Der persönlich haftende Gesellschafter derselben, Land⸗ Insel Flores unterzogen, indem 1 tags⸗Abgeordneter Wiedwald, hat der Konkursmasse sein ganzes Ver⸗ orschriften des Art. 1 unterworfen bleiben, mögen zur Verfügung gestellt. 3) Die „Breslau, 6. März. (W. T. B.) Wie die „Schles. Ztg.“ be⸗ die Schiffe. richtet, betrug die Wochenproduktion an Roheisen etwa 8300 — 8400 t. Neben den regelmäßigen Ablieferungen auf größere Abschlüsse wurden wiederholt nicht unbedeutende Mengen Roheisen aus freier Hand verkauft. Puddlings⸗Roheisen 5,15 bis 5,20 ℳ 4 Gießerei⸗Roheisen 6,00 bis 6,50 ℳ Die Verarbeitung von Flußeisen zu 8ZZZ1“ Profilstücken und zu starken (Schiffs⸗) sowie zu dünneren Blechen war Vaterländischer Frauenverein. Nach A erhöchster Be⸗ im Zunehmen. Grubenschienen waren
des Etablifsements Buggenhagen eröffnet worden. Ist die Ausstell 8 — 8 5 4 i auch weniger zahlreich beschickt, als frühere Schauen der Eppffelln .“ — “ 9 5 E r st E B e 1 1 aA. g e
11“”“ Arnzeiger und Königiich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
bei Weitem. Der beschränkte Raum zwang das Ausstellungscom Berlin, Freitag, den 6. März 8
afenlazareth der sie zugleich den
Seeece üen denselben Formalitäten unterworfen wie
8 einige hundert Paar Tauben und etwa hundert Stamm Hühner zurückzuweisen, die dadurch ermöglichte Sichtung des angemeldeten Materials ist aber der Ausstellung selbst nur zu Gute gekommen. 152 der renommirtesten Züchter und Händler haben sich vereinigt, um ein erfreu⸗ liches Bild von dem hohen Stande der modernen Geflügelzucht zu geben. Ueber die Vertbeilung der Staatspreise hat sich die Jury wie folgt geeinigt: Die goldene Medaille des Kaisers erhielt Hr
Berlin, 6. März 1885.
, timmung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin det die dies⸗ on Stab⸗ und Sorteneisen ging regelmäßiger G 8 n— 11.
Keesselbleche waren besser begehrt. Die reise fest. Bei den Zinkverladungen entfaltete keit. Für Walzzink und Zinkfarben war
Frankfurt a. M., 5. März.
(W. T. B)
der deutschen Effektenbank beschloß, der bevorstehenden Ge⸗ ralversammlung die Vertheilung einer neunprozentigen Dividende
wie im Vorjahr vorzuschlagen.
Nürnverg, 5. März. Held.) Die Situation des täglich 200 — 300 B Waare 35 — 42 ℳ, gute grüne Waare verlangt und bezahlt. Der Lagerbestand schöne Hopfen sind sehr rar.
(Hopfenmarktb
allen verkauft werden.
Dresden, 6. März. (W. T. B.) Der in der des Aufsichtsraths der Deutschen Elbschiffahrtsgesellschaft 1884 ergiebt einen Reingewinn ℳ Hiervon werden für den Erneuerungsfonds und 940 000 ℳ verwendet und eine Dividende von 7 %
(W. T. B.) Wolle fest, zahlreiche Zotanvwol Genoppesgarnen und Lustres mehr Geschäft, Twofolds ruhig, wollene Stoffe ganz ge⸗
„Kette“ festgestellte Abschluß pro von ca. 1 510 000 zu Abschreibungen an die Aktionäre vertheilt.
Bradford, 5. März. kleine Aufträge, Bofonvwolle flauer. In geschäftslos.
St. Petersburg 6. März.
1 (W. T. nahmen des vorigen Jahres
betragen
im Jahre 1883; der Edelmetall⸗Import Edelmetall⸗Export 2560, gegen 19 938 031 Rubel im Jahre 1883.
Die Zuckerfirma Zah Die Passiva betragen Es ist eine Administration eingesetzt worden.
8 der
Moskau, 6. März. (W. T. B.) W. Gener hat die Zahlungen eingestellt. 340 000 Rbl.
Rußland. Die näheren
liegen in der Einsicht aus.
Verkehrs⸗Anstalten.
Hamburg, 5. März. (W. T. B.) aetia“ der Hamburg⸗
Lizard passirt.
New ⸗York, „Spain“ von der C. Messingsche Linie) ist hier
5. März. (W. T. B.)
eingetroffen.
Sanitätswesen und Quarantänewesen.
Süd⸗Amerika.
Die Sanitätsbehörde zu
d. J. Folgendes beschlossen: lle von kommenden Schiffe der Sanitätsbehörde zu unterziehen. Diese Schiffe werden,
Falle haben welche angezeigt erscheint.
2) Diejenigen Schiffe, welche rasilianische Häͤfen angelaufen haben,
reger begehrt und der
ich eine größere Geschäftig⸗ ink un das Geschäft reger, und uch in dem Bleigeschäft herrschte eine regere Thätigkeit.
Marktes ist stetig matt, wenn auch all⸗ Es kostet jetzt geringste gelbliche Mittelwaare in Parthien 45 —55 ℳ und 65 — 75 ℳ Für Primahopfen wird 85 — 95 ℳ ist etwas kleiner geworden,
Bedingungen zu der im ‚Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 43 ausgeschriebenen Submission, betreffend die Wasserleitung in Moskau, Expedition des „Deutschen Reichs⸗Anzeigers“ zur
Der Postdampfer r Amerikanischen rt⸗Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute
National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie
Montevideo hat unterm 5. Januar
Europa ohne Berührung der Häfen von Brastlien sind einer genauen Untersuchung durch den Arzt
3 falls ihr hygienischer und sanitärer Zustand gut ist, zum freien Verkehr wieder zugelassen, im entgegengesetzten sich dieselben derjenigen Observation zu unterziehen,
von Brasilien kommen oder werden einer Untersuchung im
von Statten; au blieben unverändert Königlichen Palais, Eingang Palais, Unter den Linden 3 Hauptvereins und der Der Aufsichtsrath Zugleich bemerken wir, zur Aufnahme in den Verein Frauen und Jungfrauen ohne
ericht von Leopold befähigt sind, welche für die
entgeltlich auszuführen oder so Umstände thätig zu sein.
gestrigen Sitzung Etwaige Gesuche um zu zahlenden Geldbeitrages straße 73 hierselbst, zu richten.
Berlin, den 23. Februar 1
Der Vorstand des Va
Aufn
Der hielt heute Mittag in Gegen
B.) Die Zoll⸗
99 354 581, gegen versammlung ab. Nachdem die
rau Staats⸗Minister Maybach
zunächst die neu nahm der Major 21. Jahresberichts.
Duncker Wir entn
seine opferbereite Thätigkeit der den, so manche befunden worden waren. Die ergaben 1934, der B ein. Die Ausgaben höhe von 9431 2029 ℳ, an stützungen 9050
erreichte ℳ An fo einmaligen
ℳ verwendet.
Packet⸗ Jahres um
Bezug auf die Ausgaben sei 439 ℳ mehr an Unterstützung reichlichen gewährten Unterstütz
Der Dampfer
Schluß fühlte sich Major D hochverehrten Protektorin den Dank für die dem Verein so une auszusprechen. Die Hohe Frau
ereins zu unterhalten.
der
jährige Generalversammlung des Vaterländischen Mittwoch, den 25. März d. J.
b Zweigvereine hierdurch freundlichst einladen. Zur Legitimation deim Eingange dient die Mitgliedskarte. daß nach § als ordentliche Mitglieder Unterschied des Glaubens pflichten, einen Beitrag von monatlich mindestens 50 zu zahlen und weibliche Handarbeiten für die Zwecke des Vereins un⸗ Außerordentliches Mitglied des Vereins wird ein Jeder, der einen regelmäßigen Geldbeitrag zur Vereinskasse zu
bitten wir an
Charlotte Gräfin von Itzenplitz.
Preußische Frauen⸗
Königlichen Hoheit der F im Festsaale des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten seine 21. General⸗
eingetretenen Mitglieder
im abgelaufenen Jahr aufs Neue reichlich Gelegenheit gefuaden hat,
Thräne zu trocknen und Hülfe zu bringen all denen, welche in bedrängter Lage derselben bedurften und einer solchen würdig
4536 ℳ Baarbestand, zusammen 13,265 ℳ azar brachte 5160 ℳ,
an bedürftige Arme vergeben. Die
sich um 520 ℳ günstiger als 1883 gestaltet.
3834 ℳ. Das Gesammtvermögen Baarbestand aus 29 030 ℳ Effekten, in Summa es hat sich somit gegen das Vorjahr um 701 uncker noch besonders gedrungen, der ehrfurchtsvollsten und tiefgefühltesten
mit einzelnen Herren und Damen eingehend über die Verhältnisse des
Der Verein „Cypria“ legt auch allgemeinen Geflüge lausstellung Zeugniß ab von seinem,
1 und von den Erfolgen, die diesem Streben zu danken sind. Die Ausstellung, die 13. ihrer Art, ist heute in den Räumen
Frauenvereins am „Abends 6 ½ Uhr, im Adler⸗Saale des durch das ehemals Niederländische 6 statt, wozu wir die Mitglieder des
für Tauben
„5 und 6 des Vereinsstatuts unbescholtene — und Standes ihrer Mitgliedschaft sich ver⸗
Dauer falls für
nst für den Verein nach Maßgabe der werbungen
zahlen sich verpflichtet. Verein mit Angabe des unser Bureau, Wilhelm⸗
ahme in den
885. zibar aus zu terländischen Frauen⸗Vereins. Buche „How
Wund Jungfrauen⸗Verein gesprochen hat
wart der Hohen Protektorin, Ihrer
hohe Protektorin von der Vorsitzenden, sind.
und den Damen und Herren des Vor⸗
tandes empfangen und in den Saal geleitet war, ließ Sich Höchstdieselbe Kancefchrten Cere “
Die in Rede stehenden Erwerbungen sind gemacht i der „Gesellschaft für deutsche Kolonisation“, der nun, bisher durch die Presse vielfach angegriffen und verketzert, Angesichts ihres von durchschlagendem Erfolge gekrönten Vorgehens, ein glän⸗ zender Triumph
vorstellen; alsdann das Wort zur Erstattung des ehmen demselben, daß der Verein
Linderung so mancher Noth zuzuwen⸗ Nation finden
Einnahmen betrugen, einschließlich
Die laufenden Beiträge an Zinsen gingen 1324 ℳ n dem gegenüber eine Gesammt⸗ rtlaufenden Unterstützungen wurden 7021 ℳ, überhaupt zu Unter⸗ Außerdem wurde Wäsche u. dgl. laufenden Beiträge haben sich gegen 783 ℳ vermehrt, auch das Resultat In erwähnt, daß gegen das Vorjahr en gewährt worden sind. Trotz der ungen verbleibt ein Bestand von des Vereins besteht außer diesem also aus 32 864 ℳ, ℳ verringert. Zum
erhalten
der kürzlich mit einem
rmüdlich gespendete Huld und Gnade nahm dann noch Veranlassung, sich
* als H in diesem Jahre mit einer
nd der Geflügelzucht gewid⸗
Scene.
Kreideweiß⸗Tempelhof.
und Leißner⸗Berlin für medaillen wurden zugesprochen den Herren: und Bartholomäus⸗Berlin Schreiber⸗Prenzlau und der Fasanerie v. Kucskowski & Co. für Brutapparat Brutapparate und Hrn. Ber
Die „Weser⸗Ztg.“ erhielt über
dem Konsul Roghé brieflich folgende näheren Mitt „Wir haben der beispiellosen opferung einiger Männer,
merro, Usagara,
I found Livingstone“
tion“ werden als Gegenleistung zur Rate von 75 a pro gezeichnete preußische Morgen, Falle der Verzichtleistung auf Land können in Berlin konstituirten „Deutsch⸗ Antheilrecht an die durch letztere Gesellschaft zu ver⸗ Statuten bezweckt diese und noch zu erwerben⸗ Rechte die Verwaltung und Verwerthung von Ländereien und die Ausbeutung von Handel Selbstbetrieb oder
deutsche Kolonisation
Im Deutschen Theater trat gestern Hildebrandt in Oscar ortense von Walnack Platz gefüllt, und die Künstlerin errang ihre ausgezeichnete Darstellung den Beifall des Publikums
Die Novität des Victoria⸗Theaters: Teufels“ geht morgen, Sonnabend, in glänzender Ausstattung in
theilenden Dividenden. Gesellschaft auf Basis der bereits erworbenen den Länder und
und für Hühner,
gemästetes Geflügel. 2 Ley⸗Berlin, für Tauben, den Herren
in Südafrika, ilun
Es handelt
Umkandoga und Ukami,
Es unterliegt wohl
bevorsteht, der seinen Widerhall wird. Wahrscheinlich wird der
und sich dieses Land selbst wählen kö
Nach dem §. 1 der
Uebertragung an andere im Osten Afrikas.“
Blumenthals Lustspiel auf. Das Haus war
——
Braun⸗ Dreilinden für Hühner, e, Hrn. Löhr⸗Hannover g emann⸗Berlin für Hülfsmittel.
die neuen deutschen Er⸗ westlich von Särzlbar. von he
Silberne Staatsmedaillen erhielten d Schönwetter⸗Berlin und Sewenning⸗Gütersloh je zwei Frau Adler⸗Berlin und die n für Tauben, sowie Ortlepp⸗Magdeburg für Hühner Bronzene Staatz⸗ Netz⸗Thorn Berlin, Hrn. leich⸗
und
gen:
m Auftrage nachdem sie
nnen.
ie Hrn.
Hrn
Energie und der persönlichen Auf⸗ 1 vor allem der des Hrn. Dr. Peters, die Erwerbung von überaus werthvollen und fruchtbaren Landstrichen in Ostafrika in einer Ausdehnung zu danken,
t welche etwa derjenigen Süddeutschlands gleichkommt.
. sich um die von Zan⸗ erreichenden Gebiete von Usaguha, Nguru. Umwo⸗ gara über deren Werth für Plantagenwirthschaft sich außer an deren Reisenden Stanley in seinem in farbenreicher Schilderung aus⸗ 8 1 keinem Zweifel, daß diese theil⸗ weise 3 bis 4000 Fuß über dem Meeresspiegel liegenden Landschaften, meisten Kulturpflanzen Javas angebaut werden können, die weitaus wichtigsten unserer bisherigen Erwerbungen in Afrika Das tropische Klima ist in diesen höher für Europäer erträglich und können dieselben nach Ansicht der kürzlich den Morgen⸗ und späteren
gelegenen Gegenden
in der ganzen — vom Reiche bereits zugesagte Schutz sich auch auf gewisse Küstengebiete erstrecken, deren Erwerbung noch in Aussicht steht, unter allen Umständen wird die Verbindung der Kolonie mit der Küste in befriedigender Weise ge⸗ sichert, auch wenn dieses Küstengebiet daß entsprechend dem §. 3 der Kongokonferenzverhandlungen auch hier zollfreie Einfuhr resp. Durchfuhr stattfinden wird. Die Antheilsscheininhaber der „Gesellschaft für deutsche Kolonisa⸗ der bereits gewährten Gelder Land Mark, also etwa drei Im sie Interessenten werden Afrikanischen Gesellschaft“
nicht deutsch werden sollte, so
und Schiffahrt durch
Gesellschaften, sowie
Abend Fr. Rosa „Der Probepfeil“ bis auf den letzten sich auch in dieser Rolle durch
„Die Tochter des
der gestrigen (59.) Sitzun
89
register nimmt an:
Preußischen Staats-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl⸗] Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [71398]
Oeffentliche Zustellung.
Der Bäcker Conrad Foltrauer, zu Mülhausen wohnend, klagt gegen die Anna Elise Kehl, Wittwe Morandi, früher zu Mülhausen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, abwe end, wegen einer Forderung für derselben in den Jahren 1884 und 1885 käuflich gelieferte Spezereiwagren und geliefer⸗ tes Brod, mit dem Antrage auf 51,44 ℳ und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Mül⸗ hausen auf
den 11. April 1885, Vormittags 8 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Koeßler,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[714122 Oeffentliche Zustellung. 8 Die verehelichte Bäckergesell Dietterich, Emilie, b. Schwebke, zu Frankfurt a. O., vertreten durch
den Justizrath Wolff zu Frankfurt a. O., klagt
gegen ihren Ehemann Bäckergesell Gustav Carl Dietterich, unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗
S Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen
den arteien bestehende Ehe zu trennen und den
Beklagten für den alleinschuldigen Theil zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen I
des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des
Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf
den 13. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Richter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer
“““
u. s. w. von öffentlichen Papieren. [71408] Oeffentliche Zustellung. Die Pauline Mina, veredel. Beck, geb. Schmidt, in Frankenthal, zum Armenrechte zugelassen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Friedemann in Gera, klagt gegen den Handarbeiter Karl Friedrich Her⸗ Beck, zuletzt in Frankenthal, jetzt unbekannten
Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Auflösung der Ehe, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Reuß j. L., Schloßstr. 23, I Treppe — Zimmer Nr. 4 — auf den 8. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der zffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gera, den 2. März 1885.
. Buchel,
Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts,
[71401] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Wilhelm Bösch zu Geestendorf, vertreten durch Mandatar P. W. Mülder daselbst, klagt gegen die Putzmacherin Bertha Kavyser, früher zu Lehe, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Waaren⸗ lieferungen, mit dem Antrage auf Verurtheilung der ꝛc. Kayser zur Zahlung von 1254 ℳ 47 ₰ und zur Tragung der Kosten des Verfahrens und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des e vor das Königliche Amtsgericht zu
ehe au den 21. April 1885, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Die Einlassungsfrist ist auf drei Wochen be⸗ immt.
Lehe, den 27. Februar 1885. Brandt, Secretair, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(69425] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Mühlenbauers Mguft Barfels, Caroline, geb. Steinbrecher, zu Ballenstedt, ver⸗
Deffentlicher
5 8
Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
.Literarische Anzeigen. Theater-Anzeigen.
In der Börsen-
Annoncen⸗ Bureaux.
*.☛
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
.Familien-Nachrichten. beilage. R
klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Hannover, jetzt unbe kannten Aufenthalts, wegen bös⸗ williger Verlassung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und in die osten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer III. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf
den 18. April 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
F Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hannover, den 17. Februar 1885.
Schink, Königlichen Landgerichts.
[71409] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Friseurs Johann Christian Stadelmann von Hanau, jetzt zu Fürth wohnhaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Eber⸗ hard, klagt gegen ihren in unbekannter Ferne ab⸗
Montag, den 16. März er., im üreau der
beraumt.
zur Einsicht haben sich die
Glogan, den 4. März 1885.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
Vormittag 10 Uhr, unterzeichneten Verwaltung an⸗
Bedingungen und Anschlagsextract liegen dafelbst aus. Von dem Umfange der Erdarbeiten Submittenten vor Abgabe ihrer Offerten persönlich und eingehend auf der Baustelle sowohl wie im Kriegsschul⸗Baubureau zu überzeugen.
we aemen. .
[71601]
1. Juli d. J. 44 000 ℳ Hypothek zu 4 ½ % ohne werden.
Offerten sind unter A. 197 an tung abzugeben.
Von einer Königlichen Behörde sollen zum zur ersten Stelle auf sichere Unterhändler ausgeliehen
die Vossische Zei⸗
[71365] Bekanntmachung. Die Kreiswund
wesenden Ehemann, mit dem Antrage, die Ehe der Streittheile wegen böslicher Verlassung dem Bande nach zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen heil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu
Hanau auf
den 30. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. den 2. März 1885.
Wolff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
und Landkreises, von 600 ℳ aus de schleunigst besetzt werden.
unter Einreichung ihrer melden.
Danzig, den 28. Februar 1885. Der Regierungs⸗Präfident.
Geeignete Bewerber um diese Stelle wollen sich Zeugnisse und eines kurzen Lebenslaufs binnen spätestens 4 Wochen bei mir
Redacteur: Riedel.
[71600]
Zur Verdingung der, zur Befestigung der Plätze! des Kriegsschul Etablissemünts bier selbft erforderlicee
treten durch den Rechtsanwalt Rautenberg II. hier, 1114““ 11“
im Wege öffentlicher Sub issi
Arbeiten und Lieferungen, veranschlagt au
1997,55 ℳ
Verlag der Expedition (Scho Iz. MPruck: W. Elsner.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
—
)
Nichtamtliches.
Berlin, 6. März. Im weiteren Verlauf des 1vI — 65 itte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feistellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1885/86, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung gefaßten Beschlüsse (Kap. 7 b) fortgesetzt. Kap. 7b enthält in den beiden ersten Titeln die Summe von 18000 ℳ für Ueberwachung des Auswanderungs⸗ ns. BW.“ Abg. Dr. Lingens erklärte, die deutsche Auswande⸗ rung werde sich nach wie vor nach Amerika wenden, nachdem sich gezeigt habe, daß die afrikanischen Gebiete für Koloni⸗ sation nicht geeignet seien. Es werde daher dringend nothwendig sein, den Auswanderern nach Amerika größere Fürsorge zu widmen, als es bis jetzt geschehen sei; namentlich sei das in Hamburg nöthig, wo man für die Auswanderer zwei große Kasernen, eine für 600, die andere für 800 Mann, errichtet habe. Diese Kasernen ließen in ihrer ganzen Einrichtung sehr viel zu wünschen übrig. Auf die Seelsorge für diese Auswanderer werde fast gar keine Rücksicht genommen; ja man verdächtige sogar den Raphael⸗ Verein, dessen Bestrebungen auf die Pflege der katholischen Seelsorge gerichtet seien, daß derselbe Geldgeschäfte zu machen suche. Dieser Verein wirke sehr segensreich und seine Ver⸗ trauensmänner in den einzelnen Hafenplätzen seien über jeden Verdacht erhaben. Die Plakate des Raphael⸗Vereins, die in Bremen in allen öffentlichen Lokalen ausgehängt seien, hätten in Hamburg keine Verbreitung finden können, weil von evan⸗ gelischer Seite dagegen agitirt werde. Auch dürfte sich em⸗ pfehlen, die Agenturen für Auswanderung nach Brasilien eben. Staats⸗Minister von Boetticher erwiderte, die Er⸗ mittelungen bezüglich der vom Abg. Lingens vorgebrachten Beschwerden hätten ergeben, daß die Einrichtungen in Ham⸗ burg in durchaus befriedigendem Zustand seien. Was das Plakat betreffe, so habe die Reichsregierung darauf keinen Einfluß, sondern müsse die Sache dem Hamburger Senat überlassen. Allen Klagen, die laut geworden seien, sei die Regierung gern bereit, abzuhelfen. Die Frage der Aufhebung der Konzessionen gehe die preußische Regierung an und be⸗ gegne gewichtigen Bedenken.
Das Kapitel wurde bewilligt. 1
Kap. 12 enthält . von 125 850 ℳ für das
aiserliche Gesundheitsamt. —
8 8n Abg. 8ean. beklagte, daß das Nahrungsmittelgesetz von den Gerichten eine so verschiedene Auslegung erfahren habe. Ein Blumenfabrikant sei verurtheilt worden, weil derselbe eine gewisse Farbe verwandt habe; ein Anderer, der dieselbe Farbe gebraucht habe, sei freigesprochen worden. Den Gerichten könne daraus ein Vorwurf nicht gemacht werden, das liege an der Fassung des Gesetzes. Man beunruhige aber jedenfalls durch die Abweichung in den Erkenntnissen die ganze Industrie. Es sei daher nothwendig, endlich an den Ausbau des Gesetzes zu denken. Man müsse dazu nicht blos die Erkenntnisse der vbersten Gerichtshöfe, sondern auch die der mittleren Gerichte einsehen. 1“
8 Der Bundeskommissar, Direktor des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts, Köhler, erwiderte, die verschiedene Handhabung des Nahrungsmittelgesetzes sei zu bedauern, aber die Möglichkeit einer solchen sei nicht auszuschließen, die Richter seien eben Menschen und könnten fehlen. Die Blumenfabrikation werde dadurch übrigens nicht mehr geschädigt als irgend eine andere Branche, bei der ähnliche Dinge vorgekommen seien. Der Wunsch, daß nicht blos die Erkenntnisse der oberen Gerichts⸗ höfe, sondern auch die der mittleren gesammelt werden möchten, sei von der Reichsregierung in ernste Erwägung gezogen.
Der Abg. Dr. Witte verlangte gleichfalls und möglichst bald eine einheitliche Rechtsprechung in Bezug auf das Nah⸗ rungsmittelgesetz, unter deren Mangel die Spielwaarenindustrie schwer leide. 1 1 b
Der Bundeskommissar Direktor Köhler entgegnete, die Materie sei schwierig und umfangreich; es bestehe die Absicht, zunächst die Ansichten der betheiligten Kreise zu erfahren, bevor die Regierung eine neue Vorlage in dieser Richtung mache. Die Sache sei in Fluß, und das Material werde auf das Sorgfältigste gesammelt und geprüft werden.
Der Abg. Dr. Braun bemerkte, es sei die Verpflichtung des Reichstages, die Mißstände, die aus dem Nahrungs⸗ und Genußmittelgesetz entsprungen seien, endlich zu beseitigen, da der Reichstag das Gesetz gemacht habe und große Schuld daran habe, daß die Dinge so gekommen seien. Man habe ein Gesetz gemacht, ohne im Besitze des nothwendigen wissenschaft⸗ lichen Materials zu sein. Man habe aber damals durch⸗ aus ein Gesetz zu Stande bringen wollen und habe gesagt, der Richter würde schon wissen, was er zu thun habe. Es tauge aber der Richter so wenig zum Gesetzgeber wie der Gesetzgeber zum Richter. Die Ausführungen des Kommissars, daß die Richter wie alle Menschen fehlten, treffe hier nicht zu. Er wolle zugeben, daß die Richter Menschen seien, aber solche Fehler, wie hier, seien auf keinem anderen Gebiete der Recht⸗ prechung vorgekommen. Die thatsächlichen Bestimmungen des Gesetzes seien so unklar und so unfaßbar, daß das Urtheil der Richter und Sachverständigen nach allen Richtungen auseinander gehen müsse. In der Revisionsinstanz, wo doch nur prozessualische Fragen noch in Betracht gezogen würden, gebe es keine Rettung; die Berufung würde vielleicht eher etwas helfen. Es sei noth⸗ wendig, das Gesetz einer Revision zu unterziehen oder zu den einzelnen Artikeln Spezialverordnungen zu erlassen wie in England; sonst wisse man nicht, was erlaubt sei und was nicht. Die Regierung habe es übernommen, solche Ver⸗ ordnungen zu machen, und er müsse daran mahnen, sie zu erlassen, um der Anarchie, die jetzt bestehe, ein Ende zu machen. Die ausländischen Waaren würden ohne die Kontrole, der die inländische Industrie unterliege, importirt, dadurch werde sie zu Gunsten des Faalan den geschädigt. Das heiße doch den Schutzzoll auf den Kopf stellen. — Der Achutzsol Baumbach erklärte, daß die Sache in Fluß
sei, genüge nicht; es sei Zeit, daß sie zum Abschluß komme. Die Frage sei für die Spielwaaren⸗, Buntpapier⸗, die Fabri⸗ kation von Bonbonièren, Atrappen u. s. w. von der eminen⸗ testen Bedeutung; man wisse heute nicht, welche Farbe man als giftige zu behandeln habe und welche nicht. Er bedauere, daß der Antrag, im Wege internationaler Vereinbarungen die Farben festzustellen, die nicht verwendet werden dürften, von dem Bundesrath nicht weiter beachtet worden sei. Die Spielwaarenindustrie werde durch die Holzzölle schwer geschä⸗ digt; um so mehr sei es nöthig, die Schwierigkeiten, die durch die schwankende Gesetzesauslegung entstanden seien, zu be⸗ seitigen.
Der Abg. Dr. Witte bemerkte, de G sein, ein Gesetz aufzustellen, welches alle Kreise der Industrie zufrieden stelle. Daß noch nicht alle Interessenten gehört seien, könne kein Grund sein, die Gesetzesänderung hinauszuschieben. So schwierig sei die Materie doch auch nicht, daß es noch nicht möglich gewesen sein sollte, ein Gesetz vorzulegen, welches wenigstens die schlimmsten Uebelstände einigermaßen beseitigen könne, und das dringend nothwendig sei.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Boetticher das Wort:
Meine Herren! Die Bedeutung der Materie ist ja von den ver⸗ bündeten Regierungen niemals verkannt worden; daß wir sie nicht verkannt haben, das ergiebt sich ja schon daraus, daß wir durch die Kaiserliche Verordnung vom Jahre 1882 eine Lösung angestrebt haben. Diese Lösung hat damals den Beifall des Reichs⸗ tages nicht gefunden. Und nun, glaube ich, hat der letzte Herr Vorredner den Herrin Regierungskommissarius darin nicht recht verstanden, wenn er annimmt, daß der Herr Regierungs⸗ kommissar der Meinung gewesen sei, es sei nunmehr, nachdem der Reichstag die beiden Paragraphen der Verordnung abgelehnt habe, welche sich auf die Verwendung von Farben zur Bekleidung von Ge⸗ fäßen und Spielwaaren beziehen, die Verpflichtung des Reichstages, seinerseits die Initiative zu ergreifen. Nein, meine Herren, der Herr Regierungskommissar hat nur gemeint, er bedaure es sehr, daß da⸗ mals nicht gleich ein positives Votum zu Stande gekommen ist Wir sind ja von dem Moment an, wo der Reichstag die Forde⸗ rung anfgestellt hat, diese Paragraphen außer Kraft zu setzen, daran gegangen, die Materie anderweit so zu regeln, daß auf die Zustim⸗ mung der Majorität des Reichstages gerechnet werden dark. 1
Die Materie ist aber in der That eine außerordentlich schwierige, und wenn einzelne der Herren Vorredner gemeint haben, daß heute die Schwierigkeiten beseitigt wären um deswillen, weil die In⸗ teressenten selber schon über die Gifte, resp. über die Mengen der Gifte, die verboten werden sollen, einig seien, so ist das eben nicht zutreffend. Die Interessenten selbst sind sehr verschiedener Meinung darüber, und es 1 8 erst einer gründlichen Untersuchung, wie
die Grenzen ziehen will. 1b 88 Der 18 Aba. Dr. Braun hat gemeint, den Richter treffe nicht der Vorwurf des gegenwärtigen Zustandes, der ja ein sehr beklagens· werther ist insofern, als derselbe Artikel hier verurtheilt, dort frei⸗ gesprochen wird. Ich bin ganz derselben Meinung, aber ich kann die weitere Meinung des Hrn. Abg. Dr. Braun nicht theilen, daß die Mängel im Gesetz liegen. Nein, meine Herren, die Mängel liegen in der Schwierigkeit der Materie und insbesondere darin, daß unsere Sachverstängen „ auf deren Urtheil der Richter immer angewiesen ist, sich über die Fragen, die ihrer Beurtheilung unterliegen, nicht übereinstimmend äaußern. Was der eine als einen gefährlichen Zustand anerkennt rück⸗ sichtlich der verwendeten Menge eines Stoffes, der der Gesundheit schädlich ist, das sieht der andere als einen nicht gefährlichen Zustand an, und ich bin der Meinung, wir müssen auf diesem Gebiete zu der Lösung kommen, daß wir bestimmte Quantitäten der Stoffe, die wir für schädlich halten, durch das Gesetz verbieten. Aber, meine Herren, auch selbst wenn wir dahin gelangen, uns darüber zu verständigen, daß für jeden Stoff, der hierbei in Frage kommt, die Verwendung nur eines bestimmten Minimums zugelassen ist, dann sind die Schwierigkeiten, die für die Anwendung einer selchen Vorschrift in praxi sich heraus⸗ stellen können, noch keineswegs vollständig beseitigt, denn, meine Herren, auch bezüglich der Feststellung der Quantitäten läßt uns die Chemie nach manchen Richtungen hin im Stich. Was diese Fest⸗ stellung der Quantitäten anlangt, so sind dafür bis jetzt nicht überall sichere Methoden gegeben. Aber ich bin gleichwohl mit den Herren darin einverstanden, daß wir irgend eine Lösung finden müssen, wenn auch eine nicht vollständige; indessen je gründlicher wir untersuchen, je gründlicher wir unsere Vorarbeiten machen, je gründlicher wir namentlich den Meinungsstreit, der jetzt über die zulässige Grenze der Verwendung von schädlichen Stoffen innerhalb der betheiligten Kreise noch obwaltet, sich austragen lassen, ein um so befriedigenderes Resultat werden wir demnächst er⸗ zielen. Ich kann versichern, daß wir die Bemühungen, um zu diesem Resultat zu kommen, fortsetzen werden, und ich hoffe, daß wir uns Repultarß schon in der nächsten Sitzung darüber verständigen werden, was auf diesem Gebiete zu geschehen hat.
Wenn nun die Herren auf eine internationale Vereinbarung über die Zulässigkeit der Verwendung von schädlichen Stoffen wieder⸗ holt hingewiesen und eine solche internationale Vereinbarung als sehr ersprießlich und nützlich empfohlen haben, so will ich ja gar nicht in Abrede stellen, — und ich habe das auch bei einer früheren Aeußerung über diese selbe Frage nicht ge⸗ than, — daß internationale Abmachungen für die Beziehungen der Industrie zu den Konkurrenten in gewissen Ländern allerdings von Vortheil sein können, aber keineswegs in allen, die dabei in Be⸗ tracht kommen. Meine Herren, ich habe damals im Jahre 1882, als ich mich über diese Frage äußerte, darauf hingewiesen, daß unsere Kontrol⸗ organe sehr viel besser organisirt und sehr viel wirksamer sind, als die Kontrolorgane einer ganzen Reihe von Ländern, die wir bei solchen internationalen Abkommen berücksichtigen müssen. Wir habken deshalb keineswegs, wenn wir einen internationalen Vertrag über diese Materie abschließen, überall die Sicherheit, daß der ausländische Industrielle mit gleichem Maße gemessen wird, wie wir den inlän⸗ dischen zu messen uns für verpflichtet halten. 1
Also ich bin der Meinung, „daß der Werth einer solchen inter⸗ nationalen Vereinbarung überschätzt wird, vor allem aber bin ich der Meinung, ehe wir an das Ausland gehen und seine Mitwirkung dazu in Anspruch nehmen, daß ein solches Uebereinkommen geschlossen wird, müssen wir uns ganz nothwendigerweise erst selbst darüber klar werden, was wir wollen, und ehe wir die Gewißheit besitzen, wie wir die Lösung der Frage über das Verbot gesundheitsschädlicher Farben gestaltet wissen wollen, können wir billigerweise auch nicht an das Ausland die Zumuthung stellen, daß es uns beitreten soll in einem Beginnen, über das wir uns selber noch nicht klar sind. 8
Der Abg. Dr. Greve erklärte, die Leichenverbrennungs⸗ frage sei in neuerer Zeit immer mehr in den Vordergrund getreten. Es sei nicht richtig, daß die Begräbnißstätten heut⸗ zutage nicht mehr gesundheitsgefährlich seien. Es sei eine irrige Meinung, daß durch den Verwesungsprozeß die Infek⸗ tionskeime vernichtet würden; sie würden im Gegentheil durch den Verwesungsprozeß hervorgerufen; getödtet würden die⸗
es werde nicht möglich
selben einzig und allein durch Verbrennung. Von dem Verein für Feuerbestattung in Berlin sei das Kaiserliche Gesundheits⸗ amt hierüber befragt worden; der Verein habe aber nur die Antwort erhalten, daß das Kaiserliche Gesundheitsamt nicht in der Lage sei, darauf zu antworten. Dasselbe sei doch aber gerade zu dem Zwecke gegründet, die Gesetzgebung durch Vor⸗ arbeiten zu unterstützen.
Der Bundeskommissar, Direktor des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts Köhler, entgegnete, das Kaiserliche Gesundheitsamt sei nicht in der Lage, sich über Leichenverbrennung zu äußern, da diese Materie nicht in die Reichsgesetzgebung aufgenommen sei; es habe deshalb auf jene Anfrage die Erklärung ab⸗ gegeben werden müssen, die abgegeben worden sei.
Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Arnsperger und Ulrich wurde das Kapitel bewilligt.
Der Rest dieses Etats wurde ohne Debatte bewilligt.
Es folgte der Etat der Militärverwaltung.
Der Abg. Bebel erklärte, durch die deutschen eitungen sei im vorigen Herbst die Notiz gegangen, daß bei einer Hof⸗ jagd bei Cassel 200 Soldaten als Treiber verwendet worden seien, und daß 4 Soldaten, einer sogar gefährlich, dabei angeschossen worden seien. Der Fall in Cassel stehe gar nicht vereinzelt da, wie er durch eingezogene Erkundigungen erfahren habe. Wer trage die Kurkosten für die auf der Jagd angeschossenen Soldaten? Das Reich. Wer aber entschädige den Soldaten, wenn er dienstunfähig werde? Bei einer Jagd in Potsdam habe der Hauptmann Prinz Radziwill einen Soldaten so schwer verwundet, daß er dienstunfähig geworden sei. Der Prozeß hierüber schwebe noch. Er (Redner) erwarte von dem Kriegs⸗ Minister, daß derselbe hier ein für alle Mal eine Erklärung abgebe, daß solche Verwendung von Soldaten zu Privatvergnügen der Offiziere unstatthaft sei. In Landshut in Schlesien habe kürzlich beim Kommerzien⸗Rath Epner eine Arbeitseinstellung wegen Gehaltsreduktion, welche von der gesammten dortigen Bevölkerung mißbilligt fei, stattgefunden. Die Handlungs⸗ weise des Arbeitgebers sei eine betrügerische gewesen. Nun sei der Kommerzienrath Theilhaber einer großen Militär⸗ effektenfabrik, der erst kürzlich von der Militärverwaltung große und einträgliche Aufträge ertheilt worden seien. Er
laube, es bedürfe nur dieses Hinweises, um den Kriegs⸗
inister zu bestimmen, einem Fabrikanten, welcher betrüge⸗ risch an seinen Arbeitern gehandelt habe, weitere Aufträge nicht zu ertheilen. Denn die Militärverwaltung sei bestrebt, sozial⸗ demokratische Tendenzen aus der Armee fern zu halten, durch nichts aber werde sozialdemokratische Gesinnung mehr genährt werden, als dadurch, daß man Arbeiter um ihren Lohn be⸗ b trüge und die Betrüger durch Aufträge unterstütze. Verfahre die Militärverwaltung also so, dann werde sie der Sozial⸗ demokratie Vorschub leisten. Die Militärverwaltung könne dies nicht wollen, und werde deshalb doch wohl seiner An⸗ regung bereitwillig Raum geben.
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff das Wort:
Meine Herren! Was den ersten Fall anbetrifft, den der Herr Abgeordnete hier zur Sprache gebracht hat, nämlich die Verwendung von Soldaten als Treiber bei den Jagden, so sind die Prämissen, von denen er ausgegangen ist, absolut falsch, nämlich daß die Mannschaften dazu irgendwie kommandirt werden. Wenn Mannschaften, also in der aktiven Dienstpflicht begriffene Soldaten, bei einer Treibjagd als Treiber figuriren, so wird unter keinen Umständen ein Mann dazu gezwungen, sondern das ist eine freiwillige Leistung, der sich diese Leute hingeben. Ein Befehl wird in der Beziehung nicht erlassen, sondern die Leute werden dafür honorirt und thun nebenbei dies, wie ich Ihnen versichern kann, sehr gerne. Es ist im Allgemeinen eine große Nei⸗ gung, Jagden beizuwohnen. Ich bin zufällig selbst Jäger und kann Ihnen nur sagen, daß auf Jagden gewöhnlich mehr Leute mit sind und mitlaufen aus reinem Vergnügen, ohne gezwungen oder dafür bezahlt zu sein, als den Jägern lieb ist. Die Soldaten haben im Allgemeinen schon überhauyt eine Neigung, sich an einem solchen Vergnügen, welches ein männliches, anständiges Vergnügen ist, zu betheiligen. Meine Herren, ich bedauere, daß auf der Seite (links) so wenig Jäger sitzen, sonst würden Sie wahrscheinlich anders über die Sache denken. Es ist eine bekannte Sache, daß die Jagd ein anständiges, gesundes und erlaubtes Vergnügen ist. 1b
Also ich sage, meine Herren: es wird nie ein Soldat dazu kom⸗ mandirt; es ist eine freiwillige Leistung, zu der sich die Leute melden, und die Compagnie⸗Chefs, welche der Mei⸗ nung sind, daß ein solcher Mann während dieses Tages vom Dienst dispensirt werden kann, 1 dispensiren ihn vom Dienst. Das geschieht auch aus anderen Gründen hin und wieder. Ich habe hier schon bei einer anderen Gelegenheit, wo sichs um frei⸗ willige Dienstleistungen, freiwilligen Erwerb von Handwerkern handelte, gesagt: wir gehen garnicht darauf aus, den Menschen bis zur Unmöglichkeit — möchte ich sagen — zu schinden, sondern, wenn es möglich ist, soll er auch seinen freien Tag und sein Vergnügen haben.
Nun, meine Herren, wenn uns der Vorwurf gemacht worden ist, daß wir einen Mann, der außerhalb des Dienstes krank geworden, verletzt worden ist, in einem Militärlazareth behandeln, so, meine Herren, finde ich den Vorwurf nicht sehr human. Ich muß sagen, wir behandeln in den Militärlazarethen jeden Soldaten, der krank wird, mag es sein, daß er im Dienste krank wird, oder daß er außer Dienst krank wird, sogar bei selbstverschuldeten Krankheiten. Also, meine Herren, ich finde es ganz in der Ordnung, daß ein Mann in den Lazarethen kurirt wird, wenn ihm auf der Jagd ein solches Unglück passirt ist. Daß Treiber angeschossen werden, meine Herren, das kommt nicht blos bei Jagden vor, die Offiziere abhalten, die im Ganzen genommen mit dem Schießgewehr leidlich umzugehen wissen, sondern es wird den Herren, die Jäger sind, bekannt sein, daß das auch auf anderen Jagden vorkommt; und natürlich versteht es sich ganz von selbst, daß die 1b Verantwortung für die weiteren Folgen, die daraus entstehen, derjenige trägt, der durch Unvorsichtigkeit den Mann verwundet hat. Damit ist die ganze Er⸗ zählung von dem Prozeß gegen den Fürsten Radziwill — ich wei nicht, ob sie wahr ist oder unwahr — völlig gegenstandslos; das i ein Civilprozeß, den der Mann gegen den Fürsten Radziwill führt. Was geht das die Militärverwaltung an 2 8
Nun weiter, meine Herren, den all in Landeshut betreffend: die Militärverwaltung legt in Bezug auf die Lieferanten, denen sie Ver⸗ dienst gewährt, einen sehr strengen Maßstab an; wir schließen sehr viele Personen aus, und wir würden ganz entschieden auch den Herrn, der hier genannt ist, ausschließen, wenn uns glaubhaft nachgewiesen wäre, daß hier wirklich dieser Mann — wie der Hr. Abg. Bebel gesagt hat — seine Arbeiter betrogen hat. Meine Herren, ich bin der Meinung, wer seine Arbeiter betrügt, der kommt vor die Gerichte des Landes