1885 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

welchen vom 1. Juli ab die autonomen Tarife für diejenigen Staaten wiederherzustellen sind, mit denen keine besonderen Verträge bestehen.

Serbien. Belgrad, 30. März. (W. T. B.) Die WVW“ ist zum 15. April nach Nisch einberufen worden.

Amerika. Washington, 30. März. (W. T. B.) Der Präsident Cleveland hat Frederick Raine zum General⸗Konsul in Berlin, Rufus Magee zum Ge⸗ sandten in Stockholm, Erasmus Anderson zum Minister⸗Residenten und General⸗Konsul in Kopen⸗ hagen, Alexander Lawton zum Gesandten in St. Petersburg und Edmund Wussen zum General⸗ Konsul in Wien ernannt.

Afrika. Egypten. Suakim, 27. März. (Allg. Corr.) Der Feind feuerte gestern Abend einige Schüsse in die Zeriba auf der Straße nach Tamai, es wurde aber Nie⸗ mand verwundet. General Graham wird nach Tamai vorrücken, sobald die Vorrichtungen zum Wassertransport voll⸗

ständig sind.

29. März. (W. T. B.) General Wolseley und Buller sind, wie aus Dongola gemeldet wird, mit dem General Wolseley

Stabe am Freitag dort eingetroffen; wird morgen nach Kairo gehen.

(W. T. B.) Aus Suakim, vom 30. d. M., wird gemeldet: Die Stämme sind von Osman Digma ab⸗ gefallen. Letzterer ist mit nur 100 Anhängern nach Tamanieb geflohen; ein Abgesandter Osman Digma's Veber Flagg, im L18 8 chen Lager eingetroffen

rage, unter welchen Bedingungen Fri . schlossen werden könne.

Aus Gibraltar, vom 30. März, wird telegraphirt: Zebehr Pascha mit seinen zwei Aeen und zwei anderen Egyptern, ist an Bord des Aviso⸗ dampfers „Iris“ hier eingetroffen und in einem dem Gou⸗

verneur gehörenden Hause einlogirt worden. Das Haus

1““ E1“

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Großherzoglich oldenburgischer Geheimer Staatsrath Selkmann, Herzog⸗ lich sachsen meiningischer Staats⸗Minister Frhr. von Giseke, Landes⸗Direktor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, von Saldern, Senator der freien und Hansestadt Ham⸗ burg, Dr. Versmann, Kaiserlicher Unter⸗Staatssekretär wird streng bewacht.

Dr. von Mayr und von Puttkamer sind hier ange⸗ kommen. . 8 3 Frankreich. Paris, 30. März. (W. T. B.) Der 1 u 3 Ministerrath setzte heute Vormittag den Wortlaut des Der Kaiserliche Gesandte bei der Schweizerischen Eid⸗ Gesetzentwurfs, betreffend den Kredit von 200 Mil⸗ genossenschaft, Wirkliche Geheime Legations⸗Rath von Bülow, lionen für Tongking, fest. Der Minister⸗Prasident hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub ange⸗ Ferrvy wird in der Kammer die Motive des Gesetzentwurfs treten. Während seiner Abwesenheit von Bern fungirt der in der Form einer Deklaration verlesen. Der Kriegs⸗ Legations⸗Sekretär Schoen als interimistischer Geschäfts⸗ Minister Lewal wird die militärische Situation in träger. Len 9 en wird daan die unver⸗ 1 8- b 2 zügli rnennung einer Kommission verlangen. S. M. Brigg „Rover“, 6 Geschütze, Kommandant, 1 büas 30. März, Nachmittags. 18 T. B.) Dg Bureaux Korvetten⸗Kapitän Cochius, ist am 29. März c. in Vigo ein⸗ der Gruppen der Linken haben beschlossen, von dem getroffen und beabsichtigt, am 7. April c. die Heimreise fort⸗ Minister⸗Präsidenten Ferry zu verlangen, daß derselbe eine

zusetzen. itvori indbri d S S. „Ariadne“, 9 Geschütze, Kommandant Kreditvorlage einbringe, indem er zugleich erkläre, daß

. S 1 ; 1 dies der letzte Akt seiner Amtsführung wäre. Man beabsich⸗ Korvetten⸗Kapitän Chüden, ist am 30. März c. in Wilhelms⸗ tigt, auf diese Weise jede Debatte über die ministerielle 4— haven eingetroffen.

zu vermeiden. Vier Gruppen der Linken werden noch beson⸗ Bielefeld, 30. März. Der „Wächter“ veröffentlicht die

ders zusammentreten, um eine Resolution zu prüfen, deren den Belagerungszustand betreffende Bekanntmachunz. Zweck es sein soll, unter Beiseitelassung der ministeriellen Dieselbe lautet:

Frage sofort ein einstimmiges Votum über den zu bean⸗

Nachdem am 26. und 27. d. M. hier öffentliche Zusammen⸗ tragenden Kredit zu erlangen. Hr. Ferry, der von diesem rottungen stattgefunden haben, bei welchen den Exekutivbeamten Beschluß in Kenntniß gesetzt wurde, erklärte, daß er nur vor in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amtes mit vereinten Kräften

inem sormellen Votum der Kammer zurücktreten würde. durch Gewalt Widerstand geleistet ist, und da weitere dringende 30. März, Abends. (W. T. B.) Die Suezkanal⸗ Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, so wird auf

Kommission eröffnete heute im Ministerium des Antrag des Herrn Regierungs⸗Präsidenten von Pilgrim Aeußern ihre Sitzungen. inister⸗Mräsj 8 hiermit der Belagerungszustand für den Stedtkreis Bielefeld und die b h tungen. Der Minister⸗Präsident Ferry

hieß die Delegirten willkommen und wies hierbei auf den Amtsgemeinde Gadderbaum⸗Sandhagen auf Grund des Gesetzes vom 1.E 1 d 4. Juni 1851 provisorisch erklärt. Mit dieser Bekanntmachung 1 Zweck der Berathungen hin, durch geht die vollziehende Gewalt an mich, den Militärbefehlshaber welche Europa den internationalen Charakter des Kanals klar über, ich setze die Artikel 29 und 30 der Verfassungs⸗ bestimmen wolle. 1 G urkunde für die genannten Bezirke bis auf Weiteres außer In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer Kraft und ordne auf Grund des §. 9 des bezeichneten Gesetzes theilte der Minister⸗Präsident Ferry die gestern aus zunächst Folgendes an: 1) Jede Ansammlung von mehr als 6 Per⸗ Langson telegraphirten Nachrichten mit und bemerkte sonen auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist verboten. 2) Die daß der Rückzug der französischen Truppen sich in Fenster an denjenigen Straßen, auf welchen trotz jenes Verbotes An⸗ der größten Ordnung vollzogen habe; die Armee habe sich sammlungen von Menschen stattfinden sollten, sind von eintre⸗ Streitkräften gegenüber befund di9⸗ abe si tender Dunkelheit ab zu erleuchten. 3) Alle öffentliche Wirths⸗ go⸗ efunden, deren Größe man nicht habe häuser sind um neun Uhr Abends für einheimische Gäste voraussehen önnen. Die Truppen seien genöthigt, sich zu schließen. 4) Das Tragen von Waffen und gefährlichen Werk⸗ in das Delta zurückzuziehen und die Defensive zu be⸗ zeugen ist verboten. Zugleich wird auf die in den §§. 8 und 9 des wahren. Die seit gestern getroffenen Maßregeln seien nicht Gesetzes vom 4. Juni 1851 angedrohten schweren Strafen hiermit hinreichend. Es handle sich darum, die Niederlage von Lang⸗ son im Interesse der Ehre Frankreichs zu rächen. Der

nachdecücklich aufmerksam gemacht. S. :te 1 Minister⸗Präsident verlangte einen Kredit von 200 Mill.

1 11“*“] Litt. J. à 500 Fl. = 857 14 Nr. 1 96 184 208 228 608 710 821 894 288 970 1065 1276 1325 1412 1469 1781 1826 1873 2842 2904 3101 3212 3394 3421 3707 3850 3862 3864 3881 4002 4176 = 32 Stück über 16000 Fl. = 27428 48 ₰.

Litt. K. à 1000 Fl. = 1714 29 Nr. 226 594 596 664 665 679 767 = 7 Stück uͤber 7000 Fl. = 12000 03 ₰, zusammen 76 Stück über 50571 46 ₰. 2

B. Zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1885. . à 100 Fl. = 171 43 5,889 113 759 810 921 1277 1347 1350 —4 2 1631 1632 1881 1891 14 Stück über 1400 Fl. = 2400 02 ₰.

Litt. 8 à 200 Fl. = 342 86 Nr. 107 168 198 205 514 516 684 756 1216 1257 1552 1604 1730 1761 1996 = 15 Stück über 3000 Fl. = 5142 90 ₰.

Litt. . à 300 Fl. = 514 29 Nr. 21 469 484 565 661 698 937 = 7 Stück über 2100 Fl. = 3600 03 ₰.

Litt. J. à 500 Fl. = 857 14 Nr. 48 142 499 563 597 657 884969 1002 1004 1174 1438 1471 1771 1803 2310 2496 2659 2714 2720 3010 3085 3102 3305 3653 3692 3867 3937 3973 4119 4164 = 31 Stück über 15 500 Fl. = 26 571 34 ₰.

Litt. K. à 1000 Fl. = 1714 29 Nr. 270 356 378 444 519 901 947 964 = 8 Stück über 8000 Fl. = 13 714 32 ₰, zusammen 75 Stück über 30 000 Fl. = 51 428 61 22

Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Kapitalbeträge, welche nur bis zu dem angegebenen bezüglichen Rückzahlungstermine verzinst werden, bei folgenden Stellen erhoben werden können: 8 bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M., der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wies⸗ baden, sowie bei jeder anderen Königlichen Regierungs⸗ oder Bezirks⸗ H bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in

erlin und der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Partial⸗Obligationen mit den nach dem 30. Juni 1885 fälligen Zinsscheinen Reihe V Nr. 2—8 und Zinsschein⸗Anweisungen resp. mit den nach dem 31. Dezember 1885 fälligen Zinsscheinen Reihe V Nr. 3—8 und Zinsschein⸗Anweisungen. 3 Der Betrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapitalbetrag zurückbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kasse hier oder der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., son⸗ dern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betref⸗ fenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisungen 14 Tage vor dem Verfalltermin bei dieser Kasse einzureichen, von welcher dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind.

Restanten aus früheren Verloosungen:

Dezember 1866: F. 559.

Dezember 1877: J. 2319.

Juni 1878: F. 552.

Juni 1882: G. 357 437.

Dezember 1882: G. 311. Juni 1883: F. 414, H. 885, J. 2260.

Landwirthschaft zu jedem Preise Absatz suchen mußte, wa Genüge folgende vergleichende Zablen 21— Fasbbe. kammerberichten des Kreises Bochum kostete 1 kg Roggenbrod: 20, 8—. g- 20, 1882 18, 1883 15 und 188

3, während der Preis für 100 kg Ima. Rozggen sich: 8 auf durchschnittlich 20,23; 1881 21,30; 8882 17,89s0—s⸗. b 3 1884 auf 15,07 stellte. Ganz dem entsprechend berechneten sich die Weizenpreise. Der geringe Zoll von 1879 erwies sich also nu als Finanzzoll, und müssen wir abwarten, ob die neuen höheren Zöll von 1885 sich als schutzgewährend, wie beabsichtigt, bezeigen werden vadeh B-*2 2 Getreidepreise um den neuen Zoll

ngetreten, obwohl das Sperrgesetz di i 8

ahden perrgesetz die zollfreie Zufuhr schon

„Wird eine Erhöhung der Preise eintreten, so dürfte au e erwähnten Gründen der Industriearbeiter davon ———2 bgn betroffen werden, weil durch die Gesundung des Bauernstandes der g-A II1 ersteren gesteigerter Absatz im

nde zu guten Preisen le 1 dar Foir mnse tzteren aber vermehrte Arbeitsgelegen

ie Arbeiterschaft möge sich daher durch gewissenlose Hetzer nicht

in Gegensatz zum sichern Fundamente jedes 3—ö Laucht 8 wirthschaft bringen lassen. Sie möge bedenken, wenn ein Glied, und hier das wichtigste leidet, leiden wir alle mit; bei dessen Gesundung aber durchströmt neues Leben den volkswirthschaftlichen und Staatskörper zum Segen für Alle. Daß Frankreich und sogar das kleine industrielle Belgien ebenfalls zu erhöhten Schutzzöllen auf Getreide greifen, mag unseren Arbeitern zur besondern Beruhigung gereichen, da dann eine Erhöhung der Lebensmittelpreise auch dort stattfinden und die Konkurrenz dieser Länder unserer Industrie gegenüber lahm legen müßte. Der Arbeiter mag daher ohne Neid auf den Schutz der Landwirthschaft blicken. weil derselbe, kurz gesagt, nichts Anderes bezweckt, als Schutz der nationalen Arbeit, Schutz des nationalen Gesammtvermögens, de

Armen wie des Reichen! BE r 1

2) alle Flächen, die nicht die ganze Feldmark umfassen und nicht 50 ha im Zusammenhange enthalten; .

3) diejenigen Flächen, deren Kartirung in einem größeren, als dem 20 er Maßstabe erfolgt; .

4) die Fluß⸗ und Stromvermessungen und alle Nivellements.

Für die Nivellements und sämmtliche vorgedachte Vermessungen, sowie für die Mehrarbeit der doppelten Zeichnung und Schrift, welche bei Karten die in mehrere Sektionen zerfallen, an den Sektionsgrenzen erforderlich wird, ferner für alle übrigen, oben zu III bis vVI nicht aufgeführten Arbeiten, namentlich für die Retu⸗ lirung der äußeren Flurgrenzen, für die Feststellung streitiger oder zweifelhafter Besitzstandsgrenzen, für das Durchholzen von Richtungs⸗ linien bei Waldmessungen, für die Anfertigung der Bonitirungs⸗ Coupons, die Bonititung, das Eintragen derselben in die Karten und die Berechnung der Bonitirung, für die Anfertigung der Ueber⸗ sichtskarten und der II. Reinkarten von geringfügigen Entschädigungs⸗ ländereien, für das Kopiren der Karten nach größeren oder kleineren Maßstäben als den oben zu VI bezeichneten, für die Anfertigung von Vermessungsregistern nach fertigen Karten, für Termine, für die amtliche Correspondenz, für die Kontrole der von unvereideten Ge⸗ hülfen gelieferten Arbeiten, für Planberechnungen und Plan⸗ absteckungen werden wenn nicht etwas Anderes vereinbart ist Tagesdiäten bezahlt.

X. Die Tagesdiäten betragen: 1

1) bei den etats mäßig angestellten Vermessungsbeamten 5 ℳ, 8 68 bei den nicht etatsmäßig angestellten Vermessungsbeamten

;50 ℳ,

für einen Arbeitstag von 8 Stunden und für jeden Reisetag ohne ob an dem letzteren auch gearbeitet worden ist oder nicht.

Diese Diäten können bei Arbeiten außerhalb des Wohnorts auch:

a. für solche Tage, an denen die Witterung das Arbeiten im

Felde verhindert, sowie Fhn

b. für die zwischen den Arbeitstagen liegenden Sonn⸗ und tage, mit Ausschluß derjenigen Fälle, in denen ein Sonn⸗ und Festtag oder mehrere Festtage unmittelbar aufeinander folgen, liquidirt wer⸗ den, insoweit diese Tage von dem Vermessungsbeamten außerhalb seines Wohnorts haben zugebracht werden müssen, was für jeden einzelnen Fall der Prüfung und Entscheidung der Festsetzungs⸗ und Revisionsbehörde unterliegt. 8

Dagegen darf neben den Tagesdiäten (für die volle Zeit der Kalendertage) eine Bezahlung für Ueberstunden nicht gefordert wer⸗ den, soweit solche nicht in einzelnen Fällen auf Grund des §. 36 des Feldmesser⸗Reglements vom 2. März 1871 vereinbart ist.

E. Widerrufliche Monatsdiäten.

XI. Den Vermessungsbeamten können an Stelle der zu C und D vorstehend aufgeführten Gebührensätze und Tagesdiäten jederzeit widerrufliche Monatsdiäten bis zum Betrage von 210 ℳ, im Durch⸗ schnitt 175 ℳ, von mir bewilligt werden. .

Neben den Monatsdiäten darf eine Vergütung für Ueberstunden nicht vereinbart werden. Die besonderen, bezüglich der Monatsdiäten zu treffenden Maßnahmen behalte ich mir vor.

F. Bezahlung der Vermessungsrevisoren.

Statistische Nachrichten.

„Gemaß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen C 1-- heitsamts sind in der 11. Jahreswoche 88 je 10 -ene. auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 23,3, in Breslau 28,6, in Königsberg 26,1, in Köln 31,5, in Frankfurt a. M. 25,3, in Hannover 24,2, in Kassel 22,6, in Magdeburg 24,3 in Steuin 19,9, in Altona 28,5, in Straßburg 32,3, in Mep 21,1, in München 35,4, in Nürnberg 22,3, in Augsburg 33,9, in Dres⸗ den 28,0 m Leiriig 255, in Stuttgarr 24,, in Braunschweig 306 in Hamburg 26,1, in Lübeck —, in Karlsruhe 29,8, in Wien 32,2, th Budapest —, in Prag 31,1, in Triest 25,7, in Krakau 36,0, in Basel 21,2, in Brüssel 21,5, in Amsterdam 30,9, in Paris 25,3, in London 21,4, in Glasgow 30,0, in Liverpool 28,3, in Dublin 34/6 in 22,4, in ö“ Stockholm 33 4, in Chri⸗

9 23,2, in St. Petersburg 34,7, in 2 Odessa 35,6, in Rom 25,8, in Turin Waecar 296,

Zeitungsstimmen.

Das „Katholische Sonntagsblatt für Esch⸗ weiler, Stolberg und Umgegend“ wendet sich rücksicht⸗ lich der Getreidezölle in folgendem Artikel an die Arbeiter:

Die Erhöhung des Zolles auf Roggen und Weizen um 50 ₰, bezw. 1 auf 3 per Dppletr., welche jüngst vom Reichstage in seiner großen Mehrheit beschlossen wurde, giebt den freihändlerischen Bekämpfern der Zollpolitik seit 1879 willkommenen Anlaß, die angebliche „Vertheuerung des Brods des armen Mannes“ gegenüber ihren politischen Gegnern auszuspielen. Auch wird dieses wohlfeile Schlagwort Seitens der deutschen Sektion der allgemeinen europäischen Umsturzpartei benutzt um die Arbeitermassen zum blinden Klassenhaß aufs Neue anzufeuern, mit der wohlweislich nicht ausgesprochenen Absicht, bei dieser will⸗

pro 31. pro 31. pro 30. pro 30. pro 31.

Bielefeld, den 28. März 1885. Köppen, Oberst und Garnison⸗Aeltester.

XII. Vermessungsrevisoren werden für Geschäfte und 8b welche ihnen behufs Feststellung der Richtigkeit der von anderen Ver⸗ messungsbeamten ausgeführten Messungen und Berechnungen über⸗ tragen sind, sowie für die ihnen übertragenen Rektifikationen der als unrichtig erkannten Arbeiten nach den für die Vermessungsbeamten der Auseinandersetzungsbehörden allgemein geltenden Bestimmungen

bezahlt. G. Reisekosten. 1 XIII. Die Vermessungsbeamten erhalten, wenn sie Geschäfte außerhalb des Ortes, an welchem sie ihren Wohnsitz haben, in einer Entfernung von nicht weniger als zwei Kilometer verrichten, ein⸗ schließlich der Fortschaffung der Karten und Instrumente folgende Reisekosten: 8 1) wenn, bezw. soweit die Reise auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen gemacht werden kann, für 1 km 13 und außerdem für jeden Zu⸗- und Abgang zusammen 3 ℳ, 2) wenn, bezw. soweit die Reise nicht auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen zurückzulegen ist, einschließlich der Auslagen für Chaussee⸗, Brücken⸗ und Fährgelder, für 1 km 40 ₰. aben erweislich höhere Reisekosten, als die vorstehend be⸗ stimmten, aufgewendet werden müssen, so werden diese erstattet. Die Reisekosten werden, und zwar bei Reisen auf dem Landwege nach dem nächsten fahrbaren Wege, für Hin⸗ und Rückreise besonders berechnet. Hat jedoch der Vermessungsbeamte Dienstgeschäfte an ver⸗ schiedenen Orten unmittelbar nacheinander ausgerichtet, so ist der von Ort zu Ort zurückgelegte Weg ungetheilt der Berechnung der Reise⸗ kosten zu Grunde zu legen. Bei Berechnung der auf einer Reise zurückgelegten gesammten Entfernung wird jedes angefangene Kilometer für ein Kilometer ge⸗ rechnet. Bei Reisen, bei welchen die zurückgelegte Entfernung nicht

pro 30. pro 31. pro 30. pro 31. Wiesba

Dezember 1883: J. 194 1379 1443 1446. Juni 1884: F. 1457 1967, J. 3583 4084. Dezember 1884: F. 860, G. 1394 1805, J. 40 516 1447. en, den 9. März 1885tu . Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 31. März. Se. Majestät der Kaiser und König ertheilten gestern Nachmittag den Kaiserlich russischen Generalen von Richter und Fürst Mierski Audienzen, empfingen den Oberst⸗Schenk Fürsten zu Hatzfeldt⸗ Trachenberg und hörten den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck. j 8 Im Laufe des heutigen Vormittags nahmen Se. Majestät den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten entgegen, empfingen darauf das gesammte Offizier⸗Corps des Magdeburgischen Kürassier⸗Regiments Nr. 7 und ließen Sich von dem Kriegs⸗ Minister und dem Chef des Militärkabinets Vortrag halten. Um 1 ½ Uhr ertheilten Se. Majestät dem hierher berufenen Kaiserlichen Konsul in St. Petersburg, Freiherrn von Soden,

Sachsen. Dresden, 30. März. Das „Dresdner Journal“ meldet: Se. Majestät der König hat dem Reichs⸗ kanzler und Präsidenten des Königlich preußischen Staats⸗ Ministeriums, Fürsten von Bismarck die Insignien des Haus⸗Ordens der Rautenkrone in Brillanten höchsteigenhändig überreicht. Morgen Nachmittag werden der Staats⸗Minister von Nostitz⸗Wallwitz, als erster Bundesraths⸗Bevollmächtigter für das Königreich Sachsen, sowie der Staats⸗Minister und, General der Kavallerie Graf von Fabrice, als Vorsitzender des Königlich sächsischen Gesammt⸗Ministeriums, sich persön⸗ lich nach Berlin begeben, um den Reichskanzler zu beglück⸗ wünschen. 1

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 30. März. (Presse.) In

Folge des am Freitag erfolgten Schlusses der Sitzungen des

Abgeordnetenhauses bleibt eine Reihe von Verhandlungs⸗

gegenständen der Erledigung nach den Osterferien vorbehalten, so das Anarchistengesetz, das Gesetz über die Anfechtbarkeit der

Erkenntnisse der Militärbehörden ꝛc. In der Nachsession wird

unter Anderm auch gemäß der Zusage des Präsidenten die

Affaire Kaminski zur Verhandlung gelangen.

W. T. B.) Der ehemalige Militärattaché in Berlin, Oberst Fürst Alois Liechtenstein, ist in Güns gestorben.

weniger als zwei Kilometer aber unter acht Kilometer beträgt, werden Reisekosten und zwar sowohl für den Hin⸗ als für den Rückweg für volle acht Kilometer gewährt. H. Schlußbestimmungen. XIV. Diese Verfügung tritt mit dem 1. April 1885 in Kraft. Der Cirkularerlaß vom 4. Januar 1877 Fin.⸗Min. I. B. 20381, Landw. Min. 12753 (M.⸗Bl. d. i. V. S. 61), der Cirkularerlaß vom 12. Oktober 1881 Fin.⸗Min. I. 14078, II. 10564, Landw. Min. I. 11625 (Min.⸗Bl. d. i. V. S. 223), der Cirkularerlaß vom 19. Mai 1883 Fin.⸗Min. I. 2777/3420, Landw. Min. I. 1985 (Min.⸗Bl. d. i. V. S. 75) und die Ver⸗ 88 fügung vom 9. Juni 1882 (I. 3624) werden aufgehoben. 8 Berlin, den 25. März 18825. Der Minister für Fantatzsethaf Domänen und Forsten. ucius.

An sämmtliche Königliche General⸗Kommissionen.

Abschrift erhält das Königliche Ober⸗Landeskulturgericht (die Königliche Regierung) zur gefälligen Kenntnißnahme. Der Minister für 1““ Domänen und Forsten. ucius. 8 An das Köͤnigliche Ober⸗Landeskulturgericht hierselbst un 1 die Königliche Regierung zu Wiesbaden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗Baumeister Gustav Tolkmitt, bisher in Frankfurt a. O., ist zum Königlichen Wasser⸗Bauinspektor ernannt und demselben die technische Hülfsarbeiterstelle bei der Königlichen Regierung in Potsdam verliehen worden.

4 % iges vormals nassauisches Staatsanlehen von 4 000 000 Fl. d. d. 29. November 1858.

Bei der am 5. d. M. stattgefundenen 22. Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 4 % igen vormals nassauischen Staatsanlehens von 4 000 000 Fl. d. d. 29. November 1858 sind nachverzeichnete Num⸗ mern gezogen worden:

A. Zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1885.

Litt. F. à 100 Fl. = 171 43 Nr. 341 352 454 692 756 777 855 942 1112 1207 1212 1219 1565 1685 1866 2002 = 16 Stück über 1600 Fl. = 2742 88 ₰.

Litt. G. à 200 Fl. = 342 86 Nr. 221 319 398 873 876 933 957 1019 1114 1145 1319 1434 1717 1902 = 14 Stück über 2800 Fl. = 4800 04 ₰.

Litt. H. à 300 Fl. = 514 29 Nr. 205 212 395 458 504 950 972 = 7 Stück über 2100 Fl. = 3600 03

Audienz.

Kronprinz begab Sich gestern Morgen mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich und sechs Herren zur Treibjagd auf Schnepfen in das Spandauer Revier und kehrte um 5 Uhr nach Berlin zurück.

Königlichen Hoheiten der b Kronprinzessin die russischen Generale von Richter und

Fürst Mierski.

Kaisers wesenden aktiven Generale,

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Abends 7 Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen und Kronprinz und die

Majestät des

Allerhöchsten Befehl Sr und Königs werden die gesammten hier an⸗ unter Führung des kom⸗ Generals der

mandirenden Generals des Garde⸗Corps, Infanterie von Pape, morgen Mittag 12 ½ Uhr den Fürsten von Bismarck im Namen der Armee zu seinem Geburtstage beglückwünschen. Die Generale versammeln sich zu dem Zweck um 12 Uhr im großen Konferenzsaal des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums und begeben sich von dort in das Palais des Fürsten von Bismarck.

Der Bundesrath sowie der Ausschuß desselben für Justizwesen hielten heute Sitzungen.

Aus Anlaß eines Spezialfalles hat der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, um jeden Irrthum über die Auslegung des §. 7 ad. o des Regulativs vom 13. Januar 1882, betreffend die bauliche Unterhaltung der Dienst⸗ etablissements der Staats⸗Forstverwaltung, zu beseitigen, durch Cirkularverfügung vom 10. d. M. bestimmt, daß dem Nutznießer eines Etablissements bezüglich der Unter⸗ haltung der kleinen sog. Handfeuerspritzen nur die kleineren Reparaturen, welche zur Instandhaltung der Spritzen erforderlich sind, als Hanfdichtung, Oelen ꝛc. obliegen, dagegen die Erneuerung einzelner Theile der Spritzen, als Kolben, ꝛc. für siskalische Rechnung zu be⸗ wirken ist.

Der von der Ehefrau vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Brand eines im Eigenthum ihres Gatten stehenden Gebäudes ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 2. Januar d. J., als vor⸗

Großbritannien und Irland. London, 30. März. (W. T. B.) Die Königin und die Prinzessin Beatrice sind heute Nachmittag von Windsor nach Aix⸗les⸗bains

abgereist.

In der heutigen Unterhaussitzung erklärte der Unter⸗ Staatssekretär Lord Fitzmaurice: die englisch⸗deutsche Kommission werde die Frage wegen des Sklavenhandels in dem westlichen Theile des Stillen Oceans in Erwägung ziehen und Maßregeln zu einer Kontrole des⸗ selben empfehlen. Lord Fitzmaurice theilte ferner mit, daß die Antwort der russischen Regierung auf die englischen Vorschläge abgegangen sei. Den genauen Inhalt kenne die Regierung noch nicht, doch verlaute, daß in der⸗ selben der baldige Zusammentritt der Grenzreguli⸗ rungs⸗Kommission in Aussicht genommen sei, in der Hoffnung, daß sich durch diesen Zusammentritt die Auf⸗ regung auf beiden Seiten legen werde. Angesichts der versöhnlichen Antwort seien irritirende Bemerkungen nicht erwünscht, da sie die friedliche Lösung gefährden könnten. Gorst regte die Frage bezüglich der Abtretung Helgo⸗ lands an und hob hervor, daß Helgoland für England weder einen merkantilen noch einen strategischen Werth habe, während der Besitz der Insel von den Deutschen gewünscht werde. Im Laufe der Debatte erklärte der Unter⸗Staatssekretär Lord Fitzmaurice: er glaube nicht, daß in Deutschland be⸗ sondere Wünsche bezüglich Helgolands vorhanden seien; auch seien keine Beweise dafür da, daß die Helgo⸗ länder eine Annexion der Insel durch Deutschland wünschten. Er glaube, daß die Insel ihrer geographischen Lage nach eher dänische als deutsche Sympathien habe. Ferner würde die Abtretung der Insel der Nordseefischerei nachtheilig sein. Ueberdies könnte eine solche nur durch Parlamentsakte erfolgen; man würde es aber der Regierung sehr verübeln, wenn sie ein derartiges Gesetz einbrächte. Nach kurzer Debatte wurde der Gegenstand verlassen. 31. März. (W. T. B.) Der „Times“ zufolge haben die Vertreter der Türkei gestern die Deklara⸗ tion und Konvention bezüglich der egyptischen Finanzen unterzeichnet. 3 Die „Times“ sagt: England wolle keinen Krieg mit Rußland provoziren, Rußland aber auch keine strategischen und politischen Mittel gewähren, einen Krieg gegen England später wirkungsvoller führen zu können. Wenn

sätzliche resp. fahrlässige Brandstiftung aus §. 308 resp. §. 309 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen. 6

der streitige Wüstenstrich eines Kampfes nicht werth sei, möge Rußland auf denselben ver ichten

und beantragte, die Votirung dieses Kredits von der ebatte über die ministerielle Frage zu trennen. Die Worte des Hrn. Ferry riefen vielfache und lebhafte Unter⸗ brechungen hervor. Clémenceau verlangte die Ermächti⸗ gung zu einer Interpellation; derselbe billigte die Kredite, verurtheilte aber das Ministerium, das gestürzt werden müsse. Duval und Ribot erklärten sich zu allen Opfern bereit, aber erst nach dem Sturze des Ministeriums; dieselben warfen dem Cabinet vor, daß es die Wahrheit verheimlicht habe. Der Minister⸗Präsident verlangte die Priorität für die Wahl der Kommission zur Berathung der Kredit⸗ vorlage. Der Antrag wurde mit 308 gegen 161 Stimmen abge⸗ lehnt und die Priorität für die von Clémenceau einzu⸗ bringende Interpellation bewilligt. Herr Ferry er⸗ klärte, daß das Kabinet unter diesen Umständen seine Demission gebe. Laisant von der äußersten Linken und Delafoss e, von der Rechten verlangten, daß das Ministerium in Anklagezustand versetzt werde. Delafosse verlangte die Dringlichkeit für seinen Antrag. Dieselbe wurde jedoch mit 304 gegen 161 Stimmen abgelehnt. Der Präsident Brisson zollte der Tapferkeit der Sol⸗ daten und Matrosen in Tongking, welche die er⸗ littene Niederlage wieder gut machen würden, ehrende Anerkennung. Die Kammer beschloß sodann, sofort in den Bureaux zusammenzutreten, um die Kommission für die Kreditvorlage zu wählen, doch wurde der Zu⸗ sammentritt der Bureaux später wieder verschoben und die Sitzung aufgehoben.

„Vor den Ein gängen zur Kammer wurden die De⸗ putirten von der dort versammelten Menge mit vereinzelten Rufen: „Nieder mit Ferry!“ „Nieder mit der Majorität!“ emfangen.

Im Senat erwähnte der Präsident Leroyer die

schmerzlichen Nachrichten aus Tongking und gab der Bewunderung und Sympathie des Senats für die Soldaten und Matrosen Ausdruck. Der Senat müsse die für den Krieg erforderlichen H ülfsmittel bewilligen. Léon Say sagte: man müsse zunächst die Thatsachen genau kennen; er werde deshalb ein Amendement zu der Kreditvorlage ein⸗ bringen. Die Sitzung wurde darauf zunächst suspendirt und sodann auf die Nachricht von der Demission des Kabinets geschlossen. 8 Nach Schluß der Sitzung der Deputirtenkammer wählten die Bureaux die Mitglieder der Kommission zur Prü⸗ fung der Kreditvorlage. Sämmtliche Mitglieder sind für die Bewilligung des Kredits, behalten sich indeß vor, von dem neuen Kabinet noch Aufklärungen zu verlangen. Einige Mitglieder sind für die Rückkehr zu einer gemäßigten Kolonialpolitik, sobald Revanche an China genommen sei.

Nach der Sitzung der Kammer hatte der Präsident der⸗ selben, Brisson, mit dem Präsidenten Grévy eine Unter⸗ redung über die parlamentarische Lage. Wie die „Agence Havas“ meldet, hätte Hr. Grévy dem Kammer⸗Präsidenten vorgeschlagen, ein neues Kabinet zu bilden, Brisson jedoch geglaubt, diesen Vorschlag nicht annehmen zu sollen. Der Präsident Grévy habe darauf Hrn. de Freyecinet zu sich beschieden und ihm den Vorsitz in dem neuen Kabinet ange⸗ boten. Freyecinet habe sich 24 Stunden Bedenkzeit ausgebeten.

31. März. (W. T. B.) Die heutigen Morgen⸗ zeitungen sprechen sich dahin aus, daß der Kabinets⸗ wechsel in den internationalen Beziehungen Frank⸗ reichs Nichts ändern werde. Die „République francaise“ sagt: in dem neu zu bildenden Kabinet müßten alle Gruppen der Majorität vertreten sein.

Rumänien. Bukarest, 29. März. (W. T. B.) In der Antwort auf die Note des französischen Gesandten wegen Verlängerung der Bestimmungen, wonach die fran⸗ zösischen Handelsartikel bis zum Ablauf der mit Oester⸗ reich⸗Ungarn abgeschlossenen Konvention wie die einer meist⸗ begünstigten Nation behandelt werden, spricht die Regierung

ihr Bedauern darüber aus, die jüngsten einstimmigen Voten

der Kammer und des Senats nicht abändern zu können, nach

115

kommenen Gelegenheit im Trüben zu fi

Da auch das Centrum das Gewich die Erhöhung der Getreidezölle angebracht sein,

Sache näher auf den Grund gehen.

gehörte oder nicht. Diese Frage müssen wir unbedingt des Hrn. Professor Dr. Kühn in Leipzi

wahre Fundament Daß dies stärkste Bollwerk eines g

Thatsachen. im Allgemeinen sind nach den Unter von Isenburg⸗Birstein um 76 %

Gemeinde⸗ und Staatssteuern des Getreide⸗Imports Seitens Verhältnissen produzirenden Länder, wie Indien u. a. m., Europas

Landwirth seit Jahren mit Verlust

Der deutsche Landwirth, der Mühe gaben nebst Zinsen aus seinem zuschlagen verliert seine Kaufkraft und Jahr zu Jahr mehr. deutschen Vaterlandes

schwer

nicht gleich Industrie sind ja nur deshalb beschlosser ländischen Markt und den Arbeitern

gelegenheit zu bewahren! Was helfen a

die Landwirthschaft, nur das Nöthigste I. mit Verlust arbeitet? ie

Werden die Lebensmittelpreise in Folge steigen, event. wenn mit Ja beantwortet selben in die Höhe gehen? Diese Frage zu bejahen, ist nicht angänglich. Wie d über diese Schutzzölle denken, lesen (1879) des Hrn.

selbe besagt im Auszug: „. . . rührt unmittelbar die Tasche unserer züchter, Getreide⸗ und Provisionshändler und hat dabei

legen, ganz

verhindern wird man nicht können,

en durch die Einführung von Getreid eutschland geschehen.“ Diese Voraussagungen des amerikani

1879 gestiegen, sondern beträchtlich gesu

Ueberproduktion zum Nachtheile der sch

Hetrei in die Waagschale warf, so dürfte es uns mit dem angeblich schon vertheuerten „Brode des armen Mannes“ ebenfalls etwas h eschästigen, indem wir der 1 ir wollen zunächst untersuchen, ob eine Zollerhöhung auf Getreide überhaupt auf die T

besitzen wir im Deutschen Reich 5 276 344 selbständige, landwirth⸗ schaftliche Betriebe, eine Thatsache, welche den v“ des deutschen Vaterlandes deutlich erkennen

wirthschaft, in der That stark unterminirt ist, Die Kosten der Bedürfnisse

seit 1870, die ländlichen Arbeits⸗ löhne um 100 % also ums Doppelte gestiegen, von den drückenden . zu schweigen. er

welche ihre Ueberproduktion nach dem Westen zu allen Preisen absetzen müssen und deshalb mit Vergnügen den 1879 beschlossenen kleinen Zoll selbst getragen Preise für Roggen und Weizen so tief gesunken, daß der deutsche zu arbeiten gezwungen ist! 1

Daß diese Thatsache für die Industrie des auch dem einfachsten Arbeiter einleuchten.

wenn der zahlreichste Stand der Erwerbenden im Deutschen Reiche,

Die Nothwendigkeit, der schutzbedürftigen und dem Auslande gegenüber wehrlosen Landwirthschaft gleich der Industrie durch aus⸗ giebige Schutzzölle aufzuhelfen, glauben wir nachgewiesen zu haben, und ebenso das wichtige Interesse, welches die Industrie und die darin beschäftigten Arbeiter ‚daran haben, daß es den Landwirthen besser gehen müsse, um sie für die Abnahme der Produkte der vater⸗ ländischen Industrie kaufkräftiger zu machen.

Die für den arbeitenden Stand wichtigste Frage bleibt nun die:

3 Bürgermeisters Mooren (Eupen): an den Bauernstand in den Rheinlanden“ auf S. 62/63. Dort wird eine Auslassung der „Deutschen Illin. Staatsztg.“ citirt; der⸗ Was dagegen in Berlin vorgeht, be⸗ (amerikanischen) Bauern, Vieh⸗

kräftigen Einfuhrzoll auf fremdes gethesde, 1 egen. ausdrückli en Zweck im Auge, die Einfuhr von Amerika nach Deutschland 1. - dern wohl aber kann man erreichen, daß die Zölle von den amerikanischen Bauern und Viehzüchtern be⸗ zahlt werden, mit anderen Worten, daß diese ihre Produkte zum Ver⸗ sandt nach Deutschland um so viel billiger als jetzt verkaufen müssen, wie der darauf zu legende Zoll beträgt. und Fleisch in unseren westlichen Staaten ist, namentlich in Folge der massenhaften Binnenauswanderung der letzten Jahre so riesig ge⸗ worden, überschreitet den inländischen Bedarf in so gewaltigem Maße, daß für den Ueberschuß ein Absatz im Auslande gesucht werden muß. Allein wer genöthigt ist, zu verkaufen, der muß sich in der Regel den Preis vom Käufer bestimmen lassen, und das würde im vorliegenden

denen verschiedener deutschen Zeitungen vollständig erfüllt. treide⸗ und die Brodpreise sind nicht nur nicht um den Zoll

schen. t seiner Zahl vorläufig für

kejahen. Nach einer Schrift g über denselben Gegenstand

eordneten Staates, die Land⸗ beweisen folgende des deutschen Landwirthes suchungen des Fürsten Karl

. In Folge weit günstigeren Rußland, Ungarn,

unter Amerika,

haben, sind die

hat, seine Steuern und Ab⸗ belasteten Besitztbum beraus⸗ seine Verbrauchsfähigkeit von

kann, muß Schutzzölle der n worden, derselben den in⸗ damit eine ständige Arbeits⸗ ber der Industrie diese Zölle,

sein

gültig

kaufen kann, weil sie seit

der Schutzzölle auf Getreide werden die Löhne mit den⸗ unbedingt zu verneinen oder ie ausländischen Importeure

wir in einem Werkchen „Ein Wort

. Man will dort einen sehr Schlachtvieh und Fleisch

Sie völlig

Die Erzeugung von Korn

e⸗ und Fleischschutzzöllen in

schen Blattes haben 8* 8, ie Ge⸗

Madrid —, 22. bis 28. Februar:

dann bis zu Ende der vorwiegend blieben,

in Berlin, nach Nordwest, Temperatur der Luft male etwas,

Die Sterblichkeit Großstädten Europas, Insbesondere war sie steigerte. schen Städte stieg auf Jahr berechnet).

. Unter den Todesur Fieber häufiger,

Liverpool, Manchester,

Paris die Zahl derselbe

g. O., Paris, München, Leipzig,

Karlsruhe, Greiz, Biele die Zahl der Opfer an

in der Vorwoche gemeldet. Wien, Paris, St. Petersb aus deutschen Städten Sterbefälle an Liverpool, Manchester,

fälle an Pocken berichtet. in Rom, Venedig, Tur Die Schulspa gründer, K. Rath Weiß, kulturverein ein Referat

nehmen.

sparten. Zu Ende

Die ersparte

eit nken, weil die a.edns wer belasteten einheimischen

11““

Folg

genommen haben. Sch

in Alexandria 320 in New⸗York 29,3, in Chicago —, in St. Louis —, in Cincinnati 23,7, in Kalkutta 32,7, in Bombay 28,7, in Madras 43,0 Beim Beginn der Berichtswoche waren an nordwestliche, römungen vorherrschend, die am 17., in Berlin, Heilige t und Karlsruhe schon am 16. nach n und S heirt und in Konitz zu Stü vach t z ürmen anwachsend, Heiligenstadt, in Karlsruhe

mittel nicht ganz erreicht. meisten Stationen, mit zu Ende der Woche gemeldet und Hagel, fielen besonders in ruck der Luft stieg bis zum 16, nahm dann Anfangs 18. jedoch rapid ab, stieg am 19. 88 20. 8oE von Neuem und rasch zu fallen, doch der Woche an allen Stationen wieder z

Die allgemein

Fieber blieben in beschränkter wurden etwas mehr, aus St. Petersburg etwas weniger Todesfälle als

aus Prag, Warschau, Odessa,

Orten in 458 Schulen Sparkassen 151 461 Fl. eingelegt waren. 8 belief sich auf 20 Schulen, 2093 waren von 81¼ angemeldeten Schulen no Summe würde noch bed jene Gelder hinzurechnen würde, w vent des Schuljahres zur Deckung ihre

n seit ihrer G

in

Woche,

Bremen

nach

Turin —, in Bukarest 28,1, h

Ferner in der Zeit vom Philadelphia 26,4, in in San Franzisko

den meisten deuts Karleruhe nordöstliche cen

Köln

ea9 bg8 1 der Woche un in vorüb Nordost liefen.

überstieg an den meisten Stationen die nor⸗

Ausnahme von Maße. hat in der B namentlich in

26,9 von 26,0 d

alters an der St vonnehmnlic nanh 88

er Ster eit eine höhere, so d L (aufs Jahr gerechnet) 85 Säuglinge sta in Berlin 75, in München 119. 8 Ulachend paäctten Masern, Scharlach, theri Kindbettfieb bvorhergegangenen phtherie und Kindbettfieber seltener als und akute entzündliche Prozesse der Athmungs ßte Lungenphthisen dagegen weniger Todesfäle 3Eterzvesie atem me waren in München, Leipzig, P

Woche zum

Niederschläge, der 2. Wochenhälfte Der beim

8 H z5 un an d während in Berlin, Feankfnt. z besonders in

nur in Karlsruhe wurde das vieljährige Monats Leichte Nachtfröste wurden 8 88

jedoch aus den Bremen und Köln, besonders zum Theil Schner ziemlich allgemein, Wochenbeginn hohe

etwas, um am 20. Abends

nahm der Luftdruck zu Ende

u. erichtswoche in den meisten den deutschen, zugenommen.

in den rheinischen Städtegruppen eine ge⸗ e Sterblichkeitsverhältnißzahl nn 5

für die deut⸗ er Vorwoche (pro Mille und Betheilgung des Säuglings⸗

rben gegen 75 der Vorwoche, Keuchhusten, typhöse Tode. Auch Darmkatarrhe Sterbefälle an Masern

anau, London, Glasgow, Stockholm zahlreich,

a. O., Bockenheim, Wien, Amsterdam,

n abnahm. Das Scharlachfieber verlief meist

milder, nur in Hamburg, Berlin, Warschau war die eine etwas größere. Die Ster war in Berlin, Königsberg, Dr arschau eine ipzig, Cbarlottenburg, holm, Christiania, St. Petersburg war die Zahl der Todesfälle an K.

geringe

feld, Amsterdam,

ahl der Sterbefälle

blichkeit an Diphtherie und Crou esden, Mühlhausen i. Th. F askfach

re, in Stolp, Greifswald,

Hamburg, Wien, London, Stock⸗ eine größere. euchhusten, namentlich in Berlin,

Ansehnlich gesteigert

Glasgow. In London hat

Keuchhusten etwas abgenommen. Typhöse

Ausdehnung;

in Düsseldorf, Paris

Ein Sterbefall an Flecklyphus kam aus Königs⸗

berg zur Mittheilung. Darmkatarrhe der Kinder führten in Berlin,

urg häufiger zum Tode. Ruhrtodesfälle kamen

2, an Kindbett

Pocken wurden aus deutschen Chemnitz, Köln mitgetheilt. 8

St. Petersburg, in,

rkassen in Un

Ueber den Stand der Schulsparkassen

vor kurzer Zeit

Auch aus Krakau,

fieber 22 zur

eber Meldung. Städten 3,

je 1 aus Thorn, Prag, Basel, Paris, Alexandria werden einzelne,

Kalkutta, Bombay mehrfache, Todes⸗ (ecers Berbeeeh. traten die - riest, ien und Lond . 8 der Todesfälle an Cholera blieb Ende Jan dee ebruar in Kalkutta bezw. in Bombay eine beschränkte.

Pocken anuar und Anfang garn. Oesterr. Oekonomist.)

in Ungarn hat deren Be⸗ im ungarischen Landes⸗Agri⸗

erstattet, dem wir nachstehende Angaben ent⸗

Im Jahre 1876 wurden in Schulsparkassen begründet, in denen 2621 Schüler

ende Uebersicht Begründunz.

15 Schulen an 13 Orten

13 337 Fl. er⸗

des Schuljahres 1883/84 befanden sich an 317

in denen von 24 085 Schülern Zunahme im Sparer und

letzten Schuljahre 19 881 Fl.; dabei ch keine Ausweise eingesendet.

ender sein, wenn man auch elche die Schüler vor dem Schluß r verschiedenen Bedürfnisse heraus⸗

zeigt die

8*

Entwickelung der