Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis
mber-Oktober 52,4 — 53,2 bez.
.Loco mit Fass — Loco ohne Fass 49 4 ℳ ger diesen Monat. per April-Mai u. per Mai- Juni 49,3 — 50 bez, per Juni-Juli —, per Juli-August —, per Sep-
Leinöl per 100 Kilogr. — loco —- ℳ. Lieferung —
Fass in Posten ven 100 Ctr.
Ctr. Kündigungspreis 22,6 ℳ Loco — bez.,
per Juni-Juli —.
matt Gekündigt — Liter.
per Mai-Juni 42 — 42.1— 41,9 bez, per Juli-August
November 45,5 — 45,7 — 45 6 bez.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % leoco ohne Fass
41,7 bez per April-Mai —.
Weizenmehl No. 00 24,50 — 22,50, No. 0 22,50 — 20,25. No. 0 — 0. 21,75 — 20.50, No. 0 u. per 100 Kilogramm brutto inkl. Sack. Feine Marken
20.25 — 19.00, über Notiz bez. Königsberg, 21. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert.
— Roggenmehl No.
September-Oktober 141,50. Gerste unverändert.
Danzig, 21. April. (W. T. B.) Getreidemarkt.
Tonnen.
Weizen loco abwartend. Bunt und hellfarbig 154,00, hellbunt 167,00, hoch-
Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Termine matt. Gekündigt 200 per diesen Monat 22,6 bez., per März-April —, per April-Mai —, per Mai-Juni — per Juli-August —. per August-September —, per September-Oktober 23,7 ℳ, per Oktober-November —. Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 Liter %. Termine Kündigungspreis mit Fass —, per diesen Monat und per April-Mai 41.7 — 41.5 bez., per Juui-Juli 43 3 — 43,1 bez., 44,3 — 44.1 bez., per August-September 44,9 — 45 bez., per September-Oktcber 45,6 — 45,5 bez., per Oktober-
. Roggen behauptet. loco 120 pfd. 2000 Pfd. Zollgewicht 137,50, pr. April-Mai 137,50, pr. Hater still, loco inländischer 136.00. pr. Mai-Juni 136,00. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 133 50. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loco 41,25, pr. Frühjahr 41,25, pr. September 45,00. — Wetter: Windig.
Umsatz 150
bunt und glesig 168,00 — 172,00 pr. April-Mai Transit
pr. September Oktober Transit 157.00. Roggen loco behauptet, inländischer pr. 120 Pfd. 137.00 — 139,00, polnischer oder russischer pr. April-Mai Transit 116,50, pr. Mai-Juni Transit Grosse Gerste loco 130 00. Hafer loco 142,00. Erbsen loco 117,00. Spiritus pr. 10 000 Liter %
Transit —, 117,50. Kleine Gerste loco 139,00.
loco 40,50. Stettin, 21 April Getreidemarkt.
April-Mai 172 00, 183,00. Roggen unverändert. 144,50. pr. Juni-Juli 148.50,
(W. T. 5))
pr.
Juli 42 80. per August-September 44,80. Usance 20 % Tara Cassa ¼ % 8,10. Posen, 21. April. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 40,40. pr.
pr. Inni 42.50, pr September 44.20, pr. Oktober 44,20. Still.
Breslan, 22. April. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per April- Mai 41,10. per Juli-August 43,10, per August-September 44,00. Weizen ner April 173. Roggen per April-Mai 145,00, Juli 148,00, per September-Oktober 151,00. Rüböl loco per April- Mai 50,00, per Mai-Juni 52.00, per September-Oktober 59,00. Zink
umsatzlos. Wetter: Schön. Magdeburg, 21. April. (W. T. B.) Zuckerbericht. Koernzucker, excel. Kornzucker, excl. 880 Rendem. 21,40 ℳ, 75 9 Rendem. 18,00 ℳ Fest. —
Köla, 21. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen 18,75, pr. Mai 18,35, pr. Juli 18,75. 15,50, pr. Mai 15.35, per Juli 15,55. loco 26.50. pr. Mai 26 20, pr. Oktober 27,80. Bremen, 21. April. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht). 7,10, pr. Mai 7,10, pr. Juni 7,20, Dezember 7,55. Alles Brief. Hamburg, 21. April. (W. T. B.) Getreidemarkt
173 00 Gd. Mai 128.00 Br., 127,00 Gd., Hafer und Gerste unverändert.
Weizen still, loco 165 00 — 171,00, pr. pr. Juni-Juli 176 00, pr. September-Oktober loco 138,00 — 143 00 September-Oktober Rüböl unverändert, pr. April-Mai 50,00, pr. September-Oktober 52,00. Spiritus unverändert, leco 40.70, pr. April-Mai 41,30, pr. Juni- Petroleum loco alte
pr. April-Mai
April-Mai
von 96 % 22,50 ℳ Nachprodukte, exel. Gem Raffinade, mit Fass 27,50 ℳ., gem. Melis I., mit Fass 26,25 ℳ Unverändert sehr fest.
loco hiesiger 18,50, fremder Roggen loco hiesiger Hafer loco 15,50.
Ruhig. Standard white loco
pr. Juli 7,30, pr. August-
Weizen loco unverändert, auf Termine fest, yr April-Mai 173 00 Br., 172,90 Gd., pr. Mai-Juni 174 Br., Roggen loco unverändert, auf Permine fest, pr. April- pr. Mai-Juni 128 00 Br., Rüböl still, loco —,
127,00 Gd. pr. Mai 51.
ℳ
pr. Juni-
ez.
Loco
45,2 —
152,50,
151.50.
40,90,
Rüböl
31 ¾ Br., pr. August-Sept. 33 ¼ Br. Kaffee ruhig. Umsatz 2000 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loco 7.25 Br., 7,20 Gd., pr. 7,15 Gd., pr. August-Dezember 7,55 Gd. — Wetter:
n
Wien, 21. April. (W. T. B.)
* Getreidemarkt. Weizen per Frühjahr 9 35 Gd., 9,40 Br., r. September-Oktober 9,52 Gd., 9,57 Br. Roggen pr. Frühjahr 70 Gd., 7 75 Br., pr. September-Oktober 7 75 Gd., 7 80 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,78 Gd., 6.83 Br., pr. Juni-Juli 6,80 Gd., 6,85 Br. Hafer pr. April-Mai 7,80 Gd., 7,85 Br., pr. September- Oktober 6.95 Gd., 7,00 Br.
Pest, 21. April (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Frühjahr 9,26 Gd., 9,28 Br., per Herbst 9,36 Gd., 9,38 Br. Hafer pr. Frühjahr 7.45 Gd. 7,50 Br. Mais pr. Mai-Iuni 6.35 Gd., 6,37 Br. Kohlraps pr. August-September 13 ¼. — Wetter: Schön.
Amsterdam, 21. April. (W. T. B.)
Bancaziün 48 ½.
Amsterdam, 21. April. (W. T. B.) “
Getreidemarkt. Weizen pr. November 232. Roggen pr. Mai 155, pr. Oktober 164.
Antwerpen, 21. April. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Roggen —. Hafer fest. Gerste still.
Antwerpen, 21. April. (W. T. B.)
Petroleummarkt (Schlussbericht) Rafünirtes. Type weiss loco 17 ½ bez. und Br., pr. Mai 17 ½ Br., pr. Juni 17 ¾ Br., pr. September-Dezember 18 ¾ Br. Ruhig.
London, 21 April. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. 12 13 ½ nominell. Rüben - Rohzucker 12 ½. fest, Centrifugal Cuba 14 ½¼.. — An der Küste angeboten 9 Weizenladungen.
Liverpool, 21. April. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen, Mais und Mehl stetig. Wetter: Regen.
Liverpool, 21. April. (W. T. B.) 8
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 6000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Amerikaner weichend. Surats ruhig. Middl. amerikanische April-Mei-Lieferung 5 ⅞, Juni-Juli- Lieferung 531⁄64 Juli-August-Lieferung 6 ¼6 4., August-September- Lieferung 65 ]64 September-Oktober-Lieferung 6 d. — Weitere Meldung: Amerikaner ⁄6 d. billiger. M. G. Broach flne 5 ¾, Dhollerah good fair 4 ⅞, do. good 5 3⁄16 Oomra fine 5 ⁄16 d.
Slasgow, 21. April. (W. T. B.)
Roheisen Mixed uumbers warrants 41 sh. 7 ½ d. bis 41 sh. 8 d.
Manchester, 21. April (W. T. B.)
12r Water Taylor 6 ⅛, 30r Water Taylor 9 ½, 20r Water Leigh 8 ¼, 30r Water Clayton 8 ½ 32r Mock Brooke 8 ½⅞, 40r Mule Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 10 ¼, 32r Warpcops Lees 8 ⅜, 36r Warpcops Rowland 8 ⅛, 40r Double Weston 10, 60r Double courante Qualität 12 ½, 32“ 116 yds 16 %✕ 16 grey Printers aus 32r/46r 173. Stetig. “
Hull, 21. April (W. T. B.)
Getreidemarkt. Fremder Wetter: Schön.
Paris, 21. April. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen behauptet pr. April 22,90. pr. Mai 23,10, pr. Mai-August 23.75. pr. Juli-August 24.10. Mehl 9 Marques behauptet. pr. April 47,50. pr. Mai 48 50, pr. Mai- August 49,75, pr. Juli-August 50,50. Rüböl ruhig, pr. April 64,00, pr. Mai 64 25, pr. Mai August 65.00, pr. September- Dezember 67,50. Spiritus träge, pr. April 44,50. pr. Mai 44,25, pr. Mai-August 44,75. pr. September-Dezember 46,00.
Paris, 21. April. (W. T. B.)
Rohzucker 88 ° ruhig, loco 36,00 à 36,25. Weisser Zucker weichend Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. April 41.80, pr. Mai 42,10, pr. Mai-August 42,50, pr. Oktober-Januar 44,80.
St. Petersburg, 21. April (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 56.00, per August —.—, Weizen loco 11,00. Roggen loco 8,60. Hafer loco 5,60. Hanf loco 45.00 Leinsaat loco 15,75. — Wetter: Kalt.
New-Nork, 21. April. (W. P. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Yerk 11, do. in New- Orleans 10 ½, Raff. Petroleum 70 % Abel Test in New-York 8 Gd., do. in Philadelphia 7 ½⅞ Gd., rohes Petroleum in New-NYork 6 ½, do. Pipe line Certificates — D. 77 ¾ C. Mehl 3 D. 75 C. Rother Winter- weizen loco 1 D. 1 ½ C., pr. April nominell, pr. Mai — D. 99 ¾ C., pr. Juni 1 D. 1 ½ C. Mais (New) 54 ½. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,42 ½. Kaffee (fair Rio-) 8,45. Schmalz (Wil- cox) 7,50, do. Fairbanks 7,40, do. Rohe & Brothers 7,45. Speck 6 ¾.
Weizen steigend.
Weizen 1 sh. billiger.
New-York, 21. April. (W. T. B.)
Visible Supply an Weizen 41 400 000 Bushel, do. de. an Mais
10 300 000 Busbhel.]
SGeneralversammlungen. Bensberg-Gladbacher Bergwerks- Aktien-Gesellschaft Berzelius. Köln.
15. Mai und Hütten
19. Bergisch-Märkische Industrie-Gesellschaft., Ord.
Gen.-Vers. zu Barmen
21. Germania, Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesell-
schaft zu Stettin. Ord. G“n.-Vers. zu Stettin. 21. K. K. priv. Böhmische Westbahn. Ord. Gen.-Vers. zu Wien. 1 Eutin-Lübecker Eisenbahn-Gesellschaft. Ord. Gen.- Vers. zu Eutin Bergbau-Gesellschaft „Neu-Essen“ zu Essen. Gen.-Vers. zu Essen. Eisenbahn-Einnahmen.
1. Juni. Ord
Hessische Ludwigs-Bisenbahn. Nicht gar. Linien im März er.
1 109 001 ℳ (— 39 685 ℳ), bis ult. März er. (— 70 302 ℳ); gar. Linien im März cr. 132 146 bis ult. März 378 288 ℳ (— 31 577 ℳ).
3 034 455 ℳ ℳ (— 16 259 ℳ),
Wetterbericht vom 22. April 1885, 8 Uhr Morgens.
Barometer auf 0 Gr. u. d. Meeres- spiegel reduc. in
Millimeter. 754 753 749 759 754 754 759 754
Stationen.
Wind. V Wetter. in ° Celsiuz
SW 2 WSW
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda St. Petersbg. Moskau.
Cork, Queens- town 9 2SöZZ III“ EIöF Hamburg. Swinemünde Neufahrwass. Memel...
Io“ Münster..
Karlsruhe .. Wiesbaden
München .. Chemnitz .. Halt Wien Breslau...
Ile d'Aix .. NII 41881-J22 Ses
bedeckt 9 Regen 9 V Begeni) 5 Dunst 10 bedeckt
Schnee —2 wolkenlos wolkenlos
— Egbobobeo —
o
753 NXNO 760 8 761 SSW 759 W
762 WSW 761 WSW 760 WNW 758 SSW 765 8
762 764 80 764 W 767 SW 764 763 WNW 765 W
764 WNW 764 880 3 767 still 767 still
¹) Seegang mäesig. ²) See unruhig. ³) See ruhig. ⁴) Nachts wenig Regen. ³⁵) Seegang schwach, Nachts Regen. ⁶) See rahig. 7) See glatt.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppèn geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Fast ganz Mittel- und Südeuropa steht unter dem Einflusse eines barometrischen Maximums, dessen Kern über der Alpen- gegend liegt. Ueber Centraleuropa ist das Wetter trocken, heiter und warm. Die höchsten gestrigen Temperaturen betrugen in E“ 20, in Magdeburg 23, in Kassel 24 und in Altkirch 26 Grad.
Regen Dunst ²) wolkig²) wolkenlos wolkenlos wolkenl. 4) bedeckt bedeckt ⁵) wolkig wolkenlos halb bed. halb bed. wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos halb bed. 6) 13 wolkenl. ⁷) 14 wolkenlos 16
020 —2 ÜESeE=ESSeoacchbcoehdoehn
2
8 I
80
Ord. Gen-Vers. zu
Temperatm:e
5 C. = 40 R.
spiritus still, pr. April 30 ¾ Br., pr. Mai-Juni 31 Br., pr. Juni-Juli 1 Getreidefracht 4 ½.
rEHAIR ME
Wochen⸗Answeise der Deutschen Zettelbanken vom 31. März 1885.
(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Kasse.
8 ie ie ie Vor⸗ Wechsel. Vor⸗ Vor⸗ woche. woche.
Lombard⸗ forderun⸗ gen.
Noten⸗ Umlauf. V
Verbind-⸗ Gegen lichkeiten die auf Fün⸗ Vor⸗
Gegen die Vor⸗ woche.
Täglich fällige Verbind⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche.
Gegen die
588 897 5 736 32 166 5 845
4 169 33 842 18 440
““ Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken
Die 4 norddeutschen Banken. w1¹“ Die Bayerische Notenbank.. Die 3 süddeutschen Banken.
woche.
— 23 851] m370 500 + 53 5655 89 658 +. 45 919 + e 425 83688——aö588 + 5 351 58 059 + 2 969 4 385 + 804 + 427 68 368 + 1438 5 857 — 89 — 1030 26 562 + 1 020
2. 46 642 + 34 — 392 59 1427 + 928 1 857 + 62
2 644 + 185
458 1 469— 3
772 301 11 715 + 49 754 ₰+ 13 699 + 2 138 10 273 BG 44 61 166— 45 925 +
digung. woche. +. 104172 V
587 7 193
189 399 — 24 274 4 285 —- 330 4644 + 923
15 461 + 63 4 891 + 94 11 254 — 450 2291 4 581
C1“ 10 958 - 349 9 952+ 60 18 986 — 2 510 2 921 — 349 28 4 0 EE
906 1 227
— —
Summa.
689 095
— 19 622] 656 755 + 50 555114 235 + 47 416
965 033,+ 14 655] 232 228, — 23 393
42 854,— 3 223
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗
haus. 103. Vorstellung. Der Trompeter von Säkkingen. Oper in 4 Akten nebst einem Vor⸗ spiel. Mit autorisirter theilweiser Benutzung der Idee und einiger Original⸗Lieder aus J. Victor von Scheffels Dichtung von R. Bunge. Musik von Victor E. Neßler. Ballet von Charles Gutille⸗ min. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 109. Vorstellung. Die zärtlichen Verwandten. Lustspiel in 3 Akten von Roderich Benedix. Anfang 7 Uhr. —
Freitag: Opernhaus. 104. Vorstellung. Flick und Flock. Komisches Zauber⸗Ballet in 3 Akten und 6 Bildern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 110. Vorstellung. Ein Lustspiel. Fütcphelres 4 Akten von Roderich Benedix. An⸗ ang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag: Die große
Glocke. Freitag: Prinz Friedrich von Homburg. Sonnabend: Der Weg zum Herzen.
Wallner-Theater. Donnerstag: Zum 6. M.: Lzer. Fehltritt. Lustspiel in 4 Akten von M. A.
82
Victoria-Theater. Donnerstag: Zum 110. M. mit gänzlich neuer Ausstattung an Dekorationen, ostümen und Requisiten: Sulfurina. Phan⸗
Unter den Linden 3,
tastisches Ausstattungsstück mit Gesang und Ballet von G. Scherenberg. Musik von C. A. Raida. Ballet von A. Strigelli. Die neuen Dekorationen und Maschinerien v. F. Lütkemeyer, Koburg. (Sul⸗ furina: Frl. Gustl Scherenberg. Lucifer: Hr. Carl Swoboda.)
Freitag: Sulfurina.
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Donnerstag: Z. 6. M.: Der Großmogul. Operette in 3 Akten (der 2. Akt in 2 Bildern) mit Ballet von Chivot und Duru, deutsch bearbeitet von Ed. Jacobson. Musik von E. Audran. 8
Freitag: Der Großmogul.
Residenz-Theater. Direktion: A. Anno.
Donnerstag: Zum 21. M.: Der Kernpunkt. (Point de mire.) Schwank in 4 Akten von E. Labiche. Deutsch von A. Gerstmann. (Novität.) Zum Schluß: Zum 95. Male: Die Schulreiterin. Freitag: Dieselbe Vorstellung. “
Krolls Theater. Sonnabend, den 2. Mai:
Auf allgemeines Verlangen: Concert der Frau Amalie Joachim.
Billets à 3 ℳ, 2 ℳ und 1 ℳ 50 ₰ sind schon jetzt zu haben bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a., C. Heintze, im Invalidendank, Mark⸗ grafenstr. und an der Kasse des Etablissements
r. den 3. Mai: Eröffnung der Op
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: En⸗
semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗Theaters, Herren E. Thomas, Guthery, Meißner, Ottbert, Schmidt, Frl. Neumann und Frau Walther⸗Trost. Neu einstudirt: Klein Geld. Posse mit Gesang in 3 Akten von E. Pohl. Die neuen Couplets von Goerß. Musik von A. Conradi und G. Michaelis. Anfang 7 Uhr. “ Freitag und folgende Tage: Klein Geld.
Walhalla-Operetten-Theater. Donnerstag: Zum 103. Male: Der Feldprediger. Operette in 3 Akten von H. Wohlmuth und Wittmann. Musik von Carl Millöcker. v“
Freitag: Dieselbe Vorstellung. 3
Concert-Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikdirektors Herrn 1 Vorletzte Woche. e
Bilse.
Abonnements⸗Billets verlieren mit dem 25. April cr. unbedingt ihre Gültigkeit. Schluß der Bilse⸗Concerte am 30. April cr.
ermEnnann
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Adele Bartels mit Hrn. Dr. Walter Nausester (Jever — Berlin). — Frl. Eva Hindersin mit Hrn. Oscar v. d. Lancken (Char⸗ lottenburg). — Frl. Lissy Möhlmann mit Hrn. Lieutenant und Adjutant Caesar (Hamburg — Detmold). 3
Verehelicht: Hr. Reg.⸗Baumstr. Willy Hartmann mit Frl. Marie Ahrendts (Northeim).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.⸗Lieut. von Priem (Deratz). — Eine Tochter: Hrn. Sani⸗ täts⸗Rath Dr. Wilke (Halle a. S.). — Hrn. Prof. Dr. Kirchner (Halle a. S.).
Gestorben: Hr. Hof⸗Zimmermstr. Friedr. Hampel. — Hr. Adolf Alexander von Kemnitz (Ueberlingen a. Bodensee).
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 8
[41133 Bekanntmachung Das K. bayerische Amtsgericht Memmingen hat unterm Heutigen nachstehendes Aufgebot erlassen.
Wilhelm von Wachter in Memmingen, als Bevoll⸗ mächtigten des Oekonomen Adam Diepolder in Lautrach, die Söldnerstochter Mechtilde Rudolf von Lantrach, geboren daselbst am 31. Mai 1814, und seit mehr als 30 Jahren verschollen, für todt zu erklären, ergeht an die genannte Mechtilde Rudolf von Lautrach die Aufforderung, spätestens in der öffentlichen Sitzung vom .“ Fefttag. den 26. März 1886, 2 ormittags 8 uhr. bei dem K. Amtsgerichte Memmingen sich persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde. Ferner ergeht die Aufforderung: a. an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen, und b. an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen. Memmingen, den 18. April 1885. Gerichtsschreiberei Sn Kgl. Amtsgerichts. reu.
[4127]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 27. März 1885 sind für kraftlos erklärt (vgl. §. 848 C. P. O.) die beiden Hypotheken⸗ urkunden, betreffend die im Grundbuch von Karpa 36 Abtheilung III. zu 1 resp. 2 für die 3 Ge⸗ schwister Mathes, Carl und Ludwig Gemballa ein⸗ getragenen resp. subingrossirten Forderungen von 57,60 ℳ resp. 750 ℳ
Johannisburg, den 30. März 1885
Königliches Amtsgericht.
Auf Antrag des K. Advokaten und Rechtsanwalts
Qas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierteljahr.
R
Insertionspreis für den Ranm einer Bruckzeile 30 8*
5 m
Kerlin außer den Post-Anstalten auch die Expr-
Ane Poß⸗Anßalten nehmen Lestelung an;
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
den 23. April, Abends.
89
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗
gnädigst geruht:
dem Bureau⸗Direktor des Reichstages, Geheimen Rech⸗ nungs⸗Rath Knack, sowie dem Obermeister Buchholtz von der Werft zu Kiel die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen
verliehenen Dekorationen zu ertheilen, und zwar Ersterem:
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens, Letzterem: des mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundenen Ehrenkreuzes erster Klasse.
5
33) In einer Kollektiveingabe wurde die auch bereits i der Presse aufgetauchte Befürchtung ausgesprochen, daß der §. 96 des Unfallversicherungsgesetzes auf die Betriebsbeamten und Werkmeister eine schwere Last wälzen und ähnliche Prozesse veranlassen werde, wie sie das Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 zur Folge gehabt habe. Dabei wurde angefragt, ob es nicht zweck⸗ mäßig sei, schon jetzt um eine Aenderung des §. 96 beim Reichstage zu petitioniren.
Das Reichs⸗Versicherungsamt erwiderte hierauf unter
ddem 1. April d. J.: Die in Hasftpflichtprozessen ergehenden Entscheidungen
üͤber das Verschulden von Betriebsbeamten und Werkmeistern
in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen können füglich nicht in Vergleich gestellt werden mit denjenigen Entscheidungen, welche gemäzß §. 96 des zu treffen sein werden. Denn das erwähnt die Betriebsbeamten ꝛc. nur insofern, als auch ihr Verschulden zur Begründung von An⸗ sprüchen dienen kann, welche von den Verletzten gegen die Betriebsunternehmer auf Zahlung einer vollen Entschädigung erhoben werden. Dagegen handelt es sich nach §. 96 des Unfallversicherungsgesetzes, soweit derselbe hier in Betracht kommt, um den in der Regel nur einen Theil dieser Ent⸗ schädigung umfassenden Regreßanspruch von Berufsgenossen⸗ schaften oder Krankenkassen gegen Betriebsbeamte ꝛc. — Die beiden erwähnten Gesetzesbestimmungen betreffen mithin völlig verschiedenartige Ansprüche. B 1 Diejenige Frage, welche das Unfallversicherungsgesetz im §. 96 zu Gunsten der Betriebsbeamten ꝛc. geregelt hat, ist im Haft⸗ pflichtgesetze überhaupt nicht berührt. Bisher war nämlich die Frage, ob ein Betriebs⸗ oder Arbeiteraufseher wegen schuld⸗ barer Herbeiführung eines Betriebsunfalles dem Verletzten oder dem haftpflichtigen Unternehmer gegenüber regreßpflichtig ist, oder nicht, nach Maßgabe des gemeinen oder Landesrechtes in jedem einzelnen Falle vom Prozeßrichter zu entscheiden. Die Betriebsbeamten und Werkmeister hafteten für jedes Ver⸗ sehen, durch welches der Tod oder die Körperverletzung eines Menschen herbeigeführt wurde, insoweit, als nach dem gemeinen oder Landesrechte eine Haftpflicht für fahrlässige Beschädigung besteht. “ — Unfallversicherungsgesetz führt in dieser Hinsicht zu Gunsten der Betriebsbeamten ꝛc. eine wesentliche Neuerung ein, indem dasselbe die Betriebsbeamten ꝛc. ebenso günstig stellt, wie die Betriebsunternehmer, deren Stellung durch die §§. 95 und 96 ebenfalls gegenüber dem bisher geltenden Rechte wesentlich verbessert worden ist. Denn die Betriebs⸗ unternehmer sollen fortan den Verletzten für fahrlässig herbei⸗ geführte Unfälle überhaupt niemals mehr haften. Den Berufs⸗ genossenschaften oder Krankenkassen aber sollen die Betriebs⸗ unternehmer für Aufwendungen aus Veranlassung von Betriebsunfallen nur dann haften, wenn durch strafgerichtliches Urtheil festgestellt worden ist, daß sie den Unfall vorsätz⸗ lich oder durch Fahrlässigkeit mit Außerachtlassung derjenigen Aufmerksamkeit, zu der sie vermöge ihres Amtes, Berufs oder Gewerbes besonders verpflichtet sind, herbeigeführt haben. In Folge dieser Bestim⸗ mungen werden Regreßansprüche gegen Betriebsunter⸗ nehmer in demselben Maße seltener vorkommen, wie die strafrechtliche Verurtheilung weniger häufig eintritt, als eine civilr chtliche IJnanspruchnahme wegen Verschuldens nach dem bisherigen Rechte an sich erfolgen könnte. Ein fernerer Vor⸗ theil süͤr die Unternehmer besteht darin, daß die Civilprozesse über die Regreßpflicht als solche überhaupt abgeschnitten sind und nur noch über die Höhe g2 Anspruchs im Wege des ivilprozesses gestritten werden kann. 8 tie f fece gileänna der Betriebsunternehmer von der Regreßpflicht und den Haftpflichtprozessen ist. Cheg leistung dafür ins Auge gefaßt worden, daß sie nth h. der Unfallversicherung allein zu tragen haben, und “ Verletzten auch dann entschädigt werden, wenn diese üse Unfall durch eigenes schweres Verschulden herbeigeführt ha 8 Dieselbe Entlastung ist sodann auch auf die Betriebs⸗ un Arbeitsaufseher ausgedehnt worden, obwohl die Letzteren an d der Unfallversicherung nicht Theil nehmen. “ “ 8 1“
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Haftpflichtgesetz
Unfallversicherungsgesetzes
8
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Die Betriebsbeamten und Werkmeister genießen also nach dem Unfallversicherungsgesetz ohne Gegenleistung dieselben Vortheile, wie die Unternehmer in Bezug auf die Verminde⸗ rung der Zahl der Regreßfälle und auf die Einschränkung der
Prozesse. Das Reichs⸗Versicherungsamt erachtet hiernach die ge⸗
hegten Befürchtungen für unbegründet ec.
334) Nachdem die Generalversammlungen (§ 14 des Unfall⸗ ersicherungsgesetzes) für bestimmte Industriezweige und bestimmte Bezirke abgehalten worden waren, haben ein⸗ zelne Betriebsunternehmer bei dem Reichs⸗Versicherungs⸗ amt beantragt, daß entweder die von ihnen betriebenen Industriezweige oder der Bezirk, innerhalb dessen ihre Be⸗ triebe belegen sind, einer anderen Berufsgenossen⸗ schaft zugetheilt werden möchten. Ein solcher Antrag wurde z. B. am 12. Februar d. J. Seitens der Eisen⸗ und Stahl⸗Industriellen eines gewissen Kreises ein⸗ gereicht, welche zu der am 26 Februar d. J. zu Stutt⸗ gart abgehaltenen Generalversammlung zur Beschluß⸗ fassung über die Bildung einer Berufsgenossenschaft für alle Eisen⸗ und Stahl fabrizirenden ꝛc. Betriebe in Bayern, Württemberg ꝛc. eingeladen waren. Die
Antragsteller wünschten, daß ihre Betriebe hier aus⸗
geschieden und der bereits am 9. Februar d. J. auf der Generalversammlung zu Hannover (Nr. XXIII, Amtliche Nachrichten Seite 106, 107) beschlossenen Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgenossenschaft zugetheilt würden. —
Ein anderer Antrag bezweckte, daß, entgegen den Beschlüssen der für die Eisen⸗, Stahl⸗ und Maschinen⸗ fabrikationsindustrie abgehaltenen Generalversamm⸗ lungen, gewisse Motorenbetriebe nicht den dort be⸗ schlossenen Berufsgenossenschaften zugetheilt, sondern als Hülfsgewerbebetriebe der Berussgenossenschaft für 1uqp““ Nahrungsmittelindustrie zugewiesen würden. 1 Das Reichs⸗Versicherungsamt hat solchen Anträgen, auf welche weder der §. 13 Absatz 2, noch der § 14 Absatz 5 des Gesetzes Anwendung findet, keine Folge geben können, die Antragsteller vielmehr darauf hingewiesen, daß ihre Wünsche nach definitiver Konstituirung der in Betracht kommenden Genossenschaften im Wege der Verständigung nach Maßgabe des §. 31 Ziffer 2 des Unfallversicherungsgesetzes zur Erfüllung zu bringen seien. .“ 1—
Das Reichs⸗Versicherungsamt werde in dieser Beziehung den übereinstimmenden Wünschen der Betheiligten jeden mög⸗ lichen Vorschub leisten. Der §. 31 (Ziffer 2) sei gerade für Fälle dieser Art in das Gesetz aufgenommen.
Zur Zeit komme es darauf an, die sämmtlichen unfall⸗ versicherungspflichtigen Betriebe möglichst rasch zu Berufs⸗ genossenschaften zusammen zu schließen.
Falls es sich später herausstelle, daß die Generalversamm⸗ lungsbeschlüsse hierbei nicht immer das Rechte getroffen haben, liege es in der Hand der Betheiligten selbst, die ihnen wün⸗ schenswerthe Aenderung herbeizufuͤhren. Sollten dabei die betheiligten Genossenschaften widerstreitende Beschlüsse fassen, so könne der abgewiesene Theil die Entscheidung nach §. 31. Ziffer 3 anrufen.
8 Königreich Preußen.
Zufolge der Allerhöchst genehmigten Vorschriften, welche den hier akkreditirten Botschaftern auswärtiger Mächte gegen⸗ über zu beobachten sind, haben sämmtliche zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren den Bot⸗ schaftern und deren Gemahlinnen, nachdem dieselben von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, von Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin und von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses empfangen worden sind, sowie sämmtliche zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Damen den Bot⸗ schafterinnen nach allgemeinem Herkommen den ersten Besuch, und zwar in Person, zu machen. Diese Bestimmung tritt jetzt in Betreff des Königlich großbritannischen Botschafters und dessen Gemahlin in Kraft.
Beerlin, den 21. April 1885. . Der Ober⸗Ceremonienmeister Graf A. Eulenburg.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Dem Thierarzt Albin Eduard Oberlaender aus Triptis ist die kommissarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarzt⸗ stelle des Kreises Saarburg, unter Anweisung seines Amts⸗ sitzes in Saarburg, übertragen worden.
Angekommen: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Barkhausen, von Hannover. 1
“
Bekanntmachung.
Nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind die Reichs⸗ stempelmarken zu Wechseln und den dem Wechselstempel unter⸗ liegenden Anweisungen nach folgenden Vorschriften zu verwenden:
I. Die den erforderlichen Steuerbetrag darstellenden Marken sind auf der Rückseite der Urkunde, und zwar, wenn die Rückseite noch unbeschrieben ist, unmittelbar an einem Rande derselben, andernfalls unmittelbar unter dem letzten Vermerke (Indossament u. s. w.) auf einer mit Buchstaben oder Ziffern nicht beschriebenen oder bedruckten Stelle aufzukleben. 6
Das erste inländische Indossament, welches nach der Kassirung der Stempelmarke auf die Rückseite des Wechsels gesetzt wird, der erste sonstige inländische Vermerk, ist unterhalb der Marke niederzuschreiben, widrigenfalls die letztere dem Nieder⸗ schreiber dieses Indossaments beziehungsweise Vermerks und dessen Nachmännern gegenüber als nicht verwendet gilt. Es dürfen jedoch die Vermerke „ohne Protest“, „ohne Kosten“ neben der Marke nieder⸗ geschrieben werden. 3 8
Dem inländischen Inhaber, welcher aus Versehen sein Indossa⸗ ment auf den Wechsel gesetzt hat, bevor er die Marke aufgeklebt hatte, ist gestattet, vor der Weitergabe des Wechsels unter Durch⸗ streichung dieses Jadossaments die Marke unter dem letzteren auf⸗
ulleben. II. In jeder einzelnen der aufgeklebten Marken muß das Datum
der Verwendung der Marke auf dem Wechsel, und zwar der Tag und das Jahr mit arabischen Ziffern, der Monat mit Buchstaben, mittelst deutlicher Schriftzeichen, ohne jede Rasur, Durchstreichung oder Ueberschrift, an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle nieder⸗ geschrieben werden. Allgemein übliche und verständliche Abkürzungen der Monatsbezeichnung mit Buchstaben sind zulässig (z. B. 7. Sept. 1881, 8. Oktbr. 1882).
III. Bei Aufstellung des Wechsels auf einem gestempelten Blanket kann der an dem vollen gesetzlichen Betrage der Steuer
Stempelmarken ergänzt werden. 1 Stempelmarken, welche nicht in der vorgeschriebenen Weise ver⸗
Gesetzes.) So weit noch Wechselstempelmarken ohne einen
für die Eintragung des Tages der Verwendung zum Gebrauch
erfolgen. Ruf diese zur Sicherung der Stempeleinnahmen nothwendigen
Bestimmungen, welche häufig unbeachtet bleiben, wird das betheiligte Publikum zur Vermeidung der hohen Kontraventionsstrafen hiermit aufmerksam gemacht. Beelin, den 19. Königliches Henpi Een. 8. inländische Gegenstände. aret.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. ö
Preußen. Berlin, 23. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute militärische Meldungen und hörten die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, General⸗ Lieutenants Bronsart von Schellendorff, und des Chefs des Militärkabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll.
— Beide Kaiserliche Majestäten empfingen heute den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs Maximilian Emanuel in Bayern und Seiner Gemahlin.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 11 ¾ Uhr militärische Meldungen entgegen.
Nachmittags 3 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe nach Schloß Bellevue zu dem dort aus Anlaß des Geburtstages der Prin⸗ zessin Margarethe veranstalteten Gartenfest.
— Der Königlich großbritannische Botschafter und dessen Gemahlin werden, wie aus der bereits ver⸗ öffentlichten Ansage hervorgeht, nunmehr die zum Allerhöchsten Hofe gehörigen oder daselbst vorgestellten Herren und Damen empfangen. Dieser Empfang wird am Montag, den 27., und am Dienstag, den 28. d. M., jedesmal Abends von 9 ½ bis 11 Uhr, stattfinden.
Der Anzug ist: 1
für die Damen in ausgeschnittenen Kleidern,
für die Herren vom Militär in kleiner Uniform,
für die Herren vom Civil in Frack mit Ordensband über der Weste.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.
— Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages vefindet sich in der Ersten, der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten I der Zweiten Beilage.
“
etwa noch fehlende Theil durch vorschriftsmäßig zu verwendende
wendet worden sind, werden als icht verwendet angesehen ,
gelangen, darf diese Eintragung auf einer beliebigen Stelle der Marke