satz von 1 % des Werths des Rohholzes, der durch die Zollerhöhung
bedingt wird! Meine Herren, es ist vorhin Seitens des Hrn. Abg.
Rickert gesagt worden, weil die Zollerhöhung 1 % beträgt, also stellte
sich die Erhöhung des Werthes der Waare in Folge des Zolles auf
1 %; (Abg. Rickert: Nein, es ist unrichtig!) — ich habe es wenigstens so verstanden, nein, sie stellt sich vielleicht auf 1¼100 % oder 150 % des Werths der fertigen Waare. Das ist eine so geringe Preisvertheuerung, daß sie in der That nicht in Betracht kommen kann gegenüber anderen Feftoren⸗ Meine Herren, wir haben im Jahre 1879 bereits einen Zoll eingeführt auf diese Hölzer. Hat sich
denn der Export darunter vermindert oder vermehrt? Ist die Fa⸗ brikation dadurch gestört worden? Nein, meine Herren, das ist auch gar nicht cinmal behauptet worden. Der Zoll von 10 ₰ hat auch
nicht im mindesten genirt, er spielt gar keine Rolle in der
Fabrikation. Es sind wie mit großem Nachdruck unter
Hervorhebung der Kilogramme, nicht der Centner, gesagt ist, — 2 Millionen Kilogramm von diesem Cedernbolz eingeführt worden.
2 Millionen Kilogramm sind 20 000 Doppelcentner. Für diese
20 000 Doppelcantner beträgt die Zolldifferenz von 10 und 30 ₰
000 ℳ Das vertheilt sich auf 35 Fabriken. Es würde also für
jede einzelne Fabrik, vorausgesetzt, daß sie gleich arbeiten, die Dll⸗ erhöhung betragen, wenn ich nicht irre, ungefähr 100 ℳ
jährlich. Meine Herren, das ist bei den großen Fabriken,
die wir haben und bei dem großen Absatze derselben im Inlande und beie dem nicht unbeträchtlichen Export ein ganz ver⸗ schwindender Betrag. Aehnlich stellt es sich bei der Kunsttischlerei.
ch würde sehr dankbar sein, wenn die Herren eine Kalkulation auf⸗ machten, wie sich bei einem im Wege der Kunsttischlerei hergestellten Pprodukte der Zoll verhalten würde im Vergleich zu dem Werthe des Gegenstandes; es würde ein nicht nach Hundert⸗, sondern vielleicht nach Tausendtheilen zu berechnender Prozentsatz sein.
5 Ich möchte Sie daher im Interesse der Einheit und Einfachheit der Zollsätze bitten, diese Anträge abzulehnen. Sie erschweren da⸗ durch die Uebersicht des ganzen Zolltarifes und auch die Behandlungs⸗
eise in einer Art, daß überhaupt der Zolltarif kaum noch praktisch efriedigend gehandhabt werden könnte. Soll der Zollbeamte jedes⸗ mal prüfen, wenn Holz ankommt, ob es Cedernholz, Ebenholz, Ma⸗ hagontholz ist? Es giebt auch noch andre Hölzer, die nicht bei uns wachsen, ferner solche, die nicht in ausreichendem Maße in Deutschland wachsen oder solche, die zwar bei uns nicht wachsen, aber durch inländische Hölzer ersetzt werden können. Wenn Sie alle diese Fälle besonders aus⸗ gestalten wollen, ohne daß ein Bedürfniß dazu vorhanden ist, so würden Sie dadurch den Zolltarif in einer Weise belasten, daß er kaum mehr gehandhabt werden könnte. Ich bin fest überzeugt, wir würden in späteren Jahren sehen, daß die Fabrikation darunter nicht
im mindesten leiden wird, wenn Sie diesen Zoll annehmen. Ich bitte Sie also, von dieser Erschwerung der Handhabung des Zolltarifes abzusehen.
Der Abg. Klumpp erklärte, er werde der Regierungs⸗ vorlage zustimmen.
Der Abg. Stiller erklärte sich für den Antrag Kroeber und bestritt dem Staatssekretär entschieden, daß die Kunstmöbel⸗ Industrie die Zollerhöhung ohne empfindlichen Schaden würde tragen können.
Der Abg. Udo Graf zu Stolberg⸗Wernigerode bemerkte, die Befürchtung für die Fournierschneidereien sei dadurch be⸗ seitigt, daß man für die Transitläger besondere Begünstigungs⸗ Bestimmungen getroffen habe.
Der Abg. Dirichlet führte aus, die Regierung mache hier ein zu weitgehendes Experiment, bei dem seine Partei sie nicht unterstützen wolle. Wenn der Preis des Holzes bei den Waaren der Kunsttischlerei keine Rolle spiele, warum seien denn die Möbel aus Polisanderholz so viel theurer als die aus “ Er erblicke in der von der Regierung beantragten Zollerhöhung auf Edelhölzer lediglich ein Symptom dafür, daß zur Zeit die öffentliche Meinung in Deutschland von einer wahren Zollmanie besessen sei.
Der Staatssekretär von Burchard blieb bei seiner Be⸗ hauptung, daß bei Kunstmöbeln der größte Theil des Werthes in der Arbeit und bei Weitem der gingere im Holze liege.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, aus den Worten des Staatssekretärs sei ihm nicht klar geworden, welche ein⸗ heimische Produktion denn durch einen erhöhten Zoll auf diese Fier nicht wachsenden Hölzer geschützt werden solle. Dagegen ei das offenbar, daß die deutsche Bleistiftfabrikation dadurch
Er wolle aber hier nicht Finanzzölle be⸗ die zum Schutz der nationalen
geschädigt werde. wiilligen, sondern nur solche, Arbeit dienten.
Der Abg. Dr. Frhr. Schenk von Stauffenberg konstatirte gleichfalls, daß der Staatssekretär auch nicht den Schein eines Grundes vorgebracht habe, warum auf diese Hölzer ein Zoll gelegt werden müsse.
Der Abg. Grillenberger bemerkte, die Bleistiftfabrikation arbeite für den Export, hauptsächlich nach Amerika; die Ver⸗ theuerung der Hölzer durch den Zoll würde ein sehr erheb⸗ liches Hinderniß für den Export werden. Von einem Schutz⸗ zoll für einheimische Hölzer könne aber hier keine Rede sein; denn keines derselben sei im Stande, das Cedernholz zu er⸗ setzen. Versuche mit indenhol, hätten kein günstiges Resultat ergeben: es lasse sich nicht so gut spitzen und sei höchstens für Zimmerbleistifte zu verwenden. In Nürnberg und Umgegend seien in der Bleistiftfabrikation vielleicht gegen 10 000 Arbeiter, Drechsler und andere Kleinhand⸗ werker beschäftigt. Wie reime sich die Schädigung ihrer Löhne in Folge der Zollerhöhung mit den Redens⸗ arten vom Schutz der nationalen Arbeit, der kleinen Hand⸗ werker und Lohnarbeiter? Es sei für ihn bemerkenswerth
ewesen, daß es gerade ein bayerischer Ministerial⸗Rath gewesen ei, der hier diese Zollerhöhung vertreten habe. Die Nürn⸗ berger Arbeiter würden demselben nicht dafür dankbar sein, wenn eine abermalige Verminderung der Arbeitslöhne ein⸗ trete. Der französische Bleistiftfabrikant habe keinen Zoll auf das Holz zu zahlen und obenein noch billigere Fracht; auch in Oesterreich gehe es zollfrei ein. Da könnten die deutschen Fabrikanten die Konkurrenz nicht bestehen. Als dieselben ihre Fabriken sich eingerichtet hätten, hätten sie geglaubt, unter den⸗ selben Verhältnissen, wie Frankreich, arbeiten zu können, und jetzt werde diese junge Industrie zerstört. Für die Reichs⸗ finanzen aber werde gar kein Gewinn dadurch geschaffen. Daß die F des Tarifs, wie der Staatssekretär meine, durch seinen Antrag zerstört werde, sei kein Einwand. Wolle man die Einheitlichkeit wahren, dann lasse man doch die Zölle so, wie sie seien. Nach allen Bemerkungen, die hier gemacht worden seien, müsse jeder, der Billigkeitsgründe walten lasse und nicht unter allen Umständen einen Zoll haben wolle, für seinen Antrag stimmen. Derselbe unter⸗ scheide sich von dem der Abgg. Kröber und Genossen dadurch, daß der Antrag sich nicht blos auf Rohholz von Cedern, son⸗ dern auch auf geschnittenes Cedernholz, welches in Brettern eingeführt werde, erstrecke.
Der Vorschlag der Kommission, Brennholz ꝛc. zollfrei zu lassen, wurde einstimmig genehmigt. In der Abstimmung wurde ferner für Rohholz von Buchsbaum, Cedern, Kokos, Ebenholz und Mahagoni ein Zollsatz von 0,10 ℳ, für ge⸗ schnittenes Holz von Cedern ꝛc. ein Zoll von 0,25 ℳ (d.
der bisherige Zollsatz) angenommen; Bruyzreholz dagegen freigelassen. Dieser Beschluß erfolgte mit 138 gegen 132 Stimmen.
Es folgte die Position ec des Kommissionsvorschlages.
Hierzu lagen folgende Anträge vor:
Der Abg. Spahn beantragte den Nummern 1 und 2 der Position c folgende Fassung geben:
1) Bau⸗ und Nutzholz roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Faßdauben: 100 kg 0,20 ℳ oder 1 fm 1,20 ℳ; 2) in der Richtung der Längsaxe beschlagen oder auf an⸗ derem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zer⸗ kleinert; Faßdauben, welche nicht unter 1 fallen, ungeschälte Korb⸗ weiden und Reifenstäbe; Naben; Felgen und Speichen: 100 kg 0,40 ℳ oder 1 fm 2,40 ℳ
Der Abg. Leuschner beantragte, der Position c 1 folgende Unterabtheilung „ hinzuzufügen:
7) »Grubenhölzer, das heißt rohe oder bewaldrechtete Fichten, Tannen oder Kiefern in beliebigen Dimensionen, sobald deren Be⸗ stimmung in der Deklaration genügend nachgewiesen ist, 100 kg = 0,10 ℳ, oder pro Festmeter = 0,60 ℳ“
Der Abg. Kröber bemerkte, die Erhöhung des Holzzolles sei nichts Neues, auch sie werde nach dem bekannten Rezept des Reichskanzlers immer wiederkehren, bis sich endlich eine willfährige Majorität finde, die die erhöhten Zölle annehme. Während man sich vor 2 Jahren noch damit begnügt habe, eine Verdoppelung des Rundholzzolles und Verdreifachung des Bretterzolles zu beantragen, verlange man gleich dieses Mal für Rundholz den dreifachen, für Bretter den achtfachen Zoll⸗ satz, den allerdings die Kommission auf das Sechsfache abge⸗ mindert habe. Von allen beantragten neuen Zöllen resp. Er⸗ höhung bestehender Zölle sei außer den Getreidezöllen keiner, der so tief einschneide in das gesammte wirthschaftliche Leben des Volkes, als gerade der Holzzoll. Kein Zoll sei von der Masse des Volkes weniger begehrt und erscheine verwerflicher als dieser Holzzoll. Während der Ge⸗ treidezoll noch für sich habe, daß ein namhafter Theil der Ackerbau betreibenden Bevölkerung den⸗ selben herbeigesehnt und die gesetzgebenden Faktoren mit Anträgen bestürmt habe, sei dies bei dem Holzzoll nur in ganz kleinem Grade der Fall. Vor Einbringung der neuesten Vorlage habe wohl Niemand um Erhöhung des Holzzolles petitionirt, wohl aber sei eine schwere Bestürzung über die Holzindustrie und den Holzhandel gekommen, als man von dieser neuen Bescheerung Kenntniß erhalten habe; erst als die Interessenten in allen größeren Städten Deutschlands auf das Energischste gegen die Vorlage Stellung genommen hätten, habe man Versuche gemacht, auch einen Petitionssturm für Erhöhung dieser Zölle ins Leben zu rufen. Der Bericht⸗ erstatter habe angegeben, daß 521 Petitionen eingegangen seien, von welchen sich 284 gegen nur 196 sich für eine Er⸗ höhung ausgesprochen und 41 besondere Wünsche vor⸗ gebracht hätten. Er habe dagegen nach eingehender Prü⸗ fung gefunden, daß am 13. d. M. 217 Petitionen für eine Erhöhung, dagegen 232 gegen dieselbe ein⸗ gelaufen seien und 55 besondere Wünsche gehabt hätten. Der Redner ließ sich angelegen sein, durch Vergleichung der Preise der verschiedenen Holzarten in verschiedenen Jahren nachzuweisen, daß diese Preise sich in den letzten Jahren bedeutend gehoben hätten. Es sei in der Kommission an⸗ geführt worden, daß Holz in der Nähe von Augsburg in Menge verdorben sei, weil es keine Käufer habe finden können. Er bestreite jedoch, daß der Preis der Grund für die Unver⸗ käuflichkeit des Holzes gewesen sei. Wenn derartiges vor⸗ käme, so habe es gewöhnlich an den Abfuhrbedingungen, an dem schlechten Material, an dem Forstpersonal und manchem Anderen gelegen. Der Vorwurf, daß der heimische Holzhandel wenig patriotisch betrieben werde und das Ausland bevorzuge, sei keinesfalls gerechtfertigt. Geradezu unverständlich sei es ihm, wie ein Bayer dazu komme, für die Holzzölle lebhaft einzutreten, da gerade von dort aus sehr viel Holz exportirt werde, was nach Einführung des Zolls wohl schwerlich noch in dem jetzigen Umfang geschehen werde. Zum Schluß bitte er, ihm noch einige Worte über das Verhältniß der deutschen Staaten als Holzproduzenten und Konsumenten zu gestatten. Während die meisten die größten Holzproduzenten seien, konsumirten sie auch als Besitzer der Eisenbahnen und einer Masse öffentlicher Gebäulichkeiten ein großes Holz⸗ quantum, auch der Bedarf an Brennholz sei für verschiedene Staatsverwaltungen ein bedeutender. Nun sollte es doch nahe liegen, daß diese Staaten ihren Bedarf aus erster Hand aus eigenem Besitz gedeckt hatten, dies sei jedoch nicht der Fall ge⸗ wesen. Herr Ober⸗Landforstmeister Donner behaupte, daß die Buche, welche man hier in großem Ueberflusse habe, und die am schwersten verwerthbar sei, ein sehr geeignetes Material für Eisen⸗ bahnschwellen und auch für Bauzwecke sei. Nun, warum ziehe der preußische Staat nicht daraus die Schlußfolgerung und verwende dieses Holz für seine Eisenbahnen und Hoch⸗ bauten, statt daß derselbe Schwellen aus dem Auslande beziehe? Die bayerische Forstverwaltung klage vor Allem über ungenügende Brennholzpreise und Mangel an Absatz. Nun wisse er aus guter Quelle, daß das Königlich bayerische Finanz⸗Ministerium die übrigen Ressort⸗Minister ersucht habe, zur Heizung ihrer Bureaus das Holz aus dem ärarischen Holzhofe zu entnehmen; doch solle dasselbe mit dieser Offerte schlecht weggekommen sein, insbesondere habe das Ersuchen der Justiz⸗Minister mit der Motivirung abgelehnt, daß der⸗ selbe beim Einkauf von privatem besser fortkkomme. Wo bleibe da der Patriotismus, den man den Holzhändlern ab⸗ spreche. Die Staatsverwaltungen hätten eine heilige Scheu, untereinander Geschäfte zu machen, warum sollten die Holz⸗ händler auch da nicht einige Zurückhaltung bei Geschästen in Staatsverwaltungen bewahren? Er könne dem Antrage auf Herabsetzung der Grubenhölzer nicht groß das Wort reden, denn die Reduktion der Stücke auf 3 m sei derart, daß die Begünstigung in den wenigsten Fällen mehr in Betracht komme. Er bitte, die Vorlage ganz abzulehnen,
Der Bundeskommissar, Königlich bayerische Ministerial⸗ Rath Ganghofer entgegnete, er könne nicht auf alle Ausfüh⸗ rungen des Vorredners eingehen, da ihm das ziffermäßige Material zur Kontrole derselben nicht vorliege, er beschränke sich daher, nur auf einige Punkte einzugehen. Es sei nicht richtig, daß unter den bayerischen Waldbesitzern sich das Be⸗ dürfniß nach einer Erhöhung des Holzzolles weniger geltend gemacht habe. Der bayerischen Regierung habe, als sie sich mit dieser Frage befaßt habe, eine große Anzahl von Peti⸗ tionen vorgelegen, und wenn jene Petenten sich nicht auch an den Reichstag gewendet hätten, so liege der Grund für diese Erscheinung darin, daß dieselben geglaubt hätten, nicht mehr Ursache zu haben, weiter zu petitioniren. Der Abg. Kroebe
ksam gemacht, daß in einem Forstamt i
der Nähe von Augshburgn die Nutzholzprozente Aber das sei ein einzelner Falt; in allen
hätten. ämtern an der Grenze sei der Preis für konstant gesunken. Wenn der Abg. K
sich gesteigen
dutzhalz auch in — roeber den bayeris
Forstbeamten Inculanz gegen die Käufer vorwerfen zu könn glaube, so hätte derselbe sich doch wohl ersparen können — Hause nach dem Muster des sächsischen Kriegs, den es nealig
erlebt habe, einen bayerischen Krieg vorzuführen.
Er müsse
die bayerischen Forstbeamten gegen den Vorwurf in Schu
nehmen, als ob sie sich unhöflich geg hätten.
wissenschaftlich gebildete Leute zu Wa Das sei in keinem Lande der Fall und
wissenschaftlich gebildete Leute in
en die Käufer gezeigt
Es möchte das ja in vereinzelten Fällen vorgekommnt sein, aber die Verwaltung sei denn auch immer in — sten Weise gegen solche Beamte eingeschritten.
der stren — Es solles ldhütern bestellt sein.
auch in Bayern ni
Wenn der Vorredner aber weiter getadelt ern nicht ’ — der Forstwirthschaft wendet würden, so müsse er erwidern, daß für die intensive
habe, daß zu vief
ver⸗
Art, wie jetzt die Forstwirthschaft betrieben werde, überall eine
hohe Ausbildung der Forstbeamten erforderlich sei.
doch nicht allein darauf an, den Wald he
9 Es komm rabzuschlagen, sonden
auch darauf, denselben zu erhalten, und dazu sei eine große Menge
naturwissenschaftlicher Kenntnisse erforderlich.
bemerke er dem Abg. Kroeber, daß Unf
Käufer in weit höherem Maße bei den früheren, schaftlich gebildeten Forstbeamten vorgekommen sei. habe sich für die Bewegung der Nutzholzpreise gegebenen Dieselben seien für
Kroeber auf die von Daten bezogen. fern nicht maßgebend, als bei denselb ausgegangen werde. Es sei dabei
Professor Lehr
Eisenbahnwesens gar nicht in Betracht gezogen.
1850 nur 473 km Eisenbahnen in B
habe sich die Zahl der Kilometer 1865 auf 2200 bel
und heute habe man 4388 km.
seit dem Jahre 1850 die Nutzholzpreise
aber mit der langsamer werdenden Jahre 1865 ab sei die Kurve bis konsequent gefallen. kurzen Dauer auf die Nutzholzpreise n habt, denn das Vertrauen sei bald Trotzdem seien die Preise darauf die Aufhebung der Holz von dem Hauptabsatzgebiet, habe. Das Jahr 1871 habe mit
Im Uebri
reundlichkeit gegen r nicht wissen⸗ Der Abg.
— statistischen ihren Zweck inso⸗ en vom Jahre 1850
die Entwickelung des
Während ayern gewesen seien, 2200 belaufen Es sei richtig, daß gestiegen seien, Entwickelung vom
— zum Jahre 1871 hin Der Krieg von 1866 habe wegen 8
ur wenig Einfluß ge⸗ wieder zurückgekehrt.
nicht gestiegen, weil unmittelbar Holzzölle Holzeinfuhr vom Norden sich gesteigert, dem Niederrhein, verdrängt dem wirthschaftlichen Auf⸗
erfolgt sei, die und das bairische
schwung wieder eine Steigerung der Holzpreise gebracht, aber
noch vor der nachfolgenden Krisis seien wieder gesunken und sie ständen jetzt
die Preise für Holz so niedrig wie 1860.
Ein Recht auf Rente verlange er nicht für die Waldwirth⸗
Aber die Holzpreise müßten au
schaft.
erhalten werden, und würden sich dem Weg stellen, so sei die Frage berechtigt, ob
f einer gewissen Höhe Hindernisse in den dieselben nicht aus
dem Wege zu räumen seien. Diese Erwägung habe dazu ge⸗
führt, im zoll und im Interesse der einen erhöhten Zoll für Holzfabrikate
die Holzeinfuhr dadurch gänzlich unmögl nicht zu erwarten.
Interesse der Waldwirthschaft einen Rohholz⸗ nationalen
Holzindustrie zu verlangen. Daß ich gemacht werde, sei
Wenn der Abg. Kroeber noch darauf auf⸗
merksam gemacht habe, daß eine Forderung nach höheren
Holzzöllen vielleicht für Hessen, aber nich
t für Bayern gerecht⸗
fertigt wäre, so mache er denselben darauf aufmerksam, daß er nicht nur den bayerischen Standpunkt zu vertreten habe.
Es habe sich für das Waldwirthschaft herausgestellt, und zur seien die Forderungen der verbündeten worden.
gesammte Vaterland eine Nothlage der
Beseitigung desselben Regierungen gestellt
Der Abg. Frhr. von Ow erwiderte, er müsse zunächst den
Referenten
gegen die ungerechtfertigten Forderungen in Schutz
nehmen, welche der Abg. Kroeber an den Bericht der Kom⸗
mission geknüpft habe. Sehr hielten mit ihm den Bericht Kroeber habe ferner betont, berg keine Petitionen für die Holzzölle b
zahlreiche Mitglieder des Hauses für ausgezeichnet. daß aus Bayern und Württem⸗
Der Abg.
eim Reichstage einge⸗
gangen seien; die aus Baden eingegangenen habe derselbe
als Mache bezeichnet. größten Leichtigkeit Petitionen mit Tausenden von werden können.
in
Aus EEö“ hätten mit der er Unterschriften
Die Württemberger hätten es aber vorge⸗
größten Menge zusammengebracht
zogen, Männer hierher zu schicken, welche für das Wald⸗
interesse einzutreten gesonnen seien. wenn in der Versammlung deutscher
Mache sei es gewesen,
Holzinteressenten der
Präsident diejenigen Herren, die demselben als Gegner seiner
Stellungnahme bekannt gewesen seien, nicht habe Theil nehmen lassen. Kroeber dafür, daß derselbe die Erhöhun
an der Abstimmung
Dankbar sei er dem Abg.
g der Holzzölle nicht
wieder als ein einseitiges Interesse der Großgrundbesitzer bezeichnet
habe. schon daraus, daß im Deutschen Reiche
Die Unwahrheit dieser Behauptung ergebe sich ja
circa die Hälfte des
gesammten Waldes in der Hand des Staates oder der Ge⸗
meinde sich befinde;
speziell in Württemberg seien 60 Prozent
des gesammten Waldes Staats⸗ oder Gemeindebesitz; und daß am Gemeindewaldbesitz der kleine Mann mehr an der Rente des Besitzes interessirt sei, als der Großgrundbesitzer, werde wohl keines Beweises bedürfen. Die Vorlage solle bewirken, daß die Rente
des Waldes nicht weiter sinke, ihre Hau die nationalen Waldprodukte dem
halten.
ptbedeutung aber sei,
Deutschen Reich zu er⸗ Nach dem Abg. Kroeber sei die Waldrente überall
gestiegen, sein Studium der Frage habe ihn zu dem entgegen⸗
gesetzten Resultat geführt;
in allen Staaten,
mit Ausnahme
Sachsens, sei die Waldrente zurückgegangen, speziell beim Brenn⸗ holz durch die kolossale Konkurrenz der Kohle. Ebenso widerspreche
er der Behauptung, daß Deutschland nicht
im Stande sein solle,
das jetzt vom Auslande bezogene Nutzholz in genügender
Quantität und Qualität zu schaffen.
bedarf Deutschlands an Nutzholz von meter könne durch eine Erhöhung der 50 Proz. des Einschlags gedeckt werden, lasse sich sogar bis auf 60 oder 65 P.
autoritäten versicherten, mit Leichtigkeit herbeiführen. daß die deutsche Export⸗
Einwände gegen die Vorlage,
Der ungefähre Jahres⸗
20,4 Millionen Fest⸗ Nutzholzausbeute auf und diese Erhöhung roz., wie alle Forst⸗ Die
fähigkeit leiden, oder eine Preissteigerung eintreten werde,
seien irrthümlich und unbegründet. daß das Nutzholz etwas theurer werde,
Der Zoll solle bewirken,
als das Brennholz,
damit die großen Quantitäten inländischen Holzes, das sich
vortrefflich als Nutzholz eigne,
nicht wie bisher als Brennholz verwendet würden. die Holzzölle stimmen
daß die Zahl derjenigen, die für würden, noch größer sein werde, als
welche die Getreidezölle votirt hätten;
auch wirklich als solches und
Er hoffe,
die Zahl derjenigen, denn Alles, was
8
8
Nr. 474 belegenen Grundstücke
por dem unterzeichneten Gericht — im Hotel Mensinck in Oeding — versteigert werden.
Grundbuche von Südlohn Band 18 Blatt 20 auf
Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Vreden eingesehen werden.
kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗
peanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des
gegen die Getreidezölle habe geltend gemacht werden können, könne man gegen die Holzzölle nicht geltend machen. Nicht im Interesse des Großgrundbesitzes, sondern im Interesse des ganzen deutschen Vaterlandes, im Gesammtinteresse aller Deutschen, welche Miteigenthümer des deutschen Waldes seien, im Interesse endlich des Schutzes der nationalen Arbeit bitte er dringend, den Kommissionsbeschlüssen zuzustimmen!
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ½ Uhr auf Donnerstag 11 Uhr.
Deutsches Handelg⸗Archiv. Märzheft. — Inhalt: Erster Theil. Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung. Deutsches Reich: Gesetz, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs. — Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Einführung von Eingangszöllen auf Weizen, Roggen, Buchweizen und Gerste. —
Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung, betreffend die vor⸗ läufige Einführung von Eingangszöllen auf Weizen, Roggen, Buch⸗ weizen und Gerste. — Bekanntmachung, betreffend die vorläufige Ein⸗,
führung von Eingangszöllen auf Malz, Schaumweine und Mühlen⸗
fabrikate aus Getreide ꝛc. — Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr
von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. —
Feststellung des Nettogewichts des mit dem Anspruch auf Steuer⸗ pergütung zur Ausfuhr gelangenden Zuckers in Broten. —
Zoll⸗
Verzollung von einfachen oder
tarifirung von Ferromangan.
dublirten Strängen aus Hanf ꝛc. — Vereinigte Staaten von Amerika:
Zolltarif⸗Entscheidungen des Schatzamts. — Schweiz: Uebersicht der
““
im Veredelungsverkehr zulässigen Artikel. — Tarifentscheidungen des Eidgen. Zolldepartements. — Zoll⸗Inhaltserklärungen für Postsen⸗ dungen. — Ergänzung der Verordnung, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande. — Schweiz und und San Salvador: Austausch der Ratifikationen zu dem zwischen beiden Ländern am 30. Oktober 1883 abgeschlossenen Freundschafts⸗, Niederlassungs⸗ und Handelsvertrage. — Schweiz und Rumänien: Kün⸗ digung des Handelsvertrages zwischen beiden Ländern. — Schweden und Norwegen: Besteuerung der Rübenzuckerfabrikation in Schweden. — Belgien: Zeitweilige Befreiung der fuür die internationale Aus⸗ stellung in Antwerpen bestimmten fremdländischen Erzeugnisse vom Eingangszoll. — Oesterreich⸗Ungarn: Gestattung der Durchfuhr von Bodenerzeugnissen durch Oesterreich⸗Ungarn, sofern dieselbe unter zoll⸗ amtlichem Kolloverschluß und unter Zollkontrole erfolgt. — Brasilien: Aenderungen und Berichtigungen des Zolltarifs. — Spanien: Zoll⸗ behandlung von Kohlenschiefer. — Zollbehandlung verschiedener Gegen⸗ stände. — Rußland: Ermäßigung des finnischen Eingangszolls auf Kochsalz und Aufhebung des Ausfuhrzolls auf Holz. — Aenderung des Zolltarifs. — Gestattung der zollfreien Einfuhr von Rasseschweinen zu Zuchtzwecken. — Persien: Verbot der Ausfuhr von Därmen. — Italien: Rückvergütung des Zolls für das zur Herstellung von Käse verwendete Salz bei der Ausfuhr von Käse. — Columbien: Erhöhung der Einfuhrzölle. — Großbritannien: Verbot der Einfuhr von Dyna⸗ mit in Neufüdwales. — Aenderung des Zolltarifs für Kanada. — Frankreich: Ausübung des Rechts der Durchsuchung neutraler Schiffe in den chinesischen Gewässern und Bezeichnung der von Frank⸗ reich als Kriegskontrebande behandelten Gegenstände. Zoll⸗ behandlung von gemischten, gewalkten oder ungewalkten Wollen⸗ geweben, welche in der Kette einige Fäden Floretseide enthalten. —
—
Aenderung der Denaturirungssteuer für Tannin und Santonin. Erhebung eines Ausfuhrzols von Palmöl bei der Ausfuhr aus Französischen Besitzungen im Golf von Guinea. — Zollbehandlung von Steinkohlentheerderivaten. Statistik. Deutsches Reich: Ueber⸗ sicht über die Steinkohlenbeförderung in Preußen im Jahre 1884, verglichen gegen das Jahr 1883, nach den vorläufigen Ermittelungen. — Uebersicht über die Braunkohlenförderung in Preußen im Jahre 1884, verglichen gegen die Förderung im Jahre 1883, nach vorläufigen Ermittelungen. — Uebersicht über die Produktion an Roheisen, Schweißeisen und Flußeisen in Preußen im Jahre 1884, verglichen gegen die Produktion im Jahre 1883, nach vorläufigen Ermittelungen und Schätzungen. Dänemark: Dänemarks Handelsflotte und Schiffahrt im Jahre 1883. — Oesterreich⸗Ungarn: Der Wein⸗ bau in Ungarn (ohne Kroatien) in den Jahren 1861 bis 1883. — Vereinigte Staaten von Amerika: Werth der deklarirten Ausfuhr aus dem Konsulardistrikte Berlin nach den Vereinigten Staaten von Amerika während des 4. Quartals 1884. — Spanien: Handel und Schiffahrt von Puerto Rico im Jahre 1883. — Literatur. Die geltenden Handelsgesetze des Erdballs von Dr. Oskar Borchardt. — e Theil. Berichte über das Inland. — Berichte über das Ausland.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 11A. — Inhalt: Nichtamtliches: Die Preisbewerbung für Entwürfe zum Reichs⸗ gerichtshause in Leipzig. I. — Vorrichtung zur Prüfung der Gas⸗ leitungen in öffentlichen Gebäuden. — Der Schiffsverkehr auf den Berliner Wasserstraßen. — Vermischtes: Brand des National⸗
Theaters in Washington. — Ständehaus für die Provinz Branden-
burg. — Bücherschau. — Briefkasten.
gexEnnmemmvernnn
seInfer ate für den Deutschen Reichs⸗ und Königf.n Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Auzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation,
8 R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. —
Zinszahlung 9. Familien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 8
In der Börsen- beilage. 8
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1180821 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im
den Namen der unverehelichten Bernhardina Voots in Oeding eingetragenen in der Katastralgemeinde Südlohn Flur 15 Nr. 60, 75, 76, 104, 105, Flur 16 Nr. 87, 82, Flur 18 Nr. 67, 83, 106/6 und Flur 19
Termine ihre
am 16. Mai 1885, Nachmittags 3 Uhr, 8
Die Grundstücke sind mit 9,66 ℳ Reinertrag 174070]
und einer Fläche von 1,0477 ha zur Grundsteuer, mit 24 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblat:s und andere die Grund⸗ stücke betreffende Nachweisungen, sowie besondere
verstorbenen
deni
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗
steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feftstellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung d. Feufgecdes geßen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. 8 Diejenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke
Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Mai 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. “ ABreden, den 18. Februar 1885. b Königliches Amtsgericht. fordert, An die unverehelichte Bernhardina Voots, dem auf früher zu Oeding, jehiger Aufenthaltsort un⸗
bekannt.
1u1“
74088]
Aufgebot
behuf Ausmittelung von Erbschafts⸗ berechtigten. Der Tageblatt⸗Colporteur Carl Otto Loh⸗
mann, auch Borchers genannt, zuletzt hier, Bäckerstraße 42 wohnhaft, angeblich ein außerehelicher Sohn der Tochter eines Kommissionärs Lohmann ier, ist am 3. Oktober 1884, 73 Jahre alt, ver⸗ storben. Seine Erben sind unbekannt. Nachlaß⸗ fleger ist der Rechtsanwalt Dr. Heuser hier. Auf Antrag des Letzteren werden Alle, welche an den etwa zwölfhundert Mark werthen Nachlaß Erb⸗ ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, sich spä⸗ testens im Termine vom
6. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, ei dem unterzeichneten Gerichte zu melden. Meldet sich ein legitimirter Erbe, so wird diesem die Erbschaft ausgeantwortet, anderenfalls wird dieselbe für erbloses Gut erklärt werden. Erbbe⸗ echtigte, welche sich nach dem Ausschlusse melden, sind schuldig, alle inzwischen über die Erbschaft erlassenen Verfügungen anzuerkennen; Rechnungs⸗ ablage oder Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sind sie nicht berechtigt; ihr Anspruch soll ich auf das beschränken, was jener Zeit noch von
er Erbschaft vorhanden sein möchte.
Hannover, 11. März 1885. Königliches Amtsgericht. 16. Simon.
Aufgebot.
Auf dem sub No. ass. 38 in Kalvörde belegenen Reihewesen findet sich aus dem Kontrakte vom
23. Ferih 1833 für die unverehelichte Johanne Marie Catharine Lübke daselbst eine Abfindung von 5 Thlr. = 75 ℳ im Grundbuche eingetragen.
genügt.
Zwecke auf
Vermögen Für den
Zufolge Antrags des Eigenthümers des bezeicha e
neten Reihewesens, Reihebürgers Friedrich Schulze in Kalvörde, welcher die geschehene Tilgung der fraglichen Abfindung glaubhaft gemacht hat, werden die unbekannten Berechtigten hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf
den 13. Mai d. Js., Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte angesetzten
Rechtsnachtheile, daß die Löschung der beireffenden Abfindung im Grundbuche erfolgen wird. en 14. März 1885.
Kalvörde, d Herzogliches Amtsgericht.
Die Erben des am 31. Januar 1879 in Stüdenitz Bauergutsbesitzers Christoph Vick zu Stüdenitz, nämlich:
I. dessen Wittwe Friederike, geb. Selle, in Stü⸗
t, II. dessen Kinder:
a. die verehelichte Ackerbürger Ludwig Wegner, Caroline Marie Elisabeth, geb. in Kyritz,
b. die verehelichte Fettviehhändler Wilhelm Ranzow, Friederike Marie Elisabeth, geb. Vick, zu Kyritz, c. Bauergutsbesitzer Franz Eduard Vick zu Stüdenitz, sämmtlich vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Laschke zu Kyritz,
haben das Aufgebot desjenigen Grundstücks beantragt, welches im Grundbuche von Stüdenitz Band VI. Blatt Nr. 123 verzeichnet ist, als Acker an der Eisenbahn von 2 h 32 a 60 qm Größe mit einem Reinertrage von 1336/100 Thaler Parzelle 110 der Gemarkung des Dorfes Stüdenitz). Der eingetragene Eigenthümer dieses Grundstücks Benedict Ludwig Bauerhorst, welcher dasselbe am 11. Februar 1815 für 76 Tblr. in der Mertens'schen Nachlaßsubhastation als Pätav⸗Wiesen gekauft hat, soll am 9. Mai 1839 zu Berlin verstorben sein. Er soll das Grundstück an den Erblasser der An⸗
tragsteller verkauft und übergeben haben. Alle Diejenigen, welche das Eigenthum an 8
Grundstücke beanspruchen, r
ihre Ansprüche und Rechte öen in
Dienstag, den 16. Inni 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht zu Kyritz anberaumten Auf⸗ 8 gebotstermine anzumelden, n mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Vick'schen Erben bei dem Grundstücke als Eingenthümer in das Grundbuch eingetragen werden. Kyritz, den 17. März 18850. Königliches Amtsgericht.
Demgemäß wird der obengenannte Otto Albert Eduard von Leutsch hierdurch aufgefordert, binnen Jahresfrist, spätestens aber in dem zu diesem
Sonnabend, den 3. April k. J. 1886,
angesetzten Termine bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein seinen nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll. 3 Fall der demnächstigen Todeserklärung des Verschollenen werden alle dessen etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer An⸗ sprüche in dem vorgedachten Termine unter der Ver⸗ warnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird. 8
An alle Diejenigen aber, welche über das leben des Verschollenen Auskunft zu geben vermögen, 1 ergeht die Aufforderung, dem unterzeichneten Gerichte 3) davon Mittheilung zu machen.
Celle, den 12. März 1885.
Königliches Amtsgericht. II.
[74069]
Ansprüche anzumelden unter dem
1) spätestens in dem auf
Behrens.
Aufgebot. falls er für todt erklärt werde;
und Gastwirths gebotsverfahren wahrzunehmen;
über bei Gericht zu machen.
ick, Urschrift. achtzehnhundert achtzig und fünf.
Haagner.
[74084 In
8 ink n, zur (Kartenblatt 3. geborene Brinkmann, /
schlagnahme des den Beklagten
Grundbuche am 14. desse
werden hiermit aufge⸗
Ort und
8 Seesen, den 14 März 1885. andernfalls werden si-] sen, de 3
[74095]
für Recht: Seine
Namens: 5* bruar 1823,
b. Johann 16. Oktober 1824
Vormittags 10 Uhr, tober 1826,
ort⸗ berg, zu Kourl,
4)
Mosengel. rike, geb. Löbbe
Ausfertigung. Aufgebot behufs Todeserklärung
Auf Antrag des Pflegers des landesabwesenden Johann Hiltel von Eschenfelden, Sohn der ver⸗ lebten Hirtenseheleute Georg und Margaretha Hiltel von Eschenfelden, geboren am 21. August 1816, für welchen hierorts ein Vermögen verwaltet wird, er⸗ geht an denselben die Aufforderung,
Dienstag, 29. Dezember 1885, 1 Vormittags 9 Uhr, hierorts anberaumten Aufgebotstermine per oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigen⸗
81 2) an die Erbbetheiligten, ihre Inkeressen im Auf⸗
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗
Sulzbach, den 14. März 1885. Königliches Amtsgericht Sulzbach. Wilhelm, Königlicher Ober⸗Amtsrichter. Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit der
Sulzbach (Oberpfalz), am sechszehnten März Der Königliche Sekretär: 1“
achen der Herzoglichen Leihhaus⸗Administration zu Gandersheim, Klägerin, wider den Gastwirth Christian Schlüter und vn Ehefrau Wilhelmine,
ulenburg bei Kirchberg, Beklagte, wegen Hypothekzinsen und Kapitalabtrags, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Be⸗
sitzerwesens No. assec. 60 bei Kirchberg — die Eulenburg genannt — zum Zwecke der Zwangsver⸗ steigerung durch Beschluß vom 13. März 1885 ver⸗ fügt, auch die b dieses Beschlusses im ben Monats erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Montag, den 29. Juni d. J., Morgens 10 Uhr, vor Herzogl. Amtsgerichte hieselbst, und zwar an telle im Gasthause zur Eulenburg bei Kirchberg angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. 8
Herzogliches Amtsgericht. v. Rosenstern.
Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Rechtsanwalts Lueg zu Unna, als Vertreter des Bergmanns Carl
740891 Aufgebot behufs Todeserklärung. Oberaden, .“
L8nn Akbufg Eet. Lhn Leutsch, Sohn des wei⸗ t erkennt das Königliche Amtsgericht land Justizraths von Leutsch zu Celle, geboren am 27. Februar 1848, ist im Jahre 1865 nach England gegangen und seit dieser Zeit verschollen. Schwester, Frau Hauptmann Agnes von Leszczynski geb. von Leutsch, in Lichterfelde hat den Antrag auf Todeserklärung des Verschollenen gestellt und den Erfordernissen des Gesetzes vom 23. Mai 1848
durch den Gerichtsassessor v. d. Vecht
Die eingetragenen Gläubiger und dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Oberaden Band I. Blatt 240 Abth. III. Nr. 5 eingetragene Post, nämlich:
Zweiunddreißig Thaler Courant Abfindung vom elterlichen Vermögen für die Geschwister Löbbe,
a. Johanne Friederike Christine, geb. 10. Fe⸗ Bernhard Heinrich Caspar, c. Henriette Christine Wilhelmine, geb. 21. Ok⸗
d. Johanne Friederike, geb. 3. Mai 1833, zahlbar an jedes derselben mit vier Thalern nach dem Tode des zuerst Versterbenden ihrer Eltern Johann Caspar Löbbe und Elisabeth Heier, sowie mit vier Thalern nach dem Tode des Letztversterben⸗ den derselben, infolge Antrags des vormundschaft⸗ lichen Gerichts vom 27. August 1844, eingetragen auf Nr. 1, 2 und 3 ex decreto vom 29. Mai 1850 ausgeschlossen, dagegen folgenden Personen:
1) Luise Nacke, verehelichte Hermann
2) Caroline Nacke zu Niedermassen, riederike Nacke zu Kamen, ergmann Wilhelm Löbbe zu 5) Bergmann Carl Löbbe zu Kaiserau, 6) Ehefrau Schuhmacher Wilhelm Prein, Frie⸗ in Weddinghofen,
7) Ehefrau Fabrikarbeiter Göbel, Wilhelmine, geb. Tewes, in Beckinghausen,
behalten.
steller zur Last. Kamen, den 27. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
8
[74094] Im Namen des Königs!
önlich als Vertreter des Kötters Wilhelm Nüsken
berge, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kamen durch den Gerichtsassessor v. d. Vecht
für Recht: 8 Die unterm 30. Mai 1848 gebildete Hypotheken urkunde über die Post im Grundbuche von berge Band 32 Blatt 161 Abth. III. Nr. 2
sechshundert Thlr. 15 Sgr. Darlehn zu vie
18. Dezember 1847 auf die Grundstücke 1 bi
Abth. III. Nr. 2 a. eingetragen, wird hiermit für kraftlos erklärt.
gelegt. Kamen, den 27. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
gehörigen Brink⸗ Im Namen des Königs!
Verkündet am 9. Januar 1885. Klauck, Gerichtsschreiber.
[62537]
Amtsgerichtsrath Koellner für Recht: Landes⸗Credit⸗Anstalt zu Hannover, Litt. A. N.
2. Januar 1878/85 wird für kraftlos erklärt. gez. Koellner. Ausgefertigt: ö“ Steffen, “ Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.
ihre Rechte in Bezug auf vorstehende Post vor⸗ II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗
Auf Antrag des Rechtsanwalts Lueg zu Unna zu
Lerche und des Landwirths Wilhelm Mast zu Over⸗
Over⸗
zweihundert Thlr. fünf Sgr. als Rest von
r
Prozent Zinsen und Kosten für den Wilhelm Nüsken, eingetragen zufolge Verschreibung vom
8
rünlgetleblich 10 laut Verfügung vom 30. Mai 48, mit Nr. 1 des Titelblatts ex decreto vom
26. Oktober 1872 nach Band 69 Blatt 187 Grundbuchs Overberge übernommen und daselbst
Die Kosten werden den Antragstellern zur Last
Auf den Antrag des Häuslings Wortmann in Kutteln, jetzt in Barrien, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hannover, Abtheilung 18, durch den
Die au porteur Obligation der Hannoverschen
r.
29370 d. d. 1. September 1855 über 50 Thlr. Courant = 150 ℳ nebst Talon und Coupons vom
Wochen⸗Answeise der deutschen Zettelbanken.
[74273] Uebersicht der
Sächsischen Bank
zu Dresden am 15. März 1885. de ℳ 18 341 697 Coursfähiges deutsches Geld. b 8 Beliarachemeahoins⸗ G “ 635 720. oten anderer Leutscher 1 ““ 14“ Sonstige Kassenbestände . 88 229 049. Wechselbestände . .. 50 99 2 Lombardbestäde „ 1 967 790. Effectenbestädde „ 207 982. „ 6 480 257.
Debitoren und senstige Activa Passiva. 30 000 000. 3 896 251.
Eingezahltes Actiencapital. . 39 488 600.
Kesotebfonds .1 Banknoten im Umlauf „ Täglich fällige Verbindlich- keiten. „ 878 718. „ 5 815 293.
AnKündigungsfrist gebundene II1ͤ1“
Löbbe zu
zu Kamen
geb.
8 Verbindlichkeiten. Weischen⸗ Sonstige Passiva.
Wechseln sind weiter begeben ℳ 1 832 806. 25.
Die Direection.
Kaise erau,
Von im Inlande zahlbaren noch nicht fälligen wordont