der Fall wäre, so würden die Fachvereine doch nicht so ge⸗ fährlich sein, wie die Verbindungen der Arbeitgeber. Er richte an das Haus den ersten Appell, die Gele enheit nicht vorüber⸗ gehen zu lassen, wo es zeigen könne, daß es demselben Ernst sei mit der sozialen Reform. Zeige das Haus aber, daß es so könne man sich nicht wun⸗ ungen Platz greifen würden. sagen, daß eine Erfüllung der sozialdemokratischen Forderungen nur auf dem Wege einer internationalen Ver⸗ einbarung möglich sei. Aus diesem Grunde habe seine Partei in der Resolution den Reichskanzler auf⸗ gefordert, solche Maßregeln herbeizuführen. Die Kongo⸗ frage sei soeben durch eine internationale Ver⸗ einbarung geregelt worden. Nehme man jetzt einen Anlauf, auch über die Arbeiterfrage eine internationale Verständigung herbeizuführen. Bei gutem Willen lasse sich auch hier etwas erreichen. Der Arbeiterstand sei lange genug mit der Phrase abgespeist, es gebe keine soziale Frage. Derselbe verlange sein Recht. Zeige das Haus deshalb, daß es wirklich etwas Positives für dieselben schaffen wolle und nehme seinen Antrag an. Der Abg. Dr. Hartmann bemerkte, die Konservativen seien Befangenheit und
entschlossen, den Anträgen nicht nur ohne Vorurtheil, sondern sogar mit Wohlwollen entgegenzukommen. Es finde sich allerdings Vieles in der Vorlage, was nicht an⸗ nehmbar sei. Vieles sei aber brauchbar. Die Frage des Ar⸗ beiterschutzes werde ja schon jetzt in einer vom Reichstag ein⸗ gesetzten Kommission berathen. Bezüglich der Frauen⸗ und Kinderarbeit scheine ihm der Antrag zu weit zu gehen. Es beständen z. B. Betriebe, wo die Theilnahme auch jugend⸗ licher Arbeiter bis zu 10 Jahren vollkommen unbe⸗ denklich sei, ja die dieser billigen Arbeitskräfte nicht entbehren könnten; er erinnere an die Maschinen⸗ stickerei. Es sei ihm bei vielen Punkten dieser Bestimmungen zweifelhaft, ob sie überhaupt durchführbar seien. Lieb sei ihm aber, daß die Ausdehnung des Arbeiterschutzes, welcher jetzt, soweit derselbe bestehe, hauptsächlich für Fabriken gelte, auch für das Handwerk zur Diskussion gestellt werde. Zu Be⸗ denken Veranlassung gebe, daß dieser Titel nicht auf das ge⸗ werbliche Gebiet sich beschränke, sondern auch in das Handels⸗ gesetzbuch hinübergreife und die Verhältnisse zwischen dem inzi chen Hülfspersonal berühre. Der Kern der ganzen Vorlage sei der Titel IV, welcher en Tit. IX. der Gewerbeordnung ersetzen solle und eine voll⸗ ndig neue, weit umfassende Organisation der Arbeiter ein⸗ ühren wolle. Die Gliederung in Arbeitskammern, Arbeits⸗ rath und Reichs⸗Arbeitsamt besteche durch ihre Einfachheit. ber wo würden die Innungen, wo die Berufsgenossenschaften bleiben, denen man neben der Unfallentschädigung und Unfall⸗ erhütung später noch viele ondere Aufgaben zuzuweisen ge⸗ dacht habe? Von sozialdemokratischer Seite trage man freilich den Berufsgenossenschaften wenig Sympathie entgegen, weil, wie man meine, die Arbeiter dabei wenig mitzureden hätten; er erinnere aber an die Schiedsgerichte, an das Reichsversiche⸗ rungsamt, wozu die Arbeiter Abgeordnete entsendeten. Ueber⸗ haupt müsse er die gegen das Krankenkassen⸗ und das Unfall⸗ versicherungsgesetz erhobenen Vorwürfe für eine Ungerechtigkeit erklären. Der 8 100 e (Innungsprivilegien) der Gewerbe⸗ ordnung solle durch den Titel V. aufgehoben werden. Wenn man aber diesen Paragraphen den Innungen nehme, dann bleibe nichts mehr als eine Schale, die ihres Kerns beraubt sei, und dazu könne seine Partei nun und nimmermehr ihre Zustimmung geben, daß die mühsam aus Schutt und Trüm⸗ mern aufgerichteten Innungen wieder zerstört würden. In den Arbeitskammern wie in dene Schiedsgerichten sollten die Arbeiter und Arbeitgeber in gleicher Zahl vor⸗ handen sein. Er fürchte aber, daß, wenn man diese beiden Elemente, deren Interessen doch einmal auseinandergingen, so mechanisch mit einander verbinden würde, nichts Gutes dabei herauskommen würde. Die Arbeiterkammern hätten nun die Minimallöhne festzusetzen; Beschwerden gegen die⸗ selben entscheide der Aufsichtsrath, der alljährlich einmal zusammentrete. Solle die Beschwerde des Unternehmers sus⸗ pensive Kraft haben? Oder wenn das nicht der Fall sei, wer entschädige den Unternehmer für die inzwischen zu viel ge⸗ zahlten Löhne? Gesetzt ferner, der Unternehmer sei nicht im Stande, die von der Arbeitskammer normirten Löhne zu zahlen, was bliebe demselben Anderes übrig, als die Fabrik zu schließen? Schließlich würde ja ein solcher Streit über den Lohn auf dem wirthschaftlichen Ge⸗ biet seinen Austrag finden. Gestatte die Konjunktur höhere Löhne, so werde der Fabrikant entgegenkommen; entgegen⸗ gesetzten Falls müßten die Arbeiter nachgeben. Aber wenn die Arbeiter dann kommen und um Arbeit betteln würden, so könne der Unternehmer sie auch zu geringerem Lohn nicht aufnehmen, weil derselbe sonst bestraft werden würde, denn der Unternehmer dürfe keinen Arbeiter zu einem geringeren als dem festgesetzten Minimallohn beschäftigen. Nach einer anderen Bestimmung müßten die Arbeiter in einem einge⸗ tretenen Strike bleiben und könnten von der Verabredung nicht zurücktreten. Das sei nicht Freiheit, sondern Knecht⸗ schaft. Seine Partei wolle den Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern im Gegentheil dahin arbeiten, daß derselbe möglichst brauchbar werde. Er bitte denselben an die Kommission zu vermeisen, die mit den Anträgen wegen Arbeiterschutz bereits
befaßt sei.
Die Diskussion wurde geschlossen, wodurch der Abg. Dr. Buhl sich zu seinem Bedauern verhindert sah, auf die ihn betreffende Bemerkung des Abg Grillenberger zu antworten. Auch der Abg. Schrader bedauerte, nicht mehr zum Wort zu kommen, doch sei die Stellung seiner Partei zu Anträgen, die den Schutz der Arbeiter betreffen, deutlich ausgesprochen.
Das Schlußwort erhielt als Antragsteller der Abg. Bebel. Derselbe führte aus, es sei konservativer⸗ seits gesagt worden, die Kinderarbeit sei nicht gesundheitsschädlich. Daß es den Herren damit ernst sei, werde er erst glauben, wenn sie ihre eigenen Kinder in die Fabriken schicken würden. Der vorliegende Antrag wolle durchaus noch nicht eine Organisation der Arbeit selbst, sondern nur eine einheitliche Organisation der Ueberwachung der Arbeit. Der Abg. Hartmann frage, wo die Innungen bleiben würden. Er halte die Innungen für ein ganz über⸗ flüssiges Möbel; im Auslande lache man über die deutschen Innungsschwärmer, die auch, so viel er wisse, mehr und mehr einsehen würden, daß sie sich getäuscht hätten. Man habe
i für die Sozialreform konservativerseits Bundes⸗ Aber die Sozialdemokratie würde
Bundesgenossen halber keine Konzessionen machen. Wolle dann möge
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wolle, müsse
M“4““ der in Wahrheit die Sozialreform den vorliegenden Anträgen zustimmen. Wenn die Arbeitskraft weniger ausgebeutet werde, so werde die Qualität der Arbeit besser, die Arbeitsleistung intensiver werden. Das habe die Erfahrung überall da gezeigt, wo eine kürzere Arbeits⸗ zeit bestehe. Die Bezirke der Fabrikinspektoren seien aller⸗ dings zu groß; der Antrag wolle aber eine wirksame Inspek⸗ tion gerade dadurch bewirken, daß er Arbeiterkammern für Bezirke mit bestimmter Bevölkerungszahl vorschlage. Wie nöthig solche Kontrolle sei, beweise besonders das Beispiel von Bremen, wo etwa 600 Arbeitsstätten gezählt seien, von denen mehr als 300 regelmäßige Sonntagsarbeit hätten, und zwar seien das gerade die kleineren Betriebe. Außerdem bestehe dort viel⸗ fach eine übermäßig lange Arbeitszeit. Diese Verhältnisse be⸗ wiesen klar, wie nothwendig es sei, daß nicht nur der Groß⸗ betrieb, sondern gerade auch der kleine Handwerksbetrieb in die Arbeiterschutzgesetzgebung aufgenommen werde.
Der Antrag wurde darauf der (X.) Kommission über⸗ wiesen, welche bereits mit den übrigen Anträgen über Arbeiter⸗ schutz beschäftigt ist.
Der Bericht der Petitionskommission über eine Petition des Arbeiters Kußmann in Breslau wegen Organisation der Arbeitsnachweisung wurde auf Antrag des Abg. Hoffmann “ der X. “ 8
ierauf vertagte si as Haus um 5 ½ Uhr a f Donnerstag 1 Uhr. “ 8 1
1“
— Im weiteren Verlauf der gestrigen des Hauses der Abgeordneten beklagte Ausgaben der Abg. Berger wiederum die Bevorzugung der Assessoren gegenüber den technischen Baubeamten, den Bau⸗ meistern und Bau⸗Inspektoren im Ressort der Eisenbahn⸗ verwaltung.
Der Staats⸗Minister Maybach entgegnete, sein. Wunsch und sein eifriges Bestreben gehe unausgesetzt dahin, die völlige Gleichstellung der Baubeamten mit den Assessoren und den übrigen Beamten herbeizuführen.
Der Abg. Büchtemann kam bei dem Titel der Remune⸗ rationen auf eine Ministerialverfügung zurück, welche, neuer⸗ dings ergangen, offenbar andere Vertheilungsgrundsätze auf⸗ stelle, als sie nach dem Etatsdispositiv zulässig seien.
Der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor Brefeld, erwiderte, in der qu. Verfügung sei Bedacht darauf genommen worden, daß Unterstützungen nicht lediglich bei absoluter Unterstützungsbedürftigkeit, sondern auch in Fällen, wo keine Nothlage, sondern nur eine relative Unterstützungsbedürftigkeit z. B. bei Versetzungen vorliege, aus den Remunerationsfonds gewährt würden. Die Regierung habe dieses Verfahren für wohl zulässig erachtet.
Der Abg. Rickert widersprach der Annahme, daß die Re⸗ gierung zu einer solchen Abweichung ohne Aenderung des Erats⸗ titels berechtigt sei, und hoffte, daß die Ober⸗Rechnungskammer die Angelegenheit scharf ins Auge fassen werde. Uebrigens hätten trotz der Verhandlungen und trotz des Reskripts wiederum die höheren Beamten den Löwenantheil an den Remunerationen bekommen. Sei es nicht der Fall, dann bitte
(38.) Sitzung bei dem Titel
seine Partei um die schon im vorigen Jahre geforderte Nach⸗ weisung über die Ausschüttung der qu. Fonds.
Der Staats⸗Minister Maybach bemerkte: ohne solche onds gehe es nicht; die gewünschte Scheidung zwischen den ür höhere und den für Subaltern⸗ und Unterbeamte zu ver⸗
wendenden Fonds solle schon im nächsten Etat ersichtlich ge⸗ macht werden.
Der Abg. Frhr. Dr. von Schorlemer⸗Alst bat um gerech⸗ tere Berücksichtigung der einzelnen Beamtenkategorien bei der Vertheilung; es sei mehrfach vorgekommen, daß manche Klassen von Beamten gar nichts erhalten hätten.
Der Abg. Bachem bemerkte, die ganze Angelegenheit müsse soviel wie möglich dem diskretionären Ermessen der Verwaltung entzogen werden. Die Weihnachtsgratifikationen seien weggefallen, Remunerationen und Beihülfen seien an ihre Stelle getreten; in der Form, nicht in der Sache sei durch das Reskript etwas geändert.
Der Abg. Büchtemann erklärte, mit der Scheidung zwischen den Beamten allein sei es nicht gethan, di Remunerations⸗ und Unterstützungsfonds müßten ebenfalls getrennt, dagegen die wegfallenden Gratifikationen in Gehalts⸗ aufbesserungen verwandelt werden.
Der Staats⸗Minister Maybach hatte gegen den ersteren Punkt kein Bedenken; auch die zweite Anregung solle in Er⸗ wägung genommen werden.
Der Abg. Dr. Wagner (Osthavelland) suchte in längerer Rede auszuführen, daß die Angriffe der Abgg. Büchtemann und Rickert auf die Verwendung der Dispositionssonds im Interesse der Beamten und Arbeiter wiederum nur bewiesen, ein wie großer Segen die Verstaatlichung der Eisenbahnen gewesen sei.
Der Vize⸗Präsident Dr. Frhr. von Heereman konstatirte, daß die allgemeinen Ausführungen des Abg. Wagner mit dem zur Diskussion stehenden Etatstitel nicht im Zusammenhange gestanden hätten, er bitte die nachfolgenden Redner, sich ledig⸗ lich im Rahmen der Spezialdiskussion zu bewegen.
Der Abg. Rickert hielt dafür, daß man nach den Erklärun⸗ gen des Ministers die ganze Remunerationsfrage für diese Session auf sich beruhen lassen könne.
Der Titel wurde bewilligt.
Von den Abgg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst und Bachem wurde über den Ausschluß schen, ultramontanen Blätter von den amtlichen Inseraten Klage geführt und eine Revision der „Proskriptionsliste“ verlangt.
Der Abg. Rickert bat ebenfalls den Minister, für die Aufhebung jenes Staats⸗Ministerialbeschlusses betreffs der oppositionellen Zeitungen einzutreten, der eichskanzler übe in den das Reich betreffenden Angelegenheiten eine solche Reserve nicht.
Der Abg. Schmidt (Stettin) führte an, daß in Pommern einem der gelesensten Insertionsorgane, welches über 30 000 Abonnenten zähle, die Fahrpläne nicht mitgetheilt würden, ob⸗ wohl es sie unentgeltlich aufnehmen wolle.
Der Abg. Dr. Hänel bezweifelte, daß das gegenwärtige Ministerium dem Wunsche nach Aufhebung des Erlasses Folge werde; ein reaktionäres Ministerium habe ihn erlassen, tiemand könne wider seine Natur.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, die letzten Ausführungen ließen denn doch den Schein aufkommen, als ob man unter dem größten Regierungsterrorismus stehe. Sei denn nicht in der Zeit, als ein liberales Regiment auf⸗ dämmerte, aus liberalen Kreisen der Ruf laut geworden: „Fort mit allen dissentirenden Beamten!?“ Das sei Terrorismus!
die Rechte die Bundesgenossin seiner Partei sein, sie acceptiren, was der Antrag vorschlage! Jeder,
Iu“ 8— “ Kindermärchen, eine Behauptung, für welche jeder Schatten eines Beweises sehle. Die liberale Partei habe sich s.8Zt. nur dagegen ausgesprochen, daß die Beamten im Gegensatz zu den Instruktionen, die von oben kämen, auf eigene Faust konservative Parteiagitation trieben.
Der Staats⸗Minister Maybach erwiderte, der Erlaß sei von einem Ministerium ergangen, welches man nicht als ein reaktionäres bezeichnen könne, er sei unterzeichnet von den Ministern Camphausen, Leonhardt, Falk, Achenbach, Fri
Der Abg. Dirichlet fragte, ob denn etwa die Herren Achenbach, Friedenthal, Leonhardt aus den Reihen der Libe⸗ ralen hervorgegangen seien? Ihm sei davon bisher nichts be, kannt; die Gegner aber schienen jetzt ihre eigenen Kinder verleug⸗ nen zu wollen. Sowohl Hr. Falk wie * Achenbach hätten in den Reihen der staatserhaltenden freikonservativen Partei gesessen und man habe nie gehört, daß sie es sich zur Ehre gerechnet hätten, liberal zu sein. Wenn man, wie der Abg. von Minnigerode, ganz unberechtigte Angriffe gegen politische Parteien erhebe, so müsse man doch auch informirt sein; der⸗ selbe hätte ja nur den Minister von Puttkamer zu befragen brauchen, der würde ihn über seine Landrathsthätigkeit unter dem Ministerium von Schwerin ausführlich unterrichtet haben.
Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer bemerkte, das Ministerium, welches diesen Beschluß gefaßt habe, sei aller⸗ dings nicht reaktionär, sondern viel schlimmer gewesen, na⸗ tionalliberal⸗kulturkämpferisch, das Schlimmste, was man sich unter einer Parteinamenkombination denken könne. Eben des⸗ halb aber wäre es für das gegenwärtige Ministerium eine wür⸗ dige Aufgabe, den Erlaß wiedet zu beseitigen.
Die Abgg. Dirichlet, Dr. Wehr und von Eynern em⸗ pfahlen die Frage der zweckmäßigsten Heizung der Waggons, namentlich der Sekundärbahnen, der besonderen Beachtung der Eisenbahnverwaltung.
Nachdem noch Seitens der Abgg. Dr. Wehr und Steffens die Unterstellung der Strecke Danzig — Zoppot unter das Be⸗ triebsamt Danzig angeregt worden war, wurde der Rest des Eisenbahn⸗Etats ohne weitere Diskussion bewilligt, desgleichen der Etat der Staatsschuldenverwaltung, des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten.
Bei dem Etat der tung bemerkte der Abg. 1 letzten Sitzungen habe man a f der Linken lebhaft gegen seine Anführungen protestirt, sofern sie Enunziationen ihrer Mitglieder beträfen; so sei es ihm gestern bezüglich der Reminiszenz er⸗ gangen, die er aus dem Gedächtniß aus einer Rede des Abg. Bamberger citirt habe, so heute mit dem Abg. Dr. Hänel. Am 12. Juni 1882 habe der Abg. Dr. Bamberger im Reichs⸗ tage in einer Rede zum Tabackmonopol⸗Gesetzentwurf eine Aeußerung gethan (Redner verlas dieselbe nach dem stenographischen Bericht), welche sich ohne Zwang so deuten lasse, als ob man das Tabackmonopol wohl concediren könne, wenn nur das System der direkten Steuern acceptirt würde. In einer der nächsten Sitzungen habe Dr. Bamberger gesagt: „Ich bin gar kein fanatischer Gegner des Tabackmonopols, aber ein entschiedener Gegner unter den gegenwärtigen Umständen und der Art, wie es eingeführt werden soll“ (Unterbrechungen links). In Zukunst werde die Linke also doch mit ihren Protesten und ihrer Entrüstung vorsichtiger sein müssen. Heute bei seiner (des Redners) Anführung gegen den Abg. Hänel zeige sich dieselbe Entrüstung! Was aber stehe in dem Programm der Fortschrittspartei von 18612 Daß die Liberalen eine Regierung verlangten, welche ihren An⸗ sichten bei ihren Beamten unnachsichtlich Geltung zu ver⸗ schaffen wisse. Soviel müsse die Gegenpartei doch zugestehen, daß er loyaler Weise berechtigt sei, in diese Stelle den Sinn hineinzulegen, in welchem er ihr vorhin Terrorismus vor⸗ geworfen habe (Widerspruch links); in Zukunft werde er jedenfalls bei ähnlichen Gelegenheiten mehr seinem Gedächtniß als den Protestationen der Gegner glauben.
Der Abg. Nickert entgegnete, die aus der Rede des Abg. Bamberger citirte Stelle hätte der Abg. von Minnigerode ganz vorlesen müssen, um die Ironie zu verstehen, welche ihr zu Grunde liege. Der Abg. Bamberger habe sich gegen das Monopol erklärt bei der EI “ eingeführt werden solle, das sei doch die Hauptsache! Es komme ja doch hauptsächlich darauf an, vor dem Lande die Sache richtig zu stellen; wie die Gegenpartei das aufnehme, lasse seine Partei ganz kühl. Es sei in der damaligen Debatte auch das Wort gefallen: „Wenn der Staat vor dem Bankerott steht, werde ich auch für das Monopol stimmen“. Ob der Abg. von Minnigerode das nach einigen Jahren auch als eine Aeußerung für das Monopol hinstellen werde? Bezüglich des Abg. Bamberger könne er ihn übrigens beruhigen; der Abg. Bamberger werde immer gegen das Monopol stimmen.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, es habe ihn gerade von dem Abg. von Minnigerode, der so viel Anlage zu Humor und IJronie besitze, sehr überrascht, daß er die Stelle ernsthaft auslege; der Abg. Bamberger habe versucht, die Wege des Abg. von Minnigerode zu gehen und werde trotzdem von letz⸗ terem nicht verstanden. Daß er (Redner) das Programm der ehemaligen Fortschrittspartei genau kenne, werde der Abg. von Minnigerode ihm glauben; und gerade der von ihm angezogene Satz erfreue sich einer von Alters her von der deutschfreisinnigen Partei gegebenen feststehenden authentischen Interpretation, wie er sie vorhin wiederholt habe. Glaubten die Gegner denn übrigens, daß ein liberales Ministerium nicht darauf sehen müßte, daß die Beamten nach seinen Intentionen handelten, daß es mit einem Beamtenthum regieren würde, welches gegen das Ministerium amtlich Opposition mache? So etwas Thörichtes, ja Tolles habe seine Partei nie geglaubt. Dieselbe habe den Gegnern, auf Dokumente gestützt, oft vorge⸗ halten, wie unter de inisteri in die Landräthe gegen die ausdrückliche Anweisung dieses Ministeriums Wahl⸗ beeinflussungen der schwersten Art in konservativem Sinne aus⸗ geübt hätten. Gegen solche Beeinträchtigung der Wahlfreiheit wolle seine Partei unnachsichtlich vorgehen. Sie bekenne sich auch dazu, daß derartige Maßregeln, wie es der Staats⸗ Ministerialbeschluß sei, wo tendenziös und sachwidrig die Parteiunterschiede zur Geltung gebracht würden, den liberalen Grundsätzen wider prächen. Wenn man das bezweifle, so solle man ihnen doch einmal zu regieren gestatten. Statt immer die Fiktion vorzubringen, daß die Liberalen, die noch nie im Regiment gewesen, dann ihre Grundsätze verleugnen würden, solle man doch die Thatsachen eintreten lassen und die Liberalen einmal probiren.
Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, über die Ironie, mit welcher der Abg. Bamberger bei einer so bedeut⸗ samen und schwerwiegenden Frage, wie es das Taback⸗
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, das sei wieder einmal ein
monopol sei, gesprochen haben solle, könne er mit dem Abg.
Rickert nicht rechten.
Die authentische eactaen . ichtlich“ finde sich in dem Buche von Pari ius: „Die — Deutschlands“, nach dem er citirt habe, nicht Belehrt oder zurückgewiesen sei er durch die Ausfüh⸗ rungen der Herren Rickert und Hänel in keiner Weise. Die Einnahmen wurden darauf genehmigt. Bei den Ausgaben besprach der Abg. Warburg die trostlose und un⸗ sichere Lage, in welche die Stadt Altona durch die Nicht⸗ erfüllung der ihr gelegentlich des Zollanschlusses von Hamburg 1881 von der Regierung, v Finanz⸗Minister Bitter ersprechungen gerathen sei. —
gemachtens nens eüner Ug von Scholz erklärte in Abwesenheit des Ministers der öͤffentlichen Arbeiten an dessen Fri soweit es ihm nach dem Wenigen, was er verstanden, möglich sei, einige Erklärungen auf Anregung des Vorredners eben zu wollen. Das Wohlwollen der Regierung gegen Aliona dauere unverändert fort. Die Wünsche der Altonaer Bevölkerung seien einer Zeit entsprungen, als der Aus⸗ gang der Zollanschlußverhandlungen mit Hamburg e2. zweifelhaft gewesen sei, gegenüber der Absicht 5 preußischen Regierung, mit Altona in den Zolr⸗ verein einzutreten, auch wenn die Verhandlungen Bü amburg zu einem Resultat nicht führen sollten. Es hande 2 89 dabei um eine Entschädigung an Altona, wenn F5 dem Verbande mit Hamburg herausgerissen werden würde.
2
iü nd eine Gefahr der Loßreißung Altonas
v 8. handelspolitischer Beziehung bestehe ger⸗ mehr. Demgemäß seien auch die Wünsche ;2. er einen, die Versprechungen auf der andern Seite an ere 5 worden. Das Interesse und Wohlwollen für L-vgn- aber immer das nämliche bei der Regierung wie früher. kürzlich hätten Aufnahmen an Ort und Stelle stattgefunden, und kommissarische Berathungen im Schoße der Regierung würden über die Altona zu gewährenden Vortheile gegen⸗ wärtig gepflogen. Er wolle der Auffassung entgegentreten, als ob es sich hier um das „Schmerzenskind“ Altona handele.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, der Minister sei ganz und gar nicht orientirt, wenn er meine, daß jene Versprechen 8 den Fall abgegeben worden seien, daß Hamburg nicht in das Zollgebiet eintrete; gerade bei Gelegenheit der seien sie gemacht worden. Altona befinde sich jett in der schlimmsten Lage, es könne die Konkurrenz F Hamburg, das seinen Freihafen behalten habe, nicht auf die Dauer durchführen. Dagegen scheine es ihm gegen⸗ über den abgegebenen bindenden Versprechungen ganz n 5 2 bar, daß das preußische Ministerium das Wort nicht ein sen werde welches in seinem “ im “ sei.
itte nur, die Verhandlungen über die 2 ii L“ Unsicherheit über das Schicksal der Stadt nicht
in die Länge zu ziehen.
vor,
sei.
bei
An
Der Staats⸗Minister Dr. von Scholz entgegnete: Es liege
Die Verhältnisse hätten sich seitdem aber sehr geändert. Die
zwischen dem Vorredner und ihm ein Mißverständniß insofern
S ts⸗Ministeriums, der Süsetaet ⸗Ordens⸗Kommission,
E Prü⸗ s kommi ht altu 1X““ Disziplinarhofes und des 8 3 hofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, des Gesetz⸗Sammlungs⸗Amtes
„Deutschen Angelegenheiten bewilligt.
Donnerstag 11 Uhr.
als er (Redner) von Versprechungen gesprochen habe,
1 t den seien, tadt Altona zu einer Zeit gemacht wor 1-he. von Hamburg noch nicht perfekt gewesen
Wenn der Abg. Hänel die Versprechungen der Regierung 8
in den Zoll⸗
enheit der Einverleibung von Hamburg in 22 —9 so habe er (Redner) W“ 8 besondere Versicherungen zu geben, denn diese Versprechung 1
würden zweifellos erfüllt werden.
a ber 1881, er Abg. Dr. Hänel bemerkte, am 28. Novem 8 ö 8 Verhandlungen über den Zollanschluß
Hamburgs seien die Versprechungen gemacht worden; er danke dem Minister übrigens für seine Erklärung.
Die Ausgaben des Etats der allgemeinen Finanz⸗
verwaltung wurden bewilligt.
rden die Etats des Bureaus des E1“ der Staatsarchive, der des Geheimen
der Ober⸗Rechnungskammer, der höhere Verwaltungs⸗
in Berlin, 5 tei — bisch Staats⸗ Reichs⸗ und Preußischen Stag
zeigers“, des Ministeriums der Auswärtigen
das Haus um 4 ½ Uhr auf 8
Hierauf vertagte sich
Ann
esxxxR EHxe,eNvxaveere e2edn Nersexnerevnt.
Zollanschlußverhandlungen seien in bester Weise zu Ende
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
R.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[72662] Ladung. ie 2 rpflichtigen: ““ Iis Mehmd fachtgim, geboren am 7. Janu r 1860 zu Schadegur, Kreis Namslau, als Sohn der Carl August und Helene (geborenen Heides) Dittrichschen Eheleute, katholisch, 1“ 2) Gustav Wenzel, geboren zu Gühlchen, Kreis f Namslau, am 3. April 1864, Sohn der Bauer Gottlieb und Johanna (gebornen Wilde) Wen⸗ zelschen Eheleute, evangelisch, angeblich in 3) C geboren am 1. September 1864 zu Steinersdorf, Kreis Namslau, Sohn der Einlieger Carl und Maria (gebornen Ja⸗ niec) Wienczirzschen Eheleute, evangelisch, an⸗ geblich in Amerika,
. ldigt: werden bescb degt ,. in der Absicht, sich dem Ein⸗
itte in den Dienst des stehenden Heeres oder Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Reichsgebiet verlassen oder nach erreichtem mili⸗ tärpflichtigen Alter sich außerhalb des Reichs⸗ gebiets aufgehalten zu haben; — Vergehen gegen § 140 Absatz 1 1 Strafgesetzbuch. ieselben werden auf:
1”n 7. Juli 1885, Vormittags 9* Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Oels zur Hauptverhandlung geladen. Bei 8n entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben au Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landrath zu Namslau als S digem Civilvorsitzenden der ö sion des Aushebungsbezirks Namslau über d 8 5 Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestell⸗ ten Erklärungen verurtheilt werden.
[7282
am 8.
briefe und Untersuchungs-Sachen. 8 EE“ Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 8 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, 1 N u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Darlehn zu 50 Thlr. ingrossirt, welches an die vor [72823] Ggbs2 1“ hlt sein soll äubigerin zurückgeza “
Oobligatfon und löschungsfähige Quittung nicht zu beschaffen sind, so werden alle Diejenigen, welche Ansprüche aus dem Ingrossate herleiten zu können glauben, aufgefordert, solche unter Vorlegung der Originalobligation spätestens in dem auf Donnerstag, den 30. April cr.,
anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls das Ingrossat für erloschen erklärt werden soll.
rg. den 6. März 1885. igee. änftliches Amtsgericht. II.
r Eigenthümer Robert Gückler von Cüstrin badverg Besitzer des Grundstücks Cüstrin Vol. VII. Nr. 50 (lange Vorstadt), als dessen Cüag ee im Grundbuch der verstorbene Töpfermeister Friedri alias Gottfried Klätsch eingetragen steht, das Auf⸗ gebot des Grundstücks behufs Eintragung seines Eigenthums beantra Die unbekannten
8 in d W“ Vormittags 10 uhr,
den em hiesigen Gericht, Zimmer Nr. 9, anstehen m vor dgagee ihre . ghas. e , widrigenfalls sie m ren n meldenn mideigen auf das Grundstück “ werden sollen, und ihnen deshalb ein ewiges Sti schweigen auferlegt werden wird. 8 Cüstrin, den 4. März 1885.
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
Zinszahlung 9. Familien-Nachrichten.
nach Amerika ausgewanderte
ier wohnhaft, eingetragen. b Bremen, 10. März 1885.
Morgens 9 Uhr, [72822]
gez. C. Melm. “
Aufgebot.
Die Kammer ö“
[72821]
Dresden — zugelassen worden:
9 Berechtigten werden daher auf⸗
[72820]
lassenen Rechtsanwälte
Oelde, den 9. März 1885.
Königliches Amtsgericht.
ist der
feInserate fuͤr den und Königl.) Oeffentlich er Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. In die Liste der bei dem e zu Bremen lassenen Rechtsanwälte ist heute mgelaff Dr. jur. Leopold Cohn,
8 Das Amtsgericht: Stadtländer.
Bekanntmachung. 9 r Rechtsanwaltschaft bei der unterzeichneter e 8 Handelssachen ist zugelassen und in die Rechtsanwaltsliste der Letzteren eingetragen:
Dr. jur. Leopold Cohn in Bremen.
ven, am 10. März 1885. . für Handelssachen
i dem unterzeichneten Königlichen Landgerich sst Hei Rechtsanwallschaft — mit dem Wohnsitze in
err Friedrich August Maximilian 9 Ehrhardt. eSden, am 10. März 1885. Königliches Landgericht. Wehinger.
L er beim hiesigen Amtsgerichte zuge⸗ In die Liste der beim hiesig vtagertchtt hugge.
d Westhoff zu Beckum heute eingetragen un v es mhoft za Stadt Oelde vermerkt.
Königliches Amtsgericht.
R nserate nehmen an: die Aanoncen⸗Expeditionen des J“ Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube &X Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
In der Börsen- 8 beilage.
R
in d. sseitigen Bureau anstehenden Termine ein⸗ “ liegen in der Registratur der unterzeichneten Behörde aus und sind für (ℳ 0,50 F. beäehen 8 „ den 28. Februar . aferiiae Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.
1t Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen
Papieren.
[72818] “ Die Inhaber der 4 ½ %igen Westpreußischen (Ritterschaftlichen) Pfandbriefe vean “ werden mit Bezug auf den Kündigungserla b88 16. Juni 1883 wiederholt 8 I
ie lt Coupons über die Zin .Juli bosge 18 Talon bis zum 15. August 1885 bei der eftpreuß schen Genezal-H.aschets e⸗ zu Marienwerder einzureichen und dagegen a Kapital nebst den Zinsen bis 1. Januar 1884 zu 4 ½ % und vom 1. April 1884 ab zu 4 % in zu nehmen, widrigenfalls die Inhaber mit dem ding⸗ llichen Rechte an der bestellten Hypothek 8’ schlossen, die Pfandbriefe in Ansehung dieser 8 pothek für vernichtet erklärt, solches im Landschaf 2 kregister und auf der Hypothekenurkunde g.
und die Inhaber g “ W
iefen und Coupons lediglich an 8 auch mit allen hieraus entstehenden Kosten werden belegt werden. Für fehlende Coupons wirs deren Betrag in Abzug gebracht. Soweit es thunlich, ist der baare Kapi zeere 8. für Rechnung der Gläubiger in 4 ige Pfan 18 II. Serie zum derzeitigen Börsenkucse von 101 % umgelegt. 1 8 erder, den 3. März 1885.
eienmesdfi ren. General⸗Landschafts⸗
dliche
leich wird das im Deutschen Reiche befindlich
. der Angeklagten bis zum Betrage von je
300 ℳ zur Deckung der dieselben möglicherweise
treffenden Geldstrafe und Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt.
Oels, den 3. März 1885. Königliche Staatsanwaltschaft.
[70386]
Gubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
2825 Aufgebot. “ der hiesigen städtischen Spar⸗ kasse Nr. 134,835 über 606 ℳ 38 ₰ und Zinsen, ausgefertigt für Bertha Meding, ist “ loren gegangen und soll auf den Antrag der igen⸗ thümerin zum Zwecke der neuen Ausfertigung amor
verden. 668 88 daher 99 G des Buches aufgefor⸗
ätestens im Aufgebotstermine “ 12 Uhr Mittags, bei dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer — — seine Rechte anzumelden und dasselbe vorzu ehen. widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Königsberg, den 6. März 1885. Königliches Amtsgericht. X.
anberaumt
1 Aufgebot. “ 1128901Se th Michael Günther zu Friederikenau hat dufgehet s der verstorbenen Rosina Mundri, geb. E1 Fuschen 1 9*
13 Thlr. gr. 5 Pf. —— des Antragstellers haftenden im Grundbuche von Friederikenau Band 1. Blatt 6 in der Abtheilung III. sub Nr. 1 für Balzer Günther zu Friederikenau eingetragenen 250 Thalern, welche angeblich zurückgezahlt ist,
beantragt. 8 .
e Diejenigen, welche Ansprüche und Rechte an 1 d.. sccch Post zu haben vermeinen, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem 518 den 15. Mai 1885, Vormittags 10 br. vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten 11 gebotstermine 8 widrigenfalls die Post im
e gelöscht wird. Se. den 4. März 1885. Königliches Amtsgericht. 8
2u 2 u 2 2 u . a82 8
von
Aufgebot.
ilker'sche Colonat Nr. 5 in Großen⸗ 818 es sc Juli 1844 für Wilhelmine
Beinke aus Istrup ein mit 4 % verzinsliches
iche 8 d 8 1 dem die Herzogliche Landesdomäne Kermen mit dem 1 stadt und Fie bensslnhe Zerbst, 3 Stunden von der Herzoglichen
von der Elbe belegen, mit
“
18 Jahre, von Johannis 18 8b Wir haben hierzu Termin auf
während der Dienststunden einzusehen, beziehentlich gegen Erlegung der
Befähigung und über . nterlegen. — 8 ““ 2n der wird der Nachweis eines eigenen,
130 000 ℳ erfordert.
iwe d ledernen owie auf Lieferung von Gummiwaaren un sen z gnhan im Etatsjahr 1885/6. fferten sind verschlossen
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Herzoglich Anhaltische Domänen⸗Verpachtung.
1476 qm 4371 6390 4786 1435 2667 8 5411
724 ha 6536 am =
8 Morgen 74 v“
2520 185 71
Gärten,
2 ha 3
Hutung,
33 8
VWEhhn-
Montag, den 13. April d. Is., von Vormittag
und laden Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die ber hat sich vor dem Verpachtungstermine über s
seine
1 24. Februar 1885. nhaltische Finanz⸗Direktio
portofrei einzusenden.
Stabeisen, Termin für Stabeisen:
rohes Rüböl, Petroleum, Messingdrahtgewebe, Eisendrahtgewebe, Sohlleder, Pece. S Mwolle, „ Drahtnägel, 8 8 2800 „ geschmiedete eiserne Nägel (nach ausliegendem Muster), 300 Stck. braunen ledernen Tragriemen (nach ausliegendem Mufter), 600 „ buchenen Karren (nach aus⸗ 600 „
60 000 kg 60 000 „ 30 090 9 600 qm 11
1 000 kg 800 „
zusehen.
liegendem Muster), S Karrenrädern (nach ausliegendem Muster),
[72317]
mit der Aufschrift:
it Bezeichnung öW
2838 Morgen 34,55 Q.⸗Rih. in Summa Areal,
s 10 bis 12 Uhr, in unserem im
hiesigen Behördenhanse befindlichen o in unserer Kanzlei
ibegebühren zu beziehen sind. Aöüschae, gFen landwirthschaftliche
scte cener. ite zger aütnise auszuweisen und zur Sicherung seines Gebots eine
disponibeln Vermögens von
Hakendorf, 1 Stunde von der Kreis⸗ Benshe Pürendorfe . Dessau und 1 Stunde
O.⸗Rth. Hof⸗ und Baustellen, 1 9
. lzungen und Obstplantagen, 1 Polze Graben und Wässer, 1
.
jeni Materialien versehen, auf welche su be t bis zu den nachstehenden Terminen
JFeee den 27., ür die übrigen Materialien: 8 Cehen hess den 28. März d. J., Vormittags 10 Uhr.
Bedingungen — für die verschiedenen “ ben besondere — sind gegen Einsendung von ₰ ber Briefmarken (nicht gegen Nachnahme) b n. Unterzeichneten zu beziehen, auch bei derselben ein
erfeld den 10. März 1885. ö Theilnahme an derselben und wegen der Legitimatio
Sae. eön Für die Werft ollen g E zum Verzinken beschafft 8 8 Gesch 81 — fteß zu dem am 23. März 1885, Mittags 12 Uhr, G“ 8
Aussaat, Düngung
Direktion. 8
8 [728177 Bekanntmachung. Die auf Gutsnamen lautenden Westpreußischen (Ritterschaftlichen) 3 ½ %: und 4 %igen ““ (sämmtlich auf Pergament ausgefertigt), wer . mmit Bezug auf die öffentliche Bekanntmachung 68 12. November v. J. wiederholt v 8 (und die Inhaber derselben aufgefordert, diese briefe beziehentlich den Prn bans tionen zu Bromberg, Danzig, e.nagg 6 und Schneidemühl, und zwar jeder 1 ion 89 von ihr E Setce I . 8 it Talons bis zum 15. 2 1 dehg . s gleichhaltiger ö Pfandbriefe und Coupons einzureichen, widrigen 8 die Inhaber der aufgerufenen Pfandbriefe an 8 §. 103 Thl. I. revidirten Westpreußischen schafts⸗Reglements mit ihrem “ be. in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezia hypo 85 präkludirt, die Pfändbnege sh . . Se. Spezialbypothek für vernichtet erk öö schaftsregister und im Grundbuche ve 2 “ nit ihren Ansprüchen wegen dieser † ee der gehörigen Coupons ve 8 18 die Landschaft verwiesen, auch mit jallen iera entstehenden Kosten werden belegt werden. Rüasen. Das Porto für die Ein⸗ und für die 8 hese Kddung der Pfandbriefe trägt die hees 8 8 ½ die gekündigten Pfandbriefe bis zum 15. Aug 1b sd. J. eingeben. 8 8 Marienwerder, den 3. März 1885.
Verschiedene Bekanntmachungen.
11n0⸗ “ Mitglieder der „Sterbekasse Deutsche
„Beamten“ zu Berlin werden hierdurch Deraung, 9 Spen zur zweiten ordentlichen eneralversammlung au 8 .— nee.eeen. den 28. März d. J., Abends 6 Uhr, in dem Restaurant Miegel, Stralauerstraße 57. hierselbst, Wegen der Berechtigung zu
ebenst eingeladen. 8 wird auf die §§. 11 und 12 des Statuts verwiesen Zink in Blöcken Tagesordnung: 1) Jährlicher Geschäftsbericht. trag derselben auf Ertheilung der heaeeseshse C11X“X“
Königl. Westpr. General⸗Landschafts⸗Direktion
8 2 *
8 *
2) Bericht der Revisions⸗Kommission und An⸗-