noch fast an allen Verkehrsmitteln und Straßen zu einer regelrechten Nutzbarmachung der Erzeugnisse des Bezirks für den Handel. — Mit dem Monatsbericht über Entdeckungsreisen und Kolonisation sowie 8 außerordentlich reichhaltigen Literaturbericht schließt as Heft. — Von der 13. vollständig umgearbeiteten und mit Abbildungen und Karten reich ausgestatteten Auflage von Brockhaus' Konver⸗ sations⸗Lexikon, das in 240 Heften oder 16 Bänden erscheint, sind kürzlich wiederum 5 Hefte, Heft 146 — 150, ausgegeben worden. Dieselben führen den Text von „Kruppanfälle“ bis „Lenzkirch“ fort und enthalten außerdem 10 Bildertafeln (Krankenhäuser, Landwirthschaftliche Geräthe und Maschinen I, II, Laubhölzer: Waldbäume I. II, III, Krystalle, Kupfergewinnung, Lederfabrikation, Keramik) und 4 Karten (Uebersichtskarte der Kolonien europäischer Staaten; Kärnten, Krain, Salzburg ꝛc.; La Plata Staaten, Chile und Patagonien; Leipzig und Umgegend). Mit Heft 150 ist Brockhaus' Konversations⸗Lexikon beim Schluß des 10. Bandes angelangt. Auch dieser 10. Band (Kadett bis Lenzkirch) steht den vorangegangenen 9 Bänden an Werth nicht nach; auch er enthält eine Menge interessanter und lehrreicher Artikel aus allen Wissensgebieten und übertrifft den 10. Band der vorigen Auflage bedeutend an Zahl der Artikel; er enthält deren 8056 gegen 2250 im 10. Band der vorigen Auflage. Aus der Zahl der neu hinzugekommenen Artikel erwähnen wir beispiels⸗ weise folgende: Kolonien, Kamerun, Kapkolonie, Kelung (auf Formosa), Korea, Kapital, Kathedersozialisten, Krankenversicherungsgesetz, Kranken⸗ häuser, Kommabacillen, Keramik, die Städte Köln und Leipzig (mit Plänen), Königgrätz (mit Plan des Schlachtfeldes), ferner die bio⸗ raphischen Skizzen Graf Kalnoky, Katkow, Ketschwayo (Zuluhäuptling), Frau von Kolemine, Geh. Rath Koch. Derselbe auf das Praktische und Zeitgemäße gerichtete Sinn wie beim Text spricht sich auch wieder in der Wahl der Illustrationen aus, die 23 Bildertafeln, 7 Karten und 86 eingedruckte Holzschnitte umfassen. Die kunstvoll ausgeführten Tafeln bringen Darstellungen aus dem Thier⸗, Pflanzen⸗ und Mineral⸗ reich, aus technischem und industriellem, aus agrarischem und kriegs⸗ wissenschaftlichem Gebiete. Unter den Karten nehmen die Uebersichts⸗ karte der Kolonien europäischer Staaten, die Karte der Kaxpstaaten und Konstantinopels mit Umgegend unser besonderes Interesse in Anspruch.
Gewerbe und Handel. 1 In der Generalversammlung der Bielefelder Aktien⸗ Gesellschaft für mechanische Weberei wurde, den Anträgen des Aufsichtsraths und Vorstandes gemäß, die Bilanz, die Gewinn⸗ und Verlustrechnung, sowie die Abänderung der Statuten ge⸗ nehmigt und die Vertheilung einer Dividende von 16 ¾ % be⸗ schlossen. — Aus dem Bericht der Direktion ergiebt sich, daß sich im Jahre 1884 Produktion und Absatz weiter gesteigert haben. Die Betriebsverhältnisse werden durch nachfolgende Zahlen dargestellt: Es wurden beschäftigt 843 Personen. Die Produktion betrug: 132 911 Stücke gegen 115 517 Stücke in 1883. Versandt wurden: 132 364 Stücke gegen 119 846 Stücke in 1883. Absatzwerth 3 235 453 ℳ gegen 2 960 40 ℳ in 1883. Lagerbestand am 31. Dezember: 19 082 Stck. gegen 18 535 Stck. in 1883. Es blieben in Auftrag am 31. Dezember: 46 365 Stck. gegen 27 698 Stck. in 1883. Das Garnlager betrug am 31. Dezember: 33 646 ¾ Bündel gegen 33 244 ¾ Bündel in 1883. Die Bleiche verarbeitete: 279 572 kg Garn gegen 299 066 kg in 1883. London, 16. April. (W. T. B.) Wollauktion. Wolle est, unverändert. b Bradford, 16. April. (W. T. B.) Wolle fest, aber ruhig. Garne fest, in Stoffen Geschäft nicht gebessert.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 16. April. (W. T. B.) Der am 11. d. von New⸗ Bork abgegangene Dampfer „Main“ vom Norddeutschen Lloyd hat am 13. d. mit der nach Havre bestimmten russischen Bark „Kalaja“ kollidirt, die „Kalaja“ ist gesunken, der „Main“ ist leicht beschädigt und hat Halifax angelaufen. Nach vorge nommener Reparatur wird der „Main“ seine Reise hierher fortsetzen.
Bremen, 17. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Elbe“ ist heute früh 6 Uhr in Southampton angekommen.
Hamburg, 16. April. (W. T. B.) Der Postdampfer „Moravia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, heute Morgen Lizard passirt.
Hamburg, 17. April. (W. T., B.) Der Postdampfer „Wieland“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist von New⸗York kommend, gestern Abends 11 Uhr auf der Elbe eingetroffen.
Berlin, 17. April 1885.
Amtliche Verichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.
Aus dem „Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ Sechster Band, I. und II. Heft (erscheint vierteljährlich in der G. Grote⸗ schen Verlagshandlung zu Berlin zum Preise von 30 ℳ für den Jahrgang).
I. Heft. I. Königliche Museen in Berlin. Juli bis September 1884. (Fortsetzung.) D. Kupferstichkabinet. In den Monaten Juli bis September 1884 wurden u. A. folgende Erwerbungen gemacht: a. Kupferstiche.
„Geschenk Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen: Retratos de los Espaboles illustres, con un epitome de sus ordas. Madrid. Folio. 8 6 Goya, Don Francesco: Los Proverbios. Madrid 1864. Quer⸗
io.
Ders.: Cspriccios. Quer⸗Folio.
Ders.: Los Desastres de la Guerra. Madrid 1863. Quer⸗Folio.
Ueberwiesen von Sr. Excellenz dem Herrn Minister für geistliche ꝛc. Angelegenheiten:
Mandel, Eduard: Raffaels Madonna Sixtina. Vier Probedrucke und ein Druck von der vollendeten Platte.
Geschenk des Herrn Professor Gustav Spangenberg in Berlin:
Meryon, Charles: Zwölf Blätter mit verschiedenen Darstellungen.
Binck, Jakob: Maria mit dem Kind, der hl. Katharina un hl. Barbara. B. 24. 8 b 6u 9 Dirk van: Venus in einer Muschel auf dem Meer fahrend.
Porto, Giovanni Battista del (Meister J. B. mit dem Vogel), Allegorie der Stadt Rom. P. 7. 8
1 b. Holzschnitte.
Dürer, Albrecht (in der Weise von): Bildniß Kaiser Karls V.
in einer Umrahmung. 362/201. c eichnungen. 1 b
Geschenk des Herrn B. Suermondt in Aachen:
Beöosch, Hieronymus: Dorfstraße mit tanzenden Bauern. Ge⸗ tuschte und weiß gehöhte Kreidezeichnung auf blauem Papier. 273/399. Gheyn, Jacob de: Junge Frau mit einem Kind am Tisch sitzend, dem Kind ein Bilderbuch zeigend. Mit der Feder in Sepia gezeichnet und lavirt. Aus der Sammlung de Vos. 137/147.
„Ruisdael, Jacob van: Meeresstrand mit ans Land gezogenen Kähnen. Getuschte und weiß gehöhte Kreidezeichnung. Aus den Sammlungen Verstolk, van Sixten und de Vos. 230/381.
Geschenk des Herrn Stadtgerichtsrath a. D. Schulze⸗Roeßler in
Wiesbaden: Jahrh.: Kindergruppe, Oelskizze
8
Unbekannter Meister des 18.
Beham, Hans Sebald: Bildniß Kaiser zeichnung. Rund. Dm. 26.
Lippmann. “ “
E. Ethnologische Abtheilung
1. Ethnologische Sammlung
Für Afrika hat das Königliche Museum die letzten Ergebnisse aus der ethnologischen Thätigkeit desjenigen Reisenden übernehmen können, der sein Leben auf dem Arbeitsfelde beschlossen hat, das durch ihn mit glänzenden Entdeckungen geschmückt steht, des Reisenden Dr. Pogge. Durch die mit jedem Jahre wirkungsvoller hervortretende Thätigkeit der afrikanischen Gesellschaft sind diese Schätze gewonnen, und ebenso die von dem Reisenden Robert Flegel heimgebrachten, dessen Er⸗ forschungen unter den jetzigen Zeitläuften gerade die Bedeutung zu gewinnen beginnen, welche als anzustrebendes Ziel seit länger bereits vorgeschwebt hatte.
Aus Amerika ist den Königlichen Sammlungen auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers eine Pfeife der Sioux eingefügt worden, von der Missouri⸗Historical Society in St. Louis als Huldi⸗ gungsgeschenk dargebracht.
Die unter amerikanischen Alterthümern einzig dastehenden Skulp⸗ turen aus Sta. Lucia sind durch die schätzenswerthe Vermittelung des Kaiserlichen Geschäftsträgers Herrn Werner v. Bergen in Guatemala in Fortführung der Arbeiten auf dem Ruinenfelde aufs Neue ver⸗ mehrt, durch glückliche Ueberkunft fünf neuer Steine.
Die durch die Thätigkeit der Geographischen Gesellschaft in Bremen veranstaltete Ausstellung argentinischer Landesprodukte hat dem Museum eine Reihe ethnologischer Gegenstände zugeführt, die den Vertretern der dortigen Regierung, den Herren Dr. Lopez und Professor von Seelstrang, zu danken sind.
Herrn Ludowieg in Lima hat alte Gönnerschaft aufs Neue durch das Geschenk interessanter Thongefäße aus peruanischen Gräbern be⸗ stätigt, und Herr Sattler in Bremen hat ebenfalls früheren Geschenken bolivianischer Ausgrabungen gütigst neue zugefügt.
Aus Asien hat der deutsche Konsul, Herr von Aichberger, in Amoy dem Museum seine erfolgreiche Theilnahme bewahrt, um durch die Unterstützung des englischen Missionars, Herrn Campbell, einige Objekte aus Formosa zu beschaffen, die in ihrer Seltenheit desto werthvoller zu gelten haben. .
„In Urbersendung von dem Kunstgewerbe⸗Museum hat die „Ethno⸗ logische Abtheilung“ japanische Gegenstände Herrn Dr. Scheudels erhalten, und in Theilung mit demselben einige Vermehrungen aus Korea durch Herrn Konsul Zappe, die derselben durch Vermittelung des Auswärtigen Amtes zugegangen sind. Herrn Samson ist ein samojedischer Pelz, Herrn Kurzhalß in Bangkok ein siamesisches Buch zu danken, und die bei Ueberführung der Ceylonesen nach Berlin aus den dort von Herrn Hagenbeck veranstalteten Ausstellungen durch dessen Güte übergebenen Sammlungen.
Aus einem für die Ethnologie fast bereits verlorenen Theil Polynesiens, aus dem Inselreiche Hawaii, sind einige kostbare Reliquien nachträglich gesichert, aus dem Nachlaß des Generalkonsuls Dr. Pflüger, dessen in früheren Briefen an das Museum ausgedrückte Absicht der Ueberweisung von dem Sohn, Herrn H. H. Pflüger, in Ueberein⸗ stimmung mit dem Willen des Verstorbenen, zur Ausführung gebracht ist. Es findet sich darunter eine Steinfigur, die bei ihrer bereits längeren Verknüpfung mit den über die Entdeckungsgeschichte Hawaiis herschenden Kontroversen weitere Veranlassung zu wissenschaftlichen Untersuchungen in Aussicht stellt.
II. Nordische Alterthümer. “
Der Sammlung nordischer Alterthümer gingen als Geschenke zu: von Herrn Dr. M. Weigel Funde aus der Gegend von Ruppin und Rhinow, von Herrn Apotheker Hartwich in Tangermünde Thon⸗ gefäße und andere Alterthümer aus dortiger Gegend, von Herrn Pastor Prieß in Bergkirchen bei Oynhausen ein Steinbeil, von Herrn Paul Wendeler in Soldin Moorfunde. Ferner wurden eine Samm⸗ lung aus der Provinz Posen angekauft, dann fränkische Grabfunde von Gorndorf an der Mosel und auf Grund früherer Verhandlungen eine größere Sammlung brandenburgischer Alterthümer übernommen.
Bastian.
VIVI. Aegyptische Abtheilung. Die ägyptische Abtheilung ist im Vierteljahre von Juli bis Sep⸗ tember 1884 um folgende Alterthümer bereichert worden: „Aus dem Nachlasse des Reisenden Dr. Mook wurde eine kleine weibliche Büste aus Glimmerschiefer erworben. Sie ist das Bruch⸗ stück einer Königlichen Statuette mit dem üblichen Kopfputze der Geierhaube; die Behandlung der einzelnen Theile des Gesichts, des Haares, der Brust lassen die Weise der ptolemäischen Kunstepoche er⸗ kennen. Das Köpfchen ist nicht nur durch die saubere Ausführung, sondern auch durch das seltene, spröde Material bemerkenswerth. Vgl. Archiv für Anthropologie XII (1882) p. 25. In hiesiger Stadt wurde außer einem Scarabäus der Königin Maͤkara (XXI. Dyn.) eine Marmorstatue des Horuskindes (Hor pechrot oder Harpokrates) von 0,20 m Höhe erworben. Die Dar⸗ stellung ist die gewöhnliche, welche die alten Aegypter von dem Kinde geben; sitzend, mit der Seitenlocke und einem Finger der rechten Hand am Munde. Eigenthümlich ist dieser in ihren Formen sehr rohen Statue, daß sie unter dem linken Arme einen Gegenstand ähnlich einem Füllhorne trägt. Sie stammt angeblich aus Erment und ver⸗ muthlich aus sehr später Zeit. Zwei Scarabäen aus mattgrünem Smalt mit theilweise un⸗ deutlichen hieroglyphischen Symbolen verdankt die Abtheilung der gütigen Vermittelung des Herrn Professors Helbig zu Rom. Sie sind in einer vulcenter Tomba a fossa gefunden, welche nach diesem Gelehrten den weitältesten etruskischen Grabtypus darstellt. Frühestens sind dieselben im VII. oder VI. Jahrhundert v. Chr entstanden. Ein sehr schätzbares Geschenk verdankt die ägyptische Abtheilung den Herren Maspero und Schweinfurth. Aus den reichen Grab⸗ funden der letzten Jahre konnte die Direktion des Museums zu Bulaq bei Kairo einen großen Theil der von Mumienbekränzungen gesammel⸗ ten antiken Pflanzenreste zur Vertheilung an europäische Museen über⸗ weisen, und Herr Professor Dr. Schweinfurth hat daraus mehrere ausgewählte Kollektionen zu dauernder Ausbewahrung mit vorzüglicher Sorgfalt präparirt. Eine derselben, bestehend aus 18 Blumen⸗ gewinden, unter 9 größeren und 9 kleineren Glastafeln, ist davon unserer ägyptischen Abtheilung zu Theil geworden. Diese Proben, welche die Art der ägyptischen Kranzwindung zu lehrreicher Anschauung bringen, entstammen vier verschiedenen Funden: die meisten dem berühmten 1881 aufgedeckten Verstecke der Königs⸗ särge in Déöreelbahri in Theben, andere einem in Schéch Abd⸗elqurnah ebendort 1884 aufgefundenen Grabe der XX. bis XXVI. Dynastie und zwei Gräbern der griechisch⸗römischen Epoche, welche im vorigen und in diesem Jahre gleichfalls bei Schéch Abd⸗elqurnah geöffnet wurden. Einige unter den erst genannten sind den Mumienkränzen Königlicher Personen der XVIII. und XIX. Dynastie entnommen, rühren aber vermutblich von einer Erneuerung des Leichenpomps her, die am Ende der XXI. Dynastie stattgefunden hat. Bei dem un⸗ zweifelhaftem Alter von 2800 Jahren, welches diese Reste der pharao⸗ nischen Flora heute haben, muß ihre vollkommene Erhaltung, welche sogar die rothe und gelbe Farbe der Blüthen noch deutlich wahr⸗ nehmen läßt, Bewunderung erregen. Vgl. Berichte der deutschen botanischen Gesellschaft (Berlin 1884) Nr. 52, II. p. 351: über Pflanzenreste aus altägyptischen Gräbern. Die uns geschenkte Kollektion enthält, wie aus dem folgenden Verzeichniß der Tafeln hervorgeht, zwölf verschiedene Pflanzenarten, welche unsere Sammlung antiker Früchte in erwünschter Weise ergänzen.
1) ein Stück eines Stirnkranzes von Olea europaea. 6 Abd⸗elqurnah; XX. bis XXVI. Dynastie. 1 E. 2) Gewinde aus Blättern von Olea europaea. Ebendaher.
3) Gewinde aus Blättern von Mimusops. Ebendaher. 4) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kronenblättern von Nymphaea coerulea. Dör⸗elbahri, von der Mumie Ramses II.;
v111““
5) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kelch⸗ und Kronen⸗ blättern von Nymphaes coerulea. Ebendaher, von derselben Mumie. 5) Blüthen von Nymphaea coerulea. Ebendaher, von derselben
umie.
7) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kronenblättern von Nymphaea Lotus. Ebendaher, von derselben Mumie.
8) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kronenblättern von Nymphaea coerulea. Ebendaher, von der Mumie der Prinzessin Nse Chons; XXI. Dynastie.
9) Gewinde aus Blättern von Salix Safsaf und Blüthenköpfe von Picris coronopifolia. Ebendaher, von derselben Mumie.
10) Blüthen von Centauria depressa aus einem Gewinde der⸗ selben Mumie; daneben ein Gewinde aus Blättern der Salix Safsaf und Blüthenköpfe von Centauria depressa, durch Streifen von Dattel⸗ palmblättern zusammengehalten. Ebendaher, von derselben Mumie.
11) Gewinde von Salix⸗Blättern und Akazienblüthen (Acacia nilotica). Ebendaher, von der Mumie Amenophis’ I. XXI. Dynastie.
12) Gewinde aus Salix⸗Blättern und Kronenblättern von Alcea ficifolia. Ebendaher, von der Mumie Amosis' I. XXI. Dynastie.
13) Zweige von Mentha piperita (sterile Stolonen). Schech Abd-⸗elqurnah, XX. bis XXVI. Dynastie.
14) Gewinde von Salix⸗Blättern und Mohnblüthen (Papaver Rhoeas). Dör⸗elbahri, von der Mumie der Prinzessin Nse Chons XXI. Dynastie. 1
15) Gewinde von Mimusops-Blättern. Schch Abd⸗elqurnah XX. bis XXVI. Dynastie.
,16) Gewinde von Mimusops-⸗Blättern und Kelch⸗ und Kronen⸗ blättern Nymphaea coerulea. Dér⸗elbahri, von der Mumie Ramses II.
XXI 8 Hebh fts., B 8 7) Gewinde von Mimusops-Blättern. Schsch Abd⸗elqurna griechische Epoche. 18) Gewinde von Mimusops-⸗Blättern und Kränzen von Blättern der Dattelpalme. Aus dem Grabe der Nefret Sechru in Theben, griechisch⸗römische Zeit. J. V.: Stern.
(ECSportsetzung folgt.) 8
b “ 8 1“
Der Landeskirchliche Vereinstag der Freunde der positiven Union hörte in weiterem Verlauf der gestrigen Verhandlungen das Referat über „einige Gesichtspunkte in Betreff der Vorbildung zum geistlichen Amt“, welches General⸗ Superintendent D. Kögel erstattete. Der Redner faßte schließlich seine Ausführungen in folgende Thesen zusammen: „Der Vereinstag erklärt: 1) Angesichts der gesteigerten Aufgaben der evangelischen Kirche und ihrer Diener erscheint es als ein immer dringenderes Be⸗ dürfniß, daß die praktische Vorbildung der Kandidaten für das geistliche Amt auf geordneten Wegen herbeigeführt werde. 2) Zu diesem Zwecke wird eine kirchliche Ordnung dahin anzustreben sein, daß jeder Kandidat vor Antritt des Amtes mindestens ein Jahr lang entweder in einem Weariate unter Leitung eines bewährten Geistlichen, oder in einem Predigerseminare, oder in einer Anstalt der inneren oder äußeren Mission, oder in einem mit Kirchendienst verbundenen Schulamt sich geübt und bewährt habe. 3) Für die Einrichtung von Vikariaten, wie für die Vermehrung von Predigerseminarien hofft die Versamm⸗ lung auf die Mitwirkung der Generalsynode.“ In der sehr lebhaften Debatte wurde von vielen Seiten, namentlich auch von dem Prä⸗ sidenten Hegel die Wahrung der Freiheit in der Ausbildung des Ein⸗ zelnen betont, die sich sehr wohl mit einer festen Organisation des Ganzen vereinigen lasse. Schließlich gelangten die Thesen zur ein⸗ stimmigen Annahme.
Die heutige Versammlung wurde durch eine religiöse Ansprache des Pastors Olshausen⸗Mertschütz eingeleitet. Alsdann nahm der Divisionspfarrer Dr. Rocholl⸗Köln das Wort zu dem Hauptgegenstand der Tagesordnung: „Was predigt die Sozialdemokratie der Kirche.“ Eine Resolution lag nicht vor; die Versammlung erledigte die Tages⸗ ordnung vielmehr dadurch, daß sie sich zum Dank für alle Redner vom Platz erhob. Mit einem Gebet des General⸗Superintendenten Schulze schloß dann der Vereinstag.
Der Verein Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei in Berlin hält seine 3. ordentliche Generalversammlung am Sonntag den 26. und Montag den 27. April, Vormittags 11 Uhr, im Englischen Hause hierselbst.
Das Programm lautet: Sonntag, den 26. April von 8 bis 11 Uhr Vormittags: Besuch des Vereinslaboratoriums und der Maschinenhalle des landwirthschaftlichen Museums (Invalidenstraße 42). 11 Uhr: Generalversammlung im Englischen Hause (Mohrenstraße 49). 3 ¾ Uhr: Gemeinsames Festessen (ebendaselbst).
Montag, den 27. April, von 8—11 Uhr: Besuch des Vereins⸗ laboratoriums und der Maschinenhalle des landwirthschaftlichen Museums (Invalidenstraße 42). 11 Uhr: Generalversammlung im Englischen Hause. Nach der Versammlung (3 Uhr): Rendezvous im Berliner Hofbräu (Taubenstraße 34).
Dienstag und folgende Tage: Besichtigung der Berliner Brauereien.
Zu dem „Berliner Adreßbuch“ für das Jahr 1885, welches im Verlage von W. und S. Löwenthal erscheint und von A. Ludwig redigirt wird, liegt der übliche Nachtrag vor. Derselbe enthält zunächst die bisher und besonders am 1. April eingetretenen Wohnungsveränderungen, ferner aber auch neu hinzugekommene Firmen ꝛc. In dem zweiten Theil des Nachtrages findet man die Veränderungen in der Benennung und Nummerirung der Straßen; der dritte Theil enthält den auf den ersten Theil des Nachtrages bezüglichen Gewerbe⸗Nachweis; der vierte Theil bringt die in Bezug auf Behörden, Anstalten, Gesellschaften und Vereine ein⸗ getretenen Veränderungen, und der fünfte Theil betrifft die um⸗ liegenden Ortschaften: Charlottenburg, Friedenau, Lichtenbera, Lichter⸗ felde, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg und Treptow. — Erwähnens⸗ werth ist auch das „Verzeichniß der bei der Fernsprecheinrichtung in Henlin Betheiligten“, welches der Nachtrag an erster Stelle mit⸗ eilt.
Im Deutschen Theater findet das erste Wiederauftreten der Fr. Niemann, nach ihrer Rückkehr vom Urlaub, am nächsten Dienstag, den 21. d. M., und zwar in dem Ohnetschen Schauspiel „Der Hüttenbesitzer“ statt.
Die Novität, welche morgen im Wallner⸗Theater zum ersten Mal in Scene geht, das 4aktige Lustspiel „Sein Fehltritt“ von M. A. Reitler, wird von den Damen Carlsen, Meyer, Odilon, Wenck und den Herren Lebrun, Blencke, Alexander, Mauthner dargestellt.
Im Belle⸗Alliance⸗Theater geht morgen die dreiaktige Gesangsposse „Klein Geld“, von Pohl, mit dem beliebten Komiker⸗ Trio Thomas, Guthery und Meißner in Scene.
Morgen (Sonnabend) Abends 7 ½ Uhr veranstaltet der Pianist Hr. Max Schwarz im Saale der Sing⸗Akademie ein Concert. Am Montag 7 ½ Uhr werden sich ebendaselbst, unter dem Protektorat Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, die blinden Virtuosen Hr. Alfred Hollins (Pianist) und John Moncur (Sänger), Zöglinge der Londoner Musik⸗Akademie b unter Mitwirkung des Philharmonischen Orchesters hören assen.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. E Sechs Beilagen
Berlin:
(ausgeführt im Schloß Charlottenburg). 173/292
XXI. Dynastie
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
8
(A
zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Prenischen
Berlin, Freitag, den 17. April
Nℳ 90.
Staats⸗Anzeiger. 8 —
— Königreich Preußen.
Privilegium
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt⸗Anleihescheine der Stadt Minden im Betrage
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Minden im Einverständ⸗ nisse mit der Stadtverordnetenversammlung daselbst darauf ange⸗ tragen hat, der Stadt zur Rückzahlung bestehender Schulden die Aufnahme eines Darlehns von Fünfhunderttausend Mark durch Ausgabe von Stadt⸗ Anleihescheinen zu 4 % zu gestatten, wollen Wir der Stadt Minden gemäß §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (G.⸗S. S. 75) durch gegen⸗ wärtiges Privilegium zur Ausgabe von Fünfhunderttausend Mark auf jeden Inhaber lautender, mit Zinsscheinen versehener Stadt⸗ Anleihescheine, welche nach dem anliegenden Muster in folgenden Ab⸗
itten: “ 340 000 ℳ zu 500 ℳ 160 000 „ „ 1000%
auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgesetzten Tilgungsplane durch Ausloosung oder Ankauf vom Jahre 1886 ab mit wenigstens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen Anleihescheine und den Zinsen zu vier Prozent der bereits zurückgezahlten Beträge zu tilgen sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche Ge⸗ nebmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen. 1 .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1
Gegeben Berlin, den 25. März 1885.
1 (L. S.) Wilhelm.
von Puttkamer. von Scholz.
Riegierungsbezirk Minden. Anleiheschein der Stadt Minden Buchflabe. usgefertigt auf Grund des landesherrlichen Privilegiums vom 25. März 1885 — Amtsblatt Königlicher Regierung zu Minden für 188.. Stück. Seite . .. und Gesetz⸗Sammlung für 18.. Seite... laufende Nr.
Provinz Westfalen.
durch, daß die biesige Stadtgemeinde dem Inhaber dieses Anleihe⸗ scheins die Summe von ℳ, geschriebebn .Mark verschuldet.
Diese Schuld, welche Seitens des Gläubigers nicht gekündigt werden kann, bildet einen Theil der durch das oben angezogene Aller⸗ höchste Privilegium in Höhe von 500 000 ℳ genehmigten Anleihe.
Die Rückzahlung erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungs⸗ planes vom 1. Juli 1886 ab aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen An⸗ leihescheine und den Zinsen zu vier Prozent der bereits zurückgezahl⸗ ten Beträge gebildet wird; die Stadt behält sich indeß das Recht vor, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche, noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden, der Kölnischen Zeitung, der Rheinisch⸗West⸗ fälischen Zeitung, dem Mindener Kreisblatt und der Mindener Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat in Minden mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Minden ein anderes Blatt bestimmt.
„ Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Juli mit vier Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Kämmereikasse zu Minden und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
„Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ scheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern.
1“ die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, b die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zum Vortheil der Stadt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 (Reichs⸗Ges.⸗Bl. S. 83) beziehungsweise nach §. 20 des vigfüheungegesehes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges.⸗S. S. 281). Zinsscheine können weder aufgeboten, noch Hr kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den hust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist ei dem Mazistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ scheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist er Betrag der angemeldeten und bis dahin anderweit nicht, vor⸗ gekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind zwanzig⸗ halbjährliche Zinsscheine ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. 8 d Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei er Kämmereikasse zu Minden gegen Ablieferung der, der älteren
insscheinreihe beigedruckten Anweifung.
Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen
orzeigung rechtzeitig geschehen ist. 8 Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet
wurfs und zu
die Stadt Minden mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer Steuerkraft. Urkundlich ausgefertigt.
Minden, den. sten ..6
8 (L. 8) “ Der Magistrat. DOber⸗Bürgermeister. Beigeordneter. Stadtrath. 1 (Unterschriften.) —. Hierzu sind die Zinsscheine Nr. .. . bis einschließlich Nr... nebst der An⸗ weisung zur neuen Zinsscheinreihe aus⸗
gegeben. (Unterschrift) Kämmerei⸗Kassen⸗Rendant.
—˖
1“
Regierungsbezirk Minden. .„. .u Zinsschein Nr. .. über ℳ Zinsen b es Minden'er Stadt⸗Anleihescheines, Buchstabe Nr.. über .
Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe am 2. Januar (bezw) 1. Juli 18. die Zinsen des vorbenannten Stadt⸗Anleihescheines fuͤr das Halbjahr vom .. tenan . .. . bis ten mömii Pfennigen bei der Kämmereikasse zu Minden.
Minden, den.. ten
5 Der Magistrat. 8
Ober⸗Bürgermeister.
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Beigeordneter.
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Kämmereikassen⸗Rendant. 8 Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er fällig geworden, erhoben wird. 1 Anmerkung: Die Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und der Magistrats⸗Mitglieder können mit Lettern oder Faksimile⸗ Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigen⸗ händigen Unterschrift des die Kontrole fuüͤhrenden Beamten ver⸗ sehen sein. 8 “
8 “
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk 8 Anweisung zum Stadt⸗Anleiheschein der Stadt Minden, Buchstabe Nr.. über
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe zu dem obigen Anleihescheine der Stadt Minden die ... te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 18.. bis 18 . bei der Kämmereikasse in Minden, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleiheschaines dagegen Widerspruch erhoben wird. 11
Minden, den
Minden.
) 8 Der Magistrat. Ober⸗Bürgermeister. Beigeordneter. Kontrolbuch v“ bJ ö1“““ Kämmereikassen⸗Rendant.
Anmerkung: Die Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und der Magistrats⸗Mitglieder können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Unterschrift des die Kontrole führenden Beamten versehen werden.
ie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
G“ . .ter Zinsschein. 1 zter Zinsschein.
Anweisung.
Nichtamtliches. 8
Preußen. Berlin, 17. April. In der gestrigen (78.) Sitzung des Reichstages begann das Haus die dritte Berathung des Entwurfs des Gesetzes, betreffend die Ergänzung des §. 72 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873, auf Grund der in zweiter Berathung un⸗ verändert angenommenen Beschlüsse der XVv. Kommission.
Der Gesetzentwurf lautet nach den Beschlüssen der zweiten fung 86.
betreffend die Ergänzung des §. 72 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 3 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: ““ Der §. 72 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 61) erhält folgende Fassung: 8
. (72. Ein Reichsbeamter, welcher die ihm obliegenden Pflichten (§ 10) verletzt, begeht ein Dienstoergehen und hat die Disziplinar⸗
bestrafung verwirkt. War der Beamte vorher im Dienste eines Bundesstaates ange⸗
stellt, so unterliegt er wegen aller in diesem Dienstverhältniß be⸗ gangenen Dienstvergehen den Vorschriften des gegenwärtigen Ge⸗
es. fes 8in Uebrigen ist wegen Handlungen, welche ein Reichsbeamter vor seiner Anstellung im Reichsdienste begangen hat, ein Diszi⸗ plinarverfahren nur dann zulässig, wenn jene Handlungen die Ent⸗ fernung aus dem Amte (§. 73 Nr. 2) begründen.
Der Abg. Dr. Möller erklärte, bei der Fülle neuer Ge⸗ setze sei es ihm nicht möglich gewesen, sich rechtzeitig mit die⸗ sem Entwurfe zu beschäftigen; er müsse es daher als ein Verdienst des Abg. Kayser anerkennen, daß derselbe die An⸗ regung zu einer Hinausschiebung der Berathung des Ent⸗ nochmaliger Prüfung gegeben habe.
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Seine I gültige Revision.
Partei könne vor Allem nicht die Berechtigung und Noth⸗ wendigkeit dieses Gesetzes anerkennen — die Reichsregierung, die einen Beamten eines Bundesstaates im Reichsdienste an⸗ stelle, befinde sich doch auf demselben Kontinente, wie der be⸗ treffende Bundesstaat, sie könne sich rechtzeitig informiren. Auch scheine der Entwurf doch sehr streng, nachdem jüngst im preußischen Landtage ein Minister erklärt habe, daß frühere Vergehen durch ein gegenwärtiges Verdienst aufgehoben werden könnten. Auch die von der Kommission beschlossene Fassung des Schlußpassus des Entwurfs: „Im Uebrigen sei wegen Hand⸗ lungen, welche ein Reichsbeamter vor seiner Anstellung im Reichsdienste begangen habe, ein Disziplinarverfahren nur dann zulässig, wenn jene Handlungen die Entfernung aus dem Amt begründeten,“ könne ihn nicht beruhigen. In den Motiven beschränke sich die Begründung der Vorlage auf den einzigen Fall eines Post⸗Baurathes, der bei seiner früheren Anstellung im preußischen Staatsdienst bei der Ausführung eines Baues sich ein Vergehen habe zu Schulden kommen lassen und deswegen von der Reichs⸗Disziplinarbehörde nicht habe gefaßt werden können. Wahrscheinlich sei also das Vergehen nicht der Art gewesen, daß es schon damals diesen Beamten von Seiten der preußischen Regierung in Disziplinaruntersuchungen verwickelt hätte, und wenn erst nachträglich solche Verstöße gegen dienstliche Instruktionen zum Vorschein gekommen seien so hätte man seiner Meinung nach dem Beamten jetzt Ge legenheit geben sollen, durch eine tadellose Amtsführung sein früheres Vergehen wieder gut zu machen. Das hätte doch gewiß den Reichsdienst nicht gleich in empfindliche Verlegen⸗ heit und Gefahr gebracht, umsomehr, da man doch erst kürzlich erlebt habe, daß man bei schweren sittlichen Ver⸗ gehen viel nachsichtiger verfahren sei. Man werde doch nicht den preußischen Beamtenstand mit einem geringeren moralischen Maßstab messen wollen, als den des Reiches. Aus jenem einzelnen Fall, der immer eine Ausnahme bleiben werde, sei also eine Gefahr für das Reich, das bei der Einstellung seiner Beamten so vorsichtig sei und Atteste bezüglich der vorherigen Amtsthätigkeit fordere, nicht herzu⸗ leiten. Da sosort nach der Klinke der Gesetzgebung zu greifen, sei für die jetzige Zeit charakteristisch, aber für die Gesetzgebung nicht ersprießlich. Aber dieses von dem Bedürfniß nicht verlangte Gesetz schaffe auch Gefahren, trotz der bessernden Bemühung der Kommission, die Beamten gegen die willkürliche Anwen⸗ dung des Disziplinarverfahrens in beschränkter Weise zu schützen. Ihre Abhängigkeit werde zusehends verschärft, das Unwesen der Konduitenlisten greife mehr und mehr um sich. Die Lehrer seien der schärfsten Kontrole und Aussicht unterworfen, in Wehlau sogar beim Besuch ein⸗ facher Wahlversammlungen. Unter solchen Umständen dürfe man nicht als neues Prinzip in das Disziplinargesetz ein⸗ führen, daß alle vor dem Antritt des Amtes begangenen Handlungen nach dem Maßstab dieses Gesetzes sollten bemessen werden können. Die Exzeption geringer, nur mit Ordnungs⸗ strafen zu rügender Vergehen beruhige ihn nicht, da z. B. das politische Verhalten eines von der vorgesetzten Behörde abhängigen Beamten demselben die höchste Strafe, Dienst⸗ entlassung, zuziehen könne. Zwar habe ein Kommissar in der Kommission ausdrücklich anerkannt, daß eine solche in das Vorleben des Beamten fallende Handlung nach seinem damaligen Verhältniß beurtheilt
aber eine solche private Erklärung eines Kommissars, wenn auch auf eigener Ueberzeugung beruhend und im guten Glauben abgegeben, binde die spätere Praxis der Re⸗ gierung bei Handhabung des Gesetzes in keiner Weise und könne daher sein tiefgehendes Mißtrauen nicht bexuhigen. Hätte man eine über den Parteien stehende Regierung, so wäre es etwas anderes; aber einer Regierung gegenüber, die sich selbst bei jeder Gelegenheit als Parteiregierung ane kenne, dürfe man das Disziplinargesetz nicht verschärfen Seine Partei wolle es auf eine künftige durchgreifende Re⸗ vision des gesammten Disziplinarverfahrens ankommen lassen, da werde es sich zeigen, ob ein solches Bedürfniß vorliege, auch das Vorleben der Beamten in den Bereich desselben zu ziehen. Einstweilen bitte er alle, die es mit dem Beamten⸗ stande gut meinten, und demselben noch einen kleinen Rest von Selbstänbdigkeit wahren wollten, dieses Gesetz abzulehnen.
Der Abg. Dr. Hartmann empfahl die Annahme der Vor⸗ lage. Die Bedürfnißfrage sei vom Vorredner zwar bestritten, aber ohne nähere Motivirung. Es gehöre garnicht viel Phantasie dazu, um sich vorzustellen, daß solche Fälle, wie der, welcher zu dieser Vorlage Anlaß gegeben habe, sich unter Umständen leicht wiederholen könnten. Die Vorlage enthalte auch keineswegs eine Besonderheit; vielmehr hätten Württem⸗ berg und Bayern in ihren Disziplinargesetzen ähnliche Be⸗ stimmungen; und eine Analogie finde sich auch in der Rechts⸗ anwaltsordnung, nach welcher ein Rechtsanwalt wegen Makel⸗ haftigkeit seines Vorlebens aus seinem Stande ausgestoßen werden könne. Die Klagen über Willkür der Vorgesetzten, der die Beamte durch das Disziplinargesetz preis⸗ gegeben würden, halte er für durchweg unbegründet. Die Vorgesetzten des Beamten hätten lediglich die Einleitung des Disziplinarverfahrens anzuordnen; auf den Verlauf und den Ausgang desselben hätten sie keinen Einfluß; vielmehr finde eine Voruntersuchung statt, welche für den Angeklagten genau dieselben Garantien biete, wie die gerichtliche Voruntersuchung; und demnächst entscheide die aus sieben Mitgliedern, von denen vier richterliche Beamte seien, bestehende Disziplinar⸗ kammer. Auch er sei ein Beamter, der den Disziplinarvor⸗ schriften unterworfen sei; er halte sie keineswegs für zu streng, und ebenso denke die überwiegende Mehrzahl aller Beamten, da für diese das Prestige ihres Standes stets im Vordergrunde stehe.
Der Abg. Kagyser erklärte, man höre hier im Hause alljährlich eine Menge von Beschwerden von Beamten wegen ungerechtfertigter Strasversetzungen und Pensionirungen. Man habe ja kein Mittel, diesen Petitionen zu genügen, aber sie 1 doch bewiesen, daß die Garantien des Gesetzes gegen
gillkür nicht so große feien. In dieser Richtung verlange er eine Revision des Beamtengesetzes. Nehme das Haus aber diesen Entwurf an, so verzögere es damit eine solche end⸗ Welch ein Mißbrauch könne nicht mit der
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