Den Bewerbungen um das Stipendium für Komponisten sind eigene Kompositionen nach freier Wahl, unter eidesstatt⸗ licher Versicherung, daß die Arbeit ohne fremde Beihülfe aus⸗ geführt worden ist, beizufügen.
Die Verleihung des Stipendiums für ausübende Ton⸗ künstler erfolgt auf Grund einer am 30. September cr. in Berlin durch das Kuratorium abzuhaltenden Prüfung.
Berlin, den 1. April 1885.
Das Kuratorium für die Verwaltung der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Stipendien.
Die Nummer 13 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9045 das Gesetz zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Landeskreditkasse in Kassel, vom 25. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1279). Vom 18. März 1885; und unter Nr. 9046 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Bockenem, Duderstadt, Harburg, Hoya, Meinersen, Meppen und Wennigsen. Vom 25. März 1885.
Berlin, den 16. April 1885. “
Königliches venüein⸗
Bekanntmachung.
Zum Behufe der im laufenden Jahre zu leistenden Rückzahlung von 148 300 Thlr. = 444 900 ℳ auf das vormals kurhessische Eisen⸗ bahn⸗Anlehn vom Jahre 1863 über 10 Millionen Thaler sind am heutigen Tage die nachbezeichneten Obligationen dieses Anlehns:
Litt. A zu 1000 Thlr. Nr. 71 bis einschließlich 75, Nr. 386 456 457, Nr. 860 bis einschließlich 864, Nr. 1284 bis ein⸗ schließlich 1288,Y Nr. 1397 bis einschließlich 1401, Nr. 1685 bis einschließlich 1689, Nr. 1859. 8
Litt. B zu 500 Thlr. Nr. 374 bis einschließlich 393, Nr. 677 bis einschließlich 686, Nr. 1149 bis einschließlich 1158, Nr. 1944 bis einschließlich 1953, Nr. 4258 bis einschließlich 4266, Nr. 4489 bis einschließlich 4498, Nr. 4629 bis nseliesnig 4638, Nr. 5151 bis einschließlich 5160, Nr. 5341 bis einschließlich 5350, Nr. 5471 bis Iaschcseaich 5480. Nr. 6491 bis einschließlich 6500, Nr. 6761 bis einschließlich 6770, Nr. 7311 bis einschließlich 7320, Nr. 7901 bis einschließlich 7910. b
Litt. C zu 200 Thlr. Nr. 976 bis einschließlich 1000, Nr. 1102 bis einschließlich 1126, Nr. 1904 bis einschließlich 1928.
Litt. D zu 100 Thlr. Nr. 4804 bis einschließlich 4853, Nr. 5404 bis einschließlich 5453, Nr. 7655 bis einschließlich 7704, Nr. 15759 bis einschließlich 15808, Nr. 16309 bis einschließlich 16356, Nr. 16459 bis einschließlich 16508, 8
ausgeloost worden. “
Den Inhabern dieser Obligationen werden diesel ben zum 1. No⸗ vember dieses Jahres hiermit gekündigt unter dem Anfügen, daß mit diesem Tage deren Verzinsung aufhört.
Die Rückzahlung erfolgt von dem vorbemerkten Tage ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, bei der hiesigen Regierungs⸗ Hauptkasse und bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u.
gegen Rückgabe der Obligationen und Talon.
Die Erhebung der rückzahlbaren Beträge kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkassen, der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu Berlin und der König⸗ ichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M. geschehen, in welchem Falle die Schuldverschreibungen bereits vom 15. Oktober d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben von letzterer unächst an die hiesige Regierungs⸗Hauptkasse zur Festsetzung ein⸗ gesandt werden müssen. b —
Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß von den zum 1. November 1884 und früher gekündigten Obligationen des obigen Anlehns, sowie des kurhessischen Staats⸗Anlehns vom Jahre 1834 die nachverzeichneten noch nicht zur Einlösung gebracht sind.
1) Von dem Anlehn vom Jahre 1863:
Litt. B. über 500 Thlr. Nr. 581 1131 2637 2694 3081 874 7233 7235 9016.
Litt. C über 200 Thlr. Nr. 101 111 121 705 710 711 725 2953 3529 3532 3537.
Litt. D über 100 Thlr. Nr. 754 780 783 800 1201 1209 1211 1212 1230 1302 1303 1320 1332 1336 1491 3453 3460 3478 3481 3499 6467 12314 12329 12330 12333 12348 12351 12355 12863 12865 12867 12873 12885 15268 15288 15289 17724 17729 17738
17752 17754 19720 19722 19730 19732 19744 19745 19747 19757.
2) Von dem Anlehen vom Jahre 18344a: Litt. D Nr. 413 über 100 Thlr. 8 l, den 11. April 1885. Königliches Regierungs⸗Präsidium. Magdeburg.
Bekanntmachung.
Mit dem 1. April 1885 ist im Anschluß an die bereits bestehen⸗
den klinischen Institute der Universität eine Universitäts⸗Klinik für Geisteskranke in Halle a. S., Magdeburgerstraße Nr. 34, eröffnet worden.
Die Aufnahmen in diese Klinik sind bei dem Direktor derselben, Professor Hitzig, event. telegraphisch mit bezahlter Antwort anzumelden und erfolgen bis auf Weiteres für diejenigen Angehörigen der Provinz Sachsen, welche auf öffentliche Kosten verpflegt werden, gegen Zahlung eines Verpflegungssatzes von 240 ℳ jährlich. Die Gewaͤhrung von Freistellen kann nur in ganz beschränktem Umfange stattfinden.
Halle, den 12. April 1885.
8 Der Kurator der Universität: chrader.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Berlin, 16. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General der Infanterie z. D. von Thiele, welcher sich für das ihm ver⸗ liehene Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens bedankte, nahmen demnächst die Vorträge des Kriegs⸗Ministers sowie des Chefs des Militärkabinets entgegen und ertheilten sodann dem außerordentlichen türkischen Botschafter Riza Pascha die er⸗ betene Abschiedsaudienz.
— Ihre Königlichen Hoheisen der Prinz Georg und der Prinz Friedrich August von Sachsen erschienen gestern Abend um ünbe und heute zum Diner bei den Kaiserlichen
ajestäten.
„Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er⸗ theilte heute, nach Sr. Majestät dem Kaiser und König, dem außerordentlichen türkischen Botschafter Riza Pascha die erbetene Abschieds⸗Audienz.
Preußen.
16“
— Der Bundesrath sowie die vereinigten Ausschüsse
desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und
Verkehr hielten heute Sitzungen.
des Reichstages und der Schlußbericht
gestrige Sitzung
— ericht über die ve S über die
gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
Ministeriums, Minister des Innern,
— In der heutigen (78.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister Dr. Lucius, von Boetticher und Dr. von Scholz, der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr. von Schelling, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung des §. 72 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873, auf Grund der in zweiter Lesung unver⸗ änderten Annahme des Kommissionsbeschlusses fortge etzt.
Derselbe laͤutet: . 1
se
Ge betreffend die Ergänzung des an2 des Reichs⸗Beamtengesetzes
vom 31. März 1873. 1 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des
Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 8 Der §. 72 des Gesetzes, betreffend dhe Rechtsverhältnisse der
Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 61) erhält folgende Fassung: 8
Ein Reichsbeamter, welcher die ihm obliegenden Pflichten (§. 10) verletzt, begeht ein Dienstvergehen und hat die Disziplinar⸗
bestrafung verwirkt. War der Beamte vorher im Dienste eines Bundesstaates ange⸗
stellt, so unterliegt er wegen aller in diesem Dienstverhältniß be⸗
gangenen Dienstvergehen den Vorschriften des gegenwärtigen Ge⸗
etzes.
8 Im Uebrigen ist wegen Handlungen, welche ein Reichsbeamter vor seiner Anstellung im Reichsdienste begangen hat, ein Diszi⸗ plinarverfahren nur dann zulässig, wenn jene Handlungen die Ent⸗ fernung aus dem Amte (§. 73 Nr. 2) begründen.
Der Abg. Dr. Möller beantragte die Ablehnung der Vor⸗ lage, wenn auch die Kommission eine kleine Besserung ver⸗ sucht habe. Wenn es sich um die Ausfüllung einer Lücke handle, so könne man bis zu einer allgemeinen Revision des Disziplinargesetzes warten. Nur des einen vorgekommenen Falles wegen sei eine gesetzliche Aenderung nicht nothwendig.
Der Abg. Dr. Hartmann empfahl die Annahme dieser Vorlage, die eine Lücke in dem Disziplinargesetz ausfülle. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (53.) Sitzung des Hauses der
Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ von Puttkamer, der
Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, sowie der Minister
4
der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler nebst Kom⸗ missarien beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung: der Bericht der Kommission für das Gemeinde⸗ wesen über den Antrag des Abg. von Eynern, betreffend die und die Vertheilung der Kosten derselben. 8
Namens der Kommission beantragte der Abg. Barth 1
„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, 8
a. in Erwägung ge ziehen, ob in einzelnen Gemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung besonderen Staatsbeamten übertragen ist, diese den durch die Gemeindeordnungen dazu be⸗ stimmten Beamten übertragen werden kann;
b. baldthunlichst einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen für diejenigen Städte, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung durch besondere Staatsbeamte geführt wird, die Beitragspflicht zu den Kosten dieser Verwaltung unter Aufhebung des §. 3 des Ge⸗ 65 vom 11. März 1850 für Staat und Gemeinden neu geregelt wird.“
Der Abg. Zelle beantragte:
dem Antrage a der Kommission Folgendes hinzuzusetzen:
„und ferner, ob in den Gemeinden, in welchen die örtliche Polizei⸗ verwaltung besonderen Staatsbeamten übertragen ist, diese Ueber⸗ tragung nicht auf die Wahrnehmung der Sicherheitspolizei be⸗ schränkt werden kann;“
Des Weiteren beantragte der Abg. Götting, dem An⸗ trage a der Kommission folgende Fassung zu geben:
„und ob in den Gemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung besonderen Staatsbeamten übertragen ist oder wird, den Gemeinde⸗ organen einzelne Zweige der Polizeiverwaltung zurückzugeben resp. zu belassen sind.“
Der Abg. Zelle trat für den von ihm gestellten Antrag ein. Die Einwendung, daß ein Unterschied zwischen Sicher⸗ heits⸗ und Wohlfahrtspolizei noch zu statuiren sei, treffe nicht zu. Was seine Partei wünsche, gelte schon in der schleswig⸗ holsteinschen Städteordnung. Ein ähnlicher Antrag sei auch früher einmal im Herrenhause von der äußersten Rechten als im Sinne einer konservativen Politik liegend gestellt worden. Er hoffe deshalb, daß sein Antrag überall Zustimmung finden werde.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath von den Brincken erklärte, daß die Regierung noch einmal in Erwägung ziehen werde, ob nicht vielleicht in der einen oder der anderen Stadt die staatliche Polizeiverwaltung aufgehoben werden könne. Dagegen müsse die Regierung festhalten, daß eine Scheidung der Polizei in Wohlfahrts⸗ und Sicherheitspolizei und die Uebertragung der ersteren auf die Städte nicht möglich sei.
Der Abg. Götting empfahl den von ihm gestellten Antrag zur Annahme.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, daß seine Freunde für die Kommissionsbeschlüsse stimmen würden.
Akuch der Abg. Bachem erklärte sich mit diesen Beschlüssen einverstanden.
Der Abg. von Eynern hielt eine in Wohlfahrts⸗ und Sicherheitspolizei Dagegen habe der Antrag Götting nach Bedenken.
Die Debatte wurde hierauf geschlossen und der Kommis⸗ sionsbeschluß unter Ablehnung der beide Anträge angenommen.
Es folgte die Berathung des zweiten Berichts der Kommission für die Agrarverhältnisse über Petitionen. Es wurde zunächst die Petition der Besitzer des Dorfes Langenau berathen, welche bitten, dahin zu wirken, daß die Königliche Staatsregierung zum Schutze des an der ngen Ortschaft belegenen Weichselufers dasselbe mit
prinzipielle Scheidung nicht für möglich. seiner Ansicht kein
uhnenbauten versehe.
Namens der Kommission beantragte der Abg. Jensen: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
1’ Petition II Nr. 31 der Königlichen Regierung zur Be⸗
rücksichtigung dahin zu überweisen, als im Verwaltungswege Für⸗
sorge dafür zu treffen sei, daß dem weiteren Abbruch des linken
Weichselufers bei Langenau vorgebeugt werde.
Verwaltung der örtlichen Polizei
Das Haus nahm diesen Beschluß ohne Debatte an.
Des Weiteren lag eine Petition aus Ostrometzko, Kreis Kulm, vor, wegen Abänderung des §. 5 im Gesetz vom 23. August 1883, betreffend die Befugnisse der Strombau⸗ verwaltung gegenüber den Uferbesitzern an öffentlichen Flüssen.
Namens der Kommission beantragte der Abg. von Buddenbrock:
In Erwägung, daß Petenten dem §. 5 des Gesetzes vo 23. August 1883 eine irrthümliche Auslegung geben; in Erwägung daß die Petition sich auf keinen Spezialfall gründet, daher die im Gesetz vorgesehenen Wege der Beschwerde noch nicht erprobt sind und endlich in Erwägung, daß in dem kurzen Zeitraum seit Ema nirung des Gesetzes noch keine Erfahrungen gesammelt sind, welch eine Abänderung begründen resp. rechtfertigen können, 8
über die Petition II Nr. 276 zur Tagesordnung überzugehen
Dieser Beschluß wurde ebenfalls ohne Debatte ange genommen. .
Es wurde sodann die Petition des Gemeinderaths der Gemeinde Bergweiler wegen Verwendung des Gemeinde⸗ waldes zu Bergweiler berathen. 1G
Die Kommission stellte den Antrag, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen, der auch unter Ablehnung eines vom Abg. Dieden gestellten Antrags, der die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung überweisen wollte, angenommen wurde.
Das Haus berieth alsdann die Petition des Bahnhofs⸗
restaurateurs Johannsen in Sankt Michaelisdam um Ge⸗
währung einer Vergütung für Kriegsschäden, welche er im Jahre 1864 als Besitzer einer Landstelle im Sundewitt er⸗ litten.
Der Berichterstatter Abg. Seehusen beantragte Namens
der Petitionskommission, über die Petition, zur Tagesordnung überzugehen.
Auch diesem Beschlusse wurde ohne Debatte beigetreten.
Es folgte die Berathung über die Petition der Elbschiff⸗ mühlenbesitzer Gaudlitz und Genossen in Zwethau u. a. Orten um Abänderung und Ergänzung der den Schutz ihrer Mühlen gegen die Beschädigungen durch die Schiffahrt betreffenden Bestimmungen und um Durchführung der vom Staate eventuell beabsichtigten Erwerbung der Schiffmühlen.
Der Berichterstatter, Abg. Gaertner, beantra der Petitionskommission, die Petition der Königli regierung zur Erwägung zu überweisen. —
Vom Regierungstische aus wurde erklärt, daß die Regierung die bestehenden Mißstände anerkenne, auch um die Hebung derselben sich bemüht habe. Wegen des Erwerbes der Schiff⸗ mühlen seien Unterhandlungen eingeleitet. Es sei daher nicht nöthig, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. b b 8
Der Abg. Francke beantragte hierauf, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. 8
Das Haus nahm unter Ablehnung des Francke'schen Antrages den Antrag der Kommission an. 1
Hierauf folgte die Berathung der Petition der Fischer Wiggert und Genossen in Rathenow um Abänderung einzelner näher bezeichneter Bestimmungen der Fischereiordnung und der Ausführungsbestimmungen zu derselben.
Der Berichterstatter Abg. Scholz beantragte Namens der
Agrarkommission:
Die Petition der Königlichen Staatsregierung als Material für die Revision der Fischereigesetzgebung zu überweisen.
Ohne Debatte wurde auch dieser Beschluß vom Hause angenommen.
Es folgte die Berathung der Petition des Lehrers Lenne⸗ mann in Annen um Wiedergewährung der staatlichen Alters⸗ zulage, welche er früher bezogen.
Der Berichterstatter, Abg. Spahn, beantragte Namens der Unterrichtskommission:
Ueber die Petition mit Rücksicht darauf, daß nach der von dem Kommissarius des Unterrichts⸗Ministeriums in der Kom⸗ missionsverhandlung abgegebenen Erklärung dem Antrage des Petenten bereits stattgegeben ist, zur Tagesordnung überzugehen.
Der Beschluß der Kommission wurde ohne Debatte an⸗ genommen. 1b —
Das Haus berieth sodann die Petition der Gemeinde Lebno, Kreis Neustadt, Westpreußen, wegen Aufbringung der Kosten des Baus einer neuen Schule in Lebno.
Namens der Kommission beantragte der Abg. von Blanckenburg:
in Erwägung, daß nach der entgegenkommenden Erklärung der Königlichen Staatsregierung voraussichtlich den Wünschen der
Petenten Rechnung getragen wird, über die Petition II Nr. 43 der Schulgemeinde Lebno zur
Tagesordnung überzugehen. Dieser Beschluß der Kommission wurde ohne Debatte an⸗ genommen. . Es folgte die Berathung der Petition der Gemeinde Berrenrath, Landkreis Köln, wegen Gewährung eines Staats⸗ zuschusses für die Schulgemeinde Berrenrath. b Namens der Kommission beantragte der Abg. Porsch, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu
überweisen. Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler erwiderte, daß er
die Bedürfnißfrage nicht bestreite, aber bei dem Mangel an Mitteln sei die Regierung nicht in der Lage, auf dem Gebiete der Volksschulverwaltung einer Gemeinde Zuwendungen zu machen, ohne einer anderen Gemeinde die zugewendete Summe zu entziehen. Bei der Vertheilung des Unterstützungsfonds komme lediglich der Gesichtspunkt in Betracht, welche Gemeinde
am Meisten bedürftig sei. es bei dem Beschlusse der
Der Abg. von Haugwitz bat, Kommission bewenden zu lassen.
Nachdem sich noch der Abg. Bachem für den Antrag Mooren ausgesprochen hatte, wurde der Kommi ssionsbeschluß vom Hause angenommen. (Schluß des Blattes.)
— Der Spezialkommissar, Regierungs⸗Assessor Rose zu Paderborn, ist in gleicher Eigenschaft nach Höxter versetzt.
— Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 3), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.
Sachsen. Dresden, 15. April. (Dr. 9) Prinzessin Maria Josefa zum Besuch der Erbprinzessin von
begeben. Herbstübungen
en Staats⸗
Hohenzollern nach Meran
Die des Corps, denen bei der Infanterie ein Regiment
auf dem
die Exerzir⸗ und Schießübungen bei in diesem
Zeithain vorangehen, finden
te Namens
1 sfährt: Die
Die hat sich gestern Nachmittag
sächsischen Armee⸗ 6 tägiges Exerziren im sowie ein 5 tägiges in der Brigade bei Dresden bez. Bautzen, Chemnitz und Leipzig, bei der Kavallerie ein 12 tägiges Exerziren im Regiment, bei der Artillerie⸗Brigade Schießplatz Jahre nur
innerhalb der Divisionen statt. Nachdem das zweitägige Exer⸗ ziren der Infanterie⸗Brigaden gegen markirten Feind beendigt ist, und zwar das der 1. und 2. bei Bautzen bez. Weißenberg am 5. September, dasjenige der 3. und 4. bei Colditz⸗Leisnig bez. Grimma rechts der Mulde am 31. August, finden in dem nämlichen Terrain die Detachementsübungen mit gemischten Waffen bei der 1. und 2. Brigade in der Zeit vom 7. bis mit 9., bei der 3. und 4. vom 2. bis mit 4. Sep⸗ tember Statt. Hierzu werden jeder Brigade 1 Husaren⸗ bezw. Ulanen⸗Escadron und 1 Feld⸗Artillerie⸗Abtheilung E Die Jäger⸗Bataillone treten bereits mit Beginn des rigade⸗ Exerzirens in den Brigadeverband und zwar das 1. bei der 3., das 2. bei der 2. Infanterie⸗Brigade. Die Kavallerie Division hält inzwischen und zwar vom 27. August bis 4. September Brigade⸗ und Divisionsübungen bei Wurzen ab, ihrem Be⸗ fehle sind noch das 3. Bataillon 7. Infanterie⸗Regiments 106 und die 1. reitende Batterie unterstellt. Am 7. Sep⸗ tember findet ein von Sr. Königlichen Hoheit dem kommandi⸗ renden General Prinzen Georg Höchstselbst geleitetes Feld⸗ manöver der Kavallerie⸗Division mit der 2. Infanterie⸗Division bei Grimma rechts der Mulde statt, worauf die beiden Kavallerie⸗Brigaden noch einige Tage an den Divisions⸗ Manövern der Infanterie Theil nehmen, und zwar die 1., ausschließlich des Garde⸗Reiter⸗Regiments, welches direkt nach Dresden zurückmarschirt, bei der 1., die 2 bei der 2. In⸗ fanterie⸗Division. Diese letzterwähnten Divisions⸗Manöver finden bei der 1. Infanterie⸗Division vom 10. bis 17. bei Bautzen⸗Weißenberg, bei der 2. Division vom 5. bis 12. Sep⸗ tember bei Grimma rechts der Mulde statt und sind mit je 1 Bivouac der Vorposten und 1 Bivouac der ganzen Division ver⸗ bunden. Außer der erwähnten Kavallerie sind die beiden Feld⸗ Artillerie⸗Regimenter und je 1 Pionier⸗Compagnie den Infanterie⸗ divisionen während der Divisionsübungen zugetheilt und zwar das 1. Regiment der 2., das 2. der 1. Division. Das 2. Bataillon 2. Grenadier⸗Regiments sowie die 1. und 2. Compagnie des Pionierbataillons bleiben zur Bestreitung des Wachdienstes in Dresden zurück. Diese beiden letztge⸗ nannten Pioniercompagnien werden sich aber vorher schon, und zwar vom 26. Juli bis 16. August, an einer auf der Unterelbe bei Harburg stattfindenden Pontonierübung be⸗
theiligen.
Baden. Karlsruhe, 14. April. (Karlsr. Ztg..)
Der Großherzog begab sich am vorigen Sonntag, den 12. April, früh nach Heidelberg und wohnte, einer Ein⸗ ladung des dortigen evangelischen Kirchengemeinde⸗Raths folgend, dem feierlichen Gottesdienst in der wiederhergestellten Providenzkirche an. Nach der kirchlichen Feier nahm Se. Königliche Hoheit die Wiederherstellungsarbeiten der Kirche in Augenschein und kehrte am Nachmittage in die Residenz zurück. — Die Großherzoglichen Herrschaften hatten die Absicht, heute nach Bruchsal zu reisen, um dort das Männer⸗Zuchthaus und die Weiber⸗Strafanstalt zu besichtigen; in Folge eines leichten Unwohlseins des Großherzogs konnte dieses Vorhaben jedoch nicht ausgeführt werden; dagegen begab sich Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Nachmittags nach Bruchsal, um die dort veranstaltete Ausstellung der Arbeiten einer größeren Anzahl von Industrieschulen zu besuchen, und kehrte am Abend nach Karlsruhe zurück. — Heute Mittag ist der Erb⸗ großherzog, von Potsdam kommend, zu einem mehrtägigen Besuch hier eingetroffen. — Morgen gedenken die Großherzog⸗ lichen Herrschaften sich zur Begrüßung Ihrer Majestät 1 Kaiserin von Oesterreich nach Heidelberg zu be⸗ geben. — (Allg. Ztg.) Neueren Bestimmungen zufolge werden die Herbstmanöver des XIV. Armee⸗Corps vom 8. bis zum 16. September stattfinden. Am 8. follen die Truppen bei Karlsruhe zusammengezogen werden; am 9. findet Corps⸗ Manöver gegen einen markirten Feind statt; am 10. ist Ruhe⸗ tag, am 11. große Parade bei Karlsruhe, am 13., 14, 15. 46 sind Corps⸗ und Feldmanöver mit einem Ruhetag. Die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers wird am 10. September erwartet. — Am 30. Juni erlischt verfassungsmäßig das Mandat der Hälfte der Kammermitglieder. Dadurch werden 17 national⸗ liberale, 11 ultramontane, 3 demokratische und 1 konservativer Sitz frei. Die Wettbewerbung der Parteien wird voraussicht⸗ lich eine eifrige werden.
8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 15. April. (W. T. B.) Dem „Fremdenblatt“ zufolge wird der österreichische Reichsrath am 22. d. M. Mittags durch ein? Thronrede feierlich geschlos sen worden. Eine formelle Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses sindet bei dieser Gelegenheit nicht statt.
Pest, 14. April. (Wien. Ztg.) Im Abgeordneten⸗ hause wurde heute der Gesetzentwurf, betreffend den Bau der Eisenbahn Szered⸗Galgocz⸗Lipotvaͤr, in dritter Lesung zum Beschluß erhoben. Sodann wurde die Spezialdebatte über das Postsparkassengesetz eröffnet. An derselben be⸗ theiligten sich zahlreiche Redner aller Parteien des Hauses so⸗ wie auch der Minister Baron Kemény. Die Vorlage wurde mit unwesentlichen Aenderungen angenommen.
Die Unabhängigkeitspartei berieth den vom Oberhause modifizirten Gesetzentwurf über die Re⸗ form des Oberhauses und beschloß, denselben nicht an⸗ sunehmen. — Die liberale Partei des Reichstages accep⸗ lirte unverändert den Bericht des Einu ndzwanziger⸗ Aus schusses über die vom Oberhause vorgenommenen Modifikationen des Gesetzentwurfs, betreffend die Re⸗ orm des Oberhauses.
2. Großbritannien und Irland. London, 15. April. * T. B.) Die „Pallmall⸗Gazette“ schreibt: Es freut ins, konstatiren zu können, daß die Friedensaussichten 1 den letzten 24 Stunden sich wesentlich gebessert haben; ist beträchtliche Hoffnung vorhanden, daß die englisch⸗russischen ifferenzen in wenigen Tagen befriedigend geregelt werden. il. (W. T. B.) Die „Daily News“ er⸗ 5 englische Regierung habe die ihr am Dienstag watgangenen modifizirten russischen Vorschläge 9 glich der Grenzfrage eingehend erwogen und gestern end ihre Antwort nach St. Petersburg gesandt. dah in Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ aus süore, vom 15. April, meldet: Der Vize⸗König 8 heute hier angekommen. Derselbe erwiderte auf 1 secpen von der Stadtbehörde überreichte Adresse: ilt ehe mit großer Genugthuung, daß die Fürsten und eicaer „Indiens sich einmüthig um die Fahne Groß⸗ 8 inniens zu schaaren bereit seien. Es sei noch nicht gnseich, zu sagen, in welcher Weise die egenwärtige ernste endigen werde, aber man dürfe überzeugt sein, daß,
114X“
111““
wenn der Krieg ausbrechen sollte, dies geschehen würde, trotz der aufrichtigen und ernsten Bemühungen der englischen Re⸗ gierung, ein so bedauerliches Resultat zu vermeiden, und trotz des gemchigsten und versöhnlichsten Verhaltens von ihrer eite.
— (WAllg. Corr.) Ueber den Aufstand in Manitoba besagen die neuesten Nachrichten:
General Middleton bat nach Ottawa telegraphirt: er erwarte im Laufe der Woche zwischen Touchwood Hills und Humboldt mit den Rebellen zusammenzustoßen. Ein Telegramm aus Winnipeg meldet, daß zufolge dort eingegangenen Gerüchten General Middletons Vorhut etwa 30 Meilen von Humboldt mit den Rebellen ein Scharmützel hatte, wobei 80 der Letzteren getödtet wurden; aber diese Gerüchte sind bis jetzt noch nicht bestätigt. Von Prinz Albert angekommene Spione berichten, daß die Rebellen den Süd⸗Saskatchewan überschritten haben und von Clarks Ueber⸗ gang gegen General Middleton marschiren. Man glaubt indeß nicht, daß die Rebellen sich auf eine offene Schlacht einlassen werden.
Portsmouth, 15. April. (W. T. B.) Von Seiten der Admiralität ist an alle Pensionäre der Marine und der Marine⸗Infanterie, welche das 50. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben und wieder in den aktiven Dienst treten wollen, die Aufforderung ergangen, ihr Ge⸗ such unverzüglich einzureichen.
Frankreich. Paris, 14. April. (Köln. Ztg.) Ge⸗ neral Courcy reist am 30. April nach Tongking ab. Das Gerücht: eine von Generälen abgehaltene Versamm⸗ lung habe einen Tadel gegen Brière und Négrier ausge⸗ sprochen, wird als unrichtig bezeichnet und hinzugesetzt: bis jetzt sei weder der eine noch der andere ab⸗ berufsen. — In einer Depesche aus Hanoi. vom 13. April, meldet Briéere: „Meine Vaterlands⸗ liebe freut sich über Courcy’s Ernennung. Ich werde mit Vergnügen den Befehl über die erste Division annehmen, zu⸗ mal wenn das Kommando über die zweite Négrier verliehen wird, der in vierzehn Tagen wieder zu Pferde steigen kann.“ — Von Patenotre ist eine Depesche, vom 13. April, einge⸗ troffen, welche meldet: die chinesische Regierung habe dem Vize⸗König der beiden Quangs befohlen, den Zollkommissar in Kanton und einen Mandarin nach Hanoi zu senden, damit dieselben sich mit Briere verständigen, um den chinesischen Befehlshabern die Befehle wegen der Räumung Tongkings zukommen zu lassen. — Der Marquis Tseng hat den Wunsch kundgegeben, daß er von Neuem die Leitung der chinesischen Gesandtschaft in Paris übernehmen möchte. Li⸗Fong⸗Pao, der die Gesandtschaft nach Tsengs Abreise leitete, schifft sich am Sonntag in Brin⸗ disi nach China ein. — Hr. Ferry ist nicht, wie es hieß, nach Spanien gereist, sondern zur Betheiligung an dem Ge⸗ neralrath nach Epinal gegangen, wo er heute Nachmittag mit dem frühern Minister Meline zusammentraf.
— 15 April, Abends. (W. T. B.) Hr. Jules Ferry empfahl in einer in Epinal gehaltenen Rede, das neue Ministerium zu unterstützen. — Wie der „Temps“ meldet, konferirte der Minister des Aeußern, de Freyecinet, heute Vormittag längere Zeit mit Campbell, dem Unter⸗ händler der Friedenspräliminarien für China. Campbell theilte dem Minister Depeschen des chinesischen Zolldirektors Hart, betreffend die Ausführung der Präliminarien, mit. In denselben erklärt Hart, daß er in der ‚„Pekinger Zeitung“ das Kaiserliche Dekret bezüglich der Präliminarien gelesen habe. — Nachrichten, welche aus China eingetroffen sind, bestätigen der „Agence Havas“ zufolge die Abreise zweier chinesischer Delegirten nach ö um die Einzelheiten bezüglich der Räumung zu regeln.
Türkei. Der König von Königin hier verblieb. außer Gefahr.
Konstantinopel, 14. April. (Wien. Abdp.) Schweden ist abgereist, während die Der Königliche Prinz ist bereits
— (A. C.) Die Gesammteinnahmen der Verwaltung der Staatsschuld aus den abgetretenen Staatseinkünften beliefen sich, einschließlich der fixirten Zahlung Seitens der Tabacksregie, während der letzten 14 Tage des März auf 63 033 Pfd. Sterl. gegen 53 100 Pfd. Sterl. im entsprechen⸗ den Zeitraum des Vorjahres.
Rumänien. Bukarest, 15 April. (W. T. B.) Der König und die Königin, welche mit dem Minister⸗Prä⸗ sidenten dem König von Schweden entgegengefahren waren, trafen mit ihrem Gaste um 5 Uhr Nachmittags hier wieder ein und wurden auf dem Bahnhofe von den Ministern und anderen hohen Würdenträgern empfangen. Auch Fürst Alexander von Bulgarien war erschienen und begrüßte den König von Schweden.
Serbien. Nisch, 15. April. (W. T. B.) Die auf heute einberufene Skupschtina wählte den Verifikations⸗Ausschuß. Der König trifft morgen hier ein.
MRußland und Polen. St. Petersburg, 16. April. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗Anzeiger“ meldet: Nach dem Bericht des Generals Komaroff aus Taschkepri, vom 6. d. M., flüchteten die Reste des afghanischen De⸗ tachements nach Herat; der Verlust der Afghanen über⸗ schreitet beträchtlich die früher angegebenen Ziffern; viele kamen in Folge der Kälte und des Hungers um. Zwölf Tage bereits fällt Regen und Schnee. Das von Lumsden verlassene Lager in Balamurghab ist durch die Afghanen ver⸗ brann t, und die Kameele mit dem Proviant und Theilen des englischen Convois sind durch Saryks fortgejagt worden. Um einer Anarchie vorzubeugen, wird in Pendjeh eine temporäre Verwaltung organisirt. Das russische Detachement bleibt in Taschkepri. Zur Vorwärtsbewegung ist einstweilen keine Nothwendigkeit vorhanden.
Tiflis, 15. April. (W. T. B.) Der General⸗ Gouverneur Fürst Dondukoff⸗Korsakoff ist abgereist, um an Ort und Stelle Schutzmaßregeln für die Kreise Dshewat und Lenkoran gegen räuberische Einfälle zu treffen, die in Dagestan stehenden Truppen zu in⸗ spiziren und den Hafen von Petrowsk mit Rücksicht auf den beabsichtigeen Bau einer Eisenbahn von Wladi⸗ kawkas nach Petrowsk zu besichtigen.
Warschau, 15. April. (W. T. B.) Anläßlich der Gerüchte von dem Auftauchen englischer Agitatoren in Polen bemerkt der „‚Dnewnik“: er wolle dahingestellt sein lassen, ob diese Gerüchte begründet seien oder nicht; es sei ihm jedoch angenehm, erklären zu können, daß die durch diese Gerüchte hervorgerufenen Auslassungen der ausländi⸗ schen, wie der lokalen polnischen Presse einstimmig gegen eine lec. Agitation protestirten und vor den Agitatoren warnten.
die folgenden Zahlen:
s aus den
hauptung, Danzigs Handel unbegruündet sei. eingewendet, daß Postziffern
Mittel⸗Amerika. New⸗York, vom 16. April, meldet: zwischen den Staaten Central⸗Amerikas ist von den
4
Afrika. Egypten. Kairo, 12. April. (Allg. Corr.
Es heißt: die französische Regierung droh, die diplo⸗ matischen Beziehungen mit der egyptischen Regie⸗ rung abzubrechen, falls der Befehl zur Unterdrückung des „Bosphore Egyptien“ nicht annullirt werde. Nubar Pascha weigert sich indeß entschlossen, dem Ansinnen statt⸗
zugeben.
Handub, 13. April. (A. C.) Etwa 150 freundlich ge⸗ sinnte Eingeborene nahmen heute eine Rekognoszirung im Gebirge vor. Sie stießen mit einer kleinen Streitmacht des Feindes zusammen, welche sie auss Haupt schlugen, wobei sie einige Gefangene machten. Die berittene Infanterie rekognoszirte heute in der Richtung auf Otao, wo Osman Digma sich befinden soll.
Dongola, 12. April. (A. C.) Deserteure melden, daß die Rebellen Birti verließen und sich nach Berber zurückzogen, während die Truppen des Mahdi, die Metam⸗ meh eßt hielten, sich nach Fhartum zurückgezogen haben. Die Bischarin⸗ Araber, die sich Osman Digma an⸗ geschlossen hatten, haben durch die ihnen von den britischen Truppen zugefügten Niederlagen eine so scharfe Lektion er⸗ halten, daß sie Digma's Land mit ihren Familien in große Schaaren verlassen und sich nach Berber zurückziehen.
Zeitungsstimmen.
n der „Koburger Zeitung“ lesen wir: 2 e. Hoheit der Herzog hat zum 1. April an den Reichskanzler Fürsten von Bismarck ein Glückwunschschreiben gerichtet und vor wentgen Tagen ein Antwortschreiben des Fürsten erhalten. Die beiden Schriftstücke lauten: 4 „Durchlauchtigster Fürst!
Es ist mir ein Bedürfniß, den Glückwünschen, die Minister von Seehach in meinem Namen Ihnen überbringt, auch noch ein 2 Wort warmer Verehrung und dankbarer Huldigung hinzu⸗ zufügen.
Von Jugend auf hat kein höheres Ideal mich beseelt, als die Einheit und Macht und Größe unseres Vaterlandes. mir vergönnt, an dem Jubeltage, den Millionen begeistert feiern, auch meinerseits Ew. Durchlaucht von ganzem Herzen Dank zu sagen. Ihre Weisheit hat, unter dem Schirm unseres Kaiserlichen
(W. T. B.) Ein Telegramm aus Der Friedensvertrag
Friedens⸗
bevollmächtigten unterzeichnet worden. 8*
Darum sei
Herrn,
weit über alles Hoffen hinaus meinem Leben, wie dem aller Deutschen,
den tief und heiß ersehnten Inhalt gegeben! . Erhalte Gott Sie noch lange für Kaiser und Reich! 8 w. Durchlaucht treu ergebener
Ernst. Nizza, 25. März 1885. “
. Durchlauchtigster Herzog, „Gnädigster Herr!
Ew. Hoheit danke ich unterthänigst für den gnädigen Glück⸗ wunsch zum 1. April und für die huldreichen Worte der Anerkennung, mit denen Höchstdieselben ihn begleitet haben, und deren Werth für mich dadurch erhöht wird, daß ihr Durchlauchtigster Urheber selbst der nationalen Sache Deutschlands von ihren ersten Anfängen an zur Seite gestanden hat.
In tiefster Ehrerbietung verharre ich
Eurer Hoheit unterthänigster Diener
von Bismarck. Berlin, 4. April 1885.
— In Anknüpfung an den gestern mitgetheilten Ver⸗ gleich zwischen Preußen und mehreren fremden Staaten be⸗ züglich der Staatsschulden und Staatseinnahmen fügt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ den preußischen Schulden und Einnahmen noch den Antheil an den Reichs⸗ schulden und Reichseinnahmen hinzu, welcher sich nach dem Verhältniß der Bevölkerung für Preußen berechnet; die Ein⸗ nahmen an Zöllen und indirekten Steuern sind dabei nach 298g der daraus in die Landeskassen fließenden Beträge an⸗ esetzt: Vergleich zeigt, daß auch dann die preußischen Finanz⸗ g gegen diejenigen der fremden Staaten sich sehr günstig ellen.
Mit Einschluß dieses Antheils ergeben sich nämlich für Preußen
Mark Mark
im Ganzen auf den Kopf 5,768,424,900 209,17
234,628,600 8,51
1,075,277,500 38,99 464,557,400 16,85
Finjenlaste.. b esammt⸗Ein⸗ nahme (ausschl. brutto
8 der direkten u. i
brutto + 840,648,900 netto + 229,928,800
30,48 8,34
betragen gegen die Zinsenlast mehr (+), weniger (—) l Einnahmen aus direkten u. indirekten Steuern 470,188,300 17,05 Hiernach vergleichen sich die preußischen Zahlen mit denjenigen der fremden Staaten in Mark auf den Kopf folgendermaßen: Schulden Zinsenlast 209,17 8,51 540,42 21,50 423,54 16,70 289,47 9,11 1 1 “*“ Niederlande . 408 23 Rußland “ 97,40 ,63. Ddie vorstehenden Einnahmen Brutto⸗ Netto⸗ aus direkten Einnahmen betragen mehr (+) weniger (—) indirekten aals die Zinsenlast Steuern —5 + 30,48 17,05 rankreich .. 93 51,95 roßbritannien 41,24 Oesterreich. 27,82 Italien. 30,37 Belgien... Niederlande Rußland
— Die „Norddeutsche Allgemeine
1 Ziffern über die Zunahme des Postverkehrs i anzig den Nachweis geführt, daß die freihändleris
sei im Rückschrei
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„Danziger Zeitung“ hatte hiergegen zu dem genannten Zwecke nichts Feütbe Ihr entgegnet nun die „Danziger Allgemeine
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