mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 9. April 1885.
Sekr. Merz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2000] Oeffentliche Zustellung. Der Schreiner Christian Ziegler in Reutlingen, vertreten durch Rechtsanwalt Lammfromm in Tü⸗ bingen, klagt gegen seine Ehefrau, Marie Emilie iegler, geb. Oechsle, zur Zeit in Amerika, wegen hescheidung mit dem Antrage: erkennen zu wollen, die zwischen den Parteien am 30. September 1873 zu Loffenau eingegangenen Ehe wird dem Bande nach geschieden, auch die beklagte Ehefrau in die Kosten des Verfahrens verurtheilt, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor - e“] des Königlichen Land⸗ erichts zu Tübingen au en Mittwoch, den 4. November 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Ein⸗ lassungsfrist ist auf 45 Tage festgesetzt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt r Tübingen, den 8. April 1885. 8 Bäurle, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[1990] Oeffentliche Zustellung. Auszug. 8 Auf Antrag des Schuhmachermeisters Johann
Herbolsheimer von Egenhausen, als Curators
hat das Kgl. Amtsgericht Windsheim am 7. ds.
Mts. beschlossen, Aufgebot zu erlassen.
Es ergeht demzufolge die Aufforderung; 8
I. an den am 21. Januar 1820 in Egenhausen geborenen Georg Michael Kachelrieß, Sohn der verstorbenen Koeblerseheleute Peter und Christine Barbara Kachelrieß von Egen⸗ hausen, unbekannten Aufenthalts, über dessen
Seben seit mehr als zehn Jahren keine Nach⸗
richt vorhanden ist, spätestens im Aufgebots⸗
termine am
Mittwoch, den 10. März 1886
Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 16,
sich persönlich oder schriftlich beim Kgl.
Amtsgerichte dahier anzumelden, widrigenfalls⸗
er für todt erklärt werden würde’,
II. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfabren wahrzunehmen,
III. an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen.
Windsheim, den 8. April 1885. 8
Der Kgl. Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts:
(L. S.) Hahn, Sekretär.
[1331] Oeffentliche Ladung. 1 Henriette Clementine Aurelie Sperling, Ehefrau Schlerath in Paris, ladet ihren Ehemann Julius Friedrich Wilhelm Adolph Schlerath, ohne Gewerbe und ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, am 22. Mai 1885, Nachm. 3 Uhr, vor dem Kaiserl. Notar Müller zu Metz, in dessen Amtsstube, Bären⸗ straße daselbst, persönlich oder durch Bevollmächtigten zu erscheinen, um den Verhandlungen über die Liquidation der gegenseitigen Vermögensrechte der Parteien beizuwohnen und sein Interesse zu wahren. Gleichzeitig erklärt sie demselben, daß auch in seiner Abwesenheit zu den gedachten Operationen geschritten wird. 88 Metz, den 4. April 1885. 1 18 8 Der Kaiserl. Landgerichts⸗Sekretär. Metzger.
2002] 1 Die Ehefrau Wilhelm Bauendahl, Josephine, ge⸗ borene Ungerechts, ohne Geschäft zu Vtersen, klagt gegen 1) ihren genannten Ehemann, Kaufmann Wil⸗ helm Bauendahl zu Viersen, zur Zeit in Konkurs⸗ zustand befindlich, 2) den Verwalter des Konkurses von Wilhelm Bauendahl, Rechtskonsulent Jean Willet ebendaselbst, auf Gütertrennung, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 28. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen “ bestellen.
“ Gerichtsschreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.
Ii1 Urtheilsauszug.
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Saarbrücken, II. Civilkammer, vom 26. Februar 1885, wurde die zwischen der Elisabetha Jung, Ehefrau des Taglöhners Heinrich Kuhn, ohne Stand, Beide zu Breungenborn bei Baumholder woh⸗ nend, und diesem Letzteren, ihrem Ehemanne, bestehende gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, und sind die Parteien zur Massebildung und Auseinandersetzung vor den Königl. Notar zu Baumholder verwiesen worden.
Saarbrücken, 2. April 1885.
Cüppers, Assistent,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2003] Urtheils⸗Anszug.
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Saarbrücken, I. Civilkammer, vom 16. März 1885, wurde die zwischen der Ehefrau des Haͤndlers Ludwig Schüßler, Katharina, geb. Schwickert, zu Sulzbach, und ihrem genannten Ehemanne Lud⸗ wig Schüßler, Händler, zu Sulzbach, bestehende ge⸗ setzliche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst er⸗ klärt, und sind die Parteien zur Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Eglinger zu St. Johann verwiesen worden.
Saarbrücken, 8. April 1885.
1 1 Koster, v“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Auszug.
[2004] Armensache.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts Metz vom 25. März 1885, wurde zwischen den Eheleuten Nicolaus Scharff, Maurermeister, und Maria Sandt, zu Oberkontz, Gütertrennung mit Wirkung vom 4. Dezem⸗
. 2) Dienstag, 21. April 1885, Schutzbezirk Harsefeld, Forstort Linnah, Jagen 54 etwa, Fichten: 272 St. Langnutzholz IV. u. V. Kl. = 84,91 fm.
88 111“
ber 1884 ausgesprochen und sind die 3
Behufs Auseinandersetzung ihrer Ansprüche vor
Notar Fromholt zu Sierck verwiesen worden.
Publizirt gemäß Ausf.⸗Ges. vom 8. Juli 1879.
Metz, 26. März 1885. 2 Metzger, Landgerichts⸗Sekretär.
[2005] Auszug. — Armensache.
Durch Urtheil des Kaiserl. Landgerichts Metz I. Civilkammer vom 18. März 1885 wurde zwischen den Eheleuten Johann Peter Weber, Kafetier, und Louise Delphine Houzelle zu Diedenhofen Güter⸗ trennung mit Wirkung vom 2. Januar 1885 aus⸗ gesprochen und sind die Parteien zur Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermögensansprüche vor Notar Feilzer in Diedenhofen verwiesen worden. Publizirt gemäß Ausf.⸗Ges. vom 8. Juli 1879. Metz, den 24. März 1885., — 8
—Metzger, Landgerichts⸗Sekretär.
[2006] Urtheils Auszug.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Metz vom 7. April 1885 wurde zwischen den Ehelcuten Franz Karm, Schuh⸗ macher, und Elise Plenert zu Metz Gütertrennung mit Wirkung vom 19. Dezember 1884 ausgesprochen und sind die Parteien behufs Auseinandersetzung ihrer Ansprüche vor Notar Marzloff zu Metz ver⸗ wiesen worden.
Fen pfr gemäß Ausf. Ges. v. 8. Juli 1879. Metz, den 9. April 1885. 8 Der Landgerichts⸗Sekretär. Metzger.
2007 Bekanntmachung. 9* Ehefrau des Wirthes Carl Weigand, Adele, geborene Westphaelinger, zu Metz, beisammen wohn⸗ haft, vertreten durch Rechtsanwalt von Kalden⸗ berg, klagt gegen ihren genannten Ehemann wegen dessen zerrütteter Vermögensverhältnisse auf Auflö⸗ sung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft und Verweisung vor einen Notar behufs Auseinander⸗ setzung der gegenseitigen Vermögensansprüche.
Zur Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffent⸗ liche Sitzung der 1. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 2. Juni 1885, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt.
Publizirt gemäß des Ausf.⸗Ges. vom 8. Juli 1879. Metz, den 8. April 1885. 1 8
Der Landgerichts⸗Sekretär:
[2008] Urtheilsauszug. 8 (Armensache.) .“ Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 31. März 1885 wurde die zwischen Joseph Fahlbusch, Schweinemetzger, und Catharina Schmeckenbecher, dessen Ehefrau, wohn⸗ haft zu Metz, bestehende Gütergemeinschaft für auf⸗ gelöst erklärt mit Wirkung vom Tage der Klage, 5. Febr. 1885. Zur Auseinandersetzung der gegen⸗ seitigen Ansprüche wurden Parteien vor Notar Müller in Metz verwiesen. Publizirt gemäß des Ausf. Ges. vom 8./7. 1879. Metz, den 8. April 1885. 3 1 Der Landgerichts Sekretär: Metzger. [2019] Bekanntmachung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz vom 17. März 1885 ist die zwischen den zu Kreuznach wohnenden Eheleuten Christian Kaul, Schuhmacher, und Christine, geb. Scheu, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.
Koblenz, den 9. April 1885.
Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[2009] Gütertrennung. 1 Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 17. März 1885 ist die zwischen den Eheleuten August Ullrich, Schuhmacher zu Bonn und Margaretha, geb. Ullrich, ohne Gewerbe, zu Bonn bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt. .“ Bonn, den 8. April 1885. 8 Der Gerichtsschreiber der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts. Klein, Landgerichts⸗Sekretär.
11951 Bekanntmachung.
Der in den hiesigen Anwaltslisten unter Nr. 5 bez. 37 eingetragene Rechtsanwalt Gotthold Ferdi⸗ nand Robert Rudert, zeither in Glauchau, ist ge⸗ löscht worden. - 3
Glauchau, am 10. April 1885.
Königl. Amtsgericht und Kammer für Handelssachen bei demselben. Strauß. [1955] Bekanntmachung.
In der Rechtsanwaltsliste des unterzeichneten Amtsgerichts ist der Rechtsanwalt Josef Wigand hierselbst auf seinen Antrag heute gelöscht.
Medebach, den 3. April 1885.
Königliches Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
[1944]
Holzverkäufe i. d. Königl. Oberförsterei Harse⸗ feld, Reg. Bez. Stade, Prov. Hannover: 9 Montag, 20. April 1885, Schutzbezirk
Rüstje, Forstort Rüstje, Jagen 94, 97, 98, 99, 111
etwa, Kiefern: 660 St. Derbstang. I. — III. Kl., 150
Reiserstang. IV. Kl, 18 rm Scheit, 142 rm Stamm⸗
knüpp., 2160 rm Reiser III. Kl. Anfang Morgens
10 Uhr b. Gastw. Klintworth im Sandkrug;
55 St. Derbstang. I. —II. Kl., 7rm Stammknüpp., 90 rm Reiser III. Kl. unaufgearbeitet; Kiefern: 169 St. Langnutzholz IV. u. V. Kl. = 42,97 fm, 35 St. Derbstang. I. Kl., 2 rm Scheit, 7 rm Stammknüpp, 60 rm Reiser III. Kl. unaufgearbeitet. Aunfang Morgens 10 ½ Uhr b. Gastw. Witte in
1““ 8 “
Parteien
bei Herrn Gastwirth Müsers.
942] Holzversteigerung in der Königlichen Oberförsterei Xanten. Am 22. d. M., Morgens 10 Uhr, in Kamperbrück
1
Schutzbezirk Kamp. Forstort Veenbusch, Jagen 40 und 41. 25 Eichenstämme mit 19,58 fm, 1 17 Buchen „ 62 rm Eichenschichtnutzholz 3.— 5. Kl., 4 rm Buchenschichtnutzholz 2. Kl, 1 27 Lärchenstämme mit 5,40 fm, “ 295 Lärchen⸗ und Kiefernstangen 1.— 3. Kl., 80 Kiefernstangen 5. und 6. Kl., . 8 22 rm Lärchen⸗ und Kiefern⸗Schichtnutzholz 5. Kl. Forstort Hochbusch Jagen 44 und 48. 2 Eichenstämme mit 2,18 fm, 21 Buchen „ E ““; 72 Kiefern „ „ 60,84 „ 4 rm Eichen Schichtnutzholz 4. Kl., 12 „ Kiefern 8 3. u. 5. Kl. Forstort Niederkamp, Jagen 55, 56, 57. 152 Cichenstämme mit 110,13 fm, 6 Bucen. zic biz 86 5 10 rm Eichenschichtnutzholz. 8 Totalität (Jagen 48 Hochbusch). 24 Kiefernstämme mit 10,87 fm, 4 rm Kiefernschichtnutzholz. xanten, den 7. April 1885.ͤ. Der Aönteche Oberförster
—
—
76 621 1 Großer Fichten⸗Nutzholz. Verkauf am 15. und 16. April cr. Königliche Oberförstereien Lonau und Sicber, Landdrostei Hildesheim, Bahnstation Herz⸗ erg o. Harz. . 4 Mittwoch, den 15. April cr., Oberförsterei Lonau: Schutzbezirke Lonauerhammerhütte, Lüderholz, Jagd⸗ haus und Rehhagen, Forstorte Schneiderhai 40 a, Brakberg 70 ab, 73 c, Gr. Mittelberg 60, Haus⸗ dietrichshai 102, 103, 106, Keydelshagen 110, Wein⸗ berg 122, Schweimkerloch 139 und 144, Eichlings⸗ halbe 119 und Totalität. 2 Langnutzholz: rot. 1200 fm 4 Kl. 1 Derbholzstangen: 12 900 Stück I.— III. Kl. Reiserholzstangen: 317,70 Hundert Kl. B.i Beginn des Termins kommen 25 Stück Eichennutzholzabschnitte mit 9,07 fm. III. — V. Kl. zum Verkauf. ö 1 Anfang Vormittags 10 Uhr im Kurhause zu Herz⸗ berg a. Harz. II. Donnerstag, den 16. April cr., Oberförsterei Sieber: Schutzbezirke Sieber, Königshof und Wurzelberg. Distr. 12 a, 24 c, 82 b, 105 8 19 “ Lungnutzholz: etwa 1700 fm I. — V. Kl. b Scüichtnutztolz: etwa 14 rm Nutzscheitholz I. Kl. Büttnerholz). 1“ . b voc Vormittags 10 Uhr bei Gastwirth Mahn im Kaßkrug in Sieber. Mittlere Entfernung der Holz⸗Lagerungsorte vom Bahnhof Herzberg a. Harz beträgt für Lonau ca. 9, für Sieber ca. 11 km. 8 Anzahlung auf Verlangen † des Steigerpreises. Verzeichnisse der Hölzer find von den Bureaux der betreffenden Oberförstereien gegen 2 ℳ pr. Stück zu Se en. 1““ erzberg un eber. 8 Die Königlichen Oberförster. Ebart. Bock.
Bekanntmachung.
Die im Kreise Greiffenhagen belegenen Domänen⸗ vorwerke Selchow und Kolbitz mit einem Gesammt⸗ n 702,5142 ha, worunter 457,9485 ha Aecker, TqCC’“ 8 84,9500 „ Wiesen, 1 “ 43,8140 „ Weiden und das Domänenvorwerk Jägersfelde mit einem Gesammtflächeninhalt von 282,1850 ha, worunter 239,1465 ha Acker, 1,2280 „ Garten, 14,6220 „ Wiesen, 6,5335 „ Weiden, 17,7220 „ Holzung, zur Grundsteuer eiageschätzt mit einem Reinertrage von 4032,17 Thlr. und 1120,76 Thlr., sollen zu⸗ sammen von Johannis 1886 ab auf 18 Jahre anderweit verpachtet werden. Hierzu haben wir Termin auf “ Donnerstag, den 28. Mai d. J⸗., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer anberaumt und werden dazu Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen, daß der Entwurf zum Pachtvertrage in unserer Re⸗ gistratur, sowie auf der Domäne Selchow eingesehen werden kann. 1 Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 25 000 ℳ
dessen eigenthümlichen Besitz ebenso wie die land⸗ wirthschaftliche Qualifikation des Bewerbers dem Domänen⸗Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath von Bünau rechtzeitig vor dem Termin glaubhaft nachzuweisen ist. 8 Stettin, den 27. März 1885. 3 Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. 8 Flach.
“
1946 8— Leisenbahn⸗Zirektionsbezirk Breslau.
Submission auf Ausführung einer ca. 8000 k wiegenden eisernen Brücke auf der Ueberladestelle an der Oder bei Poepelwitz.
Termin am 30. April er., Vormittags 10 ½ Uhr, im Zimmer 11 des hiesigen Empfangs⸗ gebäudes. . 8 Die Submissionsbedingungen nebst Zeichnungen und Gewichtsberechnung liegen im technischen Bureau (Zimmer 14 b) aus und können auch für 1,0 ℳ von uns bezogen werden. 1 Breslan, den 9. April 1885. “
Königliches Eisenbahn⸗Betriebsam (Brieg — Posen).
Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Magdeburg. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsam Halberstadt.
Submission.
Die Herstellung von Pflasterarbeiten huf Pflasterung der Zufuhrwege und Ladestraßen auf den Bahnhöfen Quedlinburg, Suderode, Gernrode, Rieder und der Personenhaltestelle Ballenstedt der Quedlinburg— Ballenstedter Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, und
ist hierzu ein Termin auf Sonnabend, den 25. April c., Vormittags 11 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude, Magdeburgerstr. 11, anberaumt. Bedingungen liegen daselbst zur Ein⸗ sicht aus und können auch gegen Franko⸗Einsendung des Betrages von 80 ₰ von unserem Büreau⸗Vor⸗ steher bezogen werden. Offerten sind mit der Aufschrift: b „Offerte auf Herstellung von Pflasterarbeiten auf den Stationen der Neubaustrecke Quedlin⸗ burg— Ballenstedt“ bis zu dem obengenannten Termine portofrei an uns einzusenden. 8 8 Halberstadt, im März 1885. 8 Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.
1489] Eisenbahn⸗Direktions⸗Bezirk Magdeburg. Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt Halberstadt. 8 Submission. 8
Die Herstellung zweier Wärter⸗Wohnhäuser, je eins in Station 44 und Station 128 der Quedlinburg⸗ Ballenstedter Eisenbahn einschließlich der theilweisen Materiallieferung soll im Ganzen oder auch nach den einzelnen Handwerken getrennt im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, und ist hier zu ein Termin auf
Sonnabend, den 25. April er., Vormittags 11 ½ Uhr, in unserem Neubaubureau, Magdeburgerstraße 11 a., anberaumt.
Zeichnungen und Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht aus, und können letztere auch gegen Franko⸗Ein⸗ sendung des Betrages von 1,00 ℳ von unserem Bureau⸗Vorsteher bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Offerte auf Erbauung zweier Wärter⸗Wohn⸗ häuser auf der Neubaustrecke Quedlinburg⸗Ballen⸗ stedt“ 3 bis zu dem oben genannten Termine portofrei an uns einzusenden.
Halberstadt, im April 1885.
Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt.
[1941] Bekanntmachung. Die Anlieferung von B 10 000 kg Werkzeuggußstahl, 8 10 000 „ achtkantigem Gußstahl und 10 000 „ Schneidstahl, 18 soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Lieferung von Stahl betr.“ bis zum 28. April d. J., Morgens 10 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen Die Lieferungsbedingungen können bei der Unter⸗ zeichneten eingesehen oder auch von derselben ab⸗ schriftlich bezogen werden. St. Johann a. d. Saar, den 8. April 1885.
festgesetzt; das zur Uebernahme der Pachtung er⸗ forderliche disponible Vermögen beträgt 140 000,
Königliche Bergfaktorei.
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rigen Fällen ernster Gefahr
C. Ade, Kgl.
Harsefeld.
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dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Jordan zu Potsdam den Rothen Adler⸗Orden zweiter g- mit Eichenlaub; dem Ober⸗Zoll⸗Inspektor, Steuer⸗Raͤth Kahn zu Eydtkuhnen im Kreise Stallupönen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D. Willer⸗ ding zu Hildesheim, dem Hauptmann a. D. Fritsch zu Wiesbaden, bisher Compagnie⸗Chef beim Kadettenhause zu Bensberg, dem bishexigen Rektor des Real⸗Progymnasiums zu Marienwerder, von der Oelsnitz zu Breslau, dem evangelischen Schulrektor Hoffmann zu Breslau, dem vasare Naeser zu Altwigshagen im Kreise Anklam, dem anzlei⸗Raͤth Fricke zu Quedlinburg, dem Kanzlei⸗Rath Brodte zu Magdeburg, dem Postmeister Karich zu Nauen, und dem Kasernen⸗Inspektor Könecke zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten errmann zu Neufahrwasser, und dem Riemermeister, athmann und Stadtältesten Griffig zu Trebnitz den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem “ Lehrer und Kantor Alde zu Holzkirch im Kreise Lauban den Adler der Inhaber des Königlichen ö1““ von Hohenzollern; dem Steuer⸗Aufseher a. D. Reinhold zu Hannover, dem Hausdiener Eduard Christian bei der Universität zu Berlin, und dem herrschaftlichen Kutscher Prillwitz zu Rathstock im Kreise Lebus das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Bootsmannsmaaten Pinnow von der Schiffsjungen⸗Abthei⸗
lung, und dem Barbier Franz Sandow zu Berlin die
Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staats⸗ und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen Insignien des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung,
betreffend die Vereinbarung mit Frankreich
wegen Auslieferung von Heuerguthaben und
Effekten deutscher auf französischen Schiffen und
französischer auf herlSen F Feften angemusterter Seeleute.
„Gemäß einer zwischen dem Deutschen Reich und der fran⸗ zösischen Republik getroffenen Vereinbarung wegen Aus⸗ lieferung der und Effekten deutscher auf fran⸗ zösischen Schiffen und französischer auf deutschen Schiffen angemusterter, bei Beendigung der Reise abwesender Seeleute, ist fortan in dieser Beziehung nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:
1) Wenn ein an Bord eines französischen Schiffes ange⸗ musterter deutscher Schiffsmann, oder ein an Bord eines deut⸗ schen Schiffes angemusterter französischer Schiffsmann bei Beendigung der Reise in einem Hafen des Landes, dessen Flagge das Schiff führt, abwesend, verfügungsunfähig, oder nicht mehr am Leben ist, so wird der Betrag der ihm zukom⸗ menden Heuer nebst den ihm gehörigen, etwa an Bord zu⸗ rückgelassenen Gegenständen, oder dem aus dem Verkauf der letzteren gewonnenen Erlöse, durch die zuständige Seebehörde des Landes, nämlich in Frankreich durch den commissaire de rinscription maritime des Bezirks, in Deutschland durch das Seemannsamt des Bezirks, unmittelbar an den nächsten im Lande befindlichen Konsul der Nation des Schiffsmannes abgeführt.
Voraussetzung ist hierbei jedoch, daß der Ausantwortung der betreffenden Gelder und Gegenstände an den Schiffsmann, beziehungsweise an dessen Vertreter oder Erben, nach Lage des Falles und der Gesetzgebung des Landes, welchem das Schiff angehört, ein rechtliches Hinderniß nicht entgegensteht. 1. 2) Wenn von dem Führer eines deutschen oder französi⸗ 89 Schiffes im Hafen eines dritten Staates bei dem Konsul er Nation, welcher das Schiff angehört, Gelder oder Gegen⸗ stände niedergelegt werden, welche einem seiner Nationalität nach dem anderen Staate angehörigen abwesenden, ver⸗ fügungsunfähigen oder verstorbenen Schiffsmann, beziehungs⸗ hefe dessen Erben gebühren, so hat der Konsul diese Gelder bder Gegenstände unmittelbar dem nächsten im Lande befind⸗ ichen Konsul der Nation des Schiffsmannes zur weiteren
eranlassung zu überweisen. 8 In den unter 1 und 2 erwähnten Fällen der Ueber⸗ eisung von Geldern oder Gegenständen ist dem Konsul der S- ion des Schiffsmannes zugleich eine darauf bezügliche Ab⸗ chnung und je nach Bewandtniß ein Verzeichniß der über⸗
niesenen Gegenstände zuzustellen.
Berlin, den 10. April 1885. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
—
Sekannt i äutttnagag. Am 1. d. M. ist im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Elberfeld die an der Bahnstrecke Vohwinkel — Barmen⸗Rittershausen belegene Station Unterbarmen auch für den Eil⸗ und Frachtstückgut⸗ sowie für den Privat⸗ Depeschenverkehr eröffnet.
Berlin, den 13. April 1885.
In Vertretung des Fesab des Reichs⸗Eisenbahnamts:
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. “
„Die Wahl des Oberlehrers aff der Ober⸗Realschule zu Köln, Dr. Emil Schnütgen, zum Rektor des Real⸗Progym⸗ nasiums zu Eupen ist bestätigt worden.
Dem Direktor der Kunstgewerbeschule des Mitteldeutschen Kunstgewerbe⸗Vereins zu Frankfurt a. M., Regierungs⸗Bau⸗ meister Ferdinand Luthmer, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
““]
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
8*„
Bei der fiskalischen Grubenverwaltting zu St. Andreas⸗
berg ist der Berg⸗Assessor Peus worden.
5
8 Pergs⸗Inspektor ernannt
8
— eͤ Bekamn Um ö
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 36. Verloosung von Prioritäts⸗Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten
561 Stuck Ser.
43³6 2 2 gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, vom 1. Juli d. J. ab den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der dazu gehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe VIII Nr. 6 bis 8. nebst Anweisung zur Reihe IX, bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗ Hauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.
„Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Zins⸗ scheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen bezw. in der Provinz Hannover einer der Bezirks⸗Hauptkassen schon vom 1. Juni d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli d. J. ab bewirkt. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.
Mit dem 4. Juli d. J. hört die Verzinsung der verloosten Aktien auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Prioritäts⸗Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 8. April 1885.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Karte des Deutschen Reiches im Maßstabe 1: 100 000.
“ (Kupferbuntdruck.)
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 3. Januar er. wird dierdurch een gemacht, daß ferner nachstehend genannte
Sektionen: Nr. 243 Oranienburg, „ 244 Eberswalde durch die Kartographische Abtheilung mittelst Kupferbuntdruck bearbeitet und dem Debit übergeben worden sind.
Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 ℳ 50 ₰. Der General⸗Kommissions⸗Debit ist der Simon Schroppschen Hof⸗ Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.
Berlin, den 11. April 1885. 8
Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung.
Steinhausen,
8 8
Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.
Deutsches Reich. ö
Preußen. Berlin, 14. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten, des Chefs des Militärkabinets und des Chefs der Admiralität entgegen und empfingen im Beisein des kommandirenden Generals des Garde⸗Corps, des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen. 8
— Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin fand gestern Abend 8 ½ Uhr eine größere Soirée statt.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Seewesen und für Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutigen (76.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts von Burchard, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath, nebst Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Prä⸗ sident dem Hause mit, daß an Vorlagen eingegangen seien: eine ittheilung des Reichskanzlers, betreffend die Ermittelungen über die Wirkung des Impfgesetzes auf Grund bezüglicher Beschlüsse des Reichstages auf Petitionen; ferner der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Steuer⸗ 8 für Zucker, und Aktenstücke, betreffend die Congo⸗ rage.
Des Weiteren gab der Präsident kund, daß der Abg. br Freiherr von Schorlemer⸗Alst sein Mandat niedergelegt abe. 8 Dagz Haus begann zunächst die Berathung der Petitionen, welche als zur Erörter im Plenum nicht geeignet erachtet, zur Einsicht im Bureau niedergelegt sind.
Auf Vorschlag des Präsidenten wurde die Berathung der Petitionen vor der Hand ausgesetzt.
Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, ein.
— Das Herrenhaus wird am 1. Mai und den fol⸗ genden Tagen Plenarsitzungen halten.
— In der heutigen (51.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, sowie der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz nebst Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident dem Hause mit, daß die Denkschrift, betreffend die Verhängung des Be⸗ lagerungszustandes über den Stadtkreis Bielefeld und die Amtsgemeinde Gadderbaum⸗Sandhagen, eingegangen sei.
Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die zweite Berathung des Antrags des Abg. Frhrn. von Zedlitz und Neukirch (Mühlhausen) und Schmidt (Sagan) auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Pensionirung der Volksschullehrer, war.
Der Abg. Schmidt (Sagan) führte als Referent der Kommission noch einmal eine Berechnung der Lasten vor, welche dem Staat aus diesem Gesetz erwachsen würden, und brachte den Nachweis, daß der Staatshaushalt nicht in Be⸗ denken erregender Weise werde belastet werden.
Der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz gab Namens der Staatsregierung die Erklärung ab, daß dieselbe mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Staats Bedenken getragen habe, die Initiative in dieser Angelegenheit zu ergreifen. Etwas anderes sei es aber, wenn die Volksvertretung vollkommen in⸗ formirt über die Finanzlage zu der Erkenntniß gekommen wäre, daß es sich hier um ein Bedürfniß handle, welches abgezweigt von dem allgemeinen Schuldotationsgesetz prioritätisch behandelt werden müsse. Was nun die Kommission vorschlage, entspreche im Großen und Ganzen dem, was die Regierung selbst wünsche, die auch damit einverstanden sei, daß die Kosten der Pensionirung nicht lediglich den Gemeinden aufgebürdet werden dürften. Die Regierung werde deshalb im Allgemeinen dem Gesetz zustimmen, sich aber eine Prü⸗ fung der Details vorbehalten müssen. Denn einzelne Vor⸗ schläge der Kommission seien nicht ohne Bedenken; so werde vor Allem die Regierung darauf bestehen müssen, daß nur die Pensionen bis zur Höhe von 600 ℳ vom Staate allein getragen würden. Wollte man es bei dem Vorschlage der Kommission belassen, der die Pensionen bis zu 900 ℳ dem Staate überweisen wolle, so würde der Erfolg der sein, daß 95 Proz. aller Pensionen für Lehrer der Staatskasse zur Last fielen.
Der Abg. Hansen erklärte, daß ihm der §. 1 zu eng ge⸗ faßt scheine, und wünschte Auskunft darüber, ob die Wohl⸗ thaten des Gesetzes nur den Lehrern an den obligatorischen Schulen zu Theil werden sollten.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Raffel erwiderte, daß das Gesetz allerdings nur den
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