rungen der Cirkulaticn und der Thätigkeit der glatten Muskulatur Immer bleibt das Gesetz bestehen, dass bei Athmung O-armer Luft niemals der Verbrauch auf die Höhe steigt, die er unter annähernd gleichen Lebens- bedingungen bei Athmung normaler Luft erreicht. — Dieses Ver- dass die normale Zusammen- setzung der Atmosphäre auf dem Meeresnivean für die in dieser Höhe lebenden Organismen einen Grenzwerth darstellt. dessen eine Zunahme des 0-Gehaltes den Verbrauch nicht stei- Der 0 Verbrauch wird allerdings gegenüber der Norm nicht gesteigert, wohl aber wird die O-Aufnahme eine vorübergehende Steigerung erfahren, weil die vom Plasma absorbirte Menge proportional dem Drucke in Betracht kommende Plus von Sauerstoff In Folge des niedrigen Absorptionscoefficienten des Plasmas für O (0,0262 nach Zuntz) nur sehr unbedeutend. Für höhere Steigerungen des Prozentgehaltes an O beweisen es die Versuche von Lukjanow (Fortschritte der Medizin, Bd. II. Heft 8). — Die Herabsetzung der Oxydationsprozesse kann nur dadurch vermittelt werden, dass der O0-Gehalt im Blute d. h. der O-Reich- In Berührung mit O-armer Luft wird immer noch eine vollkommene Spannungsausgleichung zwischen Lurgenluft und Plasma stattfinden; unter Einwirkung des geringeren 0-Gehaltes im Plasma aber wird eine vollständige Sättigung der Blutkörperchen mit O nicht mehr möglich sein. Weshalb und auf welche Weise bewirkt dieses bei geringer O-Verarmung der Luft doch gewiss nur nnbedeutende Minus an 0 im Blute eine Herabsetzung der Cxydationsprozesse? . ist ja bekannt, dass normaler Weise auf dem Wege durch die Gewebe nicht aller OQ dem Blute entzogen wird, dass vielmehr das
und der Drüsen gedacht werden muss. halren unterstütat die Annahme, gert, eine Abnahme aber ihn sofort verringert. ist das hier
wachsen muss. Jedenfalls
thum der Blutkörperchen sinkt. —
venöse Blut noch recht beträchtliche Quantitäten Das Blut der grossen Hobladern, welches dem zuströmt, führt noch reichliche Mengen von 0.
Organen, zumal in der Leber, enthält das normale Venenblut nur äusserst geringe Quantitäten von 0. Wenn nun diese Organe ein auch nur wenig O-ärmeres Blut erhalten, so kann der vorhan- dene O0 verzehrt und doch der Bedarf nicht vollständig gedeckt werden, womit sich ein Absinken der Gesammtoxydationen im Körper erklären würde. Ferner sind gewisse Oxydationsvorgänge offenbar an eine relativ hohe Sauerstoffspannung im Blute ge-
glimmt.
jenseits von 0 hinzufügt. —
nehmen.
Geweben vorhanden war.
Denn es reicht.
von 0 enthält. rechten Herzen In bestimmten
Dass die Bergkrankheit schon
bunden, vergleichbar dem glimmenden Spahn, der in atmosph. Luft, d. h. bei einem Partiardruck des O von 150 mm, eben nur in reinem 0 aber mit heller Farbe brennt. 3 Erstickungsblut enthält nach Alexander Schmidt stets eine Menge oxydabler Substanzen nebst mehreren Volumprozenten 0. Trotzdem finden in demselben keine Oxydationen statt. dieselben treten aber sofort ein, sobald man dem Blute einen Ueberschuss Durch den O-Gehalt der Luft wird die Kohlensäure-Ausscheidung in demselben Sinne, aber in geringerem Maasse, wie der O-Verbrauch beeinflusst. In O-armer Luft scheinen somit die vom O-Zutritt abhängigen Oxydationen Einbusse zu erleiden, die Spaltungsprozesse aber ihren ruhigen Fortgang zu Bei verminderter CO2-Produktion und gleich bleibender Ventilationsgrösse muss der Prozentgehalt der Lungenluft an C02 natürlich sinken; dadurch werden die Ausscheidungsbedingungen der CO02 aus Blut und Geweben günstiger und es wird — während der Periode verminderter C02-Produktion — ein gewisses Quantum C002²2 zur Ausscheidung gelangen, welches schon präformirt in den Daher wird während dieser Periode ein Absinken der ausgeschiedenen C02-Menge wohl zu beachten sein, aber nieht in dem Maasse, wie es der Herabsetzung der Produk- tion entspricht. — Genau die entgegengesetzte Ueberlegung gilt für die Zeiten gesteigerter C02-Produktion, in welchen wieder eine Anhäufung von C02 in Blut und Geweben stattfindet — Der Nachweis ist nunmehr erbracht, des Sauerstoffs durch das Haemoglobin, die 0 Aufnahme vom Partiardruck des Gases abhängig ist, sobald die Spannung des- selben unter die in der normalen Atmosphäre gegebenen herab- Wenn schon bei einem 0 Gehalt der Luft von 18 Prozent die O-Aufnahme herabgesetzt gefunden wird, so ist mwan berechtigt, die Bergkrankheit als Folgeerscheinung des O-Mangels aufzufassen.
grosser Heftigkeit häufig auftritt, erklärt sich aus den mit jeder Bergbesteigung verbundenen Muskelanstrengungen, die den 0-Ver. brauch enorm steigern. — Die Bergbewohner kompensiren den mangelhaften 0-Gehalt der Luft höchst wahrscheinlich durch tiefere Athmung, Beschleunigung der Cirkulation und Vermehrung der rothen Blutkörperchen. Mermod fand in St. Croix (1100 m) im Vergleich zu Strassburg (143 m) die Pulsfrequenz beschleunigt, das Volumen der exspirirten Luft grösser, ihr Gewicht jedoch kleiner,
Auch das
dass trotz der chemischen Bindung
in reéelativ geringen Höhen mit
die CO02-Ausscheidung auf der Höhe gesteigert. wurde nicht gemessen. nicht selten einer Luft vos 15 bis 16 Proz. O und einer gleich- zeitigen CO2-Anhäufung ausgesetzt. Bronchien, eine Infiltration der Lunge, ein Herzfehler, eine schwere Anaemie oder Leukaemie müssen eine Herabsetzung des 0-Ver- brauches bewirken.
In allen diesen Fällen treten Compensationsbestrebungen in Thätigkeit, sie sind aber nicht ausreichend, um schliesslich Athem- noth durch O.-Mangel im Blut und in den Geweben fernzuhalten-⸗ noch weniger ausreichend zu einer vollständigen Ausgleichung. Voits entgegengesetzte Anschauung ist — Versuche widerlegt. Wenn ferner, vermöge der dyspnoischen Respiration, welche übrigens Steigerung des 0.-Verbrauchs bewirkt, eine ganz normale 0.-Auf. nahme stattfände, so würde die Ursache der Athemnoth und damit diese selbst beseitigt sein, gleichwohl kommt eine ununterbrochen längere Zeit andauernde Dyspnoe zu Stande. — Das Faktum, dass bei K.s Versuchen die C02-Ausscheidung sich herabgesetzt fand beweist, dass durch die geringere 0.-Aufnahme der Stoffwechsej eine Einbusse erleidet; welche Elemente des Stoffwechsels ge- schädigt werden, diese Frage hat A Fränkel zu beantworten begonnen. — Eine Abhülfe für die durch den Bergwerksbetrieb gesetzte Schädlichkeit, für die aus obigen Krankheitsvorgängen durch O.-Mangel hervorgehenden Anomalien der Lebensprozesse dürfte nicht allzu schwer sein, nachdem P. Bert 1878 in der pneumatischen Glocke bei starker Luftverdünnung die wohl- thätigen Folgen der Einathmungen reinen Sauer- stoffgases konstatirt hat.“
Bereits seit 1869 ist in Berlin reiner Sauerstoff in ausge- dehntester Weise zur Anwendung gekommen, siehe des Unter- zeichneten: „Die Points douloureux Valleixs und ihre Ursachen.“
E. Herter tbeilt am 3. Mai 1884 in der Pbysiologischen Ge- sellschaft zu Berlin mit, dass S. Lukjanow durch von septischem Fieber den Sauerstoffverbrauch gesteigert und nach Blutentziehungen die Sauerstoffaufnahme in den Lungen be- einträchtigt gefunden hat.
Die 0-Aufnahme Beim Bergwerksbetriebe sind die Arbeiter
Ein starker Katarrh der
dur ch K. s
ihrerseits wieder eine abnorme
Erzeugung
Berlin, Potsdamerstrasse 132. Kissingen, Kurhausstrasse 3.
ex 4HMas TTrAxvg AEnSewaen.
Hreußischen Staats-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
NR NR Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers nud Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen.
In der Börsen- beilage. 8
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureaux.
de 2
9. Familien-Nachrichten.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 8
1958] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Neu⸗Köln Band 3 Nr. 174 auf den Namen des Kaufmanns Siegmund Fabian
ierselbst eingetragene, Neu⸗Kölln am Wasser Nr. 23 und Wallstraße Nr. 57 hierselbst belegene Grundstück am 30. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ stelle — Jüdenstraße 58, I. Treppe, Zimmer Nr. 12,
eersteigert werden.
Das Grundstuͤck ist mit 16 510 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück herbessende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ in der Gerichtsschreiberei,
edingungen Zimmer 29A., eingesehen
können
Jüdenstraße 58, II., werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ prüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Pringfäm Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
„Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30. Juni 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, I. Treppe, Zimmer Nr. 12, verkündet werden.
Berlin, den 2. April 1885.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53.
11980]0 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche des Ritterguts Trzebow des Kreises Krotoschin auf den Namen der Rittergutsbesitzer Theodor und Gertrud, geb. Scharff, Meinertschen Eheleute, welche in ehelicher Gütergemeinschaft leben, eingetragene, in Trzebow belegene Rittergut Trzebow
am 1. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — versteigert werden.
Das Gut ist mit 3947,64 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 419,4460 ha zur Grundsteuer, mit 1083 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigtebschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Gut betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Abth. II., in den Dienststunden eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Pringsten 8 88 berückichtigt 8.b und bei
ertheilung des Kaufgeldes gegen die berü tigten Ansprüche im Range zurücktreten. Füügeic
iejenigen, welche das Eigenthum des Gutes
beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Gutes tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.
Krotoschin, den 4. April 1885
Königliches Amtsgericht. [1959] 3
Nach heute Erasserra seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des der Ehefrau des Rechtsanwalts Schultz, Franzisca, geb. Mecklenburg, gehörigen Grundstücks, Nr. 279 an der Münzstraße hieselbst mit Zubehör Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗
lirung der Verkaufsbedingungen am Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am “ Mittwoch, den 1. Juli 1885, 8 Vormittags 11 Uhr, 1.“ im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 27. Mai 1885 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt Daniel, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗ statten wird. 8
Schwerin, den 31. März 1885.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. 8 Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: F. Meyer, A.⸗G.⸗Sekr.
11L611 Aufgebot.
Der Kaufmann Carl Mettegang, welcher sich im Jahre 1872 von Bochum entfernt haben, nach Amerika ausgewandert sein und sich vor mehr als 10 Jahren in Montevideo aufgehalten haben soll, wird auf Antrag seines Vaters Carl Mettegang in Sterkrade und seines Vormundes Robert Brinkmann zu Bochum aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 16. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ folgen wird.
Bochnm, den 31. März 1885.
Königliches Amtsgericht.
[1962] Aufgebot. Auf Antrag des Dr. Mette von Niederklee wird Aufgebotstermin bezüglich einer von Johann Anzer Eheleuten, vormals zu Gießen, dem S. Katzenstein zu Gießen errichteten Kautionshypothek⸗ urkunde über 10 000 ℳ, eingetragen im Hypotheken⸗ buch Gießen V/97 auf II/3. 4 Gemarkung Gießen,
hierdurch wiederholt anberaumt auf Samstag, 11. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr.
Der Inhaber der Urkunde hat spätestens in diesem Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, gegenfalls auf Antrag Kraftloserklärung erfolgen wird. “
Gießen, 4. April 1885.
Großzh. Amtsgerich (Unterschrift)
l Aufgebot.
Die Polize der Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft „Germania“ zu Stettin Nr. 39946 vom 9. Juni 1865, ausgestellt für den praktischen Arzt Dr. med. Johann Gottfried Christian August Salomon Puff zu Rothenkirchen über 2000 Gulden süddeutsche
Währung, zahlbar am 9. Juni 1885 ist anzeblich verloren gegangen.
Der Commissionair Oberländer zu Hof als Vor⸗ mund der minderjährigen Sophie Puff hat das Aufgebot derselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 2. April 1885.
Königliches Amtsgericht.
H188 Ladung. Der Binder Andreas Prcobst von Gottfriedinger⸗ schwaige hat Namens seiner Tochter Franziska gegen den Bauerssohn Ludwig Brunner von Dittenkofen auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem von Fran⸗ ziska Probst am 3. März 1885 außerehelich ge⸗ borenen Kinde „Georg“ und Alimentenleistung für letztbenanntes Kind hierorts Klage erhoben.
Zur Verhandlung dieser Sache hat das K. Amts⸗ gericht Dingolfing Termin auf
Montag, 8. Juni 1885, Vormitt. 10 Uhr, anberaumt, und wird Ludwig Brunner, z. Zt. un⸗ er Aufenthalts, zu diesem Termine hiemit geladen.
Dingolfing, 3. April 1885.
Der k. Sekretär 8 Stimmelmayr. [1966] Aufruf.
Vom Leben und Aufenthalt folgender Personen, über welche beim unterzeichneten Gericht Abwesen⸗ heitsvormundschaft geführt worden ist:
1) Fürchtegott von Ende aus Cursdorf,
2) Bernhard Krauß aus Katzhütte,
3) des Handelsmann Gottfried Franke von hier, ist nach eidlicher Versicherung ihrer hier bekannten nächsten Verwandten seit länger als 20 Jahren keine Nachricht an dieselben gelangt.
Die bezüglichen Verwandten der Abwesenden haben daher öffentlichen Aufruf und eventuell Todeserklä⸗ rung der Verschollenen und Aushändigung des Ver⸗ mögens derselben beantragt.
Es werden demgemäß alle Diejenigen, welche am Vermögen eines der drei Abwesenden Ansprüche zu machen haben, hiermit aufgefordert, diese Ansprüche in dem dazu anberaumten Termin
den 22. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, beim unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls sie derselben verlustig gehen. ’Oberweißbach, den 7. April 1885.
Fürstliches Amtsgericht. Wißmann.
““
[1968]
Von gerichte ist
a. des am 23. Mai n Leipzig geborenen
riedrich August Steinmann, weichen sich im Jahre 1863 in Temesvar als Kellner aufgehalten hat und über dessen Leben oder Tod seitdem eine Nachricht nicht anher gelangt ist, auf Antrag des Schlossers Herrn Richard Edmund Leontin Wilhelm de. 7 xG
„des am 7. März 1796 geborenen und in den 1840er Jahren nach Amerika ausgewanderten, seit⸗ dem aber verschollenen Schmieds Carl Gottfried Adam aus Leipzig, auf Antrag des Herrn Emil Schorch in Gloggnitz als Vormund der minder⸗ jährigen Johanne Adam zu Chemnitz und Frauen Auguste’n Louise’n Adam in Chemnitz ex jure cesso Herrn Ingenieurs Theodor Alfred Clemens Adam 8 own.
c. des im Februar 1857 nach Amerika ausgewan⸗ derten Steindruckergehülfen August Friedrich 88 nannt Thomas, welcher im März 1861 die letzte
dem unterzeichneten Königl. Sächs. Amts⸗
Nachricht, vermuthlich aus Boston, von sich gegeben
hat, auf Antrag Frau Ida Fehst, geb. Birckfeld, in St. Petersburg, II. behufs Todeserklärung des zuletzt in Stötteritz aufhältlich gewesenen ver⸗ schollenen Handarbeiters Johann Gotthelf Haase und eventuell zur Ermittelung der unbekannten Erben genannten Haase's auf Antrag des Königlichen Finanz⸗Ministeriums zu Dresden in Vertretung des Königl. Sächs. Staats fiskus das Aufgebotsverfahren zu beschlossen Verschollenen
worden.
Es werden daher die genannten bezw. deren etwaige Abkömmlinge, Ehegatten oder Erben und 6“ sowie
ad II.
eventuell die unbekannten Erben des Handarbeiters Johann Gotthelf Haase hiermit aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf
den 30. Januar 1886, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anher anzumelden, widrigenfalls die Verschollenen werden für todt erklärt und deren Verlassenschaften an die Erben derselben bez. deren Rechtsnachfolger werden verabfolgt werden, auch ad II. die unbekannten Erben sowie die etwaigen unbekannten Interessenten ihrer Ansprüche an den Nachlaß für verlustig und sie mit denselben für ausgeschlossen werden erklärt werden. 8
Leipzig, am 30. März 1885.
Das Königliche Amtsgericht daselbst, Abtheilnng II. Steinberger.
eröffnen
[1969]
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Erben:
Bäcker Otto Riemer, zuletzt bei Dresden und der angeblich in Amerika befindliche Fabrikbeamte Rein⸗ hold Riemer, Beide aus Neuhammer, Kreis Görlitz, werden aufgefordert, ihre Adresse zur Mit⸗ theilung des Inhalts des Testaments ihrer am 6. Dezember 1884 verstorbenen Mutter, Frau Pferde⸗ händler Friederike Riemer, geb. Munzig, zu Neu⸗ hammer bei unterzeichnetem Gericht anzugeben. Görlitz, den 1. April 1885. Königliches Amtsgericht,
[1967] Beschluß.
In Sachen, betreffend die Todeserklärung des Wirths Rudolf Köhler, früher zu Essen wohnhaft, wird der auf den 15. Dezember d. J. anberaumte Aufgebotstermin auf den 21. Januar 1886 Mittags 12 Uhr, verlegt.
Essen, den 8. April 1885.
Königliches Amtsgericht. ges,) “ 2 1“ Zur Beglaubigung:
Essen, den 8. April 1885.
L. S. Maas, 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
[1972] Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläub iger und Vermächtnißnehmer des Rentiers Gustav Entz von hier ist beendet.
Elbing, den 2. April 1885.
Königliches Amtsgericht.
[1965] Bekanntmachung. Das Aufgebotsproclama über den Nachla verstorbenen Inspektors a. D. Schmidt zu Fürsten⸗ berg vom 31. Januar 1885 wird dahin ergänzt, daß die Erbschaftsentsagung der vier minorennen Kinder des verstorbenen Sohnes des Inspektors Schmidt, Sekretär Hugo Schmidt, Namens Elisa⸗ beth, Siegmar, Erna, Herbert, durch deren Vor⸗ münderin Wittwe Helene Schmidt, geb. Hoffmann Gegenvormund, Privatier Carl Schott, erfolgt ist. Fürstenberg a. O., den 5. April 1885. Königliches Amtsgericht.
Dr. med. Lender, Sanitäts-Ratb,
des
1 Im Namen des Königs!
In der Johann Preußschen Aufgebotssache von
ieglershuben, F. 23/84, erkennt das Königliche Firdsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann für Recht:
1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen an die im Grundbuche des Grundstücks Zieglershuben Nr. 26 Abth. III. Nr. 12 für Marianna Kaminski aus dem Rezesse vom 10. Dezember 1856 eingetragene Hypo⸗ thekenpost von 20 Thlr. Muttererbtheil nebst 5 % Zinsen ausgeschlossen. 8
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. 8
Verkündet 24. März 1885. Kaehlert,
i. V., Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I. [1986] Bekanntmachung. 1 Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist die
Elisabeth Lange zu Erwitte oder deren unbekannte,
Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die Post Heny. Skolg 243 des Grundbuchs von Abth. III. Nr. 2 ausgeschlossen worden. Erwitte, den 27. März 1885. Königliches Amtsgericht.
8—
84 “ lgel Sacm, betr. die Todeserklärung des ab⸗
vwesenden Johann Friedrich Juckenburg, aus Allmen⸗ gebürtig, geboren 1810, ist am heutigen Tage folgendes Ausschlußurtheil gefällt und verkündet
worden: 1“ 8 Der von Allmenhausen über 20 Jahre mit unbe⸗
kanntem Aufenthalte abwesende Johann Friedrich
Juckenburg daher wird für todt erklärt. Iüllle Aufgebote vom 13. Oktober 1884 zu⸗ wider, im heutigen Anmeldungstermine an dessen
Vermögen nicht angemeldeten Rechte, werden für
verloren gegangen erkannt.
ꝛc. ꝛc. ꝛc. 1 Ben, gi gg Begen. beleben, den 7. Apri 3 . Fbeat⸗ Schwarzb. Amtsgericht, Abtheilung II.
(Unterschrift.) 8
8
11“ 8 8
Durch Urtel vom 31. März 1885 is
1) das Hypotheken⸗Instrument über 900 ℳ, haftend auf dem Grundstück Nr. 13 Hammer Abtheilung III. Nr. 1, 8
2) das Hypotheken⸗Instrument über 57 Thaler 24 Sgr. 4 Pf., haftend auf dem Grundstück Nr. 18 Cunern Abtheilung III. Nr. 1,
3) das Hypotheken⸗Instrument über 2700 ℳ, haftend auf dem Grundstück Nr. 9 Domnitz Abtheilung III. Nr. 20,
für kraftlos erklärt. 8
Ferner sind die unbekannten Gläubiger der auf Nr. 8 Groß⸗Schmograu Abth. III. Nr. 2 und 5 für den abwesenden Caspar Münch eingetragenen Hypothekenposten von 8 Thlr. 13 Sgr. 10 Pf. und 12 Thlr. 6 Sgr. 2 Pf. resp. deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausge⸗ schlossen. 3
Winzig, den 31. März 1885.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 10. März 1885. Galle, Gerichtsschreiber. “
Auf den Antrag des Eigenthümers Carl Ludwig Fanselow zu Seidlitz erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Landsberg a./ W. durch den Amtsgerichts⸗ rath Zeigermann, da der Antragsteller die Löschung der nachstehen d bezeichneten Hypothekenpost beantragt und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaub⸗ haft gemacht hat: 1 1“
.100 Thlr. = 300 ℳ nebst 6 % jährlicher
Zinsen für den Pächter Sigmund Vaternam
zu Seidlitz, eingetragen auf dem dem Eigen⸗
thümer Carl Ludwig Fanselow gehörigen Grund⸗
stücke Seidlitz Band I. Nr. 48 in Abtheilung III.
Nr. 12 aus der Schuldverschreibung vom
4. April 1872 und Verfügung vom 6. April
1872 und übereignet unter dem 21. März 1876
„ dem Wilhelm Wegner. für Recht:
Daß alle Diejenigen, welche auf die vorbezeichnete Hypothekenost Ansprüche und Rechte zu haben ver⸗ meinen, mit denselben auszuschließen und die ge⸗ dachte Post im Grundbuche zu löschen, die Kosten 9 Verfahrens aber dem Antragsteller zur Last zu egen.
[1977]
Zeigermann.
[1988] Bekanntmachung.
lhauf den Antrag des Ackerbürgers August Frommholz ier erkennt das Königliche Amtsgericht zu Dt. Krone am 7. April 1885 für Recht:
Die Gläubiger, oder deren Rechtsnachfolger, welche an der in dem Grundbuche von Dt. Krone Nr. 107 und Dt. Krone Nr. 219 Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund des Vertrages vom 23. Juli 1868 für Albert Frommholz eingetragenen, mit 5 % zu verzinsenden Forderung von 200 Thlr. Erbabfindung, mit welcher der Gläubiger in der Untersuchungssache wider ihn V. 50/73 bezüglich der Kosten der Unter⸗ suchung und Strafvollstreckung, für die Gestellung zum Strafantritt und für die Nichtentziehung der Strafvollstreckung Sicherheit bestellt hat, Ansprüche zu haben vermeinen, werden mit ihren Ansprüchen auf die genannte Forderung ausgeschlossen und die bschung derselben im Grundbuche für zulässig
rt.
Dt. Krone, den 7. April 1885.
Königliches Amtsgericht. 1b
[1982) Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot der bei der Sübhastation des Antheils der Marie Michna an nem Grundstück 61 Ujeft A., aus der daselbst Ab⸗ heilung III. Nr. 5 für die Marie Pastuschka, geb. Skoruppa eingetragene Post von 1200 Thalern ge⸗ bildeten Kaufgelderspezialmasse von 847,31 ℳ er⸗ üßt das Königliche Amtsgericht zu Ujest durch den mtsrichter Dr. Kretschmann nachstehendes Ürtheil: 2o. dem minderjährigen Karl Michna, Konditor csef Michna, dem Fleischer Adam Apfeld, dem 9 ulein Margarethe Apfeld, der Johanna, geb. pfeld, verehel. Bürstenmacher Lenich, der Konstan⸗
“
E witte
der Wittwe Libiane Apfeld, dem Schneider Josef Apfeld, dem Schneider Johann Apfeld, der Asnes, geb. Michna, verehel. Fleischer Grziwotz, der Marie, geb. Michna, verehel. Fleischer Kobielski, dem Fleischer Jakob Michna, dem Schneider Josef Schewerda, sowie dessen minderjährigen Sohne erster Ehe, der Franziska, geb. Apfeld, verehel. Kretschmer Strzempek, sowie der Margarethe Jochemczyk, geb. Apfeld zu Groß⸗Paniow, werden ihre Ansprüche auf die aufgebotene Masse vorbehalten. II. Alle anderen Personen dagegen werden mit ihren Ansprüchen auf diese Masse ausgeschlossen. Dr. Kretschmann.
[1989] Im Namen des Königs! 8 Auf den Antrag des Bäckers Johann Franz umegen aus Appelhülsen erkennt das Königliche
E zu Münster durch den Gerichtsassessor
enen,
da der Antragsteller den Verlust der nachstehend
bbezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum
Aunufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, da der Antragsteller löschungsfähige Quittung vom
26. November 1883 eingereicht hat, da weder
in dem Aufgebotstermine vom 21. März 1885, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind und der Antragsteller den Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat,
für Recht:
Die Urkunden, welche über nachfolgende Hvpo⸗ thekenposten gebildet sind, nämlich:
a. Zweihundert sieben und dreißig Thaler Dar⸗ lehn laut Verschreibung vom 5. Januar 1843 zu Gunsten des Wirthschafters Joh. Heinrich Zumegen in Avpelhülsen gegen halbjährige Lose mit 4 % Zinsen. Eingetragen ex decret. vom 30. Juni 1843 im Grundbuch von Appel⸗ hülsen Band I. Blatt 76 Abth. III. Nr. 5, welche Post vor dem Besitze des Kapitals vom Eisenhändler Clemens Eckholt zu Nottuln für in Darlehn von 200 Thlr. nebst 4 resp. 5 % Zinsen in der Obligation vom 2. Juni 1854 verpfändet resp. die Subingrossation darauf be⸗
. ist. Eingetragen ex decret. vom 29. Juli
.Neun und zwanzig Thaler 25 Sgr. nebst 4 resp. 5 % Zinsen Darlehn aus der not. Obli⸗ gation des W. Kersting vom 1. April 1852 für den Eisenhändler Clemens Eckholt in Nottuln,
eingetragen ex decret. vom 15. April 1852 im
Grundbuch von Appelhülsen Band I. Blatt 76 bth. III. Nr. 11,
werden für kraftlos erklärt und die Kosten dem
Antragsteller zur Last gelegt. — 8
Von Rechts Wegen.
Im Namen des Königs! b
Verkündet am 31. März 1885. 8 Zientkiewicz, Gerichtsschreiber,
Auf den Antrag des Kaufmanns Schilling zu Obornik und des Wirths Valentin Szymas in Roznowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Potomski zu Rogasen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Obornik durch den Amtsrichter Seeliger für Recht:
1) Die Hypothekenurkunden:
a. über 20 Rthlr. nebst Zinsen, eingetragen für den Kaufmann Samuel Lewin in Obornik in Abth. III unter Nr. 6 des dem Kaufmann Schilling gehörigen Grundstücks Obornik Nr. 6, gebildet aus dem Mandate vom 28. Oktober 1852, dem Hypothekenscheine und dem Ein⸗ tragungsvermerke vom 2. Juli 1853 sowie dem Antrage vom 4. Mai 1853;
.über 56 Rthlr. 26 Sgr. 7 Pf. Muttererbtheils⸗ forderung, eingetragen für Geschwister Valentin und Anton Szymas in Abth. III Nr. 2 des dem Wirth Valentin Szymas gehörigen Grund⸗ stückes Rolgowo Nr. 8, gebildet aus der gericht⸗ lichen Verhandlung vom 28. Dezember 1853, dem Eintragungsvermerke rom 6. März 1855, dem Hypothekenbuchsauszuge von demselben Tage, dem Erbrezesse vom 4. Juli 1855, der notariellen Verhandlung vom 11. November 1870 und dem Umschreibungsvermerke vom 10. Juli 1870,
werden für kraftlos erklärt;
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zur Last.
Von Rechts Wegen.
Obornik, den 31. März 1885.
Königliches Amtsgericht.
[1980]
[1987] 8 Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Heldrungen vom 4. d. Mts. ist der Hypo⸗ thekenbrief vom 23. Juni 1853 über 30 Thaler Unterstützungsgelder für die Ortsarmenkasse zu Hel⸗ drungen, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 27. Mai 1853 in rubr. III. Nr. 2 des Grund⸗ buchblattes Nr. 399 Bd. X. des Hausgrundbuchs von Heldrungen, früher Vol. IV. Nr. 187 H. G. B. daher auf dem dem Maurer Carl Mendler daselbst gehörigen Grundstücke für kraftlos erklärt. Heldrungen, den 4. April 1885( Koönigliches Amtsgericht. Tacke.
[1985] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Käthners Paul Maletzki in Osieczek, vertreten durch den Rechtsanwalt Ruhnau in Briesen, hat das Königliche Amtsgericht zu Briesen für Recht erkannt:
I. Das über die für die Altsitzer Johann und Maria, geb. Strohschein — Gahrschen Eheleute in Osieczek im Grundbuche des Grundstücks Osieczek 97 Abtheilung III. Nr. 2 eingetragene Forderung von 1016 ℳ mit der Ausfertigung der notariellen Schuld⸗ urkunde vom 14. März 1883 und dem Hypotheken⸗ briefe vom 22. März 1883 gebildete Hypotheken⸗ dokument wird für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ G Käthner Paul Maletzki in Osieeczek auf⸗ erlegt.
Briesen, den 1. April 1885.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 10. März 1885.
Galle, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Eigenthümers Emil Rostin zu Gerlachsthal erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg a./W. durch den Amtsgerichts⸗Rath Zeigermann, da der Antragsteller den Verlust der
[1975]
nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat:
p, verehel. Schuhmacher Kathner,
„Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Gerlachsthal Nr. 24a. in Abtheilung III. Nr. 2 für Carl August Schwenknecht eingetragenen 68 Thlr. 14 Sgr. 7 ⅛1 Pf. und die daselbst Nr. 3 für denselben eingetragenen 13 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., bestehend aus der Ausfertigung des Rezesses vom 19. September 1803 und 24. Mai 1807 und den angehängten Hypotheken⸗ scheinen
für Recht:
Die vorbezeichnete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver⸗ fahrens dem Antragsteller auferlegt.
Zesigermann.
[1981] Im Namen des Königd Auf den Antrag des Besitzers Carl Salecker zu Stirkallen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Inster⸗ burg durch den Amtsrichter Kuhn für Recht: Die Hypothekenurkunde über die auf dem Carl Saleckerschen Grundstücke Stirkallen Nr. 8 Abthei⸗ lung III. Nr. 3 aus dem Vertrage vom 12. zufolge Verfügung vom 14. Juni 1861 eingetragenen, von den Christian und Anna Saleckerschen Eheleuten ihrer Tochter Caroline auf deren Elternerbtheil über⸗ wiesenen 500 Thaler Kaufgeld wird für kraftlos er⸗ klärt; die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller aufgelegt. 8 Insterburg, den 2. April 1885. Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 17. März 1885. Galle, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Eigenthümers Gustav Riehe zu Ober⸗Gennin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg a. W. durch den Amtsgerichtsrath Zeigermann, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Auf⸗ gebotsantrage glaubhaft gemacht hat, Hypotheken⸗ urkunde über 500 Thlr. = 1500 ℳ rückständiges Kaufgeld, eingetragen aus dem Kaufvertrage vom 9. März resp. 24. August 1865 für den Ausgedinger Johann Friedrich Riehe und dessen Ehefrau Karoline Wilhelmine, geb. Jaeck, zu Ober⸗Gennin in Abthei⸗ lung III. Nr. 7 des dem Eigenthümer Gustav Riehe zu Ober⸗Gennin gehörigen Grundstücke Ober⸗ n Ein Nr. 28, gebildet aus dem Kaufvertrage vom Mär “ 1865 und dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 5. September 1865 für Racht:t: Das vorbezeichnete Hypothekendokum
[1979]
kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver⸗
fahrens dem Antragsteller zur Last gelegt. Zeigermann.
Im Namen des Königs! Verkündet am 1. April 1885. 8 Teuchert, Gerichtsschreiber.
In der von Wawrowski'’schen Aufgebotssache F. 6/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wronke durch den Amtsrichter Dr. Großmann
für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde über 100 Rthaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 18. Januar 1854 am 6. März 1854 für den Probst Franz Wawrowski aus Biezdrowo in Abtheilung III. Nr. 2 des den Wirth Johann und Marianna Haty'schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Glu⸗ chowo Nr. 7, gebildet aus dem Hypothekenauszuge vom 6. März 1854 und der Schuldurkunde vom 18. Januar 1854 wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller Dr. Adalbert von Wawrowski auferlegt.
[1996] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Henriette Christiane Pauline Genske, geb. Filzhuth, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt S. Rosenthal hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmiedemeister Carl Friedrich Genske, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ Verlassung, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ ung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 11. Juli 1885, Nachmittags 12 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemac„’h.. Berlin, den 4. April 1885. Buchwald, 38 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I, Civilkammer 13.
[19 95] Oeffentliche Zustellung. “ Die Frau Bertha Elisaberh Reich, geb. Schult⸗ heis, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Timen⸗ dorfer hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurermeister, früheren Buvreauvorsteher
[1974]
Ehebruchs und böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Be⸗ ee für den allein schuldigen Theil zu er⸗ ären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 11. Juli 1885, Nachmittags 12 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1“ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 7. April 1885.
1 Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13. 8
[1997] Oeffentliche Zustellung.
Der Musikus Wilhelm Krüger zu Harn, vertreten durch den Rechtsanwalt Asemissen in Detmold, klagt gegen seine Ehefrau Lina Krüger, geb. Beins, genannt Frede, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung und Ehebruchs, mit dem Antrage auf Auflösung der Ehe dem Bande nach und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗
Franz Ferdinand Reich, unbekannten Aufenthalts, wegen
handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Fürstlichen Landgerichts zu Detmold auf
den 3. 82 1885, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dem Kläger ist das Armenrecht bewilligt. Detmold, den 9. April 1885.
Brinkmüller,
Gerichtsschreiber des Fürstlichen Landgerichts.
[ĩ1994] Oeffentliche Zustellung. 1 Die verehelichte Arbeiter Neumann, Auguste, ge⸗ borene Schostag, zu St. Johannes, vertreten durch den Justiz⸗Rath Hünke zu Frankfurt a. O., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Gustav Neumann in Amerika, unbekannten näheren Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 21. November 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. O., den 9. April 1885. Gröschke, G Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer. [1991] Oeffentliche Zustellung. Der Ortsarmenverband Telgte, vertreten durch den Amtmann Schirmer und den Beigeordneten Bitter zu Telgte, Letztere vertreten durch den Rechts⸗ anwalt von Portugall zu Münster, klagt gegen die Eheleute Dachdecker Fritz Fahldieck und Catharina, geb. Maaß, früher zu Telgte, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Erstattung von Kurkosten, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 293 ℳ 80 ₰ mit 5 % Zinsen seit der Klage⸗ zustellung und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Abtheilung V., zu Münster, Zimmer Nr. 49, auf den 26. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
oller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Abth. V. — [1998] Oeffentliche Zustellung.
In der beim hiesigen Großherzoglichen Land gerichte anhängigen Streitsache der Ehefrau Amalie Heinrich, geb. Heppner, zu Ostrowo, Provinz Posen Klägerin, wider ihren Ehemann, den Tischler Fritz Heinrich, früher zu Belfort, Gemeinde Heuende, jetzt abwesend, Beklagten, Ehescheidung, hat Klägeri vorgestellt, daß der Beklagte dem rechtskräftige Urtheile vom 2. Dezember v. J, innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Zwecke der Fortsetzu des ehelichen Lebens zu ihr zurückzukehren, widrigen falls auf ihren ferneren Antrag die Ehe geschieden und er, Beklagter, für den schuldigen Theil erklär werden solle, keine Folge geleistet habe.
Klägerin ladet nun den Beklagten vor hiesige Großherzogliches Landgericht zu dem von dem Herrn Vorsitzenden desselben anzuberaumenden Termine zur ferneren Verhandlung der Sache, sie fordert de selben auf, einen bei dem genannten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen und wird im Termine beantragen lassen:
„Großherzogliches Landgericht wolle die Ehe der Parteien scheiden und den Beklagten für den schuldigen Theil erklären, unter Verurtheilung desselben in die Kosten.“
Da der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist, so wird ihm diese Ladung hiemittelst öffentlich zu⸗ gestellt, mit dem Bemerken, daß Termin auf
e den 16. Juni 1885, orgens 10 Uhr, 8 or stefiem Großherzoglichen Landgerichte an etzt ist. Oldenburg, 1885, April 2. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts. Bohlje. MX“
1“
e⸗
[1999] K. Landgericht Rottwell. Oeffentliche Zustellung.
Regula Grotz, geborne Gubler, in Pfäffikon in der Schweiz, vertreten durch Rechtsanwalt Fetzer in Freudenstadt, klagt gegen ihren Ehemann Gottlieb Grotz, Zimmermann von Thieringen, der mit un⸗ bekanntem Aufenthaltsort abwesend ist, auf Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, zu erkennen, es sei die am 6. Dezember 1880 in Wetzikon geschlossene Ehe der obenbezeichneten Parteien wegen böslicher Ver⸗ lassung von Seiten des Ehemanns dem Bande nach zu scheiden und der Beklagte in die Kosten dieses Rechtsstreits zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Rottweil auf
8 Montag, den 13. Juli 1885,
8 Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Den 7. April 1885.
Jetter, Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
[2001] Stu
Stuttgart. 1 Oeffentliche Zustellung.
Die Juliane Karoline geb. Sanzenbacher in Gais⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalt Baumeister in Cannstatt, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Jakob Mutschler, Fabrikarbeiter von Gaisburg, mit dem Antrage: es möge ihre am 16. Oktober 1882 eingegangene Ehe wegen böslicher Verlassung Seitens des Ehe⸗ manns geschieden, eventuell, es möge der letztere zur Wiederherstellung des ehelichen Lebens mit der Klägerin verurtheilt werden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf
Samstag, den 27. Juni 1885, Vpormittags 8 ½ Uhr, .