1885 / 66 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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daß die sächsischen Kollegen für diesen Zoll eingetreten seien. Der Abg. Günther habe erst Ende November v. J. als Mit⸗ glied des sächsischen Landeskulturraths einen Beschluß gefaßt, wonach ein Zoll auf Gemüse nicht nothwendig, sondern im Gegentheil für die Gemüsezüchter nachtheilig sei. Nun habe man ja hier allerdings nicht über die besonderen Interessen der sächsischen Gemüsezüchter zu beschließen; aber, selbst wenn er zugebe, daß die sächsische und die niederrheinische Gärtnerei verschiedene Interessen hätten, würde er vom nationalen Gesichtspunkte die Interessen der einen denen der anderen nicht opfern. Der Abg. Ackermann habe im vorigen Jahre die Bestrebungen leb⸗ haft unterstützt, um die großen Verkehrshindernisse nach Oesterreich zu veseitigen; derselbe hätte dabei erkennen müssen, wie wichtig die Gemüse⸗Ausfuhr nach Oesterreich sei. Es werde dem Abg. Ackermann nun auch nicht unbekannt sein, in welchem Maße die schutzzöllnerischen Bestrebungen jetzt in Oesterreich vorherrschend seien, so daß Deutschland sich hüten sollte, Oesterreich in dieser Richtung noch weiter zu treiben. Gerade in seiner Provinz dicht an der österreichischen Grenze sehe man in Bezug auf die Wirthschaftspolitik recht deutlich die Kehrseite der Medaille. Die Aufhebung des Veredelungs⸗ verkehrs habe dort erheblichen Schaden geblacht. Die Mühlen⸗ industrie sei, nachdem Oesterreich auf den deutschen Ge⸗ treidezoll mit einem Mehlzoll geantwortet habe, nahezu ruinirt und vollends ruinirt, wenn die freie Ausfuhr von Brot verboten sein werde. Der freie Handelsverkehr werde immer mehr eingeschränkt, je mehr man die Zollschranken er⸗ höhe. Die Zollplackereien seien bereits so groß, daß man schon unter den jetzigen Zöllen wie in einem permanenten Be⸗ lagerungszustand lebe. Der Abg Frege habe in seiner Korn⸗ zollrede von der Absicht der Engländer gesprochen, ihr Kapital in deutschen industriellen Unternehmungen anzulegen. Es sollte ihn (Redner) wundern, wenn bei der Unruhe, in der sich die deutsche Industrie befinde, diese Absicht sich verwirk⸗ lichen sollte. Dagegen wisse er, daß eine ganze Reihe deutscher Kapitalisten durch die jetzige Wirth⸗ schaftspolitik ins Ausland hinausgedrängt worden sei und ihre Industrie nach Oesterreich verlegt habe. Der Gemüsezoll sei ja von keiner Bedeutung gegenüber den Zöllen, die in den letzten Wochen beschlossen seien. Es seien aber doch viele Tausende, die in diesem Artikel ihren Erwerb gefunden hätten und die andererseits bei intelligenter Bearbeitung des Bodens die Krücke der Gesetzgebung gar nicht brauchten. In seinem Wahlkreise seien einige hundert selbständige Gärtne⸗ reien, die fünf Sechstel ihrer Produktion nach Böhmen ab⸗ setzten und nur dahin absetzen könnten, und die ruinirt seien, sobald Oesterreich mit einer Gegenmaßregel antworte. Man sei in ärtnerischen Kreisen beunruhigt worden durch die Besorgniß einer vermehrten italienischen Einfuhr in Folge der St. Gotthard⸗ bahn. Es sei aber sonderbar, daß, nachdem große Summen im Interesse des Waarenaustausches ausgegeben worden seien, man nun alles Mögliche thue, um denselben zu verhindern. Wäre wirklich der Import von Italien ein so bedrohlicher, so müßte derselbe zuerst auf dem zunächst gelegenen, dem schwei⸗ zerischen Markt zum Ausdruck kommen. Die Waarenstatistik beweise aber, daß 1881—83 der Import aus Italien nach der Schweiz heruntergegangen sei; dagegen habe die Gemüse⸗ ausfuhr von Deutschland nach der Schweiz erheblich zuge⸗ nommen. Selbst wenn aber diese Verhältnisse ungünstiger wären, so würde sich daraus eine Gefahr für die deutsche Gärtnerei noch nicht ergeben. Denn die Gemüseeinfuhr finde zu einer Zeit statt, wo die deutsche Gärtnerei den deutschen Markt nicht versorgen könne. Sobald die letztere dazu in der Lage sei, erziele sie bessere Preise als man sie für importirte Gemüse zuhle, und dann höre auch der Import vom Auslande auf. Die Einfuhr aus den Niederlanden habe höhere Bedeutung, aber auch sie sei 1881 bis 83 zurückgegangen, während die deutsche Ausfuhr sich gesteigert habe. Der Boden und die klimatischen Verhältnisse in den Niederlanden seien von den⸗ jenigen am Niederrhein nicht so verschieden, daß Deutschland bei gleicher Pflege nicht mit den Niederländern sollte konkurriren können; ein Zoll hieße nur eine Prämie auf die Indolenz setzen. Eine Solidarität der agrarischen Interessen, wie sie hier zwischen dem Ackerbau und dem Gemüsebau konstruirt werden solle, sei entschieden nicht vorhanden. Die deutsche Gärtnerei in ihren berufenen Organen protestire gegen die Vortheile, die ihr hier aufoktroyirt werden sollten, sie wünsche nur, daß sie einfach in Ruhe gelassen werde.

Der Abg. Graf von Hoensbroech bemerkte, der Antrag seiner Partei fülle eine Lücke im Zolltarif aus, welche die bisherige Zollpolitik noch gelassen habe. Dieser Zoll diene zur Hebung des kleinen Gemüsebauern. Er halte die bis⸗ herige Zollfreiheit der Gemüse für durchaus ungerechtfertigt, denn Deutschland könne selbst seinen Bedarf an Gemüse pro⸗ duziren und könne die ausländische Einfuhr entbehren.

Der Abg. Struckmann erklärte, man habe hier doch nicht die Pflicht, einen Zoll zu bewilligen, der nur damit motivirt sei, daß derselbe eine Lücke ausfüllen solle. Es liege um so weniger Ursache für einen Zoll vor, als die verbündeten Ne⸗ gierungen nach der Enquete nicht einen Gemüsezoll verlangt hätten. Aus derselben gehe hervor, daß gerade die kleinen Gärtner, die selbst ihr Gemüse bauten und auf den Wochen⸗ markt brächten, empfindlichen Schaden hätten; denn sie würden zu einer Zeit, wo es inländisches Gemüse noch nicht gebe, ausländisches nicht mehr auf den Wochenmarkt bringen können. Wie man hört, sei der hier vorgeschlagene Zoll nur auf Grund eines Kompromisses von der freien Vereinigung angenommen worden. Er bitte daher, den Antrag der freien Vereinigung abzulehnen.

Der Abg. Uhden verwahrte sich dagegen, daß die Majo⸗ rität der freien Vereinigung nur auf Wunsch eines Mitgliedes vhne sachliche Ueberzeugung den Zoll auf Gemüse angenommen abe.

Der Abg. Dr. Meyer (Halle) führte aus, sonst beginne eine Diskussion damit, daß der Antragsteller seinen Antrag begründe, heute erkläre der erste Redner, der sfür einen Ge⸗ müsezoll sei, sich gegen denselben und wolle den Antrag nur aus Verzweiflung auf einzelne Gegenstände beschränken, damit nicht Anderes angenommen werde. Der zweite Redner erkläre ebenfalls, Bedenken gegen den Zoll gehabt zu haben, aber derselbe habe sich endlich akkommodirt. Es sei das zu⸗ gleich der Zoll der Höflichkeit, den der Abg. Günther (Sachsen) seinen Freunden entrichtet habe, den Traditionen seines Stammes folgend. Der Nothstand der Gemüsebauern, der zur Begründung dieses Zolles angeführt werde, sei nach dem Berichte der landwirthschastlichen Verwaltung Preußens gar nicht vorhanden. Im Gegentheil werde dort ausdrücklich eine Hebung des Gemüsebaues konstatirt, der höchstens durch rauhe Frühjahrswitterung Einbuße erlitten habe, aber gegen Früh⸗

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jahrswitterung helfe kein Schutzzoll. Als ihm der Antrag

zum ersten Male genannt sei, habe derselbe ihm durch dessen Kühnheit imponirt. Es solle der Begriff „Gemüse“, der bisher nur in den Tiefen der Kochbücher sein Dasein geführt habe, in die Gesetzsammlung über⸗ gepflanzt werden. Während man es bisher nur ge⸗ gessen habe, solle man es jetzt in die ernste Sprache Justinians bringen, man solle es genau abgrenzen, sich über seine Sub⸗ sumirung den Kopf zerbrechen, da künftig die Zollbehörden und unter Umständen der Strafrichter würden untersuchen müssen, was Gemüse sei. Er habe bisher nur so hingelebt und es lediglich gegessen, und wenn man ihm etwas Grünes gezeigt und ihn gefragt habe, ob es Gemüse sei, so habe er geantwortet, er könne das erst entscheiden, wenn es gekocht sei. Es werde künftig der Unterschied festgestellt werden müssen zwischen. Salat, Kompot und Gemüse, und er freue sich schon im voraus der Zollkuriosa. Man könne dem Zollbeamten, der schon so viele Kenntnisse sich aneignen müsse, nicht noch kulinarische Kenntnisse zumuthen. Er selbst habe sich auf der Bibliothek Aufklärung zu. verschaffen gesucht, aber kein geeignetes Buch gefunden, so daß er die Anschaffung eines gediegenes Kochbuches der Bibliothekkommission empfehlen möchte. Nach der „Waarenkunde für Hausfrauen“, von Karl Ruß, die er seiner Privatbibliothek entnommen habe, gäbe es Wurzel⸗, Stengel⸗, Blatt⸗ und Blüthengemüse und die Kartoffel werde dort unter die Wurzelgemüse gerechnet; die vielleicht mit demselben Rechte zu dem Gemüse gehöre, wie nach der neueren Wissenschaft saure Gurken als Kompot gelten. Man schaffe dem Zollbeamten damit eine Arbeit, die in gar keinem Verhältniß zum finanziellen Er⸗ trage des Zolles stehe. Durch einen Zoll auf Gemüse schmälere man zudem die Abwechselung in der Ernährung des armen Mannes. Nichts lähme mehr die Schaffensfreudigkeit, als die Monotonie der Ernährung. Die Abwechselung in der Nahrung sei das Zeichen des freien Mannes und mit einem

oll setz man den armen Mann auf eine schmälere

ost überhaupt. Uebrigens werde es auch nicht an⸗ genehm sein, wenn man im Gemüse einen Nebengeschmack finde, der vielleicht davon herrühre, daß vor dem Abwiegen des Gemüses assa foetida auf derselben Zollwaage abgewogen sei. Da werde man des Tages gedenken, an dem man für den Antrag gestimmt habe! Von Italien komme Gemüse zu einer Zeit nach Deutschland, wo in Deutschland noch keins gedeihe, man könne jetzt hier etwas früher gutes Gemüse essen. Der Frühling sei jetzt international geworden, dieser Antrag sei der blinde Hödur, der denselben erschlagen wolle. Der Abg. Stötzel sei auch nicht vom Zoll überzeugt, derselbe wolle damit nur schlimmeres abwehren. Der Abg. Stötzel habe den Spargel und Blumenkohl auf dem Altar des Vaterlandes niedergelegt, er nehme an, daß das dessen Leibgerichte seien. Derselbe sollte aber den Kopfsalat aus dem Spiel lassen. Durch diesen Zoll werde der Norden vom Süden getrennt. Der Norden liebe den Kopfsalat, den man besteuern wolle, der Süden den Endiviensalat. Solle hier eine ungleichmäßige Behandlung eintreten? Der Antrag Lucius gehe noch weiter, und wolle sogar den gewöhnlichsten Kohl, das wohlfeilste aller Gemüse, nicht zollfrei lassen. Es sei auch vom Nothstande des Kohls gesprochen, aber aus dem Stadium der schutzzöllnerischen Literatur habe er nicht Ueberzeugung gewinnen können, daß Deutschland in der Produktion von Kohl hinter anderen Ländern zurückstehe. Er bitte, den Zoll abzulehnen.

Der Abg. Heine erklärte sich gegen die Gemüsezölle, durch welche kein Nutzen geschaffen, vielmehr nur ein nothwendiges Lebensbedürfniß des Volkes erheblich vertheuert werde.

Der Abg. Lncius sprach für seinen Antrag.

Sämmtliche Anträge wurden abgelehnt, das Gemüse blieb also zollfrei.

ö vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch

hr.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (43.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten klagte bei fortgesetzter 3. Berathung des Etats des Ministeriums der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten bei dem Titel „Waisenhäuser und andere Wohlthätigkeitsanstalten“ der Abg. Bachem dar⸗ über, daß die Regierung die Leitung der katholischen Arbeiter⸗ kolonie der Rheinprovinz durch einen katholischen Orden ver⸗ boten habe. Wenn eine Regierung, an deren Spitze der Reichskanzler stehe, die katholische Kirche derart vergewaltige, wie könne dann der Reichskanzler von einem Völkerfrühling reden? Man könne doch keine Frühlingsgefühle empfinden, wenn man sehen müsse, daß die katholische Kolonie der Rhein⸗ provinz unbeanstandet von einer protestantischen Brüderschaft geleitet werde, während man das Ordensgesetz den Katholiken gegenüber unverändert in der schroffsten Weise auslege.

Der Abg. von Eynern erklärte, daß es ein prinzipielles Bedenken nicht haben könne, den Wunsch des Abg. Bachem zu erfüllen, und bat den Minister, in der Auslegung des Gesetzes möglichste Milde walten zu lassen, da es sich doch um einen eminent humanitären Zweck handle.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst forderte den Minister auf, eine dahingehende Erklärung abzugeben, und verlangte wiederholt die endliche Beseitigung des Ordensgesetzes.

Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler erklärte, er werde 8 entscheiden haben, wenn die vom Abg. Bachem angekündigte Porstellung der Alexianer an ihn gelangt sein werde; er könne in dieser Frage, wo er nur der korreferirende Minister sei, dem Minister des Innern nicht vorgreifen.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst bemerkte, das sei wieder eine ausweichende Antwort, eine Ablehnung in ge⸗ milderter Form.

Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler entgegnete, es sei eine berechtigte Eigenthümlichkeit preußischer Minister, über Beschwerden nicht zu entscheiden, ehe sie ihnen vorgelegen hätten; es möge sehr bequem sein, einmal einen Minister im Landtage und in der Debatte zu einer derartigen hypotheti⸗ schen Entscheidung zu drängen; er gehöre zu diesen schwach⸗ nervigen Naturen nicht.

Der Titel wurde bewilligt, desgleichen ohne Debatte das Kapitel „Kunst und Wissenschaft“.

Bei Kap. 123 „Technisches Unterrichtswesen“ theilte auf eine Anfrage des Abg. Stöcker der Staats⸗Minister Dr. von Goßler mit, daß die Regierung andauernd bestrebt sei, den Sonntagsunterricht in den Fortbildungsschulen einzuschränken. An den Staatsanstalten der Kunst⸗ und Kunstgewerbeschule sei auf Anordnung des Ministers der Sonntagsunterricht aufgehoben.

Die Abgg. Dr. Natorp, Büchtemann und Langerhans be⸗ dauerten, daß der von dem Abg. Stöcker empfohlene und vom Minister beschrittene Weg den Fortbildungsschulen, schweren

lehnen.

Abbruch thue; bei etwas mehr Entgegenkommen Seitens der Geistlichkeit lasse sich die Befriedigung des religiösen Be⸗ Sess mit der Theilnahme an dem Unterricht wohl ver⸗ einigen.

Der Abg. Stöcker wendete sich gegen diese Auffassung, die auch der Abg. Dr. Windthorst mit Hinweis darauf, daß das Gebot der Sonntagsheiligung in einem christlichen Staate eine Nothwendigkeit sei, bekämpfte.

Der Abg. Frhr. von der Reck bat, die dritte Berathung des Etats nicht durch so weitschichtige Debatten aufzuhalten.

Ein Schlußantrag wurde angenommen und das Kapitel bewilligt.

Zu Kap. 124 „Kultus und Unterricht gemeinsam“ lag ein Antrag des Abg. Hahn vor, nach welchem in dem nächsten Etat ein neuer Titel eingefügt werden soll zur Gewährung von Unterstützungen an unvermögende Kirchengemeinden zum Neubau von Kirchen und Pfarrhäusern, speziell bei Ah⸗ trennung neuer Pfarreien von bestehenden großen Parochien.

Der Abg. Frhr. von Huene bat, diesem Antrage den Satz hinzuzufügen, daß die Summen im Verhältniß der Be⸗ völkerungszahlen für die evangelische Kirche und für die römisch⸗katholische Kirche getrennt einzustellen und zu ver⸗ wenden seien.

Die Kommission schlug vor,

den Antrag Hahn an⸗ zunehmen, den Antrag des

Abg. von Huene dagegen abzu⸗

Der Abg. Frhr. von Huene erklärte, daß, indem man die beiden Dispositionsfonds trenne, am besten dem Verdacht vorgebeugt werde, als ob die eine Konfession vor der anderen bevorzugt werden sollte. Gerade die Regierung habe daher Grund, seiner Forderung zuzustimmen.

Der Abg. Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner empfahl den Antrag Hahn. Es sei eine ethische Pflicht des Staats, mit seinen Mitteln einzuspringen, wenn sich ein kirchlicher Nothstand herausgestellt habe, um so mehr, als alljährlich für Kunst und Wissenschaft Millionen ausgegeben würden. Die Befürchtung, daß der Fonds zu politischen Zwecken gemiß⸗ braucht oder daß er nur der orthodovxen kirchlichen Richtung zu Gute kommen würde, theile er nicht. Dem Antrage von Huene könne seine Partei hauptsächlich aus dem Grunde nicht zustimmen, weil dadurch die Kluft zwischen Katholiken und Protestanten erweitert würde. Schließlich komme man auf diesem Wege wieder zu der Bildung eines Corpus Evangeli- corum et Catholicorum.

Der Abg. Dr. Hänel erklärte sich gegen den Antrag Hahn, weil er nicht die schlechte Gewohnheit der Evangelischen unter⸗ stützen wolle, pekuniäre Opfer selbst da zu scheuen, wo es sich um Dinge handele, für die man sonst mit Begeisterung ein⸗ trete. Wozu habe man die Provinzialsynoden, wenn nicht auch zu dem Zwecke, daß die reichere Gemeinde für die dürftige eintrete und so bekunde, daß auch die evangelische Kirche eine große kirchliche Gemeinschaft bilde? Vor Allem sei aber der Antrag abzulehnen, weil durch diese Staats⸗ subvention die evangelische Kirche in eine demüthige Stellung beseheh. der katholischen gebracht werde, die immer erklärt habe, sie brauche keine Staatshülfe. Wenn besonders auf Berlin hingewiesen werde, so sei zu sagen, daß die Be⸗ hauptung, eine so große, reiche Stadt könne für ihre kirch⸗ lichen Bedürfnisse nicht sorgen, geradezu eine Schande sei. Es liege kein Grund vor, für die Berliner Gemeinden die Staatskasse anzubetteln. Wenn man sich beeilen wollte, die traurige Zerklüf⸗ tung innerhalb der Berliner Gemeinden zu beseitigen und auch die liberale Richtung anzuerkennen, so würde der kirchliche Nothstand Berlins mit einem Schlage behoben sein. Der Antrag sei nur gestellt, um einer einseitigen Richtung in der evangelischen Kirche ihr kümmerliches Leben weiter zu fristen. Man sehe, daß man mit den Gemeinden nicht fertig werde, und ruse deshalb die Hülfe des Staates an. Es liege aber noch ein anderer Grund gegen den Antrag vor. Man komme damit in ein System von Staatsdotationen an die Kirche, deren Konsequenzen sich nicht absehen ließen.

Der Abg. Hahn bemerkte, der Abg. Hänel habe für die dürftigen Gemeinden nur ein dürres: Helft Euch selber. Zwar weise er dieselben auf die Unterstützung der reicheren Gemeinden hin, aber sei nicht gerade die liberale Partei es gewesen, welche die Befugniß der provinzialen kirchlichen Körperschaften, in dieser Richtung zu wirken, beschränkt habe?

Die Debatte wurde hierauf geschlossen, und der Antrag von Huene sowie der Antrag Hahn abgelehnt. Für den letz⸗ e 1 nur die Konservativen und einige National⸗ iberale.

Bei Tit. 5 (zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse) wünschten die Abgg. Mosler und der Frhr. von Schorlemer⸗Alst die Vorlegung der Ueber⸗ sichten und Listen, welche die Art der Vertheilung der Fonds ersichtlich machen. Man unterlasse das, weil man fürchte, sich zu kompromittiren. Der Minister habe gar mit einer neuen Vertheilung dieser Fonds gedroht, bei welcher die Katholiken schlecht wegkommen dürften. Das sei der schwerste Hohn, der den Katholiken zugefügt worden sei.

Der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor Bark⸗ hausen bestritt, daß der Minister eine nene Vertheilung in Aussicht gestellt habe. Die Regierung halte auch die gefor⸗ derten Listen nicht aus Furcht zurück, sie sei sich bewußt, bei der Vertheilung des Fonds streng nach den Grundsätzen zu verfahren, welche im Etat aufgestellt seien. .

Der Titel wurde bewilligt, ebenso der Rest des Ordina⸗

riums und das Extraordinarium. Damit war die dritte Berathung des Etats erledigt. Es betragen die Einnahmen 1 257 725 000 ℳ, die dauernden Ausgaben 1 221 175 788 ℳ, die einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben 36 549 212

Das Etats⸗ und das Anleihegesetz gelangte ebenfalls ohne Debatte zur Annahme.

86 888 4 ½ Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch hr.

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64 Aufgebot. 1enh. . dem 4. Juni 1881 auf den Namen Herrmann Conrad von der Kreissparkasse zu Neumarkt ausgestellte Quittungsbuch Nr. 16 587, lautend über 214 94 ₰, ist angeblich verloren

n. 8 genaugentrag des Herrmann Conrad werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf dieses Buch er⸗ heben, aufgefordert, dieselben spätestens unter Vor⸗ legung des Buches in dem

am 24. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine vor dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und das Buch wird für kraftlos ärt werden. 8 eöirnmarkt, den 12. November 1884. Königliches Amtsgericht.

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[68322]

Spezial⸗Konkurs⸗Aufgebot und

Zwangsverkauf einer Anbauerstelle.

achdem über die auf den Namen des Schuh⸗ „. Franz Heinrich Jakob Schütt in Wohltorf stehende, daselbst belegene Vol. XXVI. Fol. 32 pag. 205 des Schwarzenbeker Schuld⸗ und Pfandprotokolls beschriebene, etwa 19 Ar 86 Qu.⸗ Meter Land große, mit einem Wohnhause be⸗ baute Anbauerstelle nebst Zubehör auf Grund eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls des König⸗

lichen Amtsgerichts zu Schwarzenbek vom 6. No⸗

vember 1884 und in Folge Antrages der Schwarzen⸗

beker Sparkasse zur Befriedigung der Letzteren wegen

ihres Anspruches aus einer protokollirten Kapital⸗ Sn nebst Zinsen von 607 05 und Kosten die Zwangsvollstreckung im Wege des Spezial⸗Konkurses erkannt worden ist, so werden Alle und Jede, welche an diese Anbauerstelle nebst Zubehör aus irgend einem rechtlichen Grunde dingliche Ansprüche oder For⸗ derungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Aus⸗ nahme der protokollirten Gläubiger, hierdurch bei Vermeidung des Ausschlusses von diefer Masse

aufgefordert, solche spätestens am

Freitag, den 12. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, als dem hierzu bestimmten letzten Angabetermine, im unterzeichneten Amtsgerichte, Auswärtige unter Bestellung eines Vertreters, anzumelden und eine Abschrift der Anmeldung beizufügen. b

Der Ausschließungsbescheid wird nur an hiesiger Gerichtstafel veröffentlicht.

Zum öffentlich meistbietenden Zwangsver⸗ kaufe der beregten Anbauerstelle nebst Zubehör ist einziger Termin an Ort und Stelle auf

Freitag, den 19. Juni 1885, Nachmittags 2 Uhr, 1 angesetzt worden, an welchem Tage sich die Kauf⸗ liebhaber bei dem Gastwirth Herrn Blöcker in Wohltorf einfinden wollen.

Die Verkaufsbedingungen können vom 15. Mai d. J. an in hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen werden und wird der Herr Gemeindevorsteher Tiede⸗ mann in Wohltorf die gedachte Anbauerstelle auf Erfordern zur Besichtigung vorzeigen. 8

Schwarzenbek, den 10. Februar 1885.

Königlich Preußisches Amtsgericht. H. Koenigsmann, Dr.

[73902] SOeffentliche Zustellung.

In Sachen der Frau Wilhelmine Helene Ditt⸗ mann, geb. Großmann hier, vertreten durch den Justiz⸗Rath Krebs hier, gegen ihren Ehemann, den Kutscher Ernst Heinrich Dittmann, unbekannten Aufenthalts, wegen Trennung der Ehe auf Grund böslicher Verlassung, Ehebruchs und gesundheits⸗ gefährlicher Mißhandlung wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung über die ihm bereits zu⸗ gestellte Ehescheidungsklage vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

den 9. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Berlin, den 10. März 1885.

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13. [73901] Oeffentliche Zustellung.

Der Handarbeiter Fritz Marcus zu Minden, Weingartenstraße Nr. 9, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Klasing zu Bielefeld, klagt gegen seine Ehefrau Marie Marcus, geborne Oestges, unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen böslichen Verlassens mit dem Antrage: die unter den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Fhelnamwer des Königlichen Landgerichts zu Biele⸗ eld au

den 10. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Cordes, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73903] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Gärtners Carl Josten, Anna, geborene Hertrampf, zu Feldmark Wesel, vertreten durch den Rechtsanwalt Bang zu Wesel, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen vnd den 1.“ für den allein schuldigen Theil zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 30. September 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Duisburg, 7. März 1885. . Lechner, Rechnungsrath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73995] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung unter der Firma Gebr. Meysen⸗ burg zu Elberfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Krüsemann I. in Barmen, klagt gegen den Kauf⸗ mann J. Ferd. d'Heur, früher zu Barmen wohnhaft gewesen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, aus Waarenlieferungen auf Zahlung von 311 nebst 6 % Zinsen seit dem Tage der Klage und der Kosten des Rechtsstreites, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld auf

den 5. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Jansen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73898] Oeffentliche Zustellung.

Die Klempnerfrau Anna Petrich, geborne Losen⸗ kant zu Elbing, Sternstraße Nr. 34, vertreten durch den Rechtsanwalt Horn zu Elbing, klagt gegen ihren Ehemann, den Klempner Friedrich Petrich, früher zu Elbing, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und unordentlicher Lebensweise, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe, Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil und Ver⸗ urtheilung desselben zu der gesetzlichen Ehescheidungs⸗ strafe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elbing auf

den 25. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung. einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elbing, den 9. März 1885. 5*

B a a t 3 8 u Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [73925]

Oeffentliche Zustellung. eer Johannes Müller der Vierte zu Bensheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schüler zu Darm⸗ stadt, klagt gegen den Carl Meyer von Schönberg, dermalen mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, und dessen Ehefrau Maria, geborene Dillmann, zu Schönberg, aus im November 1882 gegebenem baaren Darlehen im Betrage von 1600 und aus vertragsmäßiger Hypothekbestellung laut Obligation vom 16./17. November 1882 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten unter solidarischer Haftverbindlichkeit zur Zahlung von sechszehnhundert Mark nebst 5 % vom 1. Dezember 1883 an, sowie zur Anerkennung des Pfandrechts des Klägers an der in der Gemarkung Schönberg belegenen Hof⸗ raithe Flur II. Nr. 68, Hofraithe im Ort, sowie an der Parzelle Flur XIV. Nr. 32 Acker an der Kolkgasse, Gemarkung Bensheim, und Duldung, daß diese Immobilien nebst Früchten behufs Be⸗ friedigung der Kläger mit seiner obigen Darlehns⸗ forderung sammt Zinsen und Kosten öffentlich ver⸗ steigert und Kläger in den Erlös eingewiesen werde, sowie auf vorläufige Vollstreckbarerklärung des Ur⸗ theils eventuell gegen Kaution, und ladet den Be⸗ klagten Carl Meyer zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf Dienstag, den 23. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Keg bekannt gemacht.

asché, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

73899] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Sattler Bertha Bölke, geb. Schmidt, zu Neu⸗Limmritz, vertreten durch den Rechtsanwalt Pezenburg zu Frankfurt g. O., klagt gegen ihren Ehemann Sattler August Bölke, früher zu Sonnenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage, das zwi⸗ schen ihr und dem Beklagten bestehende Eheband zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frank⸗ furt a. O. auf den 6. Fmi 1885, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. O., 88 6. März 1885.

chter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer.

[739081 Oeffentliche Zustellung. Der Schmiedemeister August Köchig zu Kassel, am Helmäckt n d durch den Rechts⸗ walt Frieß zu Kassel, klagt gegen 8 21 den Buchbindermeister Alfons Börsch zu Kassel, oberste Gasse, 2) den früheren Wirth Heinrich Dippel von Kassel, jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend,

wird

wegen Aufhebung eines Kaufvertrags mit dem An⸗ trage, den Beklagten 1 zu verurtheilen, da d

Kaufvertrag und Auflassung vom 29. Juni 1883 ihm übertragene Grundstück: F. 15 2 a 31 qm, untere Mühlengasse 18 a. Wohnhaus mit Hinter⸗ gebäude, Zwischenbau, sowie abgesondertem Stall und Hofraum, b. Hinterg. bäude,

dem Mitbeklagten 2 durch Auflassung zurückzuüber⸗ tragen, den Beklagten 2 zu verurtheilen, diese Auf⸗ lassung entgegenzunehmen,

und ladet den Beklagten zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Kassel auf

den 13. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kassel, den 11. März 1885.

8 Nielebock, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73927] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Drehers Fridolin Müller, Sofie, geborene Müller, zu Busenbach, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wörter hier, klagt gegen ihren genannten Ehemann Fridolin Müller, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen Vermögens⸗ zerrüttung und daraus erwachsener Gefahr der Un⸗ zulänglichkeit zur Ergänzung ihres Beibringens mit dem Antrage auf Ausspruch der Vermögensabsonde⸗ rung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls⸗ ruhe auf ““

Montag, den 15. Juni 1885, P Vormittags 8 ½ Uhr, 8 mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, 12. März 1885.

Amann, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[73907] Oeffentliche Zustellung.

Der unmündige Emil Arthur Hahn, vertreten durch seinen Sondervormund, den Musikdirektor Johann Gabriel Kretzschmar in Alt⸗Eibau, Letzterer vertreten durch die Rechtsanwälte Otto Emil und Bernhard Freytag in Leipzig, klagt gegen den Schlosser Friedrich Hermann Hahn aus Belgershain, zuletzt in Probstheida, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterhaltungskosten und beantragt, mit dem Ersuchen: 8

das Urtheil hinsichtlich der verfallenen Beträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären, zu erkennen, daß der Beklagte schuldig zur Ernährung und Er⸗ ziehung des Klägers Emil Arthur Hahn einen jähr⸗ lichen in monatlichen pränumerando Raten fälligen Beitrag von 120 an den Vormund desselben vom 4. Februar 1884 ab so lange, als dem Beklagten nicht die Erziehung des Klägers gerichtlich zuge⸗ sprochen sein wird, zu bezahlen. 1

Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

den 8. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 14. März 1885.

Akt. Schrödel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II.

17239000 Oeffentliche Zustellung. In Ehesachen 1) des Lohnkellners Michael Strauß in Leipzig, Klägers, gegen die Anna Strauß, geb. Trenkmann, Beklagte, und 2) der Johanne Eleonore Dibelka, geb. Sämann, in Torgau, Klägerin, gegen den Schuhmacher E Dibelka, früher in Leipzig, Be⸗ kagten, ist zur Eidesleistung und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Termin auf den 8. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst bestimmt worden, wozu die Beklagten unter 1 und 2, deren Aufenthalt unbekannt ist, geladen werden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht. Leipzig, den 14. März 1885.

Dölling, 3 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73896] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Drechsler Nieft, Marie, geb. Schmink, zu Lenzen, Klägerin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Albrecht zu Neu⸗ Ruppin, gegen ihren Ehemann, den Drechsler Karl Heinrich Nieft, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf

den 19. Mai 1885, Vormittags 9 ¾ Uhr, und wird in diesem Termine beantragen, den ihr durch das am 8. Januar 1884 verkündete Urtheil des gedachten Gerichts auferlegten Eid durch das Königliche Amtsgericht zu Lenzen abnehmen zu lassen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

73904

Lor rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 17. Februar 1885 ist zwischen den Eheleuten Schuhmacher Andreas Nachsel und Auguste, geb.

Makrodt, zu Düsseldorf, die Gütertrennung mit

vom 19. Dezember 1884 ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 12. März 1885. 1 Steinhäuser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[73791] Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgerichte

zugelassenen Rechtsanwälte ist der bisherige Gerichts⸗

Assessor Ludwig Köhler, wohnhaft zu Driesen, heut

eingetragen worden. 8 .“

Driesen, den 14. März 1885. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

8

[73880] 2 Holzverkauf. Königliche Oberförsterei Miele, Kreis Celle, Landdrostei Lüneburg.

28. März 1885, Schutzbezirk Wallerholz, Abth. 175a. und Durchforstungen, Nadelbolz meist Kiefern: 714 Stämme 356 fm, 224 rm Scheitholz, 138 rm Knüppelholz, 185 rm Reisig I, 242 rm Stockholz I., Vormittags 11 Uhr, im Forsthause zu Wallerholz.

Der Schlag 175a. liegt 2 km von der Harburg⸗ Celler Straße, 15 km von Bahnhof Celle, enthält geringere, kernige Bau⸗ und Schneidehölzer und Telegraphenstangen.

[73781] Holzverkauf. Freitag, den 27. März cr,, sollen aus ver⸗ schiedenen Distrikten der Königlichen Oberförsterei Bieber, Reg.⸗Bez. Kassel, nachstehende Holzsortimente versteigert werden: b 1 a. Buchen: 345 Stämme II. bis V. Kl. mit 300 fm Inhalt, 40 rm Nutzscheite, 2000 rm Scheite; b. Erlen: 37 Stämme IV. und V. Kl. mit 9 fm Inhalt; c. Nadelholz: 315 Stämme mit 63 fm und 200 xm Scheite. Die Zusammenkunft findet Vormittags um 9 Uhr im Gasthaus zum grünen Baum dahier statt. Bieber, den 14. März 1885. 8 Der Oberförster. Ellenberger.

1

[73783] Holzverkauf 2 im Wege der Submission in der Königlichen Oberförsterei Junkerhof bei Louisenthal, Bez.

Bromberg in Westpreußen, am 30. März 1885.

Die am 9. cr. unverkauft gebliebenen, nachstehend aufgeführten Kiefern⸗Handelshölzer gelangen noch⸗ mals zum Ausgebot: 1

I. Taxklasse 154 Stück mit 389,72 fm . 22 11I1“”“] 88“ . 2800 Sa. 974 Stück mit 1375,69 fm.

Die Taxe inkl. Anfuhrkosten ꝛc. beträgt 19 746,46 Mark und ist zugleich Anforderungspreis.

Die Hölzer liegen sorgfältig geröthet und geputzt auf der Ablage an der Brahe bei Golombek, 5 km von Tuchel entfernt.

Auf diese Handelshölzer in einem Loose werden versiegelte, mit der Aufschrift „Holzsubmission“ ver⸗ sehene, ohne Vorbehalt abgegebene Offerten bis Sonntag, den 29. März er., Abends 8 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen. .

Die Eröffnung der abgegebenen Offerten erfolgt

Montag, den 30. März cr., Nachmittags 1 Uhr, im Bechler'schen Kruge in Golombek.

Die Gebote sind für das ganze Loos auf volle Hunderte von Mark abgerundet abzugeben.

Die besonderen Submissionsbedingungen, sowie die daneben gültigen allgemeinen Bedingungen für den Holzverkauf können in hiesiger Registratur ein⸗ gesehen werden. 8 B

Ein Viertel des Gebotes ist spätestens im Ter⸗ mine, am 30. März, als Kaution, der Rest 6 Wochen nach Ertheilung des aclagch, event. vor Beginn der Flößerei, an die Forstkasse in Tuchel zu bezahlen. 8

Junkerhof. 15. März 1885.

Der Hürs ö el.

[73782] Beeseir Herte⸗ 8 in der Oberförsterei Frankenau. Es gelangen zum öffentlichen Verkauf am Dienstag, den 24. März ecr., von Vormittags 9 Uhr, ab, in Geismar bei Gastwirth Hecker: Eichen: 68 Stück starke Stämme, bis 86 cm Durchmesser, urchamnshe schwächere zu Stellmacherarbeiten, 93 Stangen I., II., III. Klasse, .

23 rm 2 m langes ungespaltenes Schichtnutzhol ¹ Buchen: 72 Stück 30 50 cm starkes Lang⸗ nutzholz, F.

120 rm 2 m langes Schichtnutzholz, . Birken: 7 Stück Langnutzholz, Aspen: 2 Stück desgleichen, Roßkastanien: 4 Stück desgl. starke, Fichten: 50 Stück Langnutzholz V. Kl., 237 Stangen I., II, III. Kl., 216 Stangen von geringerer Stärke, Kiefern: 36 Stück Langnutzholz V. Kl., 37 Stangen I. Kl., 1“ das Holz lagert in dem ehemaligen Revier Hessen⸗ stein, 1—3 km von der Ederstraße, 4 10 km von der Stadt Frankenberg, 30 36 km von der Eisen⸗ bahnstation Sarnau entfernt. Frankenau, 14. März 1885. Der Oberförster. Rörig.

Brennholz.Verkauf in der Oberförsterei Limmritz i. Neumark. Am Donnerstag, den 9. April cr., von Vor⸗

[73784]

mittags 10 Uhr ab, sollen im Lange'’schen Gasthause zu Limmritz i. N. öffentlich meist⸗ bietend zum Verkauf in großen Loosen gestellt werden.

Die in den Schlägen der Schutzbezirke Trebow