1885 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

IZm aktiven Heere

Infanterie⸗Leib⸗Regts., Inngolstadt,

it . zur Disp. gestellt. G gjo aei 8l. e Verleihung des Charakters als Hauptm.,

mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. der erbetene Abschied und Commandeur

. v Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., mit Pens.

it der Erlaubniß zum Tragen der Unif., d 8 etatsmäß. Eutaißen im 1. Chev. Regt. mit Pens. und mit 5 Erlaubniß zum Tragen der Unif, Lehfeld, Major und Escadr.

Chef im 5. Chev. Regt., mit P bet. Abschied bewilligt. Frabmm⸗ 8 8 S Eeeben. 2 den Reserve⸗Offizn. dieses Regts. versetzt.

1 Ober⸗Stabsarzt 1 Kl., Garnisonarzt der Kommandantur Würzburg,

Arzt 2. Kl., mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. der erbetene Abschied bewilligt. 8

ltz, v. Prittwitz und Gaffron, Kapitän⸗Lts., zu Korv. 11““ I, Gülich, Hilgendorff, Lts. zur See, zu Kapitän⸗Lts., v. Dassel II., v. Dambromeki, Jantzen, v. Burski, Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See be⸗

fördert.

Kaiser und König nahmen ge

gegen.

General Adjutanten von Albedyll.

des Königs von Sachsen bei Allerhöchstdessen Ankunft.

Regts., als Rittm. mit Pension und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. förderungen und Versetzungen vrfnnn „ene, Beriinr is Iae, Bet . 2. .

vom Inf. Regt. Nr. in das Inf. Regt. Nr. 52 versetzt.

i 15. A heaf 8 Lgnn Pr. Lt. à la suite des 1. Garde⸗Ulan.

Königlich Bayerische Armee. .

VC Im aktiven Heere. 8. März. Remlein, Feuerw. Pr. Lt. vom Art. Depot Ingolstadt, mit pens und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. der Abschie

illigt. 9. ärz. Dörner, Pr. Lt. à la suite des S 8. Mar. Adjutant beim Festungs⸗Gouvernement

ater Verleihung des Charakters als Hauptm., mit ens. und b— Seübung, zum Tragen der Unif. der erbetene bschied bewilligt. ¹ 11. e Ses. E. f 5 8 ihun Chef des 5. Inf. Regts., unter Ver 8 185.

E1““ .v des 1. Infanterie⸗Regiments, unter er⸗ Charakters 8' General⸗Major, mit Pension, Major und Bats. Commandeur im 9. JInf. Regt.,

bewilligt. 13. März.

eihung des

Dessauer, Major

. und mit der Erlaubniß zum 2 rhr. v. Gravenreuth, Dr. Müllbaur,

Im Sanitäts⸗Corps. 9. März.

Div. Arzt der 4. Div., unter Verleihung des Charakters als Gen.

eer. Feun Versetzungen ꝛc „Beförderungen u 1 4. Frhr. v. Erhardt, Frhr. von der

Nichtamtliches.

Se. Majestät der ern noch den Vortrag des Oberst⸗Kämmerers, Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode, ent⸗

Preußen. Berlin, 21.

Heute Morgen hörten Se. Majestät den Vortrag des

Beide Kaiserliche Majestäten empfingen gestern bend im Pegent en Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin sowie des Erbgroßherzogs und der Erbgroßherzogin von Sachsen und heute den Sr. Maäjestät

Nachmittags 4 Uhr findet im Kaiserlichen Palais ein größeres Diner stat. „Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er⸗ heilte gestern dem Dr. Paul Börner eine Audienz, behufs Entgegennahme des Berichts über die Allgemeine deutsche Ausstellung auf dem Gebiete der Hygiene und des Rettungs⸗

wesens in Berlin, 1882 —83. ““ Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Kronprinz empfing gestern Mittag 12 Uhr militärische Meldungen und den Vize⸗Ober⸗Stallmeister von Rauch. Um 1 Uhr wohnte Se. Kaiserliche Hoheit dem Schluß⸗ turnen in der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt bei. Im Lause des Nachmittags machte Höchstderselbe Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Oldenburg einen Besuch. 8 such 5 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zur Gratulation und zum Familiendiner zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl. Abends besuchten Höchstdieselben die Oper. b Se. Kaiserliche Hoheit empfing um 9 Uhr die Groß⸗ herzoglich sachsen⸗weimarischen Herrschaften.

8

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Ab⸗ geordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (73.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister von Boetticher und Bronsart von Schellendorff, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde zunächst der Bericht der Reichsschulden⸗Kommission: I. über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes beziehungsweise des Deutschen Reichs; II. über die Thätigkeit in Ansehung der ihr übertragenen Auf⸗ sicht über die Verwaltung: a. des Reichs⸗Invalidenfonds, b. des Festungsbaufonds, c. des Fonds zur Errichtung des Reichstagsgebäudes; III. über den Reichs⸗Kriegsschatz und IV. über die An⸗ und Ausfertigung, Einziehung und ernich⸗ tung der von der Reichsbank auszugebenden Banknoten, auf Grund des Berichts der Rechnungskommission für erledigt

erklärt. Es folgte bei Schluß des Blatts die zweite Berathung der allgemeinen Rechnung über den Reichshaus⸗

halts⸗Etat für das Etatsjahr 1880—81.

Die heutige (10.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg, der Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, und mehrere Regierungskom⸗ missarien beiwohnten, eröffnete der Präsident, Herzog von Ratibor, um 1 Uhr 25 Minuten mit geschäftlichen Mitthei⸗ lungen. Dann trat das Haus sofort in die Tages⸗

ordnung ein. Es erfolgte zunächst die Vereidigung des neu eingetrete⸗

gungen. Im aktiven Heere. Berlin, In der heutigen (47.) Sitzung des Hauses

betreffend Ergänzung und Abänderung der Be⸗

nächst erstattete Herr von Klützow Namens der Justiz⸗ 1 I⸗Matte Fern über den Gesetzentwurf, 4 treffend die Veräußerung von Trennstücken, 5 5 antragte, dem Gesetzentwurf in 5 1b—1 enhau angenommenen Fassung unverände . 8 Bei Blattes nahm Herr Beseler das Wort.

der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Mlnistertums⸗ Minister des Innern von Putt⸗ kamer, der Minister für Landwirihschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, der 6 Dr. Fried⸗ berg, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenhe ten Dr. von Goßler nebst Regierungskommissarien beiwohn⸗ ten, theilte der Präsident zunächst mit, daß ein Gesetz⸗ entwurf, bekreffend e des Herzoglich schleswig⸗ inischen Hauses eingegangen sei. helsa n 85 vecaes 18 die Tagesordnung ein, deren

erster Gegenstand die dritte Berathung des Gesetzentwurfs,

timmungen über die Aussonderung des steuer⸗ 1 Theils aus den sogenannten stehenden Gefällen in der Provinz Schleswig⸗Holstein, war. Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte unverändert an⸗ genommen.

Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Zusammenlegung der Grundstücke im Geltungsgebiet des Rheinischen Rechts. In der Generaldiskussion trat der Abg. Pleß noch ein⸗ mal der Behauptung entgegen, daß die Petitionen aus den rheinischen Gebieten gegen dieses Gesetz durch künstliche Agita⸗ tion hervorgerufen seien. Der Provinzial⸗Landtag habe aller⸗ dings den Gesetzentwurf gut geheißen, aber nicht die Mehr⸗ zahl derer, für welche derselbe bestimmt sei. . Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) hob hervor, daß die große Mehrheit der rheinischen Abgeordneten die Verantwor⸗ tung für die Folgen dieses Gesetzes ablehnen müsse.

Der Staats⸗Minister Dr. Lucius hielt seine Ansicht aufrecht, daß die Unterzeichner der Petitionen von falschen Voraussetzungen ausgegangen seien. Das Gesetz werde dem Parzellenschacher und der Spekulation wirksam entgegentreten. Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Limbourg, Dr. Reichensperger (Olpe), Schreiber (Marburg) und Dr. Lieber wurde der Gesetzentwurf nach den Beschlüssen zweiter Lesung unverändert angenommen. 1

Das Haus berieth sodann in dritter Lesung den Gesetz⸗ entwurf, betr. die Zusammenlegung der Grund⸗ stücke, Ablösung der Servituten und Theilung der Gemeinheiten für die Hohenzollernschen

de. Lan hs

Auch dieser Gesetzentwurf Debatte unverändert angenommen. An vierter Stelle stand auf der Tagesordnung die dritte Berathung des Gesetzentwurfs über die Veräuße⸗ rung und hypothekarische Belastung von Grund⸗ stücken im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. Der Gesetzentwurf wurde nach kurzer Debatte in dritter Lesung desfinitiv festgestellt, zugleich gelangte eine von der Kommission vorgeschlagene Resolution zur Annahme, in welcher die Regierung um baldige Vorlegung eines Gesetzes über die Reform des Rheinischen Ordreverfahrens ersucht wird. Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Versorgung der Hinterbliebenen des Polizei⸗Rath Rumpff. Der Staats⸗Minister 28 Puttkamer bat um einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs. Der Abg. Dirichlet wünschte eine Berathung dieses Gesetz⸗ entwurfs in einer Kommission, und zwar in der Budget⸗ kommission. Es sei gerichtlich noch nicht erwiesen, daß der Mord ein durch Anarchisten verübter sei, das Abgeordneten⸗ haus würde mit dieser Annahme dem gerichtlichen Urtheil vor⸗ greifen. Man stehe hier vor einer Lücke in der Gesetzgebung überhaupt, es sei vielleicht generell die Frage zu regeln, ob nicht die Hinterbliebenen gesetzlich in jedem Falle der außer⸗ ordentlichen Abnutzung eines Beamten im Dienste, sei es durch einen Unfall, sei es durch Tödtung im Dienste besonders u versorgen seien. 8 Staats⸗Minister von Puttkamer bemerkte, die Kon⸗ sequenz des Dirichletschen Antrages würde sein, mit dem Gesetzentwurf bis nach Abschluß des Gerichtsverfahrens zu warten. Die öffentliche Meinung habe fast ausnahmslos diesen Mord für einen anarchistischen gehalten und habe hier wohl das Richtige getroffen, die anarchistische Presse habe das ja selbst zugegeben, und aus den versteckten, halb höhnischen Auslassungen der den Anarchisten verwandten Partei im Reichstage gehe dasselbe hervor. Er würde gern der An⸗ regung des Abg. Dirichlet folgen und ein allgemeines Gesetz im Sinne der Resolution des Abgeordnetenhauses vom 29. März 1882 vorlegen, wenn die Finanzen des Staates es ge⸗ atteten. 1 8 Der Abg. Graf Limburg⸗Stirum trat Namens seiner Partei für die sofortige Bewilligung der Vorlage ein, da die Regierung in der Kommission nicht zu weiteren Aufschlüssen gedrängt werden könne. Man könne darüber nicht zweifelhaft sein, daß 9 Reerneg Rumpff ein Opfer der anarchistischen artei gewesen sei. b 3 Der Abg. Dr. Windthorst wünschte, daß der Minister bis nach Abschluß des Gerichtsverfahrens aus seinem Dis⸗ positionsfonds den Hinterbliebenen die geforderte Summe gegeben hätte. Jetzt wolle er aber das Gesetz sofort bewilligen, er wünsche ebenfalls eine generelle Regelung ohne Rücksicht auf die Finanzlage des Staates.

Der Abg. Dirichlet hielt seinen Antrag sachlich und materiell für gerechtfertigt, zog ihn aber zurück, weil auch er nicht eine Schwächung der Exekutive wünsche, die sonst er⸗ folgen würde. Außerdem bemerkte er, daß die Worte des Ministers geeignet seien, Richter und Geschworene ungehörig zu beeinflussen.

Der Staats⸗Minister von Puttkamer beglückwünschte den Abg. Dirichlet zu der Zurücknahme seines Antrages, glaubte jedoch die übrigen Ausführungen desselben auf ein Mißver⸗ ständniß seiner Worte zurückführen zu sollen. Er (der Mi⸗ nister) habe durchaus nicht das Gericht beeinflussen wollen, und habe im Reichstage genügend den Zusammenhang der Anarchistenpartei mit den Sozialdemokraten nachgewiesen.

Die Debatte wurde darauf geschlossen; das Haus trat sogleich in die zweite Berathung der Vorlage ein und genehmigte dieselbe nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Dirichlet

wurde unerheblicher

difikation vom

entwurf, betreffend die Dotation der Amts⸗

verbände in den Hohenzollernschen Landen.

n zweiter Lesung wurde von dem Abg. Graf (Hohen⸗ Holera⸗ 7 im §. 1 an Stelle der Worte „vom 1. April 1885“ zu setzen „vom 1. Januar 1886“. §. 1 wurde mit der durch diesen Antrag gegebenen Mo⸗ ause angenommen. Ebenso §. 2 des Gesetzes

und das Gesetz im Ganzen. . Es e Berathung des Gesetzentwurfs zur Er⸗

gänzung des §. 7 des Gesetzes über die allgemeine Lan⸗ desverwaltung vom 30. Juli 1883.

Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte in erster und

zweiter Lesung angenommen.

Bei Schluß des Blattes folgte die Berathung des Ge⸗

etzentwurfs, betreffend Aenderungen der Kirchen⸗ vee der evangelisch⸗lutherischen Kirche der

Provinz Hannover. Für den Umtausch der Stamm⸗ und Stamm⸗

Prioritats⸗Aktien verstaatlichter Eisenbahnen in—

Konsols sind, wie wir nach den Bekanntmachungen der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Direktionen wiederholen, die aus der unten folgenden Zusammenstellung ersichtlichen Fristen bewilligt. Insoweit der Umtausch der Aktien den Aktionären zur Zeit noch nicht angeboten ist, sind in der Zusammenstellung diejenigen Termine aufgenommen, an welchen der Umtausch nach Maßgabe der Bestimmungen des Erwerbsvertrages spä⸗ testens beginnen muß. . Bei den nachstehend nicht mit aufgeführten verstaatlichten Eisenbahnen ist die für den Umtausch der Aktien bewilligt ge⸗ wesene Frist bereits abgelaufen.

Der Umtausch der Stamm⸗Aktien und Stamm⸗Prioritäts⸗Aktien

Name der Eisenbahn⸗ Gesellschaft

soll vertrags⸗

mäßig ist gestattet spätestens bis

beginnen am

hat begonnen oder beginnt am

31. Dzbr. 1885. auf Weiteres. auf Weiteres.

15. März 1886

2. Jan. 1885 2. Jan. 1883 2. Okt. 1882 16. März 1885

Altona⸗Kieler. Bergisch⸗Märkische. Berlin⸗Anhaltische. Berlin⸗Hamburger. Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger.. Köln⸗Mindener... Magdeburge⸗Halber⸗ städter

1. Juli 1885 1. Okt. 1881 auf Weiteres. Litt. B 1. Okt. 1880 Litt. A 1. Juli 1881

Litt. C. 1. April 1882 1. Dzbr. 1884 1. Okt. 1884 1. Juli 1884 15. Nov. 1883 Litt. C 1. Juli 1882 Litt. B Ser. A 1. Okt. 1882 Litt. A 1. Okt, 1884 1. Juli 1884 1. April 1885

auf Weiteres.

Oberschlesische Oels⸗Gnesener . Rechte⸗Oder⸗Ufer Rheinische.... Thüringische.

31. Dzbr. 1885 ¹). 30. Sept. 1885. 1. Juli 1885. auf Weiteres. Litt. C u. Litt B Serie A bis auf Weiteres.

Litt. A bis

1. Okt. 1885. 30. Juni 1885 ²). Münster⸗Enscheder . 1. April 1885 31. März 2). Reüaftg⸗ nschsder, 1. April 1885 31. März 1886²).

An Zöllen und gemeinschaftlichen Ver⸗ brauchssteuern sowie anderen Einnahmen sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1884 bis zum Schlusse des Mo⸗ nats Februar 1885 einschließlich der kreditirten Beträge (und verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 213 780 051 (* 20 678 498 ℳ), Tabacksteuer 8 272 421 (+. 1 295 673 ℳ), Rübenzuckersteuer 50 528 603 (+ 4 020 797 ℳ), Salz⸗ steuer 36 289 163 (+ 576 692 ℳ), Branntweinsteuer 38 887 409 (+ 1 540 933 ℳ), Uebergangsabgaben von Branntwein 117 602 (+ 11 857 ℳ), Brausteuer 17 601 645 (+ 649 773 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 1 640 803 (+ 206 045 ℳ); Summe 367 117 697 (+ 28 980 268 ℳ). Spielkartenstempel 1 006 834 (+ 37 293 ℳ), Wechselstempelsteuer 6 209 230 (— 29 117 ℳ), Stempelabgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rechnungen und Lotterieloose 12 384 862 (+ 671 197 ℳ).

Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme, ab⸗ züglich der Ausfuhr⸗Vergütungen und Verwaltungskosten, be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Februar 1885: Zölle 191 142 386 (+ 15 038 578 ℳ), Taback⸗ steuer 8 151 21z2 (+ 643 963 ℳ), Rübenzuckersteuer 26 383 508 (— 4 248 811 ℳ), Salzsteuer 34 833 875 (+ 644 640 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 35 027 610 (+ 3838 872 ℳ), Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 16 301 330 (+ 719 991 ℳ) Summe 311 839 921 (+ 16 637 233 ℳ). Spielkartenstempe

915 444 (+ 9784 ℳ).

Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Die Leitung der vom 1. April d. J. ab in Wolf⸗ hagen, Regierungsbezirk Kassel, neu errichteten Spezial⸗ kommission ist dem bisher bei dem Kollegium der General⸗ Kommission zu Kassel beschäftigten Regierungs⸗Assessor Funck übertragen worden.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Landesdirektor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, von Saldern, ist von hier wieder abgereist.

Breslau, 19. März. (Schles. 8üg.) 1 1 evangelischen Kirche zu Primkenau die Vermählung des Prinzen Friedrich Ferdinand zu Schleswig⸗Hol⸗ stein⸗Sonderburg⸗Glücksburg mit der Prinzessin Caroline Mathilde zu Schleswig⸗Holstein statt⸗ gefunden. Nach dem Trauakt sind die hohen Neuvermählten direkt nach Schloß Luisenlund bei Schleswig, der Residenz des Vaters des Prinzen, des Herzogs Friedrich zu Schleswig⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, abgereist, welcher schwer erkrankt ist.

¹) Für Tätt B. ist der Schlußtermin endgültig.. . .

„. 2¹) Die Liquidation der Gesellschaft ist gleichzeitig eingeleitet.

ghee erkängerung der Umtauschfrist ist deshalb als ausgeschlossen eichn

Tilsit⸗Insterb Eisn Iiltes⸗

Heute hat in der

einstimmig.

nen Mitgliedes, Grafen von Althann, auf die Verfassung.

2

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Das Haus berieth sodann in erster Lesung den Gesetz⸗

—.—

Oesterreich⸗Uugarn. Wien, Abdpost.) Im Abgeordnetenhause wurde heute die Debatte über den Justiz⸗Etat fortgesetzt. Die Diskussion gestaltete sich sehr lebhaft und gedieh bis zum Titel „Justiz⸗ ““ 8 9 EE.

21. März. (W. T. B.) Im Zollausschuß des Abgeordnetenhauses erklärte heute der Minister es für nothwendig, daß die Zollnovelle noch in dieser Session, eventuell nach Ostern zu Stande komme. Der Ausschuß beschloß darauf, sofort in die Spezialdebatte der Zollnovelle einzutreten.

Pest, 19. März. (Wien. Ztg.) Das Abgeordneten⸗ haus nahm mit überwiegender Majorität den Beschlußantrag betreffs Entsendung einer Regnikolar⸗Deputation in der kroatischen Angelegenheit an. Im Laufe der Debatte ergriff der Minister⸗Präsident Tisza wiederholt das Wort, um die Behauptung der oppositionellen Redner zu entkräften und zu konstatiren, daß das Entgegenkommen keinerlei Gefahr

in sich berge, da die vorbehalken bleibe.

Der Kommunikations⸗Ausschuß nahm die Vor⸗ lage, betreffend die Regulirung der Raa b, mit eini⸗ gen Modifikationen an. Der Immunitäts⸗Au sschuß beschloß, die Aufhebung der Immunität der Abg. Racz und Bartha wegen Duellvergehens und des Abg. Verhovay wegen einer im Wege der Presse begangenen Ehrenbeleidigung zu

beantragen. G Cattaro, 21. März. (W. T. B.) Das Kronprinz⸗

19. März. (Wien.

liche Paar ist gestern hier eingetroffen und heute in Be⸗

gleitung des Erzherzogs Johann, des Statthalters von Dalmatien und des österreichischen Minister⸗Residenten Milin⸗ kovich nach Cettinje abgereist. Der Fürst von Monten egro hatte dem Kronprinzen Equipagen zur Verfügung gestellt.

Niederlande. Haag, 20. März. (W. T. B.) Die Regierung hat den Kammern einen Entwurf für die Revision des Wahltableaus vorgelegt, durch welchen die Wahl von acht neuen Deputirten, und zwar von vier in bereits bestehenden Wahlbezirken, vorgeschlagen wird.

Belgien. Brüssel, 20. März. (W. T. o IJa der Repräsentantenkammer brachte Bouvier heute eine Interpellation in Betreff der Konventirung der bel⸗ gischen Rente ein. Der Finanz⸗Minister Beernaert erwiderte, daß er nicht in der Lage sei, diese Frage zu beant⸗ worten, da über dieselbe die Ansicht der Regierung noch nicht festgestellt sei.

Großbritannien und Irland. London, 19. März. (Allg. Corr.) Die Königin kam am Mittwoch von Windsor nach London und hielt gestern im Buckingham⸗Palast einen Damenempfang ab, der überaus zahlreiche Betheiligung hatte. Das Ereigniß dieses Drawing⸗rooms bildete die erste formelle Vorstellung der Prinzessin Louise von Wales, ältesten Tochter des Thronfolgerpaares, bei Ihrer Majestät.

20. März. (W. T. B.) Die amtliche „London Ga⸗ zette“ veröffentlicht Noten des französischen Botschafters Waddington, aus denen hervorgeht, daß Frankreich Reisladungen nur dann als Kriegskontrebande be⸗ trachtet, wenn dieselben für chinesische Häfen nördlich von Canton bestimmt sind.

In der heutigen Unterhaussitzung erklärte der Unter⸗ Staatssekretär Lord Fitzmaurice auf bezügliche Anfragen: die Regierung habe keine Mittheilung erhalten, daß die deutsche Flagge auf Samoa gehißt wäre. General Wol⸗ seley sei nicht zum General⸗Gouverneur des Sudan ernannt. Der Premier Gladstone erklärte: die Re⸗ gierung bestehe, trotz der Einsprache Lord Northcote's, darauf, daß ein Votum des Hauses über das egyptische Finanz⸗ abkommen vor den Osfterferien dringend nothwendig sei. Der Staatssekretär des Krieges, Lord Harting⸗ ton, verlas ein Telegramm des Generals Graham an General Wolseley, vom heutigen Tage, in welchem es heißt. Das Resultat der heutigen Operationen ist die Er⸗ richtung einer starken Stellung. Durch dieselbe wird das Hasheen⸗Thal beherrscht und die rechte Flanke der englischen Truppenmacht sowie die Verbindungslinie bei den bevorstehenden Operationen gegen Tamai geschützt. Ein Antrag Thurlows, das Museum für Naturgeschichte auch des Sonntags zu öffnen, wurde mit 64 gegen 64 Stimmen abgelehnt. Die Stimme des Sprechers gab den Ausschlag gegen den Antrag.

mitgetheilten Schrift⸗

Die heute dem Parlament stücke enthalten die von den Mächten unterzeichneten, ihrem

Inhalt nach bereits bekannten Erk lärungen, betreffend die egyptische Finanzfrage, sowie eine Depesche Lord Granville's an die britischen Vertreter im Auslande vom 17. d. M., worin derselbe den Letzteren mittheilt, daß die Er⸗ klärungen an dem gleichen Tage unterzeichnet seien.

Frankreich. Paris, 19. März. (Fr. Corr.) Die Deputirtenkammer beginnt heute die Debatte über das Listenskrutinium, in der Absicht, auch am morgigen Freitag Sitzung zu halten, um die Frage noch diese Woche zu erledigen. Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß weitaus die Mehrzahl der Deputirten für die Rückkehr zu dem System der Wahlen nach Departements gewonnen ist, da die Nachtheile der Einzelwahlen nach Arrondissements Jeder⸗ mann in die Augen springen. Dennoch ist der Ausgang noch nicht ganz sicher, weil er nicht von der Prinzipienfrage selbst, sondern von Nebenumständen abhängig gemacht wird. Erstlich herrscht im Plenum wie im Ausschusse Uneinigkeit über die Basis, nach der die Deputirten auf die Departements vertheilt werden sollen. Der Ausschuß befürwortet das bis⸗ herige System, das je 70 000 Einwohnern einen Deputirten zutheilt. Ribot aber und mehrere seiner Kollegen, die einen starken Anhang haben, empfehlen, sich an die Zahl der eingeschriebenen Wähler zu halten und darnach die Abgeordnetenzahl zu bemessen. Die äußerste Linke, die radikale Linke und der größte Theil der Union républicaine sind diesem Modus abgeneigt, weil er ihnen nicht demokratisch genug scheint, und der Streit wird wohl in ihrem Sinne beigelegt werden. Noch wichtiger ist der zweite Punkt, hinsichtlich dessen die Regierung selbst Partei ergreifft, die Festsetzung eines be⸗ stimmten Datums, des ersten Sonntags im Oktober, für die alle vier Jahre erfolgende Erneuerung der Kammer. Hiervon will die Regierung entschieden nichts wissen, da ein solcher Be⸗ schluß früher oder später die Handlungsfreiheit des Kabinets hemmen müßte. Der Conseils⸗Präsident wird in diesem Sinne sprechen, zugleich aber die dem Ausschuß gegebene Versicherung wiederholen, dies jetzige Ministerium werde die jetzige Kammer nicht vorzeitig auflösen. Ebenso wird die Regierung auch das

Entscheidung der ungarischen Gesetzgebung

Amendement des Abg. Charmes bekämpfen, welches in transito⸗ rischer Weise den 1. Oktober d. J. als den Termin festsetzen will, von dem an das neue Wahlgesetz in Anwendung gebracht werden könne. In dem sehr wahrscheinliche Falle, daß das Gesetz über das Listenskrutinium nicht mehr vor den Osterferien von den beiden Kammern erledigt werden kann, beabsichtigt man die Bestimmung desselben, welche die partiellen Ersatzwahlen bis zu den allgemeinen Neuwahlen abschafft, daraus loszu⸗ lösen und besonders votiren zu lassen, da die gesetzlichen Fristen zur Einberufung der Wähler der erledigten 32 Depu⸗ tirtensitze noch während der Osterferien ablaufen.

20. März. (W. T. B.) Der Senat hat heute die Berathung über die von der Kammer an dem Budget vorgenommen Aenderungen begonnen. Jules Simon und Buffet betonten die finanziellen Befugnisse des Senats. Der Senat beschloß, zur artikelweisen Berathung überzugehen. Die Berathung wird am Montag fortgesetzt.

Italien. Rom, 21. März. (W. T. B.) Der Herzog von Genua wird sich von Newcastle aus, wo sich derselbe augenblicklich befindet, zum Geburtsfest des Kaisers Wilhelm nach Berlin begeben.

Griechenland. Korfu, 19. März. (Presse.) Der Kron⸗ prinz Erzherzog Rudolf und die Kronprinzessin Erz⸗ herzogin Stephanie icher Ueberfahrt bei schönstem Wetter hier ei e wird Jagd an der S. Küste gehalt lgt die Abfahrt nach

attaro.

Dänemark. Kopenhagen, 21. März. (W. T. B.) In der Antwort des Königs auf die Adressen der beiden Kammern heißt es: Wir sehen es als ein Unglück an, wenn der Reichstag keine Einigung hinsichtlich des Budgets erzielt, Wir erblicken aber in unserm Ministerium kein Hinderniß für solche Einigung. Wir können unser verfassungsmäßiges Recht nicht aufgeben, indem Wir auf dasselbe verzichten, um die Annahme des Budgets zu erreichen. Wir ersuchen ernsthaft und dringend beide Kammern, die ihnen noch verbleibende Zeit zu benutzen, um eine Einigung herzustellen. Wir versichern, daß unsere Liebe und Treue zum Grundgesetze nicht geringer ist, als diejenige des Folkethings, und daß es unser fester Wille ist, die grundgesetzmäßige Frei⸗ heit und Machtvertheilung zu wahren.

Amerika. Washington, 18. März. (Allg. Corr.) Die gestern im Senat angenommene Resolution hebt, nach einem Hinweis darauf, daß Präsident Barrios Nicaragua, San Salvador und Costa Rica mit einer In⸗ vasion bedrohe, die Thatsache hervor, daß der Nicaragua⸗ Vertrag noch in der Schwebe ist, und erklärt, daß nach dem Ermessen des Senats, im Hinblick auf die besonderen und wichtigen Interessen, welche die Vereinigten Staaten in Gemeinschaft mit Nicaragua und Costa Rica bei dem inter⸗ oceanischen Transitverkehr haben, eine Invasion Guatemalas in Nicaragua und Costa Rica unter den von dem Senat be⸗ rücksichtigten Umständen von der Regierung der Vereinigten Staaten als eine Handlung unfreundschaftlicher und feind⸗ seliger Einmischung in die Rechte der Vereinigten Staaten, Nicaraguas und Costa Ricas in Bezug auf diese Angelegen⸗ heit betrachtet werden müsse.

Mittel⸗Amerika. (W. T. B.) Eine Depesche aus San Juan in Nicaragua meldet: nach dort eingegangenen Nachrichten aus dem Innern hätten sich die Truppen von Nicaragua und San Salvador an der Grenze von Honduras konzentrirt; ein demnächstiger Angriff sei wahr⸗ scheinlich. In Honduras sei ein Aufstand ausgebrochen.

Afrika. Egypten. Suakim, 18. März. (Allg. Corr.) Die Antwort General Grahams auf Osman Digmas Brief, worin dieser drohte, die Engländer in das Meer zu treiben, wenn sie sich über Suakim hinauswagen sollten, ist entworfen worden und soll morgen veröffentlicht werden. Der General mißbilligt den barbarischen Vernichtungskrieg, den der Mahdi jetzt im Widerspruch mit allen Lehren Mahomets führt. Eng⸗ land sei selbst eine mahomedanische Macht, und der jetzt von ihm geführte Krieg sei in keiner Weise ein Religionskrieg, sondern dazu unternommen, um Frieden und Ordnung im Sudan wieder herzustellen. Der Brief schließt mit einem Hinweis auf die Siege bei El Teb und Tamanieb, und Osman Digma wird mit einer noch vernichtenderen Nieder⸗ lage bedroht, wenn er den Schlag nicht durch unverzügliche

Unterwerfung abwende.

Korti, 18. März. (Allg. Corr.) Lord Wolseley inspizirte die berittene Infanterie und das Royal Sussex⸗Regiment. Abu Shama, das Oberhaupt des mächtigen Stammes der Shaginehs, ist beim Mahdi in Ungnade gefallen und aller seiner Besitzungen beraubt wor⸗ den, weil er einen Boten aus Kartum aus seiner Gewalt ent⸗ schlüpfen ließ.

(W. T. B.) Ein Telegramm des Generals Graham aus Hasheen, vom 20. d. M., meldet über die Operationen an diesem Tage Folgendes: Nachdem die Truppen Morgens 6 Uhr das Lager bei Suakim verlassen hatten, besetzten sie die Spitzen mehrerer Hügel. Als sich der Feind hierauf vor ihnen zurückzog, befahl Graham, eine bedeutendere vom Feinde besetzte, isolirt stehende Anhöhe zu nehmen. Dies gelang vollkommen. Der Feind, dessen Stärke circa 4000 Mann betrug, zog sich in der Richtung auf Tamai zurück und wurde hierbei durch die Lanzenreiter angegriffen; außer⸗ dem fanden einige andere Scharmützel statt. Inzwischen errichteten die Truppen bei Zareba Verschanzungen. Ein Ba⸗ taillon mit 6 Kanonen wird in Zareba bleiben, die übrigen Truppen sind sämmtlich nach Hasheen zurückgekehrt und werden von hier nach Suakim gehen. Die Verluste der Engländer betragen 9 Todte und 38 Verwundete; die Verluste des Feindes sind noch nicht im Einzelnen bekannt, aber beträchtlich.

Zeitungsstimmen.

Der „Kölnischen Zeitung“ wird zu der bevorstehen⸗ ben⸗ Lesung der Dampfervorlage aus Berlin ge⸗ rieben: Für die bevorstehende dritte Les ung der Dampfervorlage, die vor⸗ aussichtlich Ende dieser Woche stattfinden und, wie allseitig erwartet wird, ein erfreuliches Ergebniß haben wird, ist vorauszusehen, daß die Freunde der Gesammtvorlage den Antrag auf Bewilltgung auch der dritten Hauptlinie, der enäerzn scber, wieder einbringen werden. In der That sprechen so viele Gründe fuüͤr diese Linie, daß die Verwerfung der⸗ selben Seitens des Reichstages nicht tief genug beklagt werden koͤnnte.

Der Reichstag selbst hat jeßt in wiederholten Abstimmungen bei Ge⸗ legenheit der Etatsposten für den Gouverneur von K v“

1““ 1A14“ dessen sachliche Ausrüstung, für die neu zu errichtenden General⸗ konsulate in der Kapftadt und in Zanzibar nachdrücklich sich für die Unterstützung der bisherigen deutschen Unternehmungen an den afrikanischen Küsten ausgesprochen. Die durch den Reichstag gleich⸗ falls genehmigte Erhöhung des Reichszuschusses für die wissenschaft⸗ liche Erforschung des Kongobeckens verfolgt die gleiche Richtung. Auf der anderen Seite tritt nirgends mehr als gerade bei den afri⸗ kanischen Neuerwerbungen die Schwierigkeit zu Tage, welche englische Handelshäuser aus kleinlichem Neide dem Festsetzen der Deutschen bereiten. In dieser Hinsicht haben die letzten Briefe des Bericht⸗ erstatters der „Kölnischen Zeitung“ von Ort und Stelle alle bisher blinden Augen sehend gemacht. Es liegt auf der Hand, daß die militärische Macht unserer deutschen Kriegsflotte nicht allein aus⸗ reichende Unterstützung gewähren kann. Wo es sich um neu sich entwickelnde bedeutsame Handelsinteressen handelt, wird dem deut⸗ schen Handel auch die deutsche Friedensflagge zur Seite stehen müssen. Das sollen die Postdampfer erfüllen, Dampfer, die gleichwerthig, ja, überlegen sein sollen den Postdampfern aller andern Nationen. Je mehr dieser Gesichtspunkt verkannt wird, um so mehr wird unser Reichstag dazu beitragen, daß dem mächtige Wurzeln schlagenden deutschen Handel, der den afrikanischen Markt sich von so verschieden⸗ artigen Stellen aus zu erobern sucht, diese Wurzeln zu Gunsten des englischen und portugiesischen Handels unterbunden werden. Wie sehr dieser Markt entwicklungsfähig ist, dafür sprechen schon allein die Einfuhr⸗ und Ausfuhrzahlen, die für Deutschland unter den gegenwärtigen unentwickelten Verkehrsverhältnissen schon den Betrag von 31 718 000 und 27 501 000 im Jahre 1883 er⸗ reicht haben. Der Brömelsche Bericht enthält mit Bezug hierauf eingehende Zahlen, welche die Regierung der Kommission unterbreitet hat, und die in der zweiten Lesung nicht genug berücksichtigt worden sind. Es mag ja sein, daß der Regierungsvorschlag, die afrikanische Linie über das Kap hinaus nach Mozambique und Zanzibar fort⸗ zusetzen, manche berechtigte praktische Bedenken hervorruft. Den⸗ selben begegnet aber aufs glücklichste der bei der zweiten Lesung

eingebrachte Antrag Lohren, der eine Zweiglinie zwischen Aden und Port Elisabeth mit einer Unterstützungssumme von 900 000 ein⸗ zuschalten vorschlug. Unseres Erachtens ist dieser Ausweg besonders glücklich; bei allen kaufmännischen Unternehmungen gilt am zutreffendsten der Satz, daß der den meisten Erfolg erzielt, der im rechten Augenblick zuerst den richtigen Weg betritt. Noch weit mehr als der westafrikanische Verkehr ist der ostafrikanische vernachlässigt, Zanzibar, Madagaskar, Port Elisabeth und Transvaal sind für den icht zu unterschätzender Wichtigkeit. Port Elisabeth hat er schon jetzt festen Fuß gefaßt. Der Abschluß eines Handelsvertrags mit Transvaal, die Entsendung eines General⸗ konfuls nach Zanzibar reden für sich. Jetzt, wo die deutsche Re⸗ gierung in dieser Vorlage wiederum in recht praktischer Ausführung auf die Bedeutung dieser Länder aufmerksam gemacht hat, ist die Annahme nicht ungerechtfertigt, daß, wenn jetzt der Deutsche Reichs⸗ tag sein Nein bekräftigt, die praktischen Engländer und die nicht minder praktische britische Regierung mit ihnen den Zeitverlust für sich zum dauernden Nachtheil des deutschen Handels ausnutzen wer⸗ den. Wir sollten meinen, daß jetzt, wo die zwei Linien bewilligt sind, alles dahin drängen müßte, auch der dritten zuzustimmen, wäre es auch nur aus dem Gesichtspunkte, daß der Erfolg dieser neuen Unternehmungen, die jetzt das Reich unterstützen wird, um so größer und sicherer werden wird, je mehr die einzelnen deutschen Unter⸗ nehmer in die Lage versetzt werden, ihre Bemühungen für Heran⸗ ziehung und Hebung des Verkehrs vielseitig auszunutzen. Hoffen wir, daß die Freunde der Vorlage sich auch in dieser Frage einer dritten Hauptlinie über einen praktischen Mittelweg, also mindestens über den Antrag Lohren, einigen, und diesem in der dritten Lesung gleich⸗ falls zum Siege verhelfen werden. Der Abg. Lohren hat übrigens bei der zweiten Lesung der Dampfervorlage gerade die Wichtigkeit der Linie, und zwar ihre kommerzielle Wichtigkeit eingehend argethan.

Der „Hamburgische Korrespondent“ bemerkt zu derselben Vorlage:

... Die zweite Lesung der Subventionsvorlage im Reichstage hat ein ganz merkwürdiges Ergebniß geliefert. Angenommen sind die vorgeschlagenen neuen Linien nach Ostasien und nach Australien, also nach solchen Gegenden, wohin private deutsche Dampfer⸗ verbindungen bereits vorhanden sind; abgelehnt dagegen ist die Linie nach der Kapkolonie, obgleich dorthin eine deutsche Dampferverbindung bis jetzt nicht existirt. Die Gelegenheit, dem deutschen Handel und der deutschen Industrie ganz neue, bisher fehlende Verkehrsmittel zu schaffen, hat man va gelassen, da⸗ gegen vorgezogen, solche Linien zu begünstigen, welche sich neben andere, beretts vorhandene setzen sollen. Wir halten dies um so mehr für unrichtig, weil nach mehrfach hier in Hamburg vertretener Ansicht in sachkundigen Kreisen gerade eine Linie nach Südafrika recht gute Chancen für sicht hat 8 ö1“

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 9. Inhalt: Verfügungen: vom 15. März 1885. Verrechnung der Gebühren für Bestellung und Einsammlung der mehr als 2 ½ kg schweren 88 im Umkreise der Postanstalten, sowie des Personengeldes für die Be⸗ förderung von Reisenden mit den fahrenden Landposten. Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 12. In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungssachen: Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingesährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Finanzwesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs vom 1. April 1884 bis Ende Februar 1885. Militaͤrwesen: Aenderungen der Landwehr⸗Bezirks⸗Eintheilung in der preußischen Provinz Hannover. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes der Entscheidungen des Ober⸗Seeamts und der See⸗ ämter. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Minift 1.9 ustiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 12. Inhalt: Allge⸗ meine Verfügung vom 10. März 1885, betreffend das Vollziehen Postanweisungen und Postablieferungsscheine. Allgemeine Ver⸗ fügung vom 10. März 1885, betreffend die Zuziehung des Direktors und der Lehrer der hiesigen Königlichen Thierarzneischule als Sach· verständige in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Allgemeine Verfügung vom 13. März 1885, betreffend die Revisio der Gefangenarbeitsverdienst⸗Kassen. Allgemeine Verfügung des Justiz⸗Ministers und des Finanz⸗Ministers vom 17. März 1855, be⸗ treffend die Pensionirung der Justizbeamten. 18

Statistische Nachrichten.

Zu den in Band 11 Neuer Folge der Statistikdes Deutschen Reichs veröffentlichten ausführlichen Nachweisen über den Bestand der deutschen See schiffe am 1. Januar 1884, über die Bestandsverände⸗ rungen, den Seeschiffahrtsverkehr der deutschen Hafenplätze und die Seereisen deutscher Schiffe im Jahre 1883, sind im Januarheft 1885 dieser Statistik einige Zusammenstellungen und Erläuterungen gegeben, denen wir folgende Hauptdaten entnehmen: An Seeschiffen (Kauffahrteischiffen) von mehr als 50 chm oder 17,65 Reg.⸗Tons Bruttoraum ehalt besaß das Deutsche Reich am 1. Januar 1884 4315 mit einer Gesammt⸗ ladefähigkeit von 1 269 477 Reg.⸗Tons und einer Besatzung von 39 615 Mann. Darunter befanden sich 3712 Segelschiffe mit 894 778 Reg⸗Tons und 26 937 Mann Sesaßung und 603 Dampf⸗ schiffe mit 374 699 Reg.⸗Tons und 12 678 ann Besatzung. Ver⸗ glichen mit dem Bestande des Vorjahres ergiebt sich, wenn man die⸗ jenigen Fahrzeuge und Reg.⸗Tons, welche einen eigentlichen Zugang oder Abgang nicht bewirkt haben (nachregistrirt. irrthümlich in Zu⸗ oder Abgang gebracht, wegen anders als früher ermittelten Raum⸗

gehalts bei neuer Vermessung zu⸗ oder abgegangen), außer Rechnung