ist mehr cine formelle, staatsrechtliche Frage. Im vorigen Jahre l 1 — 8 . wie diese Sache zuerst erörtert wurde, umzing d 7 Uh. Fürcn zag hineingetragen habe, sei sehr bedenklich. Dur Der Prinzi 2 3 1 “ dan d Feee — der ömin bes Rug 82 Hr moe. 8 die Defekte im Reichsbudget wütden doch auch dnc dieser 2, wurde angenomimen und mi „ Der Abg. Ludowieg meinte, daß es dieser Versicherung]/ III. Die vorstehend unter I Nr. 3 aufgeführte Rente bildet in] der Herzog aus dem Leben abgerufen, und derselbe ließ somit die Neüc 21 bestände im Gegensatz zu den Reichsangehörige geschädigt. Solle hierüber durch In dritter Je emei eeee. — ifes. v1uX“X“*“ Anceeenahe “ 2. Rechten d 1 . Ri e Wi zis 1 . . t 2 8 v j . 2 0 isses. F ajestã 1 6 ähl. könig⸗ err Kriegs⸗Mmnftter ift wleder Ee.Sa⸗ bügfr. e dn. der Das brafgch hsepbischen Verwaltungsakt entschieden werden? nung über den Reichshaushalt für bas Era Reg⸗ Kansenmen,, de 1. F. alasgne nnn Fennenverman⸗ Per Restbetrag von 150 000 ℳ ist auf Antrag des jeweiligen lchend Eaben bc grechenlsbahn vim Sa Bfec aag des Tle ec. eine Sache rertheidigt, die garnicht angegriffen war. Eer mndehat nicht sich die nichtpreußischen Reichstagsmitglieder 1879/80 auf Grund der Zusammenstellung der zn sjah 8 ng fuͤr die Provinz Hannover sei, nicht bedurft hatte. Die gp eikommißbestbers zu 4 % kopitalssirt insoweit ablosbor, als eine denselltn berannt zeuegenen Zabalt der von dem dohingescci daran einen Satz, worin . ,F 1.1 7 üed 9 1e. , enn saieme sgefagt 8 der Rechnungs⸗ Lesung gefaßten Beschlüsse genehmigt. er in h. Boflage, beziebe sic . . sieben ne schenssentra Verwendung des entsprechenden Werthes in die Substanz des Fidei⸗ Herzog Friedrich 1*ge Erklaͤrung die Erwartung betr sagt über könne lei aber elö hab ne Monita seit Jahren gemacht, so seie — 1 konsistorien, die ihre Erklärung in der geschichtlichen Ent⸗ iss ine Ti dej 1 2 daß ich, bar Fücctk nncts heeencher onne ein Sweihel sain, daß der Kgig auch leider diese Monita von der Kriesaverwattasag lal Jalhec Gesetes, Ualgiee din zweite Beratbung des Entwurse eines wicklung Hannovers fäͤnden. Sie hulten bisher im om gfineser der Sncgancheerans werenmisscaefn, saeiner nach Err he non Einft süeber,gach rrfchüe Mündigteht, und c der Feins geordnete selbst die Frage der Kontrasignatur als eine b. etundare nicht beachtet worden; seine Partei wolle denselben eben eine beamtengesetzes .- I. 94 §. 72 des Reichs⸗ Gegensatz zu den Provinzialkonsistorien der alten Pro⸗ ist. Die Zahlung des entsprechenden Kapitalbetrages kann nicht vor ewigten Herzogs, unseres Herrn Vaters und Bruders, zu der unfrigen 2,ö Ercbat ggsagt, Haupisache sei, daß weder Kaiser noch König sabere . kqern. 8 28 beneide den Vorredner um lichen Berichts der XV. Kommission. 873 auf Grund münd⸗ vinzen, denen 8n rein eee. “ zustanden, Z1 vee. 15 * den Antrag zu deus; ver* b ee veire Pischt unrd Scubuken, degsc ssgezagsevenur vean wußtsein sinde, den, geihanng auf ein hentalnentchentt er Geses hndig. Kagser frllarte, seine Martei würde gegen àe=iw i9 reig tsrchene issene eidie waleichfals B—nnhig., ene eie emnverznterche Reite don ig eghe. ugtr II ncß. Eocseehantengiin wie der eaenbte . Fa⸗nenehaess I“ g. vdgc⸗ br es sich um Aufrechterhaltung oder vertrösten. Darauf könne man noch lange warten. Nicht die gewalt herbeistihren eine Verschärfung der Disziplinar tn eseeeretherunhen tuße. Die kalhas 8 b nCgtan ichnben N %— ich an 69* 8 Beünabme eines Kronrechts handelt — wenn Linke, sondern der Kriegs⸗Minister sei Schuld an diesem jetzt bestehende Gespne Regierung habe nach den Provinzialkonsistorien sollten nunmehr nach dem Muster der amme⸗ 8 dei “ Theile der Schadloshalt t Br . 5.enss Ne von .seee., .ehZ Weun gesagt wird durch “ Steit, indem derselbe einseitig auf seinem Standpunkt stehen. Beamte viefen eesehen, 70. zu viel Gewalt über die b altpreußischen Konsistorien in rein kirchliche Behörden umge⸗ 1 Nr. Pebis 23) r- nStaat wird 88 zu — “ — 93 h- UAeer; “ g der prinzipiellen bleibe. Reichstage sich e. In aß wenigstens eine Partei im wandelt werden. Die hannoverische Landessynode und der — (unter I Absatz 2) das Nähere festsetzen. .“ g geg e eZTö Gesetz zur Bezut⸗ 11“ — 11“ als EET1“ vae heast öracger. 8 e 1 I „
Seite der Frage meinerseits würde der Reichsta a 8 1 8 stag gedrängt werden zu 1 noch anderen Schritten mit noch übleren Konsequen ] Hierauf nahm der Bevollmächtigte um f die Schuld, wenn derartige Vindn “ dese. 121 Fage 10, Direktor im Reichsschatamt Af Pnnc 8 8 — emdeernth. Zas gesetz wurde darauf angenommen, - — b vchtung vorgelegt warden sei, hätzen. das-legislatorische Be⸗ dem⸗Greetze 1.1 1 1re ⸗ welche diese Frage jetzt von Neuem aufgerührt haben, “ Meine Herren! Die Ausführungen derjenigen Vorredner, w lch Haus da fdas erathung erledigte ohne Debatte das dürfniß anerkannt und sich auch mit der Regierungsvorlags u dem Gefetzentwurf, betreffend eine Schadloshaltung und ich, der. Prinz Christian, als zeitiger Vormund des Herzogs Ernst bisher bei allen diesen Punkt betreffenden Berathungen in der Kom⸗ 66 nicht bei der simplen Decharge bewenden lassen, sondern für die ee eset, beteeh, die Befugniß von See⸗ einverstanden erklärt. In der That bedeute dasselbe auch einen er⸗ des Herzoglich schleswig⸗holsteinischen Hauses. Günther und zugleich als der nächste Agnat im Herzoglichen Haufe, hier in Rede stehenden Defekte eine besondere Genehmigung ertheilen schiffe EE er Gattung der Kauffahrtei⸗ freulichen Fortschritt in der Entwickelung der evangelischen Demn Herzalichen Hhit Ga. vig Holstein (Augustenb für uns ben⸗ 13 für unsere Erben die staats⸗ und völkerrechtliche gehören, zur Führung der Reichs⸗ Kirchenverwaltung. Eine kommissarische Berathung werde nicht hörten bis zur Miette dieses Fahrhundents dn nmeeenbas8 se. vantcehenat⸗ 66 Ehe ves,Fes Ha,e S, e. 8 9 8 4 L 2 * * “ früher auf die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein geltend gemachten
mission Auskunft ertheilt und uns, wie man sagt, à l'amiable rangirt haben. 1 ar⸗ wollen, gehen fast durchweg davon aus daß der R 8 “ zweg Rechnungshof, indem Im Uebrigen, was die Rücksicht auf den Rechnungshof betrifft, er diese Monita zog damit seinerseits 2. Urt 1 flagge. 1— io sei ür die Provi S ei. as so thut derselbe seine Schuldigken ungshof betrifft, öber dit sc zog, damit eits ein Urtheil abgegeben habe ; nöthig sein, zumal es für die Provinz von Interesse sei, daß und dem Festlande Schleswig, i undewi 2 Besit; Reichstag ist welber Beepftuagi vX“ tung hes Ee, Sali 3 9 Mügtn. ertagte sich das Haus um 3 ½ Uhr auf as Gesetz bereits am 1. Juli d. J. in Kraft trete. Einen n Fesllanae Seei 81 — ünetlegene Rechte zu Gunsten Sr. Majestät des Kaisers, Königs von Preußen und zunehmen, 1b g gewesen sei, mittelst Aller⸗ b Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er würde nach der lichen Hause in den Jahren 1756 und 1764 von der Krone Dänemark Allerhöchstdessen Nachfolgern gern und willig an, indem wir damit
Erklärung, die er abgegeben, geschwiegen haben, wenn nicht gewährte Entschädigung für den zu Gunsten der Königlichen Linie der Verwirklichung des nationalen Gedankens: des Gesammthauses Oldenburg ausgesprochenen Verzicht auf die der ungetheilten und untrennbaren Zusammengehörigkeit der Im Jahre 1848 Kerrzogthümer mit Deutschland, welche unser Haus auch bei
er verpflichtet, das Monitum abzulehnen, sondern das liegt vollständig Hcstr diese Niederschlagung eintreten zu lassen. Ich glaube, daß an keiner Stelle über diese Auffassung verwunderter sein wird, als im der Vorrebner die Angelegenheit als eine unbedeutende hi⸗ 8 er Vorre! egenhei ine unbedeutende hin⸗ Glücksburgschen und die Plönschen Lande. Herzoglichen Hauses dder Verfolgung seiner eigenen Rechte stets für das erste und höchste Ziel erachtet hat,
in seiner freien Entschließung. Ferner führe ich an, daß von den 2 e 5 * 8 . je Ver⸗ enhaus am Sonnabend, wie bereits erwähnt, mit khabe das selbst durch seine Rede dokumentirt, denn sie zer⸗ kh 82 G.Bel hmttesih, dane EE8 1 3 2 J 7 „ 2 2 am besten zu dienen glauben.
Moniten, die der Rechnungshof gezogen bat, cine ganze Masse einfach
1
also sie sind einfach zur Kenntniß genommen worden. Der R nungshof würde sich auch jetzt dadurch ganz gewiß nicht v 2 waren oder nicht. Der §. 18 des Ober⸗Rech fühlen, wenn Sie das bisherige Verfahren, welches trnerteht vom 27. März 1872, wein Er⸗echnungskammer.Gesetzes der Gesetze vom 3. März 1850 1 b hren, zu derartigen „März 1872, wesches maßgebend ist auch für die Prüfung ü; . 3 und vom 27. Juni 186 Die Abgg. von Grote, Dr. Fisse und Hahn baten, die Vor⸗ bü d 1 ine mi 1
der Rechnunge g über den erleichterten Abverkauf und Austausch lage Unbee gen. 1 88 “ bülgard. Ränbare und Wertheminf, mit vengnchlo in ongerburg gewaltigung gegenüber von dem Herzog Friedrich und früher schon
Kieding nebst zahlreichen Nebenbesitzungen und erheblichen Geld⸗ und — von dem Herzoglichen Hause geleistete Widerstand, sowie die Verthei⸗
unangenehmen, öffentlichen Kontroversen i c der Reichs 1 hat, ruhig beibehalten hätten. sen im Plenum nicht geführt unter ,Zvwcerxmabtug. “ kleinerer Grundstü⸗ 9 erantwortlichkeit des Rechnungshofes aufzustellen⸗ undstücke in den Regierungsb ziti ich p Der Abg. Dr. Hänel erklärte, es handele sich nicht um den Bemerkungen ergeben müssen, zustelene« Kassel. — ausschließlich der vormals Großherzogli c09 ezirk 8 Der Abg. Götting beklagte sich über Intoleranz des Lan⸗ bst 3 Eingriffe von der Seite des Reichstages gegen die Rechte des ob und in wieweit bei der Vereinnahmung und Erhebung, bei der Gebietstheile — und in die Hohenzollernsche 4 essischen deskonsistoriums, die in der Abänderung der colloquia ihren Naturalprösftationen. digung seiner Rechtsstellung in den Herzogthümern, Bestrebungen. Monarchen, sondern es sei eben die Rech 8k hte de Verausgabung oder Verwendung von Staatsgeldern oder bei der Der Gesetzentwurf hat de 9,q Ausdruck gefunden habe. Um so mehr solle man sich hüten, v„Zem Marz des Jahres 1848, kunz vor, Ausbruch des deutsch, welche mit der Vereinigung derselben mit Preußen ihren endgäͤltigen v Minister EEE1 kechnungskammer, wie Erwerbung, Benutzung oder Veräußerung von Staatseigenthum Berathung vorgelegen und m Herrenhause schon einmal zur Wünschen Rechnung zu tragen, die auf eine Erweiterung der dänischen Krieges, setzte sich die dänische Regierung in den Besitz der Abschluß gefunden haben, sind für das Herzogliche Haus die Ursache “ 9 etone, eine Königliche Behörde, Abweichungen von den Bestimmungen des gesetzlich festgestenuten, der Regierun vwoeßen und wurde von demselben in der Fassung Befugnisse dieser kirchlichen Körperschast hinausliefen, und die⸗ auf Alsen belegenen Güter und belegte dieselben unter Beseitigung großer vermögensrechtlicher Verluste geworden, diese Rechnungskammer 8 1“ babe, 88 E22 Fahe 1 der Landesvertretung ge⸗ erhielt jedoch 79 811† Fabgeordnetenhause selbe dem Ober⸗Kirchenrath in den alten Provinzen gleich— Soclicher Hramer- nat Seegrester. 2Jn gelhen Meise n. zu Sledarg Phe he “ 8 8 8 ; Gesetz zu zmigten aletats u. s. w. stattgef 8 nderte Fassung: 8 h I 8 2 EI1““ en . 6 richten und dem Hause alle Punkte vorzuführen, welche Der Rechnungshof erachtet mit Recht, “ Aöpeschnn 3 „Die Vorschriften der §§. 1, 3 und 5 des Gesetes vom zustellen. Die Folge davon würde nur sein, daß die luthe⸗ sitzungen b 88 .“ 1 ssdänischen Regierung versetzt war, im Jahre 1852 genöthigt wurde, das Etatsrecht oder andere Spezialgesetze sich vergangen hätten von dem Staatshaushalts⸗Etat ist, wenn Doppelzahlungen für 88 „März 1850, betreffend den erleichterten Abverkauf kleiner Grund⸗ rische Kirche in Hannover, die schon jetzt der Union, dem Die Herzogliche Familie mußte in Folge der politischen Ereig⸗ den alten Familiengütern des Herzoglichen Hauses auf dem Festland Eine solche Note der Rechnungskammer bedeute für das Haus. selben Zweck oder Zuvielverausgabungen stattfinden, und um solche] stücke (Geset⸗Samml. S. 145) finden auch dann entsprechende Ar⸗ größten christlichen Liebeswerk Friedrich Wilhelms III., feind⸗ nisse ihrr Stammbesitzungen verlassen; verlor ihre Einkünfte und. Schleswigs und auf der Insel Alsen gegen eine dem wahren Werth daß etwas nicht nach Recht geschehen sei. Der Minist 8 vsser⸗ handelt es sich bei den hier in Ausgabe belasseren Beträgen. Der wendung, wenn zum Zwecke öffentlicher Anlagen (Eisenbahnen selig gegenüberstehe wie mit einer chinesischen Mauer von der wurde einem ungewissen Schicksal anheimgegeben. dieser Besitzungen nicht entsprechende „Widerlage“ zu entsagen und anderer Meinung sein, aber derselbe tön dem Fies nne ] Rechnungshof ist aber nicht der Ansicht, daß es unzulaͤsig wäre. solche 804 8 iche Wege, Kanäle u. s. w.) einzelne Grundstücksparzellen un⸗ evangelischen Kirche in Alt⸗Preußen abgeschlossen würde, so Mit den demnächst eingeleiteten Verhandlungen wegen Regelung daß ferner die dabei nothwendig gewordene anderweite Anlegung der keinen Vorwurf aee ne dem Reichstage Zahlungen durch Allerhöchste Ordres zu justifiziren. Ich 85. en geltlich veräußert werden. daß niemals auf eine Einigung beider Kirchen zu rechnen der dänischen Erbfolgefrage gingen Erörterungen parallel, welche eine als Widerlage erhaltenen Entschädigungsgelder im Laufe der Zeiten vertrete. Der Minister habr “ Cus weiner amlshen “ bezeuger. Wir haben zahlreiche des 8 He 8. Unschädlickejtszeugniß im Sinre wäre. Den vorliegenden Gesetzentwurf bitte er ohne kommis⸗ Geglcn gans,e, öe Verdusten, gefag ber Iht.. v ühe . kammer sei nicht dazu bestimmt, um gleichsam die zelnen Falle ein Allerhöchstes wüeeneschnenne, ob, im ein. wenn das Trennstück im Verhältniß zu, dom Lenretgeilt werden, arische Berathung anzunehmen. 8 I“ die Pofitischen Verhälinisse; nn entneleen in dürst. . . 1 in ln 1 — Hältni 1 8 ihren Ausdruck fanden. In der durch die politischen Verhältnisse ge⸗ Berechtigung entnehmen zu dürfen, Ew. t mit d ts⸗ Rechte des Hauses zu gorantiren. Ktes sün LET“ 8 8 2 A deg ücstes, Fier glagsrecgt dhah., eegt ringem Werth und Umfang 8 1 Der Abg. Grote protestirte gegen den Vorwurf der schaffenen Pa. der Herzog Fbhristn August sich 5 Ar. vollen Vitts zu nahen: zu dürfen, Ew. Majestät mit der ehrfurch Um das Finanz⸗ und Budgetrecht des Hauses durchsühren 1n liegenden Monituren gegeben, — Se. Mifestat 84¹ Kanfe⸗. herbeigeführte Werthserhöhung des Hauptgutes den Werth d- Intoleranz, der gegen das Landeskonsistorium von Hannover nahme der dänischen Propositionen verstanden, wenngleich derselbe doaß die Krone Preußen geneigen möge, mit dem Herzoglichen können, darum habe die Rechnungskammer gewisse Funktionen oder der König es auszuüben habe. Aber ein grundsätzliches Vler Trennstücks erreicht.“ eerhoben worden sei. Wenn irgendwo von Intoleranz etwas seinerseits in dem ihm Gebotenen kein Aequivalent für die von ihm Hause zur Vergütung seiner, durch die politischen Ereignisse erhalten, und mit gewisser Reserve, die nothwendig sei di i neinen eines Allerhöchsten Niederschlagungsrechts auf vermöͤgensrecht⸗ Der Referent Herr von Klützow beantragte Namens der zu finden sei, so sei das nur bei dem Vorredner der Fall. verlangten Cessionen, für die entzogenen Nutzungen und die ihm sonst eceerlittenen Vermögensverluste ein ähnliches Abkommen zu treffen, sagen, daß die Rechnungskammer bestehe, um 18g Vagfeeman de, H man, glaugs ich, in der gesammten Correspon⸗ Bustizkommission, den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zu⸗ ie Frage der Union habe mit dem vorliegenden Gesetz⸗ dürch g- C vAX“ 8 sieas 89 sseae⸗ ee1öp““ es ve „ ie Rechte; 16 d atzamts mit dem ch 8 ich 5 mmen. b 3 een vermochte. 1 18 ürstenhäusern getroffen hat.“ poltes L11“ Sachen zu wahren. Der Minister hätte Wie der Rechnungshof zu solchen bE1 Herr Dr. Beseler erklärte sich 1 eö-. erwiderte, daß er für seinen Vor⸗ Die Verhandlungen fanden in einem von dem Herzog Christian Nach der am 11. August 1884 eingetretenen Großjährigkeit hat rgleiche zwischen belgischer und deutscher Verfassung ja euch aus der vorliegenden ““ 8 8 b 6 bezeichnete den Gesetzent gegen diesen Antrag und Ge; The tf ö g führt 8 6 MAugust ausgestellten Akt d. d. Frankfurt a. M., den 30. Dezember der Herzog Ernst Günther unter erneuter Zustimmung des Prinzen Ga „ MNicht jede wurf als einen Einbruch in das be⸗ see 1I“ 1852 ihren Abschluß. Nach dem getroffenen Abkommen cedirte der Christian zu Schleswig⸗Holstein, als seines nächsten Agnaten, vor⸗ Die Generaldiskussion wurde hierauf geschlossen. Herzog seine sämmtlichen vorerwähnten Besitzungen und Rechte an gedachte Erklärung in einer weiteren Immediat⸗Eingabe bestätigt für sich und seine Wenn nun auch in den mit anderen Fürstenhäusern geschlossenen
ke herfonnen, Töö Pler niht chn ob über Femfelun .. ddanngah⸗ giebt, rügt einen Verstoß, der nun stehende Vermögensrecht, als einen sozialistischen Versuch, welcher „sondern darum, sagt. Wenn Sie beispiel n tadeln muß, wie der Hr. Abg. Meyer eine Expropriation ohne Entschädigung zulasse und sich weit eher 8 „5,In der Spezialberathung wurde das Gesetz nach unerhebe⸗ die Frone Danemark, indem er sich gleichzeitig . licher Debatte unverändert angenommen. Familie verpflichtete, seinen Aufenthalt außerhalb des dänischen Reichs Vereinbarungen nicht ein Vorgang anzuerkennen war der eine Be- zu nehmen und dort kein Grundeigenthum zu erwerben; dagegen rufung auf den vorliegenden Fall gestattete, da es sich bei jenen an-
sweise in der vorli 8 1 . r vorliegenden Rechnung gleich als eine Novelle zum Enteignungsgesetz darstelle. Redner bean⸗ Der Ges t f über die Abstell Der esetzentwur gr die ellun von 6 5 zahlte der König von Dänemark eine „Widerlage“ von 1 500 000 deren Vereinbarungen um die Vergütung für den Verlust anerkannter
daß der Reichstag hier gewisse Rechte n 1 ach der Ver⸗ z99 5 G assun 8 2. im Anfang die 1 1 fassung haben und sie ausüben könne. Das Be⸗ seng —— be. h; helst eindort: tragte, die Fassung des Abgeordnetenhauses abzulehnen und den 8 b Berechtigungen zum Hauen oder Stechen von Thlr. Spezies = 2 250 000 Thlr. (Preuß.), übernahm Schulden im Rechte handelte, während hier der Verlust solcher anerkannten Rechte nicht in Frage stand, so mußten doch die oben des Näheren
gnadigungsrecht der Krone sei in allen Punkt s en sischen Kanonenbooks All erli §. 1 der Regieru t 1 wo es mit dem Bud 8 8 b249 - enboots Allerhöchsten Orts verliehen esch 5. gierungsvorlage wiederherzuste — eben durch das 11““ Hreh tages, Toltbige (Teleskop) sind für die Strecke von Shanghal bh Heehrengeschenf stimmungen zu streichen, welche die Pesgenter blso die 8 Plaggen, Haide u. s. w. für dis Provinz Hannover E““ Reichst “ h die Rechte des in Höhe von 21,22 ℳ und 25,00 ℳ in Rechnung gestell ie und 5 des Gesetzes vom 3. Mä 1 . Hurde in zweiter Lesun Deb ändert ⸗ Betrage von ca. 500000 Thlr. (Preuß.), sowie einzelne Pensionen stand. 1 Näber eichstages in Bezug auf die Finanzverwaltung sei der Wiedervereinnahmung des letzt B znung gestellt. Die ärz 1850 auch dann anwenden w n zweiter Lesung ohne Debakke unverändert ange und gewährte für entzogene Nutzungen eine — später auf rund dargelegten Verhältnisse und alle begleitenden Umstände hin⸗ Minister verpflichtet, die finanzielle Punkte berührenden Erlasse Es ist doch 8 G““ ist veranlaßt. wollen, wenn zum Zweck öffentlicher Anlagen einzelne Grund⸗ nommen. 8 200 000 Thlr. festgesetzte — Entschädigungssumme. reichende Veranlassung zu der Erwägung bieten: ob wegen der der Krone gegenzuzeichnen, und es könne allerdings b- die Vereinnahmung war veranlaßt. ga⸗n üln erstoß, mehr 12. sücs ha enn unentgeltlich veräußert werden. Hierauf vertagte sich das Haus um 2 ½ Uhr auf Montag Der König von Dänemark hob gleichzeitig den auf dem Augusten⸗ von dem Herzoglichen Hause in Folge der politischen Er⸗ gegenüber ein: sie war noch nicht bewirkt. Allein fůr diefen en b Herr r. Dernburg sprach sich in demselben Sinne aus 4 0 Uhr. 8 burgschen Hausvermögen ruhenden fideikommissarischen Nexus, sowie eignisse erlittenen Vermögensverluste demselben nicht eine Schad⸗ 8 en Fa und bemängelte namentlich den Zusatz zum §. 1, nach welchem das theilweis bestandene Heimfallsrecht an die Krone Dänemark auf, loshaltung, wie solche anderen Fürstenhäusern früher von der Krone 5 wogegen der Herzog Christian August unter Zustimmung seiner beiden Preußens gewährt worden ist, zu gewähren sein möchte. Demzufolge ertheilte Se. Majestät der Kaiser und König dem
vorkommen daß der Reichstag eine solch zerfü Söhne d Ab b und ga — . S M Au ag d G und ag 9 6. n 1 werden arf, wenn das ö ie sicht kun — 5. ie C ts 8 ig ng s ame z Ank f taat di ist ; d ft J i n n tz h d d da aats⸗Ministerium den rag, ie r e rwã 3
dechargire. Der Minister habe nun noch ei P ü b h einen Punkt berührt den . „Die Abonnementskosten für eine Zeitschrift ück j hätte; derselbe habe ncerlng gemeint, das dig hashe zwar mit 42,70 ℳ und 42,85 ℳ in “ srckan Weenhstne im Verhältnst zu dem Hauptgute von b lütr; dersete hahe nam 8,98 vige, daß 6 Betrag is wieder in Einnähm: nachcnegenenn ; Werth und Umfang ist, und wenn die durch die ne Landtags⸗Angelegenheiten. eines Güterkompleres innerhalb der preußischen Staaten zu ver⸗ 1 hanc vafh Fiegnac 1 baseit wach n Finnübne nasg “ verbeigefutgte Beriterlbeecha des 2 888 Dem Hause der Araszoneten ist algender Ent . wenden und letzteren fideikommissarisch zu vinkuliren. nehmen, um zu einer Schadloshaltung der erbetenen Art zu gelangen auch als Kai 1 inanzverwaltung, derselbe welche eine Entschließung des Reichstages bedingen, liegen den Werth des Trennstücks ich es Hauptgutes em Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines „Alsbald nach Auszahlung jener Summe — welche durch Aus⸗ und dabei namentlich die Beschaffung eines solchen fideikommissarisch b äiser von Deutschland besitze; das sei doch hier nicht vor, und die Fälle scheinen mir darzuth 8 kommenden öffentli —b erreicht. Die in Betracht . Gesetzes, betreffend eine Schadloshaltung des Herzog⸗ händigung von Partialobligationen erfolgte — erwarb der Herzog die zu fundirenden, in den Herzogthümern belegenen Besitzes in das Auge s se pon agüsdlanae, e daarnsei ans der Müstnde dag den gas ce ne e darzuihun, vie ehnxee entlichen Interessen bei den Sekundärbahnen lich schleswig⸗holsteinischen Hauses, vorgelegt worden: in Schlesien belegene Herrschaft Primkenau, und späterhin nach dem zu fassen, wie er durch die Erklärung des Weiland Herzogs Christian “ “ bsch, Füserhaer zütung nicht ohme Wiltterat, geftla meecn nagebof, 8. jürc g 18 . 1t an straßen seien ja gewiß sehr bedeutende; um aber Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Aufhören der dänischen Herrschaft in den Herzogthümern einen Theil BAugust zu Schleswig⸗Holstein vom 30 Dezember 1852 an des Königs Feiasci, Fesbesg vhanua drczebem an sühs Rih. ahit eiaes Csene 88 rah 98 8 21 dang,e⸗ eine Rechtsverletung zu verhüten und das öa verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer seiner früheren Besitzungen im Sundewitt: den Haupthof Gravenstein von Dänemark Majestät abgetreten worden war. tage genehmigten Gelder zur Rechnungslegung verpflichtet, tionen, welche sich darauf stützen, daß der Rechnungshof Stellung in verletzlich zu erhalten, um die Rechte der Hypothekengläubiger Monarchie, was folgt: 1 nebst Fischbeck. Die von dem Herzog und seinem Nachfolger ang⸗ Diesem Allerhöchsten Auftrage ist durch Verhandlung unter also auch in Bezug auf die G ePflichtet, der Sache genommen habe, verfehlt sind. Der St übarsun zu schützen, müsse die Regierung, wenn sie di V ile di B G bahnte fideikommissarische Vinkulirung dieses Besitzes ist bis jetzt noch- Kommissarien, die einerseits von der Staatsregierung, andererseits e. dug aus ne ernees ehssehae Wö derc nomm be, 1 st sind. Der Streit über die 1b ung, e die Vortheile dieser Dem Herzoglich schleswig⸗holsteinischen Hause wird unter den ewi erzogli 2 t d dis nce Geun an es * 1 ebhüahehhe ha Uh sitt. der Efrrtt ber; Amendirung erlangen wolle, in nächster Seff 1 zog s g⸗ 1 8 u 1 nicht bewirkt worden. von dem Herzoglichen Hause bestellt worden sind, entsprochen worden. 2 geg rden, sei die Gegenzeichnung des Reichs⸗ absehen müssen davon, den Rechnungsh 81. erden aber Gesetz einbringen 7 Session ein besonderes in der Anlage enthaltenen Maßgaben eine Schadloshaltung gewährt, Zu erwähnen ist hierbei noch, daß die mehrgedachte Widerlage Bei diesen Verhandlungen suchten die Kommissarien des Herzog⸗ erses chhe de zarhhe ccecegien ö dechnungshof als Bundesgenossen hinein⸗ 6. 1 Sne he nuth nahm biesen Kusfühe G 8 2 Augustenb f Alf als s. g. Indemnität für die Augustenburger Besitzungen nebst den lichen “ zunächst 2 Nachweis führen, 5 ihren n 72 11 anz 2e daß die ganzen Au⸗ b 8 ; 1 “ ungen gegenüber 1) dem oß Augustenburg au en, üb n s. g. Prioritätsschulden ein Theil der dänischen Ge⸗ ebern in Folge der mehr erwähnten Ereignisse ein Vermögensschaden Anschaffungen, bie dies Haus fuür 5 hnat wendungen 88 Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz erklärte, es ent⸗ die Justistommission in Schutz und empfahl im Inkeresse des 2) den Rechten des Staates an dem Stadtschloß in Sonderburg, sbernomeneagns Abschluß des vedanischen den desfürt 8 welche mit der Summe 88 s Millionen Mark als deuischen Mitteln geschehen und der Fönig von ürengers 1zan⸗ spreche nicht der Verfassung, daß der Rechnungshof der Ver⸗ Sustan ekommens des Gesetzes die unveränderte Annahme des hinsbesondere an der in demselben belegenen Kapelle nebst der Fürst⸗ vom 30. Oktober 1864 noch vorhandene nicht erhebliche Rest dieser nicht zu hoch gegriffen erscheine. 9 deuschen Müttan süschehen und der König von He⸗ 18 1b bündete des Reichstages 1, der Kontrole der Ausgaben ser §. 1 nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. lichen Familienzruft, Schuld verblieb nach Art. XI des Friedensvertrages zu Lasten der Ohne daß es darauf ankommen kann, in das Detail der für dem deutschen Kaiser gehörten. “] sonst entstehe die Auffassung, als ob auf der einen Seite Nachdem sich noch die Regierungskommissarien, Geheimer 3) einer vom 1. April 1885 ab vierteljährig im Voraus zu Herzogthümer und ist demnächst bezüglich dr Indemnität schon vor jene Annahme gemachten Anführungen einzugehen, ist daraus zu er⸗ Der Abg. von Helldorf glaubte ebenfalls nicht, daß di 1 1gg 8 Rechnungshof, auf der anderen Seite die g en Sat hai⸗ Hertz und Geheimer Regierungs⸗Rath von X“ “ Fehn 1ee- — Braascheht tde Rachn — fucn cha dbeß e 8.von 9 8 b ie, daß die Rdierchalas gund Kechnunge der ander er- Wilmowsks, sowie Grof Brühl iir Ss Ferarn 8 3 1“ 8 1 öö“ 865 erschienenen Druckschrift den Nachweis versu zat, Fhesedis Gnebereczee her Bebge 111“ nüch “ vnngent stantden, “ Herrn Dr. B eseler kaseif Hneil 1 Fe eeemn Henaunchedee 1885,84 EET 6 öG Reconnngolzhr . Aus Veranlassung des bevorstehenden “] 25 seiner Besitzungen zur ge Abtretung an “ xbe gaben, die durch einen Verwaktungzatt höchstie eranannslns Lücke sei, und wenn das Haus de lege kerenda veghe deeie⸗ S den Kommissionsantrag befürwortet hatte, wurde unter . Folge af Stantshaushalts⸗Etat eemn e 1 Peeigen, ee den. Hicechhen e J“ “ Ves 2 250 u] n Tölr. Pr. belaufen dabe Es wurde worden seien. Inwieweit dieses Recht der Justift 8g 8 würde er sich wohl „der milderen Anschauung des Abg⸗ Aemensaufruf die Fassung des §. 1 nach den Beschlüssen des Die Uebereignung des Schlosses Augustenburg erfolgt unter den leihung beruhender Titel — richtete derselbe in Gemeinschaft mit für die Richtigkeit jener Taxe unter Anderm die Thatsache hervor⸗ verhen sienh, Nmseweit dies eht der Jum shärung e. uanschließßen können, daß bier eim »Adeci Luash de geordnetenhauses mit 60 gegen 17 Stimmen abgelehnt und von der Staatsregierung festzustellenden Bedingungen. seinem damaligen Vormund und nächsten Agnaten Sr. Königlichen gehoben, daß der Herzog den Haupthof Gravenstein im Jahre stimmung zu bringen sei, das werde bei eigemn vbaer a verne cn rs vorliege. Aus der jetzt bestehenden Reichs⸗'e Peslung . eeerngeggelaa wieder hergestellt. Die Minister für Landr träsch ft, Domã Forften, der Pohl and n Vratser und 8 Röfetk he Korgeüung je vi ö0c⸗ bi etraane e 1 8 d. 8 „ ing könne er hier ni No 98 Rh .2 un es es 8 Die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der 1884 an des Kaisers und Königs Majestät eine Vorstellung wie folg r. zurückerworben habe, während au ense hier nicht ein Recht des Reichstages her⸗ 11 esetzes wurden ohne Debatte ge Zustiz und der Finanzen sind mit der Ausführung dieses Gesetzes lautend: nis g j von der dänischerseits vergüteten Summe nur höchstens Peauftragt. 8 „Bevor Ew. Majestät die Genehmigung zur Verlobung Ihres der Betrag von 200 000 Thlr. gerechnet werden könne. Es wurde ferner unter Angabe spezieller Daten darauf hingewiesen, daß die
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können. Er bitte, für jetzt den issi sunh. 1 ö11“ ns tare en t. e . ficht Der Kaiser sei Schlußberathung über den Rechenschaf
er Abg. Meyer (Breslau mer J. n als solcher, derselbe sei nicht Kaiser von Deutsch⸗ f r den Rechenschaftsbericht, betreffend
Rechnungshof lätten be e die neertse, Reichtta ähn land, denn sonst würde man aus dem Begriffe der “ LbE11“ ung der flüssig gemachten Bestände 81- im zu dem Gesetz, betreffend eine Schadloshaltung des sprachen Allerhöchstdieselben den Wunsch aus,
wachen; insofern seien sie Verbündete Der Reih 79S das Recht niederzuschlagen herleiten können. Der Reichstag der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 Herzoglich schleswig⸗holsteinschen Hauses. 1 „es möchte der Vater der Prinzessin, der Herzog Friedrich habe, als von Dänemark (mit 200 000 Thlr.) darauf vergütet
1 Reichstag habe nicht zu verzeihen, das sei nur in der liberalen Theorie bezeichneten Fonds und der im §. 95 Abs. 3 daselbst er⸗ 8 (I. Aus der dem Herzoglich schleswigeholsteinschen Hause zu ge⸗ 1 zu Schleswig⸗Holstein, mit Rücksicht auf die früheren in worden sei. Endlich wurde auch zum Nachweis der eingetretener
wähnten Gelder für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezem⸗ weaährenden Schadloshaltung, nämlich: den Herzogthümern stattgehabten Ereignisse nunmehr bemüht Verluste, welche das Herzogliche Haus erlitten, die inzwischen ein⸗
b sein, seine Stellung und die seines Hauses zu der preußischen teigerung des Bodenwerths im Allgemeiner
ervorgehoben.
oͤnne nicht selbst alle Rechnungen einsehen; vi hr thue begründet. Mit di 5 ij dies der Rechnungsho hen; viefme egründet. Mit diesem Recht würde der Reichstag hnungshof im Interesse des Neich tags. Der höher stehende gelten und damit ausgesprochen fainag dals 85 ber 1884, und beantragte, die gesetzlich vorgeschriebene Rechen⸗ — 1) dem Schloß Augustenburg auf Alsen, n m ch schaft für geführt zu erachten. Das Haus trat diesem Antrage insb 2 deg “ Femfel 1naen e neofe ver fannh dea. benenn 8 III 9 r fürst⸗ 8 8 2 äßi TTEETEöEöö. hältnisse werde stattfinden können.“ Die Staatsregierung hat, ohne in eine ziffermäßige Feststellung der Einzelheiten einzugeben, sich der Ueberzeugung nicht verschließen
Rechnungshof sei gesetzli öthi 2 2 6 Reitanget den Feten Säaatesenendh ösg unt Sothatstzt an eie, Uer ahen weeherh a Lerehen theilung liege in Gestalt dieser Monita vor. Es werde dem mi ine gebe es nur auf dem Gebiete des Kri⸗ . 8 8 Reichstage Mittheilung von gewi „s, werde dem minalrechts, Begnadigung könne nur stattfind i ei Herr Adickes erstattete endlich in einmali Schluß⸗ lichen Familiengruft, verd —
ͤ issen Geset 2 ie d inden bei einem 1 icht ü 9 8ger chluß e 3 der Herzog Friedrich war bereit, diesem Wunsche zu entsprechen, machkt, und diese hätte das Hans vles nacebaoriee dltenh ae Pelier. hier handele es sich nicht um ein solches. Es handele berethemg Heriche über den Gesetzentwurf, betreffend wege⸗ 1 SS. ds Nahtesente ugn 1c heszhen Staatsgebiet belegenen und Der 1 für Se. Kaiserliche Lend n E“ ke⸗ können, daß das Herzogliche Haus Schleswig⸗Holstein durch den Gan gung zu saniren. Die Theorie vom Gnadenrecht der Krone sich hier um eine Befugniß, welche so lange bestehen werde, polizei iche Vorschriften für die Provinz Schles⸗ Grundbesitz nebst Zubehör des Herzoglichen Hauses wird zu Gunsten stimmten Schreiben folgende Erklärung nieder: der politischen Ereignisse in seinem Familienvermögen erheblich ge würde dahin führen nrecht der Krone als bis durch ein Gesetz hier Aenderung ge „wig⸗Holstein, mit Ausnahme des Kreises Herzogt ömmen Mã Fristian Würde Schleswig⸗Holstein, wie vor 16 Jahren, unter schädigt worden ist. Die Ursachen biervon sind in dem unter der
9 hren, daß das Budget zwar Reichsgesetz se 8 g geschaffen sei. Er L Herzogthum der Nachkommen des am 11. März 1869 verewigten Herzogs Christian ““ „ 1 g „ unte 9 1 Ursa⸗ ’1G 1
Sg ei, bitte daher einfach, dem Antrage der Kommission zu folgen auenburg, und beantragte die unveränderte Genehmigung August zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg ein Privat⸗ frremder Herrschaft stehen, und nicht im Laufe der Ereignisse Druck geschichtlicher Verhältnisse ersolgten Verkauf der Stammes .der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung familienfideikommiß des Herzoglich schleswig⸗holsteinischen Hauses an Preußen und dadurch an Deutschland gekommen sein, so besitzungen, in der jahrelangen Entziehung aller Einkünfte und de . würde Küon mich davon abhalten, mit allen erlaubten gleichzeitigen Wirkungen einer unsichern äußern Existenz, sowie endlie darin zu erblicken, daß die durch die Umstände bedingte Nothwendig
aber nur so weit, als nicht im Gnadenw i „ ege Abweichungen an⸗ Der Abg. Dirichlet b m 8 8⸗ ch . emerkte, der Vorredner habe si habe sich an Nach kurzen empfehlenden Be erkungen de Regierung 5 8 eg. 8 cf 19 Re pegeen dern b g Mitteln die Losreißung desselben und die ereinigung rtiger Ehe nach der Linealfolge und dem Re er Erstgeburt ver 8 keit alsbaldigen erbes neuen rundbesitzes geschäftliche Nachtheile hat bewirkt werden können. Rücksichten de
geordnet würden. Darum sei aber dem Budget d rwak D E11 m s 8 zudget der Charakter dem Ausdruck „verzeihen“ gestoßen und behaupte, sei Partei kommi H W V S Gesetzes, einer objektiven Rechtsnorm vollständig ent⸗ wolle damit die verbündeten Regierungen zu tommissars beantragte Herr von Winterfeldt, die orlage an Maß äußerli 1 8 „die Agrarkommission zur Berichterstattung zu überweisen 8 und nach gsubs pes hu ereichtenden Etntuts Unpeetuerhcg d Vnsscee 888 däst elte ecdtic anerkannt und 7 2ℳ 8 . 8 “ g ausgleichenden Gerechtigkeit und Billigkeit sprechen dafür, dem Herzo
Das könne das Haus doch nicht w ollen. e ; ; 3 9 nich llen. Er halte tages machen. Es verzeihe aber nicht der höher Stehende dem Das Haus trat diesem Ant⸗ — em Antrage ohne batte 1u“ in fester Verbindung, als ein Theil Preußens, zum Deutschen lichen Hause für die demselben hieraus erwa Verluste eine am ““ en ause für die demfelben hieraus e⸗ chfenen erluste
eine frühere Behauptung, daß durch 3 iedri 17 h das Gnadenrecht niemals niedri krã - ger Gestellten, sondern der Gekränkte dem Verletzenden. Schluß 3 ½ Uhr t s oheit der Herzog vanc hüehes m Keenpeg beeet i d di achtstellung Sr. Majestät des Kaisers und . v 5 er 8 wi MNeich, und die Sr. M. 8 8 eventuell der zu Fl Nachfolge berufene nächste Agnat wir Königs sichert diese Zusammengehörigkeit. gemessene adloshaltung zu gewähren. 86 abei soll unvergessen sein, daß jene digungen wesentlich d
die Rechte Dritter beeinträchtigt
Der Vergleich des Ministe ächtigt werden dürften, aufrecht. Er verwahre sich übrigens dagegen ausd ücklich p — 1 ers mit dem Verbrecher 3 8 übrigens dagegen ausdrücklich, daß aus den w 1 aus nicht. Kein durch ein Verbrechen Geschädigter aebnn Berganblingen hier Souveränetätsgelüste deduzirt werden Nächste Sitzung: Dienstag 11 Uhr. 8 binnen Jahresfrist nach der Rechtskraft des Schadloshaltungs⸗Gesetzes 1 — 1
Hersönliches Recht auf die Bestrafung des Verbrechers Diese u. “ die erforderlichen Maßnahmen treffen, um das Fideikommiß in Ge⸗ 8 Was ich darüber hinaus erstrebte, habe ich immer dem 8 8 Bestrafung sei vielmehr lediglich ein Recht des Seer Diese Der Abg. von Helldorff erklärte, es handele sich hier nicht “ ; 8 “ mäßheit gegenwärtiger Bestimmungen rechtsgültig zu konstituiren und nationalen Gedanken untergeordnet. Um so weniger würde ich Folge von Bestrebungen waren, welche mit ihren nationalen Ziel der Geschädigte habe nur ein Recht auf zimtl⸗ aates, und um eine Kränkung des Reichstages, sondern um einen noth⸗d Im weiteren Verlauf der vorgestrigen (47.) Sitzung deas über dasselbe zu errichtende Statut Sr. Majestät dem Kaiser und in Zukunft, wo uns, wie wir hoffen, noch ein innigeres ch lange Zeit lebhafter Sympathien nicht blos innerhalb der B des Schadens. Wo blaid 3 echt auf zivilrechtlichen Ersatz wendigen Akt der Verwaltung. Hierbei könne von Verzeik 8 es Hauses der Abgeordneten erklärte bei Berathung Könige zur landesherrlichen Genehmigung vorzulegen. amilienband als bisher verknüpfen wird, es vor meinem Ge⸗ völkerung der Herzogthümer erfreut haben. Wenn diese Bestrebung Haus nicht das Rer e denn das Budgetrecht, wenn das nicht die Rede seien. Dieser Ausdruck geb zeihen des Gesetzentwurfs, betreffend die Abände rung 1 II. Das Fideikommißstatut wird diejenige Behörde bestimmen, wissen rechtfertigen können, das damals nicht Erreichte unter in Folge der Eresgnisse des Jahres 1866 durch die dem national seine Ge echt haben sollte, Defekte durch Mißverständnisse Anlaß ls ob die Re gebe sonst zu dem der Kirchenverfass ung der evangellisch⸗lutherischen welche die Aufsicht über das zu errichtende Fideikommiß zu führen hat. Gefährdung des Wohles und der Ruhe Preußens und des Bedürfniß in erweitertem Maße Befriedigung gewahrende Vereinigu Hhlnäster hasgung iederzusclagen? Die Art, wie der begangen hätte nlaß, als ob die Regierung ein Unrecht Kirche der Provinz Hannover, der Abg Ve 8. Für das Fideikommiß sind diejenigen Rechtsnormen maßgebend, 8 Hentschen Reiches und in Gegnerschaft zu demselben zu er⸗ V mit shres ghe- 1
bische Staatsrecht i Reichs⸗ I ,vgg ü orst oe⸗ ; . welche an dem Sitz der Fideikommißbehörde in Geltung sind. treben.“ unden haben, so muß doch daran erinn verden, da 8 den Reichs⸗ Die Diskussion wurde geschlossen. 8 vorf⸗ Leee. “ daß dieselbe sich bei Berathung Cerichund des Fdeitomm hbebörne die Receiuag 8- Grund⸗ Büie nachdem er diese Erklärung abgegeben und noch bevor er Besitzerggeifung der Herzogthümer an die Einwohner derselben
arfs schweigend verhalten werde, buchs erfolgt stempel⸗ und kostenfrei. dieselbe an Ew. Majestät Allerhöchst⸗Selbst hatte gelangen lassen, wurde lassene Allerhöchste Proklamation es als ein ehrendes Zeugniß für
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