1885 / 61 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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[72140 8

In Sachen, den Aufgebotsantrag des Kothfassen Heinrich Geismer zu Lamme betreffend, hat das

erzogliche Amtsgericht zu Bechelde in der Sitzung vom 4. d. Mts. für Recht erkannt;

Die loco oblig. ertheilte Ausfertigung des Ver⸗ trages vom 21. April 1852, laut dessen auf dem sub No. ass. 6 zu Lamme belegenen, dem Antrag⸗ steller gehörenden Kothhofe zu Gunsten des ver⸗ storbenen Häuslings Gottlieb Jacob Theodor Geismer zu Lamme eine Abfindung von 500 Thlr. nebst verschiedenen Naturalien hypothekarisch einge⸗ ragen steht, wird für kraftlos erklärt und soll die bezeichnete Hypothek im Grundbuche gelöscht werden.

gez. R. Wegmann.

Bechelde, den 4. März 1885.

Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts: A. Ackenhausen. .

52sssI Ausschlußurtheil.

Nachdem bis zu dem heutigen Termine und in

demselben keine Anmeldung erfolgt ist, so wird auf

Antrag der Wittwe des Valentin Heß, Anna Catha⸗ ina, geb. Winterling, von Langenschwarz, die mit unbekanntem Aufenthalte von Langenschwarz ab⸗

wesende Elisabeth Winterling oder deren Rechts⸗ nachfolger mit allen Anspcüchen, welche sie etwa als Mitterbin zu ein Drittel ihrer verstorbenen Eltern

Adam Winterling und dessen Ehefrau, Anna Maria, geb. Schmidt, von Langenschwarz bezüglich der im Grundbuche von Langenschwarz Artikel 66 Ab⸗ heilung III. unter Nr. 1 eingetragenen Post von: 3 .171,43 Kaufgeld für Adam Winterling und Frau, Anna Macia, geb. Schmidt, zu Langen⸗ schwarz nach Vertrag vom 3. April 1856“ machen könnte, ausgeschlossen. (F. 25/84.) 8 Burghaun, den 5. März 1885. 8 Königliches Amtsgericht. gez. Gunckel. Wiird veröffentlicht; Burghaun, den 9. März 1885. Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. EWETWEWIAäöö8

2625] Bekanntmachung.

In der Säuberlich⸗Schellenberg'schen Aufgebots⸗

sache von Roitzsch F. 3/84 hat das Königliche . zu Bitterfeld am 24. Februar 1884 erkannt:

1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von noch 36 7 Sgr. 3 Pf. Gerichtskosten des Boetticher'schen Patrimonialgerichts zu Roitzsch, ein⸗ getragen auf Requisition dieses Gerichts vom 24. August 1838 in Abtheilung III. Nr. 2 des Grund⸗ buchs des dem Bäckermeister Julius Wilhelm Saeu⸗ berlich und dessen Ehefrau Dorothee, geborne Dach⸗ roth, zu Roitzsch gehörigen Grundstücks Roitzsch Band VI. Blatt Nr. 156 und von da nach Ab⸗ theilung III. Nr. 1 des dem Schuhmachermeister Friedrich Ludwig Schellenberg zu Roitzsch gehörigen Grundstücks Roitzsch Flur Band IX. Artikel Nr. 163 mit übertragen, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Eigenthümern, den Saeuberlich'schen Eheleuten und dem Schellenberg auferlegt. 1““

Von Rechts Wegen. Trappe.

172628] . Namen des Königs!

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Süß dahier als Vertreter der Eheleute Colon Clemens August Overmeyer, gt. Stegemann, des Bäckers Clamor Albers und des Papierfabrikanten Friedrich Moritz

eldmann, sämmtlich zu Muckhorst, Kirchspiels

Sees hat das unterzeichnete Amtsgericht dahier erkannt:

1) Die Geschwister Hermann Joseph und Hermann Heinrich Beckmann von Muckhorst, Kirchspiels Mettingen, welche nach Amerika ausgewandert, und deren etwaige Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die in dem Grundbuche von Mettingen Band 9 Blatt 9 Abtheilung III. Nr. 2, Band 11 Blatt 10 Abtheilung III. Nr. 3 und Band 13 Blatt 7 Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Theilungsrezesse vom 18. Oktober 1850 zu Lasten der Eheleute Colon Clemens August Overmeyer, des Bäckers Johann Clamor Heinrich Albers und des Papierfabrikanten Friedrich Moritz Feldmann eingetragenen Post von je Sieben und vierzig Thaler drei Silbergroschen sechs Pfennig ausgeschlossen.

2) Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.

Ibbenbüren, den 6. März 1885. 8

Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Verkündet am 3. März 1885 8 gez. Garu. Gerichtsschreiber. „In der Andreas Flak’schen Aufgebotssache vom Polnisch Kakolewo F. 15/84 erkennt das Köni liche Amtsgericht zu bs durch den Amtsrichter

ür Recht⸗ Es werden dem Arbeiter Wavciech Fezierski, dem

[72622]

¶Stephan Michalczak, dem Josef Michalczak, der Hed⸗

geb. Michalczak, sämmtlich aus Jerzyce, verehelichten Franciskka Gielniak aus

Korn, sowie der

Gorczyn ihre Rechte an der auf dem Grundbuch⸗ Platte des dem Eigenthümer Andrea 3 Fl. Grundstücks Polnisch Kakolewo „Kr. 3 tbheilung III. ZJosefa Kowalak'sche Nachlaßmasse er Jezierski'sche Kaufgeldermasse“ von 203 Thaler 4 Sgr. 7 Pfg. gleich 609 46 nebst 5 % Zinsen seit dem 25 April 1865 vor⸗ behalten, etwaige übrige Berechtigte zu der Post werden mit

ak gehörigen in Ab⸗ unter Nr. 14 für die Spezialmasse

eingetragenen Kaufgelderforderung

schloffen. ihren Ansprüchen an dieselbe ausge⸗

Graetz, den 7. März 1885. Königliches Amtsgericht. 3

aske

Willutzki besitzers von Schuckmann

und Nr. 61 b. für Marie Justine, Rosine Friederike und Henriette Wilhelmine Geschwister Hörhold aus dem Kaufkontrakte vom 28. Oktober 1827 einge⸗ tragenen 60 Thaler = 180 mit ihren etwaigen Rechten auf diese Hypothekenpost ausgeschlossen

werden. 8 Rechts W 2 b echts 1A116X“X“

8—

[72632 Im Namen des Königs! * Auf den Antrag des Maurers Wilhelm Temme, als Besitzers der Stätte Nr. 15 Oldendorf bei Halle, vertreten durch den Justizrath Friedländer von Bielefeld, hat das Königliche Amtsgericht zu Halle i. W. am 4. März 1885 für Recht erkannt: Die eingetragenen Gläubiger, sowie deren etwaigen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Oldendorf Band II. Blatt 118 in Abth. III. sub Nr. 1 c. für Johann Heinrich Günner zu Bockel aus der Urkunde vom 1. Juni 1827 eingetragene Hypothek von 111 Thlr. 23 Sar. 1 ½ Pf. ausgeschlossen. Halle i. W., 4. März 1885. Königliches Amtsgericht.

[726341 Im Namen des Königd!

Auf den Antrag des Kolon Caspar Heinrich Kin⸗ dermann, Nr. 8 Eggeberg, vertreten durch Justiz⸗ Rath Friedländer zu Bielefeld, hat das Köntgliche Amtsgericht zu Halle i./W. am 4. März 1885 für Recht erkannt:

Die eingetragenen Gläubiger, sowie deren etwaigen

Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen

auf die im Grundbuche von Eggeberg Band I. Blatt 414 in Abth. III. sub Nr. 6 und im Grundbuch von Borgholzhausen Band I. Blatt 281 in Abth. III. sub Ner. 4 aus der Schich⸗ tungsurkunde vom 16. März 1849 für den Her⸗ mann Heinrich Ostheider aus Eggeberg einge⸗ tragene Hypothek von 1000 Thlr. ausgeschlossen. Halle i. W., 4. März 1885. Königliches Amtsgericht. [72630) Im Namen des Königs! Verkündet am 23. Februar 1885. Vogel, Assistent, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot verloren gegangener Hypotheken⸗Urkunden hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Mühlhausen i. Th. durch den Gerichts⸗Assessor Meyer für Recht erkannt:

daß I. a. die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Horsmar Band IX. Seite 401 auf den daselbst unter Nr. 1 bis 9 verzeichneten Grund⸗ stücken in Abth. III. Nr. 2 für den Hausburschen Gottfried Koch hypothekarisch eingetragenen 130 Tha⸗ ler Darlehn, bestehend aus einer Ausfertigung der Verhandlung vom 18. Mai 1868 mit Ingrossations⸗ note vom 27. Januar 1869 und dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 23. Januar 1869, und

b. die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Mühlhausen Band 22 Blatt 27 auf dem da⸗ selbst verzeichneten, in der Vorstadt St. Martini unter Nr. 4 belegenen Hause in Abthl. III. Nr. 7 für die Ehefrau des Gutspächters Eduard Merz, Anna Bertha Hulda, geb. Kleemann, hypothekarisch eingetragenen 9000 Mark Darlehn, welche jedoch in dem stattgehabten Subhastationsverfahren am 23. Oktober 1879 bis auf den Restbetrag von 6000 Mark getilgt sind, bestehend aus dem Hypo⸗ thekenbriefe vom 12. Oktober 1877 mit Vermerk über die im Subhastationsverfahren erfolgte theil⸗ weise Tilgung vom 23. Oktober 1879 und einer Ausfertigung der Schuldverschreibung vom 3 Okto⸗ ber 1877,“

für kraftlos zu erklären. 8

Von Rechts Wegen.

[72615] Bekanntmachung. Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Arbeiters August Frick zu Poghath, vertreten durch den Rechtsanwalt Furbach zu Konitz,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Konitz dur

den Amtsrichter Neitsch,

für Recht:

1) das auf den Namen des Arbeiters August Frick ausgestellte Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Konitz Nr. 4206 über 156,75 wird für kraft⸗ los erklärt,

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. 6 88 Verkündet:

Konitz, den 18. Februar 1885. B

1 Begl.: Koch,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Abtheilung IV.

Im Namen des Königs! 88 Verkündet am 7. März 1885. Brauer, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Grundbesitzers Wilhelm Willamowski zu Borchersdorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter

Gamradt

für Recht: 1) Der Grundschuldbrief vom 9. November 1880 über die im Grundbuche des dem Antragsteller ge⸗ hörigen Grundstücks Borchersdorf Nr. 4, Abthei⸗ lung III. Nr. 10, für den Antragsteller eingetragene Grundschuld von 3000 Dreitausend Mark nebst 6 Prozent Zinsen wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Verfahrens hat der Antrag⸗ steller zu tragen. Soldau, den 7. März 1885.

Königliches Amtsgericht. II.

[72622] Ies. Kamen des Königs! erkündet am 5. März 1885. Jahn, Gerichtsschreiber 1““ Auf den Antrag der Handlung H. Litten &. Simon zu Jastrow, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. zu Flatow, beziehungsweise des Guts⸗ zu Flederborn, erkennt

[72620]

erklärt. 1726241121 und seiner Ehefrau Susanna, geb.

Theilabtretung der 3600 besteht, während das erwähnte Hauptdokument aus einer Ausfertigung der Verhandlung vom 18. November 1862 und einem derselben anneckirten Hypothekenbuchsauszuge sowie dem Eintragungsvermerk besteht, wird für krafilos

Bekanntmachung. Auf den Antrag des Wirthes Johann Czarna, zu Zakrzewo Hauland, hat das unterzeichnete Gericht am 7. März 1885 für Recht erkannt: DasZweighypothekendokument über die im Grund⸗ buche des Grundstücks Zakrzewo Hauland Nr. 16 in Abtheilung III. Nr. 1 für den am 1. Juni 1834 geborenen Johann Klatta eingetragene Erbforderung von 50 Thalern nebst 5 Prozent Zinsen wird für kraftlos erklärt. Posen, den 7. März 1885. 3 Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[72619] Im Namen des Königs! Verkündet am 7. März 1885. Brauer, Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Grundbesitzers Gottlieb Dolny zu Gr. Lensk erkennt das Köngliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter Gamradt für Recht: 1) Das Hypothekendokument über das im Grund⸗ buche des dem Antragsteller gehörigen Grundstücks Groß Lensk Nr. 6 Abtheilung III. Nr. 6 auf Grund der Schuldurkunde vom 5. Oktober 1866 zufolge Verfügung vom folgenden Tage für den Schulzen Joseph Bielickt in Gr. Lensk eingetragene Darlehn von 300 nebst 6 % Zinsen wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Verfahrens hat der Antrag⸗ steller zu tragen. 8 Soldau, den 7. März 1885. 8 Königliches Amtsgericht. II.

172636]

Das Königliche Amtsgericht zu Brakel hat durch Ausschlußurtheil vom 28. Februar 1885 die Hypo⸗ thekenurkunden über folgende Posten:

1) 6 Thlr. Darlehn gegen jährliche Verzinsung von 6 Schillingen auf Michaeli⸗Tag und gegen dreimonatliche Kündigung für die erste Kaplanei zu Brakel, eingetragen zufolge Verfügung vom 19. Sep⸗ tember 1822 im Grundbuch von Brakel Vol. 2 Fol. 22 Abth. III. Nr. 1,

2) 25 Thlr. Darlehn gegen 5 % jährlicher Zinsen und vierteljährige Kündigung für die Calandsbruder⸗ schaft zu Brakel, eingetragen zufolge Verfügung vom 3. Juli 1838 im Grundbuche von Brakel Vol. 2 Fol. 22 Abth. III. Nr. 3,

3) 64 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. Abdikat für den Joseph Pape, Vorkind der Ehefrau Christoph Struck, Elisabeth, geb. Wiemüller, eingetragen zu- folge Verfügung vom 28. März 1822 im Grund⸗ buche von Brakel Vol. 2 Fol. 10 Abth. III. Nr. 8

4) 40 Thlr. Kaufgelderrest nebst 5 % Zinsen für den Ackerwirth Johann Ridder zu Driburg, ein⸗ getragen zufolge Verfügung vom 26. Juli 1865 im Grundbuche von Driburg Vol. 9 Fol. 32 Abth. III.

Nr. 3, für kraftlos erklärt. Brakel, den 6. März 1885. Königliches Amtsgericht.

[72626] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Erben Bertha Schöning, nämlich Friedrich Schöning zu Essen, Lisette Schö⸗ ning, verehelichte Louis Baltes, zu Herne und Carl Schöning zu Borken, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Borken durch den Amtsrichter Zumloh in der Verhandlung vom 24. Februar 1885,

für Recht:

Das Sparkassenbuch Nr. 463/550 der Sparkasse zu Borken, lautend über 285 Einlage der Bertha Schöning aus Borken wird für kraftlos erklärt.

Zumloh. [726277 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Ackerknechts Heinrich Dönne⸗ brink zu Kirchspiel Wesecke erkennt das Königliche Amtsgericht zu Borken durch den Amtsrichter Zumloh in der 24. Februar 1885

ür Recht:

Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Waren⸗ dorf Nr. 6676, lautend über eine Einlage des Acker⸗ knechts Heinrich Dönnebrink zu Kirchspiel Wesecke über 950 wird für kraftlos erklärt.

Zumloh.

[72616] Im Namen des Königds, Auf Antrag des Besitzers August Hackert zu Lichnau, des Kreisausschusses des Kreises Konitz und des Kaufmanns Hirschfeld zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Furbach zu Konitz,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Konitz durch

den Amtsrichter Neitsch

8 für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über die aus dem Zahlungsmandate vom 6. Mai 1850 am 6. Januar 1851 für die Armenkasse des Domänen⸗Rentamts Tuchel auf Lichnau Blatt 175 Abth. III. Nr. 1 übertragene Zinsenforderung von 25 Thlr. wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Verkündet am 18. Februar 1885. Begl.: Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IV.

[72613] Im Namen des Königs! Verkündet am 3. März 1885. Rosenbaum, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Frau Kaufmann Heinriette Hoffmann, geb. Hauschulz, und des Kaufmanns David Herrmann, Beide zu Stuhm, erkennt das Königliche Amtsgericht⸗zu Stuhm durch den Amts⸗ richter Dr. Deutschmann für Recht:

owak

(72617]

vom 14. Oktober 1870 und

Eintragungsantrage 22. Oktober 1870 wird

Hypothekenbuchsauszuge vom für kraftlos erklärt.

Antragstellern antheilig zur Last gelegt. Verkündet am 3. März 1885. v. St udzienski,

172618 Bekanntmachung.

Hypotheken⸗Instrument über die auf dem buchblatt Nr. 6, Klein⸗Cosel für die Gemeinde

gerichtlichen Schuldurkunde vom 15. Dezember 1828

für kraftlos erklärt. P.⸗Wartenberg, den 6. März 1885 9 Königliches Amtsgericht. 1t

Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Canth.

1) Das Hypotheken⸗Instrument vom 23. Sep⸗ tember 1852, resp. 4. Juli 1863, 16. Mai 1865, 30. August 1866 und 3. September 1866 über zwei⸗ hundert Thaler = sechshundert Mark und Zinsen haftend auf den Ackerstücken Nr. 162 und 165 Feld⸗ mark Canth, Abtheilung III. Nr. 5 resp. Nr. 1, wird für kraftlos erklärt,

2) die Kosten fallen dem Antragsteller, Bahnhof⸗ Aeeee Karl Lindner zu Canth, Bahnhof, zur Last.

Canth, den 6. März 1885.

KFönigliches Amtsgericht.

Dr. Strahl.

1728211 Bekanntmachung.

Das Hypothekendokument über die Band I. Blatt 14 und 15 des Grundbuchs der Stadt Bobers⸗ berg für die kraftlos erklärt.

Crossen a./ O., den 4. März 1885.

Königliches Amtsgericht.

[72635] Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend die Todeserklärung des Johann Conrad Woermann, zuletzt in der Bünder⸗ feldmark wohnhaft, hat das Königliche Amtsgericht 18. Bünde durch den Amtsrichter Cosack für Recht erkannt:

Der am 14. April 1839 geborene Johann Con⸗ rad Woermann wird für todt erklärt.

Cosack. Verkündet am 5. März 1885.

[72651] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Gesche Honerlah, geb. Lamke, in Herzhorn, vertreten durch Justizrath Ad. Schmidt in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Schiffer Hinrich Honerlah, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: „die zwischen den Parteien bestehende Ehe wegen der dem Beklagten zur Last fallenden bös⸗ lichen Verlassung dem Bande nach zu trennen, auch Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf

Freitag, den 12. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altona, den 28. Februar 1885.

Thon, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72643] Oeffentliche Ladung.

Betr. Georg Hofer, Curatel, gegen Joseph Lichten⸗

ecker w. Vatersch. u. Aliment.

Mit Klage vom 11. Februar I. Js. verlangt die

außenbezeichnete Curatel, vertreten durch Vormund

Joseph Hinterwinkler, Oberkobler in Reischach, von

dem Karrer Joseph Lichtenecker von Reischach, z. Zt.

unbekannten Aufenthaltes, Anerkennung der Vater⸗ schaft zu dem von der Häuslerstochter Ursula Hofer von Hochmühl am 18. April 1884 außerehel. ge⸗ borenen, auf den Namen „Georg“ getauften Knaben und Leistung eines in Vierteljahresraten vorauszahl⸗ baren Alimentenbeitrages von jährl. 70 vom

18. Oktober vor. Is. an bis zum zurückgelegten

13. Lebensjahre des Kindes und beantragt:

a. den Beklagten Josef Lichtenecker als natürlichen Vater des genannten Knaben zur Leistung der verlangten Alimentenbeiträge sowie zur Kosten⸗ tragung zu verurtheilen u.

b. v Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗

ären.

Auf Grund der mit Gerichtsbeschluß von heute

der Klagspartei antragsgemäß bewilligten öffentlichen

Zustellung wird hiermit der Beklagte Josef Lichten⸗

ecker in die zur mündlichen Verhandlung vor dem

Kgl. Amtsgerichte Altötting auf

Samstag, den 2. Mai I. Js.,

Vormittags 8 Uhr, anberaumte Sitzung vorgeladen.

Altötting, 6. März 1885.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts

Altötting. (L. S.)

J. Daschner, K. Sekretär.

[72644] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Brauers Paul geb. Hartmann, hieselbst, vertreten anwalt Semler hieselbst, klagt gegen ihren genannten⸗ Ehemann, früher hier, jetzt unbekannten Aufenthalts⸗ wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf

durch den Rechts⸗

tember 1870, dem Wechsel vom 13. Mai 1870, Ses Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. J.

Dutch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das Grund⸗

Klein⸗Cosel und deren Armenkasse auf Grund der

eingetragen gewesene, mit fünf Prozent verzinsliche Darlehnsforderung von 100 Thalern 8

Handlung F. Henschels Erben ist für b

Paetschke, Ida,

[72647] Oessentliche Zustellung. 1

geb. Stefsen zu Stettin, vertreten durch den Rechts⸗

anwalt V. A. Hoffmann zu Berlin, klagt gegen

ibren (Ehemann, den Schmiedgesellen Ernst Ferdinand

Julins Schaup, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten

Aufenthalts, wegen Ehebruchs und böslicher Ver⸗

lafsung mit dem Antrage auf Ehescheidung:

1) die Ehe der Parteien zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären,

2) dem Bekagten die Kosten aufzuerlegen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des

Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 8. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 5. März 1885. 8 Buchmalh

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.

[72639) „Oeffentliche Zustellung. Die Vereinsbank in Nüurnberg, vertreten durch den Justiz⸗Rath Dirksen und den Rechtsanwalt Rausnitz zu Berlin, Niederwallstraße Nr. 10, klagt gegen den Kaufmann Adolf Lewinthal, unbekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Hypothekenzinsen mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung 1) von 4000 rückständiger Jahresleistung nebst 5 % Zinsen vom Tage der Rechtskraft des Urtheils ab bei Vermeidung der Zwangsvoll⸗ streckung in das Pfandgrundstück zu ver⸗ 2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung Seitens der Klägerin für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, der Klägerin auch zu gestatten, diese Sicherheit in 4 prozentigen Berliner Pfand⸗ briefen zu leisten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 9. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer 48, 1 Treppe, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 6. März 1885. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer III.

[72642] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Wisbrun & Weinberg zu Watten⸗ scheid, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath von Bruchhausen zu Essen, klagt gegen den stud. med. Wilhelm Lürenbaum, ohne bekannten Aufenthalt, wegen einer Forderung an die Eheleute Wirth Wilhelm Lürenbaum und Antointtte, geb. Heer⸗ mann, zu Wattenscheid, aus Darlehnen und Wech⸗ seln im Betrage von 20 300 auf Grund des schriftlichen Vergleichs vom 4. August 1879 mit der Behauptung, daß die Forderung, wofür eine Grund⸗ schuld bestellt gewesen, hei der Zwangsversteigerung der verpfändeten Immobilien ausgefallen, der Wirth Wilh. Lürenbaum inzwischen verstorben und von seinen Kindern, den Beklagten zu 2— 6, beerbt sei, unter Vorbehalt ihres weiteren Anspruchs, mit dem Antrage:

die Beklagten kostenfällig zu verurthbeilen und zwar die Beklagten unter 2—6 als Erben des Wilhelm Lürenbaum, soweit der Nachlaß des Letzteren reicht, an Klägerin die Summe von 7000 nebst 5 % Zinsen seit 30. September 1884 zu zahlen, und ladet den Beklagten zu 3, den stud. med. Wilhelm Lürenbaum, zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf

den 12. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der 8 Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Engelmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72652] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Pietsch, Therese, geborene Haensch, zu Görlitz, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. jur. Hoeniger zu 1 klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Pietsch, früher zu Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf

den 16. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum 8. der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Weinhold,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(72649] Oeffentliche Zustellung. Die unverehelichte Schuhmacher Marie Christiane Weickacdt, geb. Frauendorf zu Halle a. S., vertreten durch den Justizrath Hergfeld, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Herrmann Weickardt früher hier, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehe⸗

Die Freu Auguste Henriette Mathilde Schaup,

[72646] Oeffentliche Zu g. Z In der Prozeßsache der Ehefrau Tagelöhner Phi⸗ lipp Christ, Anna, geb. Borgardts, zu Duisburg, Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Winkelmann zu Hamm, gegen ihren Ehemann, früher zu Duisburg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungs⸗ beklagten, wegen Ehescheidung, hat die Klägerin gegen das sie mit ihrer Klage abweisende Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg, verkündet am 26. November 1884, Berufung eingelegt mit dem Antrage: „In Abänderung des ersten Urtheils den Be⸗ klagten nach dem Klageantrage zu verurtheilen, der dahin geht, das zwischen den Parteien be⸗ stehende Band der Ehe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ihm alle Kosten zur Last zu legen.“ Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor den I. Civil⸗ Senat des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Hamm auf den 6. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung einen bei dem gedachten Ge⸗ richte Se v; bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diche Auszug bekannt gemacht. Sef 8 Hamm, den 7. März 1885. Schröder, Gerichtsschreiber des I. Civil⸗Senats Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

[72645] Oeffentliche Zustellung.

In der Prozeßsache der Ehefrau Kohlenarbeiter Wilhelm Frede, Katharina, geb. Pollmann, zu Mei⸗ derich, Klägerin und Berufunasklägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Fechner zu Hamm, gegen ihren Ehemann Wilhelm Frede, zuletzt wohnhaft in Meiderich, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungsbeklagten,

wegen Ehescheidung, hat die Klägerin gegen das sie mit ihrer Klage ab⸗ weisende Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Duisburg, verkündet am 29. Oktober 1884,

Berufung eingelegt mit dem Antrage:

„unter Abänderung des ersten Erkenntnisses den Beklagten nach dem Klageantrage zu ver⸗ theilen“.

Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung über die Berufung vor den I. Civil⸗ des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Hamm au

den 6. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Hamm, den 5. März 1885.

Schröder, Gerichtsschreiber des I. Civil⸗Senats Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

[72648] Oeffentliche Ladung.

In Sachen der Maschinenschlosserfran Auguste Thormann, geb. Habermann, in Schwaegerau, Klägerin, gegen den Maschinenschlosser Gustav Thor⸗ mann, gebürtig aus Lindendorf, früher zu Klein Laszeningken, sodann in Montwy, Kreis Inowraz⸗ law aufhaltsam gewesen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, wegen CEhescheidung, ist nach dem Schlusse der Beweisaufnahme zur mündlichen Ver⸗ handlung Termin auf

den 19. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr, vor der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ Hesschtt hierselbst bestimmt und wird der Beklagte hiezu mit der Aufforderung geladen, einen der bei dem Gerichte zugelassenen Anwälte zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen.

Insterburg, den 6. März 1885.

Jordan, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72655] Oeffentliche Zustellung.

Die Maria Seiwert, Chefrau des Hüttenarbeiters Peter Kiefer, ohne besonderen Stand, zu Roden wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Simons, klagt gegen den Peter Kiefer, Hüttenarbeiter, zu Roden wohnend, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die Trennung der zwischen Par⸗ teien bisher bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft aussprechen und Falls Klägerin nicht auf dieselbe Verzicht leisten sollte, deren Theilung in der Art verordnen, daß die eine Hälfte der Klägerin, die andere dem Beklagten zufalle; wolle Parteien zur Auseinandersetzung vor Notar verweisen, dem Be⸗ klagten die Koften zur Last legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Saarbrücken auf

den 13. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücken, den 28. Februar 1885.

Cüppers, Assist., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72640] Oeffentliche Zustellung.

Die Ursula Haller, ledig und vollj. von Schura, und ihr ehel. Vater Melchior Haller von dort, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Saurer in Spaichingen, klagen gegen den Paul Kohler, Uhrenmacher von Schura, angeblich in Amerika, wegen Ansprüchen aus unehelicher Vaterschaft, mit dem Antrage auf Bezahlung von: 2

a. 20 für das Kränzchen,

b. 20 Tauf⸗ und Kindbettkoste,

c. jährlich 70 Alimenten, je auf dem Geburts⸗ tage des am 20. Novbr. 1884 geborenen Kindes voraus zahlbar und zwar insolange bis dasselbe sich selbst ernähren kann, jedenfalls aber bis

8

8

¹1 Oeffentliche Zustellung. Nr. 3802. Die Ehefrau des Handelsmanns Hein⸗ rich Neithinger in Schwetzingen, Katharina, geb. Hartmann, hat auf Grund des §. 40 des Bad. Einf.⸗Ges. zu den R.⸗J.⸗G. den Antrag gestellt, sie für berechtigt zu erklären, ihr Vermögen von dem ihres in Konkurs gerathenen, an unbekannten Orten abwesenden Ehemannes abzusondern, und ladet den⸗ selben zur mündlichen Verhandlung über diesen Antrag in den vor Gr. Amtsgericht Schwetzingen bestimmten Termin auf Dienstag, den 28. April 1885, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht. Schwetzingen, den 7. März 1885. Der Gerichtsschreiber Gr. bad. Amtsgerichts.

8 Sauter. 8

11.4““ 8

EEI1“ [72677] Oeffentliche Zustellung.

Der Buchhändler A. Spindler in Lobenstein, als alleiniger Inhaber der Firma Chr. Teichs Buch⸗ handlung daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Maul zu Weida, klagt gegen den Postassistent a. D. Conrad Neumann, früher zu Weida, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltsorts, aus einem Bücher⸗ und Schriften⸗ kaufgeschäfte, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von noch 107 25 nebst 6 % Zinsen von der Klagzustellung ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. Sächsische Amts⸗ gericht zu Weida auf 1 8

Montag, den 4. Mai 1835, Vormittags 10 Uhr. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ohlmann, 3 Gerichtsschreiber des Großherzogl. Sächsischen Amtsgerichts.

[72641] Oeffentliche Zustellung.

Die Erben und minderjäbrigen Kinder des Kauf⸗ manns Hermann Freese zu Cassel: 1) Ernst Freese, 2) Hans Eugen Freese, unter Vormundschaft ihrer Mutter, der Wittwe des Kaufmanns Hermann Freese, Auguste, geb. Rohleder, zu Cassel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schier zu Cassel, klagen gegen den Schuhmacher Christoph Rettberg, Mathias Sohn, und dessen Ehefrau Katharina, geb. Gille, früher zu Vaake, zuletzt in Floria, Staat Illinois, Vereinigte Staaten von Amerika, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus hypothekarischer Forderung mit dem Antrage auf Zahlung von 213 ℳ, auch wegen dieser Forderung die Zwangsvollstreckung des nach⸗ bezeichneten Grundvermögens, als:

1) Eigenthum des Mannes Artikel 3 von Vaake:

B. 144 Brandvers. Nr. 79, Wohnhaus mit kleiner Scheuer darin, separates Stallgebäude und Hofraum im Hinterdorfe 1 a 46 qm,

B. 145 Garten dahinter 1 a 53 qm, ½ Gemeinds⸗ nutzen;

8 2) Eigenthum beider Eheleute Artikel Za.

von Vaake:

J. 202 Triesch in der Kuhle am Walde 7 a 94 qm, 3) Eigenthum der Ehefrau Artikel 3b. von Vaake:

F. 141 Wiese vorm Berge oben am Walde 26 a 15 qm,

F. 142 Wiese 33 a 77 qm, 8 zuzulassen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Veckerhagen auf

den 21. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Busse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

172650] Oeffentliche Zustellung.

Frau Friedericke Gollmert, geb. Himmler, zu Großrudestedt, klagt durch den Rechtsanwalt Müller zu Großrudestedt gegen ihren Ehemann Theodor Gollmert, jetzt in unbekannter Ferne, auf Eheschei⸗ dung, mit dem Antrage, die zwischen den Streit⸗ theilen bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Cwilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts hier auf

Donnerstag, den 21. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei demselben zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage befannt gemacht.

Weimar, den 6. März 1885.

Die Gerichtsschreiberei des Großh. Landgerichts.

Dr. Mirus.

vorm Berge oben am Walde

8

[72654] Gütertrennungsklage.

Die Ehefrau des Ernst Denzau, ohne Gewerbe, Elise, geborene Lemmerz, sie ohne Geschäft, zu Bonn, zum Armenrecht zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Hagen zu Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann ꝛc. Denzau zu Bonn, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden ehelichen Gütergemeinschaft.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 20. April 1885, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

Bonn, den 7. März 1885.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

72656] Urtheils⸗Auszug. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Saarbrücken, II. Civilkammer, vom

[72657] Urtheils⸗Auszug. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Saarbrücken, II. Civilkammer, vom 29. Januar 1885, wurde die zwischen der Magdalena Fischer, Ehefrau des Sattlers und Polsterers Georg Grewenig, zu Fraulautern⸗ wohnhaft, und diesem Letzteren, ihrem Ehemanne, bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, und sind die Parteien zur Massebildung und Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Schniewind in Saar⸗ louis verwiesen worden. 8 Saarbrücken, 7. März 1885. Cüppers, Assist, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72658] Urtheils⸗Auszug. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Land⸗ gerichten zu Saarbrücken, II. Civilkammer, vom 15. Januar 1885, wurde die zwischen der Elisabetha Harig, Ehefrau des Schmiedes Christian Wagner, zu Neunkirchen wohnhaft, und diesem Letzteren ihrem Ehemanne, bestehende eheliche Gütergemei schaft für aufgelöst erklärt, und sind die Parteie zur Auseinandersetzung vor den Königl. Notar zu Neunkirchen verwiesen worden. Saarbrücken, 4. März 1885.

Cüppers, Assist., Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[72659] Bekanntmachung. Die Marie Lorrain, Ehefrau von Nicolas Folmer, Ackerer in Folschweiler, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vobsen, klagt gegen ihren genann⸗ ten Ehemann Nicolas Folmer auf Güͤtertrennung Zur Verhandlung über diese Klage ist die Sitzung des Kaiserl. Landgerichtes zu Saargemünd vom 20. April ecr., Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Saargemünd, den 9. März 1885

Der Ober⸗Sekretär:

Erren.

[72660] .

In der Strafsache gegen: 1) Karl Otto, geboren am 16. Dezember 1861 zu Altenhaßlau,

2) Johannes Karl Frickel, geboren am 12. März 1861 zu Lieblos,

3) Anton Kistner, geboren am 1. Mai 1861 zu Neudorf, Maurer, 4) Heinrich Klostermann, geboren am 30. März 1861 zu Roth,

5) Karl Kaspar Knhler, geboren am 28. April 1861 zu Roth,

6) Johannes Kreis, geboren am 21. August 1861 zu Somborn,

7) Peter Mühlhanse, geboren am 16. Januar 1861 zu Somborn,

8) Fabrikarbeiter Adam Krick, geboren am 13. F bruar 1861 zu Udenhain,

9) Johann Friedrich Siebel, geboren am 10. Juni 1862 zu Kempfenbrunn,

10) Balthasar Weber, geboren am 30. April 1862 zu Mauswinkel,

11) Wilhelm Aul, geboren am 5. September 1863 zu Bernbach,

12) Friedrich Wilhelm Dittmar von Geislitz, ge⸗ boren am 19. August 1863,

13) Heinrich Joseph Böhm, geboren am 5. No⸗ vember 1863 zu Höchst,

14) Johannes Schleich, geboren am 27. Januar 1863 zu Lichenroth,

15) Johannes Schmidt, geboren am 25. Novem⸗ ber 1863 zu Lützelhausen,

16) Philipp Freb, geboren am 2. Mai 1863 3

ernes,

17) Ludwig Harnischfeger, geboren am 19. Ja⸗ nuar 1863 zu Mernes,

19 Frang Lauer, geboren am 4. Dezember 1863 zu Orb,

19) Adam Watz, geboren am 11. Dezember 1863

zu Orb,

20) Joseph Weisbecker, geboren am 7. April 1863 zu Orb,

21) Konrad Riefer, geboren am 8. Mai 1863 zu Schlierbach,

22) Johannes Volz, geboren am 23. Dezember 1863 zu Streitberg,

23) Conrad Gustav Protzmann, geboren am 16. Februar 1863 zu Wirtgenborn,

24) Bernhard Müller, geboren am 15. März 1863 zu Wirtheim,

25) Johann Georg Franz, geboren am 16. Fe⸗ bruar 1864 zu Altenmüttlau,

26) Ferdinand Röder, geboren am 13. April 1864 zu Burgjoß, 8

27) Adam Hohmann, geboren am 12. Februar 1864 zu Gelnhausen,

28) Fabrikarbeiter Peter Biehl, geboren zu Hor⸗ bach am 11. März 1864, zuletzt in Hanau wohnhaft,

29) Taglöhner Valentin Rohmann, geboren am 22. August 1864 zu Kempfenbrunn, 8

30) Spengler Lorenz Löffler, geboren am 15. Mai 1864 zu Lichenroth,

31) Georg Philipp Amend, geboren am 14. Juni 1864 zu Mernes, 3

32) Cigarrenarbeiter Conrad Engelbert Benzing, geboren am 20. Januar 1864 zu Neuses, 1

33) Johannes Wies, geboren am 8. Juni 1864 u Unterreichenbach, 1 wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß Königlichen Landgerichts, Strafkammer hier, vom 24. Februar d. J. auf Grund des §. 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und §. 140 des Strafgesetz⸗ buchs das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des §. 326 Abs. 1 der Straf⸗ prozeßordnung veröffentlicht wird.

Hanau, den 6. März 1885.

Der

Kitz.

nach zurückgelegtem 14. Lebensjahre, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des LS,-hines b0 das Königliche Amts⸗ ericht zu Tuttlingen au 8 Dienstag, den 5. Mai 1885, Vormittags 10 ½ Uhr. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht, unter dem An⸗ fügen, daß die Kläger zum Armenrecht zugelassen

sind. 1 Klingenstein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Trennung der Ehe der Parteien dem Bande ach,, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand lung des Rechtsstreits vor dig erste Civilkammer de Herzoglichen Landgerichts zu Hee ssdeeh auf 1 den 18. Mai 1885, Vormittags 10 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 6. März 1885.

1 A. Rautmann, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts.

trennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Civil⸗ des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. au den 4.. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum gwech der öffentlichen Zustellung wird Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Halle a. S., den 28. Februar 1885

Wagner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

29. Januar 1885, wurde die zwischen der Maria

esse, Ehefrau des Kaufmanns Johann Becking⸗ bes „früher zu Saarlouis, jetzt in Trier wohnhaft, und diesem Letzteren, ihrem Ehemange, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und

[72661] K. Staatsanwultschaft Tübingen.

Die durch Urtheil der K. Strafkammer hier vom 5. Dezember 1884 verfügte Vermögensbeschlagnahme sind die Parteien zur Massebildung und Auseinander⸗ gegen den „Schuster Johann Martin Steinhilber setzung vor den K. Notar Schniewind in Saarlouis von Ofterdingen wegen Verletzung der Wehrpflicht verwiesen worden. ist durch Erkenntniß des s. Gerichts vom 21. Fe⸗

Saarbrücken, 7. März 1885. bruar 1885 wieder aufgehoben worden.

Cüppers, Afsist. Den 3. März 1885.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Staatsanwalt Scheurlen.

das Königliche Amtsgericht zu Ratzebuhr durch den Amtsrichter Hirschbach ege 8 für Recht:

Das Zweigdokument über die für die Handlung H. Litten & Sümon zu Jastrow auf dem von Schuckmann’schen Lehnschulzengrundstück Band I. Nr. 1 Flederborn Abtheilung III. Nr. 25 haftende Theilpost von 3600 nebst 5 % Zinsen, welches aus einer beglaubigten Abschrift des Hauptdokuments von Stuhm Nr. 1 Abthl. III. Nr. 50 eingetragen über 4000 Thaler nebst 5 % Zinsen, haftend für auf Stuhm Nr. 361 Abthl. III. Nr. 1 i. übertragen, den Rittergutsbesitzer von Bethe zu Hammer, sowie . aus der Ausfertigung des Erkenntnisses des den auf diese Abschrift gesetzten Vermerken über die öniglichen Kreisgerichts Marienburg vom 23. Sep⸗

Die Hypothekenurkunde über 85 Thlr. nebst 6 % Zinsen seit 13. August 1870 rechtskräftige Wechsel⸗ forderung, 1 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten, ½ % Pro⸗ vision, 24 Sgr. 6 Pf. Rechtsanwaltsgebühren und 10 Thlr. Kostenpauschquantum für den Besitzer Anton Hoffmann zu Stuhmsdorf aus dem rechts⸗ Füftißen Erkenntnisse vom 23. September 1870 und Wechsel vom 13. Mai 1870 im Grundbuche

172631] Bekanntmachung.

m Namen des Königs! In Sachen, betreffend das tragenen Forderung,

Aufgebot einer einge⸗ Seee er erkennt das Königliche Amts⸗ 1 Fir dte zu nerfurt durch den Amtsrichter Krüger

doaß die Prätendenten der auf den im Gesammt⸗ grundbuche des hiesigen Amtsgerichts Bd. 127 Artike.] 5624 auf den Namen des Maurers Johann Gottlier Höhrhold zu Obhausen⸗Johannis einge⸗ tragenen, daselbst belegenen Ackerplänen Nr. 61a.

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