1885 / 88 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

den jetzt geltenden Bestimmungen bewende. Der Art, 26, welcher den Erlaß des Unterrichtsgesetzes verheiße, sei also noch suspendirt, und auch Art. 25 könne aus demselben Grunde dem vorliegenden Entwurf nicht entgegengehalten werden. Er stehe in dieser Beziehung durchaus auf dem Boden, den Rönne in seinem preußischen Staatsrecht betreten habe. Bezüglich der Maximal⸗

summe seien auch die Nationalliberalen mmit der Regierung bereit, vorausgesetzt, daß einerseits den berech⸗ tigten Interessen des Elementarlehrerstandes, andererseits der Nothlage der überlasteten Kommunen wirklich gekommen werde. 8 Der Abg. Frhr. Kunisch von Richthofen fand gleichfalls, daß der subsidiäre Charakter der Schulunterhaltungspflicht des Staates hinsichtlich der Pensionsverhältnisse durch den Ent⸗ wurf zu sehr in den Hintergrund gedrängt werde, und wünschte im Uebrigen vor Allem eine genaue Prüfung der Bedürfniß⸗ frage und sah die zweckmäßigste Abgrenzung in einer Maximal⸗ summe von 750 Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch polemisirte gegen den Abg. Dr. Windthorst, der zwar sehr Schönes für den Entwurf gesagt, materiell aber alles gethan habe, um das

u verhindern, und führte gegenüber

entlichen als zutreffend bezeichneten

die Quotenvertheilung die

t der Emeritirungsverhältnisse in den Städten

und auf dem platten Lande vor. Die Quotisirung der Pen⸗

sionslast leiste nur der formalen Gerechtigkeit genüge. die freikonservative Partei hoffe au

Regierung, halte aber das Maximum von 600

niedrig. Das Gewicht der Gründe für eine höhe

Maximalsumme sei so stark, daß

den Vorschlag des Abg. von Richth

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte nso wie die übrigen Parteien den Lehrern geben, was sie längst bedürften; aber die Beweisführung gegen seine

Verfassungsbedenken Seitens des

absolut verfehlt.

Verfassung unbedingt in Geltung.

schaffung der Mittel betreffe,

sonds den vorhandenen Emeriten eine entschiedene Aufbesserung zu Theil werden lassen werde, daß man also eine neue En in dieser Richtung anstelle. Da aber das P ni fallen sei, so sei der Dispositionsfonds eine unbedingte Noth⸗ wendigkeit. Er spreche die Erwartung aus, daß die Staats⸗ regierung mit mildernder Hand eingreifen werde, wo die Ver⸗ hältnisse einer Abhülfe bedürften. heute eine günstige Stellung zum Gesetz genommen h bitte er nur noch das hohe Haus, thunlichst einmüthig Zustandekommen des Gesetzes einzutreten. 1

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Debatte zeige, schwierig es sei, derartige Materien, torische Fragen eingriffen,

eres, eine Industrie in ihrem Bestand zu schützen, und den , en,en ber Abänderung, welche der Abg. Biehl seinem Antrag gegeben habe, könne er sich anschließen, weil so die partikulariste Spitze desselben abgebrochen werde.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. Sedlmayer leugne, daß derselbe den Zoll auf Cement als Retorsionszoll begründet habe. Der Abg. Sedlmayr habe aber ausdrücklich ausgeführt, daß Deutschland die Konkurrenz Oesterreichs wegen der Güte des Materials nicht zu scheuen habe; nur weil Oesterreich Deutschland mit einem Zoll belaste, deswegen solle das Letztere Oesterreich auch mit einem Zoll belasten. Der Staatssekretär von Burchard habe dagegen freilich ausgeführt, daß Retorsionszölle handelspolitischäußerst bedenklich seien, wenn man einen Zoll einführen wolle, dann müsse man ihn an allen Grenzen Er sei dem Staatssekretär in dieser Richtung voll⸗ ständig beigetreten, aber statt ihm (dem Redner) dafür dank⸗ bar zu sein, wende der Staatssekretär sich nun gegen ihn und Die Herren vom Bundesrathe hätten wahr⸗ scheinlich die allgemeine Instruktion, sich gegen alle neuen Vorschläge von Zollerhöhungen freundlich zu zeigen. komme es, daß sie zuerst zwar die Bedenken dagegen mit⸗ obald aber Jemand gegen falle ihnen wieder die allgemeine Instruktion ein.

der Minister als

man den Zoll, wie es Hrn. Abg. B wird, 8n. Zalle auf land⸗ und flußwärts eingehenden Cement. Wenn man überhaupt einen Zoll auf Cement einführen will, was nach Ansicht der verbündeten Regierungen nicht im dringenden Bedürfnisse liegt, so würde es doch, glaube ich, vorzuziehen sein, daß ein allgemeiner Zoll eingeführt wird, daß man nicht den Weg einschlägt, den der Hr. Abg. Biehl empfohlen hat, nämlich einen Zoll auf den land⸗ und flußwärts eingehenden Cement zu legen, den seewärts eingehenden aber frei zu lassen. Es ist ein äh licher Weg im Jahre 1879 einmal Hetreten worden bezüglich des Salzzolls. um sehr erheblich andere Verhältnisse; es handelte sich darum, den Ostseeprovinzen das Salz nicht zu vertheuern, die wenigstens glaubten auf den englischen Import angewiesen zu sein; Salz ist ja ein all⸗ gemeines Nahrungsmittel, es schien also wünschenswertb, auch nur den Anschein zu vermeiden, als ob man dieses Nahrungsmittel ver⸗

es ja zulässig, diesen Weg zu unseren Handelsverträgen

einen Nachbarn zu ärgern. ensionsminimum ge⸗

Nachdem die Re⸗ zu einer Verständigung

Damals handelte es sich

welche tief in organisa⸗ aus dem Hause heraus zu regeln. (Zuruf: Antrag Huene!) Der Antrag Huene greise nicht in solche Organisationsfragen ein. früher erklärt habe, könne er ni Beschlüsse vor sich sehen. eine Erörterung darüber, wo denn liege, und wie sie durch diesen Entwurf glaube, daß derselbe dem Art. 25 wider Abänderung desselben 8 herbeigeführt werden, daß für die Pensionen statt der der Staat t

des Pensionswesens der Volksschullehrer nothwendig sei, wolle Aber durch die Vorlage werde der Deshalb seien auch wohl die cht gerade sehr hold Der Artikel 25

Daß die Regierung sich nicht cht tadeln; sie müsse erst in der Debatte auch die Schullast eigentlich schoben werde. Er spreche. Vielleicht

theuern wollte. Meine Herren, formell formell können aus

ewisse Transportrichtung den Zoll höher normirt als für eine andere; .ens ist es doch sehr in Frage zu ziehen, ob nicht dadurch gewissen Staaten nach der einen oder anderen Richtung hin ihr Meist⸗

ünsti srecht thatsächlich verkümmert wird. EE Cement den höheren Zoll zu zahlen haben, als die seewärts einführenden, sind natürlich durch die Zoll⸗ maßregeln schärfer getroffen als diejenigen, die ihre Transporte zur Es ist, wie gesagt, formell zulässig, aber man wird diesen Weg doch nur dann gehen können, wenn es sich um ganz er⸗ hebliche Interessen handelt, und wird es thunlichst vermeiden müssen, dem Auslande die Berufung in die Hand zu geben, daß Deutschland in vielen Beziehungen ganz Aehnliches thut. hall davor warnen, auf diesem Wege ohne dringende Nöthigung weiter zu gehen, und das, was für Salz damals unter ganz exorbitanten Verhältnissen geschehen ist, nun auch für Cement einzuführen. ch möchte Sie aber prinzipiell bitten, von Einführung Cementzolles gerade mit Rücksicht auf die Begründung, gebracht ist, und mit Rücksicht auf die Mißverständnisse, die daraus hergeleitet werden könnten, abzusehen.

Der Abg. Dr. Frege erklärte, er stehe mit einem Theile seiner politischen Freunde dem Antrag Biehl sympatisch gegen⸗ über, der Antrag bezwecke, einen Nothstand der bayerischen Cementindustriellen abzustellen. mn der Cementindustriellen anderer Gegenden der Schluß gezogen sei, als ob die Industrie eine Freundin des Freihandels sei und als ob sie sich unter der Herrschaft desselben besser ent⸗ wickelt habe als jetzt, so müsse er dagegen Verwahrung ein⸗ legen. Die deutsche Industrie habe in den Jahren unmittelbar vor Einführung der Schutzzollpolitik die traurigsten Rück⸗ Er glaube daher, daß es das Richtigste sei, wenn das Haus den Antrag Biehl annehmen würde. 8

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, daß der Abg. Frege, der schon einmal einen partikularen Nothstand durch einen Schieferzoll zu beseitigen versucht habe, jetzt auch den par⸗ tikularen Nothstand der Cementindustriellen durch einen Zoll beseitigen wolle, wundere ihn nicht. 1 . . aber meine, daß die Industrie für Schutzzölle enthusiasmirt sei, so glaube er, daß das Gegentheil der Fall sei. die Industrie überhaupt je dieser Auffassung gehuldigt habe, so sei sie davon mehr und mehr kurirt worden, und wenn jetzt die Lebensmittel der Arbeiter weiter vertheuert würden, so würde das noch mehr geschehen. Bringe die Rechte noch ein halb Dutzend ähnlicher Zölle, und die Industriellen würden sehr bald sagen: wenn sie das gewußt hätten, hätten sie sich nie auf eine solche Schutzzollpolitik eingelassen! Der Abg. Biehl sage offen: sei ein Partikularist, aber die anderen Herren seien es auch! Wäre das wahr, ständen andere Partikularinteressen dem bayerischen entgegen, weshalb lasse man dann die Sache nicht einfach, wie sie sei? Am bedenklichsten erscheine ihm (dem Redner), daß der Zoll nach dem eingebrachten Antrage auf die Land⸗ einfuhr beschränkt sein solle; das könne zu den schlimmsten Folgen Anlaß geben. Auf diesem Wege gelange man schließlich zu einer Umgehung der Meistbegünstigungsklausel. ei deutsche Vertragstreue, das sei unehrliche Zollpolitik; mit einem solchen Lande könne kein anderer Staat einen Handels⸗ ahren seien die meisten 1 Handelsverträge abgelaufen; glaube die Rechte

nun, daß, wenn man jetzt eine solche Bestimmung einführe, auch nur ein Staat sich einlassen werde, Deutschland in einem neuen Handelsvertrag die Meistbegünstigungsklausel einzuräu⸗ men? Was solle dann aber aus der deutschen Industrie werden? Er müsse sagen, ein so gemeinschädlicher und so schlecht sub⸗ stantiirter Antrag wie dieser sei ihm noch nicht vorgekommen. Und einen solchen Antrag empfehle man Angesichts des Ver⸗ hältnisses Deutschlands zu Oesterreich. Der Abg. Biel habe gesagt, Retorsion sei der eigentliche Grund seines Antrages. Man könne nicht schärfer den Retorsionsgedanken zum Aus⸗ druck bringen, als das hier geschehen sei. Staatssekretär einverstanden, der das Haus gewarnt habe, Retorsionszölle einzuführen; er wolle nur, daß der Staats⸗ ekretär auch seinen Kommissar besser instruirt hätte, der dem Hause anheimgegeben oder anzunehmen.

einführen. Er vermisse greife ihn an.

Diejenigen, welche Zustandekommen desselben

den auch von ihm im We Argumenten des Abg. Richter für

den höheren Zoll spreche, Die öster⸗

Retorsions⸗ habe allerdings dem aus⸗ nächsten Zusammen⸗

Gemeinden Aenderung

Zolltarifnovelle

den befürwortenden Reden zoll⸗Novelle 1 vorläufig ihre Berathung auegesetzt, drücklichen Vorbehalt, treten des Parlaments die Vorlage wieder aufzunehmen. Man wolle eben erst abwarten, was der Reichstag jetzt be⸗ Deswegen habe 8 gewarnt, Oester⸗ reich gegenüber noch weitere Maßregeln zu ergreifen. Panell gich hier nur um den Schutz eines bayerischen In⸗ Das sei eine Beeinträchtigung der

er nicht bestreiten. Verschiedenhei belastet zu Gunsten des Ostens. Konservativen, die sonst Neuerungen ni seien, so schnell für den Antrag eingetre der Verfassung bestimme mit dürren Worten, daß die Ge⸗ meinden die Träger der Schullasten seien; der Staat nur eintreten, wenn ein Bedürfniß nachgewiesen würde. solche generelle Nachweisung der Bedürf habe die Verfassung nicht im Auge, weisung für jeden ein

begründet

aber mit er . f eine Verständigung der

für allzu r gegriffene die Regierung mindestens ofen acceptiren sollte.

dagegen, seine Partei

Deshalb möchte ich

chließen werde. A 1 schließe tigkeit der Gemeinden

sie verlange eine Nach⸗ zelnen Fall. Eine Staatsanstalt solle die Schule nicht sein; wolle man sie dazu machen, dann komme man zu einem System, das in keinem civ Eine Aenderung der Ve all sei bedenklich.

teresses gegen Oesterreich.

Meistbegünstigungsklausel, wie sie noch niemals vorgekom⸗

Hrn. Dr. Enneccerus sei Wenigstens de lege ferenda sei Art. 25 der g. Was die Frage der Be⸗ so werde das Haus sich ja darüber noch zu unterhalten haben; für jetzt wiederhole er nur: entweder den Antrag Huene oder keine Zölle!

griff der Staats⸗Minister Dr. von Goßler

rfassung für diesen Hoffentlich würden auch die ifrigen Vertheidiger der Verfassung, die National⸗ Am Besten wäre es, lärungen der Regie⸗ Ohne eine

Staat bestehe.

sonst so e liberalen, hier auf seiner Seite stehen.

die ganze Vorlage nach den heutigen Erk rung an die Kommission zuruͤckzuverweisen. lediglich subsidiären Verpflichtung des könne er

Der Staatssekretär von Burchard entgegnete, der Abg. Richter verwechsele Retorsionszölle mit einer differentiellen Be⸗ handlung der See⸗Einfuhr, die auch in Oesterreich mehrfach an⸗ Aus dem Umstand, daß man die öster⸗ reichische Zolltarifnovelle nicht weiter verfolge, schließe er, daß man in der deutschen Zolltarifnovelle nicht einen Angriff gegen Oesterreich sehe. 1

Beich sche Broemel wies darauf hin, daß, während im Jahre 1884 der Import von Cement von Oesterreich nach Deutschland 193 000 Doppelcentner betragen habe, der Export von Deutschland nach Oesterreich sich auf 348 000 Doppel⸗ Dieses Handelsverkehrsverhältniß mache bei Einführung neuer Zölle die größte Vorsicht noth⸗

Der Abg. Richter (Hagen) machte noch darauf aufmerk⸗ sam, daß nicht blos aus Bayern, sondern auch aus Schlesien Cement nach Oesterreich importirt werde. 6 1 aber den Import, wenn Oesterreich den Zoll erhöhe. mung für diese Zollerhöhung sei in Oesterreich schon vor⸗ Wolle man diese Stimmung noch verstärken, dann müsse man allerdings für den Cementzoll sich erklären.

Damit schloß die Debatte. u“

Der Abg. von Köller bezweifelte, ob das Haus beschluß⸗ Das Bureau war ebenfalls zweifelhaft. b deshalb der Namensaufruf vorgenommen, welcher die An⸗ wesenheit von nur 156 Abgeordneten ergab. Das Haus war also nicht beschlußfähig. Die Sitzung wurde abgebrochen.

Hierauf setzte der Präsident um 4 ¼ Uhr die nächste Sitzung auf Mittwoch 1. Uhr an.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (51.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei fortgesetzter Gesetzentwurfs, treffend die Pensionirung der Volksschullehrer, der Abg. von Schenckendorff, die Nationalliberalen hätten einer gesetzlichen Regelung der Unterrichtsverhältnisse stets das Wort geredet; er erinnere nur an Harkort, Gneist, von Bennigsen u. A. Seine politischen Freunde und er begrüßten daher auch den vorliegenden Gesetzentwurf auf das Beste und wür⸗ den ihr Möglichstes thun, um ein Zustandekommen des Ge⸗ Der Entwurf erfülle leider nur einen Theil der Dotationsgesetzgebung von der Unterrichtsgesetz⸗ gebung gar nicht zu reden aber doch einen sehr wesent⸗ lichen Theil, denn er schaffe endlich rechtliche Verhältnisse daß dies Gesetz den Anfang zu einer schrittweisen Weiterbewegung der Schul⸗ Er bedaure, daß das Pen⸗ keine Be⸗ da die Pensions⸗

Wenn aus dem Widerspruch gewendet werde.

Hierauf er das Wort:

Meine Herren! Wenn ich in so später Stunde noch das Wort geschehen, um dem Gefühl der Freude und so wichtigen

Anerkennung der Staates, für die Lehrerpensionen einzutreten,

zustimmen. ergreife, so kann es nur

des Dankes Ausdruck Materie des Volksschulwesens dem wir hoffen können, Wenn ich an meine Verwaltung Jahren, wo ich schon hoffte,

werden Sie es dem verantwortl nachfühlen, wenn er gern dan den maßgebenden P in der Diskussion sich gezeigt habe dürfen, zu einem gedeihlichen Abschluß des g.

Die Ausführungen, die ich jetzt machen werde, gegenwärtigen Lage entsprechend auf Punkte b klärung noch bedürfen, indem ich es v erachte, einige Abschwächungen, wel Finanz⸗Ministers gegenüber eingetret Punkte kommen hierbei v Amendement zum §. 2 auf glaube, die Herren, welche diesen Antrag vertreten haben, und namentlich der Hr. Abg. Rickert, haben die Be⸗ deutung der Ausführungen des Herrn Der Herr Finanz⸗Minister hat mit voll daß, soweit wir überhaup Erklärung im gegenw die größte Aussicht

schritte gemacht. Prüfung; Kommission. finanziellen Belastung ffe, so irre er sich; von nichts erreicht werden. nkeit in sonstigen Aus⸗

(Zuruf: Getreidezölle!) Die Ge⸗ che keine neuen Einnah

S 8 Richter verdiene zu geben, daß wir endlich in einer in ein Stadium eingetreten sind, in Nützliches zu Stande zu bringen. zuruͤckdenke, an die Zeit vor drei das ersehnte Ziel zu erreichen, dann ichen Chef der Unterrichtsverwaltung kbar vor allen Dingen konstatirt, daß in Hauses so viel Vereinigungspunkte ir mit Sicherheit hoffen esetzgeberischen Werkes zu

Vorschläge der Finanz⸗Minister zur Deckung der des Staates etwa auf neue Steuern ho neuen Steuern auf Taback ꝛc. werde Die Mittel könnten nur durch Sparsan gaben aufgebracht werden. treidezölle sollten dem Rei sondern lediglich die Landwirthschaft schützen u fähig erhalten; der Antr Kommunen zuwenden. tragsteller einmal die fin darlegten.

Der Abg. Graf Cla darüber aus, daß die gere geworden sei; er stelle beschlüsse, denn um den lastet werden sollten, nicht erkaufen. Da er die so werde er mit seinen F mit der Regierung streben.

Der Abg. Zaruba war insofern standen, als es an die Stelle willkürli einzelnen Behörden gesetzliche Vorschrif

Der Abg. Rickert bemerkte, das Gesetz zu Stande bringen; er eher ein Feind als ein Freun frage trotz der vielfachen Aus und im Hause nach dem während doch feststehe, daß rungsgesetz bis auf eine kleine Summ werde. Solche Bedenken habe Huene eintrete. hernehmen, die dadurch ür würde man im Reichstage noch große Su haben, auf diesen Hinweis horst: „Das fällt uns Ersparnisse erreichen!“ Ersparnissen, aber diese küh aufbringen wolle, Wo wolle man d Ersparnisse darlege, könne er die wicht beimessen. im Plenum jetzt Verständigung Auch sei über die viel leichter als im Reichs und seine Genossen oft bei viel scht missarische Berathung stimmten. verletze oder unterminire die Verfassung. Er könne das dann würde auch er den nur die Frage we von 450 für d würde er daran für Diskutiren könne m mehr, als auch in dem Antra Der Finanz⸗Minister wo Lehrer schaffen; aber vergesse er dabei nicht den zu Liebe er doch das viel Quotenvertheilung aufgeben wolle? elung der Dotationsfrage könne ja en werden; vorläufig aber seien die ganz abnormen Lage und entbehrten der siche⸗ Pensionsverhältnisse vollständig: ung selbst ganz genau denselben Im Ganzen könne er sich nur herzlich einmal durch diese Vorlage Beschwerden umt würden, die in Preußen stets sehr hm hätten, berühren müssen.

.Enneccerus bemerkte, er könne dem Abg. gewünschte Belehrung dahin ertheilen, daß rfassung es bis zum Erlaß eines Unter⸗ chtlich des Schul⸗ und U

centner belaufen habe.

Wenn der Abg. Frege men bringen arteien dieses 8 7

nd leistungs⸗ ag Huene solle diese Einnahmen den r wünsche schließlich, daß die An⸗ nanzielle Tragweite des Entwurfes

Schlesien verliere

werden sich der schränken, die einer Er⸗ or allen Dingen für nothwendig che den Erklärungen des Herrn en sind, richtig zu stellen. Der eine betrifft das

iron d'Haussonville drückte seine Freude Temperatur für das Gesetz eine günsti⸗ sich auf den Boden der Kommissions⸗ Preis, daß die Gemeinden mehr be⸗ Zuwendungen an die Lehrer Fertigstellung des Gesetzes wünsche, reunden nach einer Verständigung

Es wurde ornehmlich in Frage.

Festsetzung eines Pensionsminimums. 8 mehr oder minder warm wolle er die Finanz⸗Ministers unterschätzt. er Bestimmtheit ausgesprochen, t in der Lage sind, eine absolut definitive ärtigen Momente abzugeben, der Gesetzentwurf hat, an der Einführung eines derartigen Minimums zu scheitern. Die Gründe dafür hat der Herr Finanz⸗Minister bereits geben, aber ich möchte den Bemerkungen des Hrn. Abg. Rick über doch darauf aufmerksam machen, daß er meines Erach Finanz⸗Minister geworden ist, wenn er ihm die imputiren aber nicht in verletzendem sich bei dem ganzen Gesetzentwurf nur Die Ausführungen des Herrn Finanz⸗ onnten auch nur dahin gehen, te der Lehrer handelt, wir es mit einem zu thun haben, und daß von einer pro⸗ Rede ist und nur die es sich um das Antheilsverhältniß zwischen delt, um die Abmessung Allem also um den §. 96. e Charakter des Gesetzes festgelegt. erheblich ist der andere Punkt. us dieser Ausführung h

mit dem Gesetz einver⸗ cher Bestimmungen der Berathun

8 der Abg. Windthorst wolle aber nach seiner Rede scheine d desselben zu sein. Derselbe führungen in der Kommission sinanziellen Effekt der Vorlage, die Ersparniß aus dem Konverti⸗ e die Ausgabe decken der Redner, der für den Antrag Wo wolle er denn die Dutzende von Millionen den Staatsfinanzen entzogen würden? mmen zu bewilligen aber antworte der Abg. Windt⸗ ar nicht ein, das wollen wir alles durch (Redner) sei gewiß ein Freund von ne Ersparnißpolitik, die 24 Millionen habe er doch noch nicht durchführen sehen! enn im preußischen Staatshaushalte diese das nicht kein großes Ge⸗

gerecht dem Herrn Meinung imputirt Sinne gebraucht daß es um ein Provisorium handle. Ministers gingen vielmehr dah daß, soweit es sich um die Rech festen, organischen Gesetze visorischen Natur des Gese Rede sein kann, insoweit Staat und Gemeinde han des Staates, vor ist der prooisorisch Nicht minder Minister und a Rickert ein unterstützendes Mome nommen hat seiner pers daß es ihm an und für sich erw man auch bei diesem Spezialgese Halbirung der Leistungspflicht hätt ständige Regelung der Schuldotati stützung der meinde gleichmäßig getheilt werden müss Minister hat auf die Dur vorliegenden Spezialgesetze anerkannt hat, d Ansehung der Lehrerpe meinden, wenn erheblich höher wärtig der Fall sei, ein Drittel des Lehrergeh ganz einfache Rechnung wird das eine Schulgemeinde als Pension zahlt, so würde diesem derjenigen Pension, welche sich ei erworben hat. Denn nach 35jährig entwurfe ein Lehrer 4 %0 seines dieser Pension, welche auf di oder ein Drittel. Kommissionsberi

vertrag abschließen. In den nächsten

der deutschen

setzes herbeizuführen. tzentwurfs nur die der Beitragspflicht dieser Bestimmung diesem Gebiet.

Der Herr Finanz⸗ at denn auch der nt für seine eigene Auffa önlichen Ueberzeugung dahin Ausdruck ünscht gewesen wäre, wenn t zu einer Quotistrung, zu einer Denn die voll⸗

führen werde.

gesetzgebung gefallen sei,

sionsminimum vorzugung des Lehrerstandes 1. regelung vor der Dotationsregelung in Angriff genommen werde. Nachdem aber die Regierung definitiv erklärt habe, daß ihr das Pensionsminimum unannehmbar sei, müsse er nunmehr, wenn er das Gesetz nicht gefährden wolle, den An⸗ trag Beisert und Genossen bekämpfen. zulage, die an sich revokabel sei, zum Einkommen gerechnet werden solle, freue ihn, auch bemerke er, kommissar ausdrücklich erklärt habe, sei, daß die Alterszulage kurz vor der Pensionirung zurück⸗ Daß der Amtsnachfolger künftig frei bleiben solle, werde gewiß von allen Seiten begrüßt Die Möglichkeit, daß eine Gehaltsverminderung durch die Ge⸗ eintreten könnte,

Regierungen

Er sei mit dem

e gelangen können. on denke er sich so, daß die Unter⸗ zwischen Staat und Ge⸗ Der Herr Finanz⸗ Prinzips bei er ausdrück⸗

abzulehnen

gegen Oesterreich sen Ausführungen

Er bitte übrigens auch, die Sache hier zum Abschluß zu bringen; gelänge die nicht, dann bleibe die Kommission immer Pensionsfrage eine Verständigung wo doch der Abg. Windthorst wierigeren Dingen gegen kom⸗ Dem Abg. Windthorst zufolge Quotisirung den Art. 25 der absolut nicht finden; wäre dem so, Entwurf bekämpfen. gen des Minimums. Sei dieses Minimum Regierung schlechthin unannehmbar, dann seine Person die Vorlage nicht scheitern an diese Frage aber doch um so ge von Zedlitz ein solches Minimum lle kein neues Recht ein⸗

Deutschland habe öffentlichen Volksschule

nun komme man Daß die Alters⸗

Barriéèren Reichskanzler, der

Augenblicke noch mit diesem Zolle. Der daß die österreichische Zollnovelle nicht den orsion gegen Deutschland trage, sei die Rede der Minister und durch die Aktenstücke v Zwar sei die Berathung der Novelle in , aber das beweise nur, che Stimmung in Oesterreich⸗Ungarn nun Oel dliche Stellung durch det habe? Wenn es der freundlichen man diesen Antrag

chführung dieses

bei der Quotisirung um die Hälfte in e, daß die Ge⸗

daß der Regierungs⸗

hier gesagt habe, , wie der Fall undenkbar

Charakter der Ret nsionen die große Gefahr vorlieg Hälfte der Pensionen auferlegt würde,

desavouirt worden. gezogen werden könnte.

Oesterreich noch verschoben worden daß noch eine freundli für Deutschland Feuer gießen, wo Oesterreich seine freun die Verschiebung der Berathung bekun dem Hause in der That an der Erhaltung Beziehungen zu Oesterreich liege, so sollte ablehnen.

Der Staatssekretär v den Vorredner doch dara Oesterreich Ungarn und R lung kennten. also nicht wohl d fuhr von Eement anders behandeln wolle, a In Oesterreich⸗Ungarn möge Zollnovelle als einen Zollkrieg aufg Auffassung sei geschwunden. vorhanden, von jeder Retor Deutschland

wo sie im Großen und Ganzen nur Pension zahlen. Meine Herren, eine Wenn gegenwärtig el des Lehrergehalts Drittel gleichstehen die Hälfte n Lehrer nach 35ähriger Dienstzeit er Dienstzeit erhält nach dem Gesetz⸗ Gehalts als Pension; die Hälfte beträgt also 20⁄%60 am Schlusse des daß eine sehr hinter sich r würde die um die Hälfte von %0, wenn der Emeritus eine 40jährige t, im Maximum um 7120. Aber in dieser öglichkeit einer stärkeren Bel cht ihren vollständigen Ausdruck. Er daß nach dem Gesetzentwur n eingerechnet werden die Alterszulagen soll die theilweise Entnahme der diese beiden Fak⸗ nahezu die Noth⸗

klar machen.

Bleibe also bei der Emeritirung ein Dritt

vorhanden sei. Genehmigung Hand hätten. Die Antheil⸗ zelnen Pensionen halte er für

mindestens Statt einer fixirten für vortheil⸗ t geschaffen, denn große werden, ig nicht mehr Er werde für die um §. 9b vorlie⸗

geschlossen, zur Feststellung der Gehälter in der nahme des Staates an den ein Jedenfalls dürfe eintreten.

diskutabel. belastung der Gemeinden Summe halte er aber eine Quote des Es werde damit überall gleiches Rech die Emeritenzahl könne sonst leicht eine z wenn ein großer Theil der Gemeinden künft an den Pensionssätzen betheiligt bleibe.

zweite Berathung daher auch für den z Beisert stimmen, der die Staatsquote auf Er neige zu einer Quote von ¾ und habe dies in der Kommission auch verfochten. Die Resolution, die auf die Petitionen hin gefaßt sei, stehe im engsten Zusammenhange mit dem Gesetz. einzelne Petenten zuweitgehende Wün treffe dies doch nicht die Lehrerschaft ragendsten pädagogischen Forderungen auch selbst

e Gemeinde entfiele, Wenn Sie aber die Tabelle chts nachsehen, so werden Sie finden

Mit jedem Jahre Dienstzeit meh rechend wachsen, ch steigern,

sich befinde.

seitig für die Charakter de wichtigere Prinzip der

Bei der endgültigen Reg diesem Bedenken abgeholf Lehrer in einer ren Rechts

on Burchard erwiderte, er möchte uf aufmerksam machen, daß auch ußland eine differentielle Zollbehand⸗ Von einer Illoyalität deutscherseits könne ie Rede sein, wenn man jetzt die Landein⸗ ls die Seeein⸗ man anfangs die deutsche efaßt haben.

Es sei dort Stimmung dafür sion abzusehen, weil man wisse, vorgehen wolle, n Bedürfnissen eingerichtet Die Zollnovelle habe nur den die sich in Deutschland her⸗

s Nothgesetzes, dem hgeset at, als eine 35jahrige.

Last der Gemeinde entsp gleich 1⁄120, und könnte si Dienstzeit zurückgelegt ha

teigerung findet die M meinden noch ni vor allen Dinge hige Diensteinkom und daß weiter verboten w Pension aus dem Stellenein toren noch hinzutreten, wendigkeit, daß die Ge in höherem Maße belastet werden stande. Die Alterszulagen bitte sie betragen heute 3 5 % sämmtliche

genden Antrag

% festgestellt sehen wolle. astung der Ge⸗

innern Sie sich fe in das pen⸗

grundlage für ihre zudem habe 1868 die Regier Vorschlag gemacht. freuen, daß endlich aus dem Wege gerä

Aber diese

Wenn auch sche gestellt hätten, so Die hervor⸗ Zeitungen wiesen diese übertriebenen

mit Entschiedenheit zurück. Er er⸗ warte mit den Kommissionsmitgliedern, daß der Staat mit dem ihm jetzt dauernd zur Verfügung gestellten Dispositions⸗

nicht aggressiv seine Zölle nur nach den inländische Das sei die Sachlage. Schäden zu heilen,

Wenn aber so ergiebt sich in der That bei der Halbirung der Pensionslast

als bei dem gegenwärtigen Zu⸗ ch nicht gering zu veranschlagen, Mark und kommen zu Gute etwa er und Lehrerinne

als solche. unangene

Zweck gehabt, ausgestellt hätten.

Der Abg. Sedlmayer erklärte, Daß der Antrag Biehl ein

Windthorst die nach Art. 112 de

er habe nicht behauptet, 1 richtsgesetzes hinsi

Retorsionszoll sei. Es sei doch etwas

nterrichtswesens bei

Die stärkere Bedrückung der Gemeinden bei der Halbirung haben auch die Herren Antragsteller Beisert und Genossen offenbar richtig erkannt, indem sie ihren Vorschlag darauf gerichtet haben, auf eine Theilung von und ½ zwischen Staat und „Gemeinde über⸗ zugehen. Aber auch bei dieser Quotisirung ist die Rechnung zu Gunsten der Gemeinden nicht sicher, wenigstens nicht dem Vor⸗ schlage der Staatsregierung gegenüber, dem Staat einen festen Beitrag ron 600 aufzuerlegen. Nehmen Sie beispielsweise an ich greife ganz einfache Zahlen heraus, denen aber eine gewisse Durch⸗ schnittsbedeutung nicht abgesprochen werden kann —, daß das anrech⸗ nungspflichtige und fähige Einkommen eines Lehrers 1000 beträgt, so berechnet sich die Maximalpension auf 750 Wenn 750 ge⸗ theilt werden im Verhältniß von zu „½, so fallen auf den Staat 500 und auf die Gemeinde 250 ℳ, also die Gemeinde zahlt immer noch mehr, als sie zahlen würde, wenn der Staat 600 firen Beitrag zu leisten hätte. Eine Gleichstellung tritt erst ein bei dem für kleine Städte in Betracht kommenden Durchschnittsgehalt von 1200 ℳ; hierbei beträgt die böchste Pension 900 und der Staat und die Gemeinde würden sich in dieselbe zu theilen haben mit 600 und 300 Das Diensteinkommen von 1200 ist aber bereits ein so hohes, daß es im Großen und Ganzen für die Schulen des platten Landes nicht in Frage kommen kann.

Aber, meine Herren, wollen Sie noch weiter meinen Ausführun⸗ gen folgen. Die angeführten Beispiele bezogen sich ja nur auf die Maximalpensionen. Nehmen Sie die unterhalb der Maxima liegen⸗ den Pensionen, dann kommen Sie zu einer noch viel schwereren Be⸗ lastung der Gemeinden, wenn Sie das Anerbieten der Staatsregie⸗ rung zurückweisen. Es läßt sich das sehr leicht ausrechnen wenn bei 1000 oder 1200 Einkommen eine Pension von 600 er⸗ dient worden ist. In ersterem Falle in 31 Jahren (36/60), in letzte⸗ rem in 25 Jahren (30/60). Bis zu diesen Zeitpunkten würde also der Staat bei den gewählten Beispielen die volle Penston allein zu tragen haben, erst darüber hinaus würde eine Konkurrenz der Ge⸗ meinden eintreten. Sie schädigen also mit ibrem Antrage ich glaube in bester Absicht um das Prinzip der Quotisirung zu retten, die Gemeinden.

Die Erwähnung der Gemeinden führt mich zu einem weiteren Gesichtspunkt in Bezug auf die Bedürfnißfrage. Sicherlich ist es ein schöner Satz, wenn wir hier das Prinzip aussprechen: die Ge⸗ meinden sollen insoweit, aber auch nur insoweit unterstützt werden, als sie ihr Bedürfniß nachgewiesen haben, aber bei der Betrach⸗ tung dieses Satzes in seiner praktischen Anwendung komme ich zu einem Punkt, der heute noch nicht berührt ist. Es ist vom Herrn

inanz⸗Minister meines Erachtens erschöpfend ich könnte nur wenige

üge, die gegenwärtig nicht von Bedeutung sind, hinzufügen aus⸗ geführt worden, daß auf Seiten der zu emeritirenden Lehrer und der Gemeinden dieser Gesetzentwurf mit großer Freude begrüßt werden müßte, indem er ihre Lage erheblich zu verbessern bestrebt ist. Ich kann noch ergänzend bemerken, daß auch von dem Nachfolger des emeritirten Lehrers mit Dank dieses Gesetz empfangen werden wird; denn die Beiträge aus den Lehrerstellen fallen fort, der Nach⸗ folger erhält das volle Einkommen der Stelle und hat kein In⸗ teresse, die Pension seines Vorgängers niedriger bemessen zu sehen. An der Hand dieses Gesetzes entgehen wir einer unbequemen Art von Streitigkeiten, der Streitigkeiten zwischen den ab⸗ und anziehenden Lehrern; denn, wie der, Hr. Abg. von Richthofen, wie ich glaube, richtig ausgeführt hat, in einem gewissen Stadium liegt es im Interesse der Lehrer, ihre Stellen so niedrig wie möglich zu veranschlagen, in einem andern sie so gut wie möglich darzustellen; das giebt unerquickliche Verhältnisse, wie wir sie auch auf dem Ge⸗ biet der Emeritirung der Geistlichen zur Genüge kennen gelernt haben. Wenn jetzt durch diese unerwünschten Verhältnisse ein Strich gezogen werden kann, so bin ich gern bereit, dankbar diese Gelegenheit zu er⸗ greifen.

Was ich aber im Besonderen noch betonen möchte, das ist die Stellung der Schulverwaltungsbehörden zu diesem Gesetzentwurfe. Meine Herren, die Stellung der Schulverwaltungsbehörden ist schon in thesi eine ungemein schwierige, indem sie einerseits die Schulver⸗ waltung an und für sich zu führen, andererseits das fiskalische In⸗ teresse in gewissem Umfange wahrzunehmen hat. Schon hieraus er⸗ geben sich oft unbequeme Komplikationen, welche durch den Mangel einer sicheren gesetzlichen Basis noch vermehrt werden. Auch in dieser Richtung ist der Gesetzentwurf mit Freuden zu begrüßen, denn er stellt die Schulverwaltungsbehörden auf einen festen, gesetzlichen Boden und gewährt ihnen die Möglichkeit, mit bestimmten Zahlen zu rechnen und das Abwägen des Bedürfnisses der Gemeinden zu unterlassen. Wenn, wie ich Ihnen an der Hand der Etatsberechnungen ausgeführt zu haben glaube, gegenwärtig die Schul⸗ verwaltungen oft genöthigt sind, Bedürfnißzuschüsse und wir zahlen deren gegen 15 Millionen jährlich zurückzuziehen, so erhebt sich regelmäßig eine laute Beschwerde, weil jeder, dem ein Zuschuß entzogen ist, sich benachtheiligt glaubt, und kein Verständniß hat für den Einwand der Rezierung, wenn diese sagt: Dein Nach⸗ bar ist noch bedürftiger als Du; diesem muß ich eine Unterstützung gewähren, denn ich kann das Geld nicht schaffen, um alle Bedürfnisse zu befriedigen, der Herr Minister überweist nicht mehr Mittel, ich muß mit meinen Fonds auskommen. Es handelt sich heutzutage nicht darum, daß jedes Bedürfniß, welches sich geltend macht, be⸗ friedigt werden kann, sondern darum, daß die Bedürfnisse, welche vorliegen, nur nach Maßgabe ihrer Schwere befriedigt werden. Wenn, wie ich nachgewiesen habe, in den letzten 10 Jahren entsprechend der Bevölkerung die Bedürfnisse der Schulunterhaltung gestiegen sind, und zwar um 11,8 %, und die staatlichen Bedürfnißzuschüsse nur um 2 bis 3 %, dann werden Sie es erklärlich finden, daß bei diesem Hiatus zwischen Soll und Haben die Unzufriedenheit der Schulunterhaltungs⸗ pflichtigen sich steigern muß. Und wenn Sie nun abermals die Ver⸗ pflichtung der Schulverwaltung auferlegen wollten, die Bedürfnißfrage bei der Gewährung von Staatszuschüssen für Zwecke der Emeritirung zu prüfen, dann würden Sie, meine Herren, nur eine Quelle von reuen Verlegenheiten und Konflikten schaffen. Wir müssen doch daran festhalten, daß die Regierung auf der einen Seite die Pflicht hat, das Wohl der Schule an und für sich zu pflegen und zu fördern, aber auf der andern auch die ernste Verpflichtung, die Kräfte der Gemeinden möglichst zu schonen. Zwischen diesen beiden Polen, wie ich das schon öfter ausgeführt habe, bewegt sich die Schulverwaltung, nur jene unter sehr erschwerten Verhältnissen, da ohne Zusicherung neuer erheblicher Staatsmittel die Entfernung zwischen beiden Polen wachsen muß. Also ich begrüße es mit großer Freude auch vom Standpunkt der Schulverwaltung, wenn das hohe Haus den Boden, den der Finanz⸗Minister hier gelegt hat, betritt.

Nun ist in der Diskussion ganz richtig darauf hingewiesen worden, ich glaube von dem Hrn. Abg. Frhrn. von Zedlitz, daß, wenn Seitens des Staates nur fixe Beiträge gezahlt werden, allerdings nicht alle Gemeinden gleichmäßig, in gleichem prozentualen Verhältniß berücksichtigt werden. Von meinem Standpunkte kann ich das auch nicht besonders bedauern, ich begrüße vielmehr in gewissem Sinne diese theoretische Ungleichheit aus praktischen Gesichtspunkten. Ob Berlin 600 bekommt oder ein Flecken, wie Heidekrug, so sind das allerdings sehr verschiedene Dinge. Aber die Wirkung wird doch sein, daß die, die nichts haben, mehr bekommen, als die. welche bereits viel besitzen.

Dann noch ein Gesichtspunkt, der noch nicht angeführt ist, der aber schon für sich allein von erheblicher Bedeutung ist: Verkennen Sie doch nicht, daß, wenn die Schulverwaltungsbehörden genöthigt sind, zwischen Staat und Gemeinde die Emeritirungen zu quotisiren, Sie ihnen naturgemäß auch eine gewisse Ingerenz auferlegen bei der Aufstellung der Prinzipalfätze und bei der Bemessung der Gehälter. Wir haben allerdings zu konstatiren, daß seit der Mitte der 70 er Jahre eine generelle Gehaltsteigerung Seitens der Schulverwaltungs⸗ behörden nicht angeordnet ist und, wo ich in einzelnen Fällen in der Lage gewesen bin, Einkommenssteigungen zu inhibiren, so habe ich es auch gethan. Aber den größeren und mittleren, den wohlhabenderen Kommunen wird es doch nicht beschränkt werden können, wenn sie nament⸗ lich in neuerer Zeit dazu übergegangen sind, die Gehälter der älteren Lehrer

verbessern. In diesem Bestreben - in der Richtung unterstützt

und das wird Herr von Richthofen, glaube ich, auch erfreuen daß ich den Städten gesagt habe: vermindert die Anfangsgehälter und er⸗ höht die Endgehälter, dann kommen wir zu gerechteren und besseren Verhältnissen. Aber wenn eine potente Kommune, wie beispielsweise Berlin, deren Durchschnittsgehälter einschließlich der Lehrerinnen bereits die Ziffer von 2000 übersteigen, wenn eine solche Kom⸗ mune die Lehrergehälter in irgend einer Beziehung erhöhen will, dann wird es wohl meist für die Schulbehörden an einem Anlaß fehlen, einer solchen Gemeinde bei Erhöhung allzu rasch Zügel anzulegen, und doch müßte es bei der Quotisirung die Schulverwaltungsbehörde unter Umständen thun, da ihr die Verpflichtung obliegt, das Interesse des Staatssäckels wahrzunehmen. Bei diesem Spezialgesetz implieite für die Schulaufsichtsbehörde den Anlaß zu steigern, in die Lehrer⸗ gehaltsfestsetzung unter Umständen kräftig und energisch, vielleicht zu Ungunsten der Lehrer, einzugreifen, das ist meines Erachtens bedenk⸗ lich, und Sie werden es verstehen, wenn ich Sie bitte, auch in dieser Richtung durch Annahme des festen Staatsbudgets möglichst klare Verhältnisse zu schaffen und die Schulverwaltungsbehörde im Inter⸗ esse des Schulwesens und im Interesse des Friedens in der Bevölke⸗ rung mit der Lösung einer so schwierigen Aufgabe zu verschonen.

Hierauf wurde §. 1 der Kommissionsbeschlüsse mit sehr großer Mehrheit angenommen (dagegen nur vereinzelte Kon⸗ servative und Centrumsmitglieder) und um 3 Uhr die Fort⸗ setzung der Berathung auf Mittwoch 10 Uhr vertagt.

Statistische Nachrichten.

1“

Die „Mittheilungen der Großherzoglich Hessischen Centralstelle für die Landesstatistik“ bringen in Nr. 330 Daten aus der Berufszählung vom 5. Juni 1882 im Groß⸗ herzogthum Hessen. Danach betragen die unter die Abtheilung: Militär⸗, Hof⸗, bürgerlicher und kirchlicher Dienst, auch sogenannte freie Berufsarten, ferner unter die Abtheilung: Ohne Beruf un 8 Berufsangabe fallenden Theile der Bevölkerung, die nicht gewerbe⸗ treibende Bevölkerung, mit Angehörigen und häuslichen Dienstboten im Großherzogthum die Zahl von 96,9 auf 1000 der Gesammt⸗ bevölkerung. (Im Reich 98,8). In den einzelnen Provinzen weiche die entsprechenden Zahlen bedeutend von einander ab. Bei den fünf größeren Städten ist dies in noch hervorragenderem Maße der Fall.

Es fallen von 1000 der Gesammtbevölkerung auf die oben ge- nannten Abtheilungen: Staatsdienst ꝛc. und Berufsarten zusammen in Rheinhessen 115,4, in Starkenburg 98,9 und in Oberhessen 73.9. Die hohe Zahl in Rheinhessen ist Folge der starken Militärbevölke rung zu Mainz und Kastel. Die entsprechenden Zablen betragen für Darmstadt 362,2, Gießen 305,2, Mainz 285,4, Worms 155,8 und Offenbach 102,2; ferner für Starkenburg ohne Darmstadt und Offenbach 66,3, Rheinhessen ohne Mainz und Worms 58,7 und Ober⸗ hessen ohne Gießen 57,5. Die Zahl für Darmstadt, mehr als ½ der ge sammten Einwohnerzahl dieser Stadt, überragt die entsprechenden Zahle der anderen 4 Städte nicht blos im Ganzen, sondern auch in den zu jede der genannten Abtheilungen gehörenden Theilen. Die unter die Ab theilung Militär⸗, Hof⸗, bürgerlicher Dienst ꝛc. fallenden Zahlen der Städte Gießen (1990) und Mainz (200,9) sind nicht viel von ein⸗ ander verschieden. Die Abweichung in beiden Städten ist hauptsäch lich Folge der Zahlen der unter die Abtheilung „ohne Beruf ꝛc.“ fallenden Theile der Bevölkerung, 4 mit 106,2 und Mainz mi nur 84,5. Worms überragt Offenbach nicht blos im Ganzen, sondern auch in jeder der beiden Abtheilungen. Die einzel⸗ nen Provinzen ohne die fünf größeren Städte enthalten in den beiden Abtheilungen zusammen nicht sehr viel von ein⸗ ander verschiedene verhältnißmäßige Theile der Bevölkerung nämlich Starkenburg 66,3, Rheinhessen 58,7 und Oberhessen 57,5 auf Tausend der Gesammtbevölkerung. Die hierunter enthaltenen, unter die Abtheilung Offizierdienst ꝛc. fallenden verhältnißmäßigen Zahlen sind in den drei Provinzen ohne die fünf größten Städte nahezu ein⸗ ander gleich (Starkenburg 36,2, Oberhessen 35.5 und Rheinhessen 35,2), während die unter die Abtheilung ohne Beruf ꝛc. fallenden ent⸗ sprechenden Zahlen etwas mehr von einander abweichen. Es belaufen sich die Zahlen in Starkenburg auf 30,1, Rheinhessen 23,5 und Oberhessen 22,0 von Tausend der Gesammtbevölkerung.

Bringt man die Anzahl der dem Hauptberuf nach erwerbsthätigen

Personen mit Hinzurechnung ihrer Angehörigen und häuslichen Dienst⸗ boten in der Landwirthschaft, Thierzucht und Gärtnerei, in der In⸗ dustrie ohne Bergbau und Torfgräberei sowohl mit der Gesammt⸗ bevölkerung als auch mit der Gesammtbevölkerung unter Ausschluß der zu den Abtheilungen Offiziers⸗ und Beamtendienst ꝛc. sowie ohne Beruf ꝛc. gehörenden Theile in Vergleich, so ergiebt sich: Von 1000 der Gesammtbevölkerung kommen auf die Landwirth⸗ schaft ꝛc. in Worms 46,7. in Gießen 44,7, in Offenbach 30,1, in Darmstadt 26,7 und in Mainz 6,2; auf die Industrie in Offenbach 708,4, in Worms 538,4, in Mainz 447,7, in Darmstadt 382,5 und in Gießen 372,7 und auf Handel, und Verkehr in Gießen 241,3, in in Worms 218,5, in Darmstadt 194,4 und in Offen⸗ a 5,9.

Von 1000 der Gesammtbevölkerung unter Ausschluß der zu den Berufsabtheilungen E und F gehörenden Einwohnern kommen auf die Landwirthschaft ꝛc. in Gießen 64,3, in Worms 55,3, in Darm⸗ stadt 41,8, in Offenbach 33,6 und in Mainz 8,7; auf die Industrie in Offenbach 789,0, in Worms 637,8, in Mainz 626,4, in Darm⸗ stadt 599,7 und in Gießen 536,5, und auf Handel und Verkehr in Gießen 347,2, in Mainz 326,3, in Darmstadt 304,8, in Worms 258,8 und in Offenbach 151,4.

Von 1000 der Gesammtdevölkerung kommen auf die Landwirth⸗ schaft ꝛc. in Oberbessen ohne Gießen 556,8, in Rbeinhessen ohne Mainz und Worms 502,5 und in Starkenburg ohne Darmstadt und Offenbach 443,8; auf die Industrie in Starkenburg ohne Darmstadt und Offenbach 385,0, in Rheinhessen 315,6 und in Oberhessen ohne Gießen 287,3; und auf Handel und Verkehr in Rbheinhessen ohne Mainz und Worms 106,8, in Starkenburg ohne Darmstadt und Offenbach 84,1 und in Oberhessen ohne Gießen 65,9.

Von 1000 der Gesammtbevölkerung unter Ausschluß der zu den Berufsabtheilungen E und F gehörenden Einwohnern kommen auf die Landwirthschaft ꝛc. in Oberhessen ohne Gießen 590,8, in Rhein⸗ hessen ohne Mainz und Worms 533,8 und in Starkenburg ohne Darmstadt und Offenbach 475,3, auf die Industrie in Starkenburg ohne Darmstadt und Offenbach 412,3, in Rheinhessen ohne Mainz und Worms 335,3 und in Oberhessen ohne Gießen 304,8, und auf Handel und Verkehr in Rheinhessen ohne Mainz und Worms 113,5, in Starkenburg ohne Darmstadt und Offenbach 90,1 und in Obe hessen ohne Gießen 70,0. 8

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Schleswig⸗Holstein⸗Lauenburgische Regesten und Urkunden. Im Auftrage der Gesellschaft für Schleswig⸗Holstein⸗ Lauenburgische Geschichte bearbeitet und herausgegeben von Dr. P. Hasse, Professor an der Universität Kiel. I. Band, 786—1250. 1. bis 3. Lieferung. In diesem Regestenwerk gelangt das gesammte, auf die älteste Geschichte der im Titel genannten drei Herzogthümer bezügliche Urkundenmaterial zur erstmaligen Veröffentlichung. Die publizirten Aktenstücke sind in mehreren deutschen und dänischen Archiven verstreut, und es bedurfte daher einer mehrjährigen Durchforschung derselben, namentlich auch der Archive und Bibliotheken in Kopen⸗ hagen, für welche die Gesellschaft für Schleswig⸗Holstein⸗Lanen⸗ burgische Geschichte Sorge trug. Der I. Band wird die Urkanden vom Jahre 786 bis 1250 enthalten, und zwar diejenigen, welche bis⸗ her unzuverlässig oder an schwer zugänglichem Orte publizirt waren, in ganzer Ausdehnung des Tertes, diejenigen aber, welche in guten neueren Abdrücken, z. B. im „Mecklenburgischen Urkundenbuch’, in dem des Bisthums und der Stadt Lübeck u. s. w. vorliegen, in einem den Inhalt erschöpfenden und die Form der Ueberlieferung kennzeichnenden Negest. Die frühere, seit 1839 von der genannten Gesellschaft veröffentlichte Urkundensammlung wird in ihren ältesten Theilen durch diese neue Publikation vollstaͤndig antiquirt; dieselbe