgemeinen Nutzen
en Mitteln. unen nicht in
Lehrerkollegiu viel ist — nicht me munen einem absoluten während im gleichen F kann, solche Kräfte anderweitig zu zu verwenden.
also nicht immer blos auf dem finanziellen Gebiet, beruht auch auf höheren Rücksichten, wenn viele Kom⸗ 3 Erachtens mit Recht — der Ueberzeugung sind, ein in der Lage ist, solche Anstalten in kleineren r Hand in normalem Zustande zu erhalten. Es en, wenn ich mittheile, daß Kommunen vorliegen, welche übernommmen werden
sondern es be. munen — meine daß der Staat all Städten mit starke wird den Hrn. Abg. Schmidt interessir mir gegenwärtig über 39 Anträge von bitten, daß ihre Anstalten auf den
kann daran anknüpfend unmittelbar auf die Anfrage Spahn wegen des Gymnasiums ch aus der mir vorliegenden ausdrücklicher Bestimmung paritätisch mmung etwas zu ändern liegt nicht in meiner im Jahre 1881 betrug 127, evangelische, Schüler, so daß also die Katholiken el der Ziffer erreichen, welche die Evangelischen elbst schon darauf hingewiesen, daß das Kon⸗ er an sich nicht maßgebend sein kann en Lehranstalten nach Konfessionen. Es ich zu der von ihm gegebenen Zahl mit⸗ höheren Lehranstalten der Provinz Ostpreußen, chulen, sich 6293 evangelische und 484 katha⸗ eben 582 jüdische Kinder, und daß die ent⸗ 39 katholischen und
Verhältnisse der Schüler⸗
Es ergiebt si Nachweisung, daß die Anstalt auf Grund
An dieser Bef
84 katholische und ungefähr zwei Dritt Er hat s fessionsverhältniß der Einwohn für die Theilung der höh wird ihn interessiren, theile, daß auf den ausschließlich der Vors er befinden, dan orschulen von 1156 evangelischen, 116 jüdischen Kindern besucht werden. Spahn hat dabei die Vielleicht ist es dem H im Laufe der letzten Wochen eine Verfügung besonders auch darauf hinweist, daß bei der heren Lehranstalten mit großer Vor⸗ ingen auch darauf Be⸗ cht gegenseitig verletzt
übergehen.
28 jüdische
lische Kind sprechenden V
Der Hr. Ab bibliotheken nicht entgangen, daß ich erlassen habe, welche ganz Auswahl der Bücher für die hö sicht verfahren wer dacht zu nehmen sei, daß
Was die Anfrage de Breslauer Gymnsiums anl lich, daß gegenwärtig 6 Le sollen, von denen 3 katholis
Was die Bemerkung betrifft, so würde ich bitten, Notiz zugehen zu lassen. Insbesondere weiß ich surarbeiten bei der Abiturien
Zum Schluß k patscheck, der sich zum geschlossen hat, über die Die Frage der un bildeten Familien im West gaben der Unterrichtsverwa ist richtig, daß meine Bemühung, um zu errichten, bisher mi ist, aber ich habe wenigstens v ßen dem Mißstand zu steuer Ermittelungen darüber angestellt, au welchem Umfang aus den und Nordwesten, also im Zug Tempelhof
den möge und vor allen De die Konfessionen ni
8 Hrn. Abg. Porsch in Betreff des neuen angt, so ist mir im Moment nur erinner⸗ hrer ernannt sind oder ernannt werden d 3 evangelisch sind. wegen des katholis mir darüber eine nähere s Unterrichtsverwaltung ist davon nichts nicht, daß an katholischen Feiertagen tenprüfung gemacht worden wären. omme ich auf die Bemerkung des H Abg. Schmidt (Stettin) an⸗ Gymnasialverhältnisse terrichtlichen Fürsorge für Söhne aus ge⸗ en Berlins ist eine der unbequemsten Auf⸗ ltung der Stadt Berlin geg im Westen ein neue t genügendem Erfolg noch nicht ersucht, auf anderem Wege Ich habe sehr eingehende z welchen Ortschaften und in im Westen, Südwesten etwa in die Lehranstalten
chen Feiertages an⸗
Theil der Hr. Berliner
11695662 Oeffentliche Zustellung.
Altenburg), Dienstknecht, und
Vororten Berlins,
ge von Charlottenburg bis geb. den 1. Mai 1859 in Königswalde (Verw.⸗Bez.
diesen Vororten aus Schülern den Berliner und zwar nicht etwa blo thalschen Gymna Herz der Sta
höheren Bildungsanstalten zugeführt wird, s dem Wilhelmsgymnasium und dem J er hinaus bis tief in das Askanische Gymnasium ec. erdebahn, sondern auch mit here Lehranstalt
sium, sondern weit darüb s in das Köllnische, fahren nicht allein mit der Pf der Eisenbahn und erreichen sehr rasch.
gymnasium z genommen
dt hinein bi auf diese Weise ihre hö
in Lichterfelde bereits ein Pro⸗ es in den Etat noch nicht auf⸗ zusammen,
Genehmigung in Steglitz gewisse lokale Vora alt ins Leb
st mir möglich gewesen, u genehmigen. hängt damit abgeschlossen
t, daß, wenn dort eine höhere Lehranst darf ich hoffen, mindestens 200 bi fern zu halten. urg wegen Gründung Auch dort best — die Räume, die ange⸗ es nicht möglich erscheint,
ch⸗Wilhelms⸗
vor das Herzogliche Schöffengericht zu Altenburg, Amtsgerichtsgebäude, III. Etage, zur Hauptverhand⸗ lung geladen. .
ussetzungen er⸗ en treten kann. 8 300 Knaben von
so weit geförder füllt werden, au Auf diese Weise den Berliner Bildungsanstalten Verhandlungen in Charlottenb Progymnasiums b eine Schwierigkeit boten sind, sind allerdin Kinder aus den besseren
ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. ereits weit vorgeschritten. hinsichtlich des Lokals; gs derart, daß
Ständen darin aufzunehmen.
gewöhnliche Prozesse 685, Urkundenprozesse 380, e e. Wechsel⸗ — 15. eiten in der Berufungs⸗Insta dllefundenpronese. darunter 5 Iean eßlich der den Ansatz der Gerichtskosten
prozesse 349, Arreste und einstwei
In bürgerlichen Rechtesterür kamen vor: 556 Prozesse, prozesse. Beschwerden (auss betreffenden Beschwerden) kamen
keiten 356, im Konkursverfahren 32. in berdeeflhhen Ete eshesshg.
Die Zahl der mündlichen Verhandlungen in erster Instanz betrug „ welche anhängig geworden sind in senden Jahre 2263, zusammen 3709, Von den Kammern
. 5 che anhängi i früheren Jahren 161, im laufenden Snbenci,9 g. 2
vor den Zivilkammern in Sa
rüberem Zabren 1180, 2,— runter kontradiktorische V
für Handelssachen in ——, 1994.
darunter contradiktorische Verhandlungen 392
Die Zahl der mündlichen Verhandlun G
8 1 en in d
— e 8 anhängig geworden sinde betrug vaben „im laufenden Jahre 550, zusammen 807, darunter kontradiktorische
Verhandlungen 628.
Die Zahl der mündlichen Verhandlun
x . 8 gen in der
nnes. eesrer. aencdes ges-Fade. isf Eühe kunden und Wechselprozessen 45 öö ncdeHärzellin “
2 tw V
PPe an Gtze und Euimändigurgssaczen 262, dfleftcheilsgen Zoscxunghe Ker⸗ nisse der mündlichen Verhandlungen erster Instanz vor den — 221 für Handelssachen belaufen sich in gewöhnlichen Prozessen auf 640, an Urkunden und Wechselprozessen auf 307, an Arresten und einftweiligen Verfügungen 1, alles in allem 948. Die Erzebnisse der mündlichen Verhandlungen in der Berufungsinstanz belaufen sich in
gewöhnlichen Prozessen auf sachen: 1 Klage au der Ehe, Ehesch 115, zusammen 202,
Klagen auf Herstellung d 14, zusammen 18, davon
zurückgew
verfahren in erster Instanz.
Hauptver Urtheile 66.
mündigungssachen kamen vor: beschlusses 4, Wiederaufhebung endeten Eatmündigungssachen lautet 1 rechtskräf auf Aufhebung des Entmündigungsbeschlusses, 1 auf Wiederaufhebung
1. Geschäfte, welche dem Hauptverfahren vor⸗ Von der Staatsanwaltschaft ohne weiteres Verfahren kgewiesene Anträge und Anzeigen gab es 894, an die zuständige Behörde abgegebene Anträge und Anzeigen 219. waren anhängig 8703, darunter Voruntersuchungen 1057. 2 Haupt⸗ t Von den Schwurgerichten waren an⸗
70, von den Strafkammern wegen Verbrechen 499, wegen Privatklagen gab es 146, andere welche zur Zustän⸗
der Entmündigung. B. Strafsachen.
Vergehen 434. 3. Berufungen. Vergeben und Uebertretungen 572. Beschwerden, der Strafkammer gehören 83.
handlungen vor den Schwurgerichten fanden 67 statt, Es sind nach diesen Urtheilen 60 Personen verurtheilt, 19 freigesprochen worden. — Von den Strafkam gab es 825 Hauptverhandlungen, 794 Urtheile. Es sind nach diesen Urtheilen in erster Instanz 922 Personen verurtheilt, 93 freigesprochen
9, in Urkunden⸗ und Wechselprozessen auf 2, zusammen 841. An Einzelheiten sind zu I sn Fhe f Nichtigkeit der Ehe, 1 Klage auf Ungültigkeit eidungen waren anhängig überjährige 87, diesjährige wovon 108 erledigt sind, 94 unerledigt blieben; es ehelichen Lebens überjährige 4, diesjährige davon sind 4 beendet. In den beendeten Ehesachen lauten 64 rechtskräftig gewordene Urtheile auf Ehescheidung. Ent⸗
Anfechtung des Entmündigungs⸗ der Entmündigung 1.
verfahren eröffnet worden ist wegen Ve 342. — Vor den Strafkammern in 505 Hauptverhandlungen statt, Urtheile gab es 463. Von diesen Urtheilen ergingen nach der Verhandlung vor fünf Richtern 250, vor drei Richtern 213. ergangenen Urtheile vertheilen Rheinschiffahrtsgerichtliche Sachen 2, andere Sachen 130. Von den ergangenen Urtheilen lauten auf Aufhebung des erst auf Verwerfung der Berufung 283. An Einzelheiten kamen vor: Beendete Vorverfahren 7881, Seitens der Staatsanwaltschaft 3482, durch Abgabe der Akten an einen Amtsanwalt 1187, durch Beschluß der Strafkammern auf Nicht⸗ eröffnung des Hauptverfahres 244, auf Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem Schöffengericht auf Grund des § 75 G. V. G. 2064, vor einem Schöffengericht auf Grund des § 207 St. P. O. 2, vor einem Schwurgericht oder einer Strafkammer 902. Anträge auf Er⸗ öffnung der Voruntersuchung sind gestellt von der Staatsanwaltschaft 900, Beschlüsse der Strafkammern auf Eröffnung der Vorunter⸗ suchung auf Antrag 22, Voruntersuchungen sind geführt von den Untersuchungsrichtern 782, von den Amtsgerichten 118. Am Jahres⸗ schluß anhängige Strafsachen, in denen ein Beschluß auf vorläufige Einstellung des Verfahrens ergangen war, 94. Strafsachen befanden sich Wiederaufnahmeverfahren und zwar ein I des Verurtheilten beendet durch Aufhebung des rtheils.
tig gewordnes Urtheil
Vorverfahren
mern in erster Instanz
rtheilen ergingen in Sachen, in en das Haupt⸗ rbrechen 452, wegen Vergehen der Berufungsinstanz fanden
Die nach der Verhandlung vor drei Richtern sich auf 81 Privatklagesachen, auf en Urtheils 180,
durch Einstellung des Verfahrens
Unter den beendeten
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
NR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Köni t önigl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
i den unten beschriebenen Schlosser Theodo Gustav Koch aus Spremberg, 18 aus 852 dam, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter Unterschlagung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justizgefängniß zu Cottbus abzuliefern.
Aktenzeichen J. 219/85.
neeeuse eer Feürnen 1885.
önigliche Staatsanwaltschaft. b
Beschreibung: Alter 27 Jahre, Statur groß, Haare blond, Stirn niedrig, Bart, blonder Schnurr⸗ bart, Augenbrauen blond, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung: Tuchrock von dunkler Farbe, schwarze Tuchhose, des eree esech” vünkle; glatter Tuchüberzieher,
eiße emisett mi warzem S schwarzer Filzhut.
1) Der Landwehrmann Julius Köhler, geb. de 22. Dezember 1849 in Obergrünberg (Abnigreich Sachsen), zuletzt in Podelwitz (Herzogthum Sachsen⸗
2) der Reservist Gustav Adolf Erdmann Cunert,
Sternberg, Preußen), zuletzt in Rußdorf (Herzog⸗ thum Sachsen⸗Altenburg), venendarf 8 ibn wird beschuldigt: ad 2 als beurlaubter Reservist, ad 1 als Wehrmann der Landwehr — ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Dieselben werden auf Donnerstag, den 16. April 1885, Vormittags 9 Uhr,
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando: 8
ad 1 Altenburg, 8 ad 2 Chemnitz 8
den 20. Februar 1885. er Herzogliche Amtsanwalt. Lange, Ref.
das Friedri Verhältnisse
der frequentesten Straß n namentlich e das zur Erhal⸗
Schluß komme ungünstigen Das Gymnasium und Friedrichstraße, Des geräuschvollen Stra Fenster nicht in dem Maß abe tung einer angeme an Anstrengungen nicht fehl gut zu gestalten, besondere hervorheben, tilationseinrichtungen gegenwärtig Weise gesorgt wird, als dies vor Uebelstand, der allerdings noch be kann, resultirt aus den Lichtverhältn
Ich bin sehr berei Uebelstände zu heben, a welche ich in meine daß Zustände, die i
Gymnasium. desselben etan also an einer enverkehrs wegen könne geöffnet werden, wi ünscht wäre. die Verhältniss
ee Aufgebot. b
ssenen Temperatur erw en lassen, um ch Möglichkeit zu bessern, daß durch sorgfältige und zw für frische Luft in g einem Jahre der Fall war. steht und den ich nicht bes
Alles zu thun, um ung mir angenehm, d Richtung u
g, wenn nicht folgendes Aufgebot erlassen:
und kann ins⸗
anz anderer
vrator Johann trag auf Todeserklärung gestellt hat.
Aufforderung, er es ist jede Anre Bemühungen nach der ch als unerwünschte ansehen
Amtsgerichte Weiler auf
anberaumt, und ergeht Aufforderun
Statistische Nachrichten.
Das 1. Heft des 25. Bandes der „Beiträg des Großberzogthums Hessen“ herzoglichen Zentralstell der Geschäfte der or bei dem Großherzoglichen Oberlan den Gerichten und Staatsanwaltsch des Geschäftsjahres 1883.
Es sind danach an A. Zivilsachen, den Zivilkammern: prozesse 55, Verfügungen Nichtigkeit der Ehe, idungen, 14 wegen in Entmündi mündigungsbe
„herausgegeben von ür die Landesstatistik, enthält dentlichen streitigen Geri desgericht zu Darmstadt aften im Bezirke desselben w h
den Landgerichten anhängt bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1) gewöhnliche elprozesse 14;
chtsbarkeit
2) Urkunden⸗ 14817606 Bekanntmachung. nd' einstweilt;e ⸗
3) Arreste u ) Arreste n g
achen 131, und 3 tigkeit der Ehe, Lebens; 5)
6 für Handeles
bard Ohlert zu Danzig wird der Inhaber des von der städtischen Sparkasse zu Elbing für den Antrag⸗ steller unter Nr. 15805 ausgestellten, über 698,54 ℳ validirenden Sparkassenbuchs aufgefordert, seine Rechte daran ätestens 111““
darunter Wechs 118; 4) Prozesse in Ehe 1 wegen Ungü Herstellung des ehelichen sachen 2, und zwar wegen Ferner vor den Kammern
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Das Kgl. bayer. Amtsgericht Weiler hat heute Josef Anton Wetzel, Bauernsohn von Hofs,
Gemeinde Heimenkirch, geboren am 10. Dezember 1819, ist im Jahre 1849 nach Amerika ausgewandert *
und seit Rerses Fe verschollen, weshalb dessen Ku⸗ etzel, Oekonom zu Geigersthal, An⸗
Demgemäß wird Aufgebotstermin bei dem Kgl.
Freitag, den 18. Dezember Ilf. Is., Vormittags 9 Uhr,
1) an den Verschollenen Fose Anton Wetzel, spätestens am Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich hierorts sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt werde, 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber dem; unterfertigten Gericht zu
machen. Weiler, den 19. Februar 1885. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Weiler. Gretler, Sekretär. 8
Auf Antrag des Realgvmnasial⸗Wirektors Dr. Bern⸗
im Aufgebots⸗ “
Deffentlicher Anzeiger. 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
. Industrielle Etablissements, Fabrik Grosshandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
.Literarische Anzeigen.
Theater-Anzeigen. In der Börsen-
Annoncen⸗Bureaux.
.Familien-Nachrichten.
am 27. Ma
BI. 279/10 3, 71
B III. 282/246 23
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278/143 1 hà 66 a 43
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321/133 44 34
111ö154u.5“
301/33 1 ha 14 a 84 qm 50 a 16 qm
EII. 195 c.
(Diese beiden letzt A
vermögen zu
— i 1885, 11 Uhr Vormittags, im Zimmer 7 unseres Gerichtsgebäudes anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Elbing, den 23. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht
Auf Grund glaubhaft gemachten längern als zehn⸗ — 7 ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes hat die politische Gemeinde Rüdigheim die Eigenthums⸗ eintragung folgender in dasiger Gemarkung gelegener Grundstäaͤcke: qm Weide zwischen den
egen, Acker hinter dem Wäld⸗
chen, Weide der Kuhrein,
„ hinter dem Kuhrein, Acker der hintern Stein⸗
wartshügel, Weide daselbst, Acker der große Stei wartshügel, Weide daselbst,
Wiese der Anspann,
qm Weide das Heberecke, g. 8 qm Wiese das Heberecke,
„ der Anspann, Weide die Heidäcker, Wtese in den Biegen,
Garten der Bachgarten,
8 in den Biegen,;
Wiese die Weimers⸗ wiesen,
Wiese die Weimers⸗ wiesen,
Wiese der Bachzarten, „ das Gemeinderoth, „ Insel,
Acker vorderste Stein⸗
hügel,
Acker mittelste Stein⸗ hügel,
Weide der Kreuzwerth⸗ hügel,
Garten der Rinderweg,
Weide das Hübelrad,
Wiese der Bornlappen, „ das Pfaffentriesch,
Backhaus Hofraum,
Weg der Steinwiesen⸗ acker,
Weg über dem Graben⸗ dorf,
Weg der Steinwiesen⸗ acker,
Weg der unterste Weg,
der oberste Weg,
der kleine Stockweg,
der Rinderweg, der oberste Weg, die Kirchgasse, Im Dorf,
der Rinderweg,
der Weckkrummen⸗
weg, „ der Weckkrummen⸗
weg, A II. 315/175 1 ha 27 a 93 am Weg ne oberste
Weg, 312/175 63 qm Weg der oberste Weas eren Parzellen als Theile von .II. 291/175)
Im Einverständniß mit der Gemeinde haben weiter die Eheleute, Maurer Martin Feußner und Regina, geb. Gnau, zu Rüdigheim Eintragung des Eigen⸗ thums an der Restparzelle von
AII. 291/175, AII. 310/175 Hofraum 91 qm
Alle Diejenigen, welche Rechte an jenem Grund⸗ 1 zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche spätestens im Ausschlußtermin
—— —
den 24. April 1885, Vormittags 11 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuche eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Anspüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs, das oben er⸗ wähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegen⸗ über Denjenigen, deren Rechte in Folge der inner⸗ halb der oben gesetzten Fristen erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.
Amöneburg, am 10. Februar 18855„..
Königliches Amtsgericht.
1 Oeffentliche Zustellung. Die zu Ludwigsburg wohnende Ehefrau Balthasar Lüttgen, Sophia, geb. Ulrich, vertreten durch Rechts⸗ 8 klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher Maschinenmeister und zu Cöln wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen grober Beleidigung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln auf den 30. April 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cöln, den 25. Februar 1885.
““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
anwalt Euler II.
dem gedachten
Oeffentliche Zustellung. Firma Ellering & Zach zu Coesfeld, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Roer zu Coesfeld, klagt gegen den Agenten Franz Wegmann, früher d dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, aus einer Wechselforderung, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an die Klä⸗ gerin aus dem Wechsel d. d Coesfeld, den 1. März 1884, fällig geworden 3 Monate dato, 120 Mark nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Juni 1884 zu zahlen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Coesfeld auf den 23. April 1885, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist wird auf 8 Tage festgesetzt.
1 8 Floret, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Firma Ellering & .
zu Coesfeld,
ach zu Coesfeld, vertre⸗ ten durch den Rechtsanwalt Roer zu Coesfeld, klagt gegen den Agenten Franz Wegmann, früher zu Coes⸗ feld, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, aus einer Wechselforderung mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin aus dem Wechsel d. d. Coesfeld, den 1. März 1884, fällig geworden 3 Monate dato, 280 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Juni 1884 zu zahlen und ladet d Heaten in vö B des reits vor das nigliche Amtsgericht zu Coesfeld auf B “ den 23. April 1885, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist wird auf 8 Tage festgesetzt.
1 Floret, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Anna Kreft, geborene Krause ig, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Silberstein in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Kreft zu Danzig, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das Band der zwischen Parteien bestehenden Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlang des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf
den 29. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 13. Februar 1885. 1 „Kretschmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[70215] HOeffentliche Zustellung.
Der Steinhauer Johann Lamp Sohn zu Durstel klagt gegen den Steinhauer Georg Schmitt aus Durstel, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Ar⸗ beitslohn aus dem Jahre 1880, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 78,00 ℳ nebst 5 % Zinsen seäeit 22. Februar 1885 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Drulingen auf
den 14. April 1885, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der bekannt gemacht.
lers, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts
[70221] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Pauline Gödde, geb. Wiegers, in Münster, vertreten durch den Justiz⸗Rath Dr. Fischer I. zu Hannover, 82,3 gegen ihren Ehemann, den Kutscher Carl Gerhard Gödde, früher in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, ihm die Erziehung unseres Kindes zu ent⸗ ziehen und dieselbe mir zuzusprechen.
Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer III.
des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf
den 16. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hannover, den 23. Fener 1885. ink, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[70222] Oeffentliche Zustellung.
Der Schreiber Ferdinand Marx, fruͤher in
jetzt in Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Roscher zu Hannover, klagt gegen seine Ehefrau Marie, geb. Heinevetter, früher in Bremen jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien be⸗ stehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären.
Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen
Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkam⸗
mer III. des Königlichen Landgerichts zu Hanno⸗ ver auf
den 16. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedacht 85 richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8a
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hannover, den 23. Februar 1885. Schink, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich
[70205] Oeffentliche Zustellung.
Die Provinzialhülfskasse für die Provinz Posen,
vertreten durch ihre Direktion, Letztere wiederum vertreten durch den Rechtsanwalt Beinert in Kempen, klagt gegen die Handelsmann Max und Rosalie, eborene Wolf Schmul’schen Eheleute, früher zu
rzybyszew, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen
der am 1. Dezember 1884 fällig gewesenen Zins⸗ und Amortisationsrate 88a h 9 8. Grundstücken der Beklagten zu Przybyszew Nr. 9 und Kempen Parzelle Nr. 11 Abth. III. Nr. 6 bezw. 4 haftenden Darlehns von 3000 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten als per- sönliche Schuldner und zur Vermeidung der Zwangs⸗ versteigerung in die Grundstücke Przybyszew Nr. 9 und Kempen Parzelle Nr. 11 zur Zahlung von 119 ℳ, sowie auf vorläufige Vollstreckbarkeits.Er⸗ klärung des Urtels, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kempen, Provinz Posen, auf
den 5. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr. G Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gapezyuüski,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
a Gerichtsschreiber des Königlichen A
mtsgerichts. 8
8 8 8