1885 / 65 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

1) An die Stelle des Schlußsatzes im Art. 1 Nr. 2 der Ausführungsbestimmungen, wonach den in den Monaten Juni der Dezem ber eingereichten Schuldverschreibungen der nächst⸗ ällige Zinsschein nicht beizufügen ist, tritt nachfolgende Be⸗ stimmung: 1 ö Nur den Schuldverschreibungen, welche in einem dem Fälligkeitstermine der Zinsen vorangehenden Monat eingereicht werden, sind die nächstfälligen Zinsscheine nicht beizufügen.“

Demgemäß wird der Vermerk zu dem Nummern⸗Ver⸗ zeichniß (vergl. die folgende Bestimmung unter 2) gleichfalls abgeändert.

2) In dem, dem Antrage auf Eintragung einer Buch⸗ schuld nach Art. 2 Nr. 6 beizufügenden Verzeichniß (Anlage 3 der Ausführungsbestimmungen) sind die Schuldverschreibungen fortan nach den verschiedenen Zinsterminen (Januar⸗Juli, April⸗Oktober) und innerhalb dieser beiden Arken nach den 1 für jede Littera aber nach der Nummerfolge zu ordnen.

. 3) Nach Art. 3 der Ausführungsbestimmungen müssen bei Theilübertragungen und Theillöschungen sowohl die Be⸗ träge, deren Uebertragung oder Löschung beantragt wird, als auch die Restbeträge, über welche eine Verfügung nicht statt⸗ finden soll, in Schuldverschreibungen der 4 prozentigen kon⸗ solidirten Anleihe darstellbar sein. Dies gilt kunstig für jeden Posten besonders, falls es sich um Eintragungen handelt, welche aus mehreren zu verschiedenen Terminen verzinslichen Posten zusammengesetzt sind. erlin, den 6. Me

“”

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Ges.⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 24. November 1884, betreffend die fernere Gültigkeit des der Preußischen Hypotheken⸗Aktienbank zu

Berlin ertheilten Allerhöchsten Privilegiums vom 18. Mai 1864 V auch nach Abänderung der §§. 16, 17, 26, 37 und 38 des Gesellschafts⸗

statuts, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam 8

und der Stadt Berlin, Jahrgang 1885 Nr. 8 S. 74, ausgegeben den 20. Februar 1885;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Januar 1885, betreffend die

Verleihung des Enteignungsrechts, sowie des Rechts zur Chaussee⸗ gelderhebung an den Kreis Landeshut für die Chausseen von Städtisch⸗ Hermsdorf nach Liebau und von Liebau nach Schömberg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 7 S. 29, aus⸗ gegeben den 14. Februar 1885; 8

3) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Januar 1885, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts, sowie des Rechts zur Chausseegeld⸗ erhebung an den Kreis Ost⸗Sternberg für die von demselben zu bauenden Chausseen vom Zielenziger Seevorwerke über Königswalde bis zur Küstrin⸗Posener Chaussee und von Waldowstrenk bis zur Grenze mit dem Kreise Landsberg in der Richtung auf Blockwinkel, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 9 S. 55, ausgegeben den 4. März 1885; 1b

4) der Allerhöchste Erlaß vom 23. Januar 1885, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von dem Kreise Jerichow II auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. April 1880 und 13. Juli 1881 aufgenommenen Anleihen von vier und ein halb auf vier Prozent, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg, Nr. 9 S. 71, ausgegeben den 28. Februar 1885;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 28. Januar 1885, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Sanger⸗ hausen für die von demselben hausseemäßig ausgebauten Wegestrecken: 1) von Sangerhausen über Martinsrieth nach Riethnordhausen, 2) vom Dorfe Riestedt nach Bahnhof Riestädt, 3) von Liedersdorf nach Holdenstedt, 4) von Brücken nach Hackpfüffel, 5) von Heringen nach Sundhausen und 6) vom Hafenthor in Sangerhausen nach der Wippraer Chaussee, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 190 S. 67, ausgegeben den 7. März 1885.

4 % iges vormals nassauisches Staatsanlehen von 4 000 000 Fl. d. d. 29. November 1858.

Bei der am 5. d. M. stattgefundenen 22. Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A., von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 40 „% tgen vormals nassauischen Staatsanlehens von 4 000 000 Fl. d. d. 29. November 1858 sind nachverzeichnete Num⸗ mern gezogen worden:

A. Zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1885.

Litt. F. à 100 Fl. = 171 43 Nr. 341 352 454 692 756 777 855 942 1112 1207 1212 1219 1565 1685 1866 2002 = 16 Stück über 1600 Fl. = 2742 88 ₰.

Litt. G. à 200 Fl. = 342 86 Nr. 221 319 398 873 876 933 957 1019 1114 1145 1319 1434 1717 1902 = 14 Stück über 2800 Fl. = 4800 04 ₰.

Litt. H. à 300 Fl. = 514 29 Nr. 205 212 395 458 504 950 972 = 7 Stück über 2100 Fl. = 3600 03 ₰.

Litt. J. à 500 Fl. = 857 14 Nr. 1 96 184 208 228 608 710 821 894 953 970 1065 1276 1325 1412 1469 1781 1826 1873 2842 2904 3101 3212 3394 3421 3707 3850 3862 3864 3881

4002 4176 = 32 Stück über 16000 Fl. = 27428 48 ₰.

Litt. K. à 1000 Fl. = 1714 29 Nr. 226 594 596 664 665 679 767 = 7 Stück uͤber 7000 Fl. = 12000 03 ₰, zusammen 76 Stück über 50571 46 ₰.

B. Zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1885.

Litt. F. à 100 Fl. = 171 43 Nr. 81 113 759 810 921

1277 1347 1350 1357 1391 1631 1632 1881 1891 = 14 Stück über 1400 Fl. = 2400 02 ₰.

Litt. G. à 200 Fl. = 342 86 Nr. 107 168 198 205 514 516 684 756 1216 1257 1552 1604 1730 1761 1996 = 15 Stück über 3000 Fl. = 5142 90 ₰.

Litt. H. à 300 Fl. = 514 29 Nr. 21 469 484 565 661 698 937 = 7 Stück über 2100 Fl. = 3600 03 .

Litt. J. à 500 Fl. = 857 14 Nr. 48 141 499 563 597 657 884 969 1002 1004 1174 1438 1471 1771 1803 2310 2496 2659 2714 2720 3010 3085 3102 3305 3653 3692 3867 3937 3973 4119 4164 = 31 Stück über 15 500 Fl. = 26 571 34 ₰.

Litt. K. à 1000 Fl. = 1714 29 Nr. 270 356 378 444 519 901 947 964 = 8 Stück über 8000 Fl. = 13 714 32 ₰, zusammen 75 Stück über 30 000 Fl. = 51 428 61 ₰. Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Kapitalbeträge, welche nur bis zu dem angegebenen bezüglichen Rückzahlungstermine verzinst werden, bei folgenden Stellen erhoben werden können: e bbei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M., der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wies⸗ baden, sowie bei jeder anderen Königlichen Regierungs⸗ oder Bezirks⸗ Lrußtrasse bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in rlin und der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Partial⸗Obligationen

mit den nach dem 30. Juni 1885 fälligen Zinsscheinen Reihe V. Nr. 2—8 und Zinsschein⸗Anweisungen resp. mit den nach dem

vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Feker age kasse hier oder der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., son⸗ dern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betref⸗ fenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisungen 14 Tage vor dem Verfalltermin bei dieser Kasse einzureichen, von welcher dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind.

Der Betrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapitalbetrag zurückbehalten.

Soll die Ernlösung von dergleichen Obligationen weder bei 8

Restanten aus früheren Verloosungen:

pro 31. Dezember 1866: F. 559. pro 31. Dezember 1877: J. 2319. pro 30. Juni 1878: F. 552. pro 30. Juni 1882: G. 357 437. pro 31. Dezember 1882: G. 311. pro 30. Juni 1883: F. 414, H. 885, J. 2260. pro 31. Dezember 1883: J. 194 1379 1443 1446. pro 30. Juni 1884: F. 1457 1967, J. 3583 4084. pro 31. Dezember 1884: F. 860, G. 1394 1805, J. 40 Wiesbaden, den 9. März 1885. 8 Der Regierungs⸗Präsident.

In Vertretung:

de la Croix.

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗

nungen vom 29. Mai 1883 (Reg.⸗Amtsbl. für 1883, Seite 148) und 24. Februar d. J. (Extrabl. z. Reg.⸗Amtsbl. für 1885 Nr. 8) wird auf Grund des 8§. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 und des § hes v— 12. März 1881 für den diesseitigen Verwaltungsbezirk hier⸗ durch Folgendes angeordnet:

Bekanntmachungen, 86

fuhr über die Reichsgrenze.

Landespolizeiliche Anordnung. Unter Bezugnahme auf die landespolizeilichen Anord⸗

. 3 des preußischen Gesetzes vom

1) Die Ein⸗ und Durchfuhr lebender Schafe, Schweine und Ziegen aus Oesterreich Ungarn und Rußland, sowie aus deren Hinterländern ist verboten.

2) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden gemäß §. 328 des deutschen Strafgesetzbuchs und des §. 66 Nr. 1 des Reichs⸗Viehseuchen⸗Gesetzes

vom 23. Juni 1880 (R.⸗. Ges.⸗Bl. S. 153) bestraft. Obige Verordnung tritt mit dem Ablauf des heutigen Tages in Kraft. F. 1 Brreslau, den 14. März 1885. Königlicher Regierungs⸗Präsident. Freiherr von Juncker.

Kaiser und König sprachen heute den Polizei⸗Präsidenten von Madai, nahmen militärische Meldungen entgegen und

Lieutenants von Albedyll, sowie des Chefs der Admiralität,

Nichtamtliches. Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 17. März. Se. Majestät dor

hörten die Vorträge, des Chefs des Militärkabinets, General⸗

General⸗Lieutenants von Caprivi.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin erschienen gestern Vormittag 10 Uhr 53 Minuten zum Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten der Großherzoglich badischen Herrschaften auf dem Bahnhof Friedrichstraße.

Abends 7 Uhr begaben Sich die Kronprinzlichen Herr⸗ schaften zu dem Diner und der Soirée bei dem Herzog von Sagan.

8— 8 v111A1A“ Die vereinigten Ausschüsse des Bundesra hs für Rechnungswesen und für Elsaß⸗Lothringen, der Ausschuß desselben für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für

Elsaß⸗Lothringen hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (69.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher und der Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Postamts, Dr. Stephan, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident zunächst mit, daß ein Gesetzentwurf, betr. die Befugniß von Seefah rzeugen, welche nicht zur Klasse der Kauffahrteischiffe gehörten, zur Führung der Reichsflagge, eingegangen sei.

Darauf wurde ein Schreiben des Reichskanzlers verlesen, in welchem derselbe die Ausführungen des Abg. von Jazdzewski in seiner gestrigen persönlichen Bemerkung in Bezug auf eine frühere Rede des Reichskanzlers richtig stelle und die be⸗ treffenden Blätter des amtlichen Stenogramms zum Beweise übersende, daß eine nachherige Aenderung des Wortlautes nicht stattgefunden habe.

Der Abg. Richter bemerkte zur Geschäftsordnung, daß er gegen eine solche neue Geschäftsordnungspraxis, wie sie durch dieses Schreiben eingeleitet sei, Verwahrung einlegen müsse, um daraus keinen Präcedenzfall entstehen zu lassen. Bemer⸗ kungen vor der Tagesordnung seien bisher nur zulässig gewesen, wenn es sich um die Interessen dritter Personen ge⸗ handelt habe, welche sich im Reichstage nicht selbst vertheidigen könnten. Solche Bemerkungen seien aber wohl nicht zulässig, wenn der Betreffende das Recht habe, in jedem Augenblick das Wort zu ergreifen.

Der Staats⸗Minister von Boetticher entgegnete, daß in dem von dem Reichskanzler innegehaltenen Verfahren eine Rücksichtnahme auf die Verhandlungen des Reichs⸗ tages gelegen habe. Der Reichskanzler hätte schon in der gestrigen Sitzung dem Abg. von Jazdzewski mit einer persönlichen Bemerkung antworten können; dadurch wäre aber die Diskussion, die eben durch eine namentliche Abstimmung geschlossen gewesen sei, nochmals eröffnet worden. In dem Vorgehen des Reichskanzlers liege nichts verfassungs⸗ widriges.

Der Abg. Richter gestand zu, daß allerdings in der Verfassung hiervon nicht die Rede sei; es handele sich lediglich um eine neue Geschäftsordnungspraxis. Auf den speziellen Fall habe er gar nicht eingehen wollen, es sei ihm nur darum zu thun gewesen, zu ver⸗ hüten, daß aus diesem Vorfalle ein Präcedenz entnommen

Abgeordneten, welcher Angelegenheiten Dr. von Cioßler und der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz nebst Regierwagskommissarien und erhielt der Präsident von dem Hause die Ermächtigung Sr. Majestät dem Könige zu Seinem Geburtstage die Glück⸗ wünsche des Hauses darzubringen.

riums der geistlichen ꝛc. die restirenden Titel des Kapitels Debatte unverändert angenommen.

der Abg. Dr. Lieber darüber, der Direktor des Gymnasiums zu Hadamar im zimmer an die Lehrer konservative Wahlaufrufe und Stimm⸗ zettel vertheilt und gedroht habe, wähle, keine Gehaltsaufbesserung zu erwarten habe.

Rath Dr. Schneider erwiderte, der Abg. Reichensperger bezeichnet, niemals gestellt worden sei. Das Provinzial⸗Schulkollegium von Brandenburg lasse sich alljährlich zur Kontrole Schulen gestellten Aufsatzthemata vorlegen.

hauptung entgegen. Man die Fragstellung der Geistlichen hinter dem behörden vorgenommen werde.

Ministers bei. Centrum spreche nur das Verlangen, sich der Herrschaft übe die Schule zu bemächtigen. regierung mit aller Macht wehren.

31. Dezember 1885 fälligen Zinssche Reihe V Nr. 3 8 und Zinsschein⸗Anweisungen. 5

werde.

Bei Schluß des Blattes setzte das Haus die zweite Be⸗

rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Post⸗ dampff dern, und zwar bei §. 2, fort.

chiffs⸗Verbindungen mitüberseeischen Län⸗

In der heutig en (43.) Sitzung des Hauses de der Minister der geistlichen 8

beiwohnten, erbat

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren

alleiniger Gegenstand die Fortsetzung der dritten Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1885/86 und betreffend die Ergänzung der Ein⸗ nahmen in diesem Etat, war.

Bei fortgesetzter Berathung des Etats des Ministe⸗ Angelegenheiten wurden „Universitäten“ ohne

Bei dem Kapitel „höhere Lehranstalten“ beschwerte sich daß bei den Reichstagswahlen Konferenz⸗ daß, wer nicht konservativ

Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler erklärte, von dem

Vorfall keine Kenntniß zu haben. Die Lehrer der betreffenden Anstalt würden aber besser gethan haben, schwerden an ihn gewendet zu haben.

sich mit ihren Be⸗

Der Abg. von Eynern meinte, daß, wenn die Sache sich

so verhielte, wie sie der Abg. Dr. Lieber dargestellt, die Lehrer sofort die rechte Antwort hätten ertheilen, nichts gefruchtet, sich an die sollen, von der auch die abhänge.

und wenn dies Unterrichtsverwaltung wenden

Der Abg. Dr. Lieber wies auf überei nstimmende Berichte

hin, die in verschiedenen Zeitungen über den Vorfall gebracht und ihm von einem Lehrer der Anstalt bestätigt worden seien.

Der Abg. von Eynern glaubte trotzdem die Richtigkeit

der Mittheilung bezweiseln zu müssen, so lange nicht der Name des Briefschreibers genannt sei.

Der Abg. Dr. Hahn hielt es gleichfalls für unmöglich,

daß sich der Vorgang so abgespielt habe, wie ihn der Abg. Dr. Lieber dargestellt.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Köln) kam auf die Frage

der Ueberbürdung der Schüler und Schülerinnen an höheren Unterrichtsanstalten zurück und beschwerte sich über ein Aufsatz⸗ thema, das angeblich in einer Berliner höheren Töchterschule gestellt worden sein sollte.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ daß ein solches Thema wie es ein Verzeichniß der an den höheren

Der Abg. Dr. Schläger bat den Minister, in der Sorge

für die Ausbildung tüchtiger Lehrerinnen fortzufahren.

Das Kapitel wurde hierauf bewilligt. Bei dem Kapitel

„Elementarunterrichtswesen“ trat der Abg. Körber den Aus⸗ führungen entgegen, welche der Abg. Spahn in zweiter Lesung über die Schulverhältnisse in Westpreußen gemacht hatte.

Der Abg. Spahn hielt seine früheren Behauptungen

aufrecht.

Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler konstatirte, daß die

Rekriminationen über Benachtheiligung der Katholischen i Westpreußen unbegründet seien.

Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Conra

wurde die Debatte geschlossen, und der Titel bewilligt. 6

Beim Titel „Schulaufsicht“ führte der Abg. Dr. Mosler

Klage darüber, daß in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier Altkatholiken zu Schulinspektoren bestellt seien.

Der Abg. Dr. Windthorst beschwerte sich darüber, da

dem bischöflichen Konsistorium das Recht verschränkt sei, sich über die Schulverhältnisse in Westpreußen zu erkundigen.

Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler trat dieser Be⸗ Man sei nur dem entgegengetreten, daß Rücken der Schul⸗

Der Abg. Dr. Wehr stimmte den Ausführungen des Aus all den Reden der Herren aus dem

Dagegen müsse sich die Staats Der Abg. Spahn erklärte, daß er sich im J s

deutschen Katholiken an das bischöfliche Konsistorium mit de Bitte um Auskunft über die Schulverhältnisse gewendet habe In Folge dieser Bitte sei die Anordnung von Seiten des Konsistoriums an die Geistlichen ergangen, Erhebungen in dieser Richtung anzustellen.

Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler erwiderte, daß de

Abg. Spahn besser gethan haben würde, sich mit seiner Bitt an die Schulbehörde zu wenden.

Der Abg. Dr. Peters bemerkte, daß in Schlesien sämmt

liche katholische Schulinspektoren mit Ausnahme eines einzige Altkatholiken seien. - 8 Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler erwiderte, daß nach

den einzelnen Angaben der betreffenden Herren weder in der Rheinprovinz noch in Schlesien mit einer einzigen Ausnahm ein Altkatholik als Schulinspektor angestellt sei.

Der Titel wurde hierauf bewilligt.

Bei Schluß des Blattes wurde die Berathung über das 8

Kapitel fortgesetzt.

Der nicht minder im preußischen wie im gemeinen Recht geltende Rechtssatz, daß der Schaden nicht zu vergüten ist, welcher auch eingetreten sein würde, wenn die schädigende Handlung nicht erfolgt wäre, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 20. Januar d. J., bei der Enteignung nur anwendbar, wenn feststeht, daß der Expropriat die ihm durch die sein Grundstück durch⸗ schneidende Anlage zugefügten Nachtheile auch ohne diese An⸗ lage, dadurch, daß sie auf einem Nachbargrundstücke errichtet worden wäre, erlitten hätte; dagegen genügt nicht zur Be⸗ seitigung des Ersatzanspruches die Feststellung der bloßen Möglichkeit, daß der Expropriat auch ohne die Enteignung die Nachtheile hätte erleiden können.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Pannek in Schoenbaum, Dr. Lewicki in Schoeneck, Dr. Bruno Schmidt in Mallmitz und Joh. Lehmann in Nebra.

zwei Kavallerie⸗Divisionen formirt.

in Summa 21 Escadrons vision formirt sich aus dem 1. und 2. Ulanen⸗Regiment,

Kavalleriemassen erst in

Bayern. München, (Allg. Ztg.) Laut

142 A ärz. der jüngst erschienenen Allerhöchsten Verordnung über die

diesjährigen größeren Truppenübungen werden im kommenden Herbst zum ersten Male in der bayerischen Armee Die eine Di⸗ vision setzt sich zusammen aus dem 1. und 2. Schweren Reiter⸗ Regiment, dem 2., 3. und 4. Chevauxlegers⸗Regiment und einer Reitenden Batterie des 3. Feld⸗Artillerie⸗Regiments, und 6 Geschütze; die zweite Di⸗

und 6.

Chevauxlegers⸗Regiment und einer

Reitenden Batterie des 2. Feld⸗Artillerie⸗Regiments, in Summa

16 Escadrons und 6 Geschütze. Die beiden Divisionen manöpvriren nach vorhergegangenen Uebungen im Brigade⸗ und Divisionsverbande während mehrerer Tage gegeneinander. Die Oberleitung führt der Inspecteur der Kavallerie, General⸗ Lieutenant von Kiliani. Da die Uebungen mit so großen in neuerer Zeit mehr in den Vorder⸗ grund getreten sind, jedoch im Allgemeinen nur selten vor⸗ genommen werden, so dürften die hier in Rede stehenden Aroßen Manöver das allgemeine Interesse der europäischen Heeresleitungen auf sich ziehen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 16. März. Thür. C.) Der Großherzog und die Großherzogin so⸗ wie die Erbgroßherzoglichen Herrschasten und die Prinzessin Elisabeth begeben sich am Freitag nach Berlin.

1

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. März. (W. T. B.) Der Ausschuß des Abgeordnetenhauses für das So⸗ zialistengesetz beschloß, mit Rücksicht auf den bald bevor⸗ stehenden Schluß der Session die Vorberathung des Sozialisten⸗ gesetzes abzubrechen und nur die eine Bestimmung desselben, welche die Aufhebung von Geschwornengerichten zur Aburthei⸗ lung von anarchistischen Verbrechen verfügt, zu einem besonderen Gesetze zu formuliren und zur Berathung vor das Plenum zu bringen. Die Regierung erklärte sich damit einverstanden.

Pest, 15. März. (Presse.) Der Ausschuß des Ober⸗ hauses hat die Berathung der Reformvorlage beendigt. Ein Fünfer⸗Subcomité wurde mit der Redaktion und Ab⸗ fassung des Berichts betraut. Die Verhandlung im Ober⸗ hause dürfte am nächsten Sonnabend beginnen.

Schweiz. Bern, 16. März. (W. T. B.) Behufs Einschränkung der Gewerbefreiheit (Wirthschafts⸗ wesen, Fabrikation und Verkauf gebrannter Wasser) beschloß der Nationalrath mit 103 gegen 18 Stimmen, beim Volk die Revision der Artikel 31 und 32 der Bundesver⸗ fassung zu beantragen.

Großbritannien und Irland. London, 16. März. (W. T. B.) Die auf heute festgesetzte Unterzeichnung der internationalen Konvention, betreffend die Regelung der egyptischen Finanzen, zu welcher sich die Botschafter Deutschlands, Frankreichs und der Türkei, sowie Blum Pascha, Nachmittags in das Auswärtige Amt begaben, konnte nicht stattfinden, da der italienische und der russische Botschafter am Erscheinen verhindert waren. Die Unterzeichnung steht indessen nach den heutigen Erklärungen des Premiers Gladstone im Unterhause (s. u.) unmittelbar bevor.

Im Oberhause besprach heute der Marquis von Salisbury die von dem Premier Gladstone am Freitag im Unterhause abgegebenen Erklärungen bezüglich der afghanischen Angelegenheit und ver⸗ langte Aufschluß über die Zeit, wann das Uebereinkommen mit Rußland abgeschlossen worden sei. Eine noch wichtigere Frage sei die wegen der Dauer des Abkommens und die wichtigste endlich, ob die afghanische Regierung dem Abkommen beigetreten sei. Lord Granville erwiderte: der Premier Gladstone habe gesagt, zwischen Rußland und England sei vereinbart worden, daß kein weiterer Vormarsch russischer resp. afghanischer Streitkräfte nach Punkten innerhalb des bestreitbaren oder bestrittenen Gebietes gemacht werden solle. Der Premier habe diese Erklärungen auf Grund von Telegrammen des Botschafters in St. Petersburg, deren letztes vom 5. d. datirt gewesen, ab⸗ gegeben. Um jede Möglichkeit eines Mißverständnisses zu verhüten, habe er (Granville) den bezüglichen Passus der Erklärung Gladstone's nach St. Petersburg telegraphirt und den Botschafter aufgefordert, sich darüber zu informiren, ob der Minister des Auswärtigen, von Giers, damit einverstanden sei, daß die in den Telegrammen des Botschafters enthaltenen Versicherungen als ein Abkommen in dem von dem Premier Gladstone bezeichneten Sinne zu betrachten seien. Unter diesen Umständen, fügte Lord Granville hinzu, halte er es nicht für wünschenswerth, näher auf die Anfrage einzugehen. Der

arquis von Salisbury kündigte an, daß er die Anfrage morgen wiederholen werde. Lord North⸗ brook erklärte: die Gesuche um Unterstützung bei der Bildung einer Kolon alflotte, die von Victoria, Süd⸗Australien Wund Queensland an die Regie⸗ rung gerichtet worden, seien stets erfüllt worden. Was eine Föderation der Flottenmacht der Kolonien anlange, so sei zu wünschen, daß die Kolonien die Initiative dazu selbst ergriffen; die Regierung werde einer solchen ihre Unterstützung zu Theil werden lassen; Kolonialkadetten würden auf der englischen Flotte bereits zugelassen. Lord Derby fügte hinzu: die Kostenfrage bei Errichtung einer Kolonialflotte sei von der Art, daß England betreffs der⸗ selben keine großen Schwierigkeiten erheben werde; ein de⸗ finitiver Plan für die Errichtung einer Kolonialflotte werde von den Kolonien voraussichtlich aber erst dann vor⸗ genommen werden, wenn etwas Weiteres zur Herstellung einer föderalen Autorität geschehen sei. Der An⸗ trag des Lord Wimyß, den Kolonien für ihre im Su⸗ dan angebotene militärische Hülfe den Dank des Hauses auszusprechen, wurde einstimmig angenommen.

Im Unterhause erklärte der Unter⸗Staatssekretär Fj tz⸗ maurice: die Unterhandlungen zur Herstellung eines freundlichen Einvernehmens zwischen England und Deutschland bezüglich ihrer respektiven Protektorate in den Niger⸗ und Kamerun⸗Distrikten dauerten noch fort. Wie auch das Ergebniß derselben sein werde, die erwie⸗ senen Rechte von Privatpersonen würden respektirt werden. Dies sei indessen nur ein Theil des allgemeinen Abkommens, durch welches man hoffe, alle zwischen den beiden Regierungen hinsichtlich West⸗ und Ost⸗Afrikas und der Süd⸗Pacific⸗ Gebiete schwebenden Verhandlungen mittelst gegenseitiger Konzessionen lösen zu könn Die Einzelnheiten würden

dem Parlament unterbreitet werden, lungen genügend vorgeschritten seien. Der Unter⸗Staats⸗ sekretär theilte ferner mit: der Dampfer „Glenroy“ sei von dem französischen Flottenoffizier freigegeben worden, nachdem das Schiff das Blei seiner Ladung den französischen Behörden zur Verfügung gestellt habe. Die fran⸗ zösische Regierung habe keine Andeutung gemacht, daß sie Blei oder andere Waaren, mit Ausnahme von Reis als Kriegskontrebande ansehen würde. Blei sei einer der gewöhnlichsten und nothwendigsten Handelsartikel, welche in der jetzigen Saison nach China zur Verkleidung von Theekisten verschifft würden. Die Regierung hoffe, ihre Vorstellungen in Paris würden die Freigabe des fortgenommenen Bleies bewirken. Auf eine Anfrage von Bourke bezeichnete der Premier Gladstone den vollständigen Abschluß des egyptischen Finanz⸗ abkommens als in allernächster Zeit bevorstehend. Der Schriftwechsel hierüber solle dem Hause jedenfalls, so⸗ bald er zur Vorlage fertig, vorgelegt werden. Lord Fitzmaurice erklärte: es sei noch keine Bestätigunkg der Nachricht von dem Falle Kassalas eingegangen; in Suakim sei nur ein Gerücht hierüber verbreitet gewesen. Chaplin meldete einen Antrag an, durch welchen die Einfuhr von lebendem Vieh aus Deutschland verboten wird, nachdem von Seiten der Regierung zugestanden worden war, daß dort die Maul⸗ und Klauenseuche herrsche. Der Parlamentssekretär der Admiralität, Brassey, erläuterte das Marinebudget. Die Budgetposten, wonach die Flottenmannschaft aus 59 000 Matrosen und Schiffsjungen bestehen und deren Löhnung 2 728 100 Pfd. Sterl. betragen soll, wurden genehmigt.

Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ aus Hongkong, von heute, meldet: das Packetboot E“ welches zur Linie der Peninsular⸗ und Oriental⸗Company gehört, sei von einem französischen Kreuzer ange⸗ halten worden, um an Bord Nachsuchungen wegen Kriegs⸗ kontrebande vorzunehmen. Das englische Ge⸗ schwader in China habe Befehl erhalten, sich hierher zu

begeben.

17. März, früh. (W. T. B.) Die „Daily News“ melden: die Regierung habe gestern ein Telegramm des Botschafters Thornton in St. Petersburg erhalten, Inhalts dessen der Minister von Giers sich mit der Auf⸗ fassung des Premiers Gladstone über das mit Rußland getroffene Abkommen einverstanden erklärt hat, wonach die beiderseitigen Vorposten an der afghanischen Grenze während der Verhandlungen der Grenzregulirungs⸗ Kommission nicht weiter vorrücken sollen.

Dublin, 16. März. (W. T. B.) Die Munizipa⸗ lität hat mit 41 gegen 17 Stimmen eine Resolution angenommen, welche dem von den parnellitischen Mitgliedern des Unterhauses gefaßten Beschluß, betreffend die Haltung bei dem Besuch des Prinzen von Wales, entspricht.

Frankreich. Paris, 16. März. (W. T. B.) Der

Polizeipräfekt wird demnächst eine Verordnung er⸗ lassen, welche die Entfaltung rother Fahnen bei öffent⸗ lichen Feierlichkeiten absolut untersagt. Deas Gerücht, der französische Minister⸗Resident in Hué, Lemaire, habe seine Abberufung verlangt, ist unbegründet. Nach den letzten Depeschen befindet sich Admiral Courbet in Gutzlaff. Die Nordküste von China wird durch 7 Kreuzer und 3 Kanonenboote, welche unausgesetzt auf feindliche Schiffe Jagd machen, eng blokirt. Der „Liberté“ zufolge hätte China sich zu Friedens⸗ verhandlungen bereit erklärt, aber einen vorläufigen Waffenstillstand verlangt; letzteren habe Frankreich ab⸗ gelehnt.

Dem Senat legte heute die Kommission zur Vor⸗ berathung des Zollkarifs für Cerealien ihren Bericht vor. Derselbe spricht sich für die Genehmigung der neuen Tarife aus. Die Berathung wurde auf Donnerstag festgesetzt.

Die Deputirtenkammer beendete die Generaldebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Eingangszölle auf Vieh, und beschloß mit 289 gegen 184 Stimmen, zur Bera⸗ thung der einzelnen Artikel überzugehen. Die Erhöhung des Eingangszolles auf Ochsen von 15 auf 25 Fr. wurde genehmigt.

Italien. Rom, 16. März. (W. T. B.) Der König und die Königin, Letztere zu Wagen, sowie der Kronprinz und ein glänzendes Gefolge, in welchem sich auch der deutsche Botschafter in Militär⸗Uniform befand, wohnten heute der Einsegnung der Fahnen durch den Königlichen Kaplan Anzino auf der Esplanade Macas bei. Der König verlas unter lebhaften Kundgebungen der Bevölkerung einen Tages⸗ befehl an die Truppen und hielt sodann eine Revue ab.

Die hiesige deutsche Kolonie wird am nächsten Sonn⸗ tag den Geburtstag des deutschen Kaisers in ihrem Klubhause festlich begehen und es soll bei dieser Festlichkeit eine von dem Bildhauer Otto angefertigte Marmorbüste des Kaisers feierlich enthüllt werden.

Das Truppentransportschiff „Comte de Cavour“ ist gestern Abend mit zwei Abtheilungen Torpedobooten aus Port Said in Suez eingetroffen.

Türkei. Salonich, 14. März. (Presse.) Offizielle Nach⸗ richten melden, daß sich die albanesischen Banden bei Prisfren beim Erscheinen der Kaiserlichen Truppen in das Gebirge zurückgezogen hätten. Laut Privatnachrichten hätte sich Ibrahim Pascha in das Kastell von Prisren zurück⸗ gezogen, und befand sich die Stadt selbst in den Händen der Insurgenten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. März. (W. T. B.) Der Minister des Innern, Graf Tolstoi, hat gestern St. Petersburg auf einige Zeit verlassen. Der Geheime Rath Durnowo übernimmt inzwischen die Ver⸗ waltung des Ministeriums. Der bulgarische Kriegs⸗ Minister Fürst Cantacuzen,o ist hier eingetroffen.

Central⸗Amerika. (W. T. B.) Ein in New⸗York eingegangenes Telegramm aus Panama vom 16. d. meldet: Heute früh 4 Uhr machte ein aus etwa 250 Mann bestehen⸗ der Trupp Aufständischer einen Angriff auf die Stadt, welche lebhaft vertheidigt wird. Meldungen aus La Libertad bestätigen, daß der Präsident Barrios das Dekret wegen Vereinigung der central⸗ amerikanischen Republiken zu einer Republik ohne Vorwissen der anderen Republiken erlassen hat, und daß Letztere erst am 6. d. M. von dem Dekret erfuhren. Der Kongreß von San Salvador ermächtigte unterm 14. d.

die Regierung, alle zur Vertheidigung des Landes erfor⸗

sobald die Unterhand⸗

derlichen Mittel zu ergreifen; in Folge dessen wurde der Be⸗ lagerungszustand proklamirt.

Afrika. Egypten. Korti, 12. März. (Allg. Corr.) Einer der Eingeborenen⸗Offiziere, der in die Gegend von Khartum gesandt wurde, um die Stellung und Absichten des Feindes auszukundschaften, ist zurückgekehrt. Er meldet, daß die Truppen des Mahdi in großer Stärke bei Wady Bishara, unweit Khartum, lagern, daß aber dort keinerlei Absicht eines Vorrückens in dieser Richtung vorhanden zu sein scheint. Der Feind hat in das Gebiet der freundlichen Stämme unweit Merawi einen Einfall gemacht und dort eine Menge Vieh getödtet. Eingeborene berichten, daß der Mahdi seine sämmtlichen Truppen aus Metammeh zurück⸗ gezogen hat, nachdem er die Feindseligkeit auf Seiten der Abessynier in Erfahrung gebracht.

Zeitungsstimmen. Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung

mittheilt, sind dem Reichskanzler nachstehende Telegramme zu

gegangen:

„Der heute in Wongrowitz versammelte Posensche Bauernverein sendet Ew. Durchlaucht seinen ehrerbietigen Gruß und verbindlichsten Dank sür das kräftige Eintreten für den Bauernstand. Gott er⸗ halte Ew. Durchlaucht uns zur Freude und den Feinden zum Trotz recht lange am Leben.“

Die heute in Beilngries zur Jahresversammlung anwesen den Landwirthe des bayerischen landwirthschaftlichen Bezirksverein Beilngries erlauben sich, Ew. Durchlaucht für die erfolgreiche Ver⸗ tretung der landwirthschaftlichen Interessen den innigsten Dank aus⸗ zusprechen und ihren ehrerbietigsten Glückwünschen zum bevorstehenden Jubelfeste hiermit Ausdruck zu verleihen.“

Ein der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ aus Danzig übersendeter Artikel, welcher den Einfluß der erhöhten Holzzölle auf den dortigen Holzhandel bespricht, schließt wie folgt:

Alles in Allem genommen, sagen richtig denkende, nicht nach Schablone oder Parteivorschrift urtheilende Holzhändler und Mühlen⸗ besitzer: Die Zölle an sich schaden dem Exvportgeschäft nicht man gewähre ihm nur günstige Bedingungen für die Transit läger und zollamtliche Abfertigung Im Gegentheil das Aus⸗ schließen fremder Schnittgüter von den deutschen Küsten durch Zölle kann dem Veredelungsverkehr und somit dem ganzen Holz⸗ geschäft Danzigs und seiner Nachbarhäfen nur nützen. Will das Reich sonst noch etwas zum Schutz des kranken Holzgeschäfts speziell in Danzig thun, so beschäftige es sich mit Reform ungerecht billiger Verband⸗Eisenbahntarife auf den östlich⸗westlich streichenden Bahnen im Anschluß an diejenigen Polens und Oesterreichs, besonders wenn diese nur dem Durchgang durch Deutschland dienen. Für die enorme indirekte Schädigung des Danziger Handels aus dieser Ursache hatten seine kaufmännischen Autoritäten bisher weder Auge noch Ohr.

Bedauerlich erscheint es, daß Danzig in dieser rein wirthschaft⸗ lichen Zollfrage seinen politischen Parteiführern blindlings folgte. Die Leidenschaftlichkeit ihrer Kundgebungen und ihre geringe Sach⸗ lichkeit könnte leicht bei der Reichsregierung Erbitterung oder Gleich⸗ gültigkeit gegen Danzigs wahre Interessen hervorrufen. Bedauerlich erscheint es darum auch, daß Rhederei und Schiffahrt sich nun noch in diese Angelegenheit mischen wollen.. .. Soll die willkürliche keiner Untersuchung Stand haltende Behauptung wieder vorgebracht werden, daß in fortlaufender Kette Holzexport, Rhederei, Schiffahrt, Fischerei Kriegsmarine (in ihrem Matrosenersatz) durch die Holzzölle ruinirt werden?!

In der „Berliner Börsen⸗Zeitung“ lesen wir:

Die stetige Zunahme des hiesigen Nationalliberalen Vereins an Mitgliedern ist ein bemerkenswerthes und sicher erfreuliches Zeichen dafür, daß die Majorität der großstädtischen Bevölkerung sich dem gemäßigten Liberalismus zuneigt, der einestheils werthvolle Errungen⸗ schaften konserviren, andererseits den Ausbau der staatlichen Institutionen in eine dem zweckentsprechenden Fortschritt günstige Bahn gelenkt sehen will.

Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie Heft II. Inhalt: Die indirekten oder ge- näherten Auflösungen für das Zweihöhenproblem. Von Professor Dr. G. D. E. Weyer (Schluß). Aus den Reiseberichten des Kapitän C Ringe, Führer der deutschen Bark „Jupiter“. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). Der Hafen Isabela auf der Insel Ba⸗ silan, Sulu⸗Archipel. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). Tieflothungen im Nordatlantischen Ozean zwischen Cadir und den Canarischen Inseln. Die Wettertelegraphie und das Wetter in Japan 1883 84. (Mit 3 Tafeln). Zwei Taifune in Japan am 15. und 17. bis 18. September 1884. Eingänge von meteorolo⸗ gischen Journalen bei der Deutschen Seewarte im Monat Oktober 1884. Vergleichende Uebersicht der Witterung des Monats No⸗ vember 1884 in Nord⸗Amerika und Central⸗Europa. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). Kleine hydrographische Notizen. (Die mit D. S. bezeichneten Notizen sind von der Deutschen See⸗ warte eingesandt). 1) (D. S.) Bemerkungen über den Ankerplatz von Duee an der Westseite der Insel Sachalin und Lage der Insel Moneron. 2) Flaschenpost. a. S. M. S. „Elisabeth“, Kapt. z. See Schering, b. Bark „Oskar“. Tabellen. Kartenbeilagen.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 11. Inhalt: Amtliches: Personal⸗Nachrichten. Nichtamtliches: Ueber den Werth von Entgleisungsweichen. Rom und die Tiberregulirung. (Schluß.) Das neue Concert⸗ und Vereinshaus in Stettin. Die neuen Docks von Tilbury. Vermischtes: Preisbewerbung um Entwürfe zum Reichsgerichtshaus in Leipzig. Telegraphische Ver⸗ bindung zwischen Feuerschiffen und der Küste. Verwendung von Stahl im Brückenbau. Unfall bei Ausführung einer Luftdruck⸗ Gründung. Bücherschau.

Statistische Nachrichten.

Die überseeische Auswanderung aus dem Deutschen Reich (über deutsche Häfen und Antwerpen) betrug im Januar d. 12à 8 ersonen, d. i. um 1500 weniger als in demselben Monat des

orjahrs.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 9. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 24,1, in Breslau 29,3, in Königsberg 27,0, in Köln 27,1, in Frankfurt s. M. 22,5, in Hannover 20,4, in Kassel 25,7, in Magdeburg 22.9, in Stettin 19,4, in Altona 23,2, in Straßburg 30,9, in Metz 15,9, in München 34,1, in Nürnberg 25,2, in ugsburg 29,9, in Dres⸗ den 26,9, in Leipzig 23,4, in Stuttgart 20,2, in Braun chweig 28,1, in Hamburg 22,3, in Lübeck —, in Karlsruhe 20,2, in Wien 33,4, in Budapest —, in Prag 31,9, in Triest 32,2, in Krakau 46,3, in Basel 23,4, in Brüssel 32,4, in Amsterdam 37,9, in Parit 25,6, in London 19,1, in Glasgow 29,1, in Liverpool 22 5, in Dublin 32,7, in Edinburg 18,5, in Kopenhagen 24,7, in Stockholm 34,2, in Chri⸗ stiania 24,8, in St. Petersburg 33,9, in Warschau 28,3, in Odessa 31,6, in Rom 29,5, in Turin 33,0, in Bukarest 28,9, in Madrid —, in Alexandria 47,0. In der Zeit vom 1. bis 7. Februar: in New⸗York 29,8, in der Zeit vom 8. bis 14. Fe⸗ bruar: in Philadelphia 24,6, in Chicago —, in St. Louis —, in Cincinnati —, in San Franzisko 18,5, in Kalkutta 30,7, in Bombavy 26,2, in Madras 53,4.