1885 / 68 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Sachsen bietet. Das sind also nicht Vergleiche, die irgend⸗

Herr Abgeordnete darauf hinsewiesen, daß der

Anspruch auf eine Rente vom Forstbesitz eigentlich ein unberechtigter

sei, wenn man die sanitären, ästhetischen und andere allgemeine Inter⸗

essen, die auf die Waldpflege hinweisen, gelten läßt. Ich meine, das ist eine künstliche Gegensätzlichkeit des Interesses. Man kann die

Pflege des Waldes aus allgemeinen Rücksichten fördern, ohne

darum auf gewisse Erträge verzichten zu müssen. Das

sind keine widersprechenden sondern Dinge, vereinigen lassen müssen, und in jedem Falle liegt es doch einer fiskalischen Verwaltung ob, daß sie auf dem ihr anvertrauten

Gute aus einer ausgedehnten Verwaltung das Mögliche herauswirth⸗

schaftet, auch neben den sonstigen Rücksichten, die für ästhe⸗

tische, sanitäre und sonstige Interessen genommen werden. Der

Begriff des Anspruchs oder des Rechts auf eine bestimmte

Rente kann ja in gar keinem anderen Sinne aufgefaßt und verstanden

werden als in dem Sinne, daß das hier, was bei sorgsamer Ver⸗

waltung möglich ist, auch erreicht und herausgewirthschaftet wird;

das ist einfach ein Gebot der Ordnung und der regelmäßigen Ver⸗ 8 waltung. Wenn wir auch uns vollständig bewußt sind, daß wir, die preußische Forstverwaltung, in den ausgedehnten Sandflächen, die unsere 8 Küsten⸗ und Grenzbezirke bilden, in den großen Flächen, die in früherer Zeit einmal bewaldet gewesen sind, und wo vielleicht seit Menschenaltern der Weald verschwunden ist, wenn wir uns bewußt sind, daß das cine Aufgabe ist, die die Königliche Staatsverwaltung hat und allein lösen kann, diese Flächen auch mit großen, erheblichen finanziellen

Opfern in den Staatsbesitz zu bringen und allmählich aufzuforsten, so steht doch dieses Bestreben, was eine Rente erst in fernen

erwarten läßt, vielleicht kaum je eine solche, wenn Diskonto—, und Zinsberechnungen aufmacht, wie sie bei Forstwertherträgen üblich sind so stehen doch diese

Bestrebungen nicht in einem Gegensatz dazu, daß man auch sucht, aus den vorhandenen werthvollen Beständen einen regelmäßigen guten Ertrag herauszuwirthschaften. Ich bin wenigstens nicht der Meinung, daß das in Gegensatz steht zu den höheren idealen Bestrebungen. Ich glaube, daß gewisse Erträge aus dem Forst eine sicherere Garantie

ür eine 5 dauernde Waldpflege sind, als die bloße ideale Liebe zum Walde. b Nun sind ja in den Ihnen vorgelegten Drucksachen,

in den Motiven, auch in der Denkschrift, die der Hr. Ober⸗Forst⸗ meister Danckelmann in den letzten Tagen an den Reichstag hat zu⸗ gehen lassen, die Umstände genau und zahlenmäßig nachgewiesen, an deernen bie erstrebte Steigerung unserer Reinerträge krankt. Ich will in dieser Beziehung keine Zahlen wiederholen, denn sie sind gestern chon vom Hrn. Baron von Ow und von anderer Seite an⸗ eeführt worden. Ich glaube, in Bezug guf die Zahlen ürfen wir uns auf das vortrefflich gesichtete Material

n der Danckelmannschen Denkschrift beziehen, ohne sie nochmals hier

uführen. Aus diesen Zahlen geht aber doch das unwiderleglich hervor, daß wir höhere Einnahmen brutto und netto gehabt haben bis zum Jahre 1865, das ist eine unbestreitbare Thatsache, daß wir uns dann wieder in absteigenden Linien bewegt haben, und daß wir jetzt zwar steigende Bruttoeinnahmen haben, aber immerhin noch ungenügende Nettoeinnahmen. Die Umstände, die dabei in Betracht kommen, sind ja auch wiederholt erörtert, ich brauche sie blos kurz wieder anzudeuten. Die Walderträge sind beeinträchtigt, einmal durch die Zunahme der Verwendung der Mine⸗ ralkohle, deren Verwendung ja in enormer Progression zugenommen hat, durch die Verdrängung des Eichenholzes für Schiffsbauzwecke, dadurch, daß Eisenkonstruktionen auch in Landbauten in echöhtem Maße Verwendung finden, und daß die Betriebskosten gestiegen sind. Das sind alles Momente, die mitsprechen, um eine steigende Renta⸗ bilität zu beeinträchtigen, aber ganz gewiß nicht an letzter Stelle ist von Einfluß gewesen das Uebermaß der Einfuhr von Nutzholz aus den Nachbarländern. Daß dieses eins der bedeutsamsten Momente mit ist, um die deutschen Forstverwaltungen in ihrem Bestreben zu beeinträchtigen, höhere Erträge, höhere Nutzholzprozente herauszu⸗ wirthschaften, ist eine ganz unbestreitbare Thatsache, und wer diese

Ueberzeugung aus den ihm vorliegenden Schriftstücken und Verhand⸗ lungen nicht gewinnen sollte, dem werde ich mit meinen Worten sie auch nicht beizubringen vermögen.

Ich finde also in diesen Thatsachen eine vollkommene Motivirung, daß, nachdem man sich 1879 dafür entschieden hat, überhaupt Nutz⸗ holzzölle einzuführen, man nunmehr, nachdem eine 6 jährige Erfahrung vorliegt, sich dazu versteht, diese Zölle in einer solchen Weise zu normiren, daß sie in der That dem gewollten Zwecke entsprechen.

Daß es sich hier nicht um Finanzzölle handelt, das ist wohl kaum noch besonders hervorzuheben. Die Erträge des Zolles sind 2 bis 3 Millionen Mark in den letzten Jahren gewesen. Die vor⸗ geschlagene Steigerung wird vielleicht eine Steigerung der Einnahmen auf 4—5 Millionen ergeben. Der Werth dieses Zolles wird also wesentlich und lediglich auf dem Gebiete des Schutzes liegen. Daß

ie jetzigen Zölle nicht nach der Richtung genügend gewirkt haben, in Bezug darauf berufe ich mich nur auf eine Thatsache, die auch schon im Preußischen Abgeordnetenhause und in dem allgemeinen Verwaltungs⸗ bericht hervorgehoben ist, daß in Schulitz noch jetzt in den unmittelbar benachbarten Oberförstereien für das Brennholz höhere Preise gelöst, werden, als wie russische Schwellen, fertig vorgearbeitet, dorthin ge⸗ liefert werden; die Differenz beträgt 20 pro Festmeter, wenn ich mich recht erinnere. Also diese eine Thatsache beweist schon, daß dicse Zölle nach der Richtung ausgleichend in keiner Weise gewirkt

aben.

Daß die Zölle zunächst auch nicht dem Privatbesitz, insbesondere nicht dem großen Privatbesitz zu Gute kommen, das, glaube ich, ist auch eine Thatsache. Es ist bereits gestern hervorgehoben worden, daß mehr wie die Hälfte des gesammten deutschen Waldbesitzes sich in den Händen des Staates, der Kommunen, von Stiftungen be⸗ fiadet, daß circa weitere 25 % sich im Kleinbesitz befinden und nur etwa 25 % in dem Großbesitz, wenn man den Großbesitz bei einer Grenze von 100 ha ansetzen will, was doch immerhin für den Forst⸗ besitz eine sehr niedrige Grenze bedeutet.

Nun ist in den früheren Verhandiungen bestritten worden, daß der Kleinbesitz, der also gegen 25 % des gesammten Waldbesitzes repräsentirt, ein Interesse an der Steigerung der Nutzholzzölle habe. Die Erfahrungen aus Westfalen und Hannover sprechen entschieden dagegen. Dort wird vielfach im 40jährigen Umtriebe von den kleine⸗ ren Besitzern gerade auf Grubenholz gewirthschaftet und die Erträge, die sie ars diesen kleinen Waldungen haben und gehabt haben in früheren Zeiten, werden jetzt vielfach sehr schwer entbehrt und ver⸗ mißt. Auch sind in diesen kleinen Forsten thatsächlich ganz werthvolle Vorräthe von Eichenholzbeständen vorhanden, und in den westfälischen Bauerhöfen gehört der Besitz an schlagbaren, nutzholzreifen Eichen mit zu den werthvollsten Besitzthümern, die von Geschlecht zu Geschlecht sich vererben. Ich glaube somit, daß auch in diesem kleinen Waldbesitz dasselbe Interesse an einer angemessenen Rente aus den Forsten vor⸗ liegt, wie beim Großbesitz.

Was die vorliegenden Anträge betrifft, so würde ich meinerseits dringend empfehlen, wenn Sie sich für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage nicht entschließen können, an den Beschlüssen der Kommissson festzuhalten und allen denjenigen Beschlüssen ihre Zu⸗ n versagen, die auf eine Abminderung dieser Sätze ge⸗

Ich wende mich zunächst gegen den Antrag des Hrn. Abg. Leuschner, der für Grubenhölzer 18 bisherigen S828 von 98 4₰ 2

100 kg lassen will. Gerade an diesen schwachen Hölzern ist absolut kein Mangel; sie werden größtentheils als Brennholz verwerthet und gerade sie befinden sich viel häufiger und eher in dem Besitz von kleinen Kommunen, von Interessentenforsten als gerade im Groß⸗ waldbesitz. Ich würde also diesen Antrag als einen so iner⸗ seits zu bezeichnen haben, dessen Annah a.dcen heMNas

. n Annahm 5 me mir im allerhöchsten Maße ie Anträge des Hrn. Abg. Spahn verdoppeln ja im wesent⸗ lichen die bisherigen Zollsätze. Allein, ich meine g E durch eine 5⸗ bis 6jährige Erfahrung daß ei 8

Dinge,

die sich

steigerung nicht eingetreten ist, nachdem wir erlebt haben, daß eine Schwächung des Transithandels, des Transitverkehrs nicht eingetreten ist, ist es zweckmäßig, diese ganze Frage nun dadurch zur Ruhe zu bringen, daß wir Zollsätze normiren, von denen man annehmen kann, daß sie auf die Dauer als genügend erachtet werden können, und das glaube ich meinerseits nur annehmen zu können von den Sätzen, wie sie die Regierungsvorlage vorschlägt. Ich darf in dieser Beziehung auch daran erinnern, daß diese Sätze die⸗ selben sind, die vor zwei Jahren, im Jahre 1883, hier in diesem hohen Hause nur mit einer sehr geringen Majorität abgelehnt worden sind, daß also der Reichstag lediglich der früher eingenommenen Stellung folgt und sie behauptet, wenn er heute wie damals für die höheren Sätze, das heißt für die Sätze der Regierungsvorlage bzw. für die Anträge Ihrer Kommission stimmt, und das möchte ich Ihnen meinerseits dringend empfehlen. 1 5

Der Abg. Spahn empfahl, seinem Antrag gemäß die eichenen Faßdauben mit einem niedrigeren Zoll zu belegen, als es in der Kommissionsvorlage geschehen sei; das betreffende Holz wachse nicht in Deutschland und könne von den deutschen Böttchern nicht entbehrt werden.

Der Abg. Rickert erklärte, der Abg. Frhr. von Ow habe mit einer Divinationsgabe, die er bei demselben nicht er⸗ wartet habe, gestern vorausgesagt, daß auch seine (des Redners) heutige Rede in der Wiederholung des Satzes be⸗ stehen werde, daß der Holzhandel der Seestädte durch diese Vorlage werde vernichtet werden. Es sei ihm nie⸗ mals eingefallen, derartiges zu behaupten. Im Gegen⸗ theil, habe er ausdrücklich in der Kommission hervor⸗ gehoben, daß, wenn für den Durchfuhrhandel Bedingungen geschaffen würden, die einen Export möglich machten, der Holz⸗ handel der Seestädte eine Schädigung nicht erleiden werde. Auch in der Staatsregierung scheine sich übrigens die Er⸗ kenntniß Bahn zu brechen, daß die Holzzölle eine schwere Schädigung für weite Interessenkreise bedeuten würden. Denn nur so werde es verständlich, wenn unter den Zeitungsstimmen, welche der „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentliche *), sich auch Artikel befänden, in denen auf die schwere Krisis hingewiesen werde, in die man durch diese Vorlage gerathen werde. Dieser lasse sich schreiben, daß Jahre dazu gehörten, ehe sich die Seg⸗ nungen des Zolles zeigen würden. Die Holzmärkte müßten von den Seestädten ins Innere des Landes verlegt werden. Damit sei offen zugestanden, daß der Zoll den Seestädten Schaden zufügen werde. Der Abg. von Wendt habe seltsamer Weise geäußert, daß der Holzzoll im Interesse der Seestädte liege. Er lade den Abg. von Wendt ein, einmal nach Danzig zu kommen und diese Ansicht dort vorzutragen. Derselbe würde dann sehen, wie seine Ansicht von dem dämlichen Hödur aufgenom⸗ men werde. Eine andere neue Theorie, die bei dieser Ge⸗ legenheit vorgetragen sei, man müsse in Deutschland Sorge

*) Die von dem Herrn Abgeordneten hier in Bezug genommene „Zeitungsstimme“ war in Nr. 57 der „Köln. Ztg.“ entnommen und hat folgenden Wortlaut:

. Man zeihe uns nicht der Uebertreibung; die Massen aus⸗ ländischen Holzes, welche bei freier Einfuhr eingeführt werden können, sind unübersehbar groß, so daß dagegen keine inländische Produktion zu halten wäre. Könnte doch nach Wilhelm Hamm Canada allein ganz Europa auf ein Jahrhundert mit Bau⸗ und Nutzholz versorgen. Bleiben wir indessen bei der Wirkung der bisherigen Einfuhr stehen, so sind, um wieder mit einer uns naheliegenden Erscheinung zu exemplifiziren, an der oben gedachten günstigen Absatzstelle für inländische Hölzer an der Ems, also noch unweit der Hafen⸗ plätze dieses Flusses, wie besonders bemerkt sein mag, die Preise der Starkhölzer innerhalb weniger Jahre unter dem Einfluß der Holzeinfuhr um 20 bis 30 % zurückgegangen, und davon abgesehen, fast unverkäuflich geworden. Diese Wirkung der bisheri⸗ gen Holzeinfuhr bedingt, ihre Fortdauer vorausgesetzt, nicht nur ein Aufgeben der bedeutsamen, von der Staatsregierung mit so wohl⸗ wollenden Augen angesehenen Herzoglich arenbergischen Aufforstungen im mittleren Emsgebiet, sondern fordert auch für die vorhandenen neu erzogenen Forsten, aus denen bereits große Holzmassen zu erwarten sind, eine Aenderung des Wirthschaftssystems, nämlich Einführung der Grubenholzwirthschaft statt des Hochwaldbetriebs. Die Grubenhölzer selbst lassen sich dann, wegen des weiten Transports zur Verbrauchsstelle, nur mit Verlust verwerthen, und wer möchte dafür bürgen, daß schließlich nicht auch fremde Grubenhölzer mit heimischen in Konkurrenz treten; mag das einstweilen auch noch von den Seehäfen aus bestritten werden. Die Wirkungen nun aber, welche die Holzeinfuhr an der mittleren Ems gehabt hat, müssen sich sehr bald auch in Westfalen und nach dem Rhein hin geltend machen, wenn das noch nicht geschehen ist.

Was die Einwürfe der Gegner betrifft, so zerfällt die Behaup⸗ tung, daß die geplanten Holzzölle nur den Großgrundbesitzern eine reiche Ernte sichern würden, in nichts und macht sich selbst verdächtig, weil die Rente, die geschützt merden muß, keineswegs reich ist und werden kann. Es wäre hier gestattet, den Einwurf umzukehren und zu sagen, daß ein auf unnatürlichen Grundlagen beruhender Handel und Industrie zu Gunsten Weniger durch die Zerstörung der deutschen Waldrente aufrecht und blühend erhalten werden soll.

Dem Zweifel, daß der inländische Holzverbrauch, zumal auch der der Industrie der fremden Hölzer entbehren könne, wird sachverstän⸗ digerseits entgegengehalten, daß der deutsche Wald allen Bedarf an Holz reichlich decken kann, wenn er gegen das Ausland geschützt und in sich erweitert wird. Fest steht jedenfalls, daß manche fremde Holzart, die im Inlande gesucht ist, einige wenige Hölzer, die das Kunsthandwerk nicht entbehren mag, vielleicht ausgenommen, auch auf heimischem Boden sich anbauen läßt, sowie bgß über die Qualität heimischer und fremder Hölzer vielfach irrige Meinungen umlaufen. Wahr mag es sein, daß das Geschäft mit fremden Hölzern einfacher ist, als mit inländischen; dieser Vorzug ist aber auch für die letzteren zu erreichen.

Weil noch zu erhebliche Vorräthe fremden Holzes vorhanden, noch zu viele Verpflichtungen eingegangen sind, werden die geplanten Holzzölle ihren Einfluß nicht sofort sichtbar üben. Auch muß die Verlegung der Holzmärkte von den Seeplätzen u. s. w. nach dem Innern des Landes erst vor sich gegangen sein, worüber immerhin Jahre vergehen können. Daß aber dann der Einfluß der Holzzölle zu Gunsten der Preise des inländischen Produkts sich geltend machen wird, dürfte durch das oben gebrachte Beispiel den Preisunterschied der im mittleren Emsgebiet in der Nähe des Flusses und der Bahn, sowie der in bestimmter Entfernung davon fallenden Hölzer im Kleinen bewiesen sein.

Der Uebergang von den augenblicklichen Verhältnissen zu denen, welche die Holzzölle anbahnen sollen, mag nicht ohne manche Härten und Schädigung einiger Seeplätze und Personen vorübergehen, allein schwerer als dieses wiegt das Gesammtwohl des Vaterlands, die Erhaltung des deutschen Walds, die Vermehrung des National⸗ vermögens. Auch dürfte es sich wohl nur um eine Verschiebung der Holzindustrie von ihren jetzigen Sitzen mehr nach dem Innern des Reichs handeln.

Eins ist sicher: ist die Nothwendigkeit, den deutschen Wald auch durch Zölle zu schützen, einmal eingetreten, so ist auch nicht mehr zu zaudern und die Frage von allen Parteien ohne jede politische oder sonstige Nebenrücksicht zu prüfen. Die Geschichte aller Zeiten lehrt die Erhaltung und Pflege des Waldes als ein unumstößliches Gesetz. Die Folgen, welche die Verletzung dieses Gesetzes zeitigt, haben wir in den alten Kulturländern Europas vor Augen; seien wir deshalb im eigenen Hause vorsichtig!

. 8 Anm. der Redaktion.

tragen, den Holzbedarf aus den eigenen Waldungen zu decken, negire die ganze moderne Erwerbs⸗ und Kulturentwickelung. Er sehe davon ab, daß Deutschland mit der fortwährenden Erhöhung der Zollschranken seine Beziehungen zu den Nachbar⸗ ländern nicht freundlicher gestalte, um sich nicht auch vom Reichskanzler den Vorwurf zuzuziehen, daß er (Redner) mit Beziehungen auf das Ausland hemmend auf die Verhandlungen Deutschlands mit Oesterreich oder England eingewirkt habe. In Bezug auf das Recht auf eine angemessene Rente aus dem Wald habe der bayerische Vertreter gestern zwar den Rückzug angetreten, derselbe habe nur noch von einem angemessenen Preise gesprochen, aber in der Kommission sei derselbe in dieser Beziehung weniger blöde gewesen. Der Minister Lucius habe geglaubt, auf die Vorführung ziffermäßiger Be⸗ lege seiner Angaben verzichten zu können, und auf die Dankel⸗ mannsche Schrift verwiesen, gerade so wie dem Hause als Be⸗ weis für die Richtigkeit der Getreidezölle eine Broschüre des Professors Julius Kühn zugestellt sei. Es habe mit diesen auf Reichskosten gedruckten Denkschriften doch eine eigene Bewandt⸗ niß. Er möchte den Präsidenten ersuchen, dahin zu wirken, daß auch die Erwiderungen seiner Partei auf Reichskosten ge⸗ druckt und vertheilt werden. Im Uebrigen hätten diese Schriften, in denen aus ein paar willkürlich herausgegriffenen Daten all⸗ gemeine Schlüsse gezogen seien, doch herzlich wenig bewiesen. Der Minister Lucius habe Danckelmann zwar eine Autorität ge⸗ nannt. Was solle man aber von einer Autorität halten, die 1881 genau das Gegentheil von dem gesagt habe, was sie heute als richtig vertrete? Man sage, es stehe fest, daß eine Nothlage der Waldwirthschaft vorhanden sei, denn die Nutz⸗ holzpreise seien beständig gefallen, aber die allgemeinen Zahlen, die die Regierung anführe, hätten nichts bewiesen. Man könne nur aus den Kassabüchern ersehen, ob die Reinertrags⸗ berechnung, die man aufstelle, auf kaufmännischer Grundlage beruhe. Ihm lägen private Mittheilungen aus Schlesien vor, aus denen sich ergebe, daß die Erträge für Nutzholz ganz erheblich gestiegen seien. Der Reichskanzler habe dem Hause den blöden Hödur vorgeführt, der nicht wisse, was er thue. Nun, manchmal habe es der blöde Hödur doch gewußt. In einigen Wahlkreisen habe man den Versuch gemacht, den⸗ selben nicht zur Erkenntniß kommen zu lassen; in einem vor ihm liegenden Wahlaufruf der Konservativen des Wahlkreises Sagan⸗Sprottau, unterzeichnet Graf Dohna, werde die Be⸗ hauptung, die Konservativen würden auch für eine Erhöhung der Holzzölle stimmen, als häßlichste Verdrehung bezeichnet und dann gesagt, Jedermann wisse, daß die Konservativen 1883 für die höheren Holzzölle gestimmt hätten, dieselben seien aber abgelehnt und von ihnen nicht wieder in ihr Programm aufgenommen worden, sie würden nicht für die Verdreifachung der Holzzölle stimmen. Er freue sich sehr darüber, die Abstimmung werde es ja zeigen. Der Abg. von Gra⸗ matzki habe erklärt, Niemand von den Holzproduzenten sei gegen den höheren Zoll und habe dabei auf die Bänke dieses Hauses hingedeutet. Das habe ihn peinlich berührt. Hier im Reichstage säßen allerdings sehr große Waldbesitzer, und er freue sich, dem Abg. von Gramatzki sagen zu können, daß diese Männer unter Denjenigen sein würden, die mit Nein stimmen würden. Er kenne einen ehrwürdigen Herrn, der in der Mitte des Hauses sitze, der 25 30 000 Morgen Waldes sein eigen nenne, der habe schon 1879 dem niedrigen Holzzoll ein kräftiges Nein entgegengesetzt. Ihm (dem Redner) sei noch immer jene Petition um Erhöhung der Holzzölle in Erinne⸗ rung, die von 54 Grafen und vielen sonstigen Adligen unter⸗ schrieben gewesen sei; solche Petitionen bekomme man glück⸗ licherweise nicht mehr es mache sich ja auch nicht sehr gut, zumal ja damals vorzugsweise vom armen Mann und von der Lösung der sozialen Frage die Rede gewesen sei. Unter dem absoluten Regiment sei es Staatsraison gewesen, daß die Einzelinteressen sich nicht hätten hervorwagen dürfen, danach hätten Preußens absolute Könige gehandelt, solle es die Frucht des Konstitutionalismus sein, daß diese Sonderinteressen sich sogar der Stimme der Volksvertretung vollständig bemächtigen würden? Wie hätten noch 1877 die Herren von Wedell⸗ Malchow und Professor von Treitschke darüber gesprochen! Es klinge wie ein Märchen aus halbverklungenen Zeiten, wenn man den Abg. von Wedell⸗Malchow warnen höre, auf die schiefe Ebene des Schutzzolls zu treten, wodurch das Par⸗ lament von seinem hohen Standpunkt zu einer reinen Inter⸗ essenvertretung herabsinken würde. Und Herr von Treitschke habe gesagt: „Hüte man sich vor diesem ersten Schritt, man öffne dadurch die Schleusen für eine Agitation, welche bald in wildem bacchanalischen Treiben das Land in wüsten Hader stürzen werde. Worunter habe der Völker⸗ frühling gelitten? Aus der Rede des Hrn. von Treitschke werde es der Reichskanzler wissen: dieses Hervordrängen der Sonderinteressen habe dem Völkerfrühling ein Ende bereitet. Wenn der Reichskanzler jetzt Kehrt mache, wenn derselbe wieder mit den Freihändlern gehen wolle, die gegen diese Bewegung ankämpften, dann werde der Kanzler sehen, daß es wieder Frühling werden, daß sich der. Staatsgedanke wieder hervordrängen werde Der Abg. von Gramatzki abe gestern ausgesprochen: der Landmann habe den öheren Getreidezoll bekommen, nun möge derselbe ein⸗ mal im Holzzoll etwas davon hergeben. Es sei das die eigen⸗ thümlichste Argumentation, die es geben könne. Der Minister Lucius fordere die Annahme der Zollerhöhung, damit die be⸗ theiligten Kreise endlich Ruhe bekämen. Allerdings, nach Ruhe sehne sich das Land; aber sei denn die Regierungsbank die Barriere, die dem Ansturm der Sonderinteressen Stand halte? habe man nicht 1879 einen Holzzoll bewilligt und sei die Regierung nicht dennoch nach ein Paar Jahren schon mit einer Erhöhung gekommen? Man habe sie abgelehnt und jetzt habe die Rechte ihre damalige Vorlage noch übertrumpft! Das Erwerbsleben der deutschen Nation brauche Ruhe, Sicher⸗ heit der Kalkulation; aber diese Ruhe und Stetigkeit werde nur erreicht werden, wenn man jedem neuen Versuch, dem vermehrten Appetit der Schutzzöllner Genüge zu thun, ein energisches Nein entgegenstellen würde. Nehme man heute die Erhöhung an, dann werde es sehr bald zu weiteren Er⸗ Feeoen kommen, bis man auf diesem Wege schließlich glück⸗

ich zum Tabackmonopol gelangt sei. b

Der Abg. Leuschner hatte folgenden Antrag gestellt:

Der Reichstag wolle beschließen:

Den Fiue en beschlüsjen ad 13 c 1 sub hinzuzufügen:

7) Grubenhölzer, das heißt rohe oder bewaldrechtete Fichten, Tannen oder Kiefern in beliebigen Dimensionen, sobald deren Be⸗ stimmung in der Deklaration genügend nachgewiesen st, 00 kg = 0,10 8 8 oder pro Festmeter = 0,60 1“ Der Abg. Leuschner befürwortete seinen Antrag. Er wolle hier keine lange Rede über Schutzzoll⸗ und Freihandels⸗

politik halten, sondern nur seinen Antrag kurz motiviren. Vor einigen Jahren habe er für die Erhöhung der Holzzölle gesprochen und gestimmt, sein jetziger Antrag bezwecke aber, einen Theil der nationalen Industrie zu schützen. Er stehe allerdings dem Walde in jeder Beziehung sympathisch gegen⸗ über und wünsche, daß die deutsche Waldwirthschaft möglichst vorwärts komme. Die vorgeschlagenen Zölle seien aber erheb⸗ lich höher, als die vor einigen Jahren und belasteten den deutschen Bergbau in hohem Grade. Der Bergbau brauche bekanntlich sehr viel Holz und daher handele es sich hierbei um eine ziemlich starke Belastung der Montanindustrie. Es sei gesagt worden, daß das Holz, welches der Bergbau brauche, im Inlande überall zu haben sei, das sei aber nicht richtig, in der Provinz Sachsen z. B. liege eine Braunkohlen⸗ grube in großer Nähe eines Eichenwaldes, die Zechen seien aber nicht in der Lage, aus diesem Walde ihr Holz zu nehmen, sie seien gezwungen das Holz aus fremden Ländern beziehen; ebenso sei es im Königreich Sachsen und in Schlesien. Die Gruben seien überall auf fremdes Holz angewiesen, so daß sie also mehr oder weniger den Zoll zu tragen haben würden. Aus diesen Gründen scheine es bedenklich, einen so bedeutenden Theil der vaterländischen Industrie durch die Zollerhöhung in so hohem Maße in Anspruch zu nehmen.

Es wäre etwas

anderes, wenn dazu die Renten des Bergbaus in einem günstigen Verhältniß ständen, durch die fortwährend fallenden Preise, mit denen die Produkte zu kämpfen hätten, seien beim Bergbau Renten so gut wie gar nicht mehr vorhanden. In Westfalen z. B. verzinse sich das Anlagekapital eines Stein⸗ kohlenbergwerks kaum mit 2 Proz., was wollten aber 2 und selbst 3 Proz. Rente beim Bergbau sagen? Die Kohlenpreise seien überall weit heruntergegangen und ähnliche Verhältnisse seien bei der Metallgewinnung vorhanden, sowohl im König⸗ reich Sachsen als auch in den preußischen Provinzen. Der Bergbau sei also nicht in der Lage, neue Belastungen zu tragen, derselbe zahle schon an Bergwerkssteuer mehr, als die Grundsteuer betrage. Die Bergwerksindustrie beschäftige über 400 000 Arbeiter und zum Schutze derselben bitte er, seinen Antrag anzunehmen. Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Referent Abg. Freiherr von Göler bezeichnete in seinem Schlußwort die gestrige Behauptung des Abg. Kroeber, welcher gesagt habe, die Petitionen badischer Gemeindever⸗ tretungen zu Gunsten der Holzzölle seien durch eine Mache zu Stande gekommen, als eine Beschimpfung dieser Gemeinde⸗ vertretungen. Er müsse dagegen Protest einlegen.

Der Abg. Kroeber bemerkte (persönlich): Seine that⸗

sächlichen gestrigen Ausführungen halte er aufrecht; es habe ihm aber fern gelegen, irgend eine badische Gemeindever⸗ tretung beschimpfen oder beleidigen zu wollen.

In der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage, welche am weitesten ging, einstimmig abgelehnt.

Die zur Kommissionsvorlage gestellten Anträge auf Er⸗ mäßigung für einzelne Kategorien wurden sämmtlich abge⸗ lehnt, darunter der Antrag Leuschner. Die Kommissions⸗ vorlage selbst wurde mit 155 gegen 144 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Schließlich gelangte der Antrag des Abg. Spahn nn 165 gegen 132 Stimmen in folgender Fassung zur An⸗ nahme:

in Nr. 13 die Bestimmung unter e Bau⸗ folgt zu fassen:

1) roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt gder Säge bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder ohne Rinve; eichene Faßdauben: 100 kg 0,20 ℳ,

2) in der Richtung der Längsaxe beschlagen oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert; Foß⸗ dauben, welche nicht unter 1. fallen, ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe; Naben; Felgen und Speichen: 100 kg 0,40 .

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ¼ Uhr auf Freitag 12 Uhr.

und Nutzholz wie

1ꝓειμερσ

naaeamwvm.

89 R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

Deffentlicher

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Grosshandel.

Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

u. dergl.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Preußischen Staatg-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

R u. s. w. von öffentlichen Papieren.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

Annoncen⸗Bureaux.

9. Familien-Nachrichten. beilage. 8

Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

74356] Die zu dem Nachlasse der am 1. laufenden Monats verstorbenen ledigen Henriette Weber zu Burg als Erbe mitberufene Schwester Katharina Weber, Ehefrau des Wilhelm Schuler aus Wetzlar, welche vor mehr als 30 Jahren nach Amerika ausgewandert, deren Aufenthaltsort aber unbekannt ist, wird hierdurch aufgefordert, sich binnen einer, von dem ersten Er⸗ scheinen dieser Aufforderung in den öffentlichen Blättern an laufenden Frist von drei Monaten über Antretung der Erbschaft dahier zu erklären, unter Ankündigung des Rechtsnachtheils, daß nach Ablauf der Frist nur die weitere Erbin, welche die Erbschaft antreten zu wollen erklärt hat, in den

ganzen Nachlaß eingewiesen werden wird.

Herborn, den 12. März 1885. Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.

74306 1 Auf 1 Antrag des Maurers Johann Krekeler zu Albaxen hat das unterzeichnete Königl. Amtsgericht in seiner heutigen öffentlichen Sitzung

für Recht erkannt:

Die eingetragenen Gläubiger oder deren etwaigen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im efaeehe vr Albaxen Vol. 5 Fol. 640 eingetragenen Posten und zwar .

1) der Post Abth. III. Nr. 1 über ein Darlehn von 15 Thalern Konventionsmünze gegen 5 % Zinsen für den Schneider Christoph Krekeler zu Hörter aus der Urkunde vom 17. Februar 1807,

2) der Post Abth. III. Nr. 2 a. über ein Darlehn von 100 Thalern, halb Konventionsmünze, mit 5 % Zinsen und Kosten für die Jungfer Antoinette Brinkmann zu Högxter aus der Urkunde vom 19. Fe⸗ beruar 1816, 1 .

3) der Post Abth. III. Nr. 2 c. über ein Darlehn von 10 Thalern mit 5 % Zinsen und Kosten für Pfarrer Menne in Albaxen aus der Urkunde vom 11. Januar 1836,

ausgeschlossen. Der Eigenthümer der belasteten Grundstücke wird für ermächtigt erklärt, die Löschung der aufgebotenen Posten im Grundbuche zu beantragen, und sind die Fe2 des Verfahrens dem Antrag⸗ eller zur Last zu setzen. 8 atundet: 8 ““ Königliches Amtsgericht zu Höxter. gez. v. Varend orff. Wibbe.

174305] Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot des im Grundbuche des Grundstücks Niszezewice Nr. 4 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 haftenden Hypothekenpost.

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Inowraz⸗ law durch den Amtsrichter Mützell für Recht:

Die Catharina Nowacka, Tochter des Stanislaus Nowacki und der Agathe, geborenen Krzewinska, wieder verehelichte Michael Smigielski, oder deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche des Grundstücks Niszezewice Nr. 4 eingetragene Post von 40 Thlr. 25 Sgr. 1 ½ Pf. nebst 5 % Zinsen ausgeschlossen und die Kosten dem Antragsteller auferlegt. 8

Inowrazlaw, den 7. März 1885.

Königliches Amtsgericht. VI.

174802]1 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten richts vom 14. Februar 1885 sind alle diejenigen Personen, welche etwa Ansprüche an die von dem früheren bei dem Königlichen Amtsgericht hierselbst angestellt gewesenen Gerichtsvollzieher Hermann Bahr bestellte Amtskaution von 600 haben, mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Kaution ausgeschlossen und lediglich an die Person des Schuldners und Kautionsbestellers verwiesen;

Wiehe, den 12. März 1885. 8

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 5. März 1885.

Klause, Gerichtsschreiber.

In der miteinander verbundenen Modeschen, Schulzschen und Heinzeschen Aufgebotssache F. 40/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Senff

für Recht: 1

I. Das Hypothekenzweigdokument über 12 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf. = 37 41 Erbtheil, eingetra⸗ gen für Fawer Sobieszynski in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Kaufmann Louis Mode gehörigen Grundstücks Wongrowitz Nr. 133, wird für kraft⸗

[74297]

los erklärt; die Kosten trägt der Kaufmann Louis Mode zu Wongrowitz.

II. Der Schäfer Valentin Rozmarynowski aus Zakrzewo und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 30 Thlr. = 90 nebst Zinsen rechtskräftige For⸗ derung aus dem Erkenntniß vom 2. September 1865 und 20 Sgr. = 2 Kosten, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 7 des dem Eigenthümer Jo⸗ hann Schulz gehörigen „Grundstücks Budziejewo Nr. 2 ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens b der Eigenthümer Johann Schulz zu Budzie⸗ ewo.

III. Der Landwirth Friedrich Wilhelm Schendel zu Baerenbusch und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 84 Thlr. 29 Sgr. 1 Pf. = 254 91 nebst Zinsen väterliches Erbtheil des Friedrich Wilhelm Schendel, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Eigenthümer Ludwig Heinze gehörigen Grund⸗ stüͤcks 88 Band I. Blatt Nr. 6 aus dem

Erbrazesse vom —— rhrehesse vom 18. Jalr 1 Die Kosten des Verfahrens trägt der Stellmacher⸗ mescer August Kühn zu Groß⸗Hauland bei Lang⸗ goslin. 11“ Wongrowitz, den 12. März 1885. Koönigliches Amtsgericht.

8

174308 Bekanntmachugg. In Sachen, betreffend das Aufgebot einer getilg⸗ ten Hypothekenforderung, deren Inhaber bekannt, aber nicht legitimirt sind, hat das Königliche Amts⸗ gericht hierselbst durch den Amtsrichter Krüger am 3. März 1885 für Recht erkannt: daß die Prätendenten der auf den im Grund⸗ buche von Nemsdorf Bd. 4 Art. 12 verzeich⸗ neten Grundstücken der Wittwe Friederike Elste, geb. Zeigert, daselbst Abth. III. unter Nr. 1 für den Gerichtsschöppen Johann Gott⸗ fried Lautenschlaeger in Barnstedt aus der Ver⸗ schreibung vom 10. Februar 1818 eingetragenen, zu 4 % jährlich verzinslichen Darlehnsforderung von 130 Thlr. = 390 mit ihren etwaigen Rechten auf die vorbezeichnete Post auszu⸗ schließen. 8 Querfurt, den 9. März 1885. Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung.

[74304] ““ In der Martin und Hedwig Swiderski'schen Auf⸗ gebotssache F. 37/84 erkennt das Königliche Amts⸗

ericht zu Thorn für Recht:

Die Schneidermeister Martin und Hedwig, geb. Jablonska, Swiderski'schen Eheleute, sorie deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Altstadt Thorn Nr. 193 in Abtheilung III. unter Nr. 4 eingetragene Hypothek von 50 Thlr. ausgeschlossen.

Thorn, den 6. März 1885.

Bekanntmachung. Auf den subhastirten Immobilien des Webers

[74311]

Josef Berghaus zu Telgte stand im Band 2 Blatt 88 des Grundbuchs von Stadt Telgte aus dem Rezesse vom 5. Juli 1852 für den Franz Wil⸗ helm Baak eine Kindesquote von 29 Thlr. 26 Sgr. 7 Pf. eingetragen. Diese Post ist bei der Kauf⸗ gelderbelegung von Amtswegen mit 89,66 zur Hebung gekommen und als Spezialmasse hinterlegt.

Im Aufgebotstermine den 4. März 1885 hat das Königliche Amtsgericht zu Münster durch den Ge⸗ richtsassessor Stienen für Recht erkannt,

1) daß dem Raseur Josef Berghaus zu Nienborg, z. Z. in Bielefeld, sowie dem Ackersmann Bernard Riemann zu Verth, Kspl. Telgte, ihre Rechte auf die bei der Subhastation der Grundstücke des Webers Josef Berghaus zu Telgte in Höhe von 89,66 angelegte Spezialmasse vorzubehalten,

2) daß die unbekannten Betheiligten mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmasse auszuschließen.

Münster, den 9. März 1885.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. Ausfertigung.

[74302] Im Namen Seiner Majestät des . von Bayern erlaäßt das Kgl. Amtsgericht Ellingen nachstehendes Ausschluß⸗Urtheil: 2 I. Der Besitztitel bezüglich des Grundstücks Pl. Nr. 455 der Steuergemeinde Gundelsheim, Acker Gstocketacker zu 0,559 ha ist auf den Bierbrauer Johann Michael Schwimmer von Gundelsheim zu berichtigen und werden alle

etwaigen Realprätendenten mit ihren Eigen⸗ thums⸗ oder Servitut⸗Ansprüchen präkludirt 1 deshalb ewiges Stillschweigen auf⸗ erlegt.

„Die Kosten des Verfahrens sind von dem An⸗ tragsteller Johann Michael Schwimmer, Bier⸗ brauer von Gundelsheim, zu tragen.

Der Kgl. Amtsrichter: eEEEE116181 1““ Verkündet am sechszehnten März Eintausend acht⸗ hundert achtzig und fünf. Der stellv. Gerichtsschreiber: (L. S.) Botzenhard.

Für den Gleichlaut des Auszuges: Ellingen, den 17. März 1885. Gerichtsschreiberei des Kgl. bayer. Amtsgerichts:

(L. S.) Lüttich, K. Sekretär.

ehse 2.-N.⸗

Bekanntmachung. Durch das Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Fraustadt vom 4. März 1885 sind alle unbekannten Betheiligten an der auf Fraustadt Blatt 248 Abtheilung III. Nr. 1 für die 4 Ge⸗ schwister Pohl, Beate Christiane, Johanna Caro⸗ line, Amalie Feiesen. 18 Fe haten Wilhelm, aus dem Erbrezesse vom 14. November 182 . 1 esf 16. Dezember 1gg e fügung vom 16. März 1837 eingetragenen Mutter⸗ erbtheilspost von je 2 Thalern 25 Silbergroschen 8 Pfennigen mit ihren Ansprüchen an dieselbe aus⸗ geschlossen, auch sind die über die einzelnen Theil⸗ posten unterm 14. Januar 1839 gebildeten 4 Zweig⸗ dokumente für kraftlos erklärt worden. Fraustadt, den 4. März 1885.

Hildt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[74358]

Das unterzeichnete Amtsgericht hat durch die Aus⸗ schlußurtheile vom 28. Februar 1885 die nachfolgen⸗ den Urkunden:

1) den Hypothekenbrief vom 12. Oktober 1875 über die im Grundbuch von Oeynhausen Bd. I. Bl. 27 in Abth. III. Nr. 9 für den Bäckermeister Heinrich Schürmeyer in Oeynhausen eingetragene Forderung von 600 ℳ,

2) die Urkunde vom 1. März 1841, aus welcher

im Grundbuch von Dehme Bd. III. Bl. 94 (früher Vol. 15 Fol. 75) in Abth. III. Nr. 2 für den Glaser

Iburg zu Vlotho eine Forderung von 100 Thaler eingetragen ist,

3) die Urkunde vom 29. Dezember 1849, aus welcher im Grundbuche von Niederbexen Bd. II. Bl. 87 (früher Vol. 2 Fol. 193) in Abth. III. Nr. 2 für Carl Ludwig Frische in Unterlübbe eine Forde⸗ rung von 49 Thaler 29 Sgr. 11 Pf. eingetragen ist,

für kraftlos erklärt.

Oeynhaunsen, 17. März 1885.

Königliches Amtsgerich

[74300]% Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot des von dem Vorschußverein in Leobschütz, eingetragene Genossen⸗ schaft, für den Brauer Wilhelm Dienst zu Leobschü am 14. Mai 1867 ausgestellten, mit der Nr. 25. versehenen Geschäftsantheils⸗Quittungsbuchs, welches unter Hinzurechnung der im Jahre 1881 vertheilten thidende mit einem Guthaben von 180 ab⸗ schließt:

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Leobschütz durch den Amtsrichter Haertel für Recht:

Das von dem Vorschußverein in Leobschütz, ein⸗

getragene Genossenschaft, für den Brauer Wil⸗

helm Dienst zu Leobschütz ausgestellte, mit der

Nr. 253 versehene Geschäftsantheils⸗Quittungs⸗

öPäuch wird für kraftlos erklärt. 8

Leobschütz, den 13 März 1885. Königliches Amtsgericht

[74310] Bekanntmachung. 5 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 28. Februar 1885 ist das Hypotheken⸗ dokument, welches über nachstehende Post:

„Laut Vertrages vom 18. Dezember 1840 muß Besitzerin ihren Stiefkindern Adolph Anton und Johann Theodor Buschhoff als Abfindung vom elterlichen Vermögen 695 Thaler 24 Sgr. aus⸗ zahlen. Eingetragen ex decreto vom 9. Mai 1842 in Abth. III. Nr. 3 des Grundbuchs von Handorf Band I. Blatt 58“

gebildet ist, für kraftlos erklärt.

Münster, den 4. März 1885.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.

1u46“

[74312] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 25. Februar 1885 ist das Hypotheken⸗ dokument, welches über die im Grundbuche von Münster Band 18 Blatt 13 Abtheilung III. Nr. 2. zu Gunsten der Minorennen Wilhelm August und Maria Catharina Henriette Velten zufolge gericht⸗ lichen Erbrezesses vom 23. November 1859 ex decret. vom 23. März 1860 eingetragene Abfindung von Fünfhundert drei und dreißig Thalern 10 Sgr. und zwar für jedes derselben 266 Thlr. 20 Sgr. gebildet worden ist, für kraftlos erklärt.

Münster, den 2. März 1885.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[743077 Urtheils⸗Auszug.

Verkündet Werl, den 12. März 1885. Loerbroks, Referendar.

Im Namen des Königs! 8—

Auf den Antrag des Rendanten der Knappsch kassen der Salinen Werl, Neuwerk und Höppe zu Werl erkennt das Königliche Amtsgericht zu Werl durch den unterzeichneten Richter für Recht:

Das Hypothekendokument vom 6. März 1862, nach welchem auf den Immobilien des Postpacket⸗ trägers Theodor Scholle in Werl, Vol. IX. Fol. 11 des Grundbuchs zu Werl in der dritten Abtheilung unter Nr. 3 für die Knappschaftskasse der Salinen Werl, Neuwerk und Höppe zu Werl ein Darlehn 8 65 Thalern eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last

gelegt. Von Rechts Wegen. gez. Schmidt. Ausgefertigt: Werl, den 12. März 1885. (L. S.) Borries, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[74296]

Das aus der Ausfertigung der Schuldurkund vom 27. Juni 1844 und dem Hypothekenscheine von demselben Tage gebildete Hypotheken⸗Dokument über 100 Thaler nebst 5 % Zinsen, eingetragen für den Eigenthümer Bernhard Waberski in Neuschilln in der III. Abtheilung Nr. 2 des Grundbuchblatte Alt⸗Jablonke Nr. 24 wird für kraftlos erklärt.

Meseritz, den 11. März 1885. 1 . Königliches Amtsgericht.

m Namen des Königs!

Verkündet den 5. März 1885.

Klause, Gerichtsschreiber.

In der Dobrochowskischen Aufgebotssache F. 43/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Senff

für Recht:

Der Hypothekenbrief über die auf dem, dem Eigen⸗ thümer Thomas Dobrochowski gehörigen Grund⸗ stücke Dobiejewo Blatt Nr. 27 in Abtheilung III. Nr. 5 für den Gastwirth Nicodem Jachocki zu .8. eingetragenen 70 Thlr. gleich 210 nebst Zinsen und Kosten wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Eigenthümer Thomas Dobrochowski in Dobiejewo.

Wongrowitz, den 10. März 1885.

Königliches Amtsgericht.

[74298]

[74303] Bekanntmachnng.

Das über die auf Nr. LX. XLIV. 29 und 30 Nieder⸗Rüstern Abthl. III. Nr. 1 bez. 2. 1 und 1 für den Schloßbesitzer Albert Brendel zu Nieder⸗ Rüstern haftende Post von 500 Thlr. = 1500 gebildete Hypotheken⸗Instrument vom 22./30. März 1859 ist fur kraftlos erklärt worden.

Liegnitz, den 17. März 1885.

Königliches Amtsgericht.

[73296]

Aufgeboten sind:

1) die Post Grundbuchs Eudorf III. 53, Ab⸗ theilung III. Nr. 1: 550 Thlr. g. G. für Peter Beckmann zu Schönholthausen ex oblig. vom 28. Juli 1838,

2) die Post Abtheilung III. Nr. 3 dafelbst: 250 Thlr. für denselben Beckmann ex oblig. vom 19. Mai 1849,

3) die Urkunde zur Hypothek Abth III. Nr. 10 daselbst: 67 Thlr. Judicatforderung des F. A. Drees zu Oberelspe aus dem Erkenntnisse vom 21. Dezemver 1864 und der Requisition vom 26. April 1869,

auf Anstehen der Bucheigenthümer Eheleute Fried⸗ rich Schwermann und Elisabeth, geborne Düperthal