1885 / 83 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

häfen im Jahre 1884. Nach Amsterdam eingeführt wurden vom Rhein her 99 186 949 kg Waaren gegen 122 044 427 kg im Jahre 1883; von Amsterdam ausgeführt nach den deutschen Handelsstädten am Rhein wurden. 74 944 509 kg Waare gegen 54 009 025 kg im Vorjahre. Während sich also Amsterdams Import vom Rhein her im vergangenen Jahre um 18 ¼¾ % verminderte, nahm der Export dieses Hafens nach deutschen Rheinplätzen um 38 ¾ % zu. Von den ausge⸗ führten Waaren gingen

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9 663 302

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1 798 417 —. 2 129 498 . 13 369 282 3 960 965 238 924 436 602

Außerdem per Dampfboot

Berlin, 9. April 1885.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) Bei der heute beendeten Ziehung der 1. Klasse 72. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:

1 Gewinn von 15 000 auf Nr. 2313. 1 Gewinn von 9000 auf Nr. 93 332.

1 Gewinn von 3600 auf Nr. 90 446.

2 Gewinne von 300 auf Nr. 28 016. 32 922.

Die Burg und die Burggrafen zu Nürnberg. Von Christian Meyer.

Da wo an der Grenze der heutigen drei bayrischen Kreise Ober⸗ und Mittelfranken und Oberpfalz die Höhen des fränkischen Jura das flache Flußgebiet der unteren Pegnitz wie ein fester Wall umlagern, erhebt sich an der Nordseite dieses Flusses kurz vor seinem Eintritt in die Regnitz mitten aus der Ebene ein Felsplateau von bedeutendem Umfange, das nach dem Fluß zu hügelartig verläuft, gegen Norden aber tief und faft senkrecht abfällt. Die Natur selbst scheint diesen Felsen in die weite Ebene, die ringsum von ihm beherrscht wird, wie einen Wächter hingesetzt zu haben, und die mannigfaltigen und zahl⸗ reichen Völkerstämme, die seit den frühesten Zeiten bis herab zur Unterwerfung des heutigen nördlichen Bayerns unter die Herrschaft des fränkischen Reiches hier wandernd und erobernd zusammengestoßen sind und der heutigen dortigen Bevölkerung jenen eigenthümlichen Mischlingscharakter verliehen haben, der sie von den bayrischen und schwäbischen Nachbarn so merkwürdig unterscheidet, hatten nur einen geringen Aufwand von Kunstfertigkeit nothwendig, um aus jener felsigen Höhe ein mächtiges, die ganze Gegend ringsum beherrschendes Bollwerk herzustellen. Als nach dem Sturze des großen Thüringerreiches, dessen füdliche Grenze zur Zeit seiner höchsten Machtentfaltung bis an die Donau

eerabgereicht hatte, das heutige bayerische Franken dem fränkischen Reiche einverleibt wurde, stoßen uns die ersten sicheren Nachrichten über die Bewohner dieser Gegenden auf. Den Grundstock der Be⸗ völkerung bildete das alteingesessene thüringische Element; neben oder 1ee- über ihm hatte sich der von Nordwesten vorgedrungene Franke estgesetzt, um dann bei der nahen Verwandtschaft beider Volksstämme und der Gleichheit ihres Kulturgrads schon bald in einen einzigen Stamm zusammenzuschmelzen. Vom Südosten her trat das Baypern⸗ land, das sich wenigstens in der letzten Zeit des Thüringerreiches sicher über die Donau herüber, etwa in dem Umfang der heutigen Oberpfalz, erstreckt hat, nahe genug heran, um auf die Bevölkerung dieser süd⸗ östlichsten Landspitze Frankens, ihre Sprache und Sitte einen noch heute wohl erkennbaren nachbarlichen Einfluß auszuüben. Dunkler, aber darum nicht weniger einflußreich waren die Beziehungen zu den vom Norden und Nordosten her bis in das Herz Mittelfrankens, ja in ein⸗ 8 Versprengungen bis an die Jagst und den Kocher vorgedrungenen aven. Die jedenfalls nicht immer friedfertigen Beziehungen zu diesen Nachbarn einerseits, wie die Nothwendigkeit des Schutzes einer aus verschiedenen Ursachen gerade im südlichen Ostfranken besonders massenhaft vorhandenen Reichs⸗ und königlichen Hausguts andererseits machen es, wenn uns auch darüber vorerst noch keine urkundlichen Zeugnisse vorliegen, wahrscheinlich, daß schon in den ersten Jahr⸗ hunderten der fränkischen Herrschaft jenes Felsplateau am unteren Lauf der Pegnitz zur Vertheidigung der Umgegend befestigt war. Doch scheint eine eigentliche Burg und eine sich an diese anschließende rößere Ansiedelung kaum vor der Mitte des 11. Jahrhunderts be⸗ anden zu haben: nur so erklärt es sich, daß noch bei Errichtung des Bisthums Bamberg (1007) und bei der Abgrenzung seines Sprengels gegen das Bisthum Eichstätt von Nürnberg keine Erwähnung geschieht, obwohl die Grenze beider Kirchensprengel gerade an der Pegnitz mitten durch die spätere Stadt hindurchging. Der Weg von Regensburg nach Bamberg, welchen König Konrad II. im Jahre 1025, wie die von ihm auf der Reise ausgestellten Urkunden beweisen, zurücklegte, führte bei Nürnberg vorüber; allein nicht dort, sondern in dem eine halbe Meile darxon entfernten unscheinbaren Mögeldorf hat der König eine Urkunde ausgestellt. Nürnbergs Name findet sich überhaupt nicht früber als in zwei Urkunden König Heinrichs III. von 1050 und 1051 genannt, die von dort datirt sind. Daß dieser den Ort auch sonst begünstigte, daß er den Markt des benachbarten Fürth nach Nürnberg verlegte, erfahren wir aus einer Urkunde seines Sohnes König Heinrichs IV. von 1062, welcher den Markt nebst Zoll⸗ und Münzrecht an Fürth zurückgab. Anderes berichten dann später die Reichschronisten. Zum Jahre 1072 bemerkt Lambert von Hersfeld, der erste Schrift⸗ steller, der Nürnbergs gedenkt, in seinen Annalen, daß damals das Gedächtniß des heiligen Sebald zu Nürnberg berühmt geworden sei und ein großer Zulauf des bei ihm Hülfe suchenden Volkes statt⸗ gefunden habe. Dort erhob im folgenden Jahre Regenger seine lügenhafte Anklage gegen den tief gedemüthigten Heinrich IV., der auf dem Wege von Würzburg nach Regensburg daselbst verweilte; dort empfing derselbe König gleich nach Ostern 1074 die Legaten Gregors VII. und legte vor ihnen ein reuevolles Bekenntniß ab. Oefter wird seit⸗ dem Nürnberg als Burg, dann auch als kaiserlicher oder königlicher Ort in Urkunden genannt. Heinrich V. belagerte die Burg, als er den Vater, der ihm zu lang regierte, im Jahre 1105 bekriegte, und bezwanz sie nach zweimonatlicher Einschließung durch Vertrag; die leichzeitigen Quellen wissen aber nichts von der angeblichen Zer⸗ örung der Stadt, von der die späteren Chroniken bei dieser Gelegenheit ausführlich berichten.

Aus diesen historischen Zeugnissen geht hervor, daß die Burg zu Nürnburg auf der Felsenhöhe an der Pegnitz erst in den Zeiten der letzten fränkischen Kaiser ein namhafter Ort und wichtiger militäri⸗ scher Stützpunkt in Franken geworden ist. Die Stadt lehnte sich nach und nach an die Burg an, und deren Beginn ist naturgemäß darin zu suchen, daß sich vor dem Thore der Burg, gegen die Pegnitz zu, einzelne Bewohner ansiedelten. Ihre Hütten standen naturgemäß ursprünglich in zwei Reihen einander gegenüber, und die Breite Straße, welche jetzt noch vom sogenannten fünfeckigen Thurm aus, am Rathhaus, der Sebalduskirche und dem Markt vorüber nach der Fleischbrücke geht, ist jedenfalls, nach der Naturgeschichte der Städte⸗ bildung zu schließen, dieser älzeste Theil der Stadt. Der Plan der Stadt zeigt keinen anderen Straßenzug, welcher ähnlich entstanden sein könnte, und so läßt sich daraus der wichtige Schluß ziehen, daß der Eingang zur Burg von jeher in der Nähe des fünfeckigen Thurmes

gewesen sein muß. Ein Blick auf die Gestalt des Felsens aber zeigt, daß dieser fünfeckige Thurm an der schwächsten Stelle steht, daß er also nicht allein, beherrscht vom Plateau, als Werk dagestanden haben kann, daß vielmehr jede, auch die erste Befestigung den Fels vollständig umschlossen haben muß, da sich noch zwei Abtheilungen höher erheben, der Besitz aber von dem höchsten Punkt abhängig ist.

Wir können aber auch noch eine weitere Folgerung aus dem Terrain ziehen. Während dasselbe, wohl mit verhältnißmäßig geringer Nachhilfe, nach allen Seiten hin in Vertheidigungszustand gesetzt werden konnte, ist dies nicht der Fall vom fünfeckigen Thurm gegen Osten. Es mußte also dort durch ein besonderes, mehr oder minder selbständiges Werk, der leicht zu forcirende Aufsteig vom jetzigen Paniersplatze her an der Stelle, wo heute die Kaiserstallung steht, vertheidigt werden. Es muß also die später sogenannte burggräfliche Burg, welche dort stand, gleichfalls in die früheste Zeit veechen. Den Raum vor der burggräflichen Burg mögen schon früher Wohnungen der der Burg eingenommen haben, und so die beiden Wnershassen entstanden sein, welche jetzt noch vom Paniers⸗ platz zur Burg führen. Vielleicht waren auch sie noch mit einer Mauer, mindestens mit Palissaden umschlossen.

Aber auch wenn diese Söldnergassen erst später entstanden sind, wenn wir uns die Anlage mit der genannten Vorburg abgeschlossen denken, so war doch der gesammten Burganlage von vornherein eine solche räumliche Ausdehnung angewiesen, daß sie damals kaum von einer zweiten im Reiche übertroffen wurde. Denn hei einer mittleren Breite von ca. 50 bis 60 Metern hatte die Anlage eine Längenaus⸗ dehnung von etwa 220 Meter. Es war also auch die Nothwendigkeit vorhanden, eine stattliche Burg zu errichten, wie solche zur Festhaltung einer dünn bevölkerten, damals noch nicht im Hauptverkehr liegenden Gegend nur die höchste Reichsgewalt, nicht etwa irgend ein Privat⸗ besitzer errichten konnte.

Wie die erste Befestigung der Burg hergestellt wurde, läßt sich auch wohl annäherungsweise aus der Gewohnheit der Zeit ableiten. Es mögen einzelne Bauten aus Stein gewissermaßen als Kern sofort errichtet worden sein, während das Holz des naheliegenden Reichs⸗ waldes dazu diente, eine Anzahl Gebäude zu errichten und selbst die umschließenden Mauern aus diesem Material hberzustellen, bis nach und nach Steinbauten jene ersten Holzbauten ablösten. Der am Ort gebrochene Stein mag damals nicht tauglich erschienen sein, und man bediente sich eines harten, geblich weißen Sandsteins, der nicht in der Nähe, wohl aber bei Wendelstein vorkommt, um sorgfältig gefügtes Mauerwerk herzustellen, wie es noch in den unteren Theilen des fünfeckigen Thurmes erhalten ist, welcher ja auch von der Tradition stets als das älteste noch erhaltene Bauwerk Nürnbergs r. wird und im späteren Mittelalter den Namen Alt⸗Nürn⸗ erg trug.

Solcher Gestalt ist die älteste Kaiserburg zu Nürnberg zu denken. Der Kaiser aber hielt sie nicht immerwährend in persönlichem Besitz. Es mußte also für deren Pertheidigung durch einen Kaiserlichen Beamten gesorgt sein. Nach der Sitte der Zeit mußte demselben die Burg und mit ihr auch Rechte über die um dieselbe entstehende Stadt als Lehen übertragen sein, die im Anschluß an eine solch mächtige Burg namentlich durch den zeitweiligen Aufenthalt der Kaiser daselbst sich rasch heben mußte. Für die Befriedigung der nächsten Bedürfnisse der ständigen Burgbesatzung war aber wohl vorerst durch Einrichtungen innerhalb des Burgrayons gesorgt. Wir haben uns also auf dem Plateau innerhalb der Vertheidigunglinie äauch eine Anzahl von Gebäuden aller Art zu denken, in denen die Besatzung wohnte und arbeitete. Zu diesen Bedürfnissen gehörte natürlich auch die Sorge für das geistliche Wohl, und wir haben in dem alten Walpurgiskirchlein in der Mitte der ganzen Anlage jeden⸗ falls die älteste Burgpfarre zu sehen und rings um dieselbe den Fried⸗ hof der Besatzung, während in der Stadt unten, dort, wo heute die Sebalduskirche steht, ein kleines dem heiligen Petrus geweihtes Kirchlein sich erhob, das nach Poppenreuth eingepfarrt war.

Der Beamte, welcher mit der Vertheidigung der Burg für den Kaiser, sowie mit Ausübung mannigfacher Rechte über die Stadt und einen größeren Landbezirk betraut war, ist der praefectus, später Burgaraf. Die früheste urkundliche Erwähnung eines solchen findet sich erst zum Jahre 1138, und zwar in einer Urkunde König Conrads III. vom 28. Mai, in welcher unter den Zeugen ein Godefridus castellanus de Nurenberch auftritt. Ein Gottfried von Nürnberg erscheint aller⸗ dings schon fünfzehn Jahre früher in einer Urkunde König Heinrichs V. vom 25. März und dann noch einmal 1125 in Verbindung mit einem jüngeren Gottfried von Nürnberg. Vermuthlich ist dieser jüngere Gottfried von Nürnberg und der Burggraf Gottfried von 1138 eine und dieselbe Person. Wenn Stillfried und Riedel die Reihe der Nürnberger Burggrafen bis 1103 zurück verfolgen zu können glauben, indem sie außer dem zu 1138 beglaubigten Gottfried junior einen Gottfried senior und einen Bruder desselben, Conrad, annehmen, so können sie sich hierbei lediglich auf die Autorität Meisterlins stützen, dessen Angaben für jene älteste Zeit jedoch, da seine Chronik erst 1480 geschrieben ist, keinen vollen Glauben verdienen. Dieser Nürnberger Chronist berichtet, daß 1103 Conrad und Gottfried von Razaza das Schloß Nürnberg, so ihnen der Kaiser Heinrich IV. anvertraut, gegen dessen aufrührerischen Sohn so tapfer vertheidigten, daß der Belagerer abziehen mußte, wenn er auch die Stadt in seine Gewalt bekam, die er dann von Grund aus zerstört habe; erst 1105 habe sich ihm auch die Burg ergeben müssen. Die gleichzeitigen Quellen wissen jedoch, wie wir bereits erwähnt haben, lediglich von einer Einnahme der Burg im Jahre 1105 zu berichten; insbesondere sind die Namen der damaligen Burggrafen in keiner Weise beglaubigt. Damit fällt auch der Hauptbeweis der nach dem Vorgang von G. P. Stelzer († 1724) von Stillfried versuchten Herleitung der ältesten Burggrafen von Nürnberg von den niederösterreichischen Grafen von Retz in sich zusammen, da die anderweitigen für diese Abstammung beigebrachten Gründe keineswegs zwingender Natur sind. Das älteste Wappen der Nürnberger Burg⸗ grafen, ein ungekrönter Löwe, mag eine Aehnlichkeit mit dem alten Stadtsiegel von Retz das Wappen der Grafen von Retz ist ver⸗ loren gegangen aufweisen, aber aus einer solchen Aehnlichkeit auf eine Identität der ältesten Nürnberger Burggrafen mit den Grafen von Retz zu schließen, ist doch allzu gewagt. Ebenso wenig liefert der andere von Stillfried angezogene Umstand des reichen Güterbesitzes der späteren Nürnberger Burggrafen in Niederösterreich einen Beweis für die angedeutete Abstammung, da dieser Besitz offenbar noch andere Ursachen gehabt haben kann.

Wie die Herleitung der ältesten Burggrafen von Nürnberg von den Grafen von Retz, so ist auch die von Stillfried auf⸗ gebaute Genealogie derselben unsicher. Urkundlich beglaubigt sind lediglich die Namen einiger Burggrafen: nämlich die bereits genannten Gottfriede, von denen der jüngere bis 1160 vorkommt, ein Burggraf Conrad, der es sind böchst wahrscheinlich wieder zwei Personen desselben Namens auseinander zu halten bis zum Jahre 1190 ver⸗ schiedene Male erscheint. Welcher Familie diese. Gottfriede und Conrade angehört und in welchem genealogischen Zusammenhang sie zu einander gestanden haben, ist völlig unsicher. Nur so viel dürfte feststehen, daß jene ältesten Burggrafen mit größerer Wahrscheinlichkeit einer einheimischen fränkischen als einer entfernten niederösterreichischen Familie angehört haben.

Seit 1192 erscheint dann ein Burggraf Friedrich, der von den Gelehrten der burggräflichen Geschichte füͤr den ersten zollernschen Burg⸗ grafen von Nürnberg gehalten wird. Sichere Beweise sind jedoch bis zur Stunde für diese Annahme nicht erbracht worden, obschon sich das Gewicht der von Stillfried angezogenen Beweisstellen nicht ver⸗ kennen läßt, und jedenfalls eine abweichende Meinung nicht mit gleich guten Gründen gestützt werden kann.

Mit den übrigen Besitzungen des salischen Kaiserhauses in Franken und Schwaben war inzwischen auch Nürnberg an die Erben desselben, die Staufer, gekommen. Nachdem diese zur Königswürde gelangt waren, wurde Nürnberg wieder staufische Königs⸗ und Kaiserburg. Neben dieser wuchs nun auch die Stadt heran. König Conrad III., dem die Gründung des Scholtenklosters zu St. Aegidien zugeschrieben wird, und sein Nachfolger Friedrich I. verweilten öfter in Nürnberg. Von letzterem wurden auch schon einige Fürsten⸗ oder Reichstage dort abgehalten.

Mit der Bedeutung der Stadt hob sich auch die der Burg und der Burggrafen. Der ursprüngliche Charakter des burggräflichen Amts läßt sich jedoch deshalb nur schwer bestimmen, weil es in der⸗ jenigen Zeit, für welche wir zuerst eine sichere Nachricht über seinen Umfang haben, bereits manches von seiner alten Bedeutung ein⸗ gebüßt haben muß. Namentlich gingen im vorigen Jahrhundert, wo die Frage zum politischen Streitpunkt zwischen den branden⸗ burgischen und Nürnberger Publizisten wurde, die Anschauungen fast diametral auseinander. Nürnbergischerseits wollte man die Burg⸗ grafen womöglich zu bloßen Befehlshabern der Kaiserlichen Burg im engsten Sinn oder gar zu bloßen Burgmannen erniedrigen, ihre mit dem Amt verbundenen Besitzungen zu bloßen Burghutlehnen machen. Andererseits wollte man aus der Burggrafschaft (und eigentlich ledig⸗ lich aus dem Namen und dem von den Burggrafen besessenen Kaiser⸗ lichen Landgericht) eine Landeshoheit zum mindesten über das halbe Frankenland herleiten. Auf beiden Seiten wurden dabei die wenigen wirklich historischen Spuren auf das willkürlichste und abenteuerlichste benutzt, oft wohl in einem redlichen, aber beschränkten und bethörten Eifer für das Interesse der Partei, der man angehörte, mitunter aber auch wohl nicht ohne Unlauterkeit der Motive, nicht ohne Be⸗ wußtsein der Schwäche, ja der völligen Unhaltbarkeit der vorgebrachten Argumente. Gegenwärtig, da diese Streitfragen ihre praktische Wichtigkeit verloren haben, ist es in jeder Beziehung leichter, diesen Gegenstand einer unbefangenen Untersuchung zu unterziehen.

Zuvörderst kann aus dem bloßen Namen Burggrafschaft (burg- graviatus, comitia burggraviae) nichts bestimmtes entnommen werden. Es liegt darin an und für sich nur ein Befehlshaberamt, und zwar jedenfalls nur ein militärisches, über eine Burg oder in einer Burg. Der Name Graf ist von ganz allgemeiner Bedeutung, er kommt in den mannigfaltigsten Anwendungen und Zusammensetzungen vor, für sehr untergeordnete Verhältnisse (Dorfgrebe, Salzgraf, Deichgraf), bis hinauf zu den angesehensten Würden (Gaugraf, Landgraf, Mark⸗ graf, Pfalzgraf). Das Gemeinsame ist blos der Begriff eines Vor⸗ stehers, eines Vorgesetzten. Der Ausdruck Burg (castrum), zusammen⸗ hängend mit bergen, bedeutet im Mittelalter einen festen Ort, be⸗ sonders ein festes Haus oder Schloß, auch einen ganzen größeren Ort, eine ganze Stadt, sofern sie durch eine völlig umfließende Befestigung eine große Burg wurde. Die meisten der überaus zahlreichen Burg⸗ grafen, die im deutschen Mittelalter vorkommen, waren über einzelne Burgen und kleine dazu gehörige Distrikte gesetzt. Einige waren in größeren Städten eine der vornehmsten oder selbst die höchste Lokal⸗ obrigkeit, wie zu Köln, Magdeburg u. a.

Die Burggrafen gehörten daher gewöhnlich nicht zu den wichtigsten, angesehensten Kaiserlichen Beamten und die Territorien, deren Bildung sich an die allmähliche Erblichkeit dieses Amtes anknüpft, nicht zu den bedeutendsten. Indessen gelangten doch einige, sei es kraft ursprüng⸗ lich eigenthümlich höher gestellter Verhältnisse, sei es durch die Gunst späterer Ereignisse und Umstände, zu einem so ausgezeichneten Range und einem solchen Gewicht, daß sie sich den vornehmsten, angesehensten Landesherren, den Fürsten beigesellen konnten. Dies war der Fall mit den Burggrafen von Meißen, vor allem aber mit den Burggrafen

von Nürnberg. (Schluß folgt.) Der Polizei⸗Präsident erinnert in einer Bekanntmachun vom 1. d. M. daran, daß jeder Hauseigenthümer verpflichtet ist, die voll⸗

ständige Räumung der auf seinem Grundstücke befindlichen Abtritts⸗ und Senkgruben, sofern diese nicht innerhalb der letzten vier

Wochen bereits vollständig geräumt worden sind, zunächst bis zum 1. Mai d. J. und später innerhalb der vom Polizei⸗Präsidio noch

zur Bekanntmachung gelangenden Fristen vornehmen zu lassen, und daß jeder Hauseigenthümer verrflichtet ist, die auf seinem Grundstück befindlichen Abtritts⸗ und Senkgruben, Latrinen, Schlammkasten, Abzugskanäle und Rinnsteine fortgesetzt so zu desinfiziren, daß die⸗ selben stets in geruchlosem Zustande sich befinden. . 1

Der Deutsche Jagdklub zur Pflege des Waidwerks und zur

Prüfung für Dachs⸗ und Hühnerhunde eröffnete sein Frühjahrs- Meeting mit einer Jährlingsschau für Jagdhunde aller Rassen, die heute im Garten der Schloßbrauerei zu Schöneberg ab⸗

gehalten wurde. Die Schau war offen für Jagdhunde aller Rassen

welche nach dem 1. Oktober 1883 geworfen, mindestens 8 Monate alt und deren beide Eltern im deutschen Hundestammbuch eingetragen oder eintragungsberechtigt sind, für bona fide rein gezüchtete, stichel⸗

haarige Vorstehhunde oder Griffons in denselben Altersgrenzen und

für Würfe obiger Rassen von eingetragenen Eltern und bona fide rein gezüchteten Griffons unter 6 Monate alt.

10 Pointer, 2 Gordon⸗Setter und 6 Würfe verschiedener Rassen Behufs der Eintragung in das Stammbuch wurden ferner 6 kurz haarige, 3 langhaarige und 4 stichelhaarige Vorstehhunde, 3 Dachs hunde und eine Pointerhündin den Preisrichtern vorgeführt. Endlich gelangten auch eine Anzahl ältere Hunde zur Vorführung, für welche

noch die Qualifikation zur Eintragung in das Stammbuch erworben werden soll. Unter den vorgeführten Hunden waren auch diesmal

ganz prächtige Thiere.

Krolls Theater. Die drei Conecerte von Eduard Strauß werden den Charakter von Promenaden⸗Concerten tragen insofern, als der Königssaal, wie bei den Bilse’'schen Concerten, dem

Publikum zwar Tische und Stühle, die Estrade, der Balkon und die Logen nummerirte Sitzplätze darbieten, der Römersaal und der Ritter⸗ saal mit ihren glänzenden neuen und elektrisch beleuchteten Malereien

aber zum Promeniren eingerichtet sind, so daß nach allen Seiten hin

dem Comfort des Publikums Rechnung getragen ist. Am Sonntag

ist der Anfang des Concerts auf 6 ½ Uhr, an den Wochentagen au 7 Uhr festgesetzt.

Hr. Thorvald Lammers, Concertsänger aus Christiania, gab gestern im Saal des Hotel de Rome ein Concert, in welchem er

zum ersten Male vor dem hiesigen Publikum erschien. Mit einer sehr wohlklingenden und umfangreichen Barytonstimme begabt, ließ der Sänger zugleich eine aufs Sorgfältigste geschulte künstlerische Durch⸗

bildung erkennen. Frei von jeder Neigung zum Tremoliren, war der Tonansatz in allen Lagen sicher, die Intonation stets rein und die 8

Aussprache deutlich. Besonders erfreute uns bei der an

so vollen und kräftigen Stimme die Beherrschung derselben in Anwendung des piano; der Gebrauch des Falsets und seine Verschmelzung mit den Tönen des Brustregisters waren von seltener Schönheit. Von den zum Vortrage gewählten

Kompositionen waren Schuberts Lieder aus der „Winterreise“, besonders „Gute Nacht“ und „Die Post“ sowie Löwe’'s hekannte Ballade: „Douglas“ von großer Wirkung, da der Künstler mit seiner

natürlichen Begabung auch eine feinsinnige, oft schwungvoll belebte

Ausdrucksweise verbindet. Einige kleinere Lieder von Kjerulf, Holter u. A. beschlossen den Abend. Die Pianistin Fräulein Martha

Schwieder und der Königliche Kammermusikus Hr. Felix

Meyer unterstützten das Konzert durch den wohlgelungenen

Vortrag der Sonate für Klavier und Violine von Grieg. In der beliebten Fantasie von Liszt über den Faustwalzer, bezw. in

einem Concert⸗Allegro für Geige, von Bazzini, trat Jeder der beiden

Mitwirkenden noch mit besonders virtuosen und sehr gelungenen Solo⸗ leistungen hervor. Das zahlreich erschienene Publikum spendete allen Betheiligten reichen und wohlverdienten Beifall.

Redacteur: Riede . Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner.

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

In Konkurrenz traten 44 Thiere und zwar 7 kurzhaarige deutsche Vorstehhunde, zwei langhaarige und drei stichelhaarige Vorstehhunde, 14 Dachshunde,

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Erste Beilage

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Berlin, Donnerstag, den 9. April

Lnrzeiger und Königlich Prenßüscen Stants⸗Anzeiger. 2

bis 31. März 1885 innerhalb des deu S4 2 1 . en Z02 e ts n b und Steuervergütung abgefertigten Fentscgen ge 18 bie tit dem An

Menge des abgefertigten Zuckers.

Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen trockenen Zucker in Krystall⸗, Krümel⸗

Mehlform von mindestens

98 % Polarisation (Nr. 698 des statistischen aarenverzeichnisses)

in der Zeit vom

Kandiszucker und Zucker in weißen vollen harten Broden (Nr. 697 des statisticcben und Waarenverzeichnisses)

Rohzucker von mindestens 88 % Polarisation (Nr. 699 des statistischen Waarenverzeichnisses)

Staaten bezw. Verwaltungs⸗

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¹) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckerme durh d, Die Nach ht sich aꝛ 1 gen, welche zum Export oder ieder i und dadurch vn e hhescesn Mearrte ende . 5n 1 also auf die virtlich nur Ausfuhr eiger Eeehke zerete atc ertagt Berichtigungen, 5 gẽ 88 etztveröffentlichten und der vorjährlgen Uebersicht beru en auf nachträglich eingegangenen .Perlin, den 7. April 1885.

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Kaiserliches Sstatistsches Amt.

ecker.

1885.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Musterheft von Formularen zur 2 Geschäftsführung von -err . r.222 Anleitung zu deren Gebrauch. Entworfen - karbeitet auf Grund des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 12 der amtlichen Normal⸗Statuten für Orts⸗ und Betriebs⸗Kranken⸗ assen, unter sachverständigem Beirath von Aufsichts⸗Beamten und ve geoßer Kassen. Berlin, Fr. Kortkampf. Fol Preis 50 as vorliegende „Musterheft“ entbält einen Abdruck jedes einzelnen Formulars in H“ und auf gleichem Pavpier wie das, auf welchem sie geliefert werden Neben den Vorschriften des „Reichsgesetzes betr. die Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Junt 1883“ und den bezüglichen Vorschlägen in den vom Bundesrath veröffentlichten „Entmwürfen zu Statuten für Oets⸗ und Betriebs⸗ (Fabrik⸗) Krankenkassen“ bilden vornehmlich diejenigen Formulare, nach welchen laut „Bekanntmachung des Reichs⸗ kanilers vom 16. Oktober 1884“ die Kassen die vorgeschriebenen all⸗ jährlichen Uebersichten einzurcichen haben, die Grundlagen für die Ausarbeitung der in vorliegender Schrift mitgetheilten Formulare. Bei den für „eingeschriebene Hülfskassen“ bestimmten Formularen fanden die für diese bestehenden Vorschriften des Gesetzes vom 1. Juni 1883 entsprechende Berücksichtigung. Daneben wurden diejenigen Erfahrungen verwerthet, welche von Rechnungsführern hiesiger großen Kassen er⸗ worben wurden. Außerdem hatten sich die Verfasser bei der Bearbeitung des sachverständigen Beiraths von Mitgliedern der Aufsichtsbehörde zu erfreuen. Mitgetheilt sind: Formulare zu Geschäftsbüchern Hülfs⸗ formulare, ein Preisverzeichniß der Formulare, eine Zufammenstellung bce füsscgeankeaease von Mitgliedern erforderlichen Ge⸗ zbüͤcher nebst Preisangabe für solche, Mufter zu de zu Geschäftsbüchern, lose 8 Mge 18 Die „Deutsche Rundschau“ eröffnet mit ihrem i das neue Quartal. Abgesehen davon, daß dasselbe an Ie Sregilheft neuen, im modernen Leben spielenden Roman von Ossip Schubin: ⸗Gloria victis!“ bringt, ist auf dem Umschlage bemerkt daß nach „Vollendung des genannten Romans die „Deutsche Rund⸗ schau“ eine neue, größere Gabe von Wilhelmine von Hillern ver⸗ öffentlichen wird, und zwar eine Passionsgeschichte aus Oberammergau: ⸗Am Kreuz“. Von den übrigen Beiträgen des Heftes heben wir den Jubiläums⸗Aufsatz von Philipp Spitta: „Händel, Bach und Schütz“ hervor; der Verfasser hebt anregend ihre Bedeutung für ihre Zeitepochen und ihren nachwirkenden Einfluß bis auf die Gegen⸗ wart hervor, indem er zugleich hofft, daß auch einst der noch heute unbekanntere unter den dreien, Heinrich Schütz, aus der Hand der Geschichte empfangen wird, was sein ist. Von aktuellem Interesse ist der aus der Feder eines Mitgliedes des englischen Unterhauses stammende Artikel: „Die Parlamentsreform in England“ welcher einen klaren Einblick in die schwierigen und verwickelten englischen parlamentarischen Verhältnisse ermöglicht. In dem dies⸗ maligen Abschnitt seiner beifällig aufgenommenen „Bilder aus dem Berliner Leben“ führt Julius Rodenberg den Leser nach dem Norden Berlins. Die Serie der Güßfeldtschen farbenreichen Berichte über seine „Reisen in den Andes von Chile und Arzentinien“ hat mit dem vorliegenden Kapitel ihren würdigen Abschluß erlangt, indem der kühne Reisende seine gefahrvolle Besteigung des selbst nach der Meinung der Eingeborenen „unüberwindlichen⸗ Aconcagua beschreib Eine neue Novelle von Salvatore Farina: „Corporal Sylvester“, welche Hans Hoffmann in das Deutsche übertragen hat, ist zwar nur eine einfache aber ansprechende Geschichte. Einer interessanten Mittheilung von H. Hüffer über das älteste Manuskript von H. eines „Romantische Schule“ schließt sich die „Politische Rund⸗ chau“ und dieser eine umfangreiche, die neueren bedeutenderen Er scheinungen des deutschen Büchermarktes behandelnde „Literarische an. Literarische und bibliographische Notizen beenden

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Angeigers und Königlich Ureußischen Ktaats-Anzrigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Deffentlicher

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. 1““ Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Grosshandel.

.Literarische Anzeigen.

. Familien-Nachrichten.

F. Anzeiger. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und .

. Verschiedene Bekanntmachungen.

Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. 5 8 R

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen, nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ schreiberei, Jüdenstr. 58 II, 29 A., ein⸗

[1423] Steckbrief. sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem gesehen werden.

Gegen den Wehrmann, Arbeiter Hermann Leh Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige Alle Realberechti i h „2 3 1I igten werden a

8 elch nicht hervorging, insbesondere der⸗ nicht von selbst Ersteher I Mie

je durch das rechtskräftige Urtheil des Königlichen artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

mann aus Burg, welcher sich verborgen hält, soll

au vom 27. Januar

Notärs Friedrich Hessert in Land 1865 für von: Plan Nr. 6716 Sechs und dreißig Dezi⸗ malen Acker im rothen Weg, Bann Nußdorf. eben Steeg und Fuhrmann Kast von Landau“

Schöffengerichts zu Gröningen vom 27. Februar kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ folgende durch Ehefrau Breier, als gewesene Soli

wegen unerlaubten Auswanderns festgesetzte Geldstrafe von 150 event. 6 Wochen . seshe

insen, wieder⸗

Versteigerungstermin vor der Aufforderung ; 1 . zur Ab⸗ rungsvermerks n. 2 8 4 gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ e der. Farbürgin des Kaufers zu dessen Entlastung an den

Verkäufer Valentin Zimpelmann, Bäcker, in Nuß⸗

streckt werden. Es wird um Strafvollstreckung und treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ dorf wohnhaft gezahlte zufolge erwähnter Beschlüsse

um Nachricht an das unterzeichnete Gericht ersucht. Gröningen, den 4. April 1885. 8 Königliches Amtsgericht.

8

114221 Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen den Rentier Richard Hirschfeld wegen beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des wiederholten Verbrechens wider die Sittlichkeit Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens Ansprüche im Range zurücktreten dae. v. 8 88 dem Herrn Unter⸗ 8 er bei dem Königli icht I.

zu Berlin in den Akten Pichen ö 11 Stelle des Grund stücks tritt. 0.nn,P. 348. 84) erlassene Steckbrief wird hiermit Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags Berlin, den 2. April 1885.

Staatsanwaltschaft bei d gni ; Nr. 12, verkündet werden. schaft bei dem Königl. Landgericht J. efve dündet April 1885.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53

1ee.Sgese 88 d ladungen u. dergl. [1508] 8 kündet werden. 1 8 2 wangsve eigerung. Berlin, den 17. März 1885. Zwangsversteigerung. Im 9,9 der gsversteigeru ge das im

Im Wege der Zwangsvollstreckun i⸗Schö g soll das Grundbuche von Alk⸗Schöneberg Band 3 Nr. 135 89 Föundbuche von den Umgebungen Band 77 auf den Namen des Holzhändlers Karl Greisert zu [1333] bierf 8 auf den Namen des Rentiers Rudolf Laabs Berlin eingetragene, Kurfürstenstr. Nr. 21 belegene Fier göste eingeleggene, 8. der 1 Gitschinerstraße Grundstück 1 . elegene Grundstü am 30. Mai 1885, Vormittags 10 ½ Uhr, am 27. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte 8 an d- chts⸗ haft, als Rechtsinhaber von Adam

an Gerichtsstelle, Jüdenstraße Nr. 58, J., Zimmer an die Stelle des Grundstücks tritt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags Fehn 89. Mai 1885, Mittags 1 Uhr, an Vollmacht Herichtsstelle, Jüdenstraße 58 I., Zimmer 15, ver⸗ Ohland auf, obigen Gesammtbetrag ad achthundert

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 52.

Auszug. 8 Zahlungsaufforderung mit Androhung einer Wiederversteigerung. Wilhelm Reiß, Handelsmann, in Mußbach wohn⸗ Breier, Fuhr⸗

haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ steigerungstermi 2 8 8 ü W stenans 88s geringsten Gebots nicht erücficha 9, Geboten ann weh ehesehe h v Feeees hsr ör. 1. 1 98 89 Vertheilung des Kaufgeldes gegen Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu wiesenen Beträge als: e. ksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des vefuct⸗ 1 iejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks Perihehen Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten

1

Breier gepfändete und diesem zur Einziehung über⸗

1) Hauptsumme mit 400 Fl. oder 685 71 2) fünfjährige Zinsen hieraus mit 171 43 1 zusammen 857 14 achthundert sieben und fünfzig Mark 8.

herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag Diejeni

1 jenigen, welche das E . das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die stücks beanspruchen, werden Erunne Pfennig. des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ in Landau wohnhaft, in seiner Eigenschaft als Be⸗

fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem 5 G wird am 27. Iuni 1885, Mittags 12 Uhr, Zuschlag das Kaufgeld in Besnd auf den Kesceen vel

Der unterzeichnete Sigmund Weiß, Weinhändler,

und bei einem Pfändungsbeschlusse kgl. Amtsgerichts Landau vom darauf folgenden Tage hinterlegten desselben fordert hiermit genannten

sieben und fünfzig Mark 14 innerhalb dreißi Tagen von Zu ellung dieser Sneshens nrethis gerechnet, zu bezahlen, widrigenfalls sein Vollmacht⸗ ggeber nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist gemäß 8 8 d enthaltenen Be⸗ ung zur Wiederversteigerung de 1 Grundstückes schreiten lassen hs Landau, den 24. Februar 1885. Gezeichnet: Sigm. Weiß. Dem ohne bekannten Aufenthaltsort abwesenden

dem unterzeichneten Gericht an Gerichts⸗ stelle Jüdenstr. 58 I., Zimmer 15, versteigert mann, und dessen gewerblosen Ehefrau Elisabetha Heinrich Ohland von Land ird zur Wat an wird zur Wahrung

stelle Jüdenstra 5 2 versteigert 8 ße Nr. 58 I., Zimmer Nr. 12, werden.

Das Grundstück ist mit 6560 Nutzun it einem; gswerth zur Grundsteuer, noch mit einem Nutzungswerth zur a. ein ä zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ Gebaͤudesteuer veranlagt. 8 Der Beiras 8 88 8en deie asFigaf e eh.

aße Nr. 58, II Zimmer 29a., eingesehen werden. das Grundstück betre 1 i 5, II., 8 1 tende Nachwei sow Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die besondere 1ee; keoͤnnen bngen.. 1“

8 88 8. 11“ b“

chts⸗! auf den Grund einer Verkaufsurkunde des kgl.

1 üͤc j Stieß, gewesenen Wittwe erster Ehe v llip Das Grundstück ist weder mit einem Reinertrag Schirmer, in wohnbaft Letced thterzntt zffei. . Tegae. eu a. H.

Amtsgerichts zu rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, dem Verfahren 8 b-emx e. illi zraubi blatts, en an die Stelle des Gebäudesteuer⸗ weisungsbe - „seellung bewilligt hat. femeige Pschazungen, ö .en a 2 tritt, het an 189. hesteuer. de esg vi cnuses 8 52 benes sungen, sowie be Kaufbedin⸗ Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Ohland, Bierb 1 üher i gungen können in der Gerichtsschreibereti, Jüden⸗ Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und Fhe⸗ gewesen, Ah

Beschluß vom 31. März I. J. die öffentlich Zu

Neustadt a. H., den 7. April 1885. Gerichtsschreiberei des kgl. Amtzgerichts Boll, stellv. G.⸗Schr.